Ehevertrag – Einfache Scheidung durch schriftliche Vereinbarung?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 21. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

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Circa jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Grund genug also, bereits frühzeitig für die Fälle von Scheidung, Trennung und Unterhalt einvernehmliche Regelungen festzulegen. Möglich ist dies mit einem Ehevertrag, der bereits vor, aber auch erst nach der Heirat geschlossen werden kann, § 1408 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Gegenstand eines Ehevertrags sind in erster Linie Regeln über den Güterstand, den Versorgungsausgleich und den Ehegattenunterhalt. Aber auch, wenn die Ehe gescheitert ist, haben die Ehepartner noch das Recht, einen Ehevertrag in Form einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung schließen.

Das Wichtigste in Kürze: Ehevertrag

Wann ist ein Ehevertrag gültig?

Ein Ehevertrag kann von einem Rechtsanwalt, Notar oder Ihnen selbst aufgesetzt werden, muss aber immer durch einen Notar beurkundet werden.

Wozu dient ein Ehevertrag?

Möchte ein Ehepaar eine andere Form der Gütertrennung als die Zugewinngemeinschaft durchführen, ist dies nur durch eine entsprechende Regelung in einem Ehevertrag möglich.

Müssen Sie einen Ehevertrag aufsetzen?

Nein. Bei einer Eheschließung besteht keine Pflicht dazu, einen Ehevertrag aufzusetzen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Entscheidung.

Erst zum Notar, dann zum Traualtar

Welche Vereinbarungen im Rahmen des Ehevertrags zu treffen sind

Generell muss der Ehevertrag in Anwesenheit beider Ehegatten durch einen Notar beurkundet werden, § 1410 BGB. Ob der Ehevertrag dabei von einem Rechtsanwalt oder Notar aufgesetzt wurde, spielt keine Rolle, sofern die notarielle Beurkundung erfolgt ist.

Ein Ehevertrag muss in Anwesenheit beider Ehegatten durch einen Notar oder Rechtsanwalt bekundet werden
Ein Ehevertrag muss in Anwesenheit beider Ehegatten durch einen Notar oder Rechtsanwalt bekundet werden

Wurde ein Ehevertrag rechtswirksam geschlossen, brauchen die im Vertrag geregelten Punkte grundsätzlich in einem späteren Scheidungsverfahren nicht mehr – meist kostenintensiv – geklärt zu werden. Durch die „Scheidung mit Ehevertrag“ können also im Ernstfall erhebliche Kosten, Zeit und Nerven gespart werden.

Voraussetzung für einen rechtswirksamen Ehevertrag ist aber stets, dass kein Rechtsmissbrauch (etwa bei einer Benachteiligung eines Partners durch die spätere Geburt von Kindern) oder keine Sittenwidrigkeit (etwa wenn einer der Partner zum „Sozialfall“ wird) vorliegen. Zudem sollten auch aufgrund der sich häufig wandelnden Rechtsprechung Eheverträge regelmäßig aktualisiert werden.

Weiterführende Informationen zum Ehevertrag finden Sie hier:
Wann ist der Ehevertrag sittenwidrig? Unterhalt bei bestehendem Ehevertrag

Ehegüterrecht: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft

Meistens leben Ehegatten in Deutschland im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Erst durch den Ehevertrag wird von diesem Güterstand abgewichen. Anders als der Name vermuten lässt, beinhaltet der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft aber nicht, dass mit der Heirat das Vermögen beider Eheleute zusammenfällt. Auch bei einer Anschaffung von neuen Gegenständen behält der Partner, der den Gegenstand erworben oder verdient hat, daran sein Eigentum. Stattdessen wird bei einer Scheidung für jeden Ehegatten ermittelt, welches Anfangsvermögen er in die Ehe eingebracht hat. Dem wird das jeweilige Endvermögen gegenübergestellt. Die Differenz zwischen dem Anfangs- und Endvermögen ist der Zugewinn.

Derjenige Ehepartner, der – nach Abzug des Zugewinns des anderen – den höheren Zugewinn hat, muss davon die Hälfte an den anderen Partner in Geld auszahlen.

