Bei einer Scheidung kann die Dauer variieren

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 31. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Header Scheidungsdauer

Wie lange die Dauer einer Scheidung ist, hängt zunächst davon ab, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig erfolgt. Weiterhin ist entscheidend, wie über die jeweiligen Folgeanträge (Unterhalt, Sorgerecht etc.) entschieden wird. Bei der einvernehmlichen Scheidung – in der Regel mit nur einem Anwalt – ohne Versorgungsausgleich kann die Scheidung bereits wenige Monate nach Einreichung des Scheidungsantrags erfolgt sein. Bei besonders streitigen Scheidungen kann sich das Verfahren über mehrere Jahre ziehen. Zudem gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Scheidung zu beschleunigen oder auch hinauszuzögern.

Das Wichtigste in Kürze: Wie lange dauert eine Scheidung?

  • Bei einer Scheidung kann die Dauer nicht vorausgesagt werden. Im Normalfall ist eine einvernehmlichen Scheidung (mit Versorgungsausgleich) auf vier bis sechs Monate angesetzt. Ohne Versorgungsausgleich verkürzt sich die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung auf etwa einen bis drei Monate.
  • Streitige Scheidungen können auch ein ganzes Jahr oder länger dauern.
  • Bevor eine Ehe geschieden werden kann, müssen die Eheleute jedoch vorher ein Jahr getrennt leben (Trennungsjahr)

Ausführliche Informationen zur Dauer einer Scheidung und was sie verkürzen oder verlängern kann, erhalten Sie im Folgenden.

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Welche Faktoren einen Einfluss auf die Scheidungsdauer haben

Wie Ehegatten eine Scheidung beschleunigen können

Die Dauer einer Scheidung bewegt sich zwischen vier Monaten und mehreren Jahren und hängt davon ab, ob sie einvernehmlich oder streitig erfolgt
Die Dauer einer Scheidung bewegt sich zwischen vier Monaten und mehreren Jahren und hängt davon ab, ob sie einvernehmlich oder streitig erfolgt

Sind sich die Ehegatten über die einverständliche Trennung einig, kann die Scheidung häufig beschleunigt werden. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung von Umständen, welche die Eheauflösung schneller vonstatten gehen lassen.

Beauftragung eines Online-Scheidungsanwalts

Gerade die Durchführung einer Online-Scheidung kann die Dauer insgesamt verkürzen. Die bequeme und schnelle Abwicklung der Korrespondenz mit dem Anwalt ist ein erhebliches Zeitersparnis, auch wenn die Ehepartner dennoch persönlich beim Familiengericht zum Scheidungstermin erscheinen müssen.

Sofortige Zahlung des Gerichtskostenvorschusses

Sie können die Scheidung aktiv beschleunigen, indem  bestimmte Kosten sofort entrichtet werden
Sie können die Scheidung aktiv beschleunigen, indem bestimmte Kosten sofort entrichtet werden

Hat keiner der Ehegatten Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, sollte der Rechtsanwalt die voraussichtlichen Gerichtskosten dem Scheidungsantrag sofort beifügen. Dieser Gerichtskostenvorschuss ist natürlich zuvor – neben dem Gebührenvorschuss für den Rechtsanwalt – vom Mandanten an den Anwalt zu zahlen.

Da das Gericht erst nach Eingang des Vorschusses tätig wird, lassen sich auf diese Weise bereits die ca. vierzehn Tage einsparen, die es ansonsten bis zur Anforderung des Vorschusses durch das Gericht dauert.

Sofortige Zahlung des Gerichtskostenvorschusses trotz Verfahrenskostenhilfe

Kann Verfahrenskostenhilfe beansprucht werden, dann kann dies für die Scheidung und deren Dauer eine Verzögerung bedeuten. Dies hängt mit der Prüfung der Bewilligung zusammen. Denn dem anderen Ehegatten wird erst danach der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zur gerichtlichen Stellungnahme formlos zugeschickt. Das braucht in der Regel etwa vierzehn Tage. Erst danach wird über die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe entschieden und der Scheidungsantrag förmlich zugestellt.

Bei besonders eiligen, einvernehmlichen Scheidungen kann die dadurch entstehende Verzögerung von ein bis zwei Monaten vermieden werden, indem die förmliche Zustellung des Scheidungsantrags unabhängig von der Entscheidung über die zugleich begehrte Verfahrenskostenhilfe beantragt wird. Dies setzt jedoch voraus, dass der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt wird.

Der Vorschuss wird später allerdings nicht zurückerstattet, selbst wenn eine ratenfreie (also „kostenlose) Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird. Nach Beendigung des Scheidungsverfahrens wird sodann dem anderen Ehegatten die Hälfte der (vorgeschossenen bzw. tatsächlichen) Gerichtskosten per Kostenfestsetzungsbeschluss auferlegt. Ob Ihnen Verfahrenskostenhilfe zusteht, kann ein spezialisierter Anwalt für Familienrecht im Zuge der Erstellung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages auf Grundlage Ihrer Angaben einschätzen.

