Die Leidtragenden einer Scheidung sind immer die Kinder – ein Satz, der so nicht ganz richtig ist. Sicherlich ist die Trennung und Scheidung seiner Eltern für ein Kind alles andere als schön. Aber leiden Kinder nicht weitaus mehr, wenn ihre Eltern zusammen bleiben und tagtäglich aggressiv miteinander streiten? So gesehen kann die Trennung und Scheidung der Eltern auch für die Kinder besser sein. Wichtig dabei ist, dass die Eltern auf ihre Kinder eingehen – und ihnen vor allem das Gefühl geben, für sie trotz der Trennung da zu sein.
Das Wichtigste in Kürze: Trennung mit Kind
- Bei einer Scheidung mit Kindern sollten Eltern ihre Kinder rechtzeitig über die Trennung informieren, jedoch nur, wenn diese absolut feststeht. Diskussionen darüber, ob sie sich tatsächlich trennen sollten, sollten nicht mit den Kindern geführt werden.
- Der verlassene Elternteil sollte nicht das Opfer spielen und das Kind gegen den anderen Elternteil ausspielen. Des Weiteren sollte er nicht beim Kind Trost suchen und dieses damit überfordern.
- Die Eltern sollten rechtzeitig mit den Kindern reden, wie es nach der Trennung oder nach der Scheidung weitergeht. Sie sollten ihnen klar machen, dass sie trotz der Trennung nach wie vor für das Kind da sind und das Kind an der gescheiterten Beziehung nicht schuld ist.
Ausführliche Informationen zur Trennung mit Kind erhalten Sie im Folgenden.
Scheidung mit Kindern – ein Leitfaden für Eltern
Nähere Informationen zu den Regelungen, wenn Kinder von Trennung & Scheidung betroffen sind:
Umgangsrecht Sorgerecht Vaterschaftsanerkennung Aufenthaltsbestimmungsrecht Wechselmodell Jugendamt
Vernachlässigung von Kindern
Wenn die Trennung bevor steht: Wie sage ich das den Kindern?

Eine der schwierigsten Dinge für Eltern ist, den Kindern zu sagen, dass Vater und Mutter sich trennen. Da dies ein erheblicher Einschnitt in das Leben der Kinder ist, sollte mit ihnen nur darüber gesprochen werden, wenn die Trennung fest und endgültig beschlossen ist. Überlegungen der Eltern, ob eine Trennung oder Scheidung mit Kindern tatsächlich stattfinden soll, sind mit den Kindern auf keinen Fall zu diskutieren. Das würde die Kinder, die je nach Alter etwa wegen Schule oder Pubertät mit sich selber beschäftigt sind, nur unnötig belasten. Umgekehrt sollte über eine fest beschlossene Trennung, die sich noch verzögert (etwa weil ein Elternteil noch auf Wohnungssuche ist), trotzdem gesprochen werden. Denn die Kinder bekommen es zwangsläufig mit, wenn sich die Eltern aufgrund der endgültig beschlossenen und bevorstehenden Trennung distanziert zueinander verhalten. Hier sollten die Kinder nicht im Ungewissen gelassen und dadurch verunsichert, sondern klare Verhältnisse geschaffen werden.
Eine weitere Frage ist, wie den späteren Scheidungskindern vermittelt werden kann, dass sich die Eltern nicht mehr lieben. Erst jüngere Schulkinder, die in die Grundschule gehen, können von ihrem Denken her begreifen, dass die Elter sich nicht mehr verstehen und daher die Möglichkeit haben, sich zu trennen. Bei kleineren Kindern ist das weitaus schwieriger. Würde ihnen etwa gesagt, dass die Trennung wegen ständigem Streit erfolgt, würde die Antwort aus ihrer Denkweise heraus ungefähr lauten: „Aber wieso denn, ich habe mich mit Linda aus dem Kindergarten doch auch gestritten und jetzt sind wir wieder Freunde“. Kleineren Kindern wird daher am besten gesagt, dass Vater und Mutter nicht mehr zusammen leben wollen sowie jeder sein eigenes Leben führen möchte.
Kinder wollen wissen, wie es weiter geht

Haben die Kinder verstanden, dass die Eltern sich trennen, stellen speziell kleinere Kinder und jüngere Schulkinder sehr pragmatische Fragen. Diese lauten etwa: „Wo schlafe ich dann (wenn wir ausziehen)?“, „Ist genug Platz für meine Spielsachen da?“ oder „Wer fährt mich zum Kindergarten?“ Eltern, die mit ihren Kindern erstmalig über die fest beschlossene Trennung sprechen, sollten sich auf alle diese Fragen bereits im Vorfeld eine Antwort überlegt haben. Das setzt auch voraus, dass die Eltern sich zumindest im Groben darüber verständigt haben, wie das künftige Zusammensein mit den Kindern aussehen soll. Zudem sollten die Kinder in allen Fragen, die die Zukunft betreffen, miteinbezogen werden. Sucht die Mutter etwa für sich und die Kinder eine neue Wohnung, kann sie die Kinder zum Besichtigungstermin mitnehmen und sagen, das könnten eure Zimmer sein und so könnten wir die Wohnung einrichten. Wird die neue Wohnung selber renoviert, können die Kinder dabei helfen. Auf diese Weise wissen die Kinder, wie es weiter geht, und erfahren dadurch eine gewisse Sicherheit, die ihnen die Angst nimmt.
So erleben Kinder Trennung und Scheidung – und wie Eltern damit umgehen sollten
Kinder haben erhebliche Probleme, wenn Vater und Mutter sich endgültig trennen. Mit Auszug eines Elternteils bricht für die künftigen Scheidungskinder die bisherige Welt zusammen. Die Sicherheit der Familie fällt aus Sicht der Kinder weg, sie sind zunächst völlig desorientiert und müssen erst lernen, mit der neuen Situation umzugehen. Auch wenn jedes Kind anders reagiert: Bestimmte alterstypische Reaktionen zeigt fast jedes Kind, wobei die Übergänge fließend sind.
Babys und Kleinkinder: Hilflosigkeit überwiegt
Auch Babys und Kleinkinder bekommen mit, wenn ein Elternteil auszieht und so die Trennung mit Kleinkind erfolgt. Die Hilflosigkeit der Kinder zeigt sich oft in Wutanfällen und aggressivem Verhalten. Andere haben Angst und lassen das verbliebene Elternteil keinen Moment alleine. Denn nach dem Denken der Kinder könnte dieses Elternteil sie ebenfalls verlassen. Und schließlich machen einige Kinder Rückschritte: Sie nässen sich wieder ein oder wollen wieder den Schnuller, obwohl das alles schon Vergangenheit war.
Kinder im Kindergartenalter: „Ich bin schuld“
Kinder im Kindergartenalter reagieren ähnlich wie Babys und Kleinkinder, wenn auch wesentlich ausgeprägter. So kann es passieren, dass sie andere Kinder in der Kita schlagen, nicht zu Mittag essen wollen oder den Gang zur Toilette verweigern. In diesem Alter ist ihnen nicht bewusst, dass andere Personen die Welt anders wahrnehmen können als sie selber. Beziehung und Zuneigung wird über konkretes „miteinander etwas machen“ entwickelt, in dem die Kinder sich als Mittelpunkt sehen. Ist nun ein Elternteil aufgrund seines Auszugs weniger verfügbar, wird dies von den Kindern aufgrund ihrer Denkweise als Liebesentzug empfunden. Die Gründe dafür suchen die Kinder bei sich und glauben, schuld an der Trennung zu sein.
Wichtig für die Kinder im Kindergartenalter sind klare Strukturen und eine ungefähre Orientierung, was künftig sein wird. Beide Elternteile – vor allem derjenige, bei dem die Kinder leben – sind gefordert, den Kindern trotz der Trennung Sicherheit zu geben und Angst zu nehmen. Die Verlässlichkeit der Eltern ist hier oberstes Gebot. Daneben sollte alles, was für die Kinder wichtig ist, genauso in die neuen Lebensformen der Eltern eingebunden werden wie die Personen, zu denen die Kinder einen festen Bezug haben.
Jüngere Schulkinder: Erste Loyalitätskonflikte

Gehen die Kinder zur Grundschule, können sie teilweise bereits verstehen, was in der Familie passiert und wie die Trennung mit Kindern erfolgt. Die späteren Scheidungskinder erkennen, dass andere Personen die Welt anders wahrnehmen als sie. Dabei denken die Kinder aber, die anderen bringen durch ihr Handeln ihre tatsächlichen Absichten zum Ausdruck. Versteckte Absichten der anderen Personen können die Kinder noch nicht erkennen. Erstmals sind die Kinder in der Lage, die sie selbst durch die Trennung der Eltern betreffenden Änderungen zu erfassen sowie Gefühle wie Traurigkeit und den Wunsch nach Rückkehr des ausgezogenen Elternteils auszudrücken.
Trotzdem sind die Kinder hilflos, traurig und wütend. Manchmal werden die Leistungen in der Schule schlechter und auch der Umgang mit Freunden und Mitschülern leidet. Zudem treten erste Loyalitätskonflikte auf. Einerseits möchten manche Kinder dem „verlassenen“, „einsameren“ und unterstützungsbedürftigerem Elternteil etwa durch die Erledigung von Arbeiten im Haushalt beistehen. Andererseits benötigen die Kinder selber die Unterstützung von dem ihrer Ansicht nach stärkeren Elternteil. Meistens wünschen die Kinder daher, dass die Eltern wieder zusammenfinden und es erst gar nicht zur Scheidung mit Kindern kommt – wodurch das Verlangen der Kinder zum Ausdruck kommt, den Loyalitätskonflikt zu vermeiden.
Ältere Schulkinder: Allianz bzw. Partnerersatz
Ältere Schulkinder bis ca. 12 Jahre erkennen, dass Handeln und Absicht anderer Personen auseinander fallen können, wobei hinter „unangenehmen“ Handlungsweisen auch gute Absichten stecken können. Liebe und Nähe zwischen Kinder und Eltern wird nun nicht mehr durch Handeln geprägt, sondern durch wechselseitige Gefühle. Gemeint ist damit die Sorge um das Wohlergehen des anderen, verbunden mit der Anerkennung des guten Willens. Erkennt das Kind die guten Absichten und Gefühle der Eltern, werden bei ihm positive Gefühle hervorgerufen. Umgekehrt kann es jetzt aber auch zu Konflikten zwischen Kindern und Eltern aufgrund unterschiedlicher Einstellungen und Meinungen kommen – und nicht mehr wie zuvor ausschließlich aufgrund von als unangenehm empfundenen Verhalten.
Bedingt durch diese Entwicklung ist es möglich, dass es zwischen den Kindern und einem Elternteil aufgrund der Trennung bzw. Scheidung eine starke Solidarisierung entsteht. Die Kinder bilden eine Allianz mit dem von der Trennung verletzten Elternteil und nehmen teilweise sogar die Rolle des fehlenden Partners ein, was vom Elternteil unbewusst akzeptiert wird. Dadurch tritt zwangsläufig eine Entfremdung zum anderen Elternteil ein. Wird dies vom Elternteil erkannt, mit dem die Kinder eine Allianz bilden, können sie extrem manipuliert werden (sogenanntes Parental Alienation Syndrome – PAS). Bedauerlicherweise finden sich in der Praxis immer wieder Fälle, in denen von ihrem Ehemann verlassene Mütter die Kinder auf diese Weise gegen den Vater beeinflussen, was teilweise zu Kontaktabbrüchen der Kinder führt.
Andere mögliche Reaktionen der Kinder in diesem Alter sind, dass sie aufgrund der ständigen Streitereien zwischen den Eltern vor diesen jeglichen Respekt verlieren. Da die Eltern damit ihre Autorität gegenüber den Kindern verlieren, entstehen häufig massive Erziehungsprobleme.
Jugendliche: Pubertät kommt hinzu

Spätestens ab ca. 15 Jahren sind die Kinder in der Lage, Dinge übergeordnet zu betrachten, also den eigenen Standpunkt und den von anderen aus „Sicht einer dritten Person“ zu sehen und zu verallgemeinern. Zugleich sind die Kinder aufgrund der Pubertät damit beschäftigt, sich von den Eltern zu lösen und sich zu einer eigenen Persönlichkeit zu entwickeln. Umgekehrt suchen die Eltern aufgrund der Trennung häufig Trost und Unterstützung bei ihren Kindern, wodurch diese in ihrer Entwicklung gestört werden. Die Folge sind teilweise sehr heftige Reaktionen der Jugendlichen, die von „Null Bock“ über Drogen- bzw. Alkoholkonsum bis hin zur Suche nach Unterstützung bei Freunden reichen. Manche Jugendliche ergreifen aber auch Partei für ein Elternteil und reagieren auf den anderen fast schon feindselig. Und einige Jugendliche möchten Kontakt zu beiden Elternteilen, befürchten aber, dadurch den „schwächeren“ Elternteil zu verletzen. Sind die Jugendlichen älter, kann es auch passieren, dass diese sich dem Elternhaus komplett entziehen, in dem sie etwa ausziehen möchten oder zu Freunden flüchten. Im Ergebnis führt die Trennung mit Kindern häufig dazu, dass die Jugendlichen schneller erwachsen werden als es gut für sie ist.
Eines der größten Probleme der Jugendlichen bei einer Trennung der Eltern ist, dass in der schwierigen Phase der Persönlichkeitsentwicklung der gewohnte Rückhalt quasi zusammenbricht. Auch wenn Jugendliche in der Pubertät „rebellisch“ sind und sich häufig gegenüber den Eltern negativ benehmen, wissen sie doch, dass die Eltern in letzter Konsequenz für sie da sind. Die Eltern sollten daher trotz der Trennung ihre eigenen Probleme gegenüber den Jugendlichen deutlich zurücknehmen. Den Jugendlichen ist zuzustehen, ihre eigenen Erfahrungen zu machen. Dabei sollten die Eltern ihren Kindern aber eindeutig vermitteln, dass sie für diese trotz der Trennung mit Hilfe und Rat da sind, wenn die Jugendlichen dies wünschen. Dieser Rückhalt sollte den Kindern selbst dann angeboten werden, wenn sie sich schlecht gegenüber den Eltern benehmen. Zugleich sind klare Regeln wichtig. Im Idealfall sprechen sich die Eltern hierüber ab und tauschen sich über die gemeinsam beobachtete Entwicklung der Jugendlichen aus.
Das sind die rechtlichen Gegebenheiten bei der Trennung mit Kindern
Nach der Trennung sind weitere Fragen im Zusammenhang mit Kindern von Bedeutung. Hierzu gehören das Sorgerecht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Umgangsrecht, der Auskunftsanspruch über die persönlichen Verhältnisse des Kindes und der Unterhalt für die Kinder. Im Rahmen des Kindesunterhaltes wird auch geregelt, welcher Elternteil das Kindergeld bei Trennung bzw. das Kindergeld bei Scheidung erhält.
Das Sorgerecht steht beiden Elternteilen zu
Waren die Eltern miteinander verheiratet (oder haben jeweils Sorgeerklärungen für die Kinder abgegeben), steht ihnen das Sorgerecht für die Kinder gemeinsam zu, § 1626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dies gilt auch für die Zeit nach der Trennung oder Scheidung.
Insgesamt sind drei Bereiche der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung zu unterscheiden, § 1687 BGB:
- Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens
Die Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens trifft derjenige Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dazu gehören etwa Entscheidungen über schulische Nachhilfe, die Behandlung leichter Erkrankungen oder der konkrete Aufenthalt bei Verwandten.
- Entscheidungen in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung
In Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung entscheidet der umgangsberechtigte Elternteil in der Zeit, in der sich das Kind bei ihm aufhält. Davon umfasst sind etwa die Art der Ernährung oder die Schlafenszeiten.
- Entscheidungen in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung
Entscheidungen in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung können die Eltern nur gemeinsam treffen. Gegenstand solcher Entscheidungen ist etwa die Wahl der Schule bzw. der Berufsausbildung, die Zustimmung zu Operationen (außer in Eilfällen) oder Grundentscheidungen über den Lebensmittelpunkt.
Aufenthaltsbestimmungsrecht: Bei wem die Kinder leben

Von erheblicher Bedeutung in der Praxis ist die Frage, bei wem die Kinder nach der Trennung leben sollen. Hierzu müssen die Eltern – als Ausfluss der Personensorge – sich darüber einigen, bei wem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben soll, § 1627 BGB. Ist dies nicht möglich, entscheidet das Familiengericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, § 1628 BGB. Sorgerecht und Aufenthaltshaltbestimmungsrecht sind allerdings zu trennen. So kann etwa das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter liegen, aber beiden Eltern das Sorgerecht zustehen.
Umgangsrecht: Die Eltern sind verpflichtet und berechtigt
Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, wobei jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt ist, § 1684 Abs. 1 BGB. Danach hat das Kind einen eigenen Anspruch auf den Umgang mit beiden Eltern, aus dem die Elternteile wiederum das eigene Recht zum Umgang mit dem Kind herleiten können. Umgekehrt soll der umgangsberechtigte Elternteil aus Gründen des Kindeswohls auf seinen Umgang mit dem Kind nicht verzichten.
Damit der Umgang nicht beeinträchtigt wird, gilt für beide Eltern die sogenannte Wohlverhaltensklausel nach § 1684 Abs. 2 BGB. Nach dieser Vorschrift haben beide Eltern „alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert“. Damit ist es den Eltern wechselseitig untersagt, das Kind gegenüber dem jeweils anderen Elternteil negativ zu beeinflussen. Darüber hinaus haben auch Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und andere wichtige Bezugspersonen ein Recht auf Umgang mit den Scheidungskindern, wenn dies dem Kindeswohl dient, § 1685 Abs. 1 und 2 BGB.
Kommt es zu Streitigkeiten über den Umgang oder soll dieser aus Kindeswohlgründen eingeschränkt bzw. ausgeschlossen werden, entscheidet das Familiengericht, §§ 1684 Abs. 3, 1685 Abs. 3 BGB. Hierzu gehören auch die Fälle, in denen das Gericht einen „begleiteten“ („behüteten“) Umgang im Beisein einer mitwirkungsbereiten dritten Person (etwa vom Deutschen Kinderschutzbund) anordnet, um eine Gefährdung des Kindeswohls auszuschließen oder einen ersten Kontakt zwischen Vater und Kind anzubahnen.
Die Kinder dürfen mitreden
Beim Sorgerecht, der Aufenthaltsbestimmung und dem Umgang dürfen die Kinder – je nachdem, wie alt sie sind – mitreden. So ist etwa beim Umgang der Wunsch selbst eines sechs- bis siebenjährigen Kindes vom Familiengericht zu berücksichtigen, während beispielsweise der Entzug des Sorgerechts von einem Elternteil gegen den Willen eines 14-jährigen Kindes nahezu ausgeschlossen ist. Zur Wahrnehmung ihrer Rechte erhalten die Kinder zudem vom Gericht einen Verfahrensbeistand zugeordnet (sogenannter Anwalt des Kindes), § 158 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
In der Praxis ist aber der Wunsch von vor allem von kleineren Kindern nach etwa einem gewöhnlichen Aufenthalt beim Vater schwer zu realisieren, wenn dieser in Vollzeit seinem Beruf nachgeht, während die Mutter Hausfrau ist.
Ein häufiges Schattendasein: Der Auskunftsanspruch über die Verhältnisse des Kindes
Eher selten wird in der Praxis vom Auskunftsanspruch über die persönlichen Verhältnisse des Kindes nach § 1686 BGB Gebrauch gemacht. Über diesen Anspruch, der von manchen Familiengerichten eher „stiefmütterlich“ behandelt wird, entscheidet der Rechtspfleger. Danach sind die Eltern verpflichtet, bei berechtigtem Interesse dem anderen Elternteil Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu erteilen, soweit dies nicht dem Kindeswohl widerspricht.
Bedeutsam ist dieser Anspruch, wenn etwa ein Elternteil keinen Umgang mit dem Kind hat. Hier kann dieser Elternteil vom anderen – in der Regel halbjährlich – zwei Fotos des Kindes, eine Kopie des Schulzeugnisses sowie einen Bericht über die Entwicklung, den Interessen und den Gesundheitszustand des Kindes fordern. Darauf, dass das Kind keine Herausgabe dieser Informationen wünscht, kommt es nicht an. Der Anspruch ist lediglich ausgeschlossen, wenn die Gefahr besteht, dass diese Informationen missbräuchlich verwendet werden.
Kinder haben Anspruch auf Unterhalt
Zu den Fragen, die bei Trennung mit Kindern bzw. Scheidung mit Kindern zu regeln sind, gehört auch der Unterhalt.
Wo es Hilfe und Beratung zur außergerichtlichen Konfliktlösung gibt
Auch wenn viele Eltern nach einer Trennung zum Wohle der Kinder kompromissbereit sind, lässt sich nicht immer eine einvernehmliche Lösung finden. Hilfe und Beratung bieten hier die kommunalen Jugendämter, die auch über das Beratungsangebot weiterer örtlicher Träger und Einrichtungen informieren.
Kommt es auf diese Weise ebenfalls zu keiner Einigung, bleibt als letzte Möglichkeit nur der Weg zum Familiengericht. Aufgrund der für Laien unübersichtlichen Materie ist es jedoch sinnvoll, einen Fachanwalt für Familienrecht hinzuzuziehen. Bei schwierigen finanziellen Verhältnissen besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu erhalten. Auch dazu berät der Rechtsanwalt Sie gerne.
Hallo Scheidungsteam..ich habe mal eine Frage,ich möchte mich von meinen Mann trennen ..wir sind 5 Jahre verheiratet und ich habe Arbeit in 25 km Dorf,ich selber habe kein Auto benutzte das Auto meines Mannes ..kann er mir in der Trennung Phase verbieten mit seinen Auto zu fahren? Wenn ich kein Auto habe verliere ich dadurch meine Arbeit mit Bus und Bahn ist net möglich da Verkehrsverbindungen sehr schlecht ist und bin auf das Geld angewiesen..verdiene auch net viel
Hallo Peggy,
es ist immer anzuraten, dass eine Trennung und Scheidung einvernehmlich verläuft. Theoretisch kann ein Partner die Nutzung seines Hausrates durch den anderen Partner während der Trennung untersagen. Ob dies im beschriebenen Fall allerdings zulässig ist, können wir an dieser Stelle nicht beurteilen.
Es liegt allerdings im Interesse beider Partner, dass kein Arbeitsplatzverlust die Folge einer Trennung ist. Denn in dem Fall wird der besserverdienende Partner automatisch Unterhaltspflichtig.
Ihr Scheidung.org-Team
Ich geh jetz die Ehe mit meinem kind ein
is ja jetzt nicht mehr verboten
es heisst ja fuer alle!!!!!!!
Hallo,
obwohl die Ehe nunmehr auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet wird, bedeutet das nicht, dass jeder jeden heiraten darf. Es gilt in jedem Fall, die Eheverbote und -voraussetzungen zu beachten (§§ 1303 ff. BGB). Minderjährigkeit begründet die Eheunmündigkeit. Die Ehe ist mithin erst für Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Zudem begründen auch enge Verwandtschaftsverhältnisse zwischen den Ehegatten ein Eheverbot.
Ihr Team von Scheidung.org-Team
Hallo!!
Meine Frage lautet..Ich bin noch verheiratet jedoch schon getrennt von meiner Frau.sie entfremdet mir derzeit meine Kinder darf sie das???
Wie soll ich weiter vorgehen??
Danke im voraus lg
Hallo Edmund,
die Kinder haben ein Recht darauf, beide Elternteile auch trotz Scheidung zu sehen. Das Aufhetzen wird von Gerichten nicht gerne gesehen. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Rechtsanwalt. Dieser kann Sie ausführlich zum weiteren Vorgehen, Ihren Rechten und Pflichten beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
Schön guten Tag, ich hätte eine sehr wichtige Frage bitte. Ich wohne momentan im Haus meiner Schwiegereltern in Hamburg.. Wenn es zur Trennung kommt, kann ich mit meiner Tochter ohne Probleme zu meinen Eltern ziehen nach München (da habe ich auch vorher gewohnt) ohne das man mich beschuldigen würde das es kindsentführung ist. Haben beide Sorgerecht sind aber Nicht verheiratet . Würde mich sehr über eine Antwort freuen
Hallo A,
es wird sich danach entscheiden, ob der andere Elternteil dem Wohnortwechsel zustimmt. Das Kind sollte außedem nach Möglichkeit nicht aus seiner gewohnten Umgebung „gerissen“ werden. Wenden Sie sich im Zweifel an das Jugendamt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
wir sind seit über einem Jahr geschieden. Beide Kinder (12 und 7) leben bei mir. Da ich mich beruflich und privat umorientiere, möchte ich in eine andere Stadt ziehen. Als ich dieses Vorhaben angefangen habe zu planen, gab es von meinem Ex-Mann (selbständig) die Aussage, er würde die Kinder übernehmen können, wenn sie denn nicht mit wollten. Nun ist es mittlerweile spruchreif. Ich habe ein Jobangebot 260 km vom Heimatort der Kinder. Beide wollen beim Papa bleiben. Nun gestalltet es sich von der väterlichen Seite doch alles schwieriger. Er bittet um einen Termin beim Jugendamt. Derzeit liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir. Es ist am neuen Wohnort auch alles so vorbereitet, dass die Kinder mitkommen könnten. Was habe ich für Rechte und Pflichten? Was kann mir der Vater verwähren?
Ich hoffe auf Antwort. VG Janine
Hallo Janine,
auch wenn Ihnen das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wurde, kann ein Gericht möglicherweise dennoch dem Umzugswunsch widersprechen, sollte der Vater nicht damit einverstanden sein. Zugrunde zu legen ist dabei das grundlegende Recht der Kinder, beide Elternteile regelmäßig sehen zu dürfen. Hierbei spielt jedoch auch die Entfernung des neuen Wohnsitzes eine Rolle. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt, um abzuklären, welche Regelungen im Vorfeld des Umzuges zu treffen sind.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
wir wollen uns scheiden lassen und das Haus gehört meinem Mann. Nun will ich mit den Kindern (5 Jahre und 6 Monate) ausziehen und suche gerade eine Wohnung.
Mein Mann möchte gern das ältere Kind zu sich nehmen. Was ich nicht möchte. Er arbeitet Vollzeit und ich bin mit dem Kleinen in Elternzeit und arbeite danach auch nur in Teilzeit. Ich könnte die Betreuung besser regeln.
Kann es sein das mein Mann Erfolg hat das Kind zu sich zu nehmen, da ich mit ihm aus seinem gewohnten Umfeld ziehe ( immer noch gleicher Ort nur eine andere Wohnung)? Die Geschwister würden dann auch getrennt werden…
Hallo Susanne,
die Frage nach dem Aufenthaltsbestimmungsrecht wird in streitigen Fällen vom Familiengericht beantwortet. Hier werden viele Faktoren berücksichtigt, unter anderem jene, die Sie genannt haben. Wir können unmöglich vorausahnen, welche Entscheidung das Gericht in Ihrem Falle treffen wird. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Situation zu besprechen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo scheidung.org-Team
Ich hätte folgende Frage…
Meine Frau will sich von mir trennen. Wir haben 2 kinder die für die nächsten 9 Monate bei mir leben sollen danach möchte sie die kinder zu sich nehmen… Sie reißt doch damit die kinder aus ihrem gewohnten umfeld. Wie stehen meine Chancen das aufenthaltsrecht der kinder zu bekommem?
MfG M.D
Hallo,
dies lässt sich aus der Ferne leider schwer beurteilen. Grundsätzlich muss es allerdings triftige Gründe dafür geben, dass nur einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu gesprochen wird.
Wenden Sie sich an einen Anwalt, dieser kann Ihre Chancen abschätzen.
Ihr Scheidung.org-Team
Wie sieht es aus wenn meine Frau unsere Kinder nach einer Trennung mit ins EU-Ausland mitnimmt wo Sie geboren wurde weil sie dort leben möchte (2000km entfernt).
Wäre dies zulässig?
Hallo Dennis,
solch einem Umzug muss auch der Vater der Kinder zustimmen, daher ist ein Umzug nicht ohne Weiteres möglich.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
vor 4 Monaten trennte ich mich von meinem Mann. Nach 24 Jahren wilder Ehe heirateten wie erst vergangenen Dezember. Danach veränderte sich alles in unserer Beziehung. Unsere Kinder sind 10 und 14 Jahre alt. Der Jüngere lebt mit mir Luftlinie 1km entfernt von unserem gemeinsamen Haus in einer geräumigen Wohnung. Die Kinder sind im Wechsel von Mi bis So bei mir oder ihrem Vater. Die Regelung finde die Kids den Umständen entsprechend gut, da die Schulen und der andere Elternteil einfach zu erreichen sind.
Da ich einen neuen Partner habe (der nicht bei mir wohnt und nur stundenweise bei mir ist) möchte mein Mann ab Januar, dass die Kinder nur noch 14 tägig am WE bei mir sind. Ich wünsche mir weiterhin eine Regelung im Bereich 50:50, da jeder von uns den Anspruch und die Pflicht der Betreuung hat. Kann mein man das einfach so bestimmen?
Hallo,
sofern Sie beide das gemeinsame Sorgerecht haben und entsprechende Regelungen zum Wechselmodell beschlossen haben, kann diese Vereinbarung nicht einfach einseitig verändert werden. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt, um sich rechtlich beraten zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo mein Name ist Yeliz bin 24 Jahre alt, habe eine frage meine Tochter wird nächsten Monat 4 Jahre alt und bin von ihrem Vater geschieden seit dem sie 4 monate alt ist sie sieht ihren Vater ab und zu regelmäßig aber auch nicht ! wenn sie ihn sieht dann übernachtet sie auch ab und zu bei ihm. Übernachten tuht sie seit dem sie sprechen kann Doch er hat keine eigene Wohnung er wohnt bei seinen Eltern immernoch wollte fragen ab wieviel Jahren meine tocher bei ihrem Vater ein eigenes Bett brauch oder ob sie mit ihm im selbem Bett/Zimmer weiterhin schlafen darf ??
