Scheidung mit Schulden – Das große Streitthema

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Header Schulden bei Scheidung

Müssen die Eheleute im Falle einer Scheidung alle Schulden teilen? Nein. Ähnlich wie bei der Aufteilung des gemeinsamen Hausrats werden nach einer Trennung und anschließenden Scheidung nur gemeinsame Schulden einbezogen. Dies gilt gleichermaßen nur für während der Ehe entstandene Schulden. Hierzu bedarf es jedoch zuerst einmal einer Aufschlüsselung, wie gemeinsame Schulden nach einer Trennung definiert sind.

Das Wichtigste in Kürze: Schulden

  • Das Gericht unterscheidet zwischen gemeinsamen Schulden und Einzelschulden.
  • Bei der Scheidung ist dieser Unterschied wichtig für die Gütertrennung.
  • Alleinige Schulden können dem Ex-Partner nicht angelastet werden.

Was geschieht mit den Schulden bei einer Scheidung?

Scheidung – und Schulden aus der gemeinsamen Ehe?

Im Familienrecht wird eine Unterscheidung getroffen zwischen Schulden, die beide Eheleute eingegangen sind und alleinigen Schulden eines Ehepartners. Die Bestimmung gemeinsamer Verbindlichkeiten ist im Grunde recht leicht.

Nur gemeinsame Schulden werden bei einer Trennung und anschließenden Scheidung zwischen den Parteien aufgeteilt.
Nur gemeinsame Schulden werden bei einer Trennung und anschließenden Scheidung zwischen den Parteien aufgeteilt.

Als gemeinsame Schulden können bei Trennung generell jene veranlagt werden, für die beide Ehegatten sich – während der Ehezeit – gegenüber dem Gläubiger mittels Unterschrift als Schuldner auswiesen. Dies gilt jedoch immer nur dann, wenn beide Partner den Vertrag unterzeichneten.

Hierzu gehören insbesondere auch bei einer Bank gemeinsam unterzeichnete Kreditverträge für gemeinsame Anschaffungen – zum Beispiel dem Kauf von einem Auto, den gemeinsamen Hausbau oder aber gemeinsame Ratenkaufverträge etwa für Unterhaltungselektronik.

Während der Ehezeit gemachte Schulden sind nicht automatisch gemeinsame Schulden.

Mietschulden sind in der Regel als gemeinsame Verpflichtung erfasst, sofern der Mietvertrag von beiden Ehegatten unterzeichnet wurde. Ausschlaggebend ist damit die Beurkundung: Nur, wenn beide Eheleute den Kredit-, Mietvertrag oder Ähnliches unterzeichnet haben, sind sie zu gleichen Teilen Schuldner. Auch Schulden auf einem Gemeinschaftskonto der Eheleute werden als gemeinsame Verbindlichkeit aufgefasst.

Hieraus lässt sich schließen, dass alle Schulden aus Kredit-, Ratenverträgen u.a., die nur von einem Partner unterschrieben worden sind, auch nur die Schulden derjenigen Partei sind.

Ausnahmen

Es gibt jedoch auch Verträge, bei denen beide Ehegatten als Vertragspartner angesehen werden, obwohl nur einer den Vertrag unterzeichnet hat. Hierzu zählen etwa Festnetzvertrag, Hausratsversicherung und Stromvertrag. Da diese Vertragsabschlüsse laut Paragraph 1357 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) der Abdeckung des alltäglichen Lebensbedarfs dienen, wird eine gemeinsame Verbindlichkeit der Eheleute angenommen. Beide Ehegatten üben während der Ehe die sogenannte Schlüsselgewalt aus.

Wie werden gemeinsame Schulden bei einer Scheidung aufgeteilt?

Schulden und Scheidung? Allein abgeschlossene Kreditverträge werden in der Regel nicht geteilt.
Schulden und Scheidung? Allein abgeschlossene Kreditverträge werden in der Regel nicht geteilt.

Sind die Eheleute während der Ehezeit gemeinsame Verbindlichkeiten eingegangen, wird in der Regel ein Ausgleich bei der Schuldentilgung angestrebt. Das bedeutet, dass beide Parteien die Schulden jeweils zur Hälfte tragen. Auszugehen ist jedoch von dem Güterstand einer Zugewinngemeinschaft (Zugewinnausgleich).

Der Gläubiger kann wählen, von welchem der beiden Vertragspartner er die Tilgung verlangt. In der Regel bietet sich während der Ehe die Tilgung über ein Gemeinschaftskonto an.

Wird mit der Trennung die Abzahlung der gemeinsamen Schulden nur von einem Partner geleistet, kann dieser vom anderen eine Ausgleichszahlung verlangen, die den jeweils hälftigen Ratenbetrag umfasst. Bei einer monatlichen Rate vom 300 Euro Kredittilgung kann vom anderen somit ein Ersatz verlangt werden.

Ausnahmen bei der hälftigen Ausgleichszahlung

Eine Pflicht, Ausgleichszahlungen für die alleinige Leistungen der gemeinsamen Schulden ist in folgenden Fällen nicht gegeben:

  • bei gemeinsamer Haushaltsführung: Leben die Eheleute noch nicht in getrennten Haushalten, kann die Ausgleichszahlung nicht verlangt werden. Angenommen wird hier, dass beide Eheleute nach wie vor einen Beitrag zur gemeinsamen – wenn auch nicht mehr ehelichen – Lebensführung leisten, der nicht aufgerechnet werden kann.
  • im Innenverhältnis bei Alleinnutzung: Nutzt A zum Beispiel ein Auto, für den ein gemeinsamer Kreditvertrag abgeschlossen wurde, ausschließlich allein, kann von B keine Ausgleichszahlung verlangt werden. Anders verhält es sich mit den Kreditraten selbst. Im Außenverhältnis zu den Gläubigern gilt, dass diese auch B in die Pflicht nehmen können, sollte A die Raten nicht bedienen.
  • Unterhalt: Wurden die Schulden bereits bei der Berechnung des Trennungsunterhalts, den A an B leistet, berücksichtigt, darf nicht noch zusätzlich eine Ausgleichszahlung von A verlangt werden.

Was geschieht mit den alleinigen Schulden des Ehegatten?

Hat ein Ehepartner während der Ehezeit einen Kreditvertrag abgeschlossen und allein unterzeichnet, ist er gegenüber dem Gläubiger auch alleiniger Schuldner. Ist der Ehepartner nicht in der Lage, seine Schulden eigenständig zu tilgen, ist der andere Ehegatte nicht verpflichtet, die Tilgung zu übernehmen. Die Gläubiger dürfen damit nicht den Ehepartner ihres Schuldners in die Pflicht nehmen.

Gibt es eine Haftung für die Schulden des Ehegatten? Sie haften grundsätzlich nicht für die alleinigen Schulden Ihres Ehepartners. Dabei ist es unerheblich, ob die Gütertrennung vereinbart wurde.

Aber Vorsicht: Tritt z. B. der Ehemann in einem Vertrag, den die Ehefrau allein unterzeichnet hat, als Bürge auf oder hat er eine Sicherheit gegeben, kann er von den Banken in Haftung genommen werden. Allerdings kann der Ehemann von seiner Frau die Befreiung von der Bürgschaft bzw. Sicherheit verlangen. Er ist nicht verpflichtet, über die Ehezeit hinaus als Bürge aufzutreten.

Beteiligung an den alleinigen Schulden des Ehegatten

Eine Beteiligung des Ehepartners kann vom Alleinschuldner nicht verlangt werden. Wie in den meisten Fällen finden sich auch hier wieder Ausnahmen.

Werden die Schulden einer Partei aufgenommen, die einem gemeinsamen überehelichen Zweck zu dienen (etwa für ein gemeinsames Geschäft), kann ab der Trennung eine Beteiligung an der Tilgung der Verbindlichkeit auch von dem anderen Ehepartner veranlagt sein.

Scheidung – und noch Schulden fürs Haus?

Ist bei einer Scheidung das Haus mit Schulden belastet, etwa durch Darlehensverträge, entbrennt nicht selten ein Streit. Wem gehört das Haus? Wer muss dafür bezahlen? Wer muss den Kredit bedienen?

Scheidung: Schulden fürs Haus können auch nur von einem getragen werden.
Scheidung: Schulden fürs Haus können auch nur von einem getragen werden.

Über die Eigentumsverhältnisse eines Hauses und/oder Grundstücks klärt der Auszug aus dem Grundbuch auf.

Befindet sich die Immobilie alleinig im Eigentum von A, kann von B keine Beteiligung an den Hauskreditraten verlangt werden. Bleiben jedoch beide Eheleute weiter in dem Haus wohnen, darf A eine Mietzahlung von B fordern.

Aber: Sind beide Ehegatten Hauseigentümer, muss die Tilgung eines Bankdarlehens für das Haus auch dann von beiden getragen werden, wenn nur ein Ehepartner den Vertrag unterzeichnet hat.

Anrechnung auf den Trennungsunterhalt: Eheprägende Schulden – gemeinsame bzw. einvernehmlich tolerierte Verbindlichkeiten – können beim Unterhalt angerechnet werden. Erklärt sich A zum Beispiel bereit, den gemeinsamen Kredit mit monatlichen Raten von 300 Euro allein abzuzahlen – können diese Zahlungsverpflichtungen vor der Unterhaltsberechnung zur Ermittlung des Einkommens herangezogen und vom Nettoverdienst abgezogen werden. So wird A in aller Regel einen geringeren Unterhalt an B zahlen müssen.

Benötigen Sie Hilfe, die Schulden nach einer Scheidung abzuzahlen, kann Ihnen auch eine Schuldnerberatung helfen. Wie genau erfahren Sie auf dem Portal schuldnerberatung.de.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Scheidung mit Schulden – Das große Streitthema
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Kommentare

  • Peter sagt:

    Hallo Scheidung.org-Team und gesundes neues Jahr!

    Können beim Versorgungsausgleich (betr./private/gesetzl.Rente) zumindest die eigenen Schulden berücksichtigt/gegen gerechnet/angesetzt werden? Ein Verzicht auf Versorgungsausgleich ist/wurde ausgeschlossen.

    Vielen Dank
    Peter

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Peter,

      beim Versorgungsausgleich werden lediglich die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften betrachtet. Eine Berücksichtigung von Schulden u. Ä. kann hingegen beim Zugewinnausgleich erfolgen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Alex sagt:

    Hallo! Aufgrund des getrennten Lebens seit 2016 und der Scheidung im 2019 habe ich über einen Notar meinen Teil des Hauses mit dem Grundstück an meine Exfrau im Jahr 2016 übergeben. Sie zahlt alleine, ich bin seit 2016 nicht mehr Eigentümer. Habe ich das Recht vom Darlehensvertrag zurückzutreten?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Alex,

      grundsätzlich ist ein Kreditgeber nicht verpflichtet, einen Mitschuldner aus einem Kreditvertrag zu entlassen. Bitte wenden Sie sich ggf. zur Klärung an den Kreditgeber und/oder einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Karin sagt:

    Hallo, habe mich vor 4 Jahren von meinem Exmann getrennt und bin seit 3 Jahren geschieden. Wir hatten das Elternhaus seines Vaters übernommen und dafür auch einen Kredit aufgenommen, den ich mit unterschrieben habe, mein Exmann aber als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen war. Nach meinem Auzug aus dem Haus, hat mein Exmann es direkt zum Verkauf angeboten und eine Anzahlung von einem Intressenten der das Haus kaufen wollte von 60.000,00 Euro erhalten, aber es kam nicht zum Verkauf und mein Exmann hat das Geld aber auch nicht zurück bezahlt, sondern davon einen Wohnwagen und 2 Autos gekauft, die er auf seine Lebensgefährtin hat laufen lassen (denn was ihm nicht gehört kann man ihm nicht weg nehmen). Erst im Januar 2018 wurde das Haus dann endgültig verkauft und hat auch noch einen Gewinn heraus geschlagen und sich noch ein Auto gekauft, das aber auch nicht auf ihn läuft, da er dann Privatinsolvenz angemeldet hat. Seine Schulden belaufen sich lt. Insolvenztabelle auf etwas über 100.000,00 Euro davon sind alleine die 60.000,00+ 9.800,00 Euro Anwaltskosten beinhaltet + meine 3.800,00 Euro Trennungsunterhalt. Habe mir auch in zwischen einen Anwalt für Insolvenzrecht genommen, da ich die ganze Zeit schon klar machen möchte, dass mein Exmann diese Insolvenz mit Absicht herbei geführt hat und zu guter letzt musste ich jetzt erfahren, das ein Brief unterwegs ist in dem man von mir 90.000,00 Euro für die Darlehen verlangt obwohl die mit dem Verkauf des Hauses getilgt worden sind. Deshalb meine Frage, was kann ich noch tun und ist das überhaupt rechtens, da ich ja die ganzen Jahre die Darlehen und Zinsen zur Hälfte mit bezahlt habe, eine Zugewinngemeinschaft gibt es nicht, da er den Aufforderungen des Gerichtes nicht nach gekommen ist und ich auch so vom Gewinn des Hauses nichts bekomme obwohl wir 24 Jahre verheiratet waren.

  • Nadia sagt:

    Hi,
    Kann mir jemand sagen ob folgende Überlegung richtig und umsetzbar ist?
    Ich möchte mich trennen und mein mann und ich haben ein gemeinsames Haus mit Schulden. Meine Überlegung wäre, dass ich ihm das Haus überlasse und er dann die Schulden alleine abbezahlt. Ich stelle damit auch keinen Anspruch auch das Haus. Somit könnte ich, mit dem monatlich entfallenden Beitrag, eine Mietwohnung finanzieren.

    Ist das machbar?

  • Bea sagt:

    Hallo, in der Ehe haben wir uns ein Auto finanziert, was nur auf meinen Mann läuft. Allerdings ist es seit dem Kauf mein Auto und nur ich nutze es für Erledigungen (mit unseren zwei Kindern 4&6J).
    Nun sind wir seit 6 Monaten im Trennungsjahr. Er hat mir das Auto gelassen und wir zahlen die Raten 50/50 ab. Er möchte das Auto nun auslösen und mir überlassen wenn ich an ihn die Raten bezahle (ich bekomme den Brief). Wie verhält es sich hier bzgl der Zugewinngemeinschaft. Muss ich dann nur die Hälfte der Summe an ihn tilgen da es ja auch zum Teil mein Auto etc ist oder spielt das hier überhaupt keine Rolle?

  • Toni sagt:

    Ich habe mit meinem (nicht eingetragenen) Partner zusammen ein Haus gekauft, finanziert mit gemeinsame Hypothek und Privatkredit. Persönlich habe ich meine gesamten Ersparnisse (15000 Euro)und noch 20000 Euro meiner Eltern in das Haus investiert. Voraussichtlich, würde ein Verkauf ( unter Umständen eine Zwangsversteigerung), nicht alle Schulden tilgen, und eine Restschuld von ca. 25000 bis 50000 Euro übrigbleiben. Kann ich bei einer Trennung, meine Mehrbeteiligung an die Gesamtkosten, gegenüber meinen Ex geltend machen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Toni,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um mögliche Ansprüche gegenüber Ihrem Ex-Partner prüfen zu lassen. Eine Einschätzung ist hier nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Tobias sagt:

    Hallo,
    ich habe vor zwei Jahren ein Haus gebaut, stehe allein im Grundbuch und finanziere es auch alleine (alleinige Unterschrift im Darlehensvertrag). Meine Freundin und ich wollen dieses Jahr heiraten. Meine Frage ist: angenommen nach Abbezahlung des Hauses (nach 20 Jahre) lassen wir uns scheiden. Wie ist die Situation zu sehen wenn wir in einer Zugewinngemeinschaft leben? Ich nehme an, das Haus bleibt weiterhin in meinem Eigentum. Aber wie wird mein Anfangsvermögen bewertet, da ich ja im Moment nur Schulden ca. entsprechend des Hauswerts habe? Oder ist mein Anfgangsvermögen bereits der aktuelle Wert vom Haus (obwohl es noch nicht abbezahlt ist)?

    Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tobias,

      in der Regel ist der Wert des Hauses für das Anfangsvermögen heranzuziehen, der zum Zeitpunkt der Eheschließung galt. Verbindlichkeiten wie ein Hauskredit können jedoch ebenfalls zum Anfangsvermögen gerechnet werden und dieses damit absenken.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Joachim sagt:

    Meine Frau und ich haben 2 Kinder. 19 +22J alt. Meine Frau ist die Alleinverdienerin. Auf dem Girokonto der Familie sind 30.000€. Ohne ein Gespräch hat meine Frau zusammen mit der jüngeren Tochter eine Wohnung gemietet und zieht aus. Über den Unterhalt haben wir uns geeinigt, aber nicht über das Girokonto. Weil es nominell auf meine Frau läuft, will sie nichts zahlen. Ich habe gar kein eigenes Konto, habe bisher alle Familienausgaben mit einer Finanzsoftware über ihr (unser) Konto abgewickelt (habe Vollmacht). Wie einigen wir uns, da ich kein Geld habe??

  • Daniele sagt:

    Hallo ich hätte ein frage.
    Ich lebe seit 1.2.2019 getrennt von noch mein Frau.Ich habe immer die konmplette miete bezahlt.Und hatten die abmachung (nicht schriftlich ) das sie mir immer die hälfte dann bezahlt,überweist.
    Leider ist nicht statt gefunden.Entweder dat sie teilzahlungen geleistett oder garnicht.
    Jedes mal wenn ich angesprochen habe kann immer wieder was anderes.Bis ich januar 2020 habe ich Abbuchungen bezüglich miete gestoppt,auflistung gemacht,auch für eigentümer alles mitgeteit.Und seit 1.2.2020 zahlt jeder sein eigene anteil für eigentühmer.
    Sie ist aber mir nicht bereit in trennungsjahr mir die restliche geld zu bezahlen. Laut aussage von sie muss sie nicht.Aber das heisst dann nicht ….getrennt von tisch und bett oder?Mündliche abmachungen zählen nicht? Muss nicht in trennungsjahr trozt das wir in ein haus wohnen(wir sind alle bbeide in mietvertrag drin) jeder sein eingener teil zu zahlen?Auch rückstände?

    Mfg Daniele

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Daniele,

      rein mündliche Abmachungen haben häufig keine Wirksamkeit, weil ein entsprechender rechtswirksamer Nachweis fehlt (anders als z. B. bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung). Bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um klären und prüfen zu lassen, inwiefern sie vielleicht noch Ansprüche geltend machen können. Eine Klärung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Johann sagt:

    Hallo,
    ich bin etwas überfordert und ratlos, daher ein paar Worte zu meinem Fall:
    2016 habe ich einen Kredit aufgenommen, da ich mir ein Haus gekauft habe. Im Dezember 2017 habe ich geheiratet ohne Ehevertrag und wir haben in meinem Haus zusammen gelebt. Im Januar 2019 habe ich mich von meiner Frau getrennt, da sie gewaltätig mir gegenüber wurde. Seit diesem Vorfall leben wir in Trennung und ich warte auf die Scheidung. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht für unser Kind, das im August 2017 gebroen wurde. Unser Kind wohnt momentan bei ihr. Sie hat weder vor noch während unserer Ehe gearbeitet. Ich wohne in meinem eigenen Haus und zahle monatlich hohe Tilgunsraten dafür ab. Nun habe ich Post vom Jobcenter bekommen und da wurde mir ganz schlecht, welch hohe Ehegattenunterhaltsforderungen nun von mir verlangt werden, da meine Tilgungsraten für mein Haus nicht abgezogen werden. Im Gegenteil – sie werden zu meinem Einkommen hinzugerechnet. Bei dieser Berechnung muss ich meiner zukünftigen Exfrau 1200€ monatlich bezahlen und aufgrund meiner Tilgungsraten bleibt mir ein Minus von 300€ im Monat. Wie soll ich davon überhaupt noch Essen kaufen?? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, ob das wirklich so berechnet werden und falls ja, was ich jetzt machen kann. Vielen Dank im Voraus, Johann

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Johann,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Berechnung des Jobcenters entsprechend prüfen zu lassen (auch hinsichtlich der Angaben zum notwendigen Selbstbehalt). Wir können an dieser Stelle nicht bewerten, inwiefern die Forderungen gerechtfertigt sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Maxi sagt:

    Hallo,
    mein Ex ist damals zu mir in die Wohnung gezogen.Der Mietvertrag lief auf mich. Er hat, obwohl gut verdient nichts dazu gegeben weder Miete noch anderes Strom Heizung etc. es lief alles auf mich. ER hat sich sein Lohn behalten. In dieser Wohnung haben wir beide gelebt.Obwohl ich nicht so viel verdiente und deswegen dann irgendwann nichts mehr ging. Auf Bitten und Forderungen etwas dazu zu geben wurde er ausfallend etc. er gab nichts. Versprach immer wieder aber hielt nichts davon. Nach der Trennung ist er schnell untergetaucht (er ist Ausländer) war nicht zu erreichen.Es konnte ihm nichts zugestellt werden. Ausgleich fand somit keiner statt. Scheidung auch nicht, da von seiner Seite massive Drohungen Polizeieinsatz Gewaltschutzurteil. Jetzt nach 7 jahren und nachdem er vermutlich seit 5 Jahren mit einer anderen verheiratet ist und sie ein Kind haben- hat er Scheidungsantrag gestellt mit unrichtigen Angaben. Kann ich das anteilmäßig zurück bekommen? Oder braucht er nun gar nicht mehr?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Maxi,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um Ihre ggf. bestehenden Ansprüche prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Carolin sagt:

    Hallo ich habe mein Mann mit Schulden kennengelernt und bin dann 1. Jahr später in seine Heimat gezogen. Haben auch gleich geheiratet und da er bei der Bank X ständig Probleme hatte, sind wir dann zu der Bank Y. Diese wiederum erklärte, daß er den Kredit nicht Umschulden könne alleine. Er sagte dann das wenn ich mit drin wäre als 2. Kreditnehmerin würde es funktionieren. Gesagt Getan. Nun steht die Scheidung bevor und soll nun für die Schulden mit aufkommen. Nun meine Frage: Muss ich wirklichdie Schulden mit bezahlen, trotz Nachweis das er die auf der anderen Bank schon hatte und es einfach um eine Umschuldung ging auf einer anderen Bank?? 2. Frage wenn er Insolvenz macht muss ich dann auch?? Danke im voraus für die hilfreichen Tipps und Antworten

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Carolin,

      1. Für einen Kredit haften die Kreditnehmer.
      2. Eine Insolvenz ist nur bei Überschuldung der Betroffenen Person erforderlich.

      Wenden Sie sich für eine ausführliche Betrachtung Ihrer Situation bitte an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Jacqueline sagt:

    Ich habe mit meinen Freund gemeinsame kredite, die aber nur auf meinen Namen laufen, da er in der Insolvenz war. Was würde passieren, wenn wir uns vorher trennen, bevor die Kredite abbezahlt sind. Muss ich sie alleine tragen oder kann man vorher ein Schreiben aufsetzen, das er sich verpflichtet sie mit zu tragen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jacqueline,

      für Kredite haftet stets der jeweilige Kreditnehmer. Im Innenverhältnis können Partner jedoch eigene Vereinbarungen treffen. Der Kreditgeber ist an diese aber nicht gebunden. Wenden Sie sich bitte zur Prüfung an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Lena sagt:

    Hallo
    Während die Ehezeiten haben wir Kredit für das Haus aufgenommen und beide unterschreiben. Jetzt nach der Trennung (wir sind geschieden) haben wir noch Restschulden und wohnen noch beide in dem gemeinsamen Haus. Wie werden die Schulden für Haushypothek aufgeteilt ? Ich
    verdiene doppelt so wenig wie mein EX Mann, muss ich trotzdem 50/50 bezahlen?
    Ich bedanke mich im Voraus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lena,

      treten die beiden Ehegatten als Gesamtschuldner für einen Kreditvertrag auf, so haften sie gegenüber dem Kreditgeber jeweils zu 100 %. Wie Sie die Schuldenlast im Falle der Trennung aufteilen und die Ableistung regeln, bleibt ihnen überlassen. Wenden Sie sich für die Lösungsfindung bitte an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Silke sagt:

    Hallo, ich habe eine Frage zu gemeinsame Schulden in der Ehe. Mein Ex Mann und ich sind geschieden, haben aber während der Ehe einen Raten Kredit für ein Auto gemeinsam unterschrieben. Er war der Hauptverdiener und ich habe nur einen Minijob gehabt. Jetzt soll ich alleine den Kredit weiter abzahlen. Ist das möglich das man das irgendwie auf die Hälfte reduzieren kann, also eine Hälfte ich und die andere Hälfte mein Ex Mann? Wäre dankbar für Antworten.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Silke,

      bitte wenden Sie sich für eine Klärung direkt an die kreditgebende Bank. Eine Einschätzung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Maik sagt:

    Hallo!
    ich habe mal eine Frage zu einem „Problem“ was noch kein wirkliches Problem ist. Ich habe mich scheiden lassen, meine neue Partnerin auch. Sie besitzt ein Haus. Nun zahle ich anteilge Wohnkosten und übernehme das Haushaltsgeld. Sie zahlt an die Bank die Raten, das Haus ist noch belastet. Ich stecke aber ja nun auch Geld rein, indem ich mich ja indirekt beteilige durch „Mietzahlung“ und helfe beim Renovieren und bezahle auch mal Material für Haus und Hof.
    Wie wäre das, wenn wir uns mal trennen? Egal ob wir heiraten oder nicht? Ich weiß, dass das Haus ihres ist und bleibt, ich will es auch nicht. Ich will nur absichern, dass ich nicht irgendwann ohne da stehe bzw. den Wert des Hauses mit gesteigert habe und dann….

    Vielen Dank für eure Antworten.

  • JP sagt:

    Hallo

    Fallbeschreibung

    Person A arbeitet 100%, Person B 50% – 3 Kinder (5, 14, 16) und Haus (Neubau) mit Schulden, in dem Haus befindet sich noch eine kleine Wohnung ca. 45m² als Ferienwohnung zur Vermietung – eigener Eingang

    Zum Haus: Baugrund wurde vom Person A durch Erbe vor der Ehe eingebracht, im neuen Haus steht Person A ebenfalls allein im Grundbuch

    Die Schulden bei der Bank wurden von beiden unterschrieben, momentane Rückzahlung 660 Person A 330 Person B

    Person A ist seit 1 Jahren ausgezogen jetzt kommt die Scheidung
    Person B bleibt mit den 3 Kindern im Haus, Person A sieht die Kinder regelmäßig am Wochenende und manchmal unter der Woche

    Einkommen Person A ca. 1650,- netto/ Monat
    Einkommen Person B ca. 900,- netto/ Monat

    Durch die finanzielle Lage kann Person B Person A nicht auszahlen
    Somit verbleibt das Haus lt. Grundbuch in Besitz von Person A, Person B verbleibt im Haus

    Wer muss die Schulden bezahlen?
    Kann rechtlich Anspruch auf Miete vom Grundbuchseigentümer verlangt werden?
    Was geschieht mit den Einnahmen der Ferienwohnung?

    Es sollte am Ende ein faires Ergebnis angestrebt werden

    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen JP

  • Rene sagt:

    Hallo
    Meine (Ex)-Frau hat von ihrem Vater zur außerordentlichen Tilgung des Kredites vom Haus einen wie sie sagt zinsfreien Kredit erhalten. Dies sei auch schriftlich niedergelegt. Ich habe dieses Schreiben nie gesehen, geschweige denn unterschrieben. Ist dies dann alleinige Sacher meiner Frau, das ab zu bezahlen? Wobei ich Schwiegervater so verstanden habe, dass er das als „Erb-Vorschuß“ sieht, was dann wieder als Anfangsvermögen mit berücksichtigt wird.
    Es kommt also darauf an, was genau in diesem Schreiben steht, oder?

    Gruß Rene

  • Birgit sagt:

    Frage:
    Ich war schon während der Ehe beruflich selbständig.
    In 2013 wurde die Ehe geschieden. In 2010 kam es geschäftlich zu einem Rechtsstreit. Heute im März 2019 habe ich das Urteil erhalten. Ich muss nun noch knapp 5.500,- Euro aus diesem Rechtsstreit bezahlen. Meine Frage: Der Rechtssteit ist in 2010 entstanden. Durch die Scheidung hat mein Exmann sämtliche ihm möglichen Steuervorteile mitprofitieren können. Kann er anteilig für diese 5.500,- Euro mit zur Rechenschaft gezogen werden? Inhaber der Firma war immer ich, aber ich habe auch die Familie mit ernährt.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Birgit,

      bitte wenden Sie sich für eine Prüfung möglicher Ansprüche an einen Anwalt. Eine rechtliche Einschätzung zu Ihrem Sonderfall ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Steffen sagt:

    Hallo

    Meine Frau meine Eltern und ich haben zusammen ein haus gekauft und nun steht wahrscheinlich die Scheidung an. Meine Frau und ich sind als Besitzer eingetragen und meine Eltern bedienen den Kredit mit wenn meine frau dann auszieht und ich den Kredit allein mit meinen Eltern weiter bediene wie geht das dann weiter mit den besitz Verhältnissen ?

    Gruß Steffen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Steffen,

      bei schuldrechtlichem Ausgleich besteht vonseiten der Miteigentümer häufig ein Ausgleichsanspruch in Höhe der Eigentumsanteile, sofern sie das Eigentum abtreten wollen oder sollen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Ansprüche sich seitens Ihrer Frau im Einzelfall ergeben könnten.

      Ihr Scheidung.org-Team

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