Kommt es doch einmal zum Ernstfall, fragen sich viele Eheleute: „Brauche ich einen Anwalt bei der Scheidung?“ Da eine Scheidung auch durch die erhobenen Prozesskosten mit einer erhöhten finanziellen Belastung für die Beteiligten einhergeht, fragen sich viele, ob die Scheidung nicht auch ohne Anwalt realisierbar ist. So könnten zumindest die Anwaltskosten in dem Verfahren gespart werden. Tatsächlich sind die Regelungen im Familienrecht hinsichtlich der verpflichtenden Anwaltsvertretung als Sonderfall zu verstehen. Doch ob und wann benötigen Sie einen Anwalt bei der Scheidung?
Das Wichtigste in Kürze: Besteht Anwaltszwang?
- Ja, eine Scheidung ist nur mit einem Anwalt möglich.
- Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es ausreichend, wenn ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt.
- Sind sich die Eheleute über die Scheidung und/oder deren Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht etc.) nicht einig, sollten sich beide von einem Anwalt vertreten lassen.
Ausführliche Informationen zum Anwaltszwang bei einer Scheidung erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Braucht man für eine Scheidung einen Anwalt?
Inhaltsverzeichnis
Ist eine Scheidung ohne Gericht möglich?
Definitiv nein. Eine Ehe kann nur durch die Verhandlung vor einem Familiengericht (Amtsgericht) geschieden werden. Aus diesem Grunde besteht im Falle einer Scheidung auch stets Anwaltspflicht.
Nach § 114 Familienverfahrensgesetz – vollständiger Titel: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) – müssen sich die Beteiligten generell in Verfahren vor dem Amtsgericht (Familiengericht) oder dem Oberlandesgericht anwaltlich vertreten lassen. Zumindest der Antragsteller muss in jedem Fall für das gerichtliche Verfahren einen Rechstanwalt beauftragen.
Dies gilt für Ehesachen und die damit einhergehenden Folgesachen wie den Versorgungsausgleich – zum Beispiel im Scheidungsverbundverfahren – ebenso wie für abgetrennte Familiensachen zum Sorgerecht, Unterhalt u.a.
Grund für die Anwaltspflicht bei Scheidung und Co. ist vor allem, dass die aufgeladene Situation in der Regel eines objektiven Vermittlers vor Gericht bedarf – dem Scheidungsanwalt. Darüber hinaus sind die Auseinandersetzungen jedoch nicht selten mit einem größeren Berechnungs- und Rechercheaufwand verbunden. Da die Gesetzeslage für Laien eher unübersichtlich ist, ist die Hilfe eines ausgebildeten und fähigen Juristen meist unverzichtbar. Der Anwaltszwang bei einer Scheidung soll also vor allem den Beteiligten selbst zu Gute kommen.
Wesentlicher Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung ist jedoch, dass der Antragsgegner auch auf einen Rechtbeistand verzichten kann. So können sich die Kosten für eine Scheidung erheblich verringern.
Kosten senken: Einvernehmliche Scheidung ohne zweiten Anwalt
Sind die Eheleute sich weitgehend über den Ablauf der Trennung, die vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen und Fragen zum Unterhalt, Sorgerecht usf. einig, kann ein Anwalt in der Regel genügen. Dieser muss von dem, den Scheidungsantrag stellenden Ehepartner beauftragt werden.
Um trotz der bestehenden Anwaltspflicht bei einer Scheidung jedoch tatsächlich die Kosten zu senken, ist es in einem solchen Falle stets angebracht, eine sogenannte Kostenteilungsvereinbarung zu treffen. Hierin bestimmen die Eheleute, dass Sie im Falle der einvernehmlichen Scheidung ohne zweiten Rechtsanwalt die Kosten für den des Antragstellers zu gleichen Teilen übernehmen.
Ursprünglich ist selbstverständlich der Auftraggeber des Rechtsanwalts für die Kostenübernahme zuständig. Übernimmt der andere jedoch den hälftigen Anteil, können am Ende beide davon profitieren.
Was kostet eine Scheidung ohne zweiten Anwalt?
Wird für eine Scheidung nur ein Rechtsanwalt beauftragt, verringern sich die Kosten erheblich. Da nunmehr nur noch einmal Anwaltskosten übernommen werden müssen und diese im Idealfall zwischen den Beteiligten Aufteilung finden, können die Verfahrenskosten wesentlich niedriger sein.
Am Ende bliebe, verglichen mit einem streitigen Verfahren mit zwei Anwälten, die Hälfte der Anwaltskosten für jeden Beteiligten zu zahlen.
Kommentare
Habe heute um 9uhr 40 vor dem Familiengericht den Termin für meine Scheidung. Leider hab ich es versäumt mir einen Anwalt zu nehmen .jetzt weiss ich nicht was ich tun soll da ich jetzt weiss das ich wahrscheinlich einen bräuchte…..?! Ich erwarte keine Wunder, doch fals mir jemand helfen könnte so kurz fristig dann wäre das gut……! Grüsse
Möchte mich scheiden lassen.