Neben Zugewinn- und Gütergemeinschaft kennt das Güterrecht in Deutschland nur noch einen weiteren möglichen Güterstand: die Gütertrennung. Sie zählt neben der Gütergemeinschaft zu den sogenannten Wahlgüterständen, die im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung – in der Regel dem Ehevertrag – zwischen den Eheleuten in Kraft tritt. Doch wie gestaltet sich die Gütertrennung in der Ehezeit? Und was geschieht im Falle einer Trennung oder Scheidung?
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Das Wichtigste in Kürze
- Gütertrennung bezeichnet die Auflösung eines gemeinsamen Haushalts in zwei.
- Wie die Gütertrennung ablauufen soll, kann bereits im Ehevertrag festgelegt werden.
- Besonders wichtig ist eine Vereinbarung wenn Unternehmen im gemeinsamen Besitz sind.
Gütertrennung – Was mein ist, bleibt mein?
Die Gütertrennung als Wahlgüterstand der Eheleute
Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet im Ehe- und Familienrecht drei Formen des Güterstands:

1. den gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft)
2. die Wahlgüterstände:
- Gütergemeinschaft
- Gütertrennung
Einer der zwei Wahlgüterstände kann nur dann bei Eheschließung in Kraft treten, wenn Entsprechendes im Rahmen einer ehelichen Vereinbarung – dem Ehevertrag – zwischen den Eheleuten rechtsgültig vereinbart worden ist. Verzichten die Ehepartner auf einen entsprechenden Vertrag, treten sie automatisch in den gesetzlichen Güterstand – die Zugewinngemeinschaft – ein.
Im Rahmen der vertraglichen Festlegung muss dabei nicht explizit die Gütertrennung Erwähnung finden. Es genügt in der Regel, im Zuge dessen die Zugewinngemeinschaft auszuschließen.
Die vertragliche Vereinbarung über einen Wahlgüterstand muss beim zuständigen Amtsgericht eingetragen sein, um auch im Außenverhältnis Rechtsgültigkeit zu erlangen. Ein Ehevertrag zur Gütertrennung kann dabei jederzeit aufgesetzt werden. Auch während eines laufenden Scheidungsverfahrens können Sie die Gütertrennung nachträglich vereinbaren.
„Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern.“ (§ 1408 Absatz 1 BGB)
Die Gütertrennung ist in Deutschland nur selten anzutreffen, da der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ebenfalls mit Gütertrennung einhergeht und für den Scheidungs- und Trennungsfall zudem auf die jeweiligen Ansprüche angepasst werden kann (modifizierte Zugewinngemeinschaft).
Doch was ist Gütertrennung genau?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findet sich nur ein Paragraph, der sich explizit mit dem Güterstand der Gütertrennung in der Ehegemeinschaft auseinandersetzt:
„Schließen die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand aus oder heben sie ihn auf, so tritt Gütertrennung ein, falls sich nicht aus dem Ehevertrag etwas anderes ergibt. Das Gleiche gilt, wenn der Ausgleich des Zugewinns ausgeschlossen oder die Gütergemeinschaft aufgehoben wird.“ (§ 1414 BGB)
Die Ehegatten können im Rahmen eines notariell beglaubigten Ehevertrages die Zugewinngemeinschaft ausschließen. Durch den Ausschluss trifft in der Regel automatisch die Gütertrennung zu. Im Falle einer Trennung und Scheidung bzw. bei vorzeitiger Auflösung der anderen Güterstände, tritt ebenfalls automatisch die Gütertrennung in Kraft.
Bei der Gütertrennung fallen die Vermögensmassen der Ehegatten nicht in eins – sie bleiben getrennte Vermögensmasse. Es ist unerheblich, ob die Güter während oder vor der gemeinsamen Ehezeit erworben wurden. Jede der ehelichen Parteien verfügt allein über ihr Vermögen. Faktisch steht die Gütertrennung in diesem Punkt neben der Zugewinngemeinschaft.
Doch ist hier anders als beim gesetzlichen Güterstand zum Zugewinn keine Zustimmungsverpflichtung gegeben, bei der für die Verfügung über das Gesamtvermögen die Zustimmung des Partners vonnöten ist. Verweigert der Partner in der Zugewinngemeinschaft die Zustimmung einer Vermögensverfügung, tritt die Rechtsgültigkeit des eingegangenen Vertrages außer Kraft.
Bei der Gütertrennung bleibt gewissermaßen alles beim Alten: Die Partner leben ein selbstbestimmtes Leben und können ihre Vermögensmassen selbstbestimmt verwalten – unter vermögensrechtlichem Standpunkt verhält es sich hier, als wären sie weiterhin unverheiratet.
Besonders bei Unternehmern und Selbstständigen dient die Vereinbarung der Gütertrennung bei Eheschließung dem Schutz des Unternehmens. Im Falle einer Scheidung könnte dies sonst nämlich stark gefährdet sein. Insgesamt ist die Gütertrennungsvereinbarung in Deutschland jedoch selten anzutreffen.
Doch was geschieht bei einer möglichen Trennung oder Scheidung? Können die Ehegatten gegenseitig Ansprüche auf das Vermögen des jeweils anderen erheben?
Zum Erbrecht bei Gütertrennung
Ein wesentlicher Nachteil der Gütertrennung zeigt sich, wenn die Ehe nicht durch Scheidung, sondern durch den Tod eines Ehegatten endet. Während der Hinterbliebene im Falle der Zugewinngemeinschaft auch im Todesfall Anrecht auf den steuergünstigen Zugewinnausgleich hat – in der Regel ein Viertel über dem Pflichtteil – wird das Erbe bei vereinbarter Gütertrennung voll versteuert. Ist er nicht als Erbe eingesetzt, kann er zudem keine weitergehenden Ansprüche stellen. Die pauschale Erbteilerhöhung (§ 1371 BGB) entfällt bei Bestehen der Gütertrennung im Todesfall des Ehepartners.
Möchten die Ehepartner daher die Gütertrennung vereinbaren, wäre es angebracht, für diesen Sonderfall den Ausgleich des Zugewinns zuzulassen und dies im Ehevertrag eindeutig einzubeziehen.
Die Gütertrennung kann auch nur für den Fall der Ehescheidung vereinbart werden. Verstirbt einer der Ehegatten, kann so weiterhin der gesetzliche Güterstand als Maßstab dienen.

In den meisten Fällen vermag jedoch auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft Ähnliches zu leisten: Die Eheleute können hier ehevertraglich den gesetzlichen Güterstand rechtsgültig an ihre jeweiligen Lebensverhältnisse anpassen.
Die Zugewinngemeinschaft ist dem Wesen nach der Gütertrennung gleichzustellen. Ein Unterschied zeigt sich erst im Falle der Ehescheidung und im Erbrecht. Beim gesetzlichen Güterstand erfolgt dann zumeist der Zugewinnausgleich, beim Güterstand bleibt die Ausgleichsforderung gemäß Ehegattenerbrecht hingegen aus.
Das bedeutet jedoch nicht, dass im Zuge der Gütertrennung bei Scheidung generell sämtliche vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen ausgeschlossen sind. Im Gegenteil: Hausratsteilungen, gemeinsames Vermögen und gemeinschaftliche Schulden finden ebenso Betrachtung wie Fragestellung zum Versorgungsausgleich und Unterhaltsforderungen. Lesen Sie im Folgenden, wie die Gütertrennung bei Scheidung behandelt wird.
Gütertrennung bei Scheidung
Ein weiterer wesentlicher Unterschied der Gütertrennung zur Zugewinngemeinschaft zeigt sich in der güterrechtlichen Auseinandersetzung im Falle einer Trennung und Scheidung der Ehe.
Während bei der Zugewinngemeinschaft als Folge der Ehescheidung der sogenannte Zugewinnausgleich vollzogen wird, fällt bei vorliegender Gütertrennung in die Auseinandersetzung nur Vermögen, das Teil der ehelichen Gemeinschaft ist. Als Vermögen gilt dabei nicht nur Geld, sondern u.a. auch Immobilien, Aktien und Gegenstände. Hierzu zählen insbesondere auch gemeinsame Verbindlichkeiten, Entscheidungen über gemeinsame Immobilien wie Haus oder Ehewohnung und gemeinschaftlicher Hausrat.