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Das Trennungsjahr

Die Scheidungsdauer beginnt erst nach Ablauf des Trennungsjahres. Der Beginn von diesem kann allerdings nicht direkt kontrolliert werden
Die Scheidungsdauer beginnt erst nach Ablauf des Trennungsjahres. Der Beginn von diesem kann allerdings nicht direkt kontrolliert werden

Bei einer Scheidung hängt deren Dauer weiterhin maßgeblich vom verpflichtenden Trennungsjahr ab. In der Regel müssen Ehegatten nachweisen, dass Sie ein Jahr lang getrennt gelebt haben. Das bedeutet nicht zwangsläufig zwei getrennte Wohnungen – wichtig ist vor allem ein unabhängiges Wirtschaften voneinander.

Stellt das Benehmen eines Ehepartners jedoch eine Unzumutbarkeit für den anderen dar – etwa, weil dieser gewalttätig oder drogenabhängig ist – kann dies ein Härtefall begründen. Wird ein solcher anerkannt, dann kann das Trennungsjahr mitunter auch übersprungen werden.

Versorgungsausgleich – Vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren

Weiterhin wird bei einer einvernehmlichen Scheidung wird deren Dauer häufig durch die Zeitspanne, die bis zur Einholung der Auskünfte bei den Versicherungsträgern für den Versorgungsausgleich vergeht, verlängert.

Bei Ehen bis zur Dauer von drei Jahren wird der Versorgungsausgleich aber nur auf Antrag einer der Ehegatten durchgeführt. Aber auch bei einem vor einem Notar getroffenen Ausschluss des Versorgungsausgleichs entfällt dessen Durchführung, unterliegt jedoch der gerichtlichen Inhaltskontrolle.
Die Dauer einer Scheidung wird von vielen Umständen bestimmt
Die Dauer einer Scheidung wird von vielen Umständen bestimmt

Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, sollten bereits mit dem Scheidungsantrag die vom Antragsteller ausgefüllten und unterzeichneten Fragebögen für die „Kontenklärung“ beigefügt werden. Das gilt ebenso für den Antragsgegner bei dessen Zustimmung zum Scheidungsantrag. Auch auf diese Weise lassen sich gut ein, zwei Wochen Zeit einsparen.

Weiterhin kann bei der Scheidung die Dauer durch frühzeitige Stellung des Antrages etwas verkürzt werden. Der Scheidungsantrag kann meist zwei bis knapp drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahrs eingereicht werden, sofern der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Denn das Gericht benötigt mindestens drei bis vier Monate bis zum Erhalt der Auskünfte durch die Versorgungsträger. Diese Möglichkeit besteht aber nicht bei einem (vorgeschalteten) Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, da für die Bewilligung der Hilfe alle Scheidungsvoraussetzungen einschließlich des Ablaufs des Trennungsjahrs vorliegen müssen.

Wie Ehegatten eine Scheidung hinauszögern können

Es gibt viele Möglichkeiten, wie Beteiligte eine Scheidung hinauszögern können
Es gibt viele Möglichkeiten, wie Beteiligte eine Scheidung hinauszögern können

Sehr wirkungsvoll ist die Palette der Umstände, die eine Scheidung hinauszuzögern. Die Gründe dafür sind zahlreich. Sie reichen vom Ausschluss des nachehelichen Ehegattenunterhalts mittels Ehevertrag (Trennungsunterhalt kann dagegen nicht ausgeschlossen werden) über die Ehefrau, die bei einer Scheidung von ihrem todkranken Ehegatten keine Witwenrente zu erwarten hat, bis hin zum Ehegatten, der seine Verzögerungstaktiken nur gegen finanzielle Zuwendungen aufgibt.

Die Möglichkeiten, eine Scheidung bzw. deren Dauer hinauszuzögern, entsprechen allerdings sicherlich nicht der Absicht des Gesetzgebers im Familienrecht.

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Scheidungsantrag wird ignoriert

Falls der scheidungswillige Ehegatte nur die Scheidung und keine Folgesachen beantragt, reagiert der andere Ehepartner erst einmal nicht. Später werden dann zahlreiche Verhaltensweisen des Antragstellers vorgetragen, die zu einer Unterbrechung der Trennung und damit der Trennungszeit geführt haben.

Versorgungsausgleich – Nicht oder zu spät eingereichte Unterlagen

Sofern der Versorgungsausgleich oder Zugewinnausgleich durchgeführt wird, werden die dafür erforderlichen Fragebögen erst dann vom das Verfahren verzögernden Ehegatten ausgefüllt, wenn das Gericht bei weiterer Weigerung ein Zwangsgeld androht. Es versteht sich von selber, dass diese Unterlagen dann zunächst falsch ausgefüllt werden, da diese „so unverständlich“ sind.

