Scheidung mit Schulden – Das große Streitthema

Header Schulden bei Scheidung

Müssen die Eheleute im Falle einer Scheidung alle Schulden teilen? Nein. Ähnlich wie bei der Aufteilung des gemeinsamen Hausrats werden nach einer Trennung und anschließenden Scheidung nur gemeinsame Schulden einbezogen. Dies gilt gleichermaßen nur für während der Ehe entstandene Schulden. Hierzu bedarf es jedoch zuerst einmal einer Aufschlüsselung, wie gemeinsame Schulden nach einer Trennung definiert sind.

Das Wichtigste in Kürze: Schulden

  • Das Gericht unterscheidet zwischen gemeinsamen Schulden und Einzelschulden.
  • Bei der Scheidung ist dieser Unterschied wichtig für die Gütertrennung.
  • Alleinige Schulden können dem Ex-Partner nicht angelastet werden.

Was geschieht mit den Schulden bei einer Scheidung?

Scheidung – und Schulden aus der gemeinsamen Ehe?

Im Familienrecht wird eine Unterscheidung getroffen zwischen Schulden, die beide Eheleute eingegangen sind und alleinigen Schulden eines Ehepartners. Die Bestimmung gemeinsamer Verbindlichkeiten ist im Grunde recht leicht.

Nur gemeinsame Schulden werden bei einer Trennung und anschließenden Scheidung zwischen den Parteien aufgeteilt.
Nur gemeinsame Schulden werden bei einer Trennung und anschließenden Scheidung zwischen den Parteien aufgeteilt.

Als gemeinsame Schulden können bei Trennung generell jene veranlagt werden, für die beide Ehegatten sich – während der Ehezeit – gegenüber dem Gläubiger mittels Unterschrift als Schuldner auswiesen. Dies gilt jedoch immer nur dann, wenn beide Partner den Vertrag unterzeichneten.

Hierzu gehören insbesondere auch bei einer Bank gemeinsam unterzeichnete Kreditverträge für gemeinsame Anschaffungen – zum Beispiel dem Kauf von einem Auto, den gemeinsamen Hausbau oder aber gemeinsame Ratenkaufverträge etwa für Unterhaltungselektronik.

Während der Ehezeit gemachte Schulden sind nicht automatisch gemeinsame Schulden.

Mietschulden sind in der Regel als gemeinsame Verpflichtung erfasst, sofern der Mietvertrag von beiden Ehegatten unterzeichnet wurde. Ausschlaggebend ist damit die Beurkundung: Nur, wenn beide Eheleute den Kredit-, Mietvertrag oder Ähnliches unterzeichnet haben, sind sie zu gleichen Teilen Schuldner. Auch Schulden auf einem Gemeinschaftskonto der Eheleute werden als gemeinsame Verbindlichkeit aufgefasst.

Hieraus lässt sich schließen, dass alle Schulden aus Kredit-, Ratenverträgen u.a., die nur von einem Partner unterschrieben worden sind, auch nur die Schulden derjenigen Partei sind.

Ausnahmen

Es gibt jedoch auch Verträge, bei denen beide Ehegatten als Vertragspartner angesehen werden, obwohl nur einer den Vertrag unterzeichnet hat. Hierzu zählen etwa Festnetzvertrag, Hausratsversicherung und Stromvertrag. Da diese Vertragsabschlüsse laut Paragraph 1357 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) der Abdeckung des alltäglichen Lebensbedarfs dienen, wird eine gemeinsame Verbindlichkeit der Eheleute angenommen. Beide Ehegatten üben während der Ehe die sogenannte Schlüsselgewalt aus.

Wie werden gemeinsame Schulden bei einer Scheidung aufgeteilt?

Schulden und Scheidung? Allein abgeschlossene Kreditverträge werden in der Regel nicht geteilt.
Schulden und Scheidung? Allein abgeschlossene Kreditverträge werden in der Regel nicht geteilt.

Sind die Eheleute während der Ehezeit gemeinsame Verbindlichkeiten eingegangen, wird in der Regel ein Ausgleich bei der Schuldentilgung angestrebt. Das bedeutet, dass beide Parteien die Schulden jeweils zur Hälfte tragen. Auszugehen ist jedoch von dem Güterstand einer Zugewinngemeinschaft (Zugewinnausgleich).

Der Gläubiger kann wählen, von welchem der beiden Vertragspartner er die Tilgung verlangt. In der Regel bietet sich während der Ehe die Tilgung über ein Gemeinschaftskonto an.

Wird mit der Trennung die Abzahlung der gemeinsamen Schulden nur von einem Partner geleistet, kann dieser vom anderen eine Ausgleichszahlung verlangen, die den jeweils hälftigen Ratenbetrag umfasst. Bei einer monatlichen Rate vom 300 Euro Kredittilgung kann vom anderen somit ein Ersatz verlangt werden.

Ausnahmen bei der hälftigen Ausgleichszahlung

Eine Pflicht, Ausgleichszahlungen für die alleinige Leistungen der gemeinsamen Schulden ist in folgenden Fällen nicht gegeben:

  • bei gemeinsamer Haushaltsführung: Leben die Eheleute noch nicht in getrennten Haushalten, kann die Ausgleichszahlung nicht verlangt werden. Angenommen wird hier, dass beide Eheleute nach wie vor einen Beitrag zur gemeinsamen – wenn auch nicht mehr ehelichen – Lebensführung leisten, der nicht aufgerechnet werden kann.
  • im Innenverhältnis bei Alleinnutzung: Nutzt A zum Beispiel ein Auto, für den ein gemeinsamer Kreditvertrag abgeschlossen wurde, ausschließlich allein, kann von B keine Ausgleichszahlung verlangt werden. Anders verhält es sich mit den Kreditraten selbst. Im Außenverhältnis zu den Gläubigern gilt, dass diese auch B in die Pflicht nehmen können, sollte A die Raten nicht bedienen.
  • Unterhalt: Wurden die Schulden bereits bei der Berechnung des Trennungsunterhalts, den A an B leistet, berücksichtigt, darf nicht noch zusätzlich eine Ausgleichszahlung von A verlangt werden.

Was geschieht mit den alleinigen Schulden des Ehegatten?

Hat ein Ehepartner während der Ehezeit einen Kreditvertrag abgeschlossen und allein unterzeichnet, ist er gegenüber dem Gläubiger auch alleiniger Schuldner. Ist der Ehepartner nicht in der Lage, seine Schulden eigenständig zu tilgen, ist der andere Ehegatte nicht verpflichtet, die Tilgung zu übernehmen. Die Gläubiger dürfen damit nicht den Ehepartner ihres Schuldners in die Pflicht nehmen.

Gibt es eine Haftung für die Schulden des Ehegatten? Sie haften grundsätzlich nicht für die alleinigen Schulden Ihres Ehepartners. Dabei ist es unerheblich, ob die Gütertrennung vereinbart wurde.

Aber Vorsicht: Tritt z. B. der Ehemann in einem Vertrag, den die Ehefrau allein unterzeichnet hat, als Bürge auf oder hat er eine Sicherheit gegeben, kann er von den Banken in Haftung genommen werden. Allerdings kann der Ehemann von seiner Frau die Befreiung von der Bürgschaft bzw. Sicherheit verlangen. Er ist nicht verpflichtet, über die Ehezeit hinaus als Bürge aufzutreten.

Beteiligung an den alleinigen Schulden des Ehegatten

Eine Beteiligung des Ehepartners kann vom Alleinschuldner nicht verlangt werden. Wie in den meisten Fällen finden sich auch hier wieder Ausnahmen.

Werden die Schulden einer Partei aufgenommen, die einem gemeinsamen überehelichen Zweck zu dienen (etwa für ein gemeinsames Geschäft), kann ab der Trennung eine Beteiligung an der Tilgung der Verbindlichkeit auch von dem anderen Ehepartner veranlagt sein.

Scheidung – und noch Schulden fürs Haus?

Ist bei einer Scheidung das Haus mit Schulden belastet, etwa durch Darlehensverträge, entbrennt nicht selten ein Streit. Wem gehört das Haus? Wer muss dafür bezahlen? Wer muss den Kredit bedienen?

Scheidung: Schulden fürs Haus können auch nur von einem getragen werden.
Scheidung: Schulden fürs Haus können auch nur von einem getragen werden.

Über die Eigentumsverhältnisse eines Hauses und/oder Grundstücks klärt der Auszug aus dem Grundbuch auf.

Befindet sich die Immobilie alleinig im Eigentum von A, kann von B keine Beteiligung an den Hauskreditraten verlangt werden. Bleiben jedoch beide Eheleute weiter in dem Haus wohnen, darf A eine Mietzahlung von B fordern.

Aber: Sind beide Ehegatten Hauseigentümer, muss die Tilgung eines Bankdarlehens für das Haus auch dann von beiden getragen werden, wenn nur ein Ehepartner den Vertrag unterzeichnet hat.

Anrechnung auf den Trennungsunterhalt: Eheprägende Schulden – gemeinsame bzw. einvernehmlich tolerierte Verbindlichkeiten – können beim Unterhalt angerechnet werden. Erklärt sich A zum Beispiel bereit, den gemeinsamen Kredit mit monatlichen Raten von 300 Euro allein abzuzahlen – können diese Zahlungsverpflichtungen vor der Unterhaltsberechnung zur Ermittlung des Einkommens herangezogen und vom Nettoverdienst abgezogen werden. So wird A in aller Regel einen geringeren Unterhalt an B zahlen müssen.

Benötigen Sie Hilfe, die Schulden nach einer Scheidung abzuzahlen, kann Ihnen auch eine Schuldnerberatung helfen. Wie genau erfahren Sie auf dem Portal schuldnerberatung.de.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (89 Bewertungen, Durchschnitt: 3,99 von 5)
Scheidung mit Schulden – Das große Streitthema
Loading...

Kommentare

  1. Sabrina G. sagt:

    Hallo!
    Meine Eltern haben über sich einen Kredit aufgenommen den wir monatlich an sie anzahlen. Er wurde für den Ausbau einer Wohnung in meinem Elternhaus genutzt. Schriftlich wurde nichts festgehalten und auch die Wohnung wurde bisher nicht an mich überschrieben. Gibt es da trotzdem eine Regelung die mich nach der Scheidung nicht alleine mit der Rückzahlung da stehen lassen auch wenn der Kredit über meine Eltern läuft?
    Mit freundlichen Grüßen
    Sabrina G.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sabrina,

      im Außenverhältnis treten Ihre Eltern als alleinige Schuldner gegenüber der Bank auf. Da keine vertragliche Vereinbarung über die Rückzahlung erfolgte und auch die Wohnung noch nicht Ihnen gehört, können die Banken Sie für den Kredit nicht in Haftung nehmen. Es wäre auch Ihren Eltern anzuraten, einen Vertrag im Innenverhältnis mit Ihnen aufzusetzen. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls von einem Anwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. Marc sagt:

    Hallo,

    im Jahr 2009 habe ich geheiratet und Anfang 2010 habe ich die Verbindlichkeiten meiner Frau mit unterschrieben (2. Kreditnehmer). Jetzt steht die Scheidung an und meine Frau zahlt die Raten nicht mehr ab. Wie verhalte ich mich richtig bzw. werden die Verbindlichkeiten bei der Scheidung berücksichtigt?

    LG

    Marc

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo MArc,

      im Außenverhältnis kann der Kreditgeber Sie in Haftung nehmen. Allerdings können Sie im Innenverhältnis die entstandenen zusätzlichen Kosten für die Ratentilgung gegenüber Ihrer Frau geltend machen und diese gegebenenfalls mit etwaigen Unterhaltsforderungen verrechnen lassen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Anwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. Josef sagt:

    Hallo,
    1. Muß ich im „Fragebogen zum Versorgungsausgleich“ (V 10) auch meine von der BG gezahlte Unfallrente mit angeben? Beim Einkommensteuerjahresausgleich brauche ich diese Rente nicht anzugeben.
    2.Wegen Zahlungsunfähigkeit wurde das von mir beantragte Insolvenzverfahren vom Amtsgericht eröffnet. Wird das beim Versorgungsausgleich berücksichtigt?
    Ich bin Rentner und habe keinen Rechtsanwalt-
    Mit freundlichen Grüßen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Josef,

      1. im Versorgungsausgleich finden alle Rentenansprüche – ob private oder staatliche Vorsorge – Beachtung.
      2. Da die Rentenansprüche von dem Insolvenzverfahren unberührt bleiben sollten, ist hier nicht anzunehmen, dass dieses einen Einfluss auf den Versorgungsausgleich hat.

      Lassen Sie sich bei Fragen ggf. von einem Rechtsanwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Josef sagt:

        Danke für Ihre Hilfe

  4. Yildirim sagt:

    Hallo alle zusammen. Es geht um das Thema schulden in der Ehe!

    Folgendes Problem: Mann kommt in die Ehe mit schulden! Hat somit eine negative Bonität. Besitz kein Konto usw. Sein Gehalt geht jahrelang auf mein Konto, steht mit seinem Namen nirgendswo, es läuft alles über mich. So aufgrund der Lebensumstände musste ich einen dispo aufnehmen, den ich aufgrund der Summe/ Dispozinsen umgewandelt habe in einen Kredit. So Trennung+ Scheidung ist durch. Kann man ihn für die Schulden, die in der Ehe entstanden sind zur Rechenschaft ziehen oder nicht? Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht. Vielleicht hat jemand sogar ein Akz. auf das ich zugreifen könnte. Bin für jede Unterstützung/ Hinweis dankbar. Habe diesbezüglich zwei Anwälte gewechselt.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Yildirim,

      da Sie im Außenverhältnis als Alleinschuldner gelten, kann die Wiedergutmachung zumeist nur im Innenverhältnis veranschlagt werden – etwa über Verrechnung mit etwaigen Unterhaltsleistungen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Adam sagt:

    Folgender Fall ist bei uns eingetreten:
    Wir waren 13 Jahre verheiratet und sind nun an der Scheidung. Erster Gerichtstermin blieb erfolglos, weil das gemeinsame Haus noch nicht verkauft ist und so keine Geldregelung stattfinden konnte.
    Zu unseren Personen: Ich , Adam arbeite 100% wohne seit einigen Monaten mit meiner neuen Partnerin zusammen in einer Wohnung zur Miete.
    Meine (Noch) Ehefrau, Eva, arbeitete seit wir zusammen sind nie. Wohnt mit unseren beiden Kindern 10 und 8 Jahre in unserem Haus das wir zusammen vor 4 Jahren gekauft haben. Mein Anteil ¾ und knapp ¼ hat Ihr verstorbniger Vater damals beigesteuert. Da Sie nie arbeitete, habe ich alles finanziert. Ich unterstützte Sie o ich nur konnte. Auch als Sie eine kuriose Psychologische Behandlung machte für totale 35‘000.-SFr. Da in dieser Zeit auch noch der Hauskauf und neue Möbel her mussten, haben wir seither Schulden, die ich seither am abzahlen bin. Da in der Psychophase unbedingt noch ein spezielles Bild gemalt werden musste zur Besserung ihrer Probleme, hat sie auch das Konto unseres Sohnes quasi leer gefegt. Als ich sie bat doch auch was zur Gemeinschaftskasse beizusteuern, erklärte Sie mir, dass ich doch mehr arbeiten könnte, Sie arbeite ja schon 24h und könne nicht mehr. Soweit so gut… Nun geht um die Scheidung… Hausverkauf…. Das Haus könnte Problemlos privat verkauf werden, da es so viele Interessenten gibt. Doch Sie will einem Makler. Sie hat einer ausgewählt der Ihr auch gleich eine Wohnung im gleichen Dorf sucht. Kassiert aber 3% vom Hausverkaufpreis. Ich habe einen Bekannten vorgeschlagen der einen Fixpreis verlangt der weit unter den 3% liegt. So käme ja das auch Ihr zu gute, da es mehr Gewinn geben würde. Sie weigert sich nun dieses zu wählen und beharrt auf dem, der Sie bestimmt hat.
    Weiter zu den Schulden… muss ich diese nun wirklich selber abzahlen? Ich kann ganz detailliert belegen, was, wann angeschafft worden ist und wer es nun braucht oder gebraucht hat. Auch wenn es mein Konto ist auf dem die Schulden sind, seht man genau wer Sie verbraucht hat für irgendwelche nötigen und unnötigen Behandlungen. Ich finde wenn schon meine Pensionkasse und mein Geld im Haus steckt sollte auch ich etwas mehr Enscheiden dürfen. Oder darf sich die Frau einfach alles leisten? Sogar Haushaltshilfe beantragen, REKA Ferein, Caritas, Winterhilfe, Kultur Vergünstigungkarte… Fährt Auto, wohnt im Haus ausserhalb der Stadt, geht regelmässig in Kurse, geht Ihren Freizeitbeschäftigungen nach ohne nur etwas fürs Geld zu tun. Ich zahle monatlich pro Kind 1350.- und Sie sagt ich müsse Ihr noch die Hälfte an eine neue Identiätskarte geben. Muss ich das auch noch? Ich lebe am berechneten Existenzminimum und möchte einfach nur gleichberechtigt behandelt werden.
    Ich hoffe Ihr könnt mir einwenig weiterhelfen. Auch ich habe eine Anwältin. Doch leider, sendet sie mir nur Eva’s Forderungen an mich weiter und sagt, das wir zuerst alles selber regeln müssen. Doch Eva sendent eifach die Forderungen an Ihren Kostenlosen Anwalt weiter. Ich bezahle auch noch für alle Gerichtskosten. Bereits mehrere Tausend Franken. Wenn ich einen neuen Anwalt nehme kostet der auch gleich wieder mehrere Hundert franken. Ich hab schon so viel dafür ausgegeben…

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Adam,

      leider setzen wir uns an dieser Stelle lediglich mit dem deutschen Familienrecht auseinander. Daher ist uns hier nicht bekannt, wie hinsichtlich der einzelnen Punkte – Hausbesitz, Schulden usf. – im Zuge einer Scheidung in der Schweiz verfahren wird. In Deutschland kann die Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung auch Ehegatten- und Trennungsunterhalt begründen. Ein Anspruch auf ein haus besteht zumeist nur, wenn beide Ehegatten im Grundbuch eingetragen sind. An dieser Stell können wir Ihnen höchstens empfehlen, ggf. einen neuen Anwalt aufzusuchen, bei dem Sie sich besser aufgehoben und beraten fühlen oder fordern Sie soweit möglich die rechtliche Aufklärung von Ihrer derzeitigen Anwältin ein.

      Viel Erfolg und Geduld auf dem steinigen Weg der Ehescheidung,
      Ihr Scheidung.org-Team

  6. Andreas sagt:

    IIch bin geschieden und leiste Kindesunterhalt. Unser gemeinsam gebautes Haus bewohne ich und bezahle die Darlehnraten allein.
    Das Darlehn haben wir gemeinsam aufgenommen. Kann die Darlehnrate zur Ermittlung des „bereinigten Einkommens“ herangezogen werden?
    Wer geht zum Jugendamt zur Ermittlung der Unterhaltshöhe.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andreas,

      für die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens können in der Regel auch sämtliche Kreditlasten herangezogen werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. Jens sagt:

    Was passiert wenn das Grundstück und das Haus auf den Namen meiner Frau laufen aber die Hypotheken auf beide Namen lauten? Kann ich bei Scheidung die bisher gezahlten Zinsen zur Hälft bei meiner Frau einfordern wie es mir ein Anwalt gesagt hat?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jens,

      da Sie sich finanziell nachweislich an dem Haus beteiligten, können Sie auch in einem solchen Fall zumeist Ansprüche auf Ausgleich erheben, obwohl Sie selbst nicht Eigentümer sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. Desire sagt:

    Unsere Scheidung ist durch. Wir haben ein gemeinsames Haus /Doppelhaus und eine Hypothek. Wir beschlossen in der Scheidungsfolgevereinbarung das Haus zu teilen und das jeder die Hypothek selbständig zu 50% bedient, das ist über ein Jahr her. Unterhalt zahlt keiner von uns an den anderen.
    Mein Mann hat jetzt eine Freundin und ist kaum noch in seiner Hälfte. Die Hypothekenbank hat jetzt eine Mahnung geschickt, dass er 5 Raten schon nicht bezahlt hat und will mich in die Haftung nehmen. Vor der Scheidung wollte die Bank nicht die Hypothek aufteilen. Was kann ich jetzt noch tun? Kann ich mich auf die Scheidungsfolgevereinbarung berufen und muss ich jetzt das Geld von meinem Ex einklagen? Wer zahlt die Anwaltskosten dann?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Desire,

      im Außenverhältnis bleiben Sie Schuldner gegenüber der Bank, sodass diese Sie bei Versäumnissen Ihres Mannes in Haftung nehmen kann. Sie können eine konkrete Regelung im Innenverhältnis anstreben oder das Geld von Ihrem Mann über den Klageweg zurückfordern. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Christopher sagt:

    Hallo und guten Tag,
    Ich hätte mal eine Frage zwecks Schulden während der Ehe.

    Mein Frau und ich sind zusammen in die USA gezogen und haben dort nach einer Zeit einen Kredit aufgenommen um die greencard für sie und unsere Tochter zu beantragen und den dazugehörigen Anwalt zu bezahlen. Auf dem Kredit stehe nur ich drauf. So getrennt und geschieden sind wir. Nur zahle ich hier die Rest Schulden vom Kredit ab. Wir beide bzw drei wohnen wieder hier in Deutschland und haben uns hier auch scheiden lassen. Kann ich von ihr verlangen zumindest den Betrag für die greencard an den Anwalt dafür mit abzutilgen? Und die Schulden an Fernsehe Anbieter und stromanbieter in der USA??

    Wäre schön wenn ihr mir da Informationen geben könntet.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christopher,

      Sie können versuchen, eine Einigung im Innenverhältnis herbeizuführen – entweder über Verrechnung mit Unterhaltsleistungen oder durch Ausgleichszahlungen. Im Außenverhältnis treten Sie weiterhin als Alleinschuldner auf. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. Andrea sagt:

    Wie sieht es aus wenn z.B. Nur die Ehefrau schulden hat, zwar gut verdient aber kein Haushaltsgeld bzw. Die Frau ist immer für den 3- Personen Haushalt aufgekommen.
    Lebensmittel, Schulausflüge, Kleidung für Kind und sich, eigener Autokauf, Taschengeld fürs Kind, Haushaltsgegenstände usw. sowie Haushaltsführung wurden nur von der Ehefrau ausgeführt.Der Mann sehr gut verdient hat, sein eigenes Haus ( vor der Ehe bekommen) renoviert und seine Schulden abbezahlt hat….
    sich nicht am Haushalt beteiligt hat und nur Strom,Gas, Wasser etc. übernommen hat. Sein Geld auf die hohe Kante gelegt hat, während Sie fast alle Kosten selbst getragen hat….
    Die Frau stellenweise Teilzeit gearbeitet hat und mit schlechteren Lohnklasse zurechtkommen musste, daher auch Schulden aufgenommen hat um die Familie über die Runden zu bringen.
    Wie verhält es sich da mit Zugewinn.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andrea,

      im Zugewinnausgleich werden die Zugewinne beider Ehegatten gegenübergestellt. Der Anfangswert kann dabei auch negativ sein, sofern der betreffende Ehegatte zu Beginn der Ehe Schulden hatte. Hiernach wird die Differenz der beiden Zugewinne ermittelt. Der benachteiligte Ehegatte kann hierbei einen Anspruch auf die hälftige Differenz stellen. Das Haus kann nur hinsichtlich der Wertsteigerung während der Ehezeit Betrachtung finden.

      Such Sie im Zweifel stets den Rat eines Rechtsanwalts.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. Katja sagt:

    Guten Tag,
    mein Mann und ich wollen uns Scheiden lassen.
    Er hat während der Ehe eine Frima gegründet (Einzelunternehmen).
    Jetzt hat sich herausgestellt, dass er mit der Firma eine Menge Schulden gemacht hat. Und er möchte, dass ich die Hälfte davon zahle.
    Muss ich für die Schulden mit aufkommen?
    Ich habe soweit ich weiss nichts dafür unterschrieben.
    Vielen Dank für eine Antwort.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Katja,

      sofern Sie nicht ebenfalls Firmeninhaber/Teilinhaber sind, kann Ihr Mann die Schulden in der Regel nicht auf Sie übertragen. Es blieben dann seine alleinigen Schulden, wenn er auch im Außenverhältnis alleiniger Schuldner ist und Sie keine Kreditverträge mit unterzeichneten. Suchen Sie ggf. den Rat eines Rechtsanwalts.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Lana sagt:

    Hallo haben während unserer Ehe Gegenstände auf Teilzahlung gekauft. Da mein man Schulden vor Ehe schon hatte würde alles auf meine Name gekauft. Jetzt bei Trennung sind die Sachen bei ihm in Wohnung geblieben – er will die nicht raus geben- aber ich muss die Schulden Zahlen. Was kann ich machen? Weitere Frage mein man hat Tank schulden- Benzin bei eine Tankstelle zum zahlen hat er meine Konto Nummer eingeben. Muss ich es in Falle einer Scheidung selber zahlen obwohl ich kein Führerschein oder Auto habe? Danke für eure Hilfe

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lana,

      da es sich um Ihr Eigentum handelt, können Sie die Herausgabe verlangen. Hierzu müssen Sie die Eigentumsverhältnisse jedoch nachweisen können. Handelt es sich um gemeinsame Hausratsgegenstände, kann er auf die Hälfte Anspruch erheben. Da Sie auch bei den Tanschulden als Schuldner auftreten, kann die Bank im Außenverhältnis die Tilgung verlangen.

      Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. Kiana sagt:

    Hallo,
    mein Mann hat ein Grundstück auf seinen Namen gekauft und ein ziemlich teures Haus darauf gebaut. Sämtliche Kredite laufen auf ihn. Meine Tochter und ich sind Ende letzten Jahres aus dem Haus gezogen und in einer Mietwohnung gezogen. Es besteht kein Ehevertrag. Wenn ich nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung einreiche, werden das Haus bzw. die Kredite auf uns zwei aufgeteilt??

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kiane,

      in der Regel sind Verträge, die ein Ehegatte während der Ehe schließt, auch nach der Scheidung nur für diesen gültig. Kredite werden also regelmäßig nicht unter Geschiedenen aufgeteilt, wenn nicht beide den Vertrag unterschrieben haben. Eine Immobilie kann jedoch in der Berechnung des Zugewinnausgleichs eine Rolle spielen. Besprechen Sie Ihre Situation bitte mit einem Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Patrick sagt:

    Schönen Guten Tag,

    meine Noch-Ehefrau und ich haben einen kreidt für sonstige Ausgaben genommen. Nun stehe ich aber als Alleiniger Kreditnehmer.

    Meine Frage nun, wie kann ich nun, da der Kredit nicht unerheblich ist, die raten respektive Kredit auf meine Noch-Ehefrau übertragen ?

    Die Kreditbank macht ansich keine Teilung, weil der Kreidt eben nur von mir unterschirben wurde. Sie meinten telefonisch, das meine Noch-Ehefrau einen Kreidt über die Summe XXX aufnehmen soll und ich über die andere Hälfte. Da meine Noch-Ehefrau aber nicht Vollzeit arbeitet, wird Sie wohl kaum über die Summe XXX einen Kreidt bewiligt bekommen.

    Wie kann ich nun am besten Vorgehen, denn diesen Konsumkredit ja auch beide ausgegeben haben, der auch auf beide nach der Scheidung aufgeteilt wird ?

    Ab wann kann man sagen „überehelichen Zweck“ ? Wie haben uns nicht Selbstständig.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Patrick,

      Kreditschulden werden nach der Scheidung regelmäßig nicht aufgeteilt. Wenn ein Ehepartner einen Kreditvertrag unterschreibt, bleibt er auch nach der Scheidung der Ansprechpartner und Schuldner gegenüber der Bank. Besprechen Sie alles weitere mit einem Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  15. Maria sagt:

    Wir mussten vor acht Jahren unseren Kredit für den Hausbau umschulden. Es ging damals nur, das ich und unsere Tochter als Eigentümer eingetragen wurden, und wir zwei auch den Kreditvertrag unterzeichnet haben. Rechtlich wird mein Mann jetzt keine Verpflichtung haben. Da es zwischen uns nach Trennung auasieht, im Moment aber noch einigermaßen funktioniert, möchte ich wissen, ob wir einen rechtskräftigen Vertrag, intern, zwischen mir und meinem Mann machen können, indem er sich bereit erklärt die Hälfte der Schulden (die ja auch seine sind) zu übernehmen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Maria,

      Abmachungen dieser Art können in einem Ehevertrag rechtlich verbindlich gemacht werden. Wenden Sie sich an einen Notar, um Näheres zu erfahren.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. B.L. sagt:

    Hallo, ich habe im Juni 2015 die Scheidung eingereicht. Leider hat die Rechtsanwältin nicht gut gearbeitet. Das heißt Sie hat den Scheidungsantrag aufgenommen, mir eine Abschrift gesendet, die zum Nochmann + zum Gericht gehen sollte. Jedoch ist dieses nicht passiert, sowie weiteres auch nicht. Im November 2015 habe ich dann Post von der Anwältin erhalten, das Sie den Fall geschlossen hat und mir eine Rechnung geschickt in Höhe von 900€. Sie hat keine Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe beantragt was Sie tun wollte. Es geschah nichts. Ich habe die Rechnung bezahlt und guut war. Seitdem habe ich mit meinem Nochmann nebeneinander hergelebt (getrennt). Jetzt hat er eine neue Freundin und ich möchte das die Scheidung durchgezogen wird. Meine Frage ist, ab wann sind wir nun getrennt, 2015 oder ab jetzt erst? Im November 2015 also nach der Scheidungseinreichung hat mein Nochmann einen Kredit für ein Auto aufgenommen. Er hat eine Anzahlung von 2000€ geleistet, sowie eine monatliche Kreditrate von 150€. Dieses Geld wurde komplett vom Gemeinschaftskonto bezahlt. Was kann ich tun, ist es so rechtens? Ich habe mit der Autofinanzierung nichts zu tun, da ich nicht mit drin stehe, auch nicht als Bürge. Kann ich die Hälfte des Geldes zurückfordern?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo B.L.,

      Sie werden sich erneut an einen Anwalt wenden müssen. In diesem Rahmen ist sowohl die Haftung Ihrer ersten Anwältin wegen Pflichtverletzung zu klären, als auch Ihr Anspruch auf Entschädigung aufgrund des Kredites. Einigen Sie sich mit Ihrem Ehepartner, wann die Trennung stattgefunden hat.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. Henry sagt:

    Hallo zusammen.
    folgende Sachlage
    Ehepaar ohne Kinder hat in der Ehe ein Haus gebaut.
    Die Schulden wurden gesplittet, sodass ein Teil gemeinsam unterschrieben wurde und ein Teil nur von einem Partner.
    Dieser ist nun ausgezogen und es geht um Scheidung.
    Wie sind die Tilgungsmodalitäten in Zukunft zu regeln?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Henry,

      Die Tilgungsmodalitäten sind entsprechend der Verträge mit der Bank zu regeln. Regelmäßig wird dabei der gemeinsam zu zahlende Betrag geteilt. Wenden Sie sich an Ihre Bank und besprechen Sie die Sachlage, diese kann Ihnen weiter helfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Harald sagt:

    Guten Abend ,
    Ich habe mich nach knapp 16 Jahren Ehe von meiner Frau letzten Dezember scheiden lassen. Sie lebt seitdem mit unseren gemeinsamen 3 Kindern ( 16/13/11) und ihrem neuen Ehemann zusammen. Ich bin auch wieder verheiratet und lebe mit meiner neuen Frau und ihren zwei Kindern zusammen in einem Haushalt.
    Ich habe am Anfang unserer Ehe vor 16 Jahren einen Kredit aufgenommen für gemeinsame Einkäufe wie Kinderzimmer , Auto etc…… Auch der Kredit meiner 1. Frau in Höhe von 22000 Euro wurde damit getilgt. Insgesamt hatten wir bei unserer Scheidung Verbindlichkeiten von Ca. 60000 Euro , wobei die Verträge fast ausschließlich ich unterzeichnet habe. Jetzt nach der Scheidung will meine Exfrau nix von den Schulden mehr wissen ……. Im Gegenzug fordert sie aber immer mehr Geld von mir für bestimmte Sachen die sie für unsere Kinder anschafft. Ich habe ein Nebengewerbe welches unseren Lebensunterhalt sichert. Das Haupteinkommen geht komplett für die Abzahlung der Schulden sowie für den Kindesunterhalt drauf.
    Kann es denn sein das man einen Nebenjob ausüben muss um überhaupt irgendwie geldlich auszukommen ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Harald,
      dem Unterhaltspflichtigen steht ein Selbstbehalt zu, welcher bei der Berechnung des Unterhalts beachtet und nicht unterschritten wird. Für bestimmte Anschaffungen und unter besonderen Voraussetzungen kann Ihre Exfrau Sonderbedarfe einfordern. Erkundigen Sie sich aber bei einem Anwalt, ob in diesen Fällen die Voraussetzungen erfüllt sind.
      Da Sie die Kreditverträge alleine unterschrieben, sind Sie auch der alleinige Schuldner und werden diese wohl alleine tilgen müssen.
      Ihr Scheidung.org-Team

  19. Steffi sagt:

    Hallo,

    mein Freund ist geschieden und aus der Ehe haben sich über die Jahre Schulden angehäuft (Auto, Hausumbau, Urlaub etc.).
    Bis vor ein paar Wochen hat er noch im Dachgeschoss des gemeinsamen Hauses gewohnt und bis zum heutigen Tag zahlt er komplett die Schulden alleine zurück (Kredit- bzw. Darlehnsverträge bei der Bank wurden von beiden unterzeichnet).
    Gibt es eine Möglichkeit, dass die bisher gezahlten Raten von meinem Freund angerechnet werden bzw. er jetzt weniger zahlen muss weil er ja nicht mehr im Haus wohnt (er hat ja nix mehr vom Hausumbau etc.)
    Vielen Dank für die Antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Steffi,

      Die Eheleute sind gemeinsam Schuldner für die Darlehensverträge. Darüber hinaus ist die Bank nicht verpflichtet, einen der Ehegatten bei Trennung und Scheidung aus dem Kreditvertrag zu entlassen. Was die weiteren Schulden angeht, so kommt es darauf an, wer die Kaufverträge abgeschlossen hat und in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, wie Sie nun ab besten verfahren sollten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. Yvonne sagt:

    Hallo,
    Mein Nochehemann hat Schulden während der Ehe gemacht, mir nichts davon gesagt, ich hatte auf allen Konten nur eine Kontobevollmächtigung. Dispos wurden erhöht ohne mein Wissen etc.
    Jetzt haben wir uns getrennt, er hat mir direkt die Vollmachten gekündigt sodass ich nicht mehr an meine Gehälter kam die auch darauf überwiesen wurden. Muss ich für die Schulden die auf den Konten entstanden sind während der Ehe mithaften?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Yvonne,

      für Schulden, die ein Ehepartner während der Ehe macht, haftet der Gatte prinzipiell nicht. Dies kann sich ändern, wenn Sie entsprechende Klauseln selbst unterschrieben haben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  21. Jana sagt:

    Hallo,
    Ich habe eine Frage zwecks Schuldenübernahme. Meine Eltern sind noch verheiratet und unterzeichneten damals zusammen einen Mietvertrag, sind somit beide Hauptmieter. Sie klärten intern, dass sie die Kostem aufteilen und mein Vater die Miete übernimmt. Seit letzten Jahres hat er mehrere Monatsmieten nicht beglichen. Jetzt stehen meine beiden Eltern vor einem riesen Schuldenberg, obwohl meine Mutter nichts geahnt hat. Wegen all der Konsequenzen schlug mein Vater vor alle Schulden zu übernehmen, in Raten versteht sich. Meine Frage ist jetzt, ist das überhaupt möglich, dass so eine Art Vertrag über die Schuldenübernahme schriftlich festgehalten wird und bei der zuständigen Behörde eingereicht wird?!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jana,

      grundsätzlich kann jeder Vertragspartner in Haftung genommen werden. Zwar kann eine Schuldenübernahme intern leicht geregelt werden. Im Außenverhältnis (gegenüber Banken und anderen Gläubigern) muss der entsprechende Vertragspartner in aller Regel der Schuldenübernahme zustimmen, um eine solche Vereinbarung wirksam werden zu lassen. Es besteht grundsätzlich jedoch keine Pflicht für Gläubiger, einen Vertragspartner aus dem Vertragsverhältnis zu entlassen. Der Rat eines Anwalts ist zu empfehlen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  22. Matthias M sagt:

    Hallo,
    ich bin seit dem 01.10.2015 geschieden. Meine Ex-Frau hatte unser Haus schon vor der Scheidung mit dem gemeinsamen Sohn verlassen. Trennungsunterhalt brauchte ich wegen der Bedienung aller finanziellen Eheverpflichtungen nie zu zahlen, nachehelicher Unterhalt wurde bei der Scheidung ausgeschlossen, sie ist gesund und hat eine abgeschlossene Ausbildung, der Sohn ist über 12 Jahre alt und in einer Ganztagsschule.
    Anfang diesen Jahres stellte sie eine horrende Forderung um „aus dem Grundbuch zu gehen“ – Schuldnerin im Immobiliendarlehen war sie aber auch mit. Sie drohte andernfalls mit der „Aufhebung der Miteigentümerschaft nach BGB“ – ich sollte das Haus auf gar keinen Fall behalten. So entschloss ich mich schweren Herzen zum Verkauf und erzielte glücklich auch noch einen Überschuss, von dem sie natürlich auch die Hälfte wollte. Mit meinem Überschuß konnte ich aber nicht alle Kleinigkeiten abdecken, z.B. meine für die Zuteilungsreife eines Bauspardarlehens für die Sanierung unseres Hauses beliehene Lebensversicherung. Auch ein privates Baudarlehen ihres Vaters wurde nur von mir verlangt. Auch habe ich die Kreditraten vom Haus nach der Scheidung bis zum erzwungenen Verkauf selbst tragen müssen.
    Kann ich wenigstens von diesen Kosten seit Scheidung bis zum Verkauf die Hälfte ihr gegenüber geltend machen? Das es nicht ohne Anwalt gehen wird, ist klar aber besteht überhaupt eine Chance?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Matthias,

      die Frage, ob hier eine „Chance besteht“, verlangt nach einer Rechtsberatung, die wir nicht leisten dürfen. Deshalb müssen wir Sie leider an einen Anwalt verweisen, der Ihr Anliegen wohl schon im ersten Gespräch beurteilen kann. Prinzipiell werden ehebedingte Ausgaben nach der Scheidung bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen berücksichtigt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  23. Mona sagt:

    Hallo,
    Mein Mann hat mit seiner Exfrau einen Kredit, den nur er abbezahlt. Sie hatte zwar versprochen dieses Jahr die Hälfte des Kredites ohne Zinsen ein zu zahlen. Wie sich heraus gestellt hat wird sie dies nun doch nicht tun. Bei der Bank steht mein Mann und sie als Kreditnehmer drin. Sie hat ebenfalls geheiratet und weigert sich der Bank ihren neuen Namen bekannt zu geben.
    Die Scheidung war 2012. Was kann man tun, damit sie der Bank den neuen Namen mitteilt? Kann man sie wegen der Hälfte des Kredites immer noch Belangen, wenn ja gibt es noch Verjährungsfristen? Von der Ursprünglichen Summe sind noch über die Hälfte zu bezahlen.
    Wer muss die Anwaltskosten tragen, wenn geklagt wird? Weil aktuell sieht es etwas eng bei uns aus.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüße
    Mona

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mona,

      sofern Sie beide im Vertrag stehen, haben auch beide gemeinsam die Vertragspflichten zu erfüllen. Kontaktieren Sie einen Anwalt, dieser kann Sie beraten, wie nun am besten vorzugehen ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  24. Cordula sagt:

    Hallo,
    nach 31 jahren Ehe lassen mein Mann und ich uns scheiden.
    Da mein Mann vor gut 8 Jahren in Geschäftsinolvenz war, habe ich alle finanzierungsverträge etc. unterschrieben.
    Nun, nach der Trennung weigert er sich, an der Tilgung der Schulden zu beteiligen.
    Ich musste Insolvenz einreichen, das Verfahren wurde eröffnet.
    Habe ich eine Möglichkeit, ihn Regresspflichtig zu nehmen ? Alle negativen Folgen der priv. Insolvenz trage ich.
    Es ist nachweisbar, das die Schulden in den Jahren seiner Insolvenz entstanden sind.
    Was für Möglichkeiten bleiben mir im Nachhinein.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Cordula,

      es dürfte schwierig sein, Ihren Nochehemann für entsprechende Schulden in Haftung zu nehmen, da Sie als Alleinschuldner auftreten. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Möglichkeiten zu ergründen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  25. Beate H. sagt:

    Hallo!
    Ich hoffe meine Frage ist hier nicht schon beantwortet und daher überflüssig, aber bei der Fülle an Kommentaren schaffe ich es leider nicht alles zu lesen.

    Folgendes:
    Mein Bruder befindet sich seit gut einem Monat im Scheidungsjahr.
    Beide haben ein Haus gebaut und stehen hierfür zusammen als Kreditnehmer im Vertrag. Bei Verkauf und vorzeitiger Auslösung des Kredits hätten beiden beide trotzdem noch eine Restschuld abzuleisten, die nicht ohne ist. Mir ist bewusst, dass beide auf dem Papier stehen und nur das für die Bank zählt.
    Da sie jedoch diejeinige ist, die die Ehe gebrochen hat, weil sie einen anderen Mann hat, wäre meine Frage, ob mein Bruder anderweitig irgend eine Möglichkeit hat (bspw. über eine Klage o.ä.) die Abzahlung der Restschuld komplett auf sie abzuwälzen, da diese ganze Situation auf gut deutsch gesagt ja nicht „auf seinem Mist gewachsen“ ist.

    Vielen Dank im Voraus!
    MfG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Beate,

      wie Sie schon angemerkt haben, interessieren sich Banken erfahrungsgemäß nicht für die familiären Belangen ihrer Kunden. Ein Anwalt wird Ihrem Brunder darüber Auskunft geben können, ob es dennoch Möglichkeiten gibt, aus dem Vertrag herauszukommen.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Beate H. sagt:

        Danke für Ihre Antwort!

  26. niena sagt:

    Hallo,
    seit ende 2015 ist mein Mann fremdgegangen. Wir haben Haus zusammen gekauft. Bis jetzt wohnen meine Tochter und ich noch in dem Haus. Er zahlt noch weiter fűr Kredit des Haus und noch die Unterhalt weil ich noch nicht Job finde. Ich nehme nur die Anteil der Unterhalt(600€von 900€) weil er noch fűr den Kredit. Ab Januar wird 1st Jahr komplett. Wenn ich Job finde, will ich dad Haus haben und entlasst sein Name. Wird es mőglich? Kann ich verlängen das Trennungsjahr?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Niena,

      grundsätzlich ist es möglich, weiter getrennt zu leben und sich nicht scheiden zu lassen. Auch können Sie nach einer Scheidung das Haus behalten. Sind Sie allerdings gemeinsam im Grundbuch eingetragen, müssen Sie Ihren Ehemann entsprechend auszahlen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  27. S.N. sagt:

    Hallo,

    wir beabsichtigen uns zu trennen. Meine Frau steht seit 10 Jahren allein im Grundbuch des Hauses aus dem ich jetzt ausziehen werde. Es gibt ein gemeinsames grundbuchgesichertes Darlehen mit 400,00 € monatlicher Rate. Wenn ich nicht mehr in dem Haus wohne muss ich das Darlehen (im Innenverhältnis) weiter zahlen? Gibt es einen Ausgleichanspruch für die Investitionen die ich in den letzten Jahren für die Immobilie gleistet habe?

    Ich habe ein Darlehen zur Kfz-Finanzierung eines gemeinsam genutzten Fahrzeuges abgeschlossen (Rate 200,00 €). Meine Frau würde nach der Trennung das Fahrzeug gern behalten. Muss ich (im Innenverhältnis) die Rate weiter zahlen? Habe ich einen Ausgleichsanspruch da das Fahrzeug erst 3 Jahre alt ist und ich mir nach der Trennung ein eigenes Fahrzeug finanzieren muss?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      unterschreiben zwei Parteien einen Kreditvertrag, müssen diesen auch beide zurückzahlen. Ob Sie einen Ausgleichsanspruch haben, können wir pauschal nicht beantworten, da dies von vielen verschiedenen Details abhängt.
      Handelt es sich bei dem Wagen um ein Familienfahrzeug, so fällt dieses in aller Regel in den gemeinsamen Hausrat. Übernimmt diesen dann Ihre Frau, erhalten Sie einen entsprechenden Ausgleich aus dem Hausrat. Der Kredit kann unter Umständen auf Ihre Frau übertragen werden, dem müsste Sie allerdings zustimmen, verpflichtet ist sie nicht.
      Die Raten könnten ggf. auch im Innenverhältnis mit dem Unterhalt verrechnet werden. Wir raten Ihnen, einen Anwalt aufzusuchen, der Sie umfassend beraten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  28. Christoph S. sagt:

    Hallo,
    ich habe folgende Frage:

    Ich lebe seit 2 Jahren von meiner (Noch-) Ehefrau getrennt. Die Scheidung ist meinerseits mangels finanzieller Mittel noch nicht eingereicht. Wir haben einen gemeinsam geschlossenen Kredit (Anschaffung Auto, Möbel, Küche, Umschuldung Dispo d. Gem. Girokontos) dessen Tilgung ich alleine trage. Dieser wird mir bei der Unterhaltsberechnung zu ca. 80% angerechnet (Auto befindet sich in meinem Besitz, daher nur 80%). Jetzt würde ich gerne diesen Kredit wegen günstigeren Zinsen sowie zum Ausgleich eigener Verbindlichkeiten umschulden. Ich wäre dann alleiniger Kreditnehmer). Die monatliche Rate würde in etwa gleich bleiben aber die Laufzeit um ca. 3 Jahre verlängern. Meine Sorge ist nun, dass sich dies bei künftigen Unterhaltsberechnungen bzw. im Zuge der Scheidung (Zugewinnausgleich) negativ auswirken würde.

    Mit freundlichen Grüßen
    Chris

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christopher,

      Ihre Frau wird wohl der Umschuldung zustimmen müssen, da sie ebenfalls Kreditnehmerin ist. Kontaktieren Sie einen Anwalt, der eine Berechnung vornimmt und Ihnen sagen kann, ob für Sie Nachteile erwachsen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  29. Jan sagt:

    Hallo
    Bei mir steht wohl jetzt auch die Scheidung an.
    Meine (Noch-)Frau hat mir mitgeteilt das sie keine Gefühle mehr für mich hat und nun hatte ich das erste Schreiben von ihrer Anwältin bekommen.
    1.Die Anwältin möchte meine letzten 12 Gehaltsabrechnung haben und die letzte Steuererklärung!!
    Die Steuererklärung könnten wir aber nicht einreichen, da meine (Noch-)Frau die Unterlagen nicht beim Steuerberater abgeben hat. Was kann ich da machen?
    2. Meine (Noch-)Frau war 2mal hintereinander Selbstständig und ist Pleite gegangen, Dort werden auch noch Schulden sein. Habe soweit ich weiß, dafür aber nix unterschrieben. Wer haftet für die Schulden?
    3. Meine (Noch-)Frau hat jedemenge Post/Rechnungen/Mahnungen verschwinden lassen!!! Da bin ich aber jetzt erst hinter gekommen, da ne Lohnpfändung bei mir kam. Nun sind da natürlich jedemenge Zinsen und Mahngebühren dazu gekommen.
    Kann ich da irgendwas machen??
    Wir werden in naher Zukunft erstmal in unserem Haus Leben bleiben, es sind getrennte Räumlichkeiten möglich, Küche, Bad, Schlafzimmer usw..
    Haben einen Sohn.
    Ich bin beruflich nur am WE zu Hause. Wie verhält es sich mit dem Besuchsrecht? Würde meinen Sohn jedes 2. WE nehmen und er kann gerne kommen, wenn ich da bin.

    Danke in Voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jan,

      grundsätzlich möchten wir Ihnen erst einmal dazu raten, sich auch anwaltliche Hilfe zu suchen.
      zu 1.) Machen Sie Ihre Frau erneut darauf aufmerksam, dass Unterlagen fehlen. Dies können Sie auch dem Anwalt Ihrer Frau mitteilen.
      zu 2.) Sofern Sie keine Verträge unterschrieben haben, wird aller Wahrscheinlichkeit Ihre Frau für die Schulden haften müssen.
      zu 3.) Nehmen Sie mit den Gläubigern Kontakt auf, vielleicht kommen diese Ihnen entgegen. Dies ist allerdings eher unüblich, wahrscheinlich müssen die Zinsen und Mahngebühren bezahlt werden. Unter Umständen kann es Ihrem Anwalt gelingen, diese von Ihrer Frau wiederzuerhalten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  30. Jan sagt:

    Nochmal Hallo.

    Wir müssen das Haus noch abbezahlen, raten hab ich bis jetzt allein bezahlt. Kann ich jetzt verlangen, das meine (Noch-)Frau die Hälfte bezahlt?
    Wie verhält es sich bei den ganzen Rest, Hausversicherung, Gas, Wasser, Strom, Grundsteuer usw?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jan,

      gegenüber der Bank sind sie beide Schuldner und zwar für die gesamte Höhe. Unter Umständen können die Zahlungen aber mit den Unterhaltsansprüchen verrechnet werden. Was die weiteren Zahlungen angeht, kommt es wohl darauf an, wer die Verträge unterschrieben hab.
      Wir können Ihnen nur nochmals raten, einen Anwalt aufzusuchen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  31. Black Manuel sagt:

    Guten Tag, ich habe am 27.11.2013 ein Auto gekauft auf Finanzierung. Die Rate beträgt 302€ im Monat. 9 Tage später habe ich meine damalige Freundin geheiratet. Und nach 8 Monaten hat sie sich von mir getrennt! Habe 2 Kinder Ihr. Jetzt läuft gerade die Scheidung. Meine Frage ist jetzt kann der Autokredit zum Unterhalt mit angerechnet werden? In meinen Augen sind das ja Ausgaben wo ich nicht von weg komme Kindesunterhalt zahle ich auch 257€ pro Kind. Gruß Manuel

    1. Black Manuel sagt:

      Mein Anwalt meinte im übrigen, dass ein Autokredit bei der Trennungsunterhaltsberechnung nicht berücksichtigt werden kann.

      1. scheidung.org sagt:

        Hallo Manuel,

        in aller Regel lassen sich nur Unterhaltsungskosten für ein Fahrzeug anrechnen, die durch den täglichen Arbeitsweg entstehen. Finanzierungsverbindlichkeiten zählen hierzu meist nicht, weil theoretisch in den meisten Fällen auch auf das Auto verzichtet werden könnte (Rückgriff auf ÖPNV). Wenden Sie sich für genauere Informationen an Ihren Anwalt.

        Ihr Scheidung.org-Team

  32. Manu sagt:

    Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
    ich habe mich 2012 von neinem Mann getrennt, letztes Jahr wurden wir geschieden. Aus der Ehe sind noch Stromschulden offen. Ich habe den Gläubiger gebeten diese zu teilen. Dies wurde nicht gemacht nun habe ich eine Kontopfändung diesbezüglich bekommen. Ist diese rechtmäßig oder können/ diese Schulden getrennt werden? Ich weiß sonst nicht wie ich diese alleine bezahlen soll da ich auch gerade meinen Job verloren habe, ich bin echt am verzweifeln. Für eine Antwort bedanke ich mich im voraus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Manu,

      waren Sie und Ihr Mann beide Mieter der Wohnung, so haften Sie beide in vollem Umfang, also nicht nur für die Hälfte offener Beträge. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um mögliche Lösungen zu besprechen. Ggf. können Sie mit dem Gläubiger auch die ratenweise Tilgung offener Forderungen vereinbaren.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Manu sagt:

        Vielen Dank für die schnelle Antwort.

