Manchmal ist das Erwachen besonders böse: Der Mensch, dem die eigene Liebe galt, wird plötzlich aufgrund eines Vorfalls unerträglich. Viele Fragen sich dann: Wann ist eine besondere Härte begründbar? Denn die Härtefallscheidung erspart den Betroffenen das Trennungsjahr.
Das Wichtigste in Kürze: Härtefallsscheidung
- Grundsätzlich ist eine „schnelle“ Scheidung – auch „Blitzscheidung“ oder Scheidung im Eilverfahren – ohne Trennungsjahr bei der einvernehmlichen bzw. ohne dreijährige Trennungszeit bei der streitigen Scheidung nicht möglich.
- Nur ausnahmsweise kann eine sofortige Scheidung ohne Trennungsphase erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellt, die in der Person des anderen Ehegatten begründet ist (§ 1565 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).
- An die Voraussetzungen für die Härtescheidung stellt das Familienrecht jedoch hohe Anforderungen.
- Zudem muss der Antragsteller die Gründe für die Härtefallscheidung darlegen und beweisen.
Ausführliche Informationen zur Härtefallscheidung erhalten Sie im Folgenden.
Was kann den Härtefall begründen?
Nähere Informationen finden Sie hier:
Blitzscheidung Scheidung im EilverfahrenGewalt in der Ehe Psychische Gewalt in der Ehe Härtefallregelung Trennungsjahr bei Härtefall

Die Rechtsprechung setzt hohe Hürden
Auch bei der Härtfallscheidung muss die Ehe gescheitert sein, also von keiner Wiederherstellung der nicht mehr bestehenden Lebensgemeinschaft der Ehegatten auszugehen sein (§ 1565 Abs. 1 BGB).
Während die drei anderen Fälle der Scheidung (einvernehmliche bzw. streitige Scheidung nach einem Jahr Trennungszeit sowie streitige Scheidung nach dreijähriger Trennungszeit) jeweils eine Trennungsphase voraussetzt, kann die Zerrüttung der Ehe aufgrund eines Härtefalls also sofort geschieden werden.
Härtefallscheidung: Welche Gründe vorliegen müssen – und welche nicht ausreichen
Entscheidend für die Frage, ob ein Härtefall vorliegt, ist aber nicht das subjektive Empfinden des scheidungswilligen Ehegatten. Die Tatsache, dass sich ein Ehepartner möglicherweise recht lieblos verhält oder auch einen sexuellen Fehltritt begangen hat, ist für den anderen Ehegatten sicherlich tief verletzend. Aber dies berührt in erster Linie dessen persönliche Gefühle und ist nicht zwingend eine unzumutbare, in der Person des anderen Ehepartners begründete Härte.
Maßstab ist vielmehr, ob eine besonnene dritte Person bei einer ruhigen Abwägung aller Umstände des Einzelfalls das Verhalten des anderen Ehegatten ebenfalls als eine unzumutbare Belastung empfinden würde, die – umgangssprachlich – eine „Härtefallregelung“ und eine sofortige Trennung rechtfertigt.

Die Gründe für die Härtefallscheidung können dabei auch erst nach dem Scheitern der Ehe eingetreten sein, also während der Trennungsphase, in der die Ehegatten bereits getrennt voneinander leben. Ebenso muss der andere Ehepartner die Gründe für die unzumutbare Härte nicht verschuldet haben, so dass auch dessen persönliche Eigenschaften die Grundlage für eine sofortige Scheidung bilden könnten.
Da die Familiengerichte bei Härtescheidungen sehr zurückhaltend sind, müssen die Härtegründe besonders gravierend und eben gerade in der Person des anderen Ehegatten liegen. Beispiele hier zu sind etwa:
- Alkoholmissbrauch unter Verweigern oder mehrfaches Scheitern von Entziehungskuren
- Beleidigungen und Beschimpfungen des Ehepartners fortlaufend in Gegenwart der Kinder
- Beleidigungen, Bedrohungen und Misshandlungen von schwerster Art und speziell im Beisein der Kinder
- Drogenmissbrauch über mehrere Jahre und in Gegenwart der Kinder
- Ehebrecherische Beziehung mit sich daraus ergebender Schwangerschaft
- Eheschließung zur Erhaltung eines Aufenthalttitels
- Nervenkrankheit, die vor der Eheschließung nicht bekannt war
- Morddrohungen gegenüber dem Ehegatten
- Prostitution, die nach der Trennung ausgeübt wird
- Selbstmordversuch, für den der Ehepartner nicht mitursächlich war
- Sexuelle Perversionen, wozu der andere Ehegatte auffordert
- Straftaten gegenüber dem Ehepartner
- Vergewaltigung des Ehegatten, nachdem dieser den Kontakt abgebrochen bzw. sich getrennt hat und auch nicht mehr zum Ehepartner zurückkehrt
Nur solche und ähnliche Eheprobleme nebst Trennung rechtfertigen die Scheidung im Härtefall.

Keine Gründe für die Härtefallscheidung bilden dagegen laut Familienrecht eine nachlässige Haushaltsführung, unbegründete Eifersuchtsszenen und ein einmaliger, im Affekt begangener körperlicher Angriff auf den Ehegatten. Schwieriger ist es beim Ehebruch. Eine Scheidung wegen unzumutbarer Härte kommt aufgrund des Wandels in den gesellschaftlichen Vorstellungen nur beim Vorliegen weiterer, erheblicher Gründe in Betracht. Dies gilt ebenso bei Pflichtverletzungen beim Unterhalt oder der Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung.
Von der Härtefallscheidung zu unterscheiden sind zudem die Fälle, in denen eine Ehe aufgehoben bzw. annulliert wird, so etwa die „Scheidung“ einer Scheinehe, bei der sich die Ehepartner bei der Eheschließung darüber im Klaren waren, dass tatsächlich keine eheliche Lebensgemeinschaft begründet werden sollte.
Wie der Ablauf der Härtefallscheidung erfolgt – und warum diese nicht immer sinnvoll ist
Wer sich aus Härtefallgründen sofort scheiden lassen möchte, muss diese Gründe im Scheidungsantrag darlegen und für deren Vorliegen Beweise anbieten, etwa durch Zeugenaussagen, Urkunden wie ärztliche Atteste oder durch andere Beweismittel. Dies bedeutet zunächst, dass eine Härtefallscheidung nur dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn der Härtefall tatsächlich belegt werden kann. Bestreitet der andere Ehegatte trotzdem, dass diese Gründe tatsächlich vorliegen, muss das Familiengericht regelmäßig in eine Beweisaufnahme durchführen, in der beispielsweise die Zeugen vernommen werden. Unter Umständen zieht sich der Scheidungsprozess aber dadurch so sehr in die Länge, dass er nicht wesentlich kürzer als eine (streitige) Scheidung mit einjährigem Trennungsjahr ist.

Ein weiteres Problem stellt der Versorgungsausgleich dar. Ist dieser zwingend durchzuführen, dauert es grundsätzlich vier bis sechs Monate, bis die vom Gericht dafür bei den Versorgungsträgern einzuholenden Auskünfte vorliegen. Eine Abtrennung des Versorgungsausgleichs, so dass über diesen später in einem anderen Verfahren entschieden und die Ehe sofort geschieden wird, lehnen die Gerichte häufig ab oder er scheitert an der erforderlichen Zustimmung des anderen Ehegatten.
Und schließlich ist beim Versorgungsausgleich noch eine taktische Überlegung zu berücksichtigen: Denn die Ehezeit für den Ausgleich ist die Zeit vom ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist bis zum letzten Tag des Monats, bevor der Scheidungsantrag zugestellt wurde (§ 2 Abs. 3 VersAusglG).
Bezieht nun etwa der Ehemann als Angestellter ein hohes Gehalt mit einer erheblichen betrieblichen Zusatzversicherung, während die Ehefrau kein Einkommen erzielt, erhöht sich bei einer Scheidung ihre spätere Rente, je länger die Ehe dauert. Daher kann es zweckmäßig sein, statt einer sofortigen Härtefallscheidung ein Scheidungsverfahren mit Trennungsphase durchzuführen bzw. den Scheidungsantrag erst später einzureichen.
Umgekehrt sollte der Scheidungsantrag vom Ehemann, der von einer Härte betroffen ist, in einem solchen Fall besonders schnell gestellt werden. In der Praxis handelt es sich aber meist nur um relativ geringe Rentenanwartschaften, die auf diese Weise „zusätzlich“ erworben bzw. verloren gehen.
Im Ergebnis ist daher eine Härtefallscheidung nur empfehlenswert, wenn …
- … tatsächliche Gründe für einen Härtefall vorliegen, die auch in der Person des anderen Ehegatten begründet sind.
- … diese Gründe dargelegt, bewiesen und vom anderen Ehepartner nicht widerlegt werden können.
- … kein Versorgungsausgleich (etwa aufgrund einer notariellen Vereinbarung) durchzuführen ist.
ist es ein Härtefall wenn mein Mann im Beisein seiner Tochter mit Messer nach mir wirft? Wenn ich zum Geschlechtsverkehr gezwungen und ich daraus eine Geschlechtskrankheit oder gar eine Vorstufe zu Gebärmutterhalskrebs bekomme? Wenn ich ständig im Beisein seiner Tochter beleidigt und kritisiert werde.
Ich bin bald 15 Jahre verheiratet und mein Mann ignoriert mich als seine Frau.
Hallo Uschi,
Gewalt in der Ehe kann einen Härtefall begründen, sofern eine Trennung stattgefunden hat. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit in Ihrem Fall besondere Härte begründet wäre.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo!
Liegt ein Härtefall vor wenn man schon seit einem halben Jahr getrennt lebt vom Ehepartner und die eine Partei in einer neuen Partnerschaft lebt und aus dieser Partnerschaft eine Schwangerschaft enstanden ist?
Hallo Arikan,
dies kann eine beschleunigte Ehescheidung begründen, da andernfalls die rechtliche Vaterschaft auf den Ehemann zum Zeitpunkt der Geburt übergeht. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich über ein beschleunigtes Verfahren informieren zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Kann man von einem Härtefall sprechen wenn die neue Ehefrau das 6 jährige Kind aus erster Ehe des Partners gegenüber dem Partner ständig beleidigt (Kind sei hässlich, wird mal eine Schlampe) und gewalttätig gegenüber dem Kind ist (hat dem Kind absichtlich eine schwere Tür in den Bauch gestoßen, mit dem Ergebnis eines stumpfen Bauchtraumas – vom Arzt attestiert). Die neue Ehefrau ist also gewalttätig und stellt eine Gefahr für das Leben des Kindes da. Aus diesem Grund wurde bereits vom Jugendamt entschieden, dass der Vater mit dem Kind nicht mehr allein sein darf, da die Gefahr besteht, dass die neue Ehefrau anwesend ist und dem Kind körperlich schadet. Wäre dies also ein Härtefall? Der reine Menschenverstand sagt mir ja, denn der Sinn des Trennungsjahres ist ja der, dass sich beide Ehepartner nocheinmal genau überlegen können ob es nicht doch noch Hoffnung gibt. Wann aber das Kind aus früherer Ehe in Gefahr ist bei Anwesenheit der Frau, ist ein weiteres Zusammenleben nicht zumutbar. Oder?
Hallo Michael,
Gewalt in der Ehe insbesondere auch gegen Kinder kann unter Umständen als Härtefall gewertet werden. Voraussetzung ist jedoch immer auch die partnerschaftliche Trennung. Da eine pauschale Antwort nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um den Sachverhalt eingehend prüfen zu lassen und sich über die Scheidungsfolgen zu informieren.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,mein Mann hat sich von mir getrennt und möchte jetzt eine härtefall scheidung weil er das trennungsjahr nicht einhalten will,da seine neue Freundin schwanger von ihm ist.es gibt keine andeŕen Gründe die er vorweisen könnte.auch wenn wir erst freundschaftlich miteinander umgegangen sind,jetzt aber immer mehr in Streit geraten.hätte er damit Erfolg?
Hallo Stefanie,
die Schwangerschaft eines neuen Partners kann im Einzelfall einen Härtefall begründen. Allgemeingültige Antworten sind hier jedoch kaum möglich. Das Gericht muss die Anwendbarkeit in jedem Einzelfall erneut prüfen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
liegt ein Härtefällen vor, wenn der Mann die Frau gewürgt hat und gedroht sie umzubringen, im Beisein des gemeinsamen Kindes? Und die Frau zum Geschlechtsverkehr gezwungen wurde und daraus eine Schwangerschaft entstanden ist?
Hallo Anke,
sofern hierauf eine Trennung erfolgte, kann der Härtefall in solchen Fällen mitunter angenommen werden. Letztlich handelt es sich jedoch stets um Einzelfallentscheidungen.
Ihr Scheidung.org-Team
Liegt ein Härtefall vor, wenn die Frau, die sich im Juni 2016 getrennt hat und im Juni 2017 von ihrem neuen Partner schwanger wurde? Das Kind wird im März 2018 zur Welt kommen und ich befürchte, dass die Scheidung bis dahin nicht vollzogen wurde. Was kann ich tun?
Hallo Sera,
soll die rechtliche Vaterschaft bei Schwangerschaft rechtzeitig verhindert werden, kann im Einzelfall ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet werden. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um dies für Ihren Fall prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag,
wie lange habe ich Zeit vom letzten von vielen härtefallbegründendem Vorfall die entsprechende Scheidung zu beantragen?
Hallo Athena,
es gibt hierbei keine speziellen Fristvorgaben. Ein Härtefall kann lediglich dazu führen, dass im Einzelfall das sonst obligatorische Trennungsjahr vor der Scheidung nicht mehr eingehalten werden muss.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, liegt ein Härtefall vor, wenn die Ehefrau seit mehreren Jahren alle 4 Wochen ihre Sexuellenneigungen a la Fifty Shades of Grey mit einem anderen Mann auslebt und der Ehemann weis davon?
Hallo, liegt ein Härtefall vor oder kann man eine solche Ehe gar annulieren wenn die Partnerin asexuell ist das auch weis es aber verschwiegen hat und schon wenige Monate nach der Eheschließung jegliche sexuelle Aktivität eingestellt hat und es keinerlei körperliche Berührungen mehr gab und das jetzt seit fast 10 Jahren und aus dem gleichen Grund schon ihre erste Ehe gescheitert ist? Kann man in einem solchen Fall den Versorgungsausgleich ausschließen?
Mein Sohn und Schwiegertochter sind seid 7,5 Jahren verheiratet, nun ist meine Schwiegertochter aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Immer wieder gab es Streit bei den beiden weil die Schwiegertochter die Wohnung verkommen lassen hat . Auch hat sie Unsummen an Geld ausgegeben das beide einen Kredit aufnehmen mussten um das Konto immer wieder auszugleichen. Mein Sohn war die letzten Wochen immer wieder krankgeschrieben wegen unerträgliche Rückenschmerzen. Nun wird er im März auch noch arbeitslos weil die Firma aufgelöst wird. Meine Schwiegertochter hat sich überhaupt nicht um den Haushalt , Essen kochen und um ihren Mann gekümmert . Des Öfteren haben wir schon geholfen einigermaßen die Wohnung in Ordnung zu bringen, nach einer Woche sah alles wieder katastrophal aus. Das letzte Mal waren wir bei den beiden am3.01.2020 in der Wohnung . Mir stockte der Atem, die komplette Wohnung war total vermüllt. Meine Schwiegertochter packte Sachen von sich und sagte sie werde am Nachmittag abgeholt um auszuziehen Mein Mann und ich haben noch versucht die Wohnung aufzuräumen, in der Küche verschimmelte Essenreste zwischen all den anderen Lebensmitteln. Überall nur Dreck. Unser Sohn leidet seid kurzem an Depressionen, hat auch schon für März einen Therapieplatz. Wäre hier eine Härtefallscheidung möglich?
Hallo,
raten Sie Ihrem Sohn, sich an einen Anwalt zu wenden, um sich bezüglich einer möglichen Scheidung beraten zu lassen. Ob eine unzumutbare Härte anzuerkennen wäre, muss im Einzelfall genauer betrachtet werden.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo. Hab ich eine Chance über eine Härtefallscheidung. Mein Mann schreit mich ständig an, beleidigt mich und macht mich mit Worten nieder. Z.b. ich bin eine Schlamperei, ein Messi, zu nix zu gebrauchen, bekomme nix im Leben auf die Reihe, wäre eine Rabenmutter u.s.w., und das ist nur das harmlose.Respeckt mir gegenüber hat er wenig. Nur leider kann ich es nicht beweisen da er klewer genug ist das nur zu machen wenn wir alleine sind. Würden Heimlich aufgezeichnete Tonbandaufbahnen da helfen? Denn hier würde keiner für mich aussagen, da es sich niemand mit ihm verderben wollen wird!😓
Hallo, Hab ich eine Chance über eine Härtefallscheidung. Hab mich vom zwei Jahre vom meine Ehemann wegen erneuten Fremdgehen getrennt und nächste reiche ich den Scheidung ein. Mein Exmann hat mich nach dem Trennung massiv mit unterschiedliche Sache versucht unterdrück zu setzen und vom ca. ein Jahr zu seine damalige Affäre über mich in der Wohnung eingezogen. Sein unsere Trennung bin ich in Ärztliche Behandlung und leide unten schwere Depressionen, unten anderen bin ich tgl. unten Psychoterror durch meine Ex und seine neue Partnerin ausgesät.
Ich muss noch dazu sagen, das meine Exmann währen den Ehe auch sehr Gewalttätig war und das müssten unsere Kinder leider miterleben.
Kann mein Noch Ehemann sich früher scheiden lassen? Wir hatten kein eindeutiges Trennungsjahr, ganz im Gegenteil. Ich habe nach meinen Auszug des Hauses erfahren, dass er Vater geworden ist und zur Zeit mit der Mutter eine Beziehung führt. Sprich kann er schon vorher die Scheidung einreichen?
Lieben Dank
Hallo Sarah,
sofern ein Härtefall vorliegt, muss das Trennungsjahr nicht eingehalten werden. Ob es sich in Ihrem Fall um einen Härtefall handelt, können wir an dieser Stelle jedoch nicht bewerten. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an Ihren Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
ich habe eine bekannte die kroatin und der deutschen sprache nicht so mächtig deshalb schreibe ich ihnen.
Ist es ein härtefall wenn gegen den Ehemann wegen Pädophieler Tätigkeit mit Minderjährigen ermittelt wird ? Er selber hat 2 Kinder … Mädchen 3 und 8 Jahre.
Sie hat Angst um Ihre beiden Mädchen. Wäre lieb wenn sie mir Antworten würden.
Danke