Folgesachen im Verbund

Auch die Klärung des Zugewinnausgleichs beeinflusst die Scheidung und wie lange diese dauert
Auch die Klärung des Zugewinnausgleichs beeinflusst die Scheidung und wie lange diese dauert

In einer Scheidung kann deren Dauer vom „blockierenden“ Ehepartner durch die Geltendmachung verschiedener Folgesachen verlängert werden. Da das Familienrecht den Scheidungsbeschluss zugleich mit den Entscheidungen über die Folgesachen fällt (es sei denn, es wird ein Folgeverfahren abgetrennt), müssen diese Sachen erst geklärt werden.

Besonders lange dauern der Zugewinnausgleich (speziell dann, wenn etwa über Immobilien oder Fahrzeuge erst Wertgutachten eingeholt werden müssen) oder ein Hausratsverfahren (bei sich über jeden Kaffeelöffel gestritten wird). Aber auch ein Sorgerechtsverfahren wegen gemeinsamer Kinder kann die Scheidung und deren Dauer hinauszögern.

Scheidungstermin bzw. Termin wegen einer Folgesache

Es kann immer einmal passieren, dass ein Termin vergessen wird (aber nicht mehrere, sonst droht ein Ordnungsgeld). Möglicherweise ist aber auch der verzögernde Ehegatte aufgrund seines Gesundheitszustandes oder anderer Umstände „verhandlungsunfähig“, was durch ein ärztliches Attest belegt wird. Sind die Ehegatten finanziell gut aufgestellt, befindet sich der Scheidungsunwillige auch häufig nachweislich auf Reisen in entfernten Ländern, wenn die Ladung zu einem Gerichtstermin kommt. All das verzögert natürlich die Scheidung und deren Dauer.

Rechtsmittel einlegen

Wie lange dauert eine Scheidung? Das kann nicht pauschal beantwortet werden
Wie lange dauert eine Scheidung? Das kann nicht pauschal beantwortet werden

Trotz der hohen Kosten für Rechtsmittel (etwa Beschwerde gegen die Scheidung mit nachfolgendem Verfahren in der nächsten Instanz beim Oberlandesgericht) kann dies für den Scheidungsunwilligen etwa günstiger sein als die Summe des Trennungsunterhalts, den er in dieser Zeit erhält. Alle Rechtsmittelfristen können dabei ebenso ausgeschöpft wie mögliche Fristverlängerungen beantragt werden.

Härteklausel nach § 1568 BGB

Nach dieser Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches soll eine gescheiterte Ehe nicht geschieden werden, wenn die Aufrechterhaltung der Ehe wegen der gemeinsamen Kinder ausnahmsweise nötig ist oder für den Scheidungsunwilligen aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine unzumutbare Härte bedeuten würde. In der Praxis sind diese Fälle aber eher selten, wobei als Härtegrund etwa eine sehr schwere Krankheit in Betracht kommt.

Die Frage nach der Scheidung und deren Dauer lässt sich daher letztendlich nicht endgültig beantworten. Weitaus häufiger sind in der Praxis jedoch die Scheidungsverfahren, in denen die Partner sich – allein aus Kostengründen – einvernehmlich trennen.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Bei einer Scheidung kann die Dauer variieren
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Kommentare

  • Nicole sagt:

    hallo
    Secession Jahr und eine Hälfte. Die privaten Anwälte alle Formalitäten mit dem Familiengericht zu schaffen. Wartezeit Familiengericht vor vier Monaten. Jede Woche wird eine Klage serviert. Aber alles, was nicht geschieht. Diese einvernehmliche Scheidung. Was kann ich tun, um diese Scheidung zu beschleunigen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nicole,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, der sich für Sie erkundigt, wie der Stand der Dinge ist. Klären Sie Scheidungsfolgen außergerichtlich, kann dies das Verfahren beschleunigen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Susanne 1966 sagt:

    Hallo ,
    mein Mann ist seit August 2015 aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen und lebt seitdem mit seiner neuen Panterin zusammen. Ich habe auch beim Finanzamt das Formular dauergetrenntlebend seit 2014 unterschrieben und eingereicht..Den Scheidungsantrag hat er Oktober 2016 eingereicht! Nun 1. will Ich die Scheidung nicht was kann ich tun? 2.wie lange dauert es bis mir der Scheidungstermin vom Familiengericht zugestellt wird?
    Wir haben Gütertrennung und keine minderjährigen Kinder, das Haus hat er mir schon überschrieben im Grundbuch. Der Versorgungsausgleich wurde vom Gericht mir noch immer nicht zugestellt warum?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Susanne,

      1. Sie müssen der Scheidung nicht zwangsläufig zustimmen. Grundsätzlich müssen sie aber schon erläutern, weshalb sie die Ehe noch nicht als gescheitert ansehen.
      2. Das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab (wie ausgelastet ist das Gericht? Wie viele Unterlagen und Regelungen fehlen noch? usf.)
      3. Der Versorgungsausgleich wird meist mit dem Hauptsacheverfahren vorgenommen. Die Auskunft von den Versicherungsträgern kann jedoch mitunter mehrere Monate dauern.

      Wenden Sie sich an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Faty sagt:

    Hallo,

    Mein Mann und ich leben seit Januar getrennt lebend.
    Mein Mann hat mich wegen angeblich häuslicher Gewalt angezeigt, wo bei ich ein 10 tätiges rückkehrverbot hatte. Bin nach Ablauf wieder in die ehewohnung gezogen und kurz darauf erwirkt er vom familiengericht eine einstweilige vfg..
    Er hat beim Gericht behauptet das ich nicht mehr da wohnen würde und evtl. Wieder kommen würde obwohl ich seit 2 Wochen zurück war.
    Bin daraufhin ausgezogen.

    Nun möchte mein Mann eine schnelle scheidung wo ich wohl was unterschreiben soll damit es schneller geht.

    Ich stimme dies nicht zu weil ich durch seine Lüge erhebliche kosten hatte und bis März keine feste Unterkunft habe.

    Mein Mann ist voll berufstätig und führt nebenbei ein Gewerbe welches auf seinen Namen läuft.

    Welche Ansprüche kann ich geltend machen? Trennungsunterhalt?
    Bin ich verpflichtet nach einem Jahr der Scheidung zuzustimmen?
    Bin auch voll berufstätig aber mit dem Umzug etc. Ist man knapp an der Kasse.

    Wir sind seit 2 Jahren verheiratet.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Faty,

      nach § 1361 Abs. 3 BGB i.V.m. § 1579 Nr. 2-7 BGB kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt entfallen, wenn sich der Unterhaltsberechtigte grob unbillig verhält. Dies ist beispielsweise bei Straftat der Fall, insofern kann Ihnen unter Umständen der Anspruch versagt werden. Ansonsten haben Sie im Trennungsjahr Anspruch auf Trennungsunterhalt.

      Sie sind nicht verpflichtet, der Scheidung zuzustimmen. Eine Scheidung ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten ist dann erst nach drei Jahren möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Flamur sagt:

    Hallo heiße flamur
    Ich und meine Frau gemeinsam habe Wir 4 Kinder
    Wir leben seit 2 Monate in Trennung sie macht das seit 2010 zum dritte mal Trennung aber da zwischen mischt sie die Kinder auch jedes Mal
    Ich wollte fragen wie lange dauert Scheidung in solche Fälle da ich unbedingt scheiden lassen will. Aber sie will es nicht .. wie lange kann höchstens dauern Mit freundlichen Grüßen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Flamur,

      sofern deutsches Familienrecht zur Anwendung kommt, kann die Ehe in aller Regel frühestens nach drei Jahren Trennungsdauer auch gegen den ausdrücklichen Willen des Ehegatten durchgeführt werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Fall prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Lori sagt:

    Ich Lebe seit 1 jahr getrennt von meinem mann, und der haut auch eine Freundin, wie schnell kann ich mich scheiden lassen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lori,

      nachdem das Trennungsjahr beendet ist, können Sie mit Hilfe eines Anwalt die Scheidung einreichen. Wie lange die Scheidung dann dauert, hängt beispielsweise davon ab, in welchem Umfang Scheidungsfolgen geklärt werden müssen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Elania A. sagt:

    Hallo,
    ich befinde mich momentan in Scheidung. Der Versorgungsausgleich ist geklärt, die Anwältin hat das Gericht um Terminierung gebeten. Das Problem ist, der Vater zahlt nur 50 Euro Unterhalt für seine Kinder, 15J und 11 J. Für die 11-Jährige bekomme ich den Unterhaltsvorschuss. Der Vater begründet seine Zahlungsunfähigkeit mit seinem niedrigen Arbeitslohn. Er hat eine Arbeit in der Produktion, die wenig bezahlt wird, obwohl er gelernter Speditionskaufmann ist. Eben habe ich erfahren, dass er noch einen Nebenjob seit fast einem Jahr hat. Den hat er niemals irgendwo angegeben, der Lohn ist nirgendwo auf seinen Kontoauszügen, die er vorlegte, aufgetaucht (obwohl es mir schon seltsam vorkam, dass er beinahe niemals Lebensmittel einkaufte oder Barabhebungen hatte). Ob er noch ein Konto hat, ist nicht bekannt. Er weigert sich einen Unterhaltstitel zu beantragen. Nun weiß ich nicht, wie ich weiter verfahren soll und ob es überhaupt eine Möglichkeit gibt, Unterhalt für Kinder zu bekommen. Haben Sie einen Rat für mich?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Elania,

