Zum Hauseigentum bei Scheidung

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 8. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Haus bei Scheidung Headerbild

Bei einer Scheidung und Trennung gibt es viele Punkte, zu denen in mal mehr, mal weniger strittigen Vermögensauseinandersetzungen eine Vereinbarung getroffen werden muss. Wer bekommt welche Gegenstände des Hausrats? Wer muss wem wie viel Unterhalt zahlen? Bei wem sollen die Kinder zukünftig leben? Besonders heikel wird es vielen Fällen, wenn in der Ehezeit ein gemeinsames Haus gebaut oder gekauft wurde.

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Das Wichtigste in Kürze: Das Haus nach der Trennung

Was passiert mit dem Haus, wenn wir uns scheiden lassen?

Ausschlaggebend ist vor allem das Eigentumsverhältnis: Stehen beide Eheleute im Grundbuch, haben beide auch Anspruch auf das Haus entsprechend ihrer Eigentumsanteile. Je nach Situation können verschiedene Lösungen in Betracht kommen, bspw. ein Verkauf oder eine Nutzungsentschädigung. Ist bei zerstrittenen Paaren keine Einigung möglich, kann es auch zu einer Teilungsversteigerung. Auch die Übertragung auf einen der Partner ist möglich. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was passiert mit dem Haus wenn nur einer Eigentümer ist?

In diesem Falle kann die im Alleineigentum befindliche Immobilie unter Umständen im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.

Was passiert mit dem Kredit für das gemeinsame Haus?

Wie ein Kredit bei Scheidung zu bewerten ist, hängt davon ab, wer gegenüber dem Kreditgeber als Schuldner auftritt. Haben beide Eheleute den Kreditvertrag unterzeichnet, sind sie auch Gesamtschuldner und haften jeweils in voller Höhe. Ist hingegen nur einer der Eheleute Unterzeichner, ist er regelmäßig auch Alleinschuldner und kann von dem Partner nicht automatisch die Übernahme der hälftigen Schulden verlangen.

Was geschieht bei der Scheidung mit dem Eigenheim?

Scheidung und gemeinsames Haus – Was ist zu beachten?

Nicht selten kommt es bei einer Scheidung zum Streit ums Haus.
Nicht selten kommt es bei einer Scheidung zum Streit ums Haus.

Bei der Eigentumsfrage eines gemeinsam bewohnten Hauses – oder auch einer Eigentumswohnung – zählen bei Trennung zahlreiche Aspekte hinein. Ist das Haus noch mit einem Kredit belastet? Muss der Partner, der nach der Trennung oder Scheidung das Haus nicht mehr bewohnt, ausgezahlt werden? Oder lohnt sich der Hausverkauf an einen Dritten?

Das Familienrecht in Deutschland kennt zahlreiche Lösungsansätze. Im Folgenden finden Sie eine Erläuterung zu den gebotenen Aspekten, die in der Trennungszeit und bis zur Scheidung zum Thema Haus einer Klärung bedürfen.

Lohnt sich der Hausverkauf bei einer Scheidung?

Bei Trennung ein gemeinsames Haus an eine dritte Partei zu verkaufen, kann in zahlreichen Fällen Streitigkeiten zwischen den getrennten Ehegatten vermindern. Befindet sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum der Parteien, kann der Verkaufserlös auf beide gleichermaßen verteilt werden. Es ist auch möglich, den Hausverkauf bereits bei Trennung zu vollziehen.

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Voraussetzung ist jedoch, dass beide Ehepartner bei der Scheidung dem Hausverkauf zustimmen. Durch die emotionale Tragweite einer Trennung bietet sich stets an, einen Rat von einem Scheidungsanwalt einzuholen. Er kann die möglicherweise aufgeheizte Stimmung abschwächen und als nicht involvierter, kühler Vermittler eine konstruktive Klärung herbeiführen.

Ein weiterer positiver Effekt des Hausverkaufs betrifft die zeitgleiche Ablösung gemeinsamer Verbindlichkeiten für das Objekt. Ist bei einer Scheidung das Haus finanziert – etwa durch einen gemeinsamen Immobilienkredit -, können diese Verpflichtungen mit Verkauf des Hauses abgelöst werden. So wird die Loslösung von der Lebensgemeinschaft erheblich vereinfacht.

