Scheidung mit Ausländer oder Ausländerin – Was es zu beachten gibt

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 26. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Eine internationale Scheidung von einem Ausländer ist nach deutschem Familienrecht möglich.
Eine internationale Scheidung von einem Ausländer ist nach deutschem Familienrecht möglich.

Eine Scheidung kann kompliziert, langwierig und kostspielig sein. Dazu kommt es naturgemäß immer dann, wenn Uneinigkeiten über Folgesachen bestehen und das Familiengericht etwa über die Aufteilung des Vermögens oder den Verbleib eines gemeinsamen Kindes entscheiden muss.

Doch auch, wenn die Ehegatten im Guten auseinandergehen und die entscheidenden Punkte in beiderseitigem Einvernehmen geklärt sind, kann es kompliziert werden.

Denn wenn die Scheidung mit einem Ausländer oder einer Ausländerin ansteht, stellen sich neben den üblichen Fragen noch solche nach der Zuständigkeit des Gerichtes oder nach dem Aufenthaltsstatus des ausländischen Ehepartners.

Dieser Artikel fasst für Sie zusammen, was bei einer Scheidung für Ausländer in Deutschland wichtig ist. Dabei betrachten wir verschiedene Konstellationen, um zu verdeutlichen, was zu beachten ist, wenn die Scheidung etwa zwischen Deutschen und Ausländern durchgeführt werden soll. Aber auch Scheidungen zwischen Ausländern in Deutschland werden thematisiert.

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Welches Gericht ist bei der Scheidung mit einem Ausländer zuständig?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgeschrieben, dass eine Scheidung in Deutschland nur von einem Richter geschieden werden kann:

Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. (§ 1564 BGB)

Eine Aufhebung der Ehe durch nichtstaatliche Organe, wie etwa religiöse Institute, die in manchen Staaten durchgeführt werden kann, ist in Deutschland also nicht möglich. Allerdings kann eine im Ausland durchgeführte sogenannte Privatscheidung hierzulande unter Umständen anerkannt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die private Scheidung im Heimatland des Ausländers von staatlicher Seite anerkannt und beglaubigt wurde.

Die Scheidung mit einem Ausländer kann in Deutschland, aber auch im Heimatland des Ehepartners vollzogen werden.
Eine internationale Scheidung mit einem Ausländer kann in Deutschland, aber auch im Heimatland des Ehepartners vollzogen werden.

Nun stellt sich bei der Scheidung mit einer Ausländerin oder einem Ausländer die Frage, die Gerichte welchen Staates denn nun zuständig sind? Geregelt wird dieser Punkt in Paragraph 98 des „Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (FamFG).

Grundlegend ist zu sagen, dass ein deutsches Familiengericht immer dann eine Ehe scheiden kann, wenn einer der Eheleute die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder bei der Eheschließung hatte.

Das gilt im Übrigen auch für den Fall, dass keiner der Eheleute zum Zeitpunkt der Antragstellung in Deutschland wohnt.

Beispiel: Wenn ein Deutscher mit einer Französin verheiratet ist und in Schweden lebt, so kann die Ehe vor einem deutschen Gericht geschieden werden, insofern einer von beiden einen Anwalt beauftragt, den Scheidungsantrag hierzulande zu stellen. Doch auch eine in Schweden oder Frankreich durchgeführte Scheidung wird in Deutschland anerkannt (zur Anerkennung von ausländischen Scheidungen siehe § 107 FamFG).

Außerdem kann ein deutsches Familiengericht die Ehe scheiden, wenn beide Ehepartner zwar Ausländer sind, ihren gewöhnlichen Aufenthalt jedoch in Deutschland haben. Die Ehegatten sollten also beispielsweise ihren gemeinsamen Wohnsitz in einer deutschen Stadt haben und seit mindestens sechs Monaten dort leben. Bei kürzeren Aufenthalten wird gemeinhin nicht von gewöhnlichem Aufenthalt gesprochen

Auch wenn ein Ausländer in Deutschland lebt, sein zu scheidender Ehepartner jedoch nicht, kann die Scheidung vor einem deutschen Gericht beantragt werden. Dabei gilt die Einschränkung, dass ein hiesiges Familiengericht nur dann tätig wird, wenn eine in Deutschland durchgeführte Ehescheidung auch im Herkunftsland beider Scheidungsparteien anerkannt wird. Befragen Sie hierzu einen Rechtsanwalt oder informieren Sie sich direkt bei den Behörden des betreffenden Landes. Einige Staaten akzeptieren prinzipiell keine ausländischen Scheidungsbeschlüsse oder
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Info für gleichgeschlechtliche Partner: Für aufzuhebende Lebenspartnerschaften besagt das Familienverfahrensgesetz in Paragraph 103, dass ein deutsches Familiengericht immer dann zuständig sein kann, wenn

  • einer der Partner Deutscher ist oder bei Begründung war,
  • mindestens ein Partner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder
  • die Lebenspartnerschaft in Deutschland geschlossen wurde.

Ob eine deutsche Scheidung allerdings im Heimatland der Geschiedenen anerkannt wird, ist freilich eine andere Frage.

Schwierigkeiten mit ausländischen Gerichten

Wenn Sie anstreben, die Scheidung mit einem Ausländer in Deutschland zu vollführen, sollten Sie dies mit der anderen Partei abstimmen. Denn sobald ein ausländisches Gericht sich mit einer Scheidung befasst, das Scheidungsverfahren also rechtshängig geworden ist, kann kein deutscher Scheidungsbeschluss mehr gefasst werden.

Wenn Uneinigkeit darüber besteht, in welchem Land das Scheidungsverfahren stattfinden soll, so heißt die Devise: Schnell zum Anwalt! Denn je nachdem, vor welchem Gericht das Verfahren zuerst rechtshängig wird, entscheidet sich, in welchem Land letztlich die Scheidung stattfindet.

Dies ist auch deshalb von Bedeutung, weil sich im Zweifel nach der Rechtshängigkeit entscheidet, welches Scheidungsrecht angewendet wird. Näheres dazu lesen Sie im folgenden Kapitel.

Welches Recht kommt bei der Scheidung mit einem Ausländer zur Anwendung?

Die Trennung und Scheidung von einem Ausländer ist nach deutschem oder ausländischen Familienrecht möglich., insofern dieses dem deutschen nicht krass widerspricht.
Die Trennung und Scheidung von einem Ausländer ist nach deutschem oder ausländischen Familienrecht möglich., insofern dieses dem deutschen nicht krass widerspricht.

Jeder Staat kennt verschiedene Regelungen für die Scheidung. Beispielsweise sieht das deutsche Recht eine Trennungsphase von mindestens einem Jahr vor, bevor eine Ehe überhaupt geschieden werden kann (vergleiche § 1566 BGB). In anderen Ländern ist eine solche Trennungsphase nicht obligatorisch oder sie wird kürzer angesetzt. Auch in Kindschafts- und Unterhaltsfragen gibt es zum Teil gravierende Unterschiede.

Es kann also die Frage aufkommen, was bei der Scheidung von einem Ausländer anwendbares Recht ist. Die Antwort lautet, dass in Deutschland bei der Scheidung prinzipiell Rechtswahl besteht.

Scheidungsparteien zweier Nationen können also selbst entscheiden, nach welchem Recht sie sich scheiden lassen möchten. Möglich wird dies durch die EU-Verordnung „Rom III“, die im Sommer 2012 in Kraft getreten ist.

Eine Ehe kann dann vor einem deutschen Familiengericht nach ausländischem Recht geschieden werden, wenn

  • einer der Ehegatten die Staatsangehörigkeit jenes Landes innehat, dessen Recht zur Anwendung kommen soll und
  • die Eheleute eine einvernehmliche Rechtswahl treffen. Dies können sie am Besten durch die Schließung eines notariell beglaubigten Ehevertrages.

Wenn die Eheleute sich nicht über eine Rechtswahl einigen können oder es verpassen, eine Einigung zu erzielen, bevor Sie den Scheidungsantrag stellen, so entscheidet sich nach folgenden Kriterien, welches Recht zur Anwendung kommt:

Gewöhnlicher Aufenthalt der Ehegatten

Zunächst ist entscheidend, in welchem Land die Ehegatten zuletzt ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten.

Beispiel: Wenn im oben beschriebenen Fall ein Deutscher von Schweden aus ein deutsches Familiengericht anruft, um seine Ehe mit einer Französin zu scheiden, so kommt regelmäßig das schwedische Scheidungsrecht zum Tragen. Voraussetzung ist, dass auch seine Ehefrau in Schweden lebt oder bis vor kurzem noch dort gelebt hat.

Staatsangehörigkeit der Ehegatten

Haben beide Eheleute jedoch das Land ihres gemeinsamen Aufenthaltes verlassen oder ist einer von beiden seit über einem Jahr in einem anderen Staat ansässig, so kommt regelmäßig das Recht jenes Staates zur Anwendung, dessen Staatsangehörigkeit beide Eheleute besitzen.

Beispiel: Haben Ehegatten mit deutscher Staatsbürgerschaft gemeinsam in Italien gelebt, ihren Lebensmittelpunkt während der Trennungsphase jedoch in unterschiedliche Länder verlegt, so kommt bei einer Scheidung vor einem deutschen Gericht regelmäßig auch deutsches Recht zur Anwendung.

Angerufenes Gericht

Sollten die Scheidungsparteien weder im selben Land ansässig sein, noch dieselbe Staatsbürgerschaft innehaben, so wird das Scheidungsrecht jenes Staates angewendet, in welchem das Familiengericht angerufen wird.

Beispiel: Die französische Ehefrau des oben erwähnten Deutschen in Schweden, ist nach der Trennung vor über einem Jahr zurück nach Frankreich gegangen. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung, da das deutsche Familiengericht für die Scheidung angerufen wird. Ruft die Ehefrau jedoch zuvor ein französisches Familiengericht an, so wird in Frankreich verhandelt und nach französischem Recht entschieden.

Hier zeigt sich nun auch, wieso es im Zweifel notwendig ist, schnell zu handeln, wenn Uneinigkeit darüber besteht, nach welchem Recht die Scheidung beschlossen werden soll.

Verliert ein Ausländer bei einer Scheidung seine Aufenthaltserlaubnis?

