Zum Versorgungsausgleich bei Scheidung

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Neben den zahlreichen vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen fällt in die zu klärenden Fragen auch der Ausgleich der sogenannten Rentenanwartschaften im Zuge des Versorgungsausgleichs. Der persönliche Rentenanspruch kann bei Scheidung so zahlreichen Änderungen unterliegen. Die von den Parteien erworbenen Ansprüche für die Versorgung im Alter bzw. im Falle der Erwerbsunfähigkeit sind dabei aufzuteilen. Doch wie geht der Versorgungsausgleich vonstatten? Und welche Rechte und Pflichten haben die getrennten Ehepartner?

Das Wichtigste in Kürze: Versorgungsausgleich

Wie funktioniert der Versorgungsausgleich bei Scheidung?

Es handelt sich hierbei um den Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Diese werden hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Der Versorgungsausgleich wird bei Scheidung von Amts wegen vor dem Familiengericht verhandelt. Er ist damit die einzige Scheidungsfolgesache, die automatisch ins Scheidungsverfahren einfließt. Die entsprechenden Auskünfte erteilen die Versorgungsträger. Der Ausschluss oder Verzicht des Versorgungsausgleichs ist möglich, wenn etwa nur geringe Ausgleichswerte betroffen sind, die Ehe nur von kurzer Dauer war oder aber ein Ausgleich auf anderer Ebene erfolgt.

Wie lange ist der Versorgungsausgleich zu zahlen?

Der Anspruch auf die ausgeglichene Rente bleibt bis zum Tod des Anspruchsberechtigten bestehen. Die auszugleichenden Anwartschaften werden mit Rechtskraft der Entscheidung auf die Rentenkonten übertragen.

Kann der Versorgungsausgleich widerrufen werden?

In seltenen Fällen kann der Versorgungsausgleich rückgängig gemacht werden, etwa wenn der Begünstigte noch vor Renteneintritt verstirbt oder zum Zeitpunkt seines Todes nur für kurze Zeit Rente bezog. Bei der Rückabwicklung werden allerdings sämtliche Anwartschaften (also auch die selbst erhaltenen) zurück übertragen. Die Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs bei Wiederheirat eines der Betroffenen ist nicht vorgesehen, da es sich um Ansprüche für die Vergangenheit handelt.

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Versorgungsausgleich – Rentenausgleich bei Scheidung

Beim Versorgungsausgleich sollen die während der Ehe erworbenen Rentenpunkte zwischen den Ehegatten zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. In der folgenden Grafik zum Versorgungsausgleich finden Sie ein Beispiel, wie die Aufteilung der Rentenanwartschaften im Einzelnen funktioniert. Ausgeglichen werden dabei Anwartschaften aus einer Beamtenversorgung, der gesetzlichen Rentenversicherung sowie weiteren Versorgungsleistungen.

Die Grafik veranschaulicht den Versorgungsausgleich anhand eines vereinfachten Beispiels mit Rentenpunkten.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Scheidung? Die Rente wird im Zuge des Versorgungsausgleichs aufgeteilt.
Scheidung? Die Rente wird im Zuge des Versorgungsausgleichs aufgeteilt.

„Nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes findet zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Anrechten statt […].“ (§ 1587 BGB)

Die Komplexität des Verfahrens zum Versorgungsausgleich (VA) ergibt sich schon allein aus der Bestimmung, dass sich im deutschen Recht ein eigenes Gesetz hierzu findet: das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), das 2009 in seiner derzeitigen Form in Kraft trat. In 54 Paragraphen finden sich Rechtsgrundlagen für alle Eventualitäten und Fragen, die im Zuge eines Scheidungsverfahrens zur Folgesache Versorgungsausgleich auftreten können.

Ausgeglichen werden beim Versorgungsausgleich laut deutschem Recht dabei lediglich Positionen und Versorgungsansprüche – private oder gesetzliche -, die die Ehegatten während der Ehezeit erwarben. Die Ansprüche sind zwischen den getrennten Eheleuten zu gleichen Teilen aufzusplitten, sodass beide gleichermaßen von den Anwartschaften auf Altersvorsoge profitieren können.

Der Versorgungsausgleich findet ebenfalls statt, wenn einer oder beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Scheidung bereits Leistungen aus der Rentenkasse erhalten. Die Ausgleichswerte werden dabei regelmäßig anteilig dem Verfahrenswert der Scheidung zugerechnet, sodass sich daraus auch ein Einfluss auf die Scheidungskosten ergibt. Wie hoch diese in Ihrem Fall ausfällen können, können Sie über einen unverbindlichen Kostenvoranschlag von einer spezialisierten Familienrechtskanzlei in Erfahrung bringen.

„Im Versorgungsausgleich sind die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten (Ehezeitanteile) jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten zu teilen.“ (§ 1 Absatz 1 VersAusglG)

Nach Paragraph 3 Absatz 1 VersAusglG ist als Beginn der Ehezeit der 1. des Monats der Eheschließung und als Ende der letzte Tag des Monats vor der Rechtshängigkeit der Scheidung. Die Scheidung ist rechtshängig, wenn der Scheidungsantrag dem Antragsgegner zugestellt wurde. Eine Änderung der Ehezeit ist nicht möglich.Zum Beispiel:
Marianne und Dieter heirateten am 23. August 2004. Der Scheidungsantrag wurde Dieter am 27. Januar 2015 zugestellt. Im Versorgungsausgleich ist die Ehezeit der beiden dann wie folgt definiert: 01. August 2004 bis 31. Dezember 2014.

Der Versorgungsausgleich ist dabei auch vom Güterrecht abzutrennen. Es ist daher unerheblich, ob Sie während der Ehezeit in einer Zugewinngemeinschaft lebten oder aber Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbarten. Der Ausgleich der Rentenanwartschaften bleibt von derlei Vereinbarungen unberührt. Gegebenenfalls können Sie jedoch gesonderte vertragliche Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich im Scheidungsfalle in einem Ehevertrag treffen.

Nicht immer ist der Versorgungsausgleich zwingend notwendig. Die ehemaligen Partner können im beiderseitigen Einverständnis gar ganz auf den Ausgleich verzichten. Welche Regelungen sieht das Versorgungsausgleichsgesetz genau vor?

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Welche Anwartschaften werden im Versorgungsausgleich aufgeteilt?

Der Versorgungsausgleich umfasst generell nur Anwartschaften, die während der gemeinsamen Ehezeit erworben wurden.

Auszugleichen sind nach dem Versorgungsausgleichsgesetz besonders Ansprüche, die durch berufliche Tätigkeit und Vermögensrücklage erworben wurden, der Absicherung fürs Alter oder aber bei Invalidität dienen und besondere Rentenansprüche.

Folgende Versorgungsanrechte können zum Ausgleich kommen (§ 2 VersAusglG):

  • Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Anrechte aus der Beamtenversorgung
  • Anrechte aus anderen berufsständischen Versorgungssystemen (etwa bei Anwälten, Künstlern, Ärzten usf.)
  • Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersvorsorge
  • Ansprüche aus einer privaten Altersvorsorge
  • private Berufsunfähigkeits-, Erwerbs- oder Invaliditätsversicherungen

Bei den Anwartschaften aus der gesetzlichen Vorsorge ist dabei eine getrennte Auflistung der Rentenanwartschaften vor und nach der deutschen Wiedervereinigung zu berücksichtigen – aufgeteilt in Ost- und Westanwartschaften – , sofern die Ehe noch der ehemaligen DDR geschlossen wurde.

Nicht auszugleichen hingegen sind Ansprüche, bei denen die nötige Ausgleichsreife fehlt (§ 19 VersAusglG):

  • noch verfallbare Anwartschaften, besonders bei betrieblichen Renten
  • für die berechtigte Person nicht wirtschaftlich
  • Anwartschaften bei ausländischen, zwischen- oder überstaatlichen Versorgungsträgern
  • Leistungen aus einer Arbeitslosenversicherung
  • Leistungen aus Unfallversicherungen
  • private Kapitallebensversicherungen (diese fallen in den Zugewinnausgleich)

Auskunftspflicht beim Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich: Auch Beamte müssen einen Teil ihrer Altersbezüge an den Partner abtreten.
Versorgungsausgleich: Auch Beamte müssen einen Teil ihrer Altersbezüge an den Partner abtreten.

Beide Eheleute sind im Zuge des Versorgungsausgleichsverfahrens dazu verpflichtet, gegenseitig Auskunft über die erworbenen Rentenanwartschaften zu erteilen und diese mittels notwendiger Belege nachzuweisen. Sollte einer der Ehegatten die Auskunft verweigern, kann sein ehemaliger Partner eigenständig Auskunft bei den betreffenden Versorgern und Versicherern erfragen.

Haben Sie einen Antrag auf Auskunft über die Rentenanwartschaften bei der zuständigen gesetzlichen Versicherung gestellt, ist diese wiederum befugt, bei anderen Versicherungsträgern Auskünfte anzufordern. Aufgelistet sind in der Auskunft der Versorgungsträger die Entgeltpunkte – die Rentenpunkte.

Auskunftspflicht der Eheleute:
Bei einer Scheidung sind beide Ehepartner dazu gesetzlich verpflichtet, Angaben zu Ihren erworbenen Anwartschaften für den auszuführenden Versorgungsausgleich zu machen. Hierzu müssen Sie den sogenannten „Fragebogen zum Versorgungsausgleich“ (PDF) (Quelle: Justizportal des Bundes und der Länder) gewissenhaft ausfüllen und an das für Ihr Verfahren zuständige Amtsgericht bzw. Familiengericht übersenden.

Wie läuft der Versorgungsausgleich eigentlich ab? In der folgenden Infografik finden sie eine Veranschaulichung vom Ablauf des Versorgungsausgleichs, beginnend mit der Einreichung des Scheidungsantrages über die Auskunftserteilung durch die Versorgung bis hin zur abschließenden Festsetzung der Ausgleichswerte im Scheidungstermin.

Infografik zum Ablauf des Versorgungsausgleichs

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Die Auskunft der Versicherungsträger

Müssen Sie beim Versorgungsausgleich die Berechnung der auszugleichenden Posten selbst vornehmen? Nein. Der jeweilige Rentenversicherer stellt in der Regel bereits eine fundierte Aufstellung der Anwartschaften bereit und berechnet die Ausgleichsansprüche der Eheleute auch schon vorab. Die Gerichte können sich an dieser Empfehlung orientieren oder aber eine eigene Bewertung aufgrund der Einzelfallbestimmungen vornehmen. Tauchen in der Rentenaufstellung Lücken auf, kann der Versicherungsträger mit der Bitte an Sie herantreten, weitere Auskünfte und Belege nachzureichen.

Nachdem alle Fragen geklärt sind, stellt Ihr Versicherungsträger aus dem Gesamtbestand Ihrer Anwartschaften die Positionen zusammen, die den Ehezeitanteil ausmachen.

Die Auskunft an das Familiengericht enthält dann folgende Anrechte:

  • Rentenpunkte West aus der gesetzlichen Rentenversicherung
  • ggf. Rentenpunkte Ost aus der gesetzlichen Versicherung
  • Rentenpunkte West aus der knappschaftlichen Altersversorgung
  • ggf. Rentenpunkte Ost aus der knappschaftlichen Altersversorgung
  • ggf. Angaben zu anderen Versorgungsträgern

Für jede Art der Entgeltpunkte gibt der Versicherer dabei gesondert Auskunft zum jeweiligen Ehezeitanteil. Höherversicherungsbeiträge gibt die Versicherung ebenfalls extra in geldwertem Betrag an. Zudem empfiehlt der Versicherungsträger für jeden einzelnen Posten einen Ausgleichswert für den Versorgungsausgleich.

Die Angabe des Kapitalwertes zu den entsprechenden Entgeltpunkten ist dann sinnvoll, wenn dadurch die Vergleichbarkeit Ihrer Anwartschaften und denen Ihres Gatten erleichtert wird – etwa durch Versicherungen bei unterschiedlichen Trägern.

Ihr Versicherungsträger übersendet nach Beantragung einer entsprechenden Aufstellung die Auskunft direkt an das zuständige Familiengericht. Dieses leitet die Auskunft – auch die Ihres Partners – an Sie bzw. Ihren Scheidungsanwalt weiter, sodass auch Ihnen die Prüfung der Angaben möglich ist.

Wie werden die Ehezeitanteile ausgeglichen?

Beim Versorgungsausgleich stehen sich die beiden Auskünfte der Eheleute gegenüber. Die Ausgleichsansprüche sind nicht durch den jeweils anderen beeinflusst. Generell müssen beide Partner jeweils die Hälfte der in der Ehezeit erworbenen Anrechte an den Ehegatten abtreten. Sie bekommen aber wiederum die Hälfte der Anwartschaften der anderen Partei.

Beim Versorgungsausgleich ist in der Regel jeder Ehegatte sowohl Ausgleichsberechtigter als auch Ausgleichspflichtiger.

Wertausgleich bei Scheidung

Im Zuge des Scheidungsverfahrens finden auch die Auseinandersetzungen zum Versorgungsausgleich statt. Der Versorgungsausgleich ist dabei in der Regel vom eigentlichen Scheidungsverfahren abgetrennt, sodass der die Rechtskraft der Scheidung der Rentenausgleich nicht zwingend mit der Entscheidung zusammenfallen muss.

Im deutschen Recht finden sich in Bezug auf den Versorgungsausgleich verschiedene Wege der Aufteilung der Ansprüche beider Parteien: interne und externe Teilung.

Interne Teilung der Versorgungsanrechte

Die interne Teilung der Anwartschaften im Zuge des Versorgungsausgleichs ist im deutschen Familienrecht die Regel (§ 9 VersAusglG).

„Das Familiengericht überträgt für die ausgleichsberechtigte Person zulasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts bei dem Versorgungsträger, bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht (interne Teilung).“ (§ 10 Absatz 1 VersAusglG)

Der Rentenausgleich bei Scheidung: Umfangreiche Berechnungen stehen an.
Der Rentenausgleich bei Scheidung: Umfangreiche Berechnungen stehen an.

Die interne Teilung beim Versorgungsausgleich findet damit bei dem Versorgungsträger statt, bei dem der ausgleichspflichtige Partner Anwartschaften erworben hat. Hat Partei A bei Versicherungsträger XY Anrechte gesammelt, so werden Partei B die Ausgleichsansprüche ebenfalls bei dem Träger XY gutgeschrieben.

Die Weisungsbefugnis liegt beim zuständigen Familiengericht. Mit dem Anrecht sind zudem alle vertraglichen und vermögensrechtlichen Richtlinien mit an den ausgleichsberechtigten Partner zu übertragen (§ 11 VersAusglG). Ähnliches ist auch bei der Übertragung von Rentenanwartschaften aus einer betrieblichen Vorsorge anzusetzen:

„Gilt für das auszugleichende Anrecht das Betriebsrentengesetz, so erlangt die ausgleichsberechtigte Person mit der Übertragung des Anrechts die Stellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers im Sinne des Betriebsrentengesetzes.“ (§ 12 VersAusglG)

Für den Ausgleichsberechtigten ist gegebenenfalls ein eigenes Konto beim Versicherungsträger zu errichten, sollte noch keines für ihn bestehen. Die auszugleichenden Anwartschaften sind von der pflichtigen Partei abzuziehen und auf das Konto des Berechtigten zu übertragen.

Gegebenenfalls entstehende Kosten des Versicherungsträgers kann dieser nach § 13 des Versorgungsausgleichsgesetzes auf die Anrechte der Ehepartner anrechnen – sofern sie angemessen und nachvollziehbar sind.

Leistungsverbot bis zum Verfahrensabschluss (§ 29 VersAusglG)
Erst wenn der Versorgungsausgleich abgeschlossen ist, darf der Versorgungsträger Leistungen an den ausgleichspflichtigen Partner zahlen.

Ein wesentlicher Vorteil bei der internen Teilung ist, dass durch den Ausgleich bei ein und demselben Versicherungsträger nicht die einzelnen Ausgleichsansprüche der Ehegatten übertragen werden müssen, sondern dass der Versicherer eine Verrechnung der einzelnen Anrechte vornehmen kann – eine Vergleichbarkeit ist durch die gleiche Form der Entgeltpunkte schnell gegeben. So geht der Versorgungsausgleich wesentlich unkomplizierter vonstatten.

Ein vereinfachtes Beispiel, wie Sie den Versorgungsausgleich berechnen können

Das Familiengericht hat im Versorgungsausgleich bestimmt, dass Marianne an Ihren Ex-Mann Dieter 7 Entgeltpunkte aus der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen muss. Ihr Ehegatte Dieter wiederum muss aus der gesetzlichen Rentenversicherung 19 Punkte an Marianne abtreten. Da es sich um ein und denselben Versicherungsträger handelt, können die Ansprüche gegeneinander wie folgt verrechnet werden:

MarianneDieter
Ehezeitanteil beim Versicherungsträger+ 14 Entgeltpunkte (EP)+ 38 EP
zu verrechnende Posten beim selben Versicherungsträger- 7 EP+ 7 EP
+ 19 EP- 19 EP
Verrechnungsergebnis+ 12 EP- 12 EP

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In der internen Teilung schreibt die jeweilige Rentenversicherung also Marianne 12 Punkte gut, von Dieters Rentenkonto hingegen werden 12 Punkte abgezogen.

Bei der internen Teilung kann es auch dazu kommen, dass für den Partner beim Versorgungsausgleich einer Betriebsrente ein eigenes Konto beim entsprechenden Träger eröffnet wird.

Externe Teilung von Anwartschaften

Anders als bei der internen Teilung der Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich werden im Zuge der externen Teilung die Ansprüche nicht beim gleichen Versicherungsträger ausgeglichen, bei dem die ausgleichspflichtige Partei Anrechte erwarb.

„Das Familiengericht begründet für die ausgleichsberechtigte Person zulasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts bei einem anderen Versorgungsträger als demjenigen, bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht (externe Teilung).“ (§ 14 Absatz 1 VersAusglG)

Bei der externen Teilung findet die Übertragung der Ansprüche für den Ausgleichberechtigten bei einem anderen Versicherungsträger statt. Anrechte von Partei A beim Versorgungsträger XY werden an Partei B auf ein Konto bei dem Versorgungsträger YZ übertragen.

Die externe Teilung findet nur in seltenen Fällen Anwendung, vor allem dann, wenn

  • Ausgleichberechtigter und der Versorgungsträger seines Gatten die externe Teilung verinbarten oder
  • der Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen eine externe Teilung verlangt.
Keine Furcht: Beim Versorgungsausgleich berechnen die Versicherer und das Gericht die Anwartschaften für Sie.
Keine Furcht: Beim Versorgungsausgleich berechnen die Versicherer und das Gericht die Anwartschaften für Sie.

Die auszugleichenden Werte müssen bei der externen Teilung im Versorgungsausgleich auf Veranlassung des zuständigen Gerichts also von einem Versorgungsträger an den anderen übertragen werden.

Anders als beim internen Ausgleich innerhalb einer Rentenversicherung o. a. kann dies bei der externen Teilung nur über Kapitalwerte geschehen, d. h. der Versicherungsträger XY übereignet die Anteile an Träger YZ in finanzieller Form (§ 14 Absatz 4 VersAusglG). Die Übertragung von Punkten ist somit nicht möglich und funktioniert nur über den geldwerten Umweg.

Zudem steht es dem Berechtigten zu, bei der externen Versicherung ein neues Konto anlegen zu lassen oder aber ein bereits bestehendes weiter auszubauen (§ 15 VersAusglG). Auch den Zielversorger können Sie in diesem Falle selbst wählen – unter der Voraussetzung, dass Ihrem ausgleichspflichtigen Partner dadurch keine Nachteile entstehen.

Machen Sie von Ihrem Wahlrecht beim externen Versorgungsausgleich keinen Gebrauch, so ist automatisch eine Übertragung der Rentenanwartschaften an den gesetzlichen Rentenversicherer zu vollziehen (§ 15 Absatz 5 VersAusglG).

Rentenformel zur Berechnung der Rentenansprüche:
Entgeltpunkt x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert = monatliche Rente

Rentenanspruch nach Scheidung – der schuldrechtliche Versorgungsausgleich

Auch nach der Scheidung können die Parteien gegenseitig Ansprüche stellen auf Posten, die im Wertausgleich bei Scheidung noch keine Betrachtung gefunden haben. Der Ausgleich wird dabei in der Regel jedoch nicht mehr über die Verteilung von Rentenpunkten geregelt, sondern auf Basis schuldrechtlicher Überlegungen.

Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann von seinem pflichtigen Ex-Partner eine Ausgleichszahlung in Form einer Rente verlangen. Dieser sogenannte Ausgleichswert ähnelt dabei der Form nach dem Ehegattenunterhalt bzw. Kindesunterhalt. Die Ansprüche enden dabei jedoch nicht mit rechtskräftiger Scheidung der Ehe, sondern sind fortlaufend.

Die Zahlung der Rentenansprüche ist allerdings erst dann fällig, wenn der berechtigte Partner

  • bereits Versorgungsleistungen bezieht (Invalidenrente, Betriebsrente, gesetzliche Rente usf.)
  • „die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat“ (§ 20 Absatz 2 Satz 2 VersAusglG)
  • unter gesundheitlichen Aspekten die Voraussetzungen für den Bezug von Versorgungsleistungen aus Invaliden- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen berechtigt ist

Damit kann die Zahlung einer Ausgleichsrente erst bei Renteneintritt des Ausgleichschuldners bzw. beide Ehegatten versorgungsberechtigt sind.

Neben der Möglichkeit einer Ausgleichsrente ist auch die Forderung einer Abfindung gesetzlich geregelt (§§ 23, 24 VersAusglG). Sind noch auszugleichende Posten offen, kann die ausgleichsberechtigte Person die Zahlung einer Abfindung vom Ausgleichspflichtigen verlangen. Diese Abfindung muss dann jedoch nicht an den Ex-Ehepartner ausgezahlt werden, sondern an den Versicherungsträger, bei dem der Berechtigte bereits Anwartschaften besitzt und ausbauen oder aber ein neues Rentenkonto eröffnen möchte.

Die Höhe der Abfindung ist dabei jedoch unter der Maßgabe der Zumutbarkeit für den Zahlungleistenden festzusetzen. Anzusetzen bei der Berechnung ist der jeweilige Zeitwert des Anspruchs. Ist die Einmalzahlung nicht möglich, können die Gerichte auch eine Ratenzahlungsvereinbarung fordern.

Versorgungsausgleich nach dem Tod des Pflichtigen (§ 25 VersAusglG)
Obwohl die Scheidung rechtskräftig ist, können Ex-Partner im Falle des Todes des Ausgleichspflichtigen einen Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung gegenüber dem Versorgungsträger stellen – sofern kein Ausschluss vom Versorgungsausgleich vereinbart war und das Anrecht Ausgleichsreif ist. Die Ansprüche sind dabei nur in der jeweiligen Höhe einer zu erwartenden Ausgleichsrente zulässig. Bei ausländischen und überstaatlichen Versicherungsträgern kann der ausgleichsberechtigte Partner auch gegenüber der Witwe bzw. dem Witwer entsprechende Ansprüche geltend machen (§ 26 VersAusglG).Andere Ausgleichsansprüche als die Hinterbliebenenversorgung können nach dem Tod des Ausgleichspflichtigen hingegen nicht mehr geltend gemacht werden (§ 31 Absatz 3 VersAusglG).

Für den Antrag auf einen schuldenrechtlichen Versorgungsausgleich besteht kein Anwaltszwang vor den Gerichten. Sie können das entsprechende Gesuch auch selbsttätig an das für Sie zuständige Familiengericht übersenden. Dieses wird dann über Ihren Antrag entscheiden.

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Anpassungen nach Rechtskraft des Versorgungsausgleichs

Ist der Versorgungsausgleich rechtskräftig abgeschlossen, sind in der Regel keine nachträglichen Änderungen nötig. Doch sieht das deutsche Rechtssystem die Möglichkeit auf nachträgliche Anpassungen vor (§§ 32 bis 38 VersAusglG).

Anpassungsfähig sind dabei folgende Anwartschaften (§ 32 VersAusglG):

  • gesetzliche Rentenversicherung inklusive Höherversicherung
  • Beamtenversorgung u.a. bei Versicherungsfreiheit nach § 5 SGBVI (Sozialgesetzbuch VI)
  • berufsständige Versorgung bei Befreiung von Sozialversicherungspflicht nach § 6 SGBVI
  • Alterssicherung von Landwirten
  • Versorgungssysteme von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern auf Bundes- und Länderebene

Doch aus welchem Grund können nachträgliche Änderungen beim Versorgungsausgleich vorgenommen werden?

Anpassung wegen Unterhalt (§§ 33, 34 VersAusglG)

In einigen Fällen kann die Kürzung der Rentenpunkte bei Scheidung ausgesetzt werden. Dies geschieht in der Regel dann, wenn Ihr Partner ohne die Kürzung Ihrer Rente Unterhaltsforderungen gegen Sie geltend machen kann. Die Höhe der gestrichenen Kürzung richtet sich dann nach dem entsprechenden Unterhaltsanspruch.

Der Unterhaltsanspruch ist dem Ausgleich der Rentenanwartschaften also vorangestellt – die Benachteiligung Ihres Partners wäre durch die ausbleibenden Unterhaltsleistungen nicht sachgemäß. Über die genaue Höhe und die Dauer der ausbleibenden Rentenkürzung entscheidet das zuständige Familiengericht.

Tod der ausgleichsberechtigten Person (§§ 37, 38 VersAusglG)

Die Kürzung der Rente kann zudem ausbleiben bzw. nachträglich gestrichen werden, wenn Ihr ausgleichsberechtigter Partner stirbt. Hat er zu diesem Zeitpunkt weniger als drei Jahre Rentenleistungen nach dem Versorgungsausgleich in Anspruch genommen, fällt die Kürzung Ihrer Rente aus. Sie fallen in der Regel auf den Stand zurück, den Sie vor dem Versorgungsausgleich besaßen.

Wann findet der Versorgungsausgleich nicht statt?

Ist eine Scheidung auch ohne Versorgungsausgleich möglich? Nicht immer muss der Versorgungsausgleich im Scheidungsfalle Anwendung finden. Es gibt zahlreiche Aspekte, die ihn verhindern können. Vor allem bei nur kurzen Ehen, geringfügigen Ausgleichswerten und grober Unbilligkeit kann der Versorgungsausgleich als Folgesache der Scheidung ausgeschlossen sein.

Geringfügige Ausgleichswerte

„Das Familiengericht soll beiderseitige Anrechte gleicher Art nicht ausgleichen, wenn die Differenz ihrer Ausgleichswerte gering ist.“ (§ 18 Absatz 1 VersAusglG)

In vielen Fällen verzichtet das zuständige Familiengericht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs, wenn die Parteien während der gemeinsamen Ehezeit Anwartschaften in ähnlicher Höhe erwarben und die auszugleichenden Werte dadurch eher gering ausfallen (§ 9 Absatz 4 VersAusglG). Die auszugleichenden Rentenpunkte sind dabei in der Regel so gering, dass der Aufwand des Ausgleichs nicht verhältnismäßig und auch nicht zwingend notwendig wäre.

Doch welcher Wert gilt nach rechtlichem Maßstab als geringfügig? Für das Jahr 2016 gilt als Maßstab laut der Deutschen Rentenversicherung ein Rentenbetrag in Höhe von bis zu 29,05 Euro monatlich. Ein Kapitalwert gilt als gering, wenn er unter 3.402 Euro liegt.

Besteht einer der Partner jedoch auf den Versorgungsausgleich, kann er dennoch durchgeführt werden.

Dauer der Ehe

Der Versorgungsausgleich bei Scheidung: Die Ehe muss in der Regel mindestens 36 Monate bestanden haben.
Der Versorgungsausgleich bei Scheidung: Die Ehe muss in der Regel mindestens 36 Monate bestanden haben.

Auch die Dauer der Ehezeit kann Auswirkungen auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs haben. Besonders bei kurzen Ehen ist der Verzicht auf den Ausgleich der Rentenanwartschaften die Regel. Eine Ehe ist dann als nur kurz definiert, wenn sie weniger als 36 Monate – also drei Jahre – hielt.

„Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Ehegatte dies beantragt.“ (§ 3 Absatz 3 VersAusglG)

Auf Antrag der Eheleute kann der Versorgungsausgleich allerdings dennoch durchgeführt werden.

Ehevertrag

Die Eheleute können den Verzicht auf den Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung in einem Ehevertrag verbindlich festgelegt. Der Entwurf einer entsprechenden notariell beurkundeten Vereinbarung ist dabei auch noch während eines laufenden Scheidungsverfahrens möglich. Die Vertragspartner können sich auf den gänzlichen oder nur teilweisen Ausgleichsverzicht verständigen (§ 6 Absatz 1 VersAusglG). Die Entscheidung ist für das Familiengericht bindend, sofern der Vertrag rechtsgültig und korrekt ist.

Der Versorgungsausgleich kann insofern teilweise ausgeschlossen sein, indem die Ehepartner sich auf Zeiträume während der Ehezeit einigen, für die die Bestimmungen nicht gelten sollen. Hierzu können insbesondere auch Trennungsphasen zählen. Die Abänderung der Ehezeit selbst ist allerdings nicht möglich.

Um wirksam zu sein, muss der eheliche Vertrag in Anwesenheit beider Vertragsparteien und eines staatlich anerkannten Notars geschlossen werden (§ 1410 BGB).