      suchen Sie nochmals Ihre Anwältin auf und berichten Sie von der neuen Situation. Ihr Mann muss auch den Nebenverdienst angeben, sodass der Unterhalt ggf. neu berechnet werden muss.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Karl sagt:

    lebe zeit drei jahren in scheidung .
    mein anwalt hat wegen einer immobilie meiner noch frau mehrere zusagen und vorschläge zur einigung gemacht.
    doch sie möchte trotz meinen verlust sich mit meinen anwalt nicht einigen.
    wie lange kann sie diesen spiel noch treiben?
    mein persönlicher verlust durch angeblichen ehegattenausgleich beträgt jetzt
    nach drei jahren bereitz über 50.000 Euro.
    sind verzögerrungen dieser art beliebig dehnbar oder auch strafbar wegen
    unbegründbarer mutwilliger verzögerung.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Karl,

      bei fehlender Mitwirkung kann im Zweifel auch ein Teilversäumnis anerkannt werden. Dies ist jedoch je nach Einzelfall durch das Gericht zu klären. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

    2. Jonathan sagt:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      wie lange wird die Scheidung etwa dauern? Ich lebe nachweislich seit 4 Jahren offiziell getrennt von meiner Frau und möchte die Scheidung einreichen. Meine Frau möchte der Scheidung nicht zustimmen. Ein Ehevertrag ist vorhanden. Wie lange kann der Prozess dauern?

      1. scheidung.org sagt:

        Hallo Jonathan,

        wenn Sie nachweislich seit mehr als drei Jahren getrennt leben, können Sie auch ohne die Zustimmung Ihrer Frau die Scheidung einreichen. Wie lange der Prozess dauern wird, kann nicht genau abgesehen werden. Dies ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig.

        Ihr Scheidung.org-Team

  • Michele P. sagt:

    Ich war vor meiner ehe psychisch krank und jetzt möchte ich die Scheidung steht mir nach der Scheidung weiter unterhalt zu.und wie ist das mit den möbel die in der ehe gekauft worden sind

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michele,

      ihnen steht unter Umständen Geschiedenenunterhalt nach § 1572 BGB zu. Bei Uneinigkeit darüber, entscheidet das Familiengericht über Anspruch, Höhe und Dauer der Leistung. Die gekauften Möbel sollen zunächst einvernehmlich aufgeteilt werden. Auch bei der Hausratsteilung kann das Gericht angerufen werden. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Details zu besprechen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Roberta sagt:

    Seit Trennung sind es bei mir jetzt 6 Jahre, seit Scheidungsantrag 5 Jahre. Gestritten wird um Zugewinn.

    Der Gegenseite versucht durch Eröffnung von ständig neuen „Nebenkriegsschauplätzen“ das Verfahren möglichst in die Länge zu ziehen, da sie (zusätzlich zum eigenen, auskömmlichen Gehalt) einen 4stelligen monatlichen Trennungsunterhalt erhält.

    Ablauf ist immer wie folgt: Gegenseite behauptet irgend etwas, 14 Tage Liegezeit beim Gericht, Gericht fragt bei mir nach Stellungnahme, ich antworte (+1 Woche). Gegenseite bekommt die Antwort mit 6 Wochen Frist zur Stellungnahme, erwirkt Verlängerung auf 8 Wochen (=12 Wochen), Liegezeit Gericht 2 Wochen (=14 Wochen),Weiterleitung an mich, Antwort nach 1 Woche (=15 Wochen). Dann 3 Monate gar nichts.(=30 Wochen) Sachstandsanfrage von mir ans Gericht.
    Gericht schreibt irgendetwas (=32 Wochen) und das Spiel geht mit dem nächsten Thema von vorne los.
    Wenn es in dem Tempo weitergeht, wird es mindestens noch 3,4 Jahre dauern.

    Der Richter springt über jedes Stöckchen, welches ihm hingehalten wird, entscheidet aber nichts und ist m.E. die Bremse. (6 Leitz-Ordner Schriftwechsel bisher)

    Ich bin mir nicht sicher, ob meine Anwältin alle Mittel ausschöpft, um das Verfahren voranzutreiben.

    Was (außer Sachstandsanfragen) kann man tun um mal ein bischen Dynamik in die Sache oder gar Entscheidungen zu bekommen?

    Gibt es Möglichkeiten das Gericht zu wechseln? Oder wenigstens den Richter ?
    (Beide Ehepartner wohnen inszwischen nicht im Gerichtszirk jetzt 500km bzw. 50km entfernt)

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Roberta,

      in der Regel ist dies nicht möglich. Sie müssten dem Richter Befangenheit nachweisen, damit dies möglich ist. Allerdings wird bei einem Streit um Zugewinn um mehrere Dinge gestritten. Dies benötigt Zeit, da jeder Punkt neu verhandelt werden muss. Sie könnten allerdings auch den Punkten Ihres Ehegatten zustimmen, sodass es schneller zu einer Einigung kommt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Andre sagt:

    Hallo, wir wollten uns einvernehmlich scheiden lassen. Ich war im August beim Anwalt und reichte die Scheidung ein, legte auch eine notarielle Folgevereinbarung mit vor, wo alles!!! geregelt ist. Nach ein paar Tagen lies mir der Anwalt das Schriftstück zukommen, welches an das zuständige Gericht gehen sollte, dem Gericht lag bereits Mitte/Ende August Antrag und von mir beglichene Vorschusskosten in Höhe von 800 Euro vor. Meine Frau muss ja noch dem Antrag dann zustimmen und wir warten uns einen Wolf.
    Jetzt telefoniere ich fast wöchentlich mit dem Anwalt, weil sich nix tut. Das Trennungsjahr ist längst seit fast 2 Jahren rum. Auf was wartet das Gericht? Auskunft von dort bekomme ich nicht, weil ich ja kein AZ habe, welches vom Gericht vergeben wird. Mein Anwalt ist auch ratlos, was ist da los?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andre,

      je nach Auslastung der Gerichte kann der Scheidungstermin auch schon mal auf sich warten lassen. Darüber hinaus kann auch die Auskunft für den Versorgungsausgleich einige Monate in Anspruch nehmen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Heidi sagt:

    Hallo,

    ich lebe von meinem Noch-Mann seit Mitte April 2016 getrennt. Ich lebe in einer neuen Beziehung, und möchte so schnell wie möglich geschieden werden. Nun war mein Mann deshalb beim Anwalt, und hat mir zu meinem Entsetzen mitgeteilt, dass die Scheidung wohl erst im Juni oder Juli 2017 erfolgen wird. Der Anwalt würde den Antrag Mitte März einreichen, beim früheren Einreichen würde das Gericht den Antrag unbearbeitet zurückschicken. Diese Verzögerung wäre für mich finanziell gesehen ein Verlust, denn unser gemeinsames Geld verwaltet seit jeher mein Mann, und er ist nicht bereit, einen Teil des Geldes vor der Scheidung aufzuteilen. Meine Frage wäre, ob dies mit dem Zeitpunkt der Einreichung zutreffend ist? Die Scheidung soll einvernehmliche sein, wir möchten keine Streitigkeiten. Unsere Kinder sind erwachsen, und wir wollen Freunde bleiben. Aber dass ich nur von meinem geringen Einkommen Leben muss, stellt für mich eine große Belastung dar.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Heidi,

      bevor der Scheidungsantrag eingereicht werden kann, muss das sogenannte Trennungsjahr abgeleistet werden. frühestens drei Monate vor Ablauf der 12-monatigen Trennungszeit kann der Antrag bei Gericht eingereicht werden. Eine Ausnahme ist in aller Regel nur bei Härtefallscheidungen möglich – welche in Ihrem Fall vermutlich nicht anzunehmen ist. Die Aufteilung gemeinsamer Vermögen kann auch schon einvernehmlich während der Trennungszeit erfolgen. Wenden Sie sich hierzu selbst an einen Anwalt, um sich ausführlich beraten zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Stefan sagt:

    Hallo,

    wir sind noch keine 12 Monate verheiratet, nach der Eheschließung hat sich ihr Verhalten um 180° gedreht. Meine Frau hat mich nur geheiratet um eine Witwenpension zu erhalten. Ab wann entsteht der Anspruch auf Pension ( in unserem Fall beträgt die Frist 3 Jahre ) ab Scheidungsantrag, Ablauf des Trennungsjahres, bzw. nach erfolgter Scheidung ? Sie wird die Scheidung aus diesem Grunde möglichst lange hinausziehen. MFG Stefan

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stefan,

      der Versorgungsausgleich wird bei kurzen Ehen nicht durchgeführt. Eine Ehe gilt als kurz, wenn sie nach drei Jahren geschieden ist. Anspruch auf Witwenpension hat die Ehefrau in der Regel nur, wenn Sie im Todesfall des Mannes mit diesem verheiratet ist. Während des Trennungsjahres bleibt die Ehe bestehen. Allerdings können Erbansprüche (und Pensionen) während der Ternnungsphase schon verfallen, wenn bereits der Scheidungsantrag eingereicht wurde. Besprechen Sie nähere mit einem Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Aydin sagt:

    Hallo,
    Ich bin Türken und meine Frau ist Deutsch. Knapp vor einem Jahr habe ich mit meiner Frau geheiratet.Gemeinsam haben wir uns dafür entschieden , uns scheiden zu lassen.Ich habe folgende Frage an Sie : wir arbeiten nicht und studieren noch . Ich möchte eine Rechtsschutzversicherung für private Angelegenheiten abschließen.Werden durch die Rechtsschutzversicherung die Scheidungskosten-die Kosten des Anwalts und die Kosten des Gerichts gewährleistet? weil mein Einkommen 0 Euro ist . Könnten Sie mir eine Rechtsschutzversicherung empfehlen? und was kostet insgesamt das Scheidungskosten?