Durch einen Ehevertrag kann von dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abgewichen werden
Durch einen Ehevertrag kann von dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abgewichen werden

Hatte also etwa der Ehemann vor der Heirat ein Grundstück im Wert von 30.000 Euro, das jetzt 50.000 Euro wert ist, beträgt sein Zugewinn 20.000 Euro.

Hat die Ehefrau aus ihrem Vermögen einen Zugewinn von 10.000 Euro erzielt, erhält sie vom Ehemann dessen halbe Zugewinndifferenz, also 5.000 Euro (20.000 Euro – 10.000 Euro : 2 Ehepartner).

Stirbt einer der Ehegatten, findet der Zugewinnausgleich ebenfalls statt.

Das Problem bei der Zugewinngemeinschaft: Erbe und Schenkungen

Beim Zugewinnausgleich sollen ein Erbe oder Schenkungen unberücksichtigt bleiben. Der durch eine Erbschaft oder Schenkung erhaltene Vermögenswert wird daher mit in das Anfangsvermögen der jeweiligen Ehegatten miteinbezogen. Das gilt selbst dann, wenn die Erbschaft oder Schenkung erst nach der Hochzeit erfolgt.

Berücksichtigt und damit ausgenommen vom Zugewinnausgleich wird jedoch nur der Wert des Erbes oder der Schenkung, den dieses zu dem Zeitpunkt hatte. Erhöht sich der Wert später, fällt die Wertsteigerung in den Zugewinnausgleich.

Erbt etwa der Ehemann Aktien, die zu diesem Zeitpunkt einen Wert von 5.000 Euro haben und erhöht sich deren Wert später auf 25.000 Euro, fällt der ursprüngliche Wert der Aktien aus dem Zugewinnausgleich heraus. Die Wertsteigerung von 20.000 Euro wird jedoch bei der Scheidung hälftig zwischen den Eheleuten geteilt. Hier können mit einem Ehevertrag Regelungen getroffen werden, die das Erbe oder die Schenkung aus dem Zugewinnausgleich herausfallen lassen.

Gütertrennung im Ehevertrag: Von vornherein kein Zugewinnausgleich

Die Regelungen des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft kann von vornherein mittels notariellen Ehevertrags durch Gütertrennung ausgeschlossen werden, § 1414 BGB. Dies gilt dann aber nicht nur für die Scheidung, sondern auch, wenn einer der Ehegatten verstirbt. Dadurch besteht die Gefahr von finanziellen Nachteilen, da bei höherem Zugewinn Erbschaftsteuer vom nicht verstorbenen Ehepartner zu zahlen ist. Dieser Zugewinn würde bei einem anderen Güterstand erheblich niedriger versteuert oder sogar vollständig erbschaftsteuerfrei bleiben.

Gütergemeinschaft: Heutzutage eher selten

Quasi als Gegenteil der Gütertrennung kann die Gütergemeinschaft vereinbart werden, bei der alles zum gemeinsamen Vermögen wird, §§ 1415 ff BGB. Die Regelungen der Gütergemeinschaft werden aber heute kaum noch praktiziert, zumal dabei jeder Ehegatte für die Schulden des anderen haftet.

Empfehlenswert: Die modifizierte Zugewinngemeinschaft

Für eine eventuelle spätere Scheidung mit Ehevertrag empfiehlt sich eine modifizierte Zugewinngemeinschaft
Für eine eventuelle spätere Scheidung mit Ehevertrag empfiehlt sich eine modifizierte Zugewinngemeinschaft

Sinnvoll für eine eventuelle spätere „Scheidung mit Ehevertrag“ ist eine Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft. Dies bietet den Vorteil, dass bei einer Scheidung quasi die Folgen einer Gütertrennung eintreten, aber die erbschaftssteuerlichen Nachteile vermieden werden.

Zu berücksichtigen ist dabei jedoch, dass der Zugewinnausgleich bei einer Modifizierung nicht komplett ausgeschlossen, sondern nur beschränkt werden kann. Dadurch können aber auch etwa das Betriebsvermögen (bei der der ausgleichspflichtige Ehegatte womöglich bei einer Auszahlung des Zugewinns seinen Betrieb schließen müsste) aus dem Zugewinnausgleich ebenso herausgenommen werden wie etwaige Immobilien oder elterliche Erbschaften bzw. Schenkungen.

Damit später kein Streit entsteht, ist eine konkrete Bezifferung des Anfangsvermögens der Eheleute im notariellen Ehevertrag ratsam. Dazu gehören auch etwaige Regelungen über die Bewertung des Vermögens einschließlich Schiedsvereinbarungen.

Das gilt beim Versorgungsausgleich

Wird eine Ehe geschieden, findet grundsätzlich von Amts wegen der Versorgungsausgleich statt. Danach ist der Ehegatte, der während der Ehezeit höhere Versorgungsansprüche wegen Alters- oder Berufs- bzw. Erwerbunfähigkeitsrente erwirbt, dem anderen Ehegatten zu einem Ausgleich verpflichtet.

Der Versorgungsausgleich kann jedoch im notariellen Ehevertrag komplett ausgeschlossen werden. Ebenso sind Bedingungen (etwa eine Ehedauer von mindestens fünf Jahren), Einschränkungen (etwa kein Ausschluss für Zeiten der Kindesbetreuung) oder das Herausnehmen einzelner Anwartschaften (etwa eine betriebliche Altersversorgung) aus dem Versorgungsausgleich möglich. Im Gegenzug dafür werden häufig Gegenleistungen (etwa eine Kapitallebensversicherung in bestimmter Höhe) vereinbart.

Ehevertrag mit Unterhaltsverzicht: Nur für den nachehelichen Unterhalt

Während auf den Unterhaltsanspruch der Ehegatten während der Trennung nicht verzichtet werden kann, ist ein Ausschluss mittels notariellen Ehevertrags für den nachehelichen Unterhalt (Geschiedenenunterhalt, Scheidungsunterhalt) zulässig. Davon bestehen jedoch Ausnahmen, etwa wegen

  • der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes
  • Alters, Krankheit oder Gebrechlichkeit
  • keines Findens einer angemessenen Erwerbstätigkeit
In einem Ehevertrag auf Unterhalt zu verzichten ist nicht in jedem Fall möglich
In einem Ehevertrag auf Unterhalt zu verzichten ist nicht in jedem Fall möglich

Ein notarieller Ehevertrag, in dem auf Unterhalt verzichtet wird, ist daher in der Praxis eine problematische Angelegenheit. Einerseits ist ein Unterhaltsverzicht möglich, andererseits aber für bestimmte Fälle eben nicht. Sinnvoll ist auch hier ein modifizierter Verzicht, wonach der Anspruch des anderen Ehegatten auf Unterhalt in „Fällen der Not“ bestehen bleibt.

Zulässig sind außerdem etwa Ausgleichszahlungen an den verzichtenden Partner oder Begrenzungen der Höhe nach. Umgekehrt sind aber auch „Unterhaltsverlängerungen“ zugunsten des Ehepartners, der ein gemeinschaftliches Kind betreut, über den Zeitraum ab dem dritten Geburtstag des Kindes möglich.

Ein Verzicht des betreuenden Elternteils auf den Unterhalt für Kinder ist jedoch nicht möglich.

Gemeinsame Kinder: Sorgerecht und Aufenthaltsrecht

Da das elterliche Sorgerecht beiden Elternteilen gemeinsam zusteht, kann nicht darauf verzichtet werden. Möglich sind aber eine Regelung im notariellen Ehevertrag, aus der hervorgeht, bei wem sich das Kind oder die Kinder im Falle einer Trennung bzw. Scheidung aufhalten soll bzw. sollen.

Nachträglicher Ehevertrag: Wenn die Ehe nicht mehr zu retten ist

Auch wenn feststeht, dass die Ehe gescheitert ist, kann ein nachträglicher Ehevertrag für die Scheidung in Form einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen werden.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Ehevertrag – Einfache Scheidung durch schriftliche Vereinbarung?
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Kommentare

  • Michael sagt:

    Hallo,
    erst mal vielen Dank für die Antwort vom 8.11.17! eine weitere Frage hätte ich noch:
    – wenn wir den Versorgungsausgleich für gesetzliche Rente und Betriebsrente berechnen lassen und über eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung durchführen aber auf alle anderen gegenseitig verzichten (Riester, Lebensversicherung,…) wird dann das ScheidungsGericht trotzdem alle Unterlagen einfordern und nochmals überprüfen?
    D.h. müssen wir den Vorgang/Aufwand zweimal betreiben, weil dazwischen Zeit vergangen ist bzw wir uns in einigen Fällen ohne nachweisbare Unterlagen geeinigt haben?
    Vielen Dank für Ihre Antwort, Michael

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michael,

      in der Regel wird der Versorgungsausgleich von Amts wegen geprüft und verhandelt. Ggf. kann das Gericht einem zuvor bestimmten Verzicht zustimmen. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um die Chancen für Ihren Fall prüfen zu lassen. Dies lässt sich an dieser Stelle nicht einschätzen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Michael sagt:

    Hallo,
    wir wollen unsere Trennung einvernehmlich und individuell regeln und dabei Kosten (Anwalt/Notar/Gericht) sparen.
    – Ich finde bei meiner Recherche keine klare Aussage, ob ich im Trennungsjahr noch eine Ehevertrag/Trennungsfolgenvereinbarung abschließen kann ohne den frühesten Zeitpunkt der Scheidung zu beeinflussen. Stimmt es, dass zwischen dem Vertrag und der Scheidung 1 Jahr (Trennnungsjahr) liegen muss?
    – kann man auch ohne notarielle Beurkundung eine individuelle Vereinbarung zu Trennungsunterhalt und Versorgungsausgleich in eine gerichtliche Scheidung tragen und dort regeln, oder wird das Scheidungsgericht immer die genauen rechtlichen Regeln durchsetzen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michael,

      1. eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann ggf. auch noch während des laufenden Scheidungsverfahrens aufgesetzt werden.
      2. Der Scheidungsantrag kann frühestens wenige Monate vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden (Ausnahme Härtefallscheidung).
      3. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist nur dann rechtwirksam, wenn diese notariell beurkundet wurde.
      4. Grundsätzlich verhandelt das Gericht nur die Hauptsache sowie den Versorgungsausgleich von Amts wegen. Über alle anderen Scheidungsfolgen werden nur auf Antrag Beschlüsse gefasst.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Franziska sagt:

    Hallo,
    mein Freund und ich überlegen das Haus meines Vaters zu kaufen. Er würde uns das Haus (welches großen finanziellen Wert hat) recht günstig verkaufen. Einzige Bedingung meines Vaters: ich stehe alleine im Grundbuch !
    Nun ist es so, dass ich der mit dem wenigen Einkommen bin. Wir würden nur gemeinsam einen Hypothekenkredit bekommen. Unser Plan: eine Hochzeit !
    Uns ist bisher nicht ganz bewusst, wie es dann im Falle einer Scheidung ausschaut?
    Es bestehen keine gemeinsamen Kinder (jeder hat eins aus früheren Beziehungen)
    Somit fällt Unterhalt etc. im Scheidungsfall weg.
    Gibt es die Möglichkeit, das mein noch Freund bei einem Ehevertrag, im Falle einer Scheidung sein Ersparte zurück bekommt?
    So z.B. beim Hausverkauf, anschließender Aufteilung aller Vermögenswerte etc. ?

    Er benötigt was schriftliches, da er davor etwas Angst hat – verständlicher Weise in ein Objekt zu investieren, was ihm nach einer Trennung nicht zur Hälfte gehört.

    Wiederum ist mein Vater derzeit nicht bereit beide ins Grundbuch eintragen zu lassen, weil er gerne möchte das es in der Familie bleibt.

    Ich bin hin und her gerissen – Das Angebot ist wirklich gut. Das Grundstück wäre 3 mal so viel Wert. Mein Freund ist auch nicht abgeneigt- kann meinen Vater auch verstehen, braucht aber eine Sicherheit. Was können wir tun ???

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Franziska,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Wenden Sie sich hierzu bitte an einen Anwalt. Dieser kann Ihnen erläutern, welche Regelungen in einem Kaufvertrag/Ehevertrag o.a. getroffen werden können, um für den Scheidungsfall vorzusorgen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • karola sagt:

    Hallo, vor 16 Jahren wollte mein Mann eine Trennung, auf Grund dessen wurde ein notariell beglaubigter Vertrag geschlossen. Hier wurde unter anderem ein nachehelicher Unterhaltsverzicht für mich vereinbart. Es wurde von einer Erwerbtätigkeit ausgegangen die es mir später ermöglichen sollten selber davon zu leben. Nach einem halben Jahr versöhnten wir uns wieder und der Vertrag bliebt so wie er ist. Mittlerweile sind wir 33 Jahre verheiratet ich habe mich stets um Haushalt, Garten, Kinder und allem gekümmert. Mein Mann hat während der Zeit seine Karriere gepflegt. Nun steht evtl. eine Trennung an, mein geringfügiges Einkommen einer Nebentätigkeit reicht aber defenitiv nicht um davon zu leben. Was kann ich tun?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Karola,

      eine entsprechende Vereinbarung kann nach derart langen Zwischenräumen ggf. auch wieder abgeändert werden. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Ansprüche sich aus den derzeitigen Verhältnissen ergeben können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • karel sagt:

    Deutscher heiratete 2004 in Deutschland und mit Ehevertrag Thailänderin. Nach 3 Jahren ist das Paar nach Thailand umgezogen. 2014 ist der Deutsche Ehemann aus dem gemeinsamen haus ausgezogen. Jetzt 2017 möchte Er die Scheidung nach Thailaendischen Recht. Sie möchte zuwilligen, aber nach dem Deutschem Recht. Wie ist die Rechtslage ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Karel,

      in der Regel richtet sich das anzuwendende Recht nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragseinreichung. Wenden Sie sich an einen Anwalt vor Ort, um zu prüfen, welche Zuständigkeiten in Thailand anzunehmen sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Linda sagt:

    Hallo,
    mein Freund und ich werden am kommenden Samstag heiraten. Aktuell denken wir über einen Ehevertrag nach. Wir sind beide noch in der Ausbildung und haben deshalb kein Vermögen, Grundstücke oder ähnliches. Deshalb gehen wir davon aus, dass wir eigentlich keinen Ehevertrag bräuchten.
    Jedoch besitzt mein Vater eine Firma und mehrere Grundstücke. Sollte ich wegen des Erbes oder einer eventuellen Schenkung einen Ehevertrag abschließen, um Erbe und Schenkungen vom Zugewinn auszuschließen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Linda,

      Schenkungen und Erbe fallen in das Anfangsvermögen. Insofern müssten Sie Ihrem zukünftigen Ehemann bei einer Scheidung den Zugewinn auf das Erbe bzw. die Schenkung hälftig auszahlen. Ob ein Ehevertrag sinnvoll ist, müssen Sie und Ihr zukünftiger Ehemann selbst entscheiden. Ein Anwalt oder Notar kann Sie hierzu beraten und Ihnen die Konsequenzen aufzeigen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Marlene sagt:

    Verehrtes Team,
    ich habe eine Frage zu einem bestehenden Ehevertrag.
    In diesem ist geregelt, dass im Fall einer Scheidung unser gemeinsames Haus verkauft wird u. ich mein Eigenkapital, welches seinerzeit in den Hauskauf geflossen ist, als erstes vom Verkaufserlös überwiesen bekomme. Was dann übrig bleibt, wird durch zwei geteilt.
    Meine Frage ist nun: Wenn wir das Haus vorm eigentlich Scheidungstermin während der Trennungsphase verkauft bekommen, gilt dann diese Klausel ebenfalls oder kann es passieren, dass mein Eigenkapital dann automatisch zur Hälfte meinem Noch-Ehemann überwiesen wird? In dem Fall wäre es nämlich vermutlich für mich verloren. Wenn Letzteres der Fall wäre, wie kann ich mich davor schützen?
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marlene,

      wenden Sie sich in diesem speziellen Fall an einen Anwalt. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Paulina sagt:

    Hallo.
    Folgende Situation. Mein Mann hat laut Übertragungsvertrag den landwirtschaftlichen Betrieb überschrieben bekommen. Es müssen aber Gegenleistungen gezahlt werden wie Beerdigung und alles was mit Grabpflege zutun hat. Außerdem bekommen seine Geschwister eine Abfindung und die Mutter eine monatliche Rente von uns gezahlt. Für diese Gegenleistungen kommen wir beide auf. Laut Steuerberater sollte der Betrieb auf ihn laufen da es ja eine Schenkung wäre und dann alles was wir dazu kaufen wie Geräte usw muß dann auf ihn laufen wegen dem Absetzen. Aufkommen für die ganzen Kosten tun wir beide. Wie sieht das im Fall einer Scheidung aus?
    MfG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Paulina,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, um diesen komplexen Fall prüfen zu lassen. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Lena L. sagt:

    Hallo,
    ich habe mit meinem Partner 2014 ein Haus gebaut, er steht allerdings alleine im Grundbuch, da er das Grundstück noch vor unserer Zeit erworben hat. Das Darlehen für das Haus haben wir aber gemeinsam aufgenommen und bezahlen das Haus gemeinsam ab. Diesen Sommer werden wir heiraten. Nun meine Frage: Was würde mir im Falle einer Scheidung zustehen, wenn wir keinen Ehevertrag abschließen?
    Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lena,

      Sofern Ihr Partner weiterhin alleine im Grundbuch eingetragen ist, steht Ihnen das Haus bei der Scheidung nicht (anteilig) zu. Erfährt das Haus während der Eheschließung eine Wertsteigerung, wird diese im Zugewinnausgleich berechnet und steht Ihnen anteilig zu. Lassen Sie sich von einem Anwalt umfassend beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • petra m. sagt:

    Guten Tag,ich benötige Hilfe bei der Frage “ Ehevertrag ja/nein…
    Meine Tochter hat im letzten Jahr eine Eigentumswohnung gekauft. Sie steht allein im Grundbuch. Bei der Finanzierung steht mein Mann mit in Haftung. Bei Renovierung fließt auch von uns Geld mit ein. Nun möchte sie dieses Jahr heiraten. Ihr Freund hat noch Schulden. Wie sieht es da bei einer evtl. Trennung aus?
    Beide sind berufstätig. Beide werden von den Eltern eine Erbschaft erwarten. Unsere Tochter mit Schwester eine Eigentumswohnung / Er mit Geschwistern ein Einfamilienhaus … Nachwuchs gewünscht.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Petra,

      ob ein Ehevertrag ratsam ist, sollte bei einem Anwalt geklärt werden. Was mit einem Erbe im Falle einer Scheidung passiert, können Sie hier https://www.scheidung.org/erbe-scheidung/ nachlesen

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Heymo sagt:

    Guten Tag,

    ich habe 2012 ein Haus im Wert von 200.000 Euro gekauft und stehe alleine im Grundbuch. Bisher abbezahlt sind ca. 1/4.
    Im Sommer 2017 werde ich heiraten. Wie wird im Falle einer Scheidung die Wertsteigerung von Grundstück und Haus von 2012 bis 2017 bewertet? Heute wäre das Haus ca. 240.000 Wert aufgrund (nicht nachweisbarer) Modernisierung und der Grundstückspreiserhöhung.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Heymo,

      das Haus fällt in dem Zustand, in dem es sich zum Zeitpunkt der Eheschließung befand in das Anfangsvermögen des Eigentümers. Hier ist davon auszugehen, dass der aktuelle Verkehrswert heranzuziehen ist. Für genauere Auskünfte, wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Kira sagt:

    Ich lebe seit 2012 von meinem Mann getrennt.
    Es besteht auch ein Ehevertrag,der aber noch
    nicht notariell beglaubigt ist.
    Als ich nun bei einem Anwalt war um die Scheidung einzureichen,sagte der das der Ehevertrag rechtlich ungültig wäre da die Unterschrift vom Notar fehlt.
    Er sagte man könne den Vertrag noch
    nachträglich beglaubigen lassen,dann könnte ich aber
    erst frühstens ein Jahr danach die Scheidung einreichen.
    Ist das wirklich so?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kira,

      Ist der Ehevertrag nicht notariell beurkundet, ist er in der Tat nicht rechtsgültig. Schließen Sie einen Ehevertrag, kann angenommen werden, dass die Ehe noch Bestand hat, weswegen das Trennungsjahr noch nicht begonnen hat. In Ihrem Fall kann es also sinnvoller sein, eine Scheidungsfolgevereinbarung zu schließen. Wenden Sie sich am besten nochmals an den Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Marcus sagt:

    Hallo Zusammen,

    können sie mir einen Tipp geben. Ich beschreibe ein Beispiel und würde gerne wissen wie ich mich vor der Ehe absichern kann.
    Beispiel, ich erbe eine Immobilie während der Ehe, diese Immobilie verkaufe ich dann. Das Geld stecke ich dann in eine laufende Finanzierung einer Immobilie mit meiner Ehepartnerin.
    Wenn es dann zu einer Trennung (Scheidung) kommt, wie kann ich mich absichern das mein investiertes Geld (aus dem Erbe) in die gemeinsame Immobilien Finanzierung ich wiederbekomme oder angerechnet wird??

    Vielen Dank für Ihre Hilfe
    Marcus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marcus,

      Sie können etwaige Sonderregelungen in einem Ehevertrag bestimmen oder aber die neue Immobilie nicht als gemeinsames Eigentum eintragen lassen, sondern nur als Ihres. Es ist in jedem Fall ratsam, einen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann bei der Erstellung wirksamer Klauseln und Verträge behilflich sein.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Michael R sagt:

    Hallo Guten tag.
    Ich heirate morgen am 30.12.16.
    Ich kaufe eine Eigentumswohnung. Im wert von 149099.Euro.
    Der Kaufvertrag wird am 11.1.2017 beglaubigt. .
    Ich stehe alleine im Grundbuch.
    Hat meine zukünftige Frau im Falle einer Scheidung eine Anspruch auf die Wohnung

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michael,

      in aller Regel begründet nur das Miteigentum einen Anspruch im Falle der Scheidung. Haben jedoch beide Ehegatten in umfangreichen Maße am Erhalt der Immobilie mitgewirkt, kann dies auch unabhängig hiervon möglich sein.

      Der Erwerb einer Immobilie während der Ehe begründet zudem einen Zugewinn, sodass das Haus im Zweifel auch im Zuge des Zugewinnausgleichs bei Scheidung Betrachtung finden kann (bei bestehender Zugewinngemeinschaft).

      Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt oder Notar, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • peter sagt:

    Habe vor meiner Ehe ein Hausgebaut,meine Frau steht nicht im Grundbuch. hat Sie anspruch auf Zugewinn

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Peter,

      da das Haus vor der Ehe erworben wurde und Sie allein im Grundbuch stehen, ist es auch Ihr alleiniges Eigentum. Beim Zugewinnausgleich wird das Vermögen berücksichtigt, welches Sie beide vom Beginn der Ehe bis zur Scheidung erworben haben. Das Haus gehört in diesem Fall nicht dazu.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Bauer sagt:

    Hallo
    Bekannter von mir hat kürzlich geheiratet und haben sich auch schon getrennt.
    Die ehelichen Zusammenkommen hat so zu sagen nicht stattgefunden.
    Demnach wollen sich jetzt beide trennen. Wie ist hier vorzugehen und worauf muss beachtet werden?
    Kann evtl eine Annulierung der Ehe durchgeführt werden?
    Besten Dank für ihre Unterstützung

    Veroni

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bauer,

      insofern kein Härtefall vorliegt, muss hier ein normales Scheidungsverfahren durchlaufen werden. Allerdings kommt es bei kurzen Ehen nicht zum Versorgungsausgleich, was das Verfahren beschleunigt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Katrin sagt:

    Mein Mann hat in unseren 6 Ehejahren nicht gearbeitet. Er ist aber erst ende 20. Muss ich einen Teil meiner Rente an ihn abgeben? Er ist arbeitslos und hat keine Ausbildung angestrebt. Oder kann man im Nachhinein noch einen Versorgungsausgleichsverzicht beurkunden? Ist dieser dann gültig?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Katrin,

      ein Versorgungsausgleichsverzicht kann in einem Ehevertrag notariell beglaubigt werden. Allerdings wird das Familiengericht diese Abmachung auf „Billigkeit“ prüfen. Der Verzicht kann also aufgehoben werden, wenn das Gericht diesen als ungerecht erkennt. Besprechen Sie die Situation mit einem Anwalt oder Notar.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Cara sagt:

    Ehevertrag oder /und Scheidungsfolgevereinbarung?
    Hallo, meine Beratung beim Anwalt habe ich hinter mir, es war der 2. Anlauf. Noch bin ich unschlüssig.
    1.Kann man noch ein Ehevertrag kurz vor der Einreichung der Scheidung notariell machen, um Sachen wie Versorgungsausgleich und Eigenheimansprüche zu regeln oder ist dies zu kurzfristig.
    2.Wie viel Zeit darf zwischen Ehevertrag und Scheidungsantrag liegen?
    3. Und rechtlich gesehen… was wiegt mehr, ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgevereinbarung, kann man auch beides in einem Vertrag zusammenfassen?
    4.Was kostet ein notarieller Ehevertrag?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Cara,

      Eine Scheidungsfolgevereinbarung ist rechtlich einem Ehevertrag identisch. Beides kann zu jeder Zeit abgeschlossen werden. Die Kosten werden nach Einkommen und Verfahrenswert berechnet.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Birgit sagt:

    Ich habe meine Eigentumswohnung im Wert von 200.000,00 € im August 2010 verkauft und mit diesem Geld meinem Mann und mir (Heirat: September 2010) ein Haus gekauft. Mein Mann kein Geld und über 5.000,00 € Schulden, welche ich noch vor unserer Ehe beglichen habe. Es wird mit Scheidung gedroht, wir haben keinen Ehevertrag, kann ich diesen noch erstellen? Wir sind beide im Grundbuch eingetragen und haben noch 40.000,00 € abzuzahlen. Erhält mein Mann jetzt die Hälfte vom Haus, wird mein Vermögen von 200.000,00 € jetzt halbiert ? Ich werde dieses Jahr 60 und habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis 30.12.2016. Wo kann ich beraten werden und was geschieht, wenn sich mein Mann scheiden lässt ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Birgit,

      einen Ehevertrag können Sie auch noch im Nachgang erstellen und notariell beglaubigen lassen. Generell kann Ihrem Ehemann im Zuge des Zugewinnausgleichs ein Teil Ihres Vermögens zugesprochen werden. Einen Anspruch auf das Haus kann er ebenfalls erheben, da er als Miteigentümer genannt ist. Suchen Sie sich Rat bei einem Rechtsanwalt. Dieser kann Ihnen auch dabei behilflich sein, einen Ehevertrag oder aber eine Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung zu erstellen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Luna sagt:

    Ich hatte vor meiner Eheschließung Schulden mit der mein Ehepartner nichts zu tun hat ich besitze eine P Konto .Aber nun bekam mein Ehepartner eine Pfändung auf sein Konto wegen meiner Schulden.Ist er jetzt verpflichtet MEINE Schulden zu zahlen.Ich will das diese Pfändung auf seinem Konto wieder gelöscht wird.Er hat damit nichts zu tun.
    Was kann ich machen ich kann zwar nicht selbst diese Schulden auf einmal begleichen aber ich hab es vor.
    Ich will deshalb auch unsere Ehe anulieren, da ich nicht will das er in die Verantwortung meiner Schulden gezogen wird.
    was kann ich tun?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Luna,

      in der Regel kann Ihr Partner nicht für die durch Sie verursachten Schulden in Haftung genommen werden, sofern er nicht selbst einen Kreditvertrag unterzeichnete. Lassen Sie sich hierbei ggf. anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

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