Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft: So funktioniert er!

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Wenn Sie eine Ehe eingehen, müssen Sie entscheiden, in welchem Güterstand Sie fortan mit Ihrem Ehepartner leben möchten: Gütergemeinschaft, Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft. In Deutschland tritt, sofern Sie und Ihr Ehepartner nicht einen anderen Güterstand per Ehevertrag vereinbaren, die Zugewinngemeinschaft in Kraft. Doch was bedeutet das eigentlich für Ihre Ehe? Und wie wirkt sich die Zugewinngemeinschaft bei einer Scheidung aus? Diese und weitere Fragen klären wir in diesem Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze: Gesetzliche Zugewinn­ge­mein­schaft

Was ist eine Zugewinngemeinschaft?

Die Zugewinngemeinschaft ist einer der drei möglichen Güterstände, für die sich Ehepaare in Deutschland entscheiden können. Die anderen beiden sind die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Bei der Zugewinngemeinschaft verwaltet jeder Ehepartner sein Vermögen selbst, dieses wird also nicht zum gemeinschaftlichen Vermögen. Bei Ende der Zugewinngemeinschaft erfolgt ein Zugewinnausgleich zwischen den beiden Partnern.

Wann endet die Zugewinngemeinschaft?

Die Zugewinngemeinschaft endet üblicherweise dann, wenn auch die Ehe endet, also durch eine Scheidung oder den Tod eines Ehepartners. Darüber hinaus können Sie beim Familiengericht eine vorzeitige Auflösung der Zugewinngemeinschaft gemäß BGB, § 1385, beantragen. Wenn Sie Ihren Güterstand nachträglich per Ehevertrag ändern, gilt die Zugewinngemeinschaft ebenfalls als beendet.

Wie wird in einer Zugewinngemeinschaft mit Schulden verfahren?

In einer Ehe mit Zugewinngemeinschaft haftet kein Partner für die Schulden des anderen. Haben beide Ehegatten die Schulden allerdings gemeinsam auf sich geladen, zum Beispiel weil sie gemeinsam einen Kreditvertrag unterschrieben haben, können auch beide Partner dafür haftbar gemacht werden. Beim Zugewinnausgleich werden Schulden, die in die Ehe eingebracht wurden, als negatives Anfangsvermögen gewertet.

Zugewinngemeinschaft: Definition

Was bedeutet eine Zugewinngemeinschaft in der Ehe?
Was bedeutet eine Zugewinngemeinschaft in der Ehe?

Sofern Sie bei Ihrer Heirat keinen Ehevertrag abschließen, in dem ein bestimmter Güterstand vereinbart wird, gehen Sie und Ihr Ehepartner automatisch eine Zugewinngemeinschaft ein. So legt es § 1363 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) fest.

Was aber zeichnet die Zugewinngemeinschaft aus? Wichtig hierbei ist, dass das jeweilige Einzelvermögen der beiden Ehepartner nicht zum gemeinschaftlichen Vermögen wird, wie es bei der Gütergemeinschaft der Fall ist.

Anders als bei der Gütertrennung wiederum sind die Vermögen der beiden Ehegatten trotzdem nicht vollständig voneinander getrennt. Denn verstirbt ein Ehepartner oder kommt es zu einer Scheidung, bewirkt die Zugewinngemeinschaft, dass der Zugewinn, den beide Partner während der Ehe erzielt haben, ausgeglichen wird.

Somit lässt sich die Zugewinngemeinschaft anhand zwei wichtiger Merkmale definieren:

  • Einzelvermögen wird nicht automatisch zum gemeinschaftlichen Vermögen.
  • Bei Ende der Zugewinngemeinschaft erfolgt ein Zugewinnausgleich.

Sie können Ihren Güterstand übrigens nachträglich ändern, indem Sie einen entsprechenden Ehevertrag aufsetzen.

In welchem Maße können Sie über Ihr Vermögen verfügen?

Wenn Sie einen bestimmten Vermögensgegenstand in die Ehe einbringen, wie zum Beispiel ein Auto, bleiben Sie dessen alleiniger Eigentümer, selbst wenn Ihr Gatte dieses mit benutzt. Gleiches gilt für Barvermögen. Ebenso sind Schulden, die vor der Ehe entstanden, bei Zugewinngemeinschaft das alleinige Problem des Schuldners. Sein Ehepartner kann für diese nicht haftbar gemacht werden.

Wie ist es aber mit Gegenständen, die während der Ehe erworben werden? Oft besteht die Annahme, dass diese automatisch beiden Gatten gehören bzw. zu gleichen Teilen. Das ist jedoch ein Irrtum. Auch hier gilt: Wer es erwirbt, der ist der Eigentümer. Stehen allerdings tatsächlich beide Ehepartner im Kaufvertrag, sind sie auch beide Eigentümer des entsprechenden Gegenstandes. Und nehmen sie gemeinsam einen Kredit auf, haftet auch jeder von ihnen für die Schulden in voller Höhe.

Somit gehört in einer Zugewinngemeinschaft selbst das Haus, in dem das Paar gemeinsam wohnt, nur demjenigen Ehegatten, der im Grundbuch steht. Stellen Sie also sicher, dass Sie den Kaufvertrag mit unterzeichnen und sich als Miteigentümer ins Grundbuch eintragen lassen, wenn Sie ein Eigentumsrecht an dem Haus haben möchten.

Aufgepasst: Selbst wenn Sie der alleinige Eigentümer eines Gegenstands sind, heißt das nicht zwangsläufig, dass Sie auch allein bestimmen können, was damit geschieht. Handelt es sich dabei nämlich um einen Gegenstand, der zum ehelichen Haushalt gehört, wie zum Beispiel eine Waschmaschine, können Sie darüber nur mit Zustimmung Ihres Gatten verfügen. Dies geht aus § 1369 BGB hervor. Gleiches gilt auch für das eheliche Zuhause: Selbst wenn Ihnen dieses allein gehört, können Sie es nicht ohne Einwilligung Ihres Ehepartners verkaufen.

Daneben gibt es noch eine weitere Einschränkung: Gemäß § 1365 BGB dürfen Sie in einer Zugewinngemeinschaft über Ihr Vermögen als Ganzes nur verfügen, wenn Ihr Ehepartner zustimmt. Konkret bedeutet das, dass Sie von Ihrem eigenen Geld zwar einen Laptop oder Ähnliches kaufen dürfen, ohne Ihren Gatten um Erlaubnis zu fragen, planen Sie allerdings, Ihr gesamtes Vermögen auszugeben, ist dessen Einwilligung vonnöten.

Scheidung bei Zugewinngemeinschaft: Der Zugewinnausgleich

Zugewinngemeinschaft: Bei der Scheidung geht das Haus an den Eigentümer.
Zugewinngemeinschaft: Bei der Scheidung geht das Haus an den Eigentümer.

Leben Sie in einer Zugewinngemeinschaft und wird Ihre Ehe geschieden, erfolgt ein Zugewinnausgleich. Dabei wird das Vermögen, das sowohl Sie als auch Ihr Gatte während der Ehe hinzugewonnen haben, gerecht unter Ihnen beiden aufgeteilt.

Dies funktioniert folgendermaßen: Zunächst wird Ihr Anfangsvermögen betrachtet, also das Vermögen, das Ihnen zum Zeitpunkt der Eheschließung gehörte. Dazu zählen sowohl Geldbeträge als auch Sachwerte. Bestehende Schulden werden als negativer Betrag angerechnet. Haben Sie während Ihrer Ehe bzw. während des Bestehens der Zugewinngemeinschaft eine Schenkung erhalten, wird diese in der Regel ebenfalls zum Anfangsvermögen gezählt. Dem Anfangsvermögen steht Ihr Endvermögen gegenüber. Das ist das Vermögen, das Sie zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags besitzen.

Aus der Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen ergibt sich Ihr Zugewinn. Haben Sie während der Ehe Schulden gemacht, kann Ihr Zugewinn schlimmstenfalls bei Null liegen, aber nicht negativ ausfallen. So soll verhindert werden, dass ein Ehepartner die Verluste des anderen ausgleichen muss.

Für diesen Ausgleich wird Ihr Zugewinn mit dem Ihres Ehepartners verglichen. Derjenige von Ihnen, der den höheren Vermögenszuwachs erzielt hat, muss dem anderen die Hälfte des Überschusses abgeben. Beträgt Ihr Zugewinn zum Beispiel 20.000 Euro und der Ihres Partners 16.000 Euro, haben Sie einen Überschuss von 4.000 Euro gemacht. Ihrem Partner steht die Hälfte davon, also 2.000 Euro, als Zugewinnausgleich zu.

In einer Zugewinngemeinschaft ist es nicht möglich, den Zugewinnausgleich mittels Ehevertrag komplett auszuschließen. Sie müssen sich aber aktiv darum kümmern, dass er ausgezahlt wird. Versäumen Sie es, den entsprechenden Antrag zu stellen, ist Ihr Partner nicht verpflichtet, Ihnen den Zugewinnausgleich zu zahlen.

Ausführliche Informationen (Berechnung, Ausschluss des Zugewinnausgleichs etc.) zum Thema erhalten Sie in unserem Ratgeber zum Zugewinnausgleich.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Gitte H.

Gitte hat Germanistik und Kommunikationswissenschaften studiert und ist seit 2017 ein Mitglied des scheidung.org-Teams. Im Familienrecht befasst sie sich vor allem mit den Themen Unterhalt, Sorgerecht und Erbrecht.

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