Wer muss den Kredit bei einer Scheidung zahlen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Header Kredit bei einer Scheidung

Haben sich Ehepartner getrennt und ziehen eine Scheidung in Erwägung, müssen auch zahlreiche finanzielle Fragen Klärung finden. Besonders, wenn für gemeinsame Anschaffungen während der Ehezeit Kredite und Darlehen aufgenommen wurden, stellt sich häufig die Frage: Wer muss den Kredit nach der Trennung zahlen?

Das Wichtigste zu Krediten bei der Scheidung in Kürze

  • Hat einer der Partner allein einen Kredit abgeschlossen, dann muss der andere im Normalfall nicht hierfür haften.
  • Gemeinsam aufgenommene Kredite müssen hingegen auch gemeinsam abbezahlt werden.
  • Kredite für Häuser und Immobilien stellen eine Ausnahme dar.

Mehr zur Ableistung von Krediten bei einer Scheidung lesen Sie im Nachfolgenden.

Kredit bei Scheidung – wer zahlt?

Kredit von einem Ehepartner

A haftet nicht für die Kreditverträge, die allein von B abgeschlossen wurden.

Wenn ein Kreditvertrag nur von einer Partei aufgenommen wurde, kann er von dem anderen Partner keine Ausgleichsleistung verlangen. Der Ehegatte ist in diesem Falle nicht für die Schulden des anderen haftbar und tritt im Außenverhältnis auch nicht als Schuldner auf.

Kredit bei Scheidung: Wer tritt gegenüber der Bank als Schuldner auf?
Kredit bei Scheidung: Wer tritt gegenüber der Bank als Schuldner auf?

Vorsicht gilt jedoch dann, wenn Ehegatte A in einem Vertrag, den Partner B geschlossen hat als Bürge auftritt. In diesem Falle kann die Bank Person A im Außenverhältnis in Haftung nehmen, sollte B den Kredit nicht mehr bedienen.

Im Rahmen einer Vereinbarung sollte aus diesem Grunde eine Einigung getroffen werden: Partner A sollte noch vor der Scheidung gegenüber Partner B eine Befreiung von der Bürgschaft veranlassen, damit er für den Kredit bei einer Scheidung nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann.

Der Alleinschulnder kann von seinem getrennt lebenden Ehegatten keine Beteiligung an der Abzahlung seiner persönlichen Schulden verlangen.

Gemeinsam aufgenommener Kredit vor der Trennung – wer zahlt?

Haben die Ehegatten während der gemeinsamen Lebensführung auch gemeinsam Kredite aufgenommen, müssen sie diese in der Regel auch beide ableisten.

Definition gemeinsamer Kredit:
Beide Eheleute haben mit einer Bank einen Ratenkredit vereinbart und den Vertrag beide unterzeichnet. Sie treten somit gegenüber den Gläubigern als Gesamtschuldner auf.

Ein gemeinsam aufgenommener Kredit nach der Trennung bedeutet: Die Eheleute bleiben auch weiterhin im Außenverhältnis zu gleichen Teilen Schuldner gegenüber dem Gläubiger (Bank, Kreditinstitut u.a.). Bedient ein Ehegatte die Kreditraten nicht mehr oder verweigert er die weitere Tilgung, kann die Bank den anderen in Haftung nehmen.

Mögliche Lösung der gemeinsamen Schulden im Familienrecht:

  • im Außenverhältnis: Die Ehegatten können sich darauf einigen, dass gemeinsame Kreditverträge nur noch dem Partner zu verantworten sind, dem der finanzierte Gegenstand bzw. Immobilie zugesprochen wird. Hiernach gilt es, eine Abänderung der Kreditverträge bei der zuständigen Bank beantragen.
  • im Innenverhältnis: Bleiben die Kreditverträge in der Form beibehalten, kann die Kreditleistung im Innenverhältnis auch auf einen möglichen Trennungsunterhalt angerechnet werden. Auch eine andere Entschädigungsleistung für die Schulden ist möglich.

In der Regel folgt die Vereinbarung folgender Logik: Die Kredite sollen von demjenigen Partner bedient werden, der sich im Alleineigentum der finanzierten Gegenstände befindet.

Ausnahmen bei Haus und Immobilien: Kredit nach der Scheidung

Wer muss bei Scheidung den Kredit fürs Haus ableisten?
Wer muss bei Scheidung den Kredit fürs Haus ableisten?

Sind beide Eheleute laut Grundbucheintragung Eigentümer einer Immobilie bzw. eines Hauses, treten beide stets als Gesamtschuldner im Außenverhältnis auf – auch wenn ein Kreditvertrag nur von einem Partner unterschrieben ist.

