Zahlreiche Träger in ganz Deutschland bieten eine Familienberatung an. Das Beratungsangebot umfasst dabei auch Paar- und Beziehungsberatungen. Und auch wenn eine Beziehung gescheitert, die Trennung vollzogen ist und die Scheidung bevorsteht, können Ratsuchende auf zahlreichen Familienberatungsstellen Hilfe finden. Doch welche Leistungen bietet eine Familienberatungsstelle?
Hilfe durch eine Familienberatungsstelle bei Trennung und Scheidung
Wer kann die Hilfe bei der Familienberatungsstelle in Anspruch nehmen?
Die Familienberatungsstellen sind in erster Linie gedacht für Familien. Eine Familie ist per Definition eine „Hausgemeinschaft“ aus mindestens zwei Genereationen. Im Allgemeinen sind damit verheiratete und unverheiratete Paare gemeint, in deren Haushalt (gemeinsame) Kinder leben.
Im Fokus der Mitarbeiter auf den zahlreichen Familienberatungsstellen steht dabei in aller Regel das Wohl der Kinder und Jugendlichen. Doch generell können auch Paare im Falle von Konflikten oder Beziehungsproblemen das Beratungsangebot einer Familienberatungsstelle in Anspruch nehmen.
Hier finden Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Familienberatungsstellen in Deutschland nach Städten und Bundesländern unterteilt:
- Augsburg
- Berlin
- Biel
- Bonn
- Bremen
- Darmstadt
- Dortmund
- Düsseldorf
- Duisburg
- Erfurt
- Frankfurt am Main
- Hamburg
- Kassel
- Kaufbeuren
- Köln
- München
- Neuhaus
- Nürnberg
- Offenbach
- Passau
- Potsdam
- Wiesbaden
- Wien
Welche Leistungen bietet eine Beratungsstelle für Familien?
Im Kern umfasst das Angebot einer Familienberatungsstelle zahlreiche Bereiche, die im Rahmen der Familienhilfe von Bedeutung sind:
- Jugend- und Kinderberatung bei Konflikten und Problemen mit Familien, Schule, Umfeld
- Erziehungsberatung für Eltern, die sich überfordert fühlen oder Probleme mit ihren Kindern oder allgemein mit der Erziehung haben
- Paarberatung bei Krisen und Konflikten in der ehelichen bzw. partnerschaftlichen Beziehung
- Konfliktbewältigungsberatung, um generell wieder zu erlernen, wie sich Konflikte lösen und besprechen lassen
- Beratung im Falle häuslicher Gewalt und Unterstützung, etwa Weiterleitung an Frauen- oder Männerhäuser, Jugendamt & Co.
- Trennungs- und Scheidungsberatung im Hinblick auch auf das Wohl gemeinsamer Kinder, die generell besonders unter der Trennung der Eltern leiden
In besonders schwierigen Fällen kann die Beratungsstelle Betroffene auch an weitere spezialisierte Einrichtungen und Fachdienste vermitteln. Dafür bieten Erziehungs- und Familienberatungsstellen ein umfangreiches Angebot an Informationsmaterial.
Inhaltsverzeichnis
Was kostet die Beratung für Familien auf den einzelnen Stellen?
In aller Regel sind die Beratungsangebote auf den zuständigen Stellen für Ratsuchende kostenlos. Die hier tätigen Psychologen, Therapeuten und Pädagogen sind vor allem bestrebt, das Miteinander besser zu gestalten, Schutzsuchenden Hilfe zu leisten und das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.
Durch die kostenlose Hilfe auf einer Familienberatungsstelle können damit alle Familien und Ratsuchenden das Angebot in Anspruch nehmen – unabhängig von Einkommen, Beruf und sozialer Stellung.
Welche Träger haben Familienberatungsstellen eingerichtet?
Im Grunde lässt sich für Deutschland weitestgehend flächendeckend eine Familienberatungsstelle in unmittelbarer Umgebung von Betroffenen finden. Dabei gibt es unterschiedlichste Ausrichtungen, Ansätze und kulturelle Grundlagen. Von christlichen, muslimischen oder jüdischen Beratungsstellen über Institutionen, die die Beratung in 12 und mehr Sprachen erteilen können – von Dänisch über Französisch, Ukrainisch, Albanisch und Russisch. Das Angebot ist hier vielfältig.
Die Vielfältigkeit der Bevölkerung in Deutschland schlägt sich in den Angeboten der Familienberatungsstellen nieder. Das Sprechen über familiäre und zutiefst private Probleme fällt in der eigenen Muttersprache stets leichter, als sich in einer Fremdsprache erklären zu müssen.