Achtung! Bei der Ablösung eines gemeinsamen Hauskredits kann unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung von Seiten der Bank erhoben werden. Mehr dazu und wie Sie eine solche unter Umständen umgehen können, erfahren Sie z. B. unter www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net.

Da die Ehepartner auch nach der Scheidung für das Haus noch gegenüber der Bank, also im Außenverhältnis, als Gesamtschuldner auftreten können, kann durch die Tilgung der Schulden durch den Verkaufserlös auch diese gemeinsame Schuldenlast abgebaut werden.

Oftmals jedoch hängt zumindest ein Partner emotional an dem gemeinsamen Besitz oder möchte den gemeinsamen Kindern das gewohnte Umfeld erhalten. In diesen Fällen kann die Immobilie mit all den auf ihr lastenden Verbindlichkeiten auf einen Ehegatten übertragen werden.

Bei Scheidung den Eigenheim-Anteil an den anderen Ehegatten übertragen?

Können sich die Ehepartner nicht auf den Verkauf des Hauses und die Teilung des Erlöses einigen, kann der Anteil von Partner A auch auf Partner B überschrieben werden. Bei diesem Verfahren ist jedoch meist die Auszahlung einer Ersatzleistung bzw. Entschädigung vorgesehen.

Problematisch gestaltet sich hierbei jedoch die Bestimmung des fiktiven Verkaufswertes des Hauses. Ein Gutachten müsste in der Regel erfolgen und den möglichen, aktuellen Marktwert festlegen. Dieser stimmt dann oftmals nicht mit den Forderungen und Einschätzungen der Ehegatten überein.

Bei der Wertbestimmung der getrennten Eheleute spielen oftmals auch subjektive Einschätzungen hinein, z. B. die geleisteten Arbeiten an dem Haus, Einrichtung und emotionale Verbindung zum Objekt. Diese sind jedoch in einem objektiven Gutachten nicht von Bedeutung.

Austragung aus den gemeinsamen Verbindlichkeiten zum Haus

Der Hausverkauf bei einer Scheidung ist oftmals für beide Seiten die beste Lösung.
Der Hausverkauf bei einer Scheidung ist oftmals für beide Seiten die beste Lösung.

Erklärt sich ein Partner bereit, auf seinen Eigentumsanteil zu verzichten, ist nicht nur auf die zu leistende Entschädigungszahlung zu achten. Teil einer Vereinbarung sollte ferner die Streichung der ausgezahlten Partei aus dem Grundbuch und einem gegebenenfalls gemeinsam veranlassten Hauskreditvertrag sein.

Auch andere Verträge, etwa von Gaszulieferern und Stromanbietern, sollten ausnahmslos auf den zukünftig alleinigen Eigentümer übertragen werden. Da sich das ehemals gemeinsame Haus nicht mehr im Besitz des austretenden Ehepartners befindet, sollte er auch an der Tilgung der finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr beteiligt sein. Andernfalls kann er fordern, dass die weiterhin geleisteten Zahlungen auf einen möglichen Trennungsunterhalt angerechnet werden.

Auch sollte Partner A, der den Eigentumsanteil von B übernimmt, darauf achten, dass alle Verbindlichkeiten und Belastungen, mögliche offene Reparaturleistungen u.a. genau aufgelistet sind. Sie sollten nicht blind jedwede Vereinbarung annehmen. Handeln Sie so vorausschauend, als würden Sie das Haus einer fremden Person kaufen wollen.

Partner B, der seinen Anteil aufgibt, sollte darauf achten, dass er aus allen Verträgen und dem Grundbuch gestrichen wird. So kann er nicht mehr in Haftung gezogen werden, sollte A den Zahlungsverpflichtungen einmal nicht nachkommen.

Vertrag zur Übertragung des Eigentumsanteils am Haus

Den Vertrag zur Übertragung des Hausanteils sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt erarbeiten. Er kann Sie zu allen offenen Fragen genau beraten. Letztlich müssen beide Parteien den Vertrag unterzeichnen und notariell beglaubigen lassen. Nachträgliche Bearbeitungen sind in der Regel nicht mehr möglich.