Gewertet wird dies also als gemeinsamer Kredit bei einer Scheidung.

Wenn ein Ehepartner im Haus wohnen bleiben möchte, besteht die Möglichkeit, dass er den anderen Ehepartner für seinen Hausanteil auszahlt. Um das zu finanzieren, kann er in Absprache mit der Bank einen weiteren Kredit aufnehmen. Auf Vergleichsportalen wie z. B. https://www.smava.de/ kann sich ein guter Überblick über die aktuellen Kreditkonditionen verschafft werden.

Wichtig: Überträgt eine Partei bei der Scheidung ihren Hauseigentumsanteil auf die andere, sollte er auch darauf bestehen, aus den gemeinsamen Kreditverbindlichkeiten entlassen zu werden, um nicht weiter für ein nicht genutztes Objekt zahlen zu müssen. Der zukünftige Alleineigentümer darf in diesem Falle keine weitere Zahlung verlangen.

Wird die Befreiung von den Kreditverbindlichkeiten durch den anderen Partner verwehrt, kann die zu leistende Zahlung auf den Ehegattenunterhalt bzw. auf das Einkommen des weiterhin zahlenden Ehepartner Anrechnung finden.

Ausnahme: Hat nur A den Hauskreditvertrag unterzeichnet, gelten beide Ehepartner dann als Gesamtschuldner, wenn sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum befindet. Darüber hinaus ist dies auch dann der Fall, wenn nur einer der beiden Partner im Grundbuch eingetragen ist.

In vielen Fällen bietet sich der Hausverkauf an. Mit dem Verkaufserlös können die Parteien einen etwaigen Kredit zahlen. Die restliche Summe teilen die Ehegatten untereinander auf. Haben Sie Fragen zu Schulden oder benötigen Hilfe beim Abbau von Schulden, ist der Gang zu einer Schuldnerberatung empfehlenswert.

Was geschieht mit der Baufinanzierung bei Scheidung?

Auch hinsichtlich der aufgenommenen Kredite zur Baufinanzierung inklusive der Bauzinsen sollten sich die Ehegatten einigen. Dienten diese zum Verwirklichen des Traums vom Eigenheim, kann derjenige Partner den Kredit übernehmen, der auch Grundstück und/oder Immobilie erhält. Grundsätzlich ist jedoch keine Bank verpflichtet, einen der beiden Vertragspartner aus dem Vertrag zu entlassen – sofern beide diesen unterzeichneten. Eine Umschuldung kann in diesem Fall erfolgversprechend, aber mitunter mit hohen Verlusten verbunden sein. Suchen Sie vorab stets den Rat eines Fachmannes.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Wer muss den Kredit bei einer Scheidung zahlen?
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Kommentare

  • Fuchs65 sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe während der Ehe eine Wohnung auf meinen Namen gekauft, und auch einen Kredit auf meinen Namen aufgenommen und den Kredit alleine bedient. Mein Mann hat jedoch für den Kredit gebürgt. Jetzt steht noch ein Kredit von ca. 450.000 an. Wie ich verstehe, muss ich meinem Mann jetzt bei Scheidung die Hälfte des momentanen Wertes der Immobilie auszahlen minus des noch ausstehenden Kreditbetrages. Meine Frage: Kann ich nicht nur die Summe des noch ausstehenden Kreditbetrages sondern auch die bis zum völligen Abzahlen zu erwartenden Zinsen abziehen (ca. 20.000 EUR)?
    Herzlichen Dank, Jutta

  • Peter sagt:

    Hallo,

    ich habe ein Grundstück gekauft und selbst bezahlt und meine Frau zu 50% ins Grundbuch eintragen lassen. Nun wollen wir bauen und die Idee ist, dass meine Frau einen Kredit auf ihren Namen in gleicher Höhe wie den Grundstückspreis aufnimmt, um das Haus bezahlen zu können.
    Dazu wird nun die Bank ins Grundbuch mit eingetragen. Sollte meine Frau den Kredit irgendwann nicht mehr bedienen, möchte ich die Möglichkeit haben, das Haus zu übernehmen. Ich möchte die Möglichkeit haben den Kredit zu übernehmen und sich meine Frau zeitgleich aus dem Grundbuch löscht.
    Was muss ich bei dem Kreditabschluss beachten, um dies tun zu können und wie kann man die Löschung aus dem Grundbuch verbindlich festschreiben?