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Alle anderen Güter, deren Alleineigentum einem der getrennt lebenden Ehepartner eindeutig zuzuweisen ist, bleiben im Güterrecht unbeachtet. Ansprüche auf das Vermögen des Partners kann nicht erhoben werden.
Getrennte Vermögensmassen bei Gütertrennung
Das Vermögen, das die Partner mit in die Ehe bringen, bleibt auch ihr alleiniges Gut. Gleiches gilt für den Erwerb, den ein Partner während der Ehezeit hinzugewinnt. Ein Ausgleichsanspruch für den anderen Partner besteht in der Regel nicht.
Hat jedoch ein Partner unentgeltlich an dem Erfolg des Unternehmens des Gatten mitgewirkt, kann ihm unter Umständen bei der Scheidung ein Mitverdienst am Betrieb zugesprochen werden. Hierzu reicht in der Regel jedoch eine einfache Bürotätigkeit nicht aus, um Ansprüche geltend zu machen.
Ähnliche Entscheidungen können Gerichte auch dahingehend treffen, wenn ein Partner am Hausbau maßgeblich mitbeteiligt war – sowohl unter unentgeltlichen als auch finanziellen Aspekten – , sich die Immobilie jedoch im Alleineigentum seines Gatten befindet.
Es kann einiger Aufwand vonnöten sein, die güterrechtlichen Verhältnisse während der Ehezeit genau auseinanderzuhalten und voneinander abzutrennen.
Gegebenenfalls kann auch im Rahmen des gesetzlichen Güterstands über eine notarielle Vereinbarung einzelnes Vermögen bzw. Firmen aus der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen werden.
Übertragene Vermögensmassen
Hat ein Partner im Zuge der Ehe seinem Ehegatten einen Teil seines Vermögens übertragen, kann er oftmals im güterrechtlichen Streit eine Entschädigungs- oder Ausgleichsleistung von letzterem verlangen.
Da für den Wahlgüterstand der Gütertrennung ohnehin ein Ehevertrag aufzusetzen ist, kann im Rahmen dessen auch zusätzlich vereinbart werden, wie generell mit Schenkungen unter den Eheleuten umzugehen ist: Eine Rückforderung der Zuwendungen kann dabei gänzlich ausgeschlossen werden. Bei Vermögensübertragungen kann im Nachgang für jeden einzelnen Fall erneut eine vertragliche Regelung getroffen werden. Die Vereinbarung im Ehevetrag kann dahingehend jedoch einige Arbeit ersparen, als lediglich bei einzelnen Übertragungen eine Rückforderungsklausel Festsetzung findet, generell jedoch die Rückforderung ausgeschlossen bleibt.
Überträgt zum Beispiel Partei A einen Teil seines Grundstücks oder seiner Immobilie während der Ehe an Partei B, sollte in Erwägung sämtlicher Eventualitäten ein notarieller Vertrag dahingehend angepasst sein: Da ein Miteigentum stets nur durch einen beglaubigten Vertrag rechtsgültig ist, müssen die Partner für den Fall einer Trennung die Möglichkeit einbeziehen, dass das Miteigentum durch Ehebeendigung Ungültigkeit erlangt – das hälftige Eigentum wieder rückübertragen wird.
Gemeinschaftliche Vermögensmassen
Bei gemeinschaftlichen Gütern verhält es sich anders: Haben die Ehepartner während der gemeinsamen Ehe auch gemeinsame Güter erworben, finden diese im Zuge der Scheidung auch bei Bestand einer Gütertrennung Aufteilung.
Als gemeinschaftlich erworbene Habe gilt in der Regel all das, was durch gemeinsame Vertragsunterzeichnung gegeben ist. Auch wenn die Partner im Außenverhältnis als Gesamtschuldner gegenüber einem Gläubiger auftreten, fallen die Schulden als Gemeinschuld an. Auch gemeinsame Ersparnisse – etwa auf einem Gemeinschaftskonto – werden bei Gütertrennung auf die Eheleute aufgeteilt.
Das Gemeingut wird in der Regel im Zuge der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zu gleichen Teilen auf die Parteien aufgeteilt.

Die Auseinandersetzungen erfolgen dabei in der Regel auch über eine gesonderte Hausratsteilung und die finanzielle Aufsplittung.
Hausratsteilung bei Gütertrennung
Zu unterscheiden ist bei der Teilung des Hausrats bei Scheidung zwischen den Hausratsgegenständen, die sich im Alleineigentum eines Partners befinden, und solchen, die als gemeinschaftliches Gut der Ehegemeinschaft zu werten sind.
Dabei ist die Einordnung nicht immer so eindeutig, wie man gemeinhin anzunehmen vermag. Der sicherste Nachweis über das Alleineigentum kann dann erfolgen, wenn entsprechende Kaufbelege vorhanden sind.
In den gemeinsamen Hausrat können zählen – sofern sie überwiegend zu familiären Zwecken genutzt wurden:
- Mobiliar
- Auto
- Unterhaltungselektronik
- Haustier
- Musikinstrumente
In der Regel fallen Luxusgüter (Schmuck usf.), Musikinstrumente, Firmenwagen, Kleidung und private Sammlungen (Schallplatten, Briefmarken, Münzen usf.) nicht in den gemeinsamen Hausrat. Der Ehegatte kann dann nicht ohne Weiteres auf das Eigentum des Ehegatten Anspruch erheben.
Im Zuge der Hausratsteilung streben die Gerichte einen annähernd hälftigen Ausgleich zwischen den Ehegatten an.
Schulden bei Gütertrennung
Bei der Gütertrennung bleibt nicht nur Hab und Gut der Eheleute getrennt. Auch Schulden bleiben einzig auf der Sollseite des Partners, der die Verpflichtungen einging. Generell haftet ein Ehegatte nicht für die Schulden seines Ehegatten.
Haben die Eheleute während der Ehezeit jedoch gemeinsame Verbindlichkeiten aufgenommen – etwa einen gemeinsamen Immobilienkredit – können Sie auch zu gleichen Teilen in Haftung gezogen werden. Im Außenverhältnis treten Sie als Gesamtschuldner auf. Im Innenverhältnis kann der tatsächlich Zahlende vom anderen eine Ausgleichszahlung fordern.
Doch: Auch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen von Partei A vor dem Zugriff durch Dritte geschützt, sollte Partei B sich verschuldet haben. Eine Ausnahme gilt hier nur, wenn A als Bürge gegenüber den Gläubigern von B auftritt – dies ist jedoch auch bei der Gütertrennung der Fall.
Gütertrennung und Rentenanwartschaften
Der Versorgungsausgleich ist auch bei der Gütertrennung von der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zu trennen.
Der Ausgleich der Rentenanwartschaften der Ehepartner ist Teil eines gesonderderten Verfahrens. Die Eheleute können auf den Versorgungsausgleich bei Scheidung der Ehe durch einen notariellen Vertrag verzichten, müssen dies jedoch explizit äußern. Der Hinweis auf Gütertrennung ist hierfür nicht ausreichend.
Gütertrennung: Müssen Sie dennoch Unterhalt zahlen?

Ebenso wie bereits bei der Regelung zum Versorgungsausgleich fällt die unterhaltsrechtliche Auseinandersetzung nicht in das Güterrecht hinein. Das bedeutet, dass die vereinbarte Gütertrennung nicht automatisch im Falle einer Scheidung auch die Unterhaltsleistung an den getrennt lebenden Partner ausschließt.
Die güterrechtlichen Gegebenenheiten finden lediglich Beachtung bei der Berechnung der Unterhaltsansprüche, können diese jedoch nicht selbstverständlich ausschließen.
Sind Sie sich unsicher, wie Sie im Rahmen eines Ehevetrages die Gütertrennung vereinbaren sollen? Muster für entsprechende Verträge können Sie bei Familienrechtsanwälten im Zuge einer Beratung einsehen.
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Ich und mein Mann haben uns eine Gütertrennung eingereicht. Nach 15 Jahren zusammen, habe entschieden ihm zu verlassen. Wir haben eine kleine tochter (5j). Ich weiss es nicht genau, ob ich das schaffen kann. Mein Mann will mehr kein Cent bezahlen. Was soll ich jetzt machen? Ich arbeite nur 60% wegen unsere Tochter und ich mache auch noch eine Ausbildung.
Hallo Kirsy,
eine Gütertrennung verhindert weder den Versorgungsausgleich noch die Unterhaltsleistungen für das gemeinsame Kind. Trotz Gütertrennung ist Ihr Mann daher in aller Regel dazu verpflichtet, Unterhalt an das gemeinsame Kind zu leisten. Lassen Sie sich ggf. von einem Rechtsanwalt beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo. Mein Mann und ich lasen sich Scheiden. Er musste aus den gemeinsamen Haus ausziehen. Meine Fragen : muss ich jetzt den Unterhalt ( kredit) für das Haus alleine Bezahlen und bekomme ich Unterhalt für mich und meine Tochter 17. Danke
Hallo Tina,
Ihre Tochter hat gegenüber dem Ehemann einen Unterhaltsanspruch. Den Kredit muss derjenige ableisten, der den Kreditvertrag unterzeichnet hat. Ist dies Ihr Ehemann, so kann er die Kreditraten auf Unterhaltsforderungen Ihrerseits ggf. anrechnen lassen. Suchen Sie den Rat eines Anwalts.
Ihr Scheidung.org-Team
Ich und meine Frau haben uns getrennt. Was Haus und Gütertrennung betrifft, Haben wir uns in allem geeinigt. Muß trotzdem eine offizielle Gütertrennung durch einen Anwalt erfolgen?
Hallo Matthias,
in der Regel bietet es sich an, eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung aufzusetzen und notariell beglaubigen zu lassen, damit diese Rechtswirksamkeit erlangt. So können in der Regel auch im Nachgang keine Forderungen mehr gestellt werden. In der Regel bietet sich hier die Beratung durch einen Anwalt an. Für die Stellung des Scheidungsantrages selbst muss ein Anwalt von dem Antragsteller beauftragt werden. Für den einzelnen Einigungspunkten ist ein Rechtsanwalt nicht immer nötig, da abgesehen von der Ehescheidung und dem Versorgungsausgleich kein Zwang besteht, gerichtliche Beschlüsse fassen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Nach 35 Ehepaaren möchte ich mich von meinem Mann trennen. Er meint, wir lassen alles beim Alten und machen Gütertrennung, ist auch steuerlich besser für uns.
Das heißt, ich mache meins und er macht seins?
Wir wohnen in einer kleinen Mietwohnung und haben aber noch ein gemeinsames Grundstück.
Hallo Karin,
auch bei vereinbarter Gütertrennung bleiben Auseinandersetzungen möglich: Entscheidungen über Teilung des gemeinsamen Hausrats und der gemeinsamen Besitztümer müssen ebenso getroffen werden wie zum Versorgungsausgleich. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten, wie Sie die Trennung und Scheidung für beide Seiten am günstigsten und stressfreisten vollziehen können.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
bin seit 35 Jahren verheiratet. 1985 wurde eine Immobilie je zu 50 % gekauft. 1988 hat mein Mann (es gab Probleme) einen Ehevertrag erzwungen nach dem ich bei Scheidung meine 50 % gegen eine geringe Summe an ihn abtreten müsste. 1993 Geburt des Kindes. Nun will mein Mann sich scheiden lassen.
2003 bin ich arbeitslos geworden und habe eine Abfindung erhalten. Diese habe ich auf Treu und Glauben, dass die Ehe weiter hält, in die Renovierung der Immobilie gesteckt, deren Anteile ich bei Scheidung auf meinen Mann übertragen soll. Wie kann ich die Summe der Abfindung zurückfordern? Denn durch die Renovierung einschließlich Anbau von Garagen ist ein erheblicher Wertanstieg der Immobilie entstanden an der ich durch die Scheidung nicht teil haben soll. Die Abfindung will ich aber wieder haben. Welche Maßnahmen können ergriffen werden?
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Nane
Hallo Nane,
nur weil Vereinbarungen in einem Ehevertrag getroffen wurden, müssen diese noch nicht zwingend rechtskonform sein. Die Gerichte können in einem entsprechenden Fall durchaus die Unbilligkeit der Vertragsklausel erkennen und diese für nichtig erklären, sodass die Aufteilung am Ende gerechter gestaltet ist. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten tag.
Meine Frage ist : meine Frau und ich sind seit knapp 1 Jahr verheiratet doch wie es aussieht wird es wohl auf Scheidung hinauslaufen daher habe ich 2 fragen : 1. Zum Thema Unterhalt da habe ich in mehreren Foren etc. Gelesen das ein ansoeuch auf Unterhalt im Regelfall erst nach 3 ehejahren besteht ( keine Kinder ) trifft das zu ? Und 2. Frage ist : Thema Gütertrennung da habe ich gelesen das nur die dinge die während der Ehe gemeinsam gekauft wurden auch nach der ehe geteilt werden müssen, zb habe ich vor der Hochzeit etwas gekauft was aber eigentlich für uns beide War aber da es vor der Hochzeit War wrüde das dann nicht darunter fallen richtig ?
Hoffe ihr könnt mir ein bißchen weiter helfen
Mit freundlichen grüßen
Paul
Hallo Paul,
ob ein Ehegatte unterhaltsberechtigt ist, entscheidet sich nach vielen Faktoren. In der Regel entsteht ein Unterhaltsanspruch jedoch erst nach drei Jahren Ehe. Zu bedenken ist jedoch, dass eine Scheidung erst nach einem Jahr Trennung vollzogen werden kann. Trennungsunterhalt ist auch bei kurzen Ehen unter Umständen zu leisten. Für den Zugewinnausgleich ist nur entscheidend, welchen Zugewinn die Ehegatten während der Ehe erwirtschaftet haben.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo und guten tag.
Folgende frage bitte, meine Frau und ich haben bei eheschliessung keine guetertrennung vereinbart. im erste linie geht es mir hie rund heute nicht darum was ihr ggfl. zusteht oder nicht, darueber mach ich mir keine gedanke, sondern sie ist kaufsuechtig, und macht andauernd schulden mit alle moeglich online einkauf. Meine frage deshalb, endet mit der trennung
( Achtung!! ist noch keine Scheidung vollzogen )
mein pflicht fuer ggfl, waehrend der trennungsjahr / zeit bis zum vollendet scheidung fuer die schulden die sie macht ? oder haft ich weiterhin fuer sie ?
danke.
Hallo Tony,
wird bei Eheschließung keiner der Wahlgüterstände vereinbart, so treten die Ehegatten automatisch in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein (in Deutschland). Auch hierbei handelt es sich faktisch um eine Form der Gütertrennung. Das bedeutet, dass ein Ehegatte nicht für die alleinigen Schulden seines Partners einstehen muss, sofern er selbst hierfür nicht Verträge unterzeichnete oder als Bürge auftrat. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
Danke fuer ihre antwort.
> …..sofern er selbst hierfür nicht Verträge unterzeichnete oder als Bürge auftrat….
weder ich fuer sie, noch sie fuer mich haben gegenseit jemals gebuergt, daher mache ich mir keine sorge.
Aber ein kurz klaehrende frage bitte, was fuer mich sehr wichtig ist, ich mach ein beispiel:
Sie hat in diese trennung zeit schulden gemacht, und wir sind nachweislich getrennt, kann mich jemand hierzu zu belangen ziehen ? wenn ja, wie komm ich am beste aus der nummer rauss ?
danke nochmal fuer ihre rat.
Hallo Tony,
wie gehabt: Der Ehegatte muss in aller Regel nicht für die alleinigen Schulden seines Partners eintreten.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag,
vor einigen Jahren habe ich in Nepal geheiratet. Mein Mann ist Nepalese. In der Zwischenzeit habe ich einen Bauernhof geerbt.
Nun läuft es auf eine Scheidung hinaus.
Mein Mann möchte dann Deutschland verlassen. Er besitzt ein Haus und Grundstück in seinem Heimatland.
Wir möchten gegenseitig keine Ansprüche geltend machen. Reicht es aus wenn wir das vor der Scheidung einfach schriftlich festhalten und anschliessend von einem Notar beglaubigen lassen?
Ich möchte lieber auf Nummer sicher gehen und es schriftlich haben.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Hallo Katharina,
ein notariell beglaubigter Ehevertrag kann in Ihrem Fall sehr wohl die richtige Entscheidung sein. Es wäre zu überlegen, ob nicht der Vertrag gänzlich von einem Notar verfasst werden sollte, um Rechtssicherheit zu erlangen.
Ihr Scheidung.org-Team
Mein Mann hat einen Anteil seines Elternhauses geerbt . Das war der Impuls dies als Grundstock eines eigenen Hauses zu nehmen . Unser Haus wurde gebaut , Erbstreitigkeiten verzögerten den Verkauf des Elternhauses und wir mussten einen Zwischenkredit nehmen . Schliesslich nach 2 Jahren konnte der Kredit mit dem Erbteil bezahlt werden , d. h. das Erbe steckt in unsrem Haus , wir sind beide zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen . Nun leben wir getrennt im eigenen Haus , eine Scheidung steht an ( mein Mann allerdings will nur Gütertrennung ! ? ) Er ist der Meinung dass er seinen Erbteil zurück bekommen kann ,
was ich anderst sehe . Was sagen die Fachleute ??
Hallo Andrea,
eine Gütertrennung muss in einem Ehevertrag vereinbart werden. Da Sie beide im Grundbuch stehen, gehört Ihnen jeweils hälftig das Haus.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo liebes Team,
Ich habe eine Frage zum Erbrecht.
Meine Mutter und ihr Lebensabschnittsgefährte kaufen jetzt ein 2 Familienhaus in das mein Freund und ich als Mieter mit einziehen. Die Sanierung/Renovierungen unserer Wohnung (ca.20.000€) würden wir als Paar gemeinsam bezahlen (hierfür würde ich entweder etwas aufsetzen dass er falls wir uns trennen seinen Anteil mit 10.000€ Zurückbekommt oder ich zahle sie doch allein)
Wenn wir heiraten und irgendwann die Scheidung kommen sollte (was ich nicht denke aber man sollte ja immer alle Eventualitäten kennen) – wie ist das dann mit dem Haus, wenn ich es bis dato geerbt habe?
Ich hätte gern, dass mein Erbe in Bezug auf Immobilien auch meins bleibt. Wie verfahren wir da bei Eheschließung am besten? Zugewinn und nur im Falle einer Scheidung Gütertrennung?!
Hallo Nadine,
solche Vereinbarungen sollten bei einem Notar durch einen Erbvertrag geregelt werden. Ein Erbe zählt immer zum Anfangsvermögen eines Ehegatten, auch wenn es während der Ehe hinzukam und muss bei einer Scheidung entsprechend ausgeglichen werden.
Ihr Scheidung.org-Team
Wir haben Gutertertrennung und mein Mann der sich um unsere Versicherungen gekümmert hat und einige unser Versicherung gekündigt hat wo er auch meine Unterschrift brauchte die er auch bekam wenn ich ihn fragte ob wir noch abgesichert sind sagte er ja aber nun will er sich Scheiden lassen und ich habe erfahren das alle Versicherungen die auf meinem Namen War gekündigt sind und das Geld ist immer auf sein Konto eingegangen was kann ich jetzt noch machen dar ich so dumm War und ihm vertraut habe
Hallo Manuela,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Gemeinsam können Sie einen Weg finden, die Täuschungen durch Ihren Mann offen zulegen.
Ihr Scheidung.org-Team
Ich habe mich vor drei Monaten von meinem Mann getrennt. Wir hatten von anfang an keine Gütertrennung vereinbart, jetzt wollen wir eine Scheidungsfolgevereinbarung beim Notar treffen. Meine Frage ist: während der Ehe erwarben wir einige Immobilien, bei denen ich als alleinige Eigentümerin im Grundbuch stehe. Gilt in diesem Fall nach der Scheidung auch Zugewinnausgleich? Bleibt mein alleiniges Recht auf die Immobilien bestehen, wenn wir auf Zugewinnausgleich verzichten?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus!
Hallo Mila,
wenn sie im Grundbuch stehen, sethe Ihnen zunächst auch die Immobilie zu. Dies kann auswirkungen auf Unterhaltsansprüche und den vermögensausgleich haben. Dies besprechen Sie mit dem Notar und Ihrem Ehemann.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo liebes Team ,
Meine Name ist Georg und bin verheiratet habe zwei Kinder ich will eine Firma eröffnen habe aber die Befürchtung das meine Ehe nicht mehr lange hält . Ich würde gerne ein Darlehen für die Eröffnung in Anspruch nehmen , will aber das meine Frau kein Probleme nach einer Trennung bekommt . Kommt dafür die Gütertrennung in Frage ? Lg Georg
Hallo Georg,
Sie können auch die Zugewinngemeinschaft dahingehend modifizieren. Wenden Sie sich an einen Anwalt oder Notar, um mögliche Regelungen zu prüfen, die Sie mit Ihrer Frau vertraglich eingehen können, um die neue Existenz zu schützen.
Ihr Scheidung.org-Team
Danke schön für euren Rat . Lg Georg
Ich will mich scheiden lassen und befürchte hohe Ausgaben meiner Frau nach dem Scheidungsantrag, da sie fies einer Freundin geraten hat. Kann ich mich mit einem Antrag auf Gütertrennung davor schützen und u welchem Zeitpunkt würde die Gütertrennung wirksam?
Hallo Steven,
Sie können in einem Ehevertrag vorab Gütertrennung vereinbaren. Bis zur Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung jedoch hatte die Zugewinngemeinschaft Bestand, sodass auch bis zu diesem Zeitpunkt ein grundsätzlicher Anspruch auf Zugewinnausgleich bestehen kann.
Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zu prüfen und alle Scheidungsfolgen besser überblicken zu können.
Ihr Scheidung.org-Team
Einen schönen gute abend…
Ich hätte mehrere frage und zwar , ich und mein Mann wir haben uns vor 2 Jahren getrennt wir haben 2 gemeinsame Kinder und haben in der ehe 2 Autos gekauft so wie Motorrad ein Haus und natürlich auch Ausstattung etc , wir leben seit einem Jahr offiziell getrennt , doch er bezahlt weder unterhalt für die Kinder noch für nich weil er der Meinung ist er kann es nicht , ich bin mit den Kindern in eine Wohnung gezogen weil ich das Haus alleine nicht bezahlen könnte weil ich momentan nicht arbeite , er wohnt mit der Freundin im haus hat die ganze Ausstattung behalten hat das Motorrad und auch das teure Auto behalten (15.000€) ich habe dagegen ein kleines Auto (3.000€) wo ich jeden tag angst habe das was kaputt geht oder sonst was , die Scheidung wurde letzten Monat offiziell gemacht , wir haben 6 Jahren in dem haus gelebt , somit sind die Schulden auch nicht bezahlt .er will im haus leben bleiben und ich soll es ihm überlassen ohne das ich was davon habe , ich habe zwar eine Anwältin aber wollte mir noch wo anders nen Rat nehmen , er sagt wenn ich was davon haben will das werden wir das Haus verkaufen müssen und dann hat keiner was davon außer Schulden , jetzt weiß ich garnicht was ich machen soll , ich will auf nix verzichten ich denke an die Kinder und will denen was leisten können von meinem Anteil habe aber auch angst mit Schulden da zu stehen.
Hallo Mila,
der nicht betreuende Elternteil ist dazu verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen. Hierzu sollten Sie sich schriftlich nach seinen Einkommen erkundigen und die Auszahlung des Unterhalts verlangen. Das örtliche Jugendamt steht Ihnen dabei zur Seite. Besprechen Sie die Situation (auch hinsichtlich des Ehegattenunterhalts) mit Ihrer Anwältin. Wechseln Sie diese, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie einen anderen Rechtsbeistand benötigen.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Abend, ich habe eine Frage zum folgenden Sachverhalt: mein Freund ist seit 2008 verheiratet und hat einen Ehevertag der eigentlich alles regelt. Eigentlich. Seine noch Frau hat vor der Ehe ihr Haus verkauft und dieses Geld in den Erwerb eines gemeinsamen Hauses gesteckt . Nachdem die Immobilie bezogen wurde , wurde geheiratet und lt.ehevertrag gehört dieses Haus allein meinem Freund. Jetzt will seine noch Frau ihr Geld zurück, welches in den Erwerb des Hauses geflossen ist obwohl es ihr nicht gehört. Der Ehevertrag besagt, dass sie so geht im Falle einer Scheidung wie sie gekommen ist.Wie ist die Rechtslage hierzu?
Hallo,
regelmäßig kann per Ehevertrag ein Haus auf diese Weise nicht übertragen werden, ohne, dass der andere Ehepartner ausgezahlt wird. Ob Ihrem Freund das Haus alleinig gehört, geht aus der Eintragung im Grundbuch hervor und nicht aus dem Ehevertrag. Kontaktieren Sie bitte einen Anwalt, der den Ehevertrag überprüft.
Ihr Scheidung.org-Team
Sehr geehrte Damen und Herren !
Ich hätte auch eine Frage . Meine Frau und ich haben vor 23 J. geheiratet und davor eine Gütertrennung nach Par. 1414 vereinbart. Leider stehen wir jetzt genau vor dem befürchteten…
Ich werde wahrscheinlich demnächst eine Geld-Summe aus einer Erbschaft aus meiner Familie bekommen. Diese beabsichtige ich auf einem eigenen Konto zu leiten, befürchte aber dass meine (noch) Ehefrau im Scheidungsfall darauf zugreifen könnte. Gibt mir die o.g. Gütertrennung ausreichender Schutz?
Danke
Laurentius
Hallo Laurentius,
bei der Gütertrennung verfügen beide Ehegatten über getrennte Vermögensstände. Davon ist unabhängig, ob das Vermögen während oder vor der Ehe erworben wurde. Auch bei einer Scheidung behalten Sie alles, was Sie vor und während der Ehe erwirtschaftet haben. Genauso verhält es sich auch mit Ihrem Erbe.
Ihr Scheidung.org-Team
Mein man will nach 33jahren die Scheidung und wir haben Gütertrennung aber er hat in laufe der Jahre den größten Teil unserer Altersversorgung also Versicherungen gekündigt wenn er sie mir vorgelegt hat habe ich sie mit unterschrieben und wenn ich fragte ob wir noch abgesichert sind sagte er ja doch jetzt kommt raus das er nur noch eine Versicherung hat. Er sagt mir er hätte die Versicherung zum Lebensunterhalt gebraucht und i h hätte halt Pech dar er die Versicherung nicht kündigen konnte dar er darin die Unfall Versicherung hat von wir jetzt leben seit seinen Unfall gehe ich arbeiten hab ich wenn er die Versicherung ausgezahlt bekommen auch Anspruch auf einen Teil der Versicherung für meine Altersversorgung dar wir beide über 50sind
Ich habe nur eine Frage zum angefügten Text: Auf welchen Paragraphen des BGB kann ich mich berufen, wenn der angefügte Text zur Anwendung kommt?
„Haben die Eheleute während der Ehezeit jedoch gemeinsame Verbindlichkeiten aufgenommen – etwa einen gemeinsamen Immobilienkredit – können Sie auch zu gleichen Teilen in Haftung gezogen werden. Im Außenverhältnis treten Sie als Gesamtschuldner auf. Im Innenverhältnis kann der tatsächlich Zahlende vom anderen eine Ausgleichszahlung fordern.“
Hallo,
diese Ausgleichsansprüche richten sich nach den schuldrechtlichen Bestimmungen des BGB (u.a. Abschnitt 7). Wenden Sie sich für genauere Auskünfte an einen Rechtsanwalt, der sich mit dem schuldrechtlichen Ausgleich auskennt.
Ihr Scheidung.org-Team
hallo, hier Max, meine ehe geht leider auch zu grunde. Wir haben 2 kinder. Vor 2 jahren , habe ich mehere Immobilien geerbt im 7 stelligen Betrag. Im grundbuch bin ich eingetragen. Hat meine frau, anspruch auf diese Immobilien wenn es zu einer scheidung kommt
Hallo Max,
in aller Regel gehören Erbschaften zum privilegierten Erwerb, sodass diese im Zugewinnausgleich zum Anfangsvermögen zählen. Lassen Sie sich von einem Anwalt dahingehend beraten, ob im Zweifel dennoch von einer Berücksichtigung ausgegangen werden kann und in welcher Form.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, meine Freundin und ich möchten gerne Heiraten. Jedoch habe ich aus erster Ehe 2 Kinder. Kann nach meiner erneuten Heirat das Einkommen meiner zukünftigen in den kindesunterhalt mit eingerechnet werden? Wenn ja , würde ein Ehevertrag ( oder eine Gütertrennung) meine Partnerin vor Zahlungen schützen?
MFG
Hallo Maxx,
in aller Regel sind nur Verwandter gerader Linie sowie Ehegatten einander zum Unterhalt verpflichtet. Das Einkommen eines neuen Lebenspartners findet damit in der Regel keine Berücksichtigung bei der Ermittlung des Kindesunterhalts, da es sich für diesen um nicht-leibliche und nicht-rechtliche eigene Kinder handelt. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, inwieweit eine Anrechnung dennoch möglich wäre, und welche Vorteile ein Ehevertrag mit sich bringen könnte.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo , ich und mein mann lassen Uns nach 15 Jahren ehe trennen.wir haben damals keinen Ehevertrag gemacht.
Wir haben in der zeit gemeinsam auf unserer beiden namen einen Kredit aufgenommen und haben ein Haus gekauft . Nach dem das Haus abgezahlt wurde Hat mein mann sich als alleiniger Eigentümer ins Grundbuch eingetragen .
Meine Frage, was steht mir und meinen Kinder im falle der Scheidung zu?
Hallo Jumana,
ein Anspruch auf das Haus kann in der Regel nur durch Miteigentum begründet werden. Grundsätzlich können aber Unterhaltsansprüche bei Trennung und Scheidung bestehen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die einzelnen Forderungen, die mit einer Trennung und Scheidung in Zusammenhang stehen, in Erfahrung zu bringen und sich entsprechend beraten zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
seit 2015 lebe ich von meinem Ehemann getrennt. Das ehemals gemeinsame Haus habe ich im September 2016 (Eintragung Grundbuch) gekauft. Notariell wurde der Teil meines Ex-Mannes als Schenkung festgelegt.
Sämtliche Kosten des Notares habe ich übernommen.
Im Zuge der Neufinanzierung musste ich eine Nichtabnahmeentschädigung an die seinerzeit finanzierende Bank in Höhe von rd. 18.000,00 Euro bezahlen.
Meine Frage nun – kann ich diese Kosten als außergewöhnliche Belastung in meiner Steuererklärung geltend machen oder dass der Schenkende (mein Ex-Mann) dafür im Rahmen der Schenkung belangt wird. Wir sind immer noch verheiratet. Die Scheidung wurde noch nicht eingereicht.
Mit freundlichen Grüßen
Silke
Hallo Silke,
wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, um zu prüfen, welche Leistungen in der Steuererklärung berücksichtigt werden können.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo ich habe eine Frage ,mein Mann möchte ein Haus mit seinem Bruder zusammen kaufen.Das Haus hat 4 Wohnungen und einen Laden . Ihre abmachung ist die jeder bekommt eine Wohnung und die 2 übrigen + Laden wird dann aufgeteilt jeder bekommt 50% der Mieteinnahmen.Ich bin damit aber nicht einverstanden und möchte das Haus nicht haben. Da mein Mann einfach nicht die Nötigen dinge beim Notar festlegen will da es sein Bruder ist. Meine frage ist wenn das ganze schief gehen sollte in irgend einer art und weise habe ich dafür zu hafen wenn von mir keine Unterschrift oder derartiges besteht . Wir haben kein Ehevertrag oder Güter trennung wir sind seid 5 Jahren verheiratet und haben ein gemeinsamen Sohn. Im Falle einer Trennung oder Scheidung muss ich dafür aufkommen??
Hallo Carina,
sofern ein Ehegatte nicht Miteigentümer einer Immobilie ist, kann er in der Regel weder Ansprüche hierauf stellen noch muss er für entstehende Belastungen haften. Da kein Ehevertrag vorliegt, ist davon auszugehen, dass Sie in einer Zugewinngemeinschaft leben. Hierbei handelt es sich faktisch um eine Form der Gütertrennung, die allerdings bei Scheidung mit möglichen Ausgleichsansprüchen bezüglich der Zugewinne einhergeht. Wenden Sie sich bei Zweifeln bitte an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
mein Mann möchte sich nach über 20 Jahren Ehe scheiden lassen. Obwohl wir eine Zugewinngemeinschaft haben, möchte er mich im nachhinein zwingen eine nachträgliche Gütertrennungsvereinbarung zu unterzeichnen. Er hat ein Grundstück vor zwei Jahren übertragenen bekommen und wir haben ein noch nicht abgezahltes Haus. Würde er das ganz bekommen? Was hätte die Vereinbarung sonst für Konsequenzen?