Härtefall

Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist auch dann möglich, wenn ein Ehepartner wegen grober Unbilligkeit und willentlich nicht selbst Anwartschaften in der Ehezeit erworben hat. Hat dieser insgesamt nicht an der Wirtschaftlichkeit der Ehe mitgewirkt – also keinen Job ausgeübt, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre – , so kann der Versorgungsausgleich auf Antrag seines Partners vom Familiengericht ausgeschlossen werden. Am Ende obliegt die Entscheidung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit der juristischen Einzelfallbewertung (§ 27 VersAusglG).

Ist die Scheidung bereits rechtskräftig, die Entscheidung zum Versorgungsausgleich jedoch noch nicht getroffen, so kann der Wertausgleich des Hinterbliebenen auch noch gegenüber den Erben geltend gemacht werden (§ 31 VersAusglG).
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Zum Versorgungsausgleich bei Scheidung
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Kommentare

  1. Theo M. sagt:

    Hallo,
    klingt alles recht plausibel. Mir ist jedoch gesagt worden, daß der infrage kommende
    Zeitraum für den Ausgleich schon mit der Trennung / Auszug aus der gemeinsamen Wohnung
    endet.
    Die BfA hat mir als Rentner schon die Summe mitgeteilt, die mir bei der Scheidung von der
    Rente einbehalten wird. Ich kann aber keine Gegenrechnung aufmachen, da die BfA die
    Daten meiner Frau nicht mitteilen will.( meine Exfrau wird
    erst in 12 Jahren in Rente gehen) Woher bekomme ich diese Daten, damit ich konkrete
    Renteneinkünfte berechnen kann?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Theo,

      nach § 3 Absatz 1 des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) ist die Ehezeit wie folgt definiert: „Die Ehezeit im Sinne dieses Gesetzes beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist; sie endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.“ Damit bestimmt nicht schon der Zeitpunkt der Trennung das Ende der Ehezeit.

      Ihre Ehefrau ist auch Ihnen gegenüber zur Auskunft verpflichtet, gegebenenfalls können Sie den Auskunftsanspruch gegenüber dem Versorgungsträger Ihrer Ehefrau geltend machen (§ 4 VersAusglG). Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

    2. Karin L. sagt:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Ehezeit von mir deutsche und französische Anwartschaften und einem Franzosen nur französische Anwartschaften 21 Jahre. Durch Gutachter vorgenommene Berechnungen 450 € Rentenanwartschaften sind bei mir auszugleichen. Exehemann ist seit 9 Jahren in Rente (mtl. 2500€), Vermögen von 160000 € nicht mehr auffindbar. Antrag auf eine zweckgebunde Abfindungszahlung zum Ausgleich der französischen Versorgungsträger wurde jetzt nach 9 Jahren abgelehnt. Ich werde nachdem ich Teilzeit in der Ehe wegen einem gemeinsamen Kind gearbeitet habe, später mit 65 Jahren ca. 1200 € aus allen Anwartschaften erhalten. Mein Exmann ist 12 Jahre älter und auch seitdem 60 Lebensjahr in Altersrente.
      Gibt es keine Urteile bei denen es zu einer zweckgebunden Abfindungszahlung kommen musste, damit ich im Alter nicht mein eigenes Kind wegen der Schulden seines Vaters verklagen muss?

      1. scheidung.org sagt:

        Hallo Karin,

        derartige Urteile sind schon anzunehmen. Das Problem: Im Familienrecht gleicht kein Fall dem anderen, sodass frühere Urteile nicht wie eine Schablone auf spätere Entscheidungen anwendbar sind. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um zu prüfen, welche Möglichkeiten ggf. noch bleiben.

        Ihr Scheidung.org-Team

  2. Corinna Klasen sagt:

    Guten Tag,
    ich habe folgende Frage:
    Ich bin seit 1987 mit meinem Mann zusammen, der Einzug in unser Haus erfolgte 1989, die Heirat 1993.
    Im Jahr 1987 hat der Bruder meines Mannes meinem Mann dieses Haus für 120.000 DM verkauft.
    Mein Mann hat einen Kredit über diesen Betrag auf seinen Namen aufgenommen. Diesen Hauskredit haben wir zusammen bis 2007 bedient. 1998 hat mein Mann mich im Grundbuch eintragen lassen.
    Jetzt lassen wir uns scheiden.
    Was zählt zum Anfangsvermögen meines Mannes? Muß ich ihm bei der Scheidung die 120.000 DM/60.000 Euro kompett zurückzahlen?
    Vielen Dank, freundliche Grüße
    C.Klasen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Corinna,

      als Anfangsvermögen der Ehe wird in der Regel all das gewertet, was zum Zeitpunkt des Eheeintritts vorhanden war – hier 1993. Damit zählt auch das Haus in das Anfangsvermögen hinein. Da Sie für den Kredit beide im Außenverhältnis als Schuldner auftraten, ist die Rückzahlung der Kreditsumme an Ihren Mann in der Regel nicht notwendig.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. Roland.D sagt:

    Hallo,

    Bei mir liegt der Scheidungstermin bald an. Muss ich dann eventuell Unterhalt bezahlen? Ich habe Netto ca. 2000,- u. Meine Ex ca. 1000,-
    Kinder sind erwachsen, Frau geht 140Std. Monat Arbeiten als Verkäuferin.

    Vielen Dank im voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Roland,

      eine nacheheliche Unterhaltsverpflichtung ist durchaus möglich, wenn Ihre Ehefrau nachweisen kann, dass Sie nicht in Vollzeit arbeiten kann bzw. keinen besser vergüteten Arbeitsplatz bekommt, obwohl sie sich darum bemüht. Lassen Sie sich ggf. von Ihrem Anwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. Thomas R. sagt:

    Guten Tag,
    wir sind beide im öff. Dienst beschäftigt, Sie Beamtin, ich Angestellter.
    Die Pensions-, bzw. Rentenansprüche sind fast identisch. Trotzdem muss ich nach Verrechnung der gegenseitigen Versorgungsansprüche aus der Ehezeit ca. 500 € ausgleichen. D.h. meine Exfrau erhält 500 € mehr, ich 500 € weniger. Das führt auch dazu, dass meine Exfrau dann praktisch die volle Pension erhält und ich 500 € Rentenabzug.
    Ist in diesem Fall ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich möglich, bzw. kann beantragt werden?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Thomas,

      der Verzicht kann im gegenseitigen Einvernehmen erklärt werden. Allerdings müssen sich die Gerichte nicht bindend an diese Vereinbarung halten, wenn dadurch einem der Ehegatten ein schwerer Nachteil entstehen würde. Lassen Sie sich hierzu ggf. anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Frank R. sagt:

    Hallo.

    Ich habe einen Kredit aufgenommen um der Schwester meiner Frau den Erbanteil des geerbten
    Hauses auszubezahlen. Eigentümer des Hauses ist meine Ehefrau.Nun leben wir in Trennung.
    Kann ich den von mir allein abbezahlten Kredit von meiner Frau zurückfordern bzw.mit dem Unterhalt verrechnen lassen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Frank,

      da Sie im Außenverhältnis als alleiniger Schuldner gegenüber der Bank auftreten, kann eine Aufrechnung ggf. nur im Innenverhältnis getroffen werden. Die Anrechnung auf den Unterhalt kann im Einzelfall möglich sein. Lassen Sie sich hierzu ggf. anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. Rolf E. sagt:

    Hallo, bin vor 22 Jahren nach 24-jähriger Ehe ohne Kinder geschieden worden, weil ich wegen Ehebruch die Scheidung wollte. Habe vor 19 Jahren neu geheiratet und 2 Kinder (15 u. 19 J.). Meine neue Frau ist seit 4 Jahren schwer erkrankt und hat keine Einkünfte mehr. Meine Ex-Frau ist nun in Rente gegangen und erhält von mir über 1.000 € Versorgungsausgleich ( der zuvor von mir zu leistende Unterhalt war viel geringer), d.h. ich muss meine neue vierköpfige Familie von ca. 2500 € (mit Kindergeld) mtl. versorgen, während die Ex-Frau 1000 € + eigene Rente für sich hat. Leistungen (Arbeitslosengeld I / II) für meine erkrankte Ehrfrau bekommen wir nicht, da ich angeblich zu viel Einkommen habe. Wir empfinden das als soziale Ungerechtigkeit. Gibt es eine Möglichkeit etwas dagegen zu unternehmen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Rolf,

      die 1.000 Euro aus dem Versorgungsausgleich müssen Sie nicht selbst monatlich an Ihre Ex-Ehefrau überweisen. Es handelt sich hierbei um die Übertragung von Rentenansprüchen in Höhe von 1.000 Euro. Diese werden von Ihrem Rentenkonto auf das Ihrer Ex-Frau übertragen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. Ilona sagt:

    Hallo,ich bin seit einigen Jahren geschieden und seit 1973 EU-Rentnerin.Da mein Ex-Mann letztes Jahr in Rente ging,bekommt er von meiner Rente den Versorgungsausgleich.Nun hat er dieses Jahr wieder geheiratet,steht ihm da der Versorgungsausgleich noch zu?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ilona,

      der Versorgungsausgleich nach der Scheidung bleibt in aller Rergel auch bei Neuverheiratung bestehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. P. sagt:

    Guten Tag,
    wäre für Ihre Antwort dankbar. Bin jetzt nach 20 Jahren Ehe geschieden und beziehe eine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Dauer. Mein Ex Mann arbeitet noch bis zum 65 Lebensjahr. Meine Frage: ab wann bekomme ich den Versorgungsausgleich?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      der Versorgungsausgleich ist im Zuge der Scheidung, spätestens jedoch 5 Jahre nach Rechtskraft der Ehescheidung, durchzuführen. Die Ausgleichssummen erhält der Berechtigte ab Renteneintritt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Tommy sagt:

    Frage: Ich bin Beamter. Wird bei der zeitratierlichen Berechnung( Dienstzugehörigkeit/Ehezeit)auf den Beginn meiner ruhegehaltfähigen Dienstzeit oder der tatsächliche Eintritt in die Behörde abgestellt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tommy,

      für die Berechnung der auszugleichenden Rentenanwartschaften ist stets nur der Ehezeitraum zu betrachten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. Peter sagt:

    Guten Tag,
    meine Ehe ist nach 24 Jahren geschieden worden. Meine Ex-Frau ist im ärztlichen Versorgungswerk Mitglied. Ist in meinem Rentenbescheid im Zuge des Versorgungsausgleichs die
    gesetzliche Rente (durch Studium und Tätigkeit in der DDR) und auch die Leistungen aus dem Versorgungswerk berücksichtigt?Es geht aus den Unterlagen nicht zweifelsfrei hervor-oder muss ich beim entspr. Versorgungswerk die Auskünfte einholen?
    Besten Dank!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Peter,

      sind die Anwartschaften aus der Arbeit beim Versorgungswerk nicht zu erkennen, muss gegebenenfalls ein weiterer Versorgungsträger um Auskunft ersucht werden. Fragen Sie ggf. einen Rechtsanwalt um Rat.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Peter sagt:

        danke!

  11. Jens sagt:

    Guten Abend,
    ich bin vor 23 Jahren geschieden worden. Nun bestimmte ein Familien-Gericht in D, dass eine neue Verhandlung über einen Versorgungsausgleich eröffnet wird. Heute war ich auf der rentenstelle da ich dort Unterlagen dazu abgeben musste. Dabei wurde mir von eine Mitarbeiterin mitgeteilt, woran es liegen könnte. Meine damalige Frau war bei der Stasi und verdiente sich mit meiner Bespitzelung und Berichten wohl einiges dazu , wie mir Jahre später die Stasi-Akte zeigte. Heute nun erfuhr ich, das ehemalige Stasi- Mitarbeiter wohl weniger Rente erhalten. Muss ich als Opfer nun damit rechnen, das an diese Frau bezahlen zu müssen, was der Staat nicht zahlt?
    Würde mich über eine Antwort freuen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jens,

      es ist durchaus möglich, dass in der nachträglichen Berechnung Rentenanwartschaften an Ihre Ex-Ehefrau abgetreten werden müssen. Dies kann an dieser Stelle nicht genauer beurteilt werden. Suchen Sie ggf. den Rat eines versierten Rechtsanwalts.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Jens sagt:

        Danke

  12. Valera sagt:

    Hallo meine Frage , ich bin seit 5 getrennt, nicht geschieden.
    Will mit meine Neue Freundin Haus kaufen, hat meine ex Anspruch auf Haus? Und wenn ja,? Was kann ich machen das dies nicht passiert . Kann ich auf Freundin Haus und auf mich Kredit nehmen ?

    Danke.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Valera,

      vor einer solchen Anschaffung ist es ratsam, vorher über eine Scheidung nachzudenken. Andernfalls kann Ihre Frau bei späterer Scheidung Anspruch auf Anteile Ihres vermögens erhelben. Dies kommt allerdings auf den Güterstand an, in dem Sie Ihre Ehe geschlossen haben. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. Franz sagt:

    hallo

    bei mir gibt es Rentenzeiten im Ausland( Österreich und Frankreich) da die deutsche Rentenversicherung diese Daten nicht abfragen kann soll ich der Abfrage zustimmen. Muss ich diese Abfrage zustimmen? Ich würde dies gern vermeiden da es derzeit noch Unstimmigkeiten wegen hohen Unterhaltszahlungen während der Trennungszeit gibt (ich habe Unterhalt gezahlt obwohl ich es nicht hätte müssen).

    Danke für ihre Mühe

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Franz,

      für juristische Fragen wie diese, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Isa sagt:

    Hallo,
    die unterschiedlichen Versorgungsausgleichsberechnungen wurden bei uns bereits durchgeführt.
    Was bedeutet es, wenn bei meinem Mann als Ausgleichswert einer betrieblichen Altersvorsorge z.B. 1500,- € steht? Werden dann 1500,- € künftig bei der selben Versicherung auf mich angelegt, die ich bei Rentenbeginn in mtl. Raten lebenslang ausbezahlt bekomme?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Isa,

      beim Versorgungsausgleich werden in der Regel Differenzen der Anwartschaften berechnet und aufgeteilt. Die Rentenansprüche verdoppeln sich also nicht, sondern werden geteilt. Dabei speilt es auch eine Rolle, welche Anwartschaften Sie angesammelt haben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  15. Matthias S. sagt:

    Hallo, ab wann muß ich den Versorgungsausgleich bezahlen? Ich bin seit August 2014 geschieden und bezahle seit diesem Zeitpunkt den Versorgungsausgleich! Da ich Berufssoldat war, konnte ich mit 54 und 4 Monaten in Pension gehen (Offiziell 01. Juli 2013), offizielles Pensionsalter bei „Beamten“ ist meines Wissens aber mit 61 ¾ zur Zeit, dass würde heißen, dass der Versorgungsausgleich den ich seit dem bezahle , ich ja erst ab dann bezahlen müßte, mit 61 3/4 und nicht jetzt schon und somit zwei Jahre zu viel bezahlt habe! Danke schon mal für Ihre Antwort.
    MFG Matthias S.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Matthias,

      Der Ausgleich der Anwartschaften findet in der Regel bei Antritt der entsprechenden Zahlungen statt. Dabei dürfte es unerheblich sein, wann eine Rente im Normalfall ausgezahlt wird. Bitte wenden Sie sich für eine detaillierte Besprechung Ihres konkreten Falles an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. Ellen D. sagt:

    Hallo, mein Ex-Mann und ich haben uns im Jahr 2003 getrennt. Erst in diesem Jahr sind wir geschieden worden und der Versorgungsausgleich läuft noch. Nun zu meiner Frage: Acht Jahre nach der Trennung hat mein Ex-Mann eine Versicherung abgeschlossen aus der mir nun ein Ausgleichswert übertragen werden soll. Da ich das aber ziemlich ungerecht finde (schließlich waren wir schon jahrelang getrennt), möchte ich nun wissen ob ich auf diesen Ausgleichswert verzichten kann. Und wenn ja, was muß ich dazu machen?
    Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank im Voraus
    Ellen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ellen,

      Sie können im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung ggf. auf den Ausgleich verzichten. Suchen Sie hierzu den Rat eines Rechtsanwalts, der Ihnen erläutern kann, wann eine entsprechende Verzichtserklärung rechtlich bindend ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. Corinna sagt:

    Guten Tag,

    ich habe am 25.05.13 geheiratet und lebe seit dem 05.04.16 im Trennungsjahr. Mein (Ex)-Mann hat während der Ehe kaum bis gar nicht gearbeitet, während ich die Hauptverdienerin war. Werde ich Versorgungsausgleich zahlen müssen oder findet der Ausgleich aufgrund der kurzen Ehezeit nicht statt?
    VG, Corinna

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Corinna,

      nach drei Jahren Ehe findet von Amts wegen regelmäßig ein Versorgungsausgleich statt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Annette sagt:

    Hallo, bin seit 26 Jahren verheiratet, und stehe jetzt kurz vor der Scheidung. Mein Noch – Ehemann ist Beamter und ist Dienstunfähig, ich bin Angestellte .In einer externen Teilung wird mir 600,–€ zugesprochen und ich muss über 9 Entgelpunkte an ihn weitergeben. Auch private Versicherungen werde aufgeteilt. Was bedeutet es für mich, wenn er auf meine Versorgungsanwartschaften verzichtet, sofern ich auf Anrechte meines Noch Ehemannes aus der Beamtenversorgung 280,–€ monatlich verzichte. Warum ergibt sich dann für mich zu Gunsten einen Betrag von ca. 2000,–€, wenn man die Versorgungsanwartschaften gegenüber stellt. Zudem würde eine Zersplittung der Versorgungsanwartschaften vermieden. Wenn ich dem zustimme, habe ich dann finanzielle Verluste! Danke i. Voraus für Ihre Antwort!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Annette,

      lassen Sie sich von Ihrem Anwalt dahingehend beraten, inwiefern ein Verzicht vonseiten Ihres Ehemannes möglich erscheint und welche Auswirkungen dies hätte.

      Ihr Scheidung.org-Team

  19. Elly sagt:

    Wir haben 1976 geheiratet, leben seit 10 Jahren getrennt und nun steht die Scheidung bevor. Ich bin bereits im Ruhestand (mit ca 2600 E Pension als Beamtin), er wird in etwa 2 Jahren eine gesetzliche Rente von ca 2900 Euro bekommen.
    Wie wird in diesem Fall bei der Aufteilung der Versorgungsansprüche vorgegangen? Bekommt er die Hälfte meiner Pensionsansprüche …. und ich im Gegenzug die Hälfte seiner Rentenansprüche? Wie erfolgt die Übertragung?
    d.h. Hat er Anspruch auf eine Teil-Pension nach Beamtenrecht und ich Anspruch auf Teil-Rente aus der Sozialversicherung ….. oder werden „nur“etwaige Differenz-Punkte übertragen und ich bekomme weiterhin “ nur“ Pension ausgezahlt und er nur Rente?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Elly,

      in der Regel werden die Rentenanwartschaften beider Ehegatten addiert und anschließend durch zwei geteilt. Bei Beamten erfolgt der Ausgleich des Differenzbetrages (Quasisplitting) über die Eröffnung eines neuen Rentenkontos für den Ausgleichsberechtigten bei einem anderen Versicherer. Ab Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich erfolgt die Rentenneuberechnung.

      Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. Lilly sagt:

    guten tag,

    das olg b[ediert von der Red.] hat mir nun, rechtskraeftig seit30.6.2016 insgesamt 8.5 punkte versorgungsausgleich zugesprochen, bezogen auf den 30.06.2007.

    die scheidung war in 5/2009 rechtskraeftig, der versorgungsausgleich wurde abgetrennt.

    gegen einen ersten beschluss des familiengerichts zum versorgungsausgleich vom 14.05.2014 wurde rechtsmittel eingelegt, weshalb jetzt das olg entschieden hat. das verfahren ist seit 2007 anhaengig!!!!!

    ich selbst beziehe bereits seit 09/2013 rente, die jetzt in den naechsten wochen mit den dazugekommenen punkten neu berechnet wird.

    bedeutet dies das ich auch rueckwirkend die hoehere rente bekomme, oder erst ab rechtskraft des olg urteils?

    wenn letzteres, wieso wuerde ich wegen der ueberlangen verfahrensdauer bestraft (immerhin wurde bereits 2014 entschieden, nur halt nicht rechtskraeftig).

    ueber eine antwort wuerde ich mich sehr freuen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lilly,

      zwar ist für die Berechnung der auszugleichenden Rentenanwartschaften die Ehezeit ausschlaggebend. In der Regel kann der ermittelte Betrag jedoch erst ab Rechtskraft der Entscheidung angerechnet werden, da rechtlich keine rückwirkende Auszahlung vorgesehen ist. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  21. Jürgen sagt:

    Hallo zusammen,
    habe eine Frage: Meine erste Frau und ich haben uns vor 10 Jahren scheiden lassen. Da die Ex schon vor der Scheidung Rentnerin (auf Zeit) wahr, bekam sie zu ihrer eigenen erwirtschafteten Rente auch schon das vom Gericht festgelegte Geld des Versorungsausgleiches. Dieses Geld wurde aber nicht von mir direkt bezahlt, nehme an das dies durch die Rentenanstalt erfolgte.
    Als Beamter gehe ich in 4 Jahren in die Pension. Dann wird der Versorgungsausgleich von mir gezahlt werden müssen. Jetzt aber ist die Ex verstorben. Wird der Versorgungsausgleich trotzdem in 4 Jahren von mir beglichen werden müssen obwohl ich bis heute selber keinen Versorgungsausgleich getilgt habe?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jürgen,

      hat der Berechtigte vor seinem Tod weniger als drei Jahre Rente erhalten, so lässt sich der Versorgungsausgleich in der Regel nicht mehr rückgängig machen. Es ist davon auszugehen, dass der Ausgleich der Rentenanwartschaften bereits stattgefunden hat. Er erfolgt nicht erst mit Ihrem Eintritt in das Rentenalter. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  22. Rudi sagt:

    Guten Tag,
    meine Frau möchte sich scheiden lassen. Wir leben seit seit ca. 2 Jahren getrennt.
    Beide sind sich einig, dass auf Versorgungsausgleich verzichtet wird.
    Ein Ehevertrag, natürlich nicht!!! rechtsgültig weil dieser von keinem -d- Anwalt/Notor unterzeichnet ist, hat die aktuellen Vermögenswerte geregelt. Ich zahle monatlich eine feste Summe an meine Frau, die bei einem evtl. Hausverkauf von der vereinbarten Anteilsssumme abgezogen wird.

    Wir beide leben seit 9 Jahren außerhalb der EU, ein „schneller“ Tripp nach Deutschland, um über einen Notar den Verzicht „rechtskräftig“ zu machen, ist momentan nicht möglich.

    Ein gemeinsamer Scheidungsanwalt in -D- kann daher nicht beauftragt werden, da kein „rechtskräftiger“ Verzicht auf Versorgungsausgleich vorliegt.

    Wie können wir weiter vorgehen? Meine Frau lebt in Neuseeland, ich auf Mauritius.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Rudi,

      leben Sie schon seit längerem im Ausland, kann auch davon ausgegangen werden, dass nicht das deutsche Recht im Falle der Ehescheidung anzuwenden ist. Wenden Sie sich zur Feststellung der Zuständigkeit idealerweise an einen Rechtsanwalt vor Ort.

      Ihr Scheidung.org-Team

  23. Peter P sagt:

    Hallo zusammen ,
    ich bin seit fast 20 Jahre mit meiner thailändischen Frau verheiratet . Wir leben aber seit 8 Jahren getrennt und sind seit 3 Jahren nicht mehr in Deutschland gemeldet , da wir beide mit jeweils anderen Partner in Thailand leben . Meine Frau und ich haben uns jetzt darauf geeinigt , dass wir uns scheiden lassen wollen , um unsere neuen Partner ehelichen zu können .
    Ich bin seit dem 01.05.2015 Rentner und war vorher 3 Jahre in der Altersteilzeit . Meine Frau hat in unserer gemeinsamen Zeit nicht gearbeitet .
    Meine Frage ist , bekomme ich den Versorgungsausgleich von meiner Rente abgezogen obwohl wir beide nicht mehr in Deutschland leben .
    Vielen dank für Ihre Mühe
    Peter

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Peter,

      je nachdem, vor den Behörden welchen Landes sich die Ehegatten scheiden lassen, ergeben sich andere Scheidungsfolgen. Nach deutschem Recht ist der Versorgungsausgleich entsprechend zu berechnen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Details zu klären.

      Ihr Scheidung.org-Team.

  24. Berta sagt:

    Guten Tag , ich beziehe seid 10 Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Dauer, bin jetzt geschieden . Bekomme ich den Versorgungsausgleich erst wenn ich Altersrente beziehe?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Berta,

      wenden Sie sich mit dieser konkreten frage bitte an den Anwalt, der die Scheidung vollzogen hat.

      Ihr Scheidung.org-Team

  25. Bodo sagt:

    Hallo, bin 54 Jahre alt, meine Frau 46 Jahre,stehe vor der Scheidung. Bin 22 Jahre verheiratet.
    Ich erhalte mal ca. 2500 € Rente, meine Frau ca. 700 € Rente.
    Wieviel Entgeldpunkte würde meine Frau bekommen, bzw. ungefähr Euro müsste ich an sie
    übertragen ?
    Freundlichst Frank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Frank,

      beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche beider Ehegatten in aller Regel addiert und anschließend durch 2 geteilt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  26. Marie sagt:

    Hallo, wir haben letztens bei der Trennung auf den Versorgungsausgleich verzichtet und wollen das in einer Vereinbarung nun beim Notar hinterlegen. Prüft er das erst nach? Wer prüft dann vor dem Scheidungsgericht die Rechtmäßigkeit und wird es vorher ausgerechnet? Ich bekomme später Pension A9 und mein Mann Rente und Betriebsrente. Leider verdiente in den letzten 10 Jahren mein Mann weniger als ich war aber nie bedürftig, so dass er später normale Rente bekommt.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marie,

      in der Regel sollte der Notar darauf achten, dass der Verzicht auf den Versorgungsausgleich einer gerichtlichen Prüfung standhält.

      Ihr Scheidung.org-Team

  27. Andreas sagt:

    Ich bin Beamter und bald geschieden , bekomme nach 30 Jahren Ehe von meiner A 8 Pension 500 Euro Versorgungsausgleich abgezogen. Habe nach Abzug meiner privaten KV -250 Euro, nur noch 1.100 Euro, meine Exfrau geht in 2 Jahren in Rente und würde 1.100 Euro eigene Rente und Betriebsrente in unbekannter Höhe bekommen, dazu die 500 von mir und ist gesetzlich Krankenversichert. Sie hat dann wesentlich mehr zur Verfügung als ich. Was kann ich dagegen tun?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andreas,

      in einer Abänderungsklage vor dem Familiengericht kann eine erneute Unterhalts- und Versorgungsausgleichsberechnung erwirkt werden. Bitte konsultieren Sie einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  28. T. sagt:

    Mein Mann und ich möchten uns nach 10 Jahren Ehe scheiden lassen. Wir haben 1 gemeinsames Kind (5 Jahre). Wir waren in unserer Ehe beide selbstständig und haben unsere Altersvorsorge überwiegend privat aufgebaut. Mein Mann ist geschäftsführender Gesellschafter im eigenen Unternehmen und hat hier eine U-Kasse und eine BAV. Ansonsten bestehen bei uns beiden private Fondspolicen und Lebensversicherungen. Ich habe einen kleinen gesetzlichen Anspruch.
    Mein Mann sieht es nicht ein, hier einen Versorgungsausgleich zu machen, da er der Meinung ist, ich hätte ja selber mehr privat vorsorgen können. Welche Verträge werden ausgeglichen? Kann er die Auskünfte über die Verträge verweigern? Kann er den Ausgleich verweigern?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo T.,

      der Versorgungsausgleich kann im gegenseitigen Einvernehmen unter Umständen ausgeschlossen werden. Ein Ehegatte kann diesen jedoch nicht gegen den Willen des anderen verweigern. Der Ausgleich der Rentenanwartschaften wird nach Einreichung des Scheidungsantrages automatisch von Amtswegen vom Gericht in Auftrag gegeben und ausgeführt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  29. Margit sagt:

    Ich bin Holländerin, lebe in Stuttgart und bin bald geschieden, möchte aber ab Jan. mit den Kindern zurück nach NL, also umziehen (Mein Ex-Mann ist damit einverstanden). Bezüglich des Versorgungsausgleiches ist es wichtig, dass der Anwalt vorsorglich einen Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs stellt gemäß § 17 EGBGB und auf unsere vertragliche Regelung, wonach Anrechte bei der Deutschen Rentenversicherung ausgeglichen werden sollen, verweist.
    Damit keine Auskünfte im Ausland eingeholt werden und dadurch lange Wartezeiten entstehen, haben wir es auf Deutsche Anwartschaften begrenzt. Sind Sie sicher, dass die Regelung zum Versorgungsausgleich auch an dem Zeitpunkt, worauf ich umziehen möchte mit den Kindern nach NL, rechtskräftig ist/bleibt? Kann ich mein Umzug weiter regeln, ohne Stress darüber zu empfinden, dass ich vielleicht den Anspruch verliere? Auch wenn es mit alle Auskünfte zum VA jetzt vielleicht doch noch Monate dauern wird, das Ergebnis der Renteversicherung vielleicht erst nächstes Jahr 2017 kommt… Können Sie mir das bestätigen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Margit,

      wir können Ihnen leider nichts bestätigen, worauf wir keinen Einfluss haben. Wenden Sie sich mit Bedenken dieser Art an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  30. Heike sagt:

    Hallo,
    werden meinem Ehemann, der seit 12 Jahren Pensionär ist, bei einer Scheidung meine Rentenansprüche direkt abgezogen, obwohl ich noch lange nicht in Rente gehe?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Heike,

      beim Versorgungsausgleich werden nur jene Anwartschaften berücksichtigt, die während der Ehe erworben werden. Diese werden hälftig geteilt und sofort nach der Scheidung entsprechend angepasst.

      Ihr Scheidung.org-Team

  31. Wanda sagt:

    Ich bin Beamtin A8, war 25 Jahre verheiratet, habe mich 2002 getrennt und bin 2006 geschieden worden. Wurde damals ausgerechnet dass mein Ex von mir 38 Euro Versorgungsausgleich bekommt. Mein Ex-Mann hat in der Ehe fast immer gearbeitet. Ich bin 2002 durch eine Krebserkrankung frühzeitig in Pension geschickt worden. Dadurch dass ich wegen der gemeinsamen Kinder beurlaubt und dann Teilzeit gearbeitet habe bekomme ich nur die Mindestpension. Scheidungsunterhalt habe ich von meinem Ex-Mann nicht bekommen, obwohl er wieder gut verdient.
    Ich habe nun gehört dass mein Ex-Mann mindestens 1800 Euro brutto Rente bekommt wenn er in Rente geht. Das ist um einige 100 Euro mehr als ich habe. Kann ich den Versorgungsausgleich neu berechnen lassen, mein Ex würde sogar zustimmen. Für mich sind die 38 Euro viel Geld, aber würde die Änderung nicht auch sehr teuer werden?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Wanda,

      es steht Ihnen frei, sich an einen Anwalt zu wenden und eine Abänderungsklage einzureichen. Dabei können Sie unter Umständen Prozesskostenhilfe erhalten. In einem Erstgespräch können diese Fragen beantwortet werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  32. Barbara sagt:

    Guten Tag,
    Ich bin seit zwei Monaten geschieden. Laut Scheidungsurteil müssen die privaten Rentenversicherungen meines Exmannes im Rahmen des Versorgungsausgleichs einen internen Ausgleich an mich leisten.
    Meine Frage ist nun, wird das vom Amtsgericht, das die Berechnungen ja angefordert hat, in die Wege geleitet oder muss ich da tätig werden? Man wird mir sicher keine Auskünfte geben, wenn ich nachfrage, da ich ja nicht der Versicherungsnehmer bin.
    Bei der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt das wohl automatisch, wie man mir telefonisch mitgeteilt hat.

    Vielen Dank vorab.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Barbara,

      der Ausgleich wird im Rahmen des Versorgungsausgleichs durchgeführt. Regelmäßig muss dafür der Versicherungsnehmer die entsprechenden Daten herausgeben. Passiert dies nicht, kann das Familiengericht angerufen werden. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, dieser kann Ihnen weiterhelfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  33. Heinz sagt:

    Hallo,
    ich bin Beamter und werde jetzt in den Ruhestand versetzt. Für meine Ex-Frau werden mir von der Brutto-Pension monatlich 365 € Versorgungsausgleich abgezogen.
    Meine Ex-Frau hat ebenso wie ich „ein Leben lang“ gearbeitet – teils Vollzeit, teils Teilzeit – und wird demnächst auch Rente aus eigenem Anspruch erhalten.
    Sie ist seit Jahren wieder verheiratet. Ggf. wird sie von dem Ehemann, weil er viele Jahre älter ist, irgendwann eine Witwenrente erhalten.
    Sie erhält dann also eigene Rente, Witwenrente und Versorgungsausgleich.
    Ich halte das für ungerecht ?
    Ist das rechtens ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Heinz,

      beim Versorgungsausgleich sind regelmäßig die erworbenen Rentenanwartschaften während der Ehezeit auszugleichen. Dem zugrunde liegt der Gedanke, dass beide Ehegatten zu gleichen Teilen Ihren Beitrag zum Eheleben beigetragen haben und keiner dafür bestraft werden sollte, dass er etwa aufgrund der Kindererziehung oder Ähnlichem nicht genauso viele Rentenpunkte sammeln konnte, wie ein stetig vollberufstätiger Ehegatte.

      Der Versorgungsausgleich findet in aller Regel immer bei einer Scheidung statt und teilt die erworbenen Anwartschaften, die während der Ehe hinzutraten, hälftig auf.

      Die Witwenrente, die Ihre Ex-Ehefrau erhält, steht ihr aufgrund des neuerlichen Eheverhältnisses zu und kann nicht für eine nachträgliche Verringerung der VA-Summen herangezogen werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  34. Bettina sagt:

    Hallo,

    ein Gerichtsbeschluss hat bei mir festgehalten, dass die vorherige gemeinsame Wohnung mir überschrieben wird. Mein Unterhalt ist es also, dass mir mein Ex-Mann bis ~Mitte 2018 die Wohnung bezahlt, dann ist sie abbezahlt und meine. Nun habe ich soeben die Info bekommen, dass er verstorben ist. Es bleiben also rund 1,5 Jahre. Wie läuft das jetzt? Wird sein „Haben“ nun erst genommen, um mir die Wohnung zu bezahlen oder ist er nun raus aus dem Thema?

    Bitte hilft mir :-\

    Bettina

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bettina,

      entsprechende Verpflichtungen können auch als Erblast bestehen bleiben. In der Regel sind solche Verbindlichkeit vor Aufteilung des Erbes abzugelten. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt, der Sie dahingehend beraten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  35. Nicole sagt:

    Hallo Scheidung.org-Team,
    ich habe mit meinem Mann einen Ehevertrag. Damals habe ich unterschrieben, dass ich auf seine betriebliche Rente verzichten werden.
    Ist dieses rechtsgültig?
    Ich selbst war jahrelang selbstständig und habe nicht eingezahlt und dann nur die Anrechnungszeiten für die Kinder. Arbeite nun nur auf Minijob-Basis um Zeit für die Kinder zu haben. Meine Angst ist nun im Alter „mittellos“ dazuzustehen….

    Gruß nicole

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nicole,

      die Entscheidung, auf den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise zu verzichten, kann im gerichtlichen Scheidungsverfahren gegebenenfalls auch aufgehoben werden, wenn einer der Ehegatten dadurch erheblich benachteiligt ist. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um diese Frage genauer zu klären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  36. Andrea sagt:

    Hallo,

    wir haben eine Scheidungsfolgevereinbarung geschrieben und 2 Punkte darin geregelt, zum einen die Regelung der Nutzung des gemeinsamen Eigenheimes und Kreditbegleichung und zum anderen den Verzicht auf Versorgungsausgleich. Bei der ersten Besprechung beim Notar wurden nur geringfügige Änderungen zum ersten Punkt besprochen.Auf mein Nachfragen zum Punkt 2 bekam ich zur Auskunft, dass dies ok. wäre. Jetzt haben wir den Entwurf neu verfasst zugesandt bekommen, jedoch wurde auf keinster Weise der Verorgungsausgleich angesprochen, also einfach weggelassen. Da der Notar jetzt 3 Wochen Urlaub hat,und danach wir 3 Wochen weg sind verzögert sich sich die ganze Sache extrem, deshalb bedarf es ihrer Hilfe. Beim Versorgungsausgleich (Beamter A7/Angstellter öff. Dienst) gäbe es keine großen Nachteile, ich schätze aber eine Differenz. Wir wollten dies im gegenseitigen Einverständnis ausschliessen, da er als Renter mit VBL Zusatzversorgung im Gegensatz zu Pension mittl. Dienst auch versorgt sei.

    Ist dies ein Versehen, oder unterzeichnen Notare keine Scheidungsvereinbarungen mit Verzicht auf Versorgungsausgleich, obwohl beide abgesichert sind?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andrea,

      leider werden Sie auf den nächsten Termin mit Ihrem Notar warten müssen. Wir können nicht ermessen, weshalb der Entwurf diese Form hat. Prinzipiell ist es kein Problem, den Versorgungsausgleich vertraglich auszuschließen, zumal beide Parteien abgesichert sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  37. Marcel sagt:

    Guten Abend,

    wir haben eine Scheidungsvereinbarung u. a. mit Ausschluss des Versorgungsausgleich geschlossen und dies notariell.
    Jetzt steht bald der Gang zum Rechtsanwalt an, im Vorgespräch meinte er, dass hier in NRW die Gerichte genau prüfen, ob der Versorgungsausgleichsverzicht auch nur geringfügig nachteilig für ein Ehepartner wäre. Wenn eine Differenz von mehr als 5% wäre, würden die Gerichte die notarielle Vereinbarung nicht anerkennen. Wir sind beide berufstätig und haben beide Anwartschaften, sie ist Angestellte in Vollzeit mit zusatz Betriebsrente und ich Beamter A9, also beide abgesichert. Das Pensionen höher sind als Rente+Betriebsrente ist wohl logisch. Unsere Vereinbarung war nicht billig und sollte die Scheidung einvernehmlich regeln. Wenn die Vereinbarung hinfällig wird wäre dann Geld für nix geflossen. Wie ist das korrekt , handeln die Gerichte einheitlich?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marcel,

      der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen her durchgeführt. Handelt es sich dann um geringe Ausgleichswerte, so kann auf diese verzichtet werden. Fallen diese allerdings erheblich aus und der Verzicht würde einen Ehepartner extrem benachteiligen, so kann das Gericht Ihre Regelungen für unwirksam erklären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  38. Viola sagt:

    Sehr geehrtes Team;
    Meine Frage ist diese: kann ein Familienrichter eine notarielle Scheidungsvereinbarung wegen Verzicht Versorgungsausgleich ignorieren?

    Die Situation: Mann ist Angestellter Vollzeit, bekommt Rente + Betriebsrente
    Frau ist Beamtin mittlerer Dienst, bekommt Pension auf A9 Bund ausgelegt

    Eine Differenz der Altersversorgung ist schon wegen der Konstellation (Rente+ VBL via Pension) erkennbar, wurde aber mit der Vereinbarung durch Notar anerkannt. Beim Gericht wurde zur Auskunft gegeben, dass immer ein Versorgungsausgleich gemacht wird, egal was die Eheleute wollen. Eine grobe rechtliche Verletzung ist nicht gegeben, da jeder Partner eine Absicherung hat, welche nur unterschiedlich hoch ist. Danke für Ihre Auskunft!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Viola,

      handelt es sich nicht nur um geringe Ausgleichswerte, kann das Gericht den Verzicht auch anerkennen. Wird jedoch festgestellt, dass einem der Beteiligten dadurch ein großer Nachteil entstehen würde, könnte eine entsprechende Vereinbarung als unwirksam erkannt werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  39. Wichterich sagt:

    Hallo habe mal eine frage mein ex mann hat sich 50000 Euro von der Rente bei der Firma auszahlen lassen wir sind seit 2002 geschieden und haben 3 gemeinsame kinder steht uns davon noch was zu ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Wichterich,

      bitte wenden Sie sich bei diesem konkreten Anliegen an einen Anwalt, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  40. Andrea sagt:

    Hallo,

    Ich würde 2012 geschieden. Das Ehezeitende wurde auf 2006 festgesetzt durch eine Scheidungsfolgevereinbarung.
    Mein Ex erwarb Rentenanwartschaften aus der GRV. Ich bin Beamtin und werde demnächst wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.
    Mein zu leistender Ausgleichswert ist höher.
    Durch die vorzeitige Zurruhesetzung vermindert sich mein Einkommen und die Alterspension. Wird sich der Ehezeitanteil dadurch erhöhen und der Ausgleichswert noch höher? Ich würde dann durch Erkrankung weiter benachteiligt, obwohl ich mit Vollzeitjob und Kindererziehung und höherem Einkommen schon einen größeren Anteil während der Ehezeit geleistet habe.
    Muss ich den Versorgungsausgleich auch von der Pension wegen Dienstunfähikeit leisten? Würde dann unter die Mindestpension fallen.

    Ist Ihr Hinweis kostenpflichtig?
    Wenn ja, bitte nicht antworten.
    Wenn Veröffentlichung, bitte auch als Mail an mich, weil ich es sonst nicht finde.

    Freundliche Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andrea,

      es wird grundsätzlich nur der Anteil aus der Ehezeit betrachtet. Unter Umständen können Sie einen Anwalt aufsuchen, der Ihre Ansprüche durchsetzt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  41. Anna sagt:

    Hallo,
    mein Mann und ich waren 10 Jahre verheiratet. Er ist Beamter, ich war zum Teil selbständig aber auch im Angstelltenverhältnis. Nach der Geburt unserer Tochter vor 8 Jahren bin ich nur noch Teilzeit arbeiten gegangen. Da ich selbständig war habe ich mich von der gesetzlichen RV befreien lassen.
    Mein Mann verdient 2500 EUR netto, ich ca. 1000 EUR.
    Ich habe überhaupt kein Gefühl dafür, was mir verloren geht (vom Wert her) wenn ich auf den Versorgungsausgleich verzichte. Können Sie mir da mal ungefähr eine Idee geben?
    Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anna,

      Diese Frage ist sehr komplex und bedarf weit aus mehr Eckdaten, als die bisher genannten. Kontaktieren Sie hierzu einen Anwalt, dieser kann eine genaue Berechnung vollziehen. Darüber hinaus ist es nur unter besonderen Umständen überhaupt möglich auf den Versorgungsausgleich zu verzichten. Dies ist insbesondere dann nicht möglich, wenn durch den Verzicht eine Partei auf unzumutbare Weise benachteiligt werden würde.

      Ihr Scheidung.org-Team

  42. Pierre sagt:

    Hallo,

    mein ex-Mann (gehört zu den Gutverdiener) und ich waren 24 Jahre verheiratet und nun seit 3 Jahren geschieden.
    Damals hatte ich nur ein mini-Job, inzwischen habe ich eine Halbtagstelle erworben. Der Richter hat mir Unterhalt in Höhe von 1280€ zugestimmt, ab März 2017 soll man der Unterhalt erneut kalkulieren. Mein Mann bekommt aber eine recht üppige betriebliche Abfindung und geht schon Ende diese Jahr im Vorruhestand, Rente wird er aber erst 2019 bekommen.
    Meine Frage ist, ob ich anteilig Anspruch auf diese Abfindung hätte, ich würde aber am liebsten ohne Krach und Anwalt mit ihm darüber reden, um einen fairen Unterhalt zu erhalten bis ich selbst im Rente Alter bin ( erst in 15 Jahren).
    Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Pierre,

      eine Einigung mit Ihrem Ehemann ist natürlich immer möglich und empfehlenswert. Allerdings können wir nicht beurteilen, inwieweit die Abfindung Einfluss auf die Berechnung des Ehegattenunterhalts nehmen wird. Es kommt dabei unter anderem auch darauf an, welche weiteren Einkünfte Ihr Ehemann seitdem hat und welche Einkünfte Sie erzielen. Sie können auch gemeinsam zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  43. Ines K. sagt:

    Sehr geehrtes Team,

    ich bin 7 Jahre jünger als mein Mann.
    wenn ich auf Versorgungsausgleich (Rentenpunkte von meinem Mann) verzichte und er stirbt, bevor ich meine Rente antrete, kann ich den Verzicht Rückgängig machen, also die Rentenpunkte zurück überschreiben lassen?

    Vielen Dank für eine Antwort.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ines,

      eine Änderung des Versorgungsausgleichs ist beispielsweise möglich, wenn eine Gesetzesänderung in Kraft tritt. In Ihrem Fall ist eine solche Änderung wohl nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  44. Alexander Lang sagt:

    Hallo,
    bin gerade mitten in der Scheidung. Wie sieht es mit Unterhaltszahlung nach der Scheidun an meine EX aus. Sie ist bereits Rentnerin und bekommt weit mehr als 1700 Euro ich Arbeite und Verdiene 2500 Euro. Muss ich ihr wirklich noch Unterhalt bezahlen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Alexander,

      grundsätzlich sind nach einer Scheidung erst einmal beide Ex-Partner selbst für sich verantwortlich. Beim nachehelichen Unterhalt werden verschiedene Faktoren, wie beispielsweise das Alter, die finanzielle Situation, eventl. Krankheiten und die Ehedauer berücksichtigt. Ein Anwalt kann Sie beraten, ob Sie nachehelichen Unterhalt zahlen müssen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  45. Sibel sagt:

    Hallo,
    wie ist das bei der betrieblichen Altersvorsorge (nichts intern geregelt).
    ExEhefrau bekommt lt. Abtretungsvertrag 500,- Euro mtl. Rente vom Ehemann.
    Mann heiratet das zweite Mal. Ehemann stirbt. Ehefrau 2 ist Witwe und bekommt alles ganz normal, Witwenunterstützung usw. Was passiert bei ExEhefrau? ist die Abtretungsvereinbarung welche zwischen Mann und ExEhefrau geschlossen wurde rein Rechtlich nichtig? oder gehen die Verpflichtungen an die zweite Ehefrau/Witwe über? Die ja eigentlich mit der Vorgängerin nichts zutun hat.
    Vielen Dank schon jetzt für eine Antwort.
    Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sibel,

      regelmäßig wird bei den Ausgleichszahlungen für eine Betriebsrente für den Ausgleichsberechtigten ein neues Konto eröffnet. Wenden Sie sich an einen Anwalt, dieser kann Ihnen weiterhelfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  46. Scheerer sagt:

    Grüß Gott !
    Ich bin seit 1994 geschieden und zahle gem VersAusglG seit 12 Jahren Versorgungsausgleich an meine geschiedene Exfrau.
    Muss jetzt der Versorgungsausgleich weiter gezahlt werden, nachdem meine Exfrau verstorben ist ? Als Versorgungsempfänger könnte ich nach Befreiung ohne Nebenserwerb mit 78 Jahren mein Leben besser gestalten.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,
      erhielt Ihre Frau noch keine drei Jahre die Rentenanpassung, so können Sie diese nun auf Antrag zurück erlangen (§ 37 VersAusglG). Kontaktieren Sie am besten einen Anwalt, der Sie weiter beraten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  47. Susanne sagt:

    Hallo, der Versorgungsausgleich ist neu berechnet worden. Der Beschluss des Gerichts wurde im Juli 2016 mitgeteilt. Der Antrag wurde aber 2014 gestellt. Nun möchte mein Exmann von mir die Differenz von 2014 zu 2016 ausgezahlt bekommen. Ab wann ist der neu Versorgungsausgleich gültig? Mit Tag der Antragstellung oder zum Datum des Gerichtsbeschluss?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Susanne,

      in der Regel gilt die Rechtskraft des Beschlusses. Zwischen Antragstellung und Beschluss erfolgt in aller Regel auch noch kein Ausgleich der Rentenpunkte. Sofern keine Rentenzahlung erfolgte, kann auch in diesem Fall zumeist kein Ausgleich verlangt werden. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihren Rechtsanwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  48. Rolf W. sagt:

    Ich wurde vor 12 Jahren geschieden. Mein gesammter bis dahin erworbener Rentenanspruch wurde durch 2 geteilt, weil meine Ex nie irgendwo Rentenansprüche erworben hat.
    Sie ist durch Erbe vermögend. (Einzelkind eines Vorstandsvorsitzenden einer AG) .
    Ich empfinde hier große Ungerechtigkeit. Kann dieses Vermögen angerechnet werden ?
    Ich gehe nächsten Sommer in Rente.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Rolf,

      der Versorgungsausgleich kann ausnahmsweise nicht stattfinden, wenn dieser aus verschiedenen Gründen grob unbillig wäre, § 27 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG). Der beschriebene Fall kann eine solche Unbilligkeit begründen. Wenden Sie sich an einen Anwalt für weitere Informationen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  49. Angelika sagt:

    Liebes Team,
    ich habe am 24.5.1985 (Angestellte im öffentlichen Dienst) geheiratet und die Scheidung erfolgte am 22.11.2011 (Anrechnung der Ehezeit sind 24 1/5 Jahre). Der Versorgungsausgleich wurde bis Mitte diesen Jahres ausgesetzt, da mein EX-Mann mir bis Ende letzten Jahres nachehelichen Unterhalt zahlen musste. Zum Zeitpunkt der Scheidung war mein EX-Mann schon im vorzeitigen Ruhestand (er war Berufssoldat und ist mit 50 Jahren frühzeitig auf eigenen Wunsch pensioniert worden). Der Versorgungsausgleich beläuft sich in etwa so :
    EX-Mann muss mtl. ca. 840,– € ausgleichen und ich im Gegenzug ca 300,– €.
    Da ich Jahrgang 1963 bin, werde ich voraussichtlich erst mit 64/10 Jahren in Rente gehen können.
    Meine Frage ist nun Folgende:
    Wird die Differenz von ca 540,–€ in Entgeltpunkte umgerechnet und später dann auf mein Rentenkonte gezahlt oder werden die ca 540,–€ in vollem Umfang zu meiner gesetzlichen Rente und VBL „obendraufgepackt“?
    Nun habe ich im August d.J. erneut geheiratet, jedoch ist mein neuer Partner selbständig und hat nur einen sehr geringen gesetzlichen Rentenanspruch erwirtschaftet (ca 500,–€), den er zudem noch hälftig an seine EX Frau ausgleichen muss. Seine EX-Frau muss in etwa das Gleich ausgleichen.
    Könnte man hier noch mal eine neue Berechnung anstreben bzw. sich auf gegenseitigen Verzicht einigen?
    Könnte hier evetnuell für mich ein Härtefall eintreten, da ich meinem neuen Partner gegenüber eine Verpflichtung habe? Muss ich trotzdem den Versorgungsausgleich meinem EX-Mann gegenüber leisten? Dieser wird nächstes Jahr auch wieder heiraten. Seine zukünftige Ehefrau ist zudem auch im öffentlichen Dienst. Oder hat seine neue „zukünftige“ Frau einen höheren Anspruch auf seine Pension. Ich muss dazu sagen, dass mein EX-Mann Jahrgang 1960 ist und seine neue Partnerin Jahrgang 1978 ist. Wie verhält sich dass, wenn mein EX-Mann verstirbt? Wie werden dann die Versorungsanspruche dann verteilt?

    Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im voraus.

    LG Angelika

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Angelika,

      bitte wenden Sie sich mit konkreten Anfragen an einen Anwalt.

      Ihr Scheidun.org-Team

  50. Angelika sagt:

    Liebes Team,
    bin seit 10/2008 geschieden u. die Betriebsrente meines Ex Mannes ist im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich. In einem halben Jahr werde ich 65 und ich habe dann Anspruch auf die Rente (mein ex Mann bezieht sie seit 4 Jahren).Ich könnte nun direkt beim Familiengericht den Antrag zur Auszahlung bzw.der Höhe der Rente stellen, oder ist es sinnvoll das ganze über einen Anwalt zu machen. Welche Gründe sprechen dafür? Sollte alles nochmals geprüft werden nach dem neuen Recht? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Mit freundlichen. Gruß
    Angelika

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Angelika,

      ein Anwalt kann Sie im Vorfeld beraten, inwieweit es sinnvoll ist, den Versorgungsausgleich nochmals prüfen zu lassen. Was Ihre Rentenansprüche angeht, müssten Sie diese eigentlich nach dem Versorgungsausgleich automatisch durch den Versicherer erhalten haben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  51. Christa sagt:

    Ich wurde 1998 geschieden habe 2013 eine abänderung des, Versorgungsausgleich beim Familiengericht beantragt, da mir ein Anwalt sagte das die Betriebsrente meines EX nicht richtig Geteilt wurde.Ich bin jetzt mittlerweile seit Mai 16 in Rente, mein Ex geht 2017 in Rente.Laut Rechtsgültigem Beschluss vom 28.06.16 wird nunmehr ein Anrecht Kapitalwert in Höhe von 7960,31 € seiner Betriebsrente auf mich übertragen.
    Die Richterin vom Familiengericht hatte im Beschluss einen Ausgleichswert von 73,56€ Monatlich errechnet, jetzt erhalte ich von der Betriebsrente einen eigenen Mitgliedsschein und eine Abrechnung( Pensionskassenleistung) unter Berücksichtigung der Teilungskosten jedoch nur in Höhe von Monatlich 43,16 € statt der errechneten 73,56 €? Laut Auskunft Tel. der [Versicherung] wird bei der Berechnung berücksichtigt das ich eine Frau bin und länger Leben würde es sei eine Solidargemeinschaft und als Frau Lebe man länger und darum wäre es so Rechtens? Schriftlich allerdings habe ich diese Auskunft trotz der bitte dies noch mal zu Überprüfen von der [Versicherung] nicht erhalten sondern nur diese Abrechnung. Meine Frage ist das nicht eine Benachteiligung von Frauen ist das wirklich so Rechtens? Immerhin sind das über 30.- € weniger und das ein Leben lang. Bitte senden Sie mir eine E – Mail wenn Sie mir Antworten da ich das sonst nicht mehr finde.Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christa,

      leider kann Ihnen hierzu an dieser Stelle keine Auskunft gegeben werden. Uns ist nicht bekannt, wie die Versicherer in einem solchen Fall vorgehen. Wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt, um eine Klärung herbeizuführen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  52. Manfred S. sagt:

    Liebes Team,
    Anfang Juli 2016 fand der gerichtliche Scheidungstermin statt. Nach Zustellung der Unterlagen legte zwar niemand der Scheidungspartner Beschwerde ein, allerdings legten gleich 3 Versorgungsträger Beschwerde ein, da das Gericht leider nicht genau die Formulierungen und Vorschläge im Versorgungsausgleich übernommen hatte, die von diesen nach erster Abfrage aufgestellt wurden . Die Entscheidung über diese Beschwerden zieht sich nun fast schon 5 Monate in die Länge. Ich habe bisher aufgrund gütlicher Absprachen mit meiner Frau auf einen Anwalt verzichtet, weiss aber nicht einmal ob die Scheidung jetzt schon gültig ist oder nicht. Ich habe bisher daher auch weiter Trennungsunterhalt gezahlt. Ist das überhaupt richtig? Wann tritt die Scheidung ein, nach Ablauf der Beschwerdefristen für die Gegenpartei oder nach Klärung der Beschwerden durch die Versorgungsträger? Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Manfred,

      die Scheidung wird erst rechtskräftig, wenn Sie ein Urteil erhalten haben. Der Trennungsunterhalt ist bis zur Rechtskraft der Scheidung zu zahlen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  53. Schneider U.M. sagt:

    Hallo, wir haben im August 1984 geheiratet und wurden im August 2013 geschieden. Ich bin seit meinem 18. Lebensjahr EU-Rentnerin, mein Mann hat in der Ehzeit 9 Jahre im öffentlichen Dienst und danach selbständig gearbeitet. Bei unserer Scheidung wurden meinem Mann 14 Rentenpunkte zugeschrieben, ich habe in der Ehezeit max. 20 Jahre geringfügig gearbeitet … mir werden nun monatlich 250 € Versorgungsausgleich von meiner EU-Rente abgezogen, dadurch wurde ich Grundsicherungsempfänger mit immer noch zu geringen Einkünften … ist das gerecht … mein mann arbeitet immer noch und hat während seiner Selbständigkeit in keine Rentenversicherung eingezahlt. Ein Widerspruch bei der BfA war erfolglos.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung erteilen, wenden Sie sich daher bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  54. Carmen sagt:

    Hallo,

    ist es grundsätzlich möglich durch ein notariell beglaubigten Ehevertrag den beiderseitigen Verzicht auf den Versorgungsausgleich zu regeln ?
    Mein Mann und ich lassen uns einvernehmlich scheiden , es ist alles geregelt , Kinder sind erwachsen.
    Der Scheidungsantrag soll im November eingereicht werden.

    Vielen Dank vorab

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Carmen,

      eine solche Vereinbarung ist prinzipiell möglich, kann im Einzelfall jedoch durch das Familiengericht für nichtig erklärt werden. Besprechen Sie dies mit einem Notar.

      Ihr Scheidung.org-Team

  55. L., Jürgen sagt:

    Bin 2012 geschieden wurden,Versorgungsausgleich ist festgelegt wurden ,ab ende 2012 sind Kinder die vor 1992 geboren wurden berücksichtigt unsere sind 1989 und 1991 geboren,die anteile werden der Mutter gut geschrieben ,haben diese Anteile Auswirkung auf den Verorgungsausgleich ,wenn ja was kann ich tun. v.Dank.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jürgen,

      Unterhaltsansprüche haben keinen Einfluss auf den Versorgungsausgleich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  56. Ecki sagt:

    Hallo

    Der normale Versorhungsausgleich ist geklärt , Wir verzichten gegenseitig auf die Geltendmachung von Zugewinn und nehmen den Verzicht des anderen hierzu an . Ebenso wollen wir auf den Ausgleich der privaten Altersvorsorgeverträge verzichten . Meine Frau hat über die Firma bei Union Investment eine Anwaltschaft . Ich habe eine VBL .Wir sind jetzt 21 Jahre Verheiratet und ich habe auch 21 Jahre Jahre in die VBL eingezahlt .. Meine Frau war auch immer Berufstätig . Wir haben eine Scheidungsvereinbarung beim Rechtsanwalt mit den verzicht unterschrieben .. Ich trau dem Frieden nicht muss man das noch mal beim Notor beglaubigen lassen ? Ist es möglich das man auf die VBL verzichten kann ?

    Vielen Dank vorab

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ecki,

      ein weiterer Ehevertrag bei einem Notar kann freilich geschlossen werden. Ob dies sinnvoll ist, können wir nicht beurteilen. Besprechen Sie dies mit Ihrer Frau. Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich aus privaten Rentenanwartschaften kann ebenso vom Familiengericht kassiert werden, wenn absehbar ist, dass der andere hierdurch in der Zukunft möglicherweise auf staatliche Gelder angewiesen sein wird.

      Ihr Scheidung.org-Team

  57. Michaela sagt:

    Hallo,
    Mein Mann war in der Zeit unserer Ehe 2001-2016 Selbständig. Er hat während dieser Zeit nicht in die Rentenkasse eingezahlt, und auch privat nicht vorgesogt. Sein gesetzlicher Rentenanspruch ist schier lächerlich.
    Ich habe neben der Erziehung von 3 Kindern noch eine Teilzeitbeschäftigung von 20 Std. absolviert, und natürlich auch in die Rentenkasse eingezahlt.
    Jetzt lassen wir uns Scheiden, muss ich jetzt damit rechnen, meinem zukünftigen Exmann Versorgungsausgleich zahlen zu müssen?
    lieben Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michaela,

      ja, die Anwartschaften auf Rentenbezüge werden für den Zeitraum der Ehe geteilt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  58. Manuela sagt:

    Hallo liebes Scheidungs-Org-Team,
    mein Mann möchte sich von mir trennen. Wir haben Eigentum (Verkehrswert: ca. 147.000), welches zu 50% abgezahlt ist. Wir haben vor eine Vereinbarung zu schließen, dass ich das Eigentum bekomme, die Kredite weiter bediene und statt meinen Mann auszuzahlen würde ich auf den Versorgungsausgleich verzichten. Wäre dies ratsam?
    Hier noch ein paar Infos: wir sind 10 Jahre verheiratet, ich bin Mitte 40, voll berufstätig, keine Kinder, das Nettoeinkommen meines Mannes übersteigt meines um ca. 1/3.
    Mir ist klar, dass Sie mir keine genauen Daten/Fakten/€ nennen können. Aber über eine kurze Einschätzung, ob der Verzicht auf den Versorgungsausgleich eine gute Idee ist oder nicht, wäre ich sehr dankbar.

    einen schönen Tag
    wünscht
    die fast Ex-Ehefrau :-)

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Manuela,

      ob auf einen Versorgungsausgleich verzichtet werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Regelmäßig ist dies nur zulässig, wenn genügend Kompensationsleistungen zur Verfügung stehen. Kontaktieren Sie einen Anwalt, der Ihre Situation umfangreich überprüft.

      Ihr Scheidung.org-Team

  59. Britta sagt:

    Hallo,
    gestern war mein Scheidungstermin und ich hätte hierzu eine Frage: während der Ehe habe ich Vollzeit, mein Ex nur Teilzeit gearbeitet. Die Ehe bestand 3 Jahre und 3Monate. Der Versorgungsausgleich würde mit einem Ehevertrag notariell ausgeschlossen. Trotzdem hat der Richter gestern gefragt, ob es bei dem Ausschluss bleiben soll, da mein Ex nur Teilzeit gearbeitet hat. Er hat dies zwar erst mal bejaht, ich traue seiner Anwältin aber nicht, und mache mir nun Gedanken, ob bis zur Rechtskräftigkeit der Scheidung noch im Hinblick auf den Versorgungsausgleich nachkommen könnte. Nicht umsonst wurde dieser mit Ehevertrag ausgeschlossen, da absehbar war, dass mein Ex nicht in Vollzeit arbeiten wird. Kinder sind keine vorhanden. Vielen Dank im Voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Britta,

      wird einer der Vertragspartner durch die im Ehevertrag getroffenen Vereinbarungen über Gebühr einseitig belastet und benachteiligt, kann dies den Ehevertrag im schlimmsten Fall auch unwirksam machen. Handelt es sich dabei nur um geringe Ausgleichswerte, ist der Ausschluss dabei häufig zulässig – z. B. auch, wenn andere Kompensationsleistungen vereinbart wurden. Dies ist jedoch in jedem Einzelfall erneut zu prüfen. Wenden Sie sich im Zweifel selbst an einen Anwalt.

      Grundsätzlich haben beide Parteien ab Aushändigung des Scheidungsbeschlusses einen Monat Zeit, um hiergegen Rechtsmittel einzulegen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  60. Britta sagt:

    Guten Tag,
    der Scheidungstermin steht bereits fest. Mein Mann hat in das Versorgungswerk für Rechtsanwälte eingezahlt und ich in die normale Rentenversicherung. Wir haben ein gemeinsames Haus welches ich behalten werde. Ich werde meinen Mann also auszahlen. Frage: Können wir die Summe der monatlich anstehenden Rentenzahlung meines Mannes an mich ungefähr ausrechnen und diese mit der auszuzahlenden Summe für das Haus verrechnen und sind dann pari?
    Liebe Grüße, Britta

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Britta,

      eine einvernehmliche Scheidung kann prinzipiell mit jeder denkbaren Einigung vollzogen werden. Es empfiehlt sich jedoch, diese Einigungen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu besiegeln.

      Ihr Scheidung.org-Team

    2. Jörn H. sagt:

      Der ‚Wert‘ einer Altersversorgung – und damit auch der Wert der Rechtsanwaltsversorgung lässt sich ziemlich präzise berechnen und auch mit einer Hausübertragung verrechnen. Das Problem dabei ist, dass die künftigen Rentenzahlungen mit Steuern und z.T. auch mit Sozialabgaben belastet sind. Diese nicht zu berücksichtigen wäre zwar schön für den Hausübernehmer, schlecht für den Versorgungsinhaber. Man kann also nicht einfach auf die sogenannten ‚korrespondierenden Kapitalwert‘ abstellen, sondern muss eine eigene Wertberechnung anstellen, die prüft, welcher Wert beim Versorgungsinhaber tatsächlich ankommt. Das ist eine etwas komplexere aber machbare Berechnung.

  61. Mathias R. sagt:

    Hallo.
    Wir ware Rentner bei der heirat und jetzt nach gut 4 Jahren ist meine Frau außgezogen.
    Wir lassen uns woll im Mai 2017 scheiden.
    Muß Unterhalt zahlen oder nicht?
    Heirat am 19.01.2012 Scheidung voraussichtlich im Mai 2012.
    Sie ist seit 01.11.2011 und ich seit 01.09.1998 Rentner.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mathias,

      beim Versorgungsausgleich werden nur die Rentenanwartschaften hälftig geteilt, die während der Ehezeit erworben wurden. Bei einem Anwalt können Sie genau erfragen und berechnen lassen, inwiefern sich ein Unterhaltsanspruch ergibt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  62. Mathias R. sagt:

    Würde mich freuen eine Antwort zu bekommen.

  63. dennis sagt:

    hallo,

    wir haben am 30.7.10 geheiratet & sie ist im juni 15 ausgezogen. das trennungsjahr ist also auch schon rum.

    sie bekommt seit 3 jahre volle erwerbsminderungsrente (938euro), am 21.7.10 kam unser sohn zur welt. in die ehe brachte sie eine jetzt 12 jahre alte tochter. für ein jahr, war ihr damals 12 jähriger sohn bei uns wohnhaft.

    da sie einige ops hatte & bedingt durch reha von ihr, oder von einem kind, musste ich mir in den jahren fast 6monate unbezahlten urlaub nehmen. ich blieb also wegen der kinder daheim. wem stehen dann die zeiten zu? und vor allem, dann ganz oder zur hälfte? für nur meinem sohn, oder auch für die stiefkinder?

    wie sieht das beim normalen urlaub aus? dann haben doch beide auf die kinder aufgepasst…

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Dennis,

      Erziehungszeiten, also die sogeannte „Mütterrente“, wird in aller Regel nur für Kinder angerechnet, die vor 1992 geboren wurden. Sie können sich allerdings auch gern an Ihre Rentenversicherung wenden. Die Mitarbeiter können Ihnen sicherlich Auskunft erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  64. Monika S. sagt:

    Mein Lebensgefährte ist Beamter in Pension. Er wurde 1985 geschieden; seine Frau starb vor drei Jahren.
    Warum wird ihm trotzdem immer noch der Versorgungsausgleich abgezogen ? Wohin geht das Geld ? Und mit welchem Recht ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Monika,

      eine Aufhebung der Kürzung findet nur statt, wenn der Berechtigte das Rentenalter gar nicht erreicht hat oder den Versorgungsausgleich maximal drei Jahre bezogen hat. Die Aufhebung muss beantragt werden und erfolgt nicht automatisch.

      Ihr Scheidung.org-Team

  65. Anja sagt:

    Zum Zeitpunkt der Scheidung war die betriebliche Altersvorsorge meines Ex-Mannes noch nicht unverfallbar. Das Gericht hat den Arbeitgeber meines Ex-Mannes angeschrieben. Im Scheidungsurteil wurde mir der schuldrechtliche Anteil zugesprochen. Seit dem 01.11.2016 ist der Vertrag unverfallbar und der Arbeitgeber weigert sich mir meinen Anteil zu übertragen, er besteht auf eine Anfrage vom Familiengericht.

    Muss ich jetzt eine erneut das Familiengericht beauftragen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anja,

      erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem Anwalt, der Sie während der Scheidung vertreten hat. Eventuell kann dieser Ihnen schon helfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  66. Christoph sagt:

    Hallo Team,
    meine Frau war während unserer 12jährigen Ehe, die bald geschieden wird, selbständig und hat außer Rürup-Rente nicht vorgesorgt. Ich als Angestellter habe in versch. Versicherungen einbezahlt (betriebliche Altersversorgung, private RV und Lebensversicherung…). Bekomme ich einen Ausgleich von ihr, da sie nicht rententechnisch finanziell vorgesorgt hat, sondern dieses Geld quasi in den Aufbau ihres Unternehmens gesteckt hat. Außerdem hat sie in dieser Zeit ein Master für 15.000 Euro gemacht und damit einen Bildungsbenefit erzielt. Wird dies auch angerechnet?
    Vielen Dank für eine Antwort.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christoph,

      Inwieweit wem ein Zugewinnausgleich zusteht, hängt von Ihrem Güterstand und weiteren Vereinbarungen hab. Sie zielen allerdings mit Ihrer Frage auf den Versorgungsausgleich ab. Hier erhält allerdings entgegen Ihrer Annahme der einen Ausgleich, der weniger Rentenanwartschaften erwerben konnte. Ob dies allerdings in Ihrem Fall so entschieden wird, ist fragwürdig, da Ihre Frau während der Ehe selbstständig war. Kontaktieren Sie hierzu einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  67. V. sagt:

    Hallo, brauche Hilfe: ist es rechtens, dass der Exmann Wochen nach rechtskräftiger Scheidung gegen eine vom Notar vor der Scheidung erstellte abgesegnete Scheidungsfolgevereinbarung vorgehen kann, wenn in diesem ein beiderseitiger Verzicht des Versorgungsausgleiches beschlossen wurde? Hat dies Erfolg, wenn der Exmann das begründet, dass er sich plötzlich benachteiligt fühlt? Der Verzicht begründete sich daraus, dass beide Partner in der Ehe Vollzeit gearbeitet haben und beide im Alter abgesichert wären. Es gäbe allerdings unterschiedliche Altersbezüge, da ein Partner etwas weniger verdiente.(Konstellation Angestellter/ Beamter).

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      der einvernehmlich erklärte Verzicht kann unwirksam sein, wenn dadurch einer der Vertragspartner wesentlich benachteiligt wäre. Dies muss das Gericht in jedem Einzelfall prüfen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Möglichkeiten zu erörtern.

      Ihr Scheidung.org-Team

  68. Manfred sagt:

    Hallo und guten Abend,
    ich habe heute etwas erfahren, dass meine weitere Lebensplanung ziemlich verändern kann. Ich war 10 Jahre verheiratet und wurde 2007 geschieden. Hierbei wurde der mögliche Pensionsanspruch innerhalb meiner Laufbahn hochgerechnet und mit ihrem zusammengerechnet. Diese wurde dann mit dem möglichen Rentenanspruch von meiner Ex-Frau summiert und sodann durch zwei geteilt. Da sich nur eine geringe Differenz ergab, wurde meiner Ex-Frau 67,03€ zugesprochen. Ich habe nach der Scheidung jedoch meine Besoldungsgruppe verbessert und somit auch einen höheren Pensionsanspruch erworben. Meine Frage nun, wird der Versorgungsausgleich zum Ende meine Dienstzeit neu berrechnet bzw wird der Versorgungsausgleich nochmals nachbetrachtet und der höhere Pensionsanspruch herangezogen??

    Mit freundlichem Gruß
    Manfred

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Manfred,

      grundsätzlich sind für den Versorgungsausgleich nur die Anwartschaften zu berücksichtigen, die während der Ehezeit tatsächlich erworben wurden. Ändern diese sich nachträglich, kann im Zweifel für diese Zeit auch eine Neuberechnung in Betracht kommen. Dies ist jedoch in jedem Einzelfall genau zu prüfen. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  69. Claudia B sagt:

    Hallo,

    mein noch Ehemann hat sich bereits in der Schwangerschaft 09/2012 getrennt und haben kurz nach der Geburt das offizielle Trennungsjahr 05/2013 eingeleitet. Wir hatten gemeinsam eine Firma, aus der er mich hinterhältig nach dem Erziehungsjahr 04/2014 dann rausgeschmissen hat. Da die Absprache sogar schriftlich war, dass unser Kind erst mit 1 1/2 Jahren in die Krippe geht und er mich vorzeitig fristlos kündigte, musste ich Alg II beziehen, bis zum Beginn der Krippe 09/2014, dann bekam ich Alg I. Er selbst hat sich mit einem Nettogehalt von 1.200 Euro überall einstallen lassen und zusätzlich als Selbstständiger Provisionen kassiert. Nach einem Jahr Alg I viel ich wieder in das Alg II 10/2015 da ich als Alleinerziehende keinen Job fand, erst November 2015 fand ich wieder Arbeit. Die Ehe wird bis 07/2015 angerechnet und angeblich habe ich in der Ehezeit 04/2012 bis 07/2015 mehr Rentenpunkte erlangt als er? Wie funktioniert das trotz meiner Elternzeit und langen Arbeitslosigkeit? Es gibt einen Versorgungsausgleich wo ich nun an ihn Punkte abgeben soll. Selbst jetzt verdiene ich weniger als er, nur weil er sich alles schwarz auszahlen lässt und in die Tasche steckt.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Claudia,

      auch die Erziehungszeiten finden mittlerweile Berücksichtigung bei der Rente. Vielleicht haben sich hierbei weitere Anwartschaften begründet. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Situation genauer prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  70. Andreas sagt:

    Hallo,
    Ich bin Beamter, seit 4 Jahren geschieden und seit einem Jahr neu verheiratet. Zu Gunsten meiner Exfrau wurde ein Versorgungsbetrag festgelegt.
    Dazu habe ich zwei Fragen:
    1. muss ich im Falle des Todes meiner Exfrau weiterhin den Versorgungsanteil bezahlen?
    2. muss im Falle meines Todes meine neue Frau von der Witwenpension den Versorgungsanteil an meine Exfrau bzw. an die Rentenversicherung bezahlen?
    Besten Dank für die Info.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andreas,

      in der Regel müssen Sie keine monatlichen Beträge an Ihre Exfrau zahlen. Bei der Scheidung findet der Versorgungsausgleich insofern statt, dass die Anwartschaften für die Rentenansprüche bereits verteilt wurden. Nach dem Tod Ihrer Exfrau kann höchstens eine Anpassung der Ansprüche stattfinden. Bezieht Ihre Exfrau also weniger als drei Jahre lang Rente und verstirbt, können Sie schriftlich einen Antrag stellen, sodass die Kürzung bei Ihnen rückgängig gemacht wird.

      Ihr Scheidung.org-Team

  71. Doris sagt:

    Wir leben in Trennung. Ich bin Landesbeamtin mit späteren Pensionsanspruch, mein Mann ist Selbstständiger, er hatte allerdings vor unserer Ehe 12 Jahre in die Rentenkasse als Angestellter /Arbeiter eingezahlt.
    Während unserer 10jähriger Ehezeit war er nur selbstständig. Meine Frage bezieht sich auf den Versorgungsausgleich, er meint, dass ich ihm den Ausgleich zahlen muss, wenn ich in Pension in 5 Jahren gehe, ich hätte dann aber keinerlei Ansprüche an Ihm, da er in die Rentenkasse vor unserer Ehezeit einzahlte. Ist dies so richtig?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Doris,

      Sie müssen den Rentenausgleich nicht zahlen. Die Ansprüche werden bei der Scheidung in den Rentenpunkten ausgeglichen. Allerdings zählen auch bei der Scheidung nur die Rentenpunkte, die während der Ehe erworben wurden. Sie haben also keine Ansprüche auf Rentenpunkte, die Ihr Ehemann vor der Ehe erworben hat.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Doris sagt:

        Hallo, meine Frage zielte jedoch auf meine Rentenpunkte ab.Ich weiss, das meine Pensionssachen in Rentenpunke extern umgewandelt werden. Die Frage bleibt… Ob ich meinem Mann ausgleichpflichtig bin, da ich Beamtin bin und Pensionsanspruch habe.

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo Doris,

          ob Sie ausgleichspflichtig sind, lässt sich pauschal nicht beantworten. Grundsätzlich muss sich auch ein Selbstständiger um seine Rente kümmern. Unterließ er dies, kommt es auf den Einzelfall an, ob Sie ausgleichspflichtig sind. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

          Ihr Scheidung.org-Team

  72. Maria sagt:

    Hallo, ich (59) bin Angestellte öffentlicher Dienst und mein Nochmann (63) ist seit 23 Jahren selbstständiger Finanzberater, wir sind über 22 Jahre verheiratet. Mein Mann hat mich angelogen, wegen Altersvorsorge und Lebensversicherung, zahlte auch während der Ehe nix freiwillig in ein Rentenkonto ein.
    Ich habs erst kürzlich erfahren, dass ein Rentenkonto zwar existiert (600 Euro Rentenanspruch), da hatte er aber nur weit vor unserer Ehe für 14 Jahre eingezahlt.. Er will die Scheidung und spekuliert nun auf die Hälfte meiner Rentenpunkte und ist der Meinung, dass ich von meiner Rente an ihn abgeben muss und ich gar keinen Anspruch an ihn habe, da er in die Rente nur vor der Ehe einzahlte. Das Lügen kann ich niemanden beweisen, zudem hat er sich arm gerechnet und Vermögen gibt es kaum. Wird der Versorgungsausgleich nun knallhart gegen mich verwendet? Ich hätte dann nur 700 Euro Rente und er weit über 1.300 Euro durch den Ausgleich und den Anspruch vor der Ehe.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Maria,

      es ist nicht ohne weiteres möglich, den Versorgungsausgleich auszuschließen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  73. Dufner sagt:

    Hallo,
    kann mir jemand helfen.
    Es geht darum, daß meine noch Ehefrau ein Haus hat und als Alleinerbin von meinem noch Schwiegervater ein beträchtliches Vermögen erbt. Nun will sie die Hausgeschichte von der Scheidung abtrennen und den Versorgungsausgleich durchführen lassen. Der Wert des Hauses beträgt ca. 250T €. Ich bekomme zur Zeit eine BU Rente von der Allianz in Höhe von 720 € davon geht noch die KV von 315 € weg. Nach dem Ausgleich bekäme ich eine Rente in Höhe von 365 € minus KV. Was kann ich nun tun ? Gibt es keine Mindestrente damit ich mein Leben finanzieren kann.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      Sie haben höchstens die Möglichkeit, den Zugewinn des Erbes zu verlangen. Auf das Vermögen an sich haben Sie in der Regel keinen Anspruch. in Deutschland gibt es derzeit keine Mindestrente. Wenn Sie eine geringe Rentenzahlung erhalten, haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf eine staatliche Grundsicherung im Alter.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. D. sagt:

        Vielen Dank für Ihre Antwort.
        Stimmt es das lt. Betriebsrentengesetz eine laufende BU Rente nicht in dem Versorgungsausgleich zählt. Außerdem ist das Haus seit 3 Jahren, seit meinem Auszug,
        total vernachlässigt worden, so dass mein Sohn der noch in dem Haus wohnt in fast allen Wohnungen der Schimmel regiert. Die Wohnung meiner Noch Ehefrau ist vollkommen verwahrlost. Die will mit Absicht den Wert des Hauses verringern. Was kann ich machen ?

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo,

          in aller Regel fallen auch Betriebsunfähigkeitsabsicherungen in den Versorgungsausgleich. Auch Betriebsrenten finden laut Versorgungsausgleichsgesetz Anrechnung.

          Das anzunehmende Problem hinsichtlich des Hauswertes: Eine vermeintlich absichtliche Herabstufung des Verkehrswertes muss nachgewiesen werden.

          Wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich umgehend beraten zu lassen.

          Ihr Scheidung.org-Team

  74. Heike sagt:

    Hallo,
    Erstmal ein Lob und ein Dank zu diesem Forum. Es ist sehr hilfreich.
    Mein Mann und ich haben vor 20 Jahren in Deutschland geheiratet, leben seit 12 Jahren in Kanada und stehen nun kurz vor der Scheidung. Die Scheidung erfolgt nach kanadischen Familienrecht. Wir besitzen die doppelte Staatsbuergerschaft. Gibt es irgendetwas dass ich beachten muss, ausser die Scheidung in Deutschland anerkennen lassen? Sollte ich einen Rentenversorgungsausgleich beantragen oder sonstiges?
    Vielen Dank
    Heike

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Heike,

      um auch hierzulande als unverheiratet zu gelten, ist die Anerkennung der Scheidung in aller Regel vonnöten. Leider ist an dieser Stelle nicht bekannt, welche Regelungen das kanadische Familienrecht zu Versorgungsausgleich & Co. trifft. Wenden Sie sich hilfesuchend an einen Anwalt vor Ort, der die Rechtslage kennt und Ihnen entsprechend gute Rechtsberatung zuteil werden lassen kann.

      Vielen Dank für das Lob.

      Ihr Scheidung.org-Team

  75. Katrin sagt:

    Hallo,
    meine Frage: Mein getrennt lebender Ehemann hat seine priv. Rentenversicherungen mittlerweile gekündigt und sich ausbezahlen lassen, da er dringend Geld benötigt.
    Wie ist es mit diesen Verträgen? Werden die ebenfalls mitberücksichtigt, auch wenn diese nicht mehr existieren?
    Wäre es für mich auch besser, die Pensionskasse nun zu kündigen, damit da nichts mehr ist?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Katrin,

      die private Rentenversicherung wird in den Versorgungsausgleich miteinbezogen. Das heißt, wenn Ihr Mann diese gekündigt hat, steht Ihnen von diesem Geld ein Anteil zu. Im besten Fall können Sie belegen, wie hoch die Summe war, die ihm ausgezahlt wurde. Bezüglich Ihrer Pensionskasse sollten Sie sich am besten an einen Anwalt wenden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  76. Claudia sagt:

    Wir haben 8/2013 geheiratet, ein halbes Jahr später (2/2014) hat mich mein Mann verlassen (sozusagen aus meiner Wohnung geflüchtet, während ich auf 450-Euro-Basis arbeitete). Er hat immer nur gejobbt als Gelegenheitsarbeiter. Die Scheidung konnte ich erst jetzt einreichen, da ich erst seine Adresse ausfindig machen musste. Leider waren im August die 3 Jahre um. Nun pocht er auf Versorgungsausgleich. In dem halben Jahr, in dem wir zusammenwohnten, kam er keinerlei Verpflichtungen die Ehe betreffend nach. Anulierung kommt nicht infrage, kann ich die Ehe als „nicht vollzogen“ einstufen lassen? Falls das nicht möglich ist, welcher Zeitraum ist für den Versorungsausgleich relevant? Ich erhalte Mindestlohn Ost. Müssen Zuschläge für Wochenenden, Feiertage und Schichten berücksichtigt werden oder nur der Grundlohn?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Claudia,

      die „Ehe nicht vollzogen zu haben“ bezieht sich auf die Annullierung einer Ehe. Diese ist nur möglich, wenn es Gewalt in der Ehe gab oder die Ehe beispielsweise unrechtmäßig geschlossen wurde, da bereits einer der Partner in einer Ehe lebte. Für den Versorgungsausgleich gilt die gesamte Ehezeit von Beginn der Ehe bis zur Einreichung des Scheidungsantrags. Bezüglich der Berechnung sollten Sie am besten einen Anwalt kontaktieren.

      Ihr Scheidung.org-Team

  77. Walter sagt:

    Hallo!
    Fallkonstellation:
    Bei Heirat (2016) ist ER Rentner, Sie berufstätig. Er erwirbt während der Ehe keine weiteren Rentenansprüche, sie ja.
    Später Scheidung.
    Ist es richtig, dass er im Versorgungsausgleich keine Rentenansprüche auf sie zu übertragen hat, sondern nur sie?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Walter,

      in aller Regel werden bei einer Scheidung nur die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  78. Dieter F. sagt:

    Hallo,
    wie wird der Versorgungsausgleich berechnet bei DDR-Ehen die nach BRD-Recht, also nach der Wiedervereinigung geschieden wurde?
    Wird auch ein Versorgungsausgleich rückwirkend für die DDR-Ehezeit berechnet obwohl es zur Zeit der Eheschließung keinen Versorgungsausgleich gab?
    So werden für zu DDR-Zeit geschiedeen Ehen rückweirkend auch kein Versorgungsausgleich
    anerkannt!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Dieter,

      beim Versorgungsausgleich finden auch Ost-Anwartschaften Berücksichtigung, sofern die Ehe bereits zu DDR-Zeiten Bestand hatte und entsprechende Rentenpunkte angesammelt wurden. Wenden Sie sich für die genauere Aufschlüsselung an den Rententräger oder Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  79. C. H. sagt:

    Hallo!
    Mein Ex-Mann hat von mir Rentenpunkte bekommen bei der Scheidung. Er bezog EU-Rente, bevor er in Altersrente ging. Diese bezog er nur 2 Jahre, bevor er starb. Bekomme ich meine Rentenpunkte zurück übertragen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      sofern ein Berechtigter nicht länger als 36 Monate Rente bezogen hat, kann der Versorgungsausgleich im Einzelfall auch rückgängig gemacht werden. Wenden Sie sich an die zuständigen Versorgungsträger und/oder einen Anwalt, der Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen und den Fall genau prüfen kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  80. Hanne.G. sagt:

    Hallo,
    mein Mann und ich leben seit 3 Jahren getrennt. Keiner von Beiden hat bisher die Scheidung eingereicht und mein Mann zahlt z.Z. Unterhalt. Unsere Ehe besteht im August 26 Jahre. Vor 10 Jahren hatte mein Mann einen schweren Unfall und ist seitdem erwerbsunfähig mit entsprechender Rente. Da es ein Wegeunfall war erhält er noch einen Rentenausgleich von der Berufsgenossenschaft. Ab August kann auch ich in Rente gehen, die aber sehr gering ausfallen wird. Jetzt erwäge ich die Scheidung. Meine Frage ist,
    wird nur seine gesetzliche Rente zum Versorgungsausgleich herangezogen oder auch der Rentenausgleich durch die BG?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Hanne,

      in den Versorgungausgleich fällt nur die gesetzliche Rente. Die Rente aus der Berufsgenossenschaft unterfällt nicht in den Versorgungsausgleich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  81. Michael S. sagt:

    Hallo zusammen,
    ich gehe jetzt bald in Rente, meine geschiedene Frau erst in ein paar Jahren. Bekommt meine Frau ihren Anteil an meiner Rente ab sofort oder erst, wenn sie selbst das Rentenalter erreicht? Und kann ich bis dahin meine volle Rente beziehen.
    Vielen Dank und viele Grüße,
    Michael S.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michael,

      in aller Regel findet die Übertragung der ausgeglichenen Rentenpunkte mit Rechtskraft der Entscheidung statt, nicht erst mit Eintritt ins Rentenalter. Wenden Sie sich für genaue Informationen an Ihren Rechtsanwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Michael sagt:

        Danke für die Antwort. Aber auf den Kern meiner Frage geht sie nicht ein. Der Kern war: Bekomme ich meine Rente ohne Abzug bis auch meine Frau in Rente geht? Oder wird meine Rente von Anfang an um den Teil reduziert, der meiner Frau zusteht?

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo Michael,

          wie bereits angemerkt: Die Rentenpunkte werden in aller Regel bereits mit Rechtskraft der Entscheidung übertragen und nicht erst mit Renteneintritt. Für eine verbindliche Rechtsauskunft wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

          Sich können sich auch jederzeit an Ihre Rentenversicherung wenden.

          Ihr Scheidung.org-Team

          1. Dierna sagt:

            Ohne Garantie auf Rcihtigkeit. Mir wurde erklärt, dass mit dem Versorgungsausgleich, die Entgeldpunkte des einen auf das Rentenkontoo des anderen übertragen wird und nicht erst mit dem Renteneintritt. Dann sind die Entgeldpunkte weg und das Geld, dass diese Entgeldpunkte bringen würde somit auch. Bei meinem Mann wurde das sofort abgezogen, obwohl die Exfrau nocht keine Rentnerinist.

            — Kommentare zusammengefügt (Anm. d. Red.) —

            Und dann gibt es ja immer auch die komplizierten Fälle. Ich überlege schon seit Jahren und keiner kann mir Auskunft geben – angeblich. Wenn nun der geschiedene Mann über ein Versorgungswerk versichert ist und dort, sagen wir 4000,- Rente kriegen würde, plus 200,- Rente aus der gesetzlichen Rente. Die Exfrau hat einen Ausgleichsanspruch von 290,- und dem Mann werden über das Versorgungswerk dafür rund 1000,- abgezogen, um damit die Anwartschaften im Wert dieser 290,- für die Exfrau bei der gesetzlichen Rente zu schaffen. Mit der gesetzlichen Rente des Mannes hat die Exfrau insofern nichts zu tun, weil er die 200,- gesetzliche Rente vor der Eheschließung erworben hat. Nun denke ich, es wäre doch für den Mann günstiger, wenn die Frau seine 200,- gesetzliche Rente bekommt und nur noch die restlichen 90,- über das Versorgungswerk ausgeglichen werden müssten.
            Ist sowas überhaupt möglich? Kann man wählen, auch wenn die gesetzliche Rente des Mannes vor der Ehezeit erworben wurde? Wenn da grundsätzlich was ginge, würde sich der Weg zum Anwalt ja nochmal lohnen.
            Es wäre nett, wenn mir da jemand eine allgemeine Auskunft geben könnte – sofern keine Kosten entstehen natürlch.
            LG Dierna

          2. scheidung.org sagt:

            Hallo Dierna,

            1. Die Übertragung der Rentenpunkte erfolgt in der Regel mit Rechtskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich und ist damit unabhängig vom tatsächlichen Renteneintritt.

            2. Ausgeglichen werden nur die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften.

            Wenden Sie sich für ausführliche Auskünfte bitte an einen Anwalt.

            Ihr Scheidung.org-Team

  82. Jens sagt:

    Ich wurde im Januar nach 24 Jahren von meiner Frau geschieden, mir stehen von Ihrer Beamtenpension ein Vorsorgeausgleich zu. Ab wann kann ich über den Vorsorgeausgleich verfügen, mit eintritt in das Rentenalter oder schon früher?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jens,

      beim Versorgungsausgleich werden die Rentenanwartschaften, die in der Ehe erworben wurden, ausgeglichen. Die Punkte werden von einem auf das andere Rentenkonto übertragen. Das bedeutet, die Ausgleichswerte machen sich erst bei Beanspruchung der Rente bemerkbar.

      Ihr Scheidung.org-Team

  83. claudia sagt:

    bei mir ist es bis der versorgungsausgelich zustimmt habe ich von arbeitsamt arbeitslosengeld bekommen wenn dann mein man rückwirken bezahlen muss wer muss dann das arbeitslosengeld zurückbezahlen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Claudia,

      wenn der Unterhalt zunächst an Sie ausgezahlt wird, müssen Sie die ausstehenden Summen an das Amt übertragen. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  84. Ina sagt:

    Sehr geehrtes Scheidung.org – Team,
    mein Mann möchte sich nach 19 Jahren Ehe schnellstmöglich von mir scheiden lassen.
    Wir haben einen volljährigen Sohn. Ich habe all die Jahre mitgearbeitet. Über die Jahre Mal 40Std. Woche, mal 30Std. Woche und 35 Std. Woche. Hab aber immer weniger verdient als mein Mann. Seit einem halben Jahr arbeite ich wieder 40Std. die Woche und verdiene nur gering weniger, als mein Mann. Ist es dennoch ratsam einen Versorgungsausgleich zu beantragen? Mein Mann möchte das auf keinen Fall. Er sagt ich soll darauf verzichten.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ina,

      der Versorgungsausgleich bezieht sich auf den Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Bei geringen Ausgleichswerten kann darauf auch verzichtet werden, ansonsten ist ein wirksamer Verzicht meist nur dann möglich, wenn dadurch keiner der Ehegatten maßgeblich benachteiligt wird. Im Zweifel entscheidet das Gericht, dass den Versorgungsausgleich von Amts wegen mit in das Scheidungsverfahren einbindet.

      Wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich dahingehend beraten zu lassen, ob ein Verzicht aus Ihrer Sicht sinnvoll erschiene.

      Ihr Scheidung.org-Team

  85. Kai-Uwe sagt:

    Hallo und guten Tag,

    ich bin seit 10 Jahren glücklich geschieden; nach einer 3-jährigen Ehe. Eine Scheidungsfolgevereinbarung wurde getroffen, allerdings kein Verzicht auf den Versorgungsausgleich.
    Ich habe in den Ehenjahren wegen Elternzeit in Teilzeit gearbeitet und damit einige wenige Rentenpunkte angesammelt. Meine Damalige war und ist erfolgreich Selbstständig und hat ausschließlich in die private Versorgung investiert (kapitalbildende Lebensversicherung).
    Ich müsste 12.000,- in die Rentenkasse zahlen, um den Verlust auszugleichen.
    Ist es möglich, auch nach der Scheidung, eine gemeinsame Erklärung zum Verzicht auf den Versorgungsausgleich rechtskräftig abzuschließen?
    MfG
    K.U.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kai-Uwe,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Er kann Sie beraten, ob dies möglich ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  86. Susanne sagt:

    Guten Tag,
    habe ein rechtskräftiges Scheidungsurteil; der Versorgungsausgleich wurde gerichtlich geregelt. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass eine Lebensversicherung sowohl beim Zugewinnausgleich als auch beim Versorgungsausgleich berücksichtigt wurden. Ist es möglich im Nachhinein eine Verzichtserklärung auf diese Anwartschaft meinerseits beim Versorgungsträger zu beantragen? Oder muss ich den hälftigen Betrag aus dem Zugewinnausgleich an meinem geschiedenen Ehegatten zurück bezahlen? PS: ich weiß, dass mein Exmann keine rechtlichen Ansprüche dahingehend an mich stellen kann, möchte aber nicht etwas, dass mir nicht zusteht.
    Mit freundlichen Grüßen
    D.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Susanne,

      wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt, um genau prüfen zu lassen, ob hier tatsächlich eine Doppelbelastung erfolgte und ggf. Lösungen zu finden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  87. Brigitte sagt:

    Guten Tag zusammen,

    ich habe da mal folgende Frage:

    Ich bin Beamtin mein Ex-Partner ist Beschäftigter.
    Da ich mehr verdiene, muss ich beim externen Versorgungsausgleich 400,00 Euro auf sein Rentenkonto abgeben, im Gegenzug bekomme ich ca. 250,00 Euro Rente von Ihm.
    Einfacher wäre es, wenn ich tatsächlich nur den Differenzbetrag v. ca. 150,00 Euro ausgleichen könnte, darauf will er aber nicht eingehen, obwohl ihm dadurch keine Nachteile entstehen würden. Jetzt meine Frage, Habe ich durch diese Verfahrensweise ( externer Versorgungsausgleich) Nachteile als Beamtin, z.B. durch die unterschiedliche Versteuerung, schließlich werden meine Bezüge im Volumen um 400,00 Euro gemindert, Ich weis, dass ich erst nach Eintritt in den Ruhestand die Auswirkungen spüre. Wie kann ich sicher sein, dass die Differenz, die ich zahlen muss nicht mehr als ca 150,00 Euro sein wird?
    Ich weis auch, dass man vor Eintritt in den Ruhestand einen Antrag auf Anpassung stellen kann. Können Sie mir da einen Rat geben.
    Meine Rechtsanwältin befürchtet auf jeden Fall Nachteile für mich.

    Vielen Dank für Ihre Mühe!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Brigitte,

      bitte wenden Sie sich an Ihre Anwältin, um mögliche Strategien und Auswege auszuloten. Wir sind nicht befugt, an dieser Stelle Rechtsberatung zu erteilen und individuelle Tipps oder Anregungen zu geben. Das obliegt Volljuristen und den zulässigen Beratungsstellen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  88. Christoph sagt:

    Hallo,

    ich habe im Wege der externen Teilung aus einer nicht zertifizierten Rentenversicherung (ungefördertes Kapital) in meinen Riester-zertifizierten Banksparplan eingebucht bekommen.
    Darf ich mir den Betrag auch sofort, also vor Beginn der Auszahlphase auszahlen lassen?

    Viele Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christoph,

      wenden Sie sich hierzu bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  89. Klaus sagt:

    Wir sind im Ausland (DomRep) geschieden worden, weil wir da lebten. In Deutschland ist die Scheidung anerkannt.
    Ich lebe in der DomRep als Rentnre und betreue die gemeinsame minderjährige Tochter.
    Die geschiedene Frau lebt von ALG II in Deutschland und will auch nicht arbeiten.
    VOR der Ehe hatte ich auch Ost-Anteile.

    Die Berechnung der zu übertragenen Anteile beinhaltet (auch) Ost-Anteile. Wieso?
    Die Exfrau hat in 14 Jahren Ehezeit 3,65 Punkte erarbeitet. Ich 16. Wenn der VA durchgeführt wird, habe ich große Probleme für den Lebensunterhalt für die Tochter und für mich.
    Was kann ich tun?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Klaus,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, der sich mit dem deutschen Familienrecht auskennt und lassen Sie die Ausgleichsansprüche Ihrer ehemaligen Frau ggf. prüfen. Dieser kann Ihnen auch mitteilen, inwiefern ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs möglich wäre.

      Ihr Scheidung.org-Team

  90. Susanne sagt:

    Hallo , ich bin seit April 2012 nach 14 Jahre Ehe geschieden worden. Während der Ehe wollte sich mein Ex Ehemann um die Kinder kümmern. Nun weiß ich das es eine Ausrede war. Er hat sich nie wirklich um Arbeit bemüht. Ich war Beamtin und habe die Familie versorgt. Bei der Scheidung kam die Sprache auf die Rentenanteile. Mein Ex erklärte der Richterin das er darauf verzichten möchte da er während der Ehe auf meine Kosten gelebt hat. Dir Richtin wies dies zurück und meinte darauf kann er nicht verzichten und da ich Beamtin bin wird es noch anders berechnet. Jetzt ist es so das ich auf gesundheitlichen Gründen pensioniert wurde und 224 Euro Rente von meiner Pension einbehalten werden. Was ich nicht verstehe ist das ich auf alles verzichtet habe , also er hat die Einrichtung bekommen. Bei dem ehelichen Kind hatten wir uns beide geeinigt und zwar einen halben Monat bei ihm und den anderen halben bei mir. Ich musste ihm das ganze Kindergeld übertragen und von der Angetur für Arbeit bin ich vom Gericht verpflichtet worden 8700.00 Euro Unterhalt zu zahlen das Kind lebte ein Jahr so IB dem Wechsel und blieb am Ende dann bei mir. Ich erhielt kein Kindesunterhalt nichts. Seit Nov.2016 wurde ich wie gesagt aus gesundheitlichen Gründen pensioniert und bekomme knapp 2414, 46 Pension. Wie soll ich da noch zahlen können. Warum entschied die Richterin das er nicht auf die Rentenanteile verzichten darf. Ich zählte gemeinsame Schulden und tue es noch. Ich finde es sehr ungerecht. Da er gar keinen Job wollte. Was könnte ich jetzt noch tun denn ich verzweifle gerade weil ich kurz vor der Privatinsolvenz stehe. Dafür habe ich dem Staat 29 Jahre gedient. Hätte ich das gewusst hätte ich auch lieber Hartz IV beantragt. Kann ich jetzt gar nichts tun denn ich habe keine Rentanteile bekommen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Susanne,

      bitte wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt, um ggf. prüfen zu lassen, inwieweit Ansprüche gegenüber Ihrem Ex-Mann fortbestehen. Wir sind nicht befugt, an dieser Stelle Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  91. Mike N. sagt:

    Hallo, ich bin seit dem 14.05.2017 verheiratet. Meine Frau wollte im letzten Jahr die Trennung, folglich bin ich zum 01.01.2017 ausgezogen. Meine Frau ist im Pharmakonzern in der Schweiz beschäftigt (Grenzgängerin) und bezog im Durchschnitt das 3-4 fache Gehalt wie ich in Deutschland. In dem Zeitraum konnte ich max. 80% arbeiten, da ich die Sorgepflicht für unseren Sohn zum größten Teil übernommen habe. Eine acht monatige Elternzeit wurde ebenfalls von mir übernommen. Wir haben uns im Guten getrennt, jeder 50% Sorgerecht, keine Unterhalts- oder sonstige Ansprüche meinerseits. Jetzt möchte Sie die einvernehmliche Gütertrennung mit dem Anwalt/Notar besiegeln. Nun kommt noch hinzu, dass Sie den Versorgungsausgleich gleich mit aufnehmen möchte! Worauf muss ich achten? Ist es nicht besser diesen auf den Scheidungsantrag zu legen? Doch eine Scheidung meinerseits steht aus finanziellen Dingen nicht im Raum. Für ein kurzes Feedback bedanke ich mich bereits im Voraus. Freundliche Grüße, Mike N.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mike,

      grundsätzlich besteht für die Ehegatten weitgehende Vertragsfreiheit bezüglich der Scheidungsfolgenvereinbarung. Nicht jede getroffene Vereinbarungen jedoch ist auch wirksam. Wenden Sie sich Ihrerseits ebenfalls an einen Anwalt, um das Für und Wider bezüglich der zu treffenden Regelungen abzuwägen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  92. Dieter sagt:

    Hallo,
    ich hätte da die Frage; Wenn ich in Rente gehe, meine geschiedene Frau jedoch noch nicht (erst in ca. 5 Jahren), bekomme ich dann bis zum Beginn ihrer Rente meine volle Rente, oder bekomme ich ab meinem Rentenbeginn schon meine Rente abzgl. dem Versorgungsausgleich an sie?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Dieter,

      Sie erhalten zum Rentenbeginn bereits die Rente abzgl. des Versorgungsausgleichs.

      Ihr Scheidung.org-Team

  93. Thomas K. sagt:

    Guten Tag,
    Wenn Lebensversicherungen bereits lange vor Eheschließung (3 Jahre vorher, Ehedauer 13 Jahre) erfolgten und währenddessen zur Auszahlung kamen oder noch weiterlaufen…
    Wie ist im Scheidungsfalle damit umzugehen?
    Gruß TH

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Thomas,

      besitzen Sie eine Kapitallebensversicherung fallen die Auszahlungen in den Zugewinnausgleich. Allerdings nur anteilig für die Ehejahre. Besteht die Versicherung über die Scheidung hinaus, ist der Rückkaufswert zu ermitteln. Dieser Betrag fällt dann entsprechend in den Zugewinnausgleich. Ggf. sind hier Abzüge vorzunehmen, da der Vertrag bereits vor der Ehe bestand. Wenden Sie sich hierzu am besten an einen Anwalt, der Sie umfassend beraten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  94. Amy sagt:

    Hallo,

    ich möchte gerne auch die Scheidungsfolgevereinbarung mit Verzicht auf: Zugewinn, Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt machen. Der Notar meinte, der Entwurf muss von der Anwältin kommen. Die Kosten von der Anwältin sind hoch und die Anwältin ist sich auch nicht sicher, dass das Gericht es durchgehen lässt. Nun habe ich bei dem 2. Notar angefragt, ob er die Vereinbarung ohne den Entwurf der Anwältin macht. Nur bisher ist noch keine Antwort gekommen.
    – Hat jemand schon Verzicht auf Versorgungsausgleich direkt über den Notar abwickeln lassen? Außerdem meinte die Anwältin, wenn ich die Scheidungsfolgevereinbarung beim Scheidungstermin mache, wäre es günstiger und mein Mann muss seinen eigenen Anwalt mitbringen.
    – Die Eltern meiner Freundin waren Anfang 2008 geschieden und da wurde Versorgungsausgleich nur mit einem Anwalt gemacht. Ist es denn jetzt auch mit einem Anwalt möglich?
    (Es geht da drum, dass mein Mann ein Jahr nach der Hochzeit anfing, mich zu betrügen. Vor 5 Jahren kam es raus und wir hatten uns für einige Monate getrennt. Nun ist es aber fix mit der Trennung, zumal er mich offenbar in der Zwischenzeit immer noch mit der gleichen betrügt. Bis zur Scheidung sind wir 8 Jahre verheiratet. Zeitweise war er während der Zeit arbeitslos und hat 2 Jahre eine Umschulung gemacht. Ich sehe nicht ein, dass ich so viel von meine Rente später an ihm abgeben muss. Ich hatte bisher die Lohnsteuerklasse 3 und er 4 gehabt.)

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Amy,

      Grundsätzlich kann auch ein Notar eine Scheidungsfolgevereinbarung aufsetzen. Allerdings können Gerichte dies für unwirksam erklären, wenn diese einen Ehepartner unverhältnismäßig benachteiligt.

      Schließen Sie die Scheidungsfolgevereinbarung vor der Scheidung, kann dies über einen Anwalt laufen. Alternativ kann die Scheidungsfolgevereinabrung beim Scheidungstermin in Protokoll aufgenommen werden, dann müssen sich aber beide Parteien anwaltlich vertreten lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  95. Melanie V. sagt:

    Hallo, habe vor ein paar Tagen das Formular zum Versorgungsausgleich bekommen. Trage ich da alle meine aushilfsjobs ein oder nur die Teilzeitarbeit bzw. Vollzeitarbeit ein. Das kann ich nicht wirklich erkenne.
    Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Melanie,

      in der Regel müssen in dem Fragebogen all jene Tätigkeiten angegeben werden, bei denen Sie Anwartschaften für die Altersvorsorge erwirtschaftet haben. Wenden Sie sich für weitere Fragen an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  96. Markus sagt:

    Hallo ,meine noch Ehefrau gibt den Antrag vom Gericht auf Versorgungsausgleich nicht ab,somit bekommen wir keinen Scheidungstermin Wie kann ich diese Hinhaltetaktik verkürzen?

    Lg Markus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Markus,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, der mit Ihrer Frau Kontakt aufnehmen kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  97. Marita R. sagt:

    Hallo,
    Ich wurde vor 6 Jahren geschieden. Mein Exmann ist gutverdienenden Beamter (A12 oder A 13), ich Angestellte im öffentl. Dienst. Der Versorgungsausgleich wurde so berechnet, als wenn er Angestellter gewesen wäre. Bei mir wurde die Zusatzversicherung im öffentl. Dienst für 23 Jahre Ehejahre geteilt. Mein Exmann ist schon immer beim Bund beschäftigt. Wenn er als Angestellter berufstätig gewesen wäre, hätte er auch eine Zusatzversicherung gehabt. Seine Pension ist wesentlich höher als meine Rente. Kann der Versorgungsausgleich geändert werden? Viele Grüsse.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marita,

      beim Versorgungsausgleich finden nur die Anwartschaften Berücksichtung, die während der Ehezeit erworben wurden, nicht sämtliche Pensionsansprüche. Ein Unterschied bei den Bezügen ist daher durchaus möglich. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die damalige Berechnung ggf. überprüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  98. Peter M. sagt:

    Wenn ich in Rente gehe bekomme ich dann solange den Anteil meiner Exfrau wieder bis sie in Rente geht ?
    Peter M.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Peter,

      die Übertragung der Rentenpunkte im Versorgungsausgleich gilt ab Rechtskraft des Beschlusses, nicht erst ab Renteneintritt. Wenden Sie sich für weitere Informationen an einen Anwalt oder die jeweiligen Versorgungsträger.

      Ihr Scheidung.org-Team

  99. Rita sagt:

    Hallo,
    der Versorgungsausgleich wurde 1995 durchgeführt. Da sich die Beamtenpensionen von 75% auf 71,75% reduziert haben, strebe ich einen Abänderungsantrag an. Wird bei einer Neuberechnung des Ausgleichsbetrages bei den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen das jetzt aktuelle Grundgehalt oder das Grundgehalt zum Ende des Ehezeit 1995 (DM) zu Grunde gelegt?
    Danke und viele Grüße
    Rita

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Rita,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um diese Frage klären zu lassen und vor allem auch zu prüfen, inwieweit ein Abänderungsantrag Aussicht auf Erfolg hätte.

      Ihr Scheidung.org-Team

  100. Thorsten H. sagt:

    Hallo,
    mein Anwalt meint, dass bei meiner kurzen Ehe (6 Monate, mit Trennungszeit 18 Monate) der zu zahlende Versorgungsausgleich befristet ist. Auf 18 Monate. Länger würde mir nichts abgezogen, die Sache ist immer befristet auf die Dauer der Ehe.
    Aus meinem Bekanntenkreis, dort dauerten die Ehen aber um die 20 Jahre, habe ich davon noch nichts gehört.
    Ist die Dauer des Ausgleiches tatsächlich beschränkt oder sind kurz Vermählte hier leicht im Nachteil?
    Vielen Dank Ihnen,
    MfG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Thorsten,

      bei solch kurzen Ehen kommt es vor, dass kein Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Ansonsten ergibt sich der Versorgungsausgleich immer aus der Ehezeit.

      Ihr Scheidung.org-Team

  101. Iris sagt:

    Hallo,

    wir hatten 1997 geheiratet, seit 2011 sind wir getrennt und in 2013 habe ich den Scheidungsantrag gestellt. Leider konnten wir bisher immer noch nicht geschieden werden, weil mein (Ex-)Mann seine Angaben zum Versorgungsausgleich noch immer nicht gemacht hat, diesbezüglich wurden schon mehrere Zwangsgelder erhoben. Auf den Versorgungsausgleich verzichten wollte er aber auch nicht. Außerdem hat mein Anwalt mir schon anfangs mitgeteilt, dass es letztlich die Entscheidung des Gerichts ist ob auf den Versorgungsausgleich verzichtet wird – selbst wenn mein Mann dem zugestimmt hätte. Da mein Mann während der gesamten Ehezeit wesentlich weniger gearbeitet hat und zudem auch weniger verdient hat, ist davon auszugehen, dass das Gericht dem Verzicht auf Versorgungsausgleich nicht zustimmt – wegen eventuell später drohenden Ausfällen auf Seiten meines Ex-Mannes.

    Jetzt meine Frage, gibt es nicht doch irgendeine Möglichkeit oder eine entsprechende Härtefall-Regelung unter den geschilderten Umständen, die Scheidung doch durch zu ziehen?
    Oder gibt es ggf. einen Präzedenzfall, dass von Amtswegen doch noch auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden kann – schließlich kommt mein Ex-Mann seiner Auskunftspflicht bereits seit 3 Jahren nicht nach.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Iris,

      wenden Sie sich am besten nochmals an Ihren Anwalt, der sich auch mit dem Gericht nochmals in Kontakt setzen kann. Andere Möglichkeiten gibt es hier nicht.

      Ihr Scheidung.org-Team

  102. Helene sagt:

    Hallo!

    Ich habe ein Frage zur Berechnung des Versorgungsausgleiches.
    Situation:
    Nach 17 Jahren Ehe und 4 gemeinsamen Kindern sind wir nun getrennt(allerdings als wg der Kinder wegen im selben Haus) und haben jeweils neue Partner.
    Weiterhin haben wir bisher gemeinsame Konten und ich führe den Haushe
    alt etc.

    Ich habe während der Ehe auf Wunsch meines Mannes nicht gearbeitet.
    Mein Mann ist Beamter und seid 3 Jahren in Pension.
    Werden im Scheidungsfall nur die Jahre vor seiner Pensionierung zur Brechnung herangezogen?

    gruß
    und danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Helene,

      beim Versorgungsausgleich finden alle Rentenanwartschaften Berücksichtigung, die während der Ehezeit erworben wurden. Mit Renteneintritt kommen in aller Regel keine weiteren Rentenpunkte mehr hinzu (Ausnahme ggf. bei privater Vorsorge), sodass nur die Rentenpunkte der aktiven Beamtentätigkeit anzurechnen sind. Wenden Sie sich für weitere Informationen zum Versorgungsausgleich an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  103. Jürgen S. sagt:

    Wertes Beraterteam, wir sind Altersrentner, lebten in Zugewinngemeinschaft und wurden kürzlich einvernehmlich geschieden. Der Versorgungsausgleich wurde nicht durchgeführt, da meine in der Ehe erworbene Anwartschaft 56 Entgeltpunkte, die meiner Frau 55 Entgeltpunkte betragen. Einvernehmlich auch mit meiner Frau ging ich in der Ehe aber wegen Arbeitslosigkeit mit 60 und Rentenkürzung von 18% zwangsläufig in die Altersrente. Seitens der Deutschen Rentenversicherung wurde diese Minderung meiner Anwartschaft 56 Pkt. X 0,82 Zugangsfaktor = 46 persönliche Entgeltpunkte für den Versorgungsausgleich nicht anerkannt. Seitens des Scheidungsrichters wurde mir aufgetragen, daß dies meine eigene Entsheidung war. Diesen Sachverhalt solle ich mit der Versichrung selbst zu klären , da das Familiengericht dafür nicht zuständig ist. Der Scheidungsantrag wurde durch meine Frau veranlaßt.Ich hatte keinen Rechtsanwalt. Zu diesem Stichtag betrug der Rentenwert 27,05 €/ Pkt. Unsere Renten betragen derzeitig netto 1250,- € und die meiner geschiedenen Frau 1500,-€ .
    Ich bitte Sie mir mitzuteiten, ob diese Verfahrensweise durch den Geseztgeber gedeckt ist und welche Veranlassungen können Sie mir empfehlen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Jürgen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jürgen,

      wenden Sie sich bitte mit Ihrem Fall an einen Rechtsanwalt. Wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen und kennen zudem den Scheidungsbeschluss nicht im Detail.

      Ihr Scheidung.org-Team

  104. Inge M. sagt:

    Mein Mann bekäme 1.500 Euro Rente, muß davon 600 Euro an seine Ex-Frau Rentenausgleich abführen. Jetzt habe ich gelesen, dass es einen Eigenbehalt gibt. Wo kann ich mich erkundigen – da ich noch berufstätig bin, lasten unsere gemeinsamen Kosten zu knapp 80 % auf mir. Seine Ex-Frau ist wieder verheiratet.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Inge,

      Der Selbstbehalt liegt meist bei 800 Euro. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der Sie beraten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  105. Alexandra B. sagt:

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage, die mich sicherlich nicht allein betrifft.
    Aufgrund unserer Hochzeit vor 5 Jahren, bestand mein Ehemann einen Tag vor der Eheschließung darauf, dass ich seinen entworfenen Ehevertrag mit Ausschluss des Versorgungsausgleiches und allen Ansprüchen unterschreibe und ich habe mich, wenn auch sehr enttäuscht hierauf eingelassen, da er mich total unter Druck gesetzt hat. Diese Tatsache des Misstrauens seinerseits steht nun aber bereits über fünf Jahre zwischen uns.
    Natürlich verstehe ich, dass ein Partner nach einer schlechten Erfahrung eine Absicherung möchte, dass es ihm nicht noch einmal passiert, aber derartig grenzenloses Misstrauen bestürzt mich schon sehr, zumal er sich alle Rechte gesichert hat, auch für den Fall, dass ER die Scheidung möchte. Sein Einkommen/Rente ist ungefähr vierfach so hoch wie meine zu erwartende Rente, von der ich vermutlich weder leben noch sterben kann auch wenn es vermutlich in etwa die Grundsicherung ausmacht. Selbst der Notar, der seinerzeit diesen Vertrag beurkundet hat, war von der Kälte sehr erschüttert. Ich liebe meinen Mann, aber nicht um jeden Preis und diese Ungewissheit, dass ich (ich werde ja nicht jünger) irgendwann vor dem absoluten Nichts stehe, da ich mir nicht einmal eine eigene adäquate Wohnung mieten könnte, macht mich sehr unglücklich. Ist ein Vertrag, unter Druck unterschrieben, eigentlich rechtens?
    Für eine Rückantwort wäre ich dankbar.
    Mit freundlichem Gruß
    Alexandra

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Alexandra,

      ein Ehevertrag, der eine Person über Gebühr benachteiligt – vor allem durch den Ausschluss sämtlicher Ansprüche – kann unwirksam sein. Zudem können fragwürdige Umstände bei der Vertragsunterzeichnung Sittenwidrigkeit bedeuten. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die vertraglichen Regelungen prüfen zu lassen und zu ergründen, ob der Ehevertrag in dieser Form überhaupt haltbar wäre.

      Ihr Scheidung.org-Team

  106. Frank sagt:

    Hallo Beraterteam, warum muss ich für meine Exfrau, obwohl sie noch arbeitet, bereits jetzt mit meinem Eintritt in den Ruhestand einen Versorgungsausgleich zahlen, den sie erst nach drei Jahren mit Eintritt in ihren Ruhestand erhält?

    Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

    MfG
    Frank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Frank,

      der Versorgungsausgleich findet mit Rechtskraft der Entscheidung statt und nicht erst mit Eintritt in das Rentenalter.

      Ihr Scheidung.org-Team

  107. Sascha sagt:

    Hallo,

    ich und meine Ex-Frau wollen uns endlich scheiden lassen. Getrennt haben wir uns schon vor ca.5 Jahren und wir haben heute auch ein freundschaftliches Verhältnis. Wir würden gerne beide auf diese Rentenausgleichs-Geschichte verzichten um damit unsere Scheidung schnell hinter uns zu bringen. In erster Linie auch weil ich gern wieder heiraten möchte. Wir haben zusammen 4 Kinder und sie hat in den Jahren wo wir zusamen waren nicht einmal voll gearbeitet und etwa zusammen genommen 1 Jahr auf Teilzeit gearbeitet. Verheiratet sind wir seit Juni 1998. § Kinder leben noch bei ihr und sie selbst arbeitet jetzt seit ca. 4 Jahren. In der Zeit wo wir zusammen waren 1998 – 2012 habe ich neben längeren Arbeitslosenphasen immer wieder hier und da gearbeitet. Seit der Trennung bin ich dann permanent in einem Arbeitsverhältnis gewesen.
    Wie können wir nun unsere Scheidung ohne große Gehaltsnachweise schnell hinter uns bringen? Reicht es wenn wir noch einen Ehevertrag schliessen und diesen dann notariell beglaubigen lassen?

    MfG
    Sascha

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sascha,

      die Ehegatten können sich zu den meisten Scheidungsfolgesachen einvernehmlich in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung einigen – auch bezüglich des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs. Der Versorgungsausgleich jedoch wird von Amts wegen vom Gericht behandelt. Dieses wird dann auch entsprechende außergerichtliche Vereinbarungen dahingehend prüfen, ob durch den Ausschluss des Ausgleichs eine Seite über Gebühr benachteiligt wäre. Aus diesem Grund bedarf es in der Regel dennoch stets entsprechender Auskunftsersuchen bei den Versorgungsträgern. Diese berechnen dann auch schon, welche Rentenanwartschaften in welchem Verhältnis geteilt werden müssten.

      Richten Sie sich an Ihren Anwalt, um die Möglichkeit einer einvernehmlich geschlossenen Scheidungsfolgenvereinbarung zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  108. Kay sagt:

    Hallo,
    in meinem Urteil beträgt der Ausgleichswert zu Gunsten meiner geschiedenen Frau 626,00 Euro, mein Anspruch an ihre Deutsche Rentenversicherung Rheinland beträgt ca. 238,00 Euro. Ich habe das bisher so verstanden, dass mir nach meiner Pensionierung 626 – 238,00 Euro= 388 Euro abgezogen werden. Angeblich soll ich diese jedoch nicht erhalten, da die Pensionskasse die Ansprüche nicht miteinander verrechnen würde, sondern vielmehr argumentiert: Mehr als 71,75 % Ruhegehalt steht einem Beamten nicht zu, die 238 Euro fallen somit quasi unter dem Tisch. Und die 626 Euro werden dann komplett von den 71,75 % abgezogen. Ist das so? Und wie kann man sich schon im Vorfeld gegen eine derartige Ungleichbehandlung wehren?
    Vorab vielen Dank für Ihre Mühe!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kay,

      die Ausgleichsansprüche aus Pensionskassen lassen sich nicht mit gesetzlichen Rentenkonten verrechnen. In der Regel wird stattdessen für den Ausgleichsberechtigten ein neues Konto angelegt, auf den die Rentenpunkte übertragen werden. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um sich genau über den Ablauf des Versorgungsausgleichs in Kenntnis setzen zu lassen. Sie können sich auch an Ihre zuständige Pensionskasse wenden, um sich beraten zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  109. Annie sagt:

    Wie verhält es sich denn, wenn det geschiedene Partner als ausgleichsberechtigter in das gesetzliche Rentenalter eintritt und dann noch weiter arbeitet ?? Ich bin Beamtin im Vorruhestand und muss aufgrund des versorgungsausgleiches mit 500€ weniger im Monat auskommen. Ich erhlte ja bis jetzt nur meine Pension, da ich das gesetzliche Rentenalter erst 2024 erreiche und mein Exmann geht 2018 in Rente. Mir wird jetzt die Pension erheblich gekürzt, er wird nächstes Jahr noch weiter arbeiten und damit viel Mehr monatlich zur Verfügung haben als ich. Er hatte als Selbstständiger nur den Mindestbeitrag in die Gesetzl. Rentenkasse eingezahlt und profitiert natürlich jetztberheblich von meinen Pensionsansprüchen, die ja geteilt wurden. was oder kann ich überhaupt etwas machen, wenn ich genau weiß, dass er nächstes Jahr monatlich viel mehr haben wird als ich ?? vielen Dank für Ihre Bemühungen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Annie,

      der Versorgungsausgleich wird regelmäßig unabhängig von eigenen und regelmäßigen Einkünften betrachtet. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um sich dahingehend beraten zu lassen, ob und inwieweit ein anderer Ausgleich denkbar wäre.

      Ihr Scheidung.org-Team

  110. Karl-Heinz sagt:

    Guten Tag die Damen und Herren,
    unsere Scheidung steht bevor und ich habe ein Formular zugesandt bekommen auf dem alle Rentenverträge dargestellt werden sollen. Gesetzliche wie auch Private! Meine Noch-Ehefrau und ich sind uns einig auf den Versorgungsausgleich zu verzichten. Die für die gesetzlichen Ansprüche anzugebenden Daten werden wir natürlich auch jeweils eintragen.
    Wie ist das mit den privaten Rentenverträgen wenn wir doch verzichten wollen? Müssen die trotzdem angegeben werden?

    Vielen Dank für die zeitnahe Antwort da wir in 2 Wochen den Antrag schon abgeben müssen.

    Gruß
    K-H

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Karl-Heinz,

      der Versorgungsausgleich ist im Falle der Scheidung von Amts wegen in das Scheidungsverbundverfahren aufzunehmen. Auch im Falle eines in einer Scheidungsfolgenvereinbarung vereinbarten Verzichts werden die Gerichte daher in der Regel prüfen, ob durch eine solche Vereinbarung einer der Ehegatten über Gebühr benachteiligt werden würde. Da im Versorgungsausgleich alle Rentenanwartschaften, die in der Ehezeit erworben wurden, zu berücksichtigen sind, ist die Auskunft sowohl über die gesetzlichen als auch die privaten Punkte zu erteilen. Bitte wenden Sie sich für eine umfassende Auskunft und der Prüfung Ihres Falles an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  111. bernhard sagt:

    Meine Sorge besteht darin dass ich beim Versorgungsausgleich deutlich benachteiligt werde. Meine Frau bezieht seit 2000 Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Rente war 2000 deutlich geringer als mein Einkommen. Ab 2000 zahlte sie in keine Altervorsoge mehr ein. Ich jedoch habe zwar mehr als Sie verdient jedoch waren meine Rentenansprüche (2000) bei damaliger Hochrechnung gerade so hoch wie Ihre Rente. Auf Grund der Rentenreform und meines sinkenden Einkommens ist meine derzeit zu erwartende Rente deutlich geringer als Ihre,ich bekomme dann ca. 500€ netto weniger, meine Private Zusatzrentenversicherung habe ich auf eine Einzahlung je Monat von 6€ reduziert, da meine Frau 30 Jahre lang an Kaufsucht leidet. (kein Geld für Altersvorsorge) Wegen Ihrer Erkrankung war sie mehrfach in stationärer und ambulanter Behandlung. Leider verweigert Sie die entgültige Aufarbeitung der Ursache so dass auch nach Auskunft der Ärzte mit keiner Heilung zu rechnen ist. Sie selbst möchte die Scheidung denn seit dem ich die finanzielle Kontrolle über alle Konten habe. Zurück zu meiner Frage. Nach dem gültigen Recht würde das bedeuten dass Sie von meinen Punkten etwas abbekommt, von Ihren Punkten kann ich ja nichts bekommen Sie hat ja nicht eingezahlt hat, ist das so ?. Zur Zeit hat Sie eine Nettorente von 1500€ ich würde eine Nettorente von 1000€ bekommen (Rentenauskunft) ohne Scheidung. Wenn ich von meinen Rentenpunkten bei Scheidung fast die Hälfte abgeben muß werde ich Sozialhilfeempfänger obwohl ich 45 Jahre gearbeitet habe, ist das so richtig ? Muß ich sogar noch Unterhalt zahlen denn zur Zeit verdiene ich 2000€ netto meine Frau 1500 ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bernhard,

      beim Versorgungsausgleich finden regelmäßig alle in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften Berücksichtigung. Im Einzelfall kann der Versorgungsausgleich auch ausgeschlossen werden, wenn es sich um nur geringe Ausgleichswerte handelt oder anderweitig Ausgleich geschaffen wird. Neben dem Versorgungsausgleich können im Zuge einer Scheidung immer auch Unterhaltsansprüche entstehen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit der Ausschluss des Rentenausgleichs möglich ist und welche Ansprüche im Falle einer Trennung und Scheidung entstehen würden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  112. Ulrich sagt:

    Wenn ich zum Zeitpunkt meiner 2. Ehe bereits im Ruhestand bin und Pension aus einem vorherigen Beamtenverhältnis beziehe, wird diese im Falle einer Scheidung von der 2. Ehefrau beim Versorgungsausgleich einbezogen oder spielt die Pension keine Rolle, da der Anspruch nicht während der Ehezeit entstanden ist?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ulrich,

      der Versorgungsausgleich kann sich unserer Kenntnis nach nur auf während der Ehezeit erworbene Rentenanwartschaften beziehen. Ist ein solcher Erwerb nicht gegeben, so ist anzunehmen, dass Ausgleichsansprüche nicht entstehen. Wenden Sie sich für die rechtssichere Klärung Ihrer Frage bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  113. Armin sagt:

    Auch ich hätte eine Frau, bin seit 5 Jahren verheiratet und so wie gelesen habe werden beim Rentenausgleich auch nur diese 5 Jahre berücksichtigt, richtig? Und wie würde die Betriebsrente verrechnet werden, welche Jahre werden hier berücksichtigt auch nur die 5 Jahre oder der Anspruch auf die gesamt Laufzeit?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Armin,

      bei dem Versorgungsausgleich finden regelmäßig nur die Rentenanwartschaften Berücksichtigung, die während der Ehezeit erworben wurden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Versicherer oder Ihren Anwalt, um näheres zu erfahren.

      Ihr Scheidung.org-Team

  114. luigi sagt:

    was in diesem Beitrag fehlt, ich hatte damals auf den Versorgungsausgleich verzichtet, obwohl man mir sagte dass ich es nicht tun soll. kann man einen Verzicht auch wieder rückgängig machen und wenn ja ab wann ist es verjährt

    besten Dank vorab

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Luigi,

      vielen Dank für den Hinweis. Wir planen zur Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs einen eigenen Beitrag, der in Kürze erscheinen soll, und sich auch mit dem Aspekt der Rücknahme einer Verzichtserklärung beschäftigen wird.

      Ist der erklärte Verzicht auf Versorgungsausgleich Bestandteil eines bereits rechtskräftig gewordenen Scheidungsbeschlusses, lässt sich hiergegen nur sehr schwer vorgehen. Anders als bei einem durchgeführten Versorgungsausgleich ist die Rückgängigmachung nur selten denkbar (etwa bei Irreführung und Unsittlichkeit des Vorgangs). Wenden Sie sich an einen Anwalt, um dies in Ihrem Sonderfall prüfen zu lassen. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen.

  115. Jens sagt:

    Guten Tag

    Ich bin seit kurzem geschieden ( Berufssoldat ) Versorgungsausgleichszahlung an meine Ex wurde mit 750€ festgesetzt, ich bekomme von Ihr 8 rentenpunkte die ca. 240€ Wert sind.
    Nach jetzigem gültigen Recht, wird der Versorgungsausgleich erst mit 62 Jahren von der Pension abgezogen. Bekomme ich zu diesem Zeitpunkt bereits die 8 Rentenpunkte
    ( 240€ ) „gutgeschrieben“ so dass ich „nur“ ca. 510€ zahlen muss, oder ab wann stehen mir die Rentenpunkte zu? Vielen Dank im voraus für Ihre Mühe!

    LG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jens,

      die Anrechnung der Rentenpunkte ist mit Renteneintritt wirksam. Die Übertragung findet in der Regel bereits mit Rechtskraft der Entscheidung statt. Wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  116. Sabi sagt:

    Hallo.
    Ich hätte eine Frage, die mir bislang keiner beantworten kann. Mein Lebensgefährte befindet sich im Scheidungsverfahren, welches sich aufgrund des Versorgungsausgleichs schon erheblich hinzieht. Ständig fordert die dt. Rentenversicherung neue Unterlagen an. Jetzt möchten die auch noch Auskünfte von mir haben, weil ich mit meinem Lebensgefährten ein Kind habe und er in Elternzeit war. Die Geburt des Kindes und damit auch die Elternzeit waren beides erst weit nach der Ehezeit, also nach Zustellung des Scheidungsantrags. Ich möchte meine Daten nicht rausgeben, da ich der Meinung bin, meine Situation hat nichts mit dem Versorgungsausgleich anderer zu tun und würde gerne von meinem Recht auf Datenschutz gebrauch machen. Muss ich als außenstehende Dritte Auskünfte erteilen?
    Über eine Antwort wäre ich echt dankbar.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sabi,

      auch Elternzeiten können bei der Ermittlung der auszugleichenden Rentenanwartschaften Berücksichtigung finden. Hier ist davon auszugehen, dass die Auskünfte allein die Anwartschaften Ihres Mannes betreffen. Bitte lassen Sie ggf. von dem Anwalt Ihres Partners prüfen, inwieweit Sie dem Auskunftsersuchen der Rentenversicherung nachkommen müssen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  117. Martha sagt:

    Hallo,
    ich wurde 1987 geschieden und habe auf Unterhalt verzichtet, im Urteil steht, dass der Versorgungsausgleich nicht stattfindet. Das Gesetz ist aber von 2009, kann ich daher Widerspruch einlegen? Mein ehemaliger Mann ist seit 14 Jahren tot und er war noch kurze Zeit wieder verheiratet.
    Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Martha,

      das Versterben des Ehegatten kann im Einzelfall auch die Rücknahme des Versorgungsausgleich begründen, wenn der Betroffene zu diesem Zeitpunkt noch keine Ansprüche oder nur für kurze Dauer entsprechende Zahlungen erhalten hat. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Rentenversicherungsträger. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Durchsetzung ggf. behilflich sein.

      Ihr Scheidung.org-Team

  118. Claus sagt:

    Hallo,
    meiner Frau ist jetzt eingefallen das sie mich nicht mehr braucht, nach fast 48 Jahren. Nun sind wir beide schon ein paar Jahre in Rente. Sie bekommt knapp 300€ und mir bleiben nach Abzug für Kranken- und Pflegeversicherung noch gut 1750€ . Das zusammen ergibt eigentlich ein gutes Rentenleben. Was aber müsste ich von meiner Rente an meine Frau abgeben? Ich habe mal gehört das ich im Scheidungsjahr noch für sie mit aufkommen und sie sich danach das Geld vom Sozialamt holen muss.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Claus,

      im Zuge einer Scheidung findet regelmäßig der sogenannte Versorgungsausgleich statt. In dessen Rahmen werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Ehegatten hälftig geteilt. Bis zum erfolgten Rentenausgleich kann eine größere Einkommensdifferenz einen Unterhaltsanspruch begründen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich über die Folgen einer Scheidung umfassend informieren zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  119. Harrald sagt:

    Hallo Liebes Scheidung.org-Team,

    nach 15 Jahren Trennung und das einläuten der Scheidung jetzt , da der Krankenkasse jetzt einfiel das meine noch Ehefrau sich ja selbst versichern muss und will jetzt Geld zurück und berechnet meine noch Ehefrau jetzt mit 170 Euro pro Monat ab. Alles soweit ok und ich muss die 170 Euro auf den Unterhalt von 1100Euro drauflegen da auch sie selbst keiner Arbeit durch alter und Krankheit nachgehen kann. Das habe ich auch alles Gut und Verstanden.
    Also Scheidung: Und 40 Jahre Versorgungsausgleich zahlen.
    Aber jetzt die Frage: Man hört das der Staat versucht an den Ausgleich zu kommen.
    Zum Beispiel Bei Tod des Ausgleichempfänger. Und Und Und.
    Wie kann man so etwas verhindern , denn das wäre ganz böse.

    Was ist geschickt zu tun um so etwas zu vermeiden.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Harrald,

      der Versorgungsausgleich kann ggf. rückgängig gemacht werden, wenn der Ausgleichsberechtigte vor Renteneintritt verstirbt oder zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht länger als drei Jahre Rente bezog. Die Rückgängigmachung kann in diesen Fällen bei dem jeweiligen Versicherungsträger beantragt werden. Wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Rentenversicherer.

      Ihr Scheidung.org-Team

  120. Andreas sagt:

    Hallo. Ich habe da eine Frage. Ich bin seit 2006 mit einer Peruanerin verheiratet. Jetzt habe ich die Scheidung eingereicht., sie ist bereits in ihr Land zurückgekehrt und arbeitet dort wieder in ihrem Beruf als Anwältin wenn sie in ein paar Monaten das vergangene aufgeholt hat. Bis dahin schicke ich ihr monatlich Geld. In Deutschland hat sie nie gearbeitet und somit auch nicht in die Rentenkasse eingezahlt. Muss jetzt trotzdem der Versorgungsausgleich durchgeführt werden da Peru ja kein vergleichbares System hat.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andreas,

      wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, kann für den Ausgleichsberechtigten auch eigens ein Konto bei der Rentenversicherung angelegt werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, ob der Anspruch auf Versorgungsausgleich durch den Aufenthalt in Peru aufgehoben sein kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  121. h. sagt:

    Hallo,
    meine noch Ehefrau und ich wollen uns scheiden lassen. Wir sind beide seit unserer Heirat 2007 im öffentl. Dienst beschäftigt. Da sie weniger verdient hat und auch wegen dem gemeinsamen Kind nur Teilzeit gearbeitet hat 34 Std., möchten wir Notariel eine Einmalsumme vereinbaren welche dann als Versorgungsausgleich gilt. Ziel ist dem ganzen gerechne und Verwaltungsaufwand zu entgehen und trotzdem eine für uns gerechte Lösung finden.
    Ist das so machbar?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      der Verzicht auf den Versorgungsausgleich kann im Einzelfall möglich sein. Bitte wenden Sie sich zur Abklärung und für die Erstellung einer wirksamen Scheidungsfolgenvereinbarung an einen Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  122. M. sagt:

    Hallo,
    ich bin seit 17 Jahren geschieden und mein Ex-Mann hat von mir Rentenpunkte erhalten, da er als Selbständiger keine Rente eingezahlt hat. Mit Renteneintritt könnte es sein, dass er Unterhalt von mir fordert. Er hat seit der Scheidung offenbar nicht offiziell gearbeitet und für sein Kind keinen Unterhalt gezahlt. Ich bekomme später eine Rente, die nicht viel über dem Hartz4-Satz liegen wird. Hat er Anspruch auf Unterhalt, obwohl er sich in den ganzen Jahren selbst hätte absichern können?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      ein Unterhaltsanspruch kann nur dann durchgesetzt werden, wenn der Schuldner auch tatsächlich leistungsfähig ist. Gegenüber ehemaligen Ehegatten gilt dabei ein Selbstbehalt von 1.200 Euro monatlich. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit ein nachehelicher Unterhalt von Ihnen gefordert werden kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  123. Jürgen sagt:

    Hallo,
    ich bin seit 1999 verheiratet, wir werden voraussichtlich 2018 geschieden. Wir sind kinderlos.
    In dieser Zeit ist meine Frau ca. 10 Jahre lang, auf eigenen Wunsch, zuhause geblieben und hat nichts in die Rentenkasse einbezahlt. Sie wäre aber arbeitsfähig gewesen.
    Ich bin mittlerweile seit 01.06.2017 Rentner. Wie gestaltet sich der Rentenausgleich? Meine Frau wohnt in dem von uns in der Ehezeit gebauten Haus. Ich bin ausgezogen und wohne jetzt in Miete. Meine Frau ist vermögend, es besteht kein Ehevertrag. Muss ich zwingend Rentenausgleich bezahlen oder gibt es eine Möglichkeit dies zu umgehen?
    MfG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jürgen,

      der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen vor dem zuständigen Gericht in das Scheidungsverbundverfahren aufgenommen. Die Ehegatten können sich im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung einvernehmlich einigen und den Versorgungsausgleich ausschließen. Das Gericht muss diesem Vorgang jedoch nicht folgen, wenn zu befürchten ist, dass dadurch einer der Ehegatten maßgeblich benachteiligt wäre. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich beraten zu lassen, welche Regelungen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung möglich sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  124. Felina sagt:

    Hallo, Mann ist Kubaner, Heirat war 2005 in Kuba. Seit 2010 getrennt lebend, da mein Mann nie hier leben wollte. Kam und ging wie er wollte. Hat nie gearbeitet ist in 2014 in Heimat zurück. Ich seit 2010 arbeitslos und seit 4 Jahren Harzt 4. Muss ich bei Scheidung irgendetwas an ihn zahlen? oder ist es besser Scheidung in Kuba. Er will keine Scheidung. mfg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Felina,

      sofern die Ehe in Deutschland anerkannt ist, kann die Scheidung auch hierzulande erfolgen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, ob die Scheidung nach deutschem Recht oder kubanischem Recht erfolgen kann. Sollte deutsches Familienrecht Anwendung finden, können entsprechende Unterhaltsansprüche entstehen. Das kubanische Familienrecht ist uns an dieser Stelle nicht bekannt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  125. Frauke sagt:

    ups. nun ist alles weg?
    also noch einmal von vorne: ich bin Deutsche und war 15 J. mit einem österreichischen Beamten verheiratet.( er sit nun in Rente) Ich habe nicht gearbeitet,sondern michum unsere Tochter gekümmert. zum Zeitpunkt der Scheidung hieß es, dass es in Österreich keinen Versorgungsausgleich gibt, daher fehlen mir nun 15Jahre Rente. Ich habe erst mit 48 zum arbeiten begonnen..Habe ich als EU Bürgerin da eine Möglichkeit wegen Diskriminierung zu klagen? Damals hieß es, dass dies national geregelt sei, aber vielleicht hat es in der Zwischenzeit einen Urteilsspruch gegeben?
    Danke für dieInfo

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Frauke,

      Entsprechendes ist uns an dieser Stelle nicht bekannt. Bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Frage an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  126. Inga sagt:

    Wer bekommt was?
    Die Spannungen nehmen zu und ich kann keine Gartenarbeit mehr machen.

    Wir wohnen zur Pacht in einem Mobilheim auf einem Campingplatz
    mit Gesamtunkosten (Strom, Pacht, Müll und Gas) von 230,00Euro.
    Haben 2007 in Berlin geheiratet
    und sind 2009 hier hin gezogen. Da wurde mein Gatte Altersrentner.
    Das Grundstück und Moilheim gehört meinem Mann schon rund 30 Jahre. Er ist jetzt 71 ich 66 Jahre alt.

    Mein Mann hat 1200 Euro Altersrente
    + eine Betriebsrente 350,00 Euro

    ich habe eine Behindertenrente 600,00 Euro
    und eine Altersrente von 495,00 Euro (vorher schon als Zusatzrente wegen voller Erwerbsunfähigkeit).
    Ich würde in eine andere Wohnung mit ca 500,00 EuroWarmmiete ziehen wollen/müssen oder ins Altenheim.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Inga,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie in Erfahrung bringen wollen, wie hoch im Falle einer Scheidung die möglichen Ansprüche ausfallen können. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  127. Michael sagt:

    Hallo,
    muss zum berechneten Versorgungsausgleich auch weiterhin Unterhalt an die Ex-Frau bezahlt werden ?
    Wenn ja – zum vollen Satz oder wird dieser gekürzt?

    Was ist wenn ich netto nur noch 1.217 € nach Abzug des Versorgungsausgleich übrig habe ? Muss ich dann trotzdem noch eine monatliche Abfindung bezahlen?

    Vielen Dank im voraus & Gruss,
    MP

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michael,

      beim Versorgungsausgleich und dem Unterhaltsanspruch handelt es sich um zwei unterschiedliche rechtliche Ansprüche im Scheidungsfall. Der Versorgungsausgelich bezieht sich zudem nur auf den Ausgleich der Rentenanwartschaften, sodass ein direkter Einfluss auf geleisteten Unterhalt sich zumeist erst ergeben könnte, wenn der Anspruchsteller bereits Rentenbezieher ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  128. Norbert sagt:

    Hallo,
    im Rahmen des Versorgungsausgleiches wurden ca. 600 Euro einer Beamtenpension übertragen. Wird die Pension vor oder nach Steuern um diesen Betrag verringert?
    Vielen Dank im Voraus und Grüße,
    Norbert

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Norbert,

      beim Versorgungsausgleich werden in der Regel die Pensionsansprüche gemäß Konto beim Träger an den Ehegatten übertragen. Je nach Bezugshöhe können hierauf bei Auszahlung Steuern entfallen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  129. Günter sagt:

    Es geht um einen Amstsgericht – Beschluss vom Dezember 2017 zum Versorgungsausgleich einer im Jahre 1994 geschiedenen Ehe.
    Zur Ermittlung der Anrechte zur inneren Teilung wurden Auskünfte der Deutschen Rentenversicherung aus dem Jahr 2013 verwendet obwohl mit Einführung der Mütterrente am 01.07.2014 eine Veränderung der Anrechte eingetreten ist. Wenn die Berechnung mit den aktuellen Rentenauskünften erfolgt wäre, hätten die Ehepartner für die Ehezeit gleiche Anrechte erworben und der Versorgungsausgleich wäre hinfällig. So aber, würde es zu einem ungerechten Ausgleich kommen.
    Ist eine Beschwerde gegen den Beschluss aussichtsreich?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Günter,

      wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen und können deshalb keine Einschätzung zu möglichen Erfolgschancen abgeben. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  130. Christoph sagt:

    Hallo,
    bei uns ist der Fall, dass ich ganz normal gesetzlich rentenversichert bin. Meine Frau als Tierärztin allerdings ist über das tierärztliche Versorgungswerk rentenversichert. Nun lassen wir uns scheiden. Meine Frau hat ein höheres Anrecht an dem Wert meiner gesetzlichen Rentenversicherung als ich an ihrer Versicherung im Versorgungswerk. Wie wird das nun geteilt? Bekommt meine Frau ein Rentenkonto in der gesetzlichen Rentenversicherung? Geht das, obwohl sie sich vorher nur im Versorgungswerk rentenversichern durfte? Oder gehen Ihre Ansprüche an meiner gesetzlichen Rentenversicherung in eine externe Teilung?
    Vielen vielen Dank für eine Antwort,
    Christoph

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christoph,

      bei einer externen Teilung von Versorgungsansprüchen wird bei den Rentenversorgern häufig ein eigenes Konto für den Betroffenen eröffnet. Auf dieses werden dann die auszugleichenden Rentenanwartschaften übertragen. Wenden Sie sich für umfassende und auf Ihren Fall bezogene Antworten an Ihren Versorgungsträger oder Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  131. Juls sagt:

    Guten Tag. Ich habe folgende Frage. Die Scheidung von meinem Exmann erfolgte im November 1991, es herrschte bereits bundesdeutsches Recht. Nach diesem wurde die Scheidung durchgeführt, aber ein Versorgungsausgleich erfolgte nicht, angeblich war die Gesetzeslage noch nicht komplett. Ich wurde dadurch nach 20 Jahren Ehe und vier Kindern in meinen Rentenansprüchen erheblich benachteiligt und habe deshalb inzwischen als Rentnerin sehr wenig Rente.
    Gibt es eine Möglichkeit diesen Versorgungsausgleich, wenn auch sehr spät, nachzuholen? Mein Exmann lebt noch. Jahrelang wusste ich nicht, wo er lebt und konnte nichts unternehmen. Was hat der Gesetzgeber für diese sicher nicht häufigen Fälle vorgesehen. MfG D. Juls

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Juls,

      ein Versorgungsausgleich findet in der Regel nur bei ostdeutschen Ehegatten statt, wenn diese nach dem 31. Dezember 1991 geschieden wurden. Da das DDR-Recht keinen Versorgungsausgleich vorsah, gibt es bis heute fragen nach einem angemessen Ausgleich für Betroffene. Die Regelung obliegt in der Regel der Bundesregierung.

      Ihr Scheidung.org-Team

  132. Gerd sagt:

    Guten Tag,
    ich bin als ehemaliger Bundesbeamter im vorzeitigen Ruhestand mit 62 Jahren (Pensionär). Meine Frau ist 10 Jahre jünger und arbeitet sozialversicherungspflichtig in Vollzeit. Würde bei einer Scheidung ein Versorgungsausgleich sofort fällig und ging dann direkt an meine dann Ex-Frau ? Meine Frau hatte aufgrund Kinderzeiten nur 10 Entgeltpunkte in der Rentenversicherung erarbeitet und 24 von 32 Jahren Beamtenzeit waren wir verheiratet.
    Grüße
    Gerd

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gerd,

      der Übertragung der Rentenpunkte erfolgt in der Regel nach abschließender Festlegung zu den Ausgleichsansprüchen, nicht erst bei Renteneintritt eines der Berechtigten. Bitte wenden Sie sich für eine Klärung an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  133. Klaus sagt:

    Kurze Frage:
    Ich war bei Eheschließung bereits Rentner, habe also während der Ehe keine Anwartschaften mehr erworben. Meine Frau ist noch berufstätig. Wird in einem solchen Fall ein Versorgungsausgleich durchgeführt und könnte ich eventuell darauf verzichten?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Klaus,

      in der Regel ist ein Versorgungsausgleich durchzuführen, wenn Rentenanwartschaften während der Ehe erworben wurden. Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist möglich. Dabei kommt es auf den Ausgleich im jeweiligen Einzelfall an, ob dieser auch haltbar ist. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um prüfen zu lassen, unter welchen Voraussetzungen Sie den Versorgungsausgleich ausschließen können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  134. Walther sagt:

    Meine Tochter befindet sich in der Trennungsphase und in Vorbereitung einer Scheidung. Über ihren Anwalt wird zur Zeit die Höhe des Versorgungsausgleiches festgestellt. Die Frage ist:
    Kann ein Versorgungsausgleich zum Zeitpunkt der Scheidung als einen konkreten Betrag von ? an die Tochter ausbezahlt und damit das Thema abgeschlossen werden? Ist das, wenn möglich, von wem ist das zu beurkunden?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Walther,

      der Verzicht auf den Versorgungsausgleich kann im Einzelfall erfolgen. In der Regel einigen sich die Ehegatten hierüber in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Allerdings könnende entsprechende Regelungen ggf. auch unwirksam sein, wenn kein entsprechender Ausgleich geschaffen wird oder der Vertrag letztlich aus anderen Gründen in Teilen oder gänzlich unwirksam ist.

      Bitte raten Sie Ihrer Tochter zum Besuch bei einem Anwalt. Dieser kann Sie rechtlich bezüglich der Möglichkeiten einer Scheidungsfolgenvereinbarung umfassend beraten. Abschließend müssen die Vereinbarungen notariell beurkundet werden, damit sie (zumindest formal) rechtwirksam sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  135. Anna sagt:

    Sehr geehrtes Team,
    ich bin seid nunmehr 10 Jahren (April 2008) geschieden. Seid März 2003 bin ich Landesbeamtin davor Angestellte (neue Bundesländer). Vom Februar 1989 bis zum o.g. Zeitraum war ich verheiratet. Mein geschiedener Mann hat bis 1996 gearbeitet, war dann ein Jahr arbeitslos und hat sich dann,mit Hilfe eines Kredites meiner Mutter (50000,00DM), eine Selbstständigkeit aufgebaut.
    Er hat in dieser Zeit nur einen Betrag von monatlich ca. 100 Euro in eine private Rentenversicherung eingezahlt. Diese hat er vor der Ehescheidung gekündigt und sich den Betrag auszahlen lassen. Somit hat diese, wenn auch minimale Vorsorge, keinen Eingang in den Versorgungsausgleich gefunden. Es hat auch niemand danach gefragt, auch die damalige Familienrichterin ist nicht stutzig geworden und hat nichts hinterfragt. Etwa 2 Jahre vor der Trennung habe ich für die Firma Kredite in Höhe von zusammen 15000,00 Euro aufgenommen, da mein damaliger Gatte „nicht solvent“ war. Der Kredit meiner Mutter wurde nie zurückgezahlt, auch die Zinsen blieben in den letzten Jahren unserer Ehe aus. Ein Landesgericht hat den Anspruch meiner Mutter (sie verstarb 2011) auf Rückzahlung des Kredites festgestellt. Kurz vor der Ehescheidung hat mein Exmann sowohl Insolvenz für die Firma als auch Privatinsolvenz angemeldet. Es sind alle Unterlagen eingereicht worden, bekommen haben wir nichts. Allerdings wurde beim Versorgungsausgleich festgestellt, dass mein geschiedener Mann Entgeldpunkte im Gegenwert von ca. 520,00Euro erhält. Während der Selbstständigkeit hat quasie nichts zum Familieneinkommen Beigetragen, da nach seiner Aussage die Firma praktisch bei „plus minus Null“ arbeitet.
    Schon damals erschien mir das ganze Verfahren als ziemlich ungerecht, zumal er für seinen damals 17 jährige Sohn auch keinen Unterhalt gezahlt hat und ich aufgrund des Insolvenzverfahrens auch den 15000,00 Euro Kredit zurückzahlen musste.
    Nun zu meiner Frage, gibt es eine Chance, das Verfahren des Versorgungsausgleiches nochmals überprüfen zu lassen oder ist es halt „Pech“, das Niemand (auch meine damalige Anwältin nicht) seine Vorsorge hinterfragt hat? Selbst seine damalige Steuerberaterin war skeptisch, was die Insolvenz betraf. Für sie sah es so aus, dass der kleine Betrieb absichtlich in die Insolvenz geführt wurde.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anna,

      bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Eine fallspezifische Einschätzung ist deshalb hier nicht möglich. Bitte wenden Sie sich für die Bewertung Ihres Falles an einen Anwalt.

      Ihr scheidung.org-Team

  136. Fritz sagt:

    Hallo,

    meine Scheidung steht bald an, nach fast 40 Jahren Ehe.
    Meine Frau bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsente von knapp 700 Euro.
    Ich zahle ca. 1000 Euro monatlich Unterhalt.
    Mein Versorgungsausgleich wurde fast halbiert aber von Ihrer Rente wurde nichts übertragen.
    Ist das richtig so?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Fritz,

      beim Versorgungsausgleich werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zwischen den ehemaligen Ehegatten aufgeteilt. Inwieweit hier statt des Übertrags eine Verrechnung erfolgt, können Sie bei der zuständigen Kasse in Erfahrung bringen. Auch Ihr Anwalt kann Sie bezüglich der Ausgestaltung in Ihrem Einzelfall beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  137. Michael sagt:

    Bei meiner Scheidung in 2001 wurde ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Da die Betriebsrente noch nicht ermittelt werden konnte, vereinbarten wir bei der Scheidung eine Unterhaltszahlung für alle weiteren Rentenbezüge des Ehegatten.
    Muss der betriebliche Rentenversorger diese Vereinbarung akzeptieren, wenn er im Rentenbescheid des Ehegatten den durchgeführten Versorgungsausgleich sieht?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michael,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung dieses Sachverhalts an einen Anwalt. Wir können und dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  138. Rainer sagt:

    Guten Tag, folgende Frage zum Versorgungsausglich. Ich habe am 07.09.2012 geheiratet. Zu diesem Zeitpunkt befand mich bereits im Ruhestand – seit 01.01.2003 (besondere Altersgrenze bei Berufssoldaten). Die Ehe wird voraussichtlich in 2019 aufgrund meines Antrags gschieden werden. Meine Ehefrau ist berufstätig und gesetzlich Renten versichert. Wie wird der Versorgungsausgleich in diesem Fall durchgeführt? Erhält meine Ehefrau Anteile meiner Versorgungsbezüge, oder hat sie keinen Anspruch, da ich bereits bei Heirat im Ruhestand war?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Rainer,

      beim Versorgungsausgleich werden regelmäßig nur Rentenanwartschaften ausgeglichen, die während der gemeinsamen Ehezeit erworben wurden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  139. Heiner sagt:

    …..beabsichtige mich Scheiden zu lassen. Seit 1.3.18 beziehe ich ( Polizeibeamter A 11 Jahrgang 1958) Versorgungsbezüge ca. 3000,– brutto; meine Ehefrau ist Lehrerin (Jahrgang 1958) arbeitet in Teilzeit A 13 (z.Zt. ca. 44.000,– Jahreseinkommen brutto); wir sind seit ca. 32 Jahren verheiratet.
    Nach Auskunft meiner Versorgungsstelle werden bei einer Scheidung ca. 1200,– € meiner Versorgungsbezüge für den Versorgungsausgleich einbehalten. Als 58ziger Jahrgang ist das reguläre Renteneintritts 66 Jahre. Meine Frau beabsichtigt mit 63 Jahren in Pension zu gehen.
    Wie sieht jetzt unser Versorgungsausgleich aus….. muss ich bis zum 66zigsten Lebensjahr auf die 1200,– Euro verzichten und wie wirkt sich eine mögliche Scheidung weiter auf die Pension aus.
    In allen anderen finanziellen Angelegenheiten besteht gegenseitiges Einverständnis.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Heiner,

      bitte beachten Sie, dass der Ausgleich der Rentenanwartschaften unmittelbar mit Rechtskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich erfolgt. Die übertragenen Rentenpunkte werden bei Renteneintritt auch nicht wieder zurückübertragen. Bitte wenden Sie sich für eine Einordnung Ihres Falles an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  140. Marlis sagt:

    Einen schönen guten Tag,
    ich bin seit 2001also 17 Jahre Geschieden und muss Versorgungsausgleich in höhe von 27,27€ an meinen Geschiedenen zahlen, was ja auch richtig ist. Es ist laut Gerichtsbeschluss von der Richterin Frau Schönherr,festgelegt bzw.ein Beschluss gemacht worden. Nun möchte ich wissen wieso nun die Rentenstelle mir auch die in letzten Jahren gezahlten Erhöhungen (Angleichung) meiner Rente auch kürzen wollen obwohl sie sich an den Beschluss der Richterin zu halten haben. Denn die Erhöhung hat mit meiner Ehe und der Scheidung nichts zu tun.
    Bitte um eine Antwort zu diesem Schreiben.
    Mit freundlichen Gruß
    Marlis

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marlis,

      ausschlaggebend ist ggf., ob Rentenpunkte oder Kapitalwerte übertragen wurden. Wenden Sie sich bitte zur Klärung an den Versicherungsträger. Wir können die Frage an dieser Stelle nicht beantworten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  141. Wolfgang sagt:

    1999 zog meine Exfrau aus, ab da zahlte sie nicht mehr in die Rentenkasse. 2006 kam es zur Scheidung. Erfuhr ich beim Versorgungsausgleich nicht einen Nachteil, es fehlten ja Ihre 7 Jahre für die ich dann mitbezahlte ? Ich bitte um kurze Antwort. Vielen Dank, Wolfgang

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Wolfgang,

      beim Versorgungsausgleich erfolgt der Ausgleich der in der Ehezeit, also bis zur Rechtshängigkeit erworbenen Rentenanwartschaften. Vereinzelt können einzelne Zeitabschnitte aufgrund von besonderer Härte ausgeschlossen werden, dies richtet sich jedoch stets nach dem jeweiligen Einzelfall. Wenden Sie sich für eine rechtliche Bewertung ggf. an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  142. Otto sagt:

    Hallo,

    bin seit 1995 verheiratet und lebe nun seit 2 Jahren getrennt. Während der Ehe erbte meine Frau. Mit Erbe wurde gemeinsames Haus abbezalt. Gemeinsame Kinder wurden während der Ehe geboren. Frau war für ca. 20 Jahre nicht berufstätig, ist es jetzt aber. Es gab keinen Ehevertrag. Ich verdiene mehr als sie.

    Fragen bei Scheidung:
    Muss ich Unterhalt an Frau bezahlen?
    Wird Erbe der Frau aufgeteilt bzw. wie verrechnet?
    Wird gemeinsames Haus aufgeteilt?
    Werden Kindererziehungszeiten bei Rentenausgleich an Frau verrechnet?

    Vielen Dank für eingehende Antworten
    Otto

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Otto,

      1. Ob ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht, richtet sich nach den Unterhaltstatbeständen (Bedürftigkeit, Arbeitsunfähigkeit u. a.).
      2. Erbschaften fallen in der Regel nicht in den Zugewinnausgleich, da sie als privilegierter Erwerb zum Anfangsvermögen zugerechnet werden (Ausnahmen ggf. bei Wertzuwachs und Einkünften aus Erbschaften).
      3. Ein Anspruch auf Aufteilung einer gemeinsamen Immobilie ergibt sich in der Regel aus den Eigentumsverhältnissen gemäß Grundbuch.
      4. Dies können Sie beim Rentenversicherer in Erfahrung bringen.

      Grundsätzlich können sich die Ehegatten jedoch auch einvernehmlich zu sämtlichen Folgesachen einigen. Wenden Sie sich für eine umfassende Beratung bitte an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  143. Marlis sagt:

    Einen schönen guten Tag Scheidung.org.Team,
    Bin seid 18 Jahren Geschieden und mein Versorgungsausgleich wurde im Jahre 2009 neu aufgegriffen und im Jahr 2013 vom Gericht Beschlossen.
    In dem Beschluss muss ich meinem Geschiedenen Mann Monatlich 27,27 € zahlen, was ich auch tun werde.
    Jetzt habe ich festgestellt das in dem Schreiben von der Rentenstelle wo mir die Summe für den ausgleich geschickt würde das die Summe für den Versorgungsausgleich sich nach den heutigen Rentenwert ausgerechnet wird, was aber nicht in dem Beschluss vom Gericht nicht drinn steht. Also auch nicht Beschlossen wurde.
    Bitte um Hilfe und eine Nachricht.
    Mit freundlichen Gruss
    Marlis

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marlis,

      wünschen Sie eine Rechtsberatung, wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle keine Einschätzung zu Einzelfällen abgeben. Beachten Sie jedoch, dass ggf. auch die Übertragung von Rentenpunkten erfolgt, der entsprechende zeitliche Gegenwert dann entsprechend von dem Rententräger an den Berechtigten ausgezahlt wird.

      Ihr Scheidung.org-Team

  144. Hans sagt:

    Hallo liebes Scheidungs.org Team,
    ich hab zwei Fragen zum Versorgungsausgleich:
    1. wie lange ist der Berechungszeitraum der erworbenen Anrechte, Beginn mit dem ersten Tag des Heiratsmonats ist klar, aber gilt das Ende bis zum letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags auch wenn es eine notarielle Scheidungsvereinbarung vorliegt, welche schon 4 Jahre vor dem Scheidungsantrag abgeschlossen wurde? Oder gilt hier das Datum der notariellen Scheidungsvereinbarung?
    2. muss ich eine Direktversicherung welche ja eine Kapitallebensversicherung darstellt im Versorgungsausgleich angegeben werden, wenn diese nicht als Rentenwahlrecht ausbezahlt wird? Auf dem Fragebogen zum Versorgungsausgleich steht……“private Rentenversicherungen und private Kapitallebensversicherungen , letztere nur bei bereits ausgeübten Rentenwahlrecht…“dazu würde meine Direktversicherung nicht zählen. Muss ich diese angeben?

    Vielen DANK!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Hans,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Fragen an Ihren Anwalt. In der Regel erstreckt sich der Anspruch auf Versorgungsausgleich auf die Ehezeit.

      Ihr Scheidung.org-Team

  145. Christiane sagt:

    Guten Tag,
    Ich bin 2009 geschieden worden und seit 1.August 2018 mit 61 Jahren in Vollrente wegen Schwerbehinderung. Bei der Scheidung wurde festgelegt, dass ich an meinen Exmann einen Versorgungsausgleich zu zahlen habe. Nun ist mein Mann erst 60 Jahre alt und kann frühstens in 3 Jahren in Rente gehen. Dass ich ab dem Zeitpunkt wo er Rentenleistung (auch Eu-Rente) erhält den Versorgungsausgleich zahlen muss ist mir bekannt. Aber die Rentenstelle hat mir jetzt schon den Versorgungsausgleich abgezogen. Sie berufen sich darauf, dass ich wohl schon vor der Scheidung eine teilweise Eu-Rente anerkannt bekommen habe, welche aber nie zur Auszahlung gekommen ist. Und deshalb ist der Staat berechtigt den Versorgungsausgleich einzubehalten. Ist das wirklich rechtens? Vielen Dank für Ihre Antwort.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christiane,

      die Übertragung der Rentenpunkte im Zuge des Versorgungsausgleichs findet nicht erst bei Rentenantritt des Ausgleichsberechtigten statt, sondern in der Regel bereits mit Rechtskraft der Entscheidung.

      Ihr Scheidung.org-Team

  146. Miriam sagt:

    Hallo liebe Experten,

    ich hoffe sehr, Ihr könnt mir helfen.
    Meine Scheidung steht an und jetzt geht es um den Versorgungsausgleich.
    Verheiratet sind wir seit 10 Jahren, wovon mein Mann 6 Jahre selbstständig ist.
    In diesen 6 Jahren hat mein Mann NICHTS einbezahlt, er hat sich einfach nicht um seine Altersvorsorge gekümmert, mir aber erzählt, er würde es tun.
    Jetzt ärgere ich mich natürlich in Grund und Boden, dass ich ihm vertraut habe.
    Wird beim Vesorgungsausgleich nun die Hälfte meiner Rente abgezogen?
    Muss also ICH durch meine Naivität seine Rente bezahlen, und das 6 Jahre lang?
    Oder gibt es irgendwelche Möglichkeiten dies zu verhindern.
    Freiwillig verzichten wird er jedenfalls nicht, das hat er genau so gesagt.

    Mit den besten Grüßen
    Miriam

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Miriam,

      beim Versorgungsausgleich werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften in aller Regel hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um prüfen zu lasen, ob eine Möglichkeit besteht, den Rentenausgleich in Ihrem Einzelfall auszuschließen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  147. Tom sagt:

    in meinem Scheidungsurteil wurde ein Versorgungsausgleich mit mtl. rund 175 € (Abzug an meiner Rente) beziffert.
    Ist das so zu verstehen, daß dieser Betrag bei mir in Abzug kommt, wenn ich „jetzt“ in Rente gehen würde? Ergo, steigt dieser Abzugsbetrag, wenn ich in ca. 11-13 Jahren tatsächlich in Rente gehe? Ist dies quasi als „Zeitwert“ zu verstehen?
    Oder ist dieser Betrag tatsächlich fix?
    Vielen lieben Dank für Eure Bemühungen

  148. Werner sagt:

    Liebes Team,

    ich bin Beamter. Der Versorgungsausgleich für meine Frau wurde 1999 auf der Grundlage von 75 % Pension berechnet. Zwischenzeitlich wurde der Satz auf 71 % auf gesetzlicher Grundlage abgesenkt. Kann der Versorgungsausgleich neu berechnet und damit gesenkt werden?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Viele Grüße
    Werner

  149. Bodo sagt:

    Ich, Beamter geh 2020 in Pension. Laut Gehaltszettel muss ich 500 Euro Ausgleich zahlen. Frage: Wird mir die Summe sofort nach Eintritt in die Pension abgezogen? Von meiner EX-Frau bekomme ich 150 Euro, sie geht aber erst 2037 in Rente. Frage: Werden die 150 Euro 2020 oder erst 2037 gegengerechnet, so das ich auf die Summen von 350 Euro Ausgleichzahlung komme.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bodo,

      der Versorgungsausgleich erfolgt in der Regel mit Rechtskraft der Entscheidung, nicht erst zum Zeitpunkt des Renteneintritts.

      Ihr Scheidung.org-Team

  150. Anna sagt:

    Nach einer Scheidung und Teilung der Rentenanwartschaften und Bezug von Rente kann der ausgleichpflichtige (und bis zur Scheidung unterhaltpflichtige Partner), der jetzt in einer kleineren Eigentumswohnung wohnt Unterhaltsforderungen geltend machen? (Der Vermögensausgleich ist schon geregelt, beide wohnen im Eigentum, nur dass die eine Wohnung eben größer ist.)
    Vielen Dank
    Anna

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anna,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  151. ulrike sagt:

    Guten Tag,

    Ich habe eine Frage, mein Mann und ich sind seit 2011 geschieden. Er muss mir einen Versorgungsausgleich zahlen. Ich glaube, es waren damals ca 150 Euro. Er hatte damals ca 1200 Euro Rente.
    Können Sie mir sagen, was er jetzt umgefähr hat und vor allen Dingen, wieviel ich jetzt von ihm bekomme? Ich kann das nicht sehen bei meiner Abrechnung.

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

    Liebe Grüsse, Ulli

  152. Ralf sagt:

    Guten Tag,

    ich 860Jare),gehe diese Jahr in Penson und meine geschiedene Frau (gesetzlich versichert) erst 13 Jahre später in Rente. Bin nach altem Recht 2003 geschieden und möchte den Versorgungsausgleich (Mütterrente für2 Kinder) neu berechnen lassen, der dann ja nach neuem Recht und mittels Totalrevision berechnet wird.. Habe jetzt eine Ausgleichszahlung von 200 €. Nach neuem Recht werden ja Pensions und Rentenpunkte dem jeweilig anderem Konto gutgeschrieben. Muss ich dann die dann höhere Summe gleich zahlen und ich muß bis 67 warten bis der Ausgleich relevant wird. Wäre dann ja sehr zu meinem Nachteil.

    Vielen dank im Voraus

    Ralf

  153. Mirko sagt:

    Guten Tag,

    Meine Ex frau und ich haben 1989 in Kroatien geheiratet, lebten gemeinsam in München, Deutschland, bis 2006, danach sind wir wieder nach Kroatien zurückgezogen. im Jahr 2011 anfang des Jahres haben wir ein Ehevertrag gemacht.

    In dem Vertrag haben wir alle gütter geteilt, und haben gegenseitig auf alle rechte und Pflichten aus gemensam geschaften gütter und sonstiges in der Ehezeit verzichtet.

    Ist dieser Ehevertrag rechtskräftig für Deuttschlad bzw. für Deutshe Rentenasgleichsrecht .

    Gibt es auch eine verjärung fur evetuele Klage wegen rentenausgleich.

    Vielen dank im vorraus für ihre beratung

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mirko,

      bitte wenden Sie sich für eine juristische Bewertung Ihres Ehevertrages an einen Anwalt. Eine Einschätzung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  154. Emilia sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich benötige zu folgender Sachlage eine Auskunft:
    Mein Mann und ich lassen uns nach 8 Jahren Ehe einvernehmlich ohne Kinder und ohne Vermögen scheiden. Kurz nach der Hochzeit haben wir mit Anwalt und Notar einen Ehevertrag mit Gütertrennung inklusive Verzicht auf Versorgungsausgleich nach der Scheidung aufgesetzt.
    Während der Ehejahre habe ich meist etwas mehr verdient, als mein Mann. Nun behauptet der Anwalt, dass ich einen zweiten Anwalt zur Scheidung mitnehmen und auch persönlich erscheinen muss, um sicher zu gehen, dass der Versorgungsausgleich inklusive der Rentenpunkte wirklich ausgeschlossen wird. Das Gericht sagt, es sei nicht nötig. Was stimmt nun? Denn mein Mann und ich sind uns darin einig, dass wir keine Rentenpunkte aufteilen wollen.

    Vielen dank für eine kurze Mail.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Emilia,

      ein Anwaltszwang besteht vor dem Familiengericht in aller Regel nur, insofern Anträge eingebracht werden sollen. Die juristische Vertretung ist im Scheidungstermin für den Antragsgegner ggf. dann empfehlenswert, wenn die Möglichkeit besteht, dass ein entsprechender Antrag gestellt werden muss. Lassen Sie sich diesbezülich ggf. zunächst außergerichtlich anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  155. Hermann sagt:

    Hallo guten Tag
    Scheidung als Pensionierter Bundesbeamter 2005.
    Versorgungsausgleich mit Rentnerprivileg, wenn die geschiedene Ehefrau ca. 2022 in Rente geht.
    Bleibt es bei dem in der Scheidung 2005 errechneten Betrag von 500,- Euro oder kommt eine mögliche Verzinsung hinzu?
    Vielen Dank

  156. Susanne sagt:

    Guten Tag
    ich bin jetzt geschieden und möchte gerne wissen ab wann ich die Summe die mir aus den Versorgungsausgleich zusteht bekomme,da ich mit 60 statt 65 Jahren in Rente gehen möchte.
    Bekomme ich das Geld auch schon wenn ich mit 60 Jahren in Rente gehe?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Susanne,

      der Ausgleich der Rentenanwartschaften erfolgt in aller Regel bereits mit Rechtskraft der Entscheidung.

      Ihr Scheidung.org-Team

  157. Anderl sagt:

    Servus und guten Abend, meine Schwiegermutter hat sich nun nach langen Ehejahren scheiden lassen, lebte jedoch schon einige Jahre getrennt von ihrem jetzigen Ex-Mann. Scheidungsurteil ist im September 2018 rechtskräftig ergangen. Bis Sept. 2018 erhielt meine Schwiegermutter Unterhaltszahlungen, welche Ihr jetziger Exmann umgehend ab Oktober 2018 (Scheidung rechtskräftig zum Sept. 2018) einstellte. Der entsprechende Versorgungsausgleich ist bis heute noch nicht vollständig bearbeitet, sodass meine Schwiegermutter erst ab Juni 2019 mit der Ausgleichszahlung des Rententrägers ihres Ex-Mannes rechnen kann. Ihr eigener Rentenbescheid wurde bereits zum April 2019 gesenkt bzw. angepasst (Versorgungsausgleich an Ex-Mann). Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Da die genaue Ausgleichszahlung des Rententrägers vom Ex-Mann noch nicht vorhanden sind und voraussichtlich erst zum Juni 2019 vorliegen, jedoch keinerlei Zahlungen ab Oktober 2018 bis aktuell vom Ex-Mann mehr geleistet wurden, können diese Forderungen von meiner Schwiegermutter entsprechend an den Ex-Mann gestellt werden, da er ja seit Oktober 2018 seine volle Pension bezieht und meine Schwiegermutter von Ihrer Ersparnissen und Ihrer kleinen Eigen-rente leben muss, da wie bereits oben erwähnt die Scheidung im Sept. 2018 rechtskräftig wurde, ab Oktober die Unterhaltszahlungen eingestellt wurden und die Rententräger bis heute noch nicht abschließend die Zahlen geliefert haben. Es wäre sehr schön, wenn Sie mir diesbezüglich eine Rückantwort senden könnten. Vielen lieben Dank.

  158. Anita sagt:

    Hallo,
    mein Mann wurde 1985 geschieden, er ist jetzt Rentner. Seine Exfrau ist vor ca.6 Jahren gestorben.Sie war auch Rentnerin. Jetzt habe ich gelesen, das er seine, bei der Scheidung abgegebenen Rentenanwartschaften wieder zurückholen kann. Stimmt das und wie muß er vorgehen?

    Vielen Dank

  159. Christel sagt:

    Hallo,
    ich lebe seit 3 Jahren von meinem Mann getrennt (2. Ehe, jetzt 10 Jahre verheiratet).
    Nun will er sich doch scheiden lassen. Er ist seit 9 Jahren (Beamter) in vorzeitigem Ruhestand (aus Bequemlichkeit), es haben sich die Einkünfte also deutlich reduziert, während ich in Vollzeit weiter beruflich tätig bin. Mein Mann ist jetzt 68, ich 62, gehe also in 3 1/2 Jahren erst in Rente.
    Müsste ich bei einer Scheidung gesetzlich Versorgungsausgleich bezahlen bzw Rentenpunkte abgeben? Können wir gemeinsam auf einen Ausgleich verzichten? Wir haben uns dazu entschlossen, beiderseitig auf alles zu verzichten. Er hat seine Beamtenpension, ich später meine Rente, die allerdings auch nicht üppig ist, da ich während meiner 1. Ehe 15 Jahre wegen der Kinder nicht gearbeitet habe.
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

  160. Dietmar sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Vor zwei Jahren beantragte ich einen neuen Versorgungsausgleich auf Grund der Mütterrente ( 3 Kinder vor 1992).
    Meine Exfrau erhielt im Wege der externen Teilung(1.3.17) ein Anrecht auf 356,19 Euro. Im Wege der internen Teilung wurden mir 4,0290 Entgeldpunkte zugesprochen, der Verfahrenswert betrug 2470,67 Euro.
    Mit der Mütterrente 2 erhält meine Exfrau ab 1.1.19 1,5 Entgeldpunkte mehr.

    Dazu habe ich folgende Fragen:
    1.Stehen mir davon 0,75 Punkte zu?
    2. Reicht dieser Wert um eine Abänderung des Versorgungsausgleiches zu beantragen? 3. Muss ich dafür anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
    Mit freundlichen Grüßen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Dietmar,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um mögliche Ansprüche auf nachträglichen versorgungsausgleich prüfen zu lassen. An dieser Stelle kann eine Einschätzung hierzu nicht abgegeben werden, da wir keine Rechtsberatung erteilen und damit nicht auf Einzelfälle eingehen dürfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  161. Klaus sagt:

    guten Tag.
    ich war von 1987-2000 mit einer philippinischen Partnerin verheiratet die dann die deutsche Staatangehörigkeit erhalten hat. Der Versorgungsausgleich wurde dann im Rahmen der Scheidung durchgeführt. Meine Ex hat dann einen Amerikaner geheiratet und hat mittlerweile Ihren Wohnsitz in den U.S.A. Die Amerikanische Staatsangehörigkeit wurde von Ihr nachträglich erworben. Ein Rentenantrag in Deutschland wurde von Ihr noch keiner gestellt. Kann Ich unter diesen Voraussetzungen den Versorgungsausgleich abändern lassen? Ich selbst bin seit 3 monaten Rentner in Deutschland.
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

  162. Jürgen sagt:

    Hallo,bin seit kurzen geschieden da ich selbständig bin, war die Unterhaltsberechnug ,Zugewinnausgleich , Vorsorgungsausgleich sehr schwierig. . Nach 3Jahren der Scheidungsdauer wurde auf Druck des Richters ein Vergleich geschlossen.Da meine Ex höhere Rentenansprüche als ich hätte wurde auf den Versorgungsausgleich verzwichtet zusatzlich meiner Ex eine hohe Abfindung gezahlt. Hier wurde versehentlich eine private Rentenversicherung mit Kapialwahlrecht in den Zugewinnausgleich genommen.Jetzt weigert sich die Versicherung diese aus zubezahlen weil diese nicht in den Versorgungsausgleich genommen wurde und Sie damit kein Widerspruchrecht hatte. Kann die Versicherung deshalb die Auszahlung verweigern , es geht um ca 10 000.-€. Nach dem Scheidungsantrag wurden hier noch 3Jahre lang Beiträge gezahlt und auch diese verweigert Sie diese zurück zu bezahlen.
    Mein Anwalt sagt:das es richtig sei das die Versicherung hätte in Vorsorgungsausgleich an zu geben gewesen ware und nicht im Zuggewinnausgleich- aber da dieser ausgeschlossen wurde , und meine EX sogar dadurch noch Vorteile hatte . müsste die Versicherung aus zahlen da es sich hier um einen Vergleich handele- wie ist ihre Meinung , soll man das Risiko auf sich nehmen und Klagen. Vielen Dank für Ihre Meinung

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jürgen,

      wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen. Bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Einschätzung daher an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  163. s. sagt:

    Hallo
    Als Soldat wurde meiner EX Frau 375 Eu Versorgungsausgleich erechnet .
    Nun nach ca. 20 Jahren nach der Scheidung ist mitlerweile der Versorgungsanteil auf 640 Eu angestiegen. Womit lässt sich dies begründen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      beim Versorgungsausgleich werden in der Regel Rentenpunkte (Anrechte), nicht exakte Geldwerte übertragen. Der tatsächliche Geldwert eines Rentenpunktes unterliegt Veränderungen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  164. Gabriele sagt:

    Hallo liebes Team,
    mein (Noch-)Ehemann und ich sind seit 1986 verheiratet und seit 2004 getrennt lebend. Er hat deutlich mehr verdient als ich und sich ca. 1999/2000 von seiner Firma abfinden lassen und seitdem nicht mehr gearbeitet. Er ist 12 Jahre älter als ich und schon einige Jahre Rentner. Von der Geburt meines Sohnes 1991 bis zur Trennung habe ich nicht gearbeitet. Seitdem jedoch bis heute lückenlos nunmehr knapp 15 Jahre. Nun möchte er die Scheidung und ich denke, dass ich beim Versorgungsausgleich nun den „Kürzeren“ ziehe, da meine erworbenen Punkte den Ausgleich verringern, evtl. ich sogar ausgleichspflichtig werde. Allerdings haben wir 1986 einen Ehevertrag abgeschlossen, in dem steht: „Bei Scheidung soll der Versorgungausgleich für die Zeiträume nicht stattfinden, in denen wir dauernd getrennt gelebt haben“. Bedeutet das nun, dass der Ausgleich ab dem Monat der Trennung vollzogen wird, also nicht mit dem Tag der Einreichung der Scheidung?
    Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich sehr freuen!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gabriele,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwiefern die ehevertragliche Regelung Bestand haben kann. Eine Rechtsberatung dürfen wir an dieser Stelle nicht leisten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  165. Rosi sagt:

    Hallo,
    ich bin 2010 nach 31jähriger Ehe geschieden worden. Die Scheidung ist „normal“ abgewickelt worden. Jeder gab die Hälfte seiner Rentenpunkte an den Anderen. Unterhalt bekam und bekomme ich nicht. Erst lange danach ist mir klar geworden, dass mein Exmann sich gut darauf vorbereitet hatte: Ich habe 8 Jahre vollzeit als selbständige Handelsvertreterin gearbeitet. Kinder, Haushalt und alle anderen „frauentypischen“ Arbeiten musste ich zusätzlich erledigen. Ich habe in den Jahren weitaus mehr verdient, als mein damaliger Ehemann (Berufssoldat). Meine mehrfach angesprochen Hinweise „Ich muss etwas für meine Rente tun“ wehrte er immer mit den Worten ab: „Nein Du bist durch mich abgesichert, lass uns nach all dem Sparen mal das Leben genießen.“ Diese Jahren fehlen mir jetzt natürlich. Außerdem musste ich nach Verkauf des gemeinsam gekauften Hauses feststellen, dass 17 Jahre lang in das Darlehen nur die Zinsen, aber kein Abtrag gezahlt wurde. Zudem wies das gemeinsame Girokonto(!) immer ca. 25.000 € minus. Jeglichen Vorschlägen zu Einsparvariationen von meiner Seite verweigerte er sich. Nur als er 3 Monate im Einsatz in Afghanistan war, gelang es mir das Konto wieder nahe des grünen Bereiches zu bekommen. Es dauerte nach seiner Rückkehr jedoch nur 2 Monate, bis das Konto wieder 20.000 € minus aufwies. Jeglichen Gesprächsversuchen zu dem Thema verweigerte er sich. Ich habe kurz nach der Scheidung meinen Arbeitsplatz verloren und danach nur noch zeitlich begrenzte Stellen gefunden. Nun bin ich 62 Jahre und seit 3 Jahren auf Hatz IV. Das Jobcenter erwägt jetzt, mich zur vorzeitigen Rente zu zwingen. Da die Bundeswehr ab diesem Jahr die Rente (Pensionen) bei vorzeitiger Rente ebenfalls kürzen will, bekomme ich dann ca. 1.000 €, also ca. 200 € mehr, als Hartz IV. Besteht in diesem Fall für mich die evtl. Chance auf eine Änderung des Vorsorgungsausgleiches?
    Für Ihre Mühe bedanke ich mich im Voraus und wünsche Ihnen einen guten Start in die neue Woche.

  166. Dietmar sagt:

    Hallo, mein Schwiegervater ist seit 1985 geschieden (noch im aktiven Arbeitsverhältnis), seit 1991 neu Verheiratet, seit 1988 in Rente (inklusive Betriebsrente).
    Seine Ex-Ehefrau verstarb 2017. Besteht die Chance auf Einstellung des Versorgungsausgleiches?
    Danke!

  167. Natalie sagt:

    Hallo, ich habe ausschließlich Invalidenrente bezogen in der Ehezeit aus Abeartschaten die aus vorehelicherzeit stammen.
    Dann erziehe ich noch 2 Behinderte Kinder.

    Er ist immer Arbeitnehmer gewesen.

    Ich möchte garnichts haben sondern lediglich meine Ruhe vor ihm und ihm nicht immer noch Geld in den Rachen werfen.

    Hat er Ansprüche gegen mich ??

    Muss ich gegebenenfalls dann jetzt abtreten u d ihn bezahlen?

    Ich danke schon mal für jegliche Info..

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Natalie,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Ansprüche sich in Ihrem Fall bei einer Scheidung ergeben könnten (insbesondere bezüglich Versorgungsausgleich und Unterhalt). Eine pauschale Beantwortung Ihrer Frage ist hier nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  168. Udo sagt:

    Hallo,
    ich bin seit 2 Jahren in Pension. Meine geschiedene Ehefrau muss noch ca. 3 Jahre arbeiten bevor sie in Rente geht. Mit Eintritt meiner Pension wird mir vom Staat der errechnete Versorgungsausgleich einbehalten, aber nicht an meine Ex-Frau ausbezahlt da sie ja noch nicht in Rente ist. Ist diese Verfahrensweise rechtlich haltbar?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Udo,

      der Versorgungsausgleich, also die Übertragung der Rentenanwartschaften erfolgt stets mit Rechtskraft der zugrunde liegenden Entscheidung und nicht erst mit Renteneintritt des Berechtigten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  169. Frank sagt:

    Hallo, bin Im Oktober 2016 ausgezogen. Seit 2018 Erwerbsunfähigkeitsrenter und Ende Februar nach Spanien gezogen. Durch Corona wurde meine Scheidung im Juni am Telefon abgewickelt.Meine Frau ist seit 20 Jahren selbständig und zahlt privat für ihre Rente ein. Wo muss dies angegeben werden? , beim Zugewinn oder beim Versorgungsausgleich? Mir wurde meine Rente nun um 204 Euro gekürzt.Somit erhalte ich noch eine Erwerbsminderungsrente von 792 Euro, und das nach 43 Beitragsjahren. Sollte die Angabe beim Zugewinn, bzw. gar nicht erfolgt sein, kann ich dann Widerspruch einlegen?? Haus,Grundstück und zwei Autos hat sie ja schon. Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Frank,

      bitte wenden Sie sich zur Prüfung bitte an Ihren Anwalt. Eine Rechtsberatung dürfen wir an dieser Stelle nicht leisten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  170. Ralf sagt:

    Hallo,
    können die Versorgungsansprüche nach Anfrage bei den Versorgungsträgern bei beabsichtigter Trennung auch in beiderseitigem Einvernehmen vereinbart und ggf. notariell beglaubigt werden (ich bin Beamter, meine Frau gesetzl. rentenversichert) oder gibt es nur den vom Familiengericht auf das Ende der Ehezeit bezogenen Versorgungsausglich bzw. den vollständigen Verzicht auf Versorgungsausgleich?
    Vielen Dank!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ralf,

      der Versorgungsausgleich wird in aller Regel von Amts wegen im Zuge des Scheidungsverfahrens geregelt, sofern ein Ausschluss nicht wirksam erklärt wurde bzw. erklärt werden kann. Bitte wenden Sie sich für umfassende Infos an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  171. Bernhard sagt:

    Ich bin seit 05.07.2020 geschieden meine Frau zahlt den Versorgungsausgleich.Ich bin seit 01.04.2020 in Rente wird der Ausgleich nachgezahlt ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bernhard,

      der Ausgleich der Rentenanwartschaften erfolgt in aller Regel mit Rechtskraft der zugrunde liegenden Entscheidung (Scheidung).

      Ihr Scheidung.org-Team

  172. Nora sagt:

    Hallo,

    Meine Scheidung ist durch und ich habe Rentenanwartschaften verloren, sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der VBL. Meine Frage ist, ob ich die VBL Anwartschaften wieder auffüllen kann? Vielen Dank.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nora,

      bei einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung werden durchgehend Rentenanwartschaften erworben. Das ist auch bei Einzahlungen in eine Betriebsrente und anderen Vorsorgeformen möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  173. Christine sagt:

    Hallo , ich habe am 08.01.21 einen Scheidungstermin bei Gericht, über ein Jahr nach Einreichung.
    Die betriebliche Rente meines Mannes ist noch nicht geteilt. Aber beantragt.
    Kann ich nicht erst zu einem Scheidungstermin wenn die Teilung vollzogen ist?

  174. Ute sagt:

    Hallo,
    beim Versorgungsausgleich schlägt die Anwältin meines Mannes vor, die jeweilig zu übertragenen Rentenansprüche gegeneinander aufzurechnen und mir nur die Differenz gutzuschreiben. Er ist Soldat, ich bin in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie argumentiert, dass das günstiger für mich sei, da ich sonst Geld verlieren würde. Ich bin mir sicher, dass sie dies nicht nur aus reiner Selbstlosigkeit vorschlägt, kann aber nicht erkennen, wo der „Haken“, sprich der Vorteil für meinen Mann ist? Haben Sie eine Idee? Vielen Dank.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ute,

      bitte beachten Sie, dass eine Rechtsberatung an dieser Stelle nicht möglich ist. Wollen Sie die Verrechnung im Versorgungsausgleich prüfen lassen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  175. Michael sagt:

    Hallo Team,
    ich bin Polizeibeamter in NRW und seit 2013 nach 20 jähriger Ehe geschieden worden. Da meine Exfrau auch immer Vollzeit gearbeitet und wir fast gleich verdienten, fiel der VA relativ gering aus. Es wurden für jeden ein Rentenkonto angelegt. Ich bin seit 2015 neu verheiratet und zwar mit einer Kollegin. Diese hat aus ihrer Erstehe einen hohen VA zu erwarten.
    Jetzt nun meine Fragen:
    Da ich mit der Regelaltersgrenze von 62 Jahren pensioniert werde: Ich muss dann sofort den VA zahlen, aber wann bekomme ich den VA meiner Exfrau? Oder findet quasi eine „Verrechnung“ statt?
    Meine jetzige Ehefrau, kann als Polizeibeamtin auch mit der Regelaltersgrenze von 62 Jahren in Pension gehen. Wann steht ihr der (hohe) VA ihres Ex-Mannes zu?
    Danke im Voraus für Ihre Mühen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michael,

      der Ausgleich der Rentenanwartschaften erfolgt, sobald die zugrunde liegende Entscheidung rechtskräftig geworden ist. Das bedeutet: Die auszugleichenden Punkte werden hiernach entsprechend auf das Konto des Ausgleichsberechtigten übertragen (bzw. auf ein neues separates Versorgungskonto bei dem jeweiligen Versorger).

      Ihr Scheidung.org-Team

  176. Anne sagt:

    Frage: Wir waren 14 Jahre bis zum Scheidungsantrag verheiratet. Ich bin Beamtin in TZ, d.h. ich habe seitdem wir verheiratet sind mich um unsere Kinder gekümmert und er hat als Selbstständiger (selbst und STÄNDIG) gearbeitet. Er hat keine Rentenpunkte (nichts dergleichen), d.h. er hat theoretisch Anspruch auf die Hälfte meiner Pension (aus dieser Zeit). Nun hat er aber ein Buch veröffentlich während unserer Ehe, in dem er schreibt, es wäre dumm in eine Rente einzuzahlen, da es sie eh nie geben würde (wegen unseres Finanzsystems…). Gibt es Gerichtsurteile, die schon ähnliche Fälle zugunsten der Frau ausgesprochen haben, die sich überobligatorisch um die Kinder gekümmert hat, während der Mann nicht willens war in eine Rentenversorgung einzuzahlen? Er selbst war auch Beamter vor unserer Ehe gewesen und könnte sofort wieder in diesen Beruf einsteigen, da diese Leute gesucht sind. Für eine unterstützende Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar!

  177. Steffi sagt:

    Hallo zusammen
    Mein Mann und ich waren 8 Jahre verheiratet und leben jetzt seit fast 3 Jahren getrennt. Jetzt möchten wir endlich mal die Scheidung angehen und mein Mann wollte das ich auf dem Versorgungsausgleich verzichte. Er meinte da ich in der Ehe 7,5 Jahre voll gearbeitet habe und er nur 4 Jahre ( durch Krankheit) könnte es sein das ich ihm Rentenpunkte abgeben muss.
    Seit der Trennung geh ich Teilzeit arbeiten da das Kind bei mir ist und er voll mit einen sehr guten Verdienst. Er möchte jetzt das nur die Ehejahre bis zum Trennungstag angerechnet werden und nicht die letzten 3 Jahre. Kann er das bestimmen? Es wird doch berechnet vom Monat der Heirat bis zum Monat des Scheidungsantrages oder?
    Danke im voraus , Steffi

  178. B. sagt:

    Hallo, wir haben 2000 geheiratet und wollen uns jetzt nach 21 Ehejahren trennen. Mein Mann hatte vor unserer Ehe eine kleine Eigentumswohnung, die er für den Kauf unseres aktuellen Hauses verkauft hat. Außerdem hat er noch ein Haus in Ungarn geerbt, das er ebenfalls verkauft hat. Wie verhält es sich hier mit dem Zugewinn der Immobilie, wenn sie zum Zeitpunkt der Scheidung nicht mehr existiert?

  179. B sagt:

    seit dem 4.1.2021 rechtskräftig geschieden. bekomme erst Juni meine Renten. Exmann alle .Versorgungsbezüge einbehalten. außerdem bei der Betriebsrente Steuervorauszahlungen einbehalten (Steuerklasse 6 beantragt ). Muss ich Bezüge einklagen? Darf er Steiúervorauszahlungen schon vorher einbehalten ?

  180. Jürgen sagt:

    Hallo Team,
    im Jahr 1996 wurde die Scheidung nach 14 Jahre Ehe beantragt ,und 2000 ohne VA geschieden. Ein VA wurde deshalb nicht gemacht da meine gesch. Ehefrau trotz Androhung von Zwangsgeld und Versäumnisurteil die Einsendung ihrer Unterlagen nicht erfolgte .
    Selbst der Richter war es leid und sprach 2000 ohne VA die Scheidung aus.
    Im Jahr 2003 wurde ich früh Pensioniert. Da ich ein zweites mal heiratete und auch zwei Kinder hinzu kamen entschloss ich mich zu einem Hausanbau mit entsprechender Darlehn Aufnahme. Jetzt hat meine gesch. Frau nach über 20 Jahren den VA beantragt ,der nach dem neuen Recht v. 2009 erfolgen soll .Da ich damit nicht mehr gerechnet habe kann ich die Tilgungsraten vom Darlehn nicht mehr leisten und die Zwangsversteigerung wäre die Folge.
    Ich kann verstehen wenn es für meinen Fall keine Lösung gibt, aber vielleicht gibt es einen Rat.
    Danke im voraus , Jürgen

  181. Nelly sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren, wenn mir ist nicht erlaubt mein fehlenden Pensionsversicherungszeit nachkaufen , möchte ich fragen ob ich Anspruch auf Versorgungsausgleich bei der Scheidung habe, das heißt, teilen Pension des Mannes und die fehlenden zwei Jahre für die Rente bekommen?

  182. Vera sagt:

    Guten Tag, haben Sie Erfahrungen mit dem Versorgungsausgleich, wenn der Ehegatte britischer Soldat war, und die Ehe auch während seiner Dienstzeit geschieden wurde? In meinem Fall wurde der Versorgungsausgleich vom Scheidungsvetfahren abgetrennt, aber auch bis heute (34 Jahre später) nicht durchgeführt!
    Für eine Antwort dankbar:
    Vera

    1. scheidung.org sagt:

      Guten Tag Vera,

      eine Einschätzung zu diesem Sonderfall ist an dieser Stelle nicht möglich. Bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung daher ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  183. Raymund sagt:

    Guten Tag Scheidung.org-Team,
    gilt der nachträgliche Versorgungsausgleichsanspruch auf die anteilige Mütterrente (für 2 vor 1992 geborene Kinder, Versorg-Ausgl. 1997) ebenso für nicht eheliche Kinder?
    Vielen Dank vorab für Eure kurze Antwort und schöne Grüße
    Raymund

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Raymund,

      der Anspruch auf Versorgungsausgleich bezieht sich in aller Regel nur auf Anwartschaften, die während einer geschlossenen Ehe erworben wurden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  184. Ralf sagt:

    Wir sind seit 2011 verheiratet.
    Ich war in dieser Zeit selbstständig und habe nicht in die Rentenkasse eingezahlt. Sie arbeitet erst seit 4 Jahren. Wie sieht es denn damit aus, ich fühle mich mit dem Papierkram und Paragrafenjungle ziemlich überfordert.

  185. Martin sagt:

    Habe hierzu eine Frage:
    Wir sind in Scheidung uns Anfang Dezember ist der Termin beim Familiengericht.
    Laut Mitteilung bezueglich der Anrechte folgendes:
    Anrecht der Antragstellerin bei der R+V Lebensvericherungs AG ist nach Paragraph 10/VersausglG durch interne Teilung mit einem Ausgleichswert von 12.950 EURO zugunsten des Antragsgegners auszugleichen.
    Wie wird dies geandhabt?
    Danke im Voraus

  186. Cristina sagt:

    Guten Tag,
    Mein Ex-Mann hat dem Gericht nicht alle seine Pesiones und seine private Versicherung im Rahmen des Versorgungsausgleich erklärt. Gibt es eine Möglichkeit, das, was Sie haben, durch einen Privatdetektiv zu untersuchen? Er hat nur erklärt, was er will, versteckt, was ihm gut tut, obwohl er weiß, dass es ein Verbrechen ist.
    eine Entschuldigung für die schlechte Schrift, Deutsch ist nicht meine Muttersprache.
    Fur deine anwort dankwar
    Cristina

  187. Petra sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe eine Frage zum Versorgungsausgleich.
    Ich pflege meine Mama seit 10 Jahren. Diese Arbeit wird nicht entlohnt. Es wird ein imaginärer Verdienst angerechnet und dadurch erhalte ich Rentenpunkte.
    Meine Frage ist:
    Werden die Rentenpunkte, welche sich aus der Pflege ergeben, bei dem Versorgungsausgleich angerechnet?
    Ich kann mir das einfach nicht vorstellen, da ich in diesen Jahren keine Verdienstmöglichkeiten hatte. Jetzt eventuell noch Rentenansprüche abtreten zu müssen, erscheint mir nicht wie ein Ausgleich.
    Ich bedanke mich für Ihr Interesse und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
    P.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Petra,

      beim Versorgungsausgleich werden in aller Regel sämtliche Rentenanwartschaften berücksichtigt, die während der Ehe erworben wurden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  188. Claudia sagt:

    Hallo, ich jhabe nach 33 Jahren die Scheidung eingereicht. Mein Noch(Ehemann) ist selbstständig und hat nicht viel für unsere Altersvorsorge gemacht. Nach Rentenberechnung stehen mir 480 Euro zu. Da ich selbst arbeiten kann, haben wir uns ohne Unterhalt bereits über alles andere geeinigt. Jetzt steht der Versorgungsanspruch an, den mein Mann leisten muss, da er wesentlich mehr als ich verdiene. Kann dieser Versorgungsanspruch in ungefährer Höhe von 30..000 an mich ausgezahlt werden, damit ich ihn in eine private Rentenversicherung geben kann, oder wird er mir erst auf die Rente aufgerechnet? Danke für Ihre Antwort.

  189. Tanja sagt:

    Hallo,
    vielen Dank für die tolle Webseite und ihr Engagement. Das ist großartig.
    Meine Frage:
    2017 haben sich mein Mann und ich nach 14 Jahren Ehe getrennt. Im April 2017 haben wir direkt eine Trennungsvereinbarung beim Notar unterschrieben, in der wir den Versogrungsausgleich bis zum Zeitpunkt der Trennung (Ende März 2017) festlegten. In unserem Fall muss nur ich als Ehefrau und Beamtin Versorgungsausgleich leisten, da mein Noch-Ehemann damals selbstständig war. Der Kapitalwert des Versorgungsausgleiches an meinen Mann betrug im April 2017 ca. 100.000 EUR. Nun haben wir die Scheidung eingereicht und auch wenn der Versorgungsausgleich bis März 2017 begrenzt wurde, berechnete das Landesamt die Beträge nun neu. Da ich 5 Jahre später mehr verdiene usw. ist wohl der DAMALIGE Kapitalwert nun auch höher. Dieser liegt nun bei 150.000 EUR mit Trennungszeitpunkt und Schluss mit Versorgungsausgleich in 2017. Kann das denn sein??? Muss nicht der damalige Kapitalwert berechnet werden? Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich mich natürlich gleich scheiden lassen. So haben wir es eine Weile liegen lassen. Meine Anwältin meinte immer, dass ich mir keine Sorgen machen müsste, da ja alles geregelt sei. Dies is so aber ja nicht richtig. Liegt nun das Amt oder die Anwältin falsch? Herzlichen Dank für Ihre Antwort!! LG Tanja

  190. Peter sagt:

    Hallo,
    ich gehe ab Jan 2023 in Rente, meine Exfrau voraussichtlich erst im März 2025.
    Der Versorgungsausgleich wurde bei der Scheidung mit 182 Euro festgesetzt.
    Bekommt meine Exfrau den Versorgungsausgleich, ab dem ersten Tag wenn ich in Rente gehe? Oder erst wenn sie Ihre Rente antritt und ich dann erst die 182 Euro weniger bekomme?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Peter,

      der Ausgleich der Rentenanwartschaften erfolgt ab der Rechtskraft des Beschlusses, nicht erst ab Renteneintritt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  191. Necla sagt:

    Hallo,
    meine über 30 Jährige Ehe wurde 2016 geschieden. Leider musste sollte ich auf den Versorgungsausgleich verzichten, um in Ruhe gelassen zu werden. Kann ich auch nach Jahren nach der Scheidung den Versorgungsausgleich verlangen?
    Hätte ich evtl. auch nach einem Tod ein Anrecht darauf? Wie muss ich Vorgehen?
    LG

  192. McA. sagt:

    Hallo,
    die Scheidung von vom meinem englischen Ex Mann war zwar schon 2017, doch lag bei der Scheidung bei der Deutschen Rentenversicherung noch nichts über seine englische Rente vor. Zudem meinte seine Anwältin das er wohl nichts bekäme. So wurde auch nichts mit eingerechnet. Nun habe ich erfahren das er doch einen nicht unerheblichen Betrag bekommt. Und diese ihm auch schon vor unserer Scheidung zustand, er sie aber erst zu seinem deutschen Rentenbeginn bekam. Plus dicker Nachzahlung.
    Meine Frage : stehen mir aus seiner englischen Rente Rentenpunkte/ ein Versorgungsausgleich zu?
    Vielen Dank im voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    McA.

  193. Mirsan sagt:

    Hallo,
    Meine Frage wäre folgendes. Ich war meln Leben lang selbstständig. Deswegeb habe ich nie einen Sozialversicherungsausweis gebraucht. Ich habe im Januar meinen Antrag für den Versorgungsausgleich abgegeben , aber ohne Rentenverischerungsnr. Weil da noch nichts kam habe ich beim Gericht angerufen und erfahren , dass bei mir Informationen für den Versorgungsausgleich fehlen. Für selbstständige ist es freiwillig in die Rentenkasse einzuzahlen , daher habe ich mich dagegen entschieden damals. Nun sagt der Mitarbeiter der Rentenkasse , dass ich keinen Anspruch habe und das Gericht auch nichts anfordern wird an Informationen genau , weil ich keine Ansprüche habe. Das Gericht sagt ich solle meinen Anwalt anrufen , denn nur er ist befugt Informationen zu kriegen und zu übersenden. Mein Anwalt sagt einfach abwarten und ich weiss nicht weiter. Ich kriege auch keine genauen Informationen , was sa konkret fehlen soll. Was kann ich jetzt tun um die Scheidung zu beschleunigen ??

  194. wolf sagt:

    Hallo,
    Meine Frage wäre folgende:
    Meine Scheidung läuft zur Zeit noch, jetzt habe ich Mitteilung vom Familiengericht bekommen über die Berechnung des Versorgungsausgleiches
    Beginn der Ehezeit: 1.5.1971 Ende der Ehezeit 31.10.2021
    nach der jetzigen Berechnug müsste ich von Rentenpunkte abgeben.
    Bei der Überprüfung der Versicherungszeiten habe ich festgestellt,das bei meinen (Noch ) Ehemann viele Zeiten fehlen Es wurden Entgeldpunkte aus der Beitragzeit von der Ehezeit von 1.5.1971 – 28.7.1993 angegeben .da ich mich darum nie gekümmert habe, ich aber weiss das er bei Beginn der Ehe gearbeitet hat ,ab 1993 arbeitslos war, ob er Arbeitslosengeld bezogen hat ? danach war er selbstständig
    wenn er nicht alle Angaben bei der RV angegeben hatt. Jetzt sieht es so aus als wenn ich dafür ein Teil meiner Rente abgeben muss nur weil er bestimmte angeben nicht ordnungsgemäß gemacht hat
    was bedeutet diese Auflistung: Ehezeitanteil: 19,0341
    Rentenfaktor 1
    Aktueller wert zum Ende der Ehezeit 33,47 €
    Entspricht einer Monatsrente von 637,07 €
    Ausgleichswert 9,51171
    entspricht einer Monatsrente von 318,67 €
    muss ich diesen Anteil jetzt abgeben ?
    Danke für die Antwort

  195. alexandra sagt:

    Hallo,
    meine Frage wäre:
    ich deutsch Staatsbürgerin lebe mit meinem Ehemann, französische Staatsbürgerschaft in Frankreich. Nach 10 Jahren Ehe lassen wir uns scheiden. Kann ich mich in Deutschland scheiden lassen und hätte ich Anspruch auf Rentenausgleich. Wir sind beide Rentner und mein Mann hat in die französischen Rentenkassen eingezahlt, ich nur in die deutsche.
    Danke für ihre Antwort.

  196. Helmut sagt:

    Guten Tag,
    ich lebe seit 8 Jahren getrennt von meiner Noch-Frau, der Scheidungsantrag wird nächstes Jahr 2023 gestellt, dann wird auch der Versorgungsausgleich gemacht, ich zahle regelmäßig Unterhalt. Das ist mehr als meine Noch-Frau heute verdient.
    Ich werde in 2025 in Rente gehen, das sind ca. 5 Jahre früher als meine Frau, und möchte Fragen, ab wann meine Frau den Teil meiner Rente bekommt der ihr dann auf Basis des Versorgungsausgleichs auch zusteht? Ohne meine Unterhaltszahlungen die ich ja ab ab 2025 nicht mehr leisten kann (wegen ca. halber Rente nach 36 Ehejahren) hätte sie zu wenig zum Leben.
    Danke für eine Antwort!

  197. Chris sagt:

    Hallo,
    mein Arbeitsvertrag endet mit 62 Jahren und mein Renteneintrittsalter ist 67 Jahre. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass ich einen Folgevertrag bis zum 67 Lebensjahr erhalte. Nach meinem Verständnis wird der Versorgungsausgleich auf die Rentenanwartschaft mit 67 Jahren berechnet und somit zu hoch. Ist das richtig? Vielen Dank für Ihre Bemühungen

  198. Roland sagt:

    Hallo,
    Ich bin vor meiner Ex in Rente gegangen und habe von Anfang an die Rentenausgleichs-Punkte abgezogen bekommen obwohl meine Ex noch gearbeitet hat, also keine Rente bezogen hat. Ist das rechtens?
    Danke Roland

  199. Roland sagt:

    Hallochen,
    Ich habe keinerlei Kontakt mehr zu meiner Ex die diesen Monat die Regelaltersgrenze erreicht und in Rente gehen müsste. Ich selbst bin seit Okt/2022 in Rente.
    Wie und wo erfahre ich ob meine Ex noch existiert und Rente bezieht. Was wenn nicht mehr? Rückerstattung Rentenausgleichspunkte?
    Muss die DRV Auskunft geben?
    Vielen Dank und beste Grüße
    Roland

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