Ist geleisteter Unterhalt steuerlich absetzbar?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 29. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Header zum Ratgeber: Ist Unterhalt steuerlich absetzbar?

Unterhaltszahlungen können das eigene Portemonnaie stark belasten. Nicht selten fragen sich deshalb gerade berufstätige Unterhaltsschuldner, ob sie die geleisteten Zahlungen an Ex-Frau/-Mann und Kinder steuerlich absetzen können. Tatsächlich ist dies möglich. Ausschlaggebend ist dabei häufig, an wen genau Sie Unterhalt leisten. Wann sind Ehegatten- und Kindesunterhalt steuerlich absetzbar?

Das Wichtigste in Kürze: Ehegatten- und Kindesunterhalt steuerlich absetzen

  • Unterhalt ist regelmäßig steuerlich absetzbar, wenn dieser auch tatsächlich geleistet wird.
  • Sie können geleisteten Kindesunterhalt von der Steuer absetzen, wenn Sie für das Betroffenen Kind kein Kindergeld erhalten oder keinen steuerlichen Kinderfreibetrag nutzen.
  • Auch an den Ex-Partner geleistete Unterhaltszahlungen sind steuerlich absetzbar.
  • Der Höchstbetrag, der für geleistete Unterhaltszahlungen maximal als besondere Belastung im Kalenderjahr steuerlich geltend gemacht werden darf, beträgt derzeit 9.000 Euro (gegebenenfalls zzgl. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung).

Ausführliche Infos dazu, wann Sie den Unterhalt steuerlich absetzen können, erhalten Sie im Folgenden.

Es hängt vom Berechtigten ab, ob der Unterhalt steuerlich absetzbar ist

Wann können Sie den Kindesunterhalt in der Steuererklärung geltend machen?

Ist der Unterhalt für Kinder und Ehegatten steuerlich absetzbar?
Ist der Unterhalt für Kinder und Ehegatten steuerlich absetzbar?

Zahlen Sie Unterhalt an Ihr Kind, ist dieser steuerlich absetzbar, wenn Sie

  • für dieses Kind kein staatliches Kindergeld beziehen oder
  • den in Ihrer Steuerklasse gewährten Kinderfreibetrag nicht geltend machen (können).

Unerheblich ist dabei in der Regel, wie alt das unterhaltsberechtigte Kind ist. Lediglich die obigen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um außergewöhnliche Belastungen wie den Unterhalt für Ihr Kind steuerlich geltend zu machen. Sobald Sie selbst Kindergeld beziehen oder den Unterhalt gewissermaßen schon über den Kinderfreibetrag absetzen, ist eine zusätzliche Geltendmachung nicht möglich.

Ist in der Steuererklärung auch der Unterhalt für Ex steuerlich absetzbar?

Während geleisteter Unterhalt an ein volljähriges oder minderjähriges Kind nur steuerlich absetzbar ist, wenn die beiden oben genannten Bedingungen erfüllt sind, können Sie andere Unterhaltszahlungen regelmäßig absetzen. Das betrifft mithin auch den nachehelichen oder Trennungsunterhalt für einen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten.

Die einzige zusätzliche Voraussetzung ist in diesem Fall, dass entsprechenden Leistungen auch tatsächlich erbracht werden. Aber nicht nur Ehegatten- und Kindesunterhalt können die Steuer beeinflussen. Auch an folgende unterhaltsberechtigte Personen geleisteter Unterhalt ist regelmäßig steuerlich absetzbar:

  • Eltern und Großeltern
  • Ehegatte/Lebenspartner (lebt im Ausland und Sonderausgabenabzug ist nicht möglich)
  • anderen Elternteil (bei Betreuungsunterhalt)
Es ist möglich, dass der an Ihren Ex-Ehegatten geleistete Unterhalt als Sonderausgabe steuerlich absetzbar ist (Realsplitting). In diesem Fall ist die zusätzliche Anlage U mit der Steuererklärung einzureichen. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur, sofern der Unterhaltsberechtigte dieser Einordnung zustimmt. Ohne diese bleibt die Betrachtung des Unterhalts als besondere Belastung.
Sie können Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen, aber nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.
Sie können Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen, aber nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.