    Vielen Dank, Peter

  • Stefanie sagt:

    Ich habe vor vier Jahren einen Darlehensvertrag mit meinem Exmann aufgenommen. Ich bin Kreditnehmer 2. Bis jetzt habe ich die monatlichen Raten alleine beglichen ! Mein Einkommen ist sehr gering und ich kann dieses nicht mehr alleine stemmen. Leider weigert sich mein Exmann sich überhaupt daran zu beteiligen. Was passiert wenn ich die Zahlung einstelle bzw. wendet sich die Bank auch endlich an ihm oder bleibt alles weiter an mir haften. Ich habe schon mehr als die Hälfte des Kredites bezahlt, bin alleinerziehend und mein Exmann hat doppeltes Einkommen. Ich werde auch anwaltlich vertreten, aber es sind soviel Dinge aufgelaufen das es sehr lange dauert und ich dennoch immer mehr in Schwierigkeiten gerate. Danke lg Stefanie

  • Verena sagt:

    im Rahmen der Scheidung zahlt mein Mann mir einen Betrag aus für den er einen Kredit aufnimmt. Stimmt es dass die monatliche Rückzahlung dieses Kredits vom Netteinkommen abgezogen wird und die Kinder somit weniger Unterhalt bekommen?

  • Jörg sagt:

    Guten Tag,

    ich leben aktuell in einer Zugewinngemeinschaft mit meiner Frau und die Scheidung steht an. Ich habe vor einigen Monaten ein Mehrfamilienhaus zur Vermietung gekauft. Die Bank hat als zusätzliche Sicherheit für den Kauf des Mehrfamilienhauses eine Hypothek auf unser ansonsten lastenfreies, selbst bewohntes Haus eingetragen.
    Der Darlehensvertrag für das Mehrfamilienhaus ist rein für das Mehrfamilienhaus vereinbart worden. Dort steht auch die Restschuld 1:1 dem Wert des Mehrfamilienhauses gegenüber. Wie verhält es sich im Fall der Scheidung mit der Hypothek auf dem selbst bewohnten Haus? Dem steht aus meiner Sicht keine Restschuld gegenüber und dient der Bank nur als zusätzliche Sicherheit. Wird die Hypothek im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt und als Verbindlichkeit anerkannt, oder nicht? Also: reduziert diese Hypothek den Zugewinnausgleich?

    Im Grundbuch für das Mehrfamilienhaus und das selbst bewohnte Hause bin nur ich eingetragen.

    Vielen Dank vorab!
    Jörg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jörg,

      bitte wenden Sie sich für eine Einschätzung an Ihren Anwalt. Eine Klärung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Lars sagt:

    Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage, welche Sie mir mit Sicherheit schnell beantworten können.
    Meine Ex-Frau und ich sind seit gut 2 Jahren geschieden. Sie lebt mit unseren gemeinsamen Kindern in dem gebauten Haus, wo wir beide als Kreditnehmer gegenüber der Bank haften. Lt. dem Scheidungsurteil stellt mich meine Ex-Frau von sämtlichen Zahlungen gegenüber der Bank frei. Aber mal ehrlich. Auch wenn das als Urkunde so festgesetzt wurde, denke ich doch nicht das die Bank nicht bei mir an die Tür klopft, wenn es mal zu Zahlungsverzug kommt. Reicht das gegenüber der Bank, das Sie mich von Zahlung freistellt? Das würde mich wirklich sehr interessieren. Ich meine die Bank interessiert sich doch nicht wie wir uns intern geeinigt haben. Für die Bank sind wir ja beide Schuldner.
    Danke für Ihr Feedback
    Gruß Lars

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lars,

      Ihre Schilderungen lassen vermuten, dass es sich hierbei lediglich um eine Einigung im Innenverhältnis (zwischen den Ex-Eheleuten) handelt. An diese sind Banken jedoch gemeinhin nicht gebunden. Im Außenverhältnis haften die gemeinsamen Schuldner je in voller Höhe, sofern die Entlassung aus dem Schuldverhältnis vonseiten der Bank nicht gewährt wird. Ggf. ließen sich aufgrund entsprechender Vereinbarungen aber Ausgleichsansprüche gegenüber den anderen Schuldner erheben. Eine abschließende Klärung ist an dieser Stelle aber nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Anna sagt:

    Hallo,
    mein Mann und ich haben im Juli 2018 ein Haus gemeinsam gekauft und gemeinsam finanziert. Im Juli 2019 haben wir dann geheiratet – ohne Ehevertrag.
    Nun haben wir uns getrennt und er wird in den nächsten Wochen ausziehen, da er nicht im Haus wohnen bleiben möchte.
    Während der Ehe wurden keine Modernisierungen etc. durchgeführt, es wurde lediglich der Garten etwas auf Vordermann gebracht und 1-2 Kommoden und Regale gekauft.
    – Was steht mir bzw. meinem Mann nun zu? Muss ich etwas beachten?
    – Inwieweit ist eine nicht realisierte Wertsteigerung Gegenstand des Zugewinns?
    – es wurden 25.000€ mehr zu Eigenleistungen etc. aufgenommen. Aus der Finanzierung bestehen noch 3.500 Euro Eigenkapital, welche nicht verwendet worden (die Finanzierung soll auf meinen Namen weiterlaufen inkl. Zinsen) welchen Anspruch hat mein noch Ehemann?

    Vielen Dank und LG

  • Kerstin sagt:

    Hallo, ich habe mein Elternhaus in meiner Ehe überschrieben bekommen und mein Mann und ich haben dann das Haus erweitert (gemeinsames Darlehen). Wir haben uns vor 3 Jahren getrennt, er ist ausgezogen und ich habe das Darlehen alleine weiter bezahlt. Nun habe ich das Haus verkauft und wir reden darüber, was ihm denn nun zustünde (Zugewinn). Meine Aussage, dass ich ja nun 3 Jahre alleine das Darlehen bezahlt habe und diesen Betrag wir doch dann abziehen müssten, beantwortete er mit: Dann müssten wir seine Mietzahlungen auch abziehen. Denn er ist ja nicht freiwillig ausgezogen, es war ja MEIN Wunsch. Hat er damit Recht? Vielen Dank für eine Antwort im Voraus, viele Grüße, Kerstin

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kerstin,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um prüfen zu lassen, in welchem Umfang die Kostenpunkte beim Zugewinnausgleich Berücksichtigung finden können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Juergen sagt:

    Hallo! Meine Frau ist vor vielen Jahren verstorben. 2019 habe ich einen Privatkredit aufgenommen. Nun wollte ich wieder heiraten. Aber meine neue Lebenskameradin hat Angst, dass sie meinen Kredit weiter abzahlen muss, sollte ich einmal ploetzlich sterben! Oder muss sie sich keine Sorgen machen?

    Viele Gruesse
    Juergen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Juergen,

      grundsätzlich haftet zunächst nur der Kreditnehmer. Kommt es jedoch zum Erbfall, dann fallen auch Schulden des Verstorbenen in die Erbmasse hinein. Die Erben können dann also ggf. auch für Verbindlichkeiten des Erblassers eintreten müssen, wenn sie das Erbe annehmen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Jana sagt:

    Guten Morgen,
    mein Mann und ich waren 8 3/4 Jahre zusammen und davon 2 3/4 Jahre verheiratet. Das Haus hat er vorher schon gebaut. Als ich zu ihm gezogen bin habe ich „Miete“ gezahlt. Nach der Hochzeit hatten wir ein gemeinsames Konto von dem die Tilgung der Kredite für das Haus abbezahlt wurden. Habe ich einen Anspruch auf einen Teil des Geldes welches zur Tilgung der Darlehen dient im Zeitraum unserer Ehe?
    Vielen lieben Dank im Voraus und viele Grüße
    Jana

  • Giuseppe sagt:

    Guten Tag
    Ich habe für den Kauf meines Fahrzeugs einen Privatkredit bei einer Bank aufgenommen. Ich wohnte noch in der gemeinsamen Wohnung, wir waren aber schon inoffiziell getrennt. Ich alleine habe die Kreditpapiere unterzeichnet und ich alleine habe die monatlichen Raten dafür bezahlt. Nach dem Verkauf unserer gemeinsamen Wohnung konnte ich den Kredit restlos zurückzahlen. Nun sind wir in der Scheidung und meine Noch-Ehefrau möchte die Hälfte des Wertes meines Autos.
    Kann Sie dies verlangen?
    Danke und liebe Grüsse

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Guiseppe,

      Infos hierzu finden Sie u. a. auf der folgenden Seite: https://www.scheidung.org/auto/

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Julia sagt:

    Mein Mann hat nach der Trennung einen Kredit für eine Solaranlage auf dem Dach aufgenommen, wissentlich, dass er unterhaltspflichtig ist.
    Recht hoher monatl. Abschlag.
    Darf dieser Kredit berücksichtigt werden? Gibt es vielleicht Urteile?

    Vielen Dank im Voraus. Schöne Grüße, Julia

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Julia,

      bitte wenden Sie sich für die Klärung spezifischer Fälle an einen Anwalt. Eine rechtliche Einschätzung hierzu ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • ergin sagt:

    Hallo hätte iene Frage und zwar vor ca 6 jahren hatten wir ein kredit aufenohmen,zur Freizuverfugung ca 30000€ ,jetzt wollen wir trennen ,aber den kredit haben wir zusammen unterschrieben ,kann ich zB sagen der noch bestehende Xsumme soll aufgeteilt werden usw

  • Daniel sagt:

    Hallo,

    meine Noch-Ehefrau und ich haben vor einigen Jahren ein Haus gebaut. Der Kredit dazu wird noch abbezahlt. Im Scheidungsverfahren möchte Sie, dass ich den Kredit alleine tilge, Sie mit unserem gemeinsamen Sohn (13) im Haus wohnen bleibt. Dafür verzichtet Sie auf Ehegattenunterhaltszahlung.
    Wie läuft das, wenn der Kredit komplett getilgt wurde bzw. bis es soweit ist? Könnte ich Miete verlangen? Oder könnte ich darauf bestehen, dass das Haus irgendwann verkauft wird?
    Im Grundbuch sind wir Beide als Eigentümer eingetragen und bei der Bank als Kreditnehmer auch.

    Viele Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Daniel,

      bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Michael sagt:

    Hallo.
    Meine Noch Ehefrau und ich haben vor Jahren ein Haus gekauft,beide stehen wir im Grundbuch. Aber den Immobilienkredit haben nur ich und meine Mutter unterschrieben, da damals noch ein Schufaeintrag meine Frau bestand. Wir werden uns trennen. Wer muss den Kredit nun bezahlen wenn sie nicht will das ich das Haus verkaufe. Sie steht ja mit im Grundbuch.
    Liebe Grüße und ich hoffe auf eine Antwort.

  • Marcel sagt:

    Hallo

    Ich habe mir meiner Noch Frau einen PrivatKredit. Wir haben uns davon eine Eigentumswohnung in Kaliningrad gekauft. Das Geld wurde an die Mutter meiner Noch Frau überwiesen. Diese hat dann die Wohnung gekauft und ist Eigentümerin. Sie hat ein Testament angesetzt, dass wir beide die Eigentümer werden, wenn sie verstirbt. Ich selbst möchte den Kredit nicht weiter erzählen. Bin aber der wesentlich bessere Verdienen und habe den Kredit erst ermöglicht. Ich möchte die Wohnung nicht und meine Nochfrau soll die Raten allein bezahlen, ich verzichte auf die Wohnung. Sie möchte natürlich die Wohnung nicht verkaufen, da ihre Mutter darin wohnt. Die Raten möchte meine Nochfrau nicht allein bezahlen, da sie dies ihrer Aussage nicht alleine stemmen kann. Was können Sie empfehlen? Was wäre ratsam?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marcel,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um Ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen. In der Regel haften die Kreditnehmer jeweils in voller Höhe für den Kreditvertrag. Kreditgeber sind in der Regel auch nicht verpflichtet, einen der Vertragspartner aus dem Kreditvertrag zu entlassen. Ggf. können aber Vereinbarungen im Innenverhältnis getroffen werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Fragerunde sagt:

    Hallo zusammen,
    wir haben einen Kredit für das Elternhaus meiner noch Ehefrau aufgenommen. Im Grundbuch stehen ihre Mutter sowie Sie selbt. Den Kreditvertrag haben meine noch Ehefrau und ich unterzeichnet.
    Nun sind wir im Trennungsjahr, sie lebt mit ihrem neuen und ihrer Mutter weiterhin im Haus. Ich will mit der ganzen Sache allerdings nichts mehr zu tun haben & sie ist nicht willig, auf der Bank etwas zu veranlassen – was kann ich tun ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Fragerunde,

      bitte wenden Sie sich an die Bank, um zu klären, unter welchen Umständen Sie aus dem Kreditvertrag entlassen werden können. Auch Ihr Anwalt kann Ihnen im Zweifel diesbezüglich hilfreiche Einschätzungen geben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Anton sagt:

    Guten Tag,
    seit 2014 verheiratet und keine Kinder, Zugewinngemeinschaft. Haben 2018 eine Immobilie gekauft, Darlehensvertrag nur auf Ehemann abgeschlossen, jedoch stehen beide im Grundbuch. Werden im Falle einer Scheidung auch die Schulden zu 50%/50% geteilt oder haftet der Ehemann alleine? Die Immobilie soll verkauft werden.
    Danke für Ihre Auskunft

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anton,

      für Immobiliendarlehen haftet in der Regel nur der Darlehensnehmer.

      Ihr Scheidung.org-Team

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