Zum Hauseigentum bei Scheidung

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Haus bei Scheidung Headerbild

Bei einer Scheidung und Trennung gibt es viele Punkte, zu denen in mal mehr, mal weniger strittigen Vermögensauseinandersetzungen eine Vereinbarung getroffen werden muss. Wer bekommt welche Gegenstände des Hausrats? Wer muss wem wie viel Unterhalt zahlen? Bei wem sollen die Kinder zukünftig leben? Besonders heikel wird es vielen Fällen, wenn in der Ehezeit ein gemeinsames Haus gebaut oder gekauft wurde.

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Das Wichtigste in Kürze: Das Haus nach der Trennung

Was passiert mit dem Haus, wenn wir uns scheiden lassen?

Ausschlaggebend ist vor allem das Eigentumsverhältnis: Stehen beide Eheleute im Grundbuch, haben beide auch Anspruch auf das Haus entsprechend ihrer Eigentumsanteile. Je nach Situation können verschiedene Lösungen in Betracht kommen, bspw. ein Verkauf oder eine Nutzungsentschädigung. Ist bei zerstrittenen Paaren keine Einigung möglich, kann es auch zu einer Teilungsversteigerung. Auch die Übertragung auf einen der Partner ist möglich. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was passiert mit dem Haus wenn nur einer Eigentümer ist?

In diesem Falle kann die im Alleineigentum befindliche Immobilie unter Umständen im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.

Was passiert mit dem Kredit für das gemeinsame Haus?

Wie ein Kredit bei Scheidung zu bewerten ist, hängt davon ab, wer gegenüber dem Kreditgeber als Schuldner auftritt. Haben beide Eheleute den Kreditvertrag unterzeichnet, sind sie auch Gesamtschuldner und haften jeweils in voller Höhe. Ist hingegen nur einer der Eheleute Unterzeichner, ist er regelmäßig auch Alleinschuldner und kann von dem Partner nicht automatisch die Übernahme der hälftigen Schulden verlangen.

Was geschieht bei der Scheidung mit dem Eigenheim?

Scheidung und gemeinsames Haus – Was ist zu beachten?

Nicht selten kommt es bei einer Scheidung zum Streit ums Haus.
Nicht selten kommt es bei einer Scheidung zum Streit ums Haus.

Bei der Eigentumsfrage eines gemeinsam bewohnten Hauses – oder auch einer Eigentumswohnung – zählen bei Trennung zahlreiche Aspekte hinein. Ist das Haus noch mit einem Kredit belastet? Muss der Partner, der nach der Trennung oder Scheidung das Haus nicht mehr bewohnt, ausgezahlt werden? Oder lohnt sich der Hausverkauf an einen Dritten?

Das Familienrecht in Deutschland kennt zahlreiche Lösungsansätze. Im Folgenden finden Sie eine Erläuterung zu den gebotenen Aspekten, die in der Trennungszeit und bis zur Scheidung zum Thema Haus einer Klärung bedürfen.

Lohnt sich der Hausverkauf bei einer Scheidung?

Bei Trennung ein gemeinsames Haus an eine dritte Partei zu verkaufen, kann in zahlreichen Fällen Streitigkeiten zwischen den getrennten Ehegatten vermindern. Befindet sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum der Parteien, kann der Verkaufserlös auf beide gleichermaßen verteilt werden. Es ist auch möglich, den Hausverkauf bereits bei Trennung zu vollziehen.

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Voraussetzung ist jedoch, dass beide Ehepartner bei der Scheidung dem Hausverkauf zustimmen. Durch die emotionale Tragweite einer Trennung bietet sich stets an, einen Rat von einem Scheidungsanwalt einzuholen. Er kann die möglicherweise aufgeheizte Stimmung abschwächen und als nicht involvierter, kühler Vermittler eine konstruktive Klärung herbeiführen.

Ein weiterer positiver Effekt des Hausverkaufs betrifft die zeitgleiche Ablösung gemeinsamer Verbindlichkeiten für das Objekt. Ist bei einer Scheidung das Haus finanziert – etwa durch einen gemeinsamen Immobilienkredit -, können diese Verpflichtungen mit Verkauf des Hauses abgelöst werden. So wird die Loslösung von der Lebensgemeinschaft erheblich vereinfacht.

