Einer Scheidungsstatistik des Statistischen Bundesamt zufolge hielt eine Ehe im Jahr 2016 durchschnittlich 15 Jahre, während sie im Jahr 2015 nur 14,9 Jahre hielt. Neben langjährigen Ehen gibt es auch welche, die bereits nach wenigen Monaten zerrüttet sind. Ist es beispielsweise möglich, bereits nach 4 Monaten Ehe die Scheidung einzureichen? Muss das Trennungsjahr eingehalten werden, bevor die Scheidung nach 4 Monaten Ehe beantragt werden kann? Wie verhält es sich mit Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht?
Das Wichtigste in Kürze: Scheidung nach 4 Monaten
In einigen Fällen ist eine Annullierung der Ehe möglich. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es sich um eine Scheinehe handelt oder ein Ehepartner den anderen arglistig getäuscht hat.
Bei einer Scheidung nach 4 Monaten muss in der Regel wie üblich das Trennungsjahr eingehalten werden, da der Gesetzgeber möchte, dass die Ehepartner gründlich über die Trennung nachdenken.
Nein. Für eine Scheidung nach 4 Monaten gelten die gleichen Bestimmungen wie für eine Scheidung nach einer langen Ehe.
Ist eine Scheidung nach 4 Monaten möglich?
Inhaltsverzeichnis
Kann die Ehe nach 4 Monaten annulliert werden?
Sie haben vor 4 Monaten geheiratet und wollen nun die Ehe aufheben, weil Sie festgestellt haben, dass Sie und Ihr Partner nicht zusammenpassen?
In der Regel ist eine Annullierung der Ehe nur möglich, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:
- wenn ein Ehepartner aufgrund von Unzurechnungsfähigkeit nicht wusste, was vor sich geht, beispielsweise wenn er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht,
- wenn einer oder beide Partner aufgrund von mangelnder Sprachkenntnis bei der Hochzeit nicht verstanden, dass es sich dabei um eine Trauung handelt,
- wenn eine Bedrohungssituation vorlag und einer oder beide Ehepartner sich nicht frei über die Heirat entscheiden konnten.
Von einer arglistigen Täuschung kann gesprochen werden, wenn ein Partner dem anderen seine HIV-Infektion, seine Impotenz oder seine leiblichen Kindern vorenthalten hat, um ihn zur Heirat zu bewegen.
Muss bei einer Scheidung nach 4 Monaten das Trennungsjahr eingehalten werden?
Da der Gesetzgeber die Ehepartner dazu anhalten will, noch einmal gründlich über die Scheidung nachzudenken, muss das Trennungsjahr in der Regel eingehalten werden. Die Scheidung nach 4 Monaten Ehe plus Trennungsjahr kann erfolgen, wenn die Ehe nachweislich als zerrüttet gilt.
Im § 1566 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird eine Ehe als zerrüttelt bezeichnet, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben. Eine Trennung innerhalb der Ehewohnung wird dabei mitgezählt.
In dem Fall bedarf es in der Regel keiner weiteren Beweise für die Zerrüttung der Ehe. Demnach reicht es meistens, wenn beide Ehepartner dem Gericht vortragen, dass es sich dabei um eine einvernehmliche Scheidung handelt. Der Grund für die Trennung bzw. Scheidung muss nicht genannt werden.
Darüber hinaus findet eine Trennung nur wirklich vor dem Gesetz statt, wenn beide Ehepartner kein gemeinsames Schlafzimmer mehr teilen, nicht zusammen wirtschaften oder Dienstleistungen füreinander erbringen, beispielsweise füreinander kochen oder Wäsche waschen.
Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht bei Scheidung nach 4 Monaten
Viele fragen sich, wie es sich mit Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht verhält, wenn die Scheidung bereits nach 4 Monaten Ehe angestrebt wird.
Für eine Scheidung gelten in der Regel immer dieselben Bestimmungen, unabhängig davon, welche Dauer die Ehe hat. Ehepartner, die eine Scheidung nach 4 Monaten Ehe anstreben möchten, müssen in der Regel nicht nur das Trennungsjahr einhalten, für sie gelten auch die normalen gesetzlichen Regelungen.
In der Praxis kann beispielsweise der Zugewinn bei einer kurzen Ehe sehr klein sein. Des Weiteren findet für Paare, deren Ehe weniger als drei Jahre gehalten hat, kein automatischer Versorgungsausgleich statt.