LG
Hallo Yeliz,
dies lässt sich aus der Ferne schwer beurteilen, eine starre Regelung gibt es hierzu nicht. Letztendlich steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Kontaktieren Sie das zuständige Jugendamt, dieses kann Ihnen weiter helfen und Sie beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
Mein Schwiegersohn, will die Scheidung , da er eine andere hat. Meine tochter soll ausziehe, sie hat bereits eine Wohnung gemietet und könnte am 15.12. einziehen. Ihr Anwalt sagt sie könne das machen, darf aber das gemeinsame Kind nicht mit nehmen, was für sie aber ja nicht in Frage kommen würde. was kann passieren wenn sie mit dem Kind auszieht?
Hallo,
da sich die Eltern wohl das Sorgerecht teilen bzw. beides das Aufenthaltsbestimmungsrecht innehaben, darf kein Elternteil eine solche Entscheidung alleine treffen. Können Sie die Eltern nicht einigen, ist das Familiengericht einzuschalten, welches dann eine Entscheidung fällt. Handelt die Mutter nun eigenmächtig, kann Ihr im schlimmsten Fall Kindesentführung vorgeworfen werden.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo Scheidungsteam,
ich möchte mich von meinem Mann trennen, doch ich bin aktuell in Vollzeit-Ausbildung, sprich verdiene kein eigenes Geld.
Ist eine Trennung unter solch wirtschaftlich abhängigen Umständen für mich überhaupt möglich?
Besten Dank für Ihren Rat.
Hallo Jasmin,
die Entscheidung für oder wider eine Trennung obliegt ganz allein Ihrer Einschätzung. Grundsätzlich erhalten auch Geringverdiener die Möglichkeit, anwaltlichen Rat einzuholen oder die Scheidung zu vollziehen (Beratungshilfe, Verfahrenskostenhilfe). Die Ausbildung kann ggf. über Unterhaltsforderungen weiterbetrieben werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um alle Wenns und Abers in Ihrem Fall zu klären.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine Frau hat vor ein paar wochen die scheidung eingereicht und beim Familiengericht Sorge- und Aufenthaltsrecht eingeklagt, meine Kinder (15 und 9) sollen somit zu ihr, die Kinder sowohl als auch ich möchten dies nicht, somit entstehen viele streitigkeiten, aber wie wird das wahrscheinlich von statten gehen und darf man die kinder von einander trennen? Meine 15-Jährige Tochter möchte sich ausserdem einen Anwalt nehmen, der von der Verfahrenskostenhilfe bezahlt werden soll, ist dies sinnvoll?
Mit freundlichen Grüssen
Justin
Hallo Justin,
über Erfolgsaussichten kann an dieser Stelle nicht spekuliert werden. Minderjährige müssen in aller Regel über einen Vormund (Vormundschaftsgericht, Jugendamt, Elternteil) als Auftraggeber vertreten werden. Ein Kind kann aber nicht stellvertretend für Sie das Sorgerecht erstreiten. Kinder werden aber (soweit alt genug) von dem Gericht zu ihren eigenen Wünschen angehört). Wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie Ihrerseits das alleinige Sorgerecht einfordern wollen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo zusammen,
ich möchte mich scheiden lassen, allerdings ist mein Mann streng dagegen und ist damit nicht einverstanden. Spielt es eine Rolle? Wenn ja, wie kann ich das Problem lösen?
Kurz zu uns:
– verheiratet seit 2004
– gemeinsames Kind (geb. 2005)
– ich arbeite Vollzeit, mein Mann ist arbeitslos. Hat er Recht auf Unterhalt meinerseits?
Lieben Dank im Voraus für kurze Antwort,
VG, O.
Hallo Olga,
selbstverständlich können Sie sich scheiden lassen. Wenn Ihr Mann die Scheidung nicht möchte, müssen Sie drei Jahre in Trennung leben. Anschließend kann er die Scheidung nicht mehr verhindern, wenn Sie einen Antrag stellen. Im Trennungsjahr hat Ihr Mann einen Anspruch auf Unterhalt. Anschließend muss er sich um einen Job bemühen. Wenn er nachweislich keine andere Stelle findet, müssen Sie auch dann weiterhin Unterhalt zahlen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo ich habe bitte fragen zu trennung bzw scheidung
Ich bin seit 3 jahre verheiratet. Wir haben ein sohn. Der 2 jahre ist. Ich will mich scheiden lassen. Ich möchte dass mein sohn bei mir bleibt. Wie sieht aus von rechtliche seiten her wenn mein mann mit die scheidung nicht einvetstanden. Kann ich die sorgrecht allein haben. Mein
mann ist arbeitslos ich bin berufstätig in vollzeit. Wie sieht mit die unterhalt aus.
Danke schön in vorraus
Hallo Hanna,
der familienferne Elternteil ist gegenüber den gemeinsamen zum Unterhalt verpflichtet – sofern er leistungsfähig ist. Es besteht durchaus die Möglichkeit, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Erfolgsaussichten prüfen zu lassen und ggf. weitere Varianten in Erfahrung zu bringen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo liebes Expertenteam,
ich möchte mich von meinem Mann trennen (verheiratet seit 2001) Wir haben 3 gemeinsame Kinder 2000,2003,2006 und wohnen im Haus seiner Eltern zur Miete.
Er arbeitet Vollzeit ich Teilzeit.
Seit Oktober (nach einem heftigen Streit) redet er kein Wort mehr mit mir. Informiert mich nicht über seine Abwesenheit (verschwindet für 2 Tage und 1 Nacht einfach) und interessiert sich kein bisschen für seine Kinder. (Schulprobleme, Zeugnisse, Klassenarbeiten)
Auch im Haushalt zeigt er keinerlei Hilfe.
Was raten sie mir, wie soll ich weiter vorgehen?
Direkt zum Anwalt oder nochmals versuchen mit ihn zu sprechen?
Wir haben viel Geld (neue Heizung, Fußböden, Türen, Sanitäre) in das Haus gesteckt, wie wird das behandelt?
Vielen Dank für ihre Antwort
Hallo,
wenden Sie sich am besten an einen Anwalt. Im Rahmen der Scheidung werden die Reparaturen im Haus nicht berücksichtigt, da es sich nicht um Ihr Eigenheim handelt. Sie können im Innenverhältnis mit Ihren Schwiegereltern anders vereinbaren.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo zusammen,
Ich mochte mich scheiden lassen. Wir sind beide nicht Deutsche und in Berlin gehairatet. Wir haben ein 3 und halb jahriges Kind.
Welche schrite soll ich folgen um die Scheidung zu lassen?
Vielen Dank,
Hallo Alina,
als erstes sollten Sie ein Trennungsschreiben mit Datum verfassen und dies von Ihrem Mann unterschreiben lassen. Es folgt dann das Trennungsjahr. In dieser Zeit sollten Sie getrennt leben (auch räumlich). Zum Ende des Trennungsjahres können Sie dann einen Scheidungsantrag stellen, hierzu benötigen Sie einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag lieber Team
Mein Mann will aus gemeinsames Wohnung ausziehen, und gemeinsames Kind fast drei Jahre mit nehmen, darf er das machen ohne mein Einverständnis?
Hallo,
sofern das Sorgerecht noch nicht abschließend geklärt ist, besteht in aller Regel nicht die Möglichkeit, einem Elternteil das Kind eigenmächtig zu entziehen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, wie weit Ihr Mitspracherecht reicht.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo Scheidungs-Team,
Hab ein spezielles Problem, habe seit paar Tagen meine Cousine bei mir weil ihr Mann sie gebracht hat, hatte bei uns an der Straße gehalten und zwang ihr die Koffer und ihre 7 Monate alte Tochter aus dem Auto selbst zu nehmen. Von ihrem Mann wurde es als Besuch getarnt da wir kinderzuwachs bekommen haben, nur waren es von eher böse Absichten. Haben ihr dann in der Kälte rein geholfen. Sie will sich von ihrem Mann trennen da, wie wir gehört haben, er sie schlägt und das auch gern oft unter Alkohol Einfluss. Er schreibt ihre nun aber auch mehrere Nachrichten das er sie fertig machen wird, ihr das Kind weg nimmt und sie für psychisch krank darstellen wird, so das sie nicht glaubwürdig ist aber auch nicht für das Kind geeignet ist. Wollte fragen was ich als Cousin machen kann ihr wie helfen, ob zur Polizei gehen oder wie man einen Anwalt nehmen kann oder welche Behörde dafür erstmal zuständig ist.
Hallo Sabur,
Sie sollten sich in jedem Fall an das Jugendamt und einen Anwalt wenden. Zudem kann Ihnen ggf. auch die Polizei weiterhelfen. Unter Umständen ist auch ein Unterbringung in einem Frauenhaus eine Option.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich habe zwei Kinder und bin verheiratet.
Wir möchten dringend die Trennung.
Ich würde wg. der Kinder erstmal in der momentanen gemeinsamen Wohnung bleiben.
Mein Mann würde ausziehen, wir können uns aber finanziell keine zweite Miete leisten.
Was haben wir für Möglichkeiten?
Hallo Christiane,
um das Trennungsjahr zu beginnen, müssen Sie nicht zwangsläufig in getrennten Wohnungen wohnen. Es besteht auch die Option, zwei Schlafzimmer einzurichten und ansonsten in einer Wohnung unabhängig voneinander zu leben. Alternativ können Sie sich erkundigen, ob Ihr Mann Anspruch auf Wohngeld hat.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo Scheidungsteam,
ich bin 20 Jahre alt und wohne bei meinen Eltern. Hat das, was ich über die Ehe meiner Eltern denke bzw. äußere einen rechtlichen Einfluss auf den Scheidungsprozess oder die finanzielle Begünstigungen eines Partners?
Hallo Kathy,
normalerweise werden die Kinder bei der Scheidung nicht gehört. Nur wenn es darum geht, Sorgerechtsfragen zu klären, werden sie vernommen. Da Sie aber bereits volljährig sind, erübrigt sich dies.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo zusammen.
Meine Frau möchte sich von mir trennen. Wir haben vier Kinder im Alter von 2-7. Ich bin Alleinverdiener und möchte die kinder behalten. Meine Noch- Frau möchte einen kompletten Schlussstrich ziehen und die kinder nicht bei sich wohnen haben. Wir haben ein Haus zusammen gekauft. Wenn die Kinder bei mir bleiben würden, dann könnte ich mir das Haus nicht mehr leisten weil ich beruflich zumindest nur noch Teilzeit arbeiten könnte, was ich der Kinder willen aber natürlich machen würde. Ich weiß nicht weiter. Aufgrund dieser Situation fehlt mir bzw. uns auch das Geld für einen Scheidungsanwalt, geschweige denn dass meine Frau finanziell in der Lage wäre , eine eigene Wohnung zu mieten.
Hallo Stefan,
wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, den Scheidungsanwalt mit eigenen Mitteln zu zahlen, können Sie auch Beratungshilfe und für das gerichtliche Verfahren Verfahrenskostenhilfe beantragen. Die Scheidung ohne einen Anwalt ist indes auch nicht möglich.
Wenden Sie sich ggf. auch an die Unterhaltsvorschusskasse, Wohngeldstelle und andere behördlichen Einrichtungen, die die finanzielle Lage ggf. aufbessern könnte.
Ihr Scheidung.org-Team
Dankeschön
Hallo, Ich möchte mich von meinen Mann trennen und wir haben einen 7 Jährigen Sohn der jedoch nicht zu seinem Vater möchte da seine Schwester (21) auch bei mir bleiben möchte und er dazu auch noch Angst vor seinem Vater hat , habt ihr vielleicht einen Tipp was man da machen kann?
Hallo Franziksa,
Hilfe erhalten Sie beim Jugendamt. Wichtig ist, dass Sie sich neutral verhalten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine Frau droht mir in letzter Zeit öfters mit der Scheidung. Wir haben zwei zweijährige Kinder. Ich liebe sie und unsere Kinder aber muss damit rechnen dass es schon bald zu einer Trennung kommt. Bereitschaft zu außergerichtlichen Vereinbarungen ist vorhanden. Zusätzlich haben wir uns eine Eigentumswohnung gekauft. Im Grundbuch sind wir beide je zur Hälfte eingetragen, wobei nur ich für die Wohnung zahle. Meine Frau bekommt noch ungefähr 5 Monate Arbeitslosengeld i.H.v. Ca. 400 Euro. Mein Gehalt mit Steuerklasse 3 beträgt 2550 Euro. Der Kredit beträgt 550,- Euro monatlich. Was passiert mit der Wohnung. Ich müsste diese ja wahrscheinlich verlassen aber den Kredit weiterzahlen. Dann Miete für eine neue Wohnung. Weniger Nettogehalt durch Steuerklasse 1. Unterhalt für meine Frau und für beide Kinder nach Düsseldorfer Tabelle. Ich habe Angst vor dieser Trennung. Gibt es da irgendwelche Lösungen. Ich möchte gerne Unterhalt für meine Kinder zahlen aber die Frage ist, ob mir dies finanziell überhaupt noch möglich ist. Was wird finanziell auf mich zukommen?
Hallo Wolfgang,
übernimmt nach der Trennung nur einer der Partner das Wohneigentum, hat der andere Miteigentümer ggf. auch ein Anrecht auf Ausgleichszahlung. Grundsätzlich steht Unterhaltspflichtigen stets ein Selbstbehalt gegenüber den Empfängern zu, sodass auch dessen finanzielle Grundlage nicht zu stark eingeschränkt wird. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um mögliche Regelungen im Falle der Trennung und Scheidung genauer zu beleuchten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo
Nach mehrere Versuch unsere nicht-funktionelle Paar zusammen zu halten, bin ich überzeugt es wär uns alle besser, wenn wir uns trennen. Wir haben zwei Töchter (8, 10). Ich arbeite Teilzeit (60-70%) seit 10 Jahre, er hat 2 Jahre Teil Zeit gearbeitet (80%) dann 100. Ich verdiene 30% weniger als ihm. Er ist ok sich scheiden zu lassen, will aber nicht ausziehen. Ich habe diese Wohnung 80% eingerichtet (Möbel gekauft, organisiert usw). Diese Wohnung spiegelt alle die Jahren wo ich mit den Kindern zu Hause war und es fällt mir sehr schwer auszuziehen. Dazu ist es auch so, dass ich mich nur eine kleine (kleinerer) Wohnung leisten konnte als ihm. Ich habe auch nur eine C-Bewilligung und alles wird schwieriger für mich als für ihn.
Wir würden die Kinder Betreuung sonst 50-50% aufteilen.
Hat einen von uns mehr Recht in unserer jetzige Wohnung zu bleiben?
Für Ihre Beratung bedanke ich mir im voraus,
Mit freundlichen Grüssen
C.
Hallo,
eine pauschale Lösung gibt es hier nicht. Ggf. haben Sie Anspruch auf Unterhalt und können in eine größere Wohnung investieren. Versuchen Sie zusammen mit Ihrem Mann eine Lösung zu finden. Darüber hinaus kann Sie ein Anwalt zu dieser Frage beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
sprich: wenn ich als Vater frühmorgens zur Arbeit fahre und spätnachmittags wieder zurückkomme (Pendler), und meine Frau ist Hausfrau, hat sie grundsätzlich das Sorgerecht und bekommt automatisch Unterhalt zugesprochen, ohne dass ich mich wehren kann?
Könnte man also sagen, dass Hausfrauen in diesem Zusammenhang immer gewinnen?
Situation: meine Frau möchte sich von mir trennen, ich möchte aber das Sorgerecht unserer beiden Kinder bekommen/behalten (5+7 J.)
Gruß,
F.
Hallo,
grundsätzlich können auch getrennt lebende Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Mütter werden nicht bevorzugt, es kommt bei solchen Entscheidungen immer auf das Kindswohl an.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
Folgende Frage:
Ich und meine Frau sind 4 Jahre verheiratet und deutsche Bürger.
Wir haben auch in Deutschland geheiratet, wohnen aber in der Schweiz.
Wo muss bzw. kann die Scheidung beantragt werden?
Viele Grüsse
Hallo Peter,
zuständig ist in der Regel das Gericht, in dessen Einzugsgebiet der Antragsteller lebt. Beim anzuwendenden Familienrecht besteht innerhalb der EU + Schweiz ggf. ein Wahlrecht. Wenden Sie sich für eine genaue Einschätzung bitte an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, mein Mann hat mich vor den Augen unseres Kindes geschlagen und ist nun ausgezogen, bald wird wohl die Scheidung bevorstehen. Ich möchte nun das alleinige Sorgerecht, sowie Aufenthaltsrecht beantragen … unser Kind sollte auf keinem Fall bei ihm übernachten dürfen ich traue ihm unser Kind nicht an. Wie stehen die Chancen dass ich das durchgesetzt kriege.
Hallo Manuela,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt auch hinsichtlich Ihrer Erfolgsaussichten prüfen zu lassen. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, derlei Einschätzungen abzugeben, da uns die Rechtsberatung untersagt ist.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo. Mein Mann hat sich von mir getrennt. Ich habe eine Wohnung gefunden und werde nächsten Monat ausziehen. Unsere gemeinsame Tochter (11) zieht mit zu mir. Ich kann die Möbel und auch elektr. Geräte nicht mitnehmen weil diese nicht von der Größe her in die Wohnung passen. Muss er mir bei der Beschaffung von neuen Sachen finanziell helfen? Es geht auch um solche Sachen wie Kühlschrank Herd Waschmaschine.
Hallo Michaela,
im Zuge der Hausratsteilung ist ein finanzieller Ausgleich theoretisch möglich, wird jedoch praktisch kaum umgesetzt, da hier ein reiner Sachausgleich stattfinden soll. Allerdings können hier natürlich auch Sonderfälle zum Tragen kommen, die durch die allgemeine Unterhaltspflicht gedeckt sind. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt klären zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo Scheidung.org-Team,
ich habe mich bereits von meiner Frau geschieden. Meine beiden Kinder wollen ihre Mutter nicht und wollen bei mir bleiben. Sie sind 12 und 16 Jahre alt. Kann meine Ex-Frau jetzt durch Sorgerecht verlangen meine Kinder zu sehen? Wenn ja, wäre sie erfolgreich damit, da die beiden noch minderjährig sind?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Abdulkerim,
grundsätzlich haben sowohl beide Elternteile wie auch Kinder ein gegenseitiges Recht auf Umgang – sowie auch eine Umgangspflicht. Diese kann jedoch entfallen, wenn das Kindeswohl ggf. gefährdet wäre. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit Sie Ihrer Ex-Frau den Umgang gewähren müssen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo Scheidung Team
Ich will mich von meiner Frau trennen, wir haben ein 6 monate alte tochter. Meine frau droht mir, wenn ich mich von ihr scheiden lasse, dss ich meine tochter nicht mehr sehen werde. Kann sie mir meine tochter wegnehmen? Das ich sie nicht mehr sehen kann?
Ich habe in der vergangenheit fehler gemacht. Das heisst ich bin wegen einigen delikten im strafregister eingetragen.seit ca. 2 jahren, habe ich mir aber nichts mehr zu schulden lassen kommen. Kann mich meine Frau wegen dem das recht nehmen mein kind zu sehen? Kann mir das gericht mir wegen damaligen delikten mir verweigern mein kind zu sehen?,
Vielen dank im voraus
Hallo,
grundsätzlich haben beide Eltern ein Recht auf Umgang und sogar die Pflicht. In Einzelfällen kann dies untersagt werden, wenn andernfalls das Kindeswohl gefährdet wäre. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit Ihre Frau Ihnen den Kontakt zu Ihrem Kind untersagen kann.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo. Ich bin schon 8 Jahre geschieden. Mein Ex-Mann möchte der mittlerweile 16 jährigen Tochter mit alten Chat-Verläufen oder anderen „Beweisen“ zeigen was ich für eine schlechte Mutter bin. Kann man sowas verhindern? Meine Tochter leidet verständlicherweise und vertraut mir nicht mehr.
