Einvernehmliche Scheidung – Die Nerven schonen und Geld sparen?

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Eine gescheiterte Ehe kann geschieden werden. Das Merkmal des Scheiterns liegt vor, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass die Ehepartner diese wiederherstellen, § 1565 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ob das der Fall ist, muss vom Familiengericht überprüft werden, bei der streitigen Ehescheidung notfalls auch durch Zeugenvernehmung und andere Beweismittel. Allerdings ist in § 1566 BGB eine unwiderlegbare Vermutung enthalten: Wünschen beide Eheleute die Scheidung und ist die Trennung mindestens ein Jahr her, hat das Gericht den Scheidungsbeschluss zu erlassen.

Das Wichtigste in Kürze: Einvernehmliche Scheidung

  • Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen die Ehepartner zunächst ein Jahr in Trennung leben, bevor die Scheidung beantragt werden kann.
  • Die Kosten bei einer einvernehmlichen Scheidung sind geringer als bei einer streitigen Scheidung, da kein zweiter Rechtsanwalt beauftragt werden muss.
  • Die einvernehmliche Scheidung geht in der Regel erheblich schneller als eine streitige Scheidung und kann ggf. schon nach weniger als sechs Monaten erledigt sein.
  • Eine einvernehmliche Scheidung kommt nur in Betracht, wenn sich beide Ehepartner über wichtige Punkte wie Umgangsrecht, Unterhalt, Übernahme der Ehewohnung, Vermögensaufteilung und Zugewinnausgleich einig sind.

Detaillierte Infos zur einvernehmlichen Scheidung erhalten Sie im Folgenden.

Wenn die getrennten Ehepartner sich einig sind

Das sind die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Trennung

Bei der einvernehmlichen Scheidung sollten die Eheleute gewisse Punkte wie Umgangsrecht, Unterhalt und die Übernahme der Ehewohnung geregelt haben.

Bei der einvernehmlichen Scheidung sollten die Eheleute gewisse Punkte wie Umgangsrecht, Unterhalt, und die Übernahme der Ehewohnung geregelt haben.

Als erste Voraussetzung für die Durchführung der einverständlichen Scheidung verlangt das Familienrecht, dass die Ehegatten das Trennungsjahr bereits hinter sich gebracht haben.

Das bedeutet, dass einer der Ehepartner aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung auszieht oder innerhalb der Wohnung für jeden Ehepartner ein räumlich getrennter Bereich geschaffen wird.

Wichtig ist, dass kein gemeinsames Leben und keine Gemeinsamkeiten in den einzelnen Lebensbereichen mehr gegeben sind, § 1567 Abs. 1 BGB. Durch kurze Versöhnungsversuche, bei denen die Eheleute wieder zusammenleben (bis zu drei Monate), wird die Trennungszeit nicht unterbrochen, § 1567 Abs. 2 BGB.

Weitere Voraussetzung ist, dass die Eheleute die folgenden Punkte einvernehmlich geregelt haben:

  • Das Umgangsrecht für etwaige gemeinsame Kinder, wofür regelmäßig beide Ehegatten sorgeberechtigt sind
  • Ggf. den Kindesunterhalt
  • Den Trennungs- und Nachehelichenunterhalt
  • Die Übernahme der Ehewohnung durch einen Ehepartner, soweit dies nicht bei der (einvernehmlichen) Trennung geschehen ist
  • Die Aufteilung des Hausrats, soweit dies nicht bei der (einvernehmlichen) Trennung geschehen ist

Bereits die Erklärung im Scheidungsantrag, dass diese Punkte geregelt sind, reicht seit der Reform des Familienrechts am 01.09.2009 aus, § 133 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Das Gericht muss also nicht alles nachprüfen.

Versorgungsausgleich: Die Durchführung erfolgt grundsätzlich von Amts wegen

Im Familienrecht wird zugleich mit der Ehescheidung vom Familiengericht von Amts wegen in der Regel auch der Versorgungsausgleich durchgeführt. Das bedeutet, diejenigen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit werden ausgeglichen, die die Ehegatten während der Ehezeit erworben haben.

Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung führt das Familiengericht von Amts wegen den Versorgungsausgleich durch.

Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung führt das Familiengericht von Amts wegen den Versorgungsausgleich durch.

War also einer der Ehepartner während der Ehe sozialversichungspflichtig erwerbstätig und der andere etwa wegen der Kinderbetreuung nicht, steht – vereinfacht gesagt – dem Nichterwerbstätigen später die Hälfte der Rente des Erwerbstätigen zu, § 1 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG).

Ehezeit ist dabei die Zeit vom ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist bis zum letzten Tag des Monats, bevor der Scheidungsantrag zugestellt wurde, § 2 Abs. 3 VersAusglG.

Bei einer Ehedauer von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich aber nur statt, wenn das einer der Eheleute beantragt, § 3 Abs. 3 VersAusglG. Zudem kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder näher gestaltet werden, was aber in notarieller Form geschehen muss, §§ 6 Abs. 1, 7 VersAusglG. An diese Vereinbarung über den Versorgungsausgleich ist das Gericht zwar regelmäßig gebunden, es findet aber trotzdem noch eine Inhaltskontrolle statt, § 6 Abs. 2, 8 VersAusglG.

Für die Durchführung des Versorgungsausgleichs müssen die Ehepartner (ggf. unter Mithilfe des örtlichen Versicherungsamtes) die Formulare ausfüllen, die sie vom Familiengericht (oder bei Beauftragung des Rechtsanwalts nach eingereichtem Scheidungsantrag von diesem) erhalten. Nachdem das Gericht die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare erhalten hat, wendet es sich schriftlich an alle Versorgungsträger zur Aufklärung der während der Ehezeit entstanden Versorgungsansprüche.

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind die Kosten wesentlich geringer als bei einer streitigen Scheidung, da die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt entfallen.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind die Kosten wesentlich geringer als bei einer streitigen Scheidung, da die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt entfallen.

Auch wenn eine einvernehmliche Scheidung ohne Anwalt nicht möglich ist und ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag einreichen muss, § 114 FamFG: Die Kosten für die einverständliche Scheidung sind erheblich günstiger als für eine streitige Scheidung.

Denn wenn der von einem Ehegatten beauftragte Anwalt die Scheidung einreicht, braucht der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag nur zuzustimmen.

Dafür wird aber kein „eigener“ Rechtsanwalt benötigt, § 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG. Folglich entfallen die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt und die scheidungswilligen Eheleute können sich die Kosten für den benötigten Anwalt teilen.

Sinnvoll ist, wenn die Vereinbarung bei der einvernehmlichen Scheidung, Kosten des Anwalts zu teilen, schriftlich aufgesetzt und von den Eheleuten unterschrieben wird. Wie hoch die Anwalts- und Gerichtskosten ausfallen können, kann eine spezialisierte Scheidungskanzlei im Rahmen eines unverbindlichen Kostenvoranschlags abschätzen.

Hat ein Ehegatte aufgrund seiner geringen Vermögensverhältnisse einen Anspruch auf ratenfreie Verfahrenskostenhilfe, kann die Scheidung für beide Ehepartner hinsichtlich der Anwaltsgebühren sogar kostenlos sein. Denn beauftragt der berechtigte Ehegatte den Anwalt und stimmt der andere, nicht anwaltlich vertretene Ehepartner dem Scheidungsantrag zu, werden die Anwaltsgebühren (und die Gerichtskosten des Berechtigten) vom Staat übernommen.

Ein weiterer Vorteil der einvernehmlichen Scheidung liegt in der Schnelligkeit, mit der deren Ablauf erfolgt. So kann der Scheidungsantrag – sofern der Versorgungsausgleich durchzuführen ist – bereits zwei bis drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden.

Bis die Auskünfte der Versicherungsträger vorliegen und der Scheidungstermin anberaumt wird, dauert es ca. vier bis sechs Monate. Ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht erforderlich, kann die einverständliche Scheidung in drei bis vier Monaten nach dem gestellten Scheidungsantrag erledigt sein.

Erfolgt die Beauftragung eines Scheidungsanwaltes und damit die Einleitung der Scheidung online, lassen sich die Fahrtkosten zum ortsansässigen Rechtsanwalt sparen, da das Aufsuchen eines Anwalts in diesem Fall nicht erforderlich ist. Das heißt, die Korrespondenz kann bequem von zu Hause aus erledigt werden. Welche Vorteile die Online-Scheidung bietet und für wen diese geeignet ist, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema Online-Scheidung.

Für wen die einvernehmliche Scheidung nicht in Betracht kommt

Wenn über wichtige Punkte keine Einigkeit besteht, ist immer von einer einvernehmlichen Scheidung abzuraten.

Wenn über wichtige Punkte keine Einigkeit besteht, ist immer von einer einvernehmlichen Scheidung abzuraten.

Von der einvernehmlichen Scheidung ist immer abzuraten, wenn zwischen den Ehegatten über die einvernehmlichen zu regelnden Punkte einschließlich Vermögensaufteilung und Zugewinnausgleich Streit besteht.

Aber auch in Fällen, in denen größeres Vermögen vorhanden ist (was speziell beim Zugewinnausgleich für Ansprüche sorgen kann) oder einer der Eheleute im Gegensatz zum anderen geschäftlich unerfahren ist, empfiehlt sich für jeden Ehegatten die Beauftragung eines „eigenen“ Anwalts. Denn nur so ist sichergestellt, dass die Ansprüche des weniger vermögenden oder im Geschäftsleben unerfahrenen Ehepartner tatsächlich berücksichtigt werden.

Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, darf er zwar mit beiden Ehegatten Gespräche führen und ihnen allgemeine Hinweise über den Ablauf des Scheidungsverfahrens geben. Vertreten darf der Anwalt aber nur den Ehepartner, der ihn beauftragt hat. Kommt es also trotz der einvernehmlichen angestrebten Scheidung zu Streitigkeiten, sollte der anwaltlich nicht vertretene Ehegatte selber einen Anwalt einschalten.

Im Übrigen haftet derjenige Ehepartner, der den Rechtsanwalt beauftragt hat, auch unmittelbar für die Zahlung dessen Gebühren. Inwieweit sich der Ehepartner die hälfte der Gebühren vom anderen Ehepartner erstatten lassen kann, ist eine andere Frage.

Zudem darf der Ehepartner ohne Anwalt keine eigenen Anträge im Scheidungsverfahren stellen. Praktische Bedeutung hat das aber bei einer tatsächlich einvernehmlichen Scheidung nur, wenn nach erfolgter Scheidung im Gerichtstermin ein Rechtsmittelverzicht erklärt werden soll. Da der anwaltlich nicht vertretenen Ehegatten keine solche Erklärung abgeben kann, wird die Scheidung nicht sofort, sondern erst in einem Monat rechtskräftig.

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Kommentare

  1. Margit M. sagt:

    Ich lebe seid 1Jahr von meinem Manngetrennt. Wir leben in der gleichen Wohnung bzw.Haus.
    Das Haus haben wir gebaut, vor 10 Jahren haben wir es auf Wunsch meines Mannes einem Tierheim übershrieben. Wir haben also nur das Nießbrauchrecht. Mein Mann ist knapp 86Jahre alt , ich bin 76 Jahre alt und Schwerbehindert . Ich habe nur einer kleine Rente. Wir hatten einen Scheidugstermin am 13.01.2016. ich will mich aber nicht mehr scheiden lassen aus finaziellen
    Gründen.Mein Mann ist auch schwerbehindert und liegt z.Zt. im Krankenhaus, er hat unter andern
    Prostatakrebs. Er hat sich vor kurzem sämtliche Sterbeversicherungen auszahlen lassen. Ich muss noch erwähnen das er eine lesbische Freundin hat in die er verschossen ist.Ich will mich trotz allem nicht scheiden lassen. Wenn ich hier ausziehen muss weiß ich nicht wohin. Ich habe 2 Hunde im Alter von 11&12 Jahren und finde daher keine Wohnung die ich bezahlen kann.Meine Anwätin meint ,ich kann gegen meinen Willen geschiedrn werde. STIMMT DAS?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Margit,

      die Zustimmung zur Scheidung ist nicht in jedem Falle notwendig. Sprechen keine triftigen Gründe gegen eine Scheidung, kann das Gericht die Aufhebung der Ehe auch ohne beideseitige Zustimmung festlegen. Im Zuge einer Scheidung wird in der Regel auch der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt, bei dem die Rentenanwartschaften Ihres Ehemannes und von Ihnen gegeneinander ausgeglichen werden. Zur Finanzierung einer eigenen Wohnung können Sie gegebenenfalls auch Wohngeld beantragen. Wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt, um in Erfahrung zu bringen, welche Unterstützung in finanzieller Hinsicht möglich ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. A.R. sagt:

    Ich habe im Mai 1995 geheiratet und bin mit meiner Tochter im Dezember 1999 aus der ehelichen Wohnung ausgezogen. Seitdem leben mein Mann und ich getrennt. Ich habe Kindesunterhalt, aber keinen Ehegattenunterhalt bekommen. Nun ist mein Mann arbeitslos und ich habe Angst, dass das Arbeitsamt auf mich zukommt um Unterhalt für ihn zu verlangen. Ist dies möglich? Muss bei einer Ehescheidung ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo A.R.,

      sofern Ihr Ehemann unterhaltsberechtigt ist, kann er dies durchaus geschehen.

      Der Versorgungsausgleich kann ausgeschlossen werden, wenn beiderseitig darauf verzichtet wird, die Ausgleichswerte zu gering sind oder aber Unbilligkeit bei einer der Parteien vorliegt – sie zum Beispiel während der Ehe nicht arbeitete, obwohl dies durchaus möglich gewesen wäre.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. Claus sagt:

    In der Schule heist es: Antwort verfehlt die Frage.
    Was kostet einen Scheidung ist hier nicht beantwortet worden.
    Natürlich können die Kosten sich durch unterschiedliche Rahmenbedingungen oder regioanle Unterschiede variieren, aber zumindest eine Richtung wäre bai der Selbstgestellten Frage sinnvoll.
    Ansonsten – leider Mangelhaft

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Claus,

      bei der Feststellung des Verfahrenswertes einer Scheidung werden die Monatseinkommen beider Parteien von drei Monaten zusammengenommen. Hinzu treten dann erst einmal pauschal 1.000 Euro für den Versogrungsausgleich und gegebenenfalls weitere Pauschalbeträge. Nach dem Verfahrenswert berechnen sich sodann Gerichts- und Anwaltskosten. Eine pauschale Antwort auf die Frage nach den Scheidungskosten ist daher nicht möglich und von Fall zu Fall verschieden. Sie finden auf der folgenden Seite weitere Informationen zu den Kosten einer Scheidung inklusive Beispielrechnung: http://www.scheidung.org/scheidungskosten/

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. Holm H. sagt:

    ich bin mir mit meine Frau einig, das ich ihr das Haus überlasse und sie im Gegenzug auf die Teilung der betrieblichen(nur ich) und Riesterrenten (haben wir beide) verzichtet.
    Brauche ich dafür einen Notar oder genügt ein Memorandum von einem Mediator?
    MfG H.H.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Holm,

      eine entsprechende Einigung sollte soweit möglich, vertraglich festgehalten werden – etwa in einer Scheidungsfolgevereinbarung oder einem Ehevertrag. Bei der Erstellung kann ein Rechtsanwalt behilflich sein, notarielle Beglaubigung ist jedoch angemahnt. Doch auch die gerichtliche Protokollierung der Absprachen und des gegenseitigen Verzichts kann gegebenenfalls genügen. Lassen Sie sich hierzu ggf. anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Franke sagt:

    Hallo, meine Frage: wir haben jung geheiratet und das seit 27 Jahren, unsere Kinder sind jetzt volljährig und haben keine Unterhaltsansprüche, unser Haus ist mit einer Hypothek belastet. Ich bin Beamter A 7 seit 18 Jahren, habe vorher 9 Jahre in Rente eingezahlt/da war es weniger als meine Frau, meine Frau ist 2 Jahre älter und hat immer voll gearbeitet. Es wird beim Versorgungsausgleich wohl etwas zu Ihren Gunsten laufen weil ich Beamter, obwohl ich brutto nur unwesentlich mehr habe 300 Euro Differenz.
    Meine Frage: Können wir gegenseitig auf den Versorgungsausgleich verzichten, weil jeder von uns dauerhaft berufstätig war und keine Lücken haben? Das Haus wollen wir uns teilen, da es aus 2 Wohneinheiten besteht und keiner ein Nachteil hätte. Meine Frau will das auch so.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Franke,

      in beiderseitigem Einvernehmen können die Ehegatten auch den Verzicht auf den Versorgungsausgleich erklären. Allerdings können die Gerichte diesem Anliegen widersprechen, sollte einer der Partner durch die Entscheidung über Gebühr benachteiligt werden. Lassen Sie sich hierzu ggf. von Ihrem Anwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. Maria sagt:

    Hallo,
    Ich habe 2009 in den Vereinigten Arabischen Emiraten geheiratet. Mein Mann und ich möchten uns einvernehmlich scheiden lassen. Ich werde demnächst wieder nach Deutschland ziehen und er bleibt wohl noch in den VAE. Wir haben keine Rentenansprüche akkummuliert also fält der Versorgungsausleich weg, korrekt?
    Hier in den VAE kann man sich durch einen Vertrag scheiden lassen und dann müssten wir in Deutschland ein Anerkennungsverfahren durchführen lassen, damit die Scheidung auch dort gültig ist. Wenn ich so lese, was für ein Aufwand sogar die einvernehmliche Scheidung in Deutschland ist, scheint mir dass die bessere Alternative. Leider gibt es hier nur einen auf deutsches Familienrecht spezialisierten Anwalt und die Kosten liegen bei 2200 AED (etwas über 500 Euro) pro Stunde Beratung. Wir haben eine Tochter und die soll mit mir leben. Der Vater soll aber unbeschränktes Besuchsrecht haben und das Kind soll zur Hälfte der Ferien zum Vater. Der Vater möchte Unterhalt zahlen, die finanzielle Situation laesst das aber gerade nicht zu- Wie regelt man da nach deutschem Recht den Unterhalt und wie wird der berechnet wenn der Vater im Ausland lebt? Und kann man trotzdem gemeinsames Sorgerecht haben obwohl ein Elternteil im Ausland lebt? Welche Vollmachten sollte man sich vom anderen Elternteil ausstellen lassen, wenn man als ungeschieden aber getrennt lebend in Deutschland lebt während der Vater im Ausland ist, damit man sich frei auf der Welt mit dem Kind bewegen kann und alle Anmeldungen für Schule und Bankkonten, Reisepässe und dergleichen auch mit nur einer Unterschrift erledigt warden können.Kann man vom alleinigen Sorgerecht dann auch einvernehmlich ins gemeinsame übergehen und muss man dafür wieder durch einen Anwalt einen Antrag am gericht stellen?
    Danke!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Maria,

      in Ihrem Fall ist vermutlich durchgängig arabisches Recht anzuwenden. Daher ist hier nicht bekannt, wie es sich in der Vereinigten Arabischen Emiraten mit Fragen zum Versorgungsausgleich und Kindesunterhalt verhält.

      Ist die Ehe in Deutschland bereits anerkannt, genügt für die Anerkennung der Scheidung in aller Regel die Übersetzung des Scheidungsurteils.

      Darüber hinaus können Ihnen an dieser Stelle keine weiteren Auskünfte erteilt werden, da sich Ihr Fall sehr speziell gestaltet. Zudem sind wir nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen. Suchen Sie zur Klärung Ihrer Fragen einen Rechtsanwalt auf – ggf. auch in Deutschland.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. Lutz sagt:

    Meine Frau und ich sind seit 36 Jahren verheiratet, leben aber bereits längere Zeit getrennt.
    Wir haben, von unsere/r/n Lehr- und Bundeswehrzeit(en) (8j) abgesehen, keine Rentenansprüche erworben.

    Jedoch habe ich über die Zeit eine erfolgreiche Firma aufgebaut und hierüber gibt es Barvermögen und zwei Häuser.
    Das erste ist bereits verkauft, der Kauferlös zu gleichen Teilen aufgeteilt. Mit dem zweiten Haus werden wir genauso verfahren, sobald es verkauft ist. Bewohnen tun wir keines davon, wir leben nur noch im Wohnmobil.
    Die Barvermögen wurden ebenfalls aufgeteilt, außerdem erhielt sie über eine zwischen uns getroffene Vereinbarung weitere Zahlungen von 200.000€

    Wir sind uns einig, daß wir uns nun gegenseitig alle Ansprüche aufgeteilt haben und möchten nicht, daß hier irgendwer noch irgendwie dran rüttelt.

    Wir wollen einfach nur eine komplikationslose Scheidung und Beendigung des Zugewinnausgleichs, da wir in verschiedenen Ländern leben werden und vor allem meine Frau dort auch Immobilien erwerben möchte. Mir ist die Sitzverlegung der Firma wichtig. Daraus resultieren auch verschiedene Wohnorte. Das sind die Gründe für die Scheidung.

    Danach werde ich ihr in Würdigung unserer Zeit weiterhin monatlich einen Betrag überweisen, will dies aber nicht weiter schriftlich fixieren.

    Welche möglichen Problematiken und „Fallstricke“ sehen Sie ?

    Worauf sollten wir achten, damit Niemand auf die Idee kommt, möglicherweise über einen imaginären Firmenwert seine eigene Gebühr erhöhen und damit Streit entfachen zu wollen ? Der Firmenwert soll explizit nicht Bestandteil der Scheidung sein. Darüber besteht bei uns absolute Einigkeit.

    Vielen Dank für Ihre Ansicht.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lutz,

      es scheint uns beim beschriebenen Fall das Beste, in einem Ehevertrag vor der Scheidung alle Details zu nieder zuschreiben und notariell beurkunden zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Lutz sagt:

        Vielen Dank – Ja, an eine vorherige Gütertrennungsvereinbarung hatten wir ja auch gedacht – dann las ich aber, daß das sehr teuer wird, weil sich die Notargebühr ja nach den Werten richtet. Oder ist ein Ehevertrag davon zu unterscheiden und günstiger ?

        1. Lutz sagt:

          Ich bin jetzt über den Begriff „Scheidungsfolgevereinbarung“ gestolpert – dat isset doch (?)

          1. scheidung.org sagt:

            Hallo Lutz,

            die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ist gewissermaßen als nachträglicher Ehevertrag zu verstehen.

            Ihr Scheidung.org-Team

        2. scheidung.org sagt:

          Hallo Lutz,

          die notarielle Beglaubigung richtet sich in der Regel stets nach dem Geschäftswert der zu vereinbarenden Angelegenheiten, unerheblich ob es sich dabei um einen Ehevertrag, eine Scheidungsfolgenvereinbarung, einen Kaufvertrag oder anderes handelt.

          Ihr Scheidung.org-Team

  8. Monika H. sagt:

    Hallo,
    Mein Mann hat nach knapp 29 Ehejahren die Scheidung eingereicht.Jeder wohnt in seiner eigenen Wohnung.Der durchschnittliche Brutto Monatsverdienstes meines Mannes liegt bei 5870,- Und meiner bei 1200,- Euro.wir haben gemeinsame Schulden in Höhe von fast 52.000 Euro.ich bin nicht in der Lage mich an den Schulden zu beteiligen.Mein Mann äußert,dass er sich damit abgefunden hat,die Schulden bis zu seiner Rente alleine abzubezahlen.Er möchte es mit den Versorgungsansprüchen gerne verrechnen.
    Ich habe derzeit einen Rentenanspruch von knapp 300,- Euro aus meiner gesetzlichen RV.
    Jetzt meine Fragen:
    Ich möchte nicht auf die Rentenanwartschaft verzichten,weil ich sonst später nichts zum Leben habe.
    Können die Schulden verrechnet werden?

    Habe ich Anspruch auf Unterhalt?
    Während der Trennung zahlte mein Mann mir 450,- Euro…Seit mein Sohn zum 1.6.ausgezogen ist nur noch 150,-,denn 300,- bekommt unser gemeinsamer Sohn.Habe ich Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
    Verzweifelt warte ich auf eine Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen

    Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Monika,

      bitte wenden Sie sich mit diesem konkreten Anliegen an einen Anwalt. Wir können und dürfen keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Birgit sagt:

    Hallo,
    ich bin mir mit meinem Mann einig dass wir uns scheiden lassen möchten. Vorab haben wir gemeinsam unser Vermögen aufgeteilt und es gibt keinen Streitwert, wir möchten nur noch geschieden werden. Sind wir trotzdem verpflichtet dem Anwalt unsere Vermögenswerte anzugeben bzw. offen zu legen? Dann werden doch auch die Scheidungskosten für uns steigen, oder?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Birgit,

      Sie sind darüber hinaus auch verpflichtet, die Vermögens- und Einkommensverhältnisse dem Gericht darzulegen. Dieses ermittelt anhand der Werte den Verfahrenswert. Aus diesem wiederum ergeben sich die Anwalts- und Gerichtskosten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. B.W.S sagt:

    Hallo Zusammen,
    ich bin 3 Jahren und 7 Monaten Verheiratet.
    Ich komme aus Kenia.
    Ich habe ein Kind, es ist aber nicht von meinem Mann obwohl auf dem G. Urkunde steht das meinem Mann der Vater ist. Das ist Weil der Leiblicher Vater das Kind nicht wollte, haben wir geeinigt das Meinem Mann als Vater wird.
    Erste Frage; habe ich mich strafbar gemacht?Auch wenn er davon wüsste?
    Das habe ich gemacht mit dem Hoffnung das sie Ehe besser wird. War aber Leider keine gute Idee. Wir schlafen getrennt und unternehmen nichts mehr zusammen.
    Die streit sind häufiger geworden.
    Ich möchte endlich von meinem Mann trennen. Aber ich verdiene zu wenig um mein Kind zu versorgen. Bald bin ich mit meine Ausbildung Fertig. Meinem Mann verdient viel mehr als ich aber er ist schwerstbehindert.
    Zweite Frage; Weil ich nicht Finanziell Stabil bin, verliere ich mein Kind?
    Als Ausländer komme ich mit dem Situation überhaut nicht Klar. Von bekannten bekomme ich unterschiedliche Meinungen.
    Hilf mir Bitte.
    Auf eine Antwort Freue ich mich.

    Danke.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo B.W.S.,

      1. In Deutschland wird automatisch der Ehemann als Vater in der Geburtsurkunde angegeben. Hier liegt kein Fehler und sicher keine Straftat vor (wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet waren).

      2. Die finanzielle Situation ist nur eine von vielen Faktoren, wenn es um die Bewertung der Frage geht, bei wem das Kind nach einer Scheidung verbleibt. Sie können sich darüber auch mit Ihrem Mann einigen. Finanzielle Nöte führen in der Regel nicht dazu, dass ein Kind von der Mutter getrennt wird.

      Besprechen Sie Ihre nächsten Schritte mit einem Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. B.W.S sagt:

        Sehr geehrte Scheidung.org-Team,
        danke für die Nachricht.
        Hilf mir wirklich viel.
        Danke.

        B.w.S

  11. Kristin sagt:

    Hallo,

    ich bin seit zwei Jahren mit meinem Mann verheiratet, er ist Neuseeländer. Seit 1,5 Jahren lebt er in Australien, ich in Deutschland. Zwei Mal habe ich ihn für 2-3 Monate besucht, das letzte Mal im September 2015. Die Auswanderungspläne haben sich zerschlagen und er kann sich keine Zukunft in Deutschland vorstellen. Wir sind uns einig, dass wir uns scheiden lassen wollen. Da er zur Zeit keine Arbeit hat und ich studiere haben wir nicht viel Geld und er kann nicht nach Deutschland kommen. Welche Möglichkeiten bleiben uns?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kristin,

      sofern Deutsches Recht Anwendung finden kann, besteht die Möglichkeit, für die Scheidung Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Auch für diesen können Sie bei zu geringem Einkommen durch Beratungshilfe die eigenen Kosten senken.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Siggi Sensenschmidt sagt:

    Dies ist eine sehr informative Seite!!!!

    vielen Dank!

  13. Bodo sagt:

    Meine Frau und ich sind beide Beamte. Wie sieht das da mit Versorgungsausgleich aus ?

    Viele Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bodo,

      auch die Anwartschaften von beamten werden nach einer Scheidung unter den Ehegatten aufgeteilt, vlg. § 57 BeamtVG. In welchem Umfang dies geschieht entscheidet letztlich das Familiengericht beim Urteilsbeschluss.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. knuffig1516 sagt:

    Hallo Scheidung.org,
    habe eine Frau aus Weißrussland geheiratet, aus bürokratischen Gründen hat die Trauung in Dänemark stattgefunden.
    Welches Scheidungsrecht wäre anzuwenden?
    Falls es das dänische ist, können Sie mir einen Link empfehlen, mit dem ich mich informieren kann?
    Besten Dank!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo knuffig1516,

      wenn Sie beide Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, kann die Scheidung auch an einem Deutschen Familiengericht eingereicht werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  15. Loai sagt:

    Guten Tag,
    meine Frau lässt sich nach neun Jahren von mir Scheiden. wir haben uns auf eine einvernehmliche Scheidung geeinigt!
    wir erheben auch gegenseitig keine Ansprüche, da wir unter anderem das Sorgerecht für unsere zwei Töchter 50-50 teilen.
    brauche ich überhaupt einen Anwalt, wenn sie selber einen hat. Ich kann den Antrag ja so zustimmen oder nicht?
    muss ich mich an die Gerichtskosten und sonstige anfallende Kosten beteiligen?
    kann ich nicht sagen, sie solle sie zahlen, da sie ja die Scheidung will!!
    was sind die sonstigen anfallenden Kosten?
    Vielen Dank!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Loai,

      grundsätzlich genügt ein Anwalt. Die Kosten sind allerdings anteilig zu zahlen. Regelmäßig fallen Gerichts- und Anwaltskosten an, welche sich nach dem Verfahrenswert richten. Eventuell ist ein Notar zu zahlen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. Mandy sagt:

    Hallo, ich lebe nun 2 Jahre von meinem Mann getrennt, die Scheidung seit einem Jahr eingereicht. Es geht um Unterhalt und das Haus das es zu teilen gilt. Nun meine Frage. Wir haben uns geeinigt , das wenn ich das Haus behalte, er keinen Anspruch mehr darauf erhebt. Und ich desweiteren auf Unterhalt für meine Kinder verzichte. 10 und 16 Jahre alt. Wie machen wir das am besten. Das keine weiteren Kosten auf uns zukommen. ? Geht das überhaupt noch? Und wenn wer trägt dann die Kosten für Anwalt ect. ? Oder ist es besser wenn wir beide das zusammen machen? Vielen Dank…

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mandy,

      der Verzicht auf Kindesunterhalt kann unwirksam sein, da es sich um einen generellen Anspruch handelt, den ihre Kinder gegenüber dem familienfernen Elternteil haben.

      Um insgesamt Kosten zu vermeiden, können Sie eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung bei einem Notar schließen. Auch diese ist mit Kosten verbunden, die jedoch unter dem liegen, was gegebenenfalls für gerichtlich herbeigeführte Entscheidungen anfiele. Achten Sie dabei darauf, dass nur rechtswirksame Vereinbarungen getroffen werden, da das Gericht solche zweifelhaften Entscheidung auch leicht kippen könnte. Der Vorteil einer solchen Vereinbarung ist, dass grundsätzlich zu den meisten Sachen keine richterliche Entscheidung nötig ist.

      Wenden Sie sich an einen Anwalt, um mögliche Punkte für eine solche Vereinbarung zu besprechen.

      Ihr Scheidung

  17. Marie M. sagt:

    Guten Abend,
    wir wollen eine einvernehmliche Scheidung und haben bereits eine notarielle Scheidungsfolgevereinbarung, Darin sind Punkte zum Versorgungsausgleich (Verzicht), da wir beide arbeiten und die Aufteilung der Immobilie, sowie die Begleichung der Hypothek geregelt. Auch auf wechselseitigen Unterhalt wurde verzichtet. Leider haben wir seit unserer Trennung 2015 es bisher versäumt, Scheidung einzureichen, da wir seit 1,5 Jahren bereits getrennt leben. Das soll nun nachgeholt werden, da ein möglicher neuer Partner in Aussicht ist. Mein Problem: im Trennungjahr ist mein Mann erwerbslos geworden und wird für eine Zeit der betrieblichen Eingliederung von der Rentenkasse (gut!) bezahlt. Er gilt also jetzt als erwerblos, hat aber nächstes Jahr in der gleichen Firma ein gutbezahlten Posten zugesagt.

    jetzt zur Frage:
    1. was ist mit den Dingen, die im notariell erfassten Trennungsjahr passieren?
    2. kippt das Gericht die Scheidungsfolgevereinbarung, trotz Notar, also kann das Gericht das als ungültig festsetzen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Maria,

      grundsätzlich hält sich das Gericht an die gemachten Vereinbarungen, da nicht alles einer gerichtlichen Entscheidung bedarf.

      Aber: Der Verzicht auf Trennungsunterhalt ist nicht wirksam. Dies ist nur bei nachehelichem Unterhalt möglich. Zudem kann auch der Verzicht auf den Versorgungsausgleich aufgehoben werden, wenn dadurch einer der Beteiligten stark benachteiligt wäre. Wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Dominic sagt:

    Ich habe in den Vereinigten Staaten eine Amerikanerin vor etwa 15 geheiratet aber bin aus dem UK und wohne seit acht Jahren in Berlin. Wir haben uns direkt nach der Trauung getrennt. Sie lebt noch in den Staaten. Wir haben uns vor einigen Jahren gemeinsam auf Scheidung entschieden und haben uns auf einer einvernehmliche Scheidung entschlossen. Ist es möglich für mich in Berlin die Formulare für die Scheidung selbst einzufühlen und beim Gerichtsamt (Kreuzberg/Friedrichshain) einzureichen, oder muss unbedingt einen Anwalt engagiert werden?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Dominic,

      in Deutschland herrscht vor dem Familiengericht Anwaltszwang. Ohne Anwalt können Sie sich nach Deutschem Recht nicht scheiden lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  19. Stefan W. sagt:

    Hallo scheidungs.org Team,
    Wir leben seit Aug.2014 in Trennung.Von diesem zeitpunkt an habe ich die Raten für die Hauskredite und einen andern Kredit alleine getragen sowie den vollen Unterhalt für unsere gemeinsame Tochter gezahlt.Ein Ehevertrag wurde im April 2015 geschlossen,das gemeinsame Haus verkauft im märz 2016.Ich verdiene ein gutes Stück mehr als meine Frau,sie hat im Juli 2016 eine Umschulung begonnen.Sie bezahlt jetzt einen kleinen Betrag monatlich vom Restkredit ab und ich einen viel höheren anderen Kredit.Meine Frage:Werden die Unterhaltsansprüche meiner Frau auf jeden Fall nachgeprüft?oder kann man sich bei einfernehmlicher Scheidung einigen dass ich keinen zahlen muß.
    Gruß und Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stefan,

      Ihre Frau hat einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, wenn Ihr gemeinsames Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ansonsten gilt eine erhöhte Erwerbsobliegenheit und nachehelicher Unterhalt müsste durch Ihre Frau beantragt werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

    2. RA R. sagt:

      Sie können im Rahmen einer Scheidung sichz.B. im Rahmen einer notariellen Urkunde darauf einigen, dass kein nachehelicher Unterhalt bezahlt werden muss. Auch kann ein Verzicht für eine rückständige Unterhaltszahlung vereinbart werden. Nicht verzichtet werden kann auf Trennungsunterhalt für die Zukunft. Auch hat ein Verzicht seine Grenzen dort, wo an Stelle des Unterhaltsschuldners die Solidargemeinschaft eintreten, also der Unterhaltsberechtigte Sozialhilfe in Anspruch nehmen müßte.

      Eine Prüfung von Unterhaltsansprüchen prüft das Gericht nicht selbständig (Ausnahme: inzident im Fall eines Antrages auf Verfahrenskostenhilfe) im Rahmen der Scheidung, Sie sind aber ohne Vereinbarung auch nicht davor gefeit, dass ein Anspruch nach der rechtskräftigen Scheiung noch geltend gemacht wird.

  20. Stephanie sagt:

    Guten Tag,
    wir werden/wollen unsere Ehe mit einer einvernehmlichen Scheidung beenden.
    Wenn alles schon vorher notariell geregelt ist, außer der Rentenausgleich noch geregelt werden muss, wird dann auch das Vermögen der Ehepartner mit eingerechnet? (Barvermögen, Eigentumswohnung, Auto..) Oder spielen nur die 3 Monatsgehälter eine Rolle? Also es gibt kein gemeinsames Vermögen, Güterstand ist getrennt.

    Vielen Dank, über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Stephanie

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stephanie,

      im Güterstand der Gütertrennung findet kein Vermögensausgleich statt. Das Eigentum der Eheleute wird dann nicht betrachtet. Insofern diese sich außerdem über die Aufteilung des Hausstandes einigen, interveniert das Gericht auch an dieser Stelle nicht. Selbst wenn Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben (also ohne anderslautenden Ehevetertag), so findet ein Zugewinnausgleich durch das Familiengericht nur dann statt, wenn eine Partei diesen beantragt. In diesem Fall ist es jedoch ratsam, eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen. Besprechen Sie die Situation mit einem Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  21. Gina sagt:

    Was kostet eine einvernehmliche scheidung mit einem anwalt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gina,

      eine pauschale Antwort hierauf ist nicht möglich. Die Scheidungskosten richten sich stets nach dem im Einzelfall vorliegenden Verfahrenswert. Dieser wiederum bemisst sich in der Hauptsache anhand der Nettoeinkommen der Ehegatten. Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, dass eine einvernehmliche Scheidung verglichen mit einem entsprechenden streitigen Verfahren günstiger ausfallen kann.

      Wenden Sie sich an einen Anwalt, um einen ersten Überblick über die zu erwartenden Kosten zu erhalten. Gerne können Sie hierzu auch unseren Scheidungskostenrechner nutzen. Beachten Sie jedoch, dass die so ermittelten Werte dennoch von den tatsächlichen Scheidungskosten abweichen können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  22. Ronald sagt:

    Guten Abend

    Ich habe nach 24 Ehejahren die Scheidung eingereicht. Ich beziehe eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Kann diese nach der Scheidung gekürzt werden oder nur die reguläre Rente.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Roland,

      auch eine Erwerbsunfähigkeitsrente kann beim Versorgungsausgleich eine Rolle spielen. Wenden Sie sich an einen Anwalt für nähere Informationen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  23. Manuela sagt:

    Ich möchte die Scheidung einreichen, mir aber schon eine eigene Wohnung (Eigentum) nehmen um dann dort hin zuziehen.
    Hat mein Nochehemann Recht auf einen Anteil dieser Wohnung bei Einreichung der Scheidung?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Manuela,

      voraussichtlich entsteht kein Anspruch Ihres Mannes, insofern Sie die Immobilie von Ihrem Geld bezahlen, nur Sie im Grundbuch stehen und die Wohnung zu keinem Zeitpunkt gemeinsam genutzt wird. Auswirkungen auf eventuelle Unterhaltsansprüche sollten obendrein bedacht werden. Bitte besprechen Sie die Situation mit einem Anwalt!

      Ihr Scheidung.org-Team

  24. Sam sagt:

    brief vom Anwalt meiner Frau!

    „Ihre Frau hat Ihr Schreiben vom 8. Oktober 2016 zum Anlass genommen, mich um die Einleitung des Scheidungsverfahrens zu kümmern. Zuständig ist das Familienrecht Krefeld.

    Da auch Sie mit der Scheidung einverstanden sind, die Trennung seit Jahren besteht und durch den Ehevertrag vom 10. Dezember 2008 Ansprüche auf nach ehelichen Unterhalt und Durchführung des Versorgungsausgleiches ausgeschlossen sind, wird das Verfahren aus meiner Sicht kurzfristig abgeschlossen werden können.

    Nötig ist allerdings eine Anschrift, unter der der Scheidungs Antrag zugestellt werden kann. Da sie wieder in Deutschland leben wollen, bitte ich Sie, mir Ihrer Anschrift anzugeben. Gegebenfalls könnte auch die Zustellung bei ihrem Sohn in Berlin erfolgen. Sobald Sie mir die Anschrift mitgeteilt haben, werde ich den Scheidungs Antrag an einreichen und Ihnen eine Kopie zur Verfügung stellen. Ich beabsichtige, das prozessuale vorbringen auf das notwendige zu beschränken“

    Fragen:

    Ich lebe in VAE und bin noch nicht in Deutschland! kann diese Scheidung als einvernehmlich beantragt werden wenn ich zustimme? Was passiert mit den Kindern, denn meine Frau ist mit den Kindern nach Deutschland vor drei Jahren zurückgegangen und ich seit über anderthalb Jahren kein Kontakt zu den Kindern habe!!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sam,

      Sie können dem zustimmen und eine einvernehmliche Scheidung durchführen lassen. Inwieweit Sie Sorge um das Sorgerecht haben müssen, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Um diese Frage zu klären, sollten Sie mit Ihrer Frau sprechen und/oder einen Anwalt aufsuchen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  25. Stefan sagt:

    Guten Tag, wir streben eine einvernehmliche Scheidung an. Die gemeinsame Wohnung übernimmt einer von uns und zahlt dem anderen eine Miete.
    Wir sind seit 14 Jahren verheiratet, haben zwei minderjährige Kinder. Ich bin Beamter und verdiene netto etwa doppelt so viel wie meine Frau, die insg. 6 Jahre im Mutterschaftsurlaub war und teilw. In Teilzeit gearbeitet hat.
    Wir möchten die Unterhaltszahlungen an meine Frau selbst festlegen. Ist dies möglich? Ist der Unterhalt lebenslänglich zu zahlen? Fällt meiner Frau automatisch die Hälfte meiner Rentenansprüche zu-auch wenn jemand von uns neu heiratet/eine neue Partnerschaft eingeht?
    Vielen Dank für Ihre Auskunft!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stefan,

      1. Auf Trennungsunterhalt kann nicht wirksam verzichtet werden. Ggf. sind Anpassungen bei der Höhe möglich.
      2. Der nacheheliche Unterhalt kann immernoch dann anfallen, wenn ein grundsätzlicher Bedarf besteht (Betreuungsunterhalt, Altersunterhalt, Unterhalt wegen Erwerbsunfähigkeit). Wie lange solche Leistungen gezahlt werden müssen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
      3. Beim Versorgungsausgleich werden in aller Regel nur diejenigen Anwartschaften ausgeglichen, die während der Ehezeit erworben wurden. Im Einzelfall kann auf diesen auch verzichtet werden. Der Globalverzicht auf oben genannte Unterhaltszahlungen und VA ist dabei nur selten zulässig. Die zukünftigen Lebensverhältnisse des Ausgleichsberechtigten bleiben außer Acht.

      Für eine umfassende Rechtsberatung suchen Sie bitte einen Rechtsanwalt auf. Dieser kann Sie hinsichtlich möglicher Vereinabrungen und deren Gültigkeit beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  26. Martina sagt:

    Mein Freund lebt seit fast drei Jahren von seiner noch Ehefrau getrennt. Wir wohnen auch schon drei Jahre zusammen. Beide wollen die Scheidung,keiner der beiden fordert was von dem anderen. Gibt es was wo man in etwa sehen oder errechnen kann wie teuer es ungefähr wäre? Seine noch Frau verdient nicht viel bekommt auch kein Geld von uns da der Sohn bei uns lebt und das mit unterhalt schon vor gericht geklärt wurde. Wenn sie Anwaltskosten beantragen würde wäre die Scheidung kostenlos hab ich das so richtig verstanden? Hoffe auf baldige Antwort lg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Martina,

      die Scheidungskosten berechnen sich nach dem Verfahrenswert. Wie sich dieser im Einzelfall ermitteln lässt, erfahren Sie auf der folgenden Seite: https://www.scheidung.org/verfahrenswert/

      Der geringer verdienende Ehegatte kann auch Verfahrenskostenhilfe beantragen. Hierfür muss er jedoch in aller Regel nachweisen, dass der andere Beteiligte für die Scheidungskosten nicht aufkommen kann. Im Zweifel kann dieser nämlich im Rahmen des Verfahrenskostenvorschusses in Haftung genommen werden.

      Zum Thema „kostenlos“: Selbst dann, wenn VKH bewilligt wird, handelt es sich um ein staatliches Darlehen. Das bedeutet: Übersteigen die Einnahmen des Empfängers die Freigrenze, kann ihm auch ratenweise Tilgung angelastet werden. Selbst wenn Ratenzahlung nicht bestimmt wird, muss der Berechtigte noch vier weitere Jahre Auskunft über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Auskunft gegenüber dem Gericht erteilen. Ändern sich die Einkommensverhältnisse zum Positiven, so kann auch dann noch die Rückzahlung veranlasst werden.

      Raten Sie Ihrem Freund, sich anwaltlichen Rat einzuholen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  27. Ricarda sagt:

    Hallo,
    was ist, wenn Ehepartner sich zwar trennen, aber danach weiter befreundet und zusammen mit ihren Kindern in einer WG leben möchten, zusammen mit neuen Partnern?

    So viel ist mir klar: Wenn man den neuen Partner/die neue Partnerin heiraten oder einen Partnerschaftsvertrag machen will, muss man vorher geschieden sein.

    Aber bei einer „einvernehmlichen“ Scheidung darf man ja nichts Gemeinsames mehr machen (z.B. mit Kindern zusammen in den Urlaub fahren).

    Wenn man aber das Familienleben weiterführt, sich blendend auf Freundschaftsebene versteht, darum auch weiter zusammenleben möchte, aber eben NICHT als „Sexual-Paar“ – gibt es für solche Lebensentwürfe, die wohl in den nächsten Jahren vermehrt auftreten werden, bereits juristische Überlegungen oder Festlegungen? Oder ist das Neuland?

    Was müssten wir tun/beachten, wenn wir so leben wollen?

    Danke für eine Einschätzung.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ricarda,

      grundsätzlich gilt als Voraussetzung für jede Scheidung das Scheitern der Ehe – sowohl bei einvernehmlichen als auch bei streitigen Verfahren. Dabei ist in aller Regel ein sogenanntes Trennungsjahr zu absolvieren, um dieses Scheitern nachweislich aufzuweisen. Es gilt, wollen die Ehegatten in derselben Immobilie wohnen bleiben, der Grundsatz: „Trennung von Tisch und Bett!“ Das bedeutet: Getrennte Konten, getrennte Tätigkeiten, getrennte Haushaltskassen, getrenntes Kochen usf. Im Einzelfall kann aber auch die Tatsache, dass neue Partner vorhanden sind und Teil der Patchwork-Familie werden, kann auch hier von einer gescheiterten Ehe ausgegangen werden.

      Das Familienrecht ist bereits sehr anpassungsfähig, zumal es sich stets auf den jeweiligen Einzelfall anwenden lassen muss. Oftmals handelt es sich um Fragen der Auslegung. Schablonenhafte Lösungen existieren ohnehin nicht, sodass auch für derlei Situationen ggf. Lösungen gefunden werden können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  28. Marie sagt:

    Hallo, eine einvernehmliche Scheidung war geplant und alles mit Notarvertrag geklärt. Der Antragsgegner hatte der Scheidung und dem Vertrag auch schriftlich zugestimmt. Dem Gericht liegt die Zustimmung vor.
    Jetzt steht in Kürze der Termin an. Nun möchte der Antragsgegner das plötzlich und kurzfristig widerrufen. Er möchte in der Scheidungsverhandlung erklären das er weder die Scheidung will, noch mit dem Ehevertrag einverstanden ist. Der Grund scheint die Trennung seiner Freundin zu sein- das nehme ich mal an.
    Kann er das so einfach machen, er hat ja nicht mal einen Anwalt, bis jetzt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marie,

      § 630 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) regelt, dass die Zustimmung auf eine einvernehmliche Scheidung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, widerrufen werden kann. Sowohl Zustimmung als auch Widerruf können zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in der mündlichen Verhandlung zur Niederschrift des Gerichts erklärt werden. Im Falle eines Widerrufs wäre es durchaus nötig, einen Anwalt zu kontaktieren.

      Ihr Scheidung.org-Team

  29. Jens sagt:

    Wir sind seid Mai 2015 verheiratet und haben uns im erst Juli 2016 getrennt und ich bin im August ausgezogen. Geht das Trennungsjahr erst ab dem Tag wo wir das beim getrennt leben Formular ausgefüllt haben oder schon eher. Denn mehr oder weniger ist alles schon seid Anfang des Jahres darauf hinaus gelaufen. Nun läuft alles auf eine Scheidung hinaus, welche jedoch einvernehmlich sein wird weil alles geklärt ist. Wir sind beide Geringverdiener so dass auch sicher Hilfe beantragt werden muss.Trennungsunterhalt ist auch aufgrund des Einkommens kein Thema, Vermögen ist auch keins da. Und der Vorsorgeausgleich auch nicht. Was wäre noch zu beachten undkönnte die Scheidung auch jetzt schon eingereicht werden, weil eben seid Februar schon eine Trennung fest stand. Und wie stehen da die Chancen einer zeitnahen Scheidung?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jens,

      regelmäßig beginnt das Trennungsjahr, wenn beide Partner festhalten, dass sie sich trennen. In Ihrem Fall gilt also die schriftliche Erklärung. Regelmäßig wird eine Scheidung erst nach Ablauf des Trennungsjahres durchgeführt, den Antrag können Sie allerdings bereits während des Trennungsjahres einreichen. Wie schnell Sie dann einen Termin erhalten, hängt vom Klärungsbedarf und der Auslastung des Gerichts ab. Kontaktieren Sie am besten einen Anwalt, welcher Ihnen hilft.

      Ihr Scheidung.org-Team

  30. Franziska sagt:

    Hallo,
    ich bin seit gut 3 Monaten verheiratet und bin seit ende Dez. ausgezogen… Meine Frage ist wann kann ich mich scheiden lassen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Franziska,

      bevor die Scheidung vollzogen werden kann, müssen Sie ein Trennungsjahr einhalten. Geht dieses dem Ende zu, können Sie die Scheidung beantragen. Kontaktieren Sie am besten einen Anwalt, der Ihnen näheres zum zeitlichen Ablauf erklären kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  31. Karin sagt:

    Hallo und einen guten Tag!
    Ich habe auch mal eine Frage. Es heisst,man soll die letzten drei Monatseinkommen an den Anwalt schicken, um das alles zu berechnen. Da dieses Jahr meine Scheidung bevorsteht. Wir lassen uns mit beiderseitigem Einverständnis Scheiden. Nun meine Frage: Da ich Freiberuflich als Tagesmutter arbeite, bekomme ich keinen Monatlichen Lohnzettel und verdiene total unterschiedlich.Mal sind meine Plätze belegt und mal habe ich zwei oder drei Plätze frei. Und dem entsrechend verdiene ich auch sehr wenig.Nimmt der Anwalt auch den letzten Einkommensbescheid an. Mein Mann dagegen, verdient das ca vierfache,als ich und das regelmäßig und auch mit Lohnzettel. Habe ich zum beispiel die letzten drei monate meine Plätze voll belegt und soll das vorzeigen,habe ich ja voll gelitten,da vielleicht danach wieder zwei plätze frei wurden,die ich nicht wieder gleich belegen konnte,da keine anfragen kamen. Und in dieser Situation bin ich öfter. Vielleicht können sie mir meine Frage beantworten?

    Liebe Grüße

    Karin

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Karin,

      die letzten drei Monatsgehälter sind zunächst vor allem für das Gericht von Bedeutung. Nach diesen bemisst sich nämlich der Verfahrenswert, der als Basis für alle entstehenden Kosten heranzuziehen ist. Alle Beteiligten sind deshalb dazu verpflichtet, Ihre Einkommensverhältnisse nachweislich offenzulegen. Wenden Sie sich an den gewählten Anwalt, um weitere Informationen zu erhalten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  32. Gizem sagt:

    Hallo hatte eine Frage, Am 27.12.2016 war mein Standesamt in Holland mein Mann kommt aus Holland und ich aus Köln wohnen nicht zusammen wollen jetzt uns trennen er hat in Holland die scheidung schon angereicht wie lange bin ich verheiratet wenn ich mich Gescheiden habe und wie lange muss ich verheiratet bleiben oder ist es dann alles zu Ende es ist eine Scheidung die wir beide wollen und wie lange dauert das alles kann mir jemand da bitte helfen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gizem,

      leider ist uns das niederländische Familienrecht nicht bekannt. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der sich damit auskennt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  33. Melanie sagt:

    HAllo,

    im november 2016 habe ich meinen Freund im Gefängnis geheiratet um ihm vorteile beim Prozess zu verschaffen.Dies war vor der Ehe auch so abgesprochen.. Nun bin ich aber „wach“ geworden und möchte mich so schnell wie möglich scheiden lassen. Er und ich haben nie zusammen einen Haushalt geführt oder in einem gelebt.Er war seit beginn der Beziehung im Gefängnis und seit seit August 2016 durchgehend auch wieder im geschlossenen Vollzug ohne Ausgänge etc Die Verhandlung steht jetzt im Februar an und es ist abzusehen dass er nicht unter 6-7 Jahren verurteilt wird.
    Muss ich das Trennungsjahr einhalten? Er will der Scheidung nicht zustimmen. kann ich auf Grund der Umstände trotzdem geschieden werden?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Melanie,

      sofern die Ehe rechtmäßig geschlossen und keine Gründe für einen Härtefall vorliegen, ist in aller Regel das Trennungsjahr maßgeblich, bevor die Scheidung eingereicht werden kann. Stimmt der Antragsgegner der Scheidung nicht zu, kann eine Ehe oftmals frühestens drei Jahre nach der Trennung eingereicht werden und auch gegen den Willen eines Beteiligten erfolgen.

      Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Situation prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  34. Bella sagt:

    Hallo,
    mein Mann und ich sind seit 2002 verheiratet, haben zwei Kinder (6 + 12Jahre)
    Wir leben seit März 2016 getrennt. Das wurde auch durch Anwälte belegt und der Trennungsunterhalt / Kindesunterhalt festgesetzt. Da ich in der ehelichen Immobile wohne, erhalte ich nur den Unterhalt in Höhe von 580 Euro für beide Kinder.
    Nun werde ich im Juni ausziehen und auch die Scheidung steht an. Mein Mann möchte Kosten sparen und möglichst wenig über den Anwalt machen…
    Sein Vorschlag den Kindesunterhalt über das Jugendamt berechnen lassen.
    Hausrat, Möbel und Autos haben wir bereits aufgeteilt. Er hat mir noch einen finanziellen Ausgleich für Möbel überwiesen.
    Er wird wieder in das Haus einziehen und will es ( Wert ca 500.000 Euro mit ca. 250.000 Euro Schulden) übernehmen.
    Wir haben Zugewinngemeinschaft (Mit der Vereinbarung / Ehevertrag ausgenommen seine Firma und Erbe)
    Er will die Trennung des Güterstandes (Ist das so richtig?) notariell ohne Anwalt festlegen.
    Was ist hier zu beachten und ist dies wirklich ohne weiteres möglich?
    Des weiteren liegt mir eine zeitnahe Entscheidung zu meinem Unterhalt am Herzen, da ich ab Juni natürlich kosten für eine Wohnung tragen werde und diese mit meinem aktuellen Einkommen netto 530 Euro + Kindergeld + Kindesunterhalt nicht bestreiten kann.
    Das Nettoeinkommen meines Mannes beträgt: ca 2400 Euro. Er zahlt die private Krankenversicherung der Kinder.

    Auch die Änderung der Steuerklasse ist noch nicht erfolgt.
    Hier würde ich gerne wissen, wo hin ich mich hier wenden muss.

    Viele Fragen, ich hoffe, das Sie mir weiterhelfen können.
    Mit herzlichen Grüßen

    Bella

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bella,

      jede Veränderung des Güterstands sowie das Aufsetzen einer Scheidungsfolgenvereinbarung bedürfen stets der notariellen Beurkundung. Beim Aufsetzen eines solchen Vertrages ist zusätzlich die Beratung von einem Rechtsanwalt dringend anzuraten, um am Ende keine unwirksamen Regelungen zu treffen.

      Ansprechpartner für die Änderung der Steuerklasse ist das zuständige Finanzamt.

      Wenden auch Sie sich an einen Anwalt, um die Vereinbarungen ggf. prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  35. Britta sagt:

    Hallo,
    mein Mann und ich sind seid 25 Jahren verheiratet, ich wurde von ihm für eine andere Frau verlassen.
    Der nacheheliche Unterhalt wird demnächst bei einem Notar geregelt.
    in unserem Trennungsjahr habe ich meinen jetzigen Freund kennengelernt, welcher nach der Scheidung zu mir ziehen wird.
    Frage: kann mein Mann den Unterhalt kürzen bzw. einstellen? er weiß dass ich einen neuen Partner habe.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Britta,

      Die Unterhaltsverpflichtung Ihre Mannes kann enden, wenn Sie in einer verfestigten Lebensgemeinschaft leben. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie mit Ihrem neuen Partner zusammenwohnen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  36. Ralf S. sagt:

    Hallo,
    Ist es möglich den Rechtsmittel Verzicht beim Termin zu erklären auch wenn der Versorgungsausgleich nicht abgeschlossen bzw wegen unbilliger Härte ausgeschlossen werden soll.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ralf,

      durch den Rechtsmittelverzicht wird der Scheidungsbeschluss umgehend rechtskräftig. Nach Rechtskraft ist eine Aufhebung oder Anfechtung einzelner Entscheidungen, die im Beschluss enthalten sind, nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um diese Möglichkeit zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  37. Thorsten sagt:

    Hallo,

    werden Barvermögen sowie Immobilie (belastet oder nicht belastet) in die Verfahrenskosten mit eingerechnet.

    Falls ja , wies sieht es dann aus , wenn man nun gemeinsam mit Anwalt und Notar eine Gütertrennung schriftlich vereinbart hat ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Thorsten,

      das ist zumeist abhängig davon, ob das Gericht über die Immobilie entscheiden soll oder nicht. Ggf. kann das Gericht aber auch sonst weitere Vermögenswerte prozentual anrechnen. Wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  38. S. sagt:

    Hallo

    Meine Frau und ich wollen uns räumlich Trennen erstmal. Wir haben ein Haus was noch bezahlt werden muss. Da würde ich versuchen Weiter Drinne zu Wohnen. Ich bin im öffentlich Dienst angestellt. Meine Frau arbeitet zwei Tage die Woche 8 Std. Wir haben alles geregelt und sie will nur den Kindesunterhalt, was ich natürlich auch zahlen will.
    Aber da sie leider nur 417,00 € netto verdient und den Kindesunterhalt von ca. 274 Euro von mir bekommt, müsste sie zum Amt. Muss ich dann auch meine Ehefrau unterhalt zahlen? Das wollen wir beide nicht, weil wir das Haus halten wollen und ich die ganzen abgaben alleine Trage. gibt es dort ein weg das zu Umgehen und meine Frau trotzdem vom Amt Geld bekommt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      der Verzicht auf Trennungsunterhalt und bei Berechtigung auch nachehelichen Unterhalt ist in aller Regel nicht wirksam, besonders dann nicht, wenn der Verzichtende dadurch auf Sozialleistungen angewiesen wäre. Im Zweifel könnte dann das Amt Unterhalt gegenüber dem Schuldner geltend machen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihrer Frau berechnen und prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  39. Kubilaylaylom sagt:

    Hallo
    Vielleicht können Sie mir weiterhelfen
    ich habe 2007 in der Türkei geheiratet und bin dort geblieben.
    2011 kam ich wieder zurück nach Deutschland. Habe 2 Kinder (2009 ) mit deutschen pass. Durch Familienzusammenführung über meiner Kinder habe ich meinen Ehemann 2012 nach deutschland geholt.
    Gestern war sein Termin bei der Ausländerbehörde zur verlängerung seines Aufenthaltes. Wir haben seit 8.2016 Probleme und möchten uns scheiden lassen Einvernehmlich.. Wir sind aber beide Hartz V empänger qeil ich vor 6 Monaten mit der Arbeit aufhehört habe. Er selbst macht sich seit Jahren nicht den Finger krumm
    Was müssen wir machen oder beachten
    Wir haben in der türkei gehreitet haben beide das türkische Pass und sind Hartz V empänfer

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      da Sie in Deutschland wohnhaft sind, können Sie auch hier die Scheidung einreichen. Ggf. können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  40. Franziska sagt:

    Hallo,
    wir lassen uns in Österreich scheiden (Hauptehesitz). Ich wohne jetzt in Deutschland arbeite und zahle und zahlte auch während der Ehe Steuern in Deutschland. Mein Mann möchte mir ein Sparbuch geben mit einem Betrag der das halbe häusliche Gebrauchsvermögen widerspiegelt. Ist dieses Geld steuerpflichtig, da ich davon ja neue Möbel und Hausrat kaufen muss.
    Ich bekomme keinen Unterhalt und auch sonst keine Zahlung nur dieses Geld.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Franziska,

      in der Regel werden alle Vermögenszuwächse – auch aus einer Scheidung heraus – steuerlich belastet. Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Steuerberater.

      Ihr Scheidung.org-Team

  41. Ingrid H. sagt:

    Hallo, ich lebe seit 18 Jahren von meinem Mann getrennt im Ausland und besitze dort ein Haus , das zur Hälfte meinem Mann gehört. Ich würde mich gerne scheiden lassen. Wir haben eine Gütertrennung vereinbart. Was geschieht mit seiner Haushälfte? Vielen Dank für ihre Hilfe

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ingrid,

      sofern Ihr Mann im Grundbuch eingetragen ist, gehört ihm eine Haushälfte – auch im Scheidungsfall. Es besteht die Option, dass Sie ihn auszahlen, um seine Anteile am Haus abzukaufen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie unterstützen kann.

      Ihr Scheidung.org

  42. Harald sagt:

    Wir wollen nach 35 Jahren Ehe beide so schnell wie möglich die Scheidung ! Unser Haushalt ist im gegenseitigem Einfernehmen aufgeteilt ! Wir leben seit 7 Monaten getrennt. Es existieren keine Schulden oder andere finanzielle Verpflichtungen !Auch kein Vermögen. (Schuffa 1) ! Auch die Scheidung soll fähr und anständig verlaufen.Können schrifftliche und unterzeichnette Vereinbarungen die zwischen mir und meiner noch Frau, während der Trennungszeit verfasst werden auch ohne Notar oder Anwalt im nach hinein vor Gericht anerkannt werden ?!?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Harald,

      grundsätzlich bedürfen Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen der notariellen Beurkundung, um rechtswirksam zu sein. Zudem empfiehlt es sich stets, bei der inhaltlichen Gestaltung derartiger Veträge einen Anwalt hinzuzuziehen. Nur so können Sie am Ende sichergehen, dass auch die getroffenen Regelungen selbst mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch vereinbar sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  43. annelie sagt:

    Hallo liebes Beratungsteam,
    ich will mich scheiden lassen.
    wir sind 14 jahre verheiratet, der mann ist im moment arbeitsunfaehig wg. krebserkrankung (was ihn aber nicht davon abhaelt, mich zu schikanieren, wo er nur kann..). ich studiere noch bis 2020, habe aber einen minijob.
    er hat i d zeit unserer ehe eine whg gekauft u eine lebensversicherung und bekommt krankengeld. wie sieht es finanziell fuer mich aus? habe ich anspruch auf unterhalt, bzw. die haelfte der whg? (wir haben keinen ehevertrag). was ist, wenn ich jetzt ausziehe, bin ja mittellos ohne ihn….
    liebe gruess von annelie

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Annelie,

      wenn die Einkünfte Ihres Ehemannes die Ihren übersteigen, kann ein Anspruch auf Unterhalt entstehen. Einen Anspruch auf die Wohnung haben Ehegatten oftmals nur, wenn Sie auch als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche und die zugrunde liegenden rechtlichen Bestimmungen in Erfahrung zu bringen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  44. Heike sagt:

    Hallo, wir sind uns einig und wollen uns einvernehmlich trennen. Nur der Versorgungsausgleich soll gemacht werden. So weit ich mich erinnern kann, würde das bei meiner ersten Scheidung erst nach dem Scheidungdurteil gemacht und der Anwalt hat dies nur beantrag und dann wurden die Unterlagen direkt bei dem Amt eingereicht.

    Oder läuft das über den Anwalt?

    Vielen Dank für Uhr Auskunft

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Heike,

      für die Einbringung des Scheidungsantrages muss ein Anwalt beauftragt werden. Soll der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, muss zudem das Gericht in das Verfahren eingebunden werden. Fragen Sie Ihren Anwalt, welche Unterlagen dafür benötigt werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  45. Beate sagt:

    Hallo Ich bis seit 25 Jahren verheiratet und lebe seit 2 1/2 Jahren getrennt von meinem Mann. Habe ich Anspruch auf seine Rente auch wenn er keinen Unterhalt zahlt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Beate,

      Versorgungsausgleich und Unterhalt sind gesonderte Ansprüche, die im Scheidungsfall bestehen. Allerdings kann der Versorgungsausgleich nur bei Scheidung erfolgen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche im Einzelnen beziffern und begründen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  46. Dieter sagt:

    Hallo,
    wir sind seit 31 Jahren verheiratet und beide 57. Ich bin Alleinverdiener, meine Frau infolge eines langjährigen schweren Diabetes schon immer nicht verdienstfähig.
    Sie möchte nun zuerst 2-3 Jahre Trennung und danach Scheidung. Während der Trennung wird sie in unserer eigenen DHH mit unserer Tochter (22, in Ausbildung) wohnen bleiben und will ich ihr die Hälfte des Einkommens überlassen, welches sich aus 1/3 Invalidenrente und 2/3 Gehalt zusammensetzt.
    Frage 1: Ich muss vermutlich dauernden nachehelichen Unterhalt zahlen ?
    Frage 2: Es ist für mich als Unterhaltszahler eher von Nachteil, die Trennungsphase länger als 1 Jahr zu gestalten ?
    Grundsätzlich bin ich an einer einvernehmlichen Trennung und Scheidung interessiert.
    Vielen Dank !

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Dieter,

      1. Wie lange nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss, lässt sich nicht pauschal sagen. Dies richtet sich stets nach dem Einzelfall und muss dementsprechend immer wieder neu bewertet werden.
      2. Während der Trennungszeit besteht regelmäßig Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser folgt in seiner Berechnung den Leistungen von nachehelichem Unterhalt. Allerdings können sich aus einer längeren Trennungsphase im Einzelfall andere Nachteile ergeben.

      Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich über das in Ihrem Fall sicherste und mögliche Vorgehen beraten zu lassen und ggf. Ansprüche Ihrer Ehefrau zu beziffern.

      Ihr Scheidung.org-Team

  47. Walter sagt:

    Hallo,
    wir haben Januar 2016 geheiratet. Meine Frau erhält eine BU Rente.Ich bin Erwerbstätig. Jetzt will sich meine Frau scheiden lassen. Wir wohnen seit Mai getrennt. Können wir jetzt schon die Scheidung einreichen ? Hat meine Frau Anspruch auf Unterhalt ? Da wir ja nicht 3 Jahre verheiratet waren. Wie viel kostet eine Scheidung ? Kann man einvernehmlich sich scheiden lassen wo nicht das Vermögen gegenseitig aufgerechnet wir?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Walter,

      die Einbringung des Scheidungsantrages ist in der Regel erst mit Ableistung des Trennungsjahres möglich. Der Unterhaltsanspruch kann auch bereits bei kurzen Ehen entstehen, wenn die Ehezeit auch finanziell prägend war. Eine pauschale Antwort ist hier mithin nicht möglich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können sich die Ehegatten über sämtliche Folgesachen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung einigen. Hier kann auch der Ausgleich von Vermögen zum Teil ausgeschlossen werden. Die Kosten der Scheidung lassen sich nicht pauschal festschreiben. Sie richten sich maßgelich nach dem Quartalsnettoeinkommen der Ehegatten und den Werten für den Versorgungsausgleich.

      Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich über die Scheidung und Scheidungsfolgen umfassend beraten und mögliche Ansprüche Ihrer Frau sowie die möglichen Scheidungskosten beziffern zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  48. Rene S. sagt:

    Hallo Scheidung.org,
    wir wollen eine kostengünstige und einvernehmliche Scheidung. Meine Frau ist Beamtin und möchte den Versorgungsausgleich durch eine Ausgleichszahlung vermeiden.
    Die Zugewinne meiner Rentenanwartschaften und Ihrer Pensionszugewinne sind berechnet; saldiert ergäbe sich ein Ausgleichswert von € 100.000 von der Pensionskasse an die gesetzliche Rentenversicherung (bei Durchführung würde für meine Frau ja ein Konto in der gesetzlichen RV eröffnet!).
    Grundsätzlich ist es ja frei verhandelbar, denke ich!
    Ist es üblich, dass dieser Betrag in voller Höhe gezahlt wird? Gibt es eine Faustregel, dass ein bestimmter Prozentsatz gezahlt wird?

    Mit freundlichen Grüßen
    Rene S.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Rene,

      grundsätzlich können sich die Ehegatten einvernehmlich über die Scheidungsfolgen einigen, was – wenn auch stark eingeschränkt – auch den Versorgungsausgleich betreffen kann. Eine Ausgleichszahlung kann den Verzicht ermöglichen. Wichtig ist letztlich, dass keiner der Ehegatten über Gebühr durch den Verzicht benachteiligt wäre. Welche Summe in diesem Fall jedoch anzusetzen ist, richtet sich nach dem Einzelfall und bedarf entsprechend einer gesonderten Prüfung. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Aussicht auf Erfolg einer solchen Regelung prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  49. Tanja sagt:

    Guten Tag,
    Ich habe heute vom Gericht Bescheid über einreichung der Scheidung meines Mannes bekommen und Beantragung vom prozesskostenhilfe.
    Da ich mit der Scheidung einverstanden bin muss ich da überhaupt noch einem eigenen Anwalt nehmen. Bei uns ist alles geregelt und geklärt und Kinder gibt es auch nicht.
    Danke im voraus
    MfG
    Tanja

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tanja,

      vor dem Familiengericht besteht stets nur Anwaltszwang für Antragsteller. Wollen Sie selbst keinen Antrag einreichen, so müssen Sie sich in dem Familienverfahren als Antragsgegner nicht ebenfalls anwaltlich vertreten lassen. Dennoch ist eine außergerichtliche Beratung bei einem Anwalt aufgrund der komplexen Themen und Folgen einer Scheidung stets empfehlenswert.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Tanja sagt:

        Guten Tag,
        Wenn ich keinen Anwalt beauftrage mein Mann hat ja Prozesskosten Hilfe beantragt.habe ich dann mit der ProzessKosten Hilfe auch nichts zu tun??
        Glg
        Tanja

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo Tanja,

          das Gericht kann prüfen, ob statt der PKH auch ein Verfahrenskostenvorschuss in Betracht kommt. Hierbei tritt der Ehegatte für die entstehenden Kosten ein, da diese in die Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten hineinfallen.

          Ihr Scheidung.org-Team

  50. Annabelle S. sagt:

    Ich bin seit fast 9 Jahren mit meinem Mann verheiratet. Vor 2 Jahren haben wir uns ein Haus gekauft und wir stehen beide im Grundbuch. Ich möchte ausziehen und meinem Mann meine Anteile vom Haus überschreiben.
    Ich möchte meinen Mann aber auch nicht ausnehnem wie eine Weihnachtsgans. Muss er mir zwingend den Wert, der mir zusteht auszahlen?
    Mir ist am meisten damit geholfen, wenn er mich einfach gehen lässt und mir ein kleines Startkapital (z. b. 10.000 Euro) mitgibt.

    Ansonsten wären wir uns auf jeden Fall einig, er was bekommt. Es wäre also keine Streitscheidung.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Annabelle,

      grundsätzlich bleibt es den Betroffenen selbst überlassen, wie sie die Folgesachen einer Scheidung im Einzelnen regeln wollen. Der Verzicht auf Ausgleichszahlungen kann dabei ebenfalls im Einzelfall erklärt werden. Allerdings sollte beachtet werden, dass der Verzichtende nicht über Gebühr benachteiligt wäre, sondern dessen Lebensunterhalt auf anderer Ebene (Stichwort „Ehegattenunterhalt“) gesichert ist. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um eine geeignete Lösung für die Einigungen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu finden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  51. Silvia sagt:

    Hallo,

    ich lebe seit 2 Jahren von meinem Mann getrennt.Wir haben zwei Kinder (14 und fast 17).
    Mein Mann ist ausgezogen, er hat quasi alles da gelassen und sich selbst neu eingerichtet.
    Insgesamt haben wir ein gutes, immer noch recht enges freundschaftliches Verhältnis. Auch wegen der Kinder gibt es keinerlei Probleme.
    Nun kam das Thema Scheidung mal zur Sprache udn wir sidn uns einig, dass wir es mal offizeill machen sollten.

    Meine Sorge ist allerdings, dass das Verhältnis stark leidet, wenn die Sprache auf die ausgleichenden Finanzen kommt. Bisher zahlt mir mein Ex auf freiwilliger Basis 200 € monatlich. Das deckt aber nicht die Kosten für die Kinder und entspricht auch nicht annähernd der Düsseldorfer Tabelle. Außerdem haben wir einen gemeinsamen Kredit, der noch abzuzahlen ist. Wir haben jeweils etwa das gleiche an Netto (ca. 2000 €), ich beziehe zusätzlich das Kindergeld, da die Kinder bei mir wohnen.

    Wir sind uns einig, dass wir die Kosten möglichst gering halten wollen, dem anderen nicht mehr Kosten verursachen wollen als unbedingt notwendig, das Verhältnis zueinander und den Kindern weiter so positiv bleiben soll. Allerdings muss ich auf mehr Unterhalt bestehen. 200 € reichen einfach nicht – weder für die Kinder, noch für den noch offenen Kredit.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Silvia,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um gemeinsam mit diesem eine entsprechende Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen zu lassen und dazu Rücksprache mit Ihrem Mann zu halten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  52. Sascha sagt:

    Hallo,

    ich bin mit meiner Frau 11 Jahre verheiratet. Wir leben seit über einem Jahr in Trennung. Wir haben auch eine Scheidungsnachfolgevereinbarung bei einem Notar erstellt. Zu dem Zeitpunkt waren wir in allen Punkten einig. Wie es so ist, hat sich das Verhältnis verschlechtert.
    Jetzt hat sie einen Anwalt beauftragt, die Scheidung einzureichen. Da ja alles einvernehmlich ist, reicht ja ein Anwalt. Jetzt meine Frage:
    1. Der Anwalt möchte von mir ebenfalls eine Mandatsübertragung… Ist das so korrekt und überhaupt möglich? Ein Anwalt kann doch nur eine Partei vertreten.
    2. Kann der bereits geschlossene und von beiden Seiten unterschriebene Notarvertrag angefochten werden?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sascha,

      ein Anwalt ist in der Regel nur dazu befugt, einen der Beteiligten gerichtlich zu vertreten. Eine notarielle Vereinbarung kann nur bedingt angefochten werden, da die Beurkundung Rechtswirksamkeit bestimmt. Eine Ausnahme kann dann gelten, wenn die hierin getroffenen Vereinbarungen sittenwidrig oder unzulässig sind. Wenden Sie sich Ihrerseits an einen Anwalt, um sich zumindest außergerichtlich beraten zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  53. Ralf sagt:

    Ich lebe seit Nov16 getrennt von meiner Frau. Sie ist ausgezogen, und wohnt in einer 2ten Wohnung die zur Miete unter meinem Namen und auf meine Kosten läuft. Zudem bin ich der einzige Verdiener im Haushalt.
    Seit der Trennung übernehme ich die komplette Kosten (Unterhalt) meiner Frau. Wir haben keine gemeinsame Kinder, keine Immobilien und kein gemeinsames Vermögen.
    Wir haben mündlich vereinbart, dass Sie bei der Scheidung auf zukünftige Unterhaltszahlungen sowie auf den Versorgungsausgleich verzichtet.
    Wir würden zum Jahresende 2017 mit der Scheidung loslegen (Einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt), und wissen nicht wie, und in welcher Reihenfolge wir vorgehen sollen.
    Anwalt: Was ist bei dem zu tun?
    Notar: Was müssen wir bei dem machen?
    Müssen wir zuerst zum Anwalt oder zum Notar?
    Müssen wir im Gerichtsverfahren anwesend sein?
    Bei der Berechnung der Scheidungkosten: Müssen wir die Renten- und Sozialversicherungsausgaben mit berechnen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ralf,

      mündliche Vereinbarungen besitzen in der Regel keine Rechtswirksamkeit. Es bedarf dabei des Aufsetzens einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung. Bei dieser kann Ihnen Ihr Anwalt behilflich sein. In diesem Rahmen können Sie sich zu sämtlichen Scheidungsfolgen einvernehmlich einigen. Die Vereinbarung können Sie sodann bei einem Notar beurkunden lassen, damit diese rechtswirksam wird.

      Mit Ablauf des Trennungsjahres kann Ihr Anwalt dann den Scheidungsantrag einreichen. Hierfür können Sie vorab ggf. auch den Fragebogen für den Versorgungsausgleich ausfüllen und an die Versicherer senden, den das Gericht wird von Amts wegen prüfen, ob der Ausschluss des Versorgungsausgleichs wirksam sein kann.

      Beim Scheidungstermin selbst besteht in aller Regel Anwesenheitspflicht für alle Beteiligten.

      Ihr Anwalt wird Ihnen vorab auf Grundlage aller bekannter Aspekte eine vorläufige Einschätzung dazu geben können, wie hoch die Scheidungskosten ausfallen werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  54. Josef sagt:

    Hallo!Ich und meine Ex Frau sind seit Februar geschieden.Wir haben auf einen Versorgungsausgleich verzichtet. Meine neue Lebensgefährtin will dass wir heiraten. Wie ist das mit der Rente geregelt? wieviel bekommt meine 2. Frau? bekommt sie auch die Anteile der 1. Ehe? kann ich das entscheiden wer die Rente bekommt?
    MfG
    Josef

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Josef,

      beim Versorgungsausgleich werden nur diejenigen Anwartschaften ausgeglichen, die während der Ehezeit mit dem Ausgleichsberechtigten erworben wurden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  55. Jenny sagt:

    Guten Tag
    Mein Mann hat mich betrogen . seit Mai 2016 verheiratet.
    Wir verdienen fast gleich viel.
    Wir haben zusammen einen Kredit von 70.000€.
    Ihn hab ich aus meinen Elternhaus raus geschmissen.
    Was muss ich jetzt machen?
    Damit es gerecht und so billig wie möglich wird?
    Einen Anwalt habe ich zwar schon , aber das war zu viel durcheinander geredet.
    MfG

  56. Helmut sagt:

    Hallo Scheidung.org Team, zunächst mal danke für die vielen Hinweise, Tipps und Ratschläge. Ein echt informative Seite.
    Vielleicht habe ich es noch nicht gefunden, aber meine Noch Ehefrau – wir sind seit kurzem im Trennungsjahr (auch getrennt lebend) wollen eine einvernehmliche Scheidung. Wir haben Hausrat und Vermögen bereits aufgeteilt. (Der Rentenversorgungsausgleich möchten wir lassen wie gesetzl geregelt). Können wir in einer schriftlichen Trennungsvereinbarung regeln, das unser Hausrat und unser (weniges Barvermögen) bereits einvernehmlich aufgeteilt ist? Somit das Gericht dies nicht mehr entscheiden muss?
    Viele Grüße
    Helmut

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Helmut,

      in aller Regel können sich die Ehegatten über die meisten Folgesachen einvernehmlich im Rahmen eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung einigen. Eine Entscheidung seitens des Familiengerichts erfolgt in Folgesachen (abgesehen vom Versorgungsausgleich) nur auf gesonderten Antrag hin. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Inhalte eine wirksame Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung in Ihren Fall haben sollte bzw. grundsätzlich haben kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  57. Patricia R sagt:

    Hallo,
    mein Mann und ich sind uns einig uns zu trennen. Wir möchten das Trennungsjahr anfangen. Wir wohnen in ein großes Haus. Da mein Mann unter der Woche in ein andere Stadt wohnt, möchten wir (zum Wohle von Kindern) dass er am Wochenende im Haus bei uns wohnt. Es ist ein grosses Haus mit getrennte Schlafzimmern. Was muss beachtet werden, damit das Trennungsjahr anerkannt wird? Wir möchten das Trennungsjahr ohne Anwalt durchziehen.
    Vielen Dank!

  58. Norman sagt:

    Hallo,
    ich habe ein Frage zur Scheidung aufgrund von Steuervorteilen. Ich sehe in meiner Situation mit meiner Frau gerade keine Steuerlichen Vorteile, daher die Überlegung zur trennung bzw. bis hin zur Scheidung. Ist dies möglich. Meine Frau Erziehrin verdient nicht soviel und ich gehobene Postion (Management) leider 200 km entfernt mit 2. Wohnung (Zimmer) plus Haus zur Miete. Unterm Strich nichts zum sparen über da ich zuviele Steuer in Steuerklasse 3 oder auch 4 bezahlen muss. Ich arbeite praktisch nur um mein Überleben zu finanzieren und das meiner beiden Kinder. (Osten)
    Gibt es da einen Weg oder geht das??

    Vielen Dank

  59. Mr. H. sagt:

    Hallo, wir sind seit 42 Jahren verheiratet, leben seit 6 Jahren getrennt und wollen uns einvernehmlich scheiden lassen. Einen Rentenausgleich muss es auf jeden Fall geben. Wir besitzen ein Haus welches wir verkaufen wollen um den Ertrag auf zu teilen. Entstehen uns bei einer Scheidung vor dem Hausverkauf höhere Kosten oder wäre es besser das Haus vor der Scheidung zu verkaufen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung der Frage an Ihren Anwalt. Eine rechtliche Einschätzung hierzu ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  60. Lena sagt:

    @ Mr. H.: Das verstehe ich nicht: Wenn SIE aus der Ehe keine steuerlichen Vorteile ziehen, wer dann? Erzieherinnen verdienen (leider) chronisch wenig und Sie ja offensichtlich viel, daher läuft das Ehegattensplitting zu Ihren Gunsten. Und solange Sie offiziell zusammenleben, können Sie die Zweitwohnung und die Wochenendheimfahrten absetzen. Reden Sie mal mit einem Steuerberater und lassen Sie ggf. Freibeträge auf der Steuerkarte eintragen.

  61. Lydia sagt:

    Mein Mann und ich sind seit 4 Jahren getrennt, seit 3 Jahren auch räumlich. Die einvernehmliche Scheidung wurde im Februar von mir eingereicht. Er hat Allem bisher zugestimmt. Nun bin ich von meinem neuen Partner schwanger und mein Ex reicht die noch benötigten Unterlagen für den Versorgungsausgleich nicht ein. Ich habe Angst das mein Kind nun ehelich zur Welt kommt. Der Anwalt möchte aber keine Härtefallscheidung oder die Abtrennung des Versorgungsausgleichs anstreben. Was kann ich tun? Der Rentenkasse wurde bereits vom Anwalt mitgeteilt, dass ich keine Auskunft über seine Werte geben kann dennoch habe ich noch keinen Termin vor Gericht erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen

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