Auch wenn die Eltern ihrem Kind nach § 1610 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine angemessene Erstausbildung schulden: Endlos zahlen müssen sie für den Unterhalt in der Ausbildung nicht. Zwar wird den Kindern eine gewisse Orientierungsphase zugestanden. Danach muss der Nachwuchs die Ausbildung aber grundsätzlich zügig vorantreiben. Daneben besteht häufig das Problem, ob ein sich ein an eine Lehre anschließendes Studium noch zur Erstausbildung gehört, so dass die Eltern weiterhin für den Kindesunterhalt in der Ausbildung in der Pflicht bleiben. Also Fragen über Fragen – mit für Eltern durchaus teuren Folgen.
Das Wichtigste in Kürze: Kindesunterhalt während einer Ausbildung
Eltern sind ihren Kindern in der Regel bis zum Abschluss einer ersten Ausbildung (bzw. eines Studiums) zum Unterhalt verpflichtet. Erst hiernach kann angenommen werden, dass das Kind nun eigenständig für den einen Unterhalt sorgen kann. Studierende sollten darauf achten, die durchschnittliche Studienzeit einzuhalten, um den Unterhaltsanspruch nicht zu verlieren. In der Regel muss die Ausbildung zügig nach dem Schulabschluss angetreten werden – hier sind jedoch auch immer die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Eine Orientierungsphase muss dem Kind normalerweise zugestanden werden.
Wie Sie den Kindesunterhalt berechnen können, wenn sich Ihr Kind noch in der Ausbildung befindet, lesen Sie hier.
Die Ausbildungsvergütung wird wie jedes andere Einkommen des Kindes auch beim Unterhaltsbedarf angerechnet (abzgl. einer Ausbildungspauschale). Anderes Einkommen sind zum Beispiel Einnahmen aus Minijobs etwa während des Studiums sowie das Kindergeld.
Übergang von Schule zur Ausbildung: Es kommt darauf an, was das Kind macht
Orientierungsphase erlaubt
Als Kehrseite der elterlichen Pflicht zum Kindesunterhalt bei Ausbildung muss das Kind nach einer seinem Alter, Entwicklungsstand und den Lebensumständen angemessenen Orientierungsphase eine Berufsausbildung aufnehmen und zielstrebig angehen. Diese Obliegenheit des Kindes und der elterliche Unterhalt zur Ausbildung sind von Gegenseitigkeit geprägt.
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Unterhalt fürs Kind: Ausbildung trotz Verzögerung zielstrebig angegangen
Ein paar Monate Orientierungszeit nach dem Schulabschluss sind also nicht zu beanstanden. Starre zeitliche Grenzen bestehen dabei nicht. Entscheidend ist vielmehr, was das Kind in dieser Zeit macht. Dies gilt insbesondere für Kinder aus schwierigen Familienverhältnissen oder mit schwachen Abschlusszeugnissen.

So schloss ein bei seiner Mutter lebendes Kind die Realschule mit einem Notendurchschnitt von 3,6 ab. Danach absolvierte es Praktika und jobbte als ungelernte Kraft bei verschiedenen Arbeitgebern, um auf diese Weise einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Seinen Lebensunterhalt bestritt das Kind selber. Drei Jahre nach dem Realabschluss erlangte das Kind endlich eine Ausbildungsstelle zur Fleischereifachverkäuferin.
Der auf Unterhalt für das Kind in Ausbildung in Anspruch genommene Vater verweigerte diesen, da das Kind seiner Ansicht nach nicht zügig eine Ausbildungsstelle angetreten habe. Das sah der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch anders. Gerade Bewerber mit schwachen Abschlusszeugnissen müssten auf andere Weise durch Motivation und Interesse an dem Berufsbild überzeugen.
Dies könne durch vorherige Berufsorientierungspraktika oder einen Einstieg über ungelernte Aushilfstätigkeiten erfolgreich geschehen. Daher bleibe in solchen Fällen die Pflicht der Eltern zum Unterhalt in der Ausbildung bestehen (BGH, Beschluss vom 03.07.2013, Az.: XII ZB 220/12).
Das gilt ebenso, wenn das Kind keinen Ausbildungsplatz findet und stattdessen an einem berufsvorbereitenden Lehrgang oder einem Berufsgrundschuljahr teilnimmt, weil dies die Chancen auf den Erhalt eines Ausbildungsplatzes erhöht (Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2000, Az.: 8 WF 218/00). Aber auch während berufsvorbereitender Praktika müssen die Eltern Kindesunterhalt zur Ausbildung zahlen (OLG Rostock, Beschluss vom 18.04.2006, Az.: 10 WF 234/05).
Einem Studenten steht ebenfalls eine Orientierungsphase zu, ohne den Anspruch auf Ausbildungsunterhalt zu verlieren. Wird das Studium nach zwei Semestern abgebrochen und kann erst zehn Monate später eine Banklehre begonnen werden, schulden die Eltern weiterhin Unterhalt zur Ausbildung (OLG Naumburg, Beschluss vom 12.01.2010, Az.: 8 WF 274/09).
Ebenso bleibt die elterliche Pflicht zum Unterhalt für volljährige Kinder im Studium bestehen, wenn die Tochter nach dem Abitur ein Freiwilliges Soziales Jahr macht, schwanger wird, drei Jahre ihr Kind betreut und anschließend studiert (BGH, Urteil vom 29.06.2011, Az.: XII 127/09). Unbeschadet dessen besteht der Unterhaltsanspruch bereits für Teilnehmer am Sozialen Jahr, selbst wenn dieses nicht auf den Beruf vorbereitet (OLG Celle, Beschluss vom 06.10.2011, Az.: 10 WF 300/11).
Nimmt ein Student ein vorübergehendes Studium in einem anderen Fach auf, ist der Unterhalt beim Studium ausnahmsweise zu zahlen, sofern bereits ein Befassen mit den künftigen Studienfächern erfolgt und sich dadurch die Gesamtstudiendauer kaum verlängert (OLG Celle, Urteil vom 03.03.1983, Az.: 12 UF 189/82).
Kindesunterhalt in Ausbildung: Fehlt die Zielstrebigkeit, entfällt der Anspruch auf Unterhalt in der Ausbildung
Wird die Obliegenheit zur Aufnahme einer Berufsausbildung nach einer angemessenen Orientierungsphase bzw. das zielstrebige Angehen der Ausbildung vom Kind nicht beachtet, entfällt der Anspruch auf Kindesunterhalt in der Ausbildung.
Verzögert das Kind seine Ausbildung unangemessen, verliert es den Anspruch auf Unterhalt in der Ausbildung. Das ist etwa der Fall, wenn das Kind nach der Schule ein Jahr lang jobbt, dann den Zivildienst macht, noch ein Jahr jobbt, dann das Abitur nachholt und anschließend studiert (BGH, Urteil vom 04.03.1998, Az.: XII ZR 173/96). Hier muss das Kind seine Ausbildung selber finanzieren (OLG Hamm, Beschluss vom 02.02.2011, Az.: II-8 WF 241/10).
Ebenso brauchen die Eltern keinen Kindesunterhalt während der Ausbildung zu zahlen, wenn das Kind nach dem Zivildienst vier Semester studiert, anschließend nach mehreren Fortbildungen ein Jahr in einem Kinderhort arbeitet und dann eine Erzieherlehre beginnt (OLG Schleswig, Beschluss vom 07.08.2007, Az.: 15 WF 225/07).
Unterhalt für Studenten: Die durchschnittliche Studiendauer ist entscheidend

Hat sich das Kind zu einem Studium entschlossen, muss es grundsätzlich die durchschnittliche Studiendauer einhalten, um seinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nicht zu verlieren (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.02.2011, Az.: 2 UF 45/09). Die übliche Studiendauer ist aber nicht die regelmäßig kürzere Regelstudienzeit.
Das mussten die Eltern eines Jurastudenten leidvoll erfahren, der sich nach zehn Semestern zum Juristischen Staatsexamen anmeldete und seine Eltern auf Unterhalt verklagte. Da die durchschnittliche Studiendauer an der von ihm besuchten Universität bei elf Semestern lag, gab das Gericht seinem Unterhaltsverlangen statt (OLG Schleswig, Beschluss vom 30.09.2002, Az.: 13 WF 48/02).
Bummelstudenten haben also wenig Chancen, unendlich lange Unterhalt zu bekommen. Auslandszeiten zählen zwar gesondert, rechtfertigen aber keine längeren Studienzeiten als 15 Semester, sofern ein einjähriger Auslandsaufenthalt vorgelegen hat (OLG Köln, Urteil vom 08.05.1998, Az.: 4 UF 7/98).
Und trotzdem kann im Einzelfall schon einmal Unterhalt für Studenten bei über 16 Semester anfallen: So hielt sich eine Studentin zweimal im Ausland auf und wechselte einmal den Studienort. Entscheidend für die lange Unterhaltsdauer waren aber ihre zahlreichen Erkrankungen, die sogar zu einer vierwöchigen Reha führten. Da sie daran kein Verschulden traf, musste der Vater den Unterhalt fürs Studium zahlen (OLG Koblenz, Urteil vom 04.11.2002, Az.: 13 UF 242/02).
Ist der Bachelor-Abschluss geschafft, hat der Student auch Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für das Master-Studium, sofern sich dieses zügig an den Bachelor-Studiengang anschließt (OLG Celle, Beschluss vom 02.02.2010, Az.: 15 WF 17/10).
Für eine nachfolgende Promotion müssen Eltern aber nur zahlen, wenn der Doktor-Titel im Beruf üblich ist und das Kind ohne diesen Titel im gewählten Beruf keine Chance hat. Der Nachwuchs muss hier aber durch eine Teilzeittätigkeit ebenfalls für seinen Lebensunterhalt sorgen (OLG Hamm, Urteil vom 09.08.1989, Az.: 10 WF 29/89).
Die Abitur-Lehre-Studium-Fälle: Wann Eltern Unterhalt zahlen müssen
Grundsätzlich schulden Eltern nur Unterhalt für eine Berufsausbildung. Welche dies ist, bleibt den meist volljährigen Kindern überlassen. Bei Abiturienten, die eine Lehre machen und anschließend studieren, bleiben die Eltern jedoch weiterhin zum Ausbildungsunterhalt verpflichtet. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich das Studium mit der Lehre in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang steht.
Dieser zeitliche Zusammenhang ist nicht mehr gegeben, wenn eine Sekretärin zwei Jahre in ihrem Beruf arbeitet und sich erst dann zu einem Studium entschließt (BGH, Urteil vom 23.05.2001, Az.: XII ZR 148/99). Das Studium muss sich daher zügig an die Lehre anschließen.
Ob der erforderliche sachliche Zusammenhang zwischen Studium und Lehre besteht, ist manchmal schwierig zu beurteilen. Anerkannt sind jedenfalls folgende Konstellationen nach dem Abitur:
- Bankkaufmann – Betriebswirt
- Bankkaufmann – Jurist
- Bauzeichner – Architekt
- Heilpraktiker – Arzt
- Kfz-Mechaniker – Ingenieur
- Tischler – Produktdesigner
Demgegenüber fehlt der sachliche Zusammenhang in nachstehenden Fällen:
- Bürogehilfin – Informatikerin
- Europasekretärin – Volkswirtin
- Industriekaufmann – Arzt
- Industriekaufmann – Ingenieur
- Industriekaufmann – Jurist
- Speditionskaufmann – Jurist
Die Realschule-Lehre-Fachoberschule-Fachhochschule-Fälle: Nach der Lehre ist Schluss
Anders als bei Abiturienten brauchen die Eltern bei Haupt- und Realschülern nicht davon auszugehen, dass die Kinder nach der Lehre noch zur Fachhochschule gehen. Ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für den weiteren beruflichen Werdegang besteht daher nicht. Eine Ausnahme kommt aber in Betracht, wenn das spätere Studium bereits zu Beginn der Lehre geplant war (BGH, Urteil vom 17.05.2006, Az.: XII ZR 54/04).
Zweitausbildung: In welchen Fällen Kindesunterhalt für die Ausbildung beansprucht werden kann
Nur ausnahmsweise sind die Eltern verpflichtet, dem Kind eine Zweitausbildung zu finanzieren. Voraussetzung dafür ist, dass der Berufswechsel notwendig ist. Das ist der Fall, wenn
- die Eltern das Kind gegen dessen Willen in eine unbefriedigende, seinen Begabungen nicht entsprechende Ausbildung gedrängt haben.
- die Berufswahl des Kindes aufgrund einer deutlichen Fehleinschätzung seiner Begabung erfolgte.
- ein Berufswechsel aus gesundheitlichen Gründen unausweichlich ist.
Unterhalt zahlende Eltern haben Anspruch auf Information

Zahlen die Eltern Unterhalt, insbesondere im Studium, haben sie auch Anspruch auf Information über den Verlauf der Ausbildung. Speziell beim Studium muss der Nachwuchs den Eltern detailliert darlegen, welche Kurse, Prüfungen, „Scheine“ und etwaigen Praktika auf dem Stundenplan stehen.
Dies sah eine Sozialpädagogik-Studentin, die sich im neunten Semester befand, nicht ein und verweigerte die Auskunft. Dies hätte sie besser nicht getan, da ihr das Gericht daraufhin den Unterhalt strich (OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.2004, Az.: 11 WF 146/09).
Was Eltern zahlen müssen – und was den Kindern angerechnet wird
Erhält das minderjährige Kind eine Ausbildungsvergütung und lebt bei seinen Eltern bzw. einem Elternteil, wird diese auf seinen sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergebenden Unterhaltsanspruch ebenso wie das hälftige Kindergeld angerechnet. Von der monatlichen Ausbildungsvergütung werden aber 90 Euro für den ausbildungsbedingten Mehrbedarf abgezogen, die dem Kind verbleiben. Dies gilt ebenso bei volljährigen im Haushalt der Eltern lebenden Kindern, bei denen sich das Kindergeld jedoch in voller Höhe bedarfsmindernd auswirkt.
Hat das Kind einen eigenen Hausstand und/oder studiert es, beträgt sein Unterhaltsanspruch 860 Euro (Stand: 01.01.2020) monatlich, sofern die Eltern in dieser Höhe leistungsfähig sind. Auch hier werden eine etwaige monatliche Ausbildungsvergütung unter Berücksichtigung des ausbildungsbedingten Mehrbedarfes sowie das Kindergeld bedarfsmindernd berücksichtigt.
Studiert das Kind und erhält es Bafög, wird dieses Einkommen ebenfalls in voller Höhe auf seinen Unterhaltsanspruch angerechnet. Die Eltern müssen für den Studenten jedoch die Semesterbeiträge, Studiengebühren und evtl. anfallende Beiträge zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung zusätzlich zum Unterhalt zahlen.
Übt das Kind neben seinem Studium regelmäßig eine Erwerbstätigkeit aus und erzielt daraus fortlaufende, über ein Taschengeld hinausgehende Einkünfte, werden diese grundsätzlich zur Hälfte auf seinen Bedarf angerechnet. Entscheidend ist aber letztlich die Leistungsfähigkeit der Eltern.
Ich 17 mache eine ausbildung zum Industriekaufmann (1. Jahr).
Wohne bei meiner Mutter und bekomme ca. 700€ Brutto.
Muss mein Vater jetzt noch unterhalt für mich zahlen oder ist er wegen meiner ausbildung davon befreit?
Hallo Max,
sofern Sie recht zügig in die Ausbildung übergegangen sind (max. 3 Monate nach Schulabschluss), besteht für den Zeitraum der Erstausbildung auch weiterhin Unterhaltsanspruch. Allerdings ist das Ausbildungsgehalt dann voll auf den Unterhalt anzurechnen.
Ihr Scheidung.org-Team
Ich bin 20 und werde nächstes Jahr heiraten …ausbildungsgehalt bekomme ich 320 €. Bei meinen Eltern wohne ich seit dem 18. Lebensjahr nicht mehr. Unterhalt habe ich immer nur 250€ bekommen. Habe ich rückwirkend noch Geldansprüche und wenn ja wie fordere ich die ein? Meine Eltern verdienen zuviel deswegen wurde BAB abgelehnt. Nun brauche ich aber dringend das Geld um meine Hochzeit feiern zu können.
Bekomme ich nach meiner Hochzeit noch Unterhalt?
Grüße aus Sachsen
Hallo Bettina,
nachträglich steht dem Kind nur in einigen Ausnahmefällen Unterhalt zu. Lesen Sie hierzu unsern Ratgeber zu rückwirkendem Unterhalt.
Nach der Hochzeit sind zunächst die Ehegatten gegenseitig unterhaltspflichtig. Während Ihrer ersten Berufsausbildung können die Eltern dann noch zu Kindesunterhalt verpflichtet werden, wenn der Ehegatte dies finanziell nicht stemmen kann. Wenden Sie sich für mehr Informationen an das zuständige Jugendamt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo.
Was heißt denn „Allerdings ist das Ausbildungsgehalt dann voll auf den Unterhalt anzurechnen.“?
Wie wird das denn angerechnet? Mein Sohn ist 17, lebt beim Vater und beginnt eine Ausbildung mit rund 900€ Ausbildungsvergütung. Ich zahle momentan 365€. Wie rechne ich das jetzt ein?
Dankefür eine Antwort.
Hallo Nadja,
über die Düsseldorfer Tabelle wird der Unterhaltsbedarf des Kindes ermittelt. Bei diesem sind sodann das Netto-Ausbildungsentgelt (abzüglich 90 Euro) sowie Kindergeld (bei volljährigen Kindern voll) in Abzug zu bringen. Oftmals ist der Unterhaltsbedarf durch das Ausbildungsentgelt bereits gedeckt, wodurch Unterhaltsansprüche nicht mehr entstehen. Kann nicht der gesamte Bedarf gedeckt werden, so entsteht hinsichtlich der Differenz ein Anspruch auf Unterhaltsleistung. Wenden Sie sich für eine Beispielberechnung an einen Anwalt oder das Jugendamt.
Ihr Scheidung.org-Team
Meine Tochter macht gerade ihr Fachabi mit einer Ausbildung als Gestaltungstechnische Assistentin. Sie möchte anschließend event. Fotografie studieren. Muss ich das Studium ebenfalls noch Unterhalt zahlen? Sie hätte bereits einen Berufsabschluss.
Hallo Mike,
wenn ein anschließendes Studium in engem Zusammenhang mit der zuvor abgeleisteten Berufsausbildung steht, kann der Anspruch auf Kindesunterhalt ggf. weiterhin bestehen bleiben. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Mein sohn hat eine Ausbildung angefangen verdient 518 lebt bei mir verdiene 1000 muss der Vater unterhalt zahlen
Hallo Behrend,
es kommt auf das anrechnungsfähige Einkommen des Elternteils an, wenn die Frage beantwortet werden soll, ob dieses gegenüber einem volljähriges Kind mit eigenem Einkommen (in diesem Fall die Ausbildungsvergütung) zu Barunterhalt verpflichtet ist. Das Kind kann sich an den Vater wenden und von diesem verlangen, sein Einkommen offen zu legen. Dabei hilft in der Regel auch das zuständige Jugendamt.
Ihr Scheidung.org-Team
Mein Sohn wohn bei seiner mutter, er wird 17 und verdient 936€ Brutto plus Kindergeld! Wir hatten eine Abmachung das ich 240€ zahlen sollte die letzten 10 Jahre! Muss ich trotdem weiter zahlen?
Hallo Reinhard,
auf den Unterhaltsanspruch ist regelmäßig auch das Einkommen des Kindes anzurechnen. Sollte ein Titel vorliegen, so bedarf es für die Abänderung der Unterhaltszahlungen einer Änderungsklage. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um Ihren Fall prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, meine Tochter hat das Gymnasium mit Abitur im sozialen Zweig erfolgreich bestanden. Danach ist sie auf die Fachhochschule im wirtschaftlichen Zweig gegangen. Wird dies dann schon als erste Lehre angesehen, oder muss ich weiter Unterhalt zahlen, wenn sie danach doch noch eine Lehre beginnt oder entschließt weiter zu studieren?
Hallo Rudi,
in der Regel bleibt der Unterhaltsanspruch für den ersten Bildungsweg bestehen. Hier kann das Studium an der Fachhochschule als Erstausbildung gelten. Wenn Sie danach eine weitere Ausbildung aufnimmt, die in engem thematischem Zusammenhang zu den vorangegangen steht, kann auch dies noch in den Umfang der Erstausbildung hineinfallen und der Unterhaltsanspruch bestehen bleiben. Das Einkommen während der Ausbildung ist jedoch auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo.
Mein Name ist Anna.
ich bin 19 und mach e eine Ausbildung und verdiene rund 850 brutto. Wohne in meiner eigenen Wohnung. Habe ich Anspruch auf Unterhalt von meinen eltern ?
Hallo Anna,
für die erste Ausbildung bleibt der Unterhaltsanspruch in der Regel bestehen, wenn die Ausbildung zügig nach dem Schulabschluss begonnen wurde. Allerdings wird das Ausbildungsgehalt voll auf die Ansprüche angerechnet.
Ihr Scheidung.org-Team
Mein Sohn ist im 2 Lehrjahr
und verdient mit Kindergeld
1000 Euro
Muss ich dann noch unterhalt zahlen
Hallo Guido,
Ob Sie Unterhalt zahlen müssen, können Sie der Düsseldorfer Tabelle entnehmen. Der Verdienst des Kindes ist allerdings bis auf 90 Euro voll anzurechnen.
Ihr Scheidung.org-Team
Ich bin 22 habe meine Studium nach 3 Semestern abgebrochen und fange jetzt eine Ausbildung im Krankenhaus an
Habe ich noch recht auf Unterhalt von meinem vater?
Hallo Leyla,
ist die Zielstrebigkeit Ihres Bildungsweges nicht nachzuweisen, kann die Unterhaltsberechtigung entfallen. Zudem würde auf den Unterhaltsanspruch Ihr Ausbildungsgehalt voll angerechnet werden.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo mein Mann zahlt Unterhalt für seine Tochter (16, 13). Die grosse wird jetzt mit der schule fertig und möchte trotz sehr guter Noten eine Schule besuchen wo sie danach Abitur hat mit Fachrichtung Gestaltung. Wie sieht das dann mit dem Unterhalt weiterhin aus? Ich dachte sie muss Bafög beantragen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Bitte schnell
Hallo B.,
der Besuch einer weiterführenden Schule zählt in der Regel noch immer zum ersten Ausbildungsweg und hebt daher die Unterhaltsberechtigung somit nicht auf.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo
Meine Frage
Tochter ist 18 und fängt eine Ausbildung am 1.8.2016 an. Lebt noch bei der Mutter. Verdient im 1. Lehrjahr ca. 700€ Netto. Muss ich noch Unterhalt für sie zahlen?
Hallo Peter,
generell bleibt der Unterhaltsanspruch Ihrer Tochter bei zügigem Eintritt in die erste Ausbildung bestehen. Allerdings ist auf den Anspruch das Ausbildungsentgelt in voller Höhe anzurechnen.
Der Unterhaltsanspruch Ihrer Tochter lässt sich nach Düsseldorfer Tabelle berechnen. Ausschlaggebend sind hier Alter des Kindes und Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo so ganz verstehe ich das nicht.
Ich zahle 355 Euro monatlich (bekomme 1206 Euro Übergangsgeld)
Was muss ich denn noch zahlen wenn meine Tochter ( geb.19.06.2000) am 01.08.2016 mit der Ausbildung beginnt?
Und ab wann darf der Unterhaltung eventuell gekürzt werden?
MfG
Anja
Hallo Anja,
ob und wie viel Unterhalt zu zahlen ist, hängt von Ihrem Nettogehalt bzw. den Einkünften ab. Ein Anwalt kann genau aufschlüsseln ob und was Sie zahlen müssen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
mein Sohn, 23 Jahre fängt im Oktober ein Duales Studium BWL an. Voraussetzung bei der Firma war, dass er eine Malerausbildung absolviert. Die Ausbildung hat er im Juni 2016 beendet. Noch vor der Ausbildung hat er von der Firma 3 Verträge bekommen. Dort steht, 3 Ausbildungen in 6 Jahren. 1. Geselle als Maler, 2. Duales Studium BWL, 3. Meister.
Der Vater hat nun mit Beendigung seiner Ausbildung die Unterhaltszahlungen eingestellt. Ist das Rechtens?
Hallo Heike,
die Unterhaltspflicht gegenüber eines Kindes kann sich über dessen gesamte Erstausbildung erstrecken. Dabei ist die Ausbildungsvergütung des Kindes zu berücksichtigen. Das Kind kann sich an seinen Vater richten, um die Situation zu besprechen. Im nächsten Schritt kann das zuständige Jugendamt konsultiert werden. Sollte dieses einen Anspruch auf Kindesunterhalt feststellen und sich der Vater dieser Pflicht entziehen wollen, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, meine 20 jährige Tochter macht ein Ausbildung zur Erzieherin und verdient in ihrem 4. Ausbildungsjahr (Annerkennungsjahr) 950 netto, bekommt sie trotzdem unterhalt wenn ihr Vater 3300 Euro netto verdient
Hallo Elisabeth,
der Kindesunterhalt berechnet sich anhand der Düsseldorfer Tabelle. Das Einkommen des Kindes wird bis auf 90 Euro voll angerechnet. Benötigen Sie Hilfe bei der Berechnen, kontaktieren Sie bitte einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
Muss der Kindsvater die Anrechnung des Ausbildungsentgeltes auf den Unterhalt vorher beantragen? Uns wurde mündlich mitgeteilt, dass eine nachträgliche Anrechnung nicht möglich sei. Ich lese immer nur, dass das Ausbildungsentgelt angerechnet wird.
Besteht eine Auskunftspflicht der Kindsmutter, wenn das Kind eine Ausbildung beginnt?
Es besteht kein Kontakt zwischen Kind und Vater.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo Heike,
die Ausbildungsentgelte sind auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen – dies muss nicht erst beantragt werden. Ein Rückforderungsgrund ist in der Regel gegeben, kann zumeist jedoch nicht durchgesetzt werden, als der Unterhaltsberechtigte die Rückzahlungen nur in den seltensten Fällen leisten kann.
Eine Auskunftspflicht besteht beiderseitig.
Ihr Scheidung.org-Team
Vielen Dank! Ihre Antwort hilft uns sehr weiter.
Freundliche Grüße
Heike H.
Hallo
Mein bei der Mutter lebende Sohn (20 Jahre) hat vor einiger Zeit
nach der Schule seine Ausbildung als Mechaniker nach ca. 4 Monaten abgebrochen.
Danach hat er eine weiterführende Schule, welche 2 Jahre gehen sollte, nach ca. 4 Monaten
abgebrochen.
Jetzt hat er ein Praktikum beim Opa auf dem Bau begonnen, welches
angeblich ein Jahr dauern soll.
Wie lange bin ich als Vater noch verpflichtet Unterhalt zu bezahlen?
Wird ein möglicher Verdienst während des Praktikums auf die Unterhaltszahlungen
angerechnet und ist er verpflichtet mir genaue Auskunft darüber zu geben?
Vielen Dank ffür Eure Antworten
Hallo Volker,
die Unterhaltspflicht endet in der Regel drei Monate nach dem Abschluss der schulischen Ausbildung, wenn kein stringenter Weg in den ersten Bildungsweg führt. Durch die abgebrochenen Ausbildungsverhältnisse kann der Anspruch Ihres Sohnes durchaus verwirkt sein. Eine Auskunftspflicht besteht ebenfalls. Lassen Sie sich ggf. von einem Rechtsanwalt beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, ich habe ebenfalls einen Sohn der mit 16 ohne Abschluss aus der 9 Klasse entlassen (Sommer 2014) wurde (Sommer 2014) danach sollte er zum nachholen des Abschlusses am 21.8.2014 an eine andere Schule dort ist er gar nicht erst erschienen. Nun wollte zur Bundesehr welche er nach 7 Tagen ebenfalls verließ ( 01.10-08.10.2014) danach wurde er da er schulpflichtig war an 2 Tagen die Woche für 5 Monate zwangsmässig quasi zur Schule verdonnert (02/2015-07.2015). Hiernach ging er dann wieder zum nachholen des Hauptschulabchlusses von Sept. 2015- Feb. 2016 zur Schule wurde wieder rausgeschmissen ohne Abschluss zu schlechter Noten und zu vielr Fehlzeiten. Danach ist mir nicht mehr bekannt was er Tat da ich die Zahlungen einstellte und folglich nicht mehr des Kontaktes würdig war. Nun schreibt mich das Jobcenter an wegen Pflicht zum Ausbildungsunterhalt offensichtlich hat er wieder was angefangen und Leistungen dort beantragt und ich soll zahlen da dies ja eine Erstausbildung sei!? Ich sehe das nicht als Zielstrebig an, wie würden sie das beurteilen? Für Ihre Antwort wäre ich unendlich dankbar da mein Anwalt sich über die Jahre immer zu meinem Ginsten äußerte und ich nachher doch immer wieder zur Kasse gebeten worden bin und er mir riet weiter zu zahlen!
Mit freundlichen Grüßen
H. R.
Hallo,
fehlende Zielstrebigkeit kann auch zum vorübergehenden Ruhen eines Anspruches führen, der bei Aufnahme einer Ausbildung im Einzelfall wieder zum Tragen kommen kann. Wie sich dies in Ihrem Einzelfall verhält, können wir pauschal nicht beantworten. Zudem gibt es im Familienrecht keine sicheren Lösungen, Entscheidungen können von Fall zu Fall auch stark voneinander abweichen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Sind Sie mit der Arbeit des bisherigen Rechtsbeistandes nicht zufrieden, können Sie auch eine anderen Anwalt mit der Prüfung beantragen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine Stiefsöhneleben bei Ihrer Mutter, Der Große wollte jetzt seine Ausbildung beginnen und hat den Vertrag aufheben lassen. Er will plötzlich Abi machen. Wie verhält sich das mit dem Unterhalt? LG Kerstin
Hallo Kerstin,
auch während der schulischen Weiterbildung bleibt der Unterhaltsanspruch in aller Regel bestehen.
Ihr Scheidung.org-Team
Das er die Ausbildung aufgehoben hat macht also nichts aus?
Der Unterhaltstitel ist abgelaufen. Ist es ein „Muss“ einen Neuen zu unterschreiben?
Welche Möglichkeiten hat man ausser Anwalt für Beratung? Jugendamt vertritt nur Elternteile wo die Kinder leben?
Danke für Ihre Hilfe im Vorraus. MfG Kerstin
Hallo Kerstin,
in aller Regel sind nur Volljuristen befugt, Rechtsberatung zu erteilen. Verfügen Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel, um eine anwaltliche Beratung zu finanzieren, können Sie bei dem örtlichen Amtsgericht einen sogenannten Beratungshilfeschein beantragen. Die Kosten für die Erstberatung liegen dann in der Regel bei nur 15 Euro Selbstbehalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Morgen, eine Frage,
der 17 jährige macht doch jetzt sein ABI. Er will auf 450 Euro nebenher arbeiten. Kann das von seinem Unterhalt abgezogen abgezogen werden? Danke im Vorraus
Hallo Kerstin,
sämtliche Einkünfte des Kindes können auf den Kindesunterhalt angerechnet werden, neben dem Kindergeld also auch Einkommen aus Beschäftigungsverhältnissen (in der Regel abzüglich 90 Euro für berufsbedingte Aufwendungen).
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
mein Sohn, 16, lebt mit seiner Mutter in der Schweiz und beginnt zum 01.08. diesen Jahres eine Ausbildung. Den Ausbildungsvertrag hat seine Mutter ohne meine Einsicht oder Unterschrift geschlossen. Es besteht ein gemeinsames Sorgerecht.
1. Habe ich eine Handhabe gegen seine Mutter, ohne seine Ausbildung zu gefährden.
2. In wie weit berechnet sich der in der Ausbildung zu zahlende Kindesunterhalt. ( Habe derzeit noch keine Höhe der Ausbildungvergütung)
Vielen Dank
Hallo Michael,
leider sind die familienrechtlichen Vorschriften in der Schweiz hier nicht bekannt.
Die Unterhaltsvergütung ist in der Regel auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen. Hierbei besteht eine gegenseitige Auskunftspflicht.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
Ich bin 20 Jahre und lebe zur Zeit bei meiner Mutter. Ich absolviere derzeitig mein Fachabitur (11 Klasse, zZ. mit bezahltem Praktikum). Ab September besuche ich dann die 12 Klasse und habe kein bezahltes Praktikum mehr. Ich habe keine abgeschlossenes Berufsausbildung!
Meine Frage – steht mir Unterhalt zu, ab der 12. Klasse? ; und stand mir der Unterhalt zu in der 11. mit bezahltem (850€) Praktikum (falls ja, habe ich ihn bisher nicht in Anspruch genommen).
Auf wie viel Unterhalt würde es sich belaufen (mein Vater verdient ca. 3500€ Netto, meine Mutter 1500€ Netto) ?
Herzlichen Dank,
Julia
Hallo Julia,
die Unterhaltsberechtigung kann entfallen, wenn zwischen erstem Schulabschluss und dem Fachabitur zu viel Zeit vergangen ist (in der Regel mehr als dei Monate). Ist dies nicht der Fall, dann steht Ihnen auch für die schulische Ausbildung Unterhalt zu. Dieser muss jedoch mit dem erzielten Einkommen verrechnet werden (850 Euro). Nach Düsseldorfer Tabelle beliefe sich der Anspruch auf etwas mehr als 600 Euro monatlich. Dieser Wert kann jedoch nur als Orientierung dienen und muss dem entsprechenden Einzelfall angepasst werden. Lassen Sie sich hierzu ggf. anwaltlich beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo liebes scheidung.org-Team,
um Informationen über evtl. bevorstehende Unterhaltsforderungen zu erhalten, bin ich auf Ihre Seite gestossen und habe schon einige interessante Hinweise erhalten. Nun zu meiner Frage: Mein 21jähriger Sohn hat die die Oberschule seinerzeit wohl ohne Abschluss beendet und seitdem, wie seine Mutter vom Amt gelebt. Das Amt konnte den Jungen wohl nun endlich zum Schulabschluss nachholen motivieren, wo er demnächst nun die Prüfung hat. Ich gehe davon aus, dass das Amt möchte, dass er nun eine reguläre Ausbildung anfängt um aus der Zahlungspflicht zu kommen (ich habe mit Auslaufen des Titels zum 18. Lebensjahr die Unterhaltszahlung eingestellt). Werden mit Beginn einer regulären Ausbildung nun nachträglich noch Unterhaltsforderungen auf mich zukommen? Vielen Dank
Hallo,
in der Regel verfällt der Anspruch auf Kindesunterhalt, wenn die Ausbildung nicht zielstrebig genug verfolgt wurde. Ein Anspruch nach der langen Zahlungspause kann in der Regel ausgeschlossen werden.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich bin 23 Jahre alt, absolviere seit 2 1/2 Jahren eine Berufsausbildung und verdiene dort ein Ausbildungsgehalt.
Ich wohne seit Beginn der Ausbildung in meiner eigenen Wohnung zur Miete und würde gern wissen, wo ich meinen Unterhaltsanspruch berechnen kann?
Wie ich oben gelesen habe wird der Unterhalt mit meiner Ausbildungsvergütung verrechnet.
Ich würde gern wissen, wie viel da letztendlich an Unterhaltsanspruch übrig bleibt.
Vielen lieben Dank,
Janina
Hallo Janina,
der Unterhaltsanspruch lässt sich anhand der Düsseldorfer Tabelle ermitteln. Das Ausbildungentgelt ist in aller Regel abzüglich 90 Euro voll auf den Anspruch anzurechnen.
Ihr Scheidung.org-Team
Wie ist das gemeint in voller Höhe anzurechnen? Nehmen wir an das Kind erhält netto 590€, kann der Unterhaltspflichtige Vater dann 500 € vom Unterhalt abziehen?
Hallo Rosy,
in der Regel ja, jedes Einkommen des Kindes (Kindergeld, Ausbildungsentgelt abzgl. von zirka 90 Euro und andere regelmäßige Einnahmen) kann auf den Unterhaltsbedarf angerechnet werden.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, ich lebe mit meinem 3 jährigen und deren Mutter zusammen. Aus meiner geschiedenen Ehe habe ich 2 Kinder im Alter von 16 und 17 Jahren. Beide machen eine Ausbildung. Wie wird die Ausbildungsvergütung auf den Unterhalt angerechnet? Wieviel Unterhalt steht jedem Kind zu? Mein Verdienst beträgt ca.1600 EUR netto.
Hallo Jochen,
das Einkommen der Kinder ist in der Regel voll auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo bin ca. seit 5 jahre geschieden. Habe eine Tochter (16 Jahre) die jetzt im Sommer in die Lehre kommt und einen Sohn der 10 Jahre alt ist. Zahle natürlich für beide Alimente. Meine Exfrau arbeitet 50%.Inzwischen habe ich eine neue Familie einen Sohn der jetzt 2 Jahre alt wird.
Meine Frage wäre jetzt; kann die Summe der Alimente neu berechnet lassen? da ich jetzt noch einen Sohn habe? Weil wir finanziel fast nicht auskommen…
Danke schon im voraus
Hallo Lukas,
in aller Regel haben die Erstgeborenen Kinder in einem solchen Fall Vorrecht. Das bedeutet, der Unterhalt für sie muss zuforderst abgedeckt sein. Ein neues Kind begründet daher keine Unterhaltskürzung für bereits vorhandene Kinder. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
Meine Stieftochter ist 17 jahre. Macht eine Lehre als Metzgerreifach verkäuferin. Sie ist im ersten Lehrjahr und verdient 612 euro-100 euro gibt sie zuhause ab und 100 euro für versicherungen.Sie lebt bei uns (papa und mir) Bekommt keinen Unterhalt von der Mutter. Ihr 13 Jähriger Bruder bei der Mutter.er bekommt 100 euro unterhalt plus Kindergeld. Mutter verdient ca 1900 euro Vater ca 2500euro
Jetzt meine frage..
Muss die Mutter unterhalt zahlen für die Tochter die im ersten Lehrjahr ist.und der Vater weiter unterhalt für seinen sohn????
Danke im vorraus
Hallo Cordula,
unterhaltspflichtig ist in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt. Das bedeutet, dass Ihr Ehemann in aller Regel auch weiterhin Unterhalt für seinen Sohn leisten muss. Auch Ihre Stieftochter hat einen generellen Unterhaltsanspruch gegenüber ihrer Mutter. Allerdings ist auf die Anspruchssumme das Ausbildungsentgelt anzurechnen. Lassen Sie sich hierzu ggf. anwaltlich beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, ich schließe dieses Jahr meine Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin an einer Berufsfachschule ab. Nun habe ich mich entschlossen, anschließend meinen Erzieher zu machen. Bekomme ich dafür weiterhin Unterhalt, obwohl die Fortsetzung zum Erzieher zu Beginn der ersten Ausbildung nicht geplant war?
Danke im Voraus!
Hallo Kerstin,
nach der Erstausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin kann die Weiterbildung zur Erzieherin als Aufbaulehrgang verstanden werden. Da der Ausbildungsweg zielgerichtet erscheint und die Anschlussausbildung thematisch mit der ersten eng verknüpft ist, kann der Unterhaltsanspruch durchaus bestehen bleiben. Lassen Sie sich dahingehend gegebenenfalls durch einen Rechtsanwalt beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallöchen,
Ich (19) fange im September eine Ausbildung an (ca 750 netto), musste aber ein jahr darauf warten nach dem schulabschluss (zu dem Zeitpunkt sind es dann 16 monate). Mache nun zur Vorbereitung darauf ein 3 monatiges Praktikum (mai bis juli)
Der Arbeitsvertrag meiner mutter, bei der ich lebe, läuft im juli aus.
Wie siehts da mit Unterhalt von meinem papa weiterhin aus?
Hallo Julia,
oftmals kann der Unterhaltsanspruch erlöschen, wenn zwischen Schuldabschluss und Ausbildungsbeginn mehr als drei Monate liegen. Dies in der Regel jedoch nur dann, wenn die notwendige Zielstrebigkeit bei der Ausbildungssuche nicht geährleistet war. Der Unterhaltsanspruch kann somit für die Dauer der Ausbildung also bestehen bleiben. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass das Ausbildungsentgelt auf den Unterhalt in voller Höhe Anrechnung findet.
Ihr Scheidung.org-Team
Hilfe…. mein Sohn (damals 18, bald 19) brach im letzten Jahr im November die Schule ab und meldete sich am Heimatort im Dezember 2015 im Jobcenter arbeitssuchend… Termine nahm er aber nicht wahr! Er zog im März in eine andere Stadt weil er dort bei der Freundin bleiben wollte. Es war uns nicht recht, da er sein Abitur machen sollte, es gab deshalb Stress. Er nahm sich ein Zimmer zur Miete und meldete sich um und ging zum Jobcenter, daneben jobbte er auf 450 Euro Basis und bekommt von uns sein Kindergeld. Das Jobcenter verlangt jetzt von uns Auskunft über unsere Einkommensverhältnisse und möchte gern Unterhalt geltend machen ab Mai diesen Jahres. Da mein Sohn freiwillig auszog nach dem Abbruch und zur Zeit seit November 2015 bis heute weder Schule noch Ausbildung macht würde ihm doch nix von uns zustehen, oder? Im August soll er eine Ausbildung beginnen mit 850 Euro brutto, eine Zusage hat er bereits, ob er die antritt ist aber fraglich.
1. Sind wir – abgesehen von der Leistungsfähigkeit, zum Unterhalt verpflichtet?
2. Was sollen wir machen, Auskunft erteilen wir gerne aber Zahlungen sehen wir nicht ein, da er genauso gut bei uns wohnen könnte.
3. Kann er als Volljähriger selbst entscheiden wo er wohnt, hier hat er ein eigenes Zimmer und genug Taschengeld. 735 Euro Unterhalt will er lieber als hier wohnen und Pflichten nachgehen.
Hallo,
die Unterhaltsleistung kann im Ausnahmefall auch im Nachgang noch geltend gemacht werden. Allerdings kann der Unterhaltsanspruch in diesem Fall auch verwirkt sein. Als Volljährigem steht ihm in der Regel die freie Wahl des Wohnortes zu. Suchen Sie in Ihrem Fall den Rat eines Rechtsanwalts, der Sie hinsichtlich der Unterhaltssache kompetent beraten kann.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, ich (21) habe meine Ausbildung 2013 innerhalb der drei Monate nach Beendigung meiner Schulzeit begonnen und bin mittlerweile im dritten Lehrjahr. Meine monatliche Vergütung beträgt ca. 710€ netto. Kann mir bitte jemand mitteilen, ob ich Anspruch auf Kindesunterhalt habe und wenn ja, in welcher Höhe? Danke im Voraus.
Hallo,
Ihren Unterhaltsanspruch können Sie anhand der Düsseldorfer Tabelle ermitteln. Hierauf ist das Ausbildungsentgelt anzurechnen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo ich habe eine Frage.
Meine Tochter (18) macht eine Ausbildung zur PTA.
Dafür besucht sie eine Schule die pro Monat 149 Euro kostet.
Muss sich meine ex Frau ab diesen Kosten beteiligen ?
Mit freundlichen Grüßen
Kai
Hallo Kai,
der nicht im selben Haushalt lebende Elternteil ist zur Unterhaltszahlung nach der Düsseldorfer Tabelle verpflichtet. Wie diese Geldzahlungen eingesetzt werden, liegt im Ermessen des volljährigen Kindes. Eine Extra-Beteiligung an bspw. Schulgeldern ist in der Regel nicht vorgesehen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
Ich bin 21 und hab nach der schule sofort angefangen zu arbeiten ohne Ausbildung. Ich will jetzt eine Ausbildung machen und lebe bei meiner Mutter. Ist mein Vater dann wieder verpflichtet unterhalt zu zahlen ?
LG
Hallo Veronika,
durch geleisteten Selbsterhalt kann ein Unterhaltsanspruch verwirkt werden. Jedoch könnte in jungen Jahren (auch bei Volljährigkeit) aufrund fehlender Berufsausbildung weiterhin Bedürftigkeit bestehen, was ein Unterhaltsanspruch begründen würde. Legen Sie Ihren Fall einem Anwalt vor, um zu erfahren, welcher Anspruch für Sie tatsächlich besteht.
Ihr scheidung.org-Team
Ich mache ab August eine Ausbildung mit 450€ Gehalt und würde gerne ausziehen. Wie viel Unterhalt würde mir denn dann zu stehen?
Hallo Kathi,
der zu zahlende Unterhalt der Eltern berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und hängt vom Einkommen der Eltern ab.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo
Ich habe 3 Kinder aus voriger ehe (1 davon leibliche und 2adoptiert). Das leibliche ist meine Tochter 12 geht in die 6. Klasse und die adoptierten sind 2jungs,15 und fast 18 und gehen noch zur Schule. Abschuss ist vorraussichtlich nächstes Jahr juli2017. Der 18 jährigen möchte nächstes Jahr ausziehen und eine Ausbildung als Verkäufer machen. Verdient dann ca 1000€ netto und der andere Ausbildung als Krankenschwester,wäre laut meinen Infos dann BaföG berechtigt. Ich habe mich mit der Kindesmutter auf 450€ monatlich. Unterhalt geeinigt. Wenn der große auszieht,ist er dann noch unterhaltsberechtigt?und der mittlere würde unterhalt in voller Höhe zustehen?( Lebt dann noch bei der Mutter) +voller unterhalt für die 12 jährige Tochter?das wären fast 1200€ unterhalt für 2kinder wo die Mutter netto fast 6000€ hat. Wenn der größere genug verdient bekommt er dann überhaupt noch unterhalt?und wie sieht es mit den anderen beiden aus?habe ein Kind mit meiner neuen Frau dies ist unter 3. Danke für ihre Hilfe
Hallo,
die Unterhaltsberechtigung bleibt in der Regel für den Zeitraum der ersten Ausbildung bestehen. Allerdings ist das Ausbildungsentgelt auf den Anspruch anzurechnen. Bei einem Einkommen von 1.000 Euro ist anzunehmen, dass hier keine Unterhaltsleistungen mehr erfolgen müssen, da der Satz für den Unterhaltsanspruch darunter liegt. Für die anderen beiden Kinder ist auch weiterhin die volle Unterhaltshöhe anzunehmen. Lassen Sie sich in diesem Fall anwaltlich beraten. Nur ein Volljurist ist dazu befugt, Rechtsberatung zu erteilen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo
Mein bei seiner Mutter lebender volljähriger Sohn hat im Frühjahr sein Abitur abgebrochen und uns eröffnet das er erst nächstes Jahr eine Lehre machen will.Er jobt auf 450€ Basis.
Welche Unterhaltsansprüche bestehen seinerseits?
LG
Hallo Tim,
sofern er noch keine Lehrstelle in Aussicht hat, kann sein Unterhaltsanspruch auch bereits erloschen sein. Der Rat eines Anwalts kann im Zweifel hilfreich sein.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine Tochter ist 18 Jahre und lebt noch bei mir. Sie hat im Februar die Schule verlassen und arbeitet jetzt als Teilzeitkraft im Einzelhandel. Ihr Einkommen beträgt Brutto 680 Euro, netto ca 550 Euro.
Das Kindergeld ist entfallen, da sie sich in keiner Ausbildung befindet. Der Vater hat bis zum 18 Lebensjahr Unterhalt für sie bezahlt.
Ab 1. Juli wird sie entweder ihren eigenen Hausstand haben oder bei ihrem Vater einziehen.
In wieweit bin ich dann unterhaltspflichtig?
a) ihr eigener Hausstand
b) bei ihrem Vater
Danke für eine rasche Rückmeldung, LG
Hallo Susanne,
Sie wären in beiden Fällen unterhaltspflichtig, ebenso wie der Kindsvater, sofern der Unterhaltsanspruch Ihrer Tochter aufgrund der versäumten Ausbildung nicht bereits erloschen ist. Allerdings ist das monatliche Einkommen Ihrer Tochter auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen. Suchen Sie im Zweifel den Rat eines Anwalts.
Ihr Scheidung.org-Team
Ich, 22 habe bis vor kurzen noch studiert. Habe nichts bestanden (nach 3 vollen plus einem halben semester) und musste diesbezüglich mein Studium abbrechen. Fange jetzt ohne unterbrechungen am 1.8 eine Ausbildung an. Die Vergütung da liegt bei um die 650€ Brutto. Studiert habe ich Mathematik und Physik und der Ausbildungsberuf wäre Fachfrau für Systemgastronomie. Meine Eltern sind geschieden, mein Erzeuger Hartz 4 Empfänger. Ist meine Mutter unterhaltspflichtig oder nicht?
Hallo Linda,
der Unterhaltsanspruch gilt in aller Regel nur für den ersten Ausbildungsweg. Die Unterbrechung kann den Anspruch generell zum Erlöschen bringen. Selbst wenn in Ihrem Fall jedoch noch ein Unterhaltsanspruch geltend gemacht werden kann, so ist Ihr Ausbildungsentgelt voll auf die Unterhaltsforderung anzurechnen. Lassen Sie sich hierzu ggf. anwaltlich beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo. Mein Mann hat zwei Töchter aus erster Ehe. Beide 20 jahre. Sie ziehen jetzt in eine gemeinsame eigene Wohnung. Eine von beiden macht bereits eine Ausbildung und bekommt um die 800€. Die andere hat gerade ihr Abitur gemacht und möchte studieren. Wir haben einen gemeinsamen Sohn 14 Jahre alt. Die kindsmutter ist nicht verheiratet und geht voll arbeiten. Mein Mann hat ein ungefähres Nettoeinkommen von 2300€. Wird mein lohn von 800€ mit in der unterhaltsberechnung aufgenommen? Wie hoch ist unser selbstbehalt? Muss die kindsmutter auch zahlen?
Hallo Sue,
für die Unterhaltsberechnung sind in der Regel nur die Einkommen der Kindeseltern heranzuziehen. Auch die Kindesmutter ist Unterhaltspflichtig. Das Einkommen der Kinder aus einem Ausbildungsverhältnis ist dabei auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen. Der Selbstbehalt beim Unterhalt liegt derzeit bei 1.300 Euro bei nicht privilegierten Kindern.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo ,mein Mann hat drei Kinder aus erster Ehe .Die älteste 19 hat nach der Schule ein Berufsvorbereitungsjahr gemacht und fängt ab August eine Ausbildung an .Die anderen beiden sind 17 und 9 Jahre .Gemeinsam haben wir auch noch ein Kind 5 Jahre .Wie ist das jetzt mit dem Unterhalt der ältesten Tochter .Verringert sich der Unterhalt für SIe ? Sie wohnt aber noch bei der Mutter und wird Nebeneinkommen oder Taschengeld auch angerechnet ?
Hallo Ulrike,
in der Regel haben noch nicht volljährige Kinder Vorrang vor volljährigen und ggf. nicht mehr privilegierten. Nebeneinkünfte und Taschengeld können in der Regel auf den Unterhaltsanspruch als Einkommen anzurechnen sein.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo ich bin 17,
mache eine Ausbildung zur Altenpflegerin (3. Jahre) und bekomme monatlich 540€ Ausbildungsvergütung im 1. Jahr würde ab September in eine eigene Wohnung ziehen. Müsste mein Erzeuger weiterhin Unterhalt zahlen oder würde es wegfallen da ich ja Geldverdiene oder wird es angerechnet und wenn ja wie?
Hallo Lisa,
der Unterhaltsanspruch bleibt in aller Regel für die Dauer der ersten beruflichen Ausbildung bestehen. Das Ausbildungsentgelt wird voll auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Insgesamt liegt ihr Entgelt im ersten Jahr vermutlich unterhalb des Bedarfs, sodass Ihre Eltern für die Differenz in der Regel aufkommen müssen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, hier betrifft es die Unterhaltspflicht für 25 Jährige: Tochter macht Polizeilaufbahn- gehobener Dienst als Beamtin und bricht nach 3 Monaten ab, zwischen durch arbeitet sie kurz als Aushilfe für 8 Monate.
Tochter macht im 2. Anlauf Beamtenlaufbahn – 3 Jahre-gehobener Dienst mit Abschluss Diplom- Rechtspflegerin (Dualstudium mit Vergütung) und will danach kündigen und an einer Uni studieren, Jura, BWL oder Lehrerin, um Unterhalt von uns zu beziehen, da sie nicht arbeiten will. Meine Frage: Gilt das eine gestufte Ausbildung, wo ich Unterhaltspflichtig werde?
Hallo Toralf,
die Unterhaltspflicht besteht in der Regel nur für die erste Ausbildung. Hiernach sind die Eltern nicht mehr verpflichtet, ewig viele weitere Ausbildungen zu zahlen. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, mein Sohn wird bald 17 und beginnt eine Ausbildung mit ca. 480 € brutto. Er möchte jetzt aber auch zu seinem Vater ziehen. Ich wohne mit meinem Mann und unserer 8-jährigen Tochter in unserem gemeinsamen Haus. Was wir noch abzahlen. Beim Jugendamt sagte man mir, dass die Ausbildungsvergütung hälftig dem Vater und hälftig mir angerechnet wird. Ist das richtig? Der Vater hat die ganzen Jahre nicht mal 100€ gezahlt und sich bemüht, das es mehr wird und ich möchte das Geld lieber meinem Sohn geben, als auch nur einen Cent mehr als nötig dem Vater. Was kann man als Aufwendungen abrechnen? Wie hoch ist der Selbstbehalt ? Mein Netto derzeit ca. 1700 €
Danke
Hallo Mandy,
der Selbstbehalt bei privilegierten Kindern liegt derzeit bei 1.080 Euro. Der Vater ist erst mit Volljährigkeit des Sohnes barunterhaltspflichtig, wenn er bei ihm wohnt. Bis dahin kann er den Unterhalt über Kost und Logis ableisten. Sie müssen bereits mit Auszug Ihres Sohnes Barunterhalt leisten. Die Unterhaltsverpflichtung besteht für die Dauer der ersten beruflichen Ausbildung. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
HI hab eine Frage von meiner Frau deren Tochter studiert derzeit Alter 23, im Ausland und ist nicht bei uns gemeldet. der biologische Vater möchte nicht weiter Alimente zahlen. hat er das Recth drauf oder muss er Alimente so lange zahlen bis Sie mit dem Studium fertig ist?
Hallo Santa,
in der Regel besteht die Unterhaltsverpflichtung für den Zeitraum der ersten weiterführenden Ausbildung. Dies kann auch ein Studium sein. Kann der Tochter jedoch nachgewiesen werden, dass Sie nicht zielstrebig genug das Studium vorantreibt, kann der Anspruch verfallen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
Ich bin 18 Jahre alt und beginne bald meine Lehre. Ich werde ca. 1000 Euro brutto bekommen. Wenn ich mir eine eigene Wohnung nehme, bekomme ich dann Unterhalt? Ich habe schon gelesen, dass das mit meinem Einkommen verrechnet werden würde, aber was bedeutet das genau?
Hallo Lisa,
das bedeutet, dass das eigene Einkommen mit dem Unterhaltsanspruch voll verrechnet wird. Da der geltend zu machende Unterhalt dabei in aller Regel unterhalb von 1.000 Euro liegt, besteht die Möglichkeit, dass Sie keinen zusätzlichen Unterhalt mehr geltend machen können, da Ihr eigenes Einkommen den Bedarf übersteigt.
Ihr Scheidung.org-Team
hallo mein sohn 13,9,99 beendet jetzt im juni seine realschule fängt am 1,8.16 sofort mit seiner ausbildung als dreher an und bekommt 949 ,-€ brutto im ersten lehrjahr mein ex mann zahlt eh nur den mindestsatz 343 ,-€ pro kind …. für beide kinder 14-16 j … muss er weiter unterhalt zahlen für den jungen die beide bei mir leben oder wird das angerechnet und er brauch nichts mehr zahlen dann oder ein teil noch wenn ja welchen danke für ihre antwort
Hallo Julien,
das Ausbildungsentgelt ist voll auf den Unterhaltsanspruch anzurechenen. Mit 949 Euro liegt das Einkommen damit weit über dem Anspruch, sodass zu vermuten ist, dass ein weiterführender Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater entfällt. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
zum Thema gestufte Ausbildung:
1. Nach dem Abi Beamtenlaufbahn im gehobenen Dienst 3 Jahre Dualstudium, Abschluss Rechtspflegerin (Studium wird vergütet mit 1100 Euro)
2. anschließend Studium an Hochschule Jura oder Lehramt , Tochter-jetzt 24 -will Eltern abhängigen Unterhalt von 730 Euro + PKV-Kosten von 150 Euro
Muss ich zahlen?
Hallo Cara,
Bitte wenden Sie sich mit konkreten Rechtsfragen dieser Art an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo! Meine Frage betrifft ein 20jähriges Kind, das bei einem Elternteil wohnt. Das Kind hat eine schulische Ausbildung begonnen und abgeschlossen. Die „aufbauende“ „weiterführende“ schulische Ausbildung (um einen höherwertigen Abschluss zu erhalten) kann das Kind nicht anschließen, da der Notendurchschnitt zu schlecht ist und die Schule es daher nicht animmt. Das Kind kann wahlweise 1 Jahr FSJ oder berufstätig (im Berufsfeld der bisherigen schulischen Ausbildung) sein, dann würde es an der Schule wieder angenommen werden.
Wie sieht es hier mit der Unterhaltpflicht der Eltern aus, wenn das Kind 1 Jahr berufstätig ist und dann die Ausbildung zum Erlangen des höherwertigen Abschlusses anfängt. Sind die Eltern dann noch unterhaltspflichtig?
Und wie ist das mit dem Kindergeld? Sofern das Kind berufstätig ist, fällt dieses ja weg. Wenn das Kind dann mit 21/22 Jahren (nach 1 Jahr Unterbrechung) die schulische Ausbildung aufnimmt, steht dem Kind dann wieder Kindergeld zu?
Viele Grüße
Hallo UMK,
eine Berufstätigkeit kann den Anspruch auf Unterhalt verwirken. Dabei kommt es darauf an, wie viel das Kind verdient. Allerdings sind Eltern prinzipiell bis zum Abschluss der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig. Da hier die Berufstätigkeit einer anschließenden Ausbildung vorausgehen muss, könnte der Unterhaltsanspruch erhalten bleiben. Anspruch auf Kindergeld könnte ebenso bis zum 25. Lebensjahr weiterhin bestehen (auch während der Berufstätigkeit, wieder kommt es auf das Einkommen an). Bitte wenden Sie sich für detailliertere Auskünfte an die Kindergeldstelle bzw. an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Liebes Team,
mein Sohn beginnt zum 1.8.16 ein soziales Jahr und erhält hierfür monatlich 420 Euro. Lt. Düsseldorfer Tabelle steht ihm von mir 518 Euro zu, abzgl. hälftiges Kindergeld in Höhe von 95 Euro. Er ist 17 und wohnt bei seinem Vater. Wenn ich das richtig verstanden habe, zieht man nun von den 420 Euro 90 Euro für Berufsmittel ab. Also verbleiben 330 Euro. Nun meine Frage: mindern nun die 330 Euro meinen Unterhalt von 423 Euro oder nur die Hälfte, also 165 Euro?
Hallo Nette,
das Einkommen ist von dem Gesamtanspruch auf Unterhalt abzuziehen und dann entsprechend nach Anteilen auf die Elternteile aufzuteilen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine Tochter (19) hat jetzt ihr Abitur gemacht und möchte gerne Medizin studieren. Da ihr Notendurchschnitt von 2,0 wahrscheinlich nicht ausreicht um sofort an einer Uni angenommen zu werden, würde sie gerne einen 3 monatigen Lehrgang zur Sanitäterin machen (der ca. 1500 € kostet) und anschließend als solche arbeiten, bis sie zum Studium zugelassen wird. Muss der Kindsvater weiterhin Unterhalt zahlen? Und wie sieht es mit den Kosten aus? Muss er sich an dem Lehrgang beteiligen? Bekommt sie weiterhin Kindergeld auch wenn sie dann als Sanitäterin arbeitet?
Hallo Sylvia,
die Unterhaltsverpflichtung besteht in aller Regel nur für die Erstausbildung. Liegt zwischen Ausbildung und Schulabschluss zu viel Zeit, kann der Unterhaltsanspruch ggf. auch erlöschen. Einen Anspruch auf Kindergeld haben junge Erwachsene auch in der Ausbildung noch in der Regel bis zum 25. Lebensjahr.
Suchen Sie den Rat eines Rechtsanwalts.
Ihr Scheidung.org-Team
Ich (18) – Abitur nicht bestanden – ab September Ausbildung und danach noch Studium (gleicher Beruf: Tierarzthelferin, Tiermedizin):
Momentan muss mein Vater 404€ zahlen.
Nun meine Fragen:
1. muss er bis zu Ausbildung zahlen?
2. bis zur Ausbildung den gleichen Satz (404€)
3. In der Ausbildung verdiene ich 580€
4. was muss er dann noch zahlen?
5. wie berechnet man nun den Unterhalt??
Hallo Charleen,
der Kindesunterhalt orientiert sich in der Regal an der Düsseldorfer Tabelle. Jeder Einzelfall kann jedoch gesondert betrachtet und entschieden werden. Prinzipiell sind Eltern ihren Kindern bis zum Abschluss einer ersten Ausbildung den Unterhalt schuldig. Wenden Sie sich für konkrete Berechnungen an das Jugendamt beziehungsweise an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Meine Tochterhat nach dem Abitur ein Jahr lang in einem Airline Callcenter im Ausland gearbeitet, danach in einem Reisebuero im Ausland,sich anschliessend bei LH als Flugbegleiterin beworben, die entsprechende Ausbildung absolviert und angefangen als Flugbegleiterin zu arbeiten, zunaechst 2 Jahre befristet in Teilzeit. Es war geplant, sich durch die Taetigkeit als Flugbegleiterin das Studium zu finanzieren, so wie sie es jetat auch macht. Mit dem Studium hat sie 5 Monate nach Abschluss ihrer Ausbildung zur Flugbegeiterin und Beginn ihres Teilzeitvertrags angefangen. Durch ihre Teilzeittaetigkeit als Flugbegleiterin und Zahlungen von mir kommt sie ueber die Runden, da es aber knapp ist moechte sie ihren Vater um die Studiengbuehren bitten, 2 x im Jahr ca 350 Euro. Der verneint dies regelmaessig, weil er meint, sie muesste sich die halt ansparen. Ist er grundsaetzlich zum Unterhalt in irgendeiner Form waehrend des Studiums verpflichtet?
Hallo Lavinia,
prinzipiell sind Eltern bis zum Abschluss der ersten Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet. Nach einer Ausbildung besteht in der Regel keine Unterhaltspflicht mehr, zumahl das Kind selbst Geld verdient. Bei Aufnahme eines Studiums können Ausnaemen eintreten. Wenden Sie sich zur Besprechung Ihres konkreten Falls bitte an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, meine Tochter (29) hat 8 Jahre erfolglos (ohne Abschluss) studiert, wobei sie 1x das Fach (beide Male aber Literatur-bezogen) gewechselt hat und zwischendurch 1 Ökologisches Jahr gemacht hat. Jetzt will sie eine Ausbildung zur Ergotheroapeutin (in Berlin) machen – diese kostet 200 EUR, es gibt keinen Lohn, und sie benötigt eine Wohnung. Es fallen also ca. 200 + 350 EUR, zzgl. ca. 160 EUR Krankenkasse und ca. 200 EUR zum Leben an. Ich bin geschieden, und eine 2. Tochter macht aktuell ihren Doktor (nach Master in Regelstudienzeit). BaFög ist nicht wegen zu hohem Verdienst, der allerdings real (nach Abzug Versicherungen, Kredite) bei netto 1.200 EUR liegt, davon gehen aktuell 2 x 250 EUR an die Töchter.
Frage: Muss ich weiterhin (und überhaupt) Unterhalt zahlen? Welche Ansprüche gibt es, die man staatlicherseits nutzen kann (BAB, Schüler BaFöG, Wohngeld)?
Hallo Guido,
ob und welche Unterhaltsverpflichtungen in einem konkreten realen Fall bestehen, besprechen Sie bitte mit einem Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, meine Tochter ist 19, hat ihre Schule beendet und hat danach zwei Jahre auf Praktikumsbasis (ohne anschliessende Ausbildung) gearbeitet und anschliessend 9 Monate Vollzeit. Eine Ausbildung wurde nicht gemacht und es wird auch keine in naher Zukunft angestrebt. Nun wurde sie fristlos gekündigt und ist bei uns ausgezogen und wohnt nun bei Freunden. Sie möchte sich nun in einer anderen Stadt arbeitslos melden. Wie sieht es in unserem Fall aus, wird das Amt allein für sie zuständig oder möchte es von uns den Unterhalt für sie? Oder kommt das Amt erst zu uns, wenn es sie irgendwann zu einer Ausbildung bewegen kann?
Hallo,
in der Regel kann der Unterhaltsanspruch eines Kindes verwirkt sein, wenn dieses nach dem Schulabschluss nicht zeitnah in die berufliche Ausbildung eintritt. Lassen Sie sich ggf. von einem Rechtsanwalt beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
Meine Tochter, bei der Mutter lebend, bezieht den vollen Unterhaltsatz, möchte nach der Schule eine weitere Schule besuchen, die sich privat finanziert. Das Bafög würde nicht reichen um die moantlichen Kosten zu bezahlen zzgl. Material, Reisekosten usw. Muss ich nun als Vater für diese Mehrkosten aufkommen und wenn ja, wird die Unterhaltungszahlung angerechnet?
Hallo Marc,
der Unterhaltsanspruch wird in der Regel nicht durch kostenpflichtige Ausbildungen erhöht.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo liebes Team,
Diese Seite hat mir bereits durch gestellte und beantwortet Fragen sehr geholfen.
Vielen Dank
Alex
Hallo Alexander,
danke für das Lob! Wir hoffen, dass wir auch in Zukunft helfen können :)
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, Meine Tochter ist 21 ,Hat vor zwei Jahren das Abitur gemacht ,hat sich dann an einer Fachhochschule zur PTA Ausbildung angemeldet.Da das Lehrjahr schon voll war wurde sie auf eine Warteliste gesetzt,bzw auf das kommende Schuljahr verwiesen.,um das eine Jahr zu überbrücken hat sie einen Job auf 450€ Basis angenommen und wollte das Geld für die Schule sparen.In dieser Zeit hat mein EX Mann die Unterhaltszahlung eingestellt und erst unter Androhung vom Lohnpfändung wieder aufgenommen. Jetzt weigert er sich ,sich an den Kosten der Schulausbildung zu beteiligen,da meine Tochter vor 4 Jahren von mir 5000€ aus einer Unfallversicherung bekommen hat ,beruft sich mein EX Mann darauf das sie dieses Geld hätte nehmen können. Aber sie hat das Geld für Führerschein, Arbeitsmaterial und diverse andere Sachen die sie u.a für die Ausbildung brauchte ausgegeben,desweiteren musst sie aufgrund des fehlenden Unterhalt auch immer wieder an Ihr erspartes.Jetzt ist das Geld aufgebraucht .Muss mein EX Mann ,der wieder verheiratet ist ,für die Ausbildung mit bezahlen oder bleibt es alles an mir hängen ,ich verdiene nur 850€ , Meine Tochter bekommt 458€ Unterhalt von Meinem EX Mann,die Schule kostet jeden Monat 210€ das BahnTicket 70€.
Hallo Claudia,
Die Eltern sind bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung unterhaltspflichtig. Erkundigen Sie sich bitte bei einem Anwalt, inwieweit eine Schenkung größerer Geldbeträge an das Kind darauf Einfluss nimmt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo liebes Team,Mitleser und alle anderen.
Gelesen habe ich schon viel hier aber es bleiben ein paar offene Fragen.
Hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Sohn 16 beginnt im September Lehre. Mutter hat vor langer Zeit über das JA Beistandschaft beantragt und bekommen
Mutter hat nun den Lehrvertrag trotz gemeinsamen Sorgerecht allein unterschrieben. Weigert sich aber mir diesen zu geben. Kann ich hier an den Beistand herantreten? Er sollte ja für beide Parteien da sein.
Wie genau wird die Ausbildungsvergütung mir als Barunterhaltszahler angerechnet?
Einmal liest man Lohn minus 90 Euro gleich Rest auf Unterhalt.
Das andere mal Lohn minus 90 Euro und die hälfte auf Unterhalt da ja das KG auch geteilt wird.
Hoffe ihr könnt mir die ein oder andere Frage beantworten.
Danke im voraus Maik
Hallo Maik,
in der Regel ist der Betrag von 90 Euro (ausbildungsbedingter Mehrbedarf) abzuziehen und der Rest der Ausbildungsvergütung auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen.
Es besteht hinsichtlich der Unterhaltsleistungen gegenseitige Auskunftspflicht. Wenden Sie sich ggf. an den Beistand.
Ihr Scheidung.org-Team
Mein Kind, 17, beginnt eine Ausbildung ab 1.9. und verdient dort etwas über 600 €. Damit reduziert sich mein Unterhalt auf etwa null.
Selbstverständlich wird der erste Lohn erst am 30.9. bezahlt. Kann ich bereits die Unterhaltszahlung ab 1.9., dem Ausbildungsbeginn, einstellen oder erst ab 1.10.?
Hallo Thomas,
das Ausbildungsentgelt ist in aller Regel mit Beginn der Ausbildung auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich zahle Unterhalt für zwei Kinder und es gibt einen gerichtlichen Vergleich, der besagt, dass ich den jeweils gültigen Mindestunterhalt zahlen muss. Der Vergleich wurde von Anwalt zu Anwalt zugestellt und ist pfändbar. Mein Sohn beginnt im August mit der Ausbildung. Aktuell zahle ich für ihn 378 Euro Unterhalt. Übersteigt die bereinigte Ausbildungsvergütung den gezahlten Unterhalt, dann kann er keine Ansprüche gegen mich geltend machen. Ist das richtig?
Kann ich den neuen Unterhalt selbst berechnen oder besteht Anwaltszwang?
Hallo Andreas,
Inwieweit sich die Ausbildungsvergütung mit den Unterhaltszahlungn übschneiden kann, ist nicht von der Ferne aus zu beantworten. Eine eigene Anpassung des Unterhalts kann jedoch nicht vorgenommen werden. Als Alternative zum Anwalt können Sie sich auch an das Jugendamt wenden, um den Unterhalt neu berechnen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, meine Stieftochter 18 macht zur Zeit ihren Realschulabschluss und will anschließend ihr Abitur auf dem Gymnasium machen. Meine Frage ist wie lang muss mein Mann, der zur Zeit ein geringeres Einkommen (1600 Euro, Netto) auf Grund von seiner Herzerkrankung bekommt, zahlen bzw. wie viel. Wir haben auch einen gemeinsamen Schwerbehinderten (100%) 5 Jährigen Sohn und auf Dauer kann ich mir die Kosten nicht mehr wirklich leisten.
Gruß und Danke für die schnelle Hilfe
Valentina
Hallo Valentina,
der Unterhaltsanspruch Ihrer Tochter kann insofern aufrecht erhalten bleiben, als die schulische Weiterbildung konsequent und ohne lange Zwischenschritte erfolgt. In der Regel ist beim Zahlungspflichtigen ein Selbstbehalt anzurechnen (derzeit 1.080 Euro). Die überstehende Summe ist – je nach Anspruchshöhe – auf die gemeinsamen, unterhaltsberechtigten Kinder aufzuteilen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
wir haben eine allgemeine Frage. Es handelt sich um einen 17 Jährigen der seine Schule abgeschlossen hat und voraussichtlich im September 2016 eine Ausbildung anfängt. Ist der Vater (uneheliches Kind) zu weiteren Zahlungen verpflichtet?
Hallo Stronczeck,
die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber Ihren Kindern endet in der Regel nach Abschluss der ersten Ausbildung. Dabei ist es unerheblich, ob die Eltern bei Geburt des Kindes verheiratet waren. Eine Unterhaltspflich ist in Ihrem Falle als sehr wahrscheinlich.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich habe zwei Semester also ein Jahr Wirtschaft studiert, fange aber jetzt direkt mit Abbruch des Studiums eine Ausbildung als Kauffrau für Büromanagement an. Ist mein Vater weiterhin noch unterhaltspflichtig?
Hallo Marie,
Eltern haben Ihren Kinden bei der Berufswahl in der Regel eine Orientierungsphase zu gewähren. Die Unterhaltspflicht während der ersten Ausbildung kann also auch nach einem abgebrochenen Studium weiter bestehen. Siehe hierzu auch ein Urteil des OLG Hamm von 2013 (Az. 7 UF 166/12).
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
Ich versuche gerade mich auf Ihren Seiten zurechtzufinden.
Ich habe eine 22jährige Tochter in Ausbildung. Meine Ex
fordert von mir weiterhin Unterhalt(auf gerichtlicher Basis), obwohl sie dazu nicht das Recht hat. Die Tochter lebt bereits mehr als 3 Jahre bei den Großeltern . In der Ausbildung erhält sie 700 Euro brutto. Ich habe Netto 1600 Euro. Muss ich noch Unterhalt zahlen?
Wohin wende ich mich zur Berechnung des Unterhalts um etwas schriftliches entgegensetzen zu können?
Hallo,
generell findet das Ausbildungsentgelt (abzgl. 90 Euro für ausbildungsbedingte Aufwendungen) Anrechnung auf den Unterhaltsanspruch. Der Anspruch Ihrer Tochter berechnet sich nach Wohnsituation und Alter. Liegt das Einkommen des Kindes über dem Anspruch, so ist in der Regel kein zusätzlicher Unterhalt zu verlangen. Wenden Sie sich bei Rechtsfragen stets an einen Rechtsanwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, mein Sohn ist 22 j., wohnt seit 4 Jahren im eigenen Haushalt. er hat eine Ausbildung angefangen und bekommt 900 Euro brutto. Der Unterhalt des Vaters beträgt ca. 515 Euro mtl.
Wird das komplette Einkommen meines Sohnes auf den Unterhalt angerechnet, heißt es, dass ihm kein Unterhalt mehr zusteht, da er mehr verdient als Unterhalt erhält?
Vielen Dank im voraus
Hallo Petra,
ja der Unterhalt wird abzüglich der pauschal für ausbildungsbedingten Aufwendung veranschlagten 90 Euro voll auf den Anspruch angerechnet. Kann Ihr Sohn den Unterhaltsanspruch durch das Ausbildungsentgelt eingenständig abdecken, so kann der Ansoruch auf Unterhalt entfallen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
die Tochter meines Mannes ist 17 Jahre und hat jetzt ihr Abitur bestanden. Sie möchte Tiermedizin studieren und bekommt nun frühestens im nächsten Jahr einen Studienplatz. Momentan arbeitet sie auf 450€ in einer Tankstelle. Demnächst geht sie für 1/4 Jahr nach Neuseeland.
Muss mein Mann Unterhalt bezahlen ( auch wenn sie im Ausland ist) in der Zeit bis die Tochter das Studium beginnt und hat sie dann überhaupt noch Anspruch auf Unterhalt?
Hallo Melissa,
der Unterhaltsanspruch kann für die Dauer bis zum Studium entfallen. Dies ist je nach Einzelfall zu entscheiden. Wenden Sie sich ggf. an einen Rechtsanwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
Mein Ausbildungsgehalt (Brutto 750 Euro) wird ja um die 90 Euro pauschale reduziert, und diese Summe wird dann anteilig bei den Eltern abgezogen. Wie verhält es sich denn, wenn ich noch zusätzliche Altersvorsorge betreibe, wird diese Summe dann auch von meinem Einkommen abgezogen?
Werden denn Fahrtkostenzuschüsse und gestellte Berufskleidung einkommenserhöhend berücksichtigt?
Vielen Dank
Steffen
Hallo Steffen,
eine Berechnung des Unterhaltes kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden. Wenden Sie sich an das Jugendamt, um Ihren Fall zu besprechen. Auch ein Anwalt kann behilflich sein.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich bin 20 Jahre alt (wohne nicht mehr bei meiner Mutter und ihrem Mann, sondern in einer WG) und bin gerade dabei meine Ausbildung als Kauffrau im Einzelhandel zu machen. Brutto verdiene ich nach dem Sommer im 2. Lehrjahr 635 €.
Nun zahlt meiner Vater momentan noch 377€ Unterhalt.
Im 2. Lehrjahr verdiene ich dann nicht ganz 100 Euro mehr als jetzt.
Muss/darf/kann mein Vater nun sagen, dass er mir diese 100 Euro weniger zahlt?
LG Saskia
Hallo Saskia,
in der Regel wird das Ausbildungseinkommen mit dem Unterhaltsanspruch verrechnet und kann dementsprechend gekürzt werden. Sie können Ihre Situation genauer mit dem zuständigen Jugendamt besprechen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo Scheidungsteam,
mein Sohn hat vor zwei Jahren seinen MSA gemacht und hat dann nach einem Jahr Nichtstun in einem Oberstufenzentrum eine Ausbildung mit Fachabitur angefangen. Hier hat er wegen mangelnder Anwesenheit das Probehalbjahr nicht bestanden, seitdem hat er sich nicht um eine Berufsausbildung gekümmert. Im September wird er 18 und will dann seine eigene Wohnung und Unterhalt von mir und dem getrennt lebenden Vater. Wie sieht es hier rechtlich aus?
Hallo Dörte,
mangelnde Zielstrebigkeit kann den Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes verwirken. Dabei wird in der Regel eine gewisse Zeit der „Orientierungsphase“ gewährt. BEsprechen Sie mit dem Jugendamt oder einem Anwalt, wie Ihr Fall konkret zu bewerten ist.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo Scheidungsteam,meine Tochter ist 24 Jahre. Seit 20 Jahren haben wir keinen Kontakt. Ich habe Unterhalt bis zum Ende der 1. Ausbildung gezahlt. Sie hat eine 2. Ausbildung begonnen, auch in dieser Situation hatte ich Unterhalt gezahlt, bis ich den Nachweis über diese Ausbildung verlangte. Dieser Kam nicht. So habe ich die Zahlungen eingestellt. Nun hat sie Kind geboren und ich soll nun Unterhalt für die Tochter und deren Tochter bezahlen. Wie lange kann ich denn noch zahlen? Der Vater des Enkels ist bekannt, aber offensichtlich auch ohne Einkommen. Kann ich noch einen Vaterschaftstest über das Gericht anstreben, denn es ist bekannt, dass ich nicht der biologische Vater bin. Können Sie mir einen Rat geben?
Thomas
Hallo Thomas,
wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Nur dieser kann etwa eine Vaterschaftsfeststellungsklage erheben. Generell kann der Unterhaltsanspruch Ihrer Tochter jedoch nicht ewig aufrecht erhalten bleiben.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Abend,
ich habe eine wichtige Frage. Mein Sohn macht die Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann und hat nun das erste Jahr sehr erfolgreich bestanden. Mein Ex-Mann möchte nach der nun ersten Prüfung zum Verkäufer keinen Unterhalt mehr zahlen. Die Ausbildung endet aber erst im nächsten Jahr mit Abschluß als Kaufmann im Einzelhandel.
Wie kann ich meinem Sohn helfen, sein Recht auf den Unterhalt durchzusetzen?
Er lebt alleine und kann von der Ausbildungsvergütung nicht leben. Staatliche Hilfe bekommt er nicht, da sein Vater zu viel verdient.
Hallo Claudia,
der Unterhaltspflichtige kann eventuell durch einen Brief von einem Anwalt davon überzeugt werden, seiner Pflicht bis zum Abschluss der Ausbildung nachzukommen. Das Kind sollte sich also an einen Anwalt wenden.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag,
Mein Sohn fängt ab 01.08.2016 seine Lehre an und laut Amt brauch ich nur noch die Hälfte zu zahlen 170€ anstatt Unterhalt 355€.
Jetzt bekam ich Post vom Amt das ich für den Monat August doch voll zahlen muss da er erst am Anfang September sein Lohn ausgezahlt bekäme.
Kann doch nicht sein oder?????
Hallo Michael,
das Jugendamt scheint die Situation richtig zu beurteilen. Das Kind ist im August auf Einkommen angewiesen, welches es selbst nicht generieren kann. Ein Anwalt kann zusätzlich Klarheit schaffen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine Tochter (wird im August 18) hat gerade ihr Abitur abgelegt und beginnt zum 1. Oktober eine Ausbildung zur Physiotherapeutin, während dieser sie keine Vergütung erhält. Das Jugendamt konnte ihren Unterhaltsbedarf nicht berechnen, da ihr Vater sich weigert, Unterlagen zur Berechnung einzureichen.
Ihr steht doch aber Unterhalt zu? Was können wir jetzt unternehmen?
VG Simone
Hallo Simone,
Der Vater ist zur Einreichung unterhaltsrelevanter Dokumente verpflichtet. Wenden Sie sich an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
liebes team,
das Jugendamt hat inzwischen eine Berechnung erstellen können. meine tochter (18) hat ihren vater entsprechend unterrichtet. im Oktober beginnt ihre Ausbildung zur Physiotherapeutin an einer staatlich anerkannten schule, für die ein monatliches schulgeld zu zahlen ist. der vater verlangt nun von meiner tochter, dass sie schülerbafög oder alg 2 beantragt, um den unterhalt zu mindern oder gar nicht mehr zu zahlen. kann er solche Forderungen stellen?
es handelt sich um die 1. Ausbildung nach dem abitur.
vg simone
Hallo Simone,
ein Anspruch auf ALGII kann nur bei Nichtbeschäftigung entstehen. Ihre Tochter kann zwar Ausbildungsunterstützungen (auch in Form von BaföG) beantragen. Für die Berechnung wird dabei in aller Regel aber auch das Einkommen der Eltern betrachtet. Sind diese dem Grunde nach fähig, für den Unterhalt allein und ohne staatliche Unterstützung zu tragen, kann eine entsprechende Stütze abgelehnt werden. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Rechtsanwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Liebes Team,
vielen Dank für die Antwort.
Eine Frage noch: Kann der Vater von meiner Tochter verlangen, dass sie einen Antrag auf Schülerbafög stellen muss? Ist das rechtens?
Nach der Höhe unserer Einkommen hätte Schülerbafög keine Aussicht auf Erfolg.
Viele Grüße
Simone
Hallo Simone,
der Vater kann dies verlangen. Die Berechnung des Bafög-Amtes wird dann ergeben, ob das Bafög genehmigt wird.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo liebes Team,
Ich, 19 mache jetzt ab 1.9 eine Ausbildung als Versicherungskaufmann. Ich lebe bei meiner Mutter und bekomme unterhalt von meinem Vater. Mein Vater sagt mir würde ab Ausbildungsbeginn kein unterhalt mehr zustehen, da ich einen Anspruch auf etwas über 700€ im Monat hätte, welche ich dann als Einkommen hätte. Wie ist hier die Lage, muss er mir noch Unterhalt zahlen?
Hallo Jonas,
die Ausbildungsvergütung wird nach Abzug eines regelmäßigen Freibetrages von 90 Euro auf die Unterhaltsleistungen angerechnet. Je nach Unterhaltspflicht ihres Vaters, könnte dieser die Situation also richtig einschätzen. Wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt, um genaueres zu erfahren.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
Sachverhalt:
Kind ist 19 Jahre alt und wohnt bei der Kindsmutter. Hat eine Ausbildung im Oktober 2015 begonnen. Jetzt wurde sie zum Ende der Probezeit (30.06.2016) gekündigt bzw. diese Probezeit nicht bestanden hat (Gründe sind nicht vorhanden). Sie hat eine Ausbildung im gleichen Beruf ab Okt 2016 in Sicht und bittet um Barunterhalt für die Monate Jul, Aug und Sep.
Muss ich ihr weiterhin Barunterhalt zahlen?
Wie hoch liegt jetzt der Selbstbehalt (1080 € oder bei 1300€)?
Vielen Dank
Hallo Markus,
da das Verschulden nicht automatisch auf Ihr Kind zu übertragen ist, kann der Unterhaltsanspruch auch für den Zeitraum vor und während der neuerlichen Ausbildung bestehen bleiben. Der Selbstbehalt liegt bei nicht privilegierten Kindern bei 1.300 Euro, bei privilegierten bei 1.080 Euro.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
mein Name ist Micha, ich bin 20 Jahre alt und beginne eine Ausbildung als Zimmerer. Mit Einverständnis meiner Eltern (getrennt, ABER ungeschieden) suchte ich mir ein Zimmer in einer anderen Stadt. Meine Mutter hat ein SEHR hohes regelmäßiges Einkommen, welches den Maximalbetrag der Düsseldorfer Tabelle wohl überschreiten dürfte. Mein Vater hat abgesehen von Mieteinnahmen kein regelmäßiges Einkommen. Als Zimmerer beziehe ich ein sehr hohes Ausbildungsgehalt von 1088€ brutto (zweites Lehrjahr).
Mehrmals begegnete mir die Zahl von 735€ Baruntermalt für Studenten und eine Anrechnung der Ausbildungsvergütung auf den Unterhalt unter Abzug von 90€ für Auszubildende, welche bei einem Elternteil leben. Wie gesagt wohne ich in einer eigenen Wohnung (bzw. WG), studiere allerdings nicht sondern mache eine Ausbildung… Welcher Tarif greift jetzt für mich?
LG
Hallo Micha,
ob Studium oder Berufsausbildung ist in diesem Punkt unerheblich. In der Regel übersteigt der Unterhaltsanspruch die 800 Euro nicht. Übersteit das Ausbildungsentgelt diesen Anspruch, so muss der Barunterhaltspflichtige in aller Regel nicht mehr zahlen. Wenden Sie sich im Zweifel stets an einen Rechtsanwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, mein Mann hat aus erster Ehe 3 Kinder (19, fast 18 und 15 Jahre). Die 19jährige Tochter befindet sich nach dem Abitur nun im 1. Lehrjahr mit einem Nettogehalt von ca. 730 Euro und lebt bei ihrer Mutter. Der fast 18jährige Sohn (Geb. Ende Sept. 2016) beginnt zum 15.08.2016 eine Ausbildung (Vergütung ähnlich wie seine Schwester) und lebt ebenfalls bei seiner Mutter. Der 15jährige Sohn geht noch zur Schule und lebt bei meinem Mann, mir und meinen beiden Kindern aus erster Ehe (14 und 16 Jahre). Die Exfrau meines Mannes ist voll berufstätig (Einkommen unbekannt) und zahlt für den jüngsten Sohn Unterhalt in Höhe von 242 Euro an meinen Mann und er zahlt für den mittleren Sohn an sie Unterhalt (352 Euro). Da mein Mann ca. 1.800 Euro netto verdient, wurde bei ihm bereits eine Mangelberechnung bzgl. des Unterhalts ermittelt. Nun meine Frage: Wie viel Unterhalt steht der 19jährigen Tochter und ab Oktober 2016 dem dann volljährigen in Ausbildung befindlichen Sohn zu? Wie gesagt, beide leben im Haushalt der Mutter und der Jüngste bei uns. Vom Jungendamt gab es hierzu bisher keine Stellungnahme. Vielen Dank schon mal!
Hallo Nathalie,
auf den Unterhaltsanspruch für Volljährige ist dabei vor allem das Ausbildungsentgelt (abzgl. 90 Euro) anzurechnen. Übersteigt dieses den allgemeinen Unterhaltsanspruch (unter 800 Euro), entfällt die zusätzliche Unterhaltspflicht in aller Regel. Wenden Sie sich an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo!
Folgende Lage: Ich zahle nun schon einige Jahre ganz normal meinen Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle.
Nun beginnt meine Tochter (17) im September eine Ausbildung. Wie hier zu lesen ist, reduziert sich dann ja der zu zahlende Unterhalt, je nach Höhe der Ausbildungs-Vergütung.
Meine Frage nun: Wie regel ich diese Angelegenheit? Der Kontakt zur Kindsmutter ist so gut wie abgebrochen. Da ist ein vernünftiges Gespräch auch nicht möglich. Zu meiner Tochter habe ich, dank meiner Ex, auch sehr wenig Bezug.
Wie gehe ich nun vor? Schreibe ich der Anwältin der Kindsmutter und fordere Einsicht in den Ausbildungsvertrag?
Oder sollte ich dieses ganze Procedere einen Anwalt erledigen lassen?
Es muss dann ja auch alles schriftlich neu fixiert werden, wie hoch die neue Unterhaltszahlung jeden Monat sein soll.
Was raten Sie mir?
Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe!
Gruß aus Karlsruhe
Hallo Sascha,
zunächst können Sie sich als Vermittlerinstanz an das zuständige Jugendamt wenden, welches in der Regel die Berechnung des Unterhalts übernimmt. Auch ein Schrieben an die Anwältin der Kindesmutter ist denkbar. In einem letzen Schritt können Sich sich natürlich auch an einen Anwalt wenden.
Ihr Schiedung.org-Team
Hallo,
mein Sohn (24) hat sein Studium im September 2015 abgebrochen, da er die Prüfungen nicht bestanden hat. Das habe ich aber erst jetzt erfahren. Er hat eine eigene Wohnung und beginnt zum 01.08.2016 eine Ausbildung zum Industriekaufmann (Verdienst ca. 600 Euro). Habe bis jetzt Unterhalt gezahlt. Muss ich das auch weiterhin????
Hallo David,
fehlende Zielstrebigkeit kann das Unterhaltsrecht des Kindes verwirken. Dies ist in Ihrem Fall zu prüfen. Auch wird die Ausbildungsvergütung nach Abzug eines Freibetrages von 90 auf den Unterhalt angerechnet. Wenden Sie sich zunächst an das zuständige Jugendamt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
mein Sohn (20) fängt eine Ausbildung an und hat eine eigene Wohnung. Laut Düsseldorfer Tabelle hat er ja einen Unterhaltsanspruch von nun 735 Euro. Sind auch in diesem Fall 90 Euro von seiner Ausbildungsvergütung abzuziehen?
Also:
Gesamtunterhaltsbedarf : 735
Ausbildungsvergütung: – 530
Kindergeld – 190
= Unterhaltsanspruch: 15 Euro ???
Oder werden auch hier 90 Euro von der Ausbildungsvergürung abgezogen?
Die Düsseldofer Tabelle sagt ja:
Die Ausbildungsvergütung eines in der Berufsausbildung stehenden Kindes, das im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnt, ist vor ihrer Anrechnung in der Regel um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf von monatlich 90 EUR zu kürzen.
Vielen Dank
Peter
Hallo Peter,
in der Regel sind stehen dem in auszubildendem Kind ein Freibetrag von 90 Euro zu, die für berufsbedingte Aufwendungen gedacht sind. Für die Unterhaltsberechnung ist regelmäßig das Jugendamt zuständig. Wenden Sie sich an dieses, um weitere Informationen zu erhalten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, meine Tochter hat 5 Semester Sportwissenschaften studiert und das Studium vor einem halben Jahr abgebrochen. Ich habe bis jetzt stets den vollen Unterhalt gezahlt . Ab August beginnt sie eine Lehre zur Bankkauffrau (Nettoverdienst ca. 700 €) und verlangt von mir weiterhin den vollen Unterhalt. Muss ich nach dem abgebrochenem Studium überhaupt noch zahlen, wenn ja in welcher Höhe?
Hallo Sabrina,
bei der Erstausbildung wird in der Regel eine Orientierungsphase eingeräumt. Diese kann nach fünf Semestern jedoch bereits vorüber sein, sodass geprüft werden kann, ob weiterhin Anspruch auf Unterhalt besteht. Auch wird die Ausbildungsvergütung in der Regel zu hundert Prozent auf den Unterhalt angerechnet (wobei regelmäßig 90 Euro vom Einkommen des Kindes abgezogen werden, die berufsbedingte Ausgaben decken sollen). Wenden Sie sich für weitere Informationen an das zuständige Jugendamt. Die Höhe eventueller Unterhaltspflichten hängt weiterhin von Ihrem Einkommen ab.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, ich bin geschieden, mein Sohn, 15J, lebt bei der Mutter und geht zur Realschule. ich bezahle an seine Mutter Kindesunterhalt. Meine Tochter, 17J, hat die Realschule erfolgreich beendet und zieht jetzt in eine weiter entfernte Stadt. Sie beginnt dort am 1.9.2016 eine schulische, medizinische Ausbildung ohne Anspruch auf Bafög und ohne Ausbildungsvergütung. Bis jetzt habe ich Kindesunterhalt an ihre Mutter gezahlt. Muss ich jetzt weiter entsprechend Kindesunterhalt an meine Tochter zahlen, obwohl sie noch keine 18 ist oder an ihre Mutter? Und wie hoch ist der Unterhaltsanspruch meiner Tochter an beide Elternteile?
Hallo Thomas,
der Unterhaltsanspruch bleibt in aller Regel auch während der ersten beruflichen Ausbildung bestehen. Zieht das Kind aus oder wird dieses volljährig, kann es die Auszahlung direkt an sich selbst verlangen. Die Barunterhaltspflicht geht zudem ebenfalls zumeist auf beide Elternteile über. Wenden Sie sich im Zweifel stets an einen Rechtsanwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo zusammen,
meine volljährige Tochter möchte nach dem Abi ein Studium an einer privaten Fachhochschule machen. Die monatlichen Studiengebühr beträgt dafür 635,-€. Bin ich verpflichtet dieses Studium zusätzlich zu dem normalen Unterhalt voll zu finanzieren?
Hallo Yo,
nein, eine über den Unterhaltsanspruch hinausgehende Finanzierung kann in aller Regel nicht erzwungen werden. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Rechtsanwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Abend,
ich bin eben auf diese Seite aufmerksam geworden.
Kurzum mein Anliegen – welches ich gern für ALLE Beteiligten (Mütter) positiv geregelt haben möchte.
Ich erhalte ca 1.300.00 € Netto – habe einen Arbeitsweg von ca 38 km eine Fahrt – wohne in einem Haus – unter Niesbrauch – habe 5 Kinder
mein 1. Kind (aus Lebensgemeinschaft 1. Mutter) ausgelernt – entfällt
mein 2 tes Kind 23 studiert – eigene Wohnung –
mein 3. Kind 22 studiert – eigene Wohnung –
mein 4. Kind 19 beginnt das Studium – Wohnhaft bei der Mutter
Unterhalt bis heut gezahlt nach Absprache mit der Kindesmutter (2.Mutter) ca 350,00€
mein 5. Kind 13 besucht das Gymnasium (3. Mutter)
Unterhalt bisher gezahlt 90.00€ – Unterhalt wurde duch das Jugendamt so berechnet (vor Jahren)
Ich wollte vor Jahren den Kindesunterhalt selbst berechnen lassen – dies ist nicht möglich – erhielt ich als Auskunft vom Jugendamt – dieses sei nur über die Mütter möglich.
Heut erhielt ich eine Nachricht vom Jugendamt – nachdem eine der Kindesmütter einen Antrag gestellt hatte – in dem mir mitgeteilt wurde ich müsse 350,00€ für mein letzteres Kind zahlen –
ALLE anderen STUDIERENDEN Kinder HÄTTEN keinen Anspruch mehr auf finanzielle Unterstützung.
Ist das so richtig???
An wen kann ich mich auch noch direkt mit Nachweisen wenden??
Hallo Guido,
generell dürfen auch Sie den Unterhalt berechnen lassen. Hierzu bedarf es in aller Regel jedoch den Besuch beim Rechtsanwalt, da das Jugendamt diesen Service nur den Elternteilen anbietet, bei denen die Kinder leben.
Nun zu Ihrer Frage: Auch Kinder im (Erst-)Studium haben in aller Regel einen Anspruch auf Kindesunterhalt. Allerdings ist eine hierarchische Abfolge bei den Kindern hinsichtlich des Unterhaltsanspruches vorgesehen. Privilegierte Kinder haben dabei stets Vorrang vor volljährigen und nicht privilegierten Kindern.
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo Scheidung.org-Team,
mein Sohn ist noch 17J, am 01.01.17 wird er 18 Jahre. Im Juli hat er seinen Realschulabschluss absolviert. Er möchte gern für 12 Monate zum freiwilligen Wehrdienst der Bundeswehr. Dies aber erst ab Oktober, bzw spätestens Januar.Danach erfolgt eine Ausbildung bei der Polizei (wenn es klappt)
Mein Sohn lebt bei mir und ich erhalte Kindesunterhalt vom Vater.
Ab wann müssen wir Eltern unserem Sohn Unterhalt zahlen und in welcher Höhe? Freue mich auf eine Antwort
Hallo Gloria,
generell besteht auch für die Erstausbildung ein Unterhaltsanspruch des Kindes. Dieser ist mit dem Ausbildungsentgelt zu verrechnen. Für die Dauer des Wehrdienstes ruht der Unterhaltsanspruch für die Eltern in aller Regel.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, mein Sohn hat für nächstes Jahr einen Ausbildungsvertrag unterschrieben. Er bekommt dann 911€ brutto und ist dann 16 Jahre alt. Zzt bekomme ich 370€ von seinem Vater. Bekomme ich dann keinen Unterhalt mehr für ihn?
Hallo Katja,
auf den Unterhaltsanspruch ist das Ausbildungsentgelt anzurechnen. Die Barunterhaltspflicht des Vaters kann dann entfallen, da dieses den Anspruch übersteigt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo liebes Team.die bei der Mutter lebende Tochter(19),hat Abi gemacht und fängt jetzt Ausbildung an.bisher zahlte mein Mann 500Euro monatlich.für die Tochter. Tochter bekommt jetzt 450 Ausbildung Vergütung.Mein Mann ist selbständig und liegt im unteren Bereich der Düsseldorfer Tabelle.Die Mutter ist auch selbständig.
Und hat 190Kinder Geld welches nicht zum Abzug kam bisher.
500+190=690
450-90+190=550
Also zahlt mein Mann demnächst die Differenz von 190Euro.ist das korrekt?
Hallo Susanne,
das Kindergeld ist als Einkommen des volljährigen Kindes von dem Unterhaltsanspruch abzuziehen – ebenso wie das Ausbildungsentgelt (abzgl. 90 Euro).
Beispiel:
Allgemeiner Unterhaltsanspruch: 735 Euro
Abzüglich Kindergeld (- 190 Euro): 545 Euro
Abzüglich Ausbildungsentgelt (490 Euro – 90 Euro = 400 Euro): 145 Euro
Der noch zu zahlende Barunterhalt von 145 Euro wird zwischen den beiden barunterhaltspflichtigen Elternteilen nach Einkommensverhältnis aufgeteilt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich bin Alleinerziehende Mutter und mein Sohn (17J/ab 01.01.17, 18 Jahre) fängt am 01.01.2017 seinen freiwilligen Wehrdienst an.Da er dort ca. 800,00€ verdienst, fällt der Unterhalt wohl weg. Meine Frage: da er bei mir wohnt würde ich gerne wissen, ob es irgendeine Berechnung gibt, wie viel er zu Hause von seinem Lohn abgeben müsste? Wohngeld, Naturalien etc.Gibt es irgendeine Formel, bzw Berechnungsgrundlage? Freue mich auf ihre Antwort
Hallo Frau G.,
zu dieser Problematik existiert keine rechtliche Grundlage, soweit wir dies beurteilen können.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, ich muste gerade feststellen das mein Ex Mann von sich aus einfach den Unterhalt eingestellt hat !
mein Sohn ist seit dem 1, August in der Lehre und verdient 710 Euro und ich bekomm
eigentlich 340 Euro Unterhalt
Kann er so den Unterhalt einstellen wenn nein wieviel muß er weiterhin Bezahlen ???
Hallo Bianca,
die Ausbildungsvergütung wird (nach einem Abzug von regelmäßig 90 Euro) vom Anspruch auf Kindesunterhalt abgezogen. Halten Sie Rücksprache mit dem Jugendamt, wenn sich Ihre Frage auf den Kindesunterhalt bezieht. Haben Sie selbst Unterhalt bezogen, wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt, um die Lage zu klären.
Ihr Scheidung.org-Team
Liebes Scheidung.org-Team, trotz vieler Antworten im Forum ergibt sich folgende Frage:
Der 17-jährige Sohn wohnt bei seiner Mutter in Bedarfsgemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft nach SGB II (Hartz IV). Er hat am 1.8. eine Ausbildung zum Industriemechaniker mit Ausbildungsvergütung i.H.V. 559 € brutto begonnen. Die Mutter hat den Ausbildungsvertrag ohne mein Wissen geschlossen und nicht über den Ausbildungsbeginn informiert, sie hat im Ausbildungsbetrieb gelogen, ich würde die Unterschrift verweigern und sich damit bereits für August 370 € unterhalt erschlichen.
Meine Fragen: kann ich gegen die Mutter vorgehen?
Wieviel Unterhalt steht dem Sohn noch zu?
Lg
Hallo Marko,
Wie viel Unterhalt Ihrem Sohn zusteht, können wir nicht klären. Dabei spielt vor allem Ihr bereinigtes Nettoeinkommen eine Rolle. Das Vorgehen der Mutter besprechen Sie bitte mit einem Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, folgende Situation:
meine Tochter ist 23 Jahre alt und nach Abbruch der 1. Ausbildung 2013 jetzt in einer 3 Jährigen Beamtenausbildung. Sie bekommt seit August 2014 Bezüge in Höhe von 1.100 Euro. Gerade beginnt ihr letztes Jahr und es gibt dauernd Streit, da sie nichts zum Familienunterhalt beiträgt, obwohl vereinbart wurde dass sie 200 Euro für Unkosten und Essen abgibt. Sie wohnt bei uns kostenfrei und Ihr Verhalten ist nicht familienfreundlich, da sie nachts Lärm macht, Ihren Freund mit durchfüttert und Unordnung macht. Sie stört mit Ihrem Verhalten und Ihrem Dauerduschen von 35 Minuten zweimal täglich unseren Frieden und belastet unsere Kosten unnötig. Alles Reden führt ins Leere und sie droht mit Unterhaltsklage, falls sie sich eine eigene Bleibe suchen müsste oder verlangt von uns die Miete. Dazu droht sie mit Ausbildungsabbruch. Meine Fragen : Darf ich sie mit einer Frist vor die Türe setzen und Ihr Nahelegen sich eine Wohnung zu suchen? Sie hätte eine Möglichkeit in einem Wohnheim für Azubis direkt neben ihrer Ausbildung unterzukommen, aber das will sie nicht. Welche Rechte habe ich?
Hallo Marie,
der mutwillige Abbruch der Ausbildung kann dazu führen, dass der Unterhaltsanspruch für ein erwachsenes Kind verwirkt wird. Da die Ausbildungsvergütung (nach einem Abzug von regelmäßig 90 Euro) komplett auf den Unterhaltsanspruch angerechnet wird, bleibt abzuwarten, ob überhaupt ein Anspruch entsteht (dies ist vor allem abhängig von Ihrem Einkommen). Rechtlich schwierig ist die Frage, ob ein erwachsens Kind in Erstausbildung „vor die Tür gesetzt“ werden kann. Bitte besprechen Sie die Situation mit einem Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
mein 16jähriger Sohn beginnt im September eine Ausbildung bei der Polizei und zieht dazu in eine eigene Wohnung. In wieweit wird die Ausbildungsvergütung auf den Kindesunterhalt des Vater mit angerechnet, wenn er noch Mietkosten, Kosten für die Heimfahrten am Wochenende, etc. zu tragen hat?
Vielen Dank.
Heike
Hallo Heike,
die Ausbildungsvergütung wird regelmäßig komplett vom Unterhaltsanspruch abgezogen. Dabei steht dem Kind ein Freibetrag von 90 Euro zu (für berufsbedingte Aufwendungen). Die eigene Wohnung muss in der Regel von der Vergütung selbst getragen werden.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo ,
meinem Lebensgefährten sein Sohn wird im Oktober 20 Jahre alt und lebt bei seiner Mutter.
Er hatte die Prüfung in der 10. zwar bestanden aber in drei Fächern mit Note 4. Seinem Wunsch eine Lehre als Kindererzieher stand das aber im Wege. Er bekam die Möglichkeit weitere 2 Jahre Schule zu absolvieren um seine Noten zu verbessern, was er auch annahm. Nebenbei machte er Praktiken in einem Kindergarten. Die zwei Jahre schloss er ab und schaffte sich zu verbessern. Allerdings hatte er dann keine Lust mehr auf Kindererzieher.
Einzelhandelskaufmann wollte er nun werden.
Um Bewerbungen kümmerte er sich kaum und viel zu spät, da Party machen erstmal wichtiger war, so dass er in dem Jahr ohne da stand. Im Herbst nahm er einen Hilfsjob im Dänischen Bettenlager an. Da er dauernd verschlief und seine Stimmungen zu wünschen übrig ließen, wurde er nach ca. 3 bis 4 Monaten wieder gekündigt. Seit dem ist er arbeitslos. Einzelhandelskaufmann will er nun auch nicht mehr werden.
Nun hat er wohl die Möglichkeit 2 Jahre Schule als Vorbereitung für die Lehre zu machen, was sich aber erst in den nächsten Tagen rausstellt, ob er noch einsteigen kann und ob er selber dann das durch zieht.
Da wir uns keinen Anwalt leisten können, wollte ich hier erstmal nachfragen.
Wie verhält sich das mit dem Unterhalt, den mein Lebensgefährte für ihn leisten muss und gibt es ein Maximalalter, wie lange man zahlen muss???
Vielen Dank
Marie G.
hier noch, was sich ergeben hat:
er kann die nächsten 2 Jahre Schule machen mit Praktiken auf dem Bau.
Er ist überhaupt nicht begeistert, seit er das weiß. Kein gutes Omen.
Mein Lebensgefährte zahlt monatlich 356 Euro und befürchtet, dass er ewig zahlen muss, da sein Sohn dieses sicherlich auch wieder abbricht und selbst wenn er dies durch zieht, das ja auch so keine richtige Lehre ist.
Hallo Marie,
prinzipiell kann der Anspruch auf Kindesunterhalt verwirkt werden, wenn die erforderliche Zielstrebigkeit im Leben nicht vorhanden ist. Andererseits wird jungen Menschen auch eine „Orientierungsphase“ gewährt. Im Streifall muss das Familiengericht entscheiden, ob die Unterhaltsansprüche verwirkt sind.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo mein Sohn ist 17 Jahre und fängt jetzt eine Ausbildung an. Er verdient da 580€ im ersten Lehrjahr. Er zieht in eine eigene Wohnung wegen der Lehre, der Standort der Firma ist weiter weg von uns. Muss mein Ex-Mann ihm noch zusätzlich Unterhalt zahlen?
Vielen Dank vorab für die Antwort.
Hallo Saskia,
neben dem Kindesunterhalt entstehen den Elternteilen in der Regel keine weiteren Verpflichtungen. Das erwachsene Kind hat also keinen weiteren Anspruch auf Unterstützung wegen eines Umzuges.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, die Tochter(17) von meinem Lebensgefährte, ist ausgezogen und lebt in einer Wg die vom JA gefördert wird. Sie hatte keinen guten Hauptschulabschluss, und machte ein weiteres Jahr um die Mittlere Reife zu erzielen, dies geht eigentlich zwei Jahre, allerdings ist sie jetzt nach einem Jahr abgegangen da die Noten zu schlecht waren . Nun weigert sie sich eine Ausbildung oder Ähnliches zu machen. Die geförderte Wg vom JA in der sie lebt , droht auch mit Rauswurf . Muss mein Lebensgefährte Unterhalt zahlen , wenn sie einfach nur kein Bock hat ?
Hallo Susi,
prinzipiell kann der Anspruch auf Kindesunterhalt verwirkt werden, wenn die erforderliche Zielstrebigkeit im Leben nicht vorhanden ist. Andererseits wird jungen Menschen auch eine „Orientierungsphase“ gewährt. Im Streifall muss das Familiengericht entscheiden, ob die Unterhaltsansprüche verwirkt sind.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo liebes Team,
Ich hätte da eine Frage zum Verständnis: wird das Ausbildungsbrutto oder -netto angerechnet? Beim Neffen meines Mannes hat das Jugendamt 10% vom Ausbildungsgehalt abgezogen statt der 90 €. Damit muss sein Vater deutlich weniger Unterhalt zahlen. Ist das korrekt?
Hallo kris,
berücksichtigt wird grundsätzlich das Nettoeinkommmen. Wie es dazu kam, dass hier 10 Prozent statt 90 Euro abgezogen wurden, ist für uns nicht einsehbar. Besprechen Sie diese Entscheidung zunächst mit dem Jugendamt. In einem zweiten Schritt kann das Erstgespräch mit einem Anwalt bereits Klarheit darüber verschaffen, ob rechtliche Schritte angebracht sind.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
die Tochter meines Mannes aus erster Ehe hat 2009 die Fachhochschulreifeprüfung im Bildungsgang der Fachoberschule Fachrichtung Gestaltung bestanden. Danach hat sie gejobbt und zwischenzeitlich einen 1 1/2 jährigen Sohn bekommen. Sie ist alleinerziehend und erhält keinen Unterhalt für ihren Sohn. Nun hat sie 2015 im Oktober ein Studium Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik begonnen. Nun fordert sie von meinem Mann Unterhalt. SIe ist inzwischen 26 Jahre alt. Darf sie nach 6 Jahren noch Unterhalt fordern? Mein Mann ist 61 Jahre als und wollte in 2 Jahren in Rente gehen.
Hallo Hildegard,
ein Anspruch auf Kindesunterhalt besteht in der Regel bis zum Abschluss der ersten Ausbildung. Ein besonderer Bedarf kann unter Umständen auch später einen Unterhaltsanspruch begründen. Allerdings wird auch der Kindesvater des Enkels herangezogen werden müssen. Besprechen Sie die Situation gemeinsam mit der Tochter. Sie kann sich zunächst an das Jugendamt wenden, um den Kindesunterhalt für ihren Sohn zu erhalten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich bin 19 Jahre alt und beginne am 1.8. meine Ausbildung. Vorher habe ich die Fachhochschulreife abgeschlossen (2015) und bin dann auf Ausbildungssuche gegangen, jedoch habe ich nichts gefunden (war aber auch ausbildungssuchend gemeldet). Seit Februar 2016 habe ich dann ein Praktikum angefangen woraus sich nun die Ausbildung ergeben hat. Mein Vater hat mitten im Praktikum aufgehört Unterhalt zu zahlen. Muss er mit Beginn der Ausbildung wieder Unterhalt zahlen? Dazu zu sagen ist noch, dass ich die Ausbildung um ein Jahr verkürze und wahrscheinlich 1150 brutto verdienen werde.
Hallo M,
Ihr Vater hätte die Unterhaltszahlung wahrscheinlich nicht einstellen dürfen. Theoretische wären Ihre Eltern auch noch während dieser ersten Ausbildung unterhaltspflichtig. Allerdings wird die Ausbildungsvergütung (nach Abzug von 90 Euro) vom Unterhaltsanspruch abgezogen. Welche Leistungen Sie dann noch beanspruchen können, ist abhängig vom Einkommen Ihrer Eltern. Wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt, um näheres zu erfahren.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
Danke für die Antwort! Leider habe ich vergessen zu sagen, dass meine Eltern geschieden sind und ich bei meiner Mutter lebe. Wie ist da dann die Lage?
Liebe Grüße
Hallo M,
an der Situation verändert sich hierdurch nichts. Ihr Vater bleibt unter Umständen unterhaltspflichtig. Ihre Mutter kommt dieser Pflicht durch Bereitstellung von Wohnraum und Verpflegung nach (Naturalunterhalt).
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo meine Tochter verdient im ersten Lehrjahr 1600 Euro netto und hat einen eigenen hausstand. Muss ich Unterhalt weiter zahlen
Hallo,
grundsätzlich sind die Eltern ihren Kindern gegenüber während der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig. In welcher Höhe Unterhalt gezahlt werden muss, hängt vom Nettoeinkommen der Eltern ab, wobei das Einkommen der Kinder abzuziehen ist. Wenden Sie sich für eine genaue Berechnung an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, ich habe 2 Söhne 20 und 19 Jahre. Der groß hat vor einem Jahr die Schule beendet und keine Ausbildung begonnen. 1 Jahr faul rum gesessen. Nun fängt er eine Ausbildung an und bekommt 930.-€ Vergütung. Jetzt möchte er wieder Unterhalt haben, er wohn bei seiner Mutter die Hartz4 bezieht. Der kleine hat diese Jahr seine Schule beendet und findet keinen Ausbildungsplatz. Bin ich für den groß noch Unterhaltspflichtigen und wie sieht es mit den kleinen aus?
Hallo,
grundsätzlich sind die Eltern ihren Kindern gegenüber erst einmal unterhaltspflichtig. Ob Sie Ihren Söhnen Unterhalt zahlen müssen, hängt von Ihrem Nettoeinkommen ab, wobei die Ausbildungsvergütung abzuziehen ist.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Abend,
Meine Stieftochter wird in wenige Monaten 22 Jahre Alt. Sie hat nach ihre fachabitur ein freiwilliges soziales Jahr zur Orientierung gemacht. Danach hat sie sich 8 Monaten Freizeit gegönnt mit ein Halbzeit Job und ein Auslandsaufenthalt. Dann letztes jahr Oktober begann sie ihr Studium die sie nach ca. 6 Wochen abgebrochen hat. Sie fing dann wieder das arbeiten an bis vor kurzem. Dieser Monat hat sie ihre Ausbildung angefangen wobei sie im 1. Lehrjahr 600€ brutto verdient. Sie lebt im Haushalt ihre Mutter, womit können mein Mann und ich rechnen bzgl. Den Unterhalt. Besteht überhaupt einen Anspruch und wenn ja in welcher Höhe…?
Vielen dank
Hallo Mila,
Grundsätzlich sind Eltern gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig. In welcher Höhe dieser anfällt, hängt vom Nettoeinkommen der Eltern ab. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, dieser kann Ihnen auch bei der Berechnung des Unterhalts helfen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
der Sohn meines Mannes hat 2011 die Schule in der 11. Klasse abgebrochen. Seit 2014 besuchte er ein Berufskolleg, welches er dieses Jahr erfolgreich abschloss. Nun möchte er auf einer staatl. anerkannten FH studieren. Die Studiengebühren betragen € 750,00 monatl. + € 205,00 Semestergebühr. Seit 2002 hatten wir keinen persönlichen Kontakt mehr zu dem Jungen. Seine Mutter hat bereits 2000 erneut geheiratet und der Junge lebte bei ihr und ihrem Mann. Mein Mann hat versucht Kontakt zu halten, ihm wurde jedoch über die Mutter vermittelt, dass der Junge keinen Kontakt möchte. Die Unterhaltszahlungen wurden weiter gezahlt, jedoch auf dem Stand der letzten Absprache mit der Mutter im Jahr 2002. Mein Mann schrieb ihm mehrmals jährlich und erfragte auch immer den aktuellen Stand bezüglich Schule. Er erhielt hierzu niemals eine Information. Im Jahr 2007 erhielt er einen Brief des Sohnes, in dem er den Wunsch äusserte, den Familiennamen der Mutter annehmen zu wollen. Hierzu müsse jedoch mein Mann sein Einverständnis erklären. Diesem Wunsch kam mein Mann auch nach. Weiterhin schrieb mein Mann an Geburtstagen und Feiertagen. Weiterhin kam keine Rückmeldung. Im Jahr 2014 erfuhren wir, dass er ein soziales Jahr absolviert hätte und nun ein Berufskolleg besuchen würde. Allerdings hatte er offensichtlich eine erheblich lange Zeit keine Beschäftigung o. ä., denn er verließ ja bereits 2011 das Gymnasium ohne Abschluß.
Was er in dieser Zeit tat, wissen wir nicht.
Mein Mann hat ihm nun geschrieben und einen Nachweis über einen Schulabschluss und auch über die vergangenen Jahre gewünscht. Hierzu sendete der Sohn nun sein Abschlusszeugniss, zusammen mit den Anmeldung auf der FH und der Äusserung, er würde mit weiteren Zahlungen rechnen und würde nur ungerne das „Bafögamt“ beauftragen.
Hierzu nun die Frage, ob wir überhaupt noch zahlen müssen? Er hat zwar nun eine Schule erfolgreich beendet und ein weiteres Ziel, dennoch gibt es diese Jahre, zu denen er lediglich schrieb, er hätte keine gute Zeit gehabt. Des Weiteren wurde eine FH gewählt, die eine enorme Studiengebühr verlangt. Hier wurden wir vor vollendete Tatsachen gestellt. Er hat überhaupt kein Interesse an einem Kontakt zu seinem Vater und möchte lediglich weiterhin finanziell unterstützt werden.
Hallo,
grundsätzlich kann der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach bei Unterbrechungen des zielstrebigen Ausbildungsweges ruhen. Im Nachhinein Forderungen zu verrechnen oder rückgängig zu machen, ist hingegen in aller Regel nicht möglich. Die Schulgebühren für eine Fachhchschule kommen hingegen in aller Regel nicht zusätzlich zum Unterhalt als Zahlungsverpflichtung hinzu. Raten Sie Ihrem Mann im Zweifel, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der die Unterhaltsberechnung aktualisiert und ggf. objektiver Vermittler zwischen Vater und Sohn fungieren kann.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo und danke für die Antwort.
Sie schreiben, dass der Unterhaltsanspruch ruhen könnte. Ist es nicht so, dass der Unterhaltsanspruch endet, wenn der Sohn 3 Jahre lang keine Ausbildung ausübt und sich dann erst entschließt, die Schule zu beenden und zu studieren.
Wir möchten keine Forderungen verrechnen o. ä. Wir fragen uns nur, ob überhaupt noch ein Anspruch besteht.
Danke und freundliche Grüße
Hallo Andreas,
ab wann ein Unterhaltsanspruch als verwirkt gilt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Kontaktieren Sie einen Anwalt, welcher Ihnen ggf. den Unterhalt berechnet und prüft, ob der Anspruch verwirkt ist.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag,
ich bin 20 Jahre und habe direkt nach meinem Abitur (Wirtschaftsgymnasium) ein Studium begonnen (gleiche Fachrichtung).
Ich befinde mich im 3 Semester und da mein Vater in 2 Jahren in die Rente geht, schrumpfen seine Einnahmen. Daher hat er angekündigt, er könne mir dann kein Unterhalt mehr zahlen.
Ich wohne alleine, die Mutter ist ausdrücklich von ihren Unterhaltszahlungen ausgeschlossen/befreit. Eltern sind geschieden.
Es steht fest dass ich die allgemeine Regelstudienzeit von 6 Semestern mit Sicherheit nicht einhalten werde, da 3-6 monatige Praktika in Planung sind, wobei es sich um freiwillige Praktika handelt.
Jedoch bin ich auf das Unterhalt angewiesen und so stellt sich mir die Frage ob es ohne weiteres möglich ist die Unterhaltszahlungen zu beenden?
Hallo,
im Zuge der ersten Ausbildung bleibt der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegenüber dem Zahlungspflichtigen in aller Regel bestehen. Unterhaltsleistungen sind auch im Rentenfall weiterhin zu leisten, sofern die Einnahmen den dann geringeren Selbstbehalt von 880 Euro übersteigen und der Anspruch dem Grunde nach bestehen bleibt. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Rechtsanwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo.
Ich wurde laut Jugendamt als Unterhaltspflichtiger als Mangelfall eingestuft.
Mein Kind (18) beginn am 01.09.eine Ausbildung mit einer Vergütung von 550 € im ersten Lehrjahr. Muss ich weiter den Unterhalt von 170 € zahlen?
Vielen DankSam
Hallo Sam,
der Unterhalt müsste in diesem Fall neu berechnet werden, d.h. das Ausbildungsentgelt ist abzüglich 90 Euro Aufwendungspauschale auf den Gesamtanspruch anzurechnen. Dadurch verringert sich der Unterhaltsanspruch. Besteht ein solcher auch weiterhin, kann eine Unterhaltsleistung bis zur Grenze des Selbstbehaltes anzusetzen sein.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag,
mein Sohn (21) hat seine Erstausbildung m.E. nicht zielstrebig verfolgt und nach 4 Jahren erfolglos beendet (Prüfungen sämtlich nicht bestanden).
Müssen wir Eltern eine zweite Ausbildung mittels Unterhalt finanzieren?
Vielen Dank!
MfG
Susanne
Hallo Susanne,
in aller Regel kann der Unterhaltsanspruch eines Kindes in einem solchen Fall verwirkt sein. Je nach Einzelfall kann dies jedoch auch anders zu bewerten sein. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Rechtsanwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Morgen!
Mein Sohn (17 J.) beginnt nun seine Ausbildung und verdient netto 420 Euro. Ich (Mutter) habe einen Minijob, Vater zahlt 470 Euro Unterhalt. Wie viel weniger muss er nun zahlen? Stimmt meine Rechnung (420-90)÷2 als Abzug vom Unterhalt, weil die andere Hälfte mir angerechnet wird (Naturalunterhalt)?
Vielen Dank im voraus!
Hallo Andrea,
der familienferne Elternteil ist bis zur Volljährigkeit des Kindes allein barunterhaltspflichtig. Die Anrechnung des Ausbildungsentgelts ist daher in aller Regel voll (abzgl. der 90 Euro Aufwendungspauschale) von dem Barunterhaltsanspruch abzuziehen.
Ihr Scheidung.org-Team
Vielen Dank für Ihre Nachricht! Leider leuchtet es mir nicht ein. Sollte mein Sohn ausziehen, so bin ich ja auch Unterhaltspflichtig. Gibt es denn etwas, wo ich das explizit nachlesen kann?
Mfg
Hallo Andrea,
sobald Ihr Sohn auszieht, sind auch Sie barunterhaltspflichtig. Das Gehalt Ihres Sohnes wird allerdings bis auf 90 Euro voll angerechnet.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag. Meine Situation ist ein wenig komplizierter.
Also ich habe im Jahr 2014 mein Abitur gemacht. Ich habe danach ein halbes Jahr ein Praktikum gemacht, wurde aber aufgrund der Einführung des Mindestlohnes gekündigt. Danach habe ich ein halbes Jahr gejobbt da ich bereits eine eigene Wohnung zusammen mit meinem Freund hatte. Ich habe dann ein halbes Jahr studiert, was mir aber überhaupt nicht zugesagt habe. Letztendlich habe ich in dem Betrieb meines Minijobs eine Lehre angefangen. Ich verdiene 695 brutto. Müsste mein Vater noch Unterhalt zahlen?
Hallo Jacky,
Eltern sind ihren Kindern gegenüber bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung unterhaltspflichtig, allerdings kann dieser Anspruch auch verwirkt sein. Diese Prüfung müsste ein Anwalt übernehmen. In welcher Höhe Ihnen Unterhalt zu steht, hängt vom Nettoeinkommen der Eltern ab. Ihr Einkommen wird bis auf 90 Euro voll auf den Unterhalt angerechnet.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo liebes Team von Scheidung. Org
Ich habe da mal eine Frage.
Mein Mann zahlt für seine Kinder aus erster Ehe unterhalt.
Der ältere (19) von beiden wohnt mit seiner Freundin zusammen und hat demnächst Gesellenprüfung. Was passiert wenn er die besteht und dann im selbigen betrieb als Geselle arbeitet. Und der jüngere (16) wohnt noch bei der mama und fängt eine Ausbildung an.
Unsere gemeinsame Sohn (6)kommt jetzt in die Schule.
Wie läuft es jetzt mit dem unterhalt.
Danke für schnelle Antwort.
Hallo Maiky,
Sobald der älteste Sohn seine Ausbildung beendet hat, steht diesem in aller Regel kein Unterhalt mehr zu. Der Unterhaltsanspruch für die beiden anderen Kindern wird dann neu berechnet. Das Ausbildungsentgelt des zweiten Sohnes ist bis auf 90 Euro voll auf den Unterhalt anzurechnen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo sehr geehrtes scheidung.org-Team,
ich habe eine 19 jährige Tochter und weder zu Ihr (noch nie) noch zu der Mutter (seit vielen Jahren) Kontakt.
Den Unterhalt überweise ich nach wie vor auf das Konto der Mutter. Mein Problem ist, dass ich sehr gern erfahren würde, wie der Status meiner Tochter ist. (Schülerin, Auszubildene, Studentin, etc…)
Ebenso wäre es ja auch sinnvoll, falls noch eine Unterhaltsberechtigung besteht, den Unterhalt direkt meiner Tochter zukommen zu lassen. Können Sie mir sagen, welche Optionen und Möglichkeiten ich habe entsprechende Informationen zu bekommen ?
VG Mike
Hallo Mike,
es besteht generell gegenseitige Auskunftspflicht, um den Kindesunterhalt den Gegebenheiten anzupassen. Ein mögliches Ausbildungsentgelt muss z. B. auf den Unterhaltsanspruch angerechnet werden. Können Sie den Kontakt nicht herstellen, wenden Sie sich im Zweifel an einen Rechtsanwalt, um Ihre Möglichkeiten zu ergründen.
Ihr Scheidung.org-Team
moin moin
mein sohn 29 (geschieden und alleinerziehender papa einer 7 jährigen tochter mit der er in einem eigenen haushalt lebt) hat jetzt endlich die möglichkeit einer ausbildung bekommen…er hat zwar immer mal gejobbt aber nie einee ausbildung bekommen…er war auch mit seiner tichter von geburt an im erziehungsurlaub…
während der ausbildung bekommt er noch aufstockendes alg 2 dazu…
wie sieht es jetzt mit evtl unterhalt aus…vom kindesvater bin ich seit 32 jahren geschieden…dieser lebt wohl in einer eheähnlichen gemeinschaft und ich bin in zweiter ehe wieder verheiratet…aus dieser stammen noch zwei minderjährige kinder…ich selber beziehe eine frührente…ob mein ex-mann einer arbeit nachgeht kann ich nicht sagen…
hätte mein sohn überhaupt ein anrecht auf unterhalt?…
danke
Hallo B.W.,
der Unterhaltsandspruch kann in diesem Fall verwirkt sein. Ihr Sohn sollte sich an das zuständige Jugendamt wenden, um Informationen zu erhalten. Wenn Unterhaltsansprüche bestehen, dann übrigens nicht nur Ihrem Mann, sondern auch Ihnen gegenüber.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich bin 18 (fast 19) und habe 2015 mein Abitur gemacht. Ich mache eine kaufmännische Ausbildung und werde diese im Januar 2017 abschließen.
Ich möchte gerne zu Oktober 2017 (Wintersemester) ein auf die Ausbildung aufbauendes Studium beginnen.
Meine Frage ist jetzt, ob mein Vater in der Zeit zwischen Ausbildungsende und Studienbeginn noch unterhaltspflichtig für mich ist, oder ob die Zeitspanne zu groß ist. Falls ja, entfällt dann auch die Unterhaltspflicht während des Studiums? Müsste ich das Studium dann schon eher (zum Sommersemester) beginnen?
Danke für eine Antwort!
Hallo B.H.,
ein Studium kann zur Erstausbildung gehören. Da ein solches traditionell im Wintersemester beginnt, dürfte hier keine Unterbrechung des Anspruches auf Unterhalt eintreten, da Sie ja auch während der Phase zwischen Ausbildung und Studium bedürftig sind. Bedenken Sie, dass Sie in diesem Rahmen keine eindeutige, rechtssichere Antwort Sie nicht erhalten können, da in Unterhaltsfragen immer der Einzelfall betrachtet werden muss. Informieren Sie sich zu diesem Thema also auch beim zuständigen Jugendamt und im Zweifel bei einem Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Abend,
ich hätte da mal Zwei Fragen und zwar bin ich 20 Jahre alt und habe von letztem Jahr November bis dieses Jahr Juli ein FSJ gemacht, mein Vater hatte daraufhin gemeint er müsste kein Unterhalt mehr für mich zahlen,stimmt das so?
Und dann eine andere Frage: nachdem Ende des FSJ`s habe ich dann eine Berufsfachschule angefangen (die ich später für meine Ausbildung benötige) und müsste er dann dort zahlen oder nicht mehr?
Ich habe keine abgeschlossene Ausbildung oder ähnliches
Bedanke mich im vorraus.
Hallo Benjamin,
es kann nicht prinzipiell gesagt werden, dass Sie durch das FSJ jeden Anspruch auf Kindesunterhalt verloren hätten. Allerdings wird von erwachsenen Kindern verlangt, dass sie zielstrebig einer Ausbildung und dem Berufsleben entgegengehen, um die Unterhaltslast Ihrer Eltern zu mindern. Ob dies durch das FSJ gewährleistet ist, ist strittig. Außerdem werden alle Einkünfte des Kindes vom Unterhaltsanspruch abgezogen (während der Ausbildung wird ein Freibetrag von 90 Euro gewährt.) Dazu kommt die individuelle Einkommenssituation Ihres Vaters. Wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt, um Ihren konkreten Fall zu besprechen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo ich bin 25. Habe mein Studium im 4. Semester abgebrochen und beginne jetzt am 01.09. meine Ausbildung zur Kauffrau f. Dialogmarketing. Ich habe meinen eigenen Haushalt und bekomme 637 Euro Brutto im 2. Lehrjahr (verkürzte Ausbildung aufgrund des Schulabschlusses). Ist mein Vater noch Unterhaltspflichtig?
Hallo Jane Doe,
die Eltern sind bis zum ersten Berufsabschluss für Ihre Kinder unterhaltspflichtig, jedoch ist Ihr Ausbildungsentgelt (bis auf 90 Euro) voll anrechenbar. Der Unterhaltsanspruch kann allerdings auch verwirkt sein, kontaktieren Sie dazu einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo Scheidung.org,
in vielen Fragen und Antworten lese ich, dass die Ausbildungsvergütung dem Unterhalt angerechnet wird. Mir ist dabei nicht ganz klar, ob die Ausbildungsvergütung mit dem von mir als Vater zu zahlendem Unterhalt aufgerechnet wird oder ob die Vergütung dem dieser Berechnung zugrundeliegendem Einkommen angerechnet wird.
Können Sie bitte dazu eine Aussage treffen.
herzlichen Dank im voraus
Hallo Burkert,
die Ausbildungsvergütung ist vom zu zahlenden Unterhalt abzuziehen.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Morgen,
meine Stieftochter(17Jahre) bekommt seit ca. 2Jahren Unterhalt. 330€ monatlich, da er noch zwei andere Kinder bezahlen muss. Die Unterhaltsrückstände beziehen sich auf 25000€, wir haben eine Beistandschaft vom Jugendamt sowie einen Titel. Nun meine Frage : Sie beginnt jetzt ihre Lehre und verdient 600€ Netto, dadurch wird der Anspruch auf Unterhalt minimiert . Was ist denn dann mit den 25000€ Rückständen, ist doch Quatsch wenn er weniger zahlt aber noch Rückstände hat. Würde mich über eine Antwort freuen.
Gruss Olli
Hallo Oliver,
inwieweit durch den gekürzten Unterhaltsbedarf die Zahlung der Rückstände möglich ist, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt oder mit dem Jugendamt besprechen.
Ihr Scheidung.org-Team
Sehr geehrtes Scheidung.org-Team,
meine Tochter (19) wohnt nicht mehr bei mir, hat eine Ausbildung bei einer privaten Ausbildungsstelle begonnen. Die monatlichen Ausbildungskosten der Schule betragen 400 €. Mein Exmann und ich zahlen 810 € Unterhalt + Kindergeld an sie! Sie hat (lt. den Leitlinien) einen Bedarfsanspruch von 735 €! Sind wir verpflichtet, die Kosten der Privatschule mitzufinanzieren?
Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Hallo Andrea,
in der Regel sind Schulkosten nicht gesondert auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Rechtsanwalt, um die Sachlage zu prüfen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich bin 19 Jahre alt. Meine Eltern sind schon lange getrennt. Im Oktober fange ich eine Ausbildung an, die wir selber bezahlen müssen. Muss mein Vater die Hälfte vom Schulgeld bezahlen? Und auch noch Unterhalt?
Danke schon mal im voraus.
Liebe Grüße
Janine
Hallo Janine,
in der Regel kann Schulgeld nicht automatisch als Sonderbedarf zusätzlich zum Unterhaltsanspruch verlangt werden. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Rechtsanwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Ich verdiene 3.100€ netto habe drei im Alter von 20, 19 , 16
20 arbeitet Vollzeit 1250€ netto
19 Lehre 900€ netto
16 Lehre 750€ netto
Bin ich da noch Unterhaltspflichtig
Hallo Ingo,
Werfen Sie bitte einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle, dieser können Sie entnehmen, ob Sie unterhaltspflichtig sind. Die Entgelte der Kinder sind allerdings bis auf 90 Euro abzuziehen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, ich 18 Jahre lebe bei meiner Mutter. Bin ausbildung suchend gemeldet. . Mache zz aushilfsjob, 650 netto. Vom vater hat meine mutter bisher den unterhalt bekommen. Steht mir noch was zu und wenn ja kann ich den bekommen? Auch wenn ich noch bei meiner Mutter lebe? Und muss ich bei ihr kostgeld zahlen?
Hallo Stella,
der Unterhaltsanspruch eines Kindes kann verfallen, wenn es nach dem Schulabschluss nicht zeitnah in ein Ausbildungsverhältnis eintritt bzw. ein Studium beginnt.
Besteht ein Unterhaltsanspruch, so muss das Einkommen des Kindes angerechnet werden (abzüglich 90 Euro) – bei Ihnen damit 560 Euro. Dadurch verringert sich der Unterhaltsanspruch. Ab Volljährigkeit muss das Kind seinen Unterhaltsanspruch selbst einfordern und auch verlangen, dass dieser an dies selbst ausgezahlt wird. Wenden Sie sich hierzu an einen Anwalt.
Kostgeld für die Unterbringung kann verlangt werden, da kein Elternteil ein volljähriges und berufstätiges Kind kostenlos betreuen muss.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, meine Tochter verdient in ihrer Ausbildung bei der Polizei 1100,- netto im Monat. Sie wohnt noch bei ihrer Mutter. Muss ich immer noch anteilig Unterhalt bezahlen. Sie ist 19 Jahre.
Hallo Frank,
das Ausbildungsentgelt ist auf den Kindesunterhaltsanspruch anzurechnen. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Rechtsanwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine Tochter hat nach dem Abitur eine Ausbildung zur Tierarzthelferin gemacht und möchte nun Tiermedizin studieren. Da sie 26 Jahre alt ist und dies schon die zweite Ausbildung ist, war ich der Meinung von der Unterhaltspflicht befreit zu sein. Das BAföG-Amt meinte nun aber ich wäre Unterhaltspflichtig bis sie 30 ist. Stimmt das? Meine Info war immer bis 25…
Hallo Georg,
wenden Sie sich zunächst an das Jugendamt, um diese Frage zu klären.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo brauche mal eine Auskunft bitte.
Mein Stiefsohn ( 20 ) hat 1 Jahr lang eine berufsschuljahr besucht und hat es sogar noch ein jahr wiederholt weil er sich nicht um eine Ausbildungsplatz gekümmert hat . Nun ist er seid 1. August in eine Ausbildung gegangen und kriegt ein Gehalt von 430,- € ausgezahlt.
Leider ist das Verhältnis zu uns nicht das beste und es kommt öfters zum Streit.
Er will sich nun angeblich eine Wohnung suchen und meinte das sein Vater dann für ihn bezahlen müsste . Der Vater ist in Insolvenz und bekommt 1300,- € gehalt ausgezahlt. Muss er für ihn aufkommen und wenn ja wieviel wird das sein in etwa.
Er weigert sich bei uns 120,- € kostgeld zu zahlen , das ist doch nicht zuviel verlangt , dafür bekommt er ja eigentlich alles und Internet auch noch.
Können Sie mir helfen wie wir uns verhalten bzw machen können ?
Hallo Anja,
der Unterhaltsanspruch Ihres Sohnes könnte durch fehlende Zielstrebigkeit bereits verwirkt sein. Dies zu beurteilen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt. Jedenfalls sind die Eltern nicht verpflichtet, Ihrem Kind eine eigene Wohnung zu finanzieren. Dies muss das Kind in der Regel aus eigenem Einkommen stemmen. Der Selbstbehalt gegenüber einem volljährigen Kind in Ausbildung beträgt 1.300 Euro, weshalb der Vater in diesem Fall nicht zahlungspflichtig wäre. Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag,
meine Tochter (18. Jahre) hat im Juli 2016 ihr Abitur erfolgreich abgeschlossen. Ich bin geschieden, meine Tochter lebt bei mir. Der Kindsvater zahlt Unterhalt. Nun möchte meine Tochter gerne ein Studium beginnen. Zuerst war der Wunsch Geschichte und Skandinavistik in Bonn. Doch nach einer Studienberatung in einer anderen Stadt…ist der Berufswunsch „Grundschullehramt“, wobei meine Tochter in diesem Bereich bessere Chancen nach dem Stdium sieht. Doch der Einschreibungstermin ist erst ab 01.01.2017. Es ist halt nicht sehr einfach sich zu orientieren. Muss mein Ex-Mann noch Unterhalt für unsere Tochter zahlen in diesem Zeitraum der Orientierungsphase? Wir werden gemeinsam in diese Stadt ziehen. Da meine Tochter psychisch sehr angeschlagen ist.
Hallo Martina,
die Rechtsprechung ist zu diesem Thema leider sehr ambivalent. Innerhalb einer dreimonatigen Orientierungsphase müssen die Eltern weiter Unterhalt zahlen. Auch bei einer sechsmonatigen Orientierung kann ein Unterhaltsanspruch weiterhin bestehen. Kontaktieren Sie ggf. einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo
Der Sohn von meinem Mann macht eine Ausbildung als Fachinformatiker. Sieht den Ernst des Lebens allerdings nicht, verpennt ständig, schwänzt des Öfteren die Schule und sein Chef sagt nichts dazu. Jetzt will er nach der Ausbildung Informatik studieren. Doch denken wir, daß er nur Party machen wird und die Uni nicht von innen sehen wird.
Sind wir verpflichtet weiter Unterhalt zu zahlen nach der Ausbildung?
Danke für Ihre Rückmeldung
Hallo Wiebke,
sofern ein angeschlossenes Studium in engem Zusammenhang mit der zuvor abgeschlossenen Berufsausbildung steht, kann der Unterhaltsanspruch im Einzelfall auch weitergehend bestehen bleiben. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Rechtsanwalt, um die Unterhaltsansprüche prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo ich brauche bitte Hilfe.
Ich der Kindsvater habe das alleinige Sorgerecht. Mein Sohn (18, unehelich) lebt aufgrund besonderer Verhältnisse bei der Großmutter (Väterlicherseits). Nun hat er keine Ausbildung und keinen Qualifizierten Schulabschluss sondern lediglich mit Beendigung der Berufsschulpflicht (12 Jahre) seine Schulpflicht abgegolten. Leider ist es ihm nicht möglich aufgrund Übergewicht (Adipositias) leicht eine Arbeit bzw. aufgrund fehlender Schuldbildung eine Ausbildung zu finden. Er ist beim Arbeitsamt gemeldet allerdings hat er bisher keine Anstrengung unternommen einen Job zu finden oder eine qualifizierenden Schulabschluss zu machen. Ihm wurde vom Amt nun ein BIZ Termin auferlegt um dort ggf. etwas zu finden. Die Mitarbeiterin dort meinte die Eltern wären auf jeden Fall Unterhaltspflichtig. Ich selber bin Verheiratet + 1Kind das ganztag betreut wird und da meine Frau nicht vollzeit Arbeitet sondern nur 30Std. da es nicht anders möglich war sind wir Finanziell am Limit. Die Mutter hatte noch nie Unterhalt oder der gleichen entrichtet. Was wird auf mich ggf. zukommen?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Hallo Andreas,
der Unterhaltsanspruch kann ggf. auch verfallen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, um etwaige Ansprüche Ihres Sohnes prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, mein Sohn ist 19 Jahre alt und befindet sich derzeit in Ausbildung zum Physiotherapeuten! Ich bin geschieden, und mein Exmann hat spontan den Kindesunterhalt eingestellt! Mir einer Anwaltsbegründung, das Kind sei nicht privilegiert! Mein Sohn hat ohne Wartezeiten nach dem Realschulabschluss die Ausbildung begonnen und bezieht derzeit Bafög von 480 Euro. Es ist eine Miete zu entrichten und Schulgeld von 120 Euro.
Der Nettoverdienst meines Exmannes beträgt mtl 1250 Euro mit 5% Abzug berufsbedingter Aufwendungen.
Meine Frage, warum soll das Kind nicht priveligiert sein ( Es ist eine Fachschule)?
Wohin kann ich mich wenden? Gibt mir das Jugendamt überhaupt noch Auskunft , da er volljährig ist? Oder vielleicht gleich einen Anwalt?
Ich bin sehr gespannt auf ihre Antwort! Danke im voraus!
Mit freundlichen Grüßen Mandy
Hallo Prinz Mandy,
eine Berufsausbildung beendet den privilegierten Status von Kindern. Dazu zählt auch eine schulische Ausbildung. Das Jugendamt kann auch weiterhin der richtige Ansprechpartner sein.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
mein Sohn 22, Fachabi, 1 gejobbt jat jetzt eine Lehre angefangen, verdient 780 € brutto im ersten Lehrjahr, bekommt 190 € Kindergeld von mir überwiesen. Wohnt kostenlos bei einer Tante, fragt jetzt nach Unterhalt, bin geschieden, habe noch eine 22 jährige studierende Tochter.
Müssen der Vater undich Unterhalt zahlen? Vielen Dank.
Hallo Marion,
prinzipiell besteht die Unterhaltspflicht für Kinder auch noch während der ersten Ausbildung. Dabei ist die Entscheidung darüber abhängig, inwieweit das Kind zwischen Schulausbildung und erstem Lehrjahr „auf eigenen Füßen“ gestanden hat. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an das zuständige Jugendamt oder an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Liebes org-Team,
Ich habe für meine 19 jährige Tochter bis jetzt 357 Euro Unterhalt bezahlt. Sie wohnt bei ihrer Mutter. Sie hat jetzt eine Ausbildung Ich begonnen über die Schule zur Verkäuferinnen. Ich hatte mich mit ihr zusammengesetzt und besprochen bzw. ausgemacht, dass wir jetzt 210 Euro auf den Unterhalt anrechnen. Sprich jetzt 147 euro. Jetzt bekam ich zwei Monate später eine SMS sie hätte sich beim Arbeitsamt erkundigt und ich müsse weiterhin Unterhalt in voller Höhe zahlen. Da sie mit dem Geld nicht zurecht kommen würde. Ich habe mich nie davor gedrückt zu bezahlen. Zudem kommt hinzu, dass ich wegen einer großen Dummheit für 28 Monate in Haft muss. Wie verhält es sich dann mim Unterhalt?
Danke für die Info im voraus
Hallo Thorsten,
die Ausbildungsvergütung Ihrer Tochter wird bis auf 90 Euro monatlich voll angerechnet. Auch während der Haft ist in der Regel Unterhalt zu zahlen, da auch dort einer Arbeit nachgegangen wird und damit Einkommen generiert wird.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine 18 jährige Tochter macht seit September eine Ausbildung zur Fachpraktikerin Hauswirtschaft. Diese wird von der Arbeitsagentur mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB III gefördert und bezahlt. In diesem Zusammenhang bekommt meine Tochter auch Ausbildungsgeld gezahlt. Da Sie bei Ihrer Mutter lebt habe ich bis jetzt jeden Monat 356 Euro Unterhalt gezahlt. Laut meinem Rechtsanwalt kann ich diesen jetzt aber kürzen weil das Ausbildungsgeld meiner Tochter ja zufließt und es unerheblich sei ob die Leistung ein Arbeitgeber oder das Arbeitsamt bezahlt. Ist das wirklich korrekt und greift also die übliche Formel: Geschuldeter Unterhalt nach Tabelle – (Ausbildungsgeld – 90 Euro – 190 Euro Kindergeld) = Tatsächlich zu zahlender Unterhalt?
Vielen Dank für eine Antwort.
Hallo Algon,
das Ausbildungsentgelt wird bis auf 90 Euro angerechnet. Ihrem Kind steht darüber hinaus das Kindergeld zu.
Ihr Scheidung.org-Team
Mein Sohn (23) absolviert seit 2014 jetzt im 3. Jahr seine Beamtenausbildung, es ist bereits der 2. Versuch, die erste hat er 2013 nach 2 Monaten abgebrochen. Er bekommt in Ausbildung über 1.000 Euro netto Bezüge. Er wohnt bei uns im EFH, was mit einer hohen Hypothek belastet ist. Er hat eine 16jährige Freundin. Zur Zeit hat er sich im Wohnheim zwecks lernen ein Zimmer von Montag bis Freitag genommen, das kostet monatlich 150 Euro. Wir möchten, dass er auszieht, da er am Wochenende mit seiner Freundin ( sie ist erst 16!) viel Lärm macht, hier stundenlang duscht, unseren Kühlschrank ausräumt und kein Kostgeld abgibt. Die Freundin ist jedes Wochenende übernacht bei uns, mir ist das nicht recht. Das wird noch schlimmer werden , wenn er wieder dauerhaft sein Zimmer bezieht. Da ich Vollzeit arbeite, gesundheitlich angeschlagen bin und abends meine Ruhe brauche ist dies eine nervliche und auch finanzielle Belastung für uns. Mein Sohn soll lernen auf eigenen Füßen zu stehen und mit Finanzen und Regeln des Zusammenlebens beachten lernen. Alles Reden hilft nix. Im Gegenteil, er droht mit Ausbildungsabbruch aus Psychischen Gründen, weil er ausziehen sollte. Meine Frage: Kann ich ihm ,, kündigen,, und von ihm verlangen, dass er entweder Kostgeld abgibt oder auszieht? Mit 23 kann man schon was verlangen, oder haben wir als Eltern keine Rechte?
Hallo Andre,
Ihr Sohn hat mit Erreichen des 19. Lebensjahres kein Recht mehr darauf, von Ihnen unterhalten zu werden. Auch ein mutwilliger Ausbildungsabbruch führt nicht dazu, dass er Anspruch auf Unterhalt hätte. Besprechen Sie die Situation auch mit dem örtlichen Jugendamt.
Ihr Scheidung.org-Team
Meine große Tochter (21) schließt nächstes Jahr ihr Ausbildung ab und möchte danach gerne studieren. Meine jüngste Tochter (17) wohnt bei mir und macht nächstes Jahr ihr Abitur und möchte danach eine Ausbildung beginnen. Sie möchte dennoch bei mir wohnen bleiben. Hat meine große Tochter Anspruch auf Unterhalt? (beide Elternteile arbeiten und sind geschieden, Verdienst ist etwa gleich)
Hallo Tino,
ob Anspruch auf Kindesunterhalt besteht, hängt in diesem Fall davon ab, ob das anschließende Studium im Verbund mit der vorangegangenen Ausbildung als fortgeführte Erstausbildung gewertet werden kann. Denn die Unterhaltspflicht der Eltern umfasst grundsätzlich auch die Zeit der ersten Ausbildung. Dies können Sie mit dem zuständigen Jugendamt besprechen.
Ihr Scheidung.org-Team
Ich habe eine Frage bezüglich Unterhaltsanspruch meiner Tochter (19).
Sie ist im 2. Ausbildungsjahr als Steuerfachangestellte verdient 509€ netto und lebt noch bei ihrer Mutter. Laut Jugendamt muss ich kein Unterhalt mehr Zahlen. Jetzt zieht sie aus in ihre eigenen Wohnung, muss ich dann wieder Unterhalt zahlen? Ich bin verheiratet und habe 2 kinder im Alter von 5 und 2 Jahren!
mfg Ulrich
Hallo Ulrich,
die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, wobei auch ihre beiden jüngeren Kinder miteinzubeziehen sind. Das Gehalt Ihrer Tochter ist bis auf 90 Euro voll anzurechnen. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Berechnung helfen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich bin glücklich geschieden und mein Sohn, der in kürze 18 wird, macht eine Ausbildung (bereits im zweiten Lehrjahr) und lebt bei seiner Mutter. Meine Ex-Frau hat inzwischen wieder geheiratet und ein weiteres Kind (4 Jahre). Das meinem Sohn ab dem 18 Geburtstag auch weiterhin, auch trotz Ausbildung, Unterhalt zu steht ist klar. Ich weiß auch das meine Ex-Frau, mit dem 18 Geburtstag meines Sohnes, ihm gegenüber ebenfalls Barunterhaltspflichtig ist. Der Unterhaltsanspruch ergibt sich aus den adierten Einkommen, meins plus das meiner Frau, und das KG sowie die Ausbildungsvergütung (abzgl. 90 Euro Selbstbehalt) werden „verrechnet“. Der sich jetzt daraus ermittelte Anspruch wird jetzt in Relation zum jeweiligen Einkommen gesetzt. Das heißt wenn ich ein höheres Einkommen habe als meine Frau, dann zahle ich entsprechend mehr Unterhalt. Ich hoffe das ist soweit korrekt? Mir geht es jetzt eigentlich um das zweite Kind meiner Ex-Frau. Kann sie den Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem zweiten Kind zum „Bereinigen“ ihres Einkommens verwenden? Das würde ja dazu führen das mein Anteil am Unterhalt für unseren Sohn größer wird, oder?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Peter,
sofern Ihr Sohn noch bei der Mutter lebt, kann diese entscheiden, ob sie Bar- oder Naturalunterhalt leistet.
Das zweite Kind Ihrer Frau ist ebenfalls mitzubeachten und mindert das unterhaltsrelevante Einkommen. Damit verringert sich unter Umständen der Unterhaltsbedarf Ihres Sohnes, da der Betrag nicht auf Ihren zuzahlenden Unterhalt angerechnet wird.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Wäre es möglich das sie mir das an einem Rechnungsbeispiel verdeutlichen? Ich möchte sicher gehen das ich das auch richtig verstanden habe. Mein Netto-Einkommen 2400€, Einkommen Ex-Frau 2200€, Ausbildungsvergütung unseres Sohnes 400€. Danke.
Hallo Peter,
bitte wenden Sie sich für eine korrekte Berechnung an das Jugendamt. Diese Leistung können wir nicht vornehmen, da wie bereits gesagt, auch das zweite Kind Ihrer Ex-Frau mit in die Berechnung einbezogen werden muss.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich habe nach meinem Abitur eine Berufsausbildung(Krankenschwester) gemacht und bin dann direkt danach ins Studium(Psychologie). Ich habe während meine Berufsausbildung keinen Unterhalt bekommen, da ich von meinem Ausbildungsgehalt gut leben konnte. Bin ich für das gesamte Studium unterhaltsberechtigt?(In der ersten Ausbildung habe ich ja keinen Unterhalt bekommen). Besteht auch Unterhaltspflicht von meinem Vater, wenn ansonsten kein Kontakt besteht aufgrund von unüberbrückbaren Differenzen?
Danke im Voraus
Hallo Rosanna,
Unterhaltsansprüche sind unabhängig von persönlichen Differenzen. Ob das Studium allerdings als verlängerte Erstaubildung gelten kann, muss im Zweifel das Familiengericht entscheiden. Denn die Unterhaltspflicht gegenüber volljährigen Kindern endet in der Regel nach der ersten Ausbildung(, wobei es unerheblich ist, ob während dieser Zeit Unterhalt gezahlt wurde). Das zuständige Jugendamt kann Ihre erste Anlaufstelle für weitere Informationen sein. Auch können Sie sich an Ihr BAföG-Amt wenden.
Ihr Scheidung.org-Team
ich hoffe sie können mir diese frage beantworten:
meine tochter, welche im dezember 2016, 17 jahre alt wird, beginnt im märz 2017 bei der polizei ihre ausbildung. dies bedeutet, sie hat aber märz 2017 eine ausbildungsvergütung von ca. 1000 euro / monat und noch dazu über die woche die unterbringung in der polizeischule mit übernachtung und kost und logie.
also kurz und gut: sie verdient über 1000 euro, von montag bis freitag kostenlose übernachtung mit essen und betreuung, somit keinerlei kosten für meine ex und auch der selbstverdiente lohn, von meiner tochter ist doch sehr hoch.
nun meine frage: MUSS ICH UNTER DIESEN VORAUSSETZUNG noch unterhalt für meine tochter, an meine ex zahlen ?
Hallo Bernd,
Die Ausbildungsvergütung wird mach einem Abzug von 90 Euro mit dem Anspruch auf Unterhalt verrechnet. Wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt, um zu klären, ob und in welcher Höhe dann noch Unterhaltsansprüche bestehen. Den Unterhalt wären Sie gegebenenfalls Ihrer Tochter, nicht Ihrer Exfrau schuldig.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, mein Sohn macht nach seiner Schule, da er keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, ein Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme(vom Arbeitsamt Bayern aus) dafür erhält er vom Arbeitsamt 231€ plus Fahrkarte (58€) darf mein Exmann von dem Unterhalt etwas abziehen? Da es ja keine Ausbildung ist, sondern nur eine Hilfe um einen Ausbildungsplatz zu finden und er dadurch einige Praktika macht, weiss ich nicht ob dies angerechnet wird, ist ja eigentlich nicht viel
Hallo Marina,
wahrscheinlich ist das Geld anzurechen, unter Umständen kann der Unterhaltsanspruch bis zur Aufnahme einer Ausbildung allerdings auch entfallen. Kontaktieren Sie daher das Jugendamt oder einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Frage : Meine uneheliche Tochter ist jetzt in der Ausbildung und bekommt 800 Euro Ausbildungsvergütung. Das Jugendamt verlangt aber weiterhin den Unterhalt und will die Ausbildungsvergütung nicht anrechnen. Ist das Korrekt?
Hallo Frank,
auf den Unterhaltsbedarf des Kindes ist dessen Einkommen in aller Regel anzurechnen. Hierzu zählen Kindergeld (ab Volljährigkeit), Ausbildungsentgelt (abzgl. 90 Euro) sowie Einkünfte aus geringfügigen Beschäftigungen usf.
Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihrer Tochter prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Mein Sohn hat dieses Jahr Abitur gemacht und geht ab 1.2.17 für 9 Monate zur Bundeswehr. Er hat zwischenzeitlich nichts gemacht. Wie sieht es mit Unterhaltsansprüchen aus? Vorher und nachher. Wird die Bundeswehr als Ausbildung gewertet?
Hallo Anja,
der Wehrdienst ist unter Umständen als Ausbildung zu werten (es kommt auf die Vertragsform an, die das Kind mit der Bundeswehr abschließt). Jedenfalls besteht wehrend des Wehrdienstes in der Regel kein Unterhaltsanspruch für das Kind, da es hierdurch einen selbstständigen Lebensstand erreicht. Es erhält einen Sold, sowie Unterkunft. Für genauere Bestimmungen wenden Sie sich bitte an das Jugendamt.
Ihr Scheidung.org-Team
Super Tipp. Vielen Dank.
Hallo,
meine Tochter ist 21 Jahre alt. Sie macht seit dem 01.09.16 eine Ausbildung.und verdient netto 600, Euro. Sie wohnt bei der Mutter. Dort fliest auch das Kindergeld hin.
Ich verdiene 3000,- euro.
Rechne ich nun richtig, das wären 620 Euro Unterhalt – 510 (600-90), dann bleiben 110 Euro Unterhalt. Da das Kindergeld die Mutter bekommt, wieviel muss ich nun zahlen.
Zahle zur Zeit freiwillig 200,- Euro jeden Monat und stehe trotzdem in der Kritik.
Hallo Bernd,
das Kindergeld kann voll angerechnet werden. Wenden Sie sich für eine genauere Berechnung an das Jugendamt oder einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
wenn ich nach meinem Abitur ein FSJ mache, danach eine Lehre als Tischler/Schreiner abschieße und dann Filmwissenschaft B/M studieren möchte, bis wann ist der Unterhaltspflichtige Elternteil dann zahlungspflichtig?
Hallo Christopher,
der Unterhaltsanspruch erstreckt sich in aller Regel auf die Dauer der Erstausbildung (beruflich oder universitär). Wird nach einer Berufsausbildung ein nahverwandtes Studium angeschlossen, kann sich der Anspruch auch darüber hinaus erstrecken (was hier jedoch vermutlich eher auszuschließen ist). Für die Dauer des Freiwilligendienstes kann der Anspruch zudem entfallen – häufig dann, wenn das FSJ nicht in enger Verbindung zur anzuschließenden Ausbildung steht. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt oder das Jugendamt, um die Unterhaltsansprüche zu klären.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo liebes Scheidung.org Team,
ich bin aktuell 22 Jahre alt und meine Eltern sind seit Oktober 2009 geschieden.
Ich habe bis zu meinem 18 Lebensjahr bei meiner Mutter gewohnt.
Meine Mutter hat nie die Unterhaltsansprüche geltend gemacht oder geschweigeden eingeklagt da sie der Meinung war das bei meinem Vater sowieso nichts zu holen sei.
Allerdings hat mein Vater zwei mal Unterhalt aber dann auch nur zur Hälfte eingezahlt, das waren die ersten zwei Monate nach der Trennung. Die Kontoauszüge liegen vor.
Meine Frage jetzt, habe ich rückwirkend noch ansprüche meine Unterhaltskosten einzuklagen?
Mein Vater ist Frührentner und arbeitet aktuell noch auf 450 Euro Basis.
Wenn ja, welche Möglichkeiten würden bestehen?
Viele liebe Grüße,
Linda
Hallo Linda,
der Anspruch auf Kindesunterhalt kann verwirkt werden, wenn ein Jahr land keine Geltendmachung des Kindesunterhalts erfolgte. Sie können allerdings im Zweifel einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine Tochter hat mit 17 die Schule abgeschlossen. Um eine Ausbildung hat sie sich nie zielstrebig bemüht. Mit 18 ist sie mit ihrem Freund zusammengezogen und hat einen eigenen Lebenstand begründet, sich aber weiterhin nicht um eine Ausbildung bemüht. Nun ist sie 22, hat sich von ihrem Freund getrennt und will eine schulische Ausbildung zur Sozialassistentin machen. Bin ich als Vater nun noch Unterhaltsverpflichtet, nachdem ihr Schulabschluss nun schon fast 6 Jahre her ist und sie in dieser Zeit nur rumgebummelt hat?
Viele Grüße
Oliver
Hallo Oliver,
innerhalb der sechs Jahre nach ihrem Schulabschluss hätte sich Ihre Tochter nach einer Tätigkeit umschauen müssen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Der Unterhaltsanspruch erlischt allerdings nicht, wenn Ihre Tochter nach sechs Jahren eine Ausbildung beginnen möchte. Erst wenn sie dieser nicht zielstrebig und in angemessener Zeit nachgeht, kann der Unterhaltsanspruch verwirkt werden. Wenden Sie sich zur genauen Berechnung am besten an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich mache schon seit zwei Jahren eine Ausbildung (volljährig, 21 Jahre) und beende diese im Februar. Kann man den Unterhalt für die Zeit nachträglich einfordern, oder funktioniert das nicht? Kann ich den Unterhalt auch jetzt noch einfordern und dann evtl. nur für die verbliebenen Monate meiner Ausbildung? Gibt es dazu ein Formular?
Hallo Vanessa,
ob Sie rückwirkend Unterhalt einfordern können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel ist dies nur möglich, wenn Sie den Unterhalt bereits eingefordert haben. Für die kommenden Monate können Sie Unterhalt verlangen, allerdings sollten Sie vorher errechnen, ob Sie überhaupt einen Anspruch auf Unterhalt haben. Ein Anwalt kann Ihnen helfen.
Ihr Scheidung.org-Team
Wie kann ich den Unterhalt beantragen? Ist das formlos oder muss ich dafür irgendwas beachten bzw. ein Formular ausfüllen?
Hallo Vanessa,
den Unterhalts sollten Sie immer schriftlich fordern (inkl. Fristsetzung). Eine besondere Form ist nicht zu wahren. Benötigen Sie Hilfe, können Sie einen Anwalt aufsuchen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
mein Sohn, 18 Jahre ist vor 2 Monaten bei mir ausgezogen in eine Wohnung des Vaters. Er hat 2015 seinen Hauptschulabschluss gemacht und geht seitdem auf die Berufsfachschule um die Mittlere Reife zu machen was ihm sehr schwer fällt und auch noch dazu kommt, dass er seit Monaten absolut nichts für die Schule tut was natürlich auch an seinen Leistungen zu erkennen ist.
Er ist ausgezogen, weil ihm der Vater eine Wohnung angeboten hat in der er nun lebt und tun und lassen kann was er will. Bei mir hatte er alles was er brauchte. Nun lebt er dort und macht nichts mehr für die Schule, schreibt nur 5er (6er gibt es dort nicht).
Gestern bekam ich einen Brief eines Anwaltes dass er nun Unterhalt von mir fordert. Sein Kindergeld überweise ich ihm seit seinem Auszug.
Muss ich Unterhalt für sein gechilltes Leben zahlen oder kann ich auch Leistungsnachweise von ihm verlangen? Im April hätte er Prüfungen und ich weiß sicher, dass er diese nie schaffen wird.
Danke und viele Grüße,
Christine
Hallo Christine,
grundsätzlich hat auch ein volljähriges, nicht verheiratetes Kind während seiner ersten Berufsausbildung Anspruch auf Unterhalt. Dieser kann allerdings versagt sein, wenn das Kind seinen Pflichten (Schuldbesuch etc.) nicht nachkommt. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt und erfragen, inwieweit Ihr Sohn momentan überhaupt einen Anspruch hat.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich habe eine Frage;
Ich in 24 Jahre und wohne nicht mehr zuhause. Habe meine erste Ausbildung abgeschlossen und mache zur Zeit eine 2.
Habe ich eine Chance, dass ich Unterhalt von meinem Vater bekomme (Eltern leben getrennt)?
Hallo Christin,
in aller Regel reicht der Unterhaltsanspruch nur bis zum Abschluss der Erstausbildung (Studium oder Berufsausbildung). Darüber hinausgehend kann ein solcher nur im Einzelfall bestehen bleiben, wenn die Zweitausbildung auf der ersten eindeutig aufbaut. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo mein Name ist eric, ich bin 18 Jahre alt und mache eine Ausbildung als Kfz-mechatroniker.
Mein Verdienst im 1. Ausbildungsjahr beträgt 436 €, meiner Mutter gehören 2 Wohnungen die sie vermittet. (Ich lebe bei meiner Mutter) . Kann es dann sein das mein vater „nur“ 55 € Unterhalt zahlen muss ?
Hallo Eric,
grundsätzlich ist Ihr Einkommen bis auf 90 Euro im Monat voll anzurechnen. Um zu erfahren, wie viel Unterhalt Ihnen zusteht, nutzen Sie die Düsseldorfer Tabelle.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
mein Kind ist jetzt 18 gewordenen und macht ein Freiwilliges Soziales Jahr, nun will der Kindesvater kein Unterhalt mehr zahlen. Meine Frage muss er noch zahlen wenn ja wieviel
Hallo Britta,
der Kindsvater ist weiterhin unterhaltspflichtig, sofern das freiwillige soziale Jahr der Berufsausbildung dient. Andernfalls greift die Unterhaltspflicht spätestens wieder, wenn Ihr Kind eine Ausbildung oder ein Studium macht. Die Höhe des Unterhalts berechnet sich am Einkommen des Kindesvaters und kann beispielsweise von einem Anwalt berechnet werden.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo geschätztes Team,
Ich bin unterhaltspflichtig 2 Kindern gegenüber. Beide Kinder leben bei ihren Müttern.
Meine Frage, welche Kosten können vom anrechenbaren Einkommen abgezogen werden und in welcher Höhe? Ich hab da noch was von 25% (pauschal) bei den Zuschlägen für Nacht-, Sonntag, und Feiertagszulagen im Hinterkopf bzw. 5% (opauschal) für arbeitsbedingte Aufwendungen.
Desweiteren habe ich bei meinem Unternehmen einen Arbeitnehmerdarlehen (Bestattungskosten für meinen verstorbenen Vater in Höhe von 5700 Euro) aufgenommen, welches aktuell mit 190,00 Euro direkt vom Gehalt einbehalten wird. Ist dieses ebenfalls anrechnungswürdig?
Hintergrund:
Die Mutter meines Sohnes (erhält einen statischen Unterhalt) hat jetzt Unterhaltvorschuß beantragt und bewilligt bekommen. Das zuständige Jugendamt war nicht bereit, diese Kosten gegenzurechnen.
Hallo Axel,
regelmäßige Verpflichtungen finden normalerweise Beachtung. Gleiches gilt auch für Rückzahlungen eines Darlehens. Wenden Sie sich an einen Anwalt, dieser kann Ihnen ausrechnen, wie viel Unterhalts Sie zahlen müssen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo , meine Stieftochter im Juli 2016 18 Jahre alt geworden, hat nach meiner Erkenntnis die 2. Ausbildung begonnen.
die 1. Ausbildung hat sie 2015 im September als Hauswirtschafterin begonnen.
bist zum Zwischenzeugniss dann hat Sie die Ausbildung beenden müssen,. Da Sie sich unmöglich verhalten hat. / wurden rausgeschmissen. die 2. Hälfte wurde Sie freigestellt,. Nun hat Sie im Sept. 2016 wieder einen Ausbildung begonnen. verdient 450 Euro Monatlich.
Nun meine Frage ist mein Mann noch immer Unterhaltspfichtig ?
Hallo Gabi,
auch während der Berufsausbildung besteht ein Unterhaltsanspruch. Allerdings kann dieser in Ihrem Fall zwischenzeitlich verwirkt sein. Mit der Aufnahme der zweiten Ausbildung kann wieder ein Unterhaltsanspruch bestehen. Ob dies allerdings auch bei Ihnen der Fall ist, kann Ihnen ein Anwalt sagen. In jedem Fall ist das Gehalt bis auf 90 Euro voll anzurechnen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine Tochter 24 studiert im 2. Anlauf einen anderen Sudiengang (2. Semester) nachdem sie bei ersterem im 3. Semester immatrikuliert hat. Dazwischen hat sie versucht, das Abitur nachzuholen auf einer 2-jährigem Privatschule, jedoch ohne Abschluss. Sie wohnt in meinem Haushalt. Ich bin geschieden und verdiene 2000€ netto. (Lebe in einer Partnerschaft im selben Haushalt) ihr Vater bezieht Hartz 4. Wie lange und in welcher Höhe bin ich Unterhaltspflichtigen, da mein Exmann ja nicht zahlungsfähig ist. Da meine Tochter einen Weg zur Hochschule einen täglichen Fahrtweg von 220 km auf sich nehmen muss, möchte sie nun ein Zimmer im Ort der Hochschule anmieten. Kosten 350€. Was steht ihr von wem an Unterhalt zu?
Hallo Mary,
für Volljährige, nicht privilegierte Kinder bleibt der Unterhaltsanspruch in aller Regel bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung bzw. des Erststudiums gegenüber beiden Eltern bestehen. Erst hiernach ist davon auszugehen, dass das Kind grundsätzlich in der Lage ist, selbst für den Lebensunterhalt aufzukommen. Fehlende Zielstrebigkeit des Kindes kann dazu führen, dass der Unterhaltsanspruch im Einzelfall auch früher verwirkt ist. Der Unterhaltsanspruch ist von beiden Eltern zu leisten entsprechend Ihres Einkommens. Bei einem eigenen Haushalt läge der Anspruch bei derzeit 735 Euro monatlich (Wohngeld bereits inbegriffen).
Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihrer Tochter auch gegenüber dem Vater zu prüfen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, mein Sohn ist im Dez. 2016, 20 Jahre alt geworden. Er hat nach dem Schulabschluss versucht das Abitur zu machen, hat es aber nicht geschafft. Er macht jetzt ein FSJ, spielt nebenbei Fussball mit dem er auch Geld verdient und er Jobt in einer Eisdiele,wenn es die Zeit erlaubt. Ich weiß nicht genau wieviel er im Monat verdient. Gibt es eine Grenze wieviel er verdienen darf,damit ihm noch Unterhalt zusteht?
Vielen Dank im voraus.
LG Michael
Hallo Michael,
das Einkommen Ihres Sohnes wird auf den Unterhalt angerechnet. Ihm stehen 735 Euro zu, wenn er nicht mehr zu Hause lebt. Verdient er über 735 Euro bleibt die Hälfte seines Einkommens anrechnungsfrei. Der Rest wird auf den Unterhalt angerechnet, sodass Sie weniger zahlen müssen.
Ihr Scheidung.org-Team
Ich habe seit 01.01.2016 keinen Einkommen, unsere Familie wird vom Mutter ernährt, meine Ehehfrau. Ich habe ein 18 Jährige Tochter mit meiner ex-Frau die jetzt wieder verjeihratet ist, die Tochter will an der Uni studieren, muss ich Unterhalt bezahlen wenn ich kein Einkommen habe, und wie viel?. Meine Frau ist selbständig und hat auch immer Unterhalt für meine Tochter bezahlt auch wenn ich kein Einkommen hatte.
Ich habe verdient zwischen 2011 und 2015.
Danke für ein Antwort
Hallo Charles,
wenn Sie selbstverschuldet keine Arbeit mehr haben, kann auch das fiktive Einkommen für die Berechnung des Kindesunterhalts herangezogen werden. Da Sie wenigstens Arbeitslosengeld bekommen, haben Sie auch ein Einkommen und müssen einen Anteil davon als Unterhalt zahlen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo Scheidung.org
Ich habe nur die Aufträge von meiner Frau weitergeführt als Sie schwanger war, ist aber bei mir nicht so gut gelaufen deswegen hat meine Frau diese Aufträge weitergeführt und ich war dann Hausmann, ist das selbstverschuldung?. Wir waren immer selbstständig und hatten keine Anspruch auf Arbeitslosengeld, dies bekomme ich nicht also hate null Einkommen selbst.
Hallo Charles,
grundsätzlich kann von Unterhaltspflichtigen verlangt werden, dass Sie einer angemessenen Tätigkeit nachkommen, um Ihrer Verpflichtung nachzukommen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um ggf. gegen Sie laufende Forderungen zu prüfen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo der 17 jährige Sohn meiner Frau aus erster Ehe möchte nun zurück zu seinem Vater da er dort eine Ausbildung beginnt. Muss jetzt meine Frau den Kindesunterhalt bezahlen? Sie hat ein kleines Unternehmen das aber unter die 400 Euro grenze fällt.
Oder wird hier dann mein Verdienst als Grunlage genommen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen
Hallo Jens,
ab Volljährigkeit des Kindes sind die Einkommensverhältnisse beider Eltern für die Ermittlung des Unterhaltsbedarfs heranzuziehen, da nunmehr beide unterhaltspflichtig sind. Von diesem sind sodann volles Kindergeld sowie Ausbildungsentgelt in Abzug zu bringen. Bleibt noch ein Unterhaltsbedarf bestehen, wird der Unterhaltsteil der Eltern entsprechend Ihres Verdienstes berechnet. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann selbst entscheiden, in welcher Form er seinen Anteil begleicht (bar oder in Form von Kost und Logis bzw. Sachleistungen). Wenden Sie sich für eine erste Berechnung ggf. an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Ich bin 22 Jahre, unverheiratet und verdiene im 2 Lehrjahr 700 Euro netto (Erstausbildung).
Mein Papa verdient etwa 3000 € netto und meine Mama etwa 1500.
Momentan bekomme ich mein Kindergeld und 200€ von meinem Papa.
Wieviel sthen mir zu, wenn ich ausziehe?
Vielen Dank im Vorraus!
Hallo Mattheo,
Ihr Unterhaltsanspruch ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Ihr Einkommen ist allerdings bis auf 90 Euro im Monat voll abzuziehen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich werde im März 22 Jahre alt.
Ich möchte mich außerdem Anfang April Selbstständig machen.
Meine Frage ist jetzt, da meine Eltern geschieden sind habe ich noch Recht auf Unterhalt? Durch meinen Beruf werde ich die ersten Monate nichts verdienen.
Kann mir jemand Auskunft geben oder eine Adresse, Telefonnummer wo ich mich informieren kann?
Danke im Voraus :)
Hallo Tatjana,
grundsätzlich bleibt der Unterhaltsanspruch nur für die Dauer der ersten Berufsausbildung bestehen (Beruf/Studium). Hiernach kann davon ausgegangen werden, dass die Kinder in der Lage sind, selbst für ihren Lebensbedarf aufzukommen. Im Ausnahmefall kann der Anspruch auch darüber hinaus bestehen bleiben. Ob dies in diesem Fall möglich ist, können Sie bei einem Anwalt in Erfahrung bringen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, mein Sohn hat bald die Realschule beendet und wird danach an einem Berufskolleg in NRW eine dreijährige Berufsfachschule besuchen. Der Bildungsgang schließt mit einer Berufsabschlussprüfung nach Landesrecht und der Fachhochschulreifeprüfung ab. Endet damit meine Unterhaltsverpflichtung?
Hallo Chris,
regelmäßig endet der Unterhaltsanspruch nach der ersten Berufsausbildung, welche Ihr Sohn dann vorweisen kann.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, die Tochter meines Freundes macht nächstes Jahr Abitur, und will dann ein chilliges Jahr in Schweden verbringen.
Kann er sie auffordern sich eine Ausbildung zu suchen? Muss er dann zahlen??
gibt es einen Gesetzesentscheid dazu??
Hallo Nicki,
grundsätzlich gesteht die Rechtssprechung den Kindern nach einem Abitur eine Orientierungsphase zu. Wie lange diese andauern kann und das Kind Unterhalt erhält, richtet sich nach dem Alter, dem Entwicklungsstand des Kindes und den gesamten Lebensumständen der Familie. Unter Umständen hat das Kind dann für eine gewisse Zeit bis zum Beginn der Ausbildung/Studium keinen Anspruch auf Unterhalt. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihre Situation bewerten kann.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, bin zu meinem vater gezogen und bin im 2Lehrjahr und bekomme ca 730 euro raus.
Er hat nun aus der 2 zweiten Ehe drei weitere Kinder im Alter von 11-14 Jahren und mein vater muss derzeit ca 1000 Euro Unterhalt zahlen
Frage: Kann nun mein Ausbildungsgehalt mit seinem Gehalt angerecht werden da ich bei ihm wohne und er dadurch mehr zahlen muss?
Hallo Lukas,
für die Berechnung von Kindesunterhalt ist das Einkommen des Schuldners heranzuziehen. Die Einkünfte von neuen Lebenspartnern und im Haushalt lebenden Kindern wird dabei in aller Regel nicht betrachtet. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die finanziellen Verhältnisse prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
vielen dank
Hallo,
mein Sohn word im März 18 Jahre alt und wohnt weiterhin bei seiner Mutter. Zur Zeit besucht er einen Berufskolleg und wäre im Sommer damit fertig um ggf. eine Ausbildung zu beginnen. Nun stellt sich Heraus das er bewusst seine Noten so schlecht ausfallen lässt das er das Jahr wiederholen muss. Seine Begründung hierfür ist, das er noch nicht wissen würde was er nach der Schule machen möchte und sich so noch ein Jahr mehr Entscheidungszeit verschaffen würde. Ich sehe hier im Moment kein „zügiges“ Vorantreiben einer Ausbildung. Muss ich in diesem Fall meine Unterhaltsverpflichtung weiter nachkommen?
Hallo Martin,
hierbei handelt es sich um einen Einzelfall, wenden Sie sich daher bitte an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo habe eine Frage
Tochter 24 Jahre macht eine Ausbildung die erste (was sie zwischendurch gemacht hat?) Habe jetzt eine Bescheid von ihr zugesendet bekommen, wo ich Unterhalt zahlen soll!
Ist sowas noch rechtens. Habe außerdem einen ziemlich hohen Abtrag für eine Eigentumswohnung. Wird der Abtrag berücksichtigt bei der Unterhaltshöhe?
Hallo Holger,
sofern es sich um die erste Berufsausbildung Ihrer Tochter handelt und diese unverheiratet ist, hat diese wahrscheinlich Anspruch auf Unterhalt. Der Unterhalt richtet sich nach Ihrem bereinigten Netto-Einkommen. Hierbei werden regelmäßig alle regelmäßigen Ausgaben beachtet. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihnen bei der Berechnung des Unterhalts helfen kann.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine jetzt 18 jährige Tochter hat bereits einmal die Schule (Fachabi) und eine Ausbildung abgebrochen….nun versucht sie sich nochmal am Fachabi. Besteht nun trotz zweier Abbrüche weiter Unterhalt Anspruch?
Die Situation ist ziemlich verfahren, ich hatte die Zahlungen jetzt erst einmal eingestellt….laut meiner Tochter bin ich jetzt nicht mehr ihr Vater und ich solle doch zügig wieder Überweisungen tätigen.
Zudem ist meine neue Lebensgefährtin nun schwanger, aber ich denke nicht das ich das alles stemmen kann.
18 Jahre habe ich bezahlt und weder Urlaub machen, noch mir ein Auto leisten können während meine Exfrau mehrmals im Jahr Urlaub macht und kein günstiges Auto fährt.
Hallo Martin,
wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihrer Tochter entsprechend prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag!
Ich hätte auch einmal eine Frage.
Meine Tochter (heute 19) hat nach der Schule (2015) eine Lehre begonnen, diese durch Krankheit auf Gegenseitigkeit beendet. Anschließend ein wenig gejobt.
Seit September 2016 geht sie auf eine weiterführende Schule, um Fachabi zu machen. Muss ich weiterhin Unterhalt zahlen?
MfG
Hallo Frank,
regelmäßig haben unverheiratete, volljährige Kinder während der ersten Berufsausbildung Anspruch auf Unterhalt. Zwischenzeitlich kann der Unterhaltsanspruch versagt sein (wenn z. B. kein Ausbildungsziel verfolgt wird), dann aber wieder entstehen. Dies dürfte auch für Ihre Tochter gelten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo!
Was heisst versagt sein? Ich zahle seit 2015 bis heute durchgehend Unterhalt. Wie gesagt, sie hat eine Lehre begonnen, diese auf Gegenseitigkeit beendet, dann bis September 2016 nichts gemacht, außer ein wenig gejobt. Dann jedoch eine wieterführende Schule angefangen zu besuchen.
Ist dies eine fortlaufende Ausbildung oder eine weitere?
Hallo Frank,
sofern die Ausbildung unterbrochen wurde und nunmehr in eine andere Richtung führt, ist eher nicht von einer fortlaufenden auszugehen. Allerdings besteht der Unterhaltsanspruch in der Regel für die Dauer der ersten abgeschlossenen Ausbildung.
„Versagt“ meint in diesem Fall, dass Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder auch verwirkt sein können, wenn diese die Ausbildung nicht zielstrebig genug verfolgen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Wenden Sie sich dazu ggf. an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag.
Ich bin 24 Jahre alt, werde im Juni 25. Ich habe bereits vor einigen Jahren ein Studium relativ spät (nach fünf Semestern) abgebrochen und ein Jahr später ein neues begonnen. Nun habe ich mein zweites Studium fast beendet, bin aber leider erkrankt. Und da noch niemand weiß, wie es mit der Krankheit weiter geht, werde ich die Regelstudienzeit meines derzeitigen Fachs um mindestens zwei Semester überschreiten.
Sind meine Eltern trotzdem noch unterhaltspflichtig? Ich möchte ihnen ungern weiter auf der Tasche liegen, wenn dies nicht rechtens ist, habe aber bisher noch keine verlässliche Antwort bekommen können, auch von den Behörden nicht.
Hallo Carolin,
solange unverheiratete Kinder eine erste Berufsausbildung absolvieren, haben sie regelmäßig Anspruch auf Unterhalt. Dies sollte auch gelten, wenn sie erkrankt sind. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt, der Sie beraten kann.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo
Mein Sohn ist 16 und fängt eine Ausbildung an. Er verdient dann ca 500€ netto im ersten Jahr! Aktuell Zahl ich 423€ Unterhalt. Wieviel muss ich bei Beginn der Ausbildung noch zahlen?
Hallo,
Wie viel Unterhalt Ihrem Kind zusteht, ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Beachten Sie aber, dass das Gehalt Ihres Sohnes bis auf 90 Euro im Monat voll anzurechnen ist.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich möchte mich auch mal an Sie wenden.
Es geht um meinen Sohn und seine Freundin.
Die beiden erwarten im Juni ihr erstes Kind, sie sind jetzt zusammen gezogen.
Mein Sohn hat sein Gehalt, die Freundin ist 19 Jahre alt, hat keinen Beruf , auch keine Ausbildung.
Sie hat vorher bei ihrem Vater gelebt, ihre Eltern sind geschieden.
Sie hat jetzt beim Arbeitsamt einen Antrag auf Hartz IV gestellt, auch einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld, da mussten beide Elternteile angeben, dass sie keinen Unterhalt an ihre Tochter zahlen.
Jetzt hat sie von der Familienkasse ein Schreiben bekommen, dass die Abzweigung durch das Amtsgericht geklärt werden muss. Warum?
Muss der Vater noch Unterhalt an seine Tochter bezahlen, auch wenn sie zu hause ausgezogen ist? und wie lange?
Der Antrag beim Arbeitsamt fällt viel geringer aus, als erwartet.
Über eine Antwort würde ich mich freuen, da wir den beiden helfen wollen, damit das Mädchen zu seinem Recht kommt, denn die beiden brauchen jede Untersützung.
Hallo Petra,
mit Volljährigkeit steht das Kindergeld in der Regel dem Betroffenen zu. Für uns ist die Beurteilung dieses speziellen Falls aus der Entfernung nicht möglich. Raten Sie der angehenden Kindesmutter, sich an die zuständige Familienkasse zu wenden, um eine genauere Begründung für deren Entscheidung zu erhalten.
Ihr Scheidung.org-Team
vielen Dank für die Antwort.
Habe doch noch eine Frage: muss der Vater des Mädchen eigentlich auch noch Unterhalt an seine Tochter bezahlen?
Hallo Petra,
aufgrund der derzeitigen Lage der Tochter kann ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater weiterhin bestehen. Dies lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten, sondern muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Der Rat eines Anwalts sollte hier eingeholt werden.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,wenn mein Sohn,jetzt noch 17,eine Ausbildung beginnt kann ich bei seinem einkommen plus volles Kindergeld ab 18 den unterhalt dementsprechend kürzen.das habe ich hier schon erfahren.Er lebt bei seiner Mutter die nur einen Mini Job macht und von mir abzüglich Kindesunterhalt noch 131€ nachehelichen unterhalt erhält.Steigen ihre Forderungen an mich wenn ich durch die kürzung des unterhaltes bei meinem sohn mehr geld zur verfügung habe?
Hallo Jörg,
wenn die geringe Unterhaltsforderung aufgrund des vorrangigen Kindesunterhalts geringer ausfiel, kann sich der Anspruch entsprechend erhöhen, wenn der Kindesunterhalt sich verringert. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Wie verhält es sich, wenn meine Tochter 23 (wohnt noch bei uns) nach einem Abitur ( recht schlechter Notendurchschnitt), erstmal nicht arbeitet, sich dann selbstständig macht, wo bei sie auch sehr gutes Geld verdient, aber nun doch studieren möchte? Studienfach ist egal, eigentlich geht es ihr nur um den Unterhalt den mein Mann und ich dann zahlen müssen… Hat sie einen Anspruch, obwohl sie das Geld aus der Selbstständigkeit nicht spart sondern alles verpulvert?
Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar
Hallo Anna,
für die Erstausbildung bleibt der Unterhaltsanspruch in der Regel bestehen. Vermögen des Kindes wird dabei oftmals nicht angerechnet. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um zu prüfen, ob die Ansprüche Ihrer Tochter ggf. schon verwirkt sind.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
habe schon seit Jahren keinen Kontakt mehr zu meiner 23 Jährigen Tochter. Vor 4-5 Jahren wurde Sie zwei Mal bei der Ausbildung durch schlechtes Verhalten gekündigt.
Jetzt soll ich ein Formular ausfüllen zur Ausbildungsförderung meiner Tochter. Hier soll ich eine Einkommenserkläung machen und sogar meinem Arbeitgeber vorlegen.
Ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein, das ich das ausfülle und meiner Tochter hier noch Geld zusteuer.
Sehe ich das richtig, dass ich nach zwei abgebrochenen Ausbildungen und evtl. noch mehr… (habe ja schon lange keinen Kontakt mehr zu ihr) nicht noch was für irgendeine Ausbildungsförderung zusteren muss?
Hallo Maya,
im Einzelfall kann der Unterhaltsanspruch dadurch auch endgültig verwirkt sein. Das muss jedoch stets neu geprüft werden, pauschale Aussagen lassen sich nicht treffen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Forderung prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Bei mir liegt folgendes vor.
Ich habe zwei Kinder aus erster Ehe, meine Tochter ist 15 Jahre u. mein Sohn 12 Jahre alt. Seit Sep 2016 lebt mein Sohn bei mir und meine Tochter bei ihrer Mutter. Ich habe meiner Ex Frau monatlich 100.-€ für meine Tochter bezahlt ohne nachzufragen ob ich weiter Unterhalt zahlen muss. Jetzt befindet sich meine Tochter in der Ausbildung zur Metzgereifachverkäuferin. Meine frage jetzt? Muss ich weiter Unterhalt zahlen oder nicht? Mein Sohn lebt weiter bei mir und ich bekomme aber von meiner Ex Frau kein Geld für ihn außer das Kindergeld. LG
Hallo Herbert,
grundsätzlich haben Sie für Ihnen Sohn einen Anspruch auf Kindesunterhalt. Die Höhe ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Auch Ihre Tochter hat während der ersten Berufsausbildung Anspruch auf Unterhalt, allerdings ist ihr Gehalt bis auf 90 Euro im Monat voll anzurechnen. Ggf. bietet es sich an, die Ansprüche mit Ihrer Frau zu verrechnen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo
ich bin 20 Jahre alt, gehe Nebenbei arbeiten und war bis dato tagsüber im Praktikum für die Fachhochschule, habe meinen Realabschluß mit Qualifikation, ich merke das mir der Beruf indem ich arbeite mit den Kindern nicht den Spass am arbeiten bringt, das geht schon soweit das ich Migräne habe und ich mir viel Gedanken mache, ich habe einen eigenen Hausstand, erhalte von meiner Mutter unterhalt, mein Vater zahlt nicht hier bin ich in der Jugendamtbetreeung. Meine Frage entfällt für mich der Unterhalt von meiner Mutter und mein Kindergeld, ich möchte wieder arbeiten aber nicht das was ich gerade mache zur Zeit. Bitte um Hilfe. Lieben Dank.
Hallo,
pauschal lässt sich nicht sagen, ob Ihr Unterhaltsanspruch erhalten bleibt. Problematisch kann es vor allem werden, wenn Sie wegen des Ausbildungsabbruchs arbeitslos werden. Genaueres erfahren Sie bei einem Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag,
mein Kind (17) möchte noch minderjährig sein Studium beginnen. Studienort ist dann nicht mehr sein bisheriger Wohnort. Zu vermuten ist, dass es mit dem Hauptwohnsitz dennoch bei der Mutter gemeldet bleiben wird (ist das legal ?). Bisher war ich als Vater voll unterhaltspflichtig, die Mutter naturalunterhaltspflichtig. Nun würde ja die tägliche Betreuung entfallen. Einkommen beider Eltern sind vergleichbar. Sind ab Studienbeginn beide Eltern barunterhaltspflichtig ?
Hallo,
Kinder, die nicht mehr bei einem Elternteil leben, haben in aller Regel einen Unterhaltsanspruch gegenüber beiden Elternteilen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihres Kindes berechnen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
mein Sohn beginnt am 01.10. 18-jährig ein duales Studium, verdient in der Ausbildung, und wird dann noch bei mir wohnen. Wie wird denn da der Unterhalt berechnet? Als würde er nur eine Ausbildung machen?
Hallo Beate,
in erster Linie ist es irrelevant, ob Ihr Sohn eine Ausbildung oder ein Studium absolviert. Sein Gehalt ist bis auf 90 Euro im Monat voll anzurechnen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihnen bei er Berechnung helfen kann.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag, ich würde gern folgende Fragen beantwortet haben:
1. Mein Kind befindet sich zur Zeit in der 12.Klasse eines Beruflichen Gymnasium. Sie erhält den vom Jugendamt festgelegten Barunterhalt monatlich. Da Sie jobben geht an WE/ Ferien (aber nicht regelmäßig), wurde mir von meiner Tochter zu diesem Nebenverdienst und dessen Anrechnung auf den Unterhaltsbedarf folgende Auskunft erteilt: Übersteigt der jährliche zusätzliche Verdienst 600€ geht die Hälfte des Überschusses entsprechend der Quotenregelung zwischen den Eltern als Minderung des Unterhaltsbedarfes ein. Stimmt das? Mit frdl.Grüßen R.R.
Hallo,
verdienen sich Schüler etwas dazu, beleiben die Einnahmen unberücksichtigt, solange es sich um geringfügige Einnahmen handelt. Da es sich in Ihrem Fall um unregelmäßige Einkünfte handelt, lässt sich pauschal nicht sagen, wie die Berechnung vonstatten geht. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihnen diese Frage beantworten kann.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo noch eine Frage zum Unterhalt für volljährige Kinder:
Mein Kind schließt am 29.6.2018 die Schulausbildung mit dem Abi ab. Danach strebt Sie ein Studium an, dass höchstwahrscheinlich im Oktober 2018 startet. Bin ich in dieser Übergangszeit zum Unterhalt verpflichtet oder kann das Kind (über 18) Sozialhilfe beantragen (wohnt beim anderen Elternteil weiter). Wenn Unterhaltsanspruch besteht, das Kind aber während dieser drei Monate einer bezahlten Tätigkeit nach geht, wie wird das angerechnet/ geregelt. Vielen Dank für ihre Mühe, R. R.
Hallo,
laut gültiger Rechtsprechung haben Kinder in dieser Phase Anspruch auf Unterhalt. Einkünfte sind auf diesen bis auf 90 Euro im Monat voll anzurechnen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
mein Sohn ist 23 Jahre alt und hat eine Ausbildung (Lehre Schlosser) abgeschlossen, danach co. 1,5 Jahr als Geselle gearbeitet. Dann hat er eine Fortbildung zum Techniker durchlaufen, die er jetzt abschließt. Eine neue Arbeit hat er ab Okt. 2017. sind wqir (die Eltern) jetzt nich unterhaltspflichtig? Ich zahle ihm Unterstützung (freiwillig), aber er meint, wir wären unterhaltspflichtig….ist dieses richtig?
Hallo Kurt,
Eltern sind Ihren Kindern gegenüber regelmäßig bis zum Abschluss der Erstausbildung/des Erststudiums zum Unterhalt verpflichtet. Im Einzelfall kann diese Spanne noch durch geeignete Fortbildungen/Aufbaustudien erweitert sein. Hiernach kann jedoch von den Kindern verlangt werden, dass diese selbst den eigenen Lebensunterhalt abdecken. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwiefern ein Unterhaltsanspruch weiterhin bestünde.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, mein Sohn ist nun 19 geworden und am Ende des zweiten Lehrjahres seiner Ausbildung. ( 3 1/2 Jahre Ausbildungszeit) Er hat die Zwischenprüfung schon gemacht und möchte nun abbrechen. Wäre ich nach nun über zwei Jahren noch verpflichtet Unterhalt zu zahlen? Er lebt noch bei seiner Mutter und meinem zweiten Kind im Haus.
Anmerkung: Er möchte nun das Abitur machen, da ihm die Lehre zu schwer ist. Also abbrechen der Ausbildung nach über zwei Jahren und dann wieder Schule.
Hallo RAU,
der Unterhaltsanspruch kann im Einzelfall auch verwirkt sein. Dennoch sind Eltern regelmäßig bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung/des ersten Studiums unterhaltspflichtig, da den Kindern erst hiernach abverlangt werden kann, selbst für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen bzw. diesen zu erwirtschaften. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwiefern ein Unterhaltsanspruch Ihres Sohnes auch bei Abbruch der Lehre und Rückkehr in die Schule bestehen bleibt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo hab da mal ne Frage zur Anrechnung des Lehrlingsgeldes an den zu zahlenden Unterhalt. Kann das Jugendamt einfach 220 € ausbildungsbedingten Mehrbedarf vom Lehrlingsentgelt abziehen statt der hier immer wieder erwähnten 90€. Alles ohne Begründung. Ist das OK?
Vielen Dank schon im Vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
KK
Hallo Knut,
die 90 Euro sind als Richtwert zu verstehen. Im Einzelfall kann der ausbildungsbedingte Mehrbedarf höher liegen und ist dann an die entsprechenden Umstände anzupassen. Wenden Sie sich ggf. an einen Rechtsanwalt, um die Berechnung des Jugendamtes prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Liebes Scheidung .org.
Der Sohn meines Lebensgefährten ist 21. Wohnt seit der Scheidung vor 18 Jahren bei seiner Mutter. Mein Lebensgefährte zahlt seit dem immer Unterhalt. Der Sohn hatte 2015 sein Abitur nach zwei Jahren abgebroch, und ein Jahr immer wieder versucht den Ausbildungsplatz bei der Berliner Feuerwehr auf dem Rettungswagen zu bekommen, hat aber sonst nichts gemacht. Nun hat er seit Februar 2017 seine Ausbildung bei der Berliner Feuerwehr angefangen, und bekommt ca. 910 € raus, was sich natürlich in den nächsten zwei Jahren noch erhört. Seine Mutter arbeitet als Erzieherin im öffentlichen Dienst, und bekommt ca. 1200€ raus, da sie weniger Stunden arbeitet.
Nun die Frage. Ist mein Lebensgefährte immer noch voll unterhaltszahlungsverpflichtet, oder minimiert sich der Unterhalt aufgrund dessen, weil der Sohn schon so viel verdient? Er wohnt immer noch bei seiner Mutter.
Hallo,
grundsätzlich sind Ausbildungsentgelte auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen (abzgl. 90 Euro für berufsbedingte Aufwendungen). Raten Sie Ihrem Lebensgefährten, sich von einem Anwalt bezüglich der Ansprüche seines Sohnes in Kenntnis setzen zu lassen und diese entsprechend neu zu beziffern.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, meine Tochter , wohnt bei mir und beginnt im September 2017 ihre Ausbildung im mittleren Dienst. Sie hat eine monatliches Einkommen von ca. 1100 Euro, davon darf ich noch die Krankenkasse und 90 Euro abziehen ist das richtig . Es wären dann noch ca 950 Euro übrig. Wie wird der neue Unterhalt des Vaters berechnet? Im Moment bezahlt er 608 Euro. Gibt es hierfür eine einfache Rechnung !
Hallo Nicole,
bei volljährigen nicht mehr privilegierten Kindern richtet sich der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, sofern das Kind noch im Haushalt eines Elternteils lebt. Maßgabe für die Eingruppierung ist dabei das Gesamteinkommen beider Eltern, da mit Volljährigkeit beiden die Unterhaltspflicht zukommt. Von dem so ermittelten Bedarf ist sodass das Kindergeld in voller Höhe sowie das Ausbildungsentgelt (abzgl. min. 90 Euro) in Abzug zu bringen. Bleibt ein Restbedarf bestehen, so wird auf Grundlage der Einkommensverhältnisse der jeweilige Anteil am Unterhalt eines jeden Elternteils ermittelt. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann dabei entscheiden, ob er seinen Anteil in bar oder in Form von Naturalunterhalt an das Kind leisten will.
Übersteigt das Einkommen des Kindes den nach Düsseldorfer Tabelle bestehenden Bedarf, kann die Unterhaltspflicht entfallen.
Wenden Sie sich für eine konkrete Berechnung bitte an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo Scheidung.Org,
Mein Sohn ist 20 Jahre alt, lebt bei seiner Mutter und macht gerade eine Ausbildung zum Fachinformatiker – 2 Jahre schon hinter sich, noch 1 Jahr zu machen.
Ich zahle momentan 420 € Unterhalt – diese ist durch seine Ausbildungsvergütung unvermindert, da ich nicht wollte, dass es für ihn finanziell zu knapp wird. Jetzt sagt er, dass er nach der Ausbildung sein Abitur (oder Fachabitur) machen will (in nur einem Jahr) und dass er danach studieren will (auch in der Informatik Richtung). Bis vor kurzem war keine Rede davon, dass er studieren will. Er hat einen Realschule Abschluss – mittlere Reife.
Meine Fragen:
1. Muss ich nach seinem erfolgreich abgeschlossener Ausbildung auch noch für seinen Abitur und Studium Unterhalt zahlen?
2. Wenn ich zahlen muss, kann ich die bisher ‚zu viel‘ gezahlten Unterhalt irgendwie geltend machen – Rückfordern?
3. Macht die Art vom Abitur was aus ? – Fachabitur etc.
Danke!
Halo Rocko,
der Unterhaltsanspruch kann bestehen bleiben, wenn die Anschlussausbildung thematisch eng an die erste anknüpft. Dies muss im Einzelfall geprüft werden. Die Rückforderung zu viel gezahlter Beträge kann in der Regel nur ab Geltendmachung erfolgen, ist praktisch jedoch nur selten durchsetzbar. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Einzelfall genauer prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo liebes Team,
Mein sohn wird in einem halben jahr 18. Er hat seine ausbildung abgebrochen und macht bis september 2017 ein freiwilliges soziales Jahr. Ab September hätte er sich vorgestellt, dass er die polytechnische schule macht. Bin ich weiterhin unterhaltspflichtig obwohl er keine Ausbildung machen möchte?
Hallo,
wir befassen uns auf dieser Seite ausschließlich mit dem deutschen Familienrecht. Daher ist hier nicht bekannt, welche Ansprüche auf Kindesunterhalt Ihrem Sohn nach österreichischem Recht zustehen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an einen Anwalt vor Ort.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
Mein Sohn ist im März 18 geworden und hat seinen Vater gebeten ihm Unterhalt von März bis September zu zahlen. Mein Sohn hat jetzt die Schule beendet und fängt am 11.9.2017 an zu arbeiten. ( Ich habe schon länger für beide Kinder keinen Unterhalt mehr bekommen)
Die Anwältin seines Vaters möchte jetzt meine und die Einkünfte meines Sohnes der letzten 12 Monate haben. Mein Sohn hat letztes und dieses Jahr eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt, um den nicht gezahlten Unterhalt aufzufangen. Wird dieser Verdienst komplett angerechnet?
Danke
Hallo,
ausschlaggebend für die Ansprüche auf Kindesunterhalt sind die aktuellen Einkunftsverhältnisse. Bei Nachforderungen sind die Ansprüche sowie die Einnahmen der betreffenden Monate zu berücksichtigen. Raten Sie Ihrem Sohn seinerseits ggf. zum Besuch bei einem Anwalt, um seine Ansprüche beziffern zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich bin Vater von zwei Töchtern, verdiene ca 2250€ Netto, beide besuchen das Gymnasium 8 und 9 Klasse. Sie leben bei der Mutter .
1. Beide wollen jetzt anschließend Studieren, wie lange zahle ich da Unterhalt ?? Und steigt es mit 17/18 Jahren immer weiter der Unterhalt ??
2 . Im Gespräch ist auch 1 Jahr Pause zu machen und dann Studieren, wie sieht es damit aus ??
3. Wenn sie eine Lehre machen, wie viel davon wird angerechnet ???
Danke
MfG
Hallo Suat,
1. Der Unterhaltsanspruch von Kindern bleibt in der Regel bis zum ersten Ausbildungsabschluss bestehen (Beruf oder Studium). Ausschlaggebend für die Höhe sind in aller Regel die Angaben in der Düsseldorfer Tabelle. Dabei steigt der Anspruch mit zunehmendem Alter. Volljährige Kinder, die einen eigenen Haushalt haben, haben regelmäßig einen Anspruch von 735 Euro (zzgl. Krankenversicherung usf.).
2. Bei Absolvierung eines freiwilligen sozialen Jahres, AuPair oder anderen Arbeitsleistungen kann der Unterhaltsanspruch unter Umständen bis zum Ausbildungsbeginn ruhen.
3. Auf den Kindesunterhaltsanspruch ist bei volljährigen Kindern regelmäßig deren Einkommen anzurechnen (volles Kindesunterhalt, Ausbildungsentgélt abzgl. Aufwendungskosten usf.).
Wenden Sie sich für eine Beratung und Berechnung der Unterhaltsansprüche bitte an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
der Sohn aus der ersten Ehe meines Mannes schließt im kommenden Schuljahr die Realschule ab. Er hat sehr gute Zensuren und möchte im Anschluss ein 3-jähriges Fachabitur machen. Danach will er eine 3-jährige MTA-Ausbildung machen. Während dieser Ausbildung gibt es kein Ausbildungsgeld (evtl. BAföG) und die mittlere Reife wäre für diese Ausbildung als Voraussetzung ausreichend. Können wir fordern, dass er sich gleich im Anschluss an die Realschule für die MTA-Ausbildung bewirbt, da er das Fachabitur dafür ja nicht braucht?
Danke für die Auskunft
Hallo Maus,
bei der MTA-Ausbildung kann ein Fachabitur die Zulassungschancen erhöhen, da in der Regel nur hier bereits erste wichtige Lateinkenntnisse erworben werden können. Raten Sie Ihrem Mann dazu, sich mit seinem Sohn kurzzuschließen, ob und weshalb er das Fachabitur anstrebt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
habe folgende Fragen:
Meine Tochter hat jetzt den Abschluss als Bachelor gemacht, möchte aber jetzt den Master dranhängen.
1. inwieweit ist das was sie nebenher verdient auf den Unterhalt anzurechnen?
2. muss ich für den Master überhaupt weiter Unterhalt bezahlen?
Vielen Dank schonmal.
Hallo,
der Master gilt in aller Regel nicht als Zweitstudium, sondern kann bei direktem Anschluss häufig weiterhin bestehende Unterhaltsansprüche begründen. Einkommen des Kindes sind dabei auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen. Wenden Sie sich für eine Berechnung bitte an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
können Sie mir bitte sagen, was alles zum anrechenbaren Einkommen des Kindes während des Studiums zählt:
1. Vergütung für die Bachelorarbeit
2. Ferienjob während Semesterferien
3. Geringfügige Beschäftigung während des Semesters
4. Sonstiges, z.B. Schenkung von Großeltern
Besten Dank vorab!
Hallo,
sämtliche regelmäßige Einkünfte eines Kindes können Anrechnung auf den Unterhaltsbedarf finden. Schenkungen und Vermögen sind dabei in der Regel auszuklammern, weil es sich nicht um wiederkehrende Leistungen handelt. Es bedarf jedoch regelmäßig der Einzelfallbewertung, da Pauschalisierungen im Familienrecht eher selten Platz finden. Bitte wenden Sie sich für eine einzelfallspezifische Berechnung der Unterhaltsansprüche deshalb bitte an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo Zusammen,
ich zahle Unterhalt für meine 13 jährige Tochter.
Mein Sohn, gerade 18 Jahre alt geworden, befindet sich in einer schulischen Ausbildung. Beide Kinder leben bei der Kindsmutter, welche mit 30 Stunden pro Woche beschäftigt ist. Ihr bereinigtes Gehalt liegt unter dem Selbstbehalt.
Meine Fragen:
Wird mein Gehalt durch Abzug des Unterhaltes für meine Tochter weiter bereinigt?
Ist die Kindsmutter verpflichtet in Vollzeit zu arbeiten, um für den Unterhalt unseres volljährigen Sohnes in gleichem Maße wie ich aufzukommen? Wenn ja, wo steht das gesetzlich verankert?
Herzlichen Dank und viele Grüße
Hallo Martin,
ein volljähriges Kind, das das 21. Lebensjahr noch nicht beendet hat, unverheiratet ist, sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden und bei einem Elternteil wohnen, gelten als privilegierte Kinder und sind Minderjährigen im Unterhaltsrecht gleichgestellt. Durch die Gleichrangigkeit ist ein Vorabzug bereits geleisteter Unterhaltsansprüche in der Regel nicht möglich.
Mit Volljährigkeit sind beide Elternteile grundsätzlich unterhaltspflichtig. Der Elternteil, bei dem das volljährige Kind lebt, kann dabei jedoch oftmals entscheiden, ob er seinen Anteil in Form von Natural- oder Barunterhalt leisten möchte.
Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen inwieweit die gesteigerte Erwerbsobliegenheit bei der Kindesmutter besteht und welche Unterhaltszahlungen für Ihre Kinder genau entstehen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo
meine tochter 16 wohnt bei mir und beginnt zum 1.9. eine ausbildung mit ca 750 netto. Der Vater wird ab 1.9. den Unterhalt ab september entsprechend kürzen und hat damit ja einen geldwerten Vorteil von 350 Euro, die mir hier in der Haushaltskasse fehlen.
Um eine gerechte finanzielle Situation zu meinem Mann zu haben müsste ich meiner Tochter eigentlich das ganze Gehalt abzüglich der 90 Euro Selbstbehalt „abnehmen“ und sie weiter versorgen (und ihr nach meinem Ermessen Taschengeld auszahlen). Hätte ich dazu ein Recht oder darf ich das Einkommen meiner Tochter nicht „antasten“.
über den Unterhalt meiner Tochter gibt einen gerichtlichen Titiel, der die Zahlung eines Schugeldes und 105% des Unterhaltes vorsieht (mein Mann läge nach einkommen bei 115%). Nun beginnt meine Tochter eine Ausbildung, Schugeld fällt weg und sie verdient, was den Vater ja berechtigt Unterhalt zu verrechnen. Da aber ein Gerichtstitel vorliegt – muss der erst aufgehoben werden oder kann er ab ausbildungsbeginn von sich aus den unterhalt kürzen?
Hallo,
1. Die Einforderung von Mietkosten erhöht in der Regel nicht den Unterhaltsanspruch gegenüber dem Zahlungspflichtigen selbst.
2. Das Ausbildungsentgelt des Kindes ist stets auf den ermtittelten Unterhaltsbedarf anzurechnen.
3. Es bedarf ggf. einer Abänderungsklage bzw. der Entwertung des Titels.
Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihrer Tochter entsprechend prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Mein Sohn 23 Jahre zieht jetzt mit seiner Freundin (abgeschlossen Ausbildung) und seinem 1. jährigen Kind zusammen. Im Oktober 2017 fängt er eine Ausbildung als Altenpfleger an. 2010 ist er von der Schule (mittlere Reife) abgegangen. Er will schon seit 2014 Altenpleger lernen.
2 Praktika, hat er aber nicht zu Ende gemacht bzw. wurde wegen Unzuverlässigkeit von dem Altenheim beendet. Aus einer schulischen Ausbildung als Altenpflegerhelfer ist er auch gekündigt worden.
2016 hatte er auch ein Ausbildungplatz als Altenpfleger beginnen können, hat es aber versäumt, sich an einer Berufschule anzumelden.
Meine Frage lautet, bin ich trotzallem noch Unterhaltspflichtig*
Hallo Patricia,
auch wenn der Unterhaltsanspruch zeitweise geruht hat, kann dieser vereinzelt wieder aufleben, wenn ein volljähriges Kind schließlich eine Ausbildung beginnt. Dies ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo.
Meine Tochter (ab Oktober 18J.) hat im August eine Ausbildung angefangen und erhält eine Ausbildungsvergütung von 580€. Sie wohnt bei ihrer Mutter die im öffentlichen Dienst beschäftigt ist.
Ich selbst bin auch im öff. Dienst und verdiene 3000€ netto. Laut Düsseldorfer Tabelle bezahle ich einen Unterhalt von 456€.
Nach Abzug der 90€ vom Gehalt meiner Tochter bleiben 490€ Rest
D.h. das ich nun keinen Unterhalt mehr zahlen muß???
Ich vergaß. Beide Gehälter sind die Nettobeträge.
Hallo Oliver,
mit Volljährigkeit verändert ändert sich der Unterhaltsanspruch erneut. Von diesem Zeitpunkt an geht die Unterhaltspflicht auf beide Elternteile über, sodass das Gesamteinkommen beider für die Bemessung des Anspruchs herangezogen wird. Das kann den Anspruch insgesamt erhöhen. Nach Abzug des Einkommens des Kindes ist dessen ggf. überbelibender Restanspruch auf beide Elternteile anteilig zu verteilen (entsprechend dem Einzeleinkommen). Es lässt sich mithin nicht automatisch begründen, dass ein Unterhaltsanspruch dauerhaft entfällt. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um eine explizite Berechnung erstellen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, mein 15 jähriger Sohn wird ab 01.09.2017 eine Ausbildung ca. 600€ beginnen. Er wohnt bei seiner Mutter und ich als Vater, zahle bisher den vollen Unterhalt laut Tabelle 387€. Bin ich noch unterhaltspflichtig ab 01.09.2017?
Hallo Enrico,
die Unterhaltspflicht bleibt regelmäßig bis zum Abschluss der ersten Ausbildung des Kindes bestehen (Studium oder Ausbildung). Das Ausbildungsentgelt ist abzgl von min. 90 Euro jedoch auf den Bedarf des Kindes anzurechnen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die veränderten Ansprüche Ihres Sohnes beziffern zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Ich bin 18, wohne in einer WG und krieg ca.800€ ausbildungs Vergütung und 194€ Kindergeld, zahlen muss ich 342€ Miete und 171€ für mein Ticket… hab meine Ausbildung zügig nach dem Schulabschluss angefangen und zumindest mein Vater wäre in der Lage zu zahlen, steht mir was zu? Und wenn ja wie viel?
Hallo Isa,
volljährige und nicht mehr privilegierte Kinder mit eigenem Haushalt haben gemäß Düsseldorfer Tabelle einen pauschalen Unterhaltsbedarf in Höhe von derzeit 735 Euro (zzgl. Krankenversicherung). Wohnungskosten von 300 Euro sind hierbei bereits inbegriffen. Auf diesen Unterhaltsbedarf sind die Einkünfte des Kindes jeweils anzurechnen (Ausbildungsentgelt abzgl. Ausbildungsaufwendungen, Kindergeld usf.). Kann der Bedarf durch die eigenen Einkünfte nicht komplett gedeckt werden, so besteht in der Regel kein Anspruch auf Unterhalt mehr. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um in Ihrem Fall eine exakte Berechnung erstellen und mögliche Ansprüche beziffern zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo..Mein Sohn ist gerade 17 Jahre … und will FSJ 1 Jahr lang machen ..dea wie ich mitbekommen habe wird ehr monatlich 500 euro bekommen–soll ich Alls Vater noch volle Unterhaltsgeld zahlen oder nicht mehr-? Danke
Hallo Andrej,
die Einkünfte des Kindes finden regelmäßig Anrechnung auf dessen Unterhaltsbedarf. Neben dem Kindergeld kann dies mithin auch Einkünfte aus Erwerbstätigkeiten betreffen. Darüber hinaus kann die Unterhaltspflicht für die Dauer eines freiwilligen sozialen Jahres ggf. auch ruhen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt in Ihrem Fall prüfen und den Unterhaltsanspruch beziffern zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Mein Sohn ist 19 Jahre alt und hat im Juni seine Fachhochschulreife Bereich Technik abgeschlossen. Er ist bereits seit Juli zu Hause und zeigt keine große Mühe sich in irgendeiner Weise um eine Lehrstelle zu kümmern. Nach mehreren Diskussionen hat er jetzt bei einem Bekannten einen Praktikumsvertrag für 2 Monate unterschrieben. Er verbringt seine Zeit mit Freunden, mit chillen und mit Playstation spielen. Es gibt keine ernsthaften Bemühungen sich um eine Lehrstelle zu kümmern. Nun meine Frage. Wie lange muss ich noch Unterhalt zahlen bzw. muss ich überhaupt noch Unterhalt zahlen?
Hallo Otto,
die fehlende Zielstrebigkeit eines Kindes bei der Suche nach einer Ausbildungsstätte kann dessen Unterhaltsanspruch aufheben oder zumindest bis zur Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit aussetzen. Ob dies in Ihrem Fall denkbar ist, kann Ihnen ein Rechtsanwalt erläutern.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo.
Ich (21) habe im September meine Ausbildung als Fachkraft für Schutz-Sicherheit begonnen leider ist das jetzt schon die 3 Ausbildung die ich angefangen habe weil die letzten zwei einfach nicht dass waren was ich mir vorgestellt hatte. Ich habe zwischen drin gearbeitet und mein Vater hat mir wo ich fest angestellt habe nicht gezahlt was ja auch richtig war. Jetzt ist meine frage daher ich ja jetzt wieder in der Ausbildung bin kann ich da dann wieder unterhalt anfordern weil es sich weigert etwas zu zahlen.
MFG
Jan
Hallo Jan,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um klären zu lassen, ob der bisher ruhenden Unterhaltspflicht vonseiten Ihres Vaters nun wieder nachgekommen werden muss.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo und guten Tag.
Ich habe zwei Fragen zur Düsseldorfer Tabelle.
1) richtige Einstufung des Einkommens
Ich habe gelesen, dass die Gerichte im Regelfall davon ausgehen, das Unterhalt für 2 Personen geleistet werden muss. Entweder für ein Kind und einen Ehegatten oder eben 2 Kinder. Müssen jedoch nur Leistungen für ein Kind erbracht werden, hat dies zur Folge, dass man in die nächsthöhere Einkommenstufe rutscht. Sind es hingegen mehr als 2 Unterhaltsberechtigte, würde man in die nächstniedrigere Einkommensstufe eingruppiert.
Da ich für 3 Kinder Unterhalt berechnen muß und diverse Unterhaltsrechner diesen Umstand nicht berücksichtigen, stelle ich mir die Frage, welche Gehaltsstufe ich verwenden soll?
2) Ich habe wie gesagt 3 Kinder, die einen Unterhaltsanspruch haben. Nun ist mein ältester Sohn bereits in der Ausbildung und verdient so viel, dass die Ausbildungsvergütung abzüglich 90 Euro den Unterhaltsanspruch übersteigt. Folglich bin ich zwar zum Unterhalt verpflichtet, brauche jedoch keinen Unterhalt für ihn zu zahlen. Gehe ich dann bei der Berechnung trotzdem von 3 Kindern aus? Dies hätte ja Folgen auf die Anrechnung der Kindergelder und die in 1) genannte Einstufung.
Oder konkret, geht die Berechnung dann insgesamt doch nur von 2 anstatt von 3 Kindern aus, weil nur für 2 Kinder Unterhalt bezahlt werden muß?
Herzlichen Dank vorab!
Hallo Horst,
volljährige nicht mehr privilegierte Kinder sind gegenüber Minderjährigen und Privilegierten nachrangig zu betrachten. In der Regel bedarf es deshalb zunächst der Feststellung des Unterhalts für die bevorzugt Unterhaltsberechtigten zu gewährleisten. Hier kann eine Herabstufung erfolgen, wenn der Unterhaltsanspruch ggf. nicht voll erbracht werden kann. Wie sich dies in Ihrem Fall genau verhält, kann Ihnen ein Anwalt erläutern. Dieser kann auch eine erste Berechnung der Unterhaltsansprüche Ihrer beiden berechtigten Kinder anstellen.
Ihr Scheidung.org-Team
Unser jüngster Sohn ist nun 17 Jahr und lebt noch bei uns. Er bewohnt 2 Zimmer mit je 20 qm und benutzt alle Gemeinshaftsräume wie Bäder, Küche, Garage und Gänge mit. Auüerdem wied er von uns voll verplet. Er hat ien Mobilphone mit Montagsgebühr 35 Euro, eine Montagskarte von 50 Euro, eine private Krankenversiherunmg für monatlih 60 Euro und erhält darüner hunaus noh 60 Euro Taschengeld. Darüber hauans zahlen wir auh die GEZ-Gebühren und das Haustelefon mit Internetanscluß g nutzt.von 50 Euro, welches er regelmäßiBekleidung und Schule, sämdliche Schulgeühren und materialien sowie Ausflugsfahren werden von uns Eltern finanhziert <Millterweile betragen die Kosten dafür schon über 1200,- Euro..Dafür erhalten wir keinerlei Gegenleistung z.B.Hilfe im Haushalt und er ist noch nicht einmal in der Lage, sein eeigenes Zimmer und sein eigenes Bad in Ordnung zu halten.. Meine Frau arbeitet als ungelernteMitarberin in einem Hotel mit 1200 Euroim Momat, ich selbst bin EU-Rentner mit 1700 Euro.Unsere Warmmiete beträt 960 Euro, Öl pro Monat ca.300,- Euro und Strom 120 Euro. Da er nun ausziehen möchte, verlangt er von uns den entsprechenden Kindesunterhalt. Ich selbst bin Schwerbeschädigt und durchschnittlich 10-15 Wochen pro Jahr im Krnkenhaus und muss – als ehemaliger Beamter – Rezeptgebühren in Höhe von bis zu 700 Euro im Monat vorstrecken.Meine Frau benötigt zur Berufsauusübung ein Fahrzeug, was mit jährlichen Steuern in Höhe zu 700 Euro und Versicherung von 600 Euro zu Buche schlägt. Darüber haus haben wir noch 2 wtere Kinder in Ausildung, die ebenso auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind..
Junächst – reduzieren die gemachten Aussgen den Unterhaltsbeitrag und – in wie fern liiegt nicht ohnehin bis zum volleindeten 18. Lebensjahr das Aufenthaltsbestimmungrecht/Pflicht bei den Eltern=
MfG Stefan
Hallo Stefan,
die Aufnahme eines eigenes Haushaltes kann mitunter auch über den 18. Geburtstag hinaus von den Eltern versagt werden, etwa wenn die Kosten hierfür nicht erbracht werden können. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Ansprüche Ihr Sohn gegenüber Ihnen und Ihrer Frau stellen kann.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, meine Tochter (16) macht seit 1.9.17 eine Ausbildung zum Vermessungstechniker (Lohn: 557€ netto). Nun muß
sie zusammen 7 Wochen (Nov.+Dez) nach Stuttgart (ca 130Km einfach) zur Berufsschule (Blockunterricht). Hierfür haben
wir in einem Wohnheim ein Zimmer für sie. Freitags fährt se Heim und Sonntags wieder nach S.
Meine Frage, muß ich mich zusätzlich zum Unterhalt (190€) an den Kosten für Wohnheim und Zugfahrten beteiligen,
wenn ja in welcher Höhe?
November: Wohnheim (320€)+ Zug 78€)+Monatskarte (47,50€) = 445,50€
Hallo Michael,
wenn im Rahmen des Kindesunterhalts ein Sonderbedarf entsteht, kann dieser im Einzelfall zusätzlich eingefordert werden. Die Kosten werden dann zumeist auf die zahlungspflichtigen Eltern aufgeteilt, entsprechend ihres Einkommens. Wenden Sie sich für eine genaue Berechnung und umfassende Beratung bitte an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Mein Sohn beginnt 2018 eine Lehre und bekommt ca. 850 € Ausbildungsgehalt.
Ich zahle einen Unterhalt von 500 € im Monat.
Wäre die Rechnung richtig Nettogehalt plus Anteilig Kindergeld minus 90 €.
Wenn die Endsumme größer als 500 € ist müßte ich keinen Unterhalt mehr zahlen.
Endsumme kleiner als 500 € den Differenzbetrag?
Hallo Bernd,
durch die Anrechnung des Einkommens des Kindes kann der Unterhaltsbedarf bereits soweit gedeckt sein, dass der Unterhaltsanspruch aufgehoben ist. Wenden Sie sich für eine genaue Berechnung bitte an einen Anwalt, wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich befinde mich zurzeit in einer Ausbildung zu Verwaltungsfachangestellten. Mein Nettoeinkommen beträgt 730,71. Für meine Ausbildung musste ich 256km von meiner Heimat wegziehen, heißt ich wohne alleine und muss für alle anfallende Kosten soweit alleine aufkommen(Warmmiete 515 Euro+ Nahrungskosten+ Fahrtkosten(eine Zugfahrt kosten 23 Euro)+etc.). (Meine Eltern leben getrennt.) Mein Vater lebt in der Schweiz mit seiner Frau und zahlt keinen Unterhalt mehr für mich (Ich bin 16 Jahre) und hat von seiner Firma(Schweitzer Bahn) noch 10.000 Euro Zuschuss für mich + einen Bonus(mir ein unbekannter Betrag) bekommen. Dazukommt, dass er einen vollen Unterhaltstitel hat und seit meiner Geburt nie den vollen Betrag gezahlt hat. Sein Einkommen ist meiner Mutter und mir bekannt.
Wie sollen meine Mutter(sie lebt in DE) dagegen vorgehen, bzw. was können wir da machen?
Wie wird es gehandhabt, wenn mein Vater eine Versicherung Kündigt, die für mich bestimmt war.? Was passiert mit dem Geld was ausgezahlt wurde? Wem steht es zu?
Hallo Skady,
bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Fragen an einen Anwalt. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen und können aus diesem Grund nicht dezidiert auf Einzelfälle eingehen. Ein Rechtsanwalt kann Sie bei der Berechnung Ihres Unterhaltsanspruches sowie dem konkreten Vorgehen umfassend beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo habe da mal eine Frage zum Unterhalt,
meine Tochter (20) hatte ein Studium begonnen und nach kurze Zeit festgestellt das dieses Studium nicht das ist was sie eigentlich wirklich wollte. Sie hatte sich im nachhinein um mehrere Ausbildungsplätze beworben und konnte dann eine Ausbildung bei einer Bank beginnen. Sie hatte also ihr Studium abgebrochen und im Anschluß direkt mit der Ausbildung angefangen. Ihr Nettolohn beträgt 765,05 €, lebt bei meiner Ex im Haushalt. Ich möchte meine Tochter natürlich weiter finanziell unterstützen und würde gerne wissen wieviel sieht der gesetzliche Rahmen dafür vor. Die D.-Tabele gibt mir darüber leider keinen Aufschluß, bin ich eigentlich lt. Gesetz überhaupt noch dazu verpflichtet? mein Verdienst liegt im Schnitt bei 2.000 € netto. Wenn ich noch Unterhaltspflichtig bin, würde es mich interessieren wie hoch dieser Betrag ist und ob dies dann auch bei der Steuererkärung usw. berücksichtigt werden kann bzw. wird.
Hallo Uwe,
bei volljährigen Kindern ist für die Ermittlung des Unterhaltsbedarfs das Gesamtnettoeinkommen der Eltern heranzuziehen. Durch die sich hieraus ergebende Einkommensstufe kann der Unterhaltsbedarf in der Düsseldorfer Tabelle abgelesen werden. Von diesem sind dann sowohl das Kindergeld als auch etwaige andere Einkünfte des Kindes in Abzug zu bringen. Bleibt ein Differenzbetrag übrig (kann das Kind den Bedarf somit nicht allein decken), besteht ein Unterhaltsanspruch.
Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um eine auf Ihren Fall bezogene Rechnung ggf. anfertigen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo und guten Tag,
habe eine Frage, mein volljähriger Sohn hat nach der 11 Klasse das Abi geschmissen und dann eine Ausbildung angefangen, durch die anrechenbare Ausbildungsvergütung bestand keine Unterhaltspflicht mehr.
Die Ausbildung hat er nach 3 Monaten abgebrochen und möchte nun wieder im August zur Schule gehen um Fachabi zu machen.
Meine Frage, wie verhält es sich nun mit der Unterhaltspflicht ?
Hallo Peter,
die Unterhaltspflicht kann auch weiterhin bestehen bleiben. Wenden Sie sich bei Zweifeln bitte an einen Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle keine rechtliche Einschätzung zu Einzelfällen abgeben.
Ihr Scheidung.org-Team
hallo, auch ich habe mal eine Frage.
Der 19 jährige Sohn meines Mannes hat uns am Wochenende per Whats-App mitgeteilt das er wegen zu vieler Fehlzeiten von der Schule geflogen ist (es handelte sich hier um eine berufsbildende Schule mit Ziel mittlerer Bildungsabschluss – Hauptschulabschluss wurde letztes Jahr auf der gleichen Schule nachgeholt, nachdem er auch die Hauptschule selbst ohne Abschluss verlassen hat) er bemüht sich nun wohl um eine Ausbildung – ich glaube kaum das das mitten im Jahr funktioniert. Das Jugendamt darf uns anscheinend keine Auskunft geben und rät dazu das WIR nun um eine gütliche Einigung bemüht sein sollen…..Ist er denn nun überhaupt noch berechtigt. Mir ist klar das er mit Aufnahme einer Ausbildung wieder Unterhaltsberechtigt sein kann…aber was ist denn in der Zwischenzeit wenn er wegen Selbstverschulden von der Schule fliegt…..
Hallo Kati,
der Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes kann bei fehlender Zielstrebigkeit auch aufgehoben sein oder ruhen. Dies lässt sich jedoch nicht pauschal festlegen, sondern richtet sich stets nach dem jeweiligen Einzelfall. Raten Sie Ihrem Mann zum Besuch bei einem Anwalt, um sich bezüglich der Ansprüche seines Sohnes beraten zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo zusammen,
meine beiden Kinder 23 (in der Ausbildung) und 17 (in der Ausbildung) würden gerne alleine zusammen Wohnen. Weiß jemand wie sich dann der Unterhalt von beiden (geschieden) Elternteilen zusammensetzt?
Vielen Dank für eine Info.
LG Sylvie
Hallo Sylvie,
der Unterhaltsanspruch von unterhaltsberechtigten Kindern mit eigenem Haushalt ist gemäß Düsseldorfer Tabelle auf derzeit 735 Euro monatlich beziffert (zzgl. Krankenversicherung u.a.). Dabei sind Ausbildungsentgelt und andere Einkünfte des Kindes (z. B. Kindesunterhalt) in Abzug zu bringen. Kann das Kind den Bedarf nicht selbst decken, wird der Restbetrag anteilig zwischen den unterhaltspflichtigen Elternteilen entsprechend derer Einkommensquote bemessen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die genauen Ansprüche des Einzelnen zu beziffern.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag,
Meine Tochter ist 17 Jahre alt und wird im Okt 18., fängt im Sommer ihre Ausbildung an.
Vom Jugendamt habe ich ein Schreiben, dass mein Exmann bis zum 18 Lebensjahr Unterhalt zahlen muss.
Ist er danach nicht weiter verpflichtet?
Vielen Dank im voraus
Hallo,
die Unterhaltsverpflichtung kann auch über das 18. Lebensjahr hinaus bestehen bleiben. Zu beachten ist jedoch, dass ab Volljährigkeit das Kind selbst den Unterhalt einfordern müsste. Hinzukommt, dass bei der Unterhaltsberechnung sämtliche Einkünfte des betroffenen Kindes zu beachten sind. Hierzu zählen neben dem Kindergeld (in voller Höhe) auch Arbeitsentgelte (abzgl. Aufwendungspauschalen). Raten Sie Ihrer Tochter ggf. rechtzeitig zum Besuch bei einem Anwalt, um den ihr fortan zustehenden Unterhaltsanspruch ermitteln zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Kind ist 22 arbeitet jetzt teilzeit ab Sommer fängt Ausbildung an mit Bruttogehalt 950€ lebt mit Mutter.Vorher hat das Kind über 1 Jahr nisch gemacht. Ist der Vater noch Unterhaltspflichtig?
Hallo Jotta,
im Einzelfall sind auch Überbrückungszeiten bis zur Ausbildung durch die Unterhaltspflicht erfasst. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt in Ihrem speziellen Sonderfall klären zu lassen. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich bin 20 Jahre alt und beginne mein Ausbildung (Optiprax Erzieher) diesen September. Meine Vergütung wäre ca. 880 Euro. Derzeit wohne ich bei meiner Mutter und arbeite als Aushilfe (450- basis). Laut Arbeitsamt bin ich Ausbildungssuchend gemeldet. Nun ist meine Frage, darf ich noch Unterhalt während meiner Ausbildung und danach angestrebtem Studium erwarten bzw. anfordern.
LG Jenny
P.s. vielen Dank schon mal im vorraus.
Hallo Jenny,
der Unterhaltsanspruch bleibt in der Regel für die Dauer der ersten beruflichen Ausbildung (Studium/Beruf) bestehen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Ausbildungsentgelt sowie Kindergeld und andere Einkünfte des betroffenen Kindes auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen sind. Kann das Kind seinen Bedarf durch die eigenen Einkünfte decken, entfällt die Unterhaltspflicht in der Regel.
Ihr Scheidung.org-Team
Meine Tochter ist seit letzten Monat 18 Jahre, befindet sich im 2. Ausbildungsjahr (5 km vom Wohnort entfernt) und lebt bei Ihrer Mama. Welche Daten brauche ich für die Berechnung, was ich an Unterhalt schuldig bin. Desweiteren bin ich für mein 2. Kind – 12 Jahrem Unterhaltspflichtig. Vielen Dank
Hallo,
für die Unterhaltsbemessung volljähriger Kinder sind die monatlichen bereinigten Nettoeinkommen beider Eltern heranzuziehen. Aus diesen ergibt sich der Anspruch gemäß Düsseldorfer Tabelle. Davon in Abzug gebracht werden regelmäßig das Kindergeld sowie das Ausbildungsentgelt (abzgl. Aufwandspauschale von mindestens 90 Euro). Für eine genaue Berechnung können Sie sich auch an einen Anwalt wenden. Eine erste grobe Orientierung kann Ihnen unser Kindesunterhaltsrechner bieten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
mein Sohn ist im März 18 geworden. Momentan holt er seinen Realschulabschluss nach und ist voraussichtlich im Juni/Juli damit fertig. Die Durchschnittsnote lag bereits im ersten Halbjahr bei 3,9. Wird wohl im Sommer nicht besser werden. Er lebt bei seiner Mutter, welche nicht arbeitet und Geld von der ARGE bezieht. Momentan zahle ich Unterhalt. Ich habe viele Bewerbungen mit ihm geschrieben und die Resonanz ist ehr ernüchternd aufgrund des Notendurchschnitt sowie Fehlstunden. Ein Vorstellungstermin hat er abgesagt, aus fadenscheinigen Gründen. Ich habe den Eindruck, dass er von seiner Mutter dazu angehalten wird nicht zu arbeiten oder eine Ausbildung zu machen, damit ich weiter Unterhalt zahle.
Wenn er sich nicht in angemessener Zeit eine Ausbildungsstelle sucht, kann ich dann den Unterhalt einstellen?
Hallo Frank,
der Unterhaltsanspruch kann durch fehlende Zielstrebigkeit auch verwirkt werden bzw. zeitweise ruhen. Das richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Wenden Sie sich für eine Betrachtung Ihres Falles bitte an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine Tochter hat nun Ihre Ausbildung zur Sozialassistentin abgeschlossen. Sie fängt nun mit der weiterführenden Ausbildung zur Erzieherin an, bin ich nun noch immer Unterhaltspflichtig ? Es ist ja nun eine 2. Ausbildung die auch nur schulisch ist und es keine Ausbildungsvergütung gibt.
Gruß
Hallo Thorsten,
bei inhaltlich nahverwandten angeschlossenen Ausbildungen kann ein Unterhaltsanspruch auch für die Zweitausbildung bestehen. Der Anspruch richtet sich jedoch nach dem jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Mein Sohn 21 ist aus der Wohnung meiner Ex-Frau ausgezogen, hat eine eigene Wohnung, erhält 740€ Ausbildungsvergütung und Kindergeld 190€.
Bin nur ich Unterhaltspflichtig oder ich und Meine Ex-Frau zusammen, oder aber verdient er ausreichend einen eigenen Hausstand zu führen und es besteht keine Unterhaltspflicht?
Hallo Gustav,
der Unterhaltsanspruch eines Kindes mit eigenem Hausstand beläuft sich gemäß Düsseldorfer Tabelle im Allgemeinen auf 735 Euro (zzgl. Krankenversicherung und ggf. weiterer Positionen). Die Unterhaltspflicht erstreckt sich ab Volljährigkeit auf beide Elternteile. Zudem finden Ausbildungsentgelt, Kindergeld sowie weitere Einkünfte Anrechnung auf diesen Anspruch. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Anspruch Ihres Sohnes dem Grunde und der Höhe nach prüfen zu lassen. Wir können dies an dieser Stelle nicht abschließend beurteilen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, mein Mann hat zwei Töchter. Die ältere Töchter (22) studiert bereits und bekommt von meinem Mann 235 Euro Unterhalt. Sie hat eine WG mit ihrer Freundin die ebenfalls studiert. Weiterhin bekommt sie 259 euro Bafög und von ihrer mutter nur das Kindergeld. Meine kleine Tochter (18) fängt jetzt im September an zu studieren. Ihr bezahlt mein Mann ebenfalls 235 Euro Unterhalt. Bafög hat sie noch nicht beantragt, macht sie aber noch. Sie wohnt zur Zeit noch bei ihrer mutter und bekommt von ihr auch nur das Kindergeld. Die mutter verdient laut eigenen Angaben 450 euro. Ihr Mann verdient sehr viel besser, wieviel weiss ich nicht. Muss die mutter auch Barunterhalt zahlen? Ich habe gehört, dass bei geringverdienern zur Unterhaltsberechnung auch das Gehalt des Ehegatten hinzugezogen werden kann. Ist dies korrekt? Vielen Dank
Hallo Sylvia,
die Unterhaltspflicht besteht in aller Regel nur gegenüber rechtlichen Kindern. Stiefeltern können bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen Ihrer Stiefkinder deshalb in der Regel nicht in die Verantwortung genommen werden. Zudem geht ab Volljährigkeit die Unterhaltspflicht auf beide Eltern über, sofern Leistungsfähigkeit gegeben ist. Der Elternteil, bei dem das volljährige Kind lebt, kann jedoch selbst bestimmen, in welcher Form er seinen Unterhaltsanteil begleicht. Bitte wenden Sie sich für eine exakte rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine Tochter (18 Jahre) hat nach 12 Schuljahren ihr Abitur bestanden (Schulende 31.7.2018) und möchte ab Oktober 2018 in unserer Stadt studieren. Sie wird weiterhin zu Hause wohnen.
Ich bin seit der Geburt meiner Tochter alleinerziehend, und ihr Vater hat sich (trotz vieler Bemühungen meinerseits) leider auch nie um sie gekümmert.
Um die Unterhaltszahlungen, die durch Gehaltspfändungen eingezogen wurden, hat sich bis zur Volljährigkeit immer das Jugendamt gekümmert.
Jetzt hat meine Tochter ein Schreiben vom Anwalt ihres Vaters bekommen. Darin wird sie aufgefordert, mitzuteilen, was sie zukünftig machen wird. Gleichzeitig fordert der Anwalt meine Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate an.
Ich habe keine Ahnung, ob ich die Unterlagen in diesem Umfang zur Verfügung stellen muss. Gleichzeitig wäre es natürlich auch wichtig, dass der Vater seine Gehaltsabrechnungen zur Verfügung stellt.
Meinen Sie, meine Tochter sollte sich hier anwaltlich vertreten lassen? Ich habe Bedenken, dass wir hiermit alleine überfordert sind und eventuell über den Tisch gezogen werden.
Vielen Dank im voraus für Ihren Rat!
Herzliche Grüße
Martina
Hallo Martina,
grundsätzlich ist der anwaltliche Rat bei Fragen zum Unterhalt zu empfehlen, um eine mögliche Benachteiligung auszuschließen. Zu beachten ist dabei auch, dass mit Volljährigkeit beide Eltern unterhaltspflichtig sind und daher gegenseitige Auskunftspflicht besteht.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo! Mein Sohn hat gegen den elterlichen Willen nun schon die 2.Lehrstelle hingeworfen und hat wegen Cannabismißbrauchs eine Psychose. Er wird in eine Therapie gehen. Nun wollte ich fragen, wie lange wir Eltern noch unterhaltspflichtig sind. Vielen Dank! Christiane
Hallo Christiane,
Kinder können den eigenen Unterhaltsanspruch im Einzelfall auch verwirken. Ob dies in Ihrem Fall zutrifft, kann ein Anwalt rechtlich bewerten. An dieser Stelle ist eine solche Einschätzung nicht möglich.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo. Mein Stiefsohn wird im Januar 2019 volljährig und befindet sich derzeit in einer Ausbildung bei der er 492€ Netto verdient. Mein Mann verdient ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2360€ und die Kindesmutter 1850€ bereinigtes Nettoeinkommen. Inwieweit ist bei der Berechnung der Gehaltsstufe relevant, dass mein Mann zusätzlich zwei minderjährige Kinder (4j und 6j) aus zweiter hat, also theoretisch 3 Unterhaltsberechtigte. Bislang wurde er ja eine Gehaltsstufe in der Düsseldorfer Tabelle herab gestuft.
Vielen Dank Maike
Hallo Maike,
Anwalt oder Jugendamt können eine entsprechende Berechnung der Unterhaltsansprüche erstellen. An dieser Stelle ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine Kinder interpretieren immer das im Bafög-Bescheid angegebene „angerechnete Einkommen des Vaters“ als ihren Unterhaltsanspruch gegen mich (ich denke hingegen, dass eine Bafög-Berechnung keine Unterhaltsberechnung ist). Ihre Mutter gibt immer nur ihre Minijobs an, so dass sich beim „angerechneten Einkommen der Mutter“ regelmäßig 0,00€ ergibt, hat aber mit ihrem 2. Ehemann ein offensichtlich sehr auskömmliches Familieneinkommen. Dass sie leistungsfähig ist, hat sie bereits bewiesen, indem sie mir (zu Beginn des letzten Förderungszeitraums) geschrieben hat, wieviel sie einem der Kinder „freiwillig“ zahlen würde (272€/Monat). Die Kinder weigern sich, gegen die Mutter Ansprüche zu erheben bzw. durchzusetzen oder sich überhaupt über die Rechtslage zu informieren; ich habe da offensichtlich keine Handhabe – ich kann wahrscheinlich nicht gegen die Mutter klagen, weil ich keine Ansprüche gegen sie habe.
Ich weiß, dass es bereits Urteile gegeben hat, wo in solchen Fällen das Eheeinkommen der Mutter hälftig und unter Berücksichtung ihres Eigenbedarfs/Selbstbehaltes anzusetzen und daraus ein Anteil an der Unterhaltspflicht zu errechnen war.
Der Anwalt, den mir die Rechtsschutzversicherung vor die Nase gesetzt hat, sieht das nicht so, ich zweifle allerdings auch an der Ernsthaftigkeit seiner Befassung.
Bei einem Kind geht es auch noch darum, ob es nach einem FSJ und einer ersten Immatrikulation für zwei Semester (ohne jeden Leistungsnachweis) und dann vierjähriger Pause überhaupt noch Unterhaltsansprüche hat. Das Bafögamt hat kein elternunabhängiges Bafög bewilligt.
Ich selbst bin wieder verheiratet und habe in dieser Ehe zwei weitere Kinder.
Meine Fragen dazu:
1. Wie kann ich erreichen, dass die Unterhaltspflicht der Mutter geprüft wird?
2. Wie kann ich erreichen, dass die Unterhaltspflicht bei dem Kind, das schon einmal ein Studium angefangen hatte, ohne Gerichtsverfahren im Grundsatz geprüft wird?
3. Hätte ich bei einem Vorausleistungsverfahren durch das Bafögamt außer mit etwaigen Rückforderungen auch mit Verfahrenskosten zu rechnen?
4. Hätten Sie weitere Tipps, wie mit der Situation umzugehen ist?
Vielen Dank und beste Grüße!
Hallo Martin,
bitte beachten Sie, dass wir nicht befugt sind, an dieser Stelle Rechtsberatung zu erteilen. Wir können daher nicht auf Ihre Fragen eingehen. Sind Sie mit dem bislang beauftragten Anwalt nicht zufrieden, kann auch ein Anwaltswechsel vorgenommen werden (Achtung! Mögliche Kostenmehrbelastung).
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo
meine Tochter ist 18 Jahre alt und wohnt bei mir. Sie macht eine Ausbildung zum Sozialassistenten steht ihr in diesem Fall Unterhalt auch von der Mutter zu
Hallo Roland,
ein Kind hat in der Regel bis zum Abschluss seiner ersten Berufsausbildung einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber seinen Eltern (bei Volljährigen gegenüber beiden).
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo..
Der Sohn (17) von meinem Mann aus erster Ehe , hat am 1.8.2018 seine Ausbildung begonnen.
Wir zahlen Unterhalt ohne das sein Ausbildungsgehalt angerechnet wird.
Können wir die Zahlungen zu seinem 18 einfach einstellen oder müssen wir die Kindsmutter darauf aufmerksam machen vorher ?
LG Katrin
Hallo,
ich bin im August 18 Jahre alt geworden. Habe davor meinen Realschulabschluss gemacht und mache zur Zeit eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement. Verdiene 1.025 € brutto. Meine Eltern haben sich vor Jahren getrennt und meine Mutter bekommt immer noch Unterhalt von meinem Vater. Müsste das Geld nicht eigentlich mir zustehen? Ich bekomme davon eigentlich nichts ab, ab und zu nur mal spontan etwas im Monat, aber da ist nichts festes vereinbart. Würde mir Unterhalt zustehen und wenn ja, wie viel?
Danke für eure Hilfe!
LG
Hallo Lea,
auf den Unterhaltsanspruch gemäß Düsseldorfer Tabelle ist das Einkommen des Kindes anzurechnen (Kindergeld in voller Höhe, Ausbildungsentgelt usf.). Übersteigen die Einkünfte des Kindes den Unterhaltsanspruch, besteht in aller Regel kein Unterhaltsbedarf. Dadurch entfällt auch die Unterhaltspflicht der Eltern.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine Tochter (17j) beginnt jetzt eine Ausbildung. Sie lebt bei ihrer Mutter. Sie bekommt ca. 710€ Brutto Ausbildungsvergütung im 1. Lehrjahr.
Ich zahle Unterhalt nach Stufe 1 der Düsseldorfertabelle.
Ich habe den vorraussichtlichen Nettolohn berechnet: ca. 569€
Weiterhin ziehe ich die 100€ Ausbildungsmehraufwand ab.
Somit blieben ihr 469€.
Ich zahle aktuell die 467€ – halbes Kindergeld.
Ist es richtig das ich den gesamten Nettolohn auf das Kindergeld anrechnen darf und somit nichts mehr zahlen muss, oder darf ich nur 50% davon anrechnen?
Vielen Dank.
Hallo,
ich bin 19 Jahre alt, habe mein Abitur absolviert und einen Ausbildungsvertrag für eine Ausbildung ab März 2020 unterschrieben. Besteht der Unterhaltsanspruch bis März bestehen ( auch Kindergeld) ?
LG und vielen Dank
Guten Morgen,
meine Tochter (16 1/2 Jahre) möchte eine Ausbildung zur Ergotherapeutin machen. Ich zahle den Höchstbeitrag nach der Düsseldorfer Tabelle. Muss ich zusätzlich mich an den Kosten der Privatschule (Ergotherapie kann man nur in Privatschulen lernen, Dauer 3 Jahre) von 400 EUR/monatlich beteiligen?
Freue mich auf eine Antwort, vielen Dank
Guten Morgen,
mein 18 jähriger Sohn hat einen Realschulabschluß in 2018 gemacht, danach am Berufsgymnasium das Abitur versucht, aber im Juni2019 abgebrochen. Ich habe ihm als geschiedener Vater, er wohnt bei der Mutter, Barunterhalt bis Oktober 2019 gezahlt, da er mir bis jetzt keine Anschlussausbildung nachgewiesen hat. Jetzt habe ich ein Schreiben erhalten, dass er beim Arbeitsamt seit 09/2019 als Bewerber für eine Berufsausbildungsstelle geführt wird. Nebenbei jobt er seit 1 Jahr. Bin ich für die Zeit ab jetzt bis zum Beginn einer Berufsausbildung unterhaltspflichtig, oder muss er über das Arbeitsamt Leistungen beziehen?
Viele Dank für eure Antwort
Hallo liebe Team,
eine kurze Frage bitte, bei einer Unterhaltszahlung wird das volle Gehalt des Lehrlings angerechnet – auch das Weihnachts- und Urlaubsgeld ? (und somit im November und Juni entsprechend gekürzt) ??
mit freundlichem Gruss
B.
Hallo,
Ich hätte eine Frage:
Und zwar bin ich bis September diesen Jahres eingeschrieben und werde dann eine Ausbildung beginnen. Darf ich in der Zeit bis dahin Vollzeit (über 3 Monate) befristet arbeiten ohne dass der Unterhalt bzw Kindergeldanspruch entfällt?
LG
Hallo Davi,
beim Unterhaltsanspruch finden die Einkünfte des Kindes regelmäßig Anrechnung. Kann das Kind den Unterhaltsbedarf aus eigener Kraft decken, entfällt in der Regel die Unterhaltsverpflichtung der Eltern. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die möglichen Auswirkungen Ihres Vorhabens bewerten zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Meine Tochter 19 Jahre, macht gerade ein BFD und will anschließend mit ihrem Freund zusammen wegziehen (anderes Bundesland) und eine Ausbildung zur Erzieherin machen. Wie verhält es sich hier mit Unterhaltszahlungen)
Hallo Andrea,
für die Dauer des Bundesfreiwilligendienstes kann ein Anspruch auf Kindesunterhalt auch entfallen. Im Zweifel kann ein Anwalt klären, welche Ansprüche auf Kindesunterhalt im Einzelfall bestehen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
Mein Sohn ist volljährig und wohnt bei seiner Mutter .
Er beginnt ab August eine Ausbildung wo er ca 600euro Netto verdient.
Meine Frage ist muss ich noch einen Unterhalt für meine Sohn zahlen und wenn wie hoch wäre er ungefähr. Mein Einkommen liegt bei ca.3000 euro netto.
LG Michael
Hallo Michael,
dies richtet sich danach, ob nach Abzug der Einkünfte des Kindes noch ein Restunterhaltsbedarf bestehen bleibt. Bitte wenden Sie sich zur Prüfung ggf. an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
Ich habe eine 19 jährige Tochter die gerade fertig ist mit der Berufsbildende Schule (Gastronomie), jetzt möchtet sie eine Ausbildung machen in eine komplett andere Richtung z.b Tierarzt Helferin oder im Bankwesen. Eine Stelle hat sie noch nicht, wie lange müsste ich noch Unterhalt zahlen?
Hallo,
ich habe 2 Töchter(16 und 18).
Die 18 jährige lebt seit April 19 bei ihrem Vater.
Sie hat im August 18 (als sie noch bei mir gelebt hat) die Ausbildung am OSZ für Mode und Design begonnen, was schon immer ihr Traum war.
Sie ist im Dezember 18 angestiftet von ihrem damaligen Freund von zuhause abgehauen, hat einige Wochen im betreuten Wohnen gelebt, im Januar diese Ausbildung abgebrochen und lebt seit April 19 bei ihrem Vater. Sie hat im August 19 eine Schule zur Sozialassistentin ohne Ausbildungsgeld begonnen. Von Januar bis August war sie untätig.
Ihr Vater ist seit Jahren ALG2 Empfänger und hat in den ganzen 10 Jahren seit der Trennung keinen Unterhalt für beide Kinder gezahlt.
Für die 18 jährige erhält er auch ALG 2.
Ich konnte von April – Oktober 19 aus wirtschaftlichen Gründen keinen Unterhalt zahlen, danach habe ich bis zu ihrem 18. Geburtstag im Februar 20 monatlich 285€ gezahlt.
Seit März zahle ich 200€ monatlich.
Ich habe über Jahre Geld für sie gespart und zu ihrem 18.Geb. Geld gesammelt.
Im Mai habe ich ihr dieses Geld(über 2500€) überwiesen.
Meine Fragen:
1. bin ich überhaupt Unterhaltspflichtig, da es sich um die 2. Ausbildung handelt, es keinen triftigen Grund zum Abbruch der 1. Ausbildung gab und sie über 8 Monate untätig zuhause war zwischen den 2 Ausbildungen?
2. Bin ich ihr gegenüber auskunftspflichtig? Die Arge hatte den Unterhalt berechnet und mir nur mitgeteilt, dass ich bis zum 18.LJ Unterhalt in ausreichender Höhe gezahlt habe und diesen nach dem 18. Geb. Von meinem Rechtsbeistand neu berechnen lassen soll. Unter Zuhilfenahme der Düsseldorfer Tabelle und Angaben vom Jugendamt und meiner Lohnzettel hat mein Anwalt den Unterhalt berechnet und auf 135€ festgelegt.ich zahle freiwillig 200€ mtl. Und habe diese Höhe beim Jugendamt beurkunden lassen bis zum Ende der Schule meiner Tochter. Ist der Anwalt meiner Tochter befugt, diese Berechnung anzuzweifeln? Ist es nicht rechtsgültig, wenn mein Anwalt meine Unterlagen vorliegen hat und den Unterhalt berechnet und auf dem Schreiben steht: Die Richtigkeit und Vollständigkeit wird anwaltlich versichert?
3. Ist die ARGE zur Auskunft verpflichtet? Die haben meinen zu zahlenden Unterhalt berechnet, mir allerdings weder Berechnung, noch die genaue Höhe des von mir zu zahlenden Unterhaltes genannt. Sie forderten einen Nachzahlung, welche ich leistete. Diese wurde mir allerdings zurück überwiesen. Nun fordert der Anwalt meiner Tochter für den o.g. Zeitraum, in dem ich nicht zahlen konnte, den vollen Mindestunterhalt. Ich komme nicht an die Berechnung des richtigen Unterhaltes, da die ARGE auch nach mehreren Nachfragen die Berechnung und den Betrag nicht nennt.
4. Das gesparte und geschenkte Geld zählt doch auch als Einkommen oder?
5. sie erhält ALG2. Zählt das auch als anrechenbares Einkommen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
K.
Hallo K.,
bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Fragen an Ihren Anwalt. Eine Rechtsberatung ist an dieser Stelle nicht zulässig.
Ihr Scheidung.org-Team
Mein Sohn hat nach der Hauptschule ein Jahr eine Schule für Fahrzeugtechnik besucht, danach eine Ausbildung begonnen, die aber innerhalb der Probezeit seitens des Arbeitgebers beendet wurde. Danach hat mein Sohn ein Jahr eine Schule für Metalltechnik besucht und beginnt nun erneut eine Ausbildung. Er ist inzwischen 20 Jahre alt.
Während den schulischen Ausbildungen habe ich ganz normal den Unterhalt bezahlt.
Meine Frage wäre nun, bin ich immer noch Unterhaltspflichtig, obwohl mein Sohn nach dem Hauptschulabschluss zwei weitere schulische Ausbildungen abgeschlossen und eine Lehre abgebrochen wurde?
Gruß Frank
Hallo Frank,
in seltenen Fällen kann der Anspruch auf Unterhalt auch verwirkt sein. Das lässt sich aber nicht pauschal bestimmen. Zudem spielt auch das Arbeitsentgelt des Kindes beim Unterhaltsanspruch eine Rolle: Kann das Kind über eigenes Einkommen den eigenen Unterhaltsbedarf decken, entfällt ggf. ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern. Bitte wenden Sie sich für eine Bewertung Ihres Falles an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, meine Tochter von 19 hat erfolgreich ihren Berufsbildende Schule als hotelfachkraftfrau abgeschlossen, jetzt hat sie sich entschieden was anderes zu wollen und hat sich beworben auf ein Ausbildungsplatz im Krankenhaus, diese stelle bekommt sie allerdings nächste Jahr September erst, in die Zwischenzeit arbeitet sie nur bis dann 20 Stunden der Woche. Meine ex möchtet nicht das sie mehr arbeitet weil sie sonst recht auf Kindergeld verliert…. Muss ich noch weiter Unterhalt für meine Tochter bezahlen? Danke für Antworten.
Hallo Martin,
der Anspruch auf Kindesunterhalt endet in der Regel mit Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung (Berufsausbildung bzw. Studium), da das Kind hiernach theoretisch in der Lage ist, selbstständig für den eigenen Unterhaltsbedarf aufzukommen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine Tochter (16 Jahre) beginnt am 01.09.2020 eine 3 jährige Ausbildung im öffentlichem Dienst und bekommt Anwärterbezüge von 1200 Euro.
Für die Dauer der Ausbildung bekommt sie kostenfrei Unterkunft und Verpflegung gestellt. Wie verändert sich nun mein zu leistender Kindesunterhalt?
Bisher zahle ich 441€ Unterhalt für meine Tochter.
Danke im vorraus für eine Antwort.
Hallo Achim,
kann das Kind den Unterhaltsbedarf über eigene Einkünfte decken, entfällt ein Anspruch auf Kindesunterhalt in aller Regel.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine Tochter (19) ist im September mit der Ausbildung fertig geworden, und hat noch keine Stelle. Nun fordert sie weiterhin Unterhalt von mir.
Bin ich verpflichtet weiterhin zu bezahlen?
Hallo,
meine minderjährige Tochter absolviert gerade eine Ausbildung. Der Nettolohn von ca. 450€ könnte den von mir zu zahlenden Unterhalt mindern.(sehr Wahrscheinlich) Das Jugendamt wird hier von selbst nicht mehr tätig. Ich bin darauf angewiesen, das die Kindesmutter freiwillig eine Neuberechnung beantragt. Leider verweigert sie die Neuberechnung um weiterhin den vollen Unterhalt zu erhalten. Was kann ich tun (ohne einen RA einzuschalten) ? Vielen Dank im voraus. Gruß Marco
Ich befinde mich zurzeit in der Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und habe 720€ brutto (1. Jahr). Ich wohne alleine in einer eigenen Wohnung. Meine Mutter macht derzeit eine Umschulung und bekommt momentan nur Arbeitslosengeld 2. Muss mein Vater (Vollzeitangestellt) mir Unterhalt zahlen?
Danke im Voraus!
Hallo,
mein Sohn (15) macht eine Lehre in Österreich und bekommt aktuell 200 Euro Unterhalt. Er verdient netto 500 Euro davon werden ihm 100 Euro Miete abgezogen für die PErsonalwohnung. Er hat dort einen Nebenwohnsitz, Hauptwohnsitz ist nachwievor bei der Mutter dort ist er alle 2 Wochen für ein paar Tage. Muss ich trotzdem Unterhalt bezahlen?
Hallo,
mein Sohn hat die 1. Ausbildung abgebrochen bzw. der Arbeitgeber hat aufgrund der gezeigten Leistungen im gegenseitigen Einvernehmen den Ausbildungsvertrag aufgehoben. Seit 01.08.2020 befindet er sich nun wieder in einer Ausbildung und ist zum 01.10.2020 in seine eigene Wohnung gezogen. Bin ich ihm zum Unterhalt verpflichtet? Ich zahle bereits Unterhalt an ein Kind und bin zum 2. mal verheiratet und habe 2 kleine Kinder. Meine Frau geht nicht arbeiten.
Hallo,
ich bin seit 3 Jahren geschieden, meine ältere Tochter (19) wohnt bei ihrem Vater, die jüngere bei mir. Meine große Tochter macht demnächst Abi und möcht studieren. Mein Ex-Mann hat aufgrund seiner neuen Lebensgefährtin unsere Tochter aufgefordert auszuziehen.
Was steht ihr außer Kindergeld noch zu? Ich zahle schon die ganze Zeit einen freiwilligen „Unterhalt“ von 150 Euro im Monat, mehr kann ich leider nicht. Wir haben geteiltes Sorgerecht. Muss er ihr dann Unterhalt zahlen?
Hallo
Ich lebe getrennt.
Meine Exfrau ist seit vielen Jahren wieder neu verheiratet.
Ich zahle seit ca 18 Jahren Unterhalt.
Mein Sohn wird im März 2021 18j und beginnt ab August seine Ausbildung.
Er bekommt eine Ausbildungsvergütung von rund 800 Euro
Ich weiß das wir als Elternteile ab dem 18ten Lebensjahr unterhaltspflichtig sind.
Auch das 90 Euro abgezogen werden von der Ausbildungsvergütung ab August.
Mein Sohn wohnt bei meiner Exfrau und ihrem Mann.
Sie arbeitet nicht. Er ja.
Sie bekommt das Kindergeld.
Nun meine Frage.
Was wird Ihreseits vom Kindesunterhalt angerechnet. Wird der Verdienst ihres Ehemanns mit eingerechnet? Weil Sie! ja keine eigenen Einkünft hat.
Hallo, meine 18 jährige Tochter hat nach dem Realschulabschluss ein Fernstudium zur Ernährungsberaterin absolviert. Dieses ist nun abgeschlossen. Zählt das als Erstausbildung? Sie geht jetzt Vollzeit in einem Restaurant arbeiten. Muss ich weiterhin Unterhalt zahlen?
Meine Tochter ist 19 ,hat eine Lehre als Medizinische Fachangestellte gemacht aber keinen Abschluss. Nun fängt sie eine neue Lehre als Industrie Kauffrau an. Sie hat jetzt in Juli mit der Lehre aufgehört und fängt in Augut an. Der Vater hat immer Unterhalt gezahlt. Musser er weiter bezahlen???? Sie bekommen Ausbildungsvergüdung und 229 Kindergeld und Wohnt bei mir. Wird das reingerechnet????
Guten Tag, wir zahlen Unterhalt, das Kind wird bald 18. Jahre. Es befindet sich derzeit in der Ausbildung zum Sozialassistent …dauer 2 Jahre ohne Vergütung. Diese ist anerkannt und miss mit einer Prüfung abgelegt werden…man könnte mit dieser also also auch beruflich Arbeiten gehen. Das Kind möchte nach den 2 Jahren eine Folge Ausbildung im Anschluss von 3 Jahren als Erzieher absolvieren. Muss man für die Folge Jahre auch Unterhalt zahlen. Kennt sich da jemand aus. Oder zählt da das Gesetz, dass man nur in der 1. Ausbildung zahlen muss. Hat jemand Erfahrung mit dem Berufzweig. Vielen Dank
Ich zahle für meine bald 19 Jährige Tochter 600,-mtl. Unterhalt -Unterstützung Studium,
meine Exfrau 300,-EUR weil sie anscheinend weniger verdient als ich.
Kann ich das irgendwie kontrollieren ob das passt?
Zusätzlich zahle ich 425,-mtl. für meinen 16 jährigen Sohn der netto 590,-mtl. vom Fussball verdient. Jetzt möchte meine Exfrau daß ich noch mehr bezahle weil mein Brutto höher ist als sie dachte. Nach ihren Berechnung sollte ich jetzt 503,50 mtl. bezahlen allerdings hat sie den Verdienst von meinem Sohn nicht dagegen gerechnet.
Kann man das gegenrechnen und wieviel sollte ich bezahlen?
Viele Grüße Bobi
Hallo,
Ich habe eine Frage. Mein Lebensgefährte soll jetzt für seine 30ig Jährige Tochter Unterhalt bezahlen zu der er keinen Kontakt hat. Sie macht jetzt anscheinend eine AAusbildung in Deutschland. Muss er wirklich mit diesem Alter noch Unterhalt bezahlen?
Liebe Grüße Brigitte
Meine Tochter ist jetzt 17 und hat vorheriges Jahr die Schule mit dem Realschulabschluss beendet. Leider hat sie trotz Bemühung noch keinen Ausbildungsplätze gefunden und viele absagen bekommen.
Ihr Vater hat bisher Unterhalt bezahlt und plötzlich eingestellt und die Bewerbungsunterlagen verlangt. Darf er einfach so den Unterhalt einstellen ohne irgendwas anzukündigen?
Liebe Grüße Katrin