Bei Trennung und Scheidung kommen auf die ehemaligen Partner weitere Zahlungsverpflichtungen zu, die auch über die rechtskräftige Scheidung hinaus gültig sein können. Vor allem Unterhaltsleistungen zählen hierzu. Gegenüber Ehegatten und Kindern besteht zumeist eine Unterhaltsverpflichtung. Hierbei taucht auch häufig der Begriff „Alimente“ auf. Doch was genau sind Alimente? Und wie lange muss wer sie an wen entrichten?
Das Wichtigste in Kürze: Alimente
- Als Alimente werden die Unterhaltsleistungen bezeichnet, die Eltern ihren (unehelichen) Kindern schulden.
- Alimente werden in Deutschland normalerweise anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnet.
- Nachehelicher Unterhalt wird gelegentlich ebenfalls als Alimente bezeichnet und wird an bedürftige Ex-Partner gezahlt.
Ausführliche Informationen zu Alimenten erhalten Sie im Folgenden.
Wie lange müssen Sie Alimente zahlen?
Alimente berechnen – Unser Rechner zum Kindesunterhalt kann Ihnen weiterhelfen:
Alimente – Eine Definition
Der lateinische Begriff alimentum bedeutet „Nahrungsmittel“ oder „Unterhaltszahlung“. Er bezieht sich damit eindeutig auf Leistungen, die einem Bedürftigen zukommen, der selbst nicht in der Lage ist, den eigenen Lebensbedarf zu decken. Im weitesten Sinne kann er damit auch auf Ehegattenunterhalt ausgeweitet werden.
Der Schuldner muss dabei Alimente ans Kind zahlen, bei Minderjährigen stellvertretend an den betreuenden Elternteil. Dies geschieht in Form von Barunterhalt. Aber wie hoch sind die Alimente?
Inhaltsverzeichnis
Alimente für das Kind – Wie hoch ist der Anspruch?
Die Höhe der zu zahlenden Alimente aus einer Tabelle ablesen? Das ist bedingt möglich. Zur Berechnung der Alimente dient in Deutschland die Düsseldorfer Tabelle als wesentlicher Bezugspunkt. Anhand der Einkommensverhältnisse des Unterhaltsschuldners (bei Volljährigen beider Elternteile) und des Alters des berechtigten Kindes lässt sich in dieser der Grundbedarf ablesen, der dem Kind monatlich zusteht.
Die Düsseldorfer Tabelle ist nicht rechtsverbindlich, jedoch dient sie als guter Orientierungspunkt und wird zumeist auch von den Gerichten angewandt, wenn diese die Alimente berechnen und gerichtlich festlegen sollen.
Die Höhe ist damit stets abhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern und dem Alter des bedürftigen und unterhaltsberechtigten Kindes und kann in jedem Einzelfall anders ausfallen.
Bei volljährigen Kindern wird der Anteil der beiden unterhaltspflichtigen Eltern ermittelt, indem das Einzeleinkommen ins Verhältnis gesetzt wird zum Gesamteinkommen beider Parteien. Wer mehr verdient, trägt so auch mehr Anteil an der Entrichtung der Alimente. Der Prozentsatz ist beim Geringverdiener entsprechend niedriger.
Das Jugendamt kann die Alimente ebenfalls berechnen und so alleinerziehenden Eltern unter die Arme greifen. Auch die staatliche Einrichtung orientiert sich bei der Ermittlung der Höhe der Alimente an der Düsseldorfer Tabelle.
Wie lange müssen Sie Alimente an Kinder zahlen?
Beim Kindesunterhalt endet der Anspruch der Kinder auf Alimente nicht mit der Volljährigkeit. In aller Regel bleibt der Unterhaltsanspruch gegenüber dann beiden Eltern mindestens bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung bzw. des ersten Studiums bestehen. Erst hiernach kann angenommen werden, dass ein Kind in der Lage ist, den Lebensunterhalt auch selbst zu erwirtschaften. Anders verhält es sich, wenn der Begriff im weitesten Sinne auch auf den Ehegattenunterhalt bezogen wird. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt. Wie lange zahlt man hier Alimente?
Bis wann müssen Sie Alimente an Ehegatten zahlen?
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht grundsätzlich für die Dauer der Trennung zweier Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner bis einen Tag vor Rechtskraft der Scheidung. Im ersten Jahr der auf der Trennung fußenden Alimente besteht dabei auch keine Erwerbsobliegenheit seitens des Anspruchstellers.
Das bedeutet: Mindestens ein Jahr lang kann der Unterhaltsempfänger nicht gezwungen werden, einer angemessenen Tätigkeit nachzugehen, um den Lebensbedarf eigenständig zu decken und so den Schuldner zu entlasten.
Dies gilt im Übrigen auch für den nachehelichen Unterhalt. Allerdings nur sofern Erwerbsobliegenheit aufseiten des Anspruchstellers gegeben ist. In jedem Fall entfällt die Erwerbsobliegenheit beim Unterhaltsbedürftigen, wenn sich der Anspruch auf Alimente aus Erwerbsunfähigkeit oder der Betreuung eines Kleinkindes ergibt.
Bei Erwerbsunfähigkeit bleibt die Zahlungsverpflichtung zumeist so lange bestehen, bis der Empfänger wieder arbeiten gehen kann. Tritt dieser Fall – etwa aufgrund einer chronischen Erkrankung oder hohen Alters – nicht ein, kann der Anspruch auf Alimente auch so lange Bestand haben, bis der Unterhaltsschuldner verstirbt.
Kommentare
hallo liebes team , ich habe auch mal dazu eine frage : mein 23 jähriger sohn hat eine lehre gemacht und möchte noch eine weiterführende lehre anhängen , muss ich für diese dann auch noch weiter zahlen ? recht vielen lieben dank schon im voraus frank
Hallo,
Ich habe eine Frage zum Unterhalt der Frau und der Kinder.
Wir haben zwei gemeinsame Kinder und eines das meine Frau mit in die Ehe gebracht hat. Für sie bekommt sie Unterhalt.
Was meine Zahlungen angeht ist mir klar wie viel es ist nur wie wird dieser Unterhalt verrechnet? Ist das ein Einkommen?
Wie wird der Unterhalt nach dem trennungsjahr berechnet?
Vielen Dank!