Ein Umzug nach einer Trennung reicht nicht aus, um zur besseren Integration eines Kindes mehr Unterhalt für eine Privatschule zu verlangen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg. Diese Aufgabe erfüllten auch kostenfreie staatliche Schulen.
Mutter forderte mehr Unterhalt für eine Privatschule

Muss mehr Unterhalt für eine Privatschule bezahlt werden? Das OLG entschied.
Nach der Trennung war eine Mutter mit Ihrer Tochter aus Ostdeutschland nach Oldenburg in Niedersachsen gezogen. Da ihrer Darstellung zufolge das Mädchen durch Umzug und Scheidung stark belastet worden sei, sollte sie eine kostenpflichtige Privatschule besuchen. Die kleineren Klassengrößen seien für ihre Integration hilfreich. Daher forderte die Mutter mehr Unterhalt für die Privatschule vom Vater.
Die Klage war zuvor am zuständigen Amtsgericht abgewiesen worden und die Mutter hatte sich deshalb an das OLG gewandt.
Angegebene Gründe für mehr Unterhalt für eine Privatschule seien unsachlich
Das OLG folgte der Entscheidung des Amtsgerichts und lehnte den Antrag der Mutter ab. Die Begründung, eine Privatschule fördere die Integration der Tochter mehr, sei unsachlich. Auch auf einer öffentlichen Schule könne sich die Tochter in Klassenstrukturen integrieren. Hinzu käme, dass beide Elternteile eingeschränkte finanzielle Mittel hätten.
Nicht mehr Unterhalt für eine Privatschule – gilt dies nun allgemein?
- Die Entscheidung des Oberlandesgerichts war eine Entscheidung im Einzelfall.
- Das deutsche Rechtssystem lastet nicht so stark auf Präzedenzfällen wie zum Beispiel das US-amerikanische. Daher muss auch in zukünftigen Fällen, die eine ähnliche Prämisse haben, immer der Einzelfall betrachtet und abgewägt werden.
- Ein anderes Gericht könnte also in einer ähnlichen Situation anders entscheiden.