Scheidung: Ein ausländischer Partner kann nach einer kurzen Ehe seinen Aufenthaltsstatus verlieren.
Scheidung: Ein ausländischer Partner kann nach einer kurzen Ehe seinen Aufenthaltsstatus verlieren.

Wer einen deutschen Ehepartner hat, der darf in Deutschland leben und arbeiten. Diese Erlaubnis muss in der Regel alle drei Jahre bei der Ausländerbehörde verlängert werden, was bei Eheleuten kein Problem darstellt. Doch was ist, wenn die Ehe zerbricht? Welche Auswirkung hat eine Scheidung aufs Ausländerrecht?

Ein EU-Bürger muss sich um diese Frage nicht viele Gedanken machen, da innerhalb der Europäischen Union Freizügigkeit besteht – Bürger der EU können ihren Wohnsitz unter Einhaltung weniger Bedingungen also frei wählen.

Problematisch kann es für Geschiedene aus so genannten Drittstaaten werden. Zu Komplikationen kommt es vor allem dann, wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war. Eine Scheidung mit einem Ausländer nach weniger als drei Jahren im Inland, wird diesen in der Regel die Aufenthaltsgenehmigung kosten. Nicht selten verkürzen die Ausländerbehörden den Titel sogar.

Selbstständiges Aufenthaltsrecht

Eine selbstständiges Aufenthaltsrecht erwirbt ein/e ausländische/r Mitbürger/in nach drei Jahren Ehe mit einem/einer Deutschen. Das heißt, auch wenn Sie die Scheidung mit einem Ausländer nach dessen Aufenthalt und Ehe von mindestens drei Jahren in Deutschland einreichen, wird seine Aufenthaltserlaubnis für ein weiteres Jahr verlängert.

Auch nach diesem Jahr kann der Titel verlängert werden. Hierfür ist es hilfreich, wenn der geschiedene Ausländer ein eigenes Einkommen nachweisen kann. Auch wenn aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen sind, für die der Ausländer Sorge- oder Umgangsrecht innehat, wird die Aufenthaltserlaubnis in aller Regel verlängert.

Beachten Sie, dass die Ehe mindestens drei Jahre lang in Deutschland bestanden haben muss! Eine mehrjährige Ehe, die zuvor im Ausland bestand, führt nicht zum selbstständigen Aufenthaltsrecht, wenn die Eheleute nur das letzte Ehejahr ihrer Lebensgemeinschaft gemeinsam in Deutschland verbracht haben.

Doch auch ohne vorzeitige Scheidung kann einem Ausländer die Aufenthaltserlaubnis faktisch entzogen werden. Selbst eine mehrwöchige Trennung kann die Ausländerbehörde dazu veranlassen, die Erlaubnis zu verkürzen. So muss der ausländische Ehepartner unter Umständen das Land verlassen, bevor die Scheidung überhaupt rechtskräftig wird.

Trotz kurzer Ehe das Aufenthaltsrecht nicht verlieren

In bestimmten Fällen erlischt das Aufenthaltsrecht nicht, obwohl die Scheidung mit der Ausländerin oder dem Ausländer vor dem Ablauf der oben beschriebenen Dreijahresfrist durchgeführt wird. Dies gilt vor allem bei so genannten Härtefällen – wenn dem ausländischen Ehepartner also nicht zugemutet werden kann, die Ehe aufrecht zu erhalten.

Sie verlieren Ihre Aufenthaltserlaubnis trotz früher Scheidung laut Ausländerrecht nicht, wenn eine Härtefallscheidung vorliegt.
Sie verlieren Ihre Aufenthaltserlaubnis trotz früher Scheidung laut Ausländerrecht nicht, wenn eine Härtefallscheidung vorliegt.

Dies ist erfahrungsgemäß vor allem bei beständiger psychischer oder physischer Gewalt in der Ehe der Fall, die sich gegen den Partner oder gegen die Kinder richtet. In der Praxis sind diese Gewaltausbrüche durch Zeugen zu beweisen. Auch Arztatteste oder Aufenthalte im Frauen- oder Männerhaus können als Beweismittel vor Gericht angeführt werden.

Oftmals muss auf Antrag verhindert werden, dass ein Prozess zur Härtefallscheidung nach weniger als drei Jahren Ehe in Deutschland zur Entziehung des Aufenthaltsrechts durch die Ausländerbehörde führt. Die Behörde muss also davon in Kenntnis gesetzt und überzeugt werden, dass ein Härtefall vorliegt und deshalb die Erlaubnis nach § 31 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht entzogen werden darf.

Weiterhin wird die Aufenthaltserlaubnis in der Regel nach der Scheidung mit einem Ausländer nicht verkürzt oder verweigert , wenn

  • das Kindeswohl gemeinsamer Kinder gefährdet wird. Dem Kinde sollen die Eltern nicht entrissen werden.
  • im Heimatland des Ausländers eine bestimmte medizinische Versorgung nicht gewährleistet werden kann, die ihm hier zugutekommt und auf die er nachweislich angewiesen ist.
  • der Ausländer in seinem Heimatland Diskriminierungen ausgesetzt wäre. Oftmals betrifft dies geschiedene Frauen, deren Status in einigen Ländern nachweislich herabgesetzt wird.

