Scheidung mit Ausländer oder Ausländerin – Was es zu beachten gibt

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 26. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Eine internationale Scheidung von einem Ausländer ist nach deutschem Familienrecht möglich.
Eine internationale Scheidung von einem Ausländer ist nach deutschem Familienrecht möglich.

Eine Scheidung kann kompliziert, langwierig und kostspielig sein. Dazu kommt es naturgemäß immer dann, wenn Uneinigkeiten über Folgesachen bestehen und das Familiengericht etwa über die Aufteilung des Vermögens oder den Verbleib eines gemeinsamen Kindes entscheiden muss.

Doch auch, wenn die Ehegatten im Guten auseinandergehen und die entscheidenden Punkte in beiderseitigem Einvernehmen geklärt sind, kann es kompliziert werden.

Denn wenn die Scheidung mit einem Ausländer oder einer Ausländerin ansteht, stellen sich neben den üblichen Fragen noch solche nach der Zuständigkeit des Gerichtes oder nach dem Aufenthaltsstatus des ausländischen Ehepartners.

Dieser Artikel fasst für Sie zusammen, was bei einer Scheidung für Ausländer in Deutschland wichtig ist. Dabei betrachten wir verschiedene Konstellationen, um zu verdeutlichen, was zu beachten ist, wenn die Scheidung etwa zwischen Deutschen und Ausländern durchgeführt werden soll. Aber auch Scheidungen zwischen Ausländern in Deutschland werden thematisiert.

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Welches Gericht ist bei der Scheidung mit einem Ausländer zuständig?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgeschrieben, dass eine Scheidung in Deutschland nur von einem Richter geschieden werden kann:

Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. (§ 1564 BGB)

Eine Aufhebung der Ehe durch nichtstaatliche Organe, wie etwa religiöse Institute, die in manchen Staaten durchgeführt werden kann, ist in Deutschland also nicht möglich. Allerdings kann eine im Ausland durchgeführte sogenannte Privatscheidung hierzulande unter Umständen anerkannt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die private Scheidung im Heimatland des Ausländers von staatlicher Seite anerkannt und beglaubigt wurde.

Die Scheidung mit einem Ausländer kann in Deutschland, aber auch im Heimatland des Ehepartners vollzogen werden.
Eine internationale Scheidung mit einem Ausländer kann in Deutschland, aber auch im Heimatland des Ehepartners vollzogen werden.

Nun stellt sich bei der Scheidung mit einer Ausländerin oder einem Ausländer die Frage, die Gerichte welchen Staates denn nun zuständig sind? Geregelt wird dieser Punkt in Paragraph 98 des „Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (FamFG).

Grundlegend ist zu sagen, dass ein deutsches Familiengericht immer dann eine Ehe scheiden kann, wenn einer der Eheleute die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder bei der Eheschließung hatte.

Das gilt im Übrigen auch für den Fall, dass keiner der Eheleute zum Zeitpunkt der Antragstellung in Deutschland wohnt.

Beispiel: Wenn ein Deutscher mit einer Französin verheiratet ist und in Schweden lebt, so kann die Ehe vor einem deutschen Gericht geschieden werden, insofern einer von beiden einen Anwalt beauftragt, den Scheidungsantrag hierzulande zu stellen. Doch auch eine in Schweden oder Frankreich durchgeführte Scheidung wird in Deutschland anerkannt (zur Anerkennung von ausländischen Scheidungen siehe § 107 FamFG).

Außerdem kann ein deutsches Familiengericht die Ehe scheiden, wenn beide Ehepartner zwar Ausländer sind, ihren gewöhnlichen Aufenthalt jedoch in Deutschland haben. Die Ehegatten sollten also beispielsweise ihren gemeinsamen Wohnsitz in einer deutschen Stadt haben und seit mindestens sechs Monaten dort leben. Bei kürzeren Aufenthalten wird gemeinhin nicht von gewöhnlichem Aufenthalt gesprochen

Auch wenn ein Ausländer in Deutschland lebt, sein zu scheidender Ehepartner jedoch nicht, kann die Scheidung vor einem deutschen Gericht beantragt werden. Dabei gilt die Einschränkung, dass ein hiesiges Familiengericht nur dann tätig wird, wenn eine in Deutschland durchgeführte Ehescheidung auch im Herkunftsland beider Scheidungsparteien anerkannt wird. Befragen Sie hierzu einen Rechtsanwalt oder informieren Sie sich direkt bei den Behörden des betreffenden Landes. Einige Staaten akzeptieren prinzipiell keine ausländischen Scheidungsbeschlüsse oder
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Info für gleichgeschlechtliche Partner: Für aufzuhebende Lebenspartnerschaften besagt das Familienverfahrensgesetz in Paragraph 103, dass ein deutsches Familiengericht immer dann zuständig sein kann, wenn

  • einer der Partner Deutscher ist oder bei Begründung war,
  • mindestens ein Partner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder
  • die Lebenspartnerschaft in Deutschland geschlossen wurde.

Ob eine deutsche Scheidung allerdings im Heimatland der Geschiedenen anerkannt wird, ist freilich eine andere Frage.

Schwierigkeiten mit ausländischen Gerichten

Wenn Sie anstreben, die Scheidung mit einem Ausländer in Deutschland zu vollführen, sollten Sie dies mit der anderen Partei abstimmen. Denn sobald ein ausländisches Gericht sich mit einer Scheidung befasst, das Scheidungsverfahren also rechtshängig geworden ist, kann kein deutscher Scheidungsbeschluss mehr gefasst werden.

Wenn Uneinigkeit darüber besteht, in welchem Land das Scheidungsverfahren stattfinden soll, so heißt die Devise: Schnell zum Anwalt! Denn je nachdem, vor welchem Gericht das Verfahren zuerst rechtshängig wird, entscheidet sich, in welchem Land letztlich die Scheidung stattfindet.

