Scheidung: Können Sie kostenlos aus der Ehehölle entfliehen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Kosten für eine Scheidung können je nach Einkommensverhältnissen und Vermögen der betroffenen Ehegatten teils horrend ausfallen – und das auch ohne langwieriges streitiges Scheidungsverfahren. Kein Wunder also, dass sich Betroffene regelmäßig die Frage stellen, ob sich eine Scheidung eventuell auch kostenlos umsetzen ließe. Und in der Tat können einige von staatlichen Hilfen profitieren und Kosten sparen. Doch das Wort „kostenlos“ ist in diesem Kontext relativ zu sehen.

Das Wichtigste in Kürze: Scheidung kostenlos möglich?

  • Für das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht entstehen in jedem Fall Kosten.
  • Zudem muss sich der Antragsteller vor dem Familiengericht regelmäßig von einem Anwalt vertreten lassen, sodass zumindest für einen der Betroffenen Anwaltskosten entstehen.
  • Per Definition ist eine kostenlose Scheidung mithin in Deutschland nicht denkbar.
  • Aber: Die entstehenden Kosten können bei finanzschwachen Ehegatten durch staatliche Gelder getragen oder zumindest vorverauslagt werden – im Rahmen der sogenannten Verfahrenskostenhilfe.

Ausführliche Informationen zum Ablauf einer Scheidung erhalten Sie im Folgenden.

Weder Offline- noch Online-Scheidung gibt es kostenlos!

Eine Scheidung verursacht in jedem Fall Kosten

Bei einer Scheidung entstehen immer Anwaltskosten.
Bei einer Scheidung entstehen immer Anwaltskosten.

Die Scheidung einer Ehe kann in Deutschland nur durch einen richterlichen Beschluss ausgesprochen werden. Für die Anrufung des Gerichts und das Verfahren entstehen somit Gerichtskosten.

Da vor dem Familiengericht zudem für jeden Antragsteller Anwaltszwang besteht, muss mindestens ein Rechtsbeistand mit der gerichtlichen Vertretung beauftragt werden.
Auch für die Tätigkeiten des Scheidungsanwalts entstehen Kosten. Eine Scheidung gänzlich ohne entstehende Anwaltskosten ist mithin ebensowenig möglich. Ein mandatierter Rechtsanwalt darf zudem gemäß Berufsordnung in aller Regel nicht unentgeltlich arbeiten.

Dabei ist es auch unerheblich, ob sich die Ehegatten für eine sogenannte Online-Scheidung entscheiden.

Auch Online-Scheidungen sind nicht kostenlos.
Auch Online-Scheidungen sind nicht kostenlos.

Hierbei handelt es sich nämlich nicht um die Möglichkeit, das ganze Verfahren über das WWW abzuwickeln, sondern allein um eine Umschreibung für die Kontaktaufnahme und Beauftragung des zuständigen Anwaltes.

Bei einer Scheidung greift in Deutschland in aller Regel für alle Beteiligten zumindest im Scheidungstermin Anwesenheitspflicht. Auch den Scheidungsantrag können Sie regelmäßig noch nicht einfach online einreichen.

Damit ist eine Scheidung hierzulande nie kostenlos.

Doch: Nicht in jedem Fall müssen die betroffenen Ehegatten die Scheidungskosten selbst tragen. Verfügt der Antragsteller nicht über ausreichende finanzielle Mittel und kommt auch kein Verfahrenskostenvorschuss in Betracht, kann dieser Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Auch mit bewilligter VKH ist die Scheidung nicht kostenlos

Wird dem Bedürftigen Verfahrenskostenhilfe bewilligt, so tritt zunächst der Staat für die Verauslagung der entstehenden Prozesskosten ein. Je nach finanzieller Situation des Betroffenen kann dieses staatliche Darlehen ratenfrei oder unter Leistung von Ratenzahlungen gewährt werden:

Kostenlose Scheidung durch staatliche Hilfe.
Kostenlose Scheidung durch staatliche Hilfe.
  • VKH ohne Ratenzahlung: Verbessern sich die Einkommensverhältnisse des Betroffenen auch in den vier folgenden Jahren nicht wesentlich, entfällt die Rückerstattungspflicht der verauslagten Kosten oftmals. Für den Betroffenen war die Scheidung gewissermaßen doch kostenlosnicht jedoch für den Staat. Bei finanziellen Verbesserungen – etwa auch durch im Zuge der Scheidung erhaltene Vermögensmassen aus dem Zugewinnausgleich – kann die Rückerstattung der Kosten (ggf. in Raten) verlangt werden.
  • VKH mit Ratenzahlung: Der Betroffene verfügt von vornherein über ausreichende Mittel, die verauslagten Kosten nach und nach an die Staatskasse zurückzuerstatten.
Es handelt sich zudem um einen teils hartnäckigen Mythos, dass die Scheidung im ersten Jahr der Ehe kostenlos sei. Auch in diesem Fall ist ein Scheidungsverfahren für die Eheauflösung erforderlich, sodass unweigerlich Kosten entstehen.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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