Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich: Bei Tod des Ex Rente zurück?

Header Rückerstattung des Versorgungsausgleichs beim Tod eines Ehepartners

Beim sogenannten Versorgungsausgleich finden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Ehegatten hälftige Aufteilung. Diese von Amts wegen zu verhandelnde Scheidungsfolgesache kann beim Rentenanspruch eines Ehepartners erhebliche Einbußen bedeuten. Doch lässt sich der Versorgungsausgleich eventuell wieder rückgängig machen, wenn der Tod des ehemaligen Ehegatten eintritt?

Das Wichtigste in Kürze: Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich bei Tod des Berechtigten

Was passiert mit dem Versorgungsausgleich nach dem Tod des Berechtigten?

Der Versorgungsausgleich kann rückgängig gemacht werden, wenn der ehemalige Ehegatte vor Renteneintritt verstorben ist oder aber zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht länger als drei Jahre die angepasste Rente bezog. Mehr dazu lesen Sie hier. Bei bewilligter Rückerstattung wird der Versorgungsausgleich bei Tod des ehemaligen Gatten diesbezüglich aufgehoben, sodass Antragsteller im gleichen Zuge die Ansprüche verlieren, die ihnen im Zuge der Scheidung übertragen wurden.

Wer zahlt den Rentenausgleich nach dem Tod des Ausgleichspflichtigen?

Verstirbt ein Ehegatte noch vor der rechtskräftigen Durchführung des Versorgungsausgleichs, kann der Wertausgleich gegenüber den Erben des Verstorbenen geltend gemacht werden (vgl. § 31 VersAusglG). Die Erben des Verstorbenen hingegen haben keinen Anspruch auf Versorgungsansprüche aus dem Vergleich, da der Rentenanspruch eines Menschen mit dessem Tod erlischt.

Wie kann der Rentenausgleich rückgängig gemacht werden?

Die Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs erfolgt nur auf Antrag des Berechtigten bei den jeweiligen Versorgungsträgern. Dieser prüft den Antrag und überträgt die im Zuge des Versorgungsausgleichs übertragenen und erhaltenen Rentenpunkte wieder zurück – sofern dem Antrag stattzugeben ist. Erstattbar sind nur Ansprüche bei Regelversorgungswerken, z. B. Deutsche Rentenversicherung und Beamtenversorgung.

Rückabwicklung vom Versorgungsausgleich bei Tod des Ex möglich!

Versorgungsausgleich: Wann die Rückübertragung erfolgen kann

Gibt es beim Versorgungsausgleich eine Geld-zurück-Garantie nach dem Tod des Ex-Ehegatten?
Gibt es beim Versorgungsausgleich eine Geld-zurück-Garantie nach dem Tod des Ex-Ehegatten?

Zunächst: Grundsätzlich ist die Rückerstattung beim Versorgungsausgleich nur bei Tod des berechtigten Ex-Ehegatten möglich. Die Wiederheirat verändert an dem Versorgungsausgleich nichts, da die Ansprüche auf Altersvorsorge sich auf die Vergangenheit beziehen.

Darüber hinaus kann nicht in jedem Fall nach erfolgtem Versorgungsausgleich die Rückübertragung beantragt werden, wenn der Ausgleichsberechtigte verstorben ist. Nur in den folgenden zwei Fällen ist die Rückübertragung des Rentenanwartschaften nach dem Versorgungsausgleich bei allen Güterständen überhaupt zulässig:

  1. Der Ex-Ehegatte ist noch vor Renteneintritt verstorben.
  2. Der Ex-Partner hat zum Zeitpunkt seines Todes maximal für die Dauer von 36 Monaten Rente bezogen.

Ist keine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt, kann keine Rückerstattung vom Versorgungsausgleich bei Tod des Ehegatten mehr begründet werden. Sie erhalten die Rentenpunkte nicht mehr zurück.

Sie können die Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich also bei Tod Ihres ehemaligen Ehepartners veranlassen, wenn eine der Konstellationen vorliegt. Sie sollten dabei jedoch unbedingt beachten, dass bei Bewilligung der Rückübertragung auch die Rentenpunkte von Ihrem Konto gelöscht werden, die Ihnen im Zuge des Rentenausgleichs gutgeschrieben wurden!

Antrag auf Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs

Was für Betroffene in diesem Zusammenhang noch von besonderer Wichtigkeit ist: Die Rückerstattung vom Versorgungsausgleich wird bei Tod des Ex-Ehegatten nicht automatisch vorgenommen. Die Rückübertragung nach dem Versorgungsausgleich erfolgt auf Antrag – ausschließlich.

Diesen müssen Sie jedoch nicht bei dem Amtsgericht stellen, das den Versorgungsausgleich durchgeführt hat, sondern bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger. Je nach Anwartschaften kann es sich neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch um Beamtenversorgungen handeln.

Grundsätzlich können dabei nur ausgeglichene Rentenanwartschaften auch wieder rückgängig gemacht werden, die bei den Regelversorgungswerken erworben wurden. Hierzu zählen:

Nicht bei allen Versorgungsträgern können Sie den Versorgungsausgleich wieder rückgängig machen lassen.
Nicht bei allen Versorgungsträgern können Sie den Versorgungsausgleich wieder rückgängig machen lassen.
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Beamtenversorgung
  • berufsständische Versorgung (Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Steuerberater usf.)
  • Alterssicherung der Landwirte
  • Versorgung der Abgeordneten sowie Regierungsmitglieder

Alle Anwartschaften, die im Zuge einer Betriebsrente oder einer privaten Rentenversicherung erworben wurden, können nicht rückübertragen werden.

Werfen Sie einen Blick in den Scheidungsbeschluss oder die Auskunft zum Versorgungsausgleich, um in Erfahrung zu bringen, welche Versicherer in Ihrem Fall die richtigen Ansprechpartner sind.

Wichtig: Die Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich bei Tod des ehemaligen Ehepartners bezieht sich ausschließlich auf den Zeitraum ab Antragstellung. Beziehen Sie zu diesem Zeitpunkt bereits die gekürzte oder ausgeglichene Rente, können Sie keine Nachforderungen für den Zeitraum ab eigenem Renteneintritt geltend machen.

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Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich: Bei Tod des Ex Rente zurück?
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Kommentare

  1. Hans-Georg sagt:

    hallo, würde im Jahr 2011 geschieden, ich konnte nach dem Tod meiner Exfrau den Versorgungsausgleich der gesetzlichen Rente aufheben lassen wie verhält es sich nun mit der Betriebsrente und Riesterrente? vielen Dank für Ihre Antwort

  2. w. sagt:

    lesen sie bitte Bundesgerichtshof,beschluss v.16.5.2018-XII ZB466/ 16

    ich kämpfe schon seit 1,5 jahren bis zum bundesgerichtshof. man rennt nur gegen eine wand. das ist kein rechtsstaat. wieviele rentenpunkte kassiert der staat über versorgungsausgleich verstorbener rentner. wo ist eine lobby die dieses unrecht rückgänging macht!!!!

  3. Paul sagt:

    Das sehe ich auch so. Kann denn keiner helfen gegen diese miese Rentenabzocke?
    Könnte man eventuell die Gerichtsbarkeit der EU helfen? Aber die habe wohl kein großes Interesse daran. Gibt es einen Weg, dorthin, eventuell durch einen engagierten Rechtanwalt? Oder was ist mit Karlsruhe? Die haben doch Einfluss aufs Grundgesetz.

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