Bei einer Scheidung kann die Dauer variieren

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 31. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

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Wie lange die Dauer einer Scheidung ist, hängt zunächst davon ab, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig erfolgt. Weiterhin ist entscheidend, wie über die jeweiligen Folgeanträge (Unterhalt, Sorgerecht etc.) entschieden wird. Bei der einvernehmlichen Scheidung – in der Regel mit nur einem Anwalt – ohne Versorgungsausgleich kann die Scheidung bereits wenige Monate nach Einreichung des Scheidungsantrags erfolgt sein. Bei besonders streitigen Scheidungen kann sich das Verfahren über mehrere Jahre ziehen. Zudem gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Scheidung zu beschleunigen oder auch hinauszuzögern.

Das Wichtigste in Kürze: Wie lange dauert eine Scheidung?

  • Bei einer Scheidung kann die Dauer nicht vorausgesagt werden. Im Normalfall ist eine einvernehmlichen Scheidung (mit Versorgungsausgleich) auf vier bis sechs Monate angesetzt. Ohne Versorgungsausgleich verkürzt sich die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung auf etwa einen bis drei Monate.
  • Streitige Scheidungen können auch ein ganzes Jahr oder länger dauern.
  • Bevor eine Ehe geschieden werden kann, müssen die Eheleute jedoch vorher ein Jahr getrennt leben (Trennungsjahr)

Ausführliche Informationen zur Dauer einer Scheidung und was sie verkürzen oder verlängern kann, erhalten Sie im Folgenden.

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Welche Faktoren einen Einfluss auf die Scheidungsdauer haben

Wie Ehegatten eine Scheidung beschleunigen können

Die Dauer einer Scheidung bewegt sich zwischen vier Monaten und mehreren Jahren und hängt davon ab, ob sie einvernehmlich oder streitig erfolgt
Die Dauer einer Scheidung bewegt sich zwischen vier Monaten und mehreren Jahren und hängt davon ab, ob sie einvernehmlich oder streitig erfolgt

Sind sich die Ehegatten über die einverständliche Trennung einig, kann die Scheidung häufig beschleunigt werden. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung von Umständen, welche die Eheauflösung schneller vonstatten gehen lassen.

Beauftragung eines Online-Scheidungsanwalts

Gerade die Durchführung einer Online-Scheidung kann die Dauer insgesamt verkürzen. Die bequeme und schnelle Abwicklung der Korrespondenz mit dem Anwalt ist ein erhebliches Zeitersparnis, auch wenn die Ehepartner dennoch persönlich beim Familiengericht zum Scheidungstermin erscheinen müssen.

Sofortige Zahlung des Gerichtskostenvorschusses

Sie können die Scheidung aktiv beschleunigen, indem  bestimmte Kosten sofort entrichtet werden
Sie können die Scheidung aktiv beschleunigen, indem bestimmte Kosten sofort entrichtet werden

Hat keiner der Ehegatten Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, sollte der Rechtsanwalt die voraussichtlichen Gerichtskosten dem Scheidungsantrag sofort beifügen. Dieser Gerichtskostenvorschuss ist natürlich zuvor – neben dem Gebührenvorschuss für den Rechtsanwalt – vom Mandanten an den Anwalt zu zahlen.

Da das Gericht erst nach Eingang des Vorschusses tätig wird, lassen sich auf diese Weise bereits die ca. vierzehn Tage einsparen, die es ansonsten bis zur Anforderung des Vorschusses durch das Gericht dauert.

Sofortige Zahlung des Gerichtskostenvorschusses trotz Verfahrenskostenhilfe

Kann Verfahrenskostenhilfe beansprucht werden, dann kann dies für die Scheidung und deren Dauer eine Verzögerung bedeuten. Dies hängt mit der Prüfung der Bewilligung zusammen. Denn dem anderen Ehegatten wird erst danach der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zur gerichtlichen Stellungnahme formlos zugeschickt. Das braucht in der Regel etwa vierzehn Tage. Erst danach wird über die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe entschieden und der Scheidungsantrag förmlich zugestellt.

Bei besonders eiligen, einvernehmlichen Scheidungen kann die dadurch entstehende Verzögerung von ein bis zwei Monaten vermieden werden, indem die förmliche Zustellung des Scheidungsantrags unabhängig von der Entscheidung über die zugleich begehrte Verfahrenskostenhilfe beantragt wird. Dies setzt jedoch voraus, dass der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt wird.

Der Vorschuss wird später allerdings nicht zurückerstattet, selbst wenn eine ratenfreie (also „kostenlose) Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird. Nach Beendigung des Scheidungsverfahrens wird sodann dem anderen Ehegatten die Hälfte der (vorgeschossenen bzw. tatsächlichen) Gerichtskosten per Kostenfestsetzungsbeschluss auferlegt. Ob Ihnen Verfahrenskostenhilfe zusteht, kann ein spezialisierter Anwalt für Familienrecht im Zuge der Erstellung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages auf Grundlage Ihrer Angaben einschätzen.

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Das Trennungsjahr

Die Scheidungsdauer beginnt erst nach Ablauf des Trennungsjahres. Der Beginn von diesem kann allerdings nicht direkt kontrolliert werden
Die Scheidungsdauer beginnt erst nach Ablauf des Trennungsjahres. Der Beginn von diesem kann allerdings nicht direkt kontrolliert werden

Bei einer Scheidung hängt deren Dauer weiterhin maßgeblich vom verpflichtenden Trennungsjahr ab. In der Regel müssen Ehegatten nachweisen, dass Sie ein Jahr lang getrennt gelebt haben. Das bedeutet nicht zwangsläufig zwei getrennte Wohnungen – wichtig ist vor allem ein unabhängiges Wirtschaften voneinander.

Stellt das Benehmen eines Ehepartners jedoch eine Unzumutbarkeit für den anderen dar – etwa, weil dieser gewalttätig oder drogenabhängig ist – kann dies ein Härtefall begründen. Wird ein solcher anerkannt, dann kann das Trennungsjahr mitunter auch übersprungen werden.

Versorgungsausgleich – Vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren

Weiterhin wird bei einer einvernehmlichen Scheidung wird deren Dauer häufig durch die Zeitspanne, die bis zur Einholung der Auskünfte bei den Versicherungsträgern für den Versorgungsausgleich vergeht, verlängert.

Bei Ehen bis zur Dauer von drei Jahren wird der Versorgungsausgleich aber nur auf Antrag einer der Ehegatten durchgeführt. Aber auch bei einem vor einem Notar getroffenen Ausschluss des Versorgungsausgleichs entfällt dessen Durchführung, unterliegt jedoch der gerichtlichen Inhaltskontrolle.
Die Dauer einer Scheidung wird von vielen Umständen bestimmt
Die Dauer einer Scheidung wird von vielen Umständen bestimmt

Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, sollten bereits mit dem Scheidungsantrag die vom Antragsteller ausgefüllten und unterzeichneten Fragebögen für die „Kontenklärung“ beigefügt werden. Das gilt ebenso für den Antragsgegner bei dessen Zustimmung zum Scheidungsantrag. Auch auf diese Weise lassen sich gut ein, zwei Wochen Zeit einsparen.

Weiterhin kann bei der Scheidung die Dauer durch frühzeitige Stellung des Antrages etwas verkürzt werden. Der Scheidungsantrag kann meist zwei bis knapp drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahrs eingereicht werden, sofern der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Denn das Gericht benötigt mindestens drei bis vier Monate bis zum Erhalt der Auskünfte durch die Versorgungsträger. Diese Möglichkeit besteht aber nicht bei einem (vorgeschalteten) Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, da für die Bewilligung der Hilfe alle Scheidungsvoraussetzungen einschließlich des Ablaufs des Trennungsjahrs vorliegen müssen.

Wie Ehegatten eine Scheidung hinauszögern können

Es gibt viele Möglichkeiten, wie Beteiligte eine Scheidung hinauszögern können
Es gibt viele Möglichkeiten, wie Beteiligte eine Scheidung hinauszögern können

Sehr wirkungsvoll ist die Palette der Umstände, die eine Scheidung hinauszuzögern. Die Gründe dafür sind zahlreich. Sie reichen vom Ausschluss des nachehelichen Ehegattenunterhalts mittels Ehevertrag (Trennungsunterhalt kann dagegen nicht ausgeschlossen werden) über die Ehefrau, die bei einer Scheidung von ihrem todkranken Ehegatten keine Witwenrente zu erwarten hat, bis hin zum Ehegatten, der seine Verzögerungstaktiken nur gegen finanzielle Zuwendungen aufgibt.

Die Möglichkeiten, eine Scheidung bzw. deren Dauer hinauszuzögern, entsprechen allerdings sicherlich nicht der Absicht des Gesetzgebers im Familienrecht.

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Scheidungsantrag wird ignoriert

Falls der scheidungswillige Ehegatte nur die Scheidung und keine Folgesachen beantragt, reagiert der andere Ehepartner erst einmal nicht. Später werden dann zahlreiche Verhaltensweisen des Antragstellers vorgetragen, die zu einer Unterbrechung der Trennung und damit der Trennungszeit geführt haben.

Versorgungsausgleich – Nicht oder zu spät eingereichte Unterlagen

Sofern der Versorgungsausgleich oder Zugewinnausgleich durchgeführt wird, werden die dafür erforderlichen Fragebögen erst dann vom das Verfahren verzögernden Ehegatten ausgefüllt, wenn das Gericht bei weiterer Weigerung ein Zwangsgeld androht. Es versteht sich von selber, dass diese Unterlagen dann zunächst falsch ausgefüllt werden, da diese „so unverständlich“ sind.

Folgesachen im Verbund

Auch die Klärung des Zugewinnausgleichs beeinflusst die Scheidung und wie lange diese dauert
Auch die Klärung des Zugewinnausgleichs beeinflusst die Scheidung und wie lange diese dauert

In einer Scheidung kann deren Dauer vom „blockierenden“ Ehepartner durch die Geltendmachung verschiedener Folgesachen verlängert werden. Da das Familienrecht den Scheidungsbeschluss zugleich mit den Entscheidungen über die Folgesachen fällt (es sei denn, es wird ein Folgeverfahren abgetrennt), müssen diese Sachen erst geklärt werden.

Besonders lange dauern der Zugewinnausgleich (speziell dann, wenn etwa über Immobilien oder Fahrzeuge erst Wertgutachten eingeholt werden müssen) oder ein Hausratsverfahren (bei sich über jeden Kaffeelöffel gestritten wird). Aber auch ein Sorgerechtsverfahren wegen gemeinsamer Kinder kann die Scheidung und deren Dauer hinauszögern.

Scheidungstermin bzw. Termin wegen einer Folgesache

Es kann immer einmal passieren, dass ein Termin vergessen wird (aber nicht mehrere, sonst droht ein Ordnungsgeld). Möglicherweise ist aber auch der verzögernde Ehegatte aufgrund seines Gesundheitszustandes oder anderer Umstände „verhandlungsunfähig“, was durch ein ärztliches Attest belegt wird. Sind die Ehegatten finanziell gut aufgestellt, befindet sich der Scheidungsunwillige auch häufig nachweislich auf Reisen in entfernten Ländern, wenn die Ladung zu einem Gerichtstermin kommt. All das verzögert natürlich die Scheidung und deren Dauer.

Rechtsmittel einlegen

Wie lange dauert eine Scheidung? Das kann nicht pauschal beantwortet werden
Wie lange dauert eine Scheidung? Das kann nicht pauschal beantwortet werden

Trotz der hohen Kosten für Rechtsmittel (etwa Beschwerde gegen die Scheidung mit nachfolgendem Verfahren in der nächsten Instanz beim Oberlandesgericht) kann dies für den Scheidungsunwilligen etwa günstiger sein als die Summe des Trennungsunterhalts, den er in dieser Zeit erhält. Alle Rechtsmittelfristen können dabei ebenso ausgeschöpft wie mögliche Fristverlängerungen beantragt werden.

Härteklausel nach § 1568 BGB

Nach dieser Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches soll eine gescheiterte Ehe nicht geschieden werden, wenn die Aufrechterhaltung der Ehe wegen der gemeinsamen Kinder ausnahmsweise nötig ist oder für den Scheidungsunwilligen aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine unzumutbare Härte bedeuten würde. In der Praxis sind diese Fälle aber eher selten, wobei als Härtegrund etwa eine sehr schwere Krankheit in Betracht kommt.

Die Frage nach der Scheidung und deren Dauer lässt sich daher letztendlich nicht endgültig beantworten. Weitaus häufiger sind in der Praxis jedoch die Scheidungsverfahren, in denen die Partner sich – allein aus Kostengründen – einvernehmlich trennen.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Bei einer Scheidung kann die Dauer variieren
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Kommentare

  • blhh sagt:

    Hallo,
    habe eine Frage zum Scheidungsantrag, den ich nun in Kürze einreichen werde, da auch das Trennungsjahr beendet ist.
    Mein Mann schläft derzeit nur noch selten hier, mittlerweile ist er überwiegend bei seiner Freundin.
    Da er auch die Ehe für gescheitert hält, gibt es keine Gründe, die Scheidung hinauszuzögern.
    Allerdings gibt es ein Problem bezüglich des Zugewinnausgleiches, da ich nicht weiß, wie genau dieser abläuft. Habe dazu eine Frage.
    Wie sieht es aus, wenn mein Mann im Rahmen des Versorgungsausgleiches Ansprüche hat, die ich ihm gegenüber nicht bezahlen kann. Hintergrund ist der: Es gibt zwar ein Haus, das derzeit verkauft werden soll, wovon ich Eigentümerin bin, aber ich habe keine Barmittel. Des weiteren gibt es einen PKW, der ebenfalls mir gehört. Hier bezahle ich auch die Kreditraten. Noch dazu ist es ein Firmen-PKW (ich bin selbständig).
    Bei diesem PKW hat mein Mann auch einen kleinen Teil damals mit anbezahlt.
    Er sagt halt nun auch. Gib mir diesen Anteil, dann kannst du den PKW haben. Nur so einfach ist es nicht, da ich kein Barvermögen flüssig habe. Bis die Immobilie verkauft ist, das kann ja unter Umständen noch etwas dauern.

    Kann mir hier jemand sagen, wie dann verfahren wird?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      1. Es ist eine Unterscheidung zu treffen zwischen Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Bei Letzterem werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften aufgeteilt. Eine Auszahlung findet hier nicht statt.

      2. Beim Zugewinnausgleich kann auch eine Stundung und ratenweise Auszahlung der geforderten Summe erfolgen. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Tetema sagt:

    Hallo,
    Mein Bruder wollte von seiner Frau Scheiden lassen . Aber sie wollte leider nicht unterschrieben .Ich wollte bitte wissen ,wie lang dauert das in Deutschland ??
    Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tetema,

      Eine Scheidung kann durch viele Faktoren „in die Länge gezogen“ werden, wenn ein Ehegatte der Scheidung nicht zustimmt. So kann beispielsweise das Trennungsjahr auf drei Jahre verlängert werden. Auch kann die Scheidung durch verschiedene Anträge zu Folgesachen hinausgezögert werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Nadine L. sagt:

    Hallo
    ich bin von meine Mann seit Nov.2013 getrennt und seit Dez.2013 leben wir nicht mehr zusammen. Wir waren nur 1 Jahr Verheiratet.
    Die Scheidung läuft seit voriges Jahr.
    Im April hatte ich Post bekommen, wegen dem Versorgungsausgleich, wo ich auch schon Antwort bekommen habe von der deutsche Rentenversicherung. Bei mein Exmann war es so das er sich viel Zeit gelassen hat diesen Antrag bei der Versicherung einzureichen, da er aber keine Nachweise besitzt muss die Versicherung sich jetzt selber darum kümmern. Meine Frage ist wie lange kann sich das jetzt noch in der Länge ziehen bis es zum Termin kommt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nadine,

      die Berechnung des Versorgungsausgleichs dauert in der Regel zwischen drei bis sechs Monate.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Alexa sagt:

    Guten Tag,

    war 22 jahre verheiratet und habe meine Scheidung im 2014 eingereicht. Wir haben einen Scheidungsfolgenvereinbarung die mein man ändern möchte. Das hat sich aber erst kurz vor dem Beschluss vor unsere Scheidung wegen ein Fehler vor der Ortzuständigkeit. Es wurde erst festgestellt nach 2 und halb Jahre, d. h. im Februar dieses Jahres und wurde mein Fall nach München geschickt wo mein ex Mann dort angemeldet ist. Ich bin angemeldet in Köln und bis heute warte ich auf ein Gerichtstermin. Unsere Versorgungsausgleich sind schon fertig und kurz vor dem Beschluss, hat den Gericht im Bad Schwalbach die Scheidung nicht gesprochen wegen Ortzustädigkeit fehler die ich im Moment bußen muss.

    Mein ex Mann verlangt jetzt eine Änderung von der Scheidungsfolgenvereinbarung ( notariell-Tituliert) auf €0,00 und der nachehelichen Unterhalt € 0,0 nach der rechtskraft der Scheidung.

    Wir sind seit 2011 getrennt und warte auf meine Scheidung wegen eine bestehende Hochzeit. Meine Fragen:

    1. Kann man mir diese Freiheit auf Scheidung noch hinauszögern wegen sein persönliche Antrag auf Änderung des Scheidungsfolgenvereinbarung?
    2. Es ist fast 5 Jahre und kurz vor ein Beschluss. Falls der Gericht mir diese Antrag verweigert..ist das Freiheitsberäubung?

    Gibt es eine möglichkeit mein Scheidungsfall zu trennen von der Antrag der Änderung von der Scheidungsfolgenvereinbarung weil das kurz vor eine Beschluss war?

    Ich wäre Dankbar für Ihre Hilfe.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Alexa,

      Anträge von Scheidungsparteien können prinzipiell immer während einer laufenden Scheidung eingereicht werden. Die Scheidung kann sich also durchaus hinauszögern.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sabine sagt:

    ich möchte mich nach 26 Jahren scheiden lassen. wir sind seit 22 Jahren selbstständig und führen ein Geschäft zusammen, d. h. ich bin bei meinem Mann angestellt. Nun habe ich große Probleme einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Wir leben seit 15 Monaten getrennt und ich werde die Scheidung einreichen. Habe ich Anspruch auf Unterhalt , wenn ich nicht mehr mitarbeite, bzw. von meinem Ex gekündigt werde ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sabine,

      sind Sie nicht mehr in der Lage, den Lebensunterhalt allein zu bestreiten, können Sie ggf. Unterhalt gegenüber Ihrem Ehemann beanspruchen. Dieser muss in jedem Einzelfall neu beziffert und gesondert beantragt werden. Lassen Sie sich ggf. von Ihrem Rechtsanwalt hinsichtlich der Möglichkeiten beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Ivonne I. sagt:

    Hallo.Mein Mann hat sich nach 20 Jahren getrennt.Die Trennung erfolgte im Nov2015.Wir haben 3 Kinder.Er ist gut Verdiener.Ab wann kann er die Scheidung einreichen und was muss ich beachten.Er wünscht sich das wir Feunde bleiben.Evt um Kosten zu sparen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ivonne,

      die Scheidung kann nach einem Jahr der Trennung (oder kurz vorher) eingereicht werden. Eine einvernehmliche Scheidung ist für beide Parteien von Vorteil. Besprechen Sie bitte mit einem Anwalt, welche Ansprüche Sie auf Unterhaltszahlungen etc. haben und „was Sie beachten müssen“.
      Ihr Scheidung.org-Team

  • anna sagt:

    Hallo, ich habe eine 25 jährige ehe mit zum teil massiver psychischer gewalt hinter mir. vor drei jahren kernte ich einen mann kennen, der mich aus dieser ehe holte. wir sind noch immer gut befreundet. Mein Mann hat die scheidung eingerecht. nun weigert sich mein mann, mir unterhalt zu zahlen, da ich aus einer „wunderbaren“ehe ausgebrochen bin. ist es normal, dass in einer ehescheidung zeugen geladen werden?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anna,

      um zu ergründen, wie genau die Ehe verlief, können durchaus Zeugen vor Gericht geladen werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • D. B. sagt:

    Ich habe im August ’15 nach 3 jähriger Trennung die Scheidung eingereicht. Mein Mann ist kurz vorher in die USA gezogen. Er verweigert jegliche Auskunft! Ich habe gerade alle Papiere zum Versorgungsausgleich ausgefüllt. Auch diese wird er trotz Mahnung nicht einreichen. ..Wie lange kann sich das noch rauszögern bis die Scheidung endgültig ausgesprochen wird?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      ggf. Fall kann das Gericht die Schätzung der Rentenanwartschaften und anderer wichtiger Summen veranschlagen, die Auskunft evt. gar selbst von den Versicherern einfordern oder das Versäumnis Ihres Ehemannes anderweitig ahnden. Bitten Sie Ihren Rechtsbeistand um die Erläuterung mögliche Lösungswege.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Alisha sagt:

    Hallo
    Ich wohne in Niederlande seit Jan 2015 mit meine minderjaehrige tochter. Mein ex man lebt in Deutschland. Wir sind von 2009 bis jan 2015 zusammen gewesen und dann bin ich nach Niederlande umgezogen. Ich habe eine scheidung beantragt. Es kam am ende dazu das die sorgerecht hier in Niederlande beantragt werde musste weil meine tochter hier in niederlande wohnt und die scheidung in DE .. die sorgerecht hat sich geregelt und die Scheidung eigentlich auch. Da wir beide einig waren mit die scheidung und die ehe brechen moechten ohne versorgungsausgleich usw. Jetzt habe ich eine frage. Anfangs june war die sitzung und alles ist gut gelaufen. Ich bin jetzt offiziel geschieden nun weis ich nicht wie lange ich noch warten muss bis ich die Unterlagen im hand habe bzw. Wiw lange dauert sowas eigentlich bis Meine anwalt oder ich nach de entscheidung die unterlagen bekommen?

    Mfg

    Alisha

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Alisha,

      wie viel Zeit die Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses in Anspruch nimmt, hängt vom zuständigen Gericht ab. Nach Übersendung haben Sie in der Regel einen Monat Zeit, um ggf. noch Rechtsmittel einzulegen. Erst nach Ablauf der Frist sind Scheidung und Beschluss rechtskräftig – sofern Sie nicht schon im Termin gegenseitig Rechtsmittelverzicht erklärten.

      Nach Rechtskraft muss die Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk beantragt werden. Erst diese ist die Scheidungsurkunde und rechtsgültiges Dokument.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Zahra sagt:

    Hallo, I have question. My trennung jahr war I’m 2016 March . And I applied for divorce. Last month in May I gave court all my papers that what I earned and all. Now I just want to know how long divorce will take place . My ehegatte is also agreed

    1. scheidung.org sagt:

      Hello Zahra,

      it is nearly impossible to determine an exact duration of a divorce. It may be six months or more. That depends on several facts – e.g. termination, the „Auskunft zum Versorgungsausgleich“. A divorce „im Einvernehmen“ is usually shorter in duration than a comparable „streitige“.

      Sincerely Yours,
      the Team of Scheidung.org

  • Sibel sagt:

    Hallo
    Mein Mann betrügt und lügt mich an. Ich möchte mich trennen, aber da wir zwei kleine Kinder haben im Alter von 5 und 3 jahren
    Habe ich großen Angst meine kinder zur verlieren b.z.w sorgerecht zu verlieren. Mein Mann arbeitet und verdient sehr gut. Ich bin Hausfrau und arbeite nicht. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das man mir die kinder weg nimmt? Aus Angst meine kinder zur verlieren lebe ich immer noch mit mein Ehemann ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sibel,

      das Sorgerecht behalten auch nach einer Scheidung beide Eltern. Die Kinder werden Ihnen nicht „weggenommen“. Bei welchem Elternteil diese nach der Scheidung leben sollen, können Sie gemeinsam mit Ihrem Mann entscheiden. Bei Uneinigkeit legt das Familiengericht fest, wo die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben werden. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, nicht nur das Einkommen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Fall konkret zu besprechen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Maz sagt:

    Hello
    I have one question. My wife and I speraten over one year. My wife from Hungary.I want to divorce my wife. How much time need for me to get divorce in Germany or I have to go Hungary for divorce? I want to quickly divorce. Also problem is she cant come in germany but she agree in divorce. What can I do now?

    1. scheidung.org sagt:

      Hello Maz,

      as far as you live in Germany for more than six months, the divorce can probably be realized in this country. To hand in the application for divorce, you will need a lawyer. Therefore we recommend to visit a lawyer, who can give you advice in case of divorce.

      Sincerely Yours, the team of Scheidung.org

  • Inge sagt:

    Hallo,

    ich habe eine Frage. Mein Mann und ich leben getrennt und unser Trennungsjahr endet am 31.07.2016. Ich wuerde dann gerne direkt Anfang August 2016 den Scheidungsantrag stellen. Nun teilt mein Noch-Ehemann aber meiner Anwaeltin mit, dass er am 15. Juni fuer 6 Monate auf „Weltreise“ geht und sich in dieser Zeit auch in Deutschland polizeilich abmelden wird und im Ausland keinen festen Wohnsitz haben wird. Er sagt, dies habe gesundheitliche Gruende und er bittet mit dem Scheidungsantrag zu warten, bis er wieder in Deutschland ist. Bedeutet dies nun ich muss bis Januar oder Februar 2017 warten, da er erst dann wieder in Deutschland ist?

    MIt freundlichen Gruessen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Inge,

      Sie können den Scheidungsantrag stellen, doch mit einer Bearbeitung desselben werden Sie warten müssen, bis Ihr Ehemann wieder in Deutschland ist. Lassen Sie sich zu diesem Fall anwaltlich beraten. Einen solchen müssen Sie ohnehin aufsuchen, um den Scheidungsantrag zu stellen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • D.s. sagt:

    Hallo,
    mein Mann ist mir gegenüber unterhaltspflichtig. Wir befinden uns noch im Trennungsjahr. Aufgrund eines Unfalls, der noch während der intakten Ehe passierte, werde ich eine monatliche Rente von meiner Unfallversicherung, die privat abgeschlossen worden ist, bekommen. Wird diese als Einkommen angesehen?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      alle Einnahmen, die nicht durch eine staatlich geförderte Altersvorsorge erfolgen, und alle versteuerten Bezüge werden in aller Regel als Einkommen angerechnet.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • birgit sagt:

    hallo
    mein mann will eine härtefall scheidung da wir angeblich 5 jahre keine intime beziehung hatten nicht stimmt was soll ich tun?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Birgit,

      er muss diesen Sachverhalt eindeutig nachweisen, andernfalls kann der Härtefall nicht begründet werden. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Kerstin sagt:

    K.R.
    Mich interessiert ab wann die Rentenkontenklärung berechnet wird:
    1. ab Tag des Auszugs oder 2. ab Tag der Scheidungseinreichung oder3. ab Tag der Scheidung.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kerstin,

      der Eingang des Scheidungsantrages ist hierfür anzusetzen, da auch während der Trennungszeit der Bestand der Ehe gegeben ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • a.r. sagt:

    guten tag

    ich hab im Juli 2015 geheiratet. bin slowenische staatsbürgerin mit wohnort in kärnten. hab die ganze zeit gearbeitet (teilzeit und geringfügig) und mich und meinen mann finanziert. da er die aufenthalt bekommen hat (er ist ein bosnier) habe ich sehr grosse probleme bekommen. hab ihm gleich auch den arbeit gefunden in einer produktionsfirma. die ganze zeit war ich blind. habe nicht gesehen dass er in wircklichkeit ein religiöse extremist ist wie es sein vater ist (was ist viel zu spät rausgefunden habe). unter diesen umständen kann ich nicht mehr leben, obwohl ich ihn liebe. er wollte keine kinder mit mir haben weil ich nicht bete 5 mal am tag. ich hab geschafft dass er unterschreibt den antrag für einvernehmliche scheidung. ich stehe seit 2 monaten ohne arbeit und ihm ist für mich egal. er sorgt nur für sich selber und schaut dass er in österreich bleibt. wir haben am montag scheidungstermin beim gericht und ich weiss nicht was ich machen soll. alles habe ich investiert in unsere ehe. habe schulden wegen ihm. und ihm ist es alles egal. sagt noch dazu dass ich auf alles verzichten soll weil er kein geld hat (aber fürs auto über 10 000 euro schon?)
    mir ist doch klar dass ich einmal im leben auf mich selber denken muss. und deswegen frage ich sie: habe ich recht auf entschädigungsumme oder unterhalt, weil ich weiss nicht wircklich wovon ich leben soll?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo a.r.,

      leider beschäftigen wir uns nicht mit dem österreichischen Familienrecht, sondern mit ausschließlich mit dem deutschen. Daher kann hier keine Auskunft gegeben werden zu den möglichen Unterhaltsansprüchen, die Sie geltend machen können. Wenden Sie sich hierzu ggf. an Ihren Rechtsanwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Monika sagt:

    Ich habe im Mai 15 die Scheidung eingereicht, trennengsjahr war um, virgungsausgkeich ausgefüllt, geht jetzt nur noch um nachträglichen trennnungsunterhalt und zugewinn, bis noch immer nichts passiert zwecks Scheidung, ist das normal solange??

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Monika,

      in der Regel kann die Scheidung erst erfolgen, wenn alle damit einhergehenden Entscheidungen abschließend getroffen wurden. Das bedeutet, erst wenn über Zugewinn, Trennungsunterhalt, Versorgungsausgleich u.a. entschieden wurde, kann das Scheidungsverfahren abgeschlossen werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Karl M. sagt:

    Guten Tag,

    in meinem Fall ist die Scheidung sicherlich denkbar kompliziert.

    Verfahren zum Aufenthaltsbestimmungsrecht um das eheliche Kind, Trennungsunterhalt und Nachehelichenunterhalt laufen parallel. Ein Ehevertag wurde ebenfalls abgeschlossen, also die ganze Palette um den Kompliziertheitsgrad in unermessliche zu steigern.

    Darf sich eine 2,5 Jahre hinziehende Scheidung dennoch zum finanziellen Nachteil eines Ehepartners aufgrund der extremen Laufzeit hinziehen? Muss die Laufzeit der anderen Verfahren nicht im Trennungsunterhalt berücksichtigt werden?

    Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Karl,

      Sie können auch einen Antrag stellen, um die Ehescheidung vorenzutreiben. Hierzu bedarf es allerdings triftiger Gründe. Die reine Dauer der Scheidung und der anhängigen Verfahren genügt hierbei nicht, da die Scheidung in der Regel immer erst nach Klärung aller damit einhergehenden Streitpunkte erfolgen kann. Die Dauer einer Scheidung kann sich oft auf mehr als 5 Jahre erstrecken. Lassen Sie sich gegebenenfalls von Ihrem Anwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

    2. Traurige sagt:

      Hallo. Und bei mir läuft sooo besch. … Im Mai hat mein Anwalt Scheidungsantrag vor Gericht eingereicht. Bis heute gaaaar nichts passiert außer tausend Seiten die ich mit meinem Anwalt für Deutschen Rentenversicherung ausfüllen müsste😣😣😣😣Wieso dauert es so lange???? Weil wir beide mit meinem Ex Ausländer sind oder was für ……
      Mein Anwalt wollte die Themen trennen aber mein Ex sagt nein und will alles noch verzögern 😭😭😭😭Hilfe. Was kann ich machen?

      1. scheidung.org sagt:

        Hallo,

        die Auskunft für den Versorgungsausgleich kann je nach Auslastung der Versicherungsträger mehrere Monate in Anspruch nehmen. Ein Scheidungstermin kann immer erst dann angesetzt werden, wenn alle benötigten Auskünfte und Dokumente vorliegen. Ein Scheidungsverfahren kann sich dabei regelmäßig hinziehen. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um in Erfahrung zu bringen, wie und ob eine Beschleunigung denkbar wäre.

        Ihr Scheidung.org-Team

  • Ehemann sagt:

    Vielen Dank für Ihre Ausführungen,
    ich habe mich von meiner Nochfrau getrennt, da ich heraus bekommen habe, dass sie fremdgegangen ist (während unserer nur zwei Jahre dauernden Ehe; also bis zum ersten Anwaltskontakt). Meine Frau arbeitet nun nicht mehr, d.h. ich „darf“ ihr einen hohen Trennungsunterhalt zahlen. Wir haben einen Scheidungstermin bekommen, der aber aufgrund von Verzögerungstaktiken (Rentenansprüche) verschoben wurde. Dies soll nun bald geklärt sein. Wieso ist es möglich, bei einem neuen Scheidungstermin einen neuen Folgeantrag (z.B. Vermögensausgleich) zu stellen, mit der Folge, dass ich wiederum länger Trennungsunterhalt zahlen „darf“. Wenn dieser geklärt ist, folgt dann der nächste Folgeantrag (z.B. Nachehelicher Unterhalt); und ich darf noch länger zahlen und auf die Scheidung warten. Wieso sieht es das Gesetz/Gericht nicht vor, dass alle Folgeanträge auf einmal zu einem frühestmöglichen Termin gestellt werden müssen. Was mich auch ärgert ist, dass meine Frau alles prüfen und berechnen lassen will, aber bei der Umsetzung nicht wirklich produktiv mitwirkt (Fristen verstreichen, „absichtlich“ fehlerhafte Einträge in Formulare) und ich überhaupt nicht zur Beschleunigung des Verfahrens mitwirken kann. Sie hat mich betrogen und ich darf über das Trennungsjahr hinaus noch länger Unterhalt zahlen, das ist doch unfair und bestimmt nicht im Sinne des Gesetzes, oder?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ehemann,

      die gesetzlichen Regelungen im Familienrecht sind umfangreich und führen von Fall zu Fall mal mehr, mal weniger zu Komplikationen. Allerdings ist es auch Ihnen freigestellt, Folgeanträge zu stellen. Sie müssen sich jedoch nicht alles gefallen lassen. Grobe Unbilligkeit und fehlende Mitwirkung des Partners können eben diesem auch zum Verhängnis werden. Die fehlende Mitwirkung Ihrer Frau kann ihr im Nachgang auch zur Last gelegt werden und Einfluss auf den zu zahlenden Unterhalt haben. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Anwalt beraten.

      Leider sind Scheidungsverfahren in den meisten Fällen sehr langwierig und schwierig. Besonders für betrogene Partner kann es sich dann oft besonders kränkend darstellen. Allerdings benötigen die gerichtlichen Prozesse ihre Zeit, um am Ende auch Ihnen gerecht werden zu können.

      Viel Erfolg und starke Nerven.

      Ihr Scheidung.org-Team

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