Hallo,
bitte wenden Sie sich für die Klärung an einen Anwalt. Gerade in Familiensachen gestalten sich derlei Probleme oft schwierig. Eine Rechtsberatung können wir hier nicht erteilen.
Ihr Scheidung.org-Team
Kann, nach einer Trennung der Umgang der Kinder mit dem neuen Partner verhindert werden. Die Kinder (10 und 14 Jahre) haben keine Probleme mit dem neuen Partner. Muss ich immer anwesend sein wenn die Kinder bei mir sind oder dürfen die Kinder auch durch Dritte betreut werden (Großeltern, neuer Partner, Familienangehörige)?
Hallo Kassandra,
über den Umgang der Kinder entscheiden in der Regel die sorgeberechtigten Eltern. Sollten diese Bedenken haben bezüglich entsprechender Aufsichtspersonen, kann ein Umgang (zumindest alleiniger) mit Dritten auch untersagt werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt in Ihrem Fall prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo
Ich bin jetz knapp 1 Jahr von meiner Frau getrennt jetz hat sie nen freund aus hamburg und will mit meiner tochter nach hamburg ziehen sind ungefähr 650 km kann ich das verhindern sie kann sich die wohnung finanziel nicht leisten und das ewige pendeln kostet zusätzlich im krankenhaus kann sie auch nicht aufstocken meine tochter ist 9 jahre ps. hab mir gedacht ich sprech erst mal mit meiner tochter und lass mich vom jugendamt beraten
Hallo Jürgen,
der Umzug kann erfolgen, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf Seiten der Mutter besteht. In Streitfällen muss letztlich das vorsitzende Gericht entscheiden. Auch wir würden empfehlen, verschiedene Beratungsangebote anzunehmen und sich ggf. auch an einen Anwalt zu wenden, um die rechtlichen Sachverhalte prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag, ist der getrennt lebende Ehepartner, bei dem die minderjährigen Kinder leben verpflichtet, dem anderen Ehepartner Auskunft darüber zu erteilen, wenn ein neuer Partner in das Leben tritt? Danke vorab für iIhre Antwort.
Hallo Martina,
eine Pflicht, über das eigene Privatleben Auskunft zu erteilen, ist an dieser Stelle nicht bekannt. Ggf. bedarf es jedoch um des Friedens willen der gemeinsamen Verständigung, wenn die Kinder Umgang mit dem neuen Partner haben.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich lebe seit 5 Jahren getrennt/geschieden, zwei 11jährige Kinder, wohnen im wöchentl. Wechsel bei Vater und bei mir. Während und noch ca. 1 Jahr nach der Trennung fanden Gespräche bei Pro Familia statt, die ich als sehr hilfreich empfunden habe. Ca. seit 2013 weigert er sich, dorthin mitzugehen, siezt mich (!), spricht mit mir nur, wenn es gar nicht zu umgehen ist. Um Ferien und Feiertage gibt es oft Streit. Schlimm für meine Kinder finde ich vor allem, dass er ihnen keine Entscheidungsfreiheit lässt – er verweigert(e) Trennungskindergruppe, Sportgruppe, Schwimmunterricht, Klavierunterricht. Sie müssen in der Papa-Woche mit einem anderen Ranzen in die Schule, dürfen von ihm aus weder Handy, Fahrrad, Bücher, Spielsachen etc. von Papa zu Mama oder umgedreht mitnehmen. Ich war diesbezüglich schon auf dem Jugendamt, er wurde auch vorgeladen, es hat sich nichts geändert. Ich bemühe mich ständig, den Kindern Kontinuität zu ermöglichen, Brücken zu bauen, es prallt alles ab. Es tut mir für meine Kinder so leid. Was kann ich tun?? Vielen Dank im Voraus, AB
Hallo,
wir bedauern Ihre derzeitige Lage, können Ihnen an dieser Stelle aber auch keine genauen Lösungsvorschläge unterbreiten. Beraten Sie sich mit Jugendamt, Familienberatungsstellen und Ihrem Anwalt, welche Vorgänge ggf. noch möglich wären.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo liebes Team,
ich habe mich im August von meinem Mann getrennt. Wir kamen überein, dass er auszieht und sich eine Wohnung in der Nähe zieht zwecks Kindesbetreuung. Finanzielles und Güter haben wir entsprechend geregelt. Unser Kind ist 2 Jahre und es lebt bei mir – wir wollten ihn nicht aus seiner Umgebung reißen, daher auch dieser Weg.
Nun hält sich mein (Noch-)Mann immer wieder nicht an Absprachen hinsichtlich Kindesfürsorge oder benennt im Vorfeld Gründe weswegen er das Kind nicht wie besprochen betreuuen könnte. Er wirft mir immer wieder vor, dass ich „die Ansagen“ mache. Eine schriftliche Vereinbarung über das bisherige Trennungsverfahren und die Kindesfürsorge will er nicht ansehen bzw. sich nicht damit auseinandersetzen. Er leidet sehr unter der Trennung, versteht angeblich meine Entscheidung und auch seinen Anteil daran, aber wirft mir immer wieder vor, dass es ihm jetzt so schlecht gehe und mir so gut, weil ich ja das Kind jeden Tag habe…
Haben Sie irgendeinen Tipp wie ich mich künftig – rein rational – hinsichtlich Scheidung und Sorgerecht verhalten soll. Mir ist es äußerst wichtig, dass wir trotz Trennung als Eltern für unser kleines Kind da sind. Es ist alles leider sehr kompliziert.
Hallo,
bitte wenden Sie sich hilfesuchend an eine der zahlreichen Beratungsstellen. Auch das Jugendamt kann Ihnen Hilfeleistung geben. Ein Anwalt kann Sie darüber hinaus über Ihre Rechte und Pflichten aufklären.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag,
wir möchten uns nach 13 Jahren Ehe demnächst scheiden lassen. Wir haben eine 13-jährige Tochter (in 6 Monaten 14 Jahre alt).
Momentan bin ich (Vater) auf der Suche nach einer neuen Wohnung, dies kann allerdings auf dem momentan angespannten Wohnungsmarkt noch ein paar Monate dauern.
Wie ist das nun mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht im Trennungsjahr? Ich habe gelesen das die Kinder ab 14 Jahre beim Familiengericht selbst gefragt werden bei welchen Elternteil sie leben möchten.
Gilt das auch im Trennungsjahr?
Danke und Gruß
Tom
Hallo Tom,
Umgangsregelungen können unabhängig von einem Scheidungsverfahren auch schon während des Trennungsjahres getroffen und verhandelt werden. Eine gerichtliche Entscheidung ist dabei nicht zwingend erforderlich, da sich Ehegatten und Eltern hierüber auch einvernehmlich und außergerichtlich einigen können. Die Meinung des betroffenen Kindes sollte in jedem Fall auch dann eingeholt werden. Wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung bitte an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich trenne mich von meinem Partner. Wir haben zwei Kinder. Es wird viel gestritten und geschrien zu Hause. Wir können nicht mehr miteinander kommunizieren. Ich würde gerne mit beiden Kindern ausziehen. Allerdings habe ich in der Nähe keine Familie. Hinzu kommt, dass ich nur 50% arbeite und davon keine Miete zahlen kann.
Was sind meine Möglichkeiten? An wen kann ich mich wenden, um Hilfe zu bekommen? Danke für Ihre Antwort. MFG.
Hallo Isa,
Sie können im Falle einer Trennung Unterhalt für Ihre Kinder und ggf. auch Sie einfordern. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche im Trennungsfalle genauer beziffern zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, ich, als enger Familienangehöriger mache mir große Sorgen um meine 16jährige Enkelin, die mit mir im gemeinsamen Haus wohnt.Seit die Eltern getrennt sind(Mutter ist vor 2 Jahren weg, und hat so gut wie keinen Kontakt zur Tochter, Vater hat das Sorgerecht) ist das Mädchen verhaltensauffällig und psychisch belastet. – Sie hat einen Freund aus Amerika über das Internet kennengelernt (18 Jahre), der sich nun bereits das zweite Mal bei ihr (in unserem Haus)für 3 Monate visafrei aufhält und ihre „große Liebe“ ist…Das Einverständnis des sorgepflichtigen Vaters für dieses eheähnliche Verhältnis der minderjährigen Tochter wurde erteilt, obwohl er kaum anwesend ist ( arbeitsbedingt ). – Dieser Situation sehe ich hilflos zu, weiss nicht,wie ich mich verhalten soll, das Jugendamt einschalten ?? Oder nicht?? Zur Zeit hat meine Enkelin ihre Abschlußprüfungen (10.Klasse) , der Freund aus USA ist seit 1 Monat hier und will auch länger als 3 Monate bei der minderjährigen Freundin hier in Deutschland bleiben…(was aber noch nicht durch die Ausländerbehörde genehmigt ist). Es gibt keinerlei Pläne, wie es nach der Schule weitergeht, da die Eltern mit sich und ihren eigenen Problemen beschäftigt sind und nicht miteinander im Interesse der Kinder kommunizieren. …
Hallo Christina,
wir bedauern Ihre problematische, familiäre Situation. Wenden Sie sich ggf. an eine geeignete Beratungsstelle, um zu ergründen, was Sie im Zweifel tun könnten, um Ihrer Enkelin zu helfen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, mein Mann möchte nach 22 Ehejahren nach einem kurzen Seitensprung meinerseits die Scheidung. Nach vielen Versuchen, die Ehe zu retten, habe ich notgedrungen in das von ihm gewünschte Trennungsjahr eingewilligt. Wir haben 4 Kinder, von denen drei noch bei uns leben. Die Älteste studiert bereits in einer anderen Stadt, die Zweitälteste befindet sich mitten im Abitur und möchte danach in das Ausland. Die jüngeren Kinder sind 13 und 9 Jahre alt. Wir leben die Trennung in unserem Einfamilienhaus, die Kinder wissen offiziell noch nichts davon.
