Scheidung mit Ausländer oder Ausländerin – Was es zu beachten gibt

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 26. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Eine internationale Scheidung von einem Ausländer ist nach deutschem Familienrecht möglich.
Eine internationale Scheidung von einem Ausländer ist nach deutschem Familienrecht möglich.

Eine Scheidung kann kompliziert, langwierig und kostspielig sein. Dazu kommt es naturgemäß immer dann, wenn Uneinigkeiten über Folgesachen bestehen und das Familiengericht etwa über die Aufteilung des Vermögens oder den Verbleib eines gemeinsamen Kindes entscheiden muss.

Doch auch, wenn die Ehegatten im Guten auseinandergehen und die entscheidenden Punkte in beiderseitigem Einvernehmen geklärt sind, kann es kompliziert werden.

Denn wenn die Scheidung mit einem Ausländer oder einer Ausländerin ansteht, stellen sich neben den üblichen Fragen noch solche nach der Zuständigkeit des Gerichtes oder nach dem Aufenthaltsstatus des ausländischen Ehepartners.

Dieser Artikel fasst für Sie zusammen, was bei einer Scheidung für Ausländer in Deutschland wichtig ist. Dabei betrachten wir verschiedene Konstellationen, um zu verdeutlichen, was zu beachten ist, wenn die Scheidung etwa zwischen Deutschen und Ausländern durchgeführt werden soll. Aber auch Scheidungen zwischen Ausländern in Deutschland werden thematisiert.

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Welches Gericht ist bei der Scheidung mit einem Ausländer zuständig?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgeschrieben, dass eine Scheidung in Deutschland nur von einem Richter geschieden werden kann:

Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. (§ 1564 BGB)

Eine Aufhebung der Ehe durch nichtstaatliche Organe, wie etwa religiöse Institute, die in manchen Staaten durchgeführt werden kann, ist in Deutschland also nicht möglich. Allerdings kann eine im Ausland durchgeführte sogenannte Privatscheidung hierzulande unter Umständen anerkannt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die private Scheidung im Heimatland des Ausländers von staatlicher Seite anerkannt und beglaubigt wurde.

Die Scheidung mit einem Ausländer kann in Deutschland, aber auch im Heimatland des Ehepartners vollzogen werden.
Eine internationale Scheidung mit einem Ausländer kann in Deutschland, aber auch im Heimatland des Ehepartners vollzogen werden.

Nun stellt sich bei der Scheidung mit einer Ausländerin oder einem Ausländer die Frage, die Gerichte welchen Staates denn nun zuständig sind? Geregelt wird dieser Punkt in Paragraph 98 des „Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (FamFG).

Grundlegend ist zu sagen, dass ein deutsches Familiengericht immer dann eine Ehe scheiden kann, wenn einer der Eheleute die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder bei der Eheschließung hatte.

Das gilt im Übrigen auch für den Fall, dass keiner der Eheleute zum Zeitpunkt der Antragstellung in Deutschland wohnt.

Beispiel: Wenn ein Deutscher mit einer Französin verheiratet ist und in Schweden lebt, so kann die Ehe vor einem deutschen Gericht geschieden werden, insofern einer von beiden einen Anwalt beauftragt, den Scheidungsantrag hierzulande zu stellen. Doch auch eine in Schweden oder Frankreich durchgeführte Scheidung wird in Deutschland anerkannt (zur Anerkennung von ausländischen Scheidungen siehe § 107 FamFG).

Außerdem kann ein deutsches Familiengericht die Ehe scheiden, wenn beide Ehepartner zwar Ausländer sind, ihren gewöhnlichen Aufenthalt jedoch in Deutschland haben. Die Ehegatten sollten also beispielsweise ihren gemeinsamen Wohnsitz in einer deutschen Stadt haben und seit mindestens sechs Monaten dort leben. Bei kürzeren Aufenthalten wird gemeinhin nicht von gewöhnlichem Aufenthalt gesprochen

Auch wenn ein Ausländer in Deutschland lebt, sein zu scheidender Ehepartner jedoch nicht, kann die Scheidung vor einem deutschen Gericht beantragt werden. Dabei gilt die Einschränkung, dass ein hiesiges Familiengericht nur dann tätig wird, wenn eine in Deutschland durchgeführte Ehescheidung auch im Herkunftsland beider Scheidungsparteien anerkannt wird. Befragen Sie hierzu einen Rechtsanwalt oder informieren Sie sich direkt bei den Behörden des betreffenden Landes. Einige Staaten akzeptieren prinzipiell keine ausländischen Scheidungsbeschlüsse oder
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Info für gleichgeschlechtliche Partner: Für aufzuhebende Lebenspartnerschaften besagt das Familienverfahrensgesetz in Paragraph 103, dass ein deutsches Familiengericht immer dann zuständig sein kann, wenn

  • einer der Partner Deutscher ist oder bei Begründung war,
  • mindestens ein Partner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder
  • die Lebenspartnerschaft in Deutschland geschlossen wurde.

Ob eine deutsche Scheidung allerdings im Heimatland der Geschiedenen anerkannt wird, ist freilich eine andere Frage.

Schwierigkeiten mit ausländischen Gerichten

Wenn Sie anstreben, die Scheidung mit einem Ausländer in Deutschland zu vollführen, sollten Sie dies mit der anderen Partei abstimmen. Denn sobald ein ausländisches Gericht sich mit einer Scheidung befasst, das Scheidungsverfahren also rechtshängig geworden ist, kann kein deutscher Scheidungsbeschluss mehr gefasst werden.

Wenn Uneinigkeit darüber besteht, in welchem Land das Scheidungsverfahren stattfinden soll, so heißt die Devise: Schnell zum Anwalt! Denn je nachdem, vor welchem Gericht das Verfahren zuerst rechtshängig wird, entscheidet sich, in welchem Land letztlich die Scheidung stattfindet.

Dies ist auch deshalb von Bedeutung, weil sich im Zweifel nach der Rechtshängigkeit entscheidet, welches Scheidungsrecht angewendet wird. Näheres dazu lesen Sie im folgenden Kapitel.

Welches Recht kommt bei der Scheidung mit einem Ausländer zur Anwendung?

Die Trennung und Scheidung von einem Ausländer ist nach deutschem oder ausländischen Familienrecht möglich., insofern dieses dem deutschen nicht krass widerspricht.
Die Trennung und Scheidung von einem Ausländer ist nach deutschem oder ausländischen Familienrecht möglich., insofern dieses dem deutschen nicht krass widerspricht.

Jeder Staat kennt verschiedene Regelungen für die Scheidung. Beispielsweise sieht das deutsche Recht eine Trennungsphase von mindestens einem Jahr vor, bevor eine Ehe überhaupt geschieden werden kann (vergleiche § 1566 BGB). In anderen Ländern ist eine solche Trennungsphase nicht obligatorisch oder sie wird kürzer angesetzt. Auch in Kindschafts- und Unterhaltsfragen gibt es zum Teil gravierende Unterschiede.

Es kann also die Frage aufkommen, was bei der Scheidung von einem Ausländer anwendbares Recht ist. Die Antwort lautet, dass in Deutschland bei der Scheidung prinzipiell Rechtswahl besteht.

Scheidungsparteien zweier Nationen können also selbst entscheiden, nach welchem Recht sie sich scheiden lassen möchten. Möglich wird dies durch die EU-Verordnung „Rom III“, die im Sommer 2012 in Kraft getreten ist.

Eine Ehe kann dann vor einem deutschen Familiengericht nach ausländischem Recht geschieden werden, wenn

  • einer der Ehegatten die Staatsangehörigkeit jenes Landes innehat, dessen Recht zur Anwendung kommen soll und
  • die Eheleute eine einvernehmliche Rechtswahl treffen. Dies können sie am Besten durch die Schließung eines notariell beglaubigten Ehevertrages.

Wenn die Eheleute sich nicht über eine Rechtswahl einigen können oder es verpassen, eine Einigung zu erzielen, bevor Sie den Scheidungsantrag stellen, so entscheidet sich nach folgenden Kriterien, welches Recht zur Anwendung kommt:

Gewöhnlicher Aufenthalt der Ehegatten

Zunächst ist entscheidend, in welchem Land die Ehegatten zuletzt ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten.

Beispiel: Wenn im oben beschriebenen Fall ein Deutscher von Schweden aus ein deutsches Familiengericht anruft, um seine Ehe mit einer Französin zu scheiden, so kommt regelmäßig das schwedische Scheidungsrecht zum Tragen. Voraussetzung ist, dass auch seine Ehefrau in Schweden lebt oder bis vor kurzem noch dort gelebt hat.

Staatsangehörigkeit der Ehegatten

Haben beide Eheleute jedoch das Land ihres gemeinsamen Aufenthaltes verlassen oder ist einer von beiden seit über einem Jahr in einem anderen Staat ansässig, so kommt regelmäßig das Recht jenes Staates zur Anwendung, dessen Staatsangehörigkeit beide Eheleute besitzen.

Beispiel: Haben Ehegatten mit deutscher Staatsbürgerschaft gemeinsam in Italien gelebt, ihren Lebensmittelpunkt während der Trennungsphase jedoch in unterschiedliche Länder verlegt, so kommt bei einer Scheidung vor einem deutschen Gericht regelmäßig auch deutsches Recht zur Anwendung.

Angerufenes Gericht

Sollten die Scheidungsparteien weder im selben Land ansässig sein, noch dieselbe Staatsbürgerschaft innehaben, so wird das Scheidungsrecht jenes Staates angewendet, in welchem das Familiengericht angerufen wird.

Beispiel: Die französische Ehefrau des oben erwähnten Deutschen in Schweden, ist nach der Trennung vor über einem Jahr zurück nach Frankreich gegangen. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung, da das deutsche Familiengericht für die Scheidung angerufen wird. Ruft die Ehefrau jedoch zuvor ein französisches Familiengericht an, so wird in Frankreich verhandelt und nach französischem Recht entschieden.

Hier zeigt sich nun auch, wieso es im Zweifel notwendig ist, schnell zu handeln, wenn Uneinigkeit darüber besteht, nach welchem Recht die Scheidung beschlossen werden soll.

Verliert ein Ausländer bei einer Scheidung seine Aufenthaltserlaubnis?

Scheidung: Ein ausländischer Partner kann nach einer kurzen Ehe seinen Aufenthaltsstatus verlieren.
Scheidung: Ein ausländischer Partner kann nach einer kurzen Ehe seinen Aufenthaltsstatus verlieren.

Wer einen deutschen Ehepartner hat, der darf in Deutschland leben und arbeiten. Diese Erlaubnis muss in der Regel alle drei Jahre bei der Ausländerbehörde verlängert werden, was bei Eheleuten kein Problem darstellt. Doch was ist, wenn die Ehe zerbricht? Welche Auswirkung hat eine Scheidung aufs Ausländerrecht?

Ein EU-Bürger muss sich um diese Frage nicht viele Gedanken machen, da innerhalb der Europäischen Union Freizügigkeit besteht – Bürger der EU können ihren Wohnsitz unter Einhaltung weniger Bedingungen also frei wählen.

Problematisch kann es für Geschiedene aus so genannten Drittstaaten werden. Zu Komplikationen kommt es vor allem dann, wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war. Eine Scheidung mit einem Ausländer nach weniger als drei Jahren im Inland, wird diesen in der Regel die Aufenthaltsgenehmigung kosten. Nicht selten verkürzen die Ausländerbehörden den Titel sogar.

Selbstständiges Aufenthaltsrecht

Eine selbstständiges Aufenthaltsrecht erwirbt ein/e ausländische/r Mitbürger/in nach drei Jahren Ehe mit einem/einer Deutschen. Das heißt, auch wenn Sie die Scheidung mit einem Ausländer nach dessen Aufenthalt und Ehe von mindestens drei Jahren in Deutschland einreichen, wird seine Aufenthaltserlaubnis für ein weiteres Jahr verlängert.

Auch nach diesem Jahr kann der Titel verlängert werden. Hierfür ist es hilfreich, wenn der geschiedene Ausländer ein eigenes Einkommen nachweisen kann. Auch wenn aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen sind, für die der Ausländer Sorge- oder Umgangsrecht innehat, wird die Aufenthaltserlaubnis in aller Regel verlängert.

Beachten Sie, dass die Ehe mindestens drei Jahre lang in Deutschland bestanden haben muss! Eine mehrjährige Ehe, die zuvor im Ausland bestand, führt nicht zum selbstständigen Aufenthaltsrecht, wenn die Eheleute nur das letzte Ehejahr ihrer Lebensgemeinschaft gemeinsam in Deutschland verbracht haben.

Doch auch ohne vorzeitige Scheidung kann einem Ausländer die Aufenthaltserlaubnis faktisch entzogen werden. Selbst eine mehrwöchige Trennung kann die Ausländerbehörde dazu veranlassen, die Erlaubnis zu verkürzen. So muss der ausländische Ehepartner unter Umständen das Land verlassen, bevor die Scheidung überhaupt rechtskräftig wird.

Trotz kurzer Ehe das Aufenthaltsrecht nicht verlieren

In bestimmten Fällen erlischt das Aufenthaltsrecht nicht, obwohl die Scheidung mit der Ausländerin oder dem Ausländer vor dem Ablauf der oben beschriebenen Dreijahresfrist durchgeführt wird. Dies gilt vor allem bei so genannten Härtefällen – wenn dem ausländischen Ehepartner also nicht zugemutet werden kann, die Ehe aufrecht zu erhalten.

Sie verlieren Ihre Aufenthaltserlaubnis trotz früher Scheidung laut Ausländerrecht nicht, wenn eine Härtefallscheidung vorliegt.
Sie verlieren Ihre Aufenthaltserlaubnis trotz früher Scheidung laut Ausländerrecht nicht, wenn eine Härtefallscheidung vorliegt.

Dies ist erfahrungsgemäß vor allem bei beständiger psychischer oder physischer Gewalt in der Ehe der Fall, die sich gegen den Partner oder gegen die Kinder richtet. In der Praxis sind diese Gewaltausbrüche durch Zeugen zu beweisen. Auch Arztatteste oder Aufenthalte im Frauen- oder Männerhaus können als Beweismittel vor Gericht angeführt werden.

Oftmals muss auf Antrag verhindert werden, dass ein Prozess zur Härtefallscheidung nach weniger als drei Jahren Ehe in Deutschland zur Entziehung des Aufenthaltsrechts durch die Ausländerbehörde führt. Die Behörde muss also davon in Kenntnis gesetzt und überzeugt werden, dass ein Härtefall vorliegt und deshalb die Erlaubnis nach § 31 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht entzogen werden darf.

Weiterhin wird die Aufenthaltserlaubnis in der Regel nach der Scheidung mit einem Ausländer nicht verkürzt oder verweigert , wenn

  • das Kindeswohl gemeinsamer Kinder gefährdet wird. Dem Kinde sollen die Eltern nicht entrissen werden.
  • im Heimatland des Ausländers eine bestimmte medizinische Versorgung nicht gewährleistet werden kann, die ihm hier zugutekommt und auf die er nachweislich angewiesen ist.
  • der Ausländer in seinem Heimatland Diskriminierungen ausgesetzt wäre. Oftmals betrifft dies geschiedene Frauen, deren Status in einigen Ländern nachweislich herabgesetzt wird.

Jeder dieser Gründe muss der zuständigen Ausländerbehörde nachgewiesen und plausibel gemacht werden. Sollte Ihnen oder Ihrem geschiedenen Ehepartner trotzdem die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Welche Unterhaltsansprüche bestehen nach der Scheidung mit einem Ausländer?

Wenn die Scheidung mit einer Ausländerin oder einem Ausländer nach deutschem Recht durchgeführt wird, entstehen prinzipiell dieselben Unterhaltsansprüche wie bei einer Scheidung von Ehegatten mit deutscher Staatsbürgerschaft. Dies gilt insbesondere für den Kindesunterhalt.

Beim Ehegattenunterhalt kann es jedoch zu entscheidenden Ausnahmen kommen. Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt sollen in erster Linie „ehebedingte Nachteile“ ausgleichen. Richter können bei der Berechnung desselben also den Umstand berücksichtigen, dass der ausländische Ehepartner ohne Eheschließung womöglich gar nicht nach Deutschland gekommen wäre. Dies kann sich auf die Unterhaltsberechtigung negativ auswirken, wenn in dem entsprechenden Heimatland wesentlich geringere Löhne gezahlt werden.

So geschehen in einem Grundsatzurteil durch den Bundesgerichtshof (BGH) vom 16. Januar 2013. Mit dem Aktenzeichen XII ZR 39/10 wurde ein Fall verhandelt, in welchem eine Ukrainerin nach zwölf Jahren Ehe unbefristeten Ehegattenunterhalt durch ihren geschiedenen Mann beanspruchte.

Die Scheidung mit einem Ausländer kann auch einen Unterhaltsanspruch begründen.
Die Scheidung mit einem Ausländer kann auch einen Unterhaltsanspruch begründen.

Dieser wurde ihr verwehrt. In der Urteilsbegründung führte der BGH aus, dass die Frau ohne die Eheschließung nicht nach Deutschland gekommen wäre.

Hier wurde ihr ein Lebensstandard ermöglicht, den sie in ihrem Heimatland voraussichtlich nicht hätte erreichen können. Sie war vor der Ehe als Sekretärin tätig.

Nach der Ehe hätte sie ihren Lebensmittelpunkt außerdem wieder in die Ukraine verlegen können, wo sie auf dem Arbeitsmarkt durch ihre während der Ehezeit erworbenen guten Deutschkenntnisse mutmaßlich sogar besonders gute Chancen hätte.

Es lässt sich an diesem Beispiel erkennen, dass gerade Unterhaltsfragen besonders kompliziert werden können, wenn die Scheidung mit einem Ausländer ansteht. Denn entscheidend kann nicht der Lebensstandard während der Ehe sein, sondern die Verhältnisse im Heimatland des Ehepartners.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Scheidung mit Ausländer oder Ausländerin – Was es zu beachten gibt
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Kommentare

  • Mandy sagt:

    Hallo ich habe vor einigen Jahren eine Scheinehe geschlossen. Die aber sofort aufgeflogen ist und er somit das Land verlassen musste.ich wurde hier ein Jahr später auch zu einer Geldstrafe verurteilt. Meine Frage ist kann ich die Ehe aufheben lassen auch wenn er nicht mehr in Deutschland ist ? Und wie lange würde sich das Ganze hinziehen ?

    1. Team sagt:

      Hallo Mandy,

      die Aufhebung einer Scheinehe ist in der Regel möglich. Bitte wenden Sie sich für eine Einschätzung Ihres Falles an einen Anwalt. Die Dauer des Aufhebungsverfahrens kann nicht pauschal festgelegt werden.

      Ihr Team von scheidung.org

  • snappy sagt:

    Hallo, ich möchte meinen tunesischen Freund heiraten. Ich liebe ihn, und kann mir mein Leben ohne ihn nicht mehr vorstellen.
    aber ich bin ein gebranntes Kind. Wurde zu oft verarscht und ausgenutzt. Daher kann ich jetzt nicht mehr blind darauf vertrauen, dass alles gut gehen wird.
    Für den Fall der Scheidung möchte ich mich absichern.
    – Ich möchte dass all mein Vermögen mir gehört, das sollte mit Gütertrennung machbar sein
    – Ich möchte nicht für seinen Unterhalt aufkommen müssen. Momentan lebt er in Tunesien, arbeitet nicht, wohnt bei seiner Familie. Kann ich vereinbaren, dass er hier in Deutschland dann zum Familienunterhalt beitragen muss? Im Falle einer Scheidung möchte ich Unterhaltszahlungen ausschließen. Geht das? Muss die Ehe dafür kürzer als 2 Jahre bestanden haben?
    – Ich möchte keinen Versorgungsausgleich. Meine Rente steht nur mir allein zu. Kann dies ausgeschlossen werden?

    Ich habe schon mehrfach gelesen, dass solche Ausschlüsse zwar gemacht werden können, teilweise aber ungültig sind, weil es eine Benachteiligung für den ausländischen Partner darstellt. Mein Freund hat ohne mich überhaupt nicht die Möglichkeit nach Deutschland zu kommen. Und auch die Verdienstmöglichkeiten in Tunesien sind sehr gering, also nicht mit deutschen Verhältnissen zu vergleichen.

    Wie kann ich mich hier entsprechend absichern? Ich freue mich über jede Unterstützung

    1. Team sagt:

      Hallo Snappy,

      allgemeine Infos zum Ehevertrag finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.scheidung.org/ehevertrag/

      Wenden Sie sich für eine genaue Klärung Ihrer Fragen und eine umfassende Rechtsberatung bitte an einen Anwalt.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Lili sagt:

    Hallo liebes Team,

    In meiner Frage geht es um folgendes. Ich bin deutsche staatsbürgerin. Mein Mann ist libanesischer Staatsbürger. Ich habe beide staatsangegörogkeiten inne aber lebe als eingebürgerte deutsche seit 14 Jahren mit dem deutschen Pass.

    Letztes Jahr war mein Verlobter als asylantragsgeller in Deutschland. Wir hatten dann einen islamischen ehevertrag geschlossen (islamisch geheiratet). Daraufhin ist er in den Libanon abgeschoben worden und dort haben wir dann vor einem Gericht die Ehe Ei trage lassen – hier zu la de gleichwertig einem Standesamt.

    Nun hat man in diesem „Standesamt“ eine Fehler in unserer Eheurkunde gemacht und aus diesem Grund wurden beim Antrag auf familienzusammenführung für ein nationales Visum die unterlagen nicht angenommen.

    Uns wurde seitens der Botschaft geraten uns scheiden zu lassen und erneut zu heiraten.

    Wir haben uns nun scheiden lassen und wollen erneut heiraten.

    Muss man eine bestimmte Zeit warten bevor man erneut heiratet?

    Muss ich meine Scheidung beim vürgersmt einreichen obwohl meine ehe noch nicht eingereicht war oder ist die Scheidung ab Legalisierung in der deutschen Botschaft auch im deutschen System zu finden?

    Ich freu mich auf Hilfe.

    1. Team sagt:

      Hallo Lili,

      uns ist an dieser Stelle nicht bekannt, ob eine Wartefrist bei der erneuten Eheschließung nach muslimischem Recht besteht. Die Anerkennung einer Scheidung ist in Deutschland in aller Regel nur erforderlich und möglich, sofern die zugrunde liegende Ehe ebenfalls anerkannt war. Bitte wenden Sie sich für eine Klärung an die zuständigen Stellen.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Mine sagt:

    Folgender Punkt.
    Meine Eltern sind beide mazedonische Staatsbürger.
    Haben in Mazedonien geheiratet.Also nach mazedonischem Recht.
    Nun sind sie seit über 20 jahre getrennt lebend.

    Als meine Mutter in Rentenalter kam,reichte ihre Rente nicht.
    Also hat das Landratsamt mein Vater dazu gebracht 67 euro Unterhalt zu zahlen.
    7 Jahre hat er gezahlt.

    Nun ist das so,das er sein Wohnsitz in Mazedonien hat.
    Und nur hier 6 mal im Jahr in Deutschland sich aufhält.Also zweiter Wohnsitz ist in Deutschland.

    Maximal ist er also 6 Wochen hier.

    Nun hat er die Zahlung eingestellt.Weil er 1218 euro Rente nur hat,und selber damit schwer
    über die Runden kommt.

    Nun hat er im Mazedonien mitbekommen,das er kein Unterhalt hätte zahlen müssen.
    Da hier mazedonisches Recht anzuwenden ist.
    Auch wäre seine Rente mit 1218 euro so gering,das der Selbstbehalt momentan bei 1200 euro liegt.

    Durch die doppelte Belastung.(Wohnsitz Mazedonien und Deutschland) er auch nach deutschem Recht nichts zahlen müsste.

    Also hat er einen Anwalt eingeschaltet.Der klären soll,ob er sein gezahltes Unterhalt zurückfordern kann.

    Stimmt das so ?

    1. Team sagt:

      Hallo Mine,

      bitte wenden Sie sich zur Prüfung entsprechender Ansprüche an einen Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle nicht rechtsberatend tätig werden.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Alex sagt:

    Sehr geehrtes Team,

    bin verheiratet mit einer ausländischer(Kirgisien) Frau seit 1,5 Jahren. Nach der Geburt des Kindes(2 Wochen) hat Sie sich komplett verändert. Erlaubt fast kein Kontakt mit dem neugeborenem Kind und wenn dann nur unter Ihrer Aufsicht. Sagt direkt ins Gesicht, dass Sie nur ein Kind wollte um in Deutschland zu bleiben. Salbst war Sie nie irgendwo tätig gewesen. Gibt es irgendeine Regelung mit den ausländischen Frauen die in so einem fall erlauben wird den Kind nach der Scheidung zu behalten?

    Vielen Dank

    Alex

    1. Team sagt:

      Hallo Alex,

      welcher Elternteil im Zuge einer Scheidung das Kind zu sich nimmt, entscheidet bei fehlender Einigung zwischen den Eltern ggf. auf Antrag ein Gericht. Es gibt dabei grundsätzlich keine Bestimmung, die sagt, dass ein Kind immer der Mutter zugesprochen wird. Beide Eltern haben unabhängig davon regelmäßig ein Umgangsrecht.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Zaneta sagt:

    Hallo liebe Team,
    ich hab eine frage und zwar kann man sich in Deutschland scheiden lassen,wenn der Mann aus Italien kommt und die Frau aus der tschechei, beide leben schon seit langen in Deutschland aber in Italien geheiratet haben?Wenn ja wo kann man es beantragen?

    1. Team sagt:

      Hallo Zaneta,

      eine im Ausland geschlossene Ehe kann in der Regel auch vor einem deutschen Gericht geschieden werden, sofern die Ehe hierzulande anerkannt wurde.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Anja sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren ich kenne eine frau die seit ca 2 jahren durch einen familienzusammen führung von ihrem Ehemann der deutschen Aufenthalt hat nach Deutschland gebracht.
    Er hat Sie angelogen dass sie nach Afghanistan fliegen soll um ihre Familie zu besuchen . Hat ihr nur hinflug ticket gekauft mit der ausrede dass wenn sie lust hat bucht er erst dann ihren rückflug.als sie unten war hat er ihr per sms geschrieben sie soll nicht zurück fliegen er will sie nicht mehr. Sie hat ihren rückflug Ticket gebucht und kommt bald.
    Frage ist:
    Wie soll sie jetzt vorgehen ?
    Wie läuft es mit der scheidung ?
    Hat sie dass recht auf unterhalt usw ?
    Er besitzt ein Haus und unternehmen
    Ich freue mich auf einen Rückmeldung

    1. Team sagt:

      Hallo Anja,

      bitte raten Sie der Betroffenen zum Besuch bei einem Anwalt, um sämtliche mit der Scheidung in Verbindung stehenden Fragen zu klären. Dies ist an dieser Stelle nicht zu leisten.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Jihed sagt:

    Hallo lieber Team,
    Ich bin im April 2016 nach Deutschland gekommen und hab hier meine ex Frau im Mai 2016 geheiratet, wir haben uns seit 2 Monate getrennt also am 1.05.2018 , mein Aufenthaltstitel ist gültig bis 2021 , in meine Situation wollte fragen was wird passiert mit meinem Aufenthaltstitel nach 2 Jahre verheiratet und gemeinsam gelebt in Deutschland? Und hab selber ein unbefristet Arbeitsvertrag wohne alleine und ich zahle alles selber und brauch keine Hilfe von der Stadt und war noch nie arbeitslos.
    Danke
    Viele Grüße

    1. Team sagt:

      Hallo Jihed,

      ausschlaggebend ist ggf., auf welcher Grundlage der Aufenthaltstitel gewährt wurde. Ist dies im Einzelfall der Bestand einer Ehe, kann bei deren Auflösung auch der Titel aufgehoben werden. Wenden Sie sich für eine Klärung bitte an die zuständige Behörde und einen Anwalt.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Silvia sagt:

    Sehr geehrtes Team,
    ich bin deutsch, geschieden, bekomme Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und bewohne eine schöne Mietwohnung. Ich möchte einen Tunesier heiraten. Darf ich bei einer gegebenfalls stattfindenden Scheidung meine Rente und Wohnung behalten oder müsste ich ihm dann davon abgeben. Ich habe bei meinem ersten Ehemann, mit dem ich über 30 Jahre verheiratet war, schlechte Erfahrungen damit gemacht und möchte einfach sicher gehen.
    vielen Dank
    Silvia

    1. Team sagt:

      Hallo Silvia,

      sofern die Ehegatten in einer Zugewinngemeinschaft leben, kann im Scheidungsfalle ein Anspruch auf Zugewinnausgleich anfallen, der sich auf die in der Ehezeit erworbenen Vermögenswerte bezieht. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit unter Umständen ein Ehevertrag erforderlich oder sinnvoll wäre.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Ana sagt:

    Sehr geehrter Team,

    Danke für diese interessante Seite und Dienstleistung die Ihr bietet an. Ich bin mit einem Deutschen verheiratet sein 16 Jahren. Wir haben geheiratet im Belgrad (Serbien) und Ehe ist im beiden unseren Ländern anerkannt worden. Wir haben zwei gemeinsame Kindern und vom Vermögen: ein Familien Haus und die Firma im Deutschland.

    Wir haben im Deutschland viel Jahren gewohnt (ich habe damals unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen). Wir leben gemeinsam im Ausland schon 12 Jahren. Unsere Beziehung ist kompliziert geworden und nicht so schon wie sie früher war. Wir lassen uns (sehr wahrscheinlich) scheiden. Ich will fragen nach meinen Rechten in diesen Fall:
    – Firma gehört uns beiden: meinem Man und mir.. Ich bin Geschäftsführerin. Die Firma verdient gut genug für beide. Darf ich Firma weiter (mit)besitzen und leiten nach wie vor?
    – Ich will dass die Kindern beenden ihre Gymnasium Ausbildung im Deutschland (es ist schon früher vereinbart). Darf ich mit Kindern in Deutschland bleiben?
    – Habe ich Recht an Deutsche Staatsangehörigkeit? Unter welchen Bedingungen?

    Danke!
    Viele Gruesse
    Anna

    1. Team sagt:

      Hallo Ana,

      welche Rechte im Einzelfall bestehen, richtet sich auch nach dem anzuwendenden Familienrecht (deutsch oder das des derzeitigen Aufenthaltslands). Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt vor Ort, um dies entsprechend prüfen und Ihre Fragen klären zu lassen.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Lydia sagt:

    Hallo Team,
    eine Freundin ist in Deutschland seit 4,5 Jahren mit einem „Deutschen“ verheiratet. Er behandelte sie schlecht, gab ihr gar kein Geld, erniedrigte sie oft. Sie arbeitete nicht und ist über 50. Im Streit sagte ihr Mann zu ihr, der selbst 2 erwachsene Kinder aus früherer Ehe hat, über ihre Kinder, die sollen verrecken. Kurz darauf kommt der Sohn meiner Freundin auf eine sehr tragische Weise bei einem Arbeitsunfall in Russland ums Leben. Meine Freundin fährt nach Russland, beerdigt ihren Sohn und ist immer noch dort um das Gerichtliche wegen diesem Unfall zu regeln. Zurzeit lebt sie dort bei Ihrer Tochter, die ihre eigene Familie hat. Meine Freundin kann dort nicht lange bleiben. Sie wird nur für die Dauer der gerichtlichen Untersuchung geduldet. Selbst hatte sie alles aufgegeben, als sie nach Deutschland ging und ihre Jugendliebe heiratete.
    Nun, jetzt, wo die Beziehung zerrüttet und kaum eine Versöhnung möglich ist, möchte sie trotzdem in Deutschland bleiben, wenn sie sich von ihrem Mann scheiden lässt. Wie könnte sie die Aufenthaltsgenehmigung auf Dauer erlangen? Sie ist in Russland mittellos. Kann sie hier von ihrem Mann die Unterhaltszahlung fordern? Auch für vergangene 4 Jahre? Es kann doch nicht sein, dass er ein Drittel Gehalts mehr bekommt und sie darauf schauen muss, wie er das Geld nur so schaufelt?
    Wo könnte sie sich kostenlos beraten lassen? Sie kann sich keinen Anwalt leisten. Ich kann ihr finanziell auch nicht helfen. Aber es muss doch eine Lösung geben, wie sie zu ihrem Recht kommen und ein normales würdevolles Leben führen kann.
    Vielen Dank im Voraus
    Mit freundlichen Grüßen
    Lydia

    1. Team sagt:

      Hallo Lydia,

      Personen, die sich die Rechtsberatung durch einen Anwalt nicht selbst leisten können, haben die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen. Die Kosten für die Beratungstätigkeit eines Anwaltes beträgt bei Bewilligung dann maximal 15 Euro. Beratungshilfe können die Betroffenen bei dem Amtsgericht beantragen, das in dem Gebiet zuständig ist, wo sie ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Zeynep sagt:

    Guten Tag, ich suche überall Hilfe aber ich komme nicht voran.
    Ich möchte mich von meinem Mann scheiden lassen, der kein deutscher ist.
    Er ist aus Libanon gekommen und wir haben geheiratet.
    Wir sind zusammen in eine gemeinsame Wohnung für 3 Monate eingezogen und das war die Hölle auf erden. Ich bin ausgezogen, habe alle sachen verkauft, und die Wohnung zum 31.07.2018 gekündigt. Er ist raus aus dieser Wohnung. So wie ich das im internet gelesen habe, wird er abgeschoben. Ich möchte mich so schnell es geht von ihm scheiden lassen aber da muss ich das Trennungsjahr abwarten. Ein Anwalt bei dem ich war, meinte ich sei schon im Trennungsjahr sobald ich aus der Wohnung raus bin. Getrennt lebend gibt es nicht mehr beim Einwohnermeldeamt, die meinten, es gäbe nur noch eine Ummeldung. Ich habe mich jetzt zu 01.07.2018 wieder umgemeldet auf meine Eltern. Die Frage ist, bin ich schon im Trennungsjahr? weil ich vor 3 Monaten aus der Wohnung rausgegangen bin und beim Anwalt war. Leider weiß ich echt nicht weiter, weil dem Anwalt traue ich nicht so wirklich.. Kann mir bitte jemand da helfen? Ich habe gehört, dass wenn mein Ex Mann abgeschoben wird, die Scheidung ewig dauern kann. Kann ich irgendwas dagegen tun? Kinder haben wir zum Glück nicht. Auch wenn er mich geschlagen hat, habe ich keinerlei Beweise dafür, so die Meinung vom Anwalt, dass ich als “Lügnerin“ da stehen würde. Er hat mir damals soger vor meiner Schwester mit einem Messer bedroht, aber ich konnte nichts machen, keinerlei Beweise. Ich bitte um Hilfe..

    1. Team sagt:

      Hallo Zeynep,

      das Trennungsjahr beginnt in der Regel ab nachweisbarem Trennungszeitpunkt, spätestens also in der Regel nach dem Auszug eines der Betroffenen, sofern nicht nur eine räumliche Trennung erfolgte. Grundsätzlich sollten Sie in Rechtsfragen auf Ihren Anwalt vertrauen. Dieser kann Ihren Fall besser einschätzen. Sollten Sie mit dessen Arbeit nicht zufrieden sein, können Sie ggf. auch einen Wechsel in Betracht ziehen.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Tesa says sagt:

    Hallo Scheidungsteam,

    meine Schwerster hat die deutsche Staatsbürgerschaft und ist seit einem Jahr mit einem Albaner verheiratet. Sie haben ein gemeinsames Kind, doch wegen seiner Spielsucht wirft er das ganze Geld zum Fenster raus. Es geht so weit, dass meine Schwester kaum Geld für sich oder das Kind hat und es mehrfach von unserer Familie erbitten muss. Meine Frage ist, ob er bei einer Scheidung zurück nach Albanien muss da er ja nur durch die Ehe hier bleiben darf oder er bleiben darf.

    Danke im voraus

    1. Team sagt:

      Hallo Tesa,

      bitte beachten Sie, dass wir uns an dieser Stelle ausschließlich mit dem deutschen Familienrecht befassen und nicht mit dem Migrationsrecht. Wenden Sie sich bei Fragen diesbezüglich einen kundigen Anwalt oder das zuständige Amt.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Ahmet sagt:

    Hallo Team,

    Ich hab 2017 Juli eine Frau aus der Türkei geheiratet und nach Deutschland geholt. Bin Deutscher Staatsbürgerschaft und habe 2018 Februar einen Haus gekauft.
    Jedoch werde ich mich jetzt scheiden.
    Hat Sie Ansprüche auf Haus und muss sie in Deutschland bleiben ? Sie hat 1 Jahr Aufenthalt.
    Grüß Ahmet

    1. Team sagt:

      Hallo Ahmet,

      ob ein Anspruch auf eine Immobilie besteht, ergibt sich in der Regel aus den Eigentumsverhältnissen gemäß Grundbuch. Ob Sie um Falle der Scheidung in Deutschland bleiben kann, hängt auch an den Voraussetzungen des Aufenthaltstitels. Lassen Sie sich bei Bedarf anwaltlich beraten.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Leo sagt:

    Hallo liebes Team von Scheidungsrecht,
    ich bin deutscher Staatsbürger und bin mit einer Russin seit 12 Jahren verheiratet. Sie hat einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Jetzt wollen wir uns scheiden lassen, und uns interessiert ob bei meiner Frau nach der Scheidung weiterhin unbefristetes Aufenthaltstitel bestehen bleibt? Wir sind finanziell unabhändig und haben keine Kinder.

    1. Team sagt:

      Hallo Leo,

      das können wir an dieser Stelle nicht bewerten. Bitte wenden Sie sich an die Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder entsprechende Stellen.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Mattin sagt:

    Hallo liebes Scheidungsteam, unsere Ehe ist leider gescheitert weil wir uns einfach unsere Liebe anders vorgestellt haben. Meine Frau ist aus Bosnien & Herzegowina, Ich aus Deutschland. Wir haben im Juli vorletzten Jahres geheiratet & wollen uns jetzt Scheiden lassen. Wir gehen inkl. Ehevertrag aber freundschaftlich auseinande. Sie hat in unserer Ehezeit eine Anerkennung im Pflegedienst absolviert was quasi gleichgestellt ist mit einer in Deutschland durchgeführten Ausbildung, was vielen Landsleuten von Ihr eine Arbeits/Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ermöglicht. Sie würde gerne weiterhin in Deutschland bleiben. Gibt es eine Möglichkeit das trotz Scheidung zu bewerkstelligen ?

    1. Team sagt:

      Hallo Mattin,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Frage an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Mery sagt:

    Hallo ich habe eine bekannte in deutschlans sie ist mazedonische stattbürger und ihr mann deutscher sie sind seit 2 jahren verheiratet sie will sich scheiden lassen weil er agressiv ist last die nicht mit ihrer Familie reden sie muss seine schulden zahlen und viele andere sachen sie ist mit dem nerven am ende. Meine frage were ewird sie ihren aufenthaltstitel verlieren wenn sie sich mit ihm jetzt scheiden lässt oder darf sie weiterhin in deutschland leben sie arbeitet auch schon 2 jahre

    1. Team sagt:

      Hallo Mery,

      das richtet sich auch danach, auf welcher Grundlage die Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde. Ist die Ehe der Grund, kann deren Auflösung zur Aufhebung der Genehmigung führen. Ggf. wäre eine andere Begründung möglich.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Ronny sagt:

    Hallo, ich hätte eine Frage . Ich habe letztes Jahr eine Usbekische Frau kennengelernt sie lebt seit 2 Jahren in Deutschland , sie ist noch mit einem deutschen- türkischen Mann verheiratet . jetzt lässt sich der Mann von ihr scheiden und sie hat Angst das sie ihren Aufenhaltstitel und Visum verliert . Sie möchte gerne in Deutschland leben und Arbeiten und mit mir zusammen leben . wie kann ich ihr helfen und was ist zutun?

    1. Team sagt:

      Hallo Ronny,

      raten Sie Ihrer Freundin zum Besuch bei einem Anwalt, um sich rechtlich umfassend beraten zu lassen.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Maria sagt:

    Hallo. Ich hätte da eine Frage. Meine Freundin lässt sich scheiden. Sie ist Ungarin und ihr Mann auch aus Ungarn. Leben seit paar Jahren in Deutschland. Er arbeitet als entwicklungs Ingenieur und sie ist Hausfrau. Zwei Kinder davon ein Kind mit 8 Monaten. Die Scheidung wird in Ungarn laufen. Wie ist das mit Unterhalt für Kinder und Ehefrau? Kann es deutsches Gericht entscheiden oder muss es in Ungarn festgelegt werden?

    Liebe grüße und vielen Dank für die Antwort

    1. Team sagt:

      Hallo Maria,

      zuständig ist in der Regel das Gericht, in dessen Einzugsgebiet die Ehegatten oder zumindest der Antragsteller seinen dauerhaften Aufenthalt (seit min. 6 Monaten) hat. Innerhalb der EU können Ehegatten das im Einzelfall anzuwendende Familienrecht wählen. Bei Kindschaftssachen ist dies vermutlich abhängig davon, ob diese Vorgänge im Verbundverfahren mitverhandelt werden sollen. Grundsätzlich bedarf es hierzu aber keiner richterlichen Entscheidung in Deutschland, sodass auch eine außergerichtliche Einigung zwischen den Eltern möglich ist.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Sarah sagt:

    Hallo,

    Ich habe einen Britischen Ehemann und wir werden uns scheiden lassen. Wir wohnen seit 8 Jahren in London aber nun möchte ich mit unseren Kindern zurück nach Deutschland ziehen. Geht das so einfach oder brauche ich sein Einverständnis? Was wenn ich dies nicht bekomme?
    Danke!

    1. Team sagt:

      Hallo Sarah,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt vor Ort, um die Zuständigkeiten sowie die Sachlage prüfen zu lassen. Wir können an dieser Stelle nicht einschätzen, wie Gerichte in England im Einzelfall entscheiden würden.

      Ihr Team von scheidung.org

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