    ich danke schon mal im Voraus .

    mit freundlichen Grüßen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Aydin,

      1. Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Scheidungskosten nicht, zum Teil jedoch die Beratungskosten. Wenden Sie sich direkt an unterschiedliche Anbieter, um genaueres in Erfahrung zu bringen.
      2. Sie können bei fehlendem Einkommen auch Verfahrenskostenhilfe beantragen. Es handelt sich hierbei um ein staatliches Darlehen. Ihr Anwalt kann Sie hierüber aufklären und Sie bei dem Antrag unterstützen.
      3. Wie viel eine Scheidung kostet, richtet sich stets nach dem Einzelfall. Auf der folgenden Seite finden Sie ausführliche Informationen zur Ermittlung der jeweiligen Kosten: https://www.scheidung.org/scheidungskosten/

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Fabian sagt:

    Hallo, wir haben seit mittlerweile 10 Monaten eine einvernehmliche Scheidung laufen, weil die Klärung eines Versorgungsfalls kompliziert war. Nachdem ich die letzte Information dazu eingeholt und via Anwalt ans Gericht geschickt habe, sind bald vier Monate vergangen, ohne das das Gericht sich wieder gemeldet hat. Welche Rechte oder Möglichkeiten habe ich, das Ganze zu beschleunigen? Gibt es Fristen, die seitens Gericht eingehalten werden müssen?
    Vielen Dank für eine Antwort.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Fabian,

      es kann in manchen Fällen mehrere Monate dauern, bis Sie wieder etwas hören. Es gibt keine Option, den Vorgang zu beschleunigen. Sie können allerdings Ihren Anwalt bitte, beim Gericht den Stand der Dinge nachzufragen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Petra L. sagt:

    Hallo,
    noch eine Frage:
    Ich habe seit 10 Jahren einen Minijob zusätzlich zu meinem Vollzeitjob mit 38,5 Std. Ich verdiene mit diesem Job Netto fast genau so viel wie mein Mann. Den Job führe ich in einer anderen Firma durch. Ich habe ihn angenommen, weil mein Mann mir immer vorgeworfen hat, dass mein Pferd so teuer ist und wir das Haus noch abbezahlen mussten. Nun will er mir keinen Unterhalt zahlen (langjährig verheiratet), weil er meint wir verdienen gleich. Ich bin aber chronisch krank und es ist absehbar, dass ich den Job nicht bis zur Rente durchführen kann. Ich hätte ihn auch nächstes Jahr aufgegeben, aber der Zeitpunkt liegt nach der Scheidung. Da das Leben allein teurer wird muss ich ohne Unterhalt weiterarbeiten, um mir meinen Standard zu erhalten. Ist die volle Anrechnung eines über den
    Vollzeitarbeitsvertrag hinaus gehenden Minijob rechtlich konform?
    Vielen Dank für eine Antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Petra,

      nach der Scheidung gilt für beide Ehegatten eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Ein nachehelicher Unterhalt muss beantragt werden und wird nur unter speziellen Voraussetzungen stattgegeben. Bzgl. Ihrer chronischen Erkrankung sollten Sie einen Anwalt aufsuchen, der Ihre eventuell daraus entstehenden Ansprüche überprüft und ggf. durchsetzt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Petra L. sagt:

    Hallo,
    mein Mann hat eine neue Frau und dummerweise ist sie Fachanwältin für Familienrecht. Also kann sich jederzeit gut beraten lassen und stellt jetzt Forderungen, obwohl er bei der Trennung sagte, dass er mich unterstützen wird. Nun ist alles zurückgenommen.
    Folgender Sachverhalt: Als wir unser Haus gekauft haben, waren wir noch nicht verheiratet. Seine Eltern haben ihm 100000 DM gegeben. Meine Eltern 30000 DM und dazu handwerkliche Eigenleistung am Haus verbracht. Im Grundbuch stehen wir aber hälftig, weil mein Mann das damals anerkannt hat (nur mündlich). Ein Jahr später haben wir geheiratet. Jetzt bei der Scheidung sagt er, die 100000 DM würden nicht in den Zugewinn zählen, obwohl mir die Hälfte von Haus lt Grundbuch gehört. WIr haben keinen gesonderten Vertrag über die Einbringung von Geldern und Leistung vor der Ehe speziell für das Haus gemacht. Hat er Recht?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Petra,

      diese Summen zählen bei Ihnen beiden als Anfangsvermögen und werden entsprechend verrechnet. In erster Linie hat dies nichts mit der Eintragung im Grundbuch zu tun. Suchen Sie einen Anwalt auf, der Sie gegenüber ihrem Mann und seiner neuen Partnerin vertreten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Pascal sagt:

    Hallo

    habe folgende Sachverhalt.
    Ich bin seit dem 01.10.2014 getrennt lebend und es gab eine gefühlstrennung die von meiner Ex-Frau bestätigt wurde. Seit dem 01.10.2015 befinde ich mich nun in der Scheidung.

