Zum Hauseigentum bei Scheidung

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 8. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Haus bei Scheidung Headerbild

Bei einer Scheidung und Trennung gibt es viele Punkte, zu denen in mal mehr, mal weniger strittigen Vermögensauseinandersetzungen eine Vereinbarung getroffen werden muss. Wer bekommt welche Gegenstände des Hausrats? Wer muss wem wie viel Unterhalt zahlen? Bei wem sollen die Kinder zukünftig leben? Besonders heikel wird es vielen Fällen, wenn in der Ehezeit ein gemeinsames Haus gebaut oder gekauft wurde.

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Das Wichtigste in Kürze: Das Haus nach der Trennung

Was passiert mit dem Haus, wenn wir uns scheiden lassen?

Ausschlaggebend ist vor allem das Eigentumsverhältnis: Stehen beide Eheleute im Grundbuch, haben beide auch Anspruch auf das Haus entsprechend ihrer Eigentumsanteile. Je nach Situation können verschiedene Lösungen in Betracht kommen, bspw. ein Verkauf oder eine Nutzungsentschädigung. Ist bei zerstrittenen Paaren keine Einigung möglich, kann es auch zu einer Teilungsversteigerung. Auch die Übertragung auf einen der Partner ist möglich. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was passiert mit dem Haus wenn nur einer Eigentümer ist?

In diesem Falle kann die im Alleineigentum befindliche Immobilie unter Umständen im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.

Was passiert mit dem Kredit für das gemeinsame Haus?

Wie ein Kredit bei Scheidung zu bewerten ist, hängt davon ab, wer gegenüber dem Kreditgeber als Schuldner auftritt. Haben beide Eheleute den Kreditvertrag unterzeichnet, sind sie auch Gesamtschuldner und haften jeweils in voller Höhe. Ist hingegen nur einer der Eheleute Unterzeichner, ist er regelmäßig auch Alleinschuldner und kann von dem Partner nicht automatisch die Übernahme der hälftigen Schulden verlangen.

Was geschieht bei der Scheidung mit dem Eigenheim?

Scheidung und gemeinsames Haus – Was ist zu beachten?

Nicht selten kommt es bei einer Scheidung zum Streit ums Haus.
Nicht selten kommt es bei einer Scheidung zum Streit ums Haus.

Bei der Eigentumsfrage eines gemeinsam bewohnten Hauses – oder auch einer Eigentumswohnung – zählen bei Trennung zahlreiche Aspekte hinein. Ist das Haus noch mit einem Kredit belastet? Muss der Partner, der nach der Trennung oder Scheidung das Haus nicht mehr bewohnt, ausgezahlt werden? Oder lohnt sich der Hausverkauf an einen Dritten?

Das Familienrecht in Deutschland kennt zahlreiche Lösungsansätze. Im Folgenden finden Sie eine Erläuterung zu den gebotenen Aspekten, die in der Trennungszeit und bis zur Scheidung zum Thema Haus einer Klärung bedürfen.

Lohnt sich der Hausverkauf bei einer Scheidung?

Bei Trennung ein gemeinsames Haus an eine dritte Partei zu verkaufen, kann in zahlreichen Fällen Streitigkeiten zwischen den getrennten Ehegatten vermindern. Befindet sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum der Parteien, kann der Verkaufserlös auf beide gleichermaßen verteilt werden. Es ist auch möglich, den Hausverkauf bereits bei Trennung zu vollziehen.

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Voraussetzung ist jedoch, dass beide Ehepartner bei der Scheidung dem Hausverkauf zustimmen. Durch die emotionale Tragweite einer Trennung bietet sich stets an, einen Rat von einem Scheidungsanwalt einzuholen. Er kann die möglicherweise aufgeheizte Stimmung abschwächen und als nicht involvierter, kühler Vermittler eine konstruktive Klärung herbeiführen.

Ein weiterer positiver Effekt des Hausverkaufs betrifft die zeitgleiche Ablösung gemeinsamer Verbindlichkeiten für das Objekt. Ist bei einer Scheidung das Haus finanziert – etwa durch einen gemeinsamen Immobilienkredit -, können diese Verpflichtungen mit Verkauf des Hauses abgelöst werden. So wird die Loslösung von der Lebensgemeinschaft erheblich vereinfacht.

Achtung! Bei der Ablösung eines gemeinsamen Hauskredits kann unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung von Seiten der Bank erhoben werden. Mehr dazu und wie Sie eine solche unter Umständen umgehen können, erfahren Sie z. B. unter www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net.

Da die Ehepartner auch nach der Scheidung für das Haus noch gegenüber der Bank, also im Außenverhältnis, als Gesamtschuldner auftreten können, kann durch die Tilgung der Schulden durch den Verkaufserlös auch diese gemeinsame Schuldenlast abgebaut werden.

Oftmals jedoch hängt zumindest ein Partner emotional an dem gemeinsamen Besitz oder möchte den gemeinsamen Kindern das gewohnte Umfeld erhalten. In diesen Fällen kann die Immobilie mit all den auf ihr lastenden Verbindlichkeiten auf einen Ehegatten übertragen werden.

Bei Scheidung den Eigenheim-Anteil an den anderen Ehegatten übertragen?

Können sich die Ehepartner nicht auf den Verkauf des Hauses und die Teilung des Erlöses einigen, kann der Anteil von Partner A auch auf Partner B überschrieben werden. Bei diesem Verfahren ist jedoch meist die Auszahlung einer Ersatzleistung bzw. Entschädigung vorgesehen.

Problematisch gestaltet sich hierbei jedoch die Bestimmung des fiktiven Verkaufswertes des Hauses. Ein Gutachten müsste in der Regel erfolgen und den möglichen, aktuellen Marktwert festlegen. Dieser stimmt dann oftmals nicht mit den Forderungen und Einschätzungen der Ehegatten überein.

Bei der Wertbestimmung der getrennten Eheleute spielen oftmals auch subjektive Einschätzungen hinein, z. B. die geleisteten Arbeiten an dem Haus, Einrichtung und emotionale Verbindung zum Objekt. Diese sind jedoch in einem objektiven Gutachten nicht von Bedeutung.

Austragung aus den gemeinsamen Verbindlichkeiten zum Haus

Der Hausverkauf bei einer Scheidung ist oftmals für beide Seiten die beste Lösung.
Der Hausverkauf bei einer Scheidung ist oftmals für beide Seiten die beste Lösung.

Erklärt sich ein Partner bereit, auf seinen Eigentumsanteil zu verzichten, ist nicht nur auf die zu leistende Entschädigungszahlung zu achten. Teil einer Vereinbarung sollte ferner die Streichung der ausgezahlten Partei aus dem Grundbuch und einem gegebenenfalls gemeinsam veranlassten Hauskreditvertrag sein.

Auch andere Verträge, etwa von Gaszulieferern und Stromanbietern, sollten ausnahmslos auf den zukünftig alleinigen Eigentümer übertragen werden. Da sich das ehemals gemeinsame Haus nicht mehr im Besitz des austretenden Ehepartners befindet, sollte er auch an der Tilgung der finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr beteiligt sein. Andernfalls kann er fordern, dass die weiterhin geleisteten Zahlungen auf einen möglichen Trennungsunterhalt angerechnet werden.

Auch sollte Partner A, der den Eigentumsanteil von B übernimmt, darauf achten, dass alle Verbindlichkeiten und Belastungen, mögliche offene Reparaturleistungen u.a. genau aufgelistet sind. Sie sollten nicht blind jedwede Vereinbarung annehmen. Handeln Sie so vorausschauend, als würden Sie das Haus einer fremden Person kaufen wollen.

Partner B, der seinen Anteil aufgibt, sollte darauf achten, dass er aus allen Verträgen und dem Grundbuch gestrichen wird. So kann er nicht mehr in Haftung gezogen werden, sollte A den Zahlungsverpflichtungen einmal nicht nachkommen.

Vertrag zur Übertragung des Eigentumsanteils am Haus

Den Vertrag zur Übertragung des Hausanteils sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt erarbeiten. Er kann Sie zu allen offenen Fragen genau beraten. Letztlich müssen beide Parteien den Vertrag unterzeichnen und notariell beglaubigen lassen. Nachträgliche Bearbeitungen sind in der Regel nicht mehr möglich.

Voraussetzung für die Übertragung ist jedoch in jedem Falle, dass der Ehegatte, der den Eigentumsanteil und damit alle Verbindlichkeiten übernimmt, finanziell dazu in der Lage ist, alle laufenden Kosten nach der Scheidung alleine zu tragen.

Bei Scheidung das Haus an den Geringverdiener oder arbeitslosen Partner übertragen?

Möchte einer der Ehegatten die Immobilie übernehmen, obwohl er finanziell nicht in der Lage ist, den Unterhalt für das Objekt allein zu zahlen, kann er vom Ehepartner nicht automatisch eine Unterhaltszahlung verlangen.

Erklärt sich der austretende Ehepartner bereit, die Kreditverbindlichkeiten und andere Zahlungen auch weiterhin zu leisten, darf er diese Zahlungen unter Umständen auch auf den zu leistenden Ehegattenunterhalt anrechnen. So können weitere Zahlungen möglicherweise ausbleiben. Der Geringverdiener würde am Ende mit zahlreichen Nachteilen leben müssen.

Gemeinsames Wohnrecht bei einer Trennung

Sind beide Ehegatten zu gleichen Teilen Hauseigentümer kann in seltenen Fällen auch eine Vereinbarung über die Teilung des Hauses getroffen werden. Bei mehrstöckigen Wohnobjekten kann Partner A zum Beispiel das obere Geschoss, Partner B die untere Etage zugesprochen werden. So wird beiden Gatten ein Wohnrecht eingeräumt. Dies kann im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung Klärung finden.

Gemeinsames Hauseigentum: Zum Wohnrecht können Sie unterschiedliche Vereinbarungen treffen.
Gemeinsames Hauseigentum: Zum Wohnrecht können Sie unterschiedliche Vereinbarungen treffen.

Auch eine gemeinsame Nutzung des gesamten Objekts ist möglich. Sollte jedoch die Scheidung angestrebt sein, muss eine ausreichende Trennung der Lebensgemeinschaft gewährleistet sein. Können die Ehegatten am Ende nicht nachweisen, dass sie einen getrennten Hausalt führten, ist der Nachweis zum durchlaufenen Trennungsjahr unter Umständen recht schwierig.

Die getrennt lebenden Ehegatten sind gehalten, sich in diesem Falle über die Aufteilung der laufenden Kosten – Betriebsosten u.a. – zu einigen.

Aus nachvollziehbaren Gründen ist diese Konstellation des gemeinsamen Wohnrechts bei Entscheidungen zum Haus nach einer Scheidung in der Regel eher selten. Meist verhindern emotionale Befindlichkeiten und mögliche Kränkungen, dass beide Parteien noch unter einem gemeinsamen Dach leben wollen und/oder können.

Was aber geschieht, wenn über das Eigentum bei der Scheidung zum Haus noch keine Einigung getroffen werden konnte?

Alleineigentum von Haus oder Wohnung bei Trennung

Ist nur ein Ehegatte laut Grundbuch Eigentümer des Hauses, hat er in der Regel die Weisungsbefugnis. Er darf den Partner dazu auffordern, nach der Trennung die Wohnung oder das Haus zu verlassen. Dabei ist jedoch eine Karenzzeit einzuräumen, in der der andere Gatte eine Wohnung suchen und finden kann.

Tritt der ausziehende Ehegatte bei Trennung oder Scheidung für das Haus als Schuldner gegenüber Dritten auf, sollte er im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung eine Klärung dahingehend anstreben, als Schuldner im Außenverhältnis zu den Vertragspartnern gestrichen zu werden.

Gewährt der Alleineigentümer dem anderen ein beschränktes oder unbeschränktes Wohnrecht nach der Trennung, kann er eine Mietzahlung verlangen. Gegebenenfalls können hierbei auch gemeinsame Kosten aus Verpflichtungen im Außenverhältnis Anrechnung finden.

Die finanziellen Einbußen, die dem ausziehenden Ehegatten entstehen – etwa durch Mietzahlungen – können im Zugewinnausgleich und beim Unterhaltsbedarf Beachtung finden.

Teilungsversteigerung nach der Scheidung

Die Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung und dient der Auflösung einer ideellen Gemeinschaft an einem Grundstück, einer Immobilie u.a.

Sind die Parteien nicht in der Lage, zu dem im gemeisansamen Eigentum befindlichen Haus eine Einigung zu treffen, kann nach der Scheidung eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Den Antrag dürfen nur Personen stellen, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Ein Mindestgebot kann bei der Teilungsversteigerung angesetzt sein.

Im Rahmen einer Teilungsversteigerung kann das Haus nach einer strittigen Scheidung veräußert werden.
Im Rahmen einer Teilungsversteigerung kann das Haus nach einer strittigen Scheidung veräußert werden.

Hiernach wird bei Scheidung für das Haus eine offene Versteigerung anberaumt, bei der auch beide Ex-Ehepartner mitbieten können.

Ist keine der beiden Parteien Höchstbietender und geht das Grundstück und die Immobilie in den Besitz eines Dritten über, wird das Geld aus dem Erlös der Teilungsversteigerung auf beide Ex-Ehegatten zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Problematisch gestaltet sich hier jedoch, dass der tatsächlich erzielte Erlös auch weit unter dem eigentlichen Marktwert liegen kann. Der Höchstbietende, der in der Folge alleiniger Eigentümer des Objekts ist, kann auch ein Dritter sein.

Die Versteigerung von Immobilien bietet sich in den meisten Fällen nicht an und gereicht zumeist zum Nachteil beider Parteien.

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Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Zum Hauseigentum bei Scheidung
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Kommentare

  • Matthilde sagt:

    Guten Morgen,

    wir beabsichtigen ein Haus zu kaufen, welches mit allen Nebenkosten 240.000 Euro kostet. Vor der Eheschließung hatte mein Mann ein Vermögen von 50.000 Euro, ich hatte nichts. Inzwischen haben wir gemeinsam ein Vermögen (durch Zugewinngemeinschaft) von 40.000 Euro gemeinsam erwirtschaftet. Das Eigenkapital fließt in das gemeinsame Haus.
    Wir planen eine Regelung von 75/25 im Grundbuch, da dies ungefähr die Eigenkapitalkonstelation entspricht. Der Kredit (ca. 160.000 Euro) werden aus dem gemeinsamen monatlichen Gehalt bestritten.

    Da das Haus in ca. 3 Jahren eine Grundsanierung benötigt, werden wir nochmals ca. 200.000 Euro aufnehmen. Dazu wird mein Mann als Unterstützung ein Schenkung bzw. sein Erbe von ca. 80.000 Euro vorzeitig ausgezahlt bekommen. Das Geld wird komplett in das Haus fließen. Den Rest werden wir ebenfalls wieder aus unserem gemeinsam erwirtschafteten Gehalt bestreiten.

    Sollten wir bezüglich gewisser Schenkungen etwas beim Notar beachten oder wird das die Schenkung als priviligiertes Vermögen im Falle einer Scheidung beim Zugewinn sowieso ausgeschlossen? Ist bezüglich des Vermögens vor der Heirat die Regelung im Grundbuch so angemessen?

    Vielen Dank für eine Antwort.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Matthilde,

      im Falle einer Zugewinngemeinschaft handelt es sich rechtlich gesehen um Gütertrennung. Vermögen, das bereits vor der Eheschließung vorhanden war, bleibt beim Zugewinnausgleich in aller Regel unbeachtet. Generell erscheint es sinnvoll, hinsichtlich Vermögensbeständen, die während der Ehe hinzukamen, auch vertragliche Vereinbarungen für den Fall einer Scheidung zu treffen. Wenden Sie sich hierzu im Zweifel stets an einen Anwalt, der Ihnen beratend zur Seite stehen kann und mögliche Fallstricke erläutert.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Jörg sagt:

    Guten Tag,

    ich bin seit 3 Jahren geschieden. Wir stehen weiterhin beide im Grundbuch unseres Einfamilienhauses. Das soll (kann) auch so bleiben. Ich nutze das Haus und wir haben uns bei der Scheidung notariell geeinigt, dass sie den Nutzungsausfall in der Form bekommt, dass ich den restlichen Finanzierungsbetrag allein trage und ab bezahle. Das heißt, dass ihr in ca 10 Jahren die Hälfte eines bezahlten Eigenheims gehört. (das soll dann auf unsere gemeinsamen Kinder übertragen werden.
    Notwendige Arbeiten und Reparaturen zur Werterhaltung, sowie Grundsteuer, Schornsteinfeger usw wurden bisher von mir allein getragen. Meine Ex Gattin hat jetzt wieder geheiratet und keine Gütertrennung mit ihrem neuen Partner vereinbart. Hat dieser jetzt, oder später mögliche Ansprüche auf die Haushälfte? Wenn ja, bin ich nicht bereit Investitionen oder Hausunterhaltskosten komplett zu zahlen, sondern würde die Hälfte gern einfordern. Geht dies, welche Kosten kann ich geltend machen und wie sieht es bei Investitionen (zBsp. Hausanstrich erneuern, Garagenanbau u.ä) aus.

    Vielen Dank vorab.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jörg,

      Eigentum, das bereits vor der Ehe erworben wurde, zählt zum Anfangsvermögen und bleibt im Rahmen einer Zugewinngemeinschaft in der Regel unberührt. Allerdings kann ein möglicher Wertzuwachs im Rahmen des Zugewinnausgleichs angerechnet werden. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Julia A. sagt:

    Guten Tag,

    mein Mann und ich möchten im Falle einer Scheidung unserer Ehe unser Bauvorhaben und die darin eingehenden Leistungen wie Grundstücksbesitz und Eigenleistung festhalten.
    Ich besitze ein Grundstück, auf dem wir bauen möchten und lediglich ich im Grundbuch stehe.

    Wir möchten beide zu 50% im Grundbuch des Grundstücks stehen und dennoch festhalten, dass ich Eigenkapital in Höhe X (dem Grundstückswert) eingebracht habe und mein Mann Eigenkapital bzw Eigenleistung in Höhe von Y eingebracht hat.

    Die Eintragung ins Grundbuch zu 50:50 ist unstrittig ,soie auch die hälfitge Übertragung des Grundstücks auf meinen Mann.
    Wie regelt man aber am sichersten und auch günstigsten die Regelung der eingebrachten Eigenanteile. Per zusätzlichen Eintragung ins Grundbuch oder per Ehevertrag (sind momentan im normalen Zugewinnausgleich)?

    Vielen Dank vorab.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Julia,

      es hängt vom Streitwert bzw. vom Wert Ihrer Investitionen ab, welche Kosten beim Abschluss eines Ehevertrages oder bei zusätzlichen Eintragungen ins Grundbuch anfallenm weshalb eine Pauschale Antwort hier nicht möglich ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Heike sagt:

    Hallo, ich lebe von meinem Mann seit zehn Jahren getrennt. Davor haben wir 7 Jahre in unserem gemeinsamen Haus gewohnt. Ich bin mit den Kindern ausgezogen. Wir beide sind Eigentümer bzw. im Grundbuch eingetragen. Nach der Trennung hat mein Mann die Kosten (Kredite) für das Haus selbstständig getragen.
    Können Sie mir sagen, wie die Berechnung ist, für die 7 gemeinsamen Jahre im Haus? Oder ob mir da überhaupt etwas zusteht? Für die Zeit nach der Trennung möchte ich nichts, denn er hat ja auch die Kredite selbst gezahlt. Vielleicht gibt es eine Art „Faustformel“ für die Berechnung?
    Vielen Dank für Ihre Mühen im Voraus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Heike,

      mit einer „Faustformel“ können wir leider nicht dienen. Es sind immer individuelle Fallkonstellationen, die Unterhaltsansprüche entstehen lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Susanne K. sagt:

    Guten Morgen,

    mein Mann und ich leben seit einigen Monaten getrennt und wollen uns scheiden lassen. Wir besitzen eine Immobilie, die seit ca. 7 Jahren an den gleichen Mieter vermietet ist. Aufgrund unserer Trennung soll das Haus verkauft werden. Wir haben dem Mieter die Möglichkeit gegeben, uns ein Angebot zu machen. Das Angebot liegt leider €185.000 unter dem derzeitigen Marktwert des Hauses. Der Mieter möchte in dem Haus bleiben und hat schon angekündigt, dass er das bei Besichtigungen möglichen Käufern auch genauso erklären wird. Da wir in einer anderen Stadt wohnen, können wir nicht auf Eigenbedarf kündigen, weil weder mein Mann noch ich wieder in das Haus einziehen werden. Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, dem Mieter aufgrund der Trennungs-/Scheidungssituation zu kündigen? Uns ist klar, dass die Kündigungsfrist in jedem Fall 6 Monate beträgt. Aber haben wir überhaupt eine Chance, dem Mieter zu kündigen? Ohne das Geld aus dem Haus können weder mein Mann noch ich uns getrennte Wohnungen leisten.

    Vielen Dank.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Susanne,

      leider ist an dieser Stelle nicht bekannt, welche Regelungen sich hinsichtlich des Mietrechts zeigen, da wir uns ausschließlich mit dem deutschen Familienrecht befassen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der sich im Mietrecht auskennt und Ihnen entsprechend gute Beratung zukommen lassen kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Mutter_mit_Kind sagt:

    Hallo,

    ich habe mich nach 5 Jahren Ehe von meinem Mann getrennt. Wir haben zusammen ein Kind und vor einem Jahr noch ein Haus gekauft. Ich weiß, dass es nicht besonders gut war, noch ein Haus zu kaufen aber zu dem Zeitpunkt glaubte ich, dass unsere Ehe noch zu retten sei. Jetzt möchte ich das Haus verkaufen aber mein Mann nicht. Er will, dass wir beide im Grundbuch und im Kreditvertrag bleiben und ich soll weiterhin mit unserem Kind im Haus wohnen bleiben. Dafür zahlt er einen größeren Teil des Abtrages und ich einen deutlich geringeren, da ich weniger verdiene. Ist das nach der Scheidung überhaupt so möglich? Und was passiert nach den 10 Jahren Kreditzahlung, wenn dieser Vertrag endet und wir die Restschuld gemeinsam neu aufnehmen müssen? Eigentlich möchte ich das Haus verkaufen und nicht mehr im Grundbuch stehen, aber er alleine wird sich das Haus kaum leisten können, wenn er Unterhalt an mich und unser Kind zahlt.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      generell haben Sie Anspruch darauf, Ihren Anteil an den Ehegatten zu übertragen. Dieser muss Sie dafür in aller Regel auszahlen. Kann sich ein Ehegatte das Haus allein jedoch nicht leisten, verpflichtet zumeist auch kein Gericht den anderen dazu, weiterhin für dieses aufzukommen. Wenden Sie sich hinsichtlich Ihrer Fragen an einen Rechtsanwalt. Dieser kann verschiedene Lösungswege mit Ihnen durchgehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Susanne H. sagt:

    Hallo, lebe in Scheidung . Wir haben gemeinsam ein Haus das Wir beide verkaufen möchten. Nun hat mein Exmann wohl einen Interessenten. Zum Problem: Er möchte partut nicht das der interessent mit mir einen Termin vereinbart oder ich selbst mit diesen einen Termin vereinbaren kann. deshalb gibt er die Kontaktdaten nicht weiter. Klar ist das er bei der Besichtigung dabei sein möchte. Ich habe Ihm zugesagt den Termin an Ihn weiterzuleiten. Ich kann leider nur kurzfristig Termine ausmachen. Wie sieht das rechtlich aus? Kann ich ihn zwingen mir die Kontaktdaten zu übermitteln?
    Danke Susanne

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Susanne,

      Insofern eine Immobilie zwei Parteien gehört, kann eine Partei den Verkauf derselben in der Regel nicht alleine und schon gar nicht gegen den Willen der zweiten Partei abwickeln. Besprechen Sie Ihre Möglichkeiten mit einem Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Monika K. sagt:

    Ich lebe seit 2,5 Jahren in Trennung. Das Scheidungsverfahren läuft. Wir haben mehrere Immobilien, die uns zur Hälfte gehören. Jetzt hat mein Noch-Mann die Teilungsversteigerung für das mir vom Gericht p. Gewaltschutzgesetz zugeteilte Wohnrecht in unserem Haus beantragt. Das Haus ist bezahlt, also ist es nicht aus finanziellen Gründen, sondern nur um mich aus dem Haus zu treiben und es so wieder selbst zu ersteigern, Meine Frage<<. Darf er das, obwohl die Scheidung und der Zugewinnausgleich noch nicht abgeschlossen sind?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Monika,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um diese Frage zu klären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Laura O. sagt:

    hallo,
    Wir leben in der Trennungsphase, Scheidung wird demnächst eingereicht. Wir haben vor unserer Ehe zusammen ein Haus gebaut, allerdings steht Er alleine im Grundbuch. Ich habe monatlich den Kredit für das Haus mit abbezahlt. Was steht mir in diesem Falle zu, was kann ich fordern?
    lg Laura

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Laura,

      wir können Ihre Frage nicht beantworten, da eine Bewertung der Situation mit vielen Detailfragen verbunden ist und wir keine Rechtsberatung geben dürfen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Mareike sagt:

    Hallo,
    wir sind seid 2010 verheiratet, haben in der Zeit zwei Kinder bekommen, 3 und 5 Jahre alt. Mein Mann hat für uns ein Haus gekauft, dieses ist abbezahlt, nur er steht im Grundbuch. Ich war 5 Jahre nicht berufstätig (vorher Vollzeit) und habe trotzdem die ersten drei Jahre noch unsere allgemeinen Haushaltskosten durch mein Erspartes und eine kleine Erbschaft unterstützt (ca. 20.000,-). Jetzt gehe ich Teilzeit arbeiten und mein Mann weiterhin Vollzeit. Da es aufgrund Streitereien und „seelischer Gewalt“ nicht mehr mit uns funktioniert, werden wir uns scheiden lassen.
    Eine Wohnung mit meinen zwei Kindern kann ich mir nur schwer leisten. Eventuell würde mein Mann ausziehen. Muss ich mich irgendwie absichern, falls er mir das Haus zum wohnen überlässt? kann er nach einem Jahr, eine extrem hohe Miete verlangen? Wäre es einfacher, wenn er das Haus auf die Söhne überschreibt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mareike,

      wir raten Ihnen, Folgesachen dieser Art in einem Ehevertrag festzulegen. Eine rechtliche Absicherungen Ihrerseits ist immer von Vorteil. Wenden Sie sich gemeinsam an einen Notar, um zu einem Kompromiss zu finden. Auch eine Mediation könnte eine Option sein.

  • Reiner A. sagt:

    Hallo, wir leben in der Trennungsphase. Ich bin Alleineigentümer eines vor der Ehe angeschafften Hauses, dessen Wert sich durch weitere Anschaffungen (Investitionen) auch vor der Ehe erhöht hat.
    Das Haus werde ich verkaufen.
    Welchen Rechtsanspruch hat meine noch Ehefrau im Rahmen des Zugewinnausgleichs sowie sonstiger Unterhaltsansprüche bzgl. des Verkaufserlöses?
    Da sie vor der Ehe in finanzieller Hinsicht weder am Kauf noch an der Wertsteigerung des bebauten Grundstücks beteiligt war, gehe ich davon aus, dass sie auch keinen Rechtsanspruch hat.
    Liege ich mit meiner Auffassung richtig?
    Danke für die Beantwortung.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Rainer,

      der Zugewinnausgleich bezieht sich in der Regel auf Wertsteigerungen, die während der Ehejahre zu verzeichnen sind. Besprechen Sie mit einem Anwalt, wie hoch dieser in Ihrem Fall anzusetzen ist.

      Ihr-Scheidung.org-Team

  • Jörn N. sagt:

    Hallo,

    ich bin seit 201 verheiratet, seit dem habe ich vier Wohnungen gekauft, die alle durch Darlehen finanziert wurden. Die Wohnungen sind allesamt vermietet.
    Durch die Mieteinnahmen werden die Darlehen im vollem Umfang bedient.
    Ich stehe alleinig im Grundbuch.
    Seither hat sich der Wert der Immobilein durch den guten Marktverlauf gut entwickelt.
    Nun haben wir uns getrennt.
    Hat meinen Frau Anspruch auf das Immobilienvemögen.

    Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jörn,

      insofern kein Ehevertrag mit Einigung zum Güterstand geschlossen wurde, besteht nach deutschem Eherecht regelmäßig der Güterstand des Zugewinnausgleichs. Je nach Zugewinn der Ehefrau kann diese Ansprüche auf den Zugewinn des Ehemannes erheben, welchen er während der Ehejahre generieren konnte. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren konkreten Fall zu besprechen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Kristin sagt:

    Hallo,

    ich habe mich von meinem Lebenspartner getrennt. Vor knapp 4 Jahren haben wir im Rahmen einer Zwangsversteigerung eine Doppelhaushälfte erworben. Sowohl im Grundbuch als auch im Darlehensvertrag stehen wir zu gleichen Teilen. Wir haben bisher knapp ein Fünftel des Darlehens abbezahlt und haben in etwa den gleichen Anteil in den Umbau, die Modernisierung und Renovierung investiert. Jedoch haben wir zum großen Teil auf Firmen verzichten können, haben durch seine Familie viel selbst bewerkstelligen können. Auch ich habe mir viel angenommen in der Zeit, für das Renovieren, Bodenverlegen und Fliesenlegen bin allein ich zuständig. Welche Grundlagen muss man berücksichtigen, wenn man die Summe berechnet, die man dem Partner auszahlen müsste? Wir wollen das Haus, jeder für sich allein, gern behalten und jeder von uns könnte es sich auch alleine leisten. Nur ist es so, dass ich den Großteil der mit dem Haus und dem großen Garten verbundenen Aufgaben alleine bewerkstellige und nicht bereit bin, dies aufzugeben.
    Ich benötige dringend Rat und bedanke mich dafür bereits im Voraus!
    Freundliche Grüße

    Kristin

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kristin,

      Besprechen Sie mit Ihrem Partner und einem Anwalt oder Notar, ob hier im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung eine Einigung für die Zeit nach der Ehe möglich ist. Für die Frage, welche Summe für die Berechnung des Zugewinnausgleiches zugrunde zu legen ist, wenden Sie sich bitte ebenfalls an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • AB sagt:

    Hallo,
    2012 habe ich mich von meinem Mann scheiden lassen. Wir hatten zwei ETW die ich ihm gegen einen geringen Betrag überlassen habe. Beide hatten noch eine Restschuld.
    Ich habe ihm die Wohnung damals überlassen da ich mit einem kleinen Kind (3 Jahre alt) weder die finanziellen noch psychischen Möglichkeiten hatte um die Wohnungen zu behalten.
    Inzwischen geht es mir gut und ich bereue es sehr die Wohnungen auf ihn überschrieben zu haben. Kann ich hier nachträglich Ansprüche stellen bzw. die Übergabe rückgängig machen? Ich habe 2012 für die Überschreibung knapp 20.000 euro bekommen. Aktueller Wert der Wonungen 300.000 bis 350.000 euro.
    Ich muss auch dazu sagen, dass ich anwaltlich sehr schlecht beraten war weil ich Beratungskostenhilfe bekommen habe wovon meine Anlwälting überhaupt nich begeistert war.
    Psychisch war ich auch in einer schlechten Verfassung und konnte nicht vorausschauend denken bzgl. der Eigentumsübergabe.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      in der Regel lässt sich eine vertragliche Vereinbarung nicht ohne Weiteres rückgängig machen. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten, inwiefern in Ihrem speziellen Fall vielleicht noch Handlungsspielraum besteht.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • hp sagt:

    Hallo,
    ich lebe seit 2013 dauerhaft von meiner Ehefrau getrennt. Das gemeinsam erworbene Haus wurde verkauft, der Gewinn gütlich geteilt. Kindesunterhalt haben wir ebenfalls gütlich außeranwaltlich vereinbart.
    Während der Ehe ist mein Vater verstorben (2006). Notariell wurde das Wohnhaus meiner Eltern hälftig zu den Teilen 50/ 25/ 25% zwischen meiner Mutter, meiner Schwester und mir ins Grundbuch eingetragen.
    Wir werden uns in 2016 scheiden lassen.
    Hat meine Ehefrau Anspruch auf den hälftigen Teil meines Immobilienanteil?
    Ich lebe mit meiner Mutter in dieser Immobilie ohne bauliche Trennung. Eine Beteiligung an Renovierungs- und Unterhaltsarbeiten seitens meiner Ehefrau daran fand nicht statt.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      in der Regel zählen Erbschaften zum sogenannten privilegierten Erwerb. Das bedeutet, dass der Ehegatte hierauf keinen Anspruch erheben kann – sofern er selbst nicht in das Grundbuch eingetragen ist -, wohl jedoch auf den Zugewinn des erworbenen Objektes. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sabine sagt:

    Mein Mann und ich sind 2010 in die USA gezogen. Ich habe von meinem Vater Geld geerbt und davon das Haus in Amerika gekauft und wir sind beide im Grundbuch in den USA eingetragen (dies war von unserem Makler damals veranlasst worden). Ich habe sämtliche Belastungen für das Haus (Reparaturen, Steuern, Versicherungen, etc.) bislang von meinem Erbe bezahlt. Kann mein Mann Anspruch auf das Haus erheben?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sabine,

      da hier ggf. auch US-amerikanisches Recht Anwednung finden könnte, kann an dieser Stelle hierzu keine Auskunft erteilt werden, da wir uns ausschließlich mit dem deutschen Familienrecht auseinandersetzen. Suchen Sie bei Fragen den Rat eines Rechtsanwalts vor Ort.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Marie sagt:

    Wie ist das mit dem Auszahlen? Wir haben vor 12 Jahren ein Haus vollfinanziert und 250 Tausend Euro aufgenommen, davon sind noch 190 Tausend abzuzahlen. Jetzt will er die Scheidung und aus dem Haus ausziehen. Wir stehen beide im Grundbuch mit der Bank und sind beide Kreditinhaber. Zahlen will er nicht, das soll ich machen, da ich im Haus bleibe und er zur Freundin zieht. Er lässt mich allein mit den zukünftigen Schulden und will noch von den abgezahlten 12 Jahren die Summe von 30 Tausend Euro haben. Steht im Geld zu und muss ich wirklich in Zukunft allein zahlen? Unterhalt bekomme ich nicht, da ich etwas mehr verdiene als er.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marie,

      die Verpflichtungen, die Ihr Mann gegenüber der Bank eingegangen ist, lassen sich in der Regel durch Scheidung nicht einfach abschütteln. Besprechen Ihren Fall bitte mit einem Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Andreas sagt:

    Hallo, wir leben in Trennung, sind beide voll berufstätig. Meine Frau steht zur Hälfte noch im Grundbuch, die Hypothek vom Doppelhaus läuft allein auf mich. In der Scheidungsfolgevereinbarung haben wir dazu geregelt, dass meine Frau eine angemessene Miete nach Scheidung zahlt, da sie auch nach Scheidung in Ihrer Hälfte bleiben will. Da wir zusammen das Haus über 10 Jahre abgezahlt haben, ich nur die Hypothek, sie die Nebenkosten und Einkäufe und alles was noch anfiel, möchte ich wissen, ob ihr aus der Vergangenheit ein Ausgleich zusteht. Was passiert nach der Scheidung, wenn ich das Haus verkaufen möchte oder wenn eine neue Partnerin kommt und sie ausziehen soll, geht das so einfach?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andreas,

      konkrete Fälle dieser Art können wir nicht beantworten, da wir nicht berechtigt sind, Rechtsberatungen durchzuführen. Auch ist das Scheidungsrecht weitläufig und kompliziert, sodass Antworten auf Ihre Fragen nicht in diesem Rahmen gegeben werden können. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Fall zu besprechen. Prinzipiell lässt sich sagen, dass wer im Grundbuch steht, in der Regel auch ein Anrecht hat, die Immobilie zu nutzen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Angeli sagt:

    Hallo,
    Mein Mann ist nach 31 Jahren ausgezogen, lebt jetzt in einer Mietwohnung. Vor 22 Jahren habt er das Grundstück mit Firmengebäude vom ehemaligen Chef gekauft, was wir gemeinsam aufgestockt haben und mittlerweile 2 Wohnungen daraus gemacht haben. Er ist allein im Grundbuch eingetragen. Er war selbstständig ging aber insolvent, so das ich Januar 2000 für ihn eine neue Firma gegründet habe, inder er als Meister tätig ist. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank werden vom Firmenkonto gezahlt was auf meinen Namen lautet. Ist das Haus, wie mein Mann betont nur seins und kann er mich vor die Tür setzten! wie er sagt. Und bekomme ich im falle einer Scheidung garnichts.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Angeli,

      Ihr Fall ist zu konkret und komplex, um ihn in diesem Rahmen zu behandeln. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu klären, welche Verbindlichkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Mann bei Scheidung bestehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Petra sagt:

    Hallo,

    ich habe vor der Hochzeit ein Haus mit Eigenkapital gekauft und einem Darlehen. Im Laufe der gemeinsamen Ehejahre haben wir viel renoviert (Eigenleistung und durch Fachkräfte). Dadurch ist der Wert des Hauses enorm gestiegen. Die finanziellen Mittel für die Renovierungskosten sowie die Abzahlung des Darlehen habe komplett ich in den letzten 10 Jahren geleistet, da ich mehr verdiene. Mein Mann will nun die Hälfte des Zugewinns, also der Wertsteigerung des Hause. Stimmt dies?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Petra,

      prinzipiell hat derjenige Ehepartner Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns, dessen eigener Zugewinn während der Ehejahre geringer ausfiel. Wie hoch dieser ist und inwieweit Eigenleistungen etc. diesen Beeinflussen, muss im Einzelfall entscheiden werden. Bitte wenden Sie sich für konkrete Infos zu Ihrem Fall an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team.

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