Hallo Nico,
regelmäßig wird bei einer Änderung des Güterstandes erst einmal der Zugewinnausgleich durchgeführt. Die neue Regelung gilt dann erst ab diesem Zeitpunkt. Ob eine nachträgliche Gütertrennung überhaupt möglich ist, kann Ihnen ein Anwalt sagen. Dieser kann Ihnen auch die Konsequenzen aufzeigen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich habe nach 10 Jahren Ehe das Trennungsjahr zum 1.1.2017 proklamiert und zahle auch Unterhalt bzw. übernhme laufende Kosten. Der Abschluss einer Trennungsvereinbaunrg zieht sich immer weiter hin.
Frage: Ist mit der Erklärung des Trennungsjahrs auch automatisch die Gütertrennung in Kraft getreten ? Ich zahle ja Unterhalt und auf den Rest hat meine Frau doch nciht nochmals Anspruch.
Gruß
A
Hallo Axel,
eine Gütertrennung besteht ab dem Zeitpunkt, wenn die Ehegatten sich explizit in einem entsprechenden notariell beglaubigten Ehevertrag/einer Scheidungsfolgenvereinbarung hierauf verständigt haben. Andernfalls bleibt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft bestehen. Auch hierbei handelt es sich faktisch um Gütertrennung, allerdings bestehen im Falle der Scheidung Ansprüche auf den Ausgleich des Zugewinns. Wenden Sie sich für eine umfassende Scheidungsberatung an Ihren Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Ich habe kurz vor der Ehe gemeinsam mit meinem Partner eine Wohnung gekauft. Wir stehen beide im Kaufvertrag. Das Geld für die Wohnung kam aber nachweislich größtenteils von mir (Erbschaft, Erspartes). Wird die Wohnung jetzt nach der Scheidung trotzdem 50/50 aufgeteilt?
Hallo Theresa,
ausschlaggebend für die Teilungsansprüche im Falle der Scheidung sind regelmäßig die Eigentumsverhältnisse, die sich aus dem Grundbuch ergeben. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Fall prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Ich habe vor der Ehe eine Lebensversicherung abgeschlossen. Als die Lebensversicherung ausbezahlt wurde, habe ich dummerweise den Versicherungssumme auf das gemeinsame Konto ausbezahlen lassen. Nach der Scheidung stehe ich nun ohne Altersversorgung d. h. finanziellen Rückhalt da. Während der Ehe wurde eine Gütertrennung vertraglich festgesetzt. Kann ich auf eine Rückerstattung meiner Lebensversicherung bestehen?
Hallo Reinhard,
wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit die Rückforderung der ausgezahlten Summen realistisch erscheint. Es könnte sich allerdings schwierig gestalten, nachzuweisen, welcher der Ehegatten welchen Teil der Summen auf dem gemeinsamen Konten für welche Anschaffungen aufgewendet hat. Ein Anwalt kann Ihnen erläutern, welche Nachweise sinnvoll erscheinen.
Ihr Scheidung.org-Team
Für die Scheidung wurde eine notarielle Vereinbarung, bei der auch Gütertrennung vereinbart wurde, gemacht. Nun hat ein Ehepartner Schulden und der andere hat 200.000 Euro geerbt. Ist es richtig, dass der Notar dieses Erbe als Vermögenswert für seine Abrechnung ansetzen kann. Mir erscheint das nicht da sich beide einvernehmlich trennen und auch keine Vermögenswerte besitzen (abgesehen vom Erbe des einen Partners). Können Sie mir sagen, ob das richtig ist. Vielen Dank.
Hallo Susanne,
ausschlaggebend für die Berechnung der Notarkosten sind alle in der Vereinbarung behandelten Werte und Gegenstände. Bitte wenden Sie sich an Ihren Notar, um sich über die genaue Rechnungsstellung informieren zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo , mein mann und ich haben uns getrennt.
Er ist ausgezogen und will nun das ich ihm von allem die Hälfte gebe.
Das ist auch ok.
Er sagt nun aber , Das auch die Sachen von unserer Tochter ihm gehören und er entweder ein Teil davon haben will oder ich ihn auszahlen muss.
Ist das richtig so?
Danke im vorraus .gruß
Hallo Alice,
grundsätzlich besteht ein hälftiger Anspruch nur bezüglich gemeinsamer Hausratsgegenstände und gemeinsamen Eigentum (sofern keine Gütergemeinschaft bestand). Bitte wenden Sie sich dringend an einen Anwalt, um sich über die Ansprüche Ihres Mannes aufklären und dessen Forderungen überprüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag
Mein Mann und ich haben ein Gütertrennung. Er ist seit 1 Monaten verstorben. Er hat ein Testament geschrieben, ich habe 25 % andere 75 % haben die Kinder ( 17,10 Jahren alt ) von andere Frau ( er war mit Sie nicht verheiratet ). Ich bin Willensvollstreckerin. Mein Mann hat Bankkonto ( Sparkonto und Privatskonto) direkt in die Name von Kinder. Habe ich Teil auf dieses Geld?
Was ist mit dem 2 Säule,Pensionskasse ? Oder Gütertrennung hat nicht zu Tun mit Pensionskasse?
Danke im Voraus
Hallo Tanja,
der in einem Testament festgelegte Erbanspruch bezieht sich in der Regel nicht auf einzelne Erbschaftsteile, sondern den gesamten Nachlass. Sind mehrere Erben vorhanden (Erbengemeinschaft), so bedarf es dabei zunächst der Erbauseinandersetzung, um die Zuweisung einzelner Erbschaftsbestandteile zu bestimmen. Die Gütertrennung hat dabei in der Regel keine Auswirkungen auf die Witwenrente. Wenden Sie sich für eine Rechtsberatung bitte an einen Anwalt für Erbrecht.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
Ich bin 59 , seit 29 Jahren verheiratet, 2 große Kinder , einer aus dem Haus , seit 9 Jahren getrennt , lebe aber in dem gemeinsam erstandenen Haus . Mein Mann ist seit 9 Jahren mit einer neuen Lebensgefährtin zusammen . Ich arbeite , habe aber fast 13 nicht gearbeitet um meine Kinder zu erziehen . Mein Mann ist fast immer für alles aufgekommen , seit einigen Jahren bezahle ich alle Kosten des Hauses alleine , steuern, und alle anfallenden Kosten sowie den Unterhalt für mich und meinen noch bei mir lebenden Sohn . Mein Mann 63, hat immer mehr als das doppelte als ich verdient , ist aber seit zwei Jahren Rentner . Wir haben einen Ehevertrag der bestätigt dass alles bei einer Scheidung aufgeteilt wird. Wie steht es nach dem hausverkauf und der Scheidung . Was steht mir außer der Hälfte des Hauses noch zu ? Eine Ausgleichsbetrag ? , als allein stehende Frau hat sich mein Lebensstandard natürlich verschlechtert selbst wenn ich arbeite komme ich kaum über die Runden.
Hat die neue Lebensgefährtin irgend welche Ansprüche ?
Vielen Dank
Sylvia
Hallo Sylvia,
bei Scheidung können neben den Ansprüchen auf Teilung des gemeinsamen Vermögens auch Unterhaltsansprüche und der Anspruch auf Teilung der Rentenanwartschaften ergeben. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um diese im Einzelnen genauer betrachten und ggf. beziffern zu lassen. Dies lässt sich grundsätzlich nicht pauschal festlegen.
Ihr Scheidung.org-Team
Ich möchte mich von meinem Mann trennen und ein kleines Haus für meine zwei Kinder und mich kaufen.Mein mann besitzt ein Haus (vor unserer Ehe gebaut) das er noch abbezahlt. Sehe ich das richtig das wenn es zur Scheidung kommt hat er Anspruch auf den Zugewinn durch mein Haus das ich bezahle aber ich keinen Anspruch auf seinen Zugewinn durch sein Haus das er abbezahlt? Vielen Dank und liebe grüße Susan
Hallo Susan,
bereits vor der Ehe bestehendes Vermögen fällt nicht in den Zugewinnausgleich. Dies gilt jedoch nicht für eventuelle Vermögenszuwächse etwa bei einer Immobilie. Auch der Schuldenabbau begründet einen Zugewinn. Ein in der Ehezeit erworbenes Haus hingegen wird dem Eigentümer regelmäßig voll auf den Zugewinn angerechnet. Wenden Sie sich für eine Klärung Ihres Einzelfalls bitte an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Bin seit 11 Monaten geschieden jetzt Brief vom Anwalt bekommen es müßte noch die Gütertrennung gemacht werden ist das trotz der Scheidung jetzt noch möglich ?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Jörg,
bei der Gütertrennung handelt es sich um einen Güterstand, in den Ehegatten während der Ehe eintreten können. Eine Änderung der Güterstands nach erfolgter Scheidung erscheint eher ungewöhnlich.
Ihr Scheidung.org-Team
Ich werde meine Freundin in nahen Zukunft heiraten.
Wir sind uns einig und werden gerne Gütertrennung machen.
Ich habe als Altersvorsorge recht hohes Guthaben in meinem persönlichen Konto, eine Eigentumswohnung, selbst bewohnt welche noch nicht abbezahlt ist, Versicherungen (2) ebenfalls als Altersvorsorge, zudem Beteiligungen an Immobilienobjekten, welche aber nicht in meinem Namen laufen. Meine Freundin stammt aus dem Ausland, besitzt in ihrer Heimat ein Haus und gewisse Barvermögen.
Meine Fragen:
1. verstehe ich richtig, falls in unserer Ehe mit Gütertrennung zu einer Scheidung kommen sollte, bleibt jeweiliges Vermögen, die vor der Ehe geschaffen wurden, ungetastet ?
2. Nachdem Prinzip: nach dem Heirat fangen wir bei Null an, werden wir gerne nach der Heirat ein gemeinsames Konto eröffnen, aus dem das gemeinsame Leben finanziert wird; in das ein gewisser Betrag monatlich aus meinem Gehalt aufgefüllt werden soll, solange sie noch nicht berufstätig ist. Mit dem Rest meines Gehalts werde ich weiterhin meine Tilgung leisten und als Altersvorsorge bar einsparen, in meinem eigenen Konto.
Ist das denkbar, Gesetzeskonform, nicht sittenwidrig oder desgleichen ?
Für Ihre Information bzw. Rat bedanke ich mich ganz herzlich.
Grüße !
Hallo Esge,
bei Gütertrennung bleibt das alleinige Vermögen eines Ehegatten auch alleiniges Vermögen. Ähnlich verhält es sich jedoch auch bei Zugewinngemeinschaft, bei der es sich quasi um eine Form der Gütertrennung handelt. Hierbei kann lediglich bezogen auf die während der Ehezeit erworbenen Zugewinne im Falle einer Scheidung ein sogenannter Zugewinnausgleich gefordert werden. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich bezüglich der Möglichkeiten eines Ehevertrages beraten zu lassen und zu erfragen, ob die vertragliche Einigung auf Gütertrennung tatsächlich erforderlich wäre.
Ein eigenes Konto während der Ehezeit ist grundsätzlich möglich.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Abend! Mein Mann und ich leben seit Herbst verg. Jahres getrennt und werden Ende dieses Jahres geschieden sein. Vor Jahren haben wir Gütertrennung vereinbahrt. Seit 12 Jahren besitzen wir gemeinsam ein Haus, für das wir noch einen KFW Kredit abzahlen. Während unserer Ehe habe ich durch den Tod meiner Eltern geerbt. Das Erbe ist in die Tilgung des Hauskredites gegangen. Außerdem habe ich zwei eigene Bausparverträge, diverse Teilauszahlungen aus meiner Lebensversicherung und einige hohe Geldgeschenke in die Tilgung des Hauskredites gesteckt bzw. für die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen am gem. Haus verwendet. Gleichzeitig haben wir die monatlichen bzw. vierteljährlichen Kreditraten aus unseren Gehältern finanziert. Mein Mann hat keinerlei Sonderzahlungen geleistet. Habe ich einen Anspruch auf die Rückzahlung meiner Zahlungen, die ich im Glauben an einen Fortbestand der Ehe geleistet habe? Die Zahlungen sind nicht als Schenkung deklariert. Vielen Dank für Ihre Auskunft. Petra
Hallo Petra,
bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Einschätzung zu Ihrer Situation an Ihren Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
Wir haben vor 18 Jahren geheiratet und wegen meiner damaligen Selbständigkeit eine Gütertrennung vereinbart. Um das gemeinsame Haus vor einer Firmeninsolvenz zu schützen steht meine Frau alleine im Grundbuch. Meine Frau ist seit 15 Jahren Hausfrau und hat nichts zur Tilgung beitragen können. Ist es richtig, das ich im Scheidungsfalle vom Haus keinen Cent zu erwarten habe obwohl ich das meiste bezahlt habe? Vielen Dank für Ihre Hilfe, Ingmar
Hallo Ingmar,
die Ansprüche an einer Immobilie richten sich in aller Regel nach den Eigentumsverhältnissen gemäß Grundbuch. Vereinzelt ist es jedoch auch möglich, dass eine erhebliche Beteiligung an der Immobilie (nicht nur finanziell) einen gewissen Anspruch begründen kann. Wenden Sie sich für eine Einschätzung bitte an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, meine betagten Eltern haben sich vor 27 Jahren getrennt und damals Gütertrennung vereinbart. Jetzt möchte sich meine Mutter (85 Jahre) scheiden lassen da mein Vater noch für einen Pflichtteil erbberchtigt ist. Wie wird bei der Scheidung der Gegenstandswert berechnet, bzw wird dazu das jeweilige Vermögen mit einbezogen zur Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten? Vielen Dank für Ihre Auskunft, Astrid
Hallo Astrid,
wie sich der Verfahrenswert zusammensetzt, können Sie auf folgender Seite nachlesen: https://www.scheidung.org/verfahrenswert/
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo :),
Ausgangslage: Wir werden in kürze heiraten. Ich bringe 4 Immobilien und meine Zukünftige 1 Immobilie mit in die Ehe, alles längst nicht abbezahlt. Zusammen haben wir grade ein Grundstück gekauft und einen Werkvertrag + Kredit für die Finanzierung unterzeichnet. Ich verdiene 2-3 mal so viel wie sie und habe auch noch 70k€ Privatvermögen.1 Kind haben wir zusammen.
Nun zu meiner Frage: Angenommen wir werden uns in ca. 15 Jahren trennen.. Wie verhält es sich mit den ganzen Immobilien? Das neue gemeinsame Haus ist klar, das geht durch 2. Aber wie ist es mit den anderen Immobilien?
Vielen Dank, euer Klaus
Hallo Klaus,
das richtet sich auch nach dem gewählten Güterstand. Im Rahmen des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft können im Falle der Trennung in der Ehezeit erwirtschaftete Vermögenszuwächse ausgeglichen werden (Zugewinnausgleich). Das kann auch die Wertsteigerung von Immobilien betreffen, die selbst ins Anfangsvermögen fallen.
Zudem ist auch das Eigentumsverhältnis von Bedeutung. Bei nachträglich erklärter Miteigentümerschaft können beide Miteigentümer einen Anspruch auf die Betroffene Immobilie haben.
Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Regelungen ggf. auch im Rahmen eines Ehevertrages das Eigentum schützen können.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo liebes Team,
ein Freund von mir hat mit seiner Ehefrau Gütertrennung notariell vereinbart. Nun leben sie derzeit in einem Haus auf zwei Ebenen. Beide haben das Haus gemeinsam gekauft.
Frage 1 wäre: Mein Bekannter hat Sitzgruppe un Sofa im Wert von ca. 30.000 € gekauft, welche in dem Bereich stehen, so seine Ehefrau lebt. Da in diesem Bereich auch zwei große Hunde und vier Katzen leben möchte er diese Sachen in seinen Wohnbereich holen und nicht so teure Gegenstände in den Bereich seiner Frau stellen. Darf er das ohne die Zustimmung der Frau weil er die Dinge bezahlt hat?
Frage 2 wäre: Die Ehefrau hat das Schloß zu Ihren Wohnräumen ausgetauscht, obwohl mein Bekannter dort noch Gegenstände von sich stehen hat. Ihre Begründung war sie dürfe das, weil er dort ja nicht mehr wohnt.
Derzeit muss die Frage der Höhe des Betrages, welchen die Ehefrau wegen dem Haus erhält noch geklärt werden. Es steht aber auf jeden Fall fest, dass das Haus bei meinem Bekannten bleibt.