Jeder dieser Gründe muss der zuständigen Ausländerbehörde nachgewiesen und plausibel gemacht werden. Sollte Ihnen oder Ihrem geschiedenen Ehepartner trotzdem die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Welche Unterhaltsansprüche bestehen nach der Scheidung mit einem Ausländer?

Wenn die Scheidung mit einer Ausländerin oder einem Ausländer nach deutschem Recht durchgeführt wird, entstehen prinzipiell dieselben Unterhaltsansprüche wie bei einer Scheidung von Ehegatten mit deutscher Staatsbürgerschaft. Dies gilt insbesondere für den Kindesunterhalt.

Beim Ehegattenunterhalt kann es jedoch zu entscheidenden Ausnahmen kommen. Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt sollen in erster Linie „ehebedingte Nachteile“ ausgleichen. Richter können bei der Berechnung desselben also den Umstand berücksichtigen, dass der ausländische Ehepartner ohne Eheschließung womöglich gar nicht nach Deutschland gekommen wäre. Dies kann sich auf die Unterhaltsberechtigung negativ auswirken, wenn in dem entsprechenden Heimatland wesentlich geringere Löhne gezahlt werden.

So geschehen in einem Grundsatzurteil durch den Bundesgerichtshof (BGH) vom 16. Januar 2013. Mit dem Aktenzeichen XII ZR 39/10 wurde ein Fall verhandelt, in welchem eine Ukrainerin nach zwölf Jahren Ehe unbefristeten Ehegattenunterhalt durch ihren geschiedenen Mann beanspruchte.

Die Scheidung mit einem Ausländer kann auch einen Unterhaltsanspruch begründen.
Die Scheidung mit einem Ausländer kann auch einen Unterhaltsanspruch begründen.

Dieser wurde ihr verwehrt. In der Urteilsbegründung führte der BGH aus, dass die Frau ohne die Eheschließung nicht nach Deutschland gekommen wäre.

Hier wurde ihr ein Lebensstandard ermöglicht, den sie in ihrem Heimatland voraussichtlich nicht hätte erreichen können. Sie war vor der Ehe als Sekretärin tätig.

Nach der Ehe hätte sie ihren Lebensmittelpunkt außerdem wieder in die Ukraine verlegen können, wo sie auf dem Arbeitsmarkt durch ihre während der Ehezeit erworbenen guten Deutschkenntnisse mutmaßlich sogar besonders gute Chancen hätte.

Es lässt sich an diesem Beispiel erkennen, dass gerade Unterhaltsfragen besonders kompliziert werden können, wenn die Scheidung mit einem Ausländer ansteht. Denn entscheidend kann nicht der Lebensstandard während der Ehe sein, sondern die Verhältnisse im Heimatland des Ehepartners.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Scheidung mit Ausländer oder Ausländerin – Was es zu beachten gibt
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Kommentare

  • S. sagt:

    Ich bin Britin, mein Mann ist Deutscher. Wir haben in 1998 in Deutschland geheiratet. Wir wohnen seit 2007 in Irland, haben ein Kind, das in Deutschland geboren ist. Wir sind seit 1,5 Jahr getrennt. In Irland muss man mindestens 4 Jahre getrennt sein, bevor man sich scheiden lassen kann. Kann ich mich in Deutschland scheiden lassen? Ich habe einen deutschen Anwalt gefragt, aber er meinte da wir mehr als 10 Jahre in Irland leben, müssen wir uns in Irland scheiden lassen. Stimmt das?
    Besten Dank!

    1. Team sagt:

      Hallo,

      an dieser Stelle gibt es keinen Grund an den Aussagen Ihres Anwaltes zu zweifeln. Wenden Sie sich bitte an einen anderen Kollegen, wenn Sie diesbezüglich eine zweite rechtliche Meinung einholen möchten. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Jochen sagt:

    Hallo liebes Team,
    ich bin mit einer Frau aus Montenegro seit 9 Jahren verheiratet. Sie lebt mit mir und 2 Kindern hier in Deutschland. Sie muss alle 3 Jahre ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängern, da sie hier nicht arbeitet und ich meine Einkommensverhältnisse dem Ausländeramt nicht mitteile. Unser Lebensunterhalt hier ist gesichert, wohne im Eigenheim und lebe von Ersparnissen bzw. einem Erbe welches ich vor 10 Jahren gemacht habe. Beide Kinder haben einen deutschen Pass, da ich von Geburt an Deutscher bin. Meine Frage ist, wie würde sich der Status meiner Frau nach einer Scheidung verändern bzw könnte sie in Deutschland bleiben?? Viele Grüsse

    1. Team sagt:

      Hallo Jochen,

      ausschlaggebend ist dabei vermutlich, an welche Bedingungen der Aufenthaltstitel gebunden ist.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Rainer sagt:

    hallo liebes Team,,
    Ich bin Deutscher und mit einer Thailänderin verheiratet. Wir haben im Juni 2015 in Thailand geheiratet und seit August 2015 lebt meine Frau hier bei mir in Deutschland. Seit Mai 2017 haben wir ihren Sohn aus Thailand geholt der nun auch bei uns lebt und hier in Deutschland zur Schule geht. seitdem ihr Sohn hier ist habe ich mehr und mehr das Gefühl dass sie nicht wegen mir in Deutschland ist sondern nur um hier in Deutschland leben zu können und ihrem Sohn eine gute Zukunft zu ermöglichen.
    Sie droht mir dass sie mich verlassen wird und ich für sie zahlen muss, sie wird handgreiflich mir gegenüber und ich habe das Gefühl dass sie nur noch abwartet mit mir verheiratet ist. Ich möchte mich trennen weiß aber dass sie definitiv nicht ausziehen wird aus meiner Eigentumswohnung und sobald ich dieses ansprechen werde wird sie wahrscheinlich mit einem Wutausbruch alles kaputt machen zu Hause.
    ich weiß überhaupt nicht wie ich mich verhalten soll ich möchte mich trennen und spiele schon mit den Gedanken sie beim nächsten Aufenthalt in Thailand im Juni 2018 sie sitzen zu lassen und ihren Rückflug zu canceln somit hätte ich ihren Auszug schon mal hinter mich gebracht. Natürlich möchte ich nicht dass sie mich hier nach drei Jahren in Deutschland verlässt und ich ein Leben lang Unterhalt zahlen muss sie lebt hier in Deutschland nur von mir hat kein eigenes Einkommen und für ihren Sohn habe ich eine Verpflichtungserklärung unterschrieben. Da mit ihr überhaupt nicht vernünftig zu reden ist über eine Trennung, da sie darauf höchstwahrscheinlich mit einem Tobsuchtsanfall reagieren würde, möchte ich eigentlich nur noch wissen wie kann ich mich von ihr scheiden lassen am besten nach thailändischem recht damit ich das Trennungsjahr nicht mehr abwarten muss. Muss ich aus meiner Eigentumswohnung ausziehen?
    Was für Folgen hätte es würde ich sie tatsächlich in Thailand sitzen lassen und nachträglich die Scheidung beantragen. Zur Zeit leide ich sehr bin in einer Klinik für vier Wochen und traue mich nun endlich meine Gedanken auszusprechen. Ich werde zu Hause überhaupt nicht beachtet gehe nur arbeiten und habe das Gefühl in zehn Monaten wird sie gehen da sie dann drei Jahre hier die Ehe mit mir gelebt hat. Um mich selber vor ihren Wut und Gewaltausbrüchen zu schützen und weiß sie wird definitiv nicht aus meiner Wohnung raus ohne alles zu zerstören spiele ich mit dem Gedanken im Juli nächsten Jahres sie in Thailand sitzen zu lassen und ihre Gesamten Kleidung nach zuschicken um die Trennung durchzuziehen. Natürlich würde ich auch freiwillig sie und ihren Sohn in Thailand unterstützen und ihr Geld zukommen lassen ich möchte halt nur nicht dass sie noch mal zurück nach Deutschland kommt und hoffe dass ich mich mit diesem Schritt nicht strafbar mache.

    1. Team sagt:

      Hallo Rainer,

      wir bedauern Ihre derzeitige missliche Lage, können Ihnen an dieser Stelle jedoch keine Rechtsberatung erteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihrer Ehefrau im Falle einer Scheidung prüfen zu lassen.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Birte sagt:

    Hallo liebes Team,
    auch ich habe vor, mich von meinem marokkanischen Mann scheiden zu lassen. Ich bin Deutsche und wir haben vor 5 Jahren, zwar in Marokko geheiratet, die Ehe aber in Deutschland anerkennen lassen. Mein Mann war vor 5 Jahren (aufgrund der persönlich erforderlichen Anwesenheit aufgrund des Ehefähigkeitszeugnisses) mit einem schweizer Visum in Deutschland. Seitdem nicht mehr und er hat sich auch nie bei der dt. Botschaft um ein Visum bemüht. Ich bin die letzten Jahre, mehr oder weniger regelmäßig, in den Urlauben nach Marokko geflogen. Wir haben keine Kinder und er ist mit der Scheidung einverstanden. Allerdings habe ich ihm in der Ehe gelegentlich Geld geschickt und möchte dies zurück. Die Überweisungsbelege habe ich noch. Ist unter den Umständen, dass wir nie zusammen gelebt haben ein Trennungsjahr zwingend erforderlich? Er hat in Marokko keinen festen Job mit Arbeitsvertrag. Hat er Anspruch auf Unterhalt? Was ist zuerst zu tun und an wen muß ich mich wenden? Vielen Dank schon mal im Voraus für die Hilfe!

    1. Team sagt:

      Hallo Birte,

      die Rückforderung von Zuwendungen ist in der Regel nur dann möglich, wenn entsprechende Vereinbarung für den Trennungsfall getroffen wurden. Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt sowie nachehelichen Unterhalt kann bestehen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt einer genaueren Prüfung zu unterziehen und auch die Zuständigkeiten zu klären.

