Ehebruch: Hat dies Einfluss auf eine Scheidung?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 17. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Kommt es zur Auflösung einer Heirat, kann das viele Gründe haben. Besonders häufig – und besonders unschön – ist dabei die Scheidung bei Ehebruch. Per Definition heißt das: Mindestens einer hat betrogen. Viele fragen sich dann: Ist der Ehebruch gesetzlich verboten? Was ist Ehebruch eigentlich genau? Antworten finden Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze: Ehebruch

Was bedeutet Ehebruch?

Ehebruch bedeutet, dass mindestens eine Person in der Partnerschaft fremdgegangen ist. Mehr zur Definition finden Sie hier.

Ist Ehebruch in Deutschland strafbar?

Ehebruch ist nicht strafbar. In der BRD gab es noch bis 1969 einen entsprechenden Straftatbestand, in der DDR bis 1955. Auch im Familienrecht kommt dem moralischen Vorwurf seit den 60er/70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts keine besondere Bedeutung mehr zu. Da zudem das Schuldprinzip in Deutschland bei einer Scheidung mittlerweile nicht mehr gilt, müssen Ehebrecher bei einer Scheidung in aller Regel keine besonderen Härten befürchten.

Schließt Ehebruch zum Ausschluss von Unterhalt?

Im Zweifel müssen hierüber Gerichte entscheiden, Ehebruch allein genügt jedoch zumeist nicht als Begründung, um Unterhaltsansprüche auszuschließen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Nähere Informationen zum Ehebruch:

Ehefrau betrogen Ehemann betrogen
Scheidung wegen einer Affäre

Die Definition von Ehebruch lässt Interpretationsräume zu

Was wird eigentlich unter Ehebruch verstanden?

Von Ehebruch wird gesprochen, wenn ein Partner in einer Ehe sexuell untreu war.

Ein Ehebruch hat nachhaltige Konsequenzen, vor allem für den Betrogenen
Ein Ehebruch hat nachhaltige Konsequenzen, vor allem für den Betrogenen

Soweit recht simpel, ist Ehebruch bei einer genaueren Betrachtung doch oft Auslegungssache. Dies beginnt schon mit der Einschätzung, welche sexuelle Handlung genau einen Ehebruch definiert. Je nach Kulturkreis gilt der Ehebruch der Frau bzw. von Frauen zudem schwerwiegender als der Ehebruch des Mannes. Anders werden je nach Mentalität Liebschaften auf beiden Seiten der Beziehung als normal und nicht als Zeichen einer dysfunktionalen Ehe angesehen.

Auch bei der Frage, ob Ehebruch gleich ein Scheidungsgrund ist, gehen die Meinungen auseinander. Das Wort selbst impliziert zwar, dass die Ehe danach gewissermaßen hin ist, doch nicht jedes Paar trennt sich automatisch nach einem Fremdgehen. Rechtfertigt ein einmaliger Seitensprung bereits einen Ehebruch, oder erst eine langfristige Affäre?

Einer der häufigsten Scheidungsgründe ist sicherlich Ehebruch – eine belegbare Statistik gibt es jedoch nicht. Oft ist der Ehebruch auch eine Folgeerscheinung, zudem wird ja nicht bei jeder Scheidung statistisch erhoben, warum diese nun aufgelöst wird.

Übrigens: Das Schuldprinzip, welches früher für Scheidungen galt, wurde vom Zerrüttungsprinzip abgelöst. Das Verschulden eines Ehepartners hatte davor noch maßgeblichen Einfluss auf Unterhaltszahlungen und ähnliches, demnach galten Personen häufig als „schuldig geschieden“ bei einem Ehebruch. Dies ist jedoch eine veraltete Bezeichnung und existiert in der heutigen Rechtsprechung nicht mehr.

Ist Ehebruch eigentlich strafbar in Deutschland?

Auch wenn sich hartnäckige Gerüchte halten bzw. der eine oder andere für eine strafrechtliche Verfolgung plädiert: In Deutschland ist Ehebruch per Gesetz nicht verboten.

Ein Ehebruch ist per Gesetz nicht verboten.
Ein Ehebruch ist per Gesetz nicht verboten.

Das leuchtet ein, denn wie sollte auch ein sexueller Fehltritt bewiesen werden? In der Regel liegen da eher selten stichfeste Belege vor. Mal abgesehen von der Tatsache, dass solch eine Verhandlung naturgemäß sehr unangenehm werden kann, liegt dem Ehebruch kein Gesetz zu Grunde. Dementsprechend ist in Deutschland auf einen Ehebruch keine rechtliche Strafe in dem Sinne ausgesetzt.

Was hingegen per Strafgesetzbuch verboten ist, sind offizielle Doppelpartnerschaften – dies meint jedoch die amtlich vollzogene Eheschließung und nicht eine bloße Untreue im Sinne von Ehebruch. Im § 172 StGB ist zu lesen:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft führt und
1. mit einer dritten Person eine Ehe schließt oder
2. gemäß § 1 Absatz 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes gegenüber der für die Begründung der Lebenspartnerschaft zuständigen Stelle erklärt, mit einer dritten Person eine Lebenspartnerschaft führen zu wollen.

Weiter heißt es, dass auch unverheiratete Personen, welche eine bereits verheiratete Person ehelichen wollen, belangt werden. Manch einer stolpert jetzt über den Begriff „Lebenspartnerschaft“ – ist nicht jede Beziehung zum Partner eine Lebenspartnerschaft? Somit ist Ehebruch doch eine Straftat, oder?

Die Antwort ist: nein. Der Begrifft „Lebenspartnerschaft“ meint hier homosexuelle Beziehungen gemäß dem Lebenspartnerschaftsgesetz, welche standesamtlich geschlossen wurden.

Also verbietet der Paragraph 172 StGB nicht den Ehebruch an sich, sondern den Vollzug oder auch schon den Versuch einer eingetragenen, doppelten Ehe. Das hat zum einen mit moralischen Grundsätzen zu tun und der Tatsache, dass Ehe und Familie als zu wahrende Güter gelten. Zum anderen genießen Ehepartner ja auch steuerrechtliche Vorteile, welche durch eine Mehrfach-Vermählung ausgenutzt werden könnten. Wichtig für die Strafbarkeit ist eine amtliche Fixierung. Dennoch: Rechtlich kann ein Ehebruch dahingehend Konsequenzen haben, als das er einen Trennungsunterhaltsanspruch außer Kraft setzt.

Ehebruch und dann Scheidung: Wer zahlt Unterhalt?

Nicht selten führt ein Ehebruch zur Scheidung
Nicht selten führt ein Ehebruch zur Scheidung

Trennungsunterhalt kann bezogen werden, wenn:

  • die Ehe rechtlich legitim und länger als lediglich ein paar Wochen bestand
  • die Ehegatten fortan getrennte Haushalte führen
  • eine finanzielle Leistungsfähigkeit gegeben ist
  • mindestens einer der Ehegatten ein Kind oder Kinder hat

Verlangt nun ein Partner Trennungsunterhalt, dann müssen etwaige Ansprüche geklärt werden. Ein entsprechender Unterhalt kann dem Unterhaltsberechtigten jedoch auch verwehrt werden – nämlich dann, wenn „schwerwiegendes Fehlverhalten“ vorliegt. Dies kann unter Umständen ein Ehebruch sein. Dazu müsste jedoch nachgewiesen werden können, dass ein Fehlverhalten offensichtlich bei einer Person lag, dieses Fehlverhalten vorsätzlich und langfristig ausgeübt wurde und/ oder der Betreffende sich unverzüglich in eine neue Partnerschaft begeben hat. Ob ein Ehebruch den Unterhalt hinfällig macht, wird deshalb nicht selten vor Gericht entschieden.

Was als schwerwiegendes Fehlverhalten zählt, ist in der Regel Ermessenssache. Dementsprechend kann sich nicht darauf verlassen werden, dass der Unterhaltsanspruch bei einem Ehebruch automatisch entfällt. Im Gegenteil ist dies eher die Ausnahme.

Ehebruch hat also rechtliche Folgen in dem Sinne, dass die Forderung auf Unterhalt bei einem Ehebruch abgelehnt werden kann. Eine Person wird jedoch nicht wegen des Fehltrittes allein bestraft.

Verhalten bei einem Ehebruch: Was tun, wenn der Partner betrogen hat?