    Die Scheidung ist vin beiden Seiten einvernähmlich und wir hatten schon das gespräch beim Familiengericht nun ist es so das mir gesagt wurde das der Scheidungsbeschluss 3 Monate dauern kann dann nochmal 4 Wochen und dann nochmal evt 1-2 Wochen bis es Rechtkräftig ist.

    Die Scheidung sowohl der Versorgungsausgleich sind geklärt und auch einvernähmlich und alles über einen Anwalt läuft wie kann ich das ganze beschleunigen ich würde gerne am 07.11.2016 wieder Heiraten aber wenn das so rechtens ist und cih es nicht beschleunigen kann wird es wohl irgendwann nächstes jahr,.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Pascal,

      wie lange die Gerichte für die Ausstellung des Scheidungsbeschlusses benötigen, hängt von der jeweiligen Auslastung des Gerichts ab. Ab Erhalt besteht eine einmonatige Frist, innerhalb derer die Beteiligten noch Einspruch einlegen können. Nach dem Ablauf dieser Frist benötigt das Gericht erneut etwas Zeit, um den Beschluss mit Rechtskraftvermerk zu versehen.

      Beschleunigen lässt sich dieser Prozess in aller Regel nicht.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Daniela B. sagt:

    Hallo, mein Lebenspartner ist noch verheiratet. Er hat 2014 getrennt und 2015 nach Ablauf des Trennungsjahres wurde die Scheidung eingereicht.Das Gericht hat bereits die Ehezeit festgelegt und wir haben auch schon alle Unterlagen zum Thema Versorgungsausgleich und Rentenpunkte abgegeben.Es hängen noch Folgesachen dran(Abgabe Sorgerecht).Seitdem haben wir nichts mehr vom Gericht gehört(Abgabe der Unterlagen im Februar 2016),ferner kommt seine Noch-Ehefrau ständig mit neuen Lügengeschichten und Anträgen. Wie lange kann das Verfahren noch dauern?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Daniela,

      regelmäßig ist es so, dass Folgesachen etc. die Bearbeitung des Scheidungsantrags verzögern können. Wie lange Sie nun noch warten müssen, lässt sich nicht pauschal beantworten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Isabelle sagt:

    Guten Tag, ich bin nun 70 Jahre alt, seit 34 Jahren verheiratet und nun hat mein Mann wegen einer Anderen die Scheidung eingereicht. Ich fühle mich schwach war schon wegen Herzsnfällen oft attestiert in ärztlicher und notärztliche für Behandlung – jetzt soll alles ganz schnell gehen und ich soll aus dem Haus /- ich sehe das als unzumutbar an in meinem Alter- ich möchte das hinauszögern- geht das denn

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Isabelle,

      eine Scheidung kann mehrere Jahre dauern, wenn ein Ehepartner dies provoziert. Allerdings ist dies dann in der Regel mit Hohen (Anwalts-und Gerichts-) Kosten verbunden. Zunächst kann schon die Trennungsphase auf drei Jahre ausgedehnt werden, wenn der scheidungsunwillige Partner darlegen kann, dass eine Versöhnung in Aussicht ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • MSAS sagt:

    hallo, ich habe eine Frage zum Scheidungsantrag. Mein Mann (26 Jahre alt) arbeitet, ich (25) suche nun ein Praktikum, um mein Studium zu anerkennen. Also arbeitet nur eine Person.
    wir sind über 2 Jahren verheiratet (beim Standesamt) und über 2 Jahren wohnen wir in Deutschland, NRW.
    Ich komme aus Polen, mein Mann auch aber er hat auch die deutsche Staatsangehörigkeit.
    Ich denke leider an Scheidung, weil wir zu vieeeeel aneinander geraten, und einfach können wir schon nicht zusammen sprechen, Probleme lösen, usw.
    Also könnten Sie mir sagen, was soll ich machen?
    wie lange dauert die Scheidung, was brauche ich, wie viel kostet sie ?
    wir haben keine Zuschüsse, Alg, usw.
    Vielen Dank im Voraus.
    MfG
    MSAS

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo MSAS,

      die von Ihnen gestellten Fragen werden in unseren Ratgebertexten ausführlich beantwortet. Wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie konkrete Nachfragen zu Ihrer Situation haben. Wir empfehlen jedoch, zunächst in einer Mediation eine einvernehmliche Scheidung anzustreben, In diesem Rahmen kann sich auch ergeben, dass eine Scheidung vielleicht gar nicht der richtige Weg ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

      Ihr Scheidung.org-Team

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