Bei einer Scheidung kann die Dauer variieren

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Wie lange die Dauer einer Scheidung ist, hängt zunächst davon ab, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig erfolgt. Weiterhin ist entscheidend, wie über die jeweiligen Folgeanträge (Unterhalt, Sorgerecht etc.) entschieden wird. Bei der einvernehmlichen Scheidung – in der Regel mit nur einem Anwalt – ohne Versorgungsausgleich kann die Scheidung bereits wenige Monate nach Einreichung des Scheidungsantrags erfolgt sein. Bei besonders streitigen Scheidungen kann sich das Verfahren über mehrere Jahre ziehen. Zudem gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Scheidung zu beschleunigen oder auch hinauszuzögern.

Das Wichtigste in Kürze: Wie lange dauert eine Scheidung?

  • Bei einer Scheidung kann die Dauer nicht vorausgesagt werden. Im Normalfall ist eine einvernehmlichen Scheidung (mit Versorgungsausgleich) auf vier bis sechs Monate angesetzt. Ohne Versorgungsausgleich verkürzt sich die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung auf etwa einen bis drei Monate.
  • Streitige Scheidungen können auch ein ganzes Jahr oder länger dauern.
  • Bevor eine Ehe geschieden werden kann, müssen die Eheleute jedoch vorher ein Jahr getrennt leben (Trennungsjahr)

Ausführliche Informationen zur Dauer einer Scheidung und was sie verkürzen oder verlängern kann, erhalten Sie im Folgenden.

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Welche Faktoren einen Einfluss auf die Scheidungsdauer haben

Wie Ehegatten eine Scheidung beschleunigen können

Die Dauer einer Scheidung bewegt sich zwischen vier Monaten und mehreren Jahren und hängt davon ab, ob sie einvernehmlich oder streitig erfolgt
Die Dauer einer Scheidung bewegt sich zwischen vier Monaten und mehreren Jahren und hängt davon ab, ob sie einvernehmlich oder streitig erfolgt

Sind sich die Ehegatten über die einverständliche Trennung einig, kann die Scheidung häufig beschleunigt werden. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung von Umständen, welche die Eheauflösung schneller vonstatten gehen lassen.

Beauftragung eines Online-Scheidungsanwalts

Gerade die Durchführung einer Online-Scheidung kann die Dauer insgesamt verkürzen. Die bequeme und schnelle Abwicklung der Korrespondenz mit dem Anwalt ist ein erhebliches Zeitersparnis, auch wenn die Ehepartner dennoch persönlich beim Familiengericht zum Scheidungstermin erscheinen müssen.

Sofortige Zahlung des Gerichtskostenvorschusses

Sie können die Scheidung aktiv beschleunigen, indem  bestimmte Kosten sofort entrichtet werden
Sie können die Scheidung aktiv beschleunigen, indem bestimmte Kosten sofort entrichtet werden

Hat keiner der Ehegatten Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, sollte der Rechtsanwalt die voraussichtlichen Gerichtskosten dem Scheidungsantrag sofort beifügen. Dieser Gerichtskostenvorschuss ist natürlich zuvor – neben dem Gebührenvorschuss für den Rechtsanwalt – vom Mandanten an den Anwalt zu zahlen.

Da das Gericht erst nach Eingang des Vorschusses tätig wird, lassen sich auf diese Weise bereits die ca. vierzehn Tage einsparen, die es ansonsten bis zur Anforderung des Vorschusses durch das Gericht dauert.

Sofortige Zahlung des Gerichtskostenvorschusses trotz Verfahrenskostenhilfe

Kann Verfahrenskostenhilfe beansprucht werden, dann kann dies für die Scheidung und deren Dauer eine Verzögerung bedeuten. Dies hängt mit der Prüfung der Bewilligung zusammen. Denn dem anderen Ehegatten wird erst danach der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zur gerichtlichen Stellungnahme formlos zugeschickt. Das braucht in der Regel etwa vierzehn Tage. Erst danach wird über die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe entschieden und der Scheidungsantrag förmlich zugestellt.

Bei besonders eiligen, einvernehmlichen Scheidungen kann die dadurch entstehende Verzögerung von ein bis zwei Monaten vermieden werden, indem die förmliche Zustellung des Scheidungsantrags unabhängig von der Entscheidung über die zugleich begehrte Verfahrenskostenhilfe beantragt wird. Dies setzt jedoch voraus, dass der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt wird.

Der Vorschuss wird später allerdings nicht zurückerstattet, selbst wenn eine ratenfreie (also „kostenlose) Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird. Nach Beendigung des Scheidungsverfahrens wird sodann dem anderen Ehegatten die Hälfte der (vorgeschossenen bzw. tatsächlichen) Gerichtskosten per Kostenfestsetzungsbeschluss auferlegt. Ob Ihnen Verfahrenskostenhilfe zusteht, kann ein spezialisierter Anwalt für Familienrecht im Zuge der Erstellung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages auf Grundlage Ihrer Angaben einschätzen.

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Das Trennungsjahr

Die Scheidungsdauer beginnt erst nach Ablauf des Trennungsjahres. Der Beginn von diesem kann allerdings nicht direkt kontrolliert werden
Die Scheidungsdauer beginnt erst nach Ablauf des Trennungsjahres. Der Beginn von diesem kann allerdings nicht direkt kontrolliert werden

Bei einer Scheidung hängt deren Dauer weiterhin maßgeblich vom verpflichtenden Trennungsjahr ab. In der Regel müssen Ehegatten nachweisen, dass Sie ein Jahr lang getrennt gelebt haben. Das bedeutet nicht zwangsläufig zwei getrennte Wohnungen – wichtig ist vor allem ein unabhängiges Wirtschaften voneinander.

Stellt das Benehmen eines Ehepartners jedoch eine Unzumutbarkeit für den anderen dar – etwa, weil dieser gewalttätig oder drogenabhängig ist – kann dies ein Härtefall begründen. Wird ein solcher anerkannt, dann kann das Trennungsjahr mitunter auch übersprungen werden.

Versorgungsausgleich – Vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren

Weiterhin wird bei einer einvernehmlichen Scheidung wird deren Dauer häufig durch die Zeitspanne, die bis zur Einholung der Auskünfte bei den Versicherungsträgern für den Versorgungsausgleich vergeht, verlängert.

Bei Ehen bis zur Dauer von drei Jahren wird der Versorgungsausgleich aber nur auf Antrag einer der Ehegatten durchgeführt. Aber auch bei einem vor einem Notar getroffenen Ausschluss des Versorgungsausgleichs entfällt dessen Durchführung, unterliegt jedoch der gerichtlichen Inhaltskontrolle.
Die Dauer einer Scheidung wird von vielen Umständen bestimmt
Die Dauer einer Scheidung wird von vielen Umständen bestimmt

Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, sollten bereits mit dem Scheidungsantrag die vom Antragsteller ausgefüllten und unterzeichneten Fragebögen für die „Kontenklärung“ beigefügt werden. Das gilt ebenso für den Antragsgegner bei dessen Zustimmung zum Scheidungsantrag. Auch auf diese Weise lassen sich gut ein, zwei Wochen Zeit einsparen.

Weiterhin kann bei der Scheidung die Dauer durch frühzeitige Stellung des Antrages etwas verkürzt werden. Der Scheidungsantrag kann meist zwei bis knapp drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahrs eingereicht werden, sofern der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Denn das Gericht benötigt mindestens drei bis vier Monate bis zum Erhalt der Auskünfte durch die Versorgungsträger. Diese Möglichkeit besteht aber nicht bei einem (vorgeschalteten) Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, da für die Bewilligung der Hilfe alle Scheidungsvoraussetzungen einschließlich des Ablaufs des Trennungsjahrs vorliegen müssen.

Wie Ehegatten eine Scheidung hinauszögern können

Es gibt viele Möglichkeiten, wie Beteiligte eine Scheidung hinauszögern können
Es gibt viele Möglichkeiten, wie Beteiligte eine Scheidung hinauszögern können

Sehr wirkungsvoll ist die Palette der Umstände, die eine Scheidung hinauszuzögern. Die Gründe dafür sind zahlreich. Sie reichen vom Ausschluss des nachehelichen Ehegattenunterhalts mittels Ehevertrag (Trennungsunterhalt kann dagegen nicht ausgeschlossen werden) über die Ehefrau, die bei einer Scheidung von ihrem todkranken Ehegatten keine Witwenrente zu erwarten hat, bis hin zum Ehegatten, der seine Verzögerungstaktiken nur gegen finanzielle Zuwendungen aufgibt.

Die Möglichkeiten, eine Scheidung bzw. deren Dauer hinauszuzögern, entsprechen allerdings sicherlich nicht der Absicht des Gesetzgebers im Familienrecht.

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Scheidungsantrag wird ignoriert

Falls der scheidungswillige Ehegatte nur die Scheidung und keine Folgesachen beantragt, reagiert der andere Ehepartner erst einmal nicht. Später werden dann zahlreiche Verhaltensweisen des Antragstellers vorgetragen, die zu einer Unterbrechung der Trennung und damit der Trennungszeit geführt haben.

Versorgungsausgleich – Nicht oder zu spät eingereichte Unterlagen

Sofern der Versorgungsausgleich oder Zugewinnausgleich durchgeführt wird, werden die dafür erforderlichen Fragebögen erst dann vom das Verfahren verzögernden Ehegatten ausgefüllt, wenn das Gericht bei weiterer Weigerung ein Zwangsgeld androht. Es versteht sich von selber, dass diese Unterlagen dann zunächst falsch ausgefüllt werden, da diese „so unverständlich“ sind.

Folgesachen im Verbund

Auch die Klärung des Zugewinnausgleichs beeinflusst die Scheidung und wie lange diese dauert
Auch die Klärung des Zugewinnausgleichs beeinflusst die Scheidung und wie lange diese dauert

In einer Scheidung kann deren Dauer vom „blockierenden“ Ehepartner durch die Geltendmachung verschiedener Folgesachen verlängert werden. Da das Familienrecht den Scheidungsbeschluss zugleich mit den Entscheidungen über die Folgesachen fällt (es sei denn, es wird ein Folgeverfahren abgetrennt), müssen diese Sachen erst geklärt werden.

Besonders lange dauern der Zugewinnausgleich (speziell dann, wenn etwa über Immobilien oder Fahrzeuge erst Wertgutachten eingeholt werden müssen) oder ein Hausratsverfahren (bei sich über jeden Kaffeelöffel gestritten wird). Aber auch ein Sorgerechtsverfahren wegen gemeinsamer Kinder kann die Scheidung und deren Dauer hinauszögern.

Scheidungstermin bzw. Termin wegen einer Folgesache

Es kann immer einmal passieren, dass ein Termin vergessen wird (aber nicht mehrere, sonst droht ein Ordnungsgeld). Möglicherweise ist aber auch der verzögernde Ehegatte aufgrund seines Gesundheitszustandes oder anderer Umstände „verhandlungsunfähig“, was durch ein ärztliches Attest belegt wird. Sind die Ehegatten finanziell gut aufgestellt, befindet sich der Scheidungsunwillige auch häufig nachweislich auf Reisen in entfernten Ländern, wenn die Ladung zu einem Gerichtstermin kommt. All das verzögert natürlich die Scheidung und deren Dauer.

Rechtsmittel einlegen

Wie lange dauert eine Scheidung? Das kann nicht pauschal beantwortet werden
Wie lange dauert eine Scheidung? Das kann nicht pauschal beantwortet werden

Trotz der hohen Kosten für Rechtsmittel (etwa Beschwerde gegen die Scheidung mit nachfolgendem Verfahren in der nächsten Instanz beim Oberlandesgericht) kann dies für den Scheidungsunwilligen etwa günstiger sein als die Summe des Trennungsunterhalts, den er in dieser Zeit erhält. Alle Rechtsmittelfristen können dabei ebenso ausgeschöpft wie mögliche Fristverlängerungen beantragt werden.

Härteklausel nach § 1568 BGB

Nach dieser Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches soll eine gescheiterte Ehe nicht geschieden werden, wenn die Aufrechterhaltung der Ehe wegen der gemeinsamen Kinder ausnahmsweise nötig ist oder für den Scheidungsunwilligen aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine unzumutbare Härte bedeuten würde. In der Praxis sind diese Fälle aber eher selten, wobei als Härtegrund etwa eine sehr schwere Krankheit in Betracht kommt.

Die Frage nach der Scheidung und deren Dauer lässt sich daher letztendlich nicht endgültig beantworten. Weitaus häufiger sind in der Praxis jedoch die Scheidungsverfahren, in denen die Partner sich – allein aus Kostengründen – einvernehmlich trennen.

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Bei einer Scheidung kann die Dauer variieren
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Kommentare

  1. Hannah sagt:

    Guten tag
    Ich und mein mann lassen uns Einvernehmlich scheiden
    Scheidung wurde in februar eigereicht soweit sogut nun sagt unser anwalt dass es doch sehr lange dauern könnte da das gericht überlastet ist und es fehlt Personal!!
    Ich möchte wieder heiraten wie kann ich es vermeiden so lange zu warten
    Was für Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung
    Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Hannah,

      sofern alle Unterlagen von Ihrer Seite eingereicht wurden, können Sie nur auf die Zuteilung eines Termins warten. Die Familiengerichte sind grundsätzlich dazu angehalten, so schnell wie möglich zu arbeiten, können aber nur entsprechend der eigenen Auslastung reagieren. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. Jessica sagt:

    hallo ich habe mein trennungsjahr letztes jahr im September hinter mich gebracht und am 3.5.17 erst den Versorgungsausgleich erhalten auch gleich ausgefüllt und persönlich bei gericht abgegeben muss dazusagen das mein noch Ehemann tunesier ist und wir einen Ehevertrag haben meine frage ist jetzt wie lange dauert dies jetzt. wir arbeiten beide und ich verzichte auch auf alles mögliche drotz das er mir fremdgegangen ist und er auch gegangen ist wollte er erstmal keine Scheidung aber habe sie dennoch eingereicht jetzt willigt er auch ein zur Scheidung möchte aber keine Kosten und er mich auch ständig belästigt ist es den möglich das ich meine Scheidung noch im juni bekommen kann ?? danke im voraus für ihre Antwort

    – [Kommentare zusammengefügt – Anm. d. Red.] –

    habe vergessen zu schreiben das wir keine kinder haben

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jessica,

      die Dauer der Scheidung lässt sich nicht pauschal festlegen. Erst wenn alle Unterlagen vollständig bei Gericht vorliegen (auch die Auskünfte der Versorgungsträger), wird ein Scheidungstermin anberaumt. Wann dieser stattfindet hängt von der Auslastung des jeweiligen Familiengerichts ab. Wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. Christian sagt:

    Hallo, meine Freundin will sich von ihrem Mann scheiden lassen, das war vor 2 Jahren, sprich das Trennungsjahr ist lange rum Scheidung wurde schon lange eingereicht Anfang des Jahres wurde die Prozesskostenhilfe abgeklärt nun wird auf ein Termin gewartet.. Laut ihrem Mann der die Scheidung veranlasst hat, meinte nun „die vom Gericht warten immernoch auf L. solange von da nichts kommt geht es nicht weiter“ – Wir wohnen in H., Ehe wurde in La. vollzogen – Was hat L. damit zu tun? Gibt es da eine Stelle die, die Scheidungstermine macht? Die Scheidung läuft einvernehmlich ohne Kinder, kein Besitz der noch aufgeteilt werden muss. Kann es sein das, dass wirklich so lange dauert? Die Scheidung dauert im Juni dann länger als die ehe gedauert hat.. Danke und Viele Grüße

    [Ortsangaben von der Redaktion redigiert]

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christian,

      es ist möglich, dass hier noch Auskünfte zum Versorgungsausgleich eingeholt werden müssen. Erst wenn diese vorliegen und die Dokumente damit komplett sind, kann in der Regel ein Scheidungstermin anberaumt werden. Nähere Informationen erhält Ihre Partnerin auch bei Ihrem Anwalt.

      Grundsätzlich kann ein Scheidungsverfahren auch mehrere Jahre dauern.

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. tatjana sagt:

    Hallo
    Ich habe eine Frage bezüglich meiner Scheidung. Alle Papiere sind soweit alle fertig müssen nur noch unterschrieben werden. Es hätte auch schon längst abgeschickt worden sein.die Frau die dafür zuständig war ,war krank. Sie dachte das es ein anderer macht . aber es war nicht der Fall. Am Dienstag habe ich nochmal angerufen um nachzufragen. Die Frau hat sich bei mir entschuldigt und gesagt das sie sich drum kümmert sofort ,weil die Papiere hätten schon längst im Gericht sein müssen. Meine Frage jetzt wie lange kann es in der Regel noch dauern bis ich endlich mein scheidungstermin erhalte ? Mit freundlichen
    Gruß

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tatjana,

      dies kommt auf verschiedene Faktoren an z. B. die Auslastung des Gerichts. Darüber hinaus ist die Frage, wie viele Anträge Sie bei Gericht stellen oder wie viel Sie außergerichtlich schon geklärt haben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Irfan sagt:

    Hallo.bin 27 Jahre mit meiner Frau verheiratet.wir haben in unserer Ehe Höhen und Tiefen gehabt.wir haben 2 Kinder 24 und 7 Jahre aller.die älteste ist verheiratet.ich selber war Dachdecker aber durch meine Krankheit (psyhosomatischer Depression)Bin ich in Rente gegangen.mai 2016 war ich in einer stationären ess Therapie.in der Therapie hätt meine frau mir per Anwalt die scheidungs papire eingereicht.ich war schockiert und verzweifelt. Im antrag stand das wir einvernehmlich die Scheidung wollen.ich wusste von Gar nicht Bescheid. Ich liebe meine frau sehr.meine Frau leidet seit ihrem 17 lebend jahr an Depressionen die sie nie therapiert hätt.wir haben ein Sohn der sehr an mir hängt. Unser Sohn kommt nicht mit der Lage zurecht das ich nicht mehr da bin.durch meinen Ruhestand habe ich den kleinen groß gezogen.ich habe wochenlang versucht mit meiner Frau zu Sprechern. Aber sie ist mir immer aus dem Weg gegangen.ich habe in den 27 Jahren nie meine frau geschlagen.es ist keine entschuldigung aber mir ist einmal die Hand abgerucht. Ich habe selbst anzeige bei der Polizei erstattet. Ich würde 10 Tage von zuhause ausgewiesen.inerhalb der 10 Tage hätt meine frau im Krankenhaus wo sie Arbeit ein Attest ausgestellt wo sie angeblich schwer verlässt worden aufrechthält .sie hätt sich von ihrem hausartz( ihre beste Freundin) ein Attest schreiben lassen das ich sie Jahre lang psychisch belaste das sie die Ehe aufrecht hält. Durch diese ateste hatt sie geschaft. Das ich nicht mehr in die Wohnung darf und mit ihr auch nicht kommunizieren telefon ver.darf.ich darf ihr auch nicht 300m ihr nähern.nur wenn ich das Kind Wochenende abhole darf ich mich an sie nähern.ich will die Scheidung nicht.ihr anwalt versucht es mit der psychologischen Zustand wo ich angeblich gefährlich bin.ein Profit zu ziehen und die Scheidung schnell möglichst vor zutreiben.ich bin seit 5jahren wegen meines leiden in Therapie. Mein Therapeut meint das ich nicht gefährlich für die Menschheit bin und das er mir ein Gutachten schreiben kann.ich weiss das meine frau nicht mit gesunden Verstand handelt.ich will meine Ehe aufrecht halten .wir beide brauchen Zeit um uns zu sortieren.ich will sie Zeit auch nutzen eine Ehe Therapie zu führen.wie kann ich dem Gericht beweisen das mann uns nicht scheiden läst.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Irfan,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Sachlage genauer zu prüfen. Es bleibt jedoch fraglich, ob gegen den Willen eines Ehegatten die Ehe dauerhaft und „zwangsweise“ aufrechterhalten werden kann und sollte.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. tatjana sagt:

    hallo. Im Januar habe ich die Papiere gestartet für die Rentenversicherung ( Versorgungsausgleich). Ende Januar bekam ich schon das soweit erledigt ist ,mein exmann hat alles fertig muss nichts nachgereicht werden . Nur noch von mir gab es noch Unstimmigkeiten wegen meiner Ausbildung und meinen Kindern was ich auch schnell besorgt habe innerhalb von 5 tagen und es persönlich eingereicht habe . 2 Wochen wollte ich nachfragen wie es jetzt mal aussieht . man sagte mir das unterlagen fehlen von meinem ersten Kind das was ich eingereicht hätte würde nicht ausreichen und wäre zu alt.sie würden sich darum kümmern .also hat die Rentenversicherung das Einwohnermeldeamt angeschrieben . Haben nicht reagiert ich hab jede Woche angerufen bin zum Gericht und zu meiner Anwältin gegangen. Haben Mahnschreiben geschickt .wieder nichts passiert. Bis ich dann im Mai selbst gegangen bin .auch wieder persönlich abgeben. Dann wurde mir gesagt alles vollständig .innerhalb von 2 Wochen bekomme ich bescheid für die Zeit vor Gericht. Nichts passiert. Ich meine Anwältin aufgesucht. Sie meinte bleiben sie ruhig das ist alles normal liegen noch gut in der Zeit. Ich jede Woche angerufen bei der Rentenversicherung und beim Gericht. Wurde nur vorsprechungen gemacht. Bis ich vor 2 Wochen endlich mal bei der Rentenversicherung mit einer Frau sprechen konnte die für mich zuständig ist .sie war total entsetzt weil nichts fertig war nichts bearbeitet worden ist von mir. Das hätte schon längst raus gemusst . es fehlt die melde Bestätigung von meinem ersten Kind immer noch.sie sagte sie schickt post dahin das sie es bearbeiten. Wieder nichts passiert. Vor zwei Tage ging ein Fax raus mit einer Frist und Mahnung um schnelle Antwort zu schicken.ich bin am Ende ich kann nichts machen .meine Anwältin hat auch keine Ahnung was los ist.ist stink sauer. Und meinte heute zu mir das die Papiere da wären vor Gericht. Es aber noch wieder was ganz neues dazu kam mein ex müsste Papiere besorgen wo er hinter schwedischen Gardinen war .ich bin ratlos völlig am Ende wie lange das noch dauern kann. War das nur eine Ausrede . ist das Papier immer noch nicht da .reagieren die über haupt auf ein Mahnschreiben das Einwohnermeldeamt. Ich sollte mich doch bitte am Montag oder Dienstag nochmal melden telefonisch.ich weis nicht mehr weiter.wenn ich dann sage ich besorge das .nein das muss vom Einwohnermeldeamt selber kommen .keine Ahnung warum.sagen das bringt nichts. Immer höre ich was neues.wieso dauert es solange. Das ist alles nicht mehr normal. Ich hab jeden gefragt die ich kenne .sagen alle das gleiche.das ist normal das ist so mit den Behörden.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tatjana,

      bei der Zusammentragung der zahlreichen für die Scheidung benötigten Dokumente kann es je nach Auslastung der Behörden, Gerichte und Versicherungsträger schon mal zu Verzögerungen kommen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. S. A. sagt:

    Hallo, ich bin 75 Jahre alt und habe 2013 in der Türkei geheiratet lebe aber in Deutschland. Meine Frau wollte nicht nach Deutschland deshalb leben wir seit über 16 Monate schon getrennt. Möchte gerne hier in Deutschland die Scheidung einreichen, sie will sich jedoch wegen meiner Rente nicht scheiden lassen. Meine Frage wäre: wie lange würde die Scheidung hier dauern. Was könnte alles auf mich zu kommen da sie sich ja nicht trennen möchte.
    Danke im Voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      ist die Ehe in Deutschland anerkannt worden, kann die Scheidung ggf. auch hierzulande erfolgen. Wie lange dieser Vorgang jedoch dauert, lässt sich nicht pauschal festlegen. Dies richtet sich zudem auch nach dem angewandten Familienrecht. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich bezüglich der Scheidungssache informieren zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. jasmen sagt:

    Ich hatte heute mein Gerichtstermin. Es gab und gibt keine Probleme. Meine Anwältin hat dann mein scheidungsurteil sofort auf rechtskräftig beantragt mein ex bejahte es auch. Es gab nichts schriftliches nach dem Termin. Ich hab meine Anwältin gefragt wann ich denn mit meinem Urteil rechnen kann. Sie meinte zwischen 2-4 Wochen weil ist auch Ferienzeit. Es kann schnell gehen .jetzt zu meiner Frage steht das Datum dann von dem Gerichtstermin auf dem Urteil drauf ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jasmen,

      auf dem ausgestellten Urteil steht stets das Datum des Verhandlungstermins. Bei einer rechtskräftigen Ausfertigung ist zudem auch noch der Tag der Rechtskraft bestimmt, der im Falle eines umgehenden Rechtsmittelverzichts beider Ehegatten im Termin (beide müssen anwaltlich vertreten sein) auf dasselbe Datum fällt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Jutta sagt:

    Nach 40jähriger Ehe wurde ich von meinem Mann wegen einer jungen Frau verlassen. Das Trennungsjahr ist im September vorüber. Er zieht dann mit ihr zusammen, wobei er jetzt schon bei ihr wohnt die Wohnung dient lediglich zum Schein. Zum Trennungszeitpunkt waren wir beide Rentner. Unsere Renten sind fast identisch, ich bekomme aber zusätzlich eine Firmenrente. Dadurch habe ich brutto ca. 900 € mehr als mein Mann. Er arbeitet allerdings noch nebenbei auf 450€-Basis und bekommt einen Betrag X dafür dass er die Pflegschaft für den Neffen seiner neuen Beziehung übernommen hat. Von dem Haus will er nichts haben, das soll für unsere Erwachsene Tochter verbleiben. Er hat allerdings bei Auszug das Auto, einen Motorroller, PC, Stereo, und weitere Dinge mitgenommen. Ich dagegen bezahle den Rest des Hauses und einen Kredit. Dies ist alles ohne irgendwelcher schriftlichen Vereinbarungen passiert.
    Welche finanziellen Risiken habe ich? Und kann die Scheidung nach so einer langen Ehe hinausgezögert werden? Ich möchte mich eigentlich nicht scheiden lassen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jutta,

      die Scheidung kann auch gegen den Willen des Antragsgegners spätestens nach einer dreijährigen Trennung durchgesetzt werden. Die dauerhafte Weigerung ist mithin oftmals nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche und die Ihres Mannes im Falle der Scheidung und für die Dauer der Trennung beziffern zu lassen. Zudem sollten Sie sich über den Zweck einer Trennungsvereinbarung und ggf. Scheidungsfolgenvereinbarung beraten lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. Judith sagt:

    Hallo,

    mein Partner hat eine 4-jährige Ehe geführt und lebt nun seit 3 Jahren getrennt (inklusive Trennungsjahr).
    Die zukünftige Exfrau zögert die Scheidung hinaus.
    Ich bin nun schwanger. Kann sich die Scheidung hierdurch beschleunigen?
    Ich lese oft, dass man nach 3 Jahren automatisch getrennt wird. Ist dies richtig? Auch obwohl der Unterhalt noch nicht geklärt ist?

    Vielen dank im Voraus!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Judith,

      eine automatische Ehescheidung gibt es nicht. Die Scheidung kann immer nur auf Antrag erfolgen. Nach drei Jahren Trennungszeit kann die Ehescheidung in der Regel allerdings auch gegen den Willen des Antragsgegners vorangetrieben werden. Die Schwangerschaft eines Dritten, nicht betroffenen Partners hat hier zumeist keinen direkten Einfluss. Raten Sie Ihrem Partner zum Besuch bei seinem Anwalt, um sich umfassend beraten zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. Andrea sagt:

    Kann ich nach 11 Jahren endlich geschieden werden. Er US-BÜRGER lebt seit 2006 wieder drüben. Unsere Kinder seit alle volljährig seit diesem Jahr. Das Familiengericht hat die Scheidung schon einmal eingestellt. Er hat nie die Papiere angenommen. Möchte endlich legal getrennt sein. Nehme nicht an das er dieses Mal anders reagiert auf die Papiere.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andrea,

      nach einer Trennungszeit von mehr als drei Jahren kann eine Scheidung mitunter auch ohne die Zustimmung des Antragsgegners erfolgen. Die Zustellung des Antrages kann mitunter auch öffentlich erfolgen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um den Sachverhalt prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Eileen sagt:

    Guten Tag, ich befinde mich mittlerweile im 3. Trennungsjahr, Trennungszeitpunkt war der 30.11.2014, Antrag auf Scheidung wurde dann ein Jahr später gestellt, der Versorgungsausgleich ist auch vom Gericht errechnet, mein Nochehemannn müsste mir ca. 62.000 Euro abtreten, alle Versuche, eine außergerichtliche Lösung zu finden, sind leider fehlgeschlagen, da die Gegenseite so hohe Forderungen stellt. Nun ist für den 9.11.17 der Haupttermin zur Scheidung angesetzt, kann die Richterin trotzdem scheiden, auch wenn Zugewinn noch nicht geklärt ist. Mein Nochehemann besetzt seit 3 Jahren mein Haus (mein Alleineigentum), um mich unter Druck zu setzen, ich hatte bereits eine Wohnunsgzuweisung versucht, ohne Erfolg. Kann ich denn jetzt nach 3 Jahren wenigstens zurück in mein Eigentum und ihn zwingen, endlich auszuziehen ? Hat eine Räumungsklage Sinn ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Eileen,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um die nächsten Schritte einzuleiten. Die Scheidung kann auch ohne abgeschlossenen Zugewinnausgleich erfolgen, sofern dieser vom Hauptsacheverfahren abgetrennt ist (sofern ein Antrag auf gerichtliche Feststellung eingegangen ist).

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. Daniela sagt:

    Meine schwester hat sich von über 5 jahren von ihrem mann getrennt er ist feb.2013 ausgezogen wie lange dauert da jetzt eine scheidung .

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Daniela,

      die Dauer der Scheidung lässt sich nicht pauschal festlegen. In der Regel kann ein Haupttermin erst angesetzt werden, wenn alle Unterlagen vorliegen und Auskünfte getätigt wurden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Christian sagt:

    Meine Freundin (Kanadierin) lebt mit ihrem Noch-Ehemann seit knapp über 1 Jahr in Zürich. Seit längerer Zeit hat es bei Ihnen gekriselt. Wir kennen uns seit Juli. Nun hat sie ein erstes Dokument vorliegen, welches sie noch nicht unterschrieben hat. Aber beide wollen die Scheidung. Ihr Visum basiert allerdings auf ihrer Ehegemeinschaft.

    Meine Fragen sind:
    – Welches Land hat die Federführung im Rahmen der Scheidung? Kanada (der Ort ihrer Heirat), Schweiz (Wohnort), oder Deutschland (sein Geburtsland)?
    – Wie lange dauert der Scheidungsprozess?
    – Ab wann beginnt ihre Uhr (3 Monate) zu ticken zwecks Visum?

    DANKE.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christian,

      1. Ist die Ehe in der Schweiz anerkannt, so kann diese ggf. auch dort durchgeführt werden (nach Schweizer Familienrecht).
      2. Wie lange eine Scheidung im Einzelfall dauert, lässt sich nicht pauschal festlegen. Ausschlaggebend sind stets die Einzelumstände.
      3. Auch dies ist hier nicht bekannt, da sich dies nach Schweizer Recht richten wird.

      Raten Sie Ihrer Partnerin zum Besuch bei einem Anwalt, um diese und weitere Fragen klären zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  15. Gisela sagt:

    Nur eine kleine Frage: Scheidungsantrag wurde in 2011 eingereicht, und in 2017 verkündet.

    Die Frage ist: die Scheidung ist „retroaktiv“ auf 2011 zu betrachten oder erst ab 2017?

    Danke!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gisela,

      eine Scheidung ist erst mit Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses wirksam.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. Jutta sagt:

    Ich bin amerikanischer Staatsbuerger, mein Noch-Ehemann ist deutscher Staatsbuerger, wir haben 2001 in Deutschland geheiratet. Mein Noch-Ehemann hat 2018 die Scheidung in Deutschland eingereicht, ich wohne in Amerika, aber bis jetzt st noch kein Urteil ausgesprochen. ICh habe mich mit dem Gericht in Deutschland in verbindung gesetzt und mir wurde gesagt das noch Auskuenfte der Rentenkasse ausstehen. Ich habe einige zeit in Deutschland gelebt und dort auch gearbeitet. Ich habe vor ueber einem Jahr meine ganzen Papiere die das Gericht von mir angefordert haben an das Deutsche Gericht geschickt. Meine Frage ist nun wie lange dauert so was und ist es richtig das das Gericht nach 3 jahren ein Urteil geben muss?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jutta,

      ein Gericht kann in Deutschland erst über eine Scheidung entscheiden, wenn sämtliche Unterlagen vorhanden sind. Dies kann sich mitunter verzögern (insbesondere bei Auskünften zum Versorgungsausgleich). Eine zeitliche Grenze müssen Gerichte hierbei in aller Regel nicht beachten, da sie für äußere Faktoren nicht verantwortlich sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. H. sagt:

    Sehr geehrte damen und herren

    Ich bitte höflich, Das Gericht machte einen Fehler, der zur Trennung führte und auch einen Verstoß gegen das Grundgesetz verursachte. Diese Fehler hatten katastrophale Folgen für meine Gesundheit, und ich leide immer noch darunter. Ich bin nicht nur teilweise auf der linken Seite gelähmt, sondern unterziehe mich heute einer psychologischen Therapie. Wie soll ich vorgehen, da sowohl die Trennung als auch die Scheidung versehentlich vom Gericht geschehen sind? Könnte mir bitte jemand helfen zu verstehen, was ich tun soll?. Dankenschön.

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