Härtefallscheidung – Wann können Sie die Scheidung beschleunigen?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 26. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Härtefallscheidung

Manchmal ist das Erwachen besonders böse: Der Mensch, dem die eigene Liebe galt, wird plötzlich aufgrund eines Vorfalls unerträglich. Viele Fragen sich dann: Wann ist eine besondere Härte begründbar? Denn die Härtefallscheidung erspart den Betroffenen das Trennungsjahr.

Das Wichtigste in Kürze: Härtefallsscheidung

Ist eine Trennung ohne Trennungsjahr möglich?

Grundsätzlich ist eine „schnelle“ Scheidung – auch „Blitzscheidung“ oder Scheidung im Eilverfahren – ohne Trennungsjahr bei der einvernehmlichen bzw. ohne dreijährige Trennungszeit bei der streitigen Scheidung nicht möglich.

Wann ist eine Scheidung ohne Trennungsphase dennoch möglich?

Nur ausnahmsweise kann eine sofortige Scheidung ohne Trennungsphase erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellt, die in der Person des anderen Ehegatten begründet ist (§ 1565 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).

Wann ist eine unzumutbare Härte bei der Weiterführung einer Ehe gegeben?

Hier finden Sie einige Gründe, die vor Gericht angeführt werden können, um die Notwendigkeit einer sofortige Scheidung zu belegen.

Was kann den Härtefall begründen?

Nähere Informationen finden Sie hier:

Blitzscheidung Scheidung im EilverfahrenGewalt in der Ehe Psychische Gewalt in der Ehe Härtefallregelung Trennungsjahr bei Härtefall

Bei einer Härtefallscheidung kann die Ehe im Vergleich zu anderen Scheidungen sofort geschieden werden. Eine bestimmte Trennungszeit ist hier nicht notwendig.
Bei einer Härtefallscheidung kann die Ehe im Vergleich zu anderen Scheidungen sofort geschieden werden. Eine bestimmte Trennungszeit ist hier nicht notwendig.

Die Rechtsprechung setzt hohe Hürden

Auch bei der Härtfallscheidung muss die Ehe gescheitert sein, also von keiner Wiederherstellung der nicht mehr bestehenden Lebensgemeinschaft der Ehegatten auszugehen sein (§ 1565 Abs. 1 BGB).

Während die drei anderen Fälle der Scheidung (einvernehmliche bzw. streitige Scheidung nach einem Jahr Trennungszeit sowie streitige Scheidung nach dreijähriger Trennungszeit) jeweils eine Trennungsphase voraussetzt, kann die Zerrüttung der Ehe aufgrund eines Härtefalls also sofort geschieden werden.

Härtefallscheidung: Welche Gründe vorliegen müssen – und welche nicht ausreichen

Entscheidend für die Frage, ob ein Härtefall vorliegt, ist aber nicht das subjektive Empfinden des scheidungswilligen Ehegatten. Die Tatsache, dass sich ein Ehepartner möglicherweise recht lieblos verhält oder auch einen sexuellen Fehltritt begangen hat, ist für den anderen Ehegatten sicherlich tief verletzend. Aber dies berührt in erster Linie dessen persönliche Gefühle und ist nicht zwingend eine unzumutbare, in der Person des anderen Ehepartners begründete Härte.

Maßstab ist vielmehr, ob eine besonnene dritte Person bei einer ruhigen Abwägung aller Umstände des Einzelfalls das Verhalten des anderen Ehegatten ebenfalls als eine unzumutbare Belastung empfinden würde, die – umgangssprachlich – eine „Härtefallregelung“ und eine sofortige Trennung rechtfertigt.

Der Grund für eine Härtefallregelung muss gravierend sein und in der Person des anderen Ehegatten liegen wie z.B. persönliche Eigenschaften oder Krankheit.
Der Grund für eine Härtefallregelung muss gravierend sein und in der Person des anderen Ehegatten liegen wie z.B. persönliche Eigenschaften oder Krankheit.

Die Gründe für die Härtefallscheidung können dabei auch erst nach dem Scheitern der Ehe eingetreten sein, also während der Trennungsphase, in der die Ehegatten bereits getrennt voneinander leben. Ebenso muss der andere Ehepartner die Gründe für die unzumutbare Härte nicht verschuldet haben, so dass auch dessen persönliche Eigenschaften die Grundlage für eine sofortige Scheidung bilden könnten.

Da die Familiengerichte bei Härtescheidungen sehr zurückhaltend sind, müssen die Härtegründe besonders gravierend und eben gerade in der Person des anderen Ehegatten liegen. Beispiele hier zu sind etwa:

  • Alkoholmissbrauch unter Verweigern oder mehrfaches Scheitern von Entziehungskuren
  • Beleidigungen und Beschimpfungen des Ehepartners fortlaufend in Gegenwart der Kinder
  • Beleidigungen, Bedrohungen und Misshandlungen von schwerster Art und speziell im Beisein der Kinder
  • Drogenmissbrauch über mehrere Jahre und in Gegenwart der Kinder
  • Ehebrecherische Beziehung mit sich daraus ergebender Schwangerschaft
  • Eheschließung zur Erhaltung eines Aufenthalttitels
  • Nervenkrankheit, die vor der Eheschließung nicht bekannt war
  • Morddrohungen gegenüber dem Ehegatten
  • Prostitution, die nach der Trennung ausgeübt wird
  • Selbstmordversuch, für den der Ehepartner nicht mitursächlich war
  • Sexuelle Perversionen, wozu der andere Ehegatte auffordert
  • Straftaten gegenüber dem Ehepartner
  • Vergewaltigung des Ehegatten, nachdem dieser den Kontakt abgebrochen bzw. sich getrennt hat und auch nicht mehr zum Ehepartner zurückkehrt

Nur solche und ähnliche Eheprobleme nebst Trennung rechtfertigen die Scheidung im Härtefall.

Nachlässigkeit im Haushalt, Eifersucht und ein einmaliger körperlicher Angriff greifen als Gründe für eine sofortige Scheidung nicht.
Nachlässigkeit im Haushalt, Eifersucht und ein einmaliger körperlicher Angriff greifen als Gründe für eine sofortige Scheidung nicht.

Keine Gründe für die Härtefallscheidung bilden dagegen laut Familienrecht eine nachlässige Haushaltsführung, unbegründete Eifersuchtsszenen und ein einmaliger, im Affekt begangener körperlicher Angriff auf den Ehegatten. Schwieriger ist es beim Ehebruch. Eine Scheidung wegen unzumutbarer Härte kommt aufgrund des Wandels in den gesellschaftlichen Vorstellungen nur beim Vorliegen weiterer, erheblicher Gründe in Betracht. Dies gilt ebenso bei Pflichtverletzungen beim Unterhalt oder der Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung.

Von der Härtefallscheidung zu unterscheiden sind zudem die Fälle, in denen eine Ehe aufgehoben bzw. annulliert wird, so etwa die „Scheidung“ einer Scheinehe, bei der sich die Ehepartner bei der Eheschließung darüber im Klaren waren, dass tatsächlich keine eheliche Lebensgemeinschaft begründet werden sollte.

Wie der Ablauf der Härtefallscheidung erfolgt – und warum diese nicht immer sinnvoll ist

Wer sich aus Härtefallgründen sofort scheiden lassen möchte, muss diese Gründe im Scheidungsantrag darlegen und für deren Vorliegen Beweise anbieten, etwa durch Zeugenaussagen, Urkunden wie ärztliche Atteste oder durch andere Beweismittel. Dies bedeutet zunächst, dass eine Härtefallscheidung nur dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn der Härtefall tatsächlich belegt werden kann. Bestreitet der andere Ehegatte trotzdem, dass diese Gründe tatsächlich vorliegen, muss das Familiengericht regelmäßig in eine Beweisaufnahme durchführen, in der beispielsweise die Zeugen vernommen werden. Unter Umständen zieht sich der Scheidungsprozess aber dadurch so sehr in die Länge, dass er nicht wesentlich kürzer als eine (streitige) Scheidung mit einjährigem Trennungsjahr ist.

Um eine Härtefallscheidung durchführen zu können müssen Beweise für den Härtefall vorliegen. Das können Zeugenaussagen oder ein ärztliches Attest sein.
Um eine Härtefallscheidung durchführen zu können müssen Beweise für den Härtefall vorliegen. Das können Zeugenaussagen oder ein ärztliches Attest sein.

Ein weiteres Problem stellt der Versorgungsausgleich dar. Ist dieser zwingend durchzuführen, dauert es grundsätzlich vier bis sechs Monate, bis die vom Gericht dafür bei den Versorgungsträgern einzuholenden Auskünfte vorliegen. Eine Abtrennung des Versorgungsausgleichs, so dass über diesen später in einem anderen Verfahren entschieden und die Ehe sofort geschieden wird, lehnen die Gerichte häufig ab oder er scheitert an der erforderlichen Zustimmung des anderen Ehegatten.

Und schließlich ist beim Versorgungsausgleich noch eine taktische Überlegung zu berücksichtigen: Denn die Ehezeit für den Ausgleich ist die Zeit vom ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist bis zum letzten Tag des Monats, bevor der Scheidungsantrag zugestellt wurde (§ 2 Abs. 3 VersAusglG).

Bezieht nun etwa der Ehemann als Angestellter ein hohes Gehalt mit einer erheblichen betrieblichen Zusatzversicherung, während die Ehefrau kein Einkommen erzielt, erhöht sich bei einer Scheidung ihre spätere Rente, je länger die Ehe dauert. Daher kann es zweckmäßig sein, statt einer sofortigen Härtefallscheidung ein Scheidungsverfahren mit Trennungsphase durchzuführen bzw. den Scheidungsantrag erst später einzureichen.

Umgekehrt sollte der Scheidungsantrag vom Ehemann, der von einer Härte betroffen ist, in einem solchen Fall besonders schnell gestellt werden. In der Praxis handelt es sich aber meist nur um relativ geringe Rentenanwartschaften, die auf diese Weise „zusätzlich“ erworben bzw. verloren gehen.

Im Ergebnis ist daher eine Härtefallscheidung nur empfehlenswert, wenn …

  • … tatsächliche Gründe für einen Härtefall vorliegen, die auch in der Person des anderen Ehegatten begründet sind.
  • … diese Gründe dargelegt, bewiesen und vom anderen Ehepartner nicht widerlegt werden können.
  • kein Versorgungsausgleich (etwa aufgrund einer notariellen Vereinbarung) durchzuführen ist.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Härtefallscheidung – Wann können Sie die Scheidung beschleunigen?
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Kommentare

  • SG sagt:

    Guten Abend,
    liegt ein Fall besonderer Härte vor, wenn der Ehemann seit Eheschliessung vor 10 Jahren fremd geht, ungeschützten Geschlechtsverkehr in Bordellen hat und seine jetzige Freundin mit Syphillis, einer meldepflichtigen Krankheit ansteckt und erst dadurch von seiner Infektion erfährt, als es bei ihr diagnostiziert wird, seine Familie (es gibt einen gemeinsamen Sohn 5) nicht unmittelbar von der Infektion in Kenntnis setzt, sondern weiterhin versucht zu vertuschen. Wir haben Gütertrennung vereinbart. Ich lebe aber seit Eheschliessung mietfrei im Haus. Es gibt haufenweise Emails und SMS mit extrem narzistischen Äußerungen und Entwertungen.
    Seit heute bin ich arbeitslos nach einer Freistellung seit Februar mit sehr guten Aussichten auf neue berufliche Perspektiven. Mein Mann ist sehr vermögend, seit 1 Woche ausgezogen und unterzieht sich nun einer Psychotherapie. Deutet das darauf hin, dass er einer Härtefallregelung entgegenwirken will?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      eine Härtefallscheidung bedarf besonderer Anforderungen, die nur in den seltensten Fällen erfüllt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • M.P. sagt:

    Hallo Scheidung.org-Team,

    liegt eine Härtefallbegründung bei einer einmaligen polizeilich bestätigten Tätlichkeit (Ohrfeige,keine Anzeige von beiden Seiten gewünscht) vor, wenn der vorangegangene physische Angriff vom anderen Ehepartner (Frau) ausging und anschließend in polizeilicher Gegenwart von beiden Seiten versichert wurde, daß keine weiteren Übergriffe sowie Deeskalationsbemühungen stattfinden werden ?

    Danke und Gruß
    M. P.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      ein Härtefall kann meist nur dann angenommen werden, wenn die Auseinandersetzungen (psychisch und physisch) ein stärkeres Ausmaß angenommen haben – und eine Trennung bewirkte. Letztlich muss dies aber in jedem Einzelfall entschieden werden. Grundsätzlich ist die Härtefallscheidung in Deutschland eher selten. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Möglichkeit prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • J.A. sagt:

    Hallo,

    Ist es ein Härtefall. Wenn mein Mann mich wie ich weis bereits seit 1 1halb Jahre betrügt. Ich habe ihn schon drei mal verziehen. Doch heute habe ich herausgefunden dass es immer noch weiter läuft. Wir haben einen gemeinsamen Sohn. Aber ich bin am Ende. Er hört nicht auf. Ich habe beweise dass er mich immer noch betrügt. Kann ich mich sofort scheiden lassen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      ein Härtefall liegt nur in sehr seltenen Fällen vor. Affären zählen meist nicht hierzu. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihre Situation genauer beleuchten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Stefan sagt:

    Als Härtefall wird oben angegeben „Nervenkrankheit, die vor der Eheschließung nicht bekannt war“. Betrifft das z.B. Depressionen (die stationär behandelt wurden), die der Ehepartner verursacht hat?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stefan,

      ob ein Härtefall vorliegt, muss in jedem Einzelfall das Gericht entscheiden. Allgemeingültige Formeln gibt es hier nicht. Wenden Sie sich für eine umfassende Beratung an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Anonym sagt:

    Wie sieht es aus, wenn die ehefrau 1 jahr nach der ehe an einem Schlaganfall erkrankt und bis anhin total gelähmt ist? Die ehe besteht nun mit der Krankheit seit 2 Jahren. Die Ehefrau ist nicht bereit für eine offene Beziehung. Der Ehemann möchte die Ehefrau nicht verlassen, er möchte sie aber auch nicht betrügen und schlägt daher eine „offene Ehe“ vor. Danke im Voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      lassen Sie ggf. von einem Anwalt prüfen, inwieweit ein Härtefall in diesem Moment anzuerkennen wäre.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Ferdinand L. sagt:

    Liegt ein Härtefall vor wenn ich nich von Haus raus darf zu Freunden und zur Eltern . Meine Frau dort mich wenn ich schwärzeren gehen möchte , sie werde die Polizei rufen und sagen ich hätte sie geschlagen . Sie hatte einmal die Polizei gerufen und hatte gesagt ich sei gewalttätig und sie sollten mich von Haus wegweisen die Polizei sagten zu mir ich sollte mich scheidenlasen von meiner Frau bitte um Hilfe .

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ferdinand,

      Sie werden von Ihrer Frau bedroht und sollten am besten zur Polizei gehen und sie anzeigen. Zudem sollten Sie schnellstmöglich ausziehen und einen Antrag auf Härtefallscheidung stellen. Nach den oben genannten Gründen könnte durchaus ein Härtefall vorliegen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Nadine sagt:

    Liegt eine Härtefallscheidung vor wenn der Ehepartner regelmäßige Alkohol-Exzesse mit verspielen des gemeinsamen Geldes (beide sind Vollverdiener) und anschließenden gewalttätigen Übergriffen dem Partner gegenüber? Einer Therapie verweigert er bzw. hat er schon mehrfach abgebrochen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nadine,

      Gewalt in der Ehe kann einen Härtefall begründen. Die Gerichte müssen in jedem Einzelfall jedoch neu darüber entscheiden. Wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Marco sagt:

    Hallo,
    besteht Härtefall wenn die noch Ehefrau ein neues Kind von dem neuen Partner (den sie 3 Jahre verschwiegen hat) bekommen hat? Die Schwangerschaft hat sie auch verschwiegen, ich habe es durch zufall im 7en Monat rausgefunden. Mein Anwalt hat Härtefall beantragt, Gericht hat sich aber dafür gar nicht interessiert, da sie bzgl. der Scheidung sich auf nichts einlässt. Darf das Gericht so einen Antrag einfach ignorieren?

    Sie hat mit Ihrem Freund Schluss gemacht und hat wieder einen Neuen! Da sie jetzt auf einmal wegen Scheidung stresst, vermute ich sie ist wieder schwanger!

    Ich bin komplett am Verzweifeln…..Gibt es denn kein Gesetz was mich schutzen kann?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marco,

      dies kann durchaus ein Grund für eine Härtefallscheidung sein. Sofern Sie dem Gericht Beweise vorgelegt haben, müssen diese überprüft werden. Auch wenn Ihre Ehefrau gegen die Scheidung ist, steht das Familiengericht in der Pflicht, regelmäßig Zeugenaussagen durchzuführen, um den Härtefall zu belegen. Das Gericht kann den Antrag also nicht ignorieren.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sepp sagt:

    Meine Frau hat Beziehung mündlich beendet und 2 Tage später weil sie sich neu verliebt hat und da gebe es kein Zurück mehr, seit dem 2. Tag nach der Trennung sie pro Woche 2-3x abends (bis 1-2-3 Uhr) bei Ihm übernachtet 1x/Woche bei Ihm (und ich hab die Kinder daheim)…

    Ist das ein Härtefall bzw. ist Trennungsunterhalt unbillig ?

    Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sepp,

      es handelt sich dabei in der Regel nicht um einen Härtefall, da Ihre Frau die Beziehung beendet hat. Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht, wenn ein Ehegatte während der Ehe deutlich weniger oder gar nichts verdient hat. So sollen nach der Trennung die ehelichen Lebensverhältnisse aufrecht erhalten werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Mausi sagt:

    liegt ein Härtefall vor, wenn der Mann (hab zum 01.03.2016 offiziell das Trennungsjahr begonnen und er ist dann auch aus der Wohnung ausgezogen und in eine Therapie gegangen (polytoxymanisch veranlagt, Harte Drogen, Alkohol, Tabletten) seine Therapie abgebrochen hat und rückfällig im Kompletten Umfang wurde?
    Finanziell steh ich auf eigenen Beinen, langjährige Zugehörigkeit im Betrieb, um die beiden gemeinsamen Kinder kümmere ich mich alleine (finanziell sowie physich, sprich täglicher Umgang+Versorgung)
    Der Mann bekommt es gerade mal auf die Reihe, sich täglich frisch anzuziehen und sich sein Zeug zu besorgen :-(

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mausi,

      bitte besprechen Sie mit einem Anwalt, ob ein Härtefall vorliegen kann. Es ist davon auszugehen, dass eine (Sucht-)Krankheit einen solchen eher nicht herbeiführt, wenn diese nicht mit Gewalttätigkeit gegen die Familie einhergeht.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • MB sagt:

    Hallo meine Frau hat sich von mir getrennt , am Anfang haben wir uns geeinigt. Die Einigung war wir wohnen zusammen in dem Haus ihrer Eltern. Ich ziehe aus ohne Kündigungsfrist dafür zahlt sie die hälfte der Möbel und unterstützt mich bei einer Finanzierung. Diese Absprache wurde in einem Vertrag festgehalten. Als ich die neue Wohnung hatte wurde sich an nichts mehr gehalten. Ich habe dann irgendwann mal gesagt ich verzichte auf alles dafür verzichtet sie auf meine Rente ( Versorgungsausgleich). Jetzt kommt ihre Anwältin an und sagt sie besteht auch auf die Rente. Offiziell verdient sie etwas weniger als ich aber nur offiziell. Jetzt belastet mich das so das es Auswirkungen auf meinen Job hat und mein privat Leben. kann man dadurch eine Scheidung mit Härtefall beantragen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      ein Härtefall liegt in aller Regel nur in den oben genannten Fällen vor. Härtefallentscheidungen sind dabei in aller Regel eher selten in Deutschland. Wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Anna sagt:

    Hallo,

    Ist es auch ein Härtefall wenn sie von ihrem Ehemann ständig überwacht wird. Volle Kontrolle über ihr Handy wenn sie ein Bild macht bekommt er es auch etc.
    und wenn er zu Hause Wanzen anbringt um mitzuschneiden mit wem sie telefoniert und spricht? Und sie auf 450 arbeiten lässt und sie davon 400 Euro abgeben muss?

    Grüße anna

    1. scheidung.org sagt:

      Halo Anna,

      ein Härtefall kann in den im obigen Text angegebenen Fällen vorliegen. Generell sind Härtefallentscheidungen jedoch in Deutschland eher selten. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Situation genauer zu beleuchten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Brigitte sagt:

    Wir leben in Trennung in gemeinsamer Wohnung zu Miete. Mein Mann wollte die trennung und hat auch eine neue liebe‘ verlangte von mir sex zu dem es aber durch massive Abwehr meiner Seite nicht kam ( wahrheitsmachung durch Aufnahme Handy ) auch Beleidigungen Beschimpfungen und Drohungen , z.b : ich lass dich leiden bis du alt u.grau bist , sind an der Tagesordnung‘ erhöhter Alkoholmissbrauch und sein verhalten , akressives auftreten wie z.b schlaegeandrohungen an britte , ( dritte stehen nicht als Zeuge ein weil sie feige sind und sich keinen aerger einhandeln wollen) .Beleidigungen wie schlampe drecksauu…androhungen wie , ich Schlag dich aus dem Haus u.s.w und sein abendlicher Alkohol Genuss ‚laute Musik bis in den morgen verursachen mir schwierichkeiten meiner Arbeitsfähigen nachzukommen weil ich nicht ausreichend schlaf bekomme.habe 3 x einen gehoehrsturz bekommen wegen der phychischen Belastung ‚dies kann ein Arzt mir bescheinigen. Handy aufnahmen Arztbescheinigung sowie Bescheinigung eines phychologen wuerde das für eine haertfall Scheidung und wohnungszuweisung ausreichen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Brigitte,

      wenden Sie sich für konkrete Rechtsfragen bitte an einen Anwalt. Wir können und dürfen nicht ermessen, wann ein Härtefall vorliegt. Auch können Sie Hilfe in örtlichen Frauenhäusern oder Familienberatungsstellen finden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • D. sagt:

    Is eine härtefall scheidung möglich wenn die ehefrau psychisch krank ist. Sie dadurch mehrfach Fremd gegangen ist. Mehrfach aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen is. Sich trotz Rente nicht am Unterhalt des Kindes und Hauskosten beteiligt und auch für Polizei Einsätze auf grund Suizid versuche gesorgt hat. Und das gemeinsame Kind dadurch auch psychisch belastet wurde und in behandlung is. Is dann eine härtefall scheidung möglich.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, um die Möglichkeit einer Härtefallentscheidung in diesem speziellen Fall zu prüfen. Grundsätzlich ist jedoch darauf hinzuweisen, dass eine Härtefallscheidung in Deutschland insgesamt eher selten beschlossen wird.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Marge sagt:

    Mein Noch-Ehemann (wir wohnen schon getrennt) erpresst mich damit, dass er meinem Boss Dinge über mich erzählen wird, die zur Kündigung führen könnten, wenn ich nicht nach seiner Pfeife tanze. Ist das ein Härtefall?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marge,

      die Gerichte entscheiden in jedem Fall einzeln, ob es sich um einen Härtefall handelt, eine pauschale Aussage ist hierzu nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Patrick sagt:

    Auch ich hab natürlich die Frage ob es als Härtefall durchgehen kann, wenn ich vor kurzem über Zeugen erfahren habe, das meine Frau mir seit ca. 1,5 Jahren mit mehreren Männern fremd ging und mir die heile Welt vorgespielt hat?
    Zusätzlich im eigenen Haus im eigenen Ehebett ohne das Ich etwas wusste.
    Es gab immer Ausreden und Lügen wenn man einen Verdacht hatte, was aber auch erst in letzter Zeit sichtbar wurde. (Sie kann anscheinend gut spielen).
    Also Ich weiß es bis jetzt nicht von ihr persöhnlich, aber wenn man den Partner kennt, weiß man irgendwann was Lüge ist und was nicht und wie gesagt, es gibt glaubwürdige Zeugen.
    Wir haben auch eine kleine Tochter, falls das wichtig ist.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Patrick,

      eine Härtefallscheidung ist in der Regel nur dann möglich, wenn aus einer außerehelichen Beziehung auch eine Schwangerschaft resultierte. Grundsätzlich entscheiden sich die Gerichte in Deutschland vergleichsweise selten für das Vorliegen eines Härtefalls. Wenden Sie sich ratsuchend an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Claudia sagt:

    Hallo,
    als ein möglicher Grund für einen Härtefall wird oben genannt: „Beleidigungen und Beschimpfungen des Ehepartners und fortlaufend in Gegenwart der Kinder“.
    Das ist bei uns definitiv der Fall. Welche Art von Beweis muss ich dafür vorlegen? Gelten z.B. auch Aufzeichnungen der Beschimpfungen, die ich ohne sein Wissen gemacht habe, oder muss es z.B. die Zeugenaussage eines Nachbarn sein?
    Vielen Dank für die Antwort!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Claudia,

      eine Aufzeichnung, welche nicht mit Einverständnis aller Parteien aufgenommen wurde, hat vor Gericht vermutlich keinen Bestand. Eine Nachbarin, welche die Vorfälle bestätigt, wäre eine Option. Suchen Sie einen Anwalt auf, welcher Sie beraten kann und die Beweise auf Haltbarkeit überprüft.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Christine sagt:

    Liegt ein Härtefall vor, wenn mein Mann seiner 14 jährigen Stieftochter 3000 € vom Konto geklatscht hat

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christine,

      Härtefälle werden immer individuell bewertet. Straftaten gegen Familienmitglieder können solche Begründen. Wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Edith sagt:

    Hallo!
    Sind die gemeinsamen Kinder berechtigte Zeugen für die Bestätigung der Härtefallscheidungsgründe?

    Vielen Dank für die Antwort!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Edith,

      grundsätzlich können gemeinsame Kinder als Zeugen verhört werden, dies entscheidet aber schlussendlich das Gericht. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt und besprechen Sie das nötige Vorgehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Anonym sagt:

    Hallo,
    liegt ein Härtefall vor wenn der Ehepartner aus einer intakten Ehe in eine neue Beziehung geht mit gemeinsamen Wohnverhältnis, sprich eheähnliches Verhältnis? Mit einer Schwangerschaft des neuen Partners die aber abgebrochen wurde? Dazu ein Zweitwohnsitz für das gemeinsame Kind beantragt werden soll bei der Mutter des neuen Partners um in dem Einzugsbebiet für einen neuen Krippenplatz zu sein? Sie mir mehrfach mit dem Entzug meines Sohnes gedroht hat? Aussicht auf eine wiederzusammenkunft ist meines erachtens aussichtslos.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anonym,

      Härtefallentscheidungen sind immer Einzelfallentscheidungen. Ob die genannten Vorfälle in ihrer Häufung einen Härtefall begründen, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

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