      Ihr Team von scheidung.org

  • K. sagt:

    Hallo ich bin zeit 1997 verheirate will mich scheiden lassen mein mann ist selbsstendig wir haben auch eigene Haus gebaut,ich arbeite raus von zuhause er in gescheft, haus un gescheft ist in gleiche Grundstuck ich habe meine stattburgerschaft zeit sehr lange. Wir haben ein kind 17 Jahre alt,mein Mann sagst su mir wenn ich mir scheide von ihn kann ich nur meine klamoten raus weil ich bekomme kein Cent wir habe alles gemeinsam geschaft er mach meine leben sehr schwert zeit ich arbeiten er wollte das ich nur zuhause und seine wùnschen angeh und vielen Jahre habe ich mit gemacht aber das war nicht meine einstellungen von eine Ehe,also habe ich arbeite angefangen vor 10 Jahren,zeit diese zeit streiten wir nur ich kann nicht mehr. Die frage ist werde fùr mich eine schwerige scheidung sein,oder habe ich eine mòglichkeit auch wen er nicht will die scheidung mich scheiden zu lassen, und wenn ich anspruch habe an unterhalt, oder nicht nur meine klamoten raus. Und noch was ich arbeite aber habe keine ausbildung was ich verdine es ist nicht viel.

    1. Team sagt:

      Hallo,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Jeder der Ehegatten kann einen Scheidungsantrag einreichen. Ein Anspruch auf Unterhalt ergibt sich durch die Trennung ggf. und kann mitunter auch nach der Scheidung weiterhin bestehen. Ein Rechtsanwalt kann Sie über Ihre Ansprüche und die Scheidungsfolgen umfassend aufklären.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Alisa sagt:

    hallo,

    ich bin aus K. Ich bin mit einem Deutschen verheiratet seit einem Jahr, hab meinen Sohn in die Ehe mitgebracht. Ich arbeite nicht, obwohl ich in meinem Land gute Berufsqualifikation als Deutschlehrerin habe. Es ist bürokratiemäßig schwer. Als ich ihm gesagt habe, dass ich eine Ausbildung machen will, sagte er auf ein Mal, dass er scheiden lassen will und mit einer anderen Frau zusammen sein will. Kann ich in Deutschland bleiben?weil ich befristeten Aufenthaltstitel habe und mein Sohn auch. Mein Sohn will auch hier bleiben. Er geht in die deutsche Schule gern, hat Freunde

    1. Team sagt:

      Hallo Alisa,

      ausschlaggebend ist mitunter auch, auf welcher Grundlage die Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde oder einen Anwalt, um zu erfragen, welche Auswirkungen eine Scheidung in Ihrem Fall haben kann.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Vali sagt:

    Hallo ich komme aus kosovo ich bin verheiratet mit eine frau kroatische Eu Bürger und ich habe so viel stress von sie .
    Sie sagt mir jetzt sie will Scheidung und sie sagt das ich wird nach kosovo Geschick wenn sie scheidung hat weil ich habe Aufenthaltkarte gekriegt weil ich bin mit sie verheiraten aber ich bin hier seit 2014 ich war asyl und wenn sie scheidung macht muss ich Deutschland verlassen oder gibt Möglichkeit das ich hier kann bleiben ich bedanke mich für ihre Antwort

    1. Team sagt:

      Hallo Vali,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt klären und Ihre Chancen prüfen zu lassen. Dies lässt sich an dieser Stelle nicht bewerten.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Marie sagt:

    Mein Ex-Mann (Kanadier) und ich sind seit mehr als 3 Jahren verheiratet (in Deutschland) und nun im Trennungsjahr. Wir haben einen 4-Jährigen Sohn und üben gemeinsam die Sorge und den Umgang aus (Wechselmodell). Wird er das Aufenthaltsrecht behalten wenn er a) nach der Scheidung nicht erwerbstätig ist oder b) das Sorgerecht mir zugesprochen wird?

    1. Team sagt:

      Hallo Marie,

      das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein abtrennbarer Teil des Sorgerechts. Sollte einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen werden, hebt sich somit für den anderen in der Regel auch das ABR auf. Die Erwerbstätigkeit allein ist nicht ausschlaggebend für das Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenden Sie sich für eine genaue Klärung bitte an Ihren Anwalt.

      Ihr Team von scheidung.org

  • curaz sagt:

    Hallo Team,
    Ich bin aus Ghana und seit 2010 mit eine Deutsche verheiratet und habe seit dieses Monat die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, werde ich irgend eine schwerigkeit bekommen wenn wir uns jetzt scheiden lassen? oder gibt es ein zeit Abstand nach die Verleihung, das ich mich achten muss? nicht das man glaubt, dass ich sie für dieses zweck geheiratet habe.
    Mfg
    cura

    1. Team sagt:

      Hallo Curaz,

      uns ist hier nicht bekannt, dass die Staatsbürgerschaft zunächst nur begrenzt vergeben wird. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Darko sagt:

    Hallo ,
    Eine Bekannte aus Weißrussland ist mit einem deutschen verheiratet . Seit ca 18 Monate . Sie hat Arbeit verdient ihr eigenes Geld . Er sitzt im Gefängnis und macht ihr probleme . Sie will sich scheiden lassen aber hat Angst abgeschoben zu werden . Integration Kurs und deutsch B 1 hat sie bestanden und den Führerschein auch umgeschrieben und alles gemacht . Was passiert wenn sie sich jetzt trennen würde ?

