Wer muss den Kredit bei einer Scheidung zahlen?

Header Kredit bei einer Scheidung

Haben sich Ehepartner getrennt und ziehen eine Scheidung in Erwägung, müssen auch zahlreiche finanzielle Fragen Klärung finden. Besonders, wenn für gemeinsame Anschaffungen während der Ehezeit Kredite und Darlehen aufgenommen wurden, stellt sich häufig die Frage: Wer muss den Kredit nach der Trennung zahlen?

Das Wichtigste zu Krediten bei der Scheidung in Kürze

  • Hat einer der Partner allein einen Kredit abgeschlossen, dann muss der andere im Normalfall nicht hierfür haften.
  • Gemeinsam aufgenommene Kredite müssen hingegen auch gemeinsam abbezahlt werden.
  • Kredite für Häuser und Immobilien stellen eine Ausnahme dar.

Mehr zur Ableistung von Krediten bei einer Scheidung lesen Sie im Nachfolgenden.

Kredit bei Scheidung – wer zahlt?

Kredit von einem Ehepartner

A haftet nicht für die Kreditverträge, die allein von B abgeschlossen wurden.

Wenn ein Kreditvertrag nur von einer Partei aufgenommen wurde, kann er von dem anderen Partner keine Ausgleichsleistung verlangen. Der Ehegatte ist in diesem Falle nicht für die Schulden des anderen haftbar und tritt im Außenverhältnis auch nicht als Schuldner auf.

Kredit bei Scheidung: Wer tritt gegenüber der Bank als Schuldner auf?
Kredit bei Scheidung: Wer tritt gegenüber der Bank als Schuldner auf?

Vorsicht gilt jedoch dann, wenn Ehegatte A in einem Vertrag, den Partner B geschlossen hat als Bürge auftritt. In diesem Falle kann die Bank Person A im Außenverhältnis in Haftung nehmen, sollte B den Kredit nicht mehr bedienen.

Im Rahmen einer Vereinbarung sollte aus diesem Grunde eine Einigung getroffen werden: Partner A sollte noch vor der Scheidung gegenüber Partner B eine Befreiung von der Bürgschaft veranlassen, damit er für den Kredit bei einer Scheidung nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann.

Der Alleinschulnder kann von seinem getrennt lebenden Ehegatten keine Beteiligung an der Abzahlung seiner persönlichen Schulden verlangen.

Gemeinsam aufgenommener Kredit vor der Trennung – wer zahlt?

Haben die Ehegatten während der gemeinsamen Lebensführung auch gemeinsam Kredite aufgenommen, müssen sie diese in der Regel auch beide ableisten.

Definition gemeinsamer Kredit:
Beide Eheleute haben mit einer Bank einen Ratenkredit vereinbart und den Vertrag beide unterzeichnet. Sie treten somit gegenüber den Gläubigern als Gesamtschuldner auf.

Ein gemeinsam aufgenommener Kredit nach der Trennung bedeutet: Die Eheleute bleiben auch weiterhin im Außenverhältnis zu gleichen Teilen Schuldner gegenüber dem Gläubiger (Bank, Kreditinstitut u.a.). Bedient ein Ehegatte die Kreditraten nicht mehr oder verweigert er die weitere Tilgung, kann die Bank den anderen in Haftung nehmen.

Mögliche Lösung der gemeinsamen Schulden im Familienrecht:

  • im Außenverhältnis: Die Ehegatten können sich darauf einigen, dass gemeinsame Kreditverträge nur noch dem Partner zu verantworten sind, dem der finanzierte Gegenstand bzw. Immobilie zugesprochen wird. Hiernach gilt es, eine Abänderung der Kreditverträge bei der zuständigen Bank beantragen.
  • im Innenverhältnis: Bleiben die Kreditverträge in der Form beibehalten, kann die Kreditleistung im Innenverhältnis auch auf einen möglichen Trennungsunterhalt angerechnet werden. Auch eine andere Entschädigungsleistung für die Schulden ist möglich.

In der Regel folgt die Vereinbarung folgender Logik: Die Kredite sollen von demjenigen Partner bedient werden, der sich im Alleineigentum der finanzierten Gegenstände befindet.

Ausnahmen bei Haus und Immobilien: Kredit nach der Scheidung

Wer muss bei Scheidung den Kredit fürs Haus ableisten?
Wer muss bei Scheidung den Kredit fürs Haus ableisten?

Sind beide Eheleute laut Grundbucheintragung Eigentümer einer Immobilie bzw. eines Hauses, treten beide stets als Gesamtschuldner im Außenverhältnis auf – auch wenn ein Kreditvertrag nur von einem Partner unterschrieben ist.

Gewertet wird dies also als gemeinsamer Kredit bei einer Scheidung.

Wenn ein Ehepartner im Haus wohnen bleiben möchte, besteht die Möglichkeit, dass er den anderen Ehepartner für seinen Hausanteil auszahlt. Um das zu finanzieren, kann er in Absprache mit der Bank einen weiteren Kredit aufnehmen. Auf Vergleichsportalen wie z. B. https://www.smava.de/ kann sich ein guter Überblick über die aktuellen Kreditkonditionen verschafft werden.

Wichtig: Überträgt eine Partei bei der Scheidung ihren Hauseigentumsanteil auf die andere, sollte er auch darauf bestehen, aus den gemeinsamen Kreditverbindlichkeiten entlassen zu werden, um nicht weiter für ein nicht genutztes Objekt zahlen zu müssen. Der zukünftige Alleineigentümer darf in diesem Falle keine weitere Zahlung verlangen.

Wird die Befreiung von den Kreditverbindlichkeiten durch den anderen Partner verwehrt, kann die zu leistende Zahlung auf den Ehegattenunterhalt bzw. auf das Einkommen des weiterhin zahlenden Ehepartner Anrechnung finden.

Ausnahme: Hat nur A den Hauskreditvertrag unterzeichnet, gelten beide Ehepartner dann als Gesamtschuldner, wenn sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum befindet. Darüber hinaus ist dies auch dann der Fall, wenn nur einer der beiden Partner im Grundbuch eingetragen ist.

In vielen Fällen bietet sich der Hausverkauf an. Mit dem Verkaufserlös können die Parteien einen etwaigen Kredit zahlen. Die restliche Summe teilen die Ehegatten untereinander auf. Haben Sie Fragen zu Schulden oder benötigen Hilfe beim Abbau von Schulden, ist der Gang zu einer Schuldnerberatung empfehlenswert.

Was geschieht mit der Baufinanzierung bei Scheidung?

Auch hinsichtlich der aufgenommenen Kredite zur Baufinanzierung inklusive der Bauzinsen sollten sich die Ehegatten einigen. Dienten diese zum Verwirklichen des Traums vom Eigenheim, kann derjenige Partner den Kredit übernehmen, der auch Grundstück und/oder Immobilie erhält. Grundsätzlich ist jedoch keine Bank verpflichtet, einen der beiden Vertragspartner aus dem Vertrag zu entlassen – sofern beide diesen unterzeichneten. Eine Umschuldung kann in diesem Fall erfolgversprechend, aber mitunter mit hohen Verlusten verbunden sein. Suchen Sie vorab stets den Rat eines Fachmannes.

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Wer muss den Kredit bei einer Scheidung zahlen?
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Kommentare

  1. Heike sagt:

    Ich habe eine Frage:
    Für das Haus, das laut Grundbuch nur mir gehört, haben beide Eheleute den Kredit unterzeichnet, der noch sechs Jahre laufen sollte. Jetzt lassen wir uns scheiden. Ich alleine werde das Haus nicht halten können. Welche Zahlungen muss ich an meinen Noch-Ehemann leisten?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Heike,

      da Sie beide im Außenverhältnis als Schuldner auftreten, kann Ihr ehemann verlangen, dass Sie im Rahmen von Unterhaltsleistungen oder aAusgleichszahlungen, die geleisteten Kreditsummen im Innenverhältnis ausgleichen. Können Sie das Haus allein nicht finanzieren, kann häufig auch der Hausverkauf angeraten sein, mit dessen Erlös Sie den Kredit komplett auslösen könnten. Zudem kann Ihr Ehemann je nach Umstand auch Ansprüche auf das Haus erheben, obwohl er nicht im Grundbuch steht – z. B. wenn er aktiv am Haus viele Arbeiten vollzogen hat oder selbst umfassend zur Finanzierung beigetragen hat. Lassen Sie sich hierzu ggf. von einem Anwalt beraten.

      Mehr zum Thema „Haus bei Scheidung“ finden Sie auf der folgenden Seite: http://www.scheidung.org/haus/

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. Manuela sagt:

    Ich hätte mal eine Frage?
    Gibt es Lösungen aus einem gemeinsamen Kredit raus zu kommen. Meine Eltern haben sich einen genommen und meine Mutter ist Bürgin des Kredites. Das Problem ist das sie die raten nicht bezahlen kann. Unter anderem hat sie nie was von dem Geld gesehen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Manuela,

      Ihre Mutter kann die Bürgschaft mit Einverständnis Ihres Vaters oder wegen Unbilligkeit ggf. widerrufen. Dann kann Sie für etwaige Lasten im Außenverhältnis nicht mehr belangt werden und Ihr Vater ist allein für den Kredit zuständig. Lassen Sie sich hierzu am besten anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. Andreas sagt:

    Hallo! Wie ist es bei einem Kredit für ein Gartenhaus auf einen Pachtgrundstück? Ich habe damals einen Kredit mit meiner Exfrau gemeinsam aufgenommen. Sie und ihr jetziger Mann nutzen das Haus, sie zahlt aber auch die Rate. Ich würde trotzdem gerne aus dem Kredit aussteigen. Meine Ex hätte mich aber gerne weiterhin im Vertrag damit ich für die Rate aufkomme falls sie es nicht kann. Kann ich aus dem Vertrag aussteigen und wie am besten?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andreas,

      Sie können eine Entlassung aus dem Kreditvertrag mit Zustimmung Ihrer Frau bei dem Kreditunternehmen beantragen. Die Bank ist dabei generell nicht verpflichtet, dem Anliegen nachzukommen und Sie aus dem Vertrag zu entlassen. Suchen Sie hierzu ggf. den Rat eines Anwalts.

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. Jennifer H. sagt:

    Ich hätte auch mal eine frage, mein noch ehe mann und ich haben einen gemeinsamen kredit aufgenommen ( beide haben unterschrieben) nun stehen wir vor der Trennung… Ich werde mit unseren 3 Kinder alleine leben somit erst einmal harz 4 beantragen müssen, mein Mann hat noch 2 weitere Kinder für die er unterhalt zahlen soll… So das er max 1200 netto über hat, der kredit beträgt im Montag fast 600 Euro, das kann er davon ja nicht zahlen aber ich vom Amt auch nicht, wie läuft es da ( er verdient sehr gutes Geld, aber er muss auch sehr hohen unterhalt zahlen….

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jennifer,

      auch Ihre Kinder haben Anspruch auf Unterhaltsleistungen. Sind die Unterhaltsleistungen für die anderen zwei Kinder zu hoch angesetzt, kann hier eine Abänderungsklage dienlich sein. Andernfalls können Sie hinsichtlich des Unterhalts auf einen Unterhalsvorschuss zurückgreifen. Erkundigen Sie sich hierzu beim zuständigen Jugendamt oder beim Jobcenter. Da Sie als Schuldner gegenüber der Bank auftreten, sind Sie gleichermaßen dazu verpflichtet, die Darlehensraten zu bedienen. Hierzu können ggf. mit der Bank auch im Nachhinein eine neue Ratenhöhe vereinbaren. Suchen Sie hierzu das Gespräch mit der kreditgebenden Bank. Auch der Rat eines Anwalts kann in einigen Belangen sicher weiterhelfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Viola sagt:

    eine Frage zur Realteilung habe ich, hier Eigenheim mit Einliegerwohnung(2 Wohneinheiten):
    Laut Grundbuch sind 2 Einträge beim Kauf vorhanden gewesen, dh. wir als Ehepartner haben beide Grundbuchblätter mit einer Hypothek finanziert. Nun wollen wir das bei der Scheidung wieder teilen und jeder Partner soll in ein Grundbuchblatt eingetragen werden um das Haus weiter zu erhalten. Bei der Bank wollen wir auch bleiben, aber die Hypothek soll nun entsprechend geteilt werden. Die Bank will aber kein Ehepartner aus der Haftung entlassen. Ich sehe aber nicht ein, dass ich für meinen Expartner haften soll, wenn er nicht zahlt. Unterhaltsanprüche gibt es nicht.
    Was muss ich tun, damit die Bank die Hypothek nach der Scheidung neu festlegt? Sie bleibt ja im Grundbuch. Kann die Bank sich verweigern?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Viola,

      generell sind Kreditinstitute nicht dazu verpflichtet, einen der Vertragspartner aus dem Darlehensvertrag zu entlassen. Im Zweifel besteht die Möglichkeit, den Kredit durch ein weiteres Darlehen abzulösen. Aber auch in diesem Fall muss die Bank dem Vorhaben zustimmen. Zudem kann diese dann eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Lassen Sie sich hierzu ggf. anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. Nicole sagt:

    Mein Ex-Ehemann und ich waren 25 Jahre verheiratet. Mittlerweile sind wir fast 4 Jahre geschieden, aber bis jetzt haben wir kein Nenner gefunden , beide Parteien kommunizieren nur durch ihre Anwälte . Wir haben 2 Kinder zusammen , beide sind Volljährig , einer ist momentan Arbeitssuchend , mein Ex darf das Grundstück nicht betretten bzw darf sich uns nicht nähern ist sehr aggressiv , deshalb musste er vom Gericht ausziehen und eine Wohnung beziehen , die ich zahlen muss aufgrund der Nutzungsentschädigung , wir beide sind im Grundbuch eingetragen. das Haus wird immer noch durch Kredite finanziert in welchen beide Kreditnehmer sind . Ich bin Berufstätig , mein älterer Sohn unterstützt mich finanziell und das auch schon vor der Scheidung . Mein Ex ist Arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld 2 , will auch nicht mehr Arbeiten gehen , lässt sich immer wieder Krankschreiben und hat Frührente beantragt , er kann also auch den Kredit nicht tilgen . Ich will das Haus behalten und er fordert von mir ein Betrag von ca 150000 euro , mein Angebot lag bei 40000 euro , einmal war er sogar einverstanden , ich machte ein Termin beim Notar , den Termin lies er kurz davor durch seinen Anwalt streichen und lehnte das Angebot wieder ab , Geld musste ich an den Notar trotzdem zahlen . Er will mich einfach fertig machen , finanziell und psychisch .
    Ich will seine Anteile abkaufen , damit es zu keiner Versteigerung kommt , kann er seine Anteile Versteigern bzw verkaufen ich aber meine dafür behalten ? Muss ich ihn auszahlen, auch wenn das Haus noch nicht abgezahlt ist und durch hohe kredite belastet ist?
    Wie ist es mit den Kreditzahlungen? Wie gesagt mein Ex hat keine Arbeit und bekommt Arbeitslosengeld. er muss doch seinen Teil der Kredite selber tragen oder muss ich das alles alleine zahlen ? Ist die Wertermittlung des Hauses durch einen Zuständigen von der Bank (Sparkasse) zum Zeitpunkt der Scheidung wichtig ?Hat mein Sohn eventuell auch anspruch auf das Haus ? Wie gesagt er hat vor der Scheidung als mein Ex Arbeitslos war viel Geld reingesteckt , und die neue Heizung von 7000 euro hat er auch bezahlt . Ich habe eben was im Erbrecht gelesen etwas von Pflichterbteil , das beide Kinder ihr Erbe sogar zu lebzeit ihres Vaters beantragen kann ( 1/6 ). Ich danke euch jetzt schon , toll das es eine Seite wie diese gibt , die Menschen helfen können denn ich bin mittlerweile am verzweifeln

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nicole,

      die Teilversteigerung und der Verkauf können erfolgen. Bei einer Teilversteigerung hätten Sie als Miteigentümer Vorrecht. Einem Verkauf müssten Sie in der Regel zustimmen. Da Sie beide als Schuldner gegenüber der Bank auftreten, kann die Bank im Falle von Zahlungsunfähigkeit einer Partei, die andere in Haftung nehmen. Die Wertermittlung muss durch einen Sachverständigen erfolgen. Der Zeitpunkt der Scheidung ist hier anzusetzen, um die die Auslösesumme zu ermitteln. Suchen Sie in Ihrem speziellen Fall dringend den Rat eines qualifizierten Rechtsanwalts, der befugt ist, ausführliche Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. Olga sagt:

    Hallo, ich würde gerne auch eine Frage stellen:
    Leider ist mein Partner bereits ausgezogen und besteht auf den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Diese würde ich gerne behalten und kann die monatliche Abtragung auch alleine bezahlen. Es soll quasi später für die Kinder bleiben. Kann er mich zum Verkauf zwingen? Oder das ohne meine Zustimmung machen? Immerhin gehört mir ja eine Hälfte und noch zu unsere „Ehezeiten“ habe ich die komplette monatliche Darlehensabtragung alleine bezahlt. Was kann ich tun um der Verkauf der Immobilie zu verhindern und diese komplett auf mich zu überschreiben?
    Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Olga,

      in einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, den Miteigentümer auszuzahlen. Der eigenmächtige Verkauf ohne Zustimmung beider Eigentümer ist nicht vorgesehen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. Ehemann sagt:

    Hallo,

    während der Ehe habe wir unter Gütergemeinschaft einen Hauskredit aufgenomm.
    Diesen habe ich zu 80% von meinem Einkommen abbezahlt.
    Wenn es nun zur Scheidung kommt, kann die einseitig höhere Abzahlungsleistung verrechnet werden?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      zugrunde zu legen wäre in einem solchen Falle zumindest, wer das Haus am Ende übernehmen soll. Sind Sie beide Eigentümer, kann die prozentual höhere Finanzleistung auf einen eventuellen Unterhaltsanwspruch Anrechnung finden. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Theresa sagt:

    Wir haben während der Ehe einen notariellen Ehevertrag schreiben lassen. In diesem wurde festgelegt, dass wir das gemeinsame Haus mit Einliegerwohnung und die gemeinsame Hypothek im Verhältnis 40%/60% aufteilen, und mein Mann die Einliegerwohnung bezieht,falls wir uns trennen. Die Bank lies uns damals nicht aus der Hypothek und stimmte der Teilung nicht zu (durch Vertragsänderung).Auch weigerte sie sich die Hypothek mit Vorfälligkeit an eine andere Bank abzugeben.
    Im Grundbuch stehen wir beide je zu 1/2 mit der Bank drin. Nach der Scheidung weigerte sich mein Ex-Mann weiter zu zahlen und die Bank verlangte die komplette Summe von mir.
    Die Scheidung interessiert die Bank nicht und verweist auf AGB´s. Mein Ex-Mann interessiert der Ehevertrag Null und Unterhaltsansprüche gibt es zwischen uns nicht.
    Inwieweit habe ich Chancen mit dem Ehevertrag rechtlich gegen meinen ExMann vorzugehen?Was habe ich für Möglichkeiten, außer das Haus komplett zu verkaufen, mein Mann ist unkooperativ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Theresa,

      ein Ehevertrag ist rechtlich bindend, ihr Ex-mann an die Vereinbarungen gebunden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um konkrete Schritte zu planen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. Android25 sagt:

    Hallo

    Wir haben ein Haus welches vor dem Eröffnen der Scheidung verkauft werden soll. Wir haben 2 Kinder 5 und 8.

    Jetzt droht die Situation zu kippen und sie will die Zahlungen für den gemeinsamen Kredit einstellen. Wir stehen beide mit ja 50% im Grundbuch und sind beide gleich im Kredit drin.
    Sie würde mich damit, da ich den Kredit nicht alleine tragen kann, in die Zwangsversteigerung zwingen.
    Sie sagt: Sie will ausziehen und müsse dann auch nicht mehr zahlen, da sie das Haus ja nicht mehr nutzt.
    Wir sind gemeinschaftlich veranlagt, es gibt keine Gütertrennung.
    Was gibt es für Möglichkeiten?
    Wir wollten eigentlich das Haus ordentlich verkaufen…

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Android25,

      gegenüber der Bank entzieht sich ein Schuldner in der Regel nicht seinen Schulden dadurch, dass er eine gekaufte Immobilie nicht nutzt.

      Im beschriebenen Fall scheint es angebracht, in einer Mediation genau die Interessen aller Parteien (und der Kinder) in Augenschein zu nehmen, um ein weiteres Vorgehen kalkuliert und mit kühlen Köpfen zu planen. Mehr über Mediationen können Sie auf unserer Ratgeberseite dazu finden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. Lilli12 sagt:

    Hallo
    Mein zukünftiger ehemann bringt ein Haus mit in die Ehe auf dem aber noch über 200.000€ Schulden sind. Wir wollen keine Ehevertrag machen und die normale zugewinngemeinschaft sowie ein gemeinsames Sparkonto von dem die Hausrate abgeht. Zählt das abbezahlen des Kredits als Zugewinn? Was würde ich bekommen im Falle einer Scheidung wenn ich nicht im Grundbuch und nicht im Kredit eingetragen bin?
    Lg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      als Nichteigentümer können Sie in der Regel keinen Anspruch auf das Haus erheben, sofern Sie nicht in umfangreichen Maße an dem Bestand, Erhalt und Ausbau mitwirkten. Die Abzahlung des Kredits kann im Rahmen des Zugewinns Betrachtung finden.

      Suchen Sie im Zweifel den Rat eines Anwalts.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Marie sagt:

    Guten Abend.
    Wir haben in 2014 eine private Scheidungsfolgevereinbarung geschlossen, da wir uns eigentlich trennen wollten. Es gibt eine Ausführung (wegen Hauseigentum) ohne Notar. Die 2. neue Vereinbarung von März 2015 ist notariell und beinhaltet zusätzlich den Verzicht auf Versorgungsausgleich und ein Recht in der gemeinsamen Immobile wohnen zu bleiben. Jetzt in 2016 wäre es soweit, dass ich (w) die Scheidung einreichen will, da es nicht mehr geht. Mein Mann ist bockig und immer gegen alles, er vermutet in jeder Handlung von mir eine Intrige und denkt an Verschwörung (mit dem Arzt, mit dem Notar, mit dem Anwalt und und….). Von der Scheidungsfolgevereinbarung will er nix mehr wissen, da er meint, dass er sie ,,unter falschen Voraussetzungen“ unterschrieben habe, der Notar wäre angeblich auf meiner Seite.

    Welche Gültigkeit haben nun die Vereinbarungen von 2014 und 2015?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marie,

      ein Ehevertrag, der ohne Notar abgeschlossen wird, ist in der Regel rechtlich sehr leicht anfechtbar. Ein notariell beglaubigter Vertrag ist zunächst bindend. Dieser kann jedoch in Gänze oder Teilen von einem Familiengericht auch gekippt werden, wenn die Richter zu dem Entschluss kommen, dass einer der Partner unzulässig benachteiligt wird (zum Beispiel durch den Verzicht auf Versorgungsausgleich). Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Rechtskraft der Verträge prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. Jill sagt:

    Mein Partner hat Stress mit seiner Ex, er hat nach der Trennung die Kredite für 2 Häuser allein abgezahlt. Sie waren vermietet und sollten ursprünglich mal der Altersvorsorge dienen. Einem Verkauf der Häuser hat Madam vor einem Jahr nur zugestimmt mit der Maßgabe, dass sie die Hälfte des Verkaufserlöses bekommt, obwohl sie seit der Trennung in 2009 nichts dazu zahlte, sie war aber wirtschaftlich sogar viel besser in der Lage als er. Er hat sie mittlerweile schon vor 2 Jahren aufgefordert, sich an den Zahlungen zu beteiligen, funzte nicht, er musste klagen – und jetzt kommts, sie bekam in der ersten Instanz Recht – mit der lapidaren Begründung, dass er sich ja hätte eher melden können (er hat in 2013 für 2011 geklagt, es geht als nicht um die Frist nach BGB) und er möge sich das dann im Zugewinnausgleich zurückholen (Hallo gehts noch???) . Er zog 2009 aus und begann erst 2013 das Geld einzufordern. Er konnte sich den juristischen Beistand vorher nicht leisten, da er schon unter dem Existenzminimum lebte. Jedenfalls gab es 2015 dazu in einem anderen Verfahren ein eindeutiges Urteil vom BGH, dass solche Schulden gemeinsam abgezahlt werden müssen. Er ging nun in Revision und in dieser Woche findet dazu der abschließende Gerichtstermin statt. Die Anwältin der Gegenseite hat seine Tochter als Zeugin einer angeblich mündlichen Vereinbarung aufgeführt, die es natürlich nicht gab, denn die hätte ihn erheblich benachteiligt. Die angebliche Vereinbarung sollte so lauten. Die Ex Frau kümmert sich um den Unterhalt der Tochter, er um die Abzahlung der Häuser. Die Tochter ist befangen, weil sie bei der Mutter eine Ausbildung gemacht hat und auch teilweise dort lebte. Außerdem war die Tochter 2009 schon volljährig, so eine „Vereinbarung“ hätte gar nicht geschlossen werden dürfen, da die Tochter für die Einforderung des Unterhalts selbst zuständig ist, da volljährig. Außerdem hat er ja weiterhin die private Krankenversicherung, Handykosten, KFZ-Kosten getragen, das ist ja wohl auch eine Form von Unterhalt. Das hätte er außerdem bei so einer Vereinbarung wohl kaum getan. Die Anwältin der Gegenseite ist ziemlich aggressiv und erzählt auch nachweislich viel Unwahrheiten. Zum Glück hat mein Partner E Mail und SMS Verkehr komplett aufgehoben, so dass er diese Lügen oft gut widerlegen kann. Was ist nun aber, wenn die Tochter bewusst falsch aussagt? Kann man sie wegen der Abhängigkeit zur Mutter als befangen hinstellen? Mein Partner hat Angst, einen eventuellen Meineid seiner Tochter aufzudecken, weil er ihr das eigentlich nicht antun will aber muss sich nun mal wehren.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jill,

      wenden Sie sich in Ihrem speziellen Fall stets an einen Anwalt. Wir sind nicht befugt, rechtsbreatend tätig zu sein.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Alexandra sagt:

    Hallo,
    mein Mann ist vor einigen Jahren aus dem Ausland gekommen, hat erst gar nicht arbeiten dürfen, dann zu niedrigem Gehalt. Mittlerweile verdient er mehr, weil ich wegen dem Kind nur Teilzeit arbeite, aber immer mehr Ersparnisse hatte. Ehevertrag gibt es keinen.
    Wir haben vor 4 Jahren eine Wohnung gekauft, mein Eigenkapital war fast 50%. Danach wurde der Bankkredit (rest) abgezahlt. Die Wohnung wurde verkauft, von dem Gewinn und einem Darlehen meiner Eltern eine neue Wohnung gekauft. Nun mit der Trennung meint mein Mann er bekommt einfach die Hälfte der hochwertigeren Whg 2 und ich wäre selbst dran schuld, soviel Eigenkapital damals für Whg 1 eingebracht zu haben. Auch sonst habe ich alle Einrichtung und Anschaffungen getilgt. Er möchte also nun die Hälfte des Wohnungswerts, unabhängig vom eingebrachten Kapital und verlangt außerdem die Rückzahlung aller der von ihm überwiesenen Beträge (die aber nicht eine Kreditzurückzahlung als solche referenzieren, sondern eine Pauschale auch für Essen, Wasser etc. darstellen).
    Werde ich wirklich dafür bestraft, dass ich unseren Kredit damals mit Kapital geschmälert habe und wird dieses Kapital nun nicht mehr angerechnet? Irgendwie habe ich das Gefühl, er glaubt sich an der Scheidung bereichern zu können und ich bin komplett auf 0.
    Kann man tatsächlich durch Aufrechnung seinen Anteil abkaufen und sich überschreiben lassen und „genügt“ da ein Aufrechnen von Zahlungen kombiniert auf andere Ausgleiche bei der Scheidung oder muss man anders vorgehen? Kann man eine Überschreibung als Regelung vor der Scheidung vornehmen, wenn beide Parteien sich einigen oder läuft man Gefahr, dass es dann mit dem Urteil noch einmal berücksichtigt wird?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Alexandra,

      ist Ihr Ehemann Miteigentümer, so kann er durchaus einen Anspruch auf Auszahlung stellen. Die Aufrechnung von Unterhalts- und Lebenshaltungskosten ist in aller Regel jedoch nicht möglich. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  15. Elke sagt:

    Hallo,
    ich wüsste gerne ob bei einer Scheidung, das gemeinsame Eigentum die Scheidungskosten erhöht ,sofern eine Vereinbarung getroffen wurde die von beiden Partnern schriftlich geregelt wurde.
    Oder wäre es ein Vorteil für die Kosten wenn einer seine Anteile an den besser verdienenden Partner überschreibt. der in diesem Fall auch das Eigentum behalten würde.
    Vielen Dank
    Grüsse Elke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Elke,

      Vermögenswerte können von den Gerichten ebenfalls zur Ermittlung des Verfahrenswertes herangezogen werden. Dies geschieht in aller Regel jedoch erst dann, wenn es sich um größere Beträge handelt. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. Wally sagt:

    Guten Abend kurze frage ich bin berufstätig und mein noch Ehemann lebt vom Amt :wir haben einen gemeinsamen Kredit von 23000euro da er nicht Arbeit wurde ich ran gezogen um diesen zu bedienen was ich aber nicht schaffe ich selbst erhalte keine Wohnung dadurch wegen den schlechten schufa wert,mein ex geht noch neben bei schwarz arbeiten was kann ich tun?Könnte ich es per Anwalt festlegen lassen das jeder die Hälfte zahlen muss ich kann doch nicht noch meine Arbeit verlieren ich brauche den ich selbst bin 56 Jahre bitte helfen Sie mir danke wally

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Wally,

      im Außenverhältnis treten Sie beide gleichermaßen als Schuldner gegenüber der Bank auf. Das bedeutet, dass Sie jeweils für die volle Kredithöhe haften, nicht nur für die Hälfte. Wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser kann Sie hinsichtlich möglicher Lösungswege beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. Steffen S. sagt:

    Meine Frau und ich befinden uns in Trennung. Wir haben ein gemeinsames Haus mit einem Kredit. Nun möchte meine Frau das Haus und den Kredit übernehmen. Mein Zustimmung hat sie, zumindestens mündlich. Ich bin auch dafür. Was muss Sie jetzt machen, damit der Kredit, Darlehn vom Landesförderinstitut und das Haus zu übernehmen. Reicht mein mündliches Einverständnis aus oder muss da noch was anderes gemacht werden, damit sie das Haus, den Kredit und das Darlehn bekommt?
    Was möchten die Banken sehen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Steffen,

      zunächst ist es ratsam, zu prüfen, ob Abmachungen dieser Art nicht in einer Scheidungsfolgenvereinbarung (lesen Sie hierzu unseren Artikel) festgehalten werden sollten.

      Was die Überschreibung des Kredites und sämtlicher Pflichten und Rechte auf Ihre Frau angeht, raten wir Ihnen, sich dafür an die einzelnen Institutionen (Banken, Förderinstitute etc.) zu wenden, da die Vertragsbedingungen individuell geregelt werden müssen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Ronald sagt:

    Hallo,
    bin seit 2007 geschieden. Unser damals gemeinsames Haus, wurde meiner geschiedenen
    Frau überschrieben. Aus dem Grundbuch bin ich ausgetragen.Sie übernahm den Kredit für den Darlehensvertrag und ich wurde aus der Schuldhaft entlassen.
    Als zweites Dahrlehen hatten wir noch einen Vertrag vom Landesförderinstitut M-V von
    ungefähe 40.000,- Euro mit einer monatl. Rate von 115,- Euro.
    Laut Gerichtsurteil ,ich zitiere:
    von dieser monatl. Rate verpflichtet ich mich, auch weiterhin bis zur vollständigen
    Tilgung einen Anteil von 65,- Euro zu übernehmen.
    Meine Ex-Frau übernimmt einen Haftungsanteil von 50,- Euro.
    Der Betrag wurde damals nach Höhe der Gehälter festgelegt.
    Am 01.08.2016 erhielt ich Post vom Landesförderinstitut M-V, mit der Nachricht, das
    das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde und anliegend wird die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde und die Löschungsbewilligung zugeschickt.
    Am gleichen Tage rief meine Ex-Frau an und teilte mir mit, dass Sie eine Umschuldung für diesen Kredit abgeschlossen hat, ich die Zahlung an Sie aber nicht einstellen soll um Ärger zu vermeiden.
    Meine Frage:
    1. Muß ich nun meinen Anteil weiter zahlen, da ich von nicht wusste, bzw. auch nichts unterschrieben habe.
    2. Bin ab 01.08 2016 Rentner, verdiene ja nun auch weniger wie früher.
    könnte ich sonst ohne weiteres meinen Anteil etwas kürzen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ronald,

      von einer eigenmächtigen Änderung von gerichtlich beschlossenen und damit rechtsgültigen Vereinbarung ist abzuraten. Jedoch besteht das Schuldverhältnis gegenüber dem Gläubiger dem Grunde nach nicht mehr. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, um zu ergründen, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen und ob die Verpflichtung nun verwirkt ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  19. Gutwald sagt:

    Halli Hallo. Ich benötige dringend einen Rat. Ich hatte mit meiner Ex ein Haus finanziert. Das Grundstück gehört ihr nur ich stehe mit ihr im gemeinsamen kreditvertrag der noch bis 2036 läuft. Wir waren nicht verheiratet. Ich möchte nach dem ich nach der Trennung von ihr das Haus verlassen habe aus dem Kreditvertrag raus. Die Bank würde gern prüfen in wie fern sie die Finanzierung selber tragen könnte, jedoch weigert sich meine Ex die geforderten Unterlagen an die Bank zu senden. Gibt es da eine rechtliche Handhabe.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gutwald,

      ein gemeinsamer Kreditvertrag kann in der Regel nicht gegen den Willen eines Ehegatten auf diesen allein umgeschrieben werden. Besprechen Sie die Situation mit einem Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. Susa sagt:

    Guten Abend,

    Frage zur Darlehensmithaft:
    Während der Ehe hat mein Ex eine Ferienwohnung in Spanien gekauft. Ich stehe im Grundbuch nicht als Eigentümer, habe jedoch den Darlehensvertrag als Mithafter unterzeichnet. Habe ich denn aus dieser Mithaft auch Rechte oder nur Pflichten?

    Vielen Dank für eine Antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Susa,

      in aller Regel können Sie keinen Anspruch auf ein Haus erheben, für das Sie nicht Miteigentümer sind. Gegebenenfalls besteht jedoch aufgrund der finanziellen Auslagen die Möglichkeit, diese auf anderem Wege verrechnen zu lassen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Dieser kann Sie eingehend hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  21. Bibi sagt:

    Hallo,

    Mein Mann und ich haben uns vor knapp zwei Monaten getrennt.
    Vor ein paar Jahren haben wir ein Auto gekauft, mein Mann hat den Kaufvertrag unterschrieben und auch den Kreditvertrag, ich jedoch keines von beidem. Er hat auch immer die monatliche Rate bezahlt und behält auch nun nach der Trennung das Auto.
    Jetzt meine Frage kann mein Ex-Mann mich wegen den Schulden belangen? Er meint immer wieder es seien unsere gemeinsamen Schulden.

    Vielen Dank im Voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bibi,

      handelte es sich um das Familienauto kann Ihnen unter Umständen bei Bewertung des Rechtsgeschäfts als der Schlüsselgewalt unterliegend auch auf Ihre Schulden Anrechnung finden. Wenden Sie sich ggf. an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  22. Klaus77 sagt:

    Hallo, wie sieht das aus mit einem gmeinsamen Kreditvertrag ohne Grundbucheintragung für das Elternhaus des Expartners ?! Ich bin eingezogen, wir haben das Haus aufgrund der FAmilienplanung vergrössert – Hauptkreditnehmer bin ich …Vertrag rennt auch auf meine Ex (Tochter des Hauses) Nun kam es zur plötzlichen Trennung ! Ich musste ohne Abfindung das Haus verlassen natürlich mit der Haftung für den Kredit! Bezahlt wird seit 3 Jahren der Kredit von den Eltern der ex die ja auch im Haus wohnen. Also stellt sich mir die Frage warum man mich nicht aus dem Vertrag raus lassen kann wo doch 3 zahlungsfähige Personen vorhanden sind die wie schon erwähnt die Raten bezahlen. Mir sind die Hände auf ein neues Leben gebundnen ! Info wäre spitze! Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Klaus77,

      besprechen Sie die Situation mit ihre Ex-Partnerin und Ihrem Kredit-Institut. Letztlich bleibt Ihnen nur der Gang zum Anwalt, wenn keine Einigung getroffen werden kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  23. Jenny L. sagt:

    Hallo,
    mein Freund und ich planen nächstes Jahr ein Haus zu bauen. Das Grundstück hat er von seinen Eltern vererbt bekommen und möchte daher alleine im Grundbuch stehen. Sein Eigenkapitaleinsatz ist auch um ca. 100.000€ höher als meiner. Geplant ist aber, dass wir das Haus zusammen bauen und ich den Kredit daher mit unterschreiben werde. Wir möchten uns durch einen Partnerschaftsvertag gegenseitig absichern. Was kann ich denn jetzt schon beachten, damit ich im Falle einer Trennung (wenn ich aus dem Haus ausziehen werde) rechtlich abgesichert bin?
    Eine Heirat ist die kommenden Jahre nicht geplant, wir wollen aber schon irgendwann heiraten. Bin ich in diesem Konstrukt (Ich zahle, bin faktisch aber keine Eigentümerin) mit dem Zugewinnausgleich ausreichend abgesichert?

    Vielen lieben Dank für ihren Rat und viele Grüße
    Jenny

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jenny,

      wir dürfen keine Rechtsberatungen geben. Wenden Sie sich an einen Anwalt oder Notar, um sich ausführlich beraten zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  24. Gerrit sagt:

    Guten Tag,

    meine Partnerin und ich möchten ein Haus kaufen. Sie hat 100.000 € Eigenkapital, ich habe 50.000 € Eigenkapital. Das Haus kostet samt Umbauten und Nebenkosten 350.000 €
    Wir möchten beide 50% im Grundbuch stehen. Somit muss sie 75.000 € abbezahlen und ich 125.000 €.

    Fragen:
    -Lässt sich dies in einem Parterschaftsvertrag genau regeln, wer monatlich wie viel bezahlt (beispielsweise zahlt sie monatlich 500 €, ich zahle 1000 €/Monat), sodass man genau erkennen kann, wer wie viel Geld nach wie vielen Monaten/Jahren bezahlt hat? Es könnte ja nach x Jahren zur Trennung kommen und dann hat einer mehr/weniger gezahlt, als der andere.

    -Meine Partnerin ist befristet angestellt und hat eine Eigentumswohnung. Ich bin unbefristet angestellt mit höherem Einkommen. Was geschieht, wenn ihr jährlicher Arbeitsvertrag nicht verlängert wird und sie die Tilgung (ihren Teil) dauerhaft nicht zahlen kann? Mittelfristig kann ich den Teil übernehmen, aber langfristig ist dies nicht möglich. Was passiert dann? Wird die Bank von mir die Rate (bzw. eine Erhöhung meines Teils) fordern oder verlangen, dass die Eigentumswohnung meiner Partnerin zu diesem Zweck versteigert/verkauft wird?

    Vielen Dank!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gerrit,

      grundsätzlich lässt sich diese Angelegenheit durch einen Vertrag regeln. Gegenüber der Bank sind Sie allerdings beide Gesamtschuldner. Kann also eine Partei seinen Beitrag nicht mehr leisten, entfällt dieser voll umfänglich auf die andere Partei.

      Ihr Scheidung.org-Team

  25. Ralph G. sagt:

    Meine Frau und ich stehen beide im Grundbuch und haben auch gemeinsame kreditverträge,weil wir ein Haus haben.Jetzt hat sich meine Frau von mir getrennt.s
    Sie möchte aus den verträgen raus und auch aus dem Grundbuch.
    Problem ist das die Bank sich weigert mich alleine in den verträgen zu lassen,und sagen einfach verkaufen sie das Haus.
    Aber ich möchte das Haus berhalten.Zahlen kann ich weiterhin alles normal weil meine Frau hat nie gearbeitet deswegen kann ich alles weiterhin zahlen-
    Frage, kann die Bank einfach sagen wir wollen sie nicht alleine als vertragsnehmer berhalten?
    Ich verstehe den Unsinn nicht.Meine Frau ist mit alles einverstanden.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ralph,

      die Bank kann sich Ihre Kunden aussuchen und muss die Konditionen für den Kredit nicht ändern. Allerdings können Sie sich mit Ihrer Frau gütlich einigen und beispielsweise vereinbaren, dass Sie keine Ansprüche auf die Immobilie erhebt. Dies können Sie gemeinsam mit einem Mediator besprechen oder direkt eine Scheidungsfolgenvereinbarung bei einem Notar abschließen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  26. Linda sagt:

    Hallo.
    Mein Ex und ich hatten einen gemeinsamen Kreditvertrag unterschrieben 2004.
    2006 war die Scheidung und ich hab bis 2016 den Kredit alleine zurück bezahlt.
    Leider hatte mein Ex ohne mein Wissen bereits ein paar Monate nach Kreditvergabe nicht mehr bezahlt. Also erlebte ich mein blaues Wunder 2006 in Form eines Gerichttsvollzieher.
    Da ich die Summe 16.000,€ nicht sofort und in “angemessenen Raten“ zahlen konnte kam es zur Pfändung. Jetzt bin ich im Besitz des entwerteten Mahnbescheids der auf uns beide ausgestellt war. Ich möchte gerne seinen Anteil einklagen. Kann/Soll ich einen normalen Mahnbescheid oder soll ich einen Urkunden mahnbescheid erlassen. Kreditinstitut hatte sich (die ganze Zeit) lediglich an mich gehalten da ich im öff. Dienst beschäftigt bin, obwohl er auch bezahlen hätte können.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Linda,

      in welcher Form Sie die Kreditraten von Ihrem Mann einfordern können, ist hier nicht bekannt. Wenden Sie sich hierzu bitte an einen Anwalt.

      Durch Unterzeichnung des Kreditvertrages waren Sie beide Gesamtschuldner, hafteten also jeweils für die volle Kredithöhe, nicht nur für die Hälfte. Verweigert ein Vertragspartner die Zahlung, kann der Gläubiger somit den anderen voll in Haftung nehmen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  27. Countdown sagt:

    Guten Tag,
    ich habe ein komplizierten Fall!!
    Wir hatten uns 1 Monat vor unserer Trennung Oktober 2013 Grundstück gekauft um dann Haus zu drauf zu bauen
    Finanzierung gemeinsam gemacht
    Danach ist die Trennung gekommen
    und 2015 dann die Scheidung
    Bis dato habe ich allein das Haus fertiggestellt und komplett alleine die Kosten für Darlehen getragen.
    Jetzt steht das Haus zum verkauf.
    Und jetzt kommt die Frage
    Wem steht was zu?
    Wenn das mit Gewinn verkauft wird, wird der Gewinn geteilt?
    Da ich über drei Jahre den Darlehen allein getragen habe, kann ich diese Kosten geltend machen.
    Es kann doch nicht sein das ich den Gewinn teilen muss obwohl die andere Partei kein Cent aber wirklich kein Cent dazu beigetragen hat, und sich somit bereichern will?
    Wenn das so ist dann würde ja mit unserem Rechtstaat ja was nicht stimmen.
    Hab die Immobilie allein gezahlt und getragen?
    Sie ist im Darlehen drin und im Grundbuch.
    Sorry meine nerven liegen blank, nach so viel schweiss und arbeit so Geld zu verlieren ist der Hammer
    Danke für ein Feedback

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      da Ihre Frau Miteigentümer ist und Sie beide für den Kredit als Gesamtschuldner auftreten, kann Ihre Frau auch einen Anspruch auf den Im Grundbuch eingetragenen Anteil am Grundstück und dem Haus erheben. Dabei können die Schulden auch ihr zur Hälfte angerechnet werden, da sie ebenfalls als Schuldner auftritt. Etwaige andere Regelungen können im Innenverhältnis geregelt werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt. Nur dieser kann Sie in einer solchen Angelegenheit umfassend beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  28. Christina F. sagt:

    Hallo, wir haben 1999 ein Haus gebaut. Seit 2001 bin ich ausgezogen und seit 2003 geschieden. Der Kredit läuft auf uns beide. Seit 2001 bezahlt mein Ex-Mann die Hausraten alleine und ich stehe nicht mit im Grundbuch. Was passiert, wenn mein Ex-Mann die Raten nicht mehr zahlen kann? Ich bekomme nur eine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente…

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christina,

      da Sie nach wie vor gemeinsam mit Ihrem Ex-Ehemann als Gesamtschuldner gegenüber der kreditgebenden Bank auftreten, können im Zweifel auch Sie voll in Haftung genommen werden, sollte dieser die Ratenzahlungen nicht mehr bedienen. Suchen Sie im Zweifel Rat bei einem Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  29. Frank sagt:

    Hallo,
    ich habe 2014 mit meiner damaligen Freundin ein Haus auf einem Grundstück gebaut, welches mir gehört bzw. mir von meinen Eltern geschenkt wurde. Ich bin gemäß Grundbuch alleiniger Eigentümer. Den Darlehensvertrag haben wir gemeinsam als Kreditnehmer unterzeichnet. Anfang dieses Jahres haben wir uns getrennt (nicht verheiratet, wir lebten in eheähnlicher Gemeinschaft).
    Selbstverständlich tilge ich den Kredit alleine weiter und ich habe jede Zahlungsverpflichtung ohne Verzögerung beglichen.
    Die Bank möchte meine Ex-Freundin trotzdem nicht aus der Mithaftung entlassen, da mein Einkommen angeblich nicht ausreicht. Selbstverständlich versuche ich weiter eine Möglichkeit zu finden, allerdings droht sie mir mittlerweile mit rechtlichen Konsequenzen.

    Kann meine Ex-Freundin mich zwingen das Haus zu verkaufen? Muss ich ihr eine Entschädigung zahlen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Frank,

      wie Ihre Ex-Freundin Sie zum Verkauf des Hauses zwingen sollte, sehen wir nicht. Auch ergibt sich aus der Sachlage nicht, inwiefern Sie ihr eine Entschädigung schuldig sein sollen. Steht sie allerdings mit im Grundbuch, so ist ihr Anteil am Haus auszuzahlen. Für eine gütliche Einigung steht es Ihnen offen, in einem Trennungsvertrag zu vereinbaren, dass Sie die Raten auch in Zukunft alleine begelichen werden o.ä. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Rechtssicherheit zu erlangen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  30. Ben sagt:

    Hallo,
    meine noch Frau hat vor ca 10 Jahren Wohnungsbaudarlehen unterschrieben, auch für mich mit Vollmacht (ich befand mich im Ausland). Ich habe den Vertrag nie gelesen und hätte den auch nicht verstanden, da ich kein Deutsch spreche (dieser Text wird gerade von einem Freund erfasst), ich befand mich zum Zeitpunkt der Unterschrift arbeitsbedingt im Ausland.
    Vor 6 Jahren hat mich meine noch Frau aus dem Haus ausgesperrt. Die Miete wird seit 10 Jahren alleine von mir bezahlt, da sie kein Einkommen hat, ich besitze weder den Schlüssel, noch wohne ich dort, noch habe ich etwas mitgenommen. Sie steht alleine im Grundbuch. Mein Name taucht nur auf Darlehensvertrag auf.

    Wir sind nun kurz vor der Scheidung und sie verlangt, dass ich das Haus weiterhin bezahle (habe es nur bezahlt, da die Kinder dort wohnen). Ich kann es mir aber nicht leisten, da ich bis dato keine eigene Unterkunft habe und so nicht mehr leben kann. Außerdem endet bald mein Arbeitsverhältnis in Deutschland.

    Gibt es eine Möglichkeit für mich aus dem Darlehensvertrag rauszukommen?

    Danke im Voraus. Bin etwas am verzweifeln.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ben,

      aus dem Darlehensvertrag rauszukommen kann schwierig werden. Da Sie allerdings nicht der Eigentümer des Hauses sind, kann von Ihnen nicht automatisch auch abverlangt werden, dass Sie die Miete allein ableisten. Zudem können die Kreditraten im Innenverhältnis mit Unterhaltsleistungen (ausgenommen Kindesunterhalt) verrechnet werden. Sie sollten sich daher dringend an einen Anwalt wenden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  31. Seidler sagt:

    Hallo
    Kann meine exfrau die sich nie an abtragszahlungen, renovierungskosten usw nie beteiligt hat jetzt beim verkauf des hauses die hälfte des gewinns beantragen? Obwohl ich in der zeit nach der scheidung mehr ausgaben wie einnahmen hatte bei dem haus das mittlerweile vermietet ist?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Seidler,

      insofern Ihre Ex-Frau Miteigentümerin der Immobilie ist (mit im Grundbuch steht), steht ihr regelmäßig auch der entsprechende Anteil aus dem Erlös eines Verkaufs zu. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  32. Andreas M. sagt:

    Hallo,
    ich habe mal eine andere Frage. Meine Frau und ich sind ½ Eigentümer einer Immobilie und beiden haben für den Kreditvertrag unterschrieben.
    Da ich selbstständig bin und weitere Immobilien mein Eigenen nenne, würde ich gerne das Haus auf meine Frau übertragen (zu 100%), aber weiter für den Kredit einstehen – damit möchte ich erreichen, dass wenn bei meinen anderen Investments etwas schief gehen sollte, dass die Bank(en) nicht das Haus meiner Frau „Zwangsversteigern“ kann!
    Ist das so möglich?
    DANKE

    P.S. Bei einer möglichen Scheidung bin ich mir im Klaren, habe ich keinen Anspruch mehr auf das „gemeinsam“ genutze Haus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andreas,

      ob Ihr Vorhaben aufgeht, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Güterstand Sie leben. Sollten Sie in der Zugewinngemeinschaft leben, kann die Übertragung an Ihre Frau unter diesen Umständen sinnvoll sein. Kontaktieren Sie allerdings vorab einen Anwalt, der alle Eventualitäten mit Ihnen durchspielt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  33. Sina sagt:

    Hallo, wir haben 2005 ein Haus gekauft und zu 110% finanziert. Wir stehen beide im Grundbuch zu 50%. Vor der Scheidung 2015 wurde mit Scheidungsvereinbarung beim Notar festgelegt, dass wir jeder ein Teil des Doppelhauses nutzen und den Kredit je zu 50% bedienen. Nach der Scheidung in 2016 kippte die Situation und mein Ex weigert sich die Hypothek mit dem Anteil zu bedienen. Die Bank will natürlich von mir die 100%. Unterhaltsverpflichtungen bestehen nicht. Welche Möglichkeiten habe ich?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sina,

      das Vorgehen Ihrer Bank ist soweit berechtigt. Sie können sich allerdings im Innenverhältnis auf die Scheidungsvereinbarung berufen und von Ihrem Mann den hälftigen Anteil verlangen. Am besten ziehen Sie einen Anwalt hinzu, der Ihr Recht durchsetzt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  34. NuMa sagt:

    Hallo, ich habe da auch 2 Fragen.
    Im Laufe unserer Ehe haben wir einen Kredit aufgenommen. Und da mein Mann weniger als ich verdiente, reichte mein Lohn für den Kredit von 43 tsd. Es reichte auch nur meine Unterschrift. Vor 8 Monaten haben wir uns aber getrennt. Scheidung ist eingereicht. Augenblicklich zahlt mein noch Mann nicht für den Kredit.
    1.Bleibe ich jetzt drauf sitzen und zahle alles alleine ab?
    2. Kann der Kredit bis zur Klärung ob mein Ex zahlen muss vom Gericht gestundet werden?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      da Sie im Außenverhältnis als Alleinschuldner für den Kredit auftreten, kann Ihr Ehemann hierfür nicht ohne Weiteres in Haftung genommen werden. Unter Umständen kann eine Anrechnung im Innenverhältnis möglich sein. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um etwaige Ansprüche Ihres Mannes oder Ihrerseits prüfen zu lassen.

      Eine Stundung kann in aller Regel nur von der kreditgebenden Bank genehmigt werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  35. Meißner sagt:

    Hallo,

    ich habe mit der Exfrau ein Haus mit gemeinsamen Kredit. Nach notarieller Trennungsvereinbahrung zahlt sie den Kredit problemlos allein ab. Sie steht jetzt auch allein für das Haus im Grundbuch.
    Ich selbst habe ebenfalls ein Haus, dessen Raten ich problemlos zahle. Allerdings bürgt die Exfrau bei mir ebenfalls gegenüber der Bank. Für mein Haus stehe ich allein im Grundbuch.
    Die Exfrau muss nun ihren Kredit umschulden, was daran scheitert, dass meine Bank sie bei mir nicht aus der Schuldhaft entlässt.
    Kann die Exfrau deswegen eine Zwangsversteigerung gegen mich erzwingen, weil ihre Bank ihr den Neukredit ohne Schuldhaftentlassung bei mir nicht auszahlt? Beide Seiten sind ja prinzipiell in der Lage ihre Häuser allein zu bezahlen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der Ihre Situation prüft.

      Ihr Scheidung.org-Team

  36. LadyLogo79 sagt:

    Hallo,
    ich ärgere mich jetzt schon seit fast 5 Jahren mit meinem Ex herum wegen dem gemeinsamen Haus.
    Ich bin damals ausgezogen. Hab aber nach langem Rumstreiten dann einfach meinen Anteil am Darlehen bezahlt ohne von ihm Nutzungsentschädigung oder sonstiges zu erhalten.
    Nach 3 Jahren kam er, er ist ausgezogen, ob ich nicht wieder einziehen möchte, da ich ja dann nicht mehr doppelt zahlen müsste (Hauskredit und Miete). Weil er diesbezüglich Recht hatte, ich aber ihm gegenüber vorsichtig bin, habe ich mir etwas unterschreiben lassen, das er ebenfalls keine Nutzungsentschädigung von mir verlangt.
    Dies ging dann ca. 1 Jahr gut. Und dann zahlte er plötzlich ohne Begründung nur die Hälfte und jetzt seit einem halben Jahr gar nichts mehr fürs Haus. Kindesunterhalt wird gezahlt.
    Ich verdiene wirklich nicht viel Geld und habe einen Nebenjob, also schwierig. Die Darlehenszahlung wird aber von meinem Konto abgebucht, da dies früher unser gemeinsames Konto war. d.h. vorerst bleibe ich mal auf den Kosten alleine sitzen.
    Ich ziehe jetzt allerdings auch wieder aus. Weil meine EX-Schwiegermutter im Haus unten drin wohnt, mein Ex mir ständig im Haus rumstiefelt und mein neuer Freund auch deshalb schon die Krise bekommt.
    Das Haus steht mittlerweile auch zum Verkauf. Wird wohl aber etwas dauern.
    Eigentlich ist mein Ex verpflichtet die Hälfte des Darlehens sowie die Hälfte der nichtverbrauchsabhängigen Nebenkosten zu tragen. Was er nicht tut im Moment. Die Bank interressiert es nicht, wo das Geld herkommt, Hauptsache sie bekommen es.
    Würde ein Brief von Rechtsanwalt an meinen Ex da Abhilfe schaffen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  37. Frank J. sagt:

    Hallo,
    meine Ehefrau und ich haben 2013 ein Haus gebaut, welches wir derzeit noch gemeinsam bewohnen. Gemeinsame Kinder haben wir nicht. Zur Finanzierung wurde auf unser beider Namen als Eheleute ein Kredit aufgenommen. Der Kredit wurde von uns beiden je zur Hälfte bedient. Im Grundbuch sind wir ebenso beide eingetragen. Als Eigenkapital wurden ca. 10% der Kreditsumme von meiner Ehefrau eingebracht. Zwischenzeitlich sind mehr als 30.000 Euro der ursprünglichen Kreditsumme gemeinsam getilgt worden.
    Nun erfolgt die Trennung und meine Ehefrau möchte das Haus alleine weiter bewohnen und finanzieren. Gespräche mit der Bank sind noch im Gange, und es sieht wohl ganz gut aus, dass ich aus dem Kreditvertrag entlassen werde und meine Ehefrau Alleinschuldnerin gegenüber der Bank sein wird. Im Grundbuch soll sie dann alleine eingetragen werden. Geschieden sind wir noch nicht.
    Vor einigen Tagen hat meine Ehefrau mir in einem Gespräch mitgeteilt, dass mir, sollte sie das Haus mit allen Verpflichtungen übernehmen, keinerlei Ausgleich für den bisher gemeinsam getilgten Kreditbetrag zusteht. Ich hatte eigentlich auf die Hälfte des bisher getilgten Betrages (also etwa 15.000 Euro) gehofft. Sie begründet dies damit, dass sie ja schließlich mehr Eigenkapital in die Finanzierung eingebracht habe.
    Kann es tatsächlich sein, dass ich keinen anteiligen Ausgleich für den bisher getilgten Kreditbetrag bekomme? Schließlich übernimmt sie nun ein Haus mit einer geringeren Schuldenlast. Das von ihr eingebrachte Eigenkapital bleibt unverändert Bestandteil des sich dann in ihrem alleinigen Eigentum befindlichen Hauses.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Frank,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der sich mit Ihrer Situation befasst.

      Ihr Scheidung.org-Team

  38. E.B. sagt:

    Hallo ich habe auch eine Frage mit einem Fiktivem Beispiel.

    Die Ehepartner A+B haben ein gemeinsames Darlehen aufgenommen für ein Haus wo beide zu gleichen Teilen als Eigentümer im GRundbuch stehen.
    Jetzt wollen sich die Ehepartner trennen.
    Ehepartner B möchte mit dem gemeinsamen Kind im Haus bleiben.
    Ehepartner A würde ausziehen.
    Keiner von beiden möchte sein Hausanteil dem Anderen übertragen.
    Können die geschiedenen Ehepartner das gemeinsame witerhin zu gleichen Teilen behalten und jeweils hälftig das Darlehen abbezahlen?
    Kann der Ehepartner A von der Ehepartnerin B mit Kind eine „halbe“ Miete für die weiter-bewohnung des Hauses verlangen?

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe.

    E.B.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      eine Miete für das eigene Eigentum zu entrichten, ist in aller Regel nicht vorgesehen. Es ist jedoch möglich, einen Wohnwertvorteil bei der Berechnung zu berücksichtigen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Unterhaltsansprüche berechnen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  39. E.s. sagt:

    Hallo,
    Bin alleiniger Eigentümer (zugewinng.) Eigentümer seit 1999 ein 3FH. Selbst bewohnt und vermieter.
    EK durch mich und meiner Mutter erst möglich gewesen. Sehr viel Eigenleistung für Renovierung / Modernisierung / Umbauten geleistet.

    Darlehennehmer bin ich allein, habe 3 Bürgen u.a. meine Ehefrau (die nun von Scheidung redet) u. 2 Geschwister.

    Grade erst vom damaligen Kaufpreis erst 1/3 an Darlehen zurückgezahlt (Immobilie ist noch verschuldet und Zinsbindung endet in ca 2.5Jahren)

    Zwischendurch musste ich zusätzlich von der Familie für die Familie und Eigentum von Eltern darlehen aufnehmen weil über 2 Jahre Arbeitslos wurde.

    Haben gemeinsame Kinder, für die ich alles tuen würde. Mein Ziel war auch das sie später etwas vom Eigentum haben, da ich auch ihren Kindergeld quasie zeitweise in die Finanzierung mit einsetzen muss.

    1. Als alleiniger ET habe ich doch das Recht ein Teil oder es insg. zu verkaufen oder?

    2.Bei Zugewinngemeinschaft hat Sie vermutlich Anspruch auf Entschädigung obwohl finanziell sie nichts eingezahlt hat.

    3. Was passiert bzw Falls sie Anspruch haben sollte, mit meinem Eigenkapital ? Familiendarlehen ? Kosten für Ein-und Umbauten ?

    4. Ich muss in kürze meine Anschlussfinanzierung sichern?

    5. Wenn ich die Immobilie halten nöchte….. Wie würde die Teilung erfolgen, vor allen bezüglich ihren möglichen Anteils könnte ich nach dem aktuellen VKW nach Abzug aller Kosten auszahlen oder müsste ich sie evtl Gerichtlich dazu zwingen.

    Ich würde mich sehr freuen wenn sie mir ein Tipp oder weg zeigen.

    VD
    E. S.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      derart umfassende Auskünfte bewegen sich im Rahmen einer Rechtsberatung. Wir sind an dieser Stelle jedoch nicht befugt, eine solche zu erteilen. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Dieser kann die Angelegenheit genau prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  40. Michael H. sagt:

    Hallo,
    bin mittlerweile geschieden. Habe Haus durch Notarvertrag an Ex verkauft. In dem Vertrag ist lediglich das Darlehen bei der Hausbank geregelt. Dies hat sie übernommen. Es ist auch geregelt, dass auf Zugewinnausgleich verzichtet wird.
    Nun gibt es noch ein Darlehen der Schwester, welches wir beide als Eigentümer seinerzeit zur Sondertilgung des Bankdarlehens genommen haben. Die Rückzahlung ist bisher nicht geregelt.
    Ich sehe es so, dass ich zwar gegenüber der Gläubigerin zahlen muss, wenn sie mich zur Tilgung auffordert, ich dies aber über den gesamtschuldnerischen Ausgleich zurückholen könnte. Meine Ex bewohnt das Haus und ist alleinige Eigentümerin. Dann ist sie doch letztendlich auch für dieses Darlehen jetzt zuständig. Oder? Immerhin hat dieses Darlehen (10.000 €) dazu geführt, das Bankdarlehen um 12.000 € durch Sondertilgung zu reduzieren. Daher hatte sie beim Kaufpreis wesentlich weniger zu zahlen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michael,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um zu prüfen, inwieweit diese Summe Anrechnung finden kann. Hier lässt sich der Fall nicht eindeutig bewerten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  41. Michael sagt:

    Hallo,
    bin mir nicht mehr sicher, ob ich anwaltlich beim Zugewinnausgleich richtig beraten wurde.
    Ich und meine Ex hatten gemeinsames Hausdarlehen und waren beide im Grundbuch. Ich habe an sie verkauft. In der Zugewinnberechnung stand bei beiden im Aktiva der halbe Eigentumswert. Je 100.000 Euro.
    Im passiva der halbe Restdarlehensbetrag. Da noch 28.000 zu zahlen war also bei beiden 14.000 Euro.
    Haus wurde verkauft an meine Ex. Beim Zugewinnausgleich wurde wie folgt gerechnet. 200.000 – 28000 = 192.000. Dies durch 2 = 86.000 Euro. Dies war dann der Kaufpreis im Notarvertrag. Nach Unterzeichnung des Vertrages hat Sie hat das Restdarlehen von 28.000 Euro gezahlt. Hätte sie nicht bei Hausübernahme und alleiniger Grundbucheintragung 100.000 Euro an mich zahlen müssen und das Restdarlehen 28.000 als alleinige Eigentümerin auch alleine zahlen müssen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michael,

      der Wert von 86.000 Euro ergibt sich hier vermutlich aufgrund der hälftigen Darlehenssumme, die Ihnen als Mitschuldner anzulasten war. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit die Verrechnung Ihres Darlehensanteils im Nachhinein noch widerrufen werden könnte.

      Ihr Scheidung.org-Team

  42. M. F. sagt:

    Hallo,
    auch ich habe eine Frage zum Thema:
    A lebte mit B in einer „wilden Ehe“ mit dem gemeinsamen Kind zusammen. Beide nahmen einen Autokredit beim Onkel von A auf. Lediglich A unterschrieb. Nach der Trennung von A und B einigten sich der Onkel und B mündlich auf eine kleinere monatliche Rate. Dies wurde in beidseitigem Einvernehmen umgesetzt, jedoch nicht schriftlich festgehalten. Zudem verkaufte A das Auto für 1 Euro an B. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag wurde geschlossen. Da B nun eine neue Partnerin mit Kind hat und ein Zusammenzug bevorsteht (was A natürlich überhaupt nicht passt) fordert der Onkel die gesamte Restsumme in einem Betrag zurück und droht bei Nichteinhalten mit rechtlichen Schritten.
    Zu welchem Gunsten fällt hier die Rechtslage aus? Kann der Onkel B tatsächlich belangen? Kann er sich auf die mündliche Absprache (ohne Zeugen) berufen oder kann B dies als finanzielle Unterstützung mit Gutwillen an A geltend machen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      ausschlaggebend sind in aller Regel stets die Vertragsdetails. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um diesen Fall genauer prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. M.F. sagt:

        Vertragsdetails gab es keine. Der Privatkreditbetrag sollte monatlich bis zur vollständigen Tilgung abgezahlt werden, ohne Höchstlaufzeit. Lediglich bei Tod des Onkels sollte an seine Frau weiterhin abgezahlt werden…

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo,

          eine solche Bewertung Ihres Falls können wir nicht vornehmen, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen. Wenden Sie sich daher bitte an einen Anwalt.

          Ihr Scheidung.org-Team

  43. AJ sagt:

    Hallo,

    ich habe eine Frage zum Thema.

    Meine Partnerin und ich haben uns getrennt. Als Eigentümer stehen wir beide zu gleichen Teilen im Grundbuch und haben auch beide den Darlehensvertrag unterschrieben. Ich werde das Haus nun behalten. Sie soll aus dem Grundbuch & dem Darlehensvertrag gelöscht werden.
    Nun verlangt sie, das ich die bisher von Ihr geleisteten Zahlungen zur Schuldentilgung an Sie zurück bezahle. Gibt es hier eine gesetzliche Grundlage? Hat Sie einen Anspruch darauf?

    Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      dies dürfte unverhältnismäßig sein, da sie zu dieser Zeit auch in dem Haus lebte. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihren Fall genauer bewerten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  44. Frank S. sagt:

    Hallo,

    ich habe vor 10 Jahren mit meiner damaligen Frau einen Kredit zur Finanzierung unseres Hauses abgeschlossen. Wir haben beide den Kreditvertrag unterschrieben und stehen beide als hälftige Eigentümer des Hauses im Grundbuch. Die Ehe ist inzwischen geschieden und meine Exfrau lebt im Ausland. Nun läuft die Zinsbindungsfrist ab und der Kredit muss verlängert werden. Meine Exfrau ist inzwischen abgetaucht. Der Vermögensausgleich nach der Scheidung steht noch aus. Sollte ich den Vertrag nun alleine unterschreiben, wie kann ich sicherstellen, dass meine Exfrau nicht nur in den Genuss des hälftigen Eigentums kommt, sondern beim Vermögensausgleich oder Hausverkauf ihr auch der aufgenommene Kredit hälftig angerechnet wird?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Frank,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der Sie hierzu umfassend berät. Solange Ihre Frau im Grundbuch steht, hat Sie auch einen Anspruch auf das Haus.

      Ihr Scheidung.org-Team

  45. B. sagt:

    Guten Abend!
    Mein Ehemann und die Ich haben uns getrennt. Wir haben einen Kredit wo ich Bürger bin. Jetzt kam ein Brief nach Hause, wo er wohl eine Stundung veranlaßt hat und sich die Abzahlung und Gesamtkredit verändert hat. Muss ich dafür immernoch Haften? Muss noch bemerken, das mein Mann spielsüchtig ist und ich jetzt etwas Angst habe.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo B.,

      Sie können sich auch mit dem Kreditgeber in Verbindung setzen und ggf. die Bürgschaftslöschung beantragen. Wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser kann Sie hierbei maßgeblich unterstützen und Sie auch über weitere Aspekte der Trennung aufklären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  46. Kufel sagt:

    Ich und mein Lebenspartner haben vor einem Monat ein Kredit für Haus aufgenommen.Beide im Grundbuch als Besitzer eingetragen und beide Kredit bei der Bank unterschreiben.Bis Oktober müssen wir warten bis wir in das Haus anziehen können da die Verkäufer noch dort leben.Ab Januar müssen wir die Raten zahlen. Nun….wollen wir uns jetzt trennen.Was für Möglichkeit habe ich? Was soll ich jetzt tun.Ich würde das Haus behalten wollen und alleine finanzieren. Geht das? Wenn ja was muss ich machen? Muss ich die Notar kosten nochmal bezahlen. ? Bitte um Rat.Danke
    Babsi.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Babsi,

      zum einen müssen Sie klären, ob die Bank Ihren Lebenspartner aus dem Kreditvertrag entlässt, zum anderen muss dieser willens sein, Ihnen die Haushälfte zu überlassen. Entsprechend muss dann eine Änderung im Grundbuch vorgenommen werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  47. wendy sagt:

    Ich brauche eine Lösung, um mir zu helfen, meine Ehe zurückzuholen. Bitte helfen Sie mir

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Wendy,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt oder an eine Eheberatungsstelle.

      Ihr Scheidung.org-Team

  48. Sana sagt:

    Hallo. Mein noch Ehemann und ich sind getrennt leben aber noch zusammen da ich noch keine wohnung gefunden habe und haben in der Ehe einen Kredit für Auto und Umbau einer Mietwohnung aufgenommen. Er bleibt in der wohnung und das Auto behält er auch. Ich Bürge auch für ihn und will dieses aber nicht mehr da er ja das Auto und die Wohnung behält… Was kann ich tun oder was ist ratsam zu tun? Möbel behält er auch und alles was sich in der wohnung befindet…

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sana,

      Um diese Verbindlichkeiten auf Ihren Mann zu übertragen, sollten Sie in Erfahrungen bringen, ob die Banken Sie aus dem Kreditvertrag entlassen – dazu sind diese nicht verpflichtet. Ansonsten können Sie im Innenverhältnis die Raten verlangen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie umfassend berät.

      Ihr Scheidung.org-Team

  49. Beck sagt:

    Liebes Scheidung.org-Team,
    gibt es eine Möglichkeit aus einer Immobilienfinanziehrung nach der Scheidung auszusteigen, ohne die Immobilie verkaufen zu müssen?
    Die Möglichkeit des Wiederrufs auf Grund der fehlerhaften Wiederrufsbelehrung ist mir bekannt.
    Herzlichen Dank und freundliche Grüße
    Laura

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Laura,

      nach einer Scheidung kann beispielsweise ein Partner seine Haushälfte an den anderen überschreiben bzw. diese verkaufen. Ggf. ist ein Ausstieg auch im Rahmen einer Umschuldung möglich. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihre Verträge prüft.

      Ihr Scheidung.org-Team

  50. Mandy sagt:

    Hallo
    Ich habe mit meiner Exfreundin 2015 ein Haus gekauft.
    Nun trennen wir uns, weil ich eine neue Freundin habe.
    Ich wohne der Zeit bei meiner neuen Freundin, bin aber nicht umgemeldet, da ich in 2 Monaten wieder ins Haus ziehe mit meiner Freundin.
    Bis dahin will meine Exfreundin ausgezogen sein.
    Beide stehen im Grundbuch.
    Jetzt fängt sie an mit dem Rosenkrieg und bezahlt keinen Strom, Wasser, Schornsteinfeger und ihre Wahrnehme für das Haus.
    Um das Haus nicht zu verlieren muss ich ihre Wahrnehme bedienen.
    Was kann ich machen?
    Ich will quasi für lau in dem Haus für 2 Monate wohnen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mandy,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Im Innenverhältnis können Sie von Ihrer Frau diese Ausgaben zumindest anteilig zurückverlangen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  51. Mandy sagt:

    *Dahrlehne

    Darf sie einfach das Schloss an der Haustüre auswechseln und mir meines Haus und Hof verweisen?

    Wohlgemerkt ich bin bei dieser Adresse gemeldet und stehe mit im Grundbuch so bezahle ich alles weil sie nichts bezahlt.

    Was muss ich tun?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mandy,

      grundsätzlich ist dies erst einmal nicht rechtmäßig, vor allem dann nicht, wenn Sie alleine im Grundbuch stehen. Sie sollten versuchen, eine einvernehmliche Entscheidung zu treffen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  52. K., Diana sagt:

    Guten Tag,
    ich bin noch verheiratet, lebe aber mit meinem neuen Partner zusammen. Mit ihm zusammen möchte ich ein Haus kaufen, wir beide nehmen dafür den Kredit auf. Jetzt sagte ein Finanzberater, dass das nicht geht, da ich noch verheiratet bin und mein Ehemann dann mit unterschreiben müsste und Ansprüche bzw. auch die Schulden am Hals hat. Ich müsste das erst noteriell ausschließen lassen. Überall lese ich aber, dass das nicht so ist. Können Sie mir bitte genaueres dazu sagen?
    Vielen Dank.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Diana,

      sofern Sie in einer Zugewinngemeinschaft leben, haftet Ihr Ehemann nicht für Ihre Schulden. Diese werden allerdings beim Zugewinnausgleich berücksichtigt. Es empfiehlt sich, vorher einen Anwalt aufzusuchen, um das Haus und den Kreditvertrag aus dem Zugewinnausgleich, der mit der Scheidung erfolgt, herauszunehmen. Ihr Mann muss den Kreditvertrag nicht unterschreiben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  53. W. sagt:

    Mein Mann hat im Trennungsjahr eine teure Immmobilie von 80 cm² gekauft.
    vier Monate später kauft er noch einen Hobbyraum von 40 cm² dazu.
    werden seine Darlehensraten abgezogen vom Unterhaltsgeldberechnung oder gibt es da einen Prozentsatz für Wohnungskauf.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      Darlehenssummen können von dem Einkommen in Abzug gebracht werden. Aber auch ein Wohnwertvorteil kann hinzugerechnet werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Unterhaltsansprüche unter den derzeitigen Bedingungen berechnen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  54. Nikoletta sagt:

    Hallo

    A steht alleine im Grundbuch. Kredit wurde von A und B gemeinsam aufgenommen. Kredithöhe 260.000 Euro.

    Wenn zum Zeitpunkt der Trennung z.B. 100.000 Euro abgezahlt wurde, erhöht sich dann das Endvermögen bei A um diese Summe oder wird da bereits das ganze Grundstück inkl. Haus mit aktuellem Wert berechnet unabhängig dessen was bereits abgezahlt wurde?

    Und wenn B sich eine Grundschuld hat eintragen lassen (hinter der Grundschuld der Bank) und beim Hausverkauf (weil A ja einen Ausgleich an B zahlen muss und diesen ohne Verkauf nicht leisten kann) wird mit dem Betrag zunächst die Bank bedient, folgt dann B bevor der eigentliche Ausgleich vom Zugewinn beginnt?

    Beispiel:

    Restschulden bei der Bank: 130.000
    Verkauf des Hauses: 280.000
    Grundschuld B: 50.000

    (280.000-130.000-50.000)

    Rest 100.000 € (davon würden A und B dann jeweils die Häfte bekommen)

    Ganz unabhängig vom Anfangsvermögen bzw. Endvermögen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nikoletta,

      Das Haus fällt voll in den Zugewinnausgleich, hierbei finden allerdings auch Schulden Berücksichtigung, die beiden anzurechnen sind. Da B nicht im Grundbuch steht, hat er ggf. keinen Anspruch auf das Haus. Kontaktieren Sie bitte einen Anwalt, der Sie dazu berät.

      Ihr Scheidung.org-Team

  55. Katharina sagt:

    Mein Mann und ich haben uns nach 20 Jahren getrennt. Er will mir das Haus schenken und den Kredit noch abbezahlen. Ich bekomme also das Haus und muss keinen Darlehen abbezahlen. Wir wollen zum Notar das klären. Ich habe gehört, dass eine Schenkung bis etwa 10 Jahre rückgängig gemacht werden kann. Wie kann ich mich absichern, dass dies nicht passiert. Kann man eine Schenkung nicht anfechtbar machen beim Notar? Wer bürgt für den Kredit, wenn mein Mann nicht bezahlen kann? Ist eine Schenkung oder gibt es andere Möglichkeiten.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Katharina,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um das Für und Wider dieser Entscheidung abwägen zu lassen. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  56. Müller sagt:

    Hallo

    Wenn nur A im Grundbuch steht, A+B aber den Kreditvertrag unterschreiben, es dann zur Scheidung kommt. Gibt es dann einen sicheren Weg aus dem Vertrag für B?
    Vorausgesetzt B zieht dann auch aus dem Haus aus und der Scheidungsantrag ist angekommen.

    Wie kann B sich vorher absichern, also wenn der Vertrag bei der Bank erst unterschrieben wird? (muss gemeinsam sein da die Bank B mit dabei haben möchte)

    danke
    Müller

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      wenn Sie den Vertrag mit der Bank entsprechend abändern und B aus der Kreditschuld entlassen wird, kann die Bank von diesem zumeist auch keine Zahlung mehr verlangen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um die Vermögensteilung und Schuldentilgung genau prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  57. Nico W. sagt:

    Hallo.
    Meine Frau will mich mit ins Grundbuch nehmen (vor dem Hausbau) aber mit der Klausel das das Grundstück an Sie zurück geht wenn wir uns scheiden lassen.

    Dann bleibt ja immer noch der Kredit Vertrag bei der Bank den Beide unterschreiben müssen. Die Haftung kann also noch ewig weiter auf mir Lasten.

    Gibt es eine startistik die zeigt ob die Bank einen in dem Fall aus dem Vertrag lässt?

    Ist es sinnvoller sich bei der Bank als Bürgen eintragen zu lassen als den Vertrag „normal“ mit zu unterschreiben?
    Kommt man dann schneller aus der Sache raus?
    Vorausgesetzt die Bank stimmt einer Bürgschaft zu.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nico,

      diese Entscheidung obliegt alleine der Bank. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der Ihren Fall bewerten und Ihnen sagen kann, welche Lösung für Sie die beste ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  58. Z. sagt:

    Hallo, auch ich habe eine sehr komplizierte Geschichte und dazu eine Frage: ich habe während meiner (7 Jahre) Ehezeit (13 Jahre zusammen) für meinen Ehemann, der nie Kreditwürdig war, insgesamt 4 Kredite aufgenommen – Restschuld insgesamt ca. 30.000€ hinzu 5 Kreditkarten bis zum Limit ausgeschöpft- hier Restschuld ca. 20.000€ ! Ich habe mir nie was schriftlich geben lassen, dass die Kredite für ihn sind, auch diverses Bargeld in Höhe von 12.000€ ! Das einzige was ich wohl nachweisen kann, dass die ausgezahlten Summen auf meinem Konto nie länger als 1 Woche unberührt lagen bis ich das Geld auf sein Konto – im Normalfall war es sofort- überwiesen habe, dies kann ich anhand der Kontoauszüge belegen! Wie stehen meine Chance für mich die Schulden bei meinem Ex einzuklagen?

    Vielen lieben Dank im Vorraus,

    Anna

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anna,

      bitte wenden Sie sich in diesem speziellen Fall an einen Anwalt. Dieser kann die Erfolgsaussichten entsprechend bewerten. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  59. mirco sagt:

    Hallo, ich würde gerne mal fragen was für Möglichkeiten bestehen.
    Ich hatte vor einigen Jahren mit meiner damaligen Partnerin ein Haus von ihren Eltern gekauft, doch es kam später zu der Trennung,ich musste ausziehen und sie wohnt weiterhin im Haus. Es ist ein zwei geteilter Kredit,wir stehen beide in den Krediten drin und auch beide im Grundbuch. Beide Kredite gingen immer von meinen Konto ab und sie musste mir die Hälfte monatlich überweisen, das ging aber nicht lange gut und so musste ich beide Raten allein zahlen bis ich der Bank die Ermächtigung für die eine Rate entzogen habe und diese nun von ihr gezahlt werden muss, was auch nur bedingt klappt da öfters mal eine Mahnung dafür kommt. Hinzu kommt das sie sich auch weigert mir mein Grundbuch auszuhändigen was nach wie vor im Haus ist.
    Gibt es für mich irgendwelche Möglichkeiten da raus zu kommen?
    und was passiert genau wenn es zu einer Kündigung des Kredits kommt weil sie die raten nicht zahlt und ich mich weigere wieder beide zu zahlen und sie wohnt in dem Haus?
    Gibt es irgendwelche Möglichkeiten für mich

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mirco,

      das Sie gemeinsame Schuldner sind, kann die Bank auch von Ihnen die entsprechenden Raten verlangen. Zahlen Sie beide nicht, kann die Bank das Haus zwangsvollstrecken. Ihre Ex-Frau muss dann ausziehen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie braten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  60. D. sagt:

    Hallo,
    Ich hätte auch eine kurze Frage zu dem Thema.
    Vor 3 Jahren habe ich mit meiner Ex Frau die nachfinanzierung bei Bausparkasse X gemeinsam Unterschrieben. Vor einem Jahr haben wir uns Scheiden lassen. Nur ich stehe im Grundbuch. Seit dem möchte meine Ex Frau aus der Schuld bei der Bausparkasse entlassen werden. Nach dem ich den Antrag eingereicht habe hat die Bank nicht zugestimmt. Was passiert in diesem Fall, mehr als versuchen kann ich es für meine Ex Frau nicht. Sie besteht weiterhin auf die Entlassung aber mir sind die Hände gebunden. Die Raten zahle ich von Anfang an.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      die Bank hat das gute Recht, diesen Antrag abzulehnen. Sie können nochmals mit der Bank in Kontakt treten.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. D. sagt:

        Das habe ich auch getan. Die Bank hat die Schuldhaftentlassung abermals abgelehnt. Muss sich meine Ex Frau nun mit dem Ergebnis zufrieden stellen oder hat sie Möglichkeiten den Vertrag zu kippen???? Ich kann ja wohl nicht zum Umschulden gezwungen werden und muss die Vorfälligkeitsendschädigung tragen ???

        Mit freundlichen Grüßen

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo,

          in diesem Fall kann eine Ausgleichslösung im Innenverhältnis erwirkt werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Möglichkeiten zu erörtern.

          Ihr Scheidung.org-Team

  61. Manuela S. sagt:

    Ich bin seit fast 20 Jahren geschieden. Und zahle schon einen Kredit ab weil mein Ex Mann einfach nicht zahlt. jetzt soll ich auf einmal noch einen zahlen von dem ich nicht mal etwas weiß. In dem schreiben steht man hätte vergebens versucht mit mir eine Einigung zu finden das stimmt nicht bei mir hat sich dieser gläubiger nie gemeldet. Und wenn ich es richtig verstanden habe sind es die Schulden von meinem Ex. Was soll ich tun ich kann das nicht auch noch stämmen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Manuela,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der diese Unterlagen überprüft.

      Ihr Scheidung.org-Team

  62. Bär sagt:

    Hallo. Habe da mal ne Frage die meiner Partnerin sehr auf der Seele brennt. Sie ist geschieden und hat mit Ihrem Exmann einen gemeinsamen Darlehenskredit bei der Bank aus Ihrer Ehe. Nach der Trennung einigten sich beide mündlich das Ihr Exmann den Kredit weitertilgt und Sie im Gegenzug auf einen Teil (in Höhe der halben Rate) des zu zahlenden Unterhaltes für die gemeinsamen Kinder verzichtet. Daran kann er sich natürlich heute nicht mehr erinnern! Er verlangt jetzt aus purer Boshaftigkeit und verletztem Stolz weil sie jetzt mit mir zusammenlebt die Hälfte des Kredites zurück. Kann mir jemand helfen welche Möglichkeiten sie hat etwas dagegen zu unternehmen?
    Ich danke im voraus für Eure Antworten.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bär,

      sind diese Regelungen Bestandteil einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder im Scheidungsbeschluss aufgeführt, können diese ggf. auch rechtlich durchgesetzt werden. Raten Sie Ihrer Partnerin zum Besuch bei einem Anwalt, um sich über Ihre Möglichkeiten zu informieren.

      Ihr Scheidung.org-Team

  63. Monika sagt:

    Mein Mann und ich haben uns in November voneinander getrennt. Die erste Zeit bewohnten wir in räumlicher Trennung unser gemeinsames Haus. Da die Situation für mich und meine 2 Kinder jedoch nicht erträglich war, bin ich im Januar mit den Kindern ausgezogen. Mein Mann bewohnt jetzt unser 190 qm großes Haus alleine. Wir hatten uns mündlich darauf geeinigt, dass wir die Kreditkarten für das gemeinsame Darlehen teilen. Das hat auch 2 Monate funktioniert. Doch seit April zahlt er seine Hälfte nicht mehr. Da die Darlehensraten von unserem gemeinsamen Konto abgebucht werden und ich nicht möchte, dass es weiter überzogen wird, zahle ich jetzt seine Hälfte an der Darlehensrate auch noch. Er zahlt mir keine Entschädigung für die Nutzung unseres Hauses, nur Kindesunterhalt, den ich jedoch einklagen musste. Habe ich die Möglichkeit das Geld für die Darlehensraten von ihm zurückzuverlangen? Eigentlich möchte ich das Haus halten, aber er weigert sich auszuziehen. Vielen Dank für Ihre Hilfe

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Monika,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um sich über Ihre Möglichkeiten in Kenntnis setzen zu lassen und ggf. auch die Ihnen zustehenden Ansprüche geltend zu machen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  64. Oliver sagt:

    Meine Ex und ich hatten nach der Trennung vereinbart das sie das Grunstück behält. Sie zahlte mich am Ende aus, jedoch unterschrieb sie nie dafür beim Notar, das ich nicht mehr als Schuldner im Grundbuch stehe. Kann ich sie dazu rechtlich zwingen das ich aus dieser Schuldnerposition herauskomme? Denn nächstes Jahr möchte ich ein Haus kaufen und ich weiß nicht ob ich sonst einen Kredit bekomme wenn ich ich bei meiner Ex noch als Schuldner eingetragen bin.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Oliver,

      die Position als Mitschuldner müsste ggf. gegenüber der kreditgebenden Bank geändert werden. Grundsätzlich sind Banken aber nicht verpflichtet, einen Kreditnehmer aus dem Vertrag zu entlassen, wenn dadurch die Deckung gefährdet wäre. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um mögliche Schritte zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  65. Neele sagt:

    Meine Freundin ist total fertig, sie kann nicht mehr schlafen und essen. Ich mache mir total sorgen. Gibt es für folgenden Sachverhalt eine Lösung?
    Sie hat vor einem Jahr geheiratet und sich im Dezember 2016 ein Haus gekauft, Kreditsumme beläuft sich auf 250.000 €. Beide haben den Kredit unterzeichnet und stehen im Grundbuch. Er hat sich nun plötzlich getrennt und möchte die Scheidung. Sie weiß nicht was sie nun machen soll, denn einer von beiden muss aus dem Grundbuch raus, aber da wird die Bank vermutlich nicht mitspielen, oder? Denn die Bank hat den Kredit ja nur gewilligt, da beide Hauptverdiener sind. Was gibt es da für Möglichkeiten? Sie kann ja nichts dafür, dass er sich einfach trennt. Sie möchte das Haus am liebsten behalten. Aber sie hat Angst, dass er dann nach Jahren auf der Matte steht und Ansprüche stellt, obwohl er dann ja nie was dafür gezahlt hat. Ich bin für jede Hilfe dankbar

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Neele,

      ist ein Ehegatte Miteigentümer, kann er im Falle einer Scheidung entsprechend der Eigentumsanteile einen Anspruch auf das Haus erheben – unabhängig davon, ob er den damit in Verbindung stehenden Kreditvertrag unterzeichnet hat oder nicht. Raten Sie Ihrer Freundin dringend zum Besuch bei einem Anwalt. Dieser kann sie umfassend zu sämtlichen Trennungs- und Scheidungsfolgen beraten und mögliche Lösungswege skizzieren.

      Ihr Scheidung.org-Team

  66. Stefan sagt:

    Hallo, ich habe eine meiner Meinung nach verzwickte Situation meiner Eltern. Meine Eltern sind seit 3 Jahren geschieden. Meine Mutter hat Ihr Elternhaus von Ihrem Vater vererbt bekommen. Aufgrund von Renovierungsarbeiten wurde hier ein Kredit aufgenommen. In den vergangenen Jahren wurde der Kredit öfters umgeschuldet weil mein Vater des Öfteren PKW´s mitfinanziert hatte. Kreditnehmer sind meine Mutter und mein Vater. Werden die Schulden die auf dem Haus per Grundschuld eingetragen sind 50/50 aufgeteilt oder muss ein Elternteil mehr schulden begleichen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stefan,

      gegenüber dem kreditgebenden Institut tritt jeder Ehegatte als Gesamtschuldner auf, d.h. jeder haftet für die volle Kredithöhe und nicht nur anteilig – sofern beide den Vertrag unterschrieben haben. Entlässt die Bank keinen der beiden auf Antrag, können sich die Ehegatten im Innenverhältnis über die Tilgung einigen (etwa in einer Scheidungsfolgenvereinbarung).

      Ihr Scheidung.org-Team

  67. Tanja sagt:

    Hallo. Mein Mann und ich haben in unsrer Ehe einen Kredit aufgenommen und ich habe als 2. Kreditnehmer unterschrieben. Seit Januar sind wir getrennt und mein Mann hat den Vertrag wohl gestundet und jetzt nach der Stundung 2 Raten schon ausstehen. Ich war aber mit der Stundung nicht einverstanden oder wurde darüber informiert. Kann ich aus dem Vertrag austreten?
    Vielen Dank für eine Antwort.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tanja,

      Sie können die Entlassung aus dem Vertrag gegenüber der kreditgebenden Bank beantragen. Allerdings sind Kreditgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Vertragspartner aus dem Darlehensvertrag zu entlassen – besonders dann nicht, wenn die Vertragserfüllung dadurch gefährdet wäre. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  68. Natalie sagt:

    Hallo,
    ich stehe kurz vor der Scheidung mit meinem Mann. Wir haben beide zusammen 2 Kredite an einem Haus. Er ist alleine Eigentümer aber ich stehe mit im Grundbuch als Mitschuldner. Also gehört mir letztendlich davon nix und die Bank holt sich jedes halbe Jahr, das Geld für das Haus, von meinem Konto. Ich verdiene sehr gut und mein Mann ist arbeitslos , krank geschrieben und will warscheinlich einen auf Frührentner machen. Ich musste ihm auch schon einen Teil meiner Rentenpunkte geben. Jetzt hab ich mir eine Wohnung genommen weil er mir damit gedroht hat , das ich Miete an ihn, als allein Eigentümer zahlen müsste , wenn ich in dem Haus bleiben wollen würde. Wir haben nun unsere Bausparverträge aufgelöst, damit er alleine das Haus abbezahlen kann und ich aus dem Vertrag komme aber die Bank will mich aus dem Vertrag nicht entlassen. Was soll ich nur tun ? Wenn ich das Haus noch abbezahlen muss, kann ich mir die Wohnung nicht mehr leisten. Aber wieder in das Haus will ich auch nicht ziehen , weil er 1. mich nicht lassen würde und 2. will ich ihm keine Miete zahlen wenn ich drin wohne und 3. Will ich dort nicht wieder rein ziehen weil es auf dem Grundstück seiner Eltern steht und die zu ihm halten. Wie kann ich aus der Situation kommen, ohne mein Leben lang für meinen Ex, das Haus wo er vielleicht mit irgendwelchen anderen Frauen drin wohnt ,abzahlen zu müssen ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Natalie,

      im Einzelfall ist die Verrechnung etwaiger Ansprüche im Innenverhältnis möglich. Wir sind jedoch nicht befugt, an dieser Stelle einzelfallbezogene Aussagen zu treffen, da dies unerlaubte Rechtsberatung wäre. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich über Ihre Möglichkeiten aufklären zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  69. Viktoria sagt:

    Hallo.
    Mein Ex Mann und Ich haben vor 3 Jahren ein Haus gebaut, haben ein gemeinsamen Kredit und Grundbucheintrag.
    Ich bin in das Haus nicht eingezogen d.h. ich habe nicht einmal eine Tilgung bezahlt. Er bezahlt von Anfang an das Haus alleine ab. Die Scheidung ist im September. Ich möchte danach aus dem Hauskredit raus. Welche möglichkeiten habe ich um es der Bank zu regeln. Er ist damit einverstanden das ich aus dem Kredit und und Grundbucheintrag raus möchte.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Viktoria,

      ggf. kann gegenüber der kreditgebenden Bank eine Schuldnerentlassung beantragt werden. Diesem Antrag muss ein Kreditgeber aber nicht zwangsläufig folgen, wenn die Tilgung des Kredites dadurch gefährdet wäre. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um Ihre Möglichkeiten diesbezüglich genauer beleuchten zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  70. Kristin sagt:

    Hallo,

    ich habe mit meinem Ex-Mann ein gemeinsames Haus ( Grundbuch 50/50).Den Kredit ( Hälfte des Kaufpreises ) habe ich allein aufgenommen, der andere Teil wurde von meinem Ex-Mann bar erbracht. Die Grundschuld ist auf uns beide als Sicherungsgeber in Höhe meines Kredites eingetragen.Nun wird es zur Teilungsversteigerung kommen, da wir uns nicht einigen können. Meine Frage dazu: Aus dem Versteigerungserlös bedient sich ja zuerst die Bank, der Rest wird geteilt. Hat mein Ex-Mann einen Anspruch auf den hälftigen Versteigerungserlös bzw. kann er mich verklagen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kristin,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Frage an einen Anwalt. Bei einer Teilungsversteigerung kommt zwar zunächst nur der Immobilienteil eines Miteigentümers veräußert, sodass der andere hierdurch keinen Verlust erleidet. Eine rechtliche Einschätzung können wir hierzu an dieser Stelle jedoch nicht abgeben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  71. Sabrina sagt:

    Hallo,
    Meine Frage mein Lebensgefährte hat mit seiner Exfrau seit 3 monaten Geschieden einen gemeinsamen Kredit den sie beide unterschrieben haben seit der trennung zahlt nur er die kreditraten.Jetzt wollte er aber das der kredit gesplittet wird da er nicht einsieht das nur er die schulden begleichen muss es handelt sich da noch über 30.000euro.Kann die bank ein kredit splitten auch wenn die ex frau jetzt nur noch hartz4 bezieht?was muss er tun damit er diese schulden nicht alleine bezahlen muss?vielen dank im vorraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sabrina,

      eine Aufteilung des Kredits wird in der Regel nicht durchgeführt. Im Einzelfall kann eine Entlassung aus dem Kredit beantragt werden. Diesem muss die Bank jedoch nicht stattgeben, vor allem dann nicht, wenn zu befürchten ist, dass die Tilgung hierdurch gefährdet ist. Im Einzelfall kann eine Auflösung im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten vereinbart werden. Raten Sie Ihrem Partner zum Besuch bei einem Anwalt, um den Sachverhalt genau betrachten zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  72. Niklas sagt:

    Hallo,
    Meine Exlebensgefährtin und Ich haben vor 6 Jahren gemeinsam Haus gebaut. Beide stehen zu gleichen Teilen im Grundbuch und haben gemeinsam einen Kredit aufgenommen.
    Da wir uns jetzt getrennt haben ist sie aus dem Haus ausgezogen. Bis auf Kleinigkeiten haben wir soweit eigentlich alles geklärt.
    Sie will, dass ich Ihr die bezahlten Pauschalraten (beinhaltet Kapital und Zinsen) für den Kredit seit Laufzeitbeginn bezahle. Muss ich Ihr die komplette Pauschalrate zahlen oder nur anteilig Kapital. Da Zinsen von Ihr bei Aufnahme des Kredites akzeptiert wurden!?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Niklas,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrer spezifischen Frage an Ihren Anwalt. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen und können auch deshalb keine dezidierte Einschätzung hierzu abgeben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  73. Marzena sagt:

    Hallo, ich weis nicht mehr weiter, mein mann hat sich entschieden mich zu verlassen, von heute auf morgen, so nun stehen wir da mit einem unfertigen Haus das nicht mal von uns bezogen worden ist mit einem schuldenberg von 210000€, wir haben 2 gemeinsame kinder 4 jahre und der andere 7 monate ich seine frau bin noch in elternzeit… so nun stehe ich da mit dem Kindergeld und 300€ erziehungsgeld. Mein mann meinte ich soll mir haus nehmen und das auto und er zahlt noch für die kinder weil er sonst kein Geld mehr hat…. ich weis nicht was ich tun soll oder was mich erwartet beim anwalt. Es steht ein anwalts termin sch wo wir beide ohne Streit hinwollen. Ich hab das Gefühl das es sich einfach aus der Affäre zichen möchte.

    Gruß marzena

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marzena,

      sollten Sie sich im gemeinsamen Gespräch mit einem Anwalt nicht gut beraten fühlen, wenden Sie sich Ihrerseits an einen Rechtsbeistand, bei dem Sie sich umfassend über die Scheidungsfolgen beraten lassen können. Dieser kann zudem Ihre Interessen ggf. besser vertreten und Sie auch über mögliche Ansprüche aufklären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  74. Pia sagt:

    Hallo zusammen,
    Ex-Ehefrau meines Ehemannes besitzt ein Haus was nun vor dem Verkauf steht. Für dieses Haus hat mein Ehemann ca. 10 Jahre lang alleine Darlehen an Bank bezahlt, auch nach der Trennung/Scheidung. Er wohnte nicht dort und hatte ebenfalls keinen Schlüssel. Die Ex-Ehefrau ist arbeitslos, somit hat sie nie irgendwelche Kosten für das Haus getragen, allerdings steht sie alleine im Grundbuch. Vor der Scheidung (der Prozess hat Jahre lang gedauert) hat mein Ehemann Kindesunterhalt und die Miete/Darlehen direkt an die Ex bezahlt, sie hat dann die Zahlung für das Haus an die Bank vorgenommen.

    Nun haben wir rausgefunden, dass sie im Januar 2017 zu ihrem neuen Freund gezogen ist und für das Haus keine Zahlung mehr getätigt hat. Sie hat dies auch schriftlich zugegeben. D.h. sie hat monatlich 1300 Euro für das Haus kassiert und für private Nutzung ausgegeben. Für das Haus wurde nun angeblich ein neuer Besitzer gefunden.

    Ebenfalls haben wir rausgefunden, dass ein weiterer Ex-Freund von ihr, mindestens 3-4 Jahre im Haus umsonst gelebt hat, wovon mein Ehemann auch nichts wusste. Diese Dame hat sowohl vom Exfreund, als auch von dem neuen Freund je ein Kind….

    Frage: was machen wir nun? Können wir gerichtlich vor der Ex-Ehefrau gehen und die Zahlung zurückverlangen? Denn irgendwie ist es ja Diebstahl, da die Zahlung für die Bank gedacht war. Die Bank hat sie ebenfalls aufgefordert die Nachzahlung schnellstmöglich zu leisten, was sie nicht machen kann, da sie kein Geld hat, Ihr Konto ist fast permanent im Minus. Arbeiten muss sie auch nicht, da sie einen 2 jährigen und ein 1 Monat altes Baby betreut. Sie finanziert sich sozusagen vom Kindergeld (4 Kinder), Kindesunterhalt von 3 unterschiedlichen Männern und Ehegattenunterhalt von 2 Männern.

    Für einen Ratschlag wären wir Ihnen sehr dankbar.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Pia,

      wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen. Wenden Sie sich hierzu bitte an einen Anwalt. Dieser kann Sie über Ihre möglichen Chancen aufklären, eine Entschädigung von der Betroffenen zu erhalten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  75. Anna sagt:

    Hallo, mein Mann und ich haben vor 2 Jahren einen Kredit aufgenommen. Er bezahlt den Kredit mit einer monatlichen Rate von 460 Euro. Laufzeit 10 Jahre. Ich möchte mich von ihm trennen und hätte eine Frage? Mir gehört alleine das Haus. Mein Mann müsste ausziehen, ich möchte den Kredit alleine abbezahlen.Habe ich die Möglichkeit die Raten zu senken und die Laufzeit zu verlängern?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anna,

      bitte wenden Sie sich hierzu bitte an den Kreditgeber. Ggf. kann dieser einer Abänderung der Vertragsbestimmungen zustimmen. Er ist grundsätzlich jedoch nicht dazu verpflichtet.

      Ihr Scheidung.org-Team

  76. Katharina sagt:

    Hallo,
    mein Exmann und ich haben gemeinsam 2011 eine Wohnung gekauft, beide stehen im Grundbuch und beide im Kredit. Der Kredit mit festem Zins läuft bis 2021. Ich denke vorher habe ich keine Chance aus dem Kredit zu kommen oder doch? Wie ist es danach, mein Exmann zahlt bereits seit meinem Auszug aus der Wohnung in 2014 alleine den Kredit. Kann man dann neu mit der Bank verhandeln, dass ich dann raus komme oder geht das nur durch Umschuldung auf eine andere Bank?
    Weiterhin wie kann ich mich Absichern, dass ich nicht mehr belangt werde, da ich jetzt ein Kind habe mit meinem neuen Partner?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Katharina,

      bitte wenden Sie sich direkt an den Kreditgeber. Unter Umständen kann dieser einer Kreditentlassung zustimmen, muss es aber grundsätzlich nicht, wenn er dadurch die Tilgung der Schulden gefährdet sieht. Ggf. können auch im Innenverhältnis entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Dies und weitere Fragen kann Ihnen ggf. auch Ihr Anwalt beantworten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  77. Judith B sagt:

    Hallo!
    Mein Mann brachte hohe Schulden mit in die Ehe die wir gemeinsam zurück bezahlen. Kann ich bei der Scheidung ein Teil dieses Geldes zurück verlangen. Vielen Dank im voraus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Judith,

      die Rückforderung von in die Ehe eingebrachten Summen kann ggf. dann erfolgen, wenn eine etwaige Einigung hierüber im Voraus getroffen wurde, die die Behandlung im Scheidungsfalle berücksichtigt. Ggf. kann auch eine einvernehmliche Regelung getroffen werden. Wenden Sie sich für die Klärung bitte an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

    2. Richard sagt:

      Ich hätte eine Frage. Meine Frau hat ein Haus geerbt und steht alleine im Grundbuch. Wir haben einen Kredit bei der Bank aufgenommen und wollen uns jetzt scheiden lassen. Wie komme ich aus dem Kreditvertrag? Sie möchte ja nicht mal zur Bank gehen. Privatinsolvenz?

      1. scheidung.org sagt:

        Hallo Richard,

        Kreditgeber sind grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Kreditnehmer aus dem Vertrag zu entlassen, insbesondere dann nicht, wenn die Tilgung der Schuldenlast dadurch gefährdet wäre. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, wie Sie ggf. vorgehen können.

        Ihr Scheidung.org-Team

  78. Kathrin sagt:

    Hallo!
    Wir haben ein Haus. Wir stehen beide im Grundbuch und auch beide im Kreditvertrag
    Wir stehen vor der Trennung und ich möchte mit den Kindern im Haus wohnen bleiben.
    Wird es sehr schwierig werden die Bank davon zu überzeugen bzw. macht die Bank es mit, wenn ich allein im Kreditvertrag bleibe und auch im Grundbuch?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kathrin,

      das lässt sich nicht pauschal vorhersehen. Grundsätzlich sind Kreditgeber nicht verpflichtet, Gesamtschuldner aus den Verträgen zu entlassen – insbesondere dann nicht, wenn die Tilgung gefährdet wäre. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Möglichkeiten Ihnen im Falle einer Scheidung gegeben sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  79. Susi sagt:

    hallo
    A und B stehen im Grundbuch für eine Immobilie
    A und B haben einen Kredit bei der Bank mit einem Bürgen C
    A und C sind verwand
    was geschied bei einer Trennung
    A und B möchten in der Immobilie wohnen bleiben
    B könnte sich einen auszug mit den beiden Kindern vorstellen
    Wer muss was zahlen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Susi,

      Ehegatten können sich bei einer Scheidung außergerichtlich und einvernehmlich dahingehend einigen, wie mit einer gemeinsamen Immobilie verfahren werden soll – auch was die finanziellen Belastungen angeht. Will einer der Ehegatten das Eigentum zugunsten des anderen aufheben, kann ersterer in der Regel einen Ausgleichsanspruch geltend machen, der sich am Eigentumsanteil orientiert. Bei einer gemeinsamen Kreditverbindlichkeit kann auch diese einbezogen werden.

      Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Vereinbarungen im Einzelfall sinnvoll erscheinen und machbar wären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  80. Kajphas sagt:

    Hallo!
    Mein zukünftiger EXMANN hat vor unserer Ehe einen Kredit aufgenommen, während der Ehe hat er ihn bis heute immer wieder verlängert. Seit vier Jahren leben wir getrennt Seitennamen Jahr sind wir offiziell getrennt lebend. Nun will er den Kredit abrechnen lassen bei dem Unterhalt. Kann er das?
    Danke….

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kajphas,

      ggf. kann auch ein Kredit bei der Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens berücksichtigt werden. In der Regel ist ein Ehegatte jedoch nicht verpflichtet, die alleinigen Schulden seines Partners abzutragen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt klären zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  81. Chriso sagt:

    Hey,

    Ich trennte mich im letzten Jahr von meiner Frau. Da ich das ganze in einem vernünftigen und gütlichen Rahmen abwickeln wollte, habe ich meiner noch Ehefrau zugesichert ihr in jeder Hinsicht zu helfen. Im Dezember des letzten Jahres, nach dem das Gemeinsame Wohnhaus verkauft wurde blieb einen Restschuldbetrag in nicht unerheblicher summe, die es zu zahlen gilt. Die Rate liegt bei ca 200€. Da wir uns darauf einigten das ich diesen Kredit vorerst alleine Zahlte, im ausgleich des Trennungsunterhaltes, bat mich meine Frau um ein gemeinsames Treffen. Bei diesem Treffen teilte meine Frau mir mit, das sie Angst habe, ich würde dieses Geld nach erfolgter Scheidung zurück verlangen. Sie Sagte, Sie habe ein Schreiben dabei welches dazu diene das ich mich dazu verpflichte oder zustimme diese Zahlung nicht zurück zu fordern. Ich unterschrieb dann das Papier welches sich als Gewaltiger Fehler herausstellte, da dieses Schreiben so verfasst war, das ich nun quasi mich dazu verpflichtet habe diesen Kredit alleine zu zahlen. Ich teilte meiner Frau dieses noch am selben Tag mit und wir setzten uns erneut zusammen,besprachen die Situation. Sie zeigte sich verständnisvoll und wir zerrissen das Schreiben. Sie teilte mir auch per WhatsApp mit das die Gesamtschuld nie teil dieser Vereinbarung sein sollte. Es kam wie es kommen musste, meine Frau trug dieses Ihrer Anwältin vor und beruft sich jetzt auf diese Vereinbarung und weigert sich zu Zahlen. Wir sind beide eingetragene Kreditnehmer bei der Bank, welche mir auch mitteilte das im falle des Verzuges beide Kreditnehmer haften. Jedoch habe ich die Befürchtung, Sie fordert das Geld dann bei mir zurück, hat Sie damit erfolg? Ist eine solche Vereinbarung überhaupt Rechtskräftig?
    Ich danke für jede Antwort.
    LG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Chriso,

      nicht notariell beurkundete Vereinbarungen zwischen Ehegatten zu den Scheidungsfolgen sind häufig nicht rechtswirksam bzw. anfechtbar, zumal die Existenz einer entsprechenden Abmachung nach Vernichtung des Schreibens ggf. anzuzweifeln wäre. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um den Sachverhalt in Ihrem Fall genauer prüfen zu lassen und zu erörtern, inwieweit die Forderungen Ihrer Frau Bestand haben können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  82. Daniel sagt:

    Hallo,

    meine Ex Lebensgefährtin und ich haben 2014 einen gemeinsamen Kredit (beide stehen 50:50 im Kreditvertrag) für eine Eigentumswohnung aufgenommen. Im März 2017 ist sie ausgezogen. Ich bin der Wohnung geblieben und zahle den Kredit allein.
    Wir beabsichtigen die Wohnung jetzt gewinnbringend zu verkaufen.

    Die Bank hat sie nicht aus dem Vertrag gelassen.

    Bis März 2017 bin ich bereit ihren Anteil der Tilgung an die Bank an sie auszuzahlen. Nun ist sie allerdings der Meinung, dass sie auch weiter Anspruch an der Tilgung nach März 2017 hat, obwohl ich den Kreditvertrag incl. Hausgeld seit der Trennung allein gezahlt hab.
    Sie gibt vor, dass ich „ihre 50 Prozent der Tilgung“ als Miete an sie ansehen soll. Einen Mietvertrag haben wir nie gemacht.

    Hat sie tatsächlich Anspruch auf die Tilgungssumme nach ihrem Auszug?

    Ich bin dankbar für jede Antwort
    Beste Grüße Daniel

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Daniel,

      die Rückforderung geleisteter Ausgaben ist in der Regel nur bei schriftlicher und rechtswirksamer Einigung hierüber möglich. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Sonderfall genau bewerten zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  83. Exa sagt:

    Hallo,
    vor der Trennung als Eheleute ein Auto gekauft und per Kredit finanziert. Den Kauf- und Kreditvertrag habe nur ich unterschrieben. Somit hafte ich alleine für den Kredit und die Sache, richtig? Bürgschaft liegt nicht vor.
    LG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Exa,

      in Haftung genommen werden kann in der Regel nur der gemäß Darlehensvertrag ausgewiesene Alleinschuldner, soweit vertraglich nichts anderes geregelt ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  84. Heidrun sagt:

    Hallo,

    lebe seit Mai 2015 von meinem Mann getrennt, nach drei mal Auszug, und drei mal Einzug um unsere Ehe noch zu kitten sind gescheitert. Aus einem Grund, den ich eigentlich für klärbar hielt und Versprechungen meines Mannes geglaubt habe.
    Grund: 2003 bekam mein Mann von seinen Eltern das Haus in dem wir seit unserer Heirat 1983 mitwohnten in einem Schenkungsvertrag überschrieben.
    1. alleiniger Hausbesitzer mein Mann, nach seinem Tod unsere Tochter,
    2. sollten ihm und meiner Tochter etwas zustoßen fällt es an seine Eltern zurück
    falls diese noch leben.
    3. leben diese nicht mehr, dann an seinen Bruder und seine Schwester zu gleichen
    Teilen. usw
    4. ich als seine Ehefrau wurde nicht bedacht und meine Versorgung vollkommen
    ausser acht gelassen. also ich bekomme nichts, und derjenige der das Haus dann hat
    kann mich hinauswerfen.
    das ist der Hauptgrund das unsere Ehe zum scheitern verurteilt hat, da ich meinen Mann gebeten habe, dies doch bitte zu regeln, damit ich keine Zukunftsängste mehr
    haben muss. Kredit habe ich auch mit unterschrieben, um die Geschwister auszubezaheln und für Renovierungen, jedesmal hat er versprochen bei einem Notar alles zu regeln.
    Aber nun stehe ich alleine da, und kommt es zum fall der fälle und ihm würde etwas
    zustoßen habe ich diesen Kredit am hals.
    was kann ich tun bin verzweifelt. die Scheidung will ich dieses jahr auf jede fall noch
    einreichen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Heidrun,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt, um mögliche Ansprüche im Falle der Scheidung genauer prüfen zu lassen – auch bezüglich des Hauses und des gemeinsamen Kredites.

      Ihr Scheidung.org-Team

  85. Karola sagt:

    Hallo,
    ich habe ein großes Problem. Wir sind seit 2012 geschieden und hatten 2008 einen Bausparkredit aufgenommen zum Badumbau. Das Haus gehört meinem Exmann und ich stand auch nicht im Grundbuch mit drin. Ich bin im Februar 2010 ausgezogen, er hat da es sein Haus ist den kredit weiter bezahlt. Nun hat er das Haus im Oktober verkauft und ich bekam post von der Bausparkasse, daß er nicht mehr zahlt und das ich ja mit im Vertrag stehe. Kann ich mich zumindest etwas dagegen wehren? Er hat ja auch das gesamte Geld für das haus eingeheimst. Für eine Idee wäre ich sehr dankbar. Könnte mir ein Anwalt helfen? MfG Karo

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Karola,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser kann Ihnen bei der Durchsetzung der Forderung gegenüber Ihrem Mann behilflich sein. Gegenüber der Bank ist eine Abwendung der Ansprüche hingegen schwieriger zu gestalten, da Gesamtschuldner jeweils für die gesamte Kredithöhe haften und so bei Zahlungsverzug in Haftung genommen werden dürfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  86. Claudia sagt:

    Hallo, mein Mann wird sich von uns (mir + Kind 3Jahre) trennen. Er hat in der Ehe ein Auto angeschafft. Daher möchte er den Kredit dafür beim Trennungsunterhalt abziehen. Das Auto wurde zu 90 % beruflich genutzt durch ihn. Ich habe ein eigenes Auto. Ich hatte erst in Erwägung gezogen, das Auto zu verkaufen um die Schulden (Kredit) zu mindern und das er sich ein günstigeres Auto anschafft. Nun hat er letzte Woche ein neues Bankkonto eröffnet und hat bei der Hausbank den Autokredit bei der Autobank ablösen lassen. Somit hat er nun den Kredit bei der Hausbank, zwar günstigere Raten aber 3 Jahre längere Laufzeit. Und er hat allein für den Kredit unterschrieben. Kann er dann die Raten für den Kredit, den er ohne mein wissen abgeschlossen hat dennoch beim Netto für die Unterhaltsberechnung abziehen? Es ist ja somit kein gemeinsamer Kredit mehr.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Claudia,

      Belastungen können im Einzelfall bei der Bereinigung des Nettoeinkommens berücksichtigt werden. Dies betrifft jedoch grundsätzlich nicht sämtliche Belastungen. Weitere Infos erhalten Sie auf folgender Seite: https://www.scheidung.org/bereinigtes-nettoeinkommen/

      Ihr Scheidung.org-Team

  87. Simone sagt:

    Eine Frage bei meinem Fall…wir sind geschieden ,haben ein Haus gebaut wo wir noch verheiratet waren …beide Kreditnehmer…ich habe ein Notarvertrag und Erbvertrag …wo alles genau geregelt wurde…Wohnrecht auf Lebenszeit und das mein X Mann für die Hälfte der Raten monatlich aufkommt u.s.w … leider bezahlt ER keinen Cent … nun hat ER mit seiner neuen Freundin ein Haus gebaut …Anwalt ist bereits eingeschaltet…, ….was könnten sie mir noch Raten ,damit mein X Mann die angelaufenen Schulden bezahlt …die Bank entlässt ihn auch nicht aus unseren Kreditvertrag

    LG SIMONE

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Simone,

      bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an Ihren Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  88. Ralf sagt:

    Hallo,

    meine Frage ist, wie folgender Umstand bei der Ausgleichszahlung berücksichtigt wird:

    – der Kredit für ein Haus wurde gemeinsam vor der Ehe aufgenommen (2001)
    – Umbau (es war ein altes Haus) und Einzug erfolgte nur vom Ehemann wegen zwischenzeitlicher Trennung (2002)
    – Einzug ins Haus und Beteiligung an der Zahlung des Kredites der Ehefrau erfolgte erst 2003
    – Ehe wurde dann 2004 geschlossen
    – 2005 kamen 2 Kinder zur Welt
    – 2015 erfolgte die Trennung, seit dem zahlte wieder nur der Ehemann den Kredit

    Vielen Dank.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ralf,

      bitte wenden Sie sich für eine juristische Bewertung an Ihren Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  89. Janine sagt:

    Hallo,

    mein Partner ist mittlerweile geschieden und lebt mit seinen beiden Kindern im Haus, welches er und seine Exfrau mal gemeinsam gekauft haben.
    Sie ist vor 2 Jahren ausgezogen, in eine neue Beziehung.
    Er lebt seither dort alleine, bezahlt den Hauskreidit alleine (stehen aber beide im Kredit & Grundbuch).
    Das Haus hat einen Anbau der derzeit vermietet ist, die jetzigen Mieter haben gekündig und ziehen aus.
    Durch die Vermietung wird die Finanzierung des Hauses bedient.
    Darf er mir die Einliegerwohnung alleine vermieten, oder bedarf es der Zustimmung des Ex-Partners?
    Kann sie es verbieten /Verhindern?
    Stichtwort „Alleine Nutzungsüberlassung, hat nach 6 Monaten keine Rückkehr beansprucht.

    Vielen Dank für eine Antwort :-)

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Janine,

      dies können wir an dieser Stelle nicht abschließend beurteilen, da wir nicht befugt sind, hier Rechtsberatung zu erteilen. Bitte wenden Sie sich zur rechtlichen Einschätzung deshalb ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  90. Ralf sagt:

    Hallo!
    Meine Frau und ich werden uns scheiden lassen und sind seit 2 Monaten im Trennungsjahr. Ich bin ausgezogen und meine Frau lebt mit den beiden Kindern (15 Jahre und 17 Jahre) in dem gemeinsamen Haus (stehen beide im Grundbuch).
    Ich zahle weiterhin den Kredit für das Haus und wird auf die Unterhaltszahlung angerechnet.
    Meine Fragen:
    1. Ist das so rechtens das ich ausgezogen bin, den Kredit zahle und meine Frau umsonst drin wohnen bleibt ??
    2. Was passiert mit dem Kredit nach der Scheidung (Halbe / Halbe) ??
    3 Wenn meine Frau mit den Kindern nach der Scheidung im Haus wohnen bleibt und ich den Kredit bezahle, kann ich dann Miete verlangen ??
    4. Meine Frau will im Garten etwas verändern und ich soll die Kosten zur Hälfte mittragen. Ich will das aber nicht. Kann / Darf Sie überhaupt etwas ändern ohne meine Zustimmung ??

    Danke vorab und Gruß
    Ralf

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ralf,

      ggf. kann ein entsprechender Wohnwertvorteil bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden. Die Behandlung des Kredites richtet sich danach, ob beide Ehegatten als Gesamtschuldner gegenüber dem kreditgebenden Institut auftreten bzw. welche Regelungen im Einzelnen getroffen werden. Zudem können Ehegatten sich relativ frei darüber einigen, wie in Bezug auf die Scheidungsfolgen verfahren werden soll. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Regelungen in Ihrem Fall sinnvoll und durchsetzbar wären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  91. Albine sagt:

    wir haben unserer Tochter und ihrem Mann einen Kredit über 20.000 € gewährt.
    Als ein Baby kam und unsere Tochter nicht mehr arbeiten ging, haben wir die Rückzahlung ruhen lassen. Bis jetzt wurden 3.300€ zurückgezahlt. Jetzt lässt sich unsere Tochter scheiden. Können wir von unserem Schwiegersohn die verbleibende Hälfte des Kredits zurückverlangen?
    Danke und viele Grüße

  92. Fabian sagt:

    Hallo,
    mein Exfrau und ich haben uns eine Haus gekauft ohne Eigenkapital. Finanziert wird über zwei Bausparer. Sie zieht jetzt aus meine Elter würden ihren Bausparer übernehmen, was muss ihr ausgezahlt werden nur die bisher getilgte Summe oder die getilgte Summe plus Zinsen.

  93. Jane sagt:

    Hallo,
    ich bräuchte dringend einen Tipp. Das Haus, für das ich Alleineigentümerin bin, dient noch für einen Kredit, den mein Ex als alleiniger Kreditnehmer hat, als Sicherheit. Wir sind rechtskräftig geschieden und wie gesagt, das Haus gehört mir nun allein. Die Absicherung wurde vor Jahren von mir unterschrieben, als wir noch verheiratet waren. Wie kann ich mein Haus aus der Absicherung für den Kredit von meinem Ex bekommen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jane,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um prüfen zu lassen, inwiefern eine Entlassung aus dem Kreditvertrag/aus der Bürgschaft möglich ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  94. lu sagt:

    wir haben 3 Darlehensverträge für unser Haus . In 2 stehen wir jeweils beide drin und in einem stehe ich alleine drin. Was passiert nach der Scheidung wen wir das Haus Verkaufen? Darlehen 1und 2= 80000 und 60000euro und in dem 3. Darlehen stehe ich alleine mit 60000euro…… Verkaufswert ca. 250000euro

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lu,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung der Folgesachen und möglicher Ansprüche im Trennungsfalle an einen Anwalt. Eine Klärung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  95. Mariana sagt:

    Habe auch eine Frage,
    Mein Mann und ich haben eine Eigentumswohnung die 50:50 im Grundbuch aufgeteilt ist, der Kredit läuft auch auf uns beide. Er ist gezwungener Maßen ausgezogen da ich einen einstweilige Verfügung wegen häuslicher Gewalt erlassen musste.

    Nun würde ich gerne die Immobilie behalten, schon alleine wegen unserer Kinder, auch würde ich den Kredit dann alleine abbezahlen falls er sich aus dem Grundbuch streichen lässt und natürlich auch aus dem Kreditvertrag (neuen Bürger für die Bank hätte ich auch).

    Meine Frage ist ist eine Auszahlung als Entschädigung an den der auszieht Pflicht? Ich verstehe den Sinn dahinter nicht, da die Eigentumswohnung ja nicht abbezahlt ist. Was genau bzw. wieviel muss man dem anderen ausbezahlen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mariana,

      Infos zum Umgang mit Immobilieneigentum bei Scheidung finden Sie u. a. auf folgender Seite: https://www.scheidung.org/haus/

      Wie hoch der Ausgleichsanspruch in Ihrem Falle ausfallen könnte, kann Ihnen Ihr Anwalt erläutern.

      Ihr Scheidung.org-Team

  96. Monika K. sagt:

    Guten Tag,
    meine Frage betrifft einen Kreditvertrag, den ein Autohaus vermittelt hat. Zu dem Zeitpunkt war ich bei einer Reha jedoch in der Stadt unseres Wohnortes. Mein Mann stimmte diesem Kredit zu, konnte aber keine Unterschrift aufgrund einer Privatinsolvenz aufnehmen. Er kam mit den Unterlagen in die Reha-Klinik und ich hatte weder Besuchszeit noch durfte ich Besuch empfangen. Er verlangte eine Unterschrift, meinte es wäre alles in Ordnung und ich könnte ihm vertrauen. Durch diesen Kredit könnten wir die Reparatur für das Auto bezahlen. Ich hatte keine Möglichkeit mir den Vertrag durchzulesen und er wollte ihn auch wieder mitnehmen, damit er das Auto an diesem Tag noch erhält.
    Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit diesen Kreditvertrag ihm zu überschreiben? Die Privatinsolvenz ist vor Jahren beendet und wir stehen kurz vor der Scheidung. Mein Mann ist mit der Überschreibung einverstanden.
    mfG
    Monika K.

  97. Sven H. sagt:

    Guten Tag,
    meine Frage betrifft einen Kredit den wir beide Unterzeichnet haben um das Haus was meine Ex-Frau erben wird um zu Bauen. Wir haben beide den Kredit aufgenommen, es steht aber keiner von ums im Grundbuch da das Haus dem Vater meiner Ex-Frau gehört. Wir haben das Obergeschoß ausgebaut und vergrößert.
    Ich zahle jeden Monat den Abtrag für den Kredit und meine Ex-Frau wohnt in dieser Angebauten Wohnung.
    Wie kann ich sie dazu bekommen die Wohnung wenn sie die nutzt auch zu Zahlen bzw. aus diesem Kredit selbst heraus kommen.
    Sie weigert sich irgendwelche Zahlungen zu übernehmen.
    Wohnt aber in dem Haus für das ich monatlich die Raten zahle obwohl wir beide die Kreditnehmer sind.
    Ich würde mich sehr über eine Antwort ihrerseits freuen.

    mit freundlichem Gruß
    Sven H.

  98. Eugen sagt:

    Guten Tag,
    eine kurze Frage.
    Wenn ein Ehepartner verstirbt und die Immobilie noch gar nicht abbezahlt ist.
    Die Kinder erben ein viertel der Immobilie und Kreditverbindlichkeiten. Der Witwer zahlt die Immobilie komplett ab. Die Kinder sind jedoch Miteigentümer von komplett fremdfinanzierten Immobilie. Lassen sich die Kinder aus dem Grundbuch austragen?
    Denn die Immobilie wurde kurz vor dem Tod der Ehegattin erworben und somit vollständig fremdfinanziert.
    Vielen Dank im Voraus!
    MbG
    Eugen

  99. Monika sagt:

    Wir leben seit kurzem getrennt. Nach Streit bin ich aus dem Haus ausgezogen.Er will mir „alles „nehmen was ich habe.Sein Plan. Er zahlt seine Hälfte des Hauskredites nicht ab.Läßt es auf Pfändung ankommen.Kurz vor Pfändungstermin will er kompletten Kredit bei der Bank tilgen.Mittels Verwandten.Hauswert 300 000 -Schulden 70.000 Selbst Versteigerung würde er mitmachen. Belastung monatlich 600.- Was kann ich tun

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Monika,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um sich über über die Scheidungsfolgen sowie Ihre rechte und Pflichten informieren zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  100. Karl sagt:

    Frage. Meine Frau steht alleine im Grundbuch. Den Kredit Vertrag für das gemeinsame Haus haben wir beide unterschrieben. Die monatliche Rate wird gänzlich von mir alleine bezahlt. Wer bekommt das Haus nach der Scheidung? Sie möchte bleiben, kann sich aber die monatliche Rate nicht leisten. Wie komme ich aus dem Kreditvertrag raus?

  101. Anton sagt:

    Guten Tag,
    seit 2014 verheiratet und keine Kinder, Zugewinngemeinschaft. Haben 2018 eine Immobilie gekauft, Darlehensvertrag nur auf Ehemann abgeschlossen, jedoch stehen beide im Grundbuch. Werden im Falle einer Scheidung auch die Schulden zu 50%/50% geteilt oder haftet der Ehemann alleine? Die Immobilie soll verkauft werden.
    Danke für Ihre Auskunft

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anton,

      für Immobiliendarlehen haftet in der Regel nur der Darlehensnehmer.

      Ihr Scheidung.org-Team

  102. Fragerunde sagt:

    Hallo zusammen,
    wir haben einen Kredit für das Elternhaus meiner noch Ehefrau aufgenommen. Im Grundbuch stehen ihre Mutter sowie Sie selbt. Den Kreditvertrag haben meine noch Ehefrau und ich unterzeichnet.
    Nun sind wir im Trennungsjahr, sie lebt mit ihrem neuen und ihrer Mutter weiterhin im Haus. Ich will mit der ganzen Sache allerdings nichts mehr zu tun haben & sie ist nicht willig, auf der Bank etwas zu veranlassen – was kann ich tun ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Fragerunde,

      bitte wenden Sie sich an die Bank, um zu klären, unter welchen Umständen Sie aus dem Kreditvertrag entlassen werden können. Auch Ihr Anwalt kann Ihnen im Zweifel diesbezüglich hilfreiche Einschätzungen geben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  103. Marcel sagt:

    Hallo

    Ich habe mir meiner Noch Frau einen PrivatKredit. Wir haben uns davon eine Eigentumswohnung in Kaliningrad gekauft. Das Geld wurde an die Mutter meiner Noch Frau überwiesen. Diese hat dann die Wohnung gekauft und ist Eigentümerin. Sie hat ein Testament angesetzt, dass wir beide die Eigentümer werden, wenn sie verstirbt. Ich selbst möchte den Kredit nicht weiter erzählen. Bin aber der wesentlich bessere Verdienen und habe den Kredit erst ermöglicht. Ich möchte die Wohnung nicht und meine Nochfrau soll die Raten allein bezahlen, ich verzichte auf die Wohnung. Sie möchte natürlich die Wohnung nicht verkaufen, da ihre Mutter darin wohnt. Die Raten möchte meine Nochfrau nicht allein bezahlen, da sie dies ihrer Aussage nicht alleine stemmen kann. Was können Sie empfehlen? Was wäre ratsam?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marcel,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um Ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen. In der Regel haften die Kreditnehmer jeweils in voller Höhe für den Kreditvertrag. Kreditgeber sind in der Regel auch nicht verpflichtet, einen der Vertragspartner aus dem Kreditvertrag zu entlassen. Ggf. können aber Vereinbarungen im Innenverhältnis getroffen werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  104. Michael sagt:

    Hallo.
    Meine Noch Ehefrau und ich haben vor Jahren ein Haus gekauft,beide stehen wir im Grundbuch. Aber den Immobilienkredit haben nur ich und meine Mutter unterschrieben, da damals noch ein Schufaeintrag meine Frau bestand. Wir werden uns trennen. Wer muss den Kredit nun bezahlen wenn sie nicht will das ich das Haus verkaufe. Sie steht ja mit im Grundbuch.
    Liebe Grüße und ich hoffe auf eine Antwort.

  105. Daniel sagt:

    Hallo,

    meine Noch-Ehefrau und ich haben vor einigen Jahren ein Haus gebaut. Der Kredit dazu wird noch abbezahlt. Im Scheidungsverfahren möchte Sie, dass ich den Kredit alleine tilge, Sie mit unserem gemeinsamen Sohn (13) im Haus wohnen bleibt. Dafür verzichtet Sie auf Ehegattenunterhaltszahlung.
    Wie läuft das, wenn der Kredit komplett getilgt wurde bzw. bis es soweit ist? Könnte ich Miete verlangen? Oder könnte ich darauf bestehen, dass das Haus irgendwann verkauft wird?
    Im Grundbuch sind wir Beide als Eigentümer eingetragen und bei der Bank als Kreditnehmer auch.

    Viele Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Daniel,

      bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  106. ergin sagt:

    Hallo hätte iene Frage und zwar vor ca 6 jahren hatten wir ein kredit aufenohmen,zur Freizuverfugung ca 30000€ ,jetzt wollen wir trennen ,aber den kredit haben wir zusammen unterschrieben ,kann ich zB sagen der noch bestehende Xsumme soll aufgeteilt werden usw

  107. Julia sagt:

    Mein Mann hat nach der Trennung einen Kredit für eine Solaranlage auf dem Dach aufgenommen, wissentlich, dass er unterhaltspflichtig ist.
    Recht hoher monatl. Abschlag.
    Darf dieser Kredit berücksichtigt werden? Gibt es vielleicht Urteile?

    Vielen Dank im Voraus. Schöne Grüße, Julia

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Julia,

      bitte wenden Sie sich für die Klärung spezifischer Fälle an einen Anwalt. Eine rechtliche Einschätzung hierzu ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  108. Giuseppe sagt:

    Guten Tag
    Ich habe für den Kauf meines Fahrzeugs einen Privatkredit bei einer Bank aufgenommen. Ich wohnte noch in der gemeinsamen Wohnung, wir waren aber schon inoffiziell getrennt. Ich alleine habe die Kreditpapiere unterzeichnet und ich alleine habe die monatlichen Raten dafür bezahlt. Nach dem Verkauf unserer gemeinsamen Wohnung konnte ich den Kredit restlos zurückzahlen. Nun sind wir in der Scheidung und meine Noch-Ehefrau möchte die Hälfte des Wertes meines Autos.
    Kann Sie dies verlangen?
    Danke und liebe Grüsse

  109. Jana sagt:

    Guten Morgen,
    mein Mann und ich waren 8 3/4 Jahre zusammen und davon 2 3/4 Jahre verheiratet. Das Haus hat er vorher schon gebaut. Als ich zu ihm gezogen bin habe ich „Miete“ gezahlt. Nach der Hochzeit hatten wir ein gemeinsames Konto von dem die Tilgung der Kredite für das Haus abbezahlt wurden. Habe ich einen Anspruch auf einen Teil des Geldes welches zur Tilgung der Darlehen dient im Zeitraum unserer Ehe?
    Vielen lieben Dank im Voraus und viele Grüße
    Jana

  110. Juergen sagt:

    Hallo! Meine Frau ist vor vielen Jahren verstorben. 2019 habe ich einen Privatkredit aufgenommen. Nun wollte ich wieder heiraten. Aber meine neue Lebenskameradin hat Angst, dass sie meinen Kredit weiter abzahlen muss, sollte ich einmal ploetzlich sterben! Oder muss sie sich keine Sorgen machen?

    Viele Gruesse
    Juergen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Juergen,

      grundsätzlich haftet zunächst nur der Kreditnehmer. Kommt es jedoch zum Erbfall, dann fallen auch Schulden des Verstorbenen in die Erbmasse hinein. Die Erben können dann also ggf. auch für Verbindlichkeiten des Erblassers eintreten müssen, wenn sie das Erbe annehmen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  111. Kerstin sagt:

    Hallo, ich habe mein Elternhaus in meiner Ehe überschrieben bekommen und mein Mann und ich haben dann das Haus erweitert (gemeinsames Darlehen). Wir haben uns vor 3 Jahren getrennt, er ist ausgezogen und ich habe das Darlehen alleine weiter bezahlt. Nun habe ich das Haus verkauft und wir reden darüber, was ihm denn nun zustünde (Zugewinn). Meine Aussage, dass ich ja nun 3 Jahre alleine das Darlehen bezahlt habe und diesen Betrag wir doch dann abziehen müssten, beantwortete er mit: Dann müssten wir seine Mietzahlungen auch abziehen. Denn er ist ja nicht freiwillig ausgezogen, es war ja MEIN Wunsch. Hat er damit Recht? Vielen Dank für eine Antwort im Voraus, viele Grüße, Kerstin

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kerstin,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um prüfen zu lassen, in welchem Umfang die Kostenpunkte beim Zugewinnausgleich Berücksichtigung finden können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  112. Anna sagt:

    Hallo,
    mein Mann und ich haben im Juli 2018 ein Haus gemeinsam gekauft und gemeinsam finanziert. Im Juli 2019 haben wir dann geheiratet – ohne Ehevertrag.
    Nun haben wir uns getrennt und er wird in den nächsten Wochen ausziehen, da er nicht im Haus wohnen bleiben möchte.
    Während der Ehe wurden keine Modernisierungen etc. durchgeführt, es wurde lediglich der Garten etwas auf Vordermann gebracht und 1-2 Kommoden und Regale gekauft.
    – Was steht mir bzw. meinem Mann nun zu? Muss ich etwas beachten?
    – Inwieweit ist eine nicht realisierte Wertsteigerung Gegenstand des Zugewinns?
    – es wurden 25.000€ mehr zu Eigenleistungen etc. aufgenommen. Aus der Finanzierung bestehen noch 3.500 Euro Eigenkapital, welche nicht verwendet worden (die Finanzierung soll auf meinen Namen weiterlaufen inkl. Zinsen) welchen Anspruch hat mein noch Ehemann?

    Vielen Dank und LG

  113. Lars sagt:

    Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage, welche Sie mir mit Sicherheit schnell beantworten können.
    Meine Ex-Frau und ich sind seit gut 2 Jahren geschieden. Sie lebt mit unseren gemeinsamen Kindern in dem gebauten Haus, wo wir beide als Kreditnehmer gegenüber der Bank haften. Lt. dem Scheidungsurteil stellt mich meine Ex-Frau von sämtlichen Zahlungen gegenüber der Bank frei. Aber mal ehrlich. Auch wenn das als Urkunde so festgesetzt wurde, denke ich doch nicht das die Bank nicht bei mir an die Tür klopft, wenn es mal zu Zahlungsverzug kommt. Reicht das gegenüber der Bank, das Sie mich von Zahlung freistellt? Das würde mich wirklich sehr interessieren. Ich meine die Bank interessiert sich doch nicht wie wir uns intern geeinigt haben. Für die Bank sind wir ja beide Schuldner.
    Danke für Ihr Feedback
    Gruß Lars

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lars,

      Ihre Schilderungen lassen vermuten, dass es sich hierbei lediglich um eine Einigung im Innenverhältnis (zwischen den Ex-Eheleuten) handelt. An diese sind Banken jedoch gemeinhin nicht gebunden. Im Außenverhältnis haften die gemeinsamen Schuldner je in voller Höhe, sofern die Entlassung aus dem Schuldverhältnis vonseiten der Bank nicht gewährt wird. Ggf. ließen sich aufgrund entsprechender Vereinbarungen aber Ausgleichsansprüche gegenüber den anderen Schuldner erheben. Eine abschließende Klärung ist an dieser Stelle aber nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  114. Jörg sagt:

    Guten Tag,

    ich leben aktuell in einer Zugewinngemeinschaft mit meiner Frau und die Scheidung steht an. Ich habe vor einigen Monaten ein Mehrfamilienhaus zur Vermietung gekauft. Die Bank hat als zusätzliche Sicherheit für den Kauf des Mehrfamilienhauses eine Hypothek auf unser ansonsten lastenfreies, selbst bewohntes Haus eingetragen.
    Der Darlehensvertrag für das Mehrfamilienhaus ist rein für das Mehrfamilienhaus vereinbart worden. Dort steht auch die Restschuld 1:1 dem Wert des Mehrfamilienhauses gegenüber. Wie verhält es sich im Fall der Scheidung mit der Hypothek auf dem selbst bewohnten Haus? Dem steht aus meiner Sicht keine Restschuld gegenüber und dient der Bank nur als zusätzliche Sicherheit. Wird die Hypothek im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt und als Verbindlichkeit anerkannt, oder nicht? Also: reduziert diese Hypothek den Zugewinnausgleich?

    Im Grundbuch für das Mehrfamilienhaus und das selbst bewohnte Hause bin nur ich eingetragen.

    Vielen Dank vorab!
    Jörg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jörg,

      bitte wenden Sie sich für eine Einschätzung an Ihren Anwalt. Eine Klärung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  115. Verena sagt:

    im Rahmen der Scheidung zahlt mein Mann mir einen Betrag aus für den er einen Kredit aufnimmt. Stimmt es dass die monatliche Rückzahlung dieses Kredits vom Netteinkommen abgezogen wird und die Kinder somit weniger Unterhalt bekommen?

  116. Stefanie sagt:

    Ich habe vor vier Jahren einen Darlehensvertrag mit meinem Exmann aufgenommen. Ich bin Kreditnehmer 2. Bis jetzt habe ich die monatlichen Raten alleine beglichen ! Mein Einkommen ist sehr gering und ich kann dieses nicht mehr alleine stemmen. Leider weigert sich mein Exmann sich überhaupt daran zu beteiligen. Was passiert wenn ich die Zahlung einstelle bzw. wendet sich die Bank auch endlich an ihm oder bleibt alles weiter an mir haften. Ich habe schon mehr als die Hälfte des Kredites bezahlt, bin alleinerziehend und mein Exmann hat doppeltes Einkommen. Ich werde auch anwaltlich vertreten, aber es sind soviel Dinge aufgelaufen das es sehr lange dauert und ich dennoch immer mehr in Schwierigkeiten gerate. Danke lg Stefanie

  117. Peter sagt:

    Hallo,

    ich habe ein Grundstück gekauft und selbst bezahlt und meine Frau zu 50% ins Grundbuch eintragen lassen. Nun wollen wir bauen und die Idee ist, dass meine Frau einen Kredit auf ihren Namen in gleicher Höhe wie den Grundstückspreis aufnimmt, um das Haus bezahlen zu können.
    Dazu wird nun die Bank ins Grundbuch mit eingetragen. Sollte meine Frau den Kredit irgendwann nicht mehr bedienen, möchte ich die Möglichkeit haben, das Haus zu übernehmen. Ich möchte die Möglichkeit haben den Kredit zu übernehmen und sich meine Frau zeitgleich aus dem Grundbuch löscht.
    Was muss ich bei dem Kreditabschluss beachten, um dies tun zu können und wie kann man die Löschung aus dem Grundbuch verbindlich festschreiben?

    Vielen Dank, Peter

  118. Fuchs65 sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe während der Ehe eine Wohnung auf meinen Namen gekauft, und auch einen Kredit auf meinen Namen aufgenommen und den Kredit alleine bedient. Mein Mann hat jedoch für den Kredit gebürgt. Jetzt steht noch ein Kredit von ca. 450.000 an. Wie ich verstehe, muss ich meinem Mann jetzt bei Scheidung die Hälfte des momentanen Wertes der Immobilie auszahlen minus des noch ausstehenden Kreditbetrages. Meine Frage: Kann ich nicht nur die Summe des noch ausstehenden Kreditbetrages sondern auch die bis zum völligen Abzahlen zu erwartenden Zinsen abziehen (ca. 20.000 EUR)?
    Herzlichen Dank, Jutta

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