Achtung! Bei der Ablösung eines gemeinsamen Hauskredits kann unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung von Seiten der Bank erhoben werden. Mehr dazu und wie Sie eine solche unter Umständen umgehen können, erfahren Sie z. B. unter www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net.

Da die Ehepartner auch nach der Scheidung für das Haus noch gegenüber der Bank, also im Außenverhältnis, als Gesamtschuldner auftreten können, kann durch die Tilgung der Schulden durch den Verkaufserlös auch diese gemeinsame Schuldenlast abgebaut werden.

Oftmals jedoch hängt zumindest ein Partner emotional an dem gemeinsamen Besitz oder möchte den gemeinsamen Kindern das gewohnte Umfeld erhalten. In diesen Fällen kann die Immobilie mit all den auf ihr lastenden Verbindlichkeiten auf einen Ehegatten übertragen werden.

Bei Scheidung den Eigenheim-Anteil an den anderen Ehegatten übertragen?

Können sich die Ehepartner nicht auf den Verkauf des Hauses und die Teilung des Erlöses einigen, kann der Anteil von Partner A auch auf Partner B überschrieben werden. Bei diesem Verfahren ist jedoch meist die Auszahlung einer Ersatzleistung bzw. Entschädigung vorgesehen.

Problematisch gestaltet sich hierbei jedoch die Bestimmung des fiktiven Verkaufswertes des Hauses. Ein Gutachten müsste in der Regel erfolgen und den möglichen, aktuellen Marktwert festlegen. Dieser stimmt dann oftmals nicht mit den Forderungen und Einschätzungen der Ehegatten überein.

Bei der Wertbestimmung der getrennten Eheleute spielen oftmals auch subjektive Einschätzungen hinein, z. B. die geleisteten Arbeiten an dem Haus, Einrichtung und emotionale Verbindung zum Objekt. Diese sind jedoch in einem objektiven Gutachten nicht von Bedeutung.

Austragung aus den gemeinsamen Verbindlichkeiten zum Haus

Der Hausverkauf bei einer Scheidung ist oftmals für beide Seiten die beste Lösung.
Der Hausverkauf bei einer Scheidung ist oftmals für beide Seiten die beste Lösung.

Erklärt sich ein Partner bereit, auf seinen Eigentumsanteil zu verzichten, ist nicht nur auf die zu leistende Entschädigungszahlung zu achten. Teil einer Vereinbarung sollte ferner die Streichung der ausgezahlten Partei aus dem Grundbuch und einem gegebenenfalls gemeinsam veranlassten Hauskreditvertrag sein.

Auch andere Verträge, etwa von Gaszulieferern und Stromanbietern, sollten ausnahmslos auf den zukünftig alleinigen Eigentümer übertragen werden. Da sich das ehemals gemeinsame Haus nicht mehr im Besitz des austretenden Ehepartners befindet, sollte er auch an der Tilgung der finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr beteiligt sein. Andernfalls kann er fordern, dass die weiterhin geleisteten Zahlungen auf einen möglichen Trennungsunterhalt angerechnet werden.

Auch sollte Partner A, der den Eigentumsanteil von B übernimmt, darauf achten, dass alle Verbindlichkeiten und Belastungen, mögliche offene Reparaturleistungen u.a. genau aufgelistet sind. Sie sollten nicht blind jedwede Vereinbarung annehmen. Handeln Sie so vorausschauend, als würden Sie das Haus einer fremden Person kaufen wollen.

Partner B, der seinen Anteil aufgibt, sollte darauf achten, dass er aus allen Verträgen und dem Grundbuch gestrichen wird. So kann er nicht mehr in Haftung gezogen werden, sollte A den Zahlungsverpflichtungen einmal nicht nachkommen.

Vertrag zur Übertragung des Eigentumsanteils am Haus

Den Vertrag zur Übertragung des Hausanteils sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt erarbeiten. Er kann Sie zu allen offenen Fragen genau beraten. Letztlich müssen beide Parteien den Vertrag unterzeichnen und notariell beglaubigen lassen. Nachträgliche Bearbeitungen sind in der Regel nicht mehr möglich.

Voraussetzung für die Übertragung ist jedoch in jedem Falle, dass der Ehegatte, der den Eigentumsanteil und damit alle Verbindlichkeiten übernimmt, finanziell dazu in der Lage ist, alle laufenden Kosten nach der Scheidung alleine zu tragen.

Bei Scheidung das Haus an den Geringverdiener oder arbeitslosen Partner übertragen?

Möchte einer der Ehegatten die Immobilie übernehmen, obwohl er finanziell nicht in der Lage ist, den Unterhalt für das Objekt allein zu zahlen, kann er vom Ehepartner nicht automatisch eine Unterhaltszahlung verlangen.

Erklärt sich der austretende Ehepartner bereit, die Kreditverbindlichkeiten und andere Zahlungen auch weiterhin zu leisten, darf er diese Zahlungen unter Umständen auch auf den zu leistenden Ehegattenunterhalt anrechnen. So können weitere Zahlungen möglicherweise ausbleiben. Der Geringverdiener würde am Ende mit zahlreichen Nachteilen leben müssen.

Gemeinsames Wohnrecht bei einer Trennung

Sind beide Ehegatten zu gleichen Teilen Hauseigentümer kann in seltenen Fällen auch eine Vereinbarung über die Teilung des Hauses getroffen werden. Bei mehrstöckigen Wohnobjekten kann Partner A zum Beispiel das obere Geschoss, Partner B die untere Etage zugesprochen werden. So wird beiden Gatten ein Wohnrecht eingeräumt. Dies kann im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung Klärung finden.

Gemeinsames Hauseigentum: Zum Wohnrecht können Sie unterschiedliche Vereinbarungen treffen.
Gemeinsames Hauseigentum: Zum Wohnrecht können Sie unterschiedliche Vereinbarungen treffen.

Auch eine gemeinsame Nutzung des gesamten Objekts ist möglich. Sollte jedoch die Scheidung angestrebt sein, muss eine ausreichende Trennung der Lebensgemeinschaft gewährleistet sein. Können die Ehegatten am Ende nicht nachweisen, dass sie einen getrennten Hausalt führten, ist der Nachweis zum durchlaufenen Trennungsjahr unter Umständen recht schwierig.

Die getrennt lebenden Ehegatten sind gehalten, sich in diesem Falle über die Aufteilung der laufenden Kosten – Betriebsosten u.a. – zu einigen.

Aus nachvollziehbaren Gründen ist diese Konstellation des gemeinsamen Wohnrechts bei Entscheidungen zum Haus nach einer Scheidung in der Regel eher selten. Meist verhindern emotionale Befindlichkeiten und mögliche Kränkungen, dass beide Parteien noch unter einem gemeinsamen Dach leben wollen und/oder können.

Was aber geschieht, wenn über das Eigentum bei der Scheidung zum Haus noch keine Einigung getroffen werden konnte?

Alleineigentum von Haus oder Wohnung bei Trennung

Ist nur ein Ehegatte laut Grundbuch Eigentümer des Hauses, hat er in der Regel die Weisungsbefugnis. Er darf den Partner dazu auffordern, nach der Trennung die Wohnung oder das Haus zu verlassen. Dabei ist jedoch eine Karenzzeit einzuräumen, in der der andere Gatte eine Wohnung suchen und finden kann.

Tritt der ausziehende Ehegatte bei Trennung oder Scheidung für das Haus als Schuldner gegenüber Dritten auf, sollte er im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung eine Klärung dahingehend anstreben, als Schuldner im Außenverhältnis zu den Vertragspartnern gestrichen zu werden.

Gewährt der Alleineigentümer dem anderen ein beschränktes oder unbeschränktes Wohnrecht nach der Trennung, kann er eine Mietzahlung verlangen. Gegebenenfalls können hierbei auch gemeinsame Kosten aus Verpflichtungen im Außenverhältnis Anrechnung finden.

Die finanziellen Einbußen, die dem ausziehenden Ehegatten entstehen – etwa durch Mietzahlungen – können im Zugewinnausgleich und beim Unterhaltsbedarf Beachtung finden.

Teilungsversteigerung nach der Scheidung

Die Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung und dient der Auflösung einer ideellen Gemeinschaft an einem Grundstück, einer Immobilie u.a.

Sind die Parteien nicht in der Lage, zu dem im gemeisansamen Eigentum befindlichen Haus eine Einigung zu treffen, kann nach der Scheidung eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Den Antrag dürfen nur Personen stellen, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Ein Mindestgebot kann bei der Teilungsversteigerung angesetzt sein.

Im Rahmen einer Teilungsversteigerung kann das Haus nach einer strittigen Scheidung veräußert werden.
Im Rahmen einer Teilungsversteigerung kann das Haus nach einer strittigen Scheidung veräußert werden.

Hiernach wird bei Scheidung für das Haus eine offene Versteigerung anberaumt, bei der auch beide Ex-Ehepartner mitbieten können.

Ist keine der beiden Parteien Höchstbietender und geht das Grundstück und die Immobilie in den Besitz eines Dritten über, wird das Geld aus dem Erlös der Teilungsversteigerung auf beide Ex-Ehegatten zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Problematisch gestaltet sich hier jedoch, dass der tatsächlich erzielte Erlös auch weit unter dem eigentlichen Marktwert liegen kann. Der Höchstbietende, der in der Folge alleiniger Eigentümer des Objekts ist, kann auch ein Dritter sein.

Die Versteigerung von Immobilien bietet sich in den meisten Fällen nicht an und gereicht zumeist zum Nachteil beider Parteien.

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Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Zum Hauseigentum bei Scheidung
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Kommentare

  • Claudia sagt:

    Hallo,
    vor 10 Jahren haben wir (unverheiratet) gemeinsam ein Haus gebaut, geschätzter Wert der Immobilie heute ca. 800.000. Wir stehen beide zu gleichen Teilen im Grundbuch und haben alle Kosten (Kredit usw. ) immer geteilt. Nach einer Trennung haben wir uns geeinigt, dass ich ausziehe und die Kreditrate nicht weiter bezahle,da ich das Haus auch nicht weiter nutze und eine Whg. angemietet. Die Restschuld des Darlehens ist heute 150.000€. Wie hoch wäre die Auszahlungssumme, die ich beanspruchen kann?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Claudia,

      bitte wenden Sie sich zur Prüfung und Bezifferung Ihrer möglichen Ansprüche an einen Anwalt. Eine Klärung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Stefan sagt:

    Hallo zusammen,
    zwei Fragen:
    a) meine Frau besitzt ein Haus und ich eine Eigentumswohung. Wohnung läuft auf mich, Haus auf meine Frau. Beides haben wir vor der Ehe angeschafft. Wir haben uns drauf geeinigt,dass wir es so belassen und nicht darum „streiten“. Wird das trotzdem bei der Scheidungskostenberechnung berücksichtig?
    b) wir haben beide einen Bausparvertrag besessen und im Trennungsjahr aufgelöst. Auch da wollten wir das aus der Scheidung raus lassen und nicht drum „streiten“ Wird das bei der Scheidungskostenberechnung mit berücksichtigt bzw. muss man das dann trotzdem angeben?
    Vielen Dank im Voraus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stefan,

      in den Verfahrenswert eines Scheidungsverfahrens kann auch Vermögen anteilig eingerechnet werden. Dadurch können sich die Scheidungskosten im Einzelfall erhöhen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • T. sagt:

    Riesen problem ich habe das haus auf meine frau umgeschrieben aber jahrelang hab ich das haus bezahlt jetzt will sie das verkaufen wegen scheidung mir will sie das haus auch nicht abgeben . Gibt es eine möglichkeit das ich es wieder rückgengig machen kann ? Kann sie das haus einfach so verkaufen und mich rausschmeisen ?

  • Hajo sagt:

    Guten Tag,

    bitte geben Sie mir einen Tipp zu folgendem Sachverhalt. Ich bin inzwischen etwas ratlos bis verzweifelt:
    in 2015 habe ich mich von meinem Ehefrau getrennt. Erst seit Mai diesen Jahres sind wir geschieden.
    Wir haben in der Ehe ein gemeinsames Haus gekauft und bewohnt. Nach der Trennung bin ich ausgezogen, habe jedoch lange die sämtlichen Kosten der Immobilie übernommen (dafür im Einvernehmen keinen Kindes- oder Trennungsunterhalt gezahlt, was jedoch deutlich weniger gewesen wäre). Inzwischen zahle ich „nur noch“ die Darlehensverpflichtungen in Höhe von ca 1200€ monatlich alleine.
    Mir war es wichtig, dass mein Sohn in seinem gewohnten Umfeld leben kann und ich bin immer davon ausgegangen, dass die Mutter das Haus alleine nicht tragen kann.
    Im Scheidungsverfahren wurde allerdings auch über aktuelle Einkommen gesprochen und dies hat mich bewogen, meine Exfrau zu einer Übernahme der Immobilie zu bewegen.
    Nach viel hin und her hat sich die Situation so entwickelt, dass sie mit meinem Sohn zu ihrem neuen Partner gezogen ist. Sie hatte sich um Verkauf des Hauses bemüht und auch einen Käufer gefunden, den Kaufpreis verhandelt und den Notartermin vereinbart. Den am Nachmittag vereinbarten Termin hat sie jedoch Vormittags (also extrem kurzfristig) abgesagt, da ihr wohl die Höhe der Restschuld nicht klar war.
    Seitdem sind zwei Monate vergangen und es gibt nur noch ein für mich sachlich völlig unverständliches und auch langwieriges Hin und Her zwischen den Anwälten, da es an Ablösewerten und entsprechenden Mitteilungen der Bank ja nicht viel zu diskutieren gibt. Ein Gespräch mit meiner Exfrau ist nicht mehr möglich. Inzwischen bin ich der Auffassung, dass Sie an einem Verkauf generell gar nicht interessiert ist.
    Das Haus steht seit nunmehr zwei Monaten leer, was dem Wert einer Immobilien ja auch nicht wirklich gut tut.
    Auch ich habe eine neue Familie gegründet, bin neu verheiratet und erwarte mit meiner Frau unser zweites gemeinsames Kind.

    Ich möchte mich nicht mehr ärgern oder streiten, ich möchte einfach eine Lösung und mein Leben in Ruhe und Frieden gestalten.
    In diesem Sinne sind meine Fragen folgende:
    1. meine Familie und ich bewohnen aktuell mein Elternhaus und sind dabei, dieses zu renovieren. Um die Situation irgendwie zu bereinigen (und auch die Kosten einzusparen) überlegen wir ernstlich, in das „alte Ehehaus“, das ja nun leer steht, zu ziehen. Was müssten wir hierbei ggf. beachten? Die Raten zahle ich ja sowieso, könnte meine Exfrau uns dann in irgendeiner Weise „ärgern“?
    2. Als einzig weitere mögliche Option sehen wir die Teilungsversteigerung. Stimmt es, dass es hierbei bis zu zwei Jahre dauern kann, bis ein Gerichtstermin anberaumt wird? Das ist ja ein unhaltbarer Zustand. Ich kann ja das Haus nicht für eine so lange Zeit unbewohnt lassen. Danach ist die Immobilie ja tatsächlich nur noch die Hälfte wert. Da muss es doch eine andere Lösung geben?!
    3. Ist es möglich, dass ich die Immobilie vermiete? Auch hierfür würde es sicherlich keine einvernehmliche Regelung mit meiner Exfrau geben.
    3. Welche Möglichkeiten haben wir ggf. noch, die wir aktuell nicht sehen?

    und als Letztes
    4. ich lasse mich anwaltlich vertreten, bin jedoch nicht wirklich zufrieden, da m.E. nur gemacht wird, was ich konkret beauftrage. Ich benötige jedoch eine tatsächliche (kreative) Beratung, wie ich dieses Dilemma für mich lösen kann.
    An welchen Fachanwalt (Familie o.ä.) sollte ich mich in diesem Fall wenden und wie finde ich einen guten Anwalt?

    Herzlichen Dank im Voraus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Hajo,

      bitte berücksichtigen Sie, dass wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Wir können auf Ihre spezifischen Fragen daher an dieser Stelle nicht eingehen. Sind Sie unzufrieden mit Ihrem derzeitigen Anwalt, wenden Sie sich ggf. an einen anderen Juristen, bei dem Sie sich besser beraten fühlen (das kann weitere Kosten verursachen). Eine Empfehlung für einen bestimmten Anwalt können wir an dieser Stelle nicht abgeben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • E. sagt:

    Hallo zusammen,

    Ich bräuchte einmal ihre Unterstützung.
    Ich habe ein Eigentums Haus mit meinen Geschwistern.
    Meine Schwester und ich wollen das Haus meinem Bruder überlassen unentgeltlich.
    Ist das möglich? Und müsste ich hierzu eine Schenkungssteuer zahlen ?

    Welche Kosten könnte für mich entstehen.

    Vielen Dank im Voraus .

    Vg E.

  • Kati sagt:

    Guten Morgen, meine Eltern sind seit 1 Monat geschieden, leben aber seit mindestens 5 Jahren getrennt, sie haben gemeinsam ein Haus das jedem zu 50% gehört, in diesem Haus gibt es eine Einliegerwohnung in der meine Mutter seit der Trennung wohnt, mein Vater möchte Verkaufen, meine Mutter möchte in der Einliegerwohnung wohnen bleiben. Kann mein Vater die Zwangsversteigerung veranlassen oder kann meine Mutter veranlassen das das Haus das aus 2 Wohneinheiten besteht geteilt wird ohne das mein Vater zustimmt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kati,

      stimmen nicht beide Eigentümer dem Verkauf zu, kann einer der beiden ggf. eine Teilungsversteigerung erwirken. Diese beschränkt sich jedoch lediglich auf dessen Eigentumsanteil. Der Miteigentümer hat dann in der Regel ein Vorkaufsrecht. Raten Sie ggf. zum Besuch bei einem Anwalt, um den Sachverhalt im vorliegenden Fall prüfen zu lassen und mögliche Lösungswege zu entdecken.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Ingo sagt:

    Hallo,
    meine Frau und ich leben seit 9 Monaten getrennt, ich bin aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen, zahle alle Raten und Nebenkosten weiter. Nun soll im Januar die Scheidung beantragt werden, es gibt die Vereinbarung dass meine Frau mit den Kindern noch bis Mitte 2020 im Haus leben kann. Meine Fragen sind:
    – Meine Frau soll ab Januar 2020 die Hausraten zahlen, diese werden jedoch von meinem Girokonto eingezogen. Ich habe keine Vollmacht über das Konto meiner Frau. Wie kann ich die Bank beauftragen die Raten nun von Ihrem Konto einzuziehen?
    – Falls das nicht funktioniert, welche Handhabe gibt es dass ich meiner Frau verdeutlichen kann eine ansprechende Miete zu leisten statt des hälftigen Anteils an den gemeinsamen Hausraten? Denn der wäre deutlich niedriger als eine übliche Miete für das Haus.
    Vielen Dank für Ihre Antworten :-)
    LG Ingo

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ingo,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um Ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen. Da eine Übertragung von Kreditverbindlichkeiten im Außenverhältnissen häufig nicht möglich ist, sind alternativ Lösungen im Innenverhältnis angemessen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Chris sagt:

    Sie schreiben, dass bei einer Teilungsversteigerung der Erlös auch weit unter Marktwert liegen kann. Man sollte aber auch erwähnen, dass er auch darüber liegen kann. Bei Versteigerungen bietet nicht unbedingt nur das Hirn mit. Die Teilungsversteigerung ist aber definitiv riskanter – zumindest solange man nicht selbst mitbietet.

  • Dirk sagt:

    Hallo.
    Ich habe das Haus vor der Ehe gekauft und stand alleine im Grundbuch. In unserer Ehe hat meine Frau 2014 25000€ ins Haus u. a. für eine neue Heizungsanlage investiert und steht nun mit dieser Summe im Grundbuch. Wir haben uns jetzt getrennt. Was passiert nun mit der Grundschuld von 25000€?

  • Rosa sagt:

    Mein Mann hat sich im Mai 2018 getrennt. Ich bin im Oktober 18 aus der gemeinsamen
    Immobolie ausgezogen. Trennungsjahr nun fast um, Scheidung steht an.
    Das Haus wurde 2012 gekauft. Beide als Kreditnehmer eingetragen und beide im Grundbuch. Ich werde ihm meine Hausanteile übertragen und er wird mich auszahlen.
    Immobilie hat seit Kauf an Wert zugelegt. Frage: muss ich den Gewinn/Auszahlungsbetrag versteuern? Oder anders gefragt: handelt es sich dabei um ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG?

  • Corinna sagt:

    Hallo,
    mein Mann und ich sind schon seit ein paar Jahren getrennt und Anfang 2016 aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Wir hatten es bis vor Kurzem vermietet, nun wird mein Mann bald mit seiner neuen Lebensgefährtin und deren Kind einziehen. Müssen wir einen Mietvertrag machen, bzw. sollte ich mich mit einem Schriftstück absichern, dass er nun das Haus als Wohnraum nutzt ( und somit auch den Abtrag, Nebenkosten etc. dafür zahlt ) aber das Haus natürlich weiterhin unser beider Eigentum ist. Nicht dass er hinterher behaupten kann, er hat es bezahlt so dass ich, wenn wir das Haus mal verkaufen oder er mich ausbezahlt, weniger davon bekomme. Außerdem spielen wir mit dem Gadanken, dieses Jahr endlich die Scheidung durchzuziehen, was muss ich beachten?
    Vielen Dank und Gruß
    Corinna

  • Nicole sagt:

    Hallo,

    unser Trennungsjahr neigt sich dem Ende. Mein Mann ist Eigentümer eines Hauses, wobei ich jedoch während unserer Ehe die Raten von meinem Gehalt abbezahlt habe. Ich wohne seit einem Jahr in einer Mietwohnung, mein Mann bewohnt noch das Haus und zahlt seit einem Jahr die Raten selber ab. Während unserer Ehe wurde viel am Haus gemacht (neues Dach, Dachausbau, Fasadendämmung, diverse Renovierungen im Haus).

    Wie errechnet sich mein Anspruch am Haus?

    Danke!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nicole,

      ein Anspruch auf eine Immobilie ergibt sich in aller Regel auf Grundlage der Eigentumsverhältnisse gemäß Grundbuch. Besteht keine Miteigentümerschaft seitens eines Ehegatten, hat dieser jedoch nachweislich erheblich an dem Erhalt bzw. Bestand der Immobilie Teilhabe geleistet (insbesondere finanziell), kann sich im Einzelfall ggf. auch trotz fehlenden Eigentumsrechten ein Anspruch ergeben. Wie hoch dieser ausfällt und ob er tatsächlich besteht, ist am jeweiligen Einzelfall festzumachen. Da an dieser Stelle keine verbindliche Aussage hierzu getroffen werden kann, wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt, um mögliche Ansprüche Ihrerseits prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Hubert sagt:

    Hallo,
    ich möchte mich von meiner Frau trennen.
    Mein Haus habe ich schon weit vor meiner Ehe auf meinen Namen gebaut, im Grundbuch stehe nur ich.
    Nach 4,5 Jahren Ehe, stellt sich nun die Frage, was meiner Frau vom Haus zusteht?
    1.Anteile an der neu gepflasterten Einfahrt (nur Material)?
    2.Anteile am angeschafften Carport?
    3.Wird der Wertzuwachs des Hauses (durch steigende Immobilienpreise) in dem Zeitraum der Ehe auch als Zugewinn gewertet und muss ausgezahlt werden?
    Und/oder die Hälfte der vom Kredit abgezahlten Summe gewertet?
    Danke!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Hubert,

      ein Anspruch besteht in der Regel, insofern es sich um gemeinschaftliches Eigentum oder gemeinsamen Hausrat handelt. Im Rahmen der Zugewinnausgleichs kann auch eine Immobilie Betrachtung finden, die sich bereits seit der Zeit vor Eheschließung im Alleineigentum des Ehegatten lag, in der Regel im Umfang der Wertsteigerung. Ein Kredit findet in der Regel nur Aufteilung, sofern beide Ehegatten auch als Gesamtschuldner auftreten, den Vertrag als beide unterschrieben haben).

      Wenden Sie sich für eine genaue Betrachtung Ihres Einzelfalles bitte an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Michael sagt:

    Ergänzend zur Anfrage vom 08.11.’18:
    Findet denn eine Berücksichtigung des in nicht unerheblicher Höhe eingebrachten Eigenkapitals statt?

  • Michael sagt:

    Hallo,
    in einer Ehe, Zugewinngemeinschaft, wurde von meinem Eigenkapital, das ich bereits vor der Ehe besaß, gemeinschaftlich ein Grundstück gekauft, beide ins Grundbuch eingetragen, und ein Haus gebaut. Etwa 60% des Hauses inkl. Grundstück wurden aus meinem Eigenkapital bezahlt. Die restlichen 40% sind über gemeinsame Darlehen finanziert, die bis zur Trennung etwa ein Jahr beglichen wurden. Die Finanzierung könnte ich komplett übernehmen.
    Wie wird im Rahmen der Scheidung mit dem Haus verfahren?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michael,

      ein gemeinsames Haus kann zum einen im Rahmen des Zugewinnausgleichs betrachtet werden. Zum anderen ist jedoch auch eine schuldrechtliche Auseinandersetzung möglich (Ausgleichszahlung an den auf das Eigentum verzichtenden Ehegatten). Bitte wenden Sie sich für eine umfassende Betrachtung und Abwägung der Vor- und Nachteile an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Iouri sagt:

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage.
    Ich und meine Noch-Frau getrennt seit 11.2017.
    Die Wohnung, in der wir jetzt leben, haben wir inzwischen verkauft.
    Ab 01.10.2018 müssen wir die Wohnung räumen, sonst bezahlen wir die Nutzungsentschädigung. Meine Noch-Frau zieht aber nicht freiwillig aus.
    Wer sollte die Entschädigung zahlen, wenn ich aus der Wohnung los.

    Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Iouri,

      ausschlaggebend sind in der Regel die Vereinbarungen mit dem Käufer. Wenden Sie sich zur Prüfung ggf. auch an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Julia sagt:

    Ich stehe im Grundbuch. Nach 20jahren hat meinen Mann das Haus behalten. Jetzt 4 Jahre nach der Scheidung möchte ich zurück was mir zusteht.

  • Hannilore sagt:

    Hallo,
    im Laufe unserer langjährigen Ehe ohne Ehevertrag hat mein Mann zwei Eigentumswohnungen erworben. Später wurde ich im Grundbuch als Eigentümerin einer der beiden Wohnungen eingetragen. Diese ETW bewohne ich seit Beginn des Trennungsjahres nunmehr allein.
    Meine Frage ist, ob ich im Trennungsjahr auf meine ETW eine Hypothek aufnehmen darf. Vielen Dank vorab!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Hannilore,

      bitte wenden Sie sich für eine umfassende Beratung bitte an einen Anwalt. Wir können dies an dieser Stelle nicht bewerten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Einzelsocke sagt:

    Entschuldigung, aber ich brauche hier einen Rat:
    Geheiratet, Haus gebaut, Zugewinngemeinschaft. Zwei Kinder. Der Mannhat sich nach 20 Jahren neu verliebt. Hat Scheidung eingereicht. Besteht auf Hausverkauf. seit 01.04. zahlt seinen Anteil am Darlehen nicht mehr, hier 1/2 von 1.4000,00. Will 700,00 als Nutzungsentschädigung haben. Habe jetzt mit Jungs eine WG gefunden. Muss ich weiterhin Darlehen alleine zahlen, zzgl. Neu Miete? Fast unmöglich… 1.400,00 zzgl. 885,00 nur=2285, 00 nur kalt. Bei beiden Objekten Nebenkosten… was soll ich tun. Zwischenkredit? Zahlung stoppen? Bitte um einen konstruktiven Vorschlag. Vielen lieben Dank im Voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Einzelsocke,

      treten beide Eigentümer einer Immobilie als Gesamtschuldner gegenüber der kreditgebenden Bank auf, haftet jeder jeweils für die volle Kredithöhe. Die Bank kann bei Zahlungsverweigerung des einen dann auch den anderen voll in Haftung nehmen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit die Entlassung aus dem Kreditvertrag denkbar wäre und welche Möglichkeiten der Regulierung im Innenverhältnis in Betracht kämen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Michael sagt:

    Hallo,
    ich weiß das meine Frau mich betrügt und plant mit den Kindern nach Österreich zu ziehen. Wie sieht das aus was kann ich als Vater machen die Kinder zu bekommen und wenn möglich das Haus nach der Scheidung zu halten? Sie weiß bis jetzt nicht das ich es weiß wir leben momentan nebeneinander her.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michael,

      bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an einen Anwalt. Dieser kann prüfen, welche Rechte Sie bezogen aufs Sorge- und Umgangsrecht haben und bei der Durchsetzung helfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

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