Dies ist auch deshalb von Bedeutung, weil sich im Zweifel nach der Rechtshängigkeit entscheidet, welches Scheidungsrecht angewendet wird. Näheres dazu lesen Sie im folgenden Kapitel.

Welches Recht kommt bei der Scheidung mit einem Ausländer zur Anwendung?

Die Trennung und Scheidung von einem Ausländer ist nach deutschem oder ausländischen Familienrecht möglich., insofern dieses dem deutschen nicht krass widerspricht.
Die Trennung und Scheidung von einem Ausländer ist nach deutschem oder ausländischen Familienrecht möglich., insofern dieses dem deutschen nicht krass widerspricht.

Jeder Staat kennt verschiedene Regelungen für die Scheidung. Beispielsweise sieht das deutsche Recht eine Trennungsphase von mindestens einem Jahr vor, bevor eine Ehe überhaupt geschieden werden kann (vergleiche § 1566 BGB). In anderen Ländern ist eine solche Trennungsphase nicht obligatorisch oder sie wird kürzer angesetzt. Auch in Kindschafts- und Unterhaltsfragen gibt es zum Teil gravierende Unterschiede.

Es kann also die Frage aufkommen, was bei der Scheidung von einem Ausländer anwendbares Recht ist. Die Antwort lautet, dass in Deutschland bei der Scheidung prinzipiell Rechtswahl besteht.

Scheidungsparteien zweier Nationen können also selbst entscheiden, nach welchem Recht sie sich scheiden lassen möchten. Möglich wird dies durch die EU-Verordnung „Rom III“, die im Sommer 2012 in Kraft getreten ist.

Eine Ehe kann dann vor einem deutschen Familiengericht nach ausländischem Recht geschieden werden, wenn

  • einer der Ehegatten die Staatsangehörigkeit jenes Landes innehat, dessen Recht zur Anwendung kommen soll und
  • die Eheleute eine einvernehmliche Rechtswahl treffen. Dies können sie am Besten durch die Schließung eines notariell beglaubigten Ehevertrages.

Wenn die Eheleute sich nicht über eine Rechtswahl einigen können oder es verpassen, eine Einigung zu erzielen, bevor Sie den Scheidungsantrag stellen, so entscheidet sich nach folgenden Kriterien, welches Recht zur Anwendung kommt:

Gewöhnlicher Aufenthalt der Ehegatten

Zunächst ist entscheidend, in welchem Land die Ehegatten zuletzt ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten.

Beispiel: Wenn im oben beschriebenen Fall ein Deutscher von Schweden aus ein deutsches Familiengericht anruft, um seine Ehe mit einer Französin zu scheiden, so kommt regelmäßig das schwedische Scheidungsrecht zum Tragen. Voraussetzung ist, dass auch seine Ehefrau in Schweden lebt oder bis vor kurzem noch dort gelebt hat.

Staatsangehörigkeit der Ehegatten

Haben beide Eheleute jedoch das Land ihres gemeinsamen Aufenthaltes verlassen oder ist einer von beiden seit über einem Jahr in einem anderen Staat ansässig, so kommt regelmäßig das Recht jenes Staates zur Anwendung, dessen Staatsangehörigkeit beide Eheleute besitzen.

Beispiel: Haben Ehegatten mit deutscher Staatsbürgerschaft gemeinsam in Italien gelebt, ihren Lebensmittelpunkt während der Trennungsphase jedoch in unterschiedliche Länder verlegt, so kommt bei einer Scheidung vor einem deutschen Gericht regelmäßig auch deutsches Recht zur Anwendung.

Angerufenes Gericht

Sollten die Scheidungsparteien weder im selben Land ansässig sein, noch dieselbe Staatsbürgerschaft innehaben, so wird das Scheidungsrecht jenes Staates angewendet, in welchem das Familiengericht angerufen wird.

Beispiel: Die französische Ehefrau des oben erwähnten Deutschen in Schweden, ist nach der Trennung vor über einem Jahr zurück nach Frankreich gegangen. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung, da das deutsche Familiengericht für die Scheidung angerufen wird. Ruft die Ehefrau jedoch zuvor ein französisches Familiengericht an, so wird in Frankreich verhandelt und nach französischem Recht entschieden.

Hier zeigt sich nun auch, wieso es im Zweifel notwendig ist, schnell zu handeln, wenn Uneinigkeit darüber besteht, nach welchem Recht die Scheidung beschlossen werden soll.

Verliert ein Ausländer bei einer Scheidung seine Aufenthaltserlaubnis?

Scheidung: Ein ausländischer Partner kann nach einer kurzen Ehe seinen Aufenthaltsstatus verlieren.
Scheidung: Ein ausländischer Partner kann nach einer kurzen Ehe seinen Aufenthaltsstatus verlieren.

Wer einen deutschen Ehepartner hat, der darf in Deutschland leben und arbeiten. Diese Erlaubnis muss in der Regel alle drei Jahre bei der Ausländerbehörde verlängert werden, was bei Eheleuten kein Problem darstellt. Doch was ist, wenn die Ehe zerbricht? Welche Auswirkung hat eine Scheidung aufs Ausländerrecht?

Ein EU-Bürger muss sich um diese Frage nicht viele Gedanken machen, da innerhalb der Europäischen Union Freizügigkeit besteht – Bürger der EU können ihren Wohnsitz unter Einhaltung weniger Bedingungen also frei wählen.

Problematisch kann es für Geschiedene aus so genannten Drittstaaten werden. Zu Komplikationen kommt es vor allem dann, wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war. Eine Scheidung mit einem Ausländer nach weniger als drei Jahren im Inland, wird diesen in der Regel die Aufenthaltsgenehmigung kosten. Nicht selten verkürzen die Ausländerbehörden den Titel sogar.