Einen Ehebruch vergeben - dies fällt vielen äußerst schwer
Einen Ehebruch vergeben – dies fällt vielen äußerst schwer

Hat der Partner einen Ehebruch begangen, ist dies eine sehr unschöne Sache. Von einem nahe stehenden Menschen derart betrogen zu werden, ist für viele ein schwerwiegender, zwischenmenschlicher Verrat. Solch eine Kränkung kann lange an Betroffenen nagen. Den Ehebruch zu vergeben, ist dann oft keine Option. Wurde das Vertrauen in die Treue derartig verletzt, sehen viele Betrogene keine Möglichkeit für eine Versöhnung. Oft genug finden sich Partner in der Situation wieder, selbst zu betrügen – ohne dies mit boshafter Absicht getan zu haben. Dem anderen dies zu gestehen und zu wissen, wie er oder sie darauf reagieren wird, ist oftmals genauso schlimm – gerade, wenn der Partner die Person vielleicht sogar persönlich kennt.

Fremdgehen ist häufig die Folgeerscheinung einer eh schon gescheiterten Beziehung. Nach langen Jahren der Ehe ist die Erotik oft verpufft; wenn dann noch Streitereien an der Tagesordnung sind, erscheinen Seitensprünge natürlich besonders reizvoll.

„Gelegenheit macht Diebe“ – Gelegenheit macht oft genug auch Ehebrecher. So ergeben sich viele Seitensprünge auch aus unvorhergesehenen Möglichkeiten und nicht unbedingt, weil sie gezielt anvisiert wurden. Letzteres kann natürlich auch der Fall sein – dass heutzutage eine ganze Reihe an Online-Diensten für Seitensprünge existiert, erleichtert solch ein Vorhaben natürlich.

Wie in vielen Gefühlsangelegenheiten gibt es auch beim Ehebruch keine allgemeingültige Formel, die eine Beziehung rettet oder eine Trennung überwinden lässt. Folgende Ratgeber können für die Scheidung nicht nur nach einem Ehebruch hilfreich sein:

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Ehebruch: Hat dies Einfluss auf eine Scheidung?
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Kommentare

  • Brigitte sagt:

    Am 13.01.2023 teilte mir mein Mann mit, dass er sich von mir trennt. Seit September 2022 weiß er, dass er gehen will. Er fand nur
    angeblich nicht den richtigen Zeitpunkt. Freitag, der 13. eignete sich für ihn hervorragend. Tags drauf kam er und teilte mir mit, dass ich im Haus bleiben könnte. Er bezahle weiterhin alles was zum Haus gehört. Ebenso bekomme ich Haushaltsgeld, Apothekengeld und Frisörgeld.
    Nun fand ich durch Zufall heraus, dass mein Mann mich bereits 2008 während unserer Ehe über mehrere Monate hinweg betrog. Als Grund gab er an, dass es damals schon kriselte. August 20ü8 zog ich aus. Leider wurde ich krank, mein Mann kümmerte sich um mich, so zog ich 4 Monate später wieder ein. Die Ehe hielt bis eben zum 13.01.2023. Mein Mann gibt mir die Schuld an der Trennung, weil ich an Depressionen leide. Seine Affäre vertuscht er.
    Wir sind 26 Jahre verheiratet und 29 Jahre zusammen.
    Wieviel Unterhalt steht mir zu? Kann ich ihn wegen Ehebruchs vor 15 Jahren anzeigen? Hat dieser Ehebruch rechtlich für mich Vorteile? Darf ich seine Familie und seine Freunde über seine Untreue informieren, weil er mich als alleinigen Sündenbock hinstellt?
    Danke für Antworten.
    Brigitte

  • Ulrike sagt:

    Guten Tag, Ich habe vor der Ehe ein Haus gekauft, welches während der Ehe mit Geldern von meinen Eltern teilsaniert wurde. Mein Nochehemann hat keinerlei Gelder ins Haus gesteckt. Der Trennungsgrund ist nun Fremdegehen von ihm. Ich wurde über 1 Jahr anonym von seinem Seitensprung angeschrieben und terrorisiert. Mein Mann hat mich dann zusätzlich schlimm behandelt, dass ich meine Arbeit aufgegeben habe, da ich das Haus nicht mehr verlassen konnte. Ich arbeite nun nach einer Umschulung von Zuhause aus.
    Muss ich ihm trotzdem Zugewinn in der Ehe auszahlen ? Hierbei geht es hauptsächlich um das Haus welches im Wert gestiegen ist. Oder kann meine Situation schon als Härtefall anerkannt werden?

  • Manuela sagt:

    Guten Tag,
    meine Ehe besteht seit Oktober 2019. Mein Mann ist Spanier,65 Jahre alt, seit dem letzten Jahr ohne Arbeit,vorher Minijob.
    Ich bin Deutsche,52 Jahre alt, voll berufstätig.Wir leben in Deutschland.
    Im Fall einer Scheidung ( wir haben noch kein Trennungsjahr) bin ich Unterhaltspflichtigen?
    Geht er zurück nach Spanien aufgrund einer Scheidung und des Trennungsjahres wird er in der Wohnung seiner Ex-Frau leben nebst Sohn und Familie.
    Wäre dieses anzusehen als Leben in einer neuen Beziehung?
    Vielen Dank.

  • lad sagt:

    Guten abend
    – Meine Frau will eine Scheidung. Wir sind seit 13 Jahren zusammen und haben einen 11-Jährigen kind. In der Tat(mein Frau) hat sie einen Liebhaber(), aber sie gibt nicht zu, dass sie ihre schnelle Scheidung will und der Liebhaber wartet.
    – Unser Kind hörte, dass meine Mutter eine Scheidung will und mein kind will mit mir bleiben.

  • M. sagt:

    Der Artikel ist irreführend. Ehebruch berührt in Deutschland zwar niemals
    das Strafrecht im eigentliche Sinne, ist aber sehr wohl mit einer Strafe belegt. Und zwar geht es dabei um den Ehebruch des Soldaten mit dem Ehepartner eines andern Soldaten. Dieser sogenannte „Einbruch in die Kameradenehe“ ist ein schweres Dienstvergehen, das entsprechende Disziplinarmaßnahmen nach sich zieht. Dies sind Strafen und zwar teilweise sehr empfindliche.

  • S. sagt:

    Guten Tag,

    mein Mann und ich haben im August ein Haus gekauft mit 320.000€ Kreditaufnahme.
    Seit September haben wir ein zweites Kind „geplant“ , im September waren wir ebenfalls im Urlaub. Oktober.18 Mietwohnung gekündigt und für die überbrückenung bei meiner Mutter gewohnt. Anfang November nimmt er ein Leasing Auto für mich als Überraschung und lässt mein Namen in den KFZ Fahrzeugschein Schreiben ohne mein Einverstädnis. Mitte November finde ich herraus das er Mit einer anderen Frau zusmammen ist die benfalls 2 Kinder hat und die zwei planen in das Haus zu ziehen wenn es fertig gestellt ist.

    Unterhalt zahlt er momentan nur für unseren gemeinsamen Sohn abzüglich meiner Verträge und abzüglich des Essensgeld des Kindergartens. Kauft für Fremde Kinder jedoch Weihnachtsgeschenke und für die neue Frau Schmuck. Er hat ca. ein verdienst von 2200-2500 € Netto ich selbst 1000 € Netto zzgl. Kindergeld.

    Die monatliche Belastung des Hauses zahlt er momentan allein
    ca.1200 €. steht mir noch Trennungsunterhalt bzw. Ehegatten unterhalt zu?

    Vielen Dank.
    MFG
    S.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Noch-Ehemann entsprechend prüfen und ggf. beziffern zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Joachim sagt:

    Guten Tag,meine Frasu ist mit den 2 Kindern ins Saarland,hat mich mit dem freund Ihrer Freundin betrogen,will Unterhalt von mir,habe 2 bauplätze verkauft,hat Sie trotzdem Recht auf Unterhalt

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Joachim,

      ein Anspruch auf Trennungs- und ggf. auch nachehelichen Unterhalt kann regelmäßig bestehen, unabhängig davon, wer die Trennung zu verantworten hat. Im Einzelfall kann der Unterhaltsanspruch des Ehegatten jedoch auch verwirkt sein. Dies ist aber jeweils einzeln zu prüfen. Wenden Sie sich bitte für eine rechtliche Einschätzung Ihrer Lage an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

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