Jetzt droht mein Mann damit, den Kredit für das Haus nicht mehr zu zahlen, damit ich in den sofortigen Verkauf einwillige. Ich wüsste nicht wohin mit den Kindern, kann mir bei meinem 20-Std-Job weder eine entsprechende Wohnung noch die alleinige Zahlung des Hauskredits leisten. Mein Mann ist selbstständig und ich bin darauf gekommen, dass er schon seit längerem Geld in seine Heimat gebracht hat, so dass sein Bilanzen in Deutschland mager ausfallen und mir vermutlich kein Unterhalt zustünde. Schriftliche Beweise habe ich hierfür nicht.
Außerdem befürchte ich, dass er die Kinder mit in seine Heimat in das benachbarte Ausland nehmen möchte, dort er nach Ableben seines Vaters im vergangenen Jahr 31/2 Häuser geerbt und den väterlichen Betrieb zusätzlich zu seiner Firma in Deutschland übernommen. Auch diese sei angeblich hoch verschuldet. Meine Kinder habe eine enge Bindung zu mir. Er will mich – nach seinen Worten – bei den Kindern schlecht machen und ihnen von meinem Seitensprung erzählen, damit sie sehen, was für eine schlechte Mutter ich sei.
Ich habe große Sorge um das Wohl meiner Kinder und natürlich auch existentielle Sorgen. Können Sie mir raten?
Danke und Grüße
Katharina
Hallo Katharina,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich über Ihre Rechte und Pflichten im Falle einer Trennung und folgenden Scheidung zu informieren. Sie können sich auch ratsuchend an eine Familienberatungsstelle wenden.
Ihr Scheidung.org-Team
Wenn ich die Kommentare lese, dann muss ich dich wirklich daran apellieren an die Kinder zu denken. Auch wenn eine Trennung nichts schönes ist, bitte ich darum bei einer Scheidung, den Kindern nicht noch mehr Belastung zukommen zu lassen als sie ohnehin schon haben.
Hallo,
ich möchte mich von meinem Mann trennen (seit 10 Jahren verheiratet), aber er möchte nicht und will nicht ausziehen. Er leidet unter Depression und Angststörungen und macht dass Leben für meine Kinder (7 und 9 Jahre) und ich sehr schwierig. Was kann ich machen? Ich nehme an, dass ich nicht ausziehen soll. Vielen Dank und viele Gruesse, Kerstin
Hallo Kerstin,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser kann beurteilen, welche Maßnahmen im Rahmen der Trennung für Sie und Ihre Kinder zu empfehlen sind. Ggf. kann auch das Jugendamt beratend tätig werden.
Ihr Scheidung.org-Team
Sehr geehrtes Scheidungsteam, meine Frau (Vollzeit berufstätig) und ich sind seit 16 verheiratet, wir leben seit 19 Jahren in einem sehr großen Haus/großes Grundstück ohne Schulden, haben ein leibliches Kind, ein Pflegekind (1. und 4. Schuljahr) und ein erw. Kind. Seit ca. 10 Jahren haben wir Beziehungsprobleme, die im Laufe der Jahre immer dringlicher wurden und die ich immer wieder ansprach. Jedoch erfolglos, meine Frau verweigerte, bis vor kurzem, immer eine Eheberatung. So habe ich selbst aus monatelanger Gesprächstherapie Kraft für meine Kinder geschöpft. Als die Trümmer unserer Ehe immer sichtbarer wurden, sah meine Frau ein, dass wir Hilfe brauchten, jedoch zu spät. Wir haben vor kurzem die Scheidung eingereicht. Es tobt ein Rosenkrieg um Geld und Sorgerecht und meine Frau drängt meine Kinder dazu mich zu belügen und beeinflusst sie negativ über mich. Als Ehemann bin ich seit 10 Jahren die „Hausfrau“ mit positivem Feedback, „ausgebildete Tagesmutter“ , Handwerker und erfolgreicher Pädagoge für unser traumarisiertes Pflegekind. Seine Stabilität und seine sehr gute Entwicklung habe ich der guten Zusammenarbeit zwischen Therapeuten, Ärzten, Psychologen und mir zu verdanken. Von morgens um 06:00 Uhr bis Abends um 17 Uhr bin ich für meine Kinder da, so wie es normalerweise HAUSFRAUEN sind. Unser gemeinsames Vermögen verwaltet bis heute meine Ehefrau und sie verweigert mir den Zugang dazu. Nun soll ich ausziehen, mir eine Wohnung und Arbeit suchen. Das Haus gehört, lt. Grundbucheintrag, meiner Frau, jedoch waren wir lange Jahre Doppelverdiener und haben die Kredite seit 19 Jahren beide getilgt. Normalerweise gehen Hausfrauen mit ihren Kindern in eine neue Wohnung. Hier muß man echt umdenken. Eigentlich sollte doch meine Frau ausziehen, da Sie finanziell liquide ist und eine feste Anstellung hat. Niemand hatte bei der „Gleichberechtigung der Frau“ auch nur ansatzweise Zweifel ob dies wirklich 50:50 gemeint ist. Ich bin echt um einen guten Rat dankbar. Ich bin, wie eine Hausfrau, die erste Bezugsperson für meine Kinder. Das sind Frauen, die nach der Trennung mit ihren Kindern in eine neue Wohnung ziehen auch. Bin ich nun gleichberechtigt oder nicht? Das Jugendamt hält sich bisher raus. Wir wohnen in einem sehr angespannten Verhältnis alle noch zusammen, aber es rappelt doch schon wegen Kleinigkeiten manchmal ganz gewaltig. Ein Frauenhaus für Männer gibt es leider nicht. Meine Kinder sind sehr verstört, da meine Frau schon am Frühstückstisch anfängt mit mir vor den Kindern zu streiten. Vielleicht haben Sie Tipps für mich. Zugegeben kenne ich keine andere Familie, in der der ein Rollentausch stattfindet. Vielen lieben Dank an Sie und die Redaktion im Voraus.
Hallo Harry,
eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten in Sorgerechtsstreitigkeiten und anderen Auseinandersetzungen im Rahmen von Scheidungen können wir an dieser Stelle nicht treffen. Aus rechtlichen Gründen ist es uns nicht gestattet, Rechtsberatung zu erteilen und können daher nicht auf Einzelfälle eingehen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich bezüglich Ihres Falles umfassend beraten zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
im Dezember letzten Jahres bin ich aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen. Meine Frau arbeitet zurzeit nicht und hat lediglich das Kindergeld für ein Kind und die Mieteinnahmen aus unserem Apartment zur Verfügung. Es handelt sich um Wochenendvermietung und meine Frau hat mir trotz mehrmaligem Nachfragen noch nicht mitgeteilt, wie hoch diese Einnahmen sind. Die Vermietung begann erst mit meinem Auszug richtig.
Meine Frau konnte bisher nicht arbeiten gehen, da unser Sohn starke Probleme in der Schule hatte und oft schon nach zwei Stunden abgeholt werden musste.
Alles in allem bezahle ich alles; den Abtrag für das Haus, sämtliche Nebenkosten wie Strom, Wasser, Müll, Grundsteuer, Versicherungen, Telefon, Kabel etc. Außerdem bezahle ich Steuern und Versicherung für das Auto, welches sie fährt, Reparaturen daran, TÜV usw. Auch habe ich meiner Frau monatlich einen nicht fest stehenden Betrag ausgehändigt, um Lebensmittel und Benzin zu bezahlen.
Ich wohne bei Freunden auf einer Matratze und zahle ihnen 100€ pro Monat. Jeden Ende des Monats habe ich nichts mehr übrig und mittlerweile auch keine Ersparnisse mehr. Ich habe mir von meinen Eltern Geld geliehen, um ein Auto zu kaufen, damit ich unseren jetzt 7-jährigen Sohn sehen und abholen kann. Bis zum Ende des Jahres muss ich dieses Geld zurückzahlen.
Nun hat meine Frau einen Bausparvertrag über mehrere tausend Euro ausgezahlt bekommen, welchen sie bereits seit ihrer ersten Ausbildung besparte. Mit dem Geld hat sie zu allererst eine zweiwöchige Reise für sich allein gebucht und tritt diese auch demnächst an. Trotzdem hat sie mich zum Teil die notwendigen Reparaturen an „ihrem“ Auto bezahlen lassen.
Tatsächlich sehe ich es nun nicht mehr ein, für alles aufzukommen. Ich will ihr nichts mehr für Lebensmittel und Benzin geben und wenn sie im September eine neue Arbeitsstelle antritt (450€), will ich, dass sie sämtliche Verbrauchskosten wie Wasser, Strom, Müll, Telefon, Autoversicherung und -steuer selbst übernimmt. Die Kosten für den Abtrag des Hauses und die damit verbundenen Fixkosten (z.B. Grundsteuer) bin ich bereit, weiterhin auszugleichen.
Als Zusatzinfo: Da ich bisher für ALLES aufgekommen bin, war meine Frau in der Lage, mit dem Kindergeld, den Einnahmen aus gelegentlichen kurzen Beschäftigungen und kurz ausgezahltem Arbeitslosengeld in den letzten beiden Jahren eine Ausbildung zu finanzieren.
Wie ist Ihre Meinung dazu?
Bin ich verpflichtet, so viel zu bezahlen?
Gibt es Präzedenzfälle?
Vielen Dank
Maik
Hallo Maik,
bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um die Angemessenheit der Forderungen Ihrer Ehefrau sowie deren Ansprüche genauer prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo Scheidungs-Team,
Meine frau hat mich betrogen und belogen. Wir sind uns einig das nur eine Scheidung in Frage kommt. Ich möchte unser gemeinsames Haus Verkaufen um ohne schulden neu anzufangen. Unsere beiden Kinder (11und 15) Wollen bei ihr bleiben. Sie möchte aber im Haus mit den Kindern bleiben und sagt mir ich soll an die Kinder denken , ich habe sie NICHT Betrogen sondern sie mich.Ich Denke es wäre besser für alle neu anzufangen und ich kann ihr das Haus einfach nicht überlassen.
Ich möchte nur das Beste für meine Kinder , aber nach 15 Jahren Ehe und diesen Tiefschlag kann ich es ihr nicht Überlassen.
Was habe ich für möglichkeiten? Kann Sie das Verlangen?
Danke
Gruß
René
Was habe ich da für möglichkeiten?
Hallo René,
ob ein Anspruch auf eine Immobilie besteht, richtet sich maßgeblich nach den Eigentumsverhältnissen gemäß Grundbuch. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten im Falle einer Scheidung aufklären zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo
Scheidungs-team,
Ich und mein Mann sind seit 1 Jahr verheiratet. Mein Mann hat mit der Ex-Frau 2 Kinder. Seine Kinder wohnen mit ihrer Mutter in anderer Stadt. Mein Mann würde die Einbürgerung beantragen. Das Ausländerbehörde verlangt ihm eine schriftliche Erklärung über den aktuellen Aufenthaltsort der Kinder. Wir haben gar keine Ahnung dafür. Was oder Wie sollen wir darüber am besten schreiben ? Vielen Dank
Hallo scheidungsteam,
3 Monate lebe ich getrennt von meinem Mann. Wir hatten Streitigkeiten. 5 gemeinsame Kinder. Ich habe mich zum Jugendamt gewendet. Ich möchte hilfreiche Tipps, was soll ich machen? Wie bekomme ich allein das Sorgerecht,ich möchte die Kinder bei mir haben. Lieber einen Anwalt oder beim Familienrecht sich melden.
Wir haben ein Haus und Schulden, wie teilen wir das? Meine Kinder sind momentan bei meinem Mann seinen Eltern. Haben sie die richtigen Vorgehensschritte für mich?
Lg
Hallo Dunja,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht, um sich bezüglich der Trennung und Scheidung sowie der damit einhergehenden Kindschaftssachen beraten zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, meinen Fall ist die folgende. Meiner Frau will dass wir Trennen. Wir haben 2kinder -10 und 3 Jahre alt. Sie will entwieder 50:50 oder dass die Kinder bei der bleiben. Mein Gehalt ist 2 mal ihre. Der Großer will mit mir bleiben. Sie hat schon einen neuen Freund(der sein Kind nich sehen darf und probleme mit Alkohol hat). Meine Frau trinkt auch. Viel. Sie ist noch nicht alkoholikerin, aber hat defonitif Probleme mit Alkohol. Wenn sie Stres und Probleme hat trinkt sie. Und sie kann nicht nur mit einen Glas Wein durchmachen – sie trinkt eine Flasche und die Kinder sehen das. Wenn mehr alkohol zu hause gibt, trinkt sie die auch.
Wir haben nichts – wir Wohnen in Mietwohnung, ich habe ein Auto, das ich noch auszahlen muss. Aber es gehet um die Kinder. Was für Chansen habe ich dass die bei mir bleiben. Ich habe beweise dass sie trinkt -videos, Bilder….
Habe ich auch Zeuge, die das bestätigen können. Leztes mal war wenn der kleiner krank war, wir hatten nur 30€ im Konto und trotzdem sie war zu Disko mit ihren neuen Freund. Was ich meine ist, dass ich glaube dass sie kann nicht gut um die Kinder gut kümmern. Also ich habe Ängst, dass was schlechtes passiert. Ich will nicht dass die Kinder sehen die beide (Frau und Boyfriend)trinken und streiten. Außer der große Loch die mit der Große hat – deswegen will er bei mir bleiben. Was kann ich machen. Soll ich zum Jungendamt? Ich versuche jetzt(ohne ihre wissen), Anwaltstermin zu bekommen.
Danke
Hallo Nick,
bitte lassen Sie sich bezüglich der möglichen Regelungen zum Umgangsrecht und Sorgerecht von einem Anwalt beraten. Eine Einschätzung können wir an dieser Stelle nicht abgeben.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, mein Mann und ich wollen uns nach 22 Jahren trennen, nun besteht der Fall er ist zu Hause und ich arbeite in Vollzeit. Unser gemeinsames Kind 9 Jahre bleibt bei mir. Mein Mann ist komplett mittellos da er nicht beim Amt gemeldet ist. Wo finde ich einen Leitfaden wer wem Unterhalt zahlen muss und wieviel? Zudem müßte er wieder einen Hartz 4 Antrag stellen auch dabei ist nicht ersichtlich wie man sich in diesem Fall verhält da wir erstmal als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden nur ohne Antrag bekommt er auch keine Wohnung, ohne Wohnung ist keine Trennung möglich. Ich kann ihn ja schlecht auf die Straße setzen. Die Beispiele im Internet geben mir nicht wirklich Auskunft da sie immer nur den Fall: Kind bleibt bei der Mutter und der Vater geht arbeiten und ist Unterhaltspflichtig.
Danke
Hallo Lene,
Informationen rund um Unterhaltsansprüche finden Sie u. a. auf der folgenden Seite: https://www.scheidung.org/unterhalt/
Bitte wenden Sie sich für eine fallspezifische Ananylse und Bezifferung an Ihren Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo guten Abend ich habe bitte eine frage ich habe 3 kinder und meine Frau hat syichlogiche Krankheit und wollte sich paar mal und mich umbringen meine frage ist vun Ihnen bitte wer recht hat die kinder zu kümmern?ich freue mich auf die antwort
Hallo Resa,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie prüfen lassen wollen, inwieweit Sie ggf. Chancen haben, das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder alleinige Sorgerecht zu erhalten. Eine Klärung ist hier nicht möglich.
Ihr Scheidung.org-Team
hallo ich hätte eine frage ich bin verheiratet aber lebe seit fast einem jahr getrennt habe einen freund und ein Kind bekommen was nicht mein mann gehört sondern mein freund ich habe in einem Monat scheidungstermin habe vaterschaftsanerkennungen schon gemacht aber mein freund noch nicht was wird auf mich zukommen ich will kein dann test machen lassen muss ich es ?
Meine Tochter ist mit einem Amerikaner verheiratet. Sie haben zwei Kinder zusammen, drei und sechs Jahre. Bis zum 16. April 2019 wohnten sie in der Eigentumswohnung meiner Tochter. Am 17.April 2019 zog die Familie in die USA, weil der Schwiegersohn
dort Arbeit gefunden hatte. Am 25. April 2020 kamen sie dann wieder nach Deutschland und wohnen in der Wohnung meiner Tochter. Der Schwiegersohn will jetzt wieder in die USA. Meine Tochter mit den Kindern nicht, weil die Ehe nicht mehr funktioniert. Der Schwiegersohn droht mit einer Anzeige wegen Kinderentführung. Er ist der Meinung, daß ein Gerichtsverfahren in den USA zu führen ist, weil die Familie über 6 Monate in den USA gewohnt hat. Was kann meine Tochter tun?
Hallo,
Ihre Tochter kann sich für eine Klärung und Prüfung der Sachlage an einen Anwalt wenden. Dieser kann auch die Frage nach der Anwendung des jeweiligen Landesrechts beantworten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich habe vollgendes Problem, nach 10 Jahren Ehe und bereits 2 Jahren gründlicher Überlegung, muss ich mich von meinem Mann trennen.
Es gibt regelmäßig Verbale Gewalt, gegenüber mir und den Kindern, die große ist knapp 13 Jahre und seine Stieftochter, ich habe Sie mit in die Ehe gebracht, unser geminsamer Sohn ist 10 Jahre alt und körperlich und geistig zu 100% behindert. Von den Kindern will er sowieso nichts wissen, sein Sohn Schiebt er oft im Rollstuhl einfach in sein Zimmer und überlässt Ihm sein Schicksal, er kann es weder ertragen wenn er lacht, noch wenn er weint. Somit denk ich wird es keine Diskusion geben, wo die Kinder nun bleiben, allerdings haben wir zusammen ein Haus gebaut, wo noch Schulden drauf sind, Wir sind beide Darlehensnehmer, allerdings stehen meine Schwiegereltern im Grundbuch, ich denke mit hilfe meiner Eltern könnte ich Ihn ausbezahlen, allerdings will er einfach nicht ausziehen, er will mich mit den Kindern vor die Tür setzen, hab ich irgendwelche chancen, auch wenn ich nicht im Grundbuch stehe, dass mir auch wegen der Kinder das Haus zugesprochen wird, ich kann mit meinem Sohn doch kaum wo anders hin, es gibt so wenig Behindertengerechte Wohnungen in seinem gewohnten Umfeld.
Ich hoffe sie können mir einen Rat geben
Ich bin mit meinem Mann verheiratet wir haben eine kleine Tochter sie ist 1 Jahr alt.
Mich würde interessieren ob man sich trennen kann ohne sich direkt schreiden zu lassen .
Bekommt man dan irgendwelche Gelder für Wohnung usw .Oder muss man erst geschieden sein das ein irgendwas zu steht.
Und wo ist die erste Anlaufstelle wo muss man zuerst hingehen?
Hallo N.,
Eheleute können sich auch trennen, ohne sich letztlich scheiden zu lassen. Zu beachten ist jedoch in der Regel, dass gegenüber den Kindern und dem ehemaligen Ehepartner Unterhaltsansprüche bestehen können (auch nach einer rechtskräftigen Scheidung). Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um sich bezüglich der möglichen Folgen einer Trennung (auch ohne anvisierte Scheidung) beraten zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin geschieden. Mein Kind ist 8 Jahre alt. Ab wann darf er selbst entscheiden, wann er zu seinem Vater geht und wann nicht(er ist nicht gerne bei ihm, obwohl ich alles versuche, dass der Kontakt zwischen ihm und dem Vater bleibt). danke. mfg
Hallo, ich bin US-Bürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland und meine Frau ist Deutsche. Wir haben vor 7 Jahren ein Kind in den USA adoptiert, mein Sohn hat die doppelte Staatsbürgerschaft. Ich will die Scheidung, aber meine Frau ist dagegen und droht, mir mein Kind wegzunehmen und ich werde es nie wieder sehen. Ich liebe eine andere Frau, aber ich habe sie verloren, weil ich meine Frau wegen des Kindes nicht verlassen kann. Kann meine Frau ihre Drohungen wahr machen und gibt es im Falle einer Scheidung einen Unterschied zwischen leiblichen und adoptierten Kindern? Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat!