Beim sogenannten Versorgungsausgleich finden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Ehegatten hälftige Aufteilung. Diese von Amts wegen zu verhandelnde Scheidungsfolgesache kann beim Rentenanspruch eines Ehepartners erhebliche Einbußen bedeuten. Doch lässt sich der Versorgungsausgleich eventuell wieder rückgängig machen, wenn der Tod des ehemaligen Ehegatten eintritt?
Das Wichtigste in Kürze: Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich bei Tod des Berechtigten
- Der Versorgungsausgleich kann rückgängig gemacht werden, wenn der ehemalige Ehegatte vor Renteneintritt verstorben ist oder aber zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht länger als drei Jahre Rente bezog.
- Die Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs erfolgt nur auf Antrag des Berechtigten bei den jeweiligen Versorgungsträgern.
- Erstattbar sind nur Ansprüche bei Regelversorgungswerken, z. B. Deutsche Rentenversicherung und Beamtenversorgung.
- Bei bewilligter Rückerstattung wird der Versorgungsausgleich bei Tod des ehemaligen Gatten diesbezüglich aufgehoben, sodass Antragsteller im gleichen Zuge die Ansprüche verlieren, die ihnen im Zuge der Scheidung übertragen wurden.
Ausführliche Informationen zur Rückerstattung der ausgeglichenen Rentenanwartschaften erhalten Sie im Folgenden.
Rückabwicklung vom Versorgungsausgleich bei Tod des Ex möglich!
Versorgungsausgleich: Wann die Rückübertragung erfolgen kann

Gibt es beim Versorgungsausgleich eine Geld-zurück-Garantie nach dem Tod des Ex-Ehegatten?
Zunächst: Grundsätzlich ist die Rückerstattung beim Versorgungsausgleich nur bei Tod des berechtigten Ex-Ehegatten möglich. Die Wiederheirat verändert an dem Versorgungsausgleich nichts, da die Ansprüche auf Altersvorsorge sich auf die Vergangenheit beziehen.
Darüber hinaus kann nicht in jedem Fall nach erfolgtem Versorgungsausgleich die Rückübertragung beantragt werden, wenn der Ausgleichsberechtigte verstorben ist. Nur in den folgenden zwei Fällen ist die Rückübertragung des Rentenanwartschaften nach dem Versorgungsausgleich bei allen Güterständen überhaupt zulässig:
- Der Ex-Ehegatte ist noch vor Renteneintritt verstorben.
- Der Ex-Partner hat zum Zeitpunkt seines Todes maximal für die Dauer von 36 Monaten Rente bezogen.
Ist keine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt, kann keine Rückerstattung vom Versorgungsausgleich bei Tod des Ehegatten mehr begründet werden. Sie erhalten die Rentenpunkte nicht mehr zurück.
Sie können die Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich also bei Tod Ihres ehemaligen Ehepartners veranlassen, wenn eine der Konstellationen vorliegt. Sie sollten dabei jedoch unbedingt beachten, dass bei Bewilligung der Rückübertragung auch die Rentenpunkte von Ihrem Konto gelöscht werden, die Ihnen im Zuge des Rentenausgleichs gutgeschrieben wurden!
Antrag auf Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs
Was für Betroffene in diesem Zusammenhang noch von besonderer Wichtigkeit ist: Die Rückerstattung vom Versorgungsausgleich wird bei Tod des Ex-Ehegatten nicht automatisch vorgenommen. Die Rückübertragung nach dem Versorgungsausgleich erfolgt auf Antrag – ausschließlich.
Diesen müssen Sie jedoch nicht bei dem Amtsgericht stellen, das den Versorgungsausgleich durchgeführt hat, sondern bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger. Je nach Anwartschaften kann es sich neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch um Beamtenversorgungen handeln.
Grundsätzlich können dabei nur ausgeglichene Rentenanwartschaften auch wieder rückgängig gemacht werden, die bei den Regelversorgungswerken erworben wurden. Hierzu zählen:

Nicht bei allen Versorgungsträgern können Sie den Versorgungsausgleich wieder rückgängig machen lassen.
- Deutsche Rentenversicherung
- Beamtenversorgung
- berufsständische Versorgung (Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Steuerberater usf.)
- Alterssicherung der Landwirte
- Versorgung der Abgeordneten sowie Regierungsmitglieder
Alle Anwartschaften, die im Zuge einer Betriebsrente oder einer privaten Rentenversicherung erworben wurden, können nicht rückübertragen werden.
Werfen Sie einen Blick in den Scheidungsbeschluss oder die Auskunft zum Versorgungsausgleich, um in Erfahrung zu bringen, welche Versicherer in Ihrem Fall die richtigen Ansprechpartner sind.
Wichtig: Die Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich bei Tod des ehemaligen Ehepartners bezieht sich ausschließlich auf den Zeitraum ab Antragstellung. Beziehen Sie zu diesem Zeitpunkt bereits die gekürzte oder ausgeglichene Rente, können Sie keine Nachforderungen für den Zeitraum ab eigenem Renteneintritt geltend machen.
Hallo! Ich schreibe Ihnen nochmal,und hoffe diesesmal auf eine Antwort
Rückerstattung nach dem Versorgungsausgleich: Bei Tod des Ex Rente zurück?
Mir wurden seit juli 1990 monatlich 297 DM zu Gunsten meiner geschiedene Frau abgezogen( auf ihr Rentenkonto)Im 2017 ist sie verstorben.Wie wird nun meine fehlende Rente berchnet. Sie koennen weitr helfen? Danke
Hallo Norbert,
die Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs ist dann möglich, wenn der Betroffene Ex-Ehegatte zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht länger als 3 Jahre die veränderte Rente bezog. Ist diese Voraussetzung erfüllt, werden die ausgeglichenen Rentenpunkte wieder zurückübertragen. Welche Unterlagen Sie für den Antrag auf Rückübertragung benötigen, können Sie beim jeweiligen Versorgungsträger in Erfahrung bringen.
Ihr Scheidung.org-Team
nach 10 J.Ehe wurden wir 1976 geschieden. Versorgungsausgleich beschlossen. Ca.€400 p.M. seit meiner Verrentung von mir auf Exfrau übertragen, die April 2018 gestorben ist. Wird mir weiterhin von Rente / Pension abgezogen? Wer kann beraten?
Hallo,
die Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs ist in der Regel nur dann möglich, wenn bis zum Versterben des Begünstigten noch nicht allzu lange bzw. noch keine Rente bezogen wurde. Eine entsprechende Prüfung können Sie gegenüber den Rententrägern veranlassen. Hier können Sie den entsprechenden Antrag auf Rückausgleich einreichen. Auch ein Anwalt kann Sie bezüglich der rechtlichen Sachlage beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
wie wird begründet, dass es keine Rückführung der Rente nach mehr als 3 Jahren gibt? Mir gehen von 45 Jahren eingezahlter Rentenbeiträge 40 Jahre verloren. Mein geschiedener Mann konnte nur 5 Jahre in Anspruch nehmen, dann ist er gestorben, 40 Jahre werden einbehalten, das ist doch nicht Rechtens.
Hallo,
wir orientieren uns bei unseren Aussagen lediglich an der bisherigen rechtlichen Lage sowie der Rechtsprechung. Zu den Gründen selbst, die zu dieser Ansicht führten, können wir deshalb nichts sagen.
Ihr Scheidung.org-Team
Sehr geehrte Damen und Herren,
hat die Zahlung von Hinterbliebenenrenten z.B. an Kinder oder an neue Ehegatten einen Einfluss auf die Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs?
Hallo Ruth,
in der Regel handelt es sich hierbei um unterschiedliche Ansprüche, die nicht zusammenfallen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an die Rentenversicherung bzw einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Ex-Mann (48 Jahre alt) bezieht seit einiger Zeit eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Er hat während der Dauer unserer Ehe kaum Rentenansprüche erworben (Selbstständigkeit bzw. dauerhaft krank). Beim Versorgungsausgleich wurden daher überwiegend meine Rentenpunkte anteilig an ihn übertragen. Zählt auch für die Erwerbsunfähigkeitsrente die 36-Monats-Regel? Vielen Dank im Voraus.
Hallo Melanie,
bitte wenden Sie sich für die Klärung dieses Sonderfalles an Ihren Anwalt oder den Rentenversicherer.
Ihr Scheidung.org-Team
Kann mir jemand plausibel erklären weshalb die Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs nur möglich ist, wenn der betroffene Ex-Ehegatte zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht länger als 3 Jahre die veränderte Rente bezog? Wer bezieht den einbehaltenen Versorgungsausgleich, wenn der Ex-Ehegatte nach dieser Frist stirbt?
Hallo Egbert,
nicht mehr rückübertragbare Rentenanwartschaften verfallen und werden keinem Dritten gutgeschrieben. Es gibt abweichend auch gerichtliche Entscheidungen, die einen Übertrag auch noch nach 5 Jahren gestatten. Es handelt sich hierbei jedoch um rechtliche Fragen, die wir an dieser Stelle nicht bewerten und beurteilen können.
Ihr Scheidung.org-Team
Bin in 2. EHE verheiratet. Mein im August verstorbener Mann musste seiner Ex monatlich.150,- Euro Betriebsrente überweisen. Muss ich diese als Witwe weiter zahlen ? Bekomme selbst 60% von seiner Betriebsrente in Zukunft , oder bekommt die Ex auch nur 60% von den 150,- Euro ?
Hallo J.,
bitte wenden Sie sich für eine Klärung an den zuständigen Versicherer und ggf. einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, nach meiner Scheidung wurde ein Versorgungsausgleich zugunsten meiner Exfrau durchgeführt, der später wieder rückgängig gemacht wurde weil sie verstarb bevor sie Rente bezog. Jetzt soll der Versorgungsausgleich wieder rückgängig gemacht werden, weil ihre Tochter (nicht mein Kind) eine Ausbildung anfängt und Halbwaisenrente beanttragt hat. Sind meine Punkte jetzt für immer weg oder gelten hier auch Fristen (z.B 36 Monate Bezug der Halbwaisenrente). Müsste ich dann aktiv werden und gibt es Fristen die man verpassen könnte.
Hallo Peter,
bitte wenden Sie sich zur Klärung an Ihren Anwalt oder den Rententräger. Eine rechtliche Einschätzung ist an dieser Stelle nicht möglich.
Ihr Scheidung.org-Team
Gibt es irgendeine initiative zur Klage gegen die 36 Monats Frist. Ich bekomme 1400.-€ monatlich abgenommen da meine ehemalige Ehefrau nach 45 Monaten verstarb. Ist nach meiner Meinung nicht korrekt und müsste eigentlich dringend geändert werden. Suche Mitkläger.
Bin geschieden; der Exfrau steht Versorgungsausgleich zu wenn ich in Rente gehe.
Sie ist aber nun gestorben bevor ich das Rentenalter überhaupt erreicht habe. Wird mir später trotzdem etwas abgezogen? Kann ich einen Antrag stellen auf Rückgängigmachung?
Hallo,
bitte wenden Sie sich an den zuständigen Versorgungsträger, um sich bezüglich der Rückgängigmachung des durchgeführten Versorgungsausgleichs zu informieren.
Ihr Scheidung.org-Team