  33. Yvonne m. sagt:

    Möchte mich von meinem Mann trennen.
    Hauskre dit wurde gemeinsam aufgenommen. Stehen auch beide mit je 50% im Grundbuch.
    Durch die Kindererziehung kann ich nur teilzeit arbeiten.
    Ich möchte ausziehen. Er möchte das Haus auch nicht behalten. Aber wie soll das finanziell gehen bei mir mit neuer Wohnung wenn wir weiterhin den Kredit abzählen müssen.? Muss ich mit dem Auszug wirklich so lange warten bis das Haus verkauft ist wegen der Kosten?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Yvonne,

      ohne Einkommen ist es erfahrungsgemäß schwer, eine Wohnung zu finden. Trennungsunterhalt kann nur gefordert werden, wenn der Ex-Partner diesen auch leisten kann. Die Trennung muss also eventuell im gemeinsamen Haus vollzogen werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  34. Manuel sagt:

    Hallo,

    meine Frau und ich haben uns getrennt. Wir haben ein gemeinsames Haus und stehen beide mit je 50% im Grundbuch. Der Vertrag bei der Bank wurde ebenfalls von beiden unterschrieben.
    Ich habe einen hohen Teil Eigenkapital in das Haus gesteckt. Meine Frau nichts.
    Mein Eigenkapital ging zur Sicherheit in ein Bausparvertrag. Kann ich diesen wiederverlangen?
    Wir verhält es sich wenn wir das Haus verkaufen und wir nicht die Darlehenshöhe zurück bekommen?
    Wir haben die Zugewinngemeinschaft im Ehevertrag ausgeschlossen.
    Müssen wir beide für die Restschuld aufkommen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Manuel,

      beim Verkauf eines Hauses, das beiden Ehegatten zu gleichen Teilen gehört, wird mit dem Verkaufserlös in aller Regel zunächst die Darlehenssumme ausgeglichen. Erst, was hiernach an Kapital übrig bleibt, wird hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Allerdings kann für die vorzeitige Kreditablösung eine Vorfälligkeitsentschädigungszahlung an die Bank zusätzliche Kosten verursachen. Wenden Sie sich an einen Notar oder Anwalt, um mögliche Lösungen zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  35. Stephan B. sagt:

    Hallo, habe eine Frage, Das gemeinsame Haus wurde geschätzt und ein notarieller Übertagungsvertrag gefertigt. Nun zieht sich die Auszahlung in die Länge. Was kann man machen, um den Druck zu erhöhen, damit ich an meinen Anteil komme?
    Vielen Danke für die Antworten

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stephan,

      in einem solchen Fall gehen Sie am besten zu einen Anwalt. Dieser kann mit der anderen Partei Kontakt aufnehmen und alles weitere regeln.

      Ihr Scheidung.org-Team

  36. Miriam sagt:

    Hallo, ich habe mich im Dezember 2015 von meinem Mann getrennt und bin im März dieses ausgezogen. Mein Mann war 31/2 Jahre in Haft. Ende Januar diesen Jahres wurde er entlassen. Mein Mann hat ein Haus das ihm gehört. Unsere Kinder und ich wohnten auch dort. Mein Mann bekam vierteljährig eine BU, mit dem Geld bezahlte ich immer Wasser, Schornsteinfeger, kfz Steuer und Versicherung usw. ! Mein Mann und ich dachten das im Januar 2016 die BU nochmals bezahlt. Das war nicht so und somit bezahlte die Schulden die Schwiegermutter. Sie verlangt nun das ausgelegte Geld von mir zurück. Ist das rechtens? MFG Miria

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Miriam,

      sofern es zur Zeit der Geldentrichtung kein Darlehensvertrag oder eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, können verauslagte Summen häufig nicht mehr zurückverlangt werden. Das muss sich jedoch im jeweiligen Einzelfall zeigen. Wenden Sie sich im Zweifel stets an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  37. R. sagt:

    Hallo,

    mein Mann hat sich 1992 selbständig gemacht! Wir sind seit 1989 verheiratet, keine Gütertrennung! Mein Mann hat mit einem anderen Geschäft eine Geschäftsinsolvens hingelegt, ich eine Privatinsolvenz weil ich so dumm war, damals vor 15 Jahren das Ladenlokal zu kaufen. Nun hat mein Mann vor 3 Jahren wieder einen Kredit aufgenommen für ein neues Geschäft, und ich habe mich geweigert den Kreditvertrag zu unterschreiben!! Nun scheint unsere Ehe vor dem aus zu stehen, weil ich einfach kein Verständnis mehr für seine Phantastereien habe und leider im laufe der Zeit wir uns auseinander gelebt haben: Meine Frage ist nun: im Falle einer Trennung stehe ich für die Schulden die sich aus dem Betrieb meines Mannes ergeben haben, gerade? Hafte ich auch dafür?? Ich arbeite schon seit 15 Jahren wieder Halbtags in meinem erlernten Beruf( meine Kinder waren damals 3, 5, und 10 Jahre alt) weil unsere Kinder sonst nicht versichert gewesen wären.Auch hättee das Geld sonst nie gerreicht!! Ich habe die Nase voll und möchte nicht nur immer Geschäft und Arbeit sehen, sondern ich möchte endlich mal ein bischen Leben!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      in aller Regel richtet sich dies nach dem Güterstand. Handelte es sich um Gütergemeinschaft, können auch die Schulden eines Einzelnen im Einzelfall als Gesamtschuld gewertet werden. Handelte es sich um Zugewinngemeinschaft, so lag faktisch Gütertrennung vor, sodass ein Ehegatte nicht automatisch für die alleinigen Schulden des anderen in Haftung genommen werden kann. Wenden Sie sich für eine genauere Klärung an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  38. Markus A sagt:

    Hallo
    Wir haben 1998 geheiratet und uns 2004 getrennt,seit dem bazahle ich die gemeinsamen Schulden alleine und wir haben es bis jetzt mit dem Kindesunterhalt verrechnet, nun wird unser Sohn im Januar 18 und hat Anspruch auf Barunterhalt.
    Möchte nun gerne meine Ex-Frau bitten die restlichen Schulden zu bezahlen.
    Ist sie trotz der Regelung mit dem Unterhalt bis jetzt und der vergangen Zeit noch verpflichtet mit für die gemeinsamen Schulden auf zu kommen..?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Markus,

      gemeinsame Schulden bleiben auch nach der Scheidung oder Trennung gemeinsame Schulden. Sie und Ihre Ex-Frau müssen die Schulden gemeinsam tilgen. Eine Anrechnung auf den Kindesunterhalt ist nicht erlaubt. Sie können versuchen Ihre Frau zu bitten, die restlichen Schulden allein zu zahlen. Grundsätzlich sind Sie allerdings dazu verpflichtet, diese gemeinsam mit ihr abzuzahlen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  39. Lisbeth sagt:

    Hallo… wir haben einen notariell beglaubigten Ehevertrag mit Gütertrennung.
    Wie leben seit 01/2012 getrennt, sind aber noch nicht geschieden und haben eine Tochter, 12 J.
    Während der Ehe hat mein Mann das Haus seiner Eltern gekauft und dieses über Lebensversicherungen (4 Stück) finanziert. Dh er zahlt im Moment nur die Zinsen, die Tilgung erfolgt bei Auszahlung der Lebensversicherungen. Er selbst wohnt in dem Haus, seine Mutter auch. Sie zahlt kaum Miete, dafür aber überproportional viel Nebenkosten.
    Und jetzt zu meiner Frage: sind seine Verbindlichkeiten für die Lebensversicherungen relevant für die Berechnung des Kindesunterhalts?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lisbeth,

      regelmäßig finden die Verbindlichkeiten für eine Lebensversicherung bei der Berechnung nur dann Beachtung, wenn der Unterhaltspflichtige den Mindestunterhalt aufbringen kann. Zumeist kann also nicht argumentiert werden, dass kein Unterhalt gezahlt werden kann, da Verpflichtungen für die Lebensversicherung zu tätigen sind. Ob dies allerdings auch in Ihrem konkreten Fall anzuwenden ist, erfahren Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  40. anke sagt:

    Ich bin nach 30 Jahren Ehe von meinem Mann verlassen worden.Wir haben eine gemeinsame Eigentumswohnung, die noch nicht ganz bezahlt ist.Ich darf weiterhin hier wohnen bleiben, er zahlt Miete und ein klein wenig Unterhalt.Was ist wennn ich in 3 oder 4 Jahren die Scheidung einreiche, muss ich dann aus der Wohnung raus?
    Will ja auf jedenfall seine Rente mitnehmen, da ich so gut wie nie arbeiten gehen sollte.Ich selber habe kein Einkommen und bin krank habe Ms.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anke,

      da es Ihre gemeinsame Wohnung ist, müssen Sie darüber einig werden, was mit der Wohnung nach der Scheidung passieren soll. Stehen Sie beide im Grundbuch steht Ihnen anteilig die Hälfte des Wohnungswertes zu. Da Sie wegen Ihrer Krankheit nicht erwerbsfähig sind, steht Ihnen in der Regel ein nachehelicher Unterhalt von Ihrem Ehegatten zu. Wie hoch dieser ist, richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Ein Anwalt kann Ihnen dabei weiterhelfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  41. Monika sagt:

    Hallo,
    Ich hatte 2 Kreditkarten in meinem Namen. Eine davon hat mein noch Ehemann Jahrelang missbraucht. Als er auszog half er mir nicht mehr die Raten zu zahlen. Mit 2 Kindern und einem Teilzeit Job konnte ich die Rechnungen nicht mehr gerecht werden und wurde in der Schufa eingetragen. Mittlerweile habe ich mit Hilfe einer Schuldenberaterin bis auf 7000 Euro alles gezahlt. Wir stehen jetzt endlich vor der Scheidung. Allerdings habe ich keinen Anwalt um die Kosten möglich gering zu halten. In den letzten Jahren habe ich mehr Verdient als er. Auch muss ich ihm von meinem Arbeitgeber zusatzrente. 5000 Euro geben. Ich bekomme von seiner nur 2000 Euro. Ich habe beim Gericht bis jetzt nichts angegeben wegen unseren gemeinsamen Schulden. Ich will eigentlich auch nichts von ihm….Es sei denn ich muss ihm nachher zusätzliches Zahlen. Das fände ich nicht fair, wenn ich uns aus den Schulden raus bringe. Ich habe den Kreditkarten Vertrag alleine unterschrieben. Was würden Sie mir raten?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Monika,

      sofern Sie sich nicht einvernehmlich scheiden lassen, benötigen Sie beide einen Anwalt. Sie kommen also um rechtlichen Beistand und die Kosten, die dabei entstehen, nicht herum. Ihn können Sie zudem fragen, wie Sie nun bestenfalls vorgehen sollten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  42. Sina sagt:

    Hallo ich befinde mich in Trennung, habe aber mit meinem Ex einen gemeinsamen Kredit… Wir haben 2 kleine Kinder die bei mir bleiben…

    Ich habe einen Teilzeitjob und müsste Wohngeld oder ALG 2 beantragen
    Ich will meinen Ex nicht mit den Schulden alleine stehen lassen…
    Gibt es die Möglichkeit für eine außergerichtliche Einigung oder bekomme ich dann Probleme aufgrund meines Einkommens?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sina,

      grundsätzlich können Ehegatten sich auch einvernehmlich zu sämtlichen Scheidungsfolgen einigen (Scheidungsfolgenvereinbarung). Nur die Scheidung selbst und der Versorgungsausgleich werden automatisch vom Gericht verhandelt. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Möglichkeit einer einvernehmlichen Vereinbarung mit Ihrem Ehemann zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  43. Gabriele sagt:

    Hallo,
    Ich bin seit Mai 2013 nach 33 Jahren Ehe rechtskräftig geschieden.
    Damals wollte ich nur schnell weg und jetzt hab ich noch eine Frage. In der Ehe hatte ich drei Kreditkarten die ziemlich hoch belastet waren. Ca 11.000 € . Hab ich noch eine Möglichkeit, von meinem Ex anteilig Geld bekommen?
    Die Verträge liefen allerdings auf meinem Namen.
    Vielen dank für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Gabi Reichel

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gabriele,

      sofern keine Gütergemeinschaft während der Ehe vereinbart wurde, bleiben alleinige Schulden auch alleinige Schulden. Der Ehegatte muss hierfür in aller Regel nicht eintreten. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  44. Nella S. sagt:

    Hallo ich habe mit mein Mann Haus gekauft 1999 jetzt kommt Trennung Haus hat Schulden noch ca 110tausend, aber auf zweite 10 jahre mein Mann trägt allein Schulden aber wir beide sind Eigentümmer wie wird es alles ausgerechnet. Danke.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nella,

      Miteigentümer können grundsätzlich einen Anspruch auf gemeinsamen Besitz erheben (entsprechend der Eigentumsverhältnisse). Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu klären, inwieweit Ihr Anspruch ggf. mit den auf dem Haus liegenden Verbindlichkeiten verrechnet werden könnte.

      Ihr Scheidung.org-Team

  45. Mandy sagt:

    Ich habe mal eine Frage bzgl. Kredite eigenes Haus.
    Im Jahr 2011 haben wir ein Haus gebaut. Sämtliche Abzahlungen sind von meinem privaten Konto bezahlt worden (bis heute). Mein Mann hatte keine Einnahmen weil er sich zu der Zeit selbstständig gemacht hatte. Wir waren beide berufstätig. Nun läuft die Scheidung seit 2014. Während seiner Selbstständigkeit war er nicht in der Lage sich an den Krediten zu beteiligen. D.h. ich habe seine Hälfte mit bezahlt, allerdings den Wertzuwachs und damit verbundene Vermögensbildung, steht ihm nun auch zu. Kann ich von ihm einen Ausgleich verlangen für die Beträge die ich hälftig für ihn übernommen hatte (noch während des Zusammenlebens)
    Alle Kreditverträge laufen auf beide Namen und Grundbuch auch.
    Besten Dank für eine Antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mandy,

      eine Verrechnung der geleisteten Zahlung im Innenverhältnis ist durchaus möglich. Welche Varianten in Ihrem Fall genau denkbar sind, können Sie über die Beratung bei einem Rechtsanwalt in Erfahrung bringen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  46. E. sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Frage. Ich bin geschieden. Aus der Ehe sind noch Schulden aus der Stromnutzung. Der Vertrag lief auf mich. Ich habe einen Mahnbescheid bekommen . Im Gericht wurde mir gesagt, dass ich der Vertragspartner bin und muss das bezahlen und wenn ich nicht kann. Wenn ich das bezahlt habe, kann ich erst meinen Ex klagen. Ich dachte, gemeinsame Schulden sind gemeinsame Schulden. Wie ist das jetzt richtig. Stehe ich da wirklich alleine? Vor allem bekomme ich noch nicht mal Kindesunterhalt für unsere Kinder.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      über das Schuldenverhältnis gibt der Vertrag Auskunft. Hat nur einer der Ehegatten den Vertrag unterzeichnet, so handelt es sich zunächst auch nur um dessen alleinige Schulden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  47. Marc H. sagt:

    Hallo…. Ich bin seid 2011 geschieden. Meine ex frau und ich hatten ein gemeinsames girokonto welches ein höheres soll hatte. Sie ging ca ein jahr nach scheidung in die privatinsolvenz… Die glaubiger des gemeinsamen girokontos kamen dann zu mir und wollten von mir alleine ihr geld zurück… Ich bin mit meiner umschuldung nun im jahre 2019 fertig und alle schulden sind getilgt… Kann ich dann den betrag x von dem girokonto ausgleich von meiner ex verlangen?
    Es wäre nett wenn man mir helfen konnte

    Vielen Dank im vor raus für ihre antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marc,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, inwieweit Rückforderungen gegenüber Ihrer Frau möglich sind. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  48. Zeynep sagt:

    Hallo ich und mein ex Mann sind schon geschieden,
    In der Ehe haben wir gemeinsam privat Kredit aufgenommen. Er hat mir bis jetzt Hälfte des raten Kredit nach der Scheidung bezahlt jeden Monat. Jetzt zahlt mir mein ex Mann nicht, den Hälfte des raten Kredit. Es wird jeden Monat von mein Bankkonto abgezogen.
    Was kann ich machen.
    Soll ich auch nicht zahlen damit er auch schreiben hält von der Bank?
    Wie kann ich weiter gehen damit er das Hälfte des Kredit zahlt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Zeynep,

      grundsätzlich haften alle Kreditnehmer für die volle Höhe des Darlehens, nicht nur für einen Teil. Zahlt ein Beteiligter nicht mehr, kann damit der andere in Haftung genommen werden. Von der Nichtzahlung der Raten ist dringend abzuraten, da sich hieraus weitere Schuldverhältnisse ergeben können. Wenden Sie sich alsbald an einen Anwalt, um mögliche Ansprüche gegenüber Ihrem Ex-Mann zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  49. Si Le sagt:

    Hallo, ich lebe in Trennung. Wir haben in 2005 geheiratet, in 2010 ein Bauspardarlehen gemeinsam aufgenommen, um in meinem Elternhaus eine gemeinsame Wohnung um-/auszubauen. Wir haben beide den Vertrag unterzeichnet. Es war so geregelt, dass er die Zinsen in einen Vertrag einzahlt und ich den anderen Part übernehme – die Kosten sind ungefähr die gleichen. In 2015 kam dann die Trennung, er ist ausgezogen, ich wohne noch in der Wohnung. Das Haus gehört meinen Eltern, wir haben seinerzeit keinen Mietvertrag erhalten, da meine Eltern sagten, das wäre mit dem Ausgleich des Bauspardarlehens erledigt. Nach wie vor zahlt jeder seinen Betrag. Nun verlangt er aber von mir die Übernahme seiner Zahlungen – ist das so korrekt? Ich glaube eher nicht, da wir ja beide den Vertrag unterzeichnet haben. Hinzukommt, dass sein Anteil eigentlich schon ausgelaufen sein müsste, sein Anwalt verneint dieses allerdings. Wenn sein Anteil ausläuft, dann müsste er doch den hälftigen Anteil von meiner Zahlung leisten, oder? Bitte um kurze Hilfe. Dankeschön.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Si Le,

      bei gemeinsamen Kreditverbindlichkeiten haften beide Kreditnehmer für die volle Kredithöhe, nicht nur für einen Teil. Ein Anspruch auf die Wohnung kann in der Regel nur bei im Grundbuch bestimmtem Miteigentum begründet werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihres Mannes prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Si Le sagt:

        Hallo liebes Scheidung.org-Team, auch wenn es sich um ein Bauspardarlehen zum Ausbau der Wohnung handelt?
        Ich sehe das Bauspardarlehen als „normalen“ Kredit – er leider nicht.
        Bitte auch hier nochmals um kurze Stellungnahme. Vielen Dank!