Selbstständiges Aufenthaltsrecht

Eine selbstständiges Aufenthaltsrecht erwirbt ein/e ausländische/r Mitbürger/in nach drei Jahren Ehe mit einem/einer Deutschen. Das heißt, auch wenn Sie die Scheidung mit einem Ausländer nach dessen Aufenthalt und Ehe von mindestens drei Jahren in Deutschland einreichen, wird seine Aufenthaltserlaubnis für ein weiteres Jahr verlängert.

Auch nach diesem Jahr kann der Titel verlängert werden. Hierfür ist es hilfreich, wenn der geschiedene Ausländer ein eigenes Einkommen nachweisen kann. Auch wenn aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen sind, für die der Ausländer Sorge- oder Umgangsrecht innehat, wird die Aufenthaltserlaubnis in aller Regel verlängert.

Beachten Sie, dass die Ehe mindestens drei Jahre lang in Deutschland bestanden haben muss! Eine mehrjährige Ehe, die zuvor im Ausland bestand, führt nicht zum selbstständigen Aufenthaltsrecht, wenn die Eheleute nur das letzte Ehejahr ihrer Lebensgemeinschaft gemeinsam in Deutschland verbracht haben.

Doch auch ohne vorzeitige Scheidung kann einem Ausländer die Aufenthaltserlaubnis faktisch entzogen werden. Selbst eine mehrwöchige Trennung kann die Ausländerbehörde dazu veranlassen, die Erlaubnis zu verkürzen. So muss der ausländische Ehepartner unter Umständen das Land verlassen, bevor die Scheidung überhaupt rechtskräftig wird.

Trotz kurzer Ehe das Aufenthaltsrecht nicht verlieren

In bestimmten Fällen erlischt das Aufenthaltsrecht nicht, obwohl die Scheidung mit der Ausländerin oder dem Ausländer vor dem Ablauf der oben beschriebenen Dreijahresfrist durchgeführt wird. Dies gilt vor allem bei so genannten Härtefällen – wenn dem ausländischen Ehepartner also nicht zugemutet werden kann, die Ehe aufrecht zu erhalten.

Sie verlieren Ihre Aufenthaltserlaubnis trotz früher Scheidung laut Ausländerrecht nicht, wenn eine Härtefallscheidung vorliegt.
Sie verlieren Ihre Aufenthaltserlaubnis trotz früher Scheidung laut Ausländerrecht nicht, wenn eine Härtefallscheidung vorliegt.

Dies ist erfahrungsgemäß vor allem bei beständiger psychischer oder physischer Gewalt in der Ehe der Fall, die sich gegen den Partner oder gegen die Kinder richtet. In der Praxis sind diese Gewaltausbrüche durch Zeugen zu beweisen. Auch Arztatteste oder Aufenthalte im Frauen- oder Männerhaus können als Beweismittel vor Gericht angeführt werden.

Oftmals muss auf Antrag verhindert werden, dass ein Prozess zur Härtefallscheidung nach weniger als drei Jahren Ehe in Deutschland zur Entziehung des Aufenthaltsrechts durch die Ausländerbehörde führt. Die Behörde muss also davon in Kenntnis gesetzt und überzeugt werden, dass ein Härtefall vorliegt und deshalb die Erlaubnis nach § 31 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht entzogen werden darf.

Weiterhin wird die Aufenthaltserlaubnis in der Regel nach der Scheidung mit einem Ausländer nicht verkürzt oder verweigert , wenn

  • das Kindeswohl gemeinsamer Kinder gefährdet wird. Dem Kinde sollen die Eltern nicht entrissen werden.
  • im Heimatland des Ausländers eine bestimmte medizinische Versorgung nicht gewährleistet werden kann, die ihm hier zugutekommt und auf die er nachweislich angewiesen ist.
  • der Ausländer in seinem Heimatland Diskriminierungen ausgesetzt wäre. Oftmals betrifft dies geschiedene Frauen, deren Status in einigen Ländern nachweislich herabgesetzt wird.

Jeder dieser Gründe muss der zuständigen Ausländerbehörde nachgewiesen und plausibel gemacht werden. Sollte Ihnen oder Ihrem geschiedenen Ehepartner trotzdem die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Welche Unterhaltsansprüche bestehen nach der Scheidung mit einem Ausländer?

Wenn die Scheidung mit einer Ausländerin oder einem Ausländer nach deutschem Recht durchgeführt wird, entstehen prinzipiell dieselben Unterhaltsansprüche wie bei einer Scheidung von Ehegatten mit deutscher Staatsbürgerschaft. Dies gilt insbesondere für den Kindesunterhalt.

Beim Ehegattenunterhalt kann es jedoch zu entscheidenden Ausnahmen kommen. Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt sollen in erster Linie „ehebedingte Nachteile“ ausgleichen. Richter können bei der Berechnung desselben also den Umstand berücksichtigen, dass der ausländische Ehepartner ohne Eheschließung womöglich gar nicht nach Deutschland gekommen wäre. Dies kann sich auf die Unterhaltsberechtigung negativ auswirken, wenn in dem entsprechenden Heimatland wesentlich geringere Löhne gezahlt werden.

So geschehen in einem Grundsatzurteil durch den Bundesgerichtshof (BGH) vom 16. Januar 2013. Mit dem Aktenzeichen XII ZR 39/10 wurde ein Fall verhandelt, in welchem eine Ukrainerin nach zwölf Jahren Ehe unbefristeten Ehegattenunterhalt durch ihren geschiedenen Mann beanspruchte.

Die Scheidung mit einem Ausländer kann auch einen Unterhaltsanspruch begründen.
Die Scheidung mit einem Ausländer kann auch einen Unterhaltsanspruch begründen.

Dieser wurde ihr verwehrt. In der Urteilsbegründung führte der BGH aus, dass die Frau ohne die Eheschließung nicht nach Deutschland gekommen wäre.

Hier wurde ihr ein Lebensstandard ermöglicht, den sie in ihrem Heimatland voraussichtlich nicht hätte erreichen können. Sie war vor der Ehe als Sekretärin tätig.

Nach der Ehe hätte sie ihren Lebensmittelpunkt außerdem wieder in die Ukraine verlegen können, wo sie auf dem Arbeitsmarkt durch ihre während der Ehezeit erworbenen guten Deutschkenntnisse mutmaßlich sogar besonders gute Chancen hätte.

Es lässt sich an diesem Beispiel erkennen, dass gerade Unterhaltsfragen besonders kompliziert werden können, wenn die Scheidung mit einem Ausländer ansteht. Denn entscheidend kann nicht der Lebensstandard während der Ehe sein, sondern die Verhältnisse im Heimatland des Ehepartners.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Scheidung mit Ausländer oder Ausländerin – Was es zu beachten gibt
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Kommentare

  • Sophie sagt:

    Vielen Dank für diesen informativen Beitrag. Ich und mein ausländischer Partner werden uns trennen und er wird wahrscheinlich in seine Heimat zurückkehren. Nun ist die Frage, was für die Kinder die beste Lösung wäre, damit die noch beide Elternteile in der Zukunft gleichviel sehen könnten. Sollte man sich mit diesen Fragen am besten an einen Fachanwalt für Familienrecht anwenden, und gibt es vielleicht welche die sich auf solche internationale Fälle spezialisiert haben?
    Viele Grüße!

    1. Team sagt:

      Hallo Sophie,

      es muss nicht zwangsläufig ein Fachanwalt sein. Auch ein Rechtsanwalt für Familienrecht kann sich entsprechende Fälle einarbeiten. Es gibt darüber hinaus aber auch Anwälte, die sich insbesondere auch internationale Scheidungsfälle spezialisiert haben. Dies können Sie bei der Terminsabsprache entsprechend in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Katrin sagt:

    Hallo,
    ich (Deutsche) bin mit meinem Mann (Ausländer Drittstaat) seit 16 Jahren verheiratet. Wir haben Kinder und sind Inhaber einer Firma mit mehreren Angestellten. Mein Mann hat eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Nun möchten wir uns trennen. Mein Mann möchte in Zukunft wieder zurück in sein Heimatland gehen, aber den Aufenthaltstitel behalten, da er GF unserer gemeinsamen Firma ist und er auch unbeschwert unsere Kinder besuchen möchte. Gibt es eine Regel, wie oft er dafür nach Deutschland einreisen müsste, damit er seinen Aufenthaltstitel nicht verliert? Besteht denn die Gefahr, dass er den Unbefristeten Aufenthaltstitel verlieren könnte? Ich freue mich auf eine kurze Rückantwort. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Katrin

    1. Team sagt:

      Hallo Katrin,

      bitte wenden Sie sich an entsprechende Stellen, die sich mit dem Aufenthaltsrecht befassen. Wir behandeln auf unserem Portal vornehmlich das deutsche Familienrecht und können diesbezüglich keine Auskünfte erteilen.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Kamil sagt:

    Guten Tag ,
    meine Nachbar ( Ausländer ) hat seit zwei Jahren eine geheiratet . Die nutzt ihn aus, Beispielweise wird der Gehalt meines Nachbarn zu Konto seiner Ehefrau überwiesen. Außerdem erlaubt die ihm weder an Sprachkurs teilzunehmen noch Führerschein zu haben. Leider muss er auch immer das Essen zubereiten, und die macht gar nichts. Wenn der darüber diskutiert, bedroht die ihn immer, dass er wegen dieser Diskussionen seine Aufenhalt verliert, sprich , sie geht mit ihm nicht mehr in Ausländerbehörde Zur Verlängerung des Visums. Er will keinen Aufenthalt verlieren , da er alles wegen dieser Frau in seiner Heimat gelassen hat ( Arbeit, Wohnung, usw.)
    Er hat fest Vertag (vielleicht übt das einen Einfluss).
    was soll er tun bzw. was soll er nicht tun ?
    zählt dieser zu Hartfälle?
    ich hoffe auf eine positive und nachvollziehbare Antwort.
    mit freundlichen Grüßen.

    1. Team sagt:

      Hallo Kamil,

      raten Sie Ihrem Nachbarn zum Besuch bei einem Anwalt. Wir dürfen nach deutschem Recht an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.

      Nur so viel: Ein familienrechtlicher Härtefall kann vor allem in folgenden Fällen angenommen werden (vorausgesetzt ist die Trennung der Partner): https://www.scheidung.org/haertefallscheidung/

      Ihr Team von scheidung.org

  • Anna sagt:

    Guten Tag,
    ich bin Deutsche und möchte einen Jamaikaner in Deutschland heiraten. Unser Lebensmittelpunkt soll zuerst Deutschland sein, und später Jamaika.
    Im Falle einer Scheidung, könnten wir in seinem Land die Scheidung einreichen und selbst wählen nach seinem Landesrecht geschieden zu werden, um zB. Kosten zu sparen? Oder können wir uns nach Jamaikanischem Recht nur dann scheiden lassen, wenn wir auch dort heiraten und leben?
    Da wir auch beide nicht viel verdienen möchten wir vermeiden, dass bei einer Scheidung einer für den anderen Aufkommen muss. Ist es empfehlenswert, dass wir einen Ehevertrag abschließen?
    Gibt es eine kostenlose Rechtsberatung für geringverdienende Eheleute bei der man einen Ehevertrag abschließen kann? oder ist dann ein notariell beglaubtiger online formular empfehlenswert?
    Vielen dank für Ihre Hilfe
    Freundlichen Gruß!

    1. Team sagt:

      Hallo Anna,

      leider kennen wir die Vorgaben und Voraussetzungen des Jamaikanischen Familienrechts nicht ausreichend, um dies an dieser Stelle zu bewerten. Bitte wenden Sie sich hierfür ggf. an die Botschaft oder einen landeskundigen Anwalt.

      Zum zweiten Punkt: Geringverdiener können ggf. von der Beratungshilfe Gebrauch machen und sich bezüglich der ehevertraglichen Regelungen anwaltlich beraten lassen. Ein Ehevertrag lohnt sich dabei in der Regel erst bei entsprechenden Vermögenswerten, die es für den Falle der Scheidung zu schützen gilt. Zudem ist die notarielle Beurkundung nicht durch die Beratungshilfe gedeckt. Diese müssten die Betroffenen selbst tragen.

      Ein notariell beurkundetes Formular gibt es in Deutschland für den Ehevertrag nach hiesiger Kenntnis nicht.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Moni sagt:

    Hallo liebes Team,
    Ich bin eine EU Bürgerin und war mit einem Deutschen verheiratet. Die scheidung wurde leider nach einem Jahr engereicht und 2 jahre nach der EinreicHung wurden wir geschieden.
    Wir haben ein gemeinsames Kind das aber beim Vater mit vollem Sorgerecht lebt. Ich habe mich ein Jahr im Ausland aufgehalten. Habe ich jetzt mein Aufenthaltstitel verloren ? Danke im voraus

    1. Team sagt:

      Hallo Moni,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die zuständige Ausländerbehörde. Wir befassen uns an dieser Stelle ausschließlich mit dem deutschen Familienrecht und können Asylrechtfragen deshalb nur bedingt beantworten.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Alexander sagt:

    Guten Tag,

    ich bin deutscher Staatsbürger und habe vor 10 Monaten eine Brasilianerin in Deutschland geheiratet. Sie hat hier einen Integrationskurs absolviert und Aufenthaltsrecht bis Ablauf ihres brasilianischen Passes. Bei Verlängerung des Passes für zunächst maximal 3 Jahre.
    Sie hat in Brasilien studiert und gearbeitet. Wegen der Eheschliessung zog sie zu mir nach Deutschland. Die Ehe ist kinderlos.

    Wenn ich die Scheidung möchte, muss ich dann Unterhalt für sie zahlen wenn sie nicht zurück nach Brasilien will ? Der Aufenthaltstitel wurde wegen der Eheschliessung vergeben. Oder muss sie zurück wenn sie keine Beschäftigung hat ? Sie ist qualifiziert und muss nicht hier leben und mich oder den Staat belasten.

    Vielen Dank für eine kurze Info

    1. Team sagt:

      Hallo Alexander,

      ein Unterhaltsanspruch kann auch schon bei kurzer Ehe dann bestehen, wenn diese Zeit prägend war. Ob Ihre Frau einen Anspruch auf Unterhalt hat, kann ein Anwalt bewerten.

      Ist der Aufenthaltstitel an die Ehe gebunden, kann dieser im Einzelfall mit Scheidung aufgehoben sein. Das Verlassen Deutschlands verhindert jedoch nicht immer auch automatisch, dass Unterhaltsansprüche gestellt werden.

      Ihr Team von scheidung.org

  • B.C. sagt:

    Hallo :-)

    Also ein Freund ist seit März 2016 mit einer Thai (die er in Thailand kennengelernt hat) verheiratet.
    Jedoch war auch irgendwo vorhersehbar das dies zu nichts führt…
    Ihr Visum ist bis März 2019 gültig. Er lebt momentan im Trennungsjahr (seit Juli 2017) und sie wohnt in einem WG Zimmer. Er zahlt ihr 300 Euro Unterhalt. Sie ist auf Männerjagd um baldmöglichst einen neuen Partner zu finden.
    Nun zu meiner Frage, wie wahrscheinlich ist es, dass sie das Visum länger behalten darf? Bzw. Kann sich die Scheidung noch weiter rauszögern? (Trennungsjahr endet im Juli). Sie hat zwar nicht viel Geld, wird aber alles dafür tun die Scheidung zu verhindern um eine Abschiebung zu umgehen.
    Wie lange vorher würde man bescheid bekommen, falls sie abgeschoben werden würde?
    Kann sie gleich nach Scheidung wieder heiraten oder muss sie erstmal das Land verlassen?

    1. Team sagt:

      Hallo,

      pauschale Antworten sind in diesem Fall nicht möglich. Raten Sie Ihrem Freund zur Rechtsberatung bei einem Anwalt.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Nataliya sagt:

    Guten Tag. Bitte sagen Sie mir, wenn eine Scheidung in Kiew möglich ist, wenn einer der Ehegatten ein Bürger der Ukraine ist und der zweite ein deutscher Staatsbürger ist, wurde die Ehe 2009 in Deutschland geschlossen, und beide Ehegatten sind seit 2009 in Deutschland ansässig. Die separate Unterkunft wird ab Februar dieses Jahres beginnen. Vielen Dank.

    1. Team sagt:

      Hallo Nataliya,

      eine im Ausland geschlossene Ehe kann auch in Deutschland geschieden werden, sofern diese in Deutschland anerkannt und registriert worden ist. Wenden Sie sich für eine umfassende Beratung bitte an einen Anwalt.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Fragender sagt:

    Hallo,

    ich bin noch mit einer Brasilianerin verheiratet die ich in Dänemark geheiratet habe.
    Im Zuge des Namenswechsel haben wir uns auf dem Standesamt auf das brasilianische Recht geeinigt.

    Offensichtlich hat das ganze nicht geklappt.

    Sie bietet mir nun an das Sie die Ehe einvernehmlich in Brasilien scheiden lassen kann.
    Das scheint recht schnell und einfach dort zu gehen.

    Leider befürchte ich das Sie sobald die Scheidung in Brasilien durch ist verschwindet und ich nicht an die notwendigen Papiere komme um die Scheidung in Deutschland registrieren zu lassen.

    Meine Frage:
    Kann ich irgendwie sicherstellen das die notwendigen Papiere mich erreichen?
    Wenn ich diese Papiere nicht bekomme, kann ich die Scheidung dann in Deutschland trotzdem registrieren lassen?

    Danke.

    1. Team sagt:

      Hallo Fragender,

      leider kennen wir uns mit dem brasilianischen Familienrecht nicht aus. Bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um zu ergründen, welche Möglichkeiten und Risiken eine Scheidung nach brasilianischem Recht mit sich bringen könnten.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Ahmet sagt:

    Hallo liebes Team
    Ich bin deutscher Staatsbürger

    Ich habe am 29.04.2017 in der rürkei geheiratet und meine frau ist am 21.09.17 nach Deutschland eingereist und am 12.12.2017 hat sie bis zu 29.03.2019 aufentaltstitel bekommen
    Aber leider ist sie am 17.01.2018 um 7 uhr morgen abgehauen wie ich von ihrem Telefonat erfahren habe ist sie nach Frankreich nach ihrem bruda gegangen und möchte aich nicht mehr zurück were es ein grund ihr aufentaltstitel zu entziehen weil der bruder gesagt hat das er sie in Frankreich als asyl Bewerber melden möchte

    Ich bedanke mich im voraus

    1. Team sagt:

      Hallo Ahmet,

      hierzu können wir leider keine Auskunft erteilen, da wir uns vornehmlich mit dem Familien-, nicht dem Asylrecht in Deutschland beschäftigen. Bitte wenden Sie sich ggf. an die Ausländerbehörde, um die Sachlage klären zu lassen.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Danil sagt:

    Hallo,ich bin serbischen Staatsbürger und bin ich verheiratet seit 3 Jahre in Serbien mit eine norwegische Frau,und wir haben zusammen 1 Jahr in Deutschland gelebt. jetzt möchte ich sie scheiden lassen. Was ist meine Chance, das Visum zu verlängern? Ich habe eine Arbeitsbeziehung und mein Visum ist für 5 Jahre gültig.

    1. Team sagt:

      Hallo Danil,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Fachmann für Aufenthaltsrecht, der das entsprechend bewerten kann. Wir beschäftigen uns an dieser Stelle ausschließlich mit dem deutschen Familienrecht.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Amir sagt:

    Sehr geehrtes Team,
    Ich komme aus Tunesien und ich bin Zeit 2 Jahre in Deutschland ich bin mit deutsche Frau verheiratet wir haben uns getrennt und ich habe noch 3 Jahre Aufenthalttitel ich Arbeite und ich habe fest Vertrag die Frage ist nach die 3 Jahre bekomme ich der nächste Aufenthalttitel oder nicht.
    Vielen dank

    1. Team sagt:

      Hallo Amir,

      das kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Es hängt sicherlich maßgeblich davon ab, welche Voraussetzung der Aufenthaltsgenehmigung zugrunde liegt. Sollte etwa die Ehe die Voraussetzung sein, kann diese mit Aufhebung nicht mehr erfüllt werden, der Aufenthaltstitel erlischt schlimmstenfalls. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Stellen, um Ihre Chancen in Erfahrung zu bringen.

      Ihr Team von scheidung.org

    2. JoJo sagt:

      Hallo
      ich habe eine frage, ich habe mich von meine Frau getrennt Sie hat ein Titel, ich möchte im mein Heimatland zurückt kehren. Wenn ich kündige wird mir das so gerechnet wie ich meine letze Gehalt bekommen habe. Da ich im meine Heimatland nicht so viel verdiene wie hier, kann ich nicht soviel bezahlen. Was kann ich machen?? Ich bin seit 20 Jahren in Deutschland und mein wünsch war schon immer zurück zu kehren, hat sogar 2 jahre vor meine Scheidung ein versucht gestartet und war im mein Heimatland mit meine Familie 4 Jahre aber hat nicht so gut geklappt weil ich alleine gearbeitet habe, da ich jetzt allein bin bittet wieder die Möglichkeit an weil auch meine Kinder möchten nicht mit mir zu tun haben wollen. Was für Möglichkeits gibt es, ich möchte wirklich zurück.

      1. Team sagt:

        Hallo JoJo,

        bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an einen Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.

        Ihr Team von scheidung.org

  • Jürgen sagt:

    Sehr geehrtes Team,

    ich bin deutscher Rentner 66 Jahre Besitzer ein Hauses und Eigentumswohnung und nicht unerheblichem Barvermögen möchte meine Freundin (Nigerianerin) in Nigeria heiraten

    Ich möchte nicht das sie bei einer möglichen Scheidung mein Vermögen zu Lebenszeiten erhält.
    Kann ich eine Regelung mit einem Ehevertrag festlegen das wir bevor wir zum Standesamt gehen Regelungen festlegen das wir mit einer Gütertrennung heiraten.
    Mit welchen Höhe muss ich als Rentner dann einen Versorgungsausgleich bei einer Scheidung leisten weil sie keiner Arbeit nachgegangen ist. Wird der Ehevertrag vor der Standesamtlichen Hochzeit von beiden Seiten Unterschrieben oder reicht nur meine Unterschrift .

    Vielen Dank

    1. Team sagt:

      Hallo Jürgen,

      1. Die beiden Wahlgüterstände (Gütertrennung, Gütergemeinschaft) können nur im Rahmen eines Ehevertrages vereinbart werden.
      2. Der Güterstand kann auch noch im Laufe einer Ehe abgeändert werden, greift jedoch erst ab Änderungsdatum.
      3. Bei einem Ehevertrag handelt es sich um eine zweiseitige Vereinbarung, sodass in aller Regel die Unterschriften beider Betroffenen vonnöten sind.
      4. Beim Versorgungsausgleich finden die Rentenanwartschaften im Zuge einer Scheidung Aufteilung, die während der Ehezeit erworben wurden.

      Wollen Sie einen wirksamen Ehevertrag aufsetzen, so ist der Rat eines Rechtsanwalts anzuempfehlen.

      Ihr Team von scheidung.org

      1. Jürgen sagt:

        Vielen dank für die ausführliche Information.

        Ich habe eine weitere Frage.

        Wenn ich nach Nigeria fliege um meine Verlobte zu heiraten. Diese Hochzeit ja nach Deutschem Recht anerkannt ist diese aber weder von der deutschen Botschaft als auch vom Standesamt in Deutschland registriere lasse und meine Verlobte dann durch eine langwierige Urkundenprüfung tatsächlich ein Visum für Familienzusammenführung erhalten sollte welche nachteile hätte ich dann in Deutschland wenn ich nicht zusätzlich eine Beurkundung beim Standesamt in Deutschland durchführen würde.
        Laut meiner Info ist eine im Ausland geschlossene Ehe durch das Deutsche Recht nicht vorgeschrieben.

        1. Team sagt:

          Hallo Jürgen,

          bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen, sondern nur allgemeine Auskünfte geben können. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um eine fallspezifische Einschätzung zu erhalten und mögliche Risiken abzuklären.

          Ihr Team von scheidung.org

          1. Juergen sagt:

            Hallo liebes Team

            Frage

            Ich heirate in Nigeria bin deutscher wohnhaft in Deutschland.
            Nun wird das das Visum für Familienzusammenführung nach Deutschland von der Deutschen Botschaft untersagt.
            Konnte somit die Hochzeit in Deutschland nicht registrieren.
            Nun kommt es zur Scheidung .Wo kann ich die Scheidung einreichen ?

            Vielen Dank

            Jürgen

          2. Team sagt:

            Hallo Jürgen,

            eine im Ausland geschlossene Ehe kann ggf. auch in Deutschland geschieden werden, wenn diese hierzulande anerkannt wurde.

            Ihr Team von scheidung.org

  • Sophie sagt:

    Hallo,

    ich bin aus Bulgarien und seit 3 Jahren mit einem Deutschen verheiratet, haben ein gemeinsames Kind (Junge, 2 Jahre). Ich habe einen eigenen Job, verdiene mein eigenes Geld. Ich möchte mich von meinem Mann scheiden lassen, weil er sehr aggressiv mir und unserem Kind gegenüber ist. Habe mehrmals versucht mit ihm in Ruhe über die Scheidung zu reden, aber er hat jedes Mal sehr aggressiv reagiert und mich gedroht, dass er mir das Kind wegnimmt, wenn ich ihn verlasse. Seine Eltern stehen auch dazu, und wären bereit das Kind mir wegzunehmen wenn ich ihn verlasse. Ich habe keine deutsche Staatsangehörigkeit, mein Kind schon. Bulgarische Staatsangehörigkeit für mein Kind habe ich leider nicht beantragt. Ich habe nichts dagegen, dass er nach einer eventuellen Scheidung das Kind besucht, zu sich über die Ferien nimmt etc., aber dass das Kind auf Dauer bei ihm wohnt, will ich nicht zulassen. Ich fürchte er konnte das Kind sogar verprügeln, weil er seine Aggressivität nicht kontrollieren kann und sehr schnell genervt ist wenn das Kind weint oder ein bisschen lauter ist. Kind anschreien tut er jetzt schon, aber weil ich da bin, kann ich das Kind beruhigen oder mit dem Kind in einem anderen Zimmer gehen. Deswegen will ich, dass das Kind bei mir wohnt und ich das Sorgerecht habe. Ich bin bereit auf Unterhalt zu verzichten, nur nicht mein Kind verlieren (das habe ich ihm auch gesagt, aber er droht immer dass ich keine Rechte über das Kind habe, weil das Kind deutsch ist und ich nicht). Wo kann ich mehr über die rechtliche Grundlage lesen für Fälle wie meins: Papa und Kind haben deutsche Staatsangehörigkeit, Mutter – nicht. Kann er und seine Eltern mir das Kind wirklich wegnehmen?

    1. Team sagt:

      Hallo Sophie,

      bitte wenden Sie sich für umfassende Beratungen und Hilfestellungen an offizielle Stellen wie Familienberatungen und Jugendamt. Auch ein Anwalt kann Ihren Fall genauer beleuchten und Sie über Ihre Rechte und Pflichten umfassend aufklären.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Jörg S sagt:

    Hallo,
    Meine Freundin (Thailänderin) noch mit einem Deutschen Mann verheiratet, aber erst seit ca. anderhalb Jahren. Hat sich von dem Mann getrennt weil er nicht sehr gut zu ihr war. Denn haben wir uns kennen gelernt und leben seit 8 Monaten zusammen. Da sie nicht mehr mit dem Ehemann zusammen wohnt, will die Ausländer Behörde sie auffordern wieder aus Deutschland aus zu reisen, da ihr Visum aufgrund der Familien Zusammenführung mit dem Ehe Mann besteht. Welche Möglichkeit haben wir jetzt zu Erreichen das sie nicht zurück nach Thailand muss? Kann Sie durch eine erneute Heirat mit mir hier bleiben? Gibt es andere Möglichkeiten? Oder ist auch nicht so einfach mit unserer Hochzeit?

    1. Team sagt:

      Hallo Jörg,

      eine erneute Ehe kann in Deutschland dann eingegangen werden, wenn beide Partner unverheiratet/geschieden sind (Verbot der Doppelehe). Raten Sie Ihrer Partnerin zum besuch bei einem Anwalt, um zu ergründen, welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen und welche Rechte und Pflichten im Rahmen einer Ehescheidung zu beachten sind.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Andronache sagt:

    Hallo liebes Team,
    .ich möchte mich von meinem Mann scheiden zu lassen. Ich bin aus der Ukraine, er aus Rumanien .
    Verheiraten haben wir in Deutschland im May 2016.
    Wenn wir uns trennen werden,kann ich die Aufenthaltserlaubnis behalten oder muss ich Deutschland verlassen?
    Art des Titels meines Aufenthaltskarte ist DAUERAUFENTHALTSKARTE (Familienangehöriger EU), unbefristet .
    ich bedanke mich für ihre Antwort

    1. Team sagt:

      Hallo Andronache,

      ist die Aufenthaltserlaubnis an die Ehe mit einem EU-Bürger gebunden, kann eine Scheidung ggf. zur Aufhebung dieser führen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt genau prüfen zu lassen.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Carlos sagt:

    Hallo liebes Team,
    Zum Fall:
    Deutscher Mann geht in Sommer 2016 nach Kolumbien lernt eine Frau kennen beide verlieben sich und heiraten dann völlig übereilt in September 2016 in Dänemark weil beide in Deutschland zusammen leben möchten.
    Nach vielen hin und her bekommt die Frau von der deutsche Ausländerbehörde in November 2017 ein Visum/Aufenhaltserlaubnis wegen Ehezusammenführung. Dieses Visum/Aufenhaltserlaubnis ist ein Jahr gültig und zwar bis Demzember 2018. Jetzt ist die Ehe wegen Extreme Differenzen und Komplikationen quasi kaputt gegangen. Ein zusammen Leben ist quasi unmöglich und der deutscher Ehemann möchte die Scheidung so schnell wie möglich einreichen. Verfällt das Visum/Aufenhaltserlaubnis der kolumbianischen Ehefrau? Muss sie Deutschland verlassen? Hat der Ehemann Unterhaltskosten für die Frau zu tragen? Wie ist es mit dem Trennungsjahr?

    1. Team sagt:

      Hallo Carlos,

      ist die Aufenthaltserlaubnis an den Bestand der Ehe gebunden, kann diese mit deren Beendigung ebenfalls aufgehoben sein. Welche Ansprüche aufseiten der Ehefrau bestehen und welche Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt sein müssen, richtet sich nicht zuletzt auch nach der Zuständigkeit und dem anzuwendenden Familienrecht. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Sonderfall genauer prüfen zu lassen.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Sabine sagt:

    Ich habe im August 2017 eine marokkanische Eheurkunde unterschrieben. Sie wurde bisher nicht auf der deutschen Botschaft in Rabat legalisiert. In Deutschland ist auch nichts registriert worden. Ich bin gleich danach nach Deutschland zurückgeflogen. Eine Ehe wurde nie geführt. Ich möchte möglichst rasch diese „Ehe“ falls sie in Deutschland gültig sein sollte auflösen. Was kann ich tun?

    1. Team sagt:

      Hallo Sabine,

      die Eheauflösung ist zumeist nur insofern hierzulande möglich, als diese in Deutschland anerkannt wurde. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich bezüglich der Formalitäten und Möglichkeiten in Ihrem speziellen Fall beraten zu lassen.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Irene sagt:

    Hallo, meine Bekannte (Ukrainerin) ist mit einem deutschen seit 2 ein viertel Jahre verheiratet. Aufenthalt in DE.
    Sie hat ein 10-Jähriges Kind aus der erste Ehe mitgebracht. Das Kind besucht hier die Schule. Muttersprache hat das Kind zum Großteil vergessen.
    Seit letzten halben Jahr wird meine Bekannte und ihr Kind regelmäßig von Ehemann verprügelt. Meine Bekannte hat schon suizidal Gedanke geäußert.

    Frage: Sollte es vor der 3 Jährige Frist des Zusammenleben zur Trennung kommen, muss Sie Deutschland verlassen?
    Oder gibt es Ausnahmenregeln?

    1. Team sagt:

      Hallo Irene,

      bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen können. Raten Sie Ihrer Bekannten zum Besuch bei einem Anwalt, um sich über die Konsequenzen einer Trennung informieren zu lassen.

      Ihr Team von scheidung.org

  • rolf sagt:

    Hallo Zusammen!

    Ich (deutscher) habe vor 2 Jahren eine Russin geheiratet, durch die eheschliessung hat sie eine aufenthalsbewilligung. Anfang Jahres habe ich mich von ihr räumlich getrennt, und die scheidung im Sommer eingereicht. sie wollte das gemeinsame scheidungsbegeben unterschreiben, jedoch hat sie in zwischenzeit eine Androhung der Wegweisung erhalten, da wir den gemeinsamen Haushalt aufgelöst haben, und sie kein Anrecht auf die aufenthalsbewilligung verliert. jetzt hat sie das gemeinsame scheidungs begehren zurück gezogen, in der Hoffnung nich weggewiesen zu werden.

    aber was passiert wenn sie weggewiesen wird? wie verläuft eine Scheidung mit einem Drittstaat angehörigen die weggewiesen wurde?

    Bitte um rat

    1. Team sagt:

      Hallo Rolf,

      die Scheidung kann grundsätzlich auch über Landesgrenzen hinweg erfolgen.

      Ihr Team von scheidung.org

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