Höchstbeträge: Ist der Unterhalt komplett steuerlich absetzbar?

Wichtig ist, dass bei der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen nur ein jährlicher Höchstbetrag je unterhaltener Person gewährt wird. Dieser beträgt 9.000 Euro (bei Sonderausgaben maximal 13.805 Euro). Hinzu treten gegebenenfalls noch die erstatteten Kosten für die Basisversorgung in einer Kranken- und Pflegeversicherung des Unterhaltsberechtigten. Haben Sie im Steuerjahr mehr Unterhalt gezahlt, kann der Betrag nur entsprechend bis zu dieser Grenze geltend gemacht werden.

Der Höchstbetrag verringert sich außerdem, wenn der Unterhaltsberechtigte eigene Einkünfte erzielt (jährliches Einkommen von mehr als 642 Euro, BAföG, Rente u. a.).

Haben Sie zudem nicht in jedem Monat des Steuerjahres Zahlungen an Kinder oder Ehegatten geleistet, ist eine anteilige Berechnung erforderlich. In diesem Fall ist der Höchstsatz von 9.000 Euro anzupassen.

Beispiel: Angenommen Sie zahlten im betroffenen Steuerjahr nur in zehn von zwölf Monaten Unterhalt an Ihr Kind. In der Steuererklärung dürfen Sie in diesem Fall nicht den vollen Höchstbetrag ausschöpfen, sondern lediglich maximal 7.500 Euro (zehn Zwölftel von 9.000 Euro).

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Guten Tag, sagt:

    ist der Ehegatten- und/oder Kindesunterhalt steuerlich absetzbar, wenn die unterhaltsberechtigte Person mit Kindern im Nicht-EU Ausland lebt?
    Besten Dank und freundliche Grüße vom Chiemsee.

  2. Deniz sagt:

    Hallo Scheıdungsorganısation-Team,
    İch bin geschıeden, ıch zahle für meine beide Tochter jedes Monat Kindesunterhalt, aber mein Ex-Frau bekommt Kindergeld für beiden Tochter vom Staat, kann ich dıesen Kındesunterhalt steuerlich absetzen?
    Danke im Voraus,
    Deniz

  3. Bobrooney sagt:

    Ich habe eine Frage:
    Meine Noch-Ehefrau wohnt mit den Kindern in meinem Haus (bin alleiniger Eigentümer). Das Trennungsjahr ist bereits beendet.
    Ihr stünde ein Trennungsunterhalt zu, den ich jedoch nicht zahle da sie sich weigert einen Mietvertrag mit mir zu schließen. Die ortsübliche Miete wäre höher als der Trennungsunterhalt. Wenn sie mir Miete zahlen würde und ich ihr Trennungsunterhalt auszahlen würde müsste ich die zwar als Einnahmen durch Vermietung&Verpachtung versteuern dafür könnte ich aber den Trennungsunterhalt steuerlich geltend machen.
    Ich frage mich nun ob ich die Höhe des Trennungsunterhalts steuerlich absetzen kann obwohl ich ihn nur in Form nicht eingenommener Mieteinnahmen indirekt zahle.

  4. Ilonka sagt:

    Sehr geehrtes Team,
    mein Sohn ist seit 2016 geschieden und hat aus dieser Ehe 2 Kinder (13 J und 10J)
    Er bezahlt für diese 2 Kinder Unterhalt jeden Monat € 840).
    2019 hat er wieder geheiratet und da hat er auch 1 Kind 4 Jahre.
    Ist der Unterhalt von € 840 dann nicht zu hoch? Er verdient netto im Monat € 2045.
    Er muss doch auch noch leben können.
    Bitte geben sie mir Antwort auf meine Email Adresse.
    Vielen Dank für baldige Rückantwort.
    MFG
    Ilonka

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