Was darf – oder sollte -man im Trennungsjahr alles nicht tun?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 16. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Was darf man im Trennungsjahr nicht?

In Deutschland gilt im Eherecht das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Das bedeutet: Eine Ehe kann nur dann geschieden werden, wenn sie als unwiderruflich kaputt bzw. gescheitert angesehen wird. Als Nachweis über diese Zerrüttung müssen Eheleute, die sich scheiden lassen wollen, in aller Regel zunächst mindestens ein Trennungsjahr ableisten. Bleiben sie auch hiernach der Ansicht, dass es kein Zurück mehr gibt, können sie die Scheidung einreichen. Spätestens nach drei Trennungsjahren kann diese auch gegen den Willen des anderen Ehepartners erfolgen. Doch was kann verhindern, dass das Trennungsjahr als solches anerkannt wird? Hier gibt es einige Fallstricke zu berücksichtigen.

Das Wichtigste zur Frage “Was darf man im Trennungsjahr nicht?” in Kürze

Was ist im Trennungsjahr verboten?

Wenn Sie sicherstellen wollen, dass das Gericht das Trennungsjahr ohne Zweifel anerkennt, sollten Sie insbesondere für eine Trennung der häuslichen und wirtschaftlichen Gemeinschaft sorgen. Mehr zur „Trennung von Tisch und Bett“ erfahren Sie hier. Welche Auswirkungen ein Versöhnungsversuch oder eine neue Partnerschaft haben können, erfahren Sie hier.

Darf man im Trennungsjahr in derselben Wohnung wohnen?

Ja, das ist möglich. Sie sollten jedoch dafür sorgen, dass beim Trennungsjahr in einer gemeinsamen Wohnung jeder seinen eigenen Bereich bekommt und auch die Haushaltsführung voneinander getrennt wird.

Wie reicht man Nachweise über das Trennungsjahr ein?

Sind beide Ehegatten über das Datum der Trennung einig, kann dieses ganz einfach im Scheidungsantrag entsprechend benannt werden. Einen direkten Nachweis darüber braucht es nicht. Wollen Sie aber auf Nummer sicher gehen, kann im Streitfall ein schriftliches Dokument helfen (z. B. Trennungsbrief).

Wie lange darf man eigentlich getrennt lebend sein, ohne die Scheidung zu vollziehen?

Eheleute sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, sich nach einer Trennung auch tatsächlich scheiden zu lassen. Sie können die Ehe zumindest auf dem Papier beliebig fortführen, sofern beide das wollen. Eine Aufrechterhaltung der Ehe gegen den Willen eines Ehegatten ist nicht möglich. Spätestens nach drei Trennungsjahren ist von einer Zerrüttung auszugehen, sodass auch gegen den Willen eines Ehepartners die Scheidung erfolgen kann.

Übersicht zu den Rechten und Pflichten: Was darf man im Trennungsjahr und was nicht?

Wichtigste Regel im Trennungsjahr: die Trennung von Tisch und Bett
Wichtigste Regel im Trennungsjahr: die Trennung von Tisch und Bett

Das Trennungsjahr soll also dazu dienen, nachzuweisen, dass die Ehe tatsächlich unwiederbringlich zerrüttet ist. Dabei können einige Fehler unterlaufen, die am Ende verhindern, dass das zuständige Familiengericht das Trennungsjahr anerkennt. Der wesentlichste Aspekt, den Sie während des Trennungsjahres berücksichtigen sollten, ist das Prinzip der „Trennung von Tisch und Bett“. Aber was genau bedeutet das?

Während dieser Zeit dürfen die Ehegatten keine häusliche oder wirtschaftliche Gemeinschaft mehr bilden. Das heißt, sie müssen getrennt wirtschaften (getrennte Konten, Einkäufe usf.), aber auch einen eigenen Haushalt führen. Und natürlich sollten sie auch das Bett nicht mehr miteinander teilen. Grundsätzlich kann diese Trennung am leichtesten nachgewiesen werden, wenn einer der Eheleute aus der gemeinsamen Wohnung auszieht.

Allerdings ist es grundsätzlich auch gestattet, das Trennungsjahr in einer gemeinsamen Immobilie zu verbringen. Hier sollte jedoch gewährleistet sein, dass jeder sein eigenes Zimmer hat. Küche und Bad dürfen als Gemeinschaftsräume zwar von beiden genutzt werden, jedoch sollte auf gemeinsames Essen oder Kochen, gemeinsame Fernsehabende und Co verzichtet werden.

Was darf man also im Trennungsjahr nicht, um zu verhindern, dass dieses nicht anerkannt wird?

  • Tisch und Bett miteinander teilen
  • ein gemeinsames Konto führen
  • gemeinsam in den Urlaub fahren
  • gemeinsame Besuche bei Veranstaltungen
  • usw.

Es sollte also erkennbar sein, dass Sie tatsächlich Ihren eigenen Weg gehen und nach der Trennung keine Lebensgemeinschaft mehr bilden. Wollen Sie dennoch Probleme vermeiden und vielleicht sogar schon die ersten Vorbereitungen für die Scheidung treffen, dann wenden Sie sich an einen Scheidungsanwalt.

Gültiges Trennungsjahr: Was ist erlaubt aber vielleicht ungünstig?

Rechte & Pflichten im Trennungsjahr: Was passiert beim Versöhnungsversuch?
Rechte & Pflichten im Trennungsjahr: Was passiert beim Versöhnungsversuch?

Gesetzliche Verbote gibt es im Trennungsjahr an sich nicht. Die Frage „Was darf ich im Trennungsjahr nicht?“ zielt eher auf die Anerkennung des Trennungsjahres ab. Sie sind aber bei der Gestaltung des eigenen Lebens nicht gezwungen, sich einzuschränken. Was aber, wenn es zum Versöhnungsversuch kommt oder Sie sich neu verlieben? Kann sich das in irgendeiner Weise auf das Trennungsjahr auswirken?

  • Unterbricht ein Versöhnungsversuch das Trennungsjahr? Die Trennungsphase soll den Ehegatten auch die Möglichkeit geben, über die gemeinsame Beziehung und Vergangenheit nachzudenken. Der eine oder andere findet in der gemeinsamen Betrachtung auch wieder zueinander, wenn vielleicht auch nur zeitweise. Grundsätzlich unterbricht auch ein kurzzeitiger Versöhnungsversuch (ungefähr zwei Monate) das Trennungsjahr dabei nicht. Längere Versöhnungsphasen hingegen könnten eine Unterbrechung des Trennungsjahres im Einzelfall begründen. 
  • Darf man im Trennungsjahr einen neuen Partner haben? Ja, eine neue Partnerschaft wirkt sich auf die Anerkennung des Trennungsjahres nicht weiter aus. Ziehen Sie mit einem neuen Partner zusammen, kann sich dies im Einzelfall aber auf mögliche Unterhaltsansprüche auswirken.

Vorsicht auch bei neuen Anschaffungen im Trennungsjahr!

Wenn Sie während der Ehezeit in einer Zugewinngemeinschaft leben, dann gilt auch während des Trennungsjahres besondere Vorsicht. Mit der Scheidung kann sich nämlich ein Anspruch auf Zugewinnausgleich seitens des Ehegatten mit dem geringeren Zugewinn ergeben. Das Problem: Die Zugewinngemeinschaft endet erst offiziell mit Rechtshängigkeit der Scheidung, also der Zustellung des Scheidungsantrages an den Antragsgegner.

Das bedeutet: Alle Neuanschaffungen, die Sie im Trennungsjahr erwirtschaften, können bei der Scheidung im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. Gerade bei großen Käufen, wie etwa dem Erwerb von Wohneigentum, kann das besonders gravierende Folgen haben.

Doch auch das Gegenteil kann zum Problem werden: Versuchen Sie im Trennungsjahr, den eigenen Zugewinn oder das eigene Vermögen erheblich zu schmälern, um mögliche Ansprüche Ihres Ex-Partners zu verhindern, kann das nach hinten losgehen. Zwar gilt als Stichtag für den Zugewinnausgleich gemeinhin die Rechtshängigkeit der Scheidung. Im Einzelfall kann aber auch das Endvermögen zum Zeitpunkt der Trennung ermittelt werden. So ließen sich eventuelle Maßnahmen zum Nachteil eines Gatten also nachweisen.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Sabine B. sagt:

    Ich bin seit 40Jahren geschieden und inzwischen wiederverheiratet. Trotzdem macht mich mein Exmann schlecht , Er manipuliert und berichtet über mein vergangenes Verhalten und lügt dabei sogar.Mich belasted auf Dauer dieses negative gemeine Verhalten!
    Was kann ich von meiner Seite dagegen tun

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