Ist eine Scheidung bereits nach einem Jahr Ehe möglich?
Laut des Statistischen Bundesamtes geht die Zahl der Scheidungen in Deutschland seit 2008 kontinuierlich zurück. Im Jahr 2017 ließen sich nämlich 153.500 Ehepaare scheiden, während acht Jahre zuvor 191.948 Ehepaare die Scheidung einreichten. Was müssen Ehepaare beachten, wenn sie bereits nach einem Jahr feststellen, dass sie getrennter Wege gehen wollen. Ist eine Scheidung nach einem Jahr Ehe möglich? Wie verhält es sich mit Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht bei einer Scheidung nach einem Jahr?
Das Wichtigste in Kürze: Scheidung nach einem Jahr
Ja. Sie haben grundsätzlich jederzeit die Möglichkeit, eine Scheidung einzureichen, wenn es zu einer Trennung mit dem Partner gekommen ist.
Auch bei einer Scheidung nach einem Jahr muss in der Regel das Trennungsjahr eingehalten werden, da der Gesetzgeber die Ehepartner dazu anhalten will, gründlich über die Scheidung nachzudenken.Vor dem Gesetz gilt eine Ehe als zerrüttet, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben. Eine Trennung innerhalb der Ehewohnung wird dabei in der Regel mitgezählt.
Für Ehepaare, die sich nach einem Jahr Ehe scheiden lassen wollen, gelten die normalen gesetzlichen Regelungen bzgl. Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht.
Ist eine Scheidung im ersten Jahr möglich?
Inhaltsverzeichnis
Einvernehmliche Scheidung nach einem Jahr Trennung
Häufig stellen Paare bereits einige Monate nach der Hochzeit fest, dass sie und ihr Partner nicht zusammenpassen. Wenn alle Maßnahmen zur Pflege der Ehe nicht mehr helfen, wollen die meisten eine Scheidung bereits innerhalb 1 Jahr Ehe.
Hierbei stellt sich die Frage, ob die Ehepartner nach einer kurzen Ehe das Trennungsjahr einhalten müssen, bevor die Ehe geschieden werden kann.
Weil der Gesetzgeber die Ehepartner dazu anhalten will, noch einmal gründlich über die Scheidung nachzudenken, muss das Trennungsjahr in der Regel von allen eingehalten werden.
Bei einer nachweislich zerrütteten Ehe kann die Scheidung nach einem Jahr Ehe erfolgen. Wann eine Ehe als zerrüttet gilt, wird im § 1566 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgehalten. Demnach kann die Ehe als zerrüttet angenommen werden, wenn die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben. Eine Trennung innerhalb der Ehewohnung wird auch anerkannt.
Wenn die Partner bereits ein Jahr getrennt leben, bedarf es keiner weiteren Beweise mehr für die Zerrüttung der Ehe. Getrennt leben die Partner, wenn sie nicht mehr ein Schlafzimmer teilen, nicht zusammen wirtschaften und keine Dienstleistungen mehr füreinander erbringen.
Für eine reibungslose Scheidung sollten beide Ehepartner dem Gericht vortragen, dass es sich dabei um eine einvernehmliche Scheidung handelt. Der Grund für die Trennung bzw. Scheidung muss dabei nicht genannt werden.
Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht bei Scheidung nach einem Jahr
Wie verhält es sich mit Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht bei einer Scheidung nach einem Jahr?
In Deutschland gelten für alle Scheidungen, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, immer die selben Bestimmungen. Dabei ist die Dauer der Ehe unerheblich. Ehepartner, die eine Scheidung nach einem Jahr Ehe anstreben möchten, müssen in der Regel nicht nur das Trennungsjahr einhalten, sondern auch die normalen gesetzlichen Regelungen bzgl. Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht beachten.
Der Zugewinn bei einer kurzen Ehe kann in der Praxis sehr klein sein. Des Weiteren findet für Paare, deren Ehe weniger als drei Jahre gehalten hat, in der Regel kein automatischer Versorgungsausgleich statt.