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo Si Le,

          bitte wenden Sie sich für genaue Auskünfte an einen Anwalt. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen.

          Ihr Scheidung.org-Team

  50. Katharina sagt:

    Ich stehe gemeinsam mit meinem ex mann im Haus und gemeinsam in den Verträgen.mein ex mann hat mich inklusive der Kinder aus dem Haus geekelt. Bis letztes Jahr oktober bediente er auch die raten. Seit Oktober nicht mehr und das tut er mutwillig er reißt mich nun mit in die scheiße.Habe ich irgendwie eine Möglichkeit aus der ganzen Sache raus zukommen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Katharina,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Gegenüber der Bank müssen Sie den Kredit bedienen, allerdings können Sie im Innenverhältnis Forderungen an Ihren Mann stellen, da Sie nicht mehr in dem Haus leben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  51. S. sagt:

    Meine Frau möchte die kosten für den immobilien Kredit alleine bezahlen . Kann man das notarielle beglaubigen lassen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      grundsätzlich kann entsprechendes in einer notariellen Vereinbarung festgehalten werden. Die Bank muss sich an diese Vorgaben aber nicht halten, da diese Vereinbarungen nur im Innenverhältnis wirksam sind. Wenden Sie sich an die kreditgebende Bank, um die Möglichkeit einer Vertragsentlassung zu prüfen. Weitere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  52. Michael sagt:

    Hallo ich habe eine Frage meine Ex Frau und ich leben seit 2 Jahren getrennt. Das Trennungsjahr war vor einem Jahr vorrüber und geschieden sind wir seit ein paar Tagen. Während der Trennung hat sie sich nicht an den Kreditraten beteiligt da er bei der Unterhaltsberechnung mit einbezogen wurde. Zur Zeit ist sie nicht in der Lage sich an den Raten zu beteiligen da sie kein Einkommen hat. Wie verfahre ich jetzt am besten? Ich habe gehört das wenn sie nicht zahlt mein Anspruch auf Zahlungen ihrerseits erlischt. Bzw eine Verjährung tritt in kraft. Wie lang ist diese Verjährungsfrist und ab wann beginnt diese Frist? Ist es generell nicht möglich das man da irgendeine Einigung trifft ohne großen Briefverkehr meines Anwaltes? Wir beide sind uns ja einig und sie möchte zahlen wenn sie wieder einen Job hat. Lg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michael,

      Sie können sich ggf. vertraglich zu den Schuldenlasten einigen. Wenn Sie beide auch weiterhin im Außenverhältnis als Gesamtschuldner auftreten, ist die Verjärhung der Ansprüche nicht ohne weiteres möglich. Sie haften beide in gleichem Maße für die volle Schuldenhöhe und können somit beide in Haftung genommen werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu klären, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall denkbar und zielführend sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  53. Petra sagt:

    Hallo, mein Partner hatte mit seiner jetzigen Ex Frau gebaut in 2009. 2013 verließ sie ihn und die 2 erwachsenen Söhne lebten weiter bei ihrem Vater. Auf das Haus verzichtete die Ex Frau mit der Voraussetzung, niemals Unterhalt für die Kinder zahlen zu müssen. Es wurde eine schriftliche Vereinbarung getroffen bei dem Notar. Über die 160 000 Euro Schulden auf dieses Haus wurde nie gesprochen. Mein Partner zahlte alles alleine weiter, um später den Kindern das Haus zu überlassen. Da der jüngere Sohn (23Jahre alt) zur Schule geht und das Abitur nachholen möchte, ist er ja Unterhaltsberechtigt. Er hat bei seinem Vater freie Kost und kann Strom und Wasser verbrauchen wie er möchte und bekommt monatlich Geld von seinem Vater. Jetzt ist es so, dass er gerne bei seiner Mutter sein möchte und bleibt die meiste Zeit da. Die Ex Frau verlangt nun den Kompletten Unterhalt von meinem Partner. Er zahlt aber sehr viel Schulden für das Haus ab , muss sparsam leben. Der Sohn hat sein Zimmer bei ihm und er kann immer da wohnen. Kann man die Vereinbarung anfechten? Oder muss das Haus verkauft werden , damit der Unterhalt bezahlt werden kann . Umgekehrt hat die Ex Frau noch nie Unterhalt bezahlt. Steht ja auch so in der Vereinbarung. MfG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Petra,

      grundsätzlich sind mit Volljährigkeit beide Elternteile unterhaltspflichtig. Der Bedarf des Kindes bemisst sich damit an dem Einkommen beider Eltern und entsprechend der Einkommensverhältnisse trägt jeder Elternteil einen Anteil am Bedarf. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann sich jedoch oft frei entscheiden, in welcher Form er seinen Unterhaltsanteil entrichtet (bar oder als Naturalunterhalt). Raten Sie Ihrem Partner zum Besuch bei einem Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  54. Sandra sagt:

    Hallo, ich möchte jetzt nach 3 Trennungsjahren die Scheidung einreichen. Vor der Ehe stand ich bereits mit 1/3 ( die beiden anderen Drittel meine Brüder ) im Grundbuch des elterlichen Anwesens, meine Mutter hat Niessbrauch auf Lebenszeit. Ebenso hatte ich bereits vor der Ehe eine Lebensversicherung, die Beiträge wurden immer von meinem Konto abgebucht, es gab kein gemeinsames Konto. Mein Noch-Ehemann möchte jetzt Zugewinnausgleich beantragen. Es geht ihm jeweils um die Hälfte der Grundstückspreiserhöhung und die Wertsteigerung meiner Lebensversicherung. Da ich meine Mutter pflege habe ich zur Zeit kein allzu großes Einkommen und auch sonst kein Vermögen. Müsste ich einen Kredit aufnehmen, den ich aber eigentlich nicht abzahlen könnte, um den eventuellen Zugewinn bezahlen zu können?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sandra,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihres Mannes im Zugewinnausgleich überprüfen zu lassen. Ggf. können Sie für die geforderte Summe am Ende auch eine Stundung beantragen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  55. Bettina sagt:

    Hallo,

    ich habe ein Haus wo ich auch alleine im Grundbuch stehe und den Kredit alleine tilge. Nun bin ich 3 Jahre verheiratet und nun kommt es zur Scheidung. Mein Mann hat für die Wertsteigerung des Hauses einen Gutachter beauftragt. Nun haben wir die Zahlen dafür bekommen. Er hat das letzte Jahr angefangen ein bisschen Miete zu zahlen davor aber immer nix. Nun sagt die Anwältin ihm steht von meiner getilgten Summe während der Ehe die Hälfte zu. Das verstehe ich nicht, warum er von meinen getilgten Schulden nun auch noch was abbekommen soll. Des Weiteren veranschlagt er bei der Auszahlung 7000€ für Arbeitsleistung. Ich habe ja auch im und am Haus gearbeitet. Darf er das?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bettina,

      Ihrem Mann steht die Hälfte des Zugewinns zu. Durch die Schuldentilgung ist rechnerisch auch ein Zugewinn entstanden, der nun ausgeglichen werden muss. Ob Ihr Mann eine Bezahlung für die Arbeitsleistung fordern kann, hängt von Ihren Vereinbarungen ab. Wenden Sie sich nochmals an die Anwältin und hinterfragen diese Forderung.

      Ihr Scheidung.org-Team

  56. Carmen sagt:

    Hallo,
    mein Mann und ich haben zusammen ein Haus gekauft und renovieren lassen.
    Im Grundbuch stehen wir Beide, genauso auf den ganzen Krediten/Darlehen zur Renovierung.
    Nun trennen wir uns. Es sind noch Schulden auf dem Haus. Ich werde ausziehen, er möchte im Haus bleiben. Die Frage ist, wie verhält es sich mit dem Haus und den Schulden? Würden wir das Haus verkaufen würden wir mittlerweile gut das Doppelte als den damaligen Kaufpreis erhalten.
    Könnten die Schulden damit tilgen und jeder hätte noch was über. Er will aber im Haus bleiben und ich muss mit den Kindern in eine Wohnung umziehen.
    Muss er mir meinen Teil, der beim Hauskauf über bleiben würde nach Tilgung der Kredite auszahlen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Carmen,

      ein Miteigentümer hat in der Regel einen Anspruch auf Ausgleich. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche im Falle der Scheidung beziffern zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  57. Chris sagt:

    Hallo,
    während unsere Ehe habe ich für Schulden von meiner Frau ungefähr 60.000€ bezahlt. Das Geld wird jetzt ein Paar Jahre später bei unserer Scheidung nicht mitgerechnet. Kann ich das Geld irgendwie zurückverlangen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Chris,

      sofern ein Zugewinnausgleich erfolgt, wird dieses Geld berücksichtigt, schließlich mindern diese Ausgaben Ihren Zugewinn. Ob Sie das Geld allerdings unabhängig von der Scheidung zurückverlangen können, hängt davon ab, ob es Verträge darüber gibt. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie hierzu beraten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  58. Bella sagt:

    Hallo..

    Wir haben bei meinen Eltern dass Haus umgebaut, stehen beide im Grundbuch und haben uns einen Kredit über 80000€ aufgenommen..
    Ich gehe nur auf 450€ in die Arbeit da wir eine Tochter im Alter von 4 jahren haben.
    Das meiste vom Kredit bezahlt mein Mann..

    Ich möchte mich von meinem Mann scheiden lassen was wird aus dem Haus schulden usw..

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bella,

      Miteigentum begründet grundsätzlich Ansprüche. Allerdings sind auch gemeinsame Schulden ggf. aufzuteilen und auf den Wert des Hauses anzurechnen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche im Scheidungsfall prüfen und sich über weitere Scheidungsfolgen aufklären zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Bella sagt:

        Danke..
        Ich kann nördlich die kompletten schulden nicht alleine tragen.. 😔
        Dann werde das Haus versteigert werden und meine Eltern müssten auch ausziehen..
        und dass könnte ich ihnen nicht antun.

  59. Jackie sagt:

    Hallo,
    ich lebe bereits seit Dez. 2015 getrennt und seit Januar 2016 nutzt mein mann das im Dispo-kredit befindliche Gemeinschaftskonto allein. Leider führte kein Weg dahin, dass ich aus dem Konto komme und mein Mann hinterließ kürzlich das Konto über den Dispo überzogen und seiner ausgelasteten Kreditkarte. Nun war eine vorläufige Kontodeckung im Dispolimit mit Rücklastschriften möglich und die Kreditkarte wurde mit zusätzlichen Einzahlungen aus Resten seines Vermögens abgezahlt.
    Jetzt bekomme ich seine Forderungen aus den Rücklastschriften von Inkassounternehmen und sie teilen mir mit, dass ich aufgrund des Gemeinschaftskontos für seine Käufe hafte. Ist dem so?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jackie,

      als Miteigentümer haben zunächst auch Sie die Pflicht, die Deckung des Kontos zu gewährleisten. Da es sich jedoch vermutlich um Käufe Ihres Mannes handelt und dieser auch die Verträge abgeschlossenen hat, können diese Schulden auch dessen alleinige sein. Lassen Sie einen Anwalt die Ansprüche der Inkassosunternehmen gegen Sie prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  60. Monika sagt:

    Hallo,
    mein Mann ist auf und davon zu seiner Jugendliebe
    Nun bekomme ich jeden Tag neue Mahnungen bzw. Mahnbescheide.
    Leider musste ich jetzt schmerzlich feststellen, dass Er viele Rechnungen trotz Mahnungen nicht bezahlt hat. Rechtsanwaltsschreiben und Inkasso’s lagen gut versteckt in den Schubladen.
    Was auf meinen Namen ausgestellt war, habe ich bereits bezahlt.
    Wie sieht es mit den Schreiben von Rechtsanwälten oder Inkassosbüros aus, die auf seinen Namen aus gestellt sind.
    Z.B. von Douglas oder was mir ganz wichtig wäre Sky. Hier sind mittlerweile Beträge in Höhe von fast 2.000€ fällig.
    Bargeld weg und Konto ist auch leer.
    Er hatte nur einen Minijobs und ich bin die Hauptverdienerin.
    Auf welche Kosten bleibe ich sitzen?

    Vielen Dank im Voraus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Monika,

      sofern Sie nicht vertragliche Mitschuldnerin sind, können ggf. einige Geltendmachung gegenüber Ihnen entfallen. Schulden, die zum Wohl der ehelichen Gemeinschaft gemacht wurden können oft als gemeinsame Schulden betrachtet werden, auch wenn nur einer den Vertrag unterzeichnete. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Sachlage genau prüfen zu lassen und etwaige unzulässige Forderungen abzuwenden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  61. Marion D. sagt:

    Hallo…. ich habe mal eine Frage…. darf mein getrennt lebender Ehemann Anschaffungen aus einem gemeinsamen Kredit ( er ist 1. Kreditnehmer, ich 2. Kreditnehmer) vor der Scheidung verkaufen ( Motorrad)…, und steht mir aus dem Erlös des Fahtzeuges ein Anteil zu?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marion,

      gemeinsames Vermögen kann u. a. bei der Hausratsteilung oder auch im Zugewinnausgleich Berücksichtigung finden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, welche Ansprüche Sie auf den Verkaufserlös erheben können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  62. Gaby sagt:

    Hallo ,
    ich habe eine Frage bezüglich des Zugewinnausgleichs.Ich lebe seit November 2016
    von meinem Mann getrennt,die Scheidung wird direkt nach dem Trennungsjahr folgen.Unser gemeinsames Haus musste verkauft werden,da mein Mann
    sehr hohe Schulden in der Firma gemacht hatte,von denen ich nicht gewusst habe,
    Er sagt ,das er diese Schulden gemacht habe,um das Haus zu bauen.Zusätzlich hatten wir sehr hohe Kreditverträge bei der Bank.Ich habe in den Jahren
    der Ehe immer einen Minijob gehabt.Mein Mann ist jetzt in Rente und das Geld wurde schlagartig von seinem Chef zurückverlangt.Wir waren beide Eigentümer desHauses und es ist vom Erlös eine gute Summe übrig geblieben,von der jeder die Hälfte bekommen hat.Er hat mit seiner Anteil die Schulden in der Firma getilgt,auch die Darlehnsverträge bei der Bank sind erledigt.
    Nun will er beim Zugewinnausgleich ,die hälfte der gezahlten Schulden wieder von mir zurückverlangen,obwohl ich von diesen nichts gewusst,geschweige denn irgend etwas unterschrieben habe.Meine Frage ist ,ob er das kann ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gaby,

      da Sie in einer Zugewinngemeinschaft leben, werden diese Schulen wohl im Zugewinnausgleich berücksichtigt. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihr Recht prüfen kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  63. Kai sagt:

    Hallo,
    ich bin seit August 2010 verheiratet. Nun leben wir bereits seit einigen Monaten getrennt und Ende diesen Jahres steht die Scheidung an.
    Ich habe während unserer Ehe im Februar 2014 eine private berufliche Weiterbildung begonnen und die im Februar 2017 erfolgreich abgeschlossen.

    Zur Finanzierung habe ich zu Beginn der Weiterbildung einen Förderkredit bei der KfW-Bank abgeschlossen.
    Diesen muss ich erst in 2019 zurück bezahlen.