Es gibt dabei zahlreiche freie (unabhängige), öffentlich-staatliche oder kirchliche Träger, die eine Familienberatungsstelle eingerichtet haben. Folgende Einrichtungen bieten im gesamten Bundesgebiet Familienberatung an:
- Bezirksämter
- Jugendämter
- Arbeiterwohlfahrt (AWO)
- Caritas
- Diakonisches Werk
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
- Deutscher Kinderschutzbund
- Volkssolidarität e. V. (neue Bundesländer)
- FRÖBEL e. V.
- und viele mehr.
Daneben finden sich jedoch auch zahlreiche Einrichtungen von Kirche und freien Trägern, die vereinzelt in den Gemeinden und Städten agieren und eine Familienberatungsstelle eingerichtet haben.
Die Schweigepflicht für Mitarbeiter auf der Familienberatungsstelle
Sie können sich jederzeit ratsuchend an die zahlreichen Stellen wenden. Dabei müssen Sie jedoch nicht fürchten, dass die beratenden Psychologen etwa bei Problemen in der Familie das Jugendamt eigenmächtig in Kenntnis setzen oder einen gewalttätigen Ehegatten über die Beratung informieren.
Für alle Mitarbeiter in Einrichtungen, die eine Familienberatung anbieten, gilt eine berufliche Schweigepflicht. Ebenso wie bei Anwälten müssen die besprochenen Punkte absolut vertraulich behandelt werden. Ein Verstoß gegen die Schweigepflichtauflage ist ein Straftatbestand. Nach § 203 Strafgesetzbuch können für den Geheimnisverrat eine Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr drohen.
Die Beratungsstelle für Familien und Paare muss damit alle ihnen anvertrauten Informationen bewahren und darf keine anderen Stellen eigenmächtig über Besprochenes informieren.
Die systemische Familienberatung bei Trennung und Scheidung
Geht eine Ehe zu Bruch, können sich die Beteiligten ebenfalls an eine Familienberatungsstelle wenden. Je nach Fallkonstellation können die Betroffenen sich dann hinsichtlich der Trauerbewältigung oder aber der allgemeinen Beratung an die Psychologen und Pädagogen des Dienstes wenden. Sind Kinder involviert, so soll vor allem auch der Blick für die Bedürfnisse, Ängste und Sorgen dieser geschärft werden.
Denn besonders Kinder leiden unter der Trennung der Eltern. Doch der ein oder andere Elternteil verliert im Zwist mit dem ehemaligen Partner aus den Augen – aufgrund von Kränkungen usf. – sodass die Scheidung nicht nur für sie eine kleine oder größere Katastrophe bedeutet. Nicht selten werden die gemeinsamen Kinder dann auch schon mal als Druckmittel gegen den Ex-Partner benutzt – etwa im Kampf um Sorgerecht, Unterhalt & Co.
Im Rahmen der Hilfe auf der Familienberatungsstelle soll vor allem auch das Bewusstsein dahingehend geweckt werden, dass eine Ehescheidung eben in einem solchen Fall nicht nur das Zerbrechen einer Zweierbeziehung bedeutet.
Sind die Ehegatten Eltern, so folgt der Versuch, die Trennung und Scheidung so „sanft“ wie möglich zu gestalten. Dazu können Ihnen die Mitarbeiter auf der Familienberatungsstelle empfehlen, das gemeinsame Gespräch zu suchen, um gemeinsame Lösungen zu finden. Das kann den Konflikt entschärfen und das ohnehin angespannte Nervenkostum aller Beteiligten schonen.
Im Rahmen der Konfliktbewältigung erfolgt dann häufig eine systemische Paarberatung. Dabei sind beide Partner in das Gespräch einbezogen. Dieses wird von einem Therapeuten bzw. Psychologen geleitet, indem er etwa Fragestellungen aufwirft. Die Lösungen hingegen gibt er den Beteiligten nicht. Diese sollen sie selbst im Gespräch und in der Aussprache entwickeln.
Am Ende kann die Kommunikationsfähigkeit der getrennten Ehegatten soweit gereichen, dass sich im Idealfall auch im rechtlichen Feld eine einvernehmliche Scheidung realisieren ließe.
Rechtsberatung bei Scheidung nur beim Anwalt möglich!
Eine Rechtsberatung darf nur durch qualifiziertes Personal erfolgen. In der Regel kann die Scheidungsberatung von einem Volljuristen geboten werden. Alle anderen Personen können zwar allgemein Richtungen vorgeben, jedoch nicht einzelfallspezifische Lösungen präsentieren.
Im Falle eines Fehlers können diese Personen nämlich auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Haben Sie also Fragen, die sich mit dem Familienrecht im Falle einer Scheidung beschäftigen, bleibt der Rat eines Anwalts unerlässlich. Dieser kann Ihnen auch dabei helfen, eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung aufzusetzen, um eine einvernehmliche Scheidung zu ermöglichen.