Nach der Scheidung weiter Unterhalt zahlen trotz Rente – Müssen Sie das?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Unterhalt trotz Rente

Es gibt zahlreiche Gründe, die einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten legitimieren. Aber muss der bei Scheidung vereinbarte Unterhalt von einem Rentner noch weiterhin gezahlt werden? Oder endet die Unterhaltsverplfichtung mit dem Renteneintritt? Wie vertragen sich Unterhalt und Rente? Erfahren Sie es im Folgenden.

Das Wichtigste in Kürze: Nach der Scheidung weiter Unterhalt trotz Rente zahlen

Bin ich als Rentner unterhaltspflichtig?

Auch die Rente zählt als Einkommen. Wenn die Gründe für einen Unterhaltsanspruch noch immer bestehen, dann gilt dies auch für die Zahlungsverpflichtung – jedoch in aller Regel nur, wenn die Rente den Selbstbehalt übersteigt.

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Rentnern 2023?

Der Selbstbehalt richtet sich nach dem Unterhaltsberechtigten. 2023 gelten auch für Rentner die folgenden Selbstbehalte gegenüber
> einem minderjährigen oder privilegierten volljährigen Kind: 1.120 Euro (bei Erwerbslosigkeit)
> nicht privilegierte volljährige Kinder: 1.650 Euro
> Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt: 1.385 Euro (bei Erwerbslosigkeit)

Wie viel Unterhalt muss ich trotz Rente zahlen?

Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts wird bei Renteneintritt dem neuen, in der Regel verminderten Einkommen angepasst und ist vom Einzelfall abhängig. Dabei kommen je nach Situation verschiedene Grundsätze für die Berechnung zur Anwendung. Einige Beispiele zur Berechnung finden Sie in diesem Abschnitt.

