Manchmal gelangen Ehegatten kurz nach der Heirat zu dem Ergebnis, dass die Eheschließung ein immenser Fehler war, und wollen anstelle einer Scheidung mit Trennungsjahr sofort die Ehe annullieren lassen. Dabei ist der Begriff der „Eheannulierung“ im Gesetz nicht enthalten, sondern lediglich der Begriff der „Aufhebung der Ehe“. Allerdings sind die Auflösungsgründe, die umgangssprachlich einer Annullierung der Ehe entsprechen, in § 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) abschließend aufgeführt. Aber auch der Begriff „Ehenichtigkeit“ ist hier missverständlich. Denn damit ist die „Eheannullierung“ nach kirchlichem Recht gemeint.
Das Wichtigste in Kürze: Ehe annullieren
In seltenen Ausnahmefällen ist die Aufhebung der Ehe (ohne Scheidung und vorausgehendes Trennungsjahr) in Deutschland möglich. Dies ist jedoch grundsätzlich nur selten möglich. Für eine Annullierung muss das Ehepaar gemäß §§ 1313 und 1316 BGB einen Antrag bei dem zuständigen Familiengericht stellen.
Die Fristen bei der Eheannullierung richten sich nach dem zugrunde liegenden Aufhebungsgrund und liegt nach § 1317 BGB in der Regel zwischen sechs Monaten und drei Jahren.
Nach § 1314 Abs. 1 Bürgerlichen Gesetzbuches kann eine Ehe annulliert werden, wenn die Voraussetzungen für die Heirat nicht erfüllt worden sind (z. B. Minderjährigkeit, Scheinehe, Mehrehe, Geschäftsunfähigkeit). Auch nachträglich können sich im Einzelfall noch Gründe für die Eheannullierung ergeben. Mehr dazu lesen Sie hier. Ist keine der Voraussetzungen erfüllt, kommt eine Annullierung der Ehe nicht in Betracht. Die Aufhebung der Ehe kann dann nur im Rahmen einer Scheidung erfolgen.
Scheidung umgehen und Ehe annullieren lassen – Geht das?
Ehe annullieren: Voraussetzungen für die Eheschließung bereits nicht erfüllt

Soll in Deutschland eine Aufhebung der Ehe beantragt werden, ist dies möglich, wenn bereits die Voraussetzungen für die Heirat nicht erfüllt worden sind. Das ist nach § 1314 Abs. 1 BGB der Fall, wenn
- beide Ehegatten noch nicht volljährig sind
- einer der Ehepartner nicht volljährig ist und kein Ausnahmefall vorliegt, wonach für ihn eine Ehe ab dem 16. Lebensjahr möglich ist
- einer oder beide Ehegatten nicht geschäftsfähig ist
- einer der Ehepartner mit jemand anderem verheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist
- ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie oder ein Geschwisterverhältnis besteht (sogenanntes Inzestverbot)
- die Erklärungen zur Schließung der Ehe bei der Heirat nicht persönlich abgegeben wurden
Liegt einer dieser Gründe vor, ist bereits die Eheschließung ungültig, sodass die trotzdem geschlossene Ehe aufgehoben werden kann.
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Nachträgliche Gründe, um in Deutschland eine Ehe annullieren zu lassen
Neben den Aufhebungsgründen, die die Vorrausetzungen für die Ehe betreffen, existieren auch nachträgliche Gründe für eine Aufhebung der Ehe. Diese Gründe liegen vor, wenn
- ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand, § 1314 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Vorübergehende Störungen der Bewusstlosigkeit können zum Beispiel durch Alkohol- oder Drogenkonsum auftreten
- ein Ehepartner bei der Eheschließung nicht wusste, dass es sich um eine solche handelte, § 1314 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Gemeint ist damit etwa der Fall der mangelnden Sprachkenntnisse.
- ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe arglistig über solche Umstände getäuscht wurde, bei deren tatsächlicher Kenntnis er die Ehe nicht geschlossen hätte, soweit sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse bezieht, § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Der Zusatz, wonach sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse beziehen darf, ist deswegen wichtig, weil – entgegen zahlreicher Veröffentlichungen speziell im Internet – der Fall des Heiratsschwindlers eben gerade nicht erfasst ist. Dies gilt ebenso etwa für eine verschwiegene Privatinsolvenz oder der Vortäuschung von angeblichem Vermögen. Der Aufhebungsgrund ist aber gegeben, wenn etwa Impotenz oder ansteckende Krankheiten (etwa HIV-Infektion), aber auch eine frühere Ehe oder leibliche Kinder verschwiegen wurden und der andere Ehepartner bei Kenntnis dieser Umstände von einer Heirat abgesehen hätte
- ein Ehepartner widerrechtlich durch Drohung zur Heirat gezwungen wurde, § 1314 Abs. 2 Nr. 4 BGB
- beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keinen ehelichen Verpflichtungen nachkommen wollten, § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB. Davon umfasst wird in erster Linie der Fall der Scheinehe, etwa zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis

Problem bei diesen Aufhebungsgründen ist, dass deren Vorliegen kaum bewiesen werden kann. In der Praxis spielen daher auch nur die Gründe nach § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB (Täuschung über eherelevante Umstände) und § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB (Scheinehe) eine Rolle.
So funktioniert die Eheannullierung
Soll die Ehe aufgehoben werden, ist dafür von dem vom Aufhebungsgrund betroffenen Ehegatten ein Antrag an das Familiengericht zu stellen, §§ 1313, 1316 BGB. Bei den nachträglichen Gründen werden vom Gericht meistens umfangreiche Beweiserhebungen durchgeführt, um die Ehe zu annullieren. Liegt der Fall einer Scheinehe vor, kann auch die Ausländerbehörde einen Antrag auf Eheaufhebung stellen.
Ehe annullieren: Zeitraum beachten
Um eine Ehe zu annullieren beträgt die Frist für die Antragsstellung zur Eheaufhebung unter anderem ein Jahr ab Kenntnis des Irrtums über die Heirat oder die Täuschung über die Umstände, im Falle der widerrechtlichen Drohung drei Jahre ab dem Ende der Zwangslage, § 1317 BGB. Es gelten also unterschiedliche Fristen, um die Ehe aufzuheben.
Aufgrund der zahlreichen Schwierigkeiten in der Praxis, eine sofortige Eheaufhebung durchzusetzen, ist meistens eine Scheidung mit Trennungsjahr die einfachere und kostengünstigere Alternative.
Hallo, ich habe mitte Januar geheiratet und meine Frau möchte sich nun scheiden lassen. Sie ist physchich krank und zur Zeit in der geschlossenen Abteilung einer Klinik.
Kann ich die Ehe annullieren lassen.
Hallo Jürgen,
unter welchen Voraussetzungen eine Eheaufhebung bzw. -annullierung möglich ist, erfahren Sie unter: https://www.scheidung.org/ehe-annullieren-gruende/
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo meine Frage,
ist Narzismuss ein Grund für Eheanulierung?
Hallo, wir sind seit Ende 2017 verheiratet, ein Jahr später haben wir einen Sohn bekommen, ca. 4 Monate nach der Geburt ist meine noch Ehefrau sehr psychisch Krank geworden und dabei will sie nichts von mir und unserem Sohn wissen. Sie ist zurzeit in einer Klinik und kann selbst keine Entscheidung treffen, geschweige denn von arbeiten. Wir (mein Sohn und ich) leben also seit ca, 2,5 Jahre ohne sie. Es ist nicht absehbar ob sie jemals gesund wird und wann. Unter diesen umständen ist eine Weiterführung unserer Ehe unmöglich und Sinnlos. Ist eine Annullierung in unserem Fall möglich oder was sollte ich am besten tun?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Meine Frau und ich wollen die Ehe annullieren lassen. Sie wohnt in Mexiko und ich in Deutschland.Ich bin noch hier in Deutschland als Verheiratet angegeben! kann ich meinen Status als Verheiratet mit den Annullierungsunterlagen aus USA (Nevada) in Deutschland auf Geschieden setzen lassen?
Hallo! habe 2021 mit 79 Jahren nochmals geheiratet, aber nun in Polen, um nicht einsam und allein zu sein. Habe keine Angehoerige mehr und hatte nie Kinder. Meine erste Frau starb am boesen schwarzen Zellkrebs. Das erste Jahr ging auch gut, aber dann war die Hoelle los, weil ihr Sohn 6 Jahre ins Gefaengnis musste wegen Aufsichtspflichtverletzung der kleinen 4jaehrigen Tochter. Er selbst war nicht verheiratet. So musste die Mutter des Sohnes alles machen und sich fuer ihn einsetzen. Trotz guter Fuehrung ist dem Sohn aber nichts erlassen worden. Die Mama, also meine neue Frau wurde nun sehr nervoes und boese. Ich machte nichts mehr richtig, obwohl ich vorher schon eine Goldene Hochzeit hatte. Wollte ein guter Mann sein so wie frueher. Hatte niemals in den vergangenen Jahren solche Probleme. Gab schon vor der Ehe all meine Rente bis zu heutigen Tag dieser neuen Frau. Ich habe nun alles Geld ihr gegeben und selbst keines. Ich wurde nun staendig beschimpft wie: „Geh auf Dein Zimmer, Geh in die Psychatrie, verstehe fast kein polnisch wenn sie schimpft, sie hat auch keine Ehepflichten erfuellt wie etwas Sex im Monat, habe nie Ansprueche oder mal etwas Urlaub gehabt, ich solle ins Bordell gehen wenn mir so ist, ich bin doch ein ganz Alter Mann! Sie hatte mich doch aus Deutschland geholt und wollte einen Mann von 60 bis 90 Jahren. Seit der Hochzeit 2021 hat sie niemals ein nettes Wort zu mir gesagt oder gar seit 7 Jahren keinen Kuss gegeben – nichts! Ich solle mir eine neue Frau suchen. Jeder Morgen beginnt am Tag mit einer Kritik und der Abend ohne Gute Nacht!! Das soll nun mein hart erarbeitetes Rentnerdasein taeglich sein? Sie ist schon einmal geschieden und meinte sich so oft scheiden lassen zu koennen wie sie moechte! Ich bin 100prozentig ein feiner Mensch und hatte im Oeffentlichen Dienst gearbeitet und trotzdem ist sie nie zufrieden. Kann man hier annulieren oder nur Scheidung? Danke sehr! B.