Voraussetzung für die Übertragung ist jedoch in jedem Falle, dass der Ehegatte, der den Eigentumsanteil und damit alle Verbindlichkeiten übernimmt, finanziell dazu in der Lage ist, alle laufenden Kosten nach der Scheidung alleine zu tragen.

Bei Scheidung das Haus an den Geringverdiener oder arbeitslosen Partner übertragen?

Möchte einer der Ehegatten die Immobilie übernehmen, obwohl er finanziell nicht in der Lage ist, den Unterhalt für das Objekt allein zu zahlen, kann er vom Ehepartner nicht automatisch eine Unterhaltszahlung verlangen.

Erklärt sich der austretende Ehepartner bereit, die Kreditverbindlichkeiten und andere Zahlungen auch weiterhin zu leisten, darf er diese Zahlungen unter Umständen auch auf den zu leistenden Ehegattenunterhalt anrechnen. So können weitere Zahlungen möglicherweise ausbleiben. Der Geringverdiener würde am Ende mit zahlreichen Nachteilen leben müssen.

Gemeinsames Wohnrecht bei einer Trennung

Sind beide Ehegatten zu gleichen Teilen Hauseigentümer kann in seltenen Fällen auch eine Vereinbarung über die Teilung des Hauses getroffen werden. Bei mehrstöckigen Wohnobjekten kann Partner A zum Beispiel das obere Geschoss, Partner B die untere Etage zugesprochen werden. So wird beiden Gatten ein Wohnrecht eingeräumt. Dies kann im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung Klärung finden.

Gemeinsames Hauseigentum: Zum Wohnrecht können Sie unterschiedliche Vereinbarungen treffen.
Gemeinsames Hauseigentum: Zum Wohnrecht können Sie unterschiedliche Vereinbarungen treffen.

Auch eine gemeinsame Nutzung des gesamten Objekts ist möglich. Sollte jedoch die Scheidung angestrebt sein, muss eine ausreichende Trennung der Lebensgemeinschaft gewährleistet sein. Können die Ehegatten am Ende nicht nachweisen, dass sie einen getrennten Hausalt führten, ist der Nachweis zum durchlaufenen Trennungsjahr unter Umständen recht schwierig.

Die getrennt lebenden Ehegatten sind gehalten, sich in diesem Falle über die Aufteilung der laufenden Kosten – Betriebsosten u.a. – zu einigen.

Aus nachvollziehbaren Gründen ist diese Konstellation des gemeinsamen Wohnrechts bei Entscheidungen zum Haus nach einer Scheidung in der Regel eher selten. Meist verhindern emotionale Befindlichkeiten und mögliche Kränkungen, dass beide Parteien noch unter einem gemeinsamen Dach leben wollen und/oder können.

Was aber geschieht, wenn über das Eigentum bei der Scheidung zum Haus noch keine Einigung getroffen werden konnte?

Alleineigentum von Haus oder Wohnung bei Trennung

Ist nur ein Ehegatte laut Grundbuch Eigentümer des Hauses, hat er in der Regel die Weisungsbefugnis. Er darf den Partner dazu auffordern, nach der Trennung die Wohnung oder das Haus zu verlassen. Dabei ist jedoch eine Karenzzeit einzuräumen, in der der andere Gatte eine Wohnung suchen und finden kann.

Tritt der ausziehende Ehegatte bei Trennung oder Scheidung für das Haus als Schuldner gegenüber Dritten auf, sollte er im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung eine Klärung dahingehend anstreben, als Schuldner im Außenverhältnis zu den Vertragspartnern gestrichen zu werden.

Gewährt der Alleineigentümer dem anderen ein beschränktes oder unbeschränktes Wohnrecht nach der Trennung, kann er eine Mietzahlung verlangen. Gegebenenfalls können hierbei auch gemeinsame Kosten aus Verpflichtungen im Außenverhältnis Anrechnung finden.

Die finanziellen Einbußen, die dem ausziehenden Ehegatten entstehen – etwa durch Mietzahlungen – können im Zugewinnausgleich und beim Unterhaltsbedarf Beachtung finden.

Teilungsversteigerung nach der Scheidung

Die Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung und dient der Auflösung einer ideellen Gemeinschaft an einem Grundstück, einer Immobilie u.a.

Sind die Parteien nicht in der Lage, zu dem im gemeisansamen Eigentum befindlichen Haus eine Einigung zu treffen, kann nach der Scheidung eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Den Antrag dürfen nur Personen stellen, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Ein Mindestgebot kann bei der Teilungsversteigerung angesetzt sein.

Im Rahmen einer Teilungsversteigerung kann das Haus nach einer strittigen Scheidung veräußert werden.
Im Rahmen einer Teilungsversteigerung kann das Haus nach einer strittigen Scheidung veräußert werden.

Hiernach wird bei Scheidung für das Haus eine offene Versteigerung anberaumt, bei der auch beide Ex-Ehepartner mitbieten können.

Ist keine der beiden Parteien Höchstbietender und geht das Grundstück und die Immobilie in den Besitz eines Dritten über, wird das Geld aus dem Erlös der Teilungsversteigerung auf beide Ex-Ehegatten zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Problematisch gestaltet sich hier jedoch, dass der tatsächlich erzielte Erlös auch weit unter dem eigentlichen Marktwert liegen kann. Der Höchstbietende, der in der Folge alleiniger Eigentümer des Objekts ist, kann auch ein Dritter sein.

Die Versteigerung von Immobilien bietet sich in den meisten Fällen nicht an und gereicht zumeist zum Nachteil beider Parteien.

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Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  • Gabriel sagt:

    Hallo,
    Wenn ich privat ein Grundstück kaufe. Und im Grundbuch ein Vorkaufsrecht eingetragen ist. 2 Personen zu je 1/2. Eine Person hat abgesagt. Muss die zweite Person ebenfalls absagen? Sie sind in einem Punkt erwähnt und nicht einzelnd.

  • JL sagt:

    Hallo,
    mein Mann hat das Elternhaus vor der Ehe überschrieben bekommen. Wir haben in der Ehe einen Kredit aufgenommen zur Auszahlung der Geschwister und zur Renovierung. Seine Eltern hatten lebenslanges Wohnrecht im Haus, das wir alle zusammen bewohnten. Wir wurden letzte Jahr geschieden. Jetzt rechnet mein Mann zu seinem Anfangsvermögen nicht nur die gesamte Immobilie (mit dem Anteil, den wir gemeinsam per Kredit aufnahmen), sondern auch noch mögliche Mieteinnahmen, die er von den Eltern hätte bekommen können. Somit ist sein Anfangsvermögen immens gestiegen, was den damaligen Wert in keinster Weise wiederspiegelt. Außerdem hatten die Schwiegereltern keinerlei Miete geleistet.
    Ist diese Vorgehensweise beim Zugewinn rechtens und wenn ja, würde mir dann nicht ein Teil dieser möglichen Mieteinnahmen zustehen?
    Veilen Dank im Voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo JL,

      bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an Ihren Anwalt. Eine rechtliche Einschätzung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Gela sagt:

    Hallo,
    mein Lebenspartner hat mich im Testament als Alleinerbin eingesetzt. Wir leben seit 25 Jahren zusammen in seinem geerbten Haus. Er ist noch verheiratet und trennte sich vor 29 Jahren von seiner Frau, mit der er 20 Jahre zusammenlebte. Sie ist gemeinsam mit ihm im Grundbuch eingetragen. Er möchte sich scheiden lassen, damit wir heiraten können. Mit der Scheidung erlischt der Anspruch der Frau auf ihren Pflichtteil. Sie bleibt aber Miteigentümerin. Was bedeutet das konkret? Was bedeutet das, wenn mein Lebenspartner evtl. dann mein zukünftiger Mann, verstirbt konkret? Was passiert mit dem Haus?
    Vielen Dank im Voraus!

  • Sophie sagt:

    Hallo,

    Ich und mein Lebenspartner haben 2 gemeinsame Kinder. Vor 2 Jahren haben wir eine Wohnung in einer Neubau gekauft. Wir sind nicht verheiratet.
    Mein Lebenspartner hat 2 Kinder aus der 1. Ehe. Meine Frage wäre, ob diese Kinder aus 1. Ehe Recht auf Teil in dieser Wohnung haben, vermute ich ja. Dann was können wir machen , damit sie kein Anspruch darauf haben. Die Wohnung ist 50/50 gekauft.
    Danke im Voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sophie,

      Erbrechtsansprüche können auf Eigentum des Erblassers erhoben werden. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Erbrecht, um prüfen zu lassen, wie sich mögliche Erb- oder Pflichtteilsansprüche vorzeitig verringern oder auszahlen lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Hans sagt:

    Hallo,
    mein Vater hat bei Eheschließung mit seiner 2.Frau 2 Häuser besessen. Sein Elternhaus und dass, was er mit meiner Mutter zusammen nebenan gebaut hat. Meine Mutter hat meiner Schwester und mir ihren Teil nach der Scheidung vermacht und er hat lebenslanges Wohnrecht. Mein Vater hat meine Stiefmutter geheiratet, die ihn über Jahre psychisch so fertig gemacht hat, dass er ihr sein Elternhaus + die Hälfte seiner Hälfte des Hauses aus 1.Ehe, in dem er wohnt, geschenkt hat. Zudem hat sie mich in meiner Kindheit misshandelt. Nun nach 25 Jahren ist sie in sein ehemaliges Elternhaus gezogen und will sich nun scheiden lassen. Mein Vater ist nach 25 Jahren Psychoterror recht irrational, dass ich der Meinung bin, dass er keine guten Entscheidungen mehr für sich treffen kann. Er hat ihr alles was ging schenken müssen, um zu verhindern, dass sie mich weiter misshandelt. Nun frage ich mich ob es vorteilhaft wäre die Schenkungen wegen groben Undanks rückgängig machen zu lassen (psychologische Gutachten von mir & meinem Vater) oder doch den Zugewinnausgleich, also „halbe halbe“ zu nehmen. Ich bin mir der komplexen Fragestellung bewusst, aber vielleicht haben sie einen Tipp für mich.

    Ergänzend: Meine Stiefmutter kam mit nichts in die Ehe und wollte von Anfang an beide Häuser.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Hans,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um diesen Sonderfall prüfen zu lassen. Eine Rechtsberatung können wir an dieser Stelle nicht anbieten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Jochen sagt:

    Guten Tag,
    als ich meine Frau geheiratet habe (vor 13 Jahren) war sie bereits seit ein paar Jahren (3) ein Haus am Finanzieren. Während unserer Ehe habe ich natürlich zur Abzahlung maßgeblich beigetragen, da mein Verdienst den Ihren deutlich übersteigt. Welche Ansprüche habe ich dadurch an dem Haus erworben, welches seit kurzen abgezahlt ist. Danke vorab und viele Grüße.

  • Birgit sagt:

    Im Oktober 2017 wurden wir geschieden.Mein Ex ist Narzißt u. ich war froh dass ich schnell alles hinter mir hatte .Wir haben 1 gemeinsames Haus,wo er noch drin wohnt.Er bekommt Harz4.Ich mußte viele Rentenpunkte ihm abgeben,da er 14 Jahre nicht arbeiten ging.Für das Haus wollte er mir auszahlen,unterließ es dann aber doch.Nun möchte ich aber zu einem Ausgleich kommen,da ich seit der Trennung Miete zahle u. von meinem Hausteil nichts habe.Was raten Sie mir?
    Herzliche Grüße!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Birgit,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung bezüglich Ihres Eigentumsanteils am Haus an einen Anwalt. Eine Auszahlung könnte jedoch schwierig sein, wenn der Schuldner finanziell nicht leistungsfähig ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Denise sagt:

    Guten Morgen, mein Noch-Ehemann und ich sind seit 1 1/2 Jahren getrennt lebend und haben vor einigen Jahren ein Einfamilienhaus gekauft, das wir weiterhin abbezahlen. Wir sind beide hälftig im Grundbuch eingetragen und auch in den Darlehensverträgen stehen wir beide. Nun ist Das Haus seit einigen Monaten vermietet und wir verhandeln zurzeit mit den Mietern über einen möglichen Mietkauf. Sollte es zu diesem Mietkaufvertrag kommen, könnten wir dann trotzdem bereits die Scheidung einreichen, oder müssen wir damit warten, bis der Mietkauf abgeschlossen ist und der Preis komplett gezahlt ist? Das wären ja noch einige Jahre.
    Herzliche Grüße!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Denise,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Frage an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Katrin sagt:

    Hallo, mein Mann und ich haben uns vor 1,5Jahren getrennt. Wir sind noch verheiratet, leben aber getrennt. Ich habe in der Ehe von meinen Eltern ein Baugrundstück übertragen bekommen und stehe auch als alleiniger Eigentümer im Grundbuch.
    Das Haus haben wir dann gemeinsam finanziert und gebaut.
    Muss ich meinen Mann bei der bevorstehenden Ehescheidung auszahlen?
    MfG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Katrin,

      sofern ein Miteigentums an einer Immobilie bestehen, können sich hieraus ggf. Ausgleichsansprüche bei Aufgabe des Eigentums ergeben. Immobilien oder anderes Vermögen kann zudem im Zuge des Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden. Wenden Sie sich für eine Prüfung Ihres Falles an einen Anwalt. Eine abschließende Klärung ist hier nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Lena sagt:

    Hallo,

    mein Noch-Mann und ich stehen kurz vor der Scheidung und dem Zugewinnausgleich.
    Während der Ehe haben wir das Haus der Eltern gekauft, sowie ein weiteres Haus gebaut zur Vermietung. Bei beiden steht nur er im Grundbuch. Das Ex-Eltern-Haus bezahlt er mit einem Kredit ab. Das Haus zur Vermietung zahlen wir beide mit einem Kredit ab.
    Werden beim Zugewinnausgleich beide Häuser im Wert einbezogen? Oder wie verhält sich das wenn der Kredit bzw das Grundbuch nur auf seinen Namen läuft? Beide Kredite sind noch nicht abbezahlt. Wie verhält sich das dann beim Zugewinnausgleich, mit was kann ich finanziell rechnen?
    Ex-Elternhaus 350.000 Wert, Vermietungshaus grob 300.000.
    Mir stehen ja vermutlich nun keine 175.000+150.000 Eur zu, richtig?
    Vielem Dank und mit freundlichen Grüssen
    Leni

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lena,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um die Berücksichtigung der Häuser Ihres Mannes sowie die Kreditbelastung im Rahmen des Zugewinnausgleichs beziffern zu lassen. Eine Bewertung ist hier nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Andreas sagt:

    Ich habe eine Frage:
    Ich habe vor 8 Jahren mit meiner damaligen Frau eine Haus gekauft.
    Da sie mehr Vermögen mitgebracht hat ist sie zu 70 % und ich zu 30 % im Grundbuch eingetragen. Ich habe akzeptiert, dass meine Frau auch nach 8 Jahren 70 Prozent des Hauses und Wertzuwachses erhält.
    Allerdings wurde damals eine Kredit aufgenommen der noch immer über 100000 Euro Wert ist. Davon soll ich 50 Prozent zurückzahlen, wobei ja das gesamte Geld in das Haus geflossen ist. Bei dem mir nur 30 Prozent gehören.

    Kann ich einen Teil des Geldes zurückfordern oder muss ich 50 % der Schulden bezahlen? Lohnt es sich einen Anwalt deshalb aufzusuchen oder ist es sinnlos.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andreas,

      bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung bitte an einen Anwalt. Dieser kann bewerten, welche Ansprüche, Rechte und Pflichten im Zuge der Scheidung im Einzelfall zu beachten sind. Eine Einschätzung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Markus sagt:

    Hallo,
    Es liegt folgender Sachverhalt vor. Ich habe in die Ehe eine Eigentumswohnung mitgebracht, ich bin also Alleineigetnümer. Das Trennungsjahr ist am 29.07 diesen Jahres abgelaufen. Jetzt möchte ich die Wohnung verkaufen und mir ein Haus kaufen für den Gegenwert. Der Makler meinte meine Exfrau müsste dem verkaufen zustimmen auch wenn Sie nie was in diese Wohnung investiert hat. Das Problem ist Sie möchte nur zustimmen wenn Sie einen mehrstelligen tausender Betrag von mir bekommt. Dieser Betrag liegt aber weit über der Hälfte des Zugewinnsausgleich. Wie sieht die Sachlage denn hier wirklich aus? Es muss doch irgendwie möglich sein eine ETW zu verkaufen die mir schon vor der Ehe lange gehört hat und von mir alleine bezahlt wurde.
    LG Markus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Markus,

      die Wertsteigerung einer Immobilie kann in den Zugewinn einfließen. Bitte wenden Sie sich zur Bewertung Ihres Sonderfalles an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Anna sagt:

    Guten Tag,
    habe mit meinem in Trennung lebenden Ehemann und einem Freund vor 2 Jahren ein altes Haus gekauft (100.000) und größtenteils gemeinsam in Muskelhypothek saniert und renoviert (100.000 Sanierungskosten on top). Die zwei entstandenen Wohnungen sind vermietet. Im Grundbuch stehen alle drei Eigentümer zu je einem Drittel drin. Der Freund und ich haben unseren Teil bar bezahlt. Mein Noch-Ehemann hat seinen Teil vollfinanziert. Der Kreditvertrag läuft auf seinen Namen, jedoch sind wir zwei Mitbesitzer, Sicherungsgeber für die Bank. Nun weigert sich mein Noch-Ehemann das komplette Haus an einen Dritten zu einem aktuellen Marktwert zu verkaufen, weil er uns beiden anderen Besitzern laut eigenen Aussagen schaden möchte. Sind bei einer Teilungsversteigerung unser beider eingebrachten Barmittel in Gefahr, weil die Hypothek der Bank zuerst bedient werden muss, wenn der Verkaufserlös nur knapp über einem Drittel liegt? Das wäre für den an der Scheidung unbeteiligten Freund eine finanzielle Katastrophe, da er Rentner ist und der Immobilienteilbesitz als seine Altersvorsorge gedacht war. Was kann ich tun? Wie ist die Rechtslage?

    Vielen Dank und lieben Gruß aus dem Schwarzwald!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anna,

      bitte wenden Sie sich zur Bewertung dieses Einzelfalles an einen Anwalt. Eine rechtliche Einschätzung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Steve sagt:

    Guten Tag,
    Wir sind seit 20 Jahre verheratet und habe 2 Kinder, 20 und 17. Wir wohnen alle im ein Wohnung, der meine Frau gekaufte nach der Hochzeit. Sie hat seit der Hochzeit nicht gearbeitet. Ich habe viel Geld investiert zBs, ´Renovierung. Ich habe alle finanzielle Aufgaben erfüllt, aber jetzt wird langsam schlecht zwichen meine Frau und ich, und deshalb möchte ich trennen bald. Kann ich nach Trennung oder Scheidung noch einen Teil der Wohnung beanspruchen?
    Vielen Dank im Voraus,
    Steve

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Steve,

      ein Anspruch auf eine Immobilie ergibt sich in der Regel erst, wenn ein Miteigentumsrecht im Grundbuch festgelegt ist. Bitte wenden Sie sich für eine umfassende Beratung zur Scheidung und der Vermögensteilung bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Anna sagt:

    Bitte helfen Sie mir ich habe das Gefühl das der nächste Anwalt den ich mir suchte schon wieder koruppt ist und mein noch Ehemann auch diesen auf seine Seite zieht.es ist mittlerweile 3 Jahre her und er kommt keiner Aufforderung nach,weder seine Finanzen darzulegen usw selbst der Unterhalt ist nicht geregelt.Seit nunmehr 5 Jahren bestreitet er ein anderes Verhältniss ,rühmt sich in meiner Familie das er durch sie wieder Vater geworden ist und ich nichts von ihm bekomme.ich habe die ganzen Jahre die Fam.finanziert damit er Geld hatte sich ein Haus nach dem anderen zu kaufen.die eingenommene Miete der Häuser ist auch in seinem Besitz.nebst vielen Betrügen,Versicherung,Arbeits u.Finanzamt.Falschaussagen,Maineid,Stromanbieter,europäischer Förderfond,Stadtverwaltung usw
    oder das sämtliche Verkäufe und Finanzen über das Konto seiner Mutter laufen.Niemand hat ein Interesse an diesen Handlungen.ich weiss nicht wieviel Geld er noch verschwinden lässt ,was mir gehört und wie man das alles prüfen kann,wenn nichteinmal das Gericht in der Lage ist mir zu helfen sondern sich mit Abmahnungen und geringen Strafgebühren zufriedenstellt.
    Seine Täuschunsmanöver bei nahezu jeder Institution und deren Gleichgültigkeit verhelfen ihm zu weiterem Spielraum gesetzlicher Verstösse.
    Bitte geben Sie mir einen Rat an wen ich mich wenden kann und ob bei dieser Aufzählung noch etwas übrig bleibt.Ich habe schon keine Kraft mehr.Wie können sich nur so viele auf diese Manipulationen einlassen.selbst nachweislich Polizei,Staatsanwaltschaft,Zollamt.

  • Frank sagt:

    Während meiner eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind baute ich ein Haus und übertrug meiner Gefährtin meine Hälfte und wandelte diese in ein lebenslanges Nutzungsrecht um.Nach Fertigstellung des Hausbaus erhielt ich vom Gericht ein Versäumnissurtel welches die Auflösung meines Wohnrechtes beinhaltete.Die Einspruchsfrist dieser Angelegenheit betrug 14 Tage.
    Das war genau die Zeit die sie brauchte um mich und das Gericht zu täuschen.
    Ich habe nämlich keine Einladung des Gerichtes auf meine postalisch gemeldete Anschrift erhalten.
    Meine Frage lautet
    Kann ich trotz diesem Beschluß
    eine Entschädigung für meine Gesamtleistungen erhalten?
    Kann ich bei einem kriminellen Nachweis eine Einsetzung in den vorigen Stand beantragen.?
    Vielen Dank im Voraus
    Frank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Frank,

      bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an einen Anwalt. Wir können an dieser Stelle keine Einschätzung zu Ihrem Fall abgeben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Edgar sagt:

    Hallo,
    ich habe mit meiner jetzt verstorbener Ex-Frau 1981-1988 ein Haus gebaut und wir stehen auch zu je 50% im Grundbuch. Nach dem Erbrecht erhalten meine zwei Töchter
    von meiner Ex-Frau ihre 50%, da sie einen Erbschein beantragt haben werden sie somit auch im Grundbuch eingetragen.
    Meine Töchter haben keine Geldleistungen noch Arbeitsleistungen am Haus erbracht.
    Nun meine Frage:
    Wenn es zu Streitigkeiten oder anderen Auseinandersetzungen kommen würde, kann ich meine geleisteten Arbeitsstunden am Hausbau gelten machen?
    Danke im voraus!

  • Georg sagt:

    Hallo!
    Ich und meine Frau seit kurzem Wohnen getrennt.
    Meine Frau ist in eine Mietwohnung eingezogen ich bin in unsere Eigentumswohnung geblieben. Wir sind beide im Grundbuch eingetragen.
    Das Kredit kommt voll auf meine Lasten.
    Habe ich das Recht Wohnungschloss auszutauschen damit Sie die Wohnung ohne mein Erlaubnis nicht betritt?
    Danke im voraus!

  • Katrin sagt:

    Hallo, mein Mann und ich haben uns vor 1,5Jahren getrennt. Wir sind noch verheiratet, leben aber getrennt. Ich habe in der Ehe von meinen Eltern ein Baugrundstück übertragen bekommen und stehe auch als alleiniger Eigentümer im Grundbuch.
    Das Haus haben wir dann gemeinsam finanziert und gebaut.
    Muss ich meinen Mann bei der bevorstehenden Ehescheidung auszahlen?
    MfG

  • Petra sagt:

    Mein Mann und ich sind im kommenden Juli 3 Jahre geschieden. Wir haben uns einvernehmlich auf einen Unterhalt seinerseits an mich geeinigt. Ich bewohne noch immer unsere zusammen erworbene Immobilie. Den laufenden Kredit zahle ich. Mein Mann wohnt nicht mehr hier. Jetzt kam er und sagte, er wird den Unterhalt kürzen, da er in Kurzarbeit ist. Er zahlt mir allerdings nur 300€ . Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente. Ebenso sagte er, er hat ja auch Anrecht auf Nutzungsausgleich. Was kann ich jetzt tun?
    Mfg

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