Kindesunterhalt – Hat eine neue Ehe Einfluss auf den Unterhaltsanspruch des Kindes?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Kindesunterhalt bei einer neuen Ehe

Menschen finden und verlieben sich, heiraten und lassen sich scheiden … und finden eventuelle auch wieder einen neuen Partner. Gerade dann, wenn aus vorherigen Beziehungen Kinder hervorgegangen sind, stellt sich der ein oder andere vor allem beim Unterhalt fürs Kind die Frage: „Wenn Mutter oder Vater wieder heiratet, muss ich dann weiterhin Kindesunterhalt zahlen?“ Und was geschieht eigentlich, wenn ein neues Kind in die neue Ehe geboren wird?

Literatur zum Thema Kindesunterhalt

Das Wichtigste in Kürze: Kindesunterhalt nach Wiederheirat

Wie wirkt sich die Heirat auf den Unterhalt aus?

Beim Kindesunterhalt ändert eine neue Ehe aufseiten des Unterhaltspflichtigen regelmäßig nichts, da minderjährige und privilegierte volljährige Kinder in der Unterhaltsrangfolge stets vor den Ehegatten stehen.

Wird das Einkommen des neuen Partners bei Kindesunterhalt angerechnet?

Ist der alleinerziehende Elternteil des unterhaltsberechtigten Kindes wieder neu verheiratet, ist beim Kindesunterhalt mitnichten das Einkommen des Stiefelternteils bei der Bedarfsberechnung anzusetzen. Nur gegenüber den rechtlichen Eltern (u. a. auch Adoptiveltern) besteht ein Unterhaltsanspruch aufseiten der Kinder, sodass der Unterhaltspflichtige nicht die Anrechnung des Einkommens des neuen Partners verlangen darf.

Wie ändert sich der Kindesunterhalt, wenn ich selber nochmal ein Kind habe?

Ein neues Kind kann unter Umständen zeitweise einen erhöhten Selbstbedarf des Unterhaltspflichtigen begründen. Hierbei bedarf es jedoch einer umfassenden Bewertung des Einzelfalls.

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Welchen Einfluss auf den Kindesunterhalt hat eine neue Ehe?

Anrechnung des zusätzlichen Einkommens auf den Kindesunterhalt bei Wiederheirat?

Ihre Ex-Frau ist wieder verheiratet: Was ist dem Kindesunterhalt? Müssen Sie weiterhin zahlen?
Ihre Ex-Frau ist wieder verheiratet: Was ist dem Kindesunterhalt? Müssen Sie weiterhin zahlen?

Wenn ein Elternteil eines unterhaltsberechtigten Kindes erneut heiratet, muss dies doch unweigerlich Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung des Unterhaltsschuldners haben – oder etwa doch nicht? Der ein oder andere Unterhaltspflichtige hofft im Zuge der Wiederheirat des anderen Elternteils, dass sich nun die Kosten für den Kindesunterhalt verringern. Schließlich würde ja nunmehr auch das Einkommen des neuen Partners in die Berechnungen einbezogen werden.

Aber: Das ist ein Irrtum! Die Pflicht, Kindesunterhalt zu leisten, bezieht sich immer nur auf leibliche und adoptierte Kinder. Sofern mit Eheschließung nicht auch die Adoption des Kindes einhergeht, kann von dem neuen Partner des wiederverheirateten Elternteils nicht verlangt werden, dass dieser auch die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind übernimmt.

Aus diesem Grund findet das Einkommen des neuen Ehegatten und Stiefelternteils des Kindes nach Wiederheirat beim Kindesunterhalt keine Berücksichtigung.

Anders hingegen verhielte es sich bei dem nachehlichen Ehegattenunterhalt bei Wiederverheiratung. Wenn der Unterhaltsberechtigte erneut heiratet, geht die Unterhaltspflicht von dem Ex-Ehegatten auf den neuen über. Der ehemalige Unterhaltspflichtige muss dann regelmäßig keinen Unterhalt mehr an seinen ehemaligen Lebenspartner zahlen.

Kindesunterhalt bei Wiederheirat des Unterhaltspflichtigen

Was geschieht mit dem Unterhalt fürs Kind, wenn die Mutter wieder heiratet?
Was geschieht mit dem Unterhalt fürs Kind, wenn die Mutter wieder heiratet?

Was aber geschieht, wenn der Unterhaltspflichtige nun erneut heiratet? Spielt beim Kindesunterhalt die neue Ehe in diesem Fall eine Rolle?

Grundsätzlich gilt auch hier dasselbe beim Unterhalt fürs Kind. Wenn die unterhaltspflichtige Mutter wieder heiratet, dann spielt das Einkommen ihres neuen Mannes keine Rolle bei der Berechnung des Kindesunterhalts, da die Unterhaltspflicht mit der Eheschließung nicht automatisch auch auf diesen übergeht. Der Anspruch auf Kindesunterhalt bleibt bei Wiederheirat der Mutter also in der bisherigen Form bestehen.

Zudem hat auch die Unterhaltspflicht gegenüber dem neuen Ehegatten in aller Regel keinen Einfluss auf den Kindesunterhalt, sofern dieser Anspruch aufseiten minderjähriger oder privilegierter volljähriger Kinder liegt. Denn diese stehen in der Unterhaltsrangfolge stets an erster Stelle. Der neue Ehegatte kann dann schon mal das Nachsehen haben.

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Änderung beim Kindesunterhalt durch neue Ehe und neues Kind?

Wenn aus einer neuen Ehe des Unterhaltspflichtigen neue Kinder hervorgehen, kann sich dies indirekt auf den Kindesunterhalt der älteren Kinder auswirken. Grund hierfür ist, dass auch gegenüber diesen eine Unterhaltspflicht besteht, die vor allem in Form von Naturalunterhalt erbracht wird. Dies kann ggf. im Rahmen eines erhöhten Selbstbehaltes Berücksichtigung finden. Entsprechende Vorgänge sind jedoch nicht in Stein gemeißelt und bedürfen der Einzelfallbewertung.

Dabei gilt allerdings: Der Anspruch auf Kindesunterhalt entfällt bei Wiederheirat des Vaters oder der Mutter nicht automatisch, wenn ein neues Kind in die Ehe geboren wird. Minderjährige und privilegierte Volljährige stehen in der Rangfolge auf gleicher Stufe. Ein neues Kind hemmt damit nicht automatisch den Unterhaltsanspruch eines älteren.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Kindesunterhalt:

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  • Peter sagt:

    Ich hab für meine ex überwiesen 20000 für zukünftige Unterhalt weil ich hab sehr schlechte diagnoze und ich war sicher das schon brauche ein platz am Friedhof. Aber gegen Zufall ich lebe und ist mir viel, viel beser. Meine Frau war so sauer auf mich das ich hab nicht gestirbr das wir haben sich gescheiden. Aber jetzt ich bin Schwerbehinderten mit Neurologische Geschichte. Jetzt ich habe neue Familie, meine Frau zu zeit ist in sprachschule (ich weiß dass ich brauche auch) die ich muß selbst bezahlen. Sie hat auch drei Kinder( kann pasiren).
    Und jetzt :
    Jugendamt pfandet meine konto u d habe ich 1050 Euro, meine Frau bekomt Kindergeld mit kinderzuschlag, dann zuzamen haben wir 2050 Euro.
    Jugent Amt hat mir abzage geschikt das ich, oder meine Frau bekomt kein Unterhalt. Theoretisch genau wie in Gesetz. Aber das bedeutet das ich kan nicht mer überleben.
    600 Wohnung (60m2) mit nebenkosten
    150 Gas
    80 elektro
    50 kfz Versicherung1
    60 kfz Versicherung 2
    180 fährt nach arbeit
    240 sprachschule
    20 Internet
    __________________
    600 Euro pro Monat *$21

  • Tanja sagt:

    Schon traurig, das es hier immer um das Geld geht!!!

    Bevor man Kinder bekommt, sollte man sich doch erst bewusst machen…kann ich mein Kind/Kinder auch alleine versorgen?

    Wenn nicht dann kümmere dich zuerst um dein Wohl!

    Nur so können ernsthafte Beziehungen ohne Bedingungen geknüpft werden.

    Und das sollte zum Wohle der Kinder sein!

  • Matthias sagt:

    Also habe hier viel gelesen , ich bin seid 2 Jahren getrennt bin Vater von 2 Kindern , zahle jeden Monat damals 482 Euro mindesunterhalt mir blieben weniger als der Selbstbehalt da ehrliche Schulden vorhanden sind , mir blieben 150 Euro über nach Bezahlung aller kosten , von diesen 150 Euro hielt ich mein Job aufrecht und habe meine Kinder versucht dennoch ein toller Papa zusein , ich sehe meine Kinder regelmäßig habe gekämpft dafür 1,5 Jahre mit jugenamt Familienhilfe etc , was erhebliche Kosten verursacht hat , sehe meine Kinder 3 Tage die Woche angepasst meiner Arbeitszeit also 7 Tage Mama 3 Tage Papa , da ich auf Konti Schicht arbeite 2 früh 2 Mittag 2 Nacht dann 4 Tage frei habe , habe ich meine Kinder auch unter der Woche , fahre sie zu Schule 1 fahrt 15 km so wie Kindergarten etc , sie lebt von Jobcenter was von mir jetzt 644 Euro fordert also man nimmt mir die letzten 150 Euro auch noch weg , mein Job ist Gefärdet mein pkw fällt aus allen näten habe mich beraten lassen laut anwalt kann ich grade mal 78 Euro zahlen Mangellfall darunter wurde das wechselmodel nicht berücksichtigt meine Mehrkosten etc , man reist sich den a… auf und wird ausgenommen wie ne ganz , ich liebe meine Kinder sehr aber meine ex Frau lebt ja von h4 hat ja nix außer 4,5 Raum Wohnung ich habe grade mal 1,5 Raum , sie hat sich mal ebend neues iPhone 11 gekauft kurz zuvor noch neues Sofa neues Auto und zum Schluss neues Fahrrad aber Jammert rum hat kein Geld für Anziehsachen für die Kinder ,die ich auch dann noch gekauft habe , da mein Auto so gut wie kaputt ich fahre ich mit dem Fahrrad 50 km zu Arbeit viel Schlaf bleibt mir nicht mehr aber mehr kann ich mir nicht mehr leisten da ich zuvor die autowartung vernachlässig habe durch den hohen Unterhalt . Wie gesagt will mich nicht drücken aber wie oben schon gesagt die 1160 Selbbehalt ist h4 Satz plus 20% da man gez etc zahlen muss, sogesehen der 200 Euro berufsbonus , find es klasse aber Selbs ich sage schon mit h4 würde mir es besser gehen da hätte ich die 400 Euro zum Leben was ich jetzt nicht habe .

  • Bilbo sagt:

    Das Schlimme ist auch, wenn sich das Paar nach über 20 Jahren in Freundschaft und in Andenken der sehr schönen Zeiten, die man verbracht hat, trennt. Wenn man sich über alles einig ist. Das Wohl des einzigen Kindes unter 18 nachweisbar geregelt ist. Es intressiert die Behörden nicht. Es geht wohl auch um Kompetenzgerangel und Macht. Und dass auch die Landenfinanzämter mit den Jugendämtern zusammenarbeiten ist ein Wunschgedanke unfähiger Politiker. Vielmehr entsteht dadurch noch mehr Kompetenzkampf, weil sich keiner der Amtsleiter seine Arbeit wegnehmen lassen will. Mutti kriegt davon nichts mit, aber Vater hat abwechselnd beide Ämter am Telefon und jeder will, daß Papi an ihn überweist. Dazu der entstehende Formularkrieg, weil beide abwechselnd die Offenlegung des Einkommens verlangt. Von den Formulierungen dieser Briefe will ich mal gar nicht reden. Mutti staunt immer, wenn Papi beim wöchentlichen Telefonat davon berichtet.

  • Ilias sagt:

    Hast du Kinder gemacht und trennst dich (oder die Frau sucht sich einen Neuen) bist du halt einfach komplett im Eimer.. Für eine ganz lange Zeit.

    Laut Jugendamt gibt es da 2 gaaanz einfache Lösungen (y)
    – Der Neue adoptiert das Kind und du hast nichts mehr zu melden und zahlst aber auch keinen Unterhalt mehr
    – oder du suchst dir einfach nur 2 Jobs um den Unterhalt aufbringen zu können und sich selbst nicht nur von Brot ernähren und von der Ex anhören zu dürfen man macht ja nichts mit dem Kind

    Läuft doch alles super für getrennte Väter in diesem Land

  • Nicole sagt:

    Hallo, vllt kann mir hier kurz jemand helfen.
    Mein Freund und ich möchten gern heiraten, er hat aus einer früheren Beziehung 2 Kinder und wir beide ein gemeinsames. Er zählt für die 2 großen nur einen Teil Unterhalt, der Rest ist UV an die Mutter. Wir leben noch in getrennten Haushalten. Wenn wir nun heiraten, wird mein Geld mit angerechnet? Alles? Ich habe Lohn, Alg2 Zuschuss, Kindergeld und Nebeneinkommen (2. Job) alles in allem mehr als der Partner. Fällt dann der UV weg und er muss den vollen Satz nach Tabelle zahlen? Sollte dies so sein…Da vergeht einem ja das heiraten :(

  • Alex sagt:

    Hallo alle zusammen,
    ich würde auch gerne was dazu sagen,vor vier Jahren hat meine damals noch Ehefrau mich sitzen lassen mit zwei minderjärige Töchter und einen Sohn der gerade die Ausbildung angefangen hatte.Damals hab ich nach dem meine Ex ausgezogen war die Steuer klasse 1 bekommen,weil mein Sohn angeblich auch ein Einkommen hatte als Azubi.2017 hab ich dann Unterhalt bekommen von Jugendamt,meine Ex hatt natürlich auch ein Schreiben bekommen von Amt das Sie das irgendwann zurückzahlen müsste.Daraufhin hat sie gesagt das sie an uns kein Cent bezahlen wird und lässt sich auch immer wieder und immer wieder Krankschreiben.Inzwischen lebt meine Ex von Jobcenter.Und was das aller Geilster in dieser ganzer Geschichte ist: das Jobcenter verlangt jetzt von mir das ich den Unterhalt von meiner Ex bezahle…Ich frage mich ,nein ich Schreie WO IST DIE GERECHTIGKEIT??????

  • Heike sagt:

    Hallo Nathalie,
    dem muss ich leider widersprechen. Der Unterhalt für Deine Kinder von deren Vater steht dir selbstverständlich zu, auch wenn Du heiratest – solange der neue Mann die Kinder nicht adoptiert. Anders sieht es aber bei vom Staat gezahlten Unterhaltsvorschuss aus. Dieser fällt bei erneuter Hochzeit per sofort weg. Auskunft des Jugendamtes: der neue Mann übernimmt mit der Hochzeit und dem Wissen über die Kinder die Verantwortung. Ein Hoch auf Deutschland! Der leibliche Vater der Kinder ist raus aus der Nummer wenn er nicht in der Lage ist zu zahlen. LG Heike

  • S. sagt:

    Hallo Nathalie,

    so wie ich informiert bin bekommst Du weiterhin Unterhaltsvorschuss für Deine Kinder, weil den Anspruch Deine Kinder haben und es mit Deinem Ehemann überhaupt nichts zu tun hat.
    Schön das Du wieder heiratest. Alles Gute und beste Grüße von Frau S. die auch vier Kinder hat

  • Nathalie sagt:

    Hallo ihr Lieben .
    Ich habe da mal ein anliegen und zwar ist es so das ich nächstes Jahr Heiraten möchte und ich dann 4 Kinder mit in die Ehe nehme .
    Jetzt bekomme ich noch Unterhaltsvorschuss weil der Vater nicht Zahlen will möchte wie auch immer.
    Meine Frage ist wenn ich nächstes Jahr Heirate und der Unterhaltsvorschuss wegfällt, steht mir dann überhaupt noch Unterhalt zu muss ich dies dann Einklagen oder wie muss ich was machen.
    P.S der Vater will und darf die Kinder auch nicht sehen da das Jugendamt durch ein paar zwischfälle das nicht erlaubt .

    Ich würde mich freuen wenn einer mir meine Frage beantworten könnte stehe momentan vor einem großen Rätzel.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nathalie,

      gegenüber gemeinsamen Kindern sind die rechtlichen Eltern regelmäßig zum Unterhalt verpflichtet. Die Unterhaltspflicht geht nicht auf Stiefeltern über (sofern keine Adoption erfolgt, die dann die rechtliche Elternschaft bestimmt).

      Ihr Scheidung.org-Team

  • l. sagt:

    Hallo zusammen.

    Nun habe ich mir alle Erzählungen durchgelesen und könnte auch loslegen, meine eigene, noch vortrefflichere Geschichte zu schreiben!
    Aber ich habe gestern wieder einen Bericht über die hungernden Kinder unserer Welt gesehen und muss euch sagen: WIR JAMMERN ALLE AUF HOHEM NIVEAU!

    Ich sitze hier nun vor meinem Gelben Brief vom Fachbereich für Familie, wobei ich mich gleich wieder nackig machen darf…, und vor euren Ausführungen…

    Es ist ein Jammer, dass Menschen, egal welchen Geschlechts, es nicht auf die Reihe kriegen, sich zu einigen (ohne Ämter!!!). Am Ende geht es jedem nur um sich selbst und seine Vormachtstellung. Die Welt könnte für alle ein schönerer Ort sein, wenn wir diese Komfortzone verlassen würden. Selbstmitleid verursacht übrigens Krebs. Aber auch daran ist der Partner Schuld.
    Und erwartet nicht, dass Behörden „gerecht“ ermitteln, um Himmels willen, die hätten ja zu tun. Da muss ne Tabelle reichen, die ja erst der Grund für die gesamte Misere ist. Denkt mal drüber nach.

    Ich habe jedenfalls meinen Frieden mit meinem Leben gemacht. Klar, wenig Geld, bis die Kinder 21 sind, ewig gelbe Briefe… Na und? Es ist so gekommen und ich übernehme die Verantwortung. Basta.

    Und weiter gehts Richtung Sonnenuntergang. Hurrah ich lebe, ich habe Wasser für dass ich nicht 8 KM laufen muss – es regnet mir nicht auf meinen Kopf wenn ich schlafe. Ich bin zufrieden. Danke

  • Semih sagt:

    Heyy Leute ich hoffe, dass Ihr mir nen Rat geben könnt. Ich bin Vater einer wundervollen Tochter, die aber derzeit bei Ihrer Mutter lebt. Die Mutter hat mich von anfang bis ende verarscht und ausgenutzt und jetzt verlangt sie unterhalt… ich selbst bin derzeit in einer ausbildung, wo ich nur 320€ im monat kriege… ist es dann möglich von mir unterhalt zu verlangen? Ich lebe derzeit bei meinen Eltern. (Bin 20 Jahre alt)

    Die Mutter versucht mir auch Straftaten anzuhängen, damit mir null chancen auf das sorgerecht bleiben… ich bin echt am ende mit den nerven… verheiratet waren wir auch nicht. Ich würde mich über jeden Rat freuen :)

  • Dominik sagt:

    Hallo,
    wie verhaellt es sich aber, wenn der Unterhaltspflichtige erneut heiratet und noch ein Kind bekommt, wenn die neue Frau Hausfrau ist?
    Dann kommen 2 Unterhaltsempfaenger hinzu.
    Geht dann der Unterhalt in eine niedrigere Stufe fuer die 3 Kinder aus vergangener EHE?
    Danke

  • Sandra sagt:

    Ungerechtigkeit gibt es auf beiden Seiten. Ich bin seit zwei Jahren geschieden und zahle für meine Söhne, die bei ihrem Vater leben, Unterhalt. Ich arbeite 39 Stunden die Woche und verdiene 1.600,– Euro netto. Wie oben schon geschrieben, was übrig bleibt ist zu wenig zum leben und zu viel zum sterben. Mein Exmann verdient das Doppelte, seine Partnerin ebenfalls. Ich habe keinen Kontakt zu meinen Kindern, weil mein Exmann sie beeinflusst (durch Gutachten nachgewiesen). Gerechtigkeit sieht anders aus.

  • Bernd sagt:

    Hallo zusammen, ist schon schlimm was man hier liest, aber das Gesetz hat sich für alleinerziehende Mütter jetzt zum Besseren gewendet.
    Sie erhalten jetzt bis zum 18. Lebensjahr der Kinder einen Unterhaltsvorschuß vom Staat. Z.B. für ein 14 jahre altes Kind ca. 270,- EUR. der Staaat versucht es sich dann irgendwie vom Vater zu holen.
    Also können Ramona und Lizzy hier doch sicher etwas raus holen.

    Ich selbst bin allerdings einer von 25% der Dummen in Deutschland, die fleißig sind und immer den Kindesunterhalt zahlen ohne einmal auszusetzen.
    Ich habe zwei Kinder für die ich lange Unterhalt zahlen musste. Das waren ca. 800,- EUR pro Monat. Meine Tochter verdient nun selbst und ich zahle nur noch für meinen Sohn.

    Ich bin wieder verheiratet und meine Frau hat ebenfalls zwei Kinder deren Väter aber nicht zahlen, weil sie angeblich kein Geld haben, bzw. es so drehen, dass sie auf dem Papier keines haben. Aber schicke Autos fahren sie.
    Gegen beide hat meine Frau geklagt und gewonnen und es hat nichts gebracht. Sie drehen und biegen es so, dass sie immer unterhalb des Selbstbehaltes stehen.
    Und der Hammer ist, der Große Sohn wird jetzt nach seiner Ausbildung vom Staat zur Kasse gebeten um die Prozesskostenhilfe zurück zu zahlen.
    Hallo, was soll denn das? Der Vater hat den Prozeß verloren und das Kind muss jetzt bezahlen? Warum muss der Vater keine Sozialstunden leisten wenn er kein Geld hat?

    Meine Frau hat sogut wie niemals, außer ein paar Kröten durch Kontopfändungen, Unterhalt von den Vätern erhalten.
    Lediglich vom Jugendamt jeweils die ersten 6 Jahre, denn damals wurde nicht länger als 6 Jahre bezahlt.
    Und das war nur ein Trofpen auf den heißen Stein. Jetzt bekommt sie auch nach der neuen Regelung nichts mehr, weil wir verheiratet sind. Toll!
    Ich habe ihre Kinder nicht adoptiert und ich muss selbst Unterhalt für mein Kind leisten. Meine Frau wird nun indirekt dafür bestraft weil wir verheiratet sind?
    Armes Deutschland! Wo ist hier die Gerechtigkeit? Die Väter lachen sich ins Fäustchen und wir müssen Nebenjobs annehmen.

  • kanneda sagt:

    Mir gehts leider genauso wie oben beschrieben.. Bin Kindsvater, getrennt, 2 Kinder, 1600 Nettoverdiener und hart dafür gekämpft nach dem Studium. BAföG Rückzahlung steht an, ebenso wie KFW da mitten im Studium rausgeworfen.
    Kindesmutter hat sofort nach Aufdeckung ihrer Affäre und meinem Rauswurf UVS beantragt, versucht mich zu entfremden, hat 2x Gericht versucht mir das ABR zu nehmen, hat einen reichen Typ vor zu heiraten (ihre Affäre) und wohnt in einem großen Haus mit 2000.- WM. Überkontinentalreisen im Urlaub, selbstverständlich. Kindern geht es dreckig, haben alles, werden aber emotional nicht aufgefangen.
    Der Gag? Sie ist Pädagogin/Unternehmerin in [personenbeziehbare Daten von der Redaktion entfernt].
    Das ist Deutschland! Auswandern? Nur zu gerne!

  • Lizzy sagt:

    Das Leben schreibt viele Geschichten.
    Hier mal eine aus dem Leben von mir:

    @Ramona, ich kann dich sehr gut verstehen. Das Gefühl „wer will dich denn unter diesen Vorraussetzungen noch“…
    Zum Unterhalt: Alle seine leiblichen Kinder sind gleichberechtigt im Unterhalt, also wird dann das was er zahlen kann, aufgeteilt zwischen allen Kindern, eben auch deinen 3 Kindern zustehen… dass du nichts bekommst, ist Gott sei Dank nicht so. Unterhalt für Kinder ist immer vorrangig. Ein Anwalt für Familienrecht (auch Unterhalt gehört dazu) wäre vielleicht hilfreich, und wichtig an deiner Seite zu haben. Und wenn du kein Geld für eine Anwalt hast: auf jeden Fall kannst du bei ihm Antrag auf Beratung/-Verfahrenskosten/ Prozesskostenhilfe beantragen die die Anwaltskosten tragen, wenn du mit dem Jugendamt nicht weiter kommst.
    Ich wünsche dir viel Glück für dich und deine Kinder. Gib nicht auf. Auch wenn es manchmal verdammt hart ist.

    Mein Ex hat sich ein schönes neues Leben gebastelt, und zahlt nur das, was er mittels Scheidungskostenvereinbarung und Zuhilfenahme meines Anwalts zahlen „muss“. Und regelmässig kommt natürlich von ihm Störfeuer… Klar, hat ja keine Lust zu zahlen.
    Er hatte mit seiner Kollegin (18 Jahre jünger irgendwie „logisch“, oder?), die selbst sehr gut verdient, ein halbes Jahr eine heimliche Affäre. Gemeinsam haben sie seinen „Absprung“ aus unserer Ehe geplant, und eine Wohnung für sie hergerichtet.
    Dann ging alles ganz schnell: ich hatte keine Ahnung, und keine Chance…
    Er hat mich einfach „entsorgt“. Von jetzt auf gleich war ich ihm völlig egal, er hatte jeden Respekt, jede Hemmung mir gegenüber verloren, mich behandelt wie einen schmutzigen Putzlappen… .
    Unterste Schublade…, von seinen Verleumdungen die er anderen gegenüber über mich erzählt hatte (gelogen: ich sei verg*** worden, deshalb könne er nicht mehr mit mir zusammen sein. Schwein!), von seiner Kontenveruntreuung (fast 13.000,- Euro Schulden heimlich mit „ihr“ angehäuft – wohlgemerkt auf dem gemeinsamen Konto), seinem Datendiebstahl (Weitergabe meiner privaten Daten an Dritte) ganz zu schweigen.
    Nur anzeigen kann ich ihn nicht, denn dann würde er das gegen mich verwenden können (lt. Gesetz als „gegen ihn gerichtete…“ was weiss ich?… anführen, die dann meinen Unterhaltsanspruch verwirken lässt…), bis ich mit den Gerichtsverfahren durch wäre: bis dahin nämlich gilt er als unschuldig. Und Gerichtsverfahren können dauern. Also kann ich mich hier nicht einmal wehren…
    Sein letztes Sparschwein, unser gemeinsames Haus, musste nun nur noch geschlachtet werden. Er zwang mich, es zu verkaufen, er ließ keine andere Variante gelten, er wollte nur Geld rausschlagen. Und auszahlen konnte ich ihn leider nicht, wovon auch…

    Wir sind nun seit kurzem geschieden.
    Gerade hat er wieder geheiratet, seine Dritte Ehefrau, sie „ganz in weiss..“ (ich könnte k**…, wenn sie wüsste, was da auf sie zukommt?).
    Haben einen Bungalow bezogen und wohnen da nun mit „ihrer“ Tochter gemeinsam, mit Putzfrau und Bügelhilfe…
    Und haben beide zusammen nun ca. 8.000,- netto! monatliches Haushaltseinkommen Das! war sein Ziel, seine Motivation, dies hat er nun erreicht. Punktlandung.
    Und nun weigert sich dieser ***, mir den mir gesetzlich zustehenden Nachteilsausgleich zu zahlen aufgrund der Anlage U, die ich ihm unterzeichnen musste. Wegen 200,- Euro für den Steuerberater, den ich nun brauchte (= Nachteil…) muss ich nun wieder den Anwalt bemühen. Den muss er dann noch oben drauf zahlen… Alles im Klageweg, so unnötig alles: dabei ist es klar geregelt im Gesetz: nur, das interessiert ihn nicht, er glaubt einfach er kommt damit durch.
    „Ich“ weiss nach 21 Jahren Ehe nicht mehr wie es weiter gehen soll, habe dummerweise alles für unsere Ehe, unser krankes Kind aufgegeben, er hat Karriere gemacht. Ich habe meine Ersparnisse, meinen Job, und nun einen wichtigen Teil meiner (seiner) Familie und viele gemeinsame Freunde wegen ihm verloren. Unsere Tochter war oft krank, ist wegen seiner „Eskapaden“ wieder Depressiv, und leidet sehr darunter dass er auch sie verlassen hat, braucht hin und wieder meine Unterstützung wenn es ihr schlecht geht: ich bin die einzige Familie, die ihr geblieben ist.
    Als Mutter ist man sein Leben lang verantwortlich, für das/ die Kinder da. Das Elend hört manchmal einfach nicht auf.
    Aber mancher „Mann“ macht es sich leicht: verschwindet einfach, weil „kein Bock mehr“ auf Verantwortung. Sein eigenes Kind, seine Ex in die Tonne treten, sich ne jüngere mit Kohle schnappen… „Toll“
    Liebe Männer, nicht übel nehmen, es geht oft immer beiden Seiten schlecht, aber es ist eine Frage „wie“ man das regelt.
    Denn „Mann“ hat meistens weiter seine Arbeit, während
    „Frau“ in die Arbeitslosigkeit stürzt, weil kein Arbeitgeber sie mehr einstellt, schon gar nicht Vollzeit, wenn sie auf die 60 zugeht!! (wenn sie Glück hat erhält sie vielleicht Harz 4. Ich! habe leider keinen Anspruch darauf, weil nicht auf Steuerkarte gearbeitet…, Scheiß-Minijob um Kind und Familie unter einen Hut zu bringen, denkt auch mal daran!!), und später rutscht sie unweigerlich in die Altersarmut.
    Was ist da bitte toll dran?
    „Lachende EX?“ Ich bitte Euch. Meistens eben nicht.
    Und in dem Alter neuer Partner? Wunschdenken von den Männern. Müsstet ihr eigentlich wissen, wer / welcher Mann will schon eine gleichaltrige, oder „ältere“ Frau:
    „Jünger“ müssen sie sein, und finanziell eigenständig. Sonst läuft nichts…
    Ich fühle mich wie „Ausschussware“…
    Und mein „Ex-Mann“?:
    Tja, hat alles „richtig gemacht“: noch seinen Job, nun seine gleich gut verdienende Kollegin geheiratet, wird deren 18 jährige Tochter (die übrigens von ihrem Vater groß gezogen wurde: nicht von ihrer Mutter) womöglich noch adoptieren (Happy New Family…), um mit Chance noch weniger Unterhalt für die eigene Tochter zahlen zu müssen (und ihr damit weiter zeigen wie wenig sie ihm wert ist). Und fortan ein geiles Leben führen. Mit Urlaub, Segelboot, ect. „Toller Kerl“…
    Das nenn ich mal egoistisch.
    Und Ich? Ich kann mich vom „Leben“ verabschieden.
    Wie Ramona es beschrieben hat: wer will schon eine Frau, die dann vom neuen Partner „unterhalten werden muss“… laut Gesetz?
    Das ist quasi unmöglich, das isoliert dich einfach.
    Was bitte ist da gerecht?
    Vielen von uns Frauen wird so viel genommen…

    Versetzt euch einfach mal in unsere Lage, als Mutter, als Frau, als Mensch…

  • Ramona sagt:

    Also interessant die Meinung von Männern dazu zu lesen.
    Hier mal als Alleinerziehende Mutter:
    Mein Ex hat sich inden Stunden runter setzen lassen, nur damit er weniger zahlen muss (Selbstbehalt bleibt ja gleich hoch).Jetzt zahlt er für seine 3 Kinder nur 300 € insgesamt im Monat. Dazu kommt momentan noch Unterhaltsvorschuß.
    So, jetzt habe ich jemanden kennengelernt. Wenn wir heiraten würden, fällt der Unterhaltsvorschuß komplett weg. Das heißt sofort würde meinem neuen Partner auferlegt werden für die Kinder des Ex zahlen zu müssen.
    Wer bitte heiratet da eine Frau mit Kindern????
    Mein Ex ist jetzt neu verheiratet. Kind mit der Neuen ist unterwegs. Das Jugendamt teilte mir schon mit, dass er dann einen höheren Selbstbehalt hat und mir dann noch viel weniger (also praktisch NICHTS) mehr zahlen kann und muss.
    Also wer wird da ausgebeutet?
    Außerdem kümmert sich mein Ex gar nicht um die Kinder. Seit 2 Jahren kein Kontakt, keine Karte… Nichts.
    Das Bisschen Unterhalt was vom Jugendamt berechnet wurde und dann nach seiner Weiterbildung kurioserweise nur noch halb so hoch war, war alles was von ihm kam. Jetzt demnächst nichts mehr, wenn sein neues Kind da ist.
    Mir ist es finanziell gar nicht möglich neu zu heiraten. Diese Chance wird mir genommen.
    Welcher Mann kann sich schon leisten für 3 „fremde“ Kinder voll zu sorgen?

  • Sven sagt:

    Hi ich heiße auch sven, ich habe gerade eure Kommentare gelesen, die könnten alle auch von mir sein. Ich kann noch einen obendrauf setzen.
    Finde mal in B. [Stadt anonymisiert von der Redaktion] eine Wohnung für 380€ in dem du 2. Kinder am Wochenende in Ruhe spielen können also mind. 2 Zimmer. Viel Spaß bei der Suche. Weiter: ich hatte letzten die Mutter meiner Kinder gebeten ob wir uns den fahrtweg teilen könnten, weil ich fuhr am Wochenende 4x 60 km und das 2x im Monat also ging alleine eine Tankfüllung nur deswegen weg. Mit den öffentlichen ist der Wohnort der Kinder kaum zu erreichen also bin ich auf ein Auto angewiesen+Reparaturen. Mit wiederwillen bringt sie jetzt die Kinder und ich bringe sie nach hause aber als dank habe ich post vom Jugendamt bekommen für eine nachbrechung des Unterhalts auf ihre Bitte hin. Also bin ich wieder der arsch muss mehr Unterhalt zahlen weil ich letztes Jahr viele Überstunden gemacht habe um wie oben schon gesagt den Kinder auch was gönnen möchte. Also was und wie man es macht mehr als 1080€ + 81€ Monatskarte bliebt nicht übrig. Ps ein Hartz 4 Empfänger zahlt nur 30€ für die Monatskarte. Achso ich vergass zu sagen die Mutter lebt in einem Reihenhaus mit 120quadratmetern und 2 Kindern. Da frage ich mich auch wo der Unterhalt überhaupt hingeht, bloß nach der Trennung auf nichts verzichten.

  • Alf sagt:

    ganz einfach erklärt !,, wenn ein Mann kein Spitzenverdiener ist, sollte er am besten nicht heiraten und um Gottes Willen keine Kinder machen ! besser erklärt, wenn doch, dann sollte er sich keinesfalls scheiden lassen !!.. !!.. Viele getrennte Väter haben ein Einkommen um die 1600 Euro netto/monatl.bei Lohnsteuerklasse I.! Glückwunsch !!.. Dazu zwei Kinder ? Dieser Vater wird bis zu dem Punkt, wo seine Kinder kein eigenes, volles Gehalt erzielen, vom Selbstbehalt leben müssen ! Sind ja 1080 Euro (Davon zahlt er seine Kosten und Miete bis 380 selber) ! Zuwenig bleibt um den Kindern Geschenke zu machen oder mit denen in einem eigenen Auto Ausflüge zu machen und zuviel um zu sterben !.. Sollte der Vater neu heiraten, könnte sein Eigenbedarf, aufgrund des Verdienstes der neuen Frau sogar gekürzt werden ! Außer er macht neue Kinder !.. Übrigens interessiert es die meisten Ämter herzlich wenig, wenn der Vater bereits Schulden hat oder etwas braucht oder anderweitig in Not ist, ob er Kindesunterhalt zahlt !!.. Wenn die Ex-Frau, also Kindesmutter mindestens 50% mehr monatl. verdient als der getrennte Vater, kann es sein, dass der Kindesunterhalt gekürzt werden kann!… Sollte aber die Ex-Frau/Kindesmutter neu heiraten, z.B. einen Millionär, ist das völlig uninteressant, was den Kindesunterhalt des getrennten Vaters betrifft, also zahlen!.. Außer der Millionär adoptiert die Kinder des getrennten Vaters!.. Der getrennte Vater kann ja versuchen, durch mehr Jobs, mehr Geld zu haben.. abgezogen wird, was in der seltsamen DüsseldorferTabelle steht ! Und mehr Jobs heisst nicht, noch Zeit für die Kinder zu haben! Als getrennter Vater sollte man bereits vor Heirat und Familienplanung, sehr gut verdienen, damit nach einer Scheidung was übrigbleibt! Versteht mich nicht falsch ! Kinder sind teuer und sie sollten auch gut aufwachsen, keine Frage! Nur zu oft ist ein geschiedener Vater in seiner Existenz bedroht und schämt sich, ohne Geld seine Kinder überhaupt noch zu treffen!

    P.S.: Man sollte schon, wenn die Ex nur neu heiratet, dem neuen Mann (Millionär) zumindest eine Teilpflicht auferlegen! Dieser heiratet ja die Kinder auch irgendwie mit!.. Und dem getrennten Vater muss einfach etwas mehr bleiben!.. Hilft nix! Ich bestreite nicht, dass es alleinerziehende Mütter schwer haben… und mehr haben sollten, nur ihnen wird es schon einfacher gemacht, Zuschüsse zu bekommen, steuerlich besser dazu stehen und Möglichkeiten zu nutzen!.. Ist so… Kinder sollen kriegen und kriegen, sofort dafür! Aber als getrennter Vater nichts mehr wert?

    1. Sara sagt:

      AMEN! Ich habe dem nichts mehr hinzuzufügen. Leider ist es so.

      1. Sven sagt:

        Sehe ich auch so, zu oft höre ich wie Mütter drüber lachen das sie hohe kosten haben, aber in einer 4 raum Wohnung Leben mit neuem Freund und zwei Kindern haben. Der Vater kann Unterhalt zahlen, kann seine Miete kaum zahlen sowie Auto was benötigt. Schlimmste ist er wird bemeckert das er nichts macht mit den Kindern, tja wie auch er muss ständig arbeiten + nebenjob das er sich über Wasser halten kann um unterhalt zu zahlen. Selbst Hartz 4 Menschen sind besser dran, nur mit dem Unterschied sie arbeiten nicht soviel um Miete zu zahlen.

        Nichts gegen Kinder und das Unterhalt, aber Väter sollten auch unterstützt werden sowie Asylbewerber, Hartz 4 und die Mütter.
        1080€ für Miete, Essen, Kleidung, Auto+Reparaturen, Kinder – Geschenke/ Unternehmungen und selbst das Lebensgefühl erfüllen. HAHA ach stimmt und alles ohne Unterstützung weil der Verdienst ohne Abzüge gerechnet wird.

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