    Wie verhält es sich nun mit diesen Kreditschulden?
    Ich habe den Vertrag alleine unterzeichnet aber die berufliche Weiterbildung diente ja nun mal dem Zweck der Einkommenssicherung für mich und dementsprechend unserer Familie.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kai,

      die Schulden können regelmäßig beim Zugewinnausgleich Berücksichtigung finden. Alleinige Schulden können in aller Regel nicht auf den anderen Ehegatten verteilt werden. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um zu prüfen, inwieweit die Schulden im Zuge der Scheidung Anrechnung finden können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  64. B. sagt:

    Hallo, wir sind aktuell dabei ein Haus zukaufen.
    Mein Mann wird das Grundstück alleine mit seinem Eigenkapital zahlen. Daher wollen wir ihn im Grundbuch mit 2/3 und mich mit 1/3 eintragen lassen. Das entspricht in etwa dem, was jeder, nach Abzahlung des Kredites in das Haus gesteckt hat.
    Die Frage wäre nun, wie würde es sich im Falle einer Scheidung verhalten?
    Wären hier dann die eingetragenen Anteile aus dem Grundbuch relevant? Oder würde es einfach über den Zugewinnsusgleich geregelt werden?
    Und wie würde es sich verhalten, wenn der Kredit noch nicht abzahlt wäre. Müssten wir die restlichen Schulden dann 50:50 tilgen? Oder würden hier dann auch die Eigentumsverteilung aus dem Grundbuch greifen? Also ich müsste 30% der restlichen Schulden decken und mein Mann 70%
    Den Kredit würden wir beide unterschreiben.
    Vielen Dank.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      über die Ansprüche entscheiden in der Regel die Eigentumsverhältnisse, die im Grundbuch angegeben sind. Hier kann ein Anspruch auf Auszahlung der Teilhabe bestehen. Eine Immobilie kann aber grundsätzlich auch im Zugewinnausgleich Berücksichtigung finden, dabei würde der jeweilige Eigentumsanteil dem jeweiligen Ehegatten als Zugewinn zugerechnet werden.

      Ausschlaggebend für die Kredittilgung ist der Kreditvertrag. Sind beide Ehegatten Gesamtschuldner (haben also beide unterschrieben), so haftet jeder auch für die Gesamtsumme (also zu 100 Prozent) gegenüber der Bank. Die Ehegatten können sich jedoch im Innenverhältnis über die genaue Verteilung der Abzahlung einigen.

      Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um zu prüfen, welche Regelungen auch im Hinblick auf eine mögliche Scheidung berücksichtigt werden sollten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  65. Agnes sagt:

    Hallo,
    meine Eltern haben vor ca. 17 Jahren eine Wohnung gekauft voll finanziert haben immer noch Schulden und sind aber jetzt geschieden. Meine Mama möchte die Wohnung verkaufen aber er nicht. Gibt es eine Möglichkeit das sie aus dem ganzen raus kommt?
    Vielen Dank schon mal im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Agnes,

      ein Ehegatte kann ggf. auch die Teilungsversteigerung seines Immobilienanteils anstreben oder u. U. sogar den Verkauf. Dem anderen Miteigentümer steht dabei das Vorkaufsrecht zu. Raten Sie Ihrer Mutter zum Besuch bei einem Anwalt, um den Sachverhalt und denkbare Lösungsansätze prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  66. J.M. sagt:

    Hallo,

    wir stehen mit meiner Frau kurz vor der trennung.
    Im Grundbuch bin ich alleine eingetragen und den Kreditvertrag habe ich auch alleine Unterschrieben.
    Hat meine Frau bei trennung oder Scheidung anspruch auf das Haus?

    Danke und Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      eine Immobilie kann grundsätzlich auch Berücksichtigung im Zugewinnausgleich finden. Auch, wenn der Ehegatte erheblich an dem Erhalt des Hauses mitwirkte, können Ansprüche im Einzelfall bestehen. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um die Sachlage in Ihrem Fall genau analysieren zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  67. K. sagt:

    Hallo.
    Ich hätte folgende Frage.
    Welche Schulden werden geteilt?

    Kreditvertrag in der Ehe (beide unterschrieben)
    Kredit für Wohnung ( in der Ehe und beide unterschrieben)
    Kredit ( in der Ehe und eine Person unterschrieben aber es diente zum Dispo Ausgleich der gemacht wurde, für gemeinsame Urlaube)

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      haben beide Ehegatten einen Kreditvertrag unterzeichnet, so treten sie gemeinsam als Gesamtschuldner auf und haften jeweils für die volle Kreditsumme. Hier ist eine Teilung oder Verrechnung denkbar. Hat nur ein Ehegatte den Kreditvertrag unterzeichnet, so handelt es sich dabei oftmals um alleinige Schulden, die nicht automatisch geteilt werden müssen.

      Wichtig ist bei der Betrachtung der Schulden jedoch auch der bestehende Güterstand. Bei Gütergemeinschaft etwa gehen zahlreiche Alleinschulden in dem Gesamtgut der Ehegatten auf.

      Wenden Sie sich zur Klärung Ihres Einzelfalls bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  68. Beatrix sagt:

    habe eine Frage, bin seid 2013 getrennt von meinen Mann und seid 2014 geschieden. hatten in der Ehe zwei Kredite aufgenommen, wo wir beide drin stehen. Er ist 2012 in die Privatinsolvenz gegangen und somit sind beide Kredite auf mich über gegangen. Er steht aber noch mit drin, wenn Briefe kommen. Haben dann 2013 eine Vereinbarung gemacht ( schriftlich) das er sich bis zum Ende der Kredite mit beteiligt, zweimal hat er mir seinen Anteil auf mein Konto überwiesen und danach immer in bar gegeben. Nun meine Frage, habe ich eine Chance in zu verklagen um an mein Geld zu kommen, ist die schriftliche Vereinbarung von 2013 Rechtskräftig??? mit frdl. Gruß B.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Beatrix,

      um Vereinbarungen rechtsiwrksam zu gestalten, bedarf es in der Regel der notariellen Beglaubigung. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit Sie Ihren Ex-Mann in Haftung nehmen können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  69. S. sagt:

    Hallo,
    Mein Mann und ich haben VOR unserer Ehe ein Haus gekauft, Kreditvertrag haben wir beide unterschrieben, wir stehen beide im Grundbuch. Dann haben wir geheiratet. Vor einem Monat dann die Trennung und nun will/muss ich ausziehen und mit unserem Sohn in eine Mietswohnung ziehen, mein (Noch-)Mann nutzt dann das Haus 100% alleine. Raten zur Kredittilgung gehen von seinem Konto ab, ich zahle aber meinen Anteil (~40%) auf sein Konto.
    Welche Unterhaltszahlungen kommen auf ihn dann zu?
    Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ausgleich fuer die Alleinnutzung des Hauses?
    Muss ich generell meinen Anteil weiter an ihn zahlen oder kann ich den Dauerauftrag kündigen und das Geld für die auf mich zukommende Miete nutzen?
    Danke im Voraus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      im Zuge einer Scheidung können je nach Einzelfall unterschiedliche Unterhaltsansprüche sowie Ausgleichsansprüche entstehen. Wie mit dem gemeinsamen Kredit verfahren wird, ist in der Regel Sache der Eheleute. Diese können sich diesbezüglich einvernehmlich einigen und die Zahlungen auf Unterhaltsansprüche anrechnen. Wenden Sie sich für eine dezidierte Einschätzung Ihres Einzelfalles bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  70. Sim sagt:

    Hallo,
    bei mir bestehen Nachforderungen aus der gemeinsamen Stromrechnung (Schulden aus den Ehe-Jahren, mittlerweile bin ich geschieden).
    Ich habe die Hälfte der Gesamt-Forderungen beglichen. Mein Ex-Mann anscheinend nicht, so dass jetzt wieder Forderungen an mich und ihn gerichtet sind.
    In §420 BGB ist wie folgt geregelt:
    Schulden mehrere eine teilbare Leistung oder haben mehrere eine teilbare Leistung zu fordern, so ist im Zweifel jeder Schuldner nur zu einem gleichen Anteil verpflichtet, jeder Gläubiger nur zu einem gleichen Anteil berechtigt.
    In §421 BGB ist wie folgt geregelt:
    Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.
    Welcher Paragraph zieht, sprich ist eine nicht beglichene Stromrechnung eine teilbare Leistung?

    Vielen Dank schon mal im Voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sim,

      ausschlaggebend ist in der Regel das vorangegangene Mietverhältnis. Waren beide Ehegatten Hauptmieter und zugleich für die Nebenkosten verantwortlich, kann ein Gesamtschuldverhältnis bestehen. Im Innenverhältnis kann die Teilung der Kosten dennoch vorgenommen werden. Wenden Sie sich zur Klärung bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  71. René H. sagt:

    Hallo.
    Ich bin seit 2012 von meiner Exfrau geschieden. Wir haben in unserer Ehe einen gemeinsamen Kredit zur Umschuldung zweier Kredite auf einen Kredit GEMEINSAM unterschrieben. Dieser ist, weil meine Ex ( als 1ter Kreditnehmer ) einige Raten nicht bezahlen konnte weil wir beide in den ALG II-Bezug gekommen sind, 2010 an das Bankeigene Inkassounternehmen übergegangen. ( Ich selber leiste ebenfalls seit der Inkassoübernahme Ratenzahlung ). Jetzt habe ich erfahren das meine Ex immer noch im Bezug von ALG II ist. Sie bezahlt zwar eine ganz kleine Rate, aber die Inkasso verlangt nun von mir auf Grund eines z.Z. höheren Einkommens welches aus Zuschlägen resultiert ( Zeitarbeit mit Kunden- bzw Branchenzuschlägen die jeden Tag wegfallen können ) eine weitaus höhere Rate bzw droht mit Pfändungsmaßnahmen. Kann die Inkasso diese Ratenerhöhung OHNE MEINE UNTERSCHRIFT von mir verlangen und bei “ Nichteinhaltung “ die Pfändung einleiten ?! Ich hatte der Inkasso eine Teilung des Restkredites vorgeschlagen, aber diese hat mit der Begründung des “ Gesamtschuldnerisch seins “ ABGELEHNT !!
    Mit freundlichen Grüßen und Danke schön für die Antwort,

    René

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo René,

      Gesamtschuldner haften stets für die volle Kredithöhe. Die Gläubiger können selbst bestimmen, von wem sie die Forderungen verlangen (in der Regel von den solventen Schuldnern). Eine Anpassung der Ratenhöhe ist zudem durch Einkommensveränderung ebenfalls möglich. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt in Ihrem Fall prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  72. Joachim sagt:

    Hallo wir haben vor 9Jahren eine Immobilie gekauft für den Kredit haben wir beide Unterschrieben. Die Raten bezahle nur ich, es sind jetzt noch ca.200.000€ Restschulden offen, bei der Trennung behält jeder ein Kind (sie 14 und er 12 bei mir). Nettolohn ich 2700€ und sie 1200€. Schulden haben wir ja gemeinsam gemacht also 50/50. Wenn ich das Haus behalten möchte muß ich sie dann Auszahlen wenn ja wie rechnet man das? Was bis jetzt abgezahlt wurde? Ob sie Unterhalt berechtigt ist????
    Gruß Joachim

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Joachim,

      die Anspruchshöhe richtet sich bei Immobilien häufig nach dem aktuellen Zeitwert einer Immobilie und dem Miteigentumsverhältnis gemäß Grundbucheintrag. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich bezüglich der Vermögensteilung bei Scheidung umfassend beraten und Ihren Einzelfall genauer unter die Lupe nehmen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  73. Walter sagt:

    Hallo
    Es geht sich um Zugewinnausgleich.
    Wir haben ein Haus, beide sind im Grundbuch eingetragen.
    Das Haus hat einen Wert von 300000 Euro, wobei noch 100000 Euro Schulden sind.
    Da ich den Kredit alleine abbezahle, wird doch bei der Zugewinnausgleichsberechnung der gesamte Kredit bei mir angerechnet, oder ?

    Viele Grüße und Danke für die Antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Walter,

      Kreditlasten finden beim Zugewinnausgleich in der Regel Anrechnung auf den Zugewinn des Darlehensnehmers.

      Ihr Scheidung.org-Team

  74. Martin sagt:

    SCHEIDUNG. Die aus der Ehe entstanden Verbindlichkeiten, die aus meiner beruflichen Position von mir über Kreditkarten usw. erfolgt sind , sind wie zu teilen? Ich Angestelter sie Sebständig. Keine difinierbaren Käufe.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Martin,

      die Alleinschulden eines Ehegatten können in der Regel nicht dem anderen zur Last gelegt werden. In einer Zugewinngemeinschaft oder bei bestehender Gütertrennung bleiben alleinige Schulden auch solche. Ggf. kann bei ehebedingten Schulden eine Teilung erfolgen. Wenden Sie sich für eine Bewertung bitte an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  75. Daniel sagt:

    Hallo,
    ich hab mal eine Frage. Und zwar geht es darum, dass ich mir, mit meiner Frau während unserer Ehe ein nicht spezifizierten Kredit aufgenommen haben (beide Parteien haben den Vertrag unterzeichnet, ich als Hauptkreditnehmer und meine Frau als Bürge) . Von dem Geld haben wir uns ein Urlaub gegönnt und auch ein Auto gekauft, was auf mich läuft. Bis vor kurzem hatte meine Frau auch den Kredit zum teil mitbezahlt. Nun hat sie sich von mir getrennt, und ich musste ausziehen. Jetzt zahle ich den Kredit alleine, was zur Folge hat, dass ich mir keine richtige Wohnung z.B. holen kann (ist alles erst 2 Monate her). Das Auto haben wir damals beide verwendet. Soll ich jetzt das Auto verkaufen und davon einen Teil vom Kredit tilgen und der Rest wird dan zu 50/50 aufgeteilt oder muss ich für alles aufkommen.
    Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Daniel,

      ein Bürge wird in der Regel erst dann in Haftung genommen, wenn der Vertragnehmer die Tilgung nicht sachgemäß bedient, er steht in der Regel nicht in einem gesamtschuldnerischen Verhältnis zum Kreditgeber. Bitte wenden Sie sich an die Bank oder einen Anwalt. Dieser kann auch klären, wie die Aufteilung der Kosten ggf. gestaltet werden kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  76. Liz sagt:

    Wenn bei der Scheidung,der Mann das Haus übernehmen will, wieviel musste er an die bald ex-Frau bezahlen? Die hälfte des gesamtes Preises oder nur was die ex-Frau als eingenkapital in das Haus inverstiert hat? Kredit,Grundbucheintrag -alles wurde 50-50 geteilt.LG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Liz,

      ein Anspruch auf Auszahlung ergibt sich in der Regel aus dem Miteigentumsverhältnis gemäß Grundbuch. Gemeinsame Verbindlichkeiten finden dabei ebenso regelmäßig Betrachtung. Wenden Sie sich für eine rechtlich verbindliche Einschätzung Ihres Falles bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  77. Elke sagt:

    Hallo, eine Frage ans Team.

    ich lebe in Scheidung, meinem Ex und mir gehören zwei Wohnungen, Wohnung A Wert 380.000 € bei 190 m² ist abbezahlt, Wohnung B Wert bei 133 m² 200.000 €, auf der aber noch eine Restschuld von 110.000 € liegt.

    Ich möchte Wohnung B übernehmen. Wie teilen wir die Werte auf? Wie viel bekommt mein Ex aus beiden Erlösen, was bleibt für mich übrig?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Elke,

      bitte wenden Sie sich für einen Rechtsberatung an einen Anwalt, wir dürfen an dieser Stelle nicht rechtsberatend tätig werden.

      In der Regel besteht bei gemeinsamen Immobilien ein Anspruch entsprechend der Eigentumsanteile gemäß Grundbuch. Existiert zudem ein Kredit, bei dem beide Ehegatten als Gesamtschuldner auftreten, kann auch dieser hälftig berücksichtigt werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  78. Ute sagt:

    Seit 1,5 Monaten Leben wir im trennungsjahr.wir habe 2 Kinder ( 14 & 17 ).gemeinsam haben wir in der Ehe ein altes Haus gekauft und ein neues Haus gebaut. Aktuell haben wir noch eine Reitschule von 58 tsd € zu tilgen. Wir wollen ins gütlich einigen und den Besitz erhalten, weiteres wie Unterhaltszahlungen ,rentenansprüche usw. Steht zur Klärung im nåchsten medioatoremgespräch an. Nun teilt er mir mit , dass er sofort e. eigenes Konto eröffnen wird ,für seine Gelder Lohn, gesetzl. BU Rente und private BU Rente und versuchen wird , seine Versicherungen dann dort abbuchen zu lassen…..mir will er Monatlich 1200 € abzahlen, ohne , wie besprochen vorher gemeinsam zum Anwalt zu gehen, um eben diese Dinge zu besprechen und regeln. Darf er das? Wir haben eine Monat. Kreditkarte von 1300.- €, Nebenkosten etc. Kommen hinzu, zudem 640.- € Internatskosten.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ute,

      im Rahmen des Trennungsjahres sollte grundsätzlich auch eine wirtschaftliche Trennung erfolgen. Es sollte jedoch sichergestellt werden, dass offene gemeinsame Schulden sicher getilgt werden können. Die Beauftragung eines gemeinsamen Anwalts ist aufgrund möglicher Interessenskonflikte in aller Regel nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich über Ihre Rechte und Pflichten im Zuge der Scheidung in Kenntnis setzen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  79. Beate sagt:

    Ausgangssituation Eheschließung 2012 und Kauf eines Hauses, beide Kreditnehmer. Grundbucheintrag 20% ich, 80% mein Mann.
    Tilgung übernahm er alleine. Es existiert ein Ehevertrag indem ich auf Zugewinn, nachehelichen Unterhalt sowie auf Versorgungsausgleich verzichtete. Wir hatten immer getrennte Konten. Ich kam auf für Haushalt, Einkäufe, Telefon, einen Teil der Versicherungen und kümmerte mich in Teilzeit arbeitend (Steuerklasse 5) die Erziehung seiner Tochter. Dafür zahlte er mir monatlich 600 € Ausgleich. Nun Trennung im April. Bin im August ausgezogen. Er wohnt alleine in der Immobilie. Er zahlt Trennungsunterhalt an mich, jedoch nicht in der geforderten Höhe. Es ist beabsichtigt, dass er mir meinen Hausanteil auszahlt und dann alleiniger Schuldner u Hausbesitzer ist.
    Frage: Muss ich mich seit meinem Auszug und bis zur Auszahlung meines Hausanteils an der Kredittilgung beteiligen? Kann ich diese monatlichen Zahlungen meinem Einkommen anrechnen (bereinigtes Nettoeinkommen) und wird somit der Trennungsunterhalt an mich höher. Logische Folge: auch er kann die Tilgungsleistung seinem Einkommen zur Berechnung des TU mindernd geltend machen. Richtig?

  80. Ralf sagt:

    Hallo, ich bin zurzeit mit meinem Hauskredit zu 300.000,-€ verschuldet und möchte demnächst heiraten. Es handelt sich um ein 2 Familienhaus, wo ich selbst drin wohne und noch monatliche Miete in Höhe von 1.000,-€ bekomme. Meine Frage ist jetzt.
    a) Was passiert bei einer Scheidung, wo ich noch Hauskreditschulden bei der Bank habe?
    b) und was passiert bei einer Scheidung zu einem Zeitpunkt, wo das Haus von mir abgezahlt ist?

    Zu a) ich habe ja in der Ehezeit meine Schuld bei der Bank durch die Mieteinnahmen und durch Eigenleistungen stark gemindert. Wie wird das gewertet?

    Gruß

    Ralf

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ralf,

      der Abbau von Schulden in der Ehezeit geht zugleich auch in aller Regel mit einem Zugewinn einher. Sofern eine Zugewinngemeinschaft besteht und eine Scheidung erfolgen soll, kann sich ein Anspruch auf Zugewinnausgleich ergeben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  81. Steffen sagt:

    Hallo

    Meine Frau meine Eltern und ich haben zusammen ein haus gekauft und nun steht wahrscheinlich die Scheidung an. Meine Frau und ich sind als Besitzer eingetragen und meine Eltern bedienen den Kredit mit wenn meine frau dann auszieht und ich den Kredit allein mit meinen Eltern weiter bediene wie geht das dann weiter mit den besitz Verhältnissen ?

    Gruß Steffen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Steffen,

      bei schuldrechtlichem Ausgleich besteht vonseiten der Miteigentümer häufig ein Ausgleichsanspruch in Höhe der Eigentumsanteile, sofern sie das Eigentum abtreten wollen oder sollen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Ansprüche sich seitens Ihrer Frau im Einzelfall ergeben könnten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  82. Birgit sagt:

    Frage:
    Ich war schon während der Ehe beruflich selbständig.
    In 2013 wurde die Ehe geschieden. In 2010 kam es geschäftlich zu einem Rechtsstreit. Heute im März 2019 habe ich das Urteil erhalten. Ich muss nun noch knapp 5.500,- Euro aus diesem Rechtsstreit bezahlen. Meine Frage: Der Rechtssteit ist in 2010 entstanden. Durch die Scheidung hat mein Exmann sämtliche ihm möglichen Steuervorteile mitprofitieren können. Kann er anteilig für diese 5.500,- Euro mit zur Rechenschaft gezogen werden? Inhaber der Firma war immer ich, aber ich habe auch die Familie mit ernährt.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Birgit,

      bitte wenden Sie sich für eine Prüfung möglicher Ansprüche an einen Anwalt. Eine rechtliche Einschätzung zu Ihrem Sonderfall ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  83. Rene sagt:

    Hallo
    Meine (Ex)-Frau hat von ihrem Vater zur außerordentlichen Tilgung des Kredites vom Haus einen wie sie sagt zinsfreien Kredit erhalten. Dies sei auch schriftlich niedergelegt. Ich habe dieses Schreiben nie gesehen, geschweige denn unterschrieben. Ist dies dann alleinige Sacher meiner Frau, das ab zu bezahlen? Wobei ich Schwiegervater so verstanden habe, dass er das als „Erb-Vorschuß“ sieht, was dann wieder als Anfangsvermögen mit berücksichtigt wird.
    Es kommt also darauf an, was genau in diesem Schreiben steht, oder?

    Gruß Rene

  84. JP sagt:

    Hallo

    Fallbeschreibung

    Person A arbeitet 100%, Person B 50% – 3 Kinder (5, 14, 16) und Haus (Neubau) mit Schulden, in dem Haus befindet sich noch eine kleine Wohnung ca. 45m² als Ferienwohnung zur Vermietung – eigener Eingang

    Zum Haus: Baugrund wurde vom Person A durch Erbe vor der Ehe eingebracht, im neuen Haus steht Person A ebenfalls allein im Grundbuch

    Die Schulden bei der Bank wurden von beiden unterschrieben, momentane Rückzahlung 660 Person A 330 Person B

    Person A ist seit 1 Jahren ausgezogen jetzt kommt die Scheidung
    Person B bleibt mit den 3 Kindern im Haus, Person A sieht die Kinder regelmäßig am Wochenende und manchmal unter der Woche

    Einkommen Person A ca. 1650,- netto/ Monat
    Einkommen Person B ca. 900,- netto/ Monat

    Durch die finanzielle Lage kann Person B Person A nicht auszahlen
    Somit verbleibt das Haus lt. Grundbuch in Besitz von Person A, Person B verbleibt im Haus

    Wer muss die Schulden bezahlen?
    Kann rechtlich Anspruch auf Miete vom Grundbuchseigentümer verlangt werden?
    Was geschieht mit den Einnahmen der Ferienwohnung?

    Es sollte am Ende ein faires Ergebnis angestrebt werden

    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen JP

  85. Maik sagt:

    Hallo!
    ich habe mal eine Frage zu einem „Problem“ was noch kein wirkliches Problem ist. Ich habe mich scheiden lassen, meine neue Partnerin auch. Sie besitzt ein Haus. Nun zahle ich anteilge Wohnkosten und übernehme das Haushaltsgeld. Sie zahlt an die Bank die Raten, das Haus ist noch belastet. Ich stecke aber ja nun auch Geld rein, indem ich mich ja indirekt beteilige durch „Mietzahlung“ und helfe beim Renovieren und bezahle auch mal Material für Haus und Hof.
    Wie wäre das, wenn wir uns mal trennen? Egal ob wir heiraten oder nicht? Ich weiß, dass das Haus ihres ist und bleibt, ich will es auch nicht. Ich will nur absichern, dass ich nicht irgendwann ohne da stehe bzw. den Wert des Hauses mit gesteigert habe und dann….

    Vielen Dank für eure Antworten.

  86. Silke sagt:

    Hallo, ich habe eine Frage zu gemeinsame Schulden in der Ehe. Mein Ex Mann und ich sind geschieden, haben aber während der Ehe einen Raten Kredit für ein Auto gemeinsam unterschrieben. Er war der Hauptverdiener und ich habe nur einen Minijob gehabt. Jetzt soll ich alleine den Kredit weiter abzahlen. Ist das möglich das man das irgendwie auf die Hälfte reduzieren kann, also eine Hälfte ich und die andere Hälfte mein Ex Mann? Wäre dankbar für Antworten.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Silke,

      bitte wenden Sie sich für eine Klärung direkt an die kreditgebende Bank. Eine Einschätzung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  87. Lena sagt:

    Hallo
    Während die Ehezeiten haben wir Kredit für das Haus aufgenommen und beide unterschreiben. Jetzt nach der Trennung (wir sind geschieden) haben wir noch Restschulden und wohnen noch beide in dem gemeinsamen Haus. Wie werden die Schulden für Haushypothek aufgeteilt ? Ich
    verdiene doppelt so wenig wie mein EX Mann, muss ich trotzdem 50/50 bezahlen?
    Ich bedanke mich im Voraus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lena,

      treten die beiden Ehegatten als Gesamtschuldner für einen Kreditvertrag auf, so haften sie gegenüber dem Kreditgeber jeweils zu 100 %. Wie Sie die Schuldenlast im Falle der Trennung aufteilen und die Ableistung regeln, bleibt ihnen überlassen. Wenden Sie sich für die Lösungsfindung bitte an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  88. Jacqueline sagt:

    Ich habe mit meinen Freund gemeinsame kredite, die aber nur auf meinen Namen laufen, da er in der Insolvenz war. Was würde passieren, wenn wir uns vorher trennen, bevor die Kredite abbezahlt sind. Muss ich sie alleine tragen oder kann man vorher ein Schreiben aufsetzen, das er sich verpflichtet sie mit zu tragen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jacqueline,

      für Kredite haftet stets der jeweilige Kreditnehmer. Im Innenverhältnis können Partner jedoch eigene Vereinbarungen treffen. Der Kreditgeber ist an diese aber nicht gebunden. Wenden Sie sich bitte zur Prüfung an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  89. Carolin sagt:

    Hallo ich habe mein Mann mit Schulden kennengelernt und bin dann 1. Jahr später in seine Heimat gezogen. Haben auch gleich geheiratet und da er bei der Bank X ständig Probleme hatte, sind wir dann zu der Bank Y. Diese wiederum erklärte, daß er den Kredit nicht Umschulden könne alleine. Er sagte dann das wenn ich mit drin wäre als 2. Kreditnehmerin würde es funktionieren. Gesagt Getan. Nun steht die Scheidung bevor und soll nun für die Schulden mit aufkommen. Nun meine Frage: Muss ich wirklichdie Schulden mit bezahlen, trotz Nachweis das er die auf der anderen Bank schon hatte und es einfach um eine Umschuldung ging auf einer anderen Bank?? 2. Frage wenn er Insolvenz macht muss ich dann auch?? Danke im voraus für die hilfreichen Tipps und Antworten

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Carolin,

      1. Für einen Kredit haften die Kreditnehmer.
      2. Eine Insolvenz ist nur bei Überschuldung der Betroffenen Person erforderlich.

      Wenden Sie sich für eine ausführliche Betrachtung Ihrer Situation bitte an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  90. Maxi sagt:

    Hallo,
    mein Ex ist damals zu mir in die Wohnung gezogen.Der Mietvertrag lief auf mich. Er hat, obwohl gut verdient nichts dazu gegeben weder Miete noch anderes Strom Heizung etc. es lief alles auf mich. ER hat sich sein Lohn behalten. In dieser Wohnung haben wir beide gelebt.Obwohl ich nicht so viel verdiente und deswegen dann irgendwann nichts mehr ging. Auf Bitten und Forderungen etwas dazu zu geben wurde er ausfallend etc. er gab nichts. Versprach immer wieder aber hielt nichts davon. Nach der Trennung ist er schnell untergetaucht (er ist Ausländer) war nicht zu erreichen.Es konnte ihm nichts zugestellt werden. Ausgleich fand somit keiner statt. Scheidung auch nicht, da von seiner Seite massive Drohungen Polizeieinsatz Gewaltschutzurteil. Jetzt nach 7 jahren und nachdem er vermutlich seit 5 Jahren mit einer anderen verheiratet ist und sie ein Kind haben- hat er Scheidungsantrag gestellt mit unrichtigen Angaben. Kann ich das anteilmäßig zurück bekommen? Oder braucht er nun gar nicht mehr?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Maxi,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um Ihre ggf. bestehenden Ansprüche prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  91. Johann sagt:

    Hallo,
    ich bin etwas überfordert und ratlos, daher ein paar Worte zu meinem Fall:
    2016 habe ich einen Kredit aufgenommen, da ich mir ein Haus gekauft habe. Im Dezember 2017 habe ich geheiratet ohne Ehevertrag und wir haben in meinem Haus zusammen gelebt. Im Januar 2019 habe ich mich von meiner Frau getrennt, da sie gewaltätig mir gegenüber wurde. Seit diesem Vorfall leben wir in Trennung und ich warte auf die Scheidung. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht für unser Kind, das im August 2017 gebroen wurde. Unser Kind wohnt momentan bei ihr. Sie hat weder vor noch während unserer Ehe gearbeitet. Ich wohne in meinem eigenen Haus und zahle monatlich hohe Tilgunsraten dafür ab. Nun habe ich Post vom Jobcenter bekommen und da wurde mir ganz schlecht, welch hohe Ehegattenunterhaltsforderungen nun von mir verlangt werden, da meine Tilgungsraten für mein Haus nicht abgezogen werden. Im Gegenteil – sie werden zu meinem Einkommen hinzugerechnet. Bei dieser Berechnung muss ich meiner zukünftigen Exfrau 1200€ monatlich bezahlen und aufgrund meiner Tilgungsraten bleibt mir ein Minus von 300€ im Monat. Wie soll ich davon überhaupt noch Essen kaufen?? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, ob das wirklich so berechnet werden und falls ja, was ich jetzt machen kann. Vielen Dank im Voraus, Johann

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Johann,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Berechnung des Jobcenters entsprechend prüfen zu lassen (auch hinsichtlich der Angaben zum notwendigen Selbstbehalt). Wir können an dieser Stelle nicht bewerten, inwiefern die Forderungen gerechtfertigt sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  92. Daniele sagt:

    Hallo ich hätte ein frage.
    Ich lebe seit 1.2.2019 getrennt von noch mein Frau.Ich habe immer die konmplette miete bezahlt.Und hatten die abmachung (nicht schriftlich ) das sie mir immer die hälfte dann bezahlt,überweist.
    Leider ist nicht statt gefunden.Entweder dat sie teilzahlungen geleistett oder garnicht.
    Jedes mal wenn ich angesprochen habe kann immer wieder was anderes.Bis ich januar 2020 habe ich Abbuchungen bezüglich miete gestoppt,auflistung gemacht,auch für eigentümer alles mitgeteit.Und seit 1.2.2020 zahlt jeder sein eigene anteil für eigentühmer.
    Sie ist aber mir nicht bereit in trennungsjahr mir die restliche geld zu bezahlen. Laut aussage von sie muss sie nicht.Aber das heisst dann nicht ….getrennt von tisch und bett oder?Mündliche abmachungen zählen nicht? Muss nicht in trennungsjahr trozt das wir in ein haus wohnen(wir sind alle bbeide in mietvertrag drin) jeder sein eingener teil zu zahlen?Auch rückstände?

    Mfg Daniele

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Daniele,

      rein mündliche Abmachungen haben häufig keine Wirksamkeit, weil ein entsprechender rechtswirksamer Nachweis fehlt (anders als z. B. bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung). Bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um klären und prüfen zu lassen, inwiefern sie vielleicht noch Ansprüche geltend machen können. Eine Klärung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  93. Joachim sagt:

    Meine Frau und ich haben 2 Kinder. 19 +22J alt. Meine Frau ist die Alleinverdienerin. Auf dem Girokonto der Familie sind 30.000€. Ohne ein Gespräch hat meine Frau zusammen mit der jüngeren Tochter eine Wohnung gemietet und zieht aus. Über den Unterhalt haben wir uns geeinigt, aber nicht über das Girokonto. Weil es nominell auf meine Frau läuft, will sie nichts zahlen. Ich habe gar kein eigenes Konto, habe bisher alle Familienausgaben mit einer Finanzsoftware über ihr (unser) Konto abgewickelt (habe Vollmacht). Wie einigen wir uns, da ich kein Geld habe??

  94. Tobias sagt:

    Hallo,
    ich habe vor zwei Jahren ein Haus gebaut, stehe allein im Grundbuch und finanziere es auch alleine (alleinige Unterschrift im Darlehensvertrag). Meine Freundin und ich wollen dieses Jahr heiraten. Meine Frage ist: angenommen nach Abbezahlung des Hauses (nach 20 Jahre) lassen wir uns scheiden. Wie ist die Situation zu sehen wenn wir in einer Zugewinngemeinschaft leben? Ich nehme an, das Haus bleibt weiterhin in meinem Eigentum. Aber wie wird mein Anfangsvermögen bewertet, da ich ja im Moment nur Schulden ca. entsprechend des Hauswerts habe? Oder ist mein Anfgangsvermögen bereits der aktuelle Wert vom Haus (obwohl es noch nicht abbezahlt ist)?

    Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tobias,

      in der Regel ist der Wert des Hauses für das Anfangsvermögen heranzuziehen, der zum Zeitpunkt der Eheschließung galt. Verbindlichkeiten wie ein Hauskredit können jedoch ebenfalls zum Anfangsvermögen gerechnet werden und dieses damit absenken.

      Ihr Scheidung.org-Team

  95. Toni sagt:

    Ich habe mit meinem (nicht eingetragenen) Partner zusammen ein Haus gekauft, finanziert mit gemeinsame Hypothek und Privatkredit. Persönlich habe ich meine gesamten Ersparnisse (15000 Euro)und noch 20000 Euro meiner Eltern in das Haus investiert. Voraussichtlich, würde ein Verkauf ( unter Umständen eine Zwangsversteigerung), nicht alle Schulden tilgen, und eine Restschuld von ca. 25000 bis 50000 Euro übrigbleiben. Kann ich bei einer Trennung, meine Mehrbeteiligung an die Gesamtkosten, gegenüber meinen Ex geltend machen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Toni,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um mögliche Ansprüche gegenüber Ihrem Ex-Partner prüfen zu lassen. Eine Einschätzung ist hier nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  96. Bea sagt:

    Hallo, in der Ehe haben wir uns ein Auto finanziert, was nur auf meinen Mann läuft. Allerdings ist es seit dem Kauf mein Auto und nur ich nutze es für Erledigungen (mit unseren zwei Kindern 4&6J).
    Nun sind wir seit 6 Monaten im Trennungsjahr. Er hat mir das Auto gelassen und wir zahlen die Raten 50/50 ab. Er möchte das Auto nun auslösen und mir überlassen wenn ich an ihn die Raten bezahle (ich bekomme den Brief). Wie verhält es sich hier bzgl der Zugewinngemeinschaft. Muss ich dann nur die Hälfte der Summe an ihn tilgen da es ja auch zum Teil mein Auto etc ist oder spielt das hier überhaupt keine Rolle?

  97. Nadia sagt:

    Hi,
    Kann mir jemand sagen ob folgende Überlegung richtig und umsetzbar ist?
    Ich möchte mich trennen und mein mann und ich haben ein gemeinsames Haus mit Schulden. Meine Überlegung wäre, dass ich ihm das Haus überlasse und er dann die Schulden alleine abbezahlt. Ich stelle damit auch keinen Anspruch auch das Haus. Somit könnte ich, mit dem monatlich entfallenden Beitrag, eine Mietwohnung finanzieren.

    Ist das machbar?

  98. Karin sagt:

    Hallo, habe mich vor 4 Jahren von meinem Exmann getrennt und bin seit 3 Jahren geschieden. Wir hatten das Elternhaus seines Vaters übernommen und dafür auch einen Kredit aufgenommen, den ich mit unterschrieben habe, mein Exmann aber als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen war. Nach meinem Auzug aus dem Haus, hat mein Exmann es direkt zum Verkauf angeboten und eine Anzahlung von einem Intressenten der das Haus kaufen wollte von 60.000,00 Euro erhalten, aber es kam nicht zum Verkauf und mein Exmann hat das Geld aber auch nicht zurück bezahlt, sondern davon einen Wohnwagen und 2 Autos gekauft, die er auf seine Lebensgefährtin hat laufen lassen (denn was ihm nicht gehört kann man ihm nicht weg nehmen). Erst im Januar 2018 wurde das Haus dann endgültig verkauft und hat auch noch einen Gewinn heraus geschlagen und sich noch ein Auto gekauft, das aber auch nicht auf ihn läuft, da er dann Privatinsolvenz angemeldet hat. Seine Schulden belaufen sich lt. Insolvenztabelle auf etwas über 100.000,00 Euro davon sind alleine die 60.000,00+ 9.800,00 Euro Anwaltskosten beinhaltet + meine 3.800,00 Euro Trennungsunterhalt. Habe mir auch in zwischen einen Anwalt für Insolvenzrecht genommen, da ich die ganze Zeit schon klar machen möchte, dass mein Exmann diese Insolvenz mit Absicht herbei geführt hat und zu guter letzt musste ich jetzt erfahren, das ein Brief unterwegs ist in dem man von mir 90.000,00 Euro für die Darlehen verlangt obwohl die mit dem Verkauf des Hauses getilgt worden sind. Deshalb meine Frage, was kann ich noch tun und ist das überhaupt rechtens, da ich ja die ganzen Jahre die Darlehen und Zinsen zur Hälfte mit bezahlt habe, eine Zugewinngemeinschaft gibt es nicht, da er den Aufforderungen des Gerichtes nicht nach gekommen ist und ich auch so vom Gewinn des Hauses nichts bekomme obwohl wir 24 Jahre verheiratet waren.

  99. Alex sagt:

    Hallo! Aufgrund des getrennten Lebens seit 2016 und der Scheidung im 2019 habe ich über einen Notar meinen Teil des Hauses mit dem Grundstück an meine Exfrau im Jahr 2016 übergeben. Sie zahlt alleine, ich bin seit 2016 nicht mehr Eigentümer. Habe ich das Recht vom Darlehensvertrag zurückzutreten?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Alex,

      grundsätzlich ist ein Kreditgeber nicht verpflichtet, einen Mitschuldner aus einem Kreditvertrag zu entlassen. Bitte wenden Sie sich ggf. zur Klärung an den Kreditgeber und/oder einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  100. Peter sagt:

    Hallo Scheidung.org-Team und gesundes neues Jahr!

    Können beim Versorgungsausgleich (betr./private/gesetzl.Rente) zumindest die eigenen Schulden berücksichtigt/gegen gerechnet/angesetzt werden? Ein Verzicht auf Versorgungsausgleich ist/wurde ausgeschlossen.

    Vielen Dank
    Peter

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Peter,

      beim Versorgungsausgleich werden lediglich die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften betrachtet. Eine Berücksichtigung von Schulden u. Ä. kann hingegen beim Zugewinnausgleich erfolgen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  101. Bernd sagt:

    Guten Morgen Scheidung.org-Team und ein gesundes neues Jahr!
    meine Frau und ich beabsichtigen uns nach zwölf Jahren Ehe zu trenne. Derzeit leben wir noch mit unserer 10 jährigen Tochter in unserem gemeinsam angeschaften Haus. Das Haus ist derzeit noch mit einem Kredit belastet, für den ich allein unterschrieben habe. Meine Frau steht zu 70% und ich zu 30% im Grundbuch. Derzeit renoviere ich noch das Zimmer unserer Tochter. Wenn die Maßnahmen vollendet sind, beabsichtige ich in eine Wohnung zu ziehen. Meine Frau möchte das Haus und den Kredit zu 100% übernehmen, hiermit bin ich soweit auch einverstanden. In wie weit würde sich das ganze finanziell auswirken ? Habe ich für meinen 30 % Anteil eine Auszahlung/ Ausgleich zu erwarten ? Auch wenn das Haus noch belastet ist ? Vom Gehalt her verdienen wir beide in etwa das selbe.
    Vielen Dank.
    Bernd

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bernd,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an einen Anwalt. Eine Einschätzung zu diesem Einzelfall können wir nicht abgeben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  102. Manuela sagt:

    Guten Abend,
    Folgende Situationen
    Mein Mann hat 2013 das Haus gekauft
    Er steht alleine im Grundbuch und ist auch alleiniger Kreditnehmer.
    Die gesamten Kosten des Umbaus wurden von mir geleistet. Unter anderem mit einem Kredit , den wir beide unterschrieben haben und Geld, welches ich die Jahre gespart hatte.
    Die kompletten Möbel habe ich bezahlt.
    Mein Mann zahlt den Kredit, die Versicherung fürs Haus,Steuetn ,Strom und Wasser.
    Den Rest wie den gemeinsamen Kredit (30000€) , Lebensunterhalt usw.bestreite ich.
    Ich bin voll berufstätig, mein Mann ist arbeitslos, könnte wenn er wolle aber Arbeit finden.
    Wenn ich jetzt ausziehen würde, was würde auf mich zukommen , zwecks Unterhalt , Kredit , das Haus?
    Was steht mir zu ? Wir haben keine Eheverträge.Er ist auch der Meinung, daß er unsere Tochter bekommt.Er ist psychisch sehr angekratzt und ich möchte nicht , das sie in so einen „Umfeld “ groß wird.
    Herzlichen Dank
    Manuela

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Manuela,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Rechte und Pflichten Sie im Falle einer Trennung und Scheidung in Ihrem Einzelfall hätten. Eine pauschale Festlegung ist hier nicht möglich. Auch ob ein Anspruch auf das Haus aufgrund geleisteter Finanzierungen in diesem Sonderfall besteht, können wir an dieser Stelle nicht klären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  103. Patrick sagt:

    Hallo, habe eine kurze Frage, meine noch Frau (laufendes Scheidungsverfahren) muss Kindergeld was sie zu unrecht bekommen hat nun zurückzahlen (4800€) Bin ich verpflichtet mich an diesen „Schulden“ zu beteiligen?

  104. Stefan sagt:

    Guten Morgen,

    Meine Frau und ich haben bis jetzt 25.000€ von 115.000€ vom gemeinsamen Kredit abbezahlt. Kaufpreis waren 90.000€. Der Rest war für Möbel und Aufhübschung. Was müsste ich meiner Frau ausbezahlen?

    Mfg

  105. Ramona sagt:

    Hallo. Ich lebe nun seit einem Jahr von meinem Mann getrennt. Nun soll langsam die Scheidung eingereicht werden. Heute verkündete er mir, dass er von allen Kreditkarten und Schulden nun die Hälfte von mir haben möchte. Ich habe keinen einzigen Vertrag mit unterzeichnet und den größten Teil dieses Geldes hat er für seine Vergnügen ausgegeben. Ich stehe auch in keinem Kreditvertrag fürs Haus und in keinem Grundbuch. Egal was er sich angeschafft hat, habe ich nie mit unterschrieben, da ich sowieso meist nicht damit einverstanden war. Kann er diese Schulden tatsächlich auf mich abwälzen?

  106. Moni sagt:

    Hallo liebes Scheidung.org-Team

    ich war 10 Jahre verheiratet und bin nun seit 1,5 Jahren geschieden.
    Ich war sehr blauäugig, habe meinem damaligen Mann vertraut. Er hat sich um die Finanzen und Steuer gekümmert (waren gemeinsam veranlagt) und es schien auch alles gut zu funktionieren.

    Nun stellt sich allerdings heraus, dass er (und damit auch Ich) die letzen 5 Jahre unserer Ehe keine Steuererklärung mehr gemacht hat (er ist selbstständig, ich angestellt), die Steuern wurden daraufhin geschätzt und die daraus resultierenden Steuernachzahlungen hat er (wie so viele anderen Rechnungen und Mahnungen auch) einfach ignoriert.
    Bei meiner eigenen Steuererklärung von 2020 hätte ich eine Erstattung von 1500 Euro erhalten sollen, doch dann kam ein Brief vom Finanzamt, in dem mir eine Umbuchung von diesen 1500 Euro auf die Steuer von 2015 mitgeteilt wurde.
    Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass eine Steuerschuld von über 60 000 Euro für die Jahre 2015-2019 vorhanden sei und darum die Erstattung umgebucht wurde.
    Das sind jetzt also unsere gemeinsamen Schulden, von denen ich bis jetzt nichts wusste.

    Mein ExMann hatte mir IMMER versichert, die Steuererklärung gemacht zu haben,
    (ebenso wie sämtliche Rechnungen zu bezahlen, was er wohl auch nicht getan hat) und hat mich all die Jahre getäuscht.

    Ist es möglich, auf Grundlage dieser Täuschung, aus diesen Schulden rauszukommen,
    oder zumindest nur einen kleinen Teil davon bezahlen zu müssen???

    Vielen vielen Dank schonmal,
    mit besten Grüßen
    von einer verzweifelten
    Moni

  107. Ira sagt:

    Hallo ihr lieben,
    Kann mein ex Mann nach 4 Jahren Trennung (seit 3 Jahren geschieden) ein damaliges Darlehendas wir gemeinsam aufgenommen (2017) rechtlich einfordern? Damals waren wir noch verheiratet.. Jetzt möchte er die Hälfte zurück

    Mit freundlichen Grüßen Ira

  108. Dani sagt:

    Hallo, ich 45, Vollzeit beschäftigt war 10 Jahre mit meinem ExMann verheiratet. Seit Mitte Dezember 2021 sind wir offiziell geschieden. In der Ehe haben wir einen Kredit aufgenommen, den wir beide unterzeichnet haben. Während des Scheidungsprozesses hat mein Ex Mann Privatinsolvenz angemeldet. Seit der Trennung im Oktober 2019 zahle ich nun den Kredit ( 599€ ) komplett alleine ab. Dafür musste ich mir einen Nebenjob besorgen, weil ich sonst nicht über die Runden komme. Soviel wie ich weiß, hat er eine Restschuldbefreiung die nach 3 Jahren greift bekommen. Er müsste dann im Sommer 2023 damit durch sein. Der Kredit läuft aber noch bis Mitte 2029. Kann ich Ihn nach der Insolvenz dazu verdonnern zumind. die Hälfte der Raten bezahlen zu müssen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Dani,

      gemeinsame Schuldner haften gegenüber dem Kreditgeber jeweils in voller Höhe. Im Innenverhältnis (zwischen den beiden Kreditnehmern) können ggf. Vereinbarungen getroffen werden, die die Aufteilung der Lasten bestimmt. Wenden Sie sich ggf. an Ihren Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit eine entsprechende Einigung erzielt werden könnte.

      Ihr Scheidung.org-Team

  109. Cordelia sagt:

    Hallo,
    wir haben ein Haus im Jahr 2012 gebaut und jeder ist zu je die Hälfte Eigentümer. Mein Mann ist von Heute auf Morgen aus dem gemeinsamen Haus verschwunden. Seit einem Jahr und acht Monaten trage ich für das Haus die Kosten allein. Er zahlt keinen Pfennig. Inzwischen wurde die Scheidung vollzogen. Es gibt seitens meines Ex-Mannes keinerlei Anzeichen was mit dem Haus werden soll. Während der Ehe. habe ich geerbt und zahlte davon einen Teil eines Kredites ab der für das Haus bestimmt war. Kann ich das Geld wenn das Haus eventuell verkauft wird aus der Verkaufssumme herausziehen ?

  110. Torsten sagt:

    Hallo,
    ich habe während meiner Ehe einen Vertrag über eine Dienstleistung mit unterschrieben, die zwar uns beiden zu Gute kommen sollte, wo aber bereits klar, war, dass ich mir dies keinesfalls leisten konnte, meine Frau dies jedoch sehr wohl konnte. Sie nahm hierfür (nur auf ihren Namen) einen Kredit auf. Die Dienstleistung wurde mittels dieses Kredites wie geplant beinahe vollständig (von meiner Ex-Frau, während der Ehe, vor der Trennung) bezahlt, es sind nur noch geringe Teile offen. Der Kredit allerdings läuft noch über eine längere Laufzeit. Muss ich meiner Ex-Frau Ausgleich zahlen? Die Scheidung geht von ihr aus und macht dabei gleichzeitig den erfolgreichen Abschluss des Dienstleistungsvertrags unmöglich, d.h. ihre Trennung bricht den Vertrag. Hat dies Einfluss, und wenn ja welchen?

  111. Cornelia sagt:

    Hallo, ich bin 27 Jahre verheiratet und will mich Trennen. Bin 61 und beziehe seit 2013 wegen Vorangegangenen Krebserkrankung Erwebsminderungsrente unter 1000Euro. Vor der Ehe habe ich eine Kapitalslebensversicherung abgeschlossen, die mir vor 2 Jahren ausgezahlt wurde. Das Geld ist für meine Absicherung gedacht. Wird dieses Geld dann im Zugewinn mit verrechnet? Oder bleibt mein Geld erhalten. Wir haben über einen Rahmenkredit noch Schulden und zahlen sie gemeinsam ab. Ich habe ein Extrakonto und mein Mann auch und davon zahlt jeder einen Teil von den Schulden. Wie sieht das bei Scheidung aus? Bekomme ich von meinem Mann Unterhalt? Viele Dank

  112. Björn sagt:

    Hallo,
    ich bin gerade mitten im Trennungsjahr. Wir haben für den Hauskauf einen Privatkredit bei „ihrer“ Mutter aufgenommen. Jetzt haben wir die restlichen Verbindlichkeiten aufgeteilt (für jeden 20.000 €) und zu dritt eine Vereinbarung darüber unterschrieben. Bei mir steht demnächst eine Auszahlung eines Sparvertrages i. H. v. 10.000 € an, insgesamt wurde noch keine Gütertrennung vereinbart. Kann ich die 10.000 € für „meinen“ Anteil der Verbindlichkeiten einsetzen oder stehen ihr 5.000 € davon zu?
    Liebe Grüße und schon mal danke für die Antwort.

  113. Tom sagt:

    Hallo!
    Kurz nach der Trennung hat meine Frau mit ihrem Auto einen Unfall verschuldet und muss – aufgrund von Alkoholeinfluss – einen Großteil des Schadens übernehmen. Sie hat nicht die Mittel dafür und die Versicherung droht mit Anwalt. Muss ich dafür aufkommen? Danke für die Info, Grüße von Tom

  114. Hans sagt:

    Hallo,
    ich möchte gernen einen bestehenden Ehevertrag bezüglich der Erstellung eines Hauses ergänzen (Zugewinngemeinschaft):

    -Alleineigentümer eines Grundstückes (vor Heirat)
    -Haus soll nun gemeinsam gebaut werden (während Ehe)
    -Bankkredit muss aufgenommen werden (während Ehe)
    -Unterschiedliche Höhe eines Eigenkapitals -vor der Ehe- würden nun für das Haus -in die Ehezeit- eingesetzt werden.

    Kann die Formulierung wie folgt lauten: „Bei einem Zugewinnausgleich soll der Hauswert minus Schulden minus Betrag x [€] mit einberechnet werden“?
    Grüße, Hans

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder