Anzeige wegen Unterhalts­pflicht­verletzung – Straftat mit teils gravierenden Folgen!

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Ob nun im Zuge einer Trennung und Scheidung oder aber aufgrund einer allgemeineren Verpflichtung: Regelmäßig sind Personen gegenüber Dritten zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Immer öfter aber weigern sich diese, die Zahlung zu leisten. Besonders schlimm wird es dann, wenn der Bedürftige aufgrund dieser Weigerung seinen Lebensbedarf nicht decken kann. Was vielen nicht bekannt ist: Wenn Sie den Unterhalt dann nicht zahlen, ist das strafbar und es droht eine Anzeige wegen Unterhalts­pflicht­verletzung.

Das Wichtigste in Kürze: Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung

  • Um eine Straftat handelt es sich dann, wenn die Verletzung der Unterhaltspflicht dazu führt, dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist.
  • Eine Ausnahme besteht, wenn der Unterhaltsschuldner ohne eigenes Verschulden zahlungsunfähig ist und dies auch nachweisen kann.
  • Laut Strafgesetzbuch droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
  • Schwerwiegendere Folgen drohen, wenn die Vorenthaltung von Unterhaltsleistungen gegenüber einer Schwangeren zu einem Schwangerschaftsabbruch führt. Dies kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe führen.

Ausführliche Informationen zur Anzeige wegen einer Unterhaltspflichtverletzung erhalten Sie im Folgenden.

Keinen Unterhalt zu zahlen kann strafbar sein!

Wann droht eine Strafanzeige wegen der Nichtzahlung von Unterhalt?

Welche Strafe droht bei einer wegen Unterhalts­pflicht­verletzung erfolgten Anzeige?
Welche Strafe droht bei einer wegen Unterhalts­pflicht­verletzung erfolgten Anzeige?

Grundsätzlich geht nicht jede Unterhalts­pflicht­verletzung mit einer Strafe einher. Paragraph 170 Strafgesetzbuch (StGB) greift lediglich bei besonders drastischen Fällen. Maßgeblich für die strafrechtliche Bewertung, ob den Unterhalt nicht zu zahlen strafbar sei, sind die Auswirkungen, die diese Pflichtverletzung mit sich bringt.

Strafbar handelt demnach, wer seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt, sodass „der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre“ (§ 170 Absatz 1 StGB).

Das trifft zum Beispiel auch immer dann zu, sobald der Bedürftige auf Darlehen von Freunden oder aber auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen wäre. In diesem Fall ist eine Strafanzeige wegen der Unterhalts­pflicht­verletzung gegen den Schuldner denkbar.

Wichtig: Ist der Unterhaltsschuldner nachweislich und ohne eigenes Verschulden (!) zahlungsunfähig, führt die Leistungsunfähigkeit zur Aussetzung der Unterhaltspflicht. Eine Anzeige wegen Unterhalts­pflicht­verletzung droht in diesem Fall also nicht.

Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht: Welche Strafe droht?

Kein Unterhalt: Nicht zu zahlen ist strafbar und kann auch eine Haftstrafe nach sich ziehen.
Kein Unterhalt: Nicht zu zahlen ist strafbar und kann auch eine Haftstrafe nach sich ziehen.

In besonders schweren Fällen droht also eine Anzeige wegen Unterhalts­pflicht­verletzung. Doch welche Strafen kann dieser Straftatbestand eigentlich nach sich ziehen? Die Antwort hierauf findet sich ebenfalls im Strafgesetzbuch:

Für eine solch erhebliche Unterhalts­pflicht­verletzung droht laut StGB eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Eine Verurteilung bedeutet zudem nicht, dass dem Schuldner mit dieser Strafe die Unterhaltsrückstände erlassen werden. Etwaige zivilrechtliche Forderungen gegen ihn bleiben bestehen.

In der Diskussion stand zudem lange Zeit, als Nebenstrafe einen möglichen Führerscheinentzug einzuführen. Ein entsprechender Gesetzentwurf des ehemaligen Justizministers Heiko Maas wurde 2017 verabschiedet. Seit August 2017 ist es nunmehr Richtern möglich, auch dann ein bis zu sechsmonatiges Fahrverbot zu verhängen, wenn eine Straftat ohne Beteiligung eines Kraftfahrzeugs verhandelt wird.

Sonderfall: Anzeige wegen Unterhalts­pflicht­verletzung gegenüber einer Schwangeren

Wie sieht eine Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht aus? Unser Muster bietet erste Orientierung.
Wie sieht eine Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht aus? Unser Muster bietet erste Orientierung.

Besonders gravierend können die Folgen für den Schuldner bei einer Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht laut StGB dann sein, wenn diese sich auf eine Schwangere bezieht. Dieser Tatbestand wird nach § 170 Absatz 2 StGB als gravierender betrachtet, als die allgemeinere Regelung – jedoch nicht in jedem Fall.

Ausschlaggebend für eine strafverschärfende Wirkung ist, dass die verwerfliche Vorenthaltung von Unterhaltsleistungen gegenüber einer Schwangeren in einem Schwangerschaftsabbruch mündet. In diesem Fall droht bei Anzeige wegen dieser Unterhalts­pflicht­verletzung eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Im Jahr 2016 wurde laut Polizeilicher Kriminalstatistik in insgesamt 6.735 Fällen eine Anzeige wegen Unterhalts­pflicht­verletzung nach § 170 StGB errichtet.

Wie können Sie eine Strafanzeige wegen Unterhalts­pflicht­verletzung stellen?

Im Folgenden stellen wir Ihnen für die Strafanzeige wegen Unterhalts­pflicht­verletzung ein Muster zur Verfügung. Dieses soll jedoch ausschließlich der Veranschaulichung dienen.

Verzichten Sie besser nicht auf einen Anwalt: Wenden Sie sich bitte stets zunächst an einen Rechtsanwalt für Familienrecht oder Strafrecht, bevor Sie eine Anzeige wegen Unterhalts­pflicht­verletzung bei Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen. Stellt sich im Nachgang heraus, dass die Vorwürfe unbegründet waren, kann gegen Sie selbst ein Strafverfahren wegen falscher Beschuldigung angestrengt werden.

[Name und Anschrift des Anzeigenerstatters]

[Anschrift der Staatsanwaltschaft/Amtsanwaltschaft]

[Ort, Datum]

Anzeige wegen Unterhalts­pflicht­verletzung (unverbindliches Muster)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Anzeige gegen

[Name und Anschrift des Beschuldigten]

wegen des Verdachts der strafbewehrten Unterhalts­pflicht­verletzung nach § 170 Absatz 1 StGB und stelle Strafantrag.

Folgender Sachverhalt liegt dieser Anzeige zugrunde:

[Hier erfolgt die umfassende Begründung, ggf. inklusive Belegen bzw. Unterhaltstitel.]

Angesichts des geschilderten Sachverhaltes bitte ich um Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Bitte setzen Sie mich über das Ergebnis der Ermittlungen in Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift des Anzeigenerstatters]


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Sie sollten vor einer Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung zunächst prüfen, ob Ihre Vorwürfe wirklich begründet sind. Lassen Sie sich dennoch von einem Anwalt für Familienrecht beraten.

Unser Muster dient nur zur Vorlage für eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzungen, die sie beispielsweise mit Ihrem Anwalt Ihrem speziellen Fall anpassen können.

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Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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