Entschließt sich ein Ehepaar zur Scheidung, stellt sich oft die Frage, wie zukünftig die Betreuung der gemeinsamen Kinder gestaltet werden soll. Häufig wird sich dann auf das sog. Residenzmodell geeinigt: Ein Elternteil betreut, der andere zahlt Barunterhalt. Doch ist eine solche Regelung in unserer modernen Gesellschaft noch zeitgemäß? Der Bundestag debattierte am 15. März über das Betreuungsmodell. Die FDP stellte hierzu einen Antrag, der das Wechselmodell als Regelfall vorsieht.
“Mutter und Vater sind gleichwertig!“ FDP reicht Antrag für Wechselmodell als Regelfall ein

FDP stellt Antrag im Bundestag: Wechselmodell soll gesetzlicher Regelfall werden.
Die FDP hält dieses Prinzip jedoch für überholt. Stattdessen sei das Wechselmodell, bei dem die Kinder wechselseitig von beiden Elternteilen annähernd gleich lang betreut werden, die zeitgemäße Lösung.
Ein Abgeordneter der FDP-Fraktion sagte hierzu:
“In der Zwischenzeit haben sich die Rollenverständnisse geändert. Väter wollen mehr an der Erziehung und Betreuung der Kinder teilhaben, Mütter wollen mehr die Hände freihaben für ihre eigene berufliche Laufbahn. Deswegen ist es jetzt mal an der Zeit, dieses klassisch gewachsene Residenzmodell einer Revision zu unterziehen.”
Die FDP reichte deshalb am Donnerstag den Antrag „Getrennt leben – Gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen“ ein.
Antrag auf Wechselmodell als Regelfall: Das fordert die FDP

Antrag auf Wechselmodell als Regelfall: Gerichte sollen im Sinne des Kindeswohls entscheiden.
Die FDP plädiert damit in ihrem Antrag dafür, das Wechselmodell als Regelfall gesetzlich festzulegen. Dies würde eine anteilige Beteiligung beider Eltern sowohl am Bar- als auch am Naturalunterhalt bedeuten.
Das Kindergeld solle hälftig aufgeteilt werden.
Ebenso müsse geprüft werden, inwieweit andere Regelungen der Reform bedürfen, z. B. bezüglich der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten oder zum melderechtlichen Wohnsitz des Kindes.
Das folgende Video zeigt die Einführungsrede der Rechtsanwältin und FDP-Politikerin Kathrin Helling-Plahr zur Debatte über den Antrag zum Wechselmodell als Regelfall: