Welche Scheidungsfolgen gibt es?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 31. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Aus einer Scheidung folgen viele Konsequenzen, nicht nur für das Ehepaar. Insbesondere für minderjährige Kinder sind die Folgen der Scheidung häufig gravierend. Die Eltern sorgen sich meist vor allem um finanzielle und rechtliche Auswirkungen. Welche Aspekte sollten Scheidungswillige bedenken?

Das Wichtigste in Kürze: Folgen einer Scheidung

  • Rechtliche Scheidungsfolgen sind vor allem finanzieller Art.
  • Zugewinnausgleich, Unterhaltsverpflichtungen und der Wechsel der Steuerklasse sind beispielhaft zu nennen.
  • Ehepaare müssen sich zudem über die Aufteilung des Hausrats und die Ehewohnung oder das gemeinsame Haus einig werden.
  • Bei gemeinsamen Kindern kommen unter Umständen Regelungen zum Umgangsrecht und Kindesunterhalt hinzu.
  • Scheidungsfolge kann auch eine Änderung des Familiennamens sein.
  • Durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung können Paare schon vor der Trennung wichtige Aspekte einvernehmlich regeln.

Ausführliche Informationen zu den Konsequenzen einer Scheidung erhalten Sie im Folgenden.

Scheidungsfolgen für Paare und Familien

Finanzielle Auswirkungen der rechtlichen Trennung

Häufig sind die Konsequenzen einer Scheidung finanzieller Natur.
Häufig sind die Konsequenzen einer Scheidung finanzieller Natur.

Sehr unmittelbar sind bei einer Scheidung häufig finanzielle Folgen zu spüren. Vor allem dann, wenn dem Scheidungsverfahren keine längere Trennungsphase vorausgeht, sondern maximal das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr eingehalten wird, müssen sich die Ehepartner auch finanziell erst wieder organisieren und finden.

Konkret spiegeln sich finanzielle Scheidungsfolgen vor allem im Zugewinnausgleich und einem etwaigen Anspruch auf Unterhaltsleistungen.

Eine der wichtigsten Scheidungsfolgen ist der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. In diesem Ratgeber können Sie sich zum Ausgleich informieren: der Versorgungsausgleich.

Ausgleich des Zugewinns

Wenn Ehepaare nichts anderes vereinbart haben, befinden sie sich in der Regel im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass im Laufe der Ehe Vermögen in Form von Geld, Grundstücken, Wertpapieren, Immobilien usw. hinzukommt.

Während das bereits vor der Eheschließung vorhandene Vermögen weiterhin beim jeweiligen Inhaber verbleibt, wird jenes Vermögen, das während der Ehe entstanden ist, aufgeteilt. Eine der Scheidungsfolgen ist daher in der Regel, dass ein jeder Ehegatte jeweils die Hälfte des Vermögenszuwachses erhält.

Nachehelicher Unterhalt: Anspruch auf finanzielle Versorgung

Normalerweise ist der Trennungsunterhalt keine der Scheidungsfolgen, da er ausschließlich zwischen Trennung und Scheidung eingefordert werden kann. Doch die finanzielle Verantwortung (ehemaliger) Ehepartner füreinander endet nicht mit dem richterlichen Scheidungsbeschluss.

Folgen einer Scheidung Unterhaltsansprüche, gründen diese mitunter auf einer Kinderbetreuung.
Folgen einer Scheidung Unterhaltsansprüche, gründen diese mitunter auf einer Kinderbetreuung.

Auch nach Ende der Ehe kann noch ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen, wenn einer der Partner zum Zeitpunkt der Scheidung unterhaltsberechtigt ist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn trotz intensiver Suche keine Arbeitsstelle gefunden werden konnte. Aber auch aufgrund von Alter, Krankheit oder Gebrechen kann ein Unterhaltsanspruch bestehen.

Eine der häufigsten Scheidungsfolgen ist vielleicht die nacheheliche Unterhaltspflicht aufgrund der Betreuung gemeinsamer Kinder im Alter von unter drei Jahren durch den anderen Geschiedenen sein.

Geschiedene sind jedoch grundsätzlich eigenverantwortlich für ihren Lebensunterhalt zuständig! Nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes kann nachehelicher Unterhalt gefordert werden.

Wechsel der Steuerklasse

Ehepaare werden normalerweise steuerlich gemeinsam veranlagt. Ein Steuerklassenwechsel muss immer in dem Kalenderjahr erfolgen, das auf das Jahr folgt, in dem sich die Eheleute trennten. Demnach ist der Wechsel der Steuerklasse genau genommen keine der Scheidungsfolgen, sondern resultiert aus der Trennung an sich.

Leben die Ehepartner beispielsweise seit Mitte September getrennt, so muss ab 01. Januar des Folgejahres der Steuerklassenwechsel erfolgen. Dies gilt auch, wenn das Ehepaar keine Scheidung anstrebt, sondern weiterhin verheiratet bleiben möchte.

Aufteilung von Hausrat und Besitz

Unter den Scheidungsfolgen rangiert die Hausratsaufteilung unter den unliebsameren Aufgaben.
Unter den Scheidungsfolgen rangiert die Hausratsaufteilung unter den unliebsameren Aufgaben.

Die Aufteilung des gemeinsamen Hausrats ist unter den Scheidungsfolgen häufig eine der konfliktreichsten, denn am Hausrat hängen meist viele Emotionen. Oft entbrennt bereits über die Frage, ob es sich bei einer Sache um Alleineigentum oder gemeinsamen Hausrat handelt, erster Streit.

In der Regel gelten jedoch Luxusgegenstände als Alleineigentum desjenigen, der sie angeschafft hat, während Gegenstände für den angemessenen Lebensbedarf der Familie als gemeinsamer Hausrat angesehen werden.

Ehepaare, die keine Lösung für die Aufteilung finden können, sollten sich an einen Mediator wenden. Wenn auch dies zu keinem Ergebnis führt, bleibt meist nur noch die Scheidungsfolgen durch das Gericht im Scheidungsverfahren entscheiden zu lassen.

Eigenheim/Wohnung: Wer zieht aus?

Sind gemeinsame Kinder vorhanden, bleibt normalerweise derjenige in der Wohnung bzw. dem Haus wohnen, der in Zukunft die Betreuung übernehmen wird. Grundsätzlich besteht jedoch keine Pflicht zum Auszug – getrennte Ehepaare, die gut miteinander auskommen, können sogar das Trennungsjahr in den gemeinsamen vier Wänden ableisten.

Möglich ist auch das Anstreben eines Wohnungszuweisungsverfahren. Dann wird gerichtlich entschieden, wer in der Wohnung/dem Haus bleiben kann. Kinder betreuende Elternteile haben meist die besseren Chancen.

Nach Trennung und Scheidung: Folgen bei gemeinsamem Kind

Scheidungsfolgen finanzieller und organisatorischer Art entstehen auch, wenn aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgehen. Eltern sollten in der Scheidungsphase verstärkt auf das Wohlbefinden ihrer Sprösslinge achten und bei Bedarf Hilfe suchen.

Sorge- und Umgangsrecht

Aus der Scheidung folgen für die Sorge um ein Kind in der Regel keine rechtlichen Änderungen.
Aus der Scheidung folgen für die Sorge um ein Kind in der Regel keine rechtlichen Änderungen.

Normalerweise ist eine Änderung des Sorgerechts keine der Scheidungsfolgen – die elterliche Sorge verbleibt bei beiden Elternteilen gleichermaßen.

Wird das Sorgerecht aus Gründen des Kindeswohls nur einem der beiden Eltern zugesprochen, hat der andere Elternteil aber in den meisten Fällen noch das Umgangsrecht. Ein Entzug dieses Rechtes ist üblicherweise nur bei Kindeswohlgefährdung möglich (z. B. Missbrauch oder Gewaltanwendung).

In begründeten Fällen kann auch ein begleiteter Umgang angeordnet werden. Gewöhnlich ist das aber nicht der Fall und der umgangsberechtigte Elternteil kann in der Regel entscheiden, welche Aktivitäten zu Zeiten des Umgangs stattfinden, sofern keine Kindeswohlgefährdung erfolgt.

Unterhalt für Kinder

Als eine der Scheidungsfolgen ist für Kinder in der Regel Unterhalt zu leisten. Dies kann entweder in Form von Naturalunterhalt (Betreuung, Essen, Kleidung etc.) oder Barunterhalt (Geldleistungen) geschehen.

In der Regel ist also derjenige Elternteil barunterhaltspflichtig, bei dem das Kind nicht lebt. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich normalerweise nach der Düsseldorfer Tabelle, die das Nettoeinkommen des Pflichtigen, das Alter des Kindes weitere Unterhaltspflichten als Maßstab setzt.

Namensrecht nach der Scheidung

Aus einer Scheidung kann folgen, dass die Ehepartner ihre Familiennamen ändern.
Aus einer Scheidung kann folgen, dass die Ehepartner ihre Familiennamen ändern.

Unter Umständen ist auch die Änderung des Familiennamens eine der Scheidungsfolgen. Für Männer spielt dies aufgrund der gesellschaftlichen Traditionen weniger oft eine Rolle als für Frauen. Auch die Änderung des Namens von Kindern kann Thema sein.

Geschiedene haben normalerweise folgende Möglichkeiten:

  • Beibehaltung des Ehenamens
  • Annahme ihres Geburtsnamens
  • Annahme des letzten Namens, den sie vor der Eheschließung geführt haben
  • Voran- oder Hinzufügung des Geburts- bzw. letzten Namens zum Ehenamen

Kinder behalten üblicherweise den bei der Scheidung geführten Familiennamen. Erst bei einer Wiederheirat eines sorgeberechtigten Elternteils kann eine Änderung des Namens in Betracht kommen.

Soll zu den Scheidungsfolgen auch die Namensänderung gehören, so können Geschiedene dies nach Erhalt des rechtskräftigen Scheidungsbeschlusses beim zuständigen Standesamt beantragen.

Streit vermeiden: Die Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen kann helfen, einen Rosenkrieg zu vermeiden.
Eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen kann helfen, einen Rosenkrieg zu vermeiden.

Eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen kann im Ernstfall Streit verhindern und Nerven sparen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung wird meistens noch vor oder während der Ehe geschlossen und kann mehr oder weniger alle Aspekte einer Scheidung vorab regeln.

Folgende Gesichtspunkte können beispielsweise Teil der Vereinbarung sein:

  • Aufteilung des Hausrats
  • Umgangsregelungen zwischen Eltern und Kindern
  • Tilgung gemeinsamer Schulden
  • Unterhaltspflichten der Ehegatten untereinander
  • Vermögensübertragungen (Immobilien etc.)
  • Aufhebung eines gemeinsamen Testaments
Um Rechtssicherheit zu erlangen, sollte eine Vereinbarung über Trennungs- und Scheidungsfolgen jedoch in jedem Fall notariell beurkundet und mit Unterstützung eines Anwalts für Familienrecht aufgesetzt werden.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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