Zum Hauseigentum bei Scheidung

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 8. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Haus bei Scheidung Headerbild

Bei einer Scheidung und Trennung gibt es viele Punkte, zu denen in mal mehr, mal weniger strittigen Vermögensauseinandersetzungen eine Vereinbarung getroffen werden muss. Wer bekommt welche Gegenstände des Hausrats? Wer muss wem wie viel Unterhalt zahlen? Bei wem sollen die Kinder zukünftig leben? Besonders heikel wird es vielen Fällen, wenn in der Ehezeit ein gemeinsames Haus gebaut oder gekauft wurde.

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Das Wichtigste in Kürze: Das Haus nach der Trennung

Was passiert mit dem Haus, wenn wir uns scheiden lassen?

Ausschlaggebend ist vor allem das Eigentumsverhältnis: Stehen beide Eheleute im Grundbuch, haben beide auch Anspruch auf das Haus entsprechend ihrer Eigentumsanteile. Je nach Situation können verschiedene Lösungen in Betracht kommen, bspw. ein Verkauf oder eine Nutzungsentschädigung. Ist bei zerstrittenen Paaren keine Einigung möglich, kann es auch zu einer Teilungsversteigerung. Auch die Übertragung auf einen der Partner ist möglich. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was passiert mit dem Haus wenn nur einer Eigentümer ist?

In diesem Falle kann die im Alleineigentum befindliche Immobilie unter Umständen im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.

Was passiert mit dem Kredit für das gemeinsame Haus?

Wie ein Kredit bei Scheidung zu bewerten ist, hängt davon ab, wer gegenüber dem Kreditgeber als Schuldner auftritt. Haben beide Eheleute den Kreditvertrag unterzeichnet, sind sie auch Gesamtschuldner und haften jeweils in voller Höhe. Ist hingegen nur einer der Eheleute Unterzeichner, ist er regelmäßig auch Alleinschuldner und kann von dem Partner nicht automatisch die Übernahme der hälftigen Schulden verlangen.

Was geschieht bei der Scheidung mit dem Eigenheim?

Scheidung und gemeinsames Haus – Was ist zu beachten?

Nicht selten kommt es bei einer Scheidung zum Streit ums Haus.
Nicht selten kommt es bei einer Scheidung zum Streit ums Haus.

Bei der Eigentumsfrage eines gemeinsam bewohnten Hauses – oder auch einer Eigentumswohnung – zählen bei Trennung zahlreiche Aspekte hinein. Ist das Haus noch mit einem Kredit belastet? Muss der Partner, der nach der Trennung oder Scheidung das Haus nicht mehr bewohnt, ausgezahlt werden? Oder lohnt sich der Hausverkauf an einen Dritten?

Das Familienrecht in Deutschland kennt zahlreiche Lösungsansätze. Im Folgenden finden Sie eine Erläuterung zu den gebotenen Aspekten, die in der Trennungszeit und bis zur Scheidung zum Thema Haus einer Klärung bedürfen.

Lohnt sich der Hausverkauf bei einer Scheidung?

Bei Trennung ein gemeinsames Haus an eine dritte Partei zu verkaufen, kann in zahlreichen Fällen Streitigkeiten zwischen den getrennten Ehegatten vermindern. Befindet sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum der Parteien, kann der Verkaufserlös auf beide gleichermaßen verteilt werden. Es ist auch möglich, den Hausverkauf bereits bei Trennung zu vollziehen.

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Voraussetzung ist jedoch, dass beide Ehepartner bei der Scheidung dem Hausverkauf zustimmen. Durch die emotionale Tragweite einer Trennung bietet sich stets an, einen Rat von einem Scheidungsanwalt einzuholen. Er kann die möglicherweise aufgeheizte Stimmung abschwächen und als nicht involvierter, kühler Vermittler eine konstruktive Klärung herbeiführen.

Ein weiterer positiver Effekt des Hausverkaufs betrifft die zeitgleiche Ablösung gemeinsamer Verbindlichkeiten für das Objekt. Ist bei einer Scheidung das Haus finanziert – etwa durch einen gemeinsamen Immobilienkredit -, können diese Verpflichtungen mit Verkauf des Hauses abgelöst werden. So wird die Loslösung von der Lebensgemeinschaft erheblich vereinfacht.

Achtung! Bei der Ablösung eines gemeinsamen Hauskredits kann unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung von Seiten der Bank erhoben werden. Mehr dazu und wie Sie eine solche unter Umständen umgehen können, erfahren Sie z. B. unter www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net.

Da die Ehepartner auch nach der Scheidung für das Haus noch gegenüber der Bank, also im Außenverhältnis, als Gesamtschuldner auftreten können, kann durch die Tilgung der Schulden durch den Verkaufserlös auch diese gemeinsame Schuldenlast abgebaut werden.

Oftmals jedoch hängt zumindest ein Partner emotional an dem gemeinsamen Besitz oder möchte den gemeinsamen Kindern das gewohnte Umfeld erhalten. In diesen Fällen kann die Immobilie mit all den auf ihr lastenden Verbindlichkeiten auf einen Ehegatten übertragen werden.