    1. Team sagt:

      Hallo Darko,

      bitte raten Sie Ihrer Bekannten zum besuch bei einem Anwalt, um den Sachverhalt entsprechend prüfen zu lassen. Wir können und dürfen an dieser Stelle keine rechtliche Einschätzung abgeben.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Margarita sagt:

    Hallo ich bin die Margarita und möchte meinen Freund helfen, er möchte sich von seiner noch Ehefrau scheiden lassen aber sie erpresst ihn, dass er sonst Aufenthaltsgenemigung verliert, sie selber ist Russin ob Sie deutsche Staatsangehörigkeit hat weiß ich nicht würde aber gerne für beide Fälle Auskunft kriegen, geheiratet haben Sie in Litau vor 4 Jahren nächstes Jahr sind es 5, er hat zwar Job aber nicht auf Fest ist selber Aserbaidschaner, was kann er machen in dem Fall wo er sich scheiden soll?was er braucht? Und vor allem wie sieht dann mit dem Aufenthalt aus? Im voraus danke.

    1. Team sagt:

      Hallo Margarita,

      ausschlaggebend ist, an welche Bedingung die Aufenthaltsgenehmigung selbst geknüpft ist. Bitte raten Sie Ihrem Freund zum Besuch bei einem Anwalt, um sich diesbezüglich umfassend beraten zu lassen. Wir können an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.

      Ihr Team von scheidung.org

  • verzweifelter Vater sagt:

    Hallo ich bin mit einer tunesierin verheiratet wir haben nun 2 Kinder. Damals hatte ich eine familienzusammführung beantragt um meine Frau hier nach Deutschland zu holen. Sie hat nun ein unbefristetenaufenthalt.

    Meine Frage würden wir in Tunesien uns scheiden und ich wie bei der Heirat es durch das Auswärtige Amt beglaubigen lassen und hier bei der ausländischen Behörde.
    Müsste ich eheunterhalt zahlen?
    Meine Frau hat hier in Deutschland nie gearbeitet.
    Kinder unterhalt ist für mich selbstverständlich.
    Gibt es auch die möglicht das Sorgerecht zu bekommen? Als Mann hat man es ja immer schwer.
    Und was ist mit ihren Aufenthalt kann sie ihn verlieren? Oder verkürzen?

    1. Team sagt:

      Hallo,

      Ihre Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten. Ein Anspruch auf Unterhalt kann regelmäßig bestehen, wenn der andere Ehegatte andernfalls auf Sozialleistungen angewiesen wäre. Grundsätzlich können auch Väter das alleinige Sorgerecht beantragen. Ob das Gericht diesem Antrag zustimmen wird, obliegt allein dessen Entscheidung und lässt sich nicht pauschal festlegen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich über die Scheidungsfolgen aufklären zu lassen (auch bezüglich des Aufenthaltstitels).

      Ihr Team von scheidung.org

  • A sagt:

    Hallo,
    meine Frau (Japan) und ich sind 3 1/2 Jahre verheiratet. Die Ehe wurde in Deutschland geschlossen.
    Meine Frau hat in dieser Zeit nicht gearbeitet sondern eine Ausbildung gemacht.
    Was passiert wenn wir uns jetzt trennen …
    1. Welche Unterhaltsansprüchen, Ausgleichszahlungen kann Sie fordern?
    2. Mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis?

    Während der Ehe bin ich für sämtliche Kosten aufgekommen.
    Vielen Dank

    Und was ich noch vergessen hat: Meine Frau ist wegen der Heirat nach Deutschland gekommen, ansonsten wäre Sie in Japan geblieben.

    1. Team sagt:

      Hallo,

      1. Die Unterhaltsansprüche richten sich in der Regel nach der Einkommensdifferenz. Etwaige Ansprüche können auch nach der Scheidung noch bestehen. Ausgleichsansprüche können in Bezug auf den Zugewinn und die Rentenanwartschaften bestehen. Darüber hinaus auch bezogen auf den gemeinsamen Hausrat. Hierbei ist der Einzelfall zu betrachten.

      2. Dies richtet sich in der Regel nach dem Grund, an den die Aufenthaltserlaubnis gebunden ist. Ggf. kann diese auch an die Ausbildungsdauer gekoppelt sein/werden.

      Richten Sie sich an einen Anwalt, um die möglichen Ansprüche Ihrer Ehefrau im Einzelnen beziffern und begründen zu lassen.

      Ihr Team von scheidung.org

  • L. sagt:

    Hallo,
    ich bin Kubanerin und mit einem deutschen seit vier Jahren verheiratet. Vor drei Monaten leben wir leider nicht mehr zusammen.

    Ich bin im 3 Lehrjahr meines Ausbildung und vor kurze Seit konnte ich meine Niedererlassung haben. Aber aufgrund unsere Trennung war das nicht möglich. Momentan habe ich nur eine Auffentalstittel, die nur gültig bis zum Nächten Monat ist.

    Hätte ich recht hier in Deutschland zu bleiben?
    Könnte ich wenigsten meine Ausbildung beenden?

    Mit freundlichen Grüße

    1. Team sagt:

      Hallo,

      wenden Sie sich für die Klärung der Frage bitte an das Bundesamt. Es handelt sich stets um Einzelfallentscheidungen, sodass keine pauschale Antwort an dieser Stelle gegeben werden kann.

      Ihr Team von scheidung.org

  • L.B. sagt:

    Hallo, meine Freundin aus der Ukraine hat vor anderthalb Jahren einen Deutschen in Deutschland geheiratet. Nun hat sie entdeckt, dass er sie die ganze Zeit mit mehreren Frauen betrogen hat. Davon gibt es handfeste Beweise. Kann sie möglichst schnell mit ihrem Sohn aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, ohne dass sie ihre Aufenthaltserlaubnis verliert ? Sie hat einen festen Vollzeitjob.

    1. Team sagt:

      Hallo,

      das lässt sich an dieser Stelle nicht pauschal beantworten und richtet sich nach der Entscheidung des Bundesamtes und den Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis. Raten Sie Ihrer Freundin zum Besuch bei einem Anwalt.

      Ihr Team von scheidung.org

  • M. sagt:

    Hallo, meine tochter ist iranerin und seit 17 jahren wohnt im deuchland. Sie hat seit zwei und halb jahren mit ein mann aus iran geheiratet. Ihre mann ist auchzwei und halb jahren im deutschland.
    Meine tochtet will von im scheiden und möchte nicht im januar2018 seine aufenhaltnis untrschreiben.
    Können sie uns sagen wie geht das?
    Wenn meine tochter nicht unterschreibt, muss er deutschland verlassen? Oder was?
    Mfg

    1. Team sagt:

      Hallo,

      die Scheidung können Sie auch vor einem deutschen Gericht veranlassen. Hierzu ist in ein Anwalt vonnöten. Bitte raten Sie Ihrer Tochter zum Besuch bei einem Anwalt, um sich über die Möglichkeiten einer Scheidung und die Folgen informieren zu lassen. Wenden Sie ggf. auch an das iranische Konsulat, um sich entsprechend informieren zu lassen.

      Ihr Team von scheidung.org

  • R. sagt:

    Hallo ich bin Marrokanierin ich bin gerada 4 jahren in deutschland ich war verheiratet mit deutsch wir haben ein kind .wir sind schon getrinnt jeszt trinung jahr vorbei ich habe schon unbefristet ich möchte besuchen meine family in Marroko er kann was machen und lasse mich nicht wieder zuruck in Deutschkand?

    1. Team sagt:

      Hallo,

      eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist in aller Regel nicht an bestimmte Voraussetzungen mehr gebunden. Wenden Sie sich im Zweifel noch vor Ihrer Reise an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit entsprechende Schadhandlungen durch Ihren Mann denkbar wären.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Gizmo sagt:

    Was tun, wenn der ausländische Noch-Ehepartner zurück im Heimatland (oder einem Drittstaat) ist und nicht kooperiert? Ich bekomme auf jegliche Anfragen nach Anschrift keine Antwort. Ich möchte die Scheidung in Deutschland beantragen, denn hier haben wir gemeinsam gelebt, bevor wir uns trennten und er zurück ging. Ihn interessiert aber offenbar die Scheidung herzlich wenig. Kann die Ehe auch in Abwesenheit geschieden werden?

    1. Team sagt:

      Hallo Gizmo,

      in seltenen Ausnahmefällen kann die Scheidung auch bei fehlender Mitwirkung erfolgen. Es bedarf hierzu jedoch umfangreicher Nachweise, dass der Kontakt zu dem Betroffenen nicht herstellbar ist bzw. dieser bei der strikten Verweigerungshaltung bleibt. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. um sich über Ihre Möglichkeiten beraten zu lassen.

      Ihr Team von scheidung.org

  • Petra sagt:

    Hallo ich frage für einen Freund er ist aus Marokko hat vor ca 4 Monaten eine Deutsche geheiratet die ihm fremd geht Wenn er sich jetzt scheiden lassen würde müsste er dann Deutschland wieder verlassen

    1. Team sagt:

      Hallo Petra,

      diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da hierbei auch der Grund der jeweiligen Aufenthaltserlaubnis von Bedeutung ist. Raten Sie Ihrem Freund zum Besuch bei einem Anwalt, um sich hierzu beraten zu lassen.

      Ihr Team von scheidung.org

  • olaf sagt:

    Hallo Ihr Lieben !

    Meine Frau kommt aus Nigeria und (ich bin Deutscher) wir haben in Nigeria geheiratet, die Ehe aber noch nicht hier eintragen lassen.
    Können wir uns in Nigeria scheiden lassen ? Und gelten wir dann in Deutschland (und in Nigeria) als geschieden ?
    Alles Gute an alle Leidenden !
    Olaf

    1. Team sagt:

      Hallo Olaf,

      eine Ehe kann hierzulande häufig nur geschieden werden, wenn diese auch entsprechend in Deutschland registriert und anerkannt wurde. Die Scheidung in Nigeria ist ggf. möglich. Wenden Sie sich für eine Bewertung Ihres Einzelfalls bitte an einen Anwalt.

      Ihr Team von scheidung.org

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