Vielen Dank vorab
Petra
Hallo Petra,
entsprechende Fragen kann Ihrem Bekannten dessen Anwalt beantworten. Eine Klärung ist an dieser Stelle nicht möglich.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
Meine Frau und ich haben nach der Ehr eine Gütertrennung gemacht. Damals habe ich nicht verstanden was das heisst. Meine Frau hat ein Haus im Ausland gekauft während der Ehr, Mittlerweile ist die Preis 3-4x Fach gestiegen. Sie will das Zugewinnausgleich verhindern. Gilt die Gütertrennung im diese Fall? Hat es irgendwelche Auswirkung über unterhaltsrechtliche Auseinandersetzung wenn wir uns trennen?
Vielen Danke
Peter
Hallo Peter,
ein Anspruch auf Zugewinnausgleich besteht bei wirksam beschlossener Gütertrennung nicht. Der Unterhaltsanspruch richtet sich jedoch in aller Regel nicht nach dem Güterstand, sondern der Bedürftigkeit des Berechtigten. Wenden Sie sich zur Prüfung Ihrer Ansprüche an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
kann ein Gericht, in Folge einer Klage, Gütertrennung rückwirkend (mit Datum in der Vergangenheit) feststellen?
Vielen Dank
Barbara
Mein Ex Mann Scheidung März 2015 , Zustellung 04/2015. am 17.12.2018 kommt er nun mit Gütertrennung . Während der Ehe schenkte er Schmuck und Golduhr. Während der Ehe kaufte ich ein Grundstück, er eine Firma wie verhält sich die Gütertrennung
Hallo Dagmar,
bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um prüfen zu lassen, inwiefern ein solcher Güterstandswechsel überhaupt noch möglich erscheint.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, mein Mann und ich haben uns getrennt und wollen eine reibungslose Scheidung. Daher wollen wir nachträglich Gütertrennung vereinbaren. Unsere Frage: Besteht für einen derartigen Ehevertrag noch die Pflicht der 1jährigen Ruhezeit vor Einreichung der Scheidung? Bei meiner ersten Scheidung Anfang der 2000er Jahre war ein solcher Vertrag erst nach 1 Jahr rechtsgültig. Vielen Dank
Hallo Beate,
Änderungen des Güterstandes sind in der Regel nicht rückwirkend wirksam, sondern erst ab dem Zeitpunkt der entsprechenden Vereinbarung. Bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um sich bezüglich Ihrer Möglichkeiten bei der Vermögensteilung im Zuge der Scheidung zu informieren und prüfen zu lassen, ob ein Anspruch auf Zugewinnausgleich wirksam ausgeschlossen werden kann (z. B. Scheidungsfolgenvereinbarung).
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag,
ich beabsichtige zu heiraten zum 2. Mal zu heiraten und besitze eine ETW und ein Grundstück. Beides ist noch belastet und wird monatlich getilgt. Sofern ich inzwischen verstanden habe fällt im Falle einer Heirat und einer späteren Scheidung dieses Vermögen nicht in den Zugewinn.
Dennoch stellt sich mir die Frage, werde ich während der Ehezeit weiterhin Tilgungsleistungen erbringen. Werden diese später angerechnet?
Außerdem dürfte ich während der Ehezeit meinen Immobilien alleinig verkaufen und re-investieren, wie ich möchte?
Empfiehlt es sich dann eher eine Gütertrennung zu vereinbaren?
Vielen lieben Dank vorab.
MfG
Hallo Peter,
der Abbau von Schuldenlasten kommt in aller Regel einem Zugewinn gleich und kann ggf. in den Zugewinnausgleich einbezogen werden. Ähnliches gilt z. B. oftmals auch für Wertsteigerungen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche vermögensrechtlichen Auswirkungen sich in Ihrem Fall ergeben könnten und welche Einigungen unter Umständen den Abschluss eines Ehevertrages anempfehlen würden.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag,
ich habe einen etwas komplizierten Fall. meine frau und ich haben vor 25 Jahren wegen einer größeren Krise Gütertrennung notariell vereinbart, dies aber nach 7 Jahren wieder aufgehoben. Jetzt steht trotzdem eine Scheidung an. Wie ist das jeweils in der Zeit der Gütertrennung erworbene Vermögen im Rahmen der Scheidungsauseinandersetzung zu werten? Wird das ähnlich wie ein Erbe während der Ehe als „Anfangsvermögen“ gewertet?
Hallo Hermann,
ein Anspruch auf Zugewinnausgleich ergibt sich in aller Regel nur für den Zeitraum, in dem der Güterstand der Zugewinngemeinschaft Bestand hatte (Anfangsvermögen ab Beginn, Endvermögen bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft).
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag,
ich habe mehrere Fragen zum Thema Scheidung mit Gütertrennungsvertrag.
Nach über 20 Jahen Ehe möchte ich mich von meinem Mann trennen. Wir haben Gütertrennung vor der Ehe abgeschlossen. Er lebt im von mir erworbenen Haus bereits seit vielen Jahren im getrennten Zimmer. Er hat in dieser Zeit nie gearbeitet da er nach seiner Insolvenz und Restschuldbefreiung abwarten wollte. Alle kosten habe ich getragen und trage naturlich immer noch. Dennoch leben wir die ganze Zeit über mehrere Jahre getrennt in einem Haus. Frage hierzu: Kann das getrennte Leben in das Trennungsjahr eingerechnet werden?
Da mein Mann (62) vor seiner Insolvenz selbstständig war und auch nach der Restschuldbefreiung nie gearbeitet hat, d.h. mittellos ist, muss ich trotz Gütertrennug sein Unterhalt zahlen?
Besten Dank im Voraus
Hallo Rita,
das Trennungsjahr beginnt in der Regel mit der nachweislichen Trennung der Eheleute sowie der Trennung von Tisch und Bett.
Ein Anspruch auf Unterhalt kann auch dann bestehen, wenn ein Ehegatte in Insolvenz ist. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit sich auf Seiten Ihres Ehemannes Ansprüche ergeben könnten. Eine abschließende Beurteilung ist an dieser Stelle nicht möglich.
Ihr Scheidung.org-Team
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach Trennung von meinem Mann beziehe ich nur mit meinen vier Kindern eine neue Wohnung. Nun verlangt mein Mann von mir unsere gemeinsamen Esstisch und die Waschmaschine im Haus zu lassen. Er behält die meisten Möbel die Waschmaschine und der Esstisch waren vor unsere Ehe von mir unsere Beziehung eingebracht worden. Ich nehme unser Ehebett mit Nachttischen, hochwertig mit in die neue Wohnung. Ansonsten Altmöbel. Der Keller ist voll mit von ihm teilweise geerbten teilweise geschenkten kleineren Gegenständen die er behält. Bevor nun höre Lieferkosten entstehen würde ich gerne die Waschmaschine mitnehmen und auf den Esstisch widerwillig verzichten. Wie sehen Sie das? Mit freundlichen Grüßen
Caren
Hallo, spielt bei der Ermittlung des Streitwertes/Scheidungskosten das jeweilige (nicht gemeinsame) Vermögen der einzelnen Ehepartner bei vorhandenem Ehevertrag (mit Gütertrennung, Verzicht auf Vers.ausgleich usw.) ene Rolle ?
VG Jens
Hallo Jens,
auch das Vermögen der Eheleute kann bei der Festsetzung des Verfahrenswertes berücksichtigt werden. Dies gilt nicht nur für gemeinsame Vermögenswerte.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo!
Ich bin seit 1976 mit dem Firmeninhaber einer mittelständischen Baufirma verheiratet, seit 1978 schwer gehbehindert, seit 2000 leben wir getrennt, 1976 wurde wegen der Firma eine Gütertrennung vereinbart, ohne dass ich über die privaten Auswirkungen im Fall von Trennung oder Scheidung aufgeklärt wurde. Es ging nur um den Erhalt der Firma. Ich bin seit 78 erwerbsunfähig. Der angesprochene Anwälte rieten mir von einer Scheidung ab, da mein Mann zu viele rechtliche Tricks geltend machen könne. Ich solle mit dem zufrieden sein, was er mir freiwillig gibt. Er lebt seit 2000 mit einer anderen zusammen. Habe ich wirklich keinen Anspruch auf einen Unterhalt, der sich nach seinem Einkommen richtet? Ich bin sehr oft krank und habe nicht immer die Nerven, mich mit dem Thema zu beschäftigen. So vergehen die Jahre.
Danke im Voraus
Viele Grüße
Karin