Bei Scheidung den Eigenheim-Anteil an den anderen Ehegatten übertragen?

Können sich die Ehepartner nicht auf den Verkauf des Hauses und die Teilung des Erlöses einigen, kann der Anteil von Partner A auch auf Partner B überschrieben werden. Bei diesem Verfahren ist jedoch meist die Auszahlung einer Ersatzleistung bzw. Entschädigung vorgesehen.

Problematisch gestaltet sich hierbei jedoch die Bestimmung des fiktiven Verkaufswertes des Hauses. Ein Gutachten müsste in der Regel erfolgen und den möglichen, aktuellen Marktwert festlegen. Dieser stimmt dann oftmals nicht mit den Forderungen und Einschätzungen der Ehegatten überein.

Bei der Wertbestimmung der getrennten Eheleute spielen oftmals auch subjektive Einschätzungen hinein, z. B. die geleisteten Arbeiten an dem Haus, Einrichtung und emotionale Verbindung zum Objekt. Diese sind jedoch in einem objektiven Gutachten nicht von Bedeutung.

Austragung aus den gemeinsamen Verbindlichkeiten zum Haus

Der Hausverkauf bei einer Scheidung ist oftmals für beide Seiten die beste Lösung.
Der Hausverkauf bei einer Scheidung ist oftmals für beide Seiten die beste Lösung.

Erklärt sich ein Partner bereit, auf seinen Eigentumsanteil zu verzichten, ist nicht nur auf die zu leistende Entschädigungszahlung zu achten. Teil einer Vereinbarung sollte ferner die Streichung der ausgezahlten Partei aus dem Grundbuch und einem gegebenenfalls gemeinsam veranlassten Hauskreditvertrag sein.

Auch andere Verträge, etwa von Gaszulieferern und Stromanbietern, sollten ausnahmslos auf den zukünftig alleinigen Eigentümer übertragen werden. Da sich das ehemals gemeinsame Haus nicht mehr im Besitz des austretenden Ehepartners befindet, sollte er auch an der Tilgung der finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr beteiligt sein. Andernfalls kann er fordern, dass die weiterhin geleisteten Zahlungen auf einen möglichen Trennungsunterhalt angerechnet werden.

Auch sollte Partner A, der den Eigentumsanteil von B übernimmt, darauf achten, dass alle Verbindlichkeiten und Belastungen, mögliche offene Reparaturleistungen u.a. genau aufgelistet sind. Sie sollten nicht blind jedwede Vereinbarung annehmen. Handeln Sie so vorausschauend, als würden Sie das Haus einer fremden Person kaufen wollen.

Partner B, der seinen Anteil aufgibt, sollte darauf achten, dass er aus allen Verträgen und dem Grundbuch gestrichen wird. So kann er nicht mehr in Haftung gezogen werden, sollte A den Zahlungsverpflichtungen einmal nicht nachkommen.

Vertrag zur Übertragung des Eigentumsanteils am Haus

Den Vertrag zur Übertragung des Hausanteils sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt erarbeiten. Er kann Sie zu allen offenen Fragen genau beraten. Letztlich müssen beide Parteien den Vertrag unterzeichnen und notariell beglaubigen lassen. Nachträgliche Bearbeitungen sind in der Regel nicht mehr möglich.

Voraussetzung für die Übertragung ist jedoch in jedem Falle, dass der Ehegatte, der den Eigentumsanteil und damit alle Verbindlichkeiten übernimmt, finanziell dazu in der Lage ist, alle laufenden Kosten nach der Scheidung alleine zu tragen.

Bei Scheidung das Haus an den Geringverdiener oder arbeitslosen Partner übertragen?

Möchte einer der Ehegatten die Immobilie übernehmen, obwohl er finanziell nicht in der Lage ist, den Unterhalt für das Objekt allein zu zahlen, kann er vom Ehepartner nicht automatisch eine Unterhaltszahlung verlangen.

Erklärt sich der austretende Ehepartner bereit, die Kreditverbindlichkeiten und andere Zahlungen auch weiterhin zu leisten, darf er diese Zahlungen unter Umständen auch auf den zu leistenden Ehegattenunterhalt anrechnen. So können weitere Zahlungen möglicherweise ausbleiben. Der Geringverdiener würde am Ende mit zahlreichen Nachteilen leben müssen.

Gemeinsames Wohnrecht bei einer Trennung

Sind beide Ehegatten zu gleichen Teilen Hauseigentümer kann in seltenen Fällen auch eine Vereinbarung über die Teilung des Hauses getroffen werden. Bei mehrstöckigen Wohnobjekten kann Partner A zum Beispiel das obere Geschoss, Partner B die untere Etage zugesprochen werden. So wird beiden Gatten ein Wohnrecht eingeräumt. Dies kann im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung Klärung finden.

Gemeinsames Hauseigentum: Zum Wohnrecht können Sie unterschiedliche Vereinbarungen treffen.
Gemeinsames Hauseigentum: Zum Wohnrecht können Sie unterschiedliche Vereinbarungen treffen.

Auch eine gemeinsame Nutzung des gesamten Objekts ist möglich. Sollte jedoch die Scheidung angestrebt sein, muss eine ausreichende Trennung der Lebensgemeinschaft gewährleistet sein. Können die Ehegatten am Ende nicht nachweisen, dass sie einen getrennten Hausalt führten, ist der Nachweis zum durchlaufenen Trennungsjahr unter Umständen recht schwierig.

Die getrennt lebenden Ehegatten sind gehalten, sich in diesem Falle über die Aufteilung der laufenden Kosten – Betriebsosten u.a. – zu einigen.

Aus nachvollziehbaren Gründen ist diese Konstellation des gemeinsamen Wohnrechts bei Entscheidungen zum Haus nach einer Scheidung in der Regel eher selten. Meist verhindern emotionale Befindlichkeiten und mögliche Kränkungen, dass beide Parteien noch unter einem gemeinsamen Dach leben wollen und/oder können.

Was aber geschieht, wenn über das Eigentum bei der Scheidung zum Haus noch keine Einigung getroffen werden konnte?

Alleineigentum von Haus oder Wohnung bei Trennung

Ist nur ein Ehegatte laut Grundbuch Eigentümer des Hauses, hat er in der Regel die Weisungsbefugnis. Er darf den Partner dazu auffordern, nach der Trennung die Wohnung oder das Haus zu verlassen. Dabei ist jedoch eine Karenzzeit einzuräumen, in der der andere Gatte eine Wohnung suchen und finden kann.

Tritt der ausziehende Ehegatte bei Trennung oder Scheidung für das Haus als Schuldner gegenüber Dritten auf, sollte er im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung eine Klärung dahingehend anstreben, als Schuldner im Außenverhältnis zu den Vertragspartnern gestrichen zu werden.

Gewährt der Alleineigentümer dem anderen ein beschränktes oder unbeschränktes Wohnrecht nach der Trennung, kann er eine Mietzahlung verlangen. Gegebenenfalls können hierbei auch gemeinsame Kosten aus Verpflichtungen im Außenverhältnis Anrechnung finden.

Die finanziellen Einbußen, die dem ausziehenden Ehegatten entstehen – etwa durch Mietzahlungen – können im Zugewinnausgleich und beim Unterhaltsbedarf Beachtung finden.

Teilungsversteigerung nach der Scheidung

Die Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung und dient der Auflösung einer ideellen Gemeinschaft an einem Grundstück, einer Immobilie u.a.

Sind die Parteien nicht in der Lage, zu dem im gemeisansamen Eigentum befindlichen Haus eine Einigung zu treffen, kann nach der Scheidung eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Den Antrag dürfen nur Personen stellen, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Ein Mindestgebot kann bei der Teilungsversteigerung angesetzt sein.

Im Rahmen einer Teilungsversteigerung kann das Haus nach einer strittigen Scheidung veräußert werden.
Im Rahmen einer Teilungsversteigerung kann das Haus nach einer strittigen Scheidung veräußert werden.

Hiernach wird bei Scheidung für das Haus eine offene Versteigerung anberaumt, bei der auch beide Ex-Ehepartner mitbieten können.

Ist keine der beiden Parteien Höchstbietender und geht das Grundstück und die Immobilie in den Besitz eines Dritten über, wird das Geld aus dem Erlös der Teilungsversteigerung auf beide Ex-Ehegatten zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Problematisch gestaltet sich hier jedoch, dass der tatsächlich erzielte Erlös auch weit unter dem eigentlichen Marktwert liegen kann. Der Höchstbietende, der in der Folge alleiniger Eigentümer des Objekts ist, kann auch ein Dritter sein.

Die Versteigerung von Immobilien bietet sich in den meisten Fällen nicht an und gereicht zumeist zum Nachteil beider Parteien.

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Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Zum Hauseigentum bei Scheidung
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Kommentare

  • Beate sagt:

    Hallo,
    ich habe mich vor einem Jahr scheiden lassen. Meine beiden Erwachsenen Kinder wollen von mir nichts wissen, da diese von meinem Mann beeinflusst werden.
    Wir hatten 2 komplett abgezahlte Häuser.
    Da ich und mein Ex bei jedem Haus im Grundbuch stehen, hat er nun seine Hälften der Häuser auf meinen Sohn und Tochter übertragen.
    Aber in einem Haus lebe ich, die Hälfte gehört meinem Sohn. Im anderen Haus lebt mein Ex und mein Sohn. Tochter hat mit Ihrem Mann was eigenes.
    Da ich nur jeweils ein halbes Haus habe, wie komme ich an mein Geld.
    Kann mein Ex einfach nach der Scheidung diese beiden Haushälften der Kinder geben?
    Mein Ex will unbedingt, dass ich leer ausgehen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Beate,

      ein Ausgleichsanspruch ergibt sich in der Regel aus den Eigentumsverhältnissen gemäß Grundbuch. Diese lösen sich nicht automatisch mit Scheidung auf. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich bezüglich Ihrer Pflichten und Ansprüche beraten zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Andreas sagt:

    Hallo,
    ich bin seit 2011 geschieden, meine Frau ist mit Kindern aus dem Haus ausgezogen, seit dem lebe ich in dem Haus, beide sind im Grundbuch eingetragen, wir haben 2 Kredite die auch beide unterschrieben haben, letztes Jahr habe ich ein Kredit frühzeitig getilgt, jetzt ist noch ein Kredit den ich seit der Scheidung allein trage so wie auch die anfallende Unterhaltszahlungen für das Haus. Set 2016 war ich krankgeschrieben und seit 08.2017 bekomm ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (70% Behinderung). Dem entsprechend hat sich auch mein Einkommen gemindert. Die Frage: hat die Frau trotzdem das volle Recht auf die Hälfte des Hauses und was passiert wen ich die Kredite nicht mehr zahlen kann?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andreas,

      der Anspruch auf eine Immobilie ergibt sich regelmäßig aus den Eigentumsverhältnissen gemäß Grundbuch. Treten Ehegatten als Gesamtschuldner auf, so haften beide Ehegatten in voller Höhe des Kredites. Kann einer der Ehegatten diesen nicht mehr begleichen, kann die Bank sich auch an den anderen wenden und die Zahlungen von ihm einfordern. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um ermitteln zu lassen, auf welchen Umfang sich der Anspruch Ihrer Frau auf das Haus unter Berücksichtigung der Kreditbelastungen belaufen könnte.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Anke sagt:

    Hallo! Mein Lebenspartner ist seit 2008 von seiner Ex-Frau geschieden. Die Ex-Frau ist schon 2007 aus eigenen Stücken aus dem gemeinschaftlichen Haus ausgezogen. Er ist in dem Haus verblieben und wir leben seither dort. Nunmehr nach 10 Jahren erhebt die Ex-Frau Anspruch auf die Hälfte des Hauses, obwohl wir seit 10 Jahren den Kredit des Hauses tilgen. Der Kredit ist auch noch nicht abgezahlt. Greift hier immer noch der Zugewinn?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anke,

      ein Anspruch auf eine gemeinsame Immobilie ergibt sich in der Regel aus dem Miteigentumsverhältnis gemäß Grundbuch. Besteht kein Miteigentum kann die Immobilie ggf. im Zugewinnausgleich betrachtet werden. Der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt in der Regel nach 3 Jahren ab dessen Kenntnis (§ 195 BGB). Raten Sie Ihrem Partner zu einer anwaltlichen Beratung, um den Sachverhalt entsprechend prüfen zu lassen. Wir können diesbezüglich keine Einschätzung für den Einzelfall abgeben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Hartmut sagt:

    Guten Tag,
    meine noch Ehefrau ist vor 4 Jahre ausgezogen zu Ihrem Liebhaber.
    Obwohl sie gegangen ist, verweigert sie jegliche Einigung.
    Jetzt bei der Anhörung ist sie vor dem Richter wiedermal ausgerastet und der Richter hat entschieden, dass die Immobilien von einem Gutachter geschätzt werden müssen.
    Das Haus in dem wir zusammen gelebt haben, gehört mir und läuft auch komplett mit Grund und Boden auf meinen Namen.
    Jetzt meine Frage, muss ich die Dame mit ins Haus lassen wenn der Gutachter ,,mein Haus,, begutachtet?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Hartmut,

      in der Regel ist die Anwesenheit aller Parteien anzusetzen, um die Objektivität des Gutachters abschließend nicht anzweifeln zu können. Ein Gutachter darf die Begehung ggf. sogar absagen, wenn nur eine einseitiger Ortstermin erfolgen soll.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Jörg sagt:

    Guten tag.
    Ich habe vor 4 Jahren zusammen mit meiner Frau eine Eigentumswohnung gekauft und Wir stehen beide im Grundbuch als Eigentümer.Jedoch laufen die Kredite alle über mich das heißt ich bezahle die Wohnung komplett Alleine und bin auch nur Alleine in den Krediten aufgeführt desweiteren habe ich 2 Lebensversicherungen als Sicherheit bei der bank hinterlegt.Meine Frage lautet was kommt jetzt bei der Scheidung an Kosten zum Ausgleich auf mich zu? oder welches Recht hat meine Frau an der Wohnung?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jörg,

      Ansprüche auf eine gemeinsame Immobilie ergeben sich in der Regel aus dem Miteigentumsverhältnis gemäß Grundbuch. Kredite und ähnliche Belastungen können dabei in der Regel nur dann ebenfalls auf beide Ehegatten verteilt werden, wenn beide gleichermaßen als Gesamtschuldner auftreten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich bezüglich der Ansprüche Ihrer Ehefrau informieren zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Nina sagt:

    Hallo,
    Wir wollen uns scheiden lassen, haben aber noch keine Schritte in die Wege geleitet.

    Soweit ist alles freundschaftlich und das Wohl unserer vier Kinder ist uns beiden wichtig. Wir haben vor kurzem Grundstueck und Neubau gemeinsam finanziert. Beide sind im Grundbuch eingetragen.

    Wir wuerden beide diese Immobilie gerne auch nach der Scheidung gemeinsam weiterfuehren, damit die Kinder im gewohnten Umfeld bleiben koennen. Kann soetwas separat vertraglich geregelt werden, z.b. wer die Kredite zu welchem Mass bedient, wer fuer laufende Kosten, Reparaturen etc. zustaendig ist, wer Wohnrecht hat… und natuerlich, dass die Immobilie ausschliesslich an die gemeinsamen Kinder vererbt werden kann, auch im Falle dass einer von uns erneut heiratet…

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nina,

      im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarungen können auch diesbezüglich Vereinbarungen getroffen werden. Diese greifen jedoch grundsätzlich nur im Innenverhältnis und sind für Außenstehende (Kreditgeber) nicht verbindlich. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich bezüglich der Möglichkeiten eines solchen Vertrages informieren zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Katrin sagt:

    Guten Tag, ich stehe kurz vor einer einvernehmlichen Scheidung, d.h. wir haben nur einen Anwalt (ein guter Freund meines Mannes). Wir haben in den 30 Jahren unserer Ehe ein Grundstück erworben. Im Grundbuch steht nur mein Mann, Darlehen etc. ebenfalls nur mein Mann. Habe ich auf dieses Grundstück einen Anspruch?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Katrin,

      ein Anspruch auf eine Immobilie ergibt sich in der Regel durch Miteigentum gemäß Grundbuch. Darüber hinaus kann eine Immobilie im Zuge des Zugewinnausgleichs Berücksichtigung finden. Wenden Sie sich Ihrerseits an einen Anwalt, um sich umfassend über Ihre Ansprüche beraten zu lassen. Dieser muss kann auch nur außergerichtlich und beratend tätig werden, muss also nicht in das Scheidungsverfahren involviert werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Gerhard sagt:

    Guten Tag,
    wir haben ein gemeinsames Haus (kreditfinanziert). Wir erden uns trennen, meine Frau möchte mit den Kindern wohnen bleiben, damit habe ich kein Problem. Einen Gewinnausgleich könnte sie mir aber definitiv nicht zahlen und ich will sie auch nicht zwingen, zu verkaufen. Gibt es auch eine andere Möglichkeit (z.B. eine Grundschuld in Höhe des Gewinnausgleichs eintragen zu lassen), um meine Ansprüche zu sichern aber gleichzeitig aus dem Grundbuch zu kommen oder wäre es besser mich im Grundbuch zulassen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gerhard,

      bitte wenden Sie sich für eine Abwägung Ihrer Möglichkeiten bitte an einen Anwalt. Da wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen dürfen, können wir auf derart spezielle Einzelfälle nicht dezidiert eingehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Elli sagt:

    Hallo, ich habe folgende Situation
    Seit einem Jahr lebe ich getrennt von meinem Mann ,bin aus der gemeinsamen Wohnung( ausbezahlt) ausgezogen. In kürzer Zeit zieht bei ihm seine Freundin ein. Mein Mann ist seit 6 Monaten krank geschrieben, steht noch nicht fest, ob er seine Arbeit wieder machen kann. Seine Freundin kommt aus einer Stadt, die 600km entfernt ist. Also hat ihre Arbeitsstelle gekündigt, hat ein Grundschulkind aus früherer Ehe, kriegt Witwen und Waisenrente. Wenn ich den Scheidungsantrag einreichen würde, steht mir die Hälfte von Wohnung zu.( 50 zu 50% im Grundbuch eingetragen) Mein Mann will aber die Wohnung behalten. Mein Anteil kann er mir aber auch nicht auszahlen.
    Wie sieht es für mich aus, wenn er weiterhin arbeitsunfähig bleibt, eventuell nur Erwerbsminderungsrente bekommt, die nur gering sein wird? In welchen Fällen würde seine Freundin bzw.ihr Kind Rechte auf unsere gemeinsame Wohnung erwerben? Wir haben zwei eigene Kinder, würden sie im Scheidungsfall benachteiligt? Wird das im Trennungsjahr eingesparte Geld bei der Scheidung auch geteilt? Wie soll ich jetzt am besten vorgehen?
    Ich bedanke mich für Ihre Antwort im voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Elli,

      in der Regel besteht ein Auszahlungsanspruch. Kann dieser nicht beglichen werden, so kann ggf. eine Teilungsversteigerung in die Wege geleitet werden, bei der Anteil des Auszahlungsberechtigten an einer Immobilie veräußert wird. Der Miteigentümer hätte dabei Vorkaufsrecht. Ein Miteigentumsrecht eines neuen Partners ergibt sich in der Regel erst bei Eintrag in das Grundbuch. Auch Vermögen, das im Trennungsjahr (vor Rechtshängigkeit) erworben wurde, kann ggf. in den Zugewinnausgleich hineinfallen.

      Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Möglichkeiten, Rechte und Pflichten prüfen zu lassen. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Steffen sagt:

    Hallo
    habe ein Haus gekauft von meinen
    Schwiegereltern im Kreditvertrag stehe ich und meine Frau drin das Haus gehörte aber laut Notarvertrag meiner Frau und ich wurde erst später als 1/2 Eigentümer durch ein 2 Notarvertrag hinzu gefügt der 2 Notarvertrag wurde von meinem Schwiegervater gemacht und habe ihn erst bei der Unterzeichnung gesehen und konnte auch keine Änderung vornehmen jetzt ist die Scheidung da und durch eine Klausel im 2 Notarvertrag kann sie die Hälfte zurück verlangen aber im kreditvertrag stehe ich mit drin kann ich irgendwas machen das ich es nicht zurück geben muss oder was ist beim Zugewinnausgleich?

    Mit freundlichen Grüßen Steffen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Steffen,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Verträge sowie Ihre AAnsprüche prüfen zu lassen. Sollten tatsächlich kein Vermögensanspruch durch die notarielle Vereinbarung bestehen, kann die Immobilie ggf. Berücksichtigung im Zugewinnausgleich finden (zumindest deren Wertzuwachs). Auch hierüber kann ein Rechtsanwalt Sie aufklären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Muazo sagt:

    Hallo,

    meine noch Frau hat 2011eine Wohnung mit in die Ehe gebracht die völlig überteuert war. Seit Jahren zahlen wir diese nun von unserem gemeinsamen Konto diese ab. Ich stehe weder im Kreditvertrag noch im Grundbuch. Mittlerweile ist es so, dass der Wert der Wohnung knapp über dem liegt was sie auf dem freien Markt bringen würde. Steht mir bei einer Trennung nun die Hälfte zu und zählen die Schulden, die meine Frau dadurch mit in die Ehe gebracht hat zum Anfangsvermögen?
    Mit freundlichen Grüßen Muazo

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Muazo,

      ein Anspruch auf eine Immobilie ergibt sich zumeist aus den Eigentumsverhältnissen gemäß Grundbuch. Ist der Ehegatte nicht Miteigentümer, so kann er häufig keinen Anspruch stellen (Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel, etwa bei nachweislichen erheblichen Aufwendungen oder Beteiligungen am Erhalt). Das Haus kann dann jedoch im Zugewinnausgleich Betrachtung finden. Hat sich der Wert seit Eheschluss gesteigert, ist hierin ein Zugewinn auf Seiten des Eigentümers zu verbuchen. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Ansprüche sich im Falle der Scheidung auf Ihrer Seite ergeben können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • coskun sagt:

    Hallo ,

    was soll ich machen? wir sind bald mit dem Haus fertig werden in kürze einziehen
    haben zwei Kinder
    was passiert wenn wir rein ziehen und sie will dann das ich raus ziehe
    und mich später wieder provieziert was sie schon gemacht hatte
    das ich ausraste kann sie mich darauf auffordern das ich ausziehe.
    dass sie das haus zuerst alleine nutz.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Coskun,

      die Eigentumsverhältnisse sowie Ansprüche ergeben sich regelmäßig aus den Grundbucheinträgen. Im Trennungsfall können Miteigentümer einen entsprechenden Anspruch auf Immobilien erheben, die im Rahmen von Auszahlungen oder Wohnrechten denkbar wären. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, wie Sie sich für den Trennungsfall ggf. absichern können.

      Ihr scheidung.org-Team

  • Klaus sagt:

    Hallo,
    meine Tochter und deren Mann werden im nächsten Jahr ein Haus bauen. Da dies mit einer sog. Nullfinanzierung geschehen soll, haben meine Frau und ich uns entschlossen, zwecks der Erlangung des notwendigen Commerzbank-Baukredits, eine Grundschuld von 100000 € auf unser Haus eintragen zu lassen.
    Meine Frage: Was geschieht uns mit der Grundschuldeintragung (bzw. was wäre dann unsere Verpflichtung) im „worst case“ – was heißen soll bei einer Scheidung der beiden nach einigen Jahren (in diesem Fall natürlich weit vor Ablauf der Rückzahlungszeit)? Wie schnell würde die Bank den o.g. Betrag (wenn überhaupt) dann fordern?
    Für die Bearbeitung meiner Fragen besten Dank im Voraus. MfG K.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Klaus,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Fragen an einen Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen und können deshalb nicht auf Sonderfälle eingehen. Ein Rechtsanwalt kann Sie zudem dabei unterstützen, einen Vertrag mit Ihrer Tochter aufzusetzen, um sich für den Ernstfall angemessen abzusichern.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Katja sagt:

    Hallo,
    Ich bin vom meinem Partner seit fast 2 Jahren getrennt, wir waren auch nicht verheiratet. Es gibt ein EFH, im Grundbuch sind beide Parteien zu je 50 v.H. eingetragen, Kaufvertrag lautet auch auf beide Eigentümer. Das Haus seit 1 Jahr leer, da beide Parteien nach Trennung ausgezogen sind. Jetzt steht das Haus zum Verkauf, Käufer hat sich gefunden, Notarvertrag ist aufgesetzt. Jetzt verlang der Ex-Partner die Auszahlung der Hälfte des Verkaufserlöses. Es besteht noch ein Annuitätendarlehen, Grundschuld ist im Grundbuch eingetragen (nur mit meinem Namen). Darlehensnehmer bin ich allein zu 100 %. Dieses Darlehen wird von Anfang an von mir bedient, auch die laufenden Nebenkosten bis zum heutigen Tag. Ich habe von Anfang an keinerlei Zahlungen vom Expartner dazu erhalten. Der Verkaufserlös würde das Darlehen abdecken und es bleibt sogar noch ein Restbetrag übrig, welcher dann zu gleichen Teilen an beide Eigentümer ausgezahlt werden soll. Meine Frage: Kann der Ex wirklich die Auszahlung des hälftigen Verkaufserlöses einfordern? Meines Erachtens wird doch zuerst die Bank bedient und dann der Rest ausgezahlt? Er erkennt den Notarvertrag in dieser Form nicht an, weil er seiner Meinung nach nur allein in die Renovierung (Material aus dem Baumarkt, keine hohen Handwerkerleistungen !) investiert hat und deshalb wohl einen Ausgleich dafür haben will. Mir ist bekannt, dass solche Ausgleiche nicht eingefordert werden können, zumal ich ebenfalls nachweislich zusätzlich investiert habe. Jetzt steht für mich viel auf dem Spiel, wenn er immer weiter absichtlich Zeit schinden will und rumzickt… der Käufer könnte im schlimmsten Fall abspringen und ich zahle weiterhin ein gemeinsames Haus allein und zusätzlich eine Mietwohnung mit 2 Kindern.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Katja,

      1. Die Ansprüche auf eine gemeinsame Immobilie ergeben sich aus den im Grundbuch festgehaltenen Eigentumsverhältnissen.
      2. Die Aufrechnung eines Kredits auf beide Eigentümer ist häufig dann möglich, wenn beide zugleich Kreditnehmer sind.

      Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt genau klären zu lassen und Lösungen zu finden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Peter sagt:

    Hallo,
    wir haben 2008 geheiratet. 2005 kauften wir zusammen eine ETW.2006 nochmals ein Appartement auf den Namen der Tochter meiner Frau, weil ich noch zu dieser Zeit verheiratet war( Scheidung 2007). Das Darlehen über 37.000€ erhielten wir von der Schwester meiner Frau. Dieses wurde sporadisch zurückgezahlt. Nach einem heftigen Streit unter den Geschwistern im Jahr 2013 wollte die Schwester meiner Frau die Restsumme in bar ausbezahlt haben Daraufhin habe ich auf meinen Namen ein Darlehen über 17.000€ bei meiner Bank aufgenommen und der Schwester die Restsumme ohne Gegenleistung ausbezahlt. Seit dieser Zeit fließt die monatliche Miete auf das Konto meiner Frau ohne das ich Zugriff und Nutzen darauf habe. Auch von den 17.000 € will meine Frau nichts mehr wissen. Ich habe jetzt die Reißleine gezogen und befinde mich ab Oktober 2017 im Trennungsjahr. Eine Gespräch mit ihr über meine geleisteten Geldmittel blockt sie ab mit der Begründung,da will ich nichts von Wissen.

  • bianca sagt:

    hallo,
    2006 haben mein Mann und ich ein Haus gekauft. Wir leben mit unseren Kindern darin. Auf dem Haus sind noch Schulden. Sollte es zu einer Trennung kommen und ich in dem Haus wohnen bleiben wollen ( finanziell könnte ich den Abtrag selber zahlen) müsste ich dann meinen Mann auszahlen ? Würden die Schulden zum Wert gegengerechnet werden?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bianca,

      ein Ausgleichsanspruch begründet sich in der Regel nach den Eigentumsverhältnissen, die sich aus dem Grundbucheintrag ergeben. Verbindlichkeiten können in Abzug gebracht werden – in der Regel zumindest dann, wenn beide Ehegatten nicht nur Eigentümer, sondern auch Gesamtschuldner sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sascha sagt:

    Guten Tag
    Meine Frau und ich stehen kurz vor der Trennung. Da wir Gütertrennung vereinbart haben ist das meiste geregelt. Da nun aber der Hausverkaif oder ggf. die Übernahme durch mich ansteht, soll eine Auszahlung stattfinden.
    Hierbei sollen aber auch die gezahlten Anschaffungskosten (Hauskauf Nebenkosten) komplett zurückgezahlt werden, die damals durch die Schwiegereltern respektive meine Frau bezahlt haben. In wie weit ist das geregelt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sascha,

      bezüglich der Scheidungsfolgen haben die Ehegatten weitgehend freie Hand und können einvernehmliche Regelungen herbeiführen. Eine pauschale gesetzliche Vorgabe existiert nicht. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit Sie einer entsprechenden Regelung zustimmen können und sollten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Petra sagt:

    Hallo,
    ich bin vor 25 Jahren zu meinem jetzigen Ehemann in sein vier Etagen Haus gezogen. Da dieser nur im Keller wohnte haben wir gemeinsam das komplette Haus kernsaniert und renoviert und so den Wert des Hauses sehr gesteigert. Wir haben dann geheiratet und später das Haus verkauft weil wir uns ein gemeinsames Haus bauten. Nun möchte ich mich nach 19 Ehejahren scheiden lassen.
    Nun heißt es ich stünde bei einer Trennung schlecht da wenn es um die Aufteilung unseres Hauses geht, da er den ganzen Erlös seiner früheren Immobilie, welche ich mit ausgebaut habe, in unser Haus steckte und weil er selbständig ist.
    Wir haben keinen Ehevertrag.
    Mir ist bewusst dass mein Mann, dieses Haus also Vermögen mit in die Ehe gebracht habe, ich aber an diesem stark mitgewirkt habe. Kann das berücksichtigt werden? Angenommen, mein Mann streitet dies ab, wie kann ich das dann noch alles beweisen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Petra,

      in der Regel entscheiden die nach Grundbuch bestehenden Eigentumsverhältnisse über Ansprüche an gemeinsamen Immobilien bei Trennung und Scheidung. Wie es sich in Ihrem speziellen Sonderfall verhält, kann ein Anwalt einschätzen. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Silke sagt:

    Hallo,
    ich versuche es noch einmal. Vielleicht habe ich vergessen den Kommentar anzuschicken.

    Wir haben uns vor ca. 15 Jahren ein Haus gekauft, bei dem wir uns finaziell übernommen haben. Dann sind meine Eltren eingesprungen und haben uns jeden Monat zwischen 200 und 400 € gegeben bzw. überwiesen. So kam eine Summe von ungefehr 50.000 € zusammen. Außerdem habe meine Eltern 10.000 € zum damaligen Kuafpreis beigesteuert.

    Kann ich diesen Betrag bei der Vermögensauseinandersetzung irgendwie geltent machen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Silke,

      sofern keine Abmachungen dahingehend getroffen wurden, die eine Rückerstattung der Schenkung für den Trennungsfall berücksichtigt, kann sich eine Rückforderung im Einzelfall als schwierig erweisen. Ein Anwalt kann Ihre Chancen diesbezüglich angemessen einschätzen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Lischen90 sagt:

    Hallo
    2014 haben mein Ehemann und ich ein Haus gekauft. 8000 hab ich und 8000 hat er an Eigenkapital eingebracht. Beide haben renoviert und die Kosten habe ich ebenso getragen. Bis 8/16 habe ich ebenso getilgt dann wurde ich schwanger. Habe dann die Renovierung fürs Kinderzimmer und die Ausstattung fürs Kind gekauft er hat getilgt. Haus ist 2f Haus teilvermietet. Im Februar die Trennung. Ich habe bis 5 Wochen nach der Geburt im Haus gelebt. Bin dann mit den Kindern ausgezogen.
    Wir stehen beide im Grundbuch und kreditvertrag. Er wohnt jetzt wieder im viel zu großen Haus kassiert die miete und zahlt die raten für die Bank. Er will das Haus behalten will aber dass ich ihm das Haus Einfach nur übertrage ohne Ausgleich. Habe schon 2x schuldhaft Entlassung bei der Bank beantragt. Ohne Erfolg weil er es einfach ignoriert. Sein Anwalt fordert schuldhaftentlassung gegen Grundbuch Übertragung ohne Ausgleich.
    Was wäre jetzt für mich besser? Warten bis die 10 Jahre rum sind um die vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen und erst dann die Übertragung machen? Ich kann ja jetzt noch den wohnvorteil geltend machen was ich nach der Übertragung nicht kann?
    Scheidung noch nicht wo gereicht. Kaufpreis 170000 restschuld zu Ende 2016 174000 (Renovierung und hausnebenkosten konnten nicht durch Eigenkapital allein gedeckt werden).
    Ist es sinnvoll zu warten? Meine Anwältin fing schon an mit teilungsversteigerung was ich überhaupt nicht gut finde. Wie komme ich möglichst schuldenfrei heraus und habe ich nicht Anspruch auf die Hälfte der Tilgung und Eigenkapital und Eigenleistungen? Kann man das Haus nicht auch teilen zb mir würde die vermietete Wohnung zugestanden werden und ihm die untere? Damit wären meine halben Kreditraten gedeckt. Er zahlt keinen Unterhalt verdient aber genug.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lischen90,

      bitte wenden Sie sich mit dem Gesuch um Rechtsberatung bitte an Ihre Anwältin. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, eine auf einen Einzelfall bezogene rechtliche Einschätzung abzugeben. Grundsätzlich aber besteht die Möglichkeit, dass die Ehegatten sich über den Verbleib einer gemeinsamen Immobilie einvernehmlich einigen.

      Ihr Scheidung.org-Team

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