Doppelnamen für Kinder: Welche Möglichkeit bietet das Namensrecht?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Doppelnamen für Kinder
Achtung! Dieser Artikel bezieht sich auf das Namensrecht bei der Wahl von Nachnamen für Kinder. Bei den Vornamen sind Doppelnamen für Kinder grundsätzlich zulässig.

Über den Familiennamen lassen sich Verbindungen zwischen Menschen nach außen hin zeigen und auch herstellen. Gerade Kinder sollen dabei über den Namen mit den eigenen Eltern Verbundenheit spüren. Doch sind diese nicht verheiratet oder haben keinen gemeinsamen Ehenamen gewählt, stehen zwei verschiedene Nachnamen für das Kind zur Auswahl. Doch wären nicht vielleicht auch Doppelnamen für die eigenen Kinder möglich, der dann aus den Familiennamen beider Eltern gebildet wird?

Das Wichtigste in Kürze: Doppelnamen bei Kindern

Dürfen Kinder einen Doppelnamen haben?

Nein. Nach dem deutschen Namensrecht ist es grundsätzlich nicht zulässig, einen Doppelnamen als Nachname für ein Kind festzulegen. Welche Möglichkeiten bei der Wahl des Geburtsnamen des Kindes bestehen, erfahren Sie hier.

Ist ein Doppelname fürs Kind nach der Scheidung der Eltern möglich?

Nein. Hatten beide Ehegatten keinen gemeinsamen Ehenamen oder führt einer der beiden nach der Scheidung eine Namensänderung durch, kann dem Kind kein Doppelname gegeben werden, um einen Bezug zu beiden Eltern zu haben. Grundsätzlich ist die Namensänderung des Kindes allein aufgrund der Scheidung seiner Eltern nicht möglich.

Ist ein Doppelname für ein Kind bei Wiederheirat eines Elternteils möglich?

Nein. Auch hier ist in aller Regel ausgeschlossen, dass bei der Namensänderung bzw. Einbenennung von einem Kind ein Doppelname gewählt wird. Ausnahmen sind zwar möglich, aber es bedarf dann einer triftigen und nachvollziehbaren Begründung hierfür.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Unter Umständen können z. B. bei der Wahl eines anderen Namensrecht als dem deutschen Kinder einen Doppelnamen erhalten. Nähere Infos dazu finden Sie hier. Doch eine Garantie für die Anerkennung der Regelung hierzulande gibt es nicht.

Namensrecht in Deutschland auch bei Kindern klar geregelt

Doppelnachnamen für Kinder nach deutschem Namensrecht unzulässig

Schwierigkeiten bei der Wahl des Familiennamens: Können Kinder nicht auch einen Doppelnamen haben?
Schwierigkeiten bei der Wahl des Familiennamens: Können Kinder nicht auch einen Doppelnamen haben?

Nach außen wirkt kaum ein Aspekt so gemeinschafts- und einheitsbildend wie ein gemeinsamer Nachname. Heiraten zwei Menschen, so können sie nach deutschem Namensrecht daher wählen, ob sie einen gemeinsamen Ehenamen wünschen oder jeder seinen eigenen Familiennamen behalten soll.

Sofern einer der künftigen Ehegatten den Nachnamen des anderen als neuen Familiennamen annehmen will, hat er zwei verschiedene Möglichkeiten:

  1. der Ehename ersetzt den ehemaligen Familiennamen
  2. der Ehename wird dem Familiennamen voran- oder nachgestellt (Doppelname)

Werden Kinder in die Ehe hineingeboren oder in sie hineingebracht, wünschen sich viele Eltern, die entweder einen Doppelnamen oder aber zwei verschiedene Nachnamen haben, dass auch das Kind eine Namensänderung erfährt – idealerweise als Doppelname, um eine Verbindung zu beiden Eltern zu haben.

Aber: Doppelnamen können für Kinder bei der Einbenennung oder der Wahl des Geburtsnamens in Deutschland grundsätzlich nicht gebildet werden. Das gilt auch, wenn ein Doppelname für ein Kind, dessen Eltern unverheiratet sind, gewählt werden soll.

Ein paar Beispiele zur Veranschaulichung der möglichen Namenswahl

Ehefrau: Clara Schmidt
Ehemann: Fritz Müller
gemeinsamer Ehename: ja (Müller)
Annehmende wählt Doppelnamen: Schmidt-Müller
Name eines Kindes bei Einbenennung oder Geburt in der Ehezeit: Müller

Ehefrau: Clara Schmidt
Ehemann: Fritz Müller
gemeinsamer Ehename: nein
Name eines Kindes bei Einbenennung oder Geburt in der Ehezeit: Schmidt oder Müller (je nach Sorgerechtsverhältnis und Wunsch der Eltern)

Elternteil A: Clara Schmidt
Elternteil B: Fritz Müller
Personenstand: unverheiratet
Name eines Kindes bei der Geburt: Schmidt oder Müller (je nach Sorgerechtsverhältnis und Wunsch der Eltern)

Hat ein Elternteil kein Sorgerecht, so erhält das Kind in der Regel den Nachnamen des Sorgeberechtigten als Geburtsnamen. Haben beide Eltern das Sorgerecht, so können sie zwischen ihren beiden Familiennamen wählen. Ist eine einvernehmliche Einigung nicht möglich, kann die Entscheidung durch das zuständige Familiengericht getroffen werden.

Achtung! Die Wahl des Geburtsnamens eines Kindes gilt auch für alle weiteren Kinder. Haben sich die Eltern also beim ersten Kind für den Nachnamen Müller entschieden, so werden auch alle zukünftigen Kinder automatisch diesen Nachnamen erhalten.

Warum sind Doppelnachnamen für Kinder nicht zulässig?

Unter anderem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof begründete seine ablehnende Haltung gegenüber Doppelnamen für Kinder damit, dass durch die gesetzliche Untersagung für künftige Generationen unnötige Namensketten vermieden werden sollen (vgl. Urteil vom 04.11.2014, Aktenzeichen 5 C 14.2016).

Zwar seien Ausnahmen grundsätzlich möglich, doch genüge als Begründung hierfür nicht, dass ein Doppelnachname für das Kind die Verbundenheit zu beiden Elternteilen zum Ausdruck bringen solle. Die Einschränkung im deutschen Namensrecht, einem Kind einen Doppelnamen zu verwehren, sei zudem weder verfassungswidrig noch schränke es die Persönlichkeitsrechte des Kindes ein.

Doppelname für das Kind: Ausnahme bei Wiederheirat und anderem Namensrecht?

Kinder-Nachname: Ein Doppelname kann im Ausnahmefall bei Wiederverheiratung möglich sein.
Kinder-Nachname: Ein Doppelname kann im Ausnahmefall bei Wiederverheiratung möglich sein.

Zwar schließt das Namensrecht in Deutschland grundlegend aus, dass ein Doppelnachname für ein Kind gewählt wird, so gibt es doch wie für alle Regeln auch hier potentiell Ausnahmen.

Doppelnamen können für Kinder in einer Patchwork-Familie zum Beispiel im Einzelfall durchaus zugelassen werden. Bei Wiederverheiratung eines Elternteils und der Wahl eines neuen Ehenamens kann auch bei der Einbenennung eines in die Ehe mitgebrachten Kindes der neue Name dem Geburtsnamen des Kindes angestellt werden, um etwa der Verbindung zur neuen Familie Ausdruck zu verleihen.

Aber auch ein anderes Namensrecht kann begründen, dass Kinder mit Doppelnamen ausgestattet werden. Ist zum Beispiel ein Elternteil Staatsbürger eines EU-Landes, in dem Doppelnamen grundsätzlich auch bei Kindern zulässig sind, besteht unter Umständen Wahlfreiheit. In Portugal sind etwa bis zu vier Familiennamen zulässig.

Aber: Diese Voraussetzungen allein genügen nicht zwingend, um Doppelnamen für Kinder auch in Deutschland durchzusetzen. Lehnt das Standesamt die Namenswahl ab, muss im Zweifel ein Gericht hierüber entscheiden. Liegt kein triftiger Grund vor, der objektiv begründen kann, warum für das Kind ein Doppelnachname festzulegen ist, kann das zuständige Gericht dies auch ablehnen.

Über den Autor

Avatar-Foto
Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (67 Bewertungen, Durchschnitt: 3,94 von 5)
Doppelnamen für Kinder: Welche Möglichkeit bietet das Namensrecht?
Loading...

Kommentare

  • Ulrike sagt:

    Nach meiner Erfahrung war die Eintragung meines Doppelnamens gar kein Problem als Nachname für mein Kind. Er besteht allerdings schon seit Beginn des vorigen Jahrhunderts über mehrere Generationen als Familienname. Somit darf ein Doppelname auch an Kinder vergeben werden.

  • Eva sagt:

    Guten tag
    ich habe einen doppelnachname und diesen haben unsere Kinder bei geburt auch erhalten, Also Mutter nicht verheiratet z.B Eva Müller Schmitt und die Kinder haben bei geburt auch denselben Nachnamen bekommen Müller Schmitt (ohne Bindestrich) wie wäre es wenn mein Partner und ich nun heiraten? Würde mein Name ich Müller Schmitt-Panter wechseln und bei den Kindern nur Panter ? (Die nachnamen sind erfunden aber die Zusammensetzung ohne Bindestrich stimmt)

  • Linus sagt:

    Hallo,
    meine Mutter Maxine H. hat meinen Vater Max K. geheiratet und ich bin geboren als Linus K. Meine Mutter hat sich scheiden lassen und als ich 9 Jahre alt war einen Maxim L. geheiratet und ihren Namen zu Maxine L. geändert. Mein Nachname wurde zu einem Doppelnamen Linus K.-L. und L. wurde dabei meinen Geburtstnamen angestellt laut Geburtsregister. Meine Mutter hat sich wieder scheiden lassen und ich möchte nun heiraten und den Nachnamen L. streichen lassen und nur K. als Ehenamen fortführen. Geht das?

  • Sandra sagt:

    Hallo,
    mein Verlobter und ich haben ein gemeinsames Kind (5J ahre). Das Kind trägt den Namen seines Vater’s. Wir wollen heiraten und mein Verlobter möchte einen Doppelnamen (seinen und meinen) annehmen. Ich würde meinen behalten. Bekommt dann unser gemeinsamer Sohn den Doppelnamen? Ansonsten hätten wir ja meinen Namen, den Doppelnamen und dann den unseres Sohnes.
    Danke im Voraus.

  • Alina sagt:

    Mein Partner heißt von Geburt an – der Name steht so in seiner Geburtsurkunde – K.-D. (vor 1993 ging das wohl) er hat also damals den Nachnamen seiner Mutter – (K.) und seines Vaters (D.) erhalten.
    Wenn wir nun heiraten, kann ich dann seinen Namen K.-D. annehmen?

  • Bella sagt:

    Gude,
    ist es möglich, nach dem 21. LJ den Nachnamen von [Mutter] in bspw. [Mutter]-[Vater] oder [Vater]-[Mutter] zu ändern? Ich trage nur den Nachnamen meiner Mutter, möchte aber eigentlich beide Nachnamen haben.
    Danke im Voraus

  • Lena sagt:

    Hallo,
    ich habe folgende Frage.
    Wenn mein Name Lena Schmidt-Müller ist, welchen Nachnamen kann mein Kind bekommen.
    Erklärung: Schmidt ist der Name des inzwischen von mir geschiedenen Mannes, Müller mein Mädchenname. Kann ich dann wählen, welchen der beiden Namen das Kind tragen wird?
    Danke!

  • Madeleine sagt:

    Durch meine Heirat habe ich meinen Mädchennamen wieder angenommen weil der KV nicht wollte, dass unser Sohn den Namen meines Mannes trägt.
    Darf mein Sohn nun ein Doppelnamen als Familienname tragen oder nicht?

  • Ronja sagt:

    Hallo,

    wir haben eine etwas komplizierte Situation.
    Ich habe vier Kinder von drei unterschiedlichen Männern. Kind 1 (13) hat den Nachnamen des leiblichen Vaters. Kind 2 (5) hat meinen Mädchennamen. Kind 3+4 haben denselben Namen wie mein Mann und ich.
    Kind 1 würde gerne einen Doppelnamen bestehend aus Name Vater und Name Mutter/Stiefvater haben.
    Kind 2 soll unseren Ehenamen erhalten, da nur noch meine Mutter, zu der ich keinen Kontakt mehr habe so heißt.

    Die Väter stimmen leider bei geteiltem Sorgerecht nicht zu.
    Vor allem zu Kind 2 frage ich mich, wieso der Kindsvater auf meinen Geburtsnamen bei dem gemeinsamen Kind beharren darf.
    Viele Grüße

  • Suzana sagt:

    Hallo
    Ich wollte wissen ob mein Kind (er trägt den Nachnamen seines Vaters) auch meinen Nachnamen bekommen kann.
    Wir sind getrennt und ich hätte gerne das der kleine auch meinen Namen hat zum Beispiel Vorname das mein Nachname und dann der seines Vaters?
    Könnte das gehen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Suzana,

      die Bildung eines Doppelnamens ist bei Kindern in der Regel nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Patrick sagt:

    Hallo,
    mein Sohn ist 11 Jahre alt und trägt den Nachnamen seiner deutschen Mutter. Meinen Nachnamen hat er als zweiten Vornamen. Seine Mutter und ich haben gemeinsam das Sorgerecht und leben zusamenn. Ich selber habe die kamerunische Staatsangehörigkeit. In meinem Land ist das Namensrecht anders geregelt: Kinder dürfen mehrere Nachnamen haben. Meine Frage lautet nun: Wie kann ich mich auf das in meinem Heimatland gültige Namensrecht beziehen, um nachträglich zu erreichen, dass mein Sohn zusätzlich zu dem Nachnamen seiner Mutter auch meinen tragen darf?

    Vielen Dank im Voraus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Patrick,

      wenden Sie sich ggf. an das zuständige Standesamt, um prüfen zu lassen, ob im Ausnahmefall auch ausländisches Namensrecht angewendet werden kann. In der Regel jedoch gilt das deutsche Namensrecht.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Roberta sagt:

    Hallo, ich habe italienische Burgerschaft und mein Mann französische Burgerschaft. Wir sind nach italienische Rechts verheiratet, die Ehe wurde dann in Deutschland erkannt. In Italien sind Doppelname für Kinder erlaubt obeohl nicht sehr verbreitet. Wenn unseres Kind in Deutschland zur Welt kommt könnte er ein Doppelname kriegen?

  • Sabine sagt:

    Hallo, ich habe einen Doppelnamen aus einer Adoption stammend (Muster-Beispiel). Nun bin ich unverheiratet und bekomme ein Kind. Kann ich aus meinen doppelnamen einen aussuchen oder muss es der erste sein?
    Vielen Dank und Grüße

  • Gordon sagt:

    Hallo zusammen,

    ich bin getrennt und war nicht verheiratet. Ein gemeinsames Kind haben wir zusammen, nun will meine Ex-Freundin heiraten und meine Tochter soll den Namen des neuen Partners annehmen, dem habe ich Widersprochen da wir ein gemeinsames Sorgerecht haben.

    Nun Will sie einen Doppelnamen annehmen und hat mir dafür ein Schreiben vorgelegt , das ich diesem Zustimme.
    Sie brauch doch nicht meine Einverständnis oder ?

  • Daniel sagt:

    Angenommen, Fritz Farbe heiratet Lisa Lunte und beide nehmen den Namen Lunte-Farbe an. Dann würde das Kind bei der Geburt aber den Doppelnamen haben, oder?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Daniel,

      einen Doppelnamen kann lediglich der Ehegatte bilden, der den gemeinsam gewählten Ehenamen annimmt, z. B.: Als Ehename wollen Fritz und Lisa „Lunte“ wählen. Lisa bleibt weiterhin Lisa Lunte. Fritz kann sich entscheiden, nur den Ehenamen zu tragen (Fritz Lunte) oder aus diesem und seinem Nachnamen einen Doppelnamen zu bilden (Fritz Lunte-Farbe/Farbe-Lunte). Kinder, die in dieser Ehe geboren würden, erhielten den Ehenamen als Geburtsnamen (Lunte).

      Ihr Scheidung.org-Team

  • J. sagt:

    Frau Pi hat ein Kind (nachname pi). Lernt Herrn He kennen und bekommt mit ihm zwei weitere Kinder.
    K2 He, k3 Pi.

    Ist es möglich, dass Frau Pi nach der Heirat Pi-He heißt, während K1 ebenfalls Pi-He, k2 He und K3 Pi heißen, wenn Herr He seinen Namen behält?

    M.f.G.

    1. scheidung.org sagt:

      Guten Tag,

      die Namenswahl für das erste Kind ist gemeinhin auch für alle weiteren Kinder verbindlich (hier insbesondere, da der Name der Mutter Geburtsname des ersten Kindes ist). Bei Heirat kann ein Ehegatte den Namen des anderen als Ehenamen annehmen. Diesen Ehenamen können dann auf Antrag auch die Kinder erhalten. Die Bildung von Doppelnamen ist bei Kindern in aller Regel nicht zulässig.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Lisa sagt:

    Ich hab ein doppelnamen nach der Scheidung angenommen…
    Jetzt hab ich ein kind mit einem anderen mann und ich hab das alleinige sorgerecht.
    Das standesamt meint es geht nur mein doppelname oder der Name des Vaters meines Kindes.
    Warum mein doppelname und nicht mein Mädchennamen der meinem ehemaligen Familiennamen voran steht ??
    Ich verzweifel noch

  • A. sagt:

    Hallo,
    Frau Müller und Herr Schmidt-Maier heiraten.
    Jeder behält bei der Eheschließung seinen Nachnamen.
    Welcher Familienname für das Kind ist zulässig?
    M.f.G. A.

  • Rodrigue sagt:

    Hallo,
    Frau Margot Muster Stadt und Herr Berthold Beispiel verlieben sich und heiraten. Welche dieser Varianten ist als Familienname möglich/zulässig?
    Muster-Beispiel oder Stadt-Beispiel oder Muster Stadt Beispiel (mit und ohne Bindestrich)
    Danke im Voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Rodrigue,

      die Bildung eines neuen Familiennamens aus einem bereits bestehenden Doppelnamen (Muster-Stadt) mit einem weiteren Namen (Beispiel) ist in aller Regel nicht möglich (Muster-Stadt-Beispiel wäre mithin eher nicht denkbar). Die Bildung eines Doppelnamens ist zudem stets an die Einfügung des Bindestrichs gebunden (beim Nachnamen). Beachten Sie außerdem, dass nur der Ehegatte einen Doppelnamen aus seinem Familiennamen + dem Familiennamen des Ehegatten, der er als Ehenamen annehmen will, bilden kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

    Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder