Scheidung mit Schulden – Das große Streitthema

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Header Schulden bei Scheidung

Müssen die Eheleute im Falle einer Scheidung alle Schulden teilen? Nein. Ähnlich wie bei der Aufteilung des gemeinsamen Hausrats werden nach einer Trennung und anschließenden Scheidung nur gemeinsame Schulden einbezogen. Dies gilt gleichermaßen nur für während der Ehe entstandene Schulden. Hierzu bedarf es jedoch zuerst einmal einer Aufschlüsselung, wie gemeinsame Schulden nach einer Trennung definiert sind.

Das Wichtigste in Kürze: Schulden

  • Das Gericht unterscheidet zwischen gemeinsamen Schulden und Einzelschulden.
  • Bei der Scheidung ist dieser Unterschied wichtig für die Gütertrennung.
  • Alleinige Schulden können dem Ex-Partner nicht angelastet werden.

Was geschieht mit den Schulden bei einer Scheidung?

Scheidung – und Schulden aus der gemeinsamen Ehe?

Im Familienrecht wird eine Unterscheidung getroffen zwischen Schulden, die beide Eheleute eingegangen sind und alleinigen Schulden eines Ehepartners. Die Bestimmung gemeinsamer Verbindlichkeiten ist im Grunde recht leicht.

Nur gemeinsame Schulden werden bei einer Trennung und anschließenden Scheidung zwischen den Parteien aufgeteilt.
Nur gemeinsame Schulden werden bei einer Trennung und anschließenden Scheidung zwischen den Parteien aufgeteilt.

Als gemeinsame Schulden können bei Trennung generell jene veranlagt werden, für die beide Ehegatten sich – während der Ehezeit – gegenüber dem Gläubiger mittels Unterschrift als Schuldner auswiesen. Dies gilt jedoch immer nur dann, wenn beide Partner den Vertrag unterzeichneten.

Hierzu gehören insbesondere auch bei einer Bank gemeinsam unterzeichnete Kreditverträge für gemeinsame Anschaffungen – zum Beispiel dem Kauf von einem Auto, den gemeinsamen Hausbau oder aber gemeinsame Ratenkaufverträge etwa für Unterhaltungselektronik.

Während der Ehezeit gemachte Schulden sind nicht automatisch gemeinsame Schulden.

Mietschulden sind in der Regel als gemeinsame Verpflichtung erfasst, sofern der Mietvertrag von beiden Ehegatten unterzeichnet wurde. Ausschlaggebend ist damit die Beurkundung: Nur, wenn beide Eheleute den Kredit-, Mietvertrag oder Ähnliches unterzeichnet haben, sind sie zu gleichen Teilen Schuldner. Auch Schulden auf einem Gemeinschaftskonto der Eheleute werden als gemeinsame Verbindlichkeit aufgefasst.

Hieraus lässt sich schließen, dass alle Schulden aus Kredit-, Ratenverträgen u.a., die nur von einem Partner unterschrieben worden sind, auch nur die Schulden derjenigen Partei sind.

Ausnahmen

Es gibt jedoch auch Verträge, bei denen beide Ehegatten als Vertragspartner angesehen werden, obwohl nur einer den Vertrag unterzeichnet hat. Hierzu zählen etwa Festnetzvertrag, Hausratsversicherung und Stromvertrag. Da diese Vertragsabschlüsse laut Paragraph 1357 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) der Abdeckung des alltäglichen Lebensbedarfs dienen, wird eine gemeinsame Verbindlichkeit der Eheleute angenommen. Beide Ehegatten üben während der Ehe die sogenannte Schlüsselgewalt aus.

Wie werden gemeinsame Schulden bei einer Scheidung aufgeteilt?

Schulden und Scheidung? Allein abgeschlossene Kreditverträge werden in der Regel nicht geteilt.
Schulden und Scheidung? Allein abgeschlossene Kreditverträge werden in der Regel nicht geteilt.

Sind die Eheleute während der Ehezeit gemeinsame Verbindlichkeiten eingegangen, wird in der Regel ein Ausgleich bei der Schuldentilgung angestrebt. Das bedeutet, dass beide Parteien die Schulden jeweils zur Hälfte tragen. Auszugehen ist jedoch von dem Güterstand einer Zugewinngemeinschaft (Zugewinnausgleich).

Der Gläubiger kann wählen, von welchem der beiden Vertragspartner er die Tilgung verlangt. In der Regel bietet sich während der Ehe die Tilgung über ein Gemeinschaftskonto an.

Wird mit der Trennung die Abzahlung der gemeinsamen Schulden nur von einem Partner geleistet, kann dieser vom anderen eine Ausgleichszahlung verlangen, die den jeweils hälftigen Ratenbetrag umfasst. Bei einer monatlichen Rate vom 300 Euro Kredittilgung kann vom anderen somit ein Ersatz verlangt werden.

Ausnahmen bei der hälftigen Ausgleichszahlung

Eine Pflicht, Ausgleichszahlungen für die alleinige Leistungen der gemeinsamen Schulden ist in folgenden Fällen nicht gegeben:

  • bei gemeinsamer Haushaltsführung: Leben die Eheleute noch nicht in getrennten Haushalten, kann die Ausgleichszahlung nicht verlangt werden. Angenommen wird hier, dass beide Eheleute nach wie vor einen Beitrag zur gemeinsamen – wenn auch nicht mehr ehelichen – Lebensführung leisten, der nicht aufgerechnet werden kann.
  • im Innenverhältnis bei Alleinnutzung: Nutzt A zum Beispiel ein Auto, für den ein gemeinsamer Kreditvertrag abgeschlossen wurde, ausschließlich allein, kann von B keine Ausgleichszahlung verlangt werden. Anders verhält es sich mit den Kreditraten selbst. Im Außenverhältnis zu den Gläubigern gilt, dass diese auch B in die Pflicht nehmen können, sollte A die Raten nicht bedienen.
  • Unterhalt: Wurden die Schulden bereits bei der Berechnung des Trennungsunterhalts, den A an B leistet, berücksichtigt, darf nicht noch zusätzlich eine Ausgleichszahlung von A verlangt werden.

Was geschieht mit den alleinigen Schulden des Ehegatten?

Hat ein Ehepartner während der Ehezeit einen Kreditvertrag abgeschlossen und allein unterzeichnet, ist er gegenüber dem Gläubiger auch alleiniger Schuldner. Ist der Ehepartner nicht in der Lage, seine Schulden eigenständig zu tilgen, ist der andere Ehegatte nicht verpflichtet, die Tilgung zu übernehmen. Die Gläubiger dürfen damit nicht den Ehepartner ihres Schuldners in die Pflicht nehmen.

Gibt es eine Haftung für die Schulden des Ehegatten? Sie haften grundsätzlich nicht für die alleinigen Schulden Ihres Ehepartners. Dabei ist es unerheblich, ob die Gütertrennung vereinbart wurde.

Aber Vorsicht: Tritt z. B. der Ehemann in einem Vertrag, den die Ehefrau allein unterzeichnet hat, als Bürge auf oder hat er eine Sicherheit gegeben, kann er von den Banken in Haftung genommen werden. Allerdings kann der Ehemann von seiner Frau die Befreiung von der Bürgschaft bzw. Sicherheit verlangen. Er ist nicht verpflichtet, über die Ehezeit hinaus als Bürge aufzutreten.

Beteiligung an den alleinigen Schulden des Ehegatten

Eine Beteiligung des Ehepartners kann vom Alleinschuldner nicht verlangt werden. Wie in den meisten Fällen finden sich auch hier wieder Ausnahmen.

Werden die Schulden einer Partei aufgenommen, die einem gemeinsamen überehelichen Zweck zu dienen (etwa für ein gemeinsames Geschäft), kann ab der Trennung eine Beteiligung an der Tilgung der Verbindlichkeit auch von dem anderen Ehepartner veranlagt sein.

Scheidung – und noch Schulden fürs Haus?

Ist bei einer Scheidung das Haus mit Schulden belastet, etwa durch Darlehensverträge, entbrennt nicht selten ein Streit. Wem gehört das Haus? Wer muss dafür bezahlen? Wer muss den Kredit bedienen?

Scheidung: Schulden fürs Haus können auch nur von einem getragen werden.
Scheidung: Schulden fürs Haus können auch nur von einem getragen werden.

Über die Eigentumsverhältnisse eines Hauses und/oder Grundstücks klärt der Auszug aus dem Grundbuch auf.

Befindet sich die Immobilie alleinig im Eigentum von A, kann von B keine Beteiligung an den Hauskreditraten verlangt werden. Bleiben jedoch beide Eheleute weiter in dem Haus wohnen, darf A eine Mietzahlung von B fordern.

Aber: Sind beide Ehegatten Hauseigentümer, muss die Tilgung eines Bankdarlehens für das Haus auch dann von beiden getragen werden, wenn nur ein Ehepartner den Vertrag unterzeichnet hat.

Anrechnung auf den Trennungsunterhalt: Eheprägende Schulden – gemeinsame bzw. einvernehmlich tolerierte Verbindlichkeiten – können beim Unterhalt angerechnet werden. Erklärt sich A zum Beispiel bereit, den gemeinsamen Kredit mit monatlichen Raten von 300 Euro allein abzuzahlen – können diese Zahlungsverpflichtungen vor der Unterhaltsberechnung zur Ermittlung des Einkommens herangezogen und vom Nettoverdienst abgezogen werden. So wird A in aller Regel einen geringeren Unterhalt an B zahlen müssen.

Benötigen Sie Hilfe, die Schulden nach einer Scheidung abzuzahlen, kann Ihnen auch eine Schuldnerberatung helfen. Wie genau erfahren Sie auf dem Portal schuldnerberatung.de.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Scheidung mit Schulden – Das große Streitthema
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Kommentare

  • anke sagt:

    Ich bin nach 30 Jahren Ehe von meinem Mann verlassen worden.Wir haben eine gemeinsame Eigentumswohnung, die noch nicht ganz bezahlt ist.Ich darf weiterhin hier wohnen bleiben, er zahlt Miete und ein klein wenig Unterhalt.Was ist wennn ich in 3 oder 4 Jahren die Scheidung einreiche, muss ich dann aus der Wohnung raus?
    Will ja auf jedenfall seine Rente mitnehmen, da ich so gut wie nie arbeiten gehen sollte.Ich selber habe kein Einkommen und bin krank habe Ms.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anke,

      da es Ihre gemeinsame Wohnung ist, müssen Sie darüber einig werden, was mit der Wohnung nach der Scheidung passieren soll. Stehen Sie beide im Grundbuch steht Ihnen anteilig die Hälfte des Wohnungswertes zu. Da Sie wegen Ihrer Krankheit nicht erwerbsfähig sind, steht Ihnen in der Regel ein nachehelicher Unterhalt von Ihrem Ehegatten zu. Wie hoch dieser ist, richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Ein Anwalt kann Ihnen dabei weiterhelfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Lisbeth sagt:

    Hallo… wir haben einen notariell beglaubigten Ehevertrag mit Gütertrennung.
    Wie leben seit 01/2012 getrennt, sind aber noch nicht geschieden und haben eine Tochter, 12 J.
    Während der Ehe hat mein Mann das Haus seiner Eltern gekauft und dieses über Lebensversicherungen (4 Stück) finanziert. Dh er zahlt im Moment nur die Zinsen, die Tilgung erfolgt bei Auszahlung der Lebensversicherungen. Er selbst wohnt in dem Haus, seine Mutter auch. Sie zahlt kaum Miete, dafür aber überproportional viel Nebenkosten.
    Und jetzt zu meiner Frage: sind seine Verbindlichkeiten für die Lebensversicherungen relevant für die Berechnung des Kindesunterhalts?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lisbeth,

      regelmäßig finden die Verbindlichkeiten für eine Lebensversicherung bei der Berechnung nur dann Beachtung, wenn der Unterhaltspflichtige den Mindestunterhalt aufbringen kann. Zumeist kann also nicht argumentiert werden, dass kein Unterhalt gezahlt werden kann, da Verpflichtungen für die Lebensversicherung zu tätigen sind. Ob dies allerdings auch in Ihrem konkreten Fall anzuwenden ist, erfahren Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Markus A sagt:

    Hallo
    Wir haben 1998 geheiratet und uns 2004 getrennt,seit dem bazahle ich die gemeinsamen Schulden alleine und wir haben es bis jetzt mit dem Kindesunterhalt verrechnet, nun wird unser Sohn im Januar 18 und hat Anspruch auf Barunterhalt.
    Möchte nun gerne meine Ex-Frau bitten die restlichen Schulden zu bezahlen.
    Ist sie trotz der Regelung mit dem Unterhalt bis jetzt und der vergangen Zeit noch verpflichtet mit für die gemeinsamen Schulden auf zu kommen..?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Markus,

      gemeinsame Schulden bleiben auch nach der Scheidung oder Trennung gemeinsame Schulden. Sie und Ihre Ex-Frau müssen die Schulden gemeinsam tilgen. Eine Anrechnung auf den Kindesunterhalt ist nicht erlaubt. Sie können versuchen Ihre Frau zu bitten, die restlichen Schulden allein zu zahlen. Grundsätzlich sind Sie allerdings dazu verpflichtet, diese gemeinsam mit ihr abzuzahlen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • R. sagt:

    Hallo,

    mein Mann hat sich 1992 selbständig gemacht! Wir sind seit 1989 verheiratet, keine Gütertrennung! Mein Mann hat mit einem anderen Geschäft eine Geschäftsinsolvens hingelegt, ich eine Privatinsolvenz weil ich so dumm war, damals vor 15 Jahren das Ladenlokal zu kaufen. Nun hat mein Mann vor 3 Jahren wieder einen Kredit aufgenommen für ein neues Geschäft, und ich habe mich geweigert den Kreditvertrag zu unterschreiben!! Nun scheint unsere Ehe vor dem aus zu stehen, weil ich einfach kein Verständnis mehr für seine Phantastereien habe und leider im laufe der Zeit wir uns auseinander gelebt haben: Meine Frage ist nun: im Falle einer Trennung stehe ich für die Schulden die sich aus dem Betrieb meines Mannes ergeben haben, gerade? Hafte ich auch dafür?? Ich arbeite schon seit 15 Jahren wieder Halbtags in meinem erlernten Beruf( meine Kinder waren damals 3, 5, und 10 Jahre alt) weil unsere Kinder sonst nicht versichert gewesen wären.Auch hättee das Geld sonst nie gerreicht!! Ich habe die Nase voll und möchte nicht nur immer Geschäft und Arbeit sehen, sondern ich möchte endlich mal ein bischen Leben!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      in aller Regel richtet sich dies nach dem Güterstand. Handelte es sich um Gütergemeinschaft, können auch die Schulden eines Einzelnen im Einzelfall als Gesamtschuld gewertet werden. Handelte es sich um Zugewinngemeinschaft, so lag faktisch Gütertrennung vor, sodass ein Ehegatte nicht automatisch für die alleinigen Schulden des anderen in Haftung genommen werden kann. Wenden Sie sich für eine genauere Klärung an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Miriam sagt:

    Hallo, ich habe mich im Dezember 2015 von meinem Mann getrennt und bin im März dieses ausgezogen. Mein Mann war 31/2 Jahre in Haft. Ende Januar diesen Jahres wurde er entlassen. Mein Mann hat ein Haus das ihm gehört. Unsere Kinder und ich wohnten auch dort. Mein Mann bekam vierteljährig eine BU, mit dem Geld bezahlte ich immer Wasser, Schornsteinfeger, kfz Steuer und Versicherung usw. ! Mein Mann und ich dachten das im Januar 2016 die BU nochmals bezahlt. Das war nicht so und somit bezahlte die Schulden die Schwiegermutter. Sie verlangt nun das ausgelegte Geld von mir zurück. Ist das rechtens? MFG Miria

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Miriam,

      sofern es zur Zeit der Geldentrichtung kein Darlehensvertrag oder eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, können verauslagte Summen häufig nicht mehr zurückverlangt werden. Das muss sich jedoch im jeweiligen Einzelfall zeigen. Wenden Sie sich im Zweifel stets an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Stephan B. sagt:

    Hallo, habe eine Frage, Das gemeinsame Haus wurde geschätzt und ein notarieller Übertagungsvertrag gefertigt. Nun zieht sich die Auszahlung in die Länge. Was kann man machen, um den Druck zu erhöhen, damit ich an meinen Anteil komme?
    Vielen Danke für die Antworten

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stephan,

      in einem solchen Fall gehen Sie am besten zu einen Anwalt. Dieser kann mit der anderen Partei Kontakt aufnehmen und alles weitere regeln.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Manuel sagt:

    Hallo,

    meine Frau und ich haben uns getrennt. Wir haben ein gemeinsames Haus und stehen beide mit je 50% im Grundbuch. Der Vertrag bei der Bank wurde ebenfalls von beiden unterschrieben.
    Ich habe einen hohen Teil Eigenkapital in das Haus gesteckt. Meine Frau nichts.
    Mein Eigenkapital ging zur Sicherheit in ein Bausparvertrag. Kann ich diesen wiederverlangen?
    Wir verhält es sich wenn wir das Haus verkaufen und wir nicht die Darlehenshöhe zurück bekommen?
    Wir haben die Zugewinngemeinschaft im Ehevertrag ausgeschlossen.
    Müssen wir beide für die Restschuld aufkommen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Manuel,

      beim Verkauf eines Hauses, das beiden Ehegatten zu gleichen Teilen gehört, wird mit dem Verkaufserlös in aller Regel zunächst die Darlehenssumme ausgeglichen. Erst, was hiernach an Kapital übrig bleibt, wird hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Allerdings kann für die vorzeitige Kreditablösung eine Vorfälligkeitsentschädigungszahlung an die Bank zusätzliche Kosten verursachen. Wenden Sie sich an einen Notar oder Anwalt, um mögliche Lösungen zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Yvonne m. sagt:

    Möchte mich von meinem Mann trennen.
    Hauskre dit wurde gemeinsam aufgenommen. Stehen auch beide mit je 50% im Grundbuch.
    Durch die Kindererziehung kann ich nur teilzeit arbeiten.
    Ich möchte ausziehen. Er möchte das Haus auch nicht behalten. Aber wie soll das finanziell gehen bei mir mit neuer Wohnung wenn wir weiterhin den Kredit abzählen müssen.? Muss ich mit dem Auszug wirklich so lange warten bis das Haus verkauft ist wegen der Kosten?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Yvonne,

      ohne Einkommen ist es erfahrungsgemäß schwer, eine Wohnung zu finden. Trennungsunterhalt kann nur gefordert werden, wenn der Ex-Partner diesen auch leisten kann. Die Trennung muss also eventuell im gemeinsamen Haus vollzogen werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Manu sagt:

    Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
    ich habe mich 2012 von neinem Mann getrennt, letztes Jahr wurden wir geschieden. Aus der Ehe sind noch Stromschulden offen. Ich habe den Gläubiger gebeten diese zu teilen. Dies wurde nicht gemacht nun habe ich eine Kontopfändung diesbezüglich bekommen. Ist diese rechtmäßig oder können/ diese Schulden getrennt werden? Ich weiß sonst nicht wie ich diese alleine bezahlen soll da ich auch gerade meinen Job verloren habe, ich bin echt am verzweifeln. Für eine Antwort bedanke ich mich im voraus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Manu,

      waren Sie und Ihr Mann beide Mieter der Wohnung, so haften Sie beide in vollem Umfang, also nicht nur für die Hälfte offener Beträge. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um mögliche Lösungen zu besprechen. Ggf. können Sie mit dem Gläubiger auch die ratenweise Tilgung offener Forderungen vereinbaren.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Manu sagt:

        Vielen Dank für die schnelle Antwort.

  • Black Manuel sagt:

    Guten Tag, ich habe am 27.11.2013 ein Auto gekauft auf Finanzierung. Die Rate beträgt 302€ im Monat. 9 Tage später habe ich meine damalige Freundin geheiratet. Und nach 8 Monaten hat sie sich von mir getrennt! Habe 2 Kinder Ihr. Jetzt läuft gerade die Scheidung. Meine Frage ist jetzt kann der Autokredit zum Unterhalt mit angerechnet werden? In meinen Augen sind das ja Ausgaben wo ich nicht von weg komme Kindesunterhalt zahle ich auch 257€ pro Kind. Gruß Manuel

    1. Black Manuel sagt:

      Mein Anwalt meinte im übrigen, dass ein Autokredit bei der Trennungsunterhaltsberechnung nicht berücksichtigt werden kann.

      1. scheidung.org sagt:

        Hallo Manuel,

        in aller Regel lassen sich nur Unterhaltsungskosten für ein Fahrzeug anrechnen, die durch den täglichen Arbeitsweg entstehen. Finanzierungsverbindlichkeiten zählen hierzu meist nicht, weil theoretisch in den meisten Fällen auch auf das Auto verzichtet werden könnte (Rückgriff auf ÖPNV). Wenden Sie sich für genauere Informationen an Ihren Anwalt.

        Ihr Scheidung.org-Team

  • Jan sagt:

    Nochmal Hallo.

    Wir müssen das Haus noch abbezahlen, raten hab ich bis jetzt allein bezahlt. Kann ich jetzt verlangen, das meine (Noch-)Frau die Hälfte bezahlt?
    Wie verhält es sich bei den ganzen Rest, Hausversicherung, Gas, Wasser, Strom, Grundsteuer usw?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jan,

      gegenüber der Bank sind sie beide Schuldner und zwar für die gesamte Höhe. Unter Umständen können die Zahlungen aber mit den Unterhaltsansprüchen verrechnet werden. Was die weiteren Zahlungen angeht, kommt es wohl darauf an, wer die Verträge unterschrieben hab.
      Wir können Ihnen nur nochmals raten, einen Anwalt aufzusuchen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Jan sagt:

    Hallo
    Bei mir steht wohl jetzt auch die Scheidung an.
    Meine (Noch-)Frau hat mir mitgeteilt das sie keine Gefühle mehr für mich hat und nun hatte ich das erste Schreiben von ihrer Anwältin bekommen.
    1.Die Anwältin möchte meine letzten 12 Gehaltsabrechnung haben und die letzte Steuererklärung!!
    Die Steuererklärung könnten wir aber nicht einreichen, da meine (Noch-)Frau die Unterlagen nicht beim Steuerberater abgeben hat. Was kann ich da machen?
    2. Meine (Noch-)Frau war 2mal hintereinander Selbstständig und ist Pleite gegangen, Dort werden auch noch Schulden sein. Habe soweit ich weiß, dafür aber nix unterschrieben. Wer haftet für die Schulden?
    3. Meine (Noch-)Frau hat jedemenge Post/Rechnungen/Mahnungen verschwinden lassen!!! Da bin ich aber jetzt erst hinter gekommen, da ne Lohnpfändung bei mir kam. Nun sind da natürlich jedemenge Zinsen und Mahngebühren dazu gekommen.
    Kann ich da irgendwas machen??
    Wir werden in naher Zukunft erstmal in unserem Haus Leben bleiben, es sind getrennte Räumlichkeiten möglich, Küche, Bad, Schlafzimmer usw..
    Haben einen Sohn.
    Ich bin beruflich nur am WE zu Hause. Wie verhält es sich mit dem Besuchsrecht? Würde meinen Sohn jedes 2. WE nehmen und er kann gerne kommen, wenn ich da bin.

    Danke in Voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jan,

      grundsätzlich möchten wir Ihnen erst einmal dazu raten, sich auch anwaltliche Hilfe zu suchen.
      zu 1.) Machen Sie Ihre Frau erneut darauf aufmerksam, dass Unterlagen fehlen. Dies können Sie auch dem Anwalt Ihrer Frau mitteilen.
      zu 2.) Sofern Sie keine Verträge unterschrieben haben, wird aller Wahrscheinlichkeit Ihre Frau für die Schulden haften müssen.
      zu 3.) Nehmen Sie mit den Gläubigern Kontakt auf, vielleicht kommen diese Ihnen entgegen. Dies ist allerdings eher unüblich, wahrscheinlich müssen die Zinsen und Mahngebühren bezahlt werden. Unter Umständen kann es Ihrem Anwalt gelingen, diese von Ihrer Frau wiederzuerhalten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Christoph S. sagt:

    Hallo,
    ich habe folgende Frage:

    Ich lebe seit 2 Jahren von meiner (Noch-) Ehefrau getrennt. Die Scheidung ist meinerseits mangels finanzieller Mittel noch nicht eingereicht. Wir haben einen gemeinsam geschlossenen Kredit (Anschaffung Auto, Möbel, Küche, Umschuldung Dispo d. Gem. Girokontos) dessen Tilgung ich alleine trage. Dieser wird mir bei der Unterhaltsberechnung zu ca. 80% angerechnet (Auto befindet sich in meinem Besitz, daher nur 80%). Jetzt würde ich gerne diesen Kredit wegen günstigeren Zinsen sowie zum Ausgleich eigener Verbindlichkeiten umschulden. Ich wäre dann alleiniger Kreditnehmer). Die monatliche Rate würde in etwa gleich bleiben aber die Laufzeit um ca. 3 Jahre verlängern. Meine Sorge ist nun, dass sich dies bei künftigen Unterhaltsberechnungen bzw. im Zuge der Scheidung (Zugewinnausgleich) negativ auswirken würde.

    Mit freundlichen Grüßen
    Chris

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christopher,

      Ihre Frau wird wohl der Umschuldung zustimmen müssen, da sie ebenfalls Kreditnehmerin ist. Kontaktieren Sie einen Anwalt, der eine Berechnung vornimmt und Ihnen sagen kann, ob für Sie Nachteile erwachsen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • S.N. sagt:

    Hallo,

    wir beabsichtigen uns zu trennen. Meine Frau steht seit 10 Jahren allein im Grundbuch des Hauses aus dem ich jetzt ausziehen werde. Es gibt ein gemeinsames grundbuchgesichertes Darlehen mit 400,00 € monatlicher Rate. Wenn ich nicht mehr in dem Haus wohne muss ich das Darlehen (im Innenverhältnis) weiter zahlen? Gibt es einen Ausgleichanspruch für die Investitionen die ich in den letzten Jahren für die Immobilie gleistet habe?

    Ich habe ein Darlehen zur Kfz-Finanzierung eines gemeinsam genutzten Fahrzeuges abgeschlossen (Rate 200,00 €). Meine Frau würde nach der Trennung das Fahrzeug gern behalten. Muss ich (im Innenverhältnis) die Rate weiter zahlen? Habe ich einen Ausgleichsanspruch da das Fahrzeug erst 3 Jahre alt ist und ich mir nach der Trennung ein eigenes Fahrzeug finanzieren muss?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      unterschreiben zwei Parteien einen Kreditvertrag, müssen diesen auch beide zurückzahlen. Ob Sie einen Ausgleichsanspruch haben, können wir pauschal nicht beantworten, da dies von vielen verschiedenen Details abhängt.
      Handelt es sich bei dem Wagen um ein Familienfahrzeug, so fällt dieses in aller Regel in den gemeinsamen Hausrat. Übernimmt diesen dann Ihre Frau, erhalten Sie einen entsprechenden Ausgleich aus dem Hausrat. Der Kredit kann unter Umständen auf Ihre Frau übertragen werden, dem müsste Sie allerdings zustimmen, verpflichtet ist sie nicht.
      Die Raten könnten ggf. auch im Innenverhältnis mit dem Unterhalt verrechnet werden. Wir raten Ihnen, einen Anwalt aufzusuchen, der Sie umfassend beraten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • niena sagt:

    Hallo,
    seit ende 2015 ist mein Mann fremdgegangen. Wir haben Haus zusammen gekauft. Bis jetzt wohnen meine Tochter und ich noch in dem Haus. Er zahlt noch weiter fűr Kredit des Haus und noch die Unterhalt weil ich noch nicht Job finde. Ich nehme nur die Anteil der Unterhalt(600€von 900€) weil er noch fűr den Kredit. Ab Januar wird 1st Jahr komplett. Wenn ich Job finde, will ich dad Haus haben und entlasst sein Name. Wird es mőglich? Kann ich verlängen das Trennungsjahr?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Niena,

      grundsätzlich ist es möglich, weiter getrennt zu leben und sich nicht scheiden zu lassen. Auch können Sie nach einer Scheidung das Haus behalten. Sind Sie allerdings gemeinsam im Grundbuch eingetragen, müssen Sie Ihren Ehemann entsprechend auszahlen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Beate H. sagt:

    Hallo!
    Ich hoffe meine Frage ist hier nicht schon beantwortet und daher überflüssig, aber bei der Fülle an Kommentaren schaffe ich es leider nicht alles zu lesen.

    Folgendes:
    Mein Bruder befindet sich seit gut einem Monat im Scheidungsjahr.
    Beide haben ein Haus gebaut und stehen hierfür zusammen als Kreditnehmer im Vertrag. Bei Verkauf und vorzeitiger Auslösung des Kredits hätten beiden beide trotzdem noch eine Restschuld abzuleisten, die nicht ohne ist. Mir ist bewusst, dass beide auf dem Papier stehen und nur das für die Bank zählt.
    Da sie jedoch diejeinige ist, die die Ehe gebrochen hat, weil sie einen anderen Mann hat, wäre meine Frage, ob mein Bruder anderweitig irgend eine Möglichkeit hat (bspw. über eine Klage o.ä.) die Abzahlung der Restschuld komplett auf sie abzuwälzen, da diese ganze Situation auf gut deutsch gesagt ja nicht „auf seinem Mist gewachsen“ ist.

    Vielen Dank im Voraus!
    MfG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Beate,

      wie Sie schon angemerkt haben, interessieren sich Banken erfahrungsgemäß nicht für die familiären Belangen ihrer Kunden. Ein Anwalt wird Ihrem Brunder darüber Auskunft geben können, ob es dennoch Möglichkeiten gibt, aus dem Vertrag herauszukommen.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Beate H. sagt:

        Danke für Ihre Antwort!

  • Cordula sagt:

    Hallo,
    nach 31 jahren Ehe lassen mein Mann und ich uns scheiden.
    Da mein Mann vor gut 8 Jahren in Geschäftsinolvenz war, habe ich alle finanzierungsverträge etc. unterschrieben.
    Nun, nach der Trennung weigert er sich, an der Tilgung der Schulden zu beteiligen.
    Ich musste Insolvenz einreichen, das Verfahren wurde eröffnet.
    Habe ich eine Möglichkeit, ihn Regresspflichtig zu nehmen ? Alle negativen Folgen der priv. Insolvenz trage ich.
    Es ist nachweisbar, das die Schulden in den Jahren seiner Insolvenz entstanden sind.
    Was für Möglichkeiten bleiben mir im Nachhinein.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Cordula,

      es dürfte schwierig sein, Ihren Nochehemann für entsprechende Schulden in Haftung zu nehmen, da Sie als Alleinschuldner auftreten. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Möglichkeiten zu ergründen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Mona sagt:

    Hallo,
    Mein Mann hat mit seiner Exfrau einen Kredit, den nur er abbezahlt. Sie hatte zwar versprochen dieses Jahr die Hälfte des Kredites ohne Zinsen ein zu zahlen. Wie sich heraus gestellt hat wird sie dies nun doch nicht tun. Bei der Bank steht mein Mann und sie als Kreditnehmer drin. Sie hat ebenfalls geheiratet und weigert sich der Bank ihren neuen Namen bekannt zu geben.
    Die Scheidung war 2012. Was kann man tun, damit sie der Bank den neuen Namen mitteilt? Kann man sie wegen der Hälfte des Kredites immer noch Belangen, wenn ja gibt es noch Verjährungsfristen? Von der Ursprünglichen Summe sind noch über die Hälfte zu bezahlen.
    Wer muss die Anwaltskosten tragen, wenn geklagt wird? Weil aktuell sieht es etwas eng bei uns aus.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüße
    Mona

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mona,

      sofern Sie beide im Vertrag stehen, haben auch beide gemeinsam die Vertragspflichten zu erfüllen. Kontaktieren Sie einen Anwalt, dieser kann Sie beraten, wie nun am besten vorzugehen ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Matthias M sagt:

    Hallo,
    ich bin seit dem 01.10.2015 geschieden. Meine Ex-Frau hatte unser Haus schon vor der Scheidung mit dem gemeinsamen Sohn verlassen. Trennungsunterhalt brauchte ich wegen der Bedienung aller finanziellen Eheverpflichtungen nie zu zahlen, nachehelicher Unterhalt wurde bei der Scheidung ausgeschlossen, sie ist gesund und hat eine abgeschlossene Ausbildung, der Sohn ist über 12 Jahre alt und in einer Ganztagsschule.
    Anfang diesen Jahres stellte sie eine horrende Forderung um „aus dem Grundbuch zu gehen“ – Schuldnerin im Immobiliendarlehen war sie aber auch mit. Sie drohte andernfalls mit der „Aufhebung der Miteigentümerschaft nach BGB“ – ich sollte das Haus auf gar keinen Fall behalten. So entschloss ich mich schweren Herzen zum Verkauf und erzielte glücklich auch noch einen Überschuss, von dem sie natürlich auch die Hälfte wollte. Mit meinem Überschuß konnte ich aber nicht alle Kleinigkeiten abdecken, z.B. meine für die Zuteilungsreife eines Bauspardarlehens für die Sanierung unseres Hauses beliehene Lebensversicherung. Auch ein privates Baudarlehen ihres Vaters wurde nur von mir verlangt. Auch habe ich die Kreditraten vom Haus nach der Scheidung bis zum erzwungenen Verkauf selbst tragen müssen.
    Kann ich wenigstens von diesen Kosten seit Scheidung bis zum Verkauf die Hälfte ihr gegenüber geltend machen? Das es nicht ohne Anwalt gehen wird, ist klar aber besteht überhaupt eine Chance?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Matthias,

      die Frage, ob hier eine „Chance besteht“, verlangt nach einer Rechtsberatung, die wir nicht leisten dürfen. Deshalb müssen wir Sie leider an einen Anwalt verweisen, der Ihr Anliegen wohl schon im ersten Gespräch beurteilen kann. Prinzipiell werden ehebedingte Ausgaben nach der Scheidung bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen berücksichtigt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Jana sagt:

    Hallo,
    Ich habe eine Frage zwecks Schuldenübernahme. Meine Eltern sind noch verheiratet und unterzeichneten damals zusammen einen Mietvertrag, sind somit beide Hauptmieter. Sie klärten intern, dass sie die Kostem aufteilen und mein Vater die Miete übernimmt. Seit letzten Jahres hat er mehrere Monatsmieten nicht beglichen. Jetzt stehen meine beiden Eltern vor einem riesen Schuldenberg, obwohl meine Mutter nichts geahnt hat. Wegen all der Konsequenzen schlug mein Vater vor alle Schulden zu übernehmen, in Raten versteht sich. Meine Frage ist jetzt, ist das überhaupt möglich, dass so eine Art Vertrag über die Schuldenübernahme schriftlich festgehalten wird und bei der zuständigen Behörde eingereicht wird?!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jana,

      grundsätzlich kann jeder Vertragspartner in Haftung genommen werden. Zwar kann eine Schuldenübernahme intern leicht geregelt werden. Im Außenverhältnis (gegenüber Banken und anderen Gläubigern) muss der entsprechende Vertragspartner in aller Regel der Schuldenübernahme zustimmen, um eine solche Vereinbarung wirksam werden zu lassen. Es besteht grundsätzlich jedoch keine Pflicht für Gläubiger, einen Vertragspartner aus dem Vertragsverhältnis zu entlassen. Der Rat eines Anwalts ist zu empfehlen.

      Ihr Scheidung.org-Team

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