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Manche können es kaum erwarten, dass die Scheidung endlich durch ist. Nicht zuletzt, weil mit ihr viel Stress einhergeht. Manchmal stellt die Weiterführung der Ehe eine unzumutbare Härte dar. Manchmal ist der Wunsch nach einer neuen Eheschließung der Grund dafür die Scheidung zu beschleunigen. Doch geht das so einfach?
Das Wichtigste in Kürze: Scheidung beschleunigen
Die Eheleute können zum einen selbst an der Beschleunigung der Scheidung mitwirken, indem sie etwa über eine Scheidungsfolgenvereinbarung sämtliche Regelungen zu Scheidungsfolgen einvernehmlich treffen. Hierfür können sie bereits das Trennungsjahr verwenden. Das Gericht selbst wird von Amts wegen lediglich die Scheidung sowie den Versorgungsausgleich behandeln. Weitere Folgesachen entscheidet es nur auf Antrag. Zudem kann auch bei einer Härtefallscheidung die Dauer des Verfahrens beschleunigt werden.
Die Dauer einer Scheidung lässt sich nicht pauschal festlegen, da es immer auch auf die Umstände des Einzelfalles ankommt. In der Regel geht eine einvernehmliche Scheidung schneller von der Bühne als ein streitiges Verfahren. Und bei Vorliegen eines Härtefalles kann sogar das Trennungsjahr entfallen. Dennoch kann eine Scheidung zwischen wenigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren dauern.
Ob Gewalt in der Ehe oder eine Schwangerschaft, es gibt unterschiedliche Gründe, die einen möglichen Härtefall begründen können. Liegt ein solcher vor, kann von dem Trennungsjahr abgesehen werden. Die Scheidung können Betroffene damit dann bereits früher beantragen.
Nein. Auch bei einem beschleunigten Verfahren kann die Scheidung nicht sofort erfolgen. Es bedarf neben einigen Vorlaufs (etwa für die Erstellung des Scheidungsantrags) auch einer Prüfung durch das Gericht, Auskünften für den Versorgungsausgleich und der Festsetzung eines Scheidungstermins. Hier spielt nicht zuletzt auch die Auslastung des zuständigen Familiengerichts eine Rolle.
Kann man eine Scheidung beschleunigen?
Grundsätzlich gilt in Deutschland mittlerweile bei der Scheidung einer Ehe das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Das bedeutet, dass eine Ehe nur dann geschieden werden kann, wenn diese als zerrüttet gelten kann. Als Nachweis hierüber dient das sogenannte Trennungsjahr. In Deutschland kann eine Ehe damit in aller Regel frühestens nach einem Jahr Trennungszeit geschieden werden.
Dieses Trennungsjahr können die Eheleute jedoch sinnvoll nutzen und so die Scheidung beschleunigen. Sie haben nämlich die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu sämtlichen Scheidungsfolgen einvernehmlich zu einigen. Grundsätzlich muss hierüber nämlich kein Familiengericht entscheiden (ausgenommen der Versorgungsausgleich). Fragen zu Unterhalt, Umgangsrecht, Hausrat & Co können die Eheleute mithin außergerichtlich klären. Nur auf direkten Antrag eines der Betroffenen werden entsprechende Folgesachen in das Verbundverfahren aufgenommen.
Je mehr Scheidungsfolgen das Gericht entscheiden soll, desto länger kann sich auch das Scheidungsverfahren hinziehen. Eine einvernehmliche Vereinbarung kann den Eheleuten also viel Zeit und auch Streit sparen und die Scheidung letztlich auch beschleunigen.
Doch es gibt auch Ausnahmefälle, in denen ein Trennungsjahr nicht vorausgesetzt ist. Dann lässt sich ein Scheidungsverfahren so beschleunigen. Möglich ist dies zum Beispiel beim Vorliegen eines Härtefalles.
Im Übrigen: Eine Scheidung zu beschleunigen wegen neuer Heirat stellt gemeinhin keinen Härtefall dar. Ein Trennungsjahr ist in der Regel Pflicht, sofern keine anderen Gründe ein beschleunigtes Scheidungsverfahren begründen.
Wann können Sie eine Scheidung beschleunigen: Mögliche Gründe
In den folgenden Situationen kann ein Härtefall vorliegen, aufgrund dessen sich eine Scheidung im Einzelfall beschleunigen lässt:
- Schwerwiegende Drogenabhängigkeit (mit gescheiterten Versuchen bzw. Verweigerung des Entzugs oder im Beisein von Kindern)
- Strafbares Verhalten gegenüber dem Partner (z. B. Gewalt in der Ehe, Beleidigung, Bedrohung)
- Vor der Ehe nicht bekannte schwere psychische Erkrankungen
- einseitig geschlossene Scheinehe (etwa zur Erlangung eines Aufenthaltstitels)
Eine beschleunigte Scheidung meint in diesen Fällen jedoch auch keine sofortige Eheaufhebung. Grundsätzlich nehmen auch ohne Ableistung des Trennungsjahres Antragstellung und Scheidungstermin einige Zeit in Anspruch. Dies gilt umso mehr in streitigen Verfahren, in denen das Familiengericht über unterschiedlichste Scheidungsfolgen entscheiden soll.
Scheidung beschleunigen wegen Schwangerschaft: Sind Sie verheiratet und schwanger, gilt nach deutschem Recht automatisch der Ehemann als rechtlicher Vater – unabhängig davon, ob er auch leiblicher Vater ist oder nicht. Das bedeutet, dass der Ehemann in solchen Fällen auch Unterhaltspflichten gegenüber einem möglichen Kuckuckskind hätte. Ist eine Frau im Rahmen einer außerehelichen Beziehung schwanger geworden, kann das daher mitunter einen Härtefall begründen, sowohl seitens der betroffenen Frau als auch ihres Noch-Ehemannes.
Nicht nur bei einer Scheidung ist ein beschleunigtes Verfahren möglich
Auch in anderen Familiensachen kann es zu einem beschleunigten Verfahren kommen. Insbesondere bei Verfahren, in denen es um Sorgerecht oder Umgang geht, sind Gerichte dazu verpflichtet, möglichst zeitnah Termine anzusetzen und eine Entscheidung herbeizuführen. Dies dient vor allem dem Schutz des Kindeswohls. Schnell ist auch an dieser Stelle jedoch relativ, denn in der Regel bleiben den Gerichten mindestens drei Monate zur Festsetzung eines Termins, sollte ein beschleunigtes Familienverfahren erforderlich sein.