Kindesunterhalt bei Arbeitslosigkeit – Ansprüche und Anrechnung

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 11. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Kindesunterhalt trotz Arbeitslosigkeit?

Unterhaltsleistungen zwischen Ehegatten und anderen Verwandten spielen vor allem dann eine wichtige Rolle, wenn der Lebensunterhalt aufgrund von Arbeitslosigkeit nicht aus eigenen Mitteln gesichert werden kann. Gerade in Bezug auf den Anspruch von Kindesunterhalt ergeben sich dabei unterschiedliche Fragen, die in verschiedene Richtungen weisen: Bleibt der Anspruch auf Unterhalt für ein volljähriges arbeitsloses Kind bestehen? Wer zahlt eigentlich den Unterhalt, wenn der Vater arbeitslos ist? Und wird der Kindesunterhalt bei Arbeitslosigkeit auf Sozialleistungen angerechnet?

Das Wichtigste in Kürze: Kindesunterhalt bei Arbeitslosigkeit

  • Ist der Unterhaltspflichtige arbeitslos, kann er Kindesunterhalt meist nicht zahlen, weil er nicht leistungsfähig ist. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, alternativ auf den Unterhaltsvorschuss zurückgreifen, den Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 17 Jahren beanspruchen können.
  • Sind Sie aufgrund von Volljährigkeit nicht mehr berechtigt, den Unterhaltsvorschuss zu erhalten, müssen Sie alternativ auf andere Finanzierungsmöglichkeiten zurückgreifen (Ausbildungsförderung, Bafög, Studienkredit, Sozialleistungen usf.).
  • Ein Anspruch auf Kindesunterhalt besteht für volljährige Arbeitslose oftmals nicht mehr, wenn sie eine erste berufliche Ausbildung bereits abgeschlossen haben oder die Suche nach einer entsprechenden Ausbildung nicht zielstrebig genug verfolgen.
  • Erhalten Sie zusätzlich zu Arbeitslosengeld II Unterhalt für Ihr Kind, so findet der Kindesunterhalt regelmäßig Anrechnung auf Ihren ALG-II-Bedarf, wenn Ihr Kind Teil der Bedarfsgemeinschaft ist.

Ausführliche Informationen zum Kindesunterhalt bei Arbeitslosigkeit erhalten Sie im Folgenden.

Facettenreiches Fragenfeld: Unterhalt fürs Kind bei Arbeitslosigkeit

Anspruch auf Unterhalt für ein volljähriges Kind, das arbeitslos ist?

Bleibt die Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind, das arbeitslos ist, bestehen?
Bleibt die Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind, das arbeitslos ist, bestehen?

Grundsätzlich sind Eltern gegenüber ihren leiblichen und adoptierten Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Leben die Kinder bei den Eltern, geschieht dies in der Regel in Form von Naturalunterhaltsleistungen.

Nach einer Trennung oder Scheidung ist der familienferne Elternteil zumeist zur Leistung von Barunterhalt angehalten. Ab Volljährigkeit und für Kinder mit eigenem Haushalt erstreckt sich dieser Anspruch auf beide Elternteile.

Doch was geschieht nun eigentlich, wenn das Kind bereits volljährig und arbeitslos ist? Ist Kindesunterhalt auch dann noch von den Eltern zu leisten? Zu unterscheiden ist bei der Beantwortung der Frage, ob das Kind bereits eine erste Ausbildung (Berufsausbildung oder Studium) oder ob diese noch bevorsteht:

Kind nach Erstausbildung arbeitslos – Anspruch auf Unterhalt erlischt regelmäßig

Ist die Erstausbildung bereits abgeschlossen, kann davon ausgegangen werden, dass eine Person grundsätzlich theoretisch dazu in der Lage ist, selbst für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen. Ein Anspruch auf Kindesunterhalt bei Arbeitslosigkeit entfällt deshalb in aller Regel, wenn die Erstausbildung bereits abgeschlossen wurde.

Eine Ausnahme kann dann gelten, wenn die Arbeitslosigkeit sich nur auf eine kurze Überbrückungszeit bezieht, die zwischen einer Berufsausbildung und einem anschließenden (thematisch verknüpften) Studium besteht. In diesem Fall kann sowohl während der Überbrückungszeit als auch dem anschließenden Studium der Anspruch auf Kindesunterhalt weiterhin bestehen bleiben.

Unterhalt für ein arbeitsloses Kind, das noch keine Erstausbildung abgeschlossen hat

Der Anspruch auf Kindesunterhalt kann bei Arbeitslosigkeit des Kindes auch dann erlöschen, wenn dieses sich nicht zielstrebig genug nach dem Schulabschluss um eine Ausbildung oder Anstellung bemüht. In diesem Fall kann der Unterhaltsanspruch zumindest für die Dauer ruhen, bis ein Ausbildungsplatz gefunden und angetreten wurde.

Eine Ausnahme gilt jedoch beim Übergang von der Schule in ein Studium bzw. eine Berufsausbildung, wenn die Übergangszeit eine Dauer von maximal vier Monaten nicht überschreitet. In diesem Fall kommt die Erwerbsobliegenheit regelmäßig nicht zum Tragen, sodass in aller Regel auch während dieser Phase Unterhalt an ein Kind, das zeitweise arbeitslos und schon volljährig ist, geleistet werden muss.

Wer zahlt den Unterhalt fürs Kind, wenn Vater oder Mutter arbeitslos sind?

Unterhalt fürs Kind: Ein arbeitsloser Vater ist in aller Regel nicht leistungsfähig.
Unterhalt fürs Kind: Ein arbeitsloser Vater ist oftmals nicht leistungsfähig.

Was aber geschieht nun eigentlich, wenn der Kindesunterhalt bei Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen gar nicht geleistet werden kann? Grundsätzlich gilt gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern die gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, der Unterhaltspflichtige muss sich bei Arbeitslosigkeit zumindest ernsthaft und redlich um eine angemessene Anstellung bemühen, um so den Unterhalt leisten zu können.

Ist der Unterhaltspflichtige allerdings trotz sämtlicher Bemühungen arbeitslos und aufgrunddessen nicht leistungsfähig, kann ein Anspruch gegen ihn nicht durchgesetzt werden. In diesem Fall kann für minderjährige Kinder unter anderem Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Alternativ stehen diesen und auch volljährigen Kindern weitere Leistungen für die Deckung des Lebensunterhalts zur Verfügung. Je nach Umstand können dies Ausbildungsförderung (BAB), Bafög, Hartz IV, Arbeitslosengeld I oder andere Sozialleistungen sein.

Ändern sich die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen zum Positiven kann dann der Unterhaltsanspruch wieder geltend gemacht werden, denn: Die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt endet bei Arbeitslosigkeit des Schuldners nicht automatisch. Lediglich der Anspruch ruht für die Dauer der fehlenden Leistungsfähigkeit.

Anders hingegen kann es aussehen, wenn der Unterhaltspflichtige schuldhaft arbeitslos ist/wurde. Unterhalt an das Kind muss er in solch einem Fall nämlich oftmals trotz fehlender Leistungsfähigkeit zahlen. Berücksichtigt werden kann dann bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs das sogenannte fiktive Einkommen. Bei der Zahlung kann zudem der Selbstbehalt außer Acht bleiben.

Zudem: Wer schuldhaft den zu leistenden Kindesunterhalt vorenthält, ob arbeitslos oder einfach zahlungsunwillig, macht sich strafbar. Die Unterhaltspflichtverletzung kann nach § 170 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Anrechnung von Kindesunterhalt bei Bezug von Arbeitslosengeld II?

Kindesunterhalt bei Arbeitlosigkeit: Bei Hartz-IV-Bezug wird der Unterhalt angerechnet.
Kindesunterhalt bei Arbeitlosigkeit: Bei Hartz-IV-Bezug wird der Unterhalt angerechnet.

Sind Sie arbeitslos und erhalten Leistungen nach dem SGB II? Beim Bezug von Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV) finden zahlreiche Einkünfte Anrechnung auf den jeweiligen Bedarfssatz. Das gilt grundsätzlich auch für Unterhaltsleistungen, da diese als Einkommen zu werten sind.

Ist nun auch ein unterhaltsberechtigtes Kind Teil einer Bedarfsgemeinschaft und erhält dieses von einem Elternteil Barunterhalt, so findet auch der Kindesunterhalt Anrechnung bei Arbeitslosigkeit des sorgeberechigten Hartz-IV-Beziehers, denn: Alle Einkünfte der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft werden auf den ALG-II-Satz angerechnet – unter Einbeziehung von Freibeträgen.

Kindesunterhalt sowie Kindergeld gelten dabei grundsätzlich als Einkommen des bedürftigen Kindes und sind somit auf das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft anzurechnen. Dabei kann sich der Hartz-IV-Satz entsprechend verringern. Das gleiche gilt im Übrigen auch für andere Unterhaltsleistungen, die bei Hartz-IV-Bezug empfangen werden.

Dies gilt allerdings nur, wenn der Kindesunterhalt auch tatsächlich gezahlt wird. Ein Anspruch allein wird nicht angerechnet, wenn der Kindesunterhalt etwa bei Arbeitslosigkeit des Vaters oder der Mutter nicht gezahlt werden kann.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  • Ricardo sagt:

    Hallo an alle, habe im November meinen Job verloren! Seit dem zahle ich meiner Ex Partnerin trotzdem alles. Unterhalt wurde vom jungendamt bemesen als ich noch gearbeitet habe. ändert sich jetzt etwas mit der Höhe vom Betrag das ich jetzt arbeitslosengeld beziehe oder soll ich trotzdem weiter zahlen?

  • Mirko sagt:

    Hallo, meine Tochter wird im nächsten Jahr volljährig. Sie hat Anspruch auf Kindesunterhalt beider Elternteile. Das bedeutet, beide müssen Ihre Einkommensverhältnisse offenlegen. Zur eigentlichen Frage, meine Ex- Partnerin ist neu verheiratet und lebt zusammen mit Ihrem Ehe Partner in dessen Haus. Sie ist vor einigen Jahren zu Ihm gezogen. Das bedeutet, dass meine Ex Partnerin einen Wohnvorteil hat. Würde bedeuten ihr Selbstbehalt würde je nach Wert der Immobilie sinken. Kann Sie den Immobilienkredit geltend machen, wenn Ihr Ehegatte diesen abbezahlt oder muss Sie selbst als Kreditnehmer im Vertrag der Bank stehen?

  • Maria sagt:

    Hallo, mein Freund ist von seiner Ex Frau seit 5 Jahren getrennt und zahlt seither regelmäßig und nachweislich 800€ Unterhalt für seine beiden Töchter. Nun ist ein Brief eingetroffen, dass sie seit 1,5 Jahren Arbeitslosengeld II bezieht (obwohl sie immer sagt sie sei selbstständig) und er hätte noch nie Unterhalt gezahlt, was natürlich nicht der Fall ist. Ist seine Ex Frau nun gezwungen alles zurück zu zahlen an das Amt?

  • Shaddoud sagt:

    Hat die Ehefrau Anspruch auf Unterhaltsverzicht beim arbeitslosen Ehemann im Trennungsfall und Anspruch auf Unterhaltsverzicht nach der Scheidung?

  • Christiane sagt:

    Hallo, meine Tochter wird jetzt 18 Jahre und ist noch in einer schulischen Ausbildung.

    Wir haben Unterhaltsvorschuss erhalten, der jetzt endet.

    Der Vater bekommt Hartz 4 und kann (und will) nicht zahlen. Sie ist aber noch Unterhaltsberechtigt da sie noch nicht arbeitet. Wer zahlt denn jetzt für das Kind.?

    Kommt dann das Jobcenter evtl. für das Kind auf? Oder an wen kann ich mich wenden?

  • Ives sagt:

    Hallo, ich bin ab 1.1. Beschäftigungslos für ein Jahr (kein ALG). Der Unterhalt ist durch einen Titel vom Jugendamt festgelegt. Habe ich Möglichkeiten, den Unterhalt ggf. auszusetzen? Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ives,

      bitte wenden Sie sich an das Jugendamt. Ein Unterhaltsanspruch besteht in der Regel nur, solange der Schuldner auch leistungsfähig ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Gast sagt:

    Mein Freund zahlt für seine Kinder (17/19) die nichts machen. Weder Schule, noch Ausbildung. Leider hat er sich mit seiner Ex vor sechs Jahren so geeinigt monatlich 700 Euro abzudrücken. Sie geht auch nur halbtags arbeiten und finanziert somit die faule Bande. Er selber hat kaum Geld für sich übrig. Es ist oft Thema und führt auch zum Streitpunkt. Ich verstehe nicht wie man sich so ausnutzen lassen kann. Er meint, er hat Angst seine Kinder zu verlieren. Entschuldigung, die melden sich nur, wenn sie was wollen. Was sagt ihr dazu?

  • Arno sagt:

    Guten Tag,

    ich bin derzeit arbeitslos und bekommen ALG I in Höhe von 950,40 €. Die Mutter unseres 4 jährigen Sohnes erhält Unterhaltsvorschuss in höhe von 165 €.
    Ich habe Wohngeld beantragt und bewilligt bekommen, 248 € mtl.
    Mein Selbsterhalt als Arbeitsloser beläuft sich auf 960 €.

    Wird das Wohngeld hier angerechnet? Muss ich dann rund 238 € Unterhalt an die Mutter zahlen und behalte selber lediglich 960 €?

    Vielen Dank!

  • Petra sagt:

    Guten Tag,
    mein 21 jähriger Sohn hat die Ausbildung im Januar abgebrochen und sich nun beim Arbeitsamt als Ausbildungssuchend gemeldet. Da er seit Januar kein Einkommen hat, möchte er nun Unterhalt von uns geschiedenen Eltern einfordern. Ich unterstütze meinen Sohn gerne. Nun muss noch geklärt werden ob der Vater auch Unterhaltspflichtig ist. Können Sie mir dazu etwas sagen?
    Vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    Petra

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Petra,

      sofern ein Unterhaltsanspruch seitens des Kindes besteht, kann es diesen gegenüber beiden Elternteilen geltend machen. Voraussetzung ist aber u. a., dass die Eltern auch leistungsfähig sind. Zudem kann ein Anspruch auf Unterhalt unter Umständen auch verwirkt werden. Wenden Sie sich für eine Einschätzung ggf. an einen Anwalt. Die Geltendmachung des Anspruches obliegt ab Volljährigkeit dem Kind selbst.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Kay sagt:

    Bekomme 1030 € alg1, jetzt zieht man mir für 2 Kinder Unterhalt in Höhe von 560 € davon ab. Mir bleiben nur 563 €. Jetzt weiß ich nicht was ich tun soll.

  • Robert sagt:

    Wie verhält sich der Anspruch auf Unterhalt eines minderjährigen Kindes, dass die allgemeine Schulpflicht beendet hat, jedoch nun seit 2Jahren keine Ausbildung beginnt, Berufsvorbereitungsjahr bereits abgeschlossen wurde? In wie weit hat nun auch ein minderjähriges Kind eine Erwerbsobliegenheit die ggf angerechnet wird?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Robert,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung dieses besonderen Falles an einen Anwalt. Eine Einschätzung können wir an dieser Stelle nicht abgeben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sarah sagt:

    Guten Tag!
    Sofern die Exfrau, nachdem das Kind bei ihr einzog, keinen Vorschuss durch die Unterhaltsvorschusskasse in Anspruch genommen hat. Kann sie dennoch die fehlenden Monate, in denen unteranderem durch Arbeitslosigkeit des Exmannes kein Kindesunterhalt gezahlt wurde, trotzdem nachträglich fordern?

    Hoffe es ist einigermaßen verständlich und bedanke mich schon mal im Voraus! Schöne Feiertage!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sarah,

      Unterhaltsvorschuss wird für maximal einen Monat vor Antragstellung rückwirkend gezahlt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sarah sagt:

    Guten Tag!
    Kann es auch passieren, das derjenige, der keinen Unterhalt gezahlt hat aufgrund von Arbeitslosigkeit, nun den offenen Betrag nachzahlen muss, obwohl seitens der anderen Partei kein Unterhaltsvorschuss in Anspruch genommen wurde?

    Vielen Dank schon Mal und schöne Feiertage!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sarah,

      sofern kein Unterhaltsvorschuss gezahlt wurde, ergeben sich seitens der Unterhaltsvorschusskasse in aller Regel auch keine Ansprüche auf Zahlungsleistung.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Laura sagt:

    Guten Tag,
    vielen Dank für Ihre sehr informativen Beiträge. Insgesamt konnte ich mir schon einen groben Überblick über die nun anstehende Lage meines Freundes verschaffen, habe aber immer noch eine Frage dazu offen:
    Mein Freund ist mit der Mutter seines Kindes noch verheiratet, jedoch dauerhaft getrennt lebend. Unglücklicherweise hat er kürzlich seine Arbeit verloren und musste nun ALG I beantragen. Dieses fällt jedoch so niedrig aus, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass er Wohngeld oder sogar ALG II aufstockend beantragen muss. Wie man sich vorstellen kann, ist es derzeit nahezu unmöglich Unterhalt für das Kind zu zahlen. Wie verhält es sich nun mit dem Unterhaltsvorschuss, wenn die Mutter diesen nun beantragt? Muss er dies später zurück zahlen – wird somit ,,doppelt belastet“ (angehäufte Schulden + laufender Unterhalt), sobald er wieder zahlungsfähig ist, oder muss er dann nur seinen berechtigten Kindesunterhalt bezahlen, ohne danach noch mit einem Haufen Schulden wieder ins Berufsleben zu starten?
    Ich hoffe, man versteht, was ich wissen möchte.
    Vielen Dank im Voraus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Laura,

      eine Rückforderung seitens der Unterhaltsvorschusskasse gegenüber dem Unterhaltsschuldner kann erfolgen.

      Ihr Scheidung.org-Team

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