Scheidung mit Schulden – Das große Streitthema

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 11. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Header Schulden bei Scheidung

Müssen die Eheleute im Falle einer Scheidung alle Schulden teilen? Nein. Ähnlich wie bei der Aufteilung des gemeinsamen Hausrats werden nach einer Trennung und anschließenden Scheidung nur gemeinsame Schulden einbezogen. Dies gilt gleichermaßen nur für während der Ehe entstandene Schulden. Hierzu bedarf es jedoch zuerst einmal einer Aufschlüsselung, wie gemeinsame Schulden nach einer Trennung definiert sind.

Das Wichtigste in Kürze: Schulden

  • Das Gericht unterscheidet zwischen gemeinsamen Schulden und Einzelschulden.
  • Bei der Scheidung ist dieser Unterschied wichtig für die Gütertrennung.
  • Alleinige Schulden können dem Ex-Partner nicht angelastet werden.

Was geschieht mit den Schulden bei einer Scheidung?

Scheidung – und Schulden aus der gemeinsamen Ehe?

Im Familienrecht wird eine Unterscheidung getroffen zwischen Schulden, die beide Eheleute eingegangen sind und alleinigen Schulden eines Ehepartners. Die Bestimmung gemeinsamer Verbindlichkeiten ist im Grunde recht leicht.

Nur gemeinsame Schulden werden bei einer Trennung und anschließenden Scheidung zwischen den Parteien aufgeteilt.
Nur gemeinsame Schulden werden bei einer Trennung und anschließenden Scheidung zwischen den Parteien aufgeteilt.

Als gemeinsame Schulden können bei Trennung generell jene veranlagt werden, für die beide Ehegatten sich – während der Ehezeit – gegenüber dem Gläubiger mittels Unterschrift als Schuldner auswiesen. Dies gilt jedoch immer nur dann, wenn beide Partner den Vertrag unterzeichneten.

Hierzu gehören insbesondere auch bei einer Bank gemeinsam unterzeichnete Kreditverträge für gemeinsame Anschaffungen – zum Beispiel dem Kauf von einem Auto, den gemeinsamen Hausbau oder aber gemeinsame Ratenkaufverträge etwa für Unterhaltungselektronik.

Während der Ehezeit gemachte Schulden sind nicht automatisch gemeinsame Schulden.

Mietschulden sind in der Regel als gemeinsame Verpflichtung erfasst, sofern der Mietvertrag von beiden Ehegatten unterzeichnet wurde. Ausschlaggebend ist damit die Beurkundung: Nur, wenn beide Eheleute den Kredit-, Mietvertrag oder Ähnliches unterzeichnet haben, sind sie zu gleichen Teilen Schuldner. Auch Schulden auf einem Gemeinschaftskonto der Eheleute werden als gemeinsame Verbindlichkeit aufgefasst.

Hieraus lässt sich schließen, dass alle Schulden aus Kredit-, Ratenverträgen u.a., die nur von einem Partner unterschrieben worden sind, auch nur die Schulden derjenigen Partei sind.

Ausnahmen

Es gibt jedoch auch Verträge, bei denen beide Ehegatten als Vertragspartner angesehen werden, obwohl nur einer den Vertrag unterzeichnet hat. Hierzu zählen etwa Festnetzvertrag, Hausratsversicherung und Stromvertrag. Da diese Vertragsabschlüsse laut Paragraph 1357 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) der Abdeckung des alltäglichen Lebensbedarfs dienen, wird eine gemeinsame Verbindlichkeit der Eheleute angenommen. Beide Ehegatten üben während der Ehe die sogenannte Schlüsselgewalt aus.

Wie werden gemeinsame Schulden bei einer Scheidung aufgeteilt?

Schulden und Scheidung? Allein abgeschlossene Kreditverträge werden in der Regel nicht geteilt.
Schulden und Scheidung? Allein abgeschlossene Kreditverträge werden in der Regel nicht geteilt.

Sind die Eheleute während der Ehezeit gemeinsame Verbindlichkeiten eingegangen, wird in der Regel ein Ausgleich bei der Schuldentilgung angestrebt. Das bedeutet, dass beide Parteien die Schulden jeweils zur Hälfte tragen. Auszugehen ist jedoch von dem Güterstand einer Zugewinngemeinschaft (Zugewinnausgleich).

Der Gläubiger kann wählen, von welchem der beiden Vertragspartner er die Tilgung verlangt. In der Regel bietet sich während der Ehe die Tilgung über ein Gemeinschaftskonto an.

Wird mit der Trennung die Abzahlung der gemeinsamen Schulden nur von einem Partner geleistet, kann dieser vom anderen eine Ausgleichszahlung verlangen, die den jeweils hälftigen Ratenbetrag umfasst. Bei einer monatlichen Rate vom 300 Euro Kredittilgung kann vom anderen somit ein Ersatz verlangt werden.

Ausnahmen bei der hälftigen Ausgleichszahlung

Eine Pflicht, Ausgleichszahlungen für die alleinige Leistungen der gemeinsamen Schulden ist in folgenden Fällen nicht gegeben:

  • bei gemeinsamer Haushaltsführung: Leben die Eheleute noch nicht in getrennten Haushalten, kann die Ausgleichszahlung nicht verlangt werden. Angenommen wird hier, dass beide Eheleute nach wie vor einen Beitrag zur gemeinsamen – wenn auch nicht mehr ehelichen – Lebensführung leisten, der nicht aufgerechnet werden kann.
  • im Innenverhältnis bei Alleinnutzung: Nutzt A zum Beispiel ein Auto, für den ein gemeinsamer Kreditvertrag abgeschlossen wurde, ausschließlich allein, kann von B keine Ausgleichszahlung verlangt werden. Anders verhält es sich mit den Kreditraten selbst. Im Außenverhältnis zu den Gläubigern gilt, dass diese auch B in die Pflicht nehmen können, sollte A die Raten nicht bedienen.
  • Unterhalt: Wurden die Schulden bereits bei der Berechnung des Trennungsunterhalts, den A an B leistet, berücksichtigt, darf nicht noch zusätzlich eine Ausgleichszahlung von A verlangt werden.

Was geschieht mit den alleinigen Schulden des Ehegatten?

Hat ein Ehepartner während der Ehezeit einen Kreditvertrag abgeschlossen und allein unterzeichnet, ist er gegenüber dem Gläubiger auch alleiniger Schuldner. Ist der Ehepartner nicht in der Lage, seine Schulden eigenständig zu tilgen, ist der andere Ehegatte nicht verpflichtet, die Tilgung zu übernehmen. Die Gläubiger dürfen damit nicht den Ehepartner ihres Schuldners in die Pflicht nehmen.

Gibt es eine Haftung für die Schulden des Ehegatten? Sie haften grundsätzlich nicht für die alleinigen Schulden Ihres Ehepartners. Dabei ist es unerheblich, ob die Gütertrennung vereinbart wurde.

Aber Vorsicht: Tritt z. B. der Ehemann in einem Vertrag, den die Ehefrau allein unterzeichnet hat, als Bürge auf oder hat er eine Sicherheit gegeben, kann er von den Banken in Haftung genommen werden. Allerdings kann der Ehemann von seiner Frau die Befreiung von der Bürgschaft bzw. Sicherheit verlangen. Er ist nicht verpflichtet, über die Ehezeit hinaus als Bürge aufzutreten.

Beteiligung an den alleinigen Schulden des Ehegatten

Eine Beteiligung des Ehepartners kann vom Alleinschuldner nicht verlangt werden. Wie in den meisten Fällen finden sich auch hier wieder Ausnahmen.

Werden die Schulden einer Partei aufgenommen, die einem gemeinsamen überehelichen Zweck zu dienen (etwa für ein gemeinsames Geschäft), kann ab der Trennung eine Beteiligung an der Tilgung der Verbindlichkeit auch von dem anderen Ehepartner veranlagt sein.

Scheidung – und noch Schulden fürs Haus?

Ist bei einer Scheidung das Haus mit Schulden belastet, etwa durch Darlehensverträge, entbrennt nicht selten ein Streit. Wem gehört das Haus? Wer muss dafür bezahlen? Wer muss den Kredit bedienen?

Scheidung: Schulden fürs Haus können auch nur von einem getragen werden.
Scheidung: Schulden fürs Haus können auch nur von einem getragen werden.

Über die Eigentumsverhältnisse eines Hauses und/oder Grundstücks klärt der Auszug aus dem Grundbuch auf.

Befindet sich die Immobilie alleinig im Eigentum von A, kann von B keine Beteiligung an den Hauskreditraten verlangt werden. Bleiben jedoch beide Eheleute weiter in dem Haus wohnen, darf A eine Mietzahlung von B fordern.

Aber: Sind beide Ehegatten Hauseigentümer, muss die Tilgung eines Bankdarlehens für das Haus auch dann von beiden getragen werden, wenn nur ein Ehepartner den Vertrag unterzeichnet hat.

Anrechnung auf den Trennungsunterhalt: Eheprägende Schulden – gemeinsame bzw. einvernehmlich tolerierte Verbindlichkeiten – können beim Unterhalt angerechnet werden. Erklärt sich A zum Beispiel bereit, den gemeinsamen Kredit mit monatlichen Raten von 300 Euro allein abzuzahlen – können diese Zahlungsverpflichtungen vor der Unterhaltsberechnung zur Ermittlung des Einkommens herangezogen und vom Nettoverdienst abgezogen werden. So wird A in aller Regel einen geringeren Unterhalt an B zahlen müssen.

Benötigen Sie Hilfe, die Schulden nach einer Scheidung abzuzahlen, kann Ihnen auch eine Schuldnerberatung helfen. Wie genau erfahren Sie auf dem Portal schuldnerberatung.de.

Über den Autor

Avatar-Foto
Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (92 Bewertungen, Durchschnitt: 3,99 von 5)
Scheidung mit Schulden – Das große Streitthema
Loading...

Kommentare

  • Ralf sagt:

    Hallo, ich bin zurzeit mit meinem Hauskredit zu 300.000,-€ verschuldet und möchte demnächst heiraten. Es handelt sich um ein 2 Familienhaus, wo ich selbst drin wohne und noch monatliche Miete in Höhe von 1.000,-€ bekomme. Meine Frage ist jetzt.
    a) Was passiert bei einer Scheidung, wo ich noch Hauskreditschulden bei der Bank habe?
    b) und was passiert bei einer Scheidung zu einem Zeitpunkt, wo das Haus von mir abgezahlt ist?

    Zu a) ich habe ja in der Ehezeit meine Schuld bei der Bank durch die Mieteinnahmen und durch Eigenleistungen stark gemindert. Wie wird das gewertet?

    Gruß

    Ralf

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ralf,

      der Abbau von Schulden in der Ehezeit geht zugleich auch in aller Regel mit einem Zugewinn einher. Sofern eine Zugewinngemeinschaft besteht und eine Scheidung erfolgen soll, kann sich ein Anspruch auf Zugewinnausgleich ergeben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Beate sagt:

    Ausgangssituation Eheschließung 2012 und Kauf eines Hauses, beide Kreditnehmer. Grundbucheintrag 20% ich, 80% mein Mann.
    Tilgung übernahm er alleine. Es existiert ein Ehevertrag indem ich auf Zugewinn, nachehelichen Unterhalt sowie auf Versorgungsausgleich verzichtete. Wir hatten immer getrennte Konten. Ich kam auf für Haushalt, Einkäufe, Telefon, einen Teil der Versicherungen und kümmerte mich in Teilzeit arbeitend (Steuerklasse 5) die Erziehung seiner Tochter. Dafür zahlte er mir monatlich 600 € Ausgleich. Nun Trennung im April. Bin im August ausgezogen. Er wohnt alleine in der Immobilie. Er zahlt Trennungsunterhalt an mich, jedoch nicht in der geforderten Höhe. Es ist beabsichtigt, dass er mir meinen Hausanteil auszahlt und dann alleiniger Schuldner u Hausbesitzer ist.
    Frage: Muss ich mich seit meinem Auszug und bis zur Auszahlung meines Hausanteils an der Kredittilgung beteiligen? Kann ich diese monatlichen Zahlungen meinem Einkommen anrechnen (bereinigtes Nettoeinkommen) und wird somit der Trennungsunterhalt an mich höher. Logische Folge: auch er kann die Tilgungsleistung seinem Einkommen zur Berechnung des TU mindernd geltend machen. Richtig?

  • Ute sagt:

    Seit 1,5 Monaten Leben wir im trennungsjahr.wir habe 2 Kinder ( 14 & 17 ).gemeinsam haben wir in der Ehe ein altes Haus gekauft und ein neues Haus gebaut. Aktuell haben wir noch eine Reitschule von 58 tsd € zu tilgen. Wir wollen ins gütlich einigen und den Besitz erhalten, weiteres wie Unterhaltszahlungen ,rentenansprüche usw. Steht zur Klärung im nåchsten medioatoremgespräch an. Nun teilt er mir mit , dass er sofort e. eigenes Konto eröffnen wird ,für seine Gelder Lohn, gesetzl. BU Rente und private BU Rente und versuchen wird , seine Versicherungen dann dort abbuchen zu lassen…..mir will er Monatlich 1200 € abzahlen, ohne , wie besprochen vorher gemeinsam zum Anwalt zu gehen, um eben diese Dinge zu besprechen und regeln. Darf er das? Wir haben eine Monat. Kreditkarte von 1300.- €, Nebenkosten etc. Kommen hinzu, zudem 640.- € Internatskosten.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ute,

      im Rahmen des Trennungsjahres sollte grundsätzlich auch eine wirtschaftliche Trennung erfolgen. Es sollte jedoch sichergestellt werden, dass offene gemeinsame Schulden sicher getilgt werden können. Die Beauftragung eines gemeinsamen Anwalts ist aufgrund möglicher Interessenskonflikte in aller Regel nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich über Ihre Rechte und Pflichten im Zuge der Scheidung in Kenntnis setzen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Elke sagt:

    Hallo, eine Frage ans Team.

    ich lebe in Scheidung, meinem Ex und mir gehören zwei Wohnungen, Wohnung A Wert 380.000 € bei 190 m² ist abbezahlt, Wohnung B Wert bei 133 m² 200.000 €, auf der aber noch eine Restschuld von 110.000 € liegt.

    Ich möchte Wohnung B übernehmen. Wie teilen wir die Werte auf? Wie viel bekommt mein Ex aus beiden Erlösen, was bleibt für mich übrig?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Elke,

      bitte wenden Sie sich für einen Rechtsberatung an einen Anwalt, wir dürfen an dieser Stelle nicht rechtsberatend tätig werden.

      In der Regel besteht bei gemeinsamen Immobilien ein Anspruch entsprechend der Eigentumsanteile gemäß Grundbuch. Existiert zudem ein Kredit, bei dem beide Ehegatten als Gesamtschuldner auftreten, kann auch dieser hälftig berücksichtigt werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Liz sagt:

    Wenn bei der Scheidung,der Mann das Haus übernehmen will, wieviel musste er an die bald ex-Frau bezahlen? Die hälfte des gesamtes Preises oder nur was die ex-Frau als eingenkapital in das Haus inverstiert hat? Kredit,Grundbucheintrag -alles wurde 50-50 geteilt.LG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Liz,

      ein Anspruch auf Auszahlung ergibt sich in der Regel aus dem Miteigentumsverhältnis gemäß Grundbuch. Gemeinsame Verbindlichkeiten finden dabei ebenso regelmäßig Betrachtung. Wenden Sie sich für eine rechtlich verbindliche Einschätzung Ihres Falles bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Daniel sagt:

    Hallo,
    ich hab mal eine Frage. Und zwar geht es darum, dass ich mir, mit meiner Frau während unserer Ehe ein nicht spezifizierten Kredit aufgenommen haben (beide Parteien haben den Vertrag unterzeichnet, ich als Hauptkreditnehmer und meine Frau als Bürge) . Von dem Geld haben wir uns ein Urlaub gegönnt und auch ein Auto gekauft, was auf mich läuft. Bis vor kurzem hatte meine Frau auch den Kredit zum teil mitbezahlt. Nun hat sie sich von mir getrennt, und ich musste ausziehen. Jetzt zahle ich den Kredit alleine, was zur Folge hat, dass ich mir keine richtige Wohnung z.B. holen kann (ist alles erst 2 Monate her). Das Auto haben wir damals beide verwendet. Soll ich jetzt das Auto verkaufen und davon einen Teil vom Kredit tilgen und der Rest wird dan zu 50/50 aufgeteilt oder muss ich für alles aufkommen.
    Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Daniel,

      ein Bürge wird in der Regel erst dann in Haftung genommen, wenn der Vertragnehmer die Tilgung nicht sachgemäß bedient, er steht in der Regel nicht in einem gesamtschuldnerischen Verhältnis zum Kreditgeber. Bitte wenden Sie sich an die Bank oder einen Anwalt. Dieser kann auch klären, wie die Aufteilung der Kosten ggf. gestaltet werden kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Martin sagt:

    SCHEIDUNG. Die aus der Ehe entstanden Verbindlichkeiten, die aus meiner beruflichen Position von mir über Kreditkarten usw. erfolgt sind , sind wie zu teilen? Ich Angestelter sie Sebständig. Keine difinierbaren Käufe.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Martin,

      die Alleinschulden eines Ehegatten können in der Regel nicht dem anderen zur Last gelegt werden. In einer Zugewinngemeinschaft oder bei bestehender Gütertrennung bleiben alleinige Schulden auch solche. Ggf. kann bei ehebedingten Schulden eine Teilung erfolgen. Wenden Sie sich für eine Bewertung bitte an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Walter sagt:

    Hallo
    Es geht sich um Zugewinnausgleich.
    Wir haben ein Haus, beide sind im Grundbuch eingetragen.
    Das Haus hat einen Wert von 300000 Euro, wobei noch 100000 Euro Schulden sind.
    Da ich den Kredit alleine abbezahle, wird doch bei der Zugewinnausgleichsberechnung der gesamte Kredit bei mir angerechnet, oder ?

    Viele Grüße und Danke für die Antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Walter,

      Kreditlasten finden beim Zugewinnausgleich in der Regel Anrechnung auf den Zugewinn des Darlehensnehmers.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Joachim sagt:

    Hallo wir haben vor 9Jahren eine Immobilie gekauft für den Kredit haben wir beide Unterschrieben. Die Raten bezahle nur ich, es sind jetzt noch ca.200.000€ Restschulden offen, bei der Trennung behält jeder ein Kind (sie 14 und er 12 bei mir). Nettolohn ich 2700€ und sie 1200€. Schulden haben wir ja gemeinsam gemacht also 50/50. Wenn ich das Haus behalten möchte muß ich sie dann Auszahlen wenn ja wie rechnet man das? Was bis jetzt abgezahlt wurde? Ob sie Unterhalt berechtigt ist????
    Gruß Joachim

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Joachim,

      die Anspruchshöhe richtet sich bei Immobilien häufig nach dem aktuellen Zeitwert einer Immobilie und dem Miteigentumsverhältnis gemäß Grundbucheintrag. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich bezüglich der Vermögensteilung bei Scheidung umfassend beraten und Ihren Einzelfall genauer unter die Lupe nehmen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • René H. sagt:

    Hallo.
    Ich bin seit 2012 von meiner Exfrau geschieden. Wir haben in unserer Ehe einen gemeinsamen Kredit zur Umschuldung zweier Kredite auf einen Kredit GEMEINSAM unterschrieben. Dieser ist, weil meine Ex ( als 1ter Kreditnehmer ) einige Raten nicht bezahlen konnte weil wir beide in den ALG II-Bezug gekommen sind, 2010 an das Bankeigene Inkassounternehmen übergegangen. ( Ich selber leiste ebenfalls seit der Inkassoübernahme Ratenzahlung ). Jetzt habe ich erfahren das meine Ex immer noch im Bezug von ALG II ist. Sie bezahlt zwar eine ganz kleine Rate, aber die Inkasso verlangt nun von mir auf Grund eines z.Z. höheren Einkommens welches aus Zuschlägen resultiert ( Zeitarbeit mit Kunden- bzw Branchenzuschlägen die jeden Tag wegfallen können ) eine weitaus höhere Rate bzw droht mit Pfändungsmaßnahmen. Kann die Inkasso diese Ratenerhöhung OHNE MEINE UNTERSCHRIFT von mir verlangen und bei “ Nichteinhaltung “ die Pfändung einleiten ?! Ich hatte der Inkasso eine Teilung des Restkredites vorgeschlagen, aber diese hat mit der Begründung des “ Gesamtschuldnerisch seins “ ABGELEHNT !!
    Mit freundlichen Grüßen und Danke schön für die Antwort,

    René

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo René,

      Gesamtschuldner haften stets für die volle Kredithöhe. Die Gläubiger können selbst bestimmen, von wem sie die Forderungen verlangen (in der Regel von den solventen Schuldnern). Eine Anpassung der Ratenhöhe ist zudem durch Einkommensveränderung ebenfalls möglich. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt in Ihrem Fall prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sim sagt:

    Hallo,
    bei mir bestehen Nachforderungen aus der gemeinsamen Stromrechnung (Schulden aus den Ehe-Jahren, mittlerweile bin ich geschieden).
    Ich habe die Hälfte der Gesamt-Forderungen beglichen. Mein Ex-Mann anscheinend nicht, so dass jetzt wieder Forderungen an mich und ihn gerichtet sind.
    In §420 BGB ist wie folgt geregelt:
    Schulden mehrere eine teilbare Leistung oder haben mehrere eine teilbare Leistung zu fordern, so ist im Zweifel jeder Schuldner nur zu einem gleichen Anteil verpflichtet, jeder Gläubiger nur zu einem gleichen Anteil berechtigt.
    In §421 BGB ist wie folgt geregelt:
    Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.
    Welcher Paragraph zieht, sprich ist eine nicht beglichene Stromrechnung eine teilbare Leistung?

    Vielen Dank schon mal im Voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sim,

      ausschlaggebend ist in der Regel das vorangegangene Mietverhältnis. Waren beide Ehegatten Hauptmieter und zugleich für die Nebenkosten verantwortlich, kann ein Gesamtschuldverhältnis bestehen. Im Innenverhältnis kann die Teilung der Kosten dennoch vorgenommen werden. Wenden Sie sich zur Klärung bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • S. sagt:

    Hallo,
    Mein Mann und ich haben VOR unserer Ehe ein Haus gekauft, Kreditvertrag haben wir beide unterschrieben, wir stehen beide im Grundbuch. Dann haben wir geheiratet. Vor einem Monat dann die Trennung und nun will/muss ich ausziehen und mit unserem Sohn in eine Mietswohnung ziehen, mein (Noch-)Mann nutzt dann das Haus 100% alleine. Raten zur Kredittilgung gehen von seinem Konto ab, ich zahle aber meinen Anteil (~40%) auf sein Konto.
    Welche Unterhaltszahlungen kommen auf ihn dann zu?
    Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ausgleich fuer die Alleinnutzung des Hauses?
    Muss ich generell meinen Anteil weiter an ihn zahlen oder kann ich den Dauerauftrag kündigen und das Geld für die auf mich zukommende Miete nutzen?
    Danke im Voraus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      im Zuge einer Scheidung können je nach Einzelfall unterschiedliche Unterhaltsansprüche sowie Ausgleichsansprüche entstehen. Wie mit dem gemeinsamen Kredit verfahren wird, ist in der Regel Sache der Eheleute. Diese können sich diesbezüglich einvernehmlich einigen und die Zahlungen auf Unterhaltsansprüche anrechnen. Wenden Sie sich für eine dezidierte Einschätzung Ihres Einzelfalles bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Beatrix sagt:

    habe eine Frage, bin seid 2013 getrennt von meinen Mann und seid 2014 geschieden. hatten in der Ehe zwei Kredite aufgenommen, wo wir beide drin stehen. Er ist 2012 in die Privatinsolvenz gegangen und somit sind beide Kredite auf mich über gegangen. Er steht aber noch mit drin, wenn Briefe kommen. Haben dann 2013 eine Vereinbarung gemacht ( schriftlich) das er sich bis zum Ende der Kredite mit beteiligt, zweimal hat er mir seinen Anteil auf mein Konto überwiesen und danach immer in bar gegeben. Nun meine Frage, habe ich eine Chance in zu verklagen um an mein Geld zu kommen, ist die schriftliche Vereinbarung von 2013 Rechtskräftig??? mit frdl. Gruß B.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Beatrix,

      um Vereinbarungen rechtsiwrksam zu gestalten, bedarf es in der Regel der notariellen Beglaubigung. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit Sie Ihren Ex-Mann in Haftung nehmen können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • K. sagt:

    Hallo.
    Ich hätte folgende Frage.
    Welche Schulden werden geteilt?

    Kreditvertrag in der Ehe (beide unterschrieben)
    Kredit für Wohnung ( in der Ehe und beide unterschrieben)
    Kredit ( in der Ehe und eine Person unterschrieben aber es diente zum Dispo Ausgleich der gemacht wurde, für gemeinsame Urlaube)

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      haben beide Ehegatten einen Kreditvertrag unterzeichnet, so treten sie gemeinsam als Gesamtschuldner auf und haften jeweils für die volle Kreditsumme. Hier ist eine Teilung oder Verrechnung denkbar. Hat nur ein Ehegatte den Kreditvertrag unterzeichnet, so handelt es sich dabei oftmals um alleinige Schulden, die nicht automatisch geteilt werden müssen.

      Wichtig ist bei der Betrachtung der Schulden jedoch auch der bestehende Güterstand. Bei Gütergemeinschaft etwa gehen zahlreiche Alleinschulden in dem Gesamtgut der Ehegatten auf.

      Wenden Sie sich zur Klärung Ihres Einzelfalls bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • J.M. sagt:

    Hallo,

    wir stehen mit meiner Frau kurz vor der trennung.
    Im Grundbuch bin ich alleine eingetragen und den Kreditvertrag habe ich auch alleine Unterschrieben.
    Hat meine Frau bei trennung oder Scheidung anspruch auf das Haus?

    Danke und Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      eine Immobilie kann grundsätzlich auch Berücksichtigung im Zugewinnausgleich finden. Auch, wenn der Ehegatte erheblich an dem Erhalt des Hauses mitwirkte, können Ansprüche im Einzelfall bestehen. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um die Sachlage in Ihrem Fall genau analysieren zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Agnes sagt:

    Hallo,
    meine Eltern haben vor ca. 17 Jahren eine Wohnung gekauft voll finanziert haben immer noch Schulden und sind aber jetzt geschieden. Meine Mama möchte die Wohnung verkaufen aber er nicht. Gibt es eine Möglichkeit das sie aus dem ganzen raus kommt?
    Vielen Dank schon mal im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Agnes,

      ein Ehegatte kann ggf. auch die Teilungsversteigerung seines Immobilienanteils anstreben oder u. U. sogar den Verkauf. Dem anderen Miteigentümer steht dabei das Vorkaufsrecht zu. Raten Sie Ihrer Mutter zum Besuch bei einem Anwalt, um den Sachverhalt und denkbare Lösungsansätze prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • B. sagt:

    Hallo, wir sind aktuell dabei ein Haus zukaufen.
    Mein Mann wird das Grundstück alleine mit seinem Eigenkapital zahlen. Daher wollen wir ihn im Grundbuch mit 2/3 und mich mit 1/3 eintragen lassen. Das entspricht in etwa dem, was jeder, nach Abzahlung des Kredites in das Haus gesteckt hat.
    Die Frage wäre nun, wie würde es sich im Falle einer Scheidung verhalten?
    Wären hier dann die eingetragenen Anteile aus dem Grundbuch relevant? Oder würde es einfach über den Zugewinnsusgleich geregelt werden?
    Und wie würde es sich verhalten, wenn der Kredit noch nicht abzahlt wäre. Müssten wir die restlichen Schulden dann 50:50 tilgen? Oder würden hier dann auch die Eigentumsverteilung aus dem Grundbuch greifen? Also ich müsste 30% der restlichen Schulden decken und mein Mann 70%
    Den Kredit würden wir beide unterschreiben.
    Vielen Dank.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      über die Ansprüche entscheiden in der Regel die Eigentumsverhältnisse, die im Grundbuch angegeben sind. Hier kann ein Anspruch auf Auszahlung der Teilhabe bestehen. Eine Immobilie kann aber grundsätzlich auch im Zugewinnausgleich Berücksichtigung finden, dabei würde der jeweilige Eigentumsanteil dem jeweiligen Ehegatten als Zugewinn zugerechnet werden.

      Ausschlaggebend für die Kredittilgung ist der Kreditvertrag. Sind beide Ehegatten Gesamtschuldner (haben also beide unterschrieben), so haftet jeder auch für die Gesamtsumme (also zu 100 Prozent) gegenüber der Bank. Die Ehegatten können sich jedoch im Innenverhältnis über die genaue Verteilung der Abzahlung einigen.

      Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um zu prüfen, welche Regelungen auch im Hinblick auf eine mögliche Scheidung berücksichtigt werden sollten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Kai sagt:

    Hallo,
    ich bin seit August 2010 verheiratet. Nun leben wir bereits seit einigen Monaten getrennt und Ende diesen Jahres steht die Scheidung an.
    Ich habe während unserer Ehe im Februar 2014 eine private berufliche Weiterbildung begonnen und die im Februar 2017 erfolgreich abgeschlossen.

    Zur Finanzierung habe ich zu Beginn der Weiterbildung einen Förderkredit bei der KfW-Bank abgeschlossen.
    Diesen muss ich erst in 2019 zurück bezahlen.

    Wie verhält es sich nun mit diesen Kreditschulden?
    Ich habe den Vertrag alleine unterzeichnet aber die berufliche Weiterbildung diente ja nun mal dem Zweck der Einkommenssicherung für mich und dementsprechend unserer Familie.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kai,

      die Schulden können regelmäßig beim Zugewinnausgleich Berücksichtigung finden. Alleinige Schulden können in aller Regel nicht auf den anderen Ehegatten verteilt werden. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um zu prüfen, inwieweit die Schulden im Zuge der Scheidung Anrechnung finden können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Gaby sagt:

    Hallo ,
    ich habe eine Frage bezüglich des Zugewinnausgleichs.Ich lebe seit November 2016
    von meinem Mann getrennt,die Scheidung wird direkt nach dem Trennungsjahr folgen.Unser gemeinsames Haus musste verkauft werden,da mein Mann
    sehr hohe Schulden in der Firma gemacht hatte,von denen ich nicht gewusst habe,
    Er sagt ,das er diese Schulden gemacht habe,um das Haus zu bauen.Zusätzlich hatten wir sehr hohe Kreditverträge bei der Bank.Ich habe in den Jahren
    der Ehe immer einen Minijob gehabt.Mein Mann ist jetzt in Rente und das Geld wurde schlagartig von seinem Chef zurückverlangt.Wir waren beide Eigentümer desHauses und es ist vom Erlös eine gute Summe übrig geblieben,von der jeder die Hälfte bekommen hat.Er hat mit seiner Anteil die Schulden in der Firma getilgt,auch die Darlehnsverträge bei der Bank sind erledigt.
    Nun will er beim Zugewinnausgleich ,die hälfte der gezahlten Schulden wieder von mir zurückverlangen,obwohl ich von diesen nichts gewusst,geschweige denn irgend etwas unterschrieben habe.Meine Frage ist ,ob er das kann ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gaby,

      da Sie in einer Zugewinngemeinschaft leben, werden diese Schulen wohl im Zugewinnausgleich berücksichtigt. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihr Recht prüfen kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Marion D. sagt:

    Hallo…. ich habe mal eine Frage…. darf mein getrennt lebender Ehemann Anschaffungen aus einem gemeinsamen Kredit ( er ist 1. Kreditnehmer, ich 2. Kreditnehmer) vor der Scheidung verkaufen ( Motorrad)…, und steht mir aus dem Erlös des Fahtzeuges ein Anteil zu?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marion,

      gemeinsames Vermögen kann u. a. bei der Hausratsteilung oder auch im Zugewinnausgleich Berücksichtigung finden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, welche Ansprüche Sie auf den Verkaufserlös erheben können.

      Ihr Scheidung.org-Team

    Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder