Härtefallscheidung – Wann können Sie die Scheidung beschleunigen?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 26. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Härtefallscheidung

Manchmal ist das Erwachen besonders böse: Der Mensch, dem die eigene Liebe galt, wird plötzlich aufgrund eines Vorfalls unerträglich. Viele Fragen sich dann: Wann ist eine besondere Härte begründbar? Denn die Härtefallscheidung erspart den Betroffenen das Trennungsjahr.

Das Wichtigste in Kürze: Härtefallsscheidung

Ist eine Trennung ohne Trennungsjahr möglich?

Grundsätzlich ist eine „schnelle“ Scheidung – auch „Blitzscheidung“ oder Scheidung im Eilverfahren – ohne Trennungsjahr bei der einvernehmlichen bzw. ohne dreijährige Trennungszeit bei der streitigen Scheidung nicht möglich.

Wann ist eine Scheidung ohne Trennungsphase dennoch möglich?

Nur ausnahmsweise kann eine sofortige Scheidung ohne Trennungsphase erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellt, die in der Person des anderen Ehegatten begründet ist (§ 1565 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).

Wann ist eine unzumutbare Härte bei der Weiterführung einer Ehe gegeben?

Hier finden Sie einige Gründe, die vor Gericht angeführt werden können, um die Notwendigkeit einer sofortige Scheidung zu belegen.

Was kann den Härtefall begründen?

Nähere Informationen finden Sie hier:

Blitzscheidung Scheidung im EilverfahrenGewalt in der Ehe Psychische Gewalt in der Ehe Härtefallregelung Trennungsjahr bei Härtefall

Bei einer Härtefallscheidung kann die Ehe im Vergleich zu anderen Scheidungen sofort geschieden werden. Eine bestimmte Trennungszeit ist hier nicht notwendig.
Bei einer Härtefallscheidung kann die Ehe im Vergleich zu anderen Scheidungen sofort geschieden werden. Eine bestimmte Trennungszeit ist hier nicht notwendig.

Die Rechtsprechung setzt hohe Hürden

Auch bei der Härtfallscheidung muss die Ehe gescheitert sein, also von keiner Wiederherstellung der nicht mehr bestehenden Lebensgemeinschaft der Ehegatten auszugehen sein (§ 1565 Abs. 1 BGB).

Während die drei anderen Fälle der Scheidung (einvernehmliche bzw. streitige Scheidung nach einem Jahr Trennungszeit sowie streitige Scheidung nach dreijähriger Trennungszeit) jeweils eine Trennungsphase voraussetzt, kann die Zerrüttung der Ehe aufgrund eines Härtefalls also sofort geschieden werden.

Härtefallscheidung: Welche Gründe vorliegen müssen – und welche nicht ausreichen

Entscheidend für die Frage, ob ein Härtefall vorliegt, ist aber nicht das subjektive Empfinden des scheidungswilligen Ehegatten. Die Tatsache, dass sich ein Ehepartner möglicherweise recht lieblos verhält oder auch einen sexuellen Fehltritt begangen hat, ist für den anderen Ehegatten sicherlich tief verletzend. Aber dies berührt in erster Linie dessen persönliche Gefühle und ist nicht zwingend eine unzumutbare, in der Person des anderen Ehepartners begründete Härte.

Maßstab ist vielmehr, ob eine besonnene dritte Person bei einer ruhigen Abwägung aller Umstände des Einzelfalls das Verhalten des anderen Ehegatten ebenfalls als eine unzumutbare Belastung empfinden würde, die – umgangssprachlich – eine „Härtefallregelung“ und eine sofortige Trennung rechtfertigt.

Der Grund für eine Härtefallregelung muss gravierend sein und in der Person des anderen Ehegatten liegen wie z.B. persönliche Eigenschaften oder Krankheit.
Der Grund für eine Härtefallregelung muss gravierend sein und in der Person des anderen Ehegatten liegen wie z.B. persönliche Eigenschaften oder Krankheit.

Die Gründe für die Härtefallscheidung können dabei auch erst nach dem Scheitern der Ehe eingetreten sein, also während der Trennungsphase, in der die Ehegatten bereits getrennt voneinander leben. Ebenso muss der andere Ehepartner die Gründe für die unzumutbare Härte nicht verschuldet haben, so dass auch dessen persönliche Eigenschaften die Grundlage für eine sofortige Scheidung bilden könnten.

Da die Familiengerichte bei Härtescheidungen sehr zurückhaltend sind, müssen die Härtegründe besonders gravierend und eben gerade in der Person des anderen Ehegatten liegen. Beispiele hier zu sind etwa:

  • Alkoholmissbrauch unter Verweigern oder mehrfaches Scheitern von Entziehungskuren
  • Beleidigungen und Beschimpfungen des Ehepartners fortlaufend in Gegenwart der Kinder
  • Beleidigungen, Bedrohungen und Misshandlungen von schwerster Art und speziell im Beisein der Kinder
  • Drogenmissbrauch über mehrere Jahre und in Gegenwart der Kinder
  • Ehebrecherische Beziehung mit sich daraus ergebender Schwangerschaft
  • Eheschließung zur Erhaltung eines Aufenthalttitels
  • Nervenkrankheit, die vor der Eheschließung nicht bekannt war
  • Morddrohungen gegenüber dem Ehegatten
  • Prostitution, die nach der Trennung ausgeübt wird
  • Selbstmordversuch, für den der Ehepartner nicht mitursächlich war
  • Sexuelle Perversionen, wozu der andere Ehegatte auffordert
  • Straftaten gegenüber dem Ehepartner
  • Vergewaltigung des Ehegatten, nachdem dieser den Kontakt abgebrochen bzw. sich getrennt hat und auch nicht mehr zum Ehepartner zurückkehrt

Nur solche und ähnliche Eheprobleme nebst Trennung rechtfertigen die Scheidung im Härtefall.

Nachlässigkeit im Haushalt, Eifersucht und ein einmaliger körperlicher Angriff greifen als Gründe für eine sofortige Scheidung nicht.
Nachlässigkeit im Haushalt, Eifersucht und ein einmaliger körperlicher Angriff greifen als Gründe für eine sofortige Scheidung nicht.

Keine Gründe für die Härtefallscheidung bilden dagegen laut Familienrecht eine nachlässige Haushaltsführung, unbegründete Eifersuchtsszenen und ein einmaliger, im Affekt begangener körperlicher Angriff auf den Ehegatten. Schwieriger ist es beim Ehebruch. Eine Scheidung wegen unzumutbarer Härte kommt aufgrund des Wandels in den gesellschaftlichen Vorstellungen nur beim Vorliegen weiterer, erheblicher Gründe in Betracht. Dies gilt ebenso bei Pflichtverletzungen beim Unterhalt oder der Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung.

Von der Härtefallscheidung zu unterscheiden sind zudem die Fälle, in denen eine Ehe aufgehoben bzw. annulliert wird, so etwa die „Scheidung“ einer Scheinehe, bei der sich die Ehepartner bei der Eheschließung darüber im Klaren waren, dass tatsächlich keine eheliche Lebensgemeinschaft begründet werden sollte.

Wie der Ablauf der Härtefallscheidung erfolgt – und warum diese nicht immer sinnvoll ist

Wer sich aus Härtefallgründen sofort scheiden lassen möchte, muss diese Gründe im Scheidungsantrag darlegen und für deren Vorliegen Beweise anbieten, etwa durch Zeugenaussagen, Urkunden wie ärztliche Atteste oder durch andere Beweismittel. Dies bedeutet zunächst, dass eine Härtefallscheidung nur dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn der Härtefall tatsächlich belegt werden kann. Bestreitet der andere Ehegatte trotzdem, dass diese Gründe tatsächlich vorliegen, muss das Familiengericht regelmäßig in eine Beweisaufnahme durchführen, in der beispielsweise die Zeugen vernommen werden. Unter Umständen zieht sich der Scheidungsprozess aber dadurch so sehr in die Länge, dass er nicht wesentlich kürzer als eine (streitige) Scheidung mit einjährigem Trennungsjahr ist.

Um eine Härtefallscheidung durchführen zu können müssen Beweise für den Härtefall vorliegen. Das können Zeugenaussagen oder ein ärztliches Attest sein.
Um eine Härtefallscheidung durchführen zu können müssen Beweise für den Härtefall vorliegen. Das können Zeugenaussagen oder ein ärztliches Attest sein.

Ein weiteres Problem stellt der Versorgungsausgleich dar. Ist dieser zwingend durchzuführen, dauert es grundsätzlich vier bis sechs Monate, bis die vom Gericht dafür bei den Versorgungsträgern einzuholenden Auskünfte vorliegen. Eine Abtrennung des Versorgungsausgleichs, so dass über diesen später in einem anderen Verfahren entschieden und die Ehe sofort geschieden wird, lehnen die Gerichte häufig ab oder er scheitert an der erforderlichen Zustimmung des anderen Ehegatten.

Und schließlich ist beim Versorgungsausgleich noch eine taktische Überlegung zu berücksichtigen: Denn die Ehezeit für den Ausgleich ist die Zeit vom ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist bis zum letzten Tag des Monats, bevor der Scheidungsantrag zugestellt wurde (§ 2 Abs. 3 VersAusglG).

Bezieht nun etwa der Ehemann als Angestellter ein hohes Gehalt mit einer erheblichen betrieblichen Zusatzversicherung, während die Ehefrau kein Einkommen erzielt, erhöht sich bei einer Scheidung ihre spätere Rente, je länger die Ehe dauert. Daher kann es zweckmäßig sein, statt einer sofortigen Härtefallscheidung ein Scheidungsverfahren mit Trennungsphase durchzuführen bzw. den Scheidungsantrag erst später einzureichen.

Umgekehrt sollte der Scheidungsantrag vom Ehemann, der von einer Härte betroffen ist, in einem solchen Fall besonders schnell gestellt werden. In der Praxis handelt es sich aber meist nur um relativ geringe Rentenanwartschaften, die auf diese Weise „zusätzlich“ erworben bzw. verloren gehen.

Im Ergebnis ist daher eine Härtefallscheidung nur empfehlenswert, wenn …

  • … tatsächliche Gründe für einen Härtefall vorliegen, die auch in der Person des anderen Ehegatten begründet sind.
  • … diese Gründe dargelegt, bewiesen und vom anderen Ehepartner nicht widerlegt werden können.
  • kein Versorgungsausgleich (etwa aufgrund einer notariellen Vereinbarung) durchzuführen ist.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Härtefallscheidung – Wann können Sie die Scheidung beschleunigen?
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Kommentare

  • Steff sagt:

    Hallo,

    liegt ein Härtefall vor wenn er mich schlägt und fremd geht. Mir Morddrohungen macht und mit einem Messer erbresst. Sich bei 4 Ärzten über 1 Jahr krankschreiben lässt wegen Husten und ich denke er geht arbeiten. Wenn er nur noch Alkohol trinkt und dann Auto fährt?
    kann man den Härtefall nur nach einer frischen Trennung beantragen oder auch wenn ein halbes jahr schon rum ist?

    Er weigert sich nämlich die scheidungspapiere zu unterschreiben und noch über 2 Jahre mag nicht warten.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Steff,

      ein Härtefall ist möglich. Allerdings handelt es sich stets um eine Einzelfallentscheidung. Der Härtefall kann stets während der Trennung angebracht werden, auch erst nach einem halben Jahr oder später. Wenden Sie sich dringend an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Manuela sagt:

    Liegt ein Härtefall vor wenn einer der Ehegatten Transsexuell ist und nun als Frau lebt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Manuela,

      die Entscheidung hinsichtlich eines Härtefalls ist in jedem Einzelfall neu zu betrachten. Zugrunde liegen sollte dabei jedoch eine der oben genannten Fallkonstellationen. Generell ist eine Härtefallentscheidung in Deutschland eher selten. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Anja sagt:

    Hallo, kann man es als Härtefall durchbekommen wenn beide Ehepartner eine neue Beziehung haben?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anja,

      ein Härtefall ist in aller Regel nur in oben genannten Fällen möglich und generell in Deutschland eher selten zu begründen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Jelena sagt:

    Guten Tag, meine Mutter, meine Schwester und ich wollen meinen Vater demnächst verlassen. Ich bin schon volljährig und versuche sie zu unterstützen und recherchiere schon mal etwas. Ist davon auszugehen, dass es als Beweis ausreicht, dass meine Schwester und ich mehrfach miterlebt haben, wie mein Vater gewalttätig gegenüber meiner Mutter geworden ist und sie täglich beschimpft und psychisch terrorisiert?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jelena,

      eine Antwort auf diese konkrete Frage käme einer Rechtsberatung gleich, die wir nicht leisten dürfen. Allgemein ist zu sagen, dass (regelmäßige) Gewalt in der Ehe durchaus einen Härtefall begründen können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Louis sagt:

    Könnte es auch eine Härtefallscheidung sein, wenn die Frau totalen Psychoterror betreibt und über Jahre hinweg behauptet, sie habe Krebs und könnte bald sterben und sich dann herausstellt, dass sie kerngesund ist?? (Ehe besteht seit 2,5 Jahren)

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Louis,

      die Entscheidung über einen Härtefall kann nur im Einzelfall gerichtlich gefällt werden. Eine eventuell vorliegende psychische Krankheit wurde oftmals nicht als Grund anerkannt. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Fall zu besprechen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Cristina sagt:

    Guten Tag,
    liegt ein Härtefall vor, wenn der Ehemann nach der Eheschliessung sich zur Transsexualität bekannt hat und als Frau lebt, mit hormoneller Behandlung, ohne jedoch eine OP anzustreben ( kontraindiziert aufgrund seines Alters ).
    Ich bin hochfunktionale Autistin, 26 % Behinderung anerkannt, und kann ein Attest meiner behandelnden Ärztin über Selbstverletzung bzw Selbstmordgefährdung vorlegen.
    Und zur weiteren Komplikation leben wir im EU. Ausland (Spanien) mit EU- gültiger Eheschliessung in Gibraltar.
    Vielen Dank
    Cristina Meyer

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Cristina,

      hier kann davon ausgegangen werden, dass spanisches Familienrecht anzuwenden ist, wenn Sie bereits seit längerer Zeit dort Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Leider ist hier nicht bekannt, welche Regelungen das spanische Familienrecht hinsichtlich Scheidung und Härtefällen hat. Wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt vor Ort.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Loreen sagt:

    Hallo,
    ich wollte Fragen ob es die Mögl. gibt wenn
    1. die Frau hochgradig psychische Probleme hat -auch schon mehrfach in einer Therapieeinrichtung war (Krankheit besteht fort)
    2. sie mehrmals fremd gegangen ist
    3. aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist
    4. nun trotzdem von seinem Geld lebt, weil sie lange arbeitslos ist und angeblich vom Amt kein Geld bekäme und er für sie angebl. eh bezahlen müsste

    Hätte der Mann eine Chance?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Loreen,

      ist die Frau aufgrund einer psychischen Krankheit außerstande, selbst für Ihren Unterhalt zu sorgen, kann Sie Unterhalt von dem Ehegatten geltend machen. In der Tat prüft das Jobcenter, ob die Leistungen auch durch Unterhaltszahlungen vom Ehegatten erbracht werden können. Empfehlen Sie ggf. die anwaltliche Beratung.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • tino sagt:

    Hallo,

    ich habe ein frage ich habe 2012 eine Russin geheiratet und bin jetzt seit ein jahr getrennt lebend.
    Letzte Woche bekam ich den Brief für die Scheidung den ich ausfüllen muss.
    Jetzt meine frage ich habe Fotos und bBeweise wo hervorgeht das sie mich nie geliebt hat und nur wegen dem Aufenthaltstitel mit mir zusammen ist.
    Habe ich gute chancen vor Gericht mit den beweisen?
    Und gute chance ohne Zahlungen für meine Frau da raus zukommen.
    hat jemand Tipps wie ich am besten vorgehen soll?

    mfg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tino,

      ein Unterhaltsanspruch kann dann bestehen, wenn die Ehe mindestens 3 Jahre lang andauerte. Ist die Täuschung über die Ehegründe nachweisbar, kann ein entsprechender Anspruch verwirkt sein. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten. Nur dieser ist befugt, Ihnen umfangreiche Rechtsberatung zukommen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Alexander sagt:

    Hallo. Liegt ein Härtefall vor wenn die Ehefrau nach 10 jähriger Ehe gesteht, dass sie sich in eine andere Frau verliebt hat? Und weiterhin gesteht, dass sie schon 20 Jahre eigentlich auch auf Frauen steht?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Alexander,

      ein Härtefall kann bei einer (nachweisbaren) arglistigen Täuschung über die Ehegrundlage vorliegen. Es handelt sich jedoch stets um Einzelfallbewertungen. Fragen Sie ggf. einen Anwalt um Rat.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sabine sagt:

    Hallo liebes Scheidung.org – Team,

    liegt wohl ein Härtefall vor, wenn ich von meinem Mann erfahre (mit dem ich seit 7 Monatrn verheiratet bin und ich in der 13.Wochr schwanger bin), dass er schon seit über einem Jahr eine Beziehung zu einer anderen Frau hatte, er sich eine Wohnung gemietet hatte, um sie zu treffen und die nun auch noch schwanger von ihm ist. Klingt wie ein schlechter Film, ist aber meine derzeitige Situation…

    Vielen Dank.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sabine,

      wie Sie den oben getroffenen Aussagen entnehmen können, kann bei vorliegendem Fremdgehen eines Ehegatten, das in einer Schwangerschaft mündet, als Härtefall anzuerkennen. Generell handelt es sich bei einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung um Einzelfallbewertungen.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Christine sagt:

        Hallo scheidung.org -Team,

        liegt ein Härtefall vor, wenn ich seit Jahren psychische Probleme habe,
        Trennung in der gemeinsamen Wohnung gelebt wird, und mein Mann ohne ein Wort zu sagen über Nacht zu seiner neuen Freundin geht und eine Woche später knall auf Fall 4 Tage wieder weg geht? Mir kaum einen Blick schenkt? Oder ist das unzumutbare Belastung?

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo Christine,

          ein Härtefall ist hier nicht anzunehmen. Lassen Sie sich dennoch im Zweifel anwaltich beraten.

          Ihr Scheidung.org-Team

  • Karin sagt:

    Guten Tag,

    liegt ein Härtfall vor, wenn der Ehemann seiner Frau verschwiegen hat, dass er ein Kind mit einer anderen Dame (vor der Ehe) gezeugt hat und während der Ehe mit Prostituierten verkehrt hat, bei denen er das ohnehin schon wenige Geld gelassen hat?

    Viele Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Karin,

      ein Härtefall kann inb einem entsprechenden Fall durchaus anzusetzen sein. Allerdings ist stets für jeden Sachverhalt individuell zu entscheiden. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Heike B sagt:

    Liegt eine härtefall vor , wenn der Ehemann unter Alkohol Einfluss die Ehefrau vergewaltigt hat und es einen Zeugen gibt der es mitbekommen hat ? Jeden Tag Alkohol trinkt und auch bedrohlich wurde mit Randale in einer nächtlichen Aktion wo kleine Kinder aus dem Schlaf gerissen wurden ???

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Heike,

      ein Härtefall ist hier anzunehmen. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Mirzada sagt:

    Hallo ,liegt eine Härtefall vor wenn der Ehemann zugibt das er einmal gewalttätig war
    lg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mirzada,

      ein einmaliger Gewaltakt kann den Härtefall im Ausnahmefall begründen. Dies obliegt jedoch der Bewertung des Gerichts. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Natalia sagt:

    Hallo, ich habe Angst vor meinem Mann. Habe 2 Gerichtsverfahren als Beschuldigte wegen Betruges, weil mein Mann online-Verträge mit meinem Namen unterschrieben hat, wovon ich nichts wusste, da auch die Briefe abgefangen wurden, mein Anwalt ist aber einigermaßen zuversichtlich mich daraus zu kriegen. Wegen diesen Sachen hat uns die Familien-Rechtsschutzversicherung gekündigt. Meine Frage ist, wenn ich mich scheiden möchte, am besten als Härtefall, brauche ich, bis ich zum Anwalt gehe eine neue Rechtsschutzversicherung? Danke im Voraus

    1. Natalia sagt:

      Habe bereits den Artikel durchgelesen und kenne die Antwort :-)

      1. N.C. sagt:

        Liegt ein Härtefall vor, wenn die Frau erfahren hat, dass der Mann seit vielen Jahren pädophil ist und nun auch ein Strafverfahren gegen ihn läuft? Zumal auch noch ein Kind aus der Ehe entstanden ist wo ein Missbrauch noch nicht ausgeschlossen werden kann?

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo N.C.,

          ein Härtefall ist in einem solchen Fall durchaus anzunehmen. Lassen Sie sich hierzu von einem Rechtsanwalt beraten.

          Ihr Scheidung.org-Team

  • Frank sagt:

    liegt ein härtefall vor wenn die ehefrau fremdgeht?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Frank,

      der Härtefall ist in diesem Punkt in der Regel erst dann gegeben, wenn aus der ehebrecherischen Beziehung eine Schwangerschaft resultiert. Lassen Sie sich hierzu ggf. von einem Rechtsanwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • s.l. sagt:

    Liegt ein Härtefall vor wenn man vermutet dass der Ehepartner nur wegen Papiere geheiratet hat….weil die Ausaage von ihm kam das er jetzt 3 jahre mit mir verheiratet war und er durch unser Kind eh Aufenthalt hat und das ich ihm nichts anhaben kann?????

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo s.l.,

      die Eheschließung aufgrund einer Täuschung kann den Härtefall begründen. Lassen Sie sich hierzu von einem Rechtsanwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Axel B sagt:

    Ein etwas anderer Fall. Mann bezahlt sämtliche Kosten der Lebenshaltung, Frau gibt ihr Einkommen vollständig für sich aus. Jetzt ist herausgekommen dass sie von diesem Geld seit Jahren einen anderen Mann „unterhält“, der selbst mit seinem Leben nicht zurecht kommt.

    Ehefrau ist total uneinsichtig, beendet jedes Gespräch darüber mit wüster Schreierei, was natürlich jeder Nachbar mitbekommt. Zusammenleben ist nicht mehr zumutbar.

  • Anja B. sagt:

    Hallo,
    Liegt ein Härtefall vor, wenn gegen den Ehepartner strafrechtlich ermittelt wird weil er den anderen Ehepartner in eine schwere soziale Mißlage gebracht hat sowie Betrug im besonderen schweren Fall und Urkundenfälschung alles in der Ehe.
    Danke für die Antwort
    A.B.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anja,

      in einem solchen Fall kann der Härtefall angenommen werden. Es handelt sich jedoch stets um eine Einzelfallentscheidung der Gerichte. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls von einem Anwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Nina sagt:

    Wie sieht es in meinem Fall aus, mein Mann hat ein Problem mit Alkohol jeden Tag Weinbrand und Bier nach der Arbeit, was zu öffteren zu Streit auch mit Handgreiflichkeiten und Polizeieinsätzen geführt hat, was unsere beiden Kinder 7 und 8 Jahre auch Mitbekommen haben. Auch Beleidigungen in Gegenwart der Kinder, Betrunken mit einem der Kinder im Auto dafür gibt es Zeugen.. Drohungen wie Heute am Telefon mit einer Bekannten: Schaff mir die Alte vom Hals bevor es ein Unglück gibt. Unser Sohn stand daneben, worauf dieser zu mir Hoch gekommen ist, und es mir unter Tränen erzählt hat.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nina,

      ein Härtefall ist in Ihrem Falle anzunehmen. Die Gerichte bewerten jedoch jeden Fall individuell. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • M.S. sagt:

    Liegt ein Härtefall vor, wenn der Ehemann während der Ehe ein Kind mit einer anderen Frau gezeugt hat?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo M.S.,

      wie Sie unserer Aufstellung entnehmen können, kann auch eine „ehebrecherische Beziehung mit sich daraus ergebender Schwangerschaft“ einen Härtfall darstellen. Allerdings entscheiden die Gerichte in jedem Einzelfall erneut darüber.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Gabriela sagt:

        Hallo,
        ist es ein Härtefall, wenn der Ehemann vor der Eheschließung (und vor dem Kennenlernen) voll verschuldet war, Offenbarungseide vorlagen, und er nichts davon gesagt hat bzw. vermittelt hat, dass alles ok sei?
        Der zwischenzeitlich eine Firma gegründet hat, und wenn evt. Sozialversicherungsbetrug und Steuerbetrug vorliegt?

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo Gabriela,

          pauschal lässt sich nicht sagen, wann ein Härtefall vorliegt. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

          Ihr Scheidung.org-Team

    2. Anna sagt:

      Ja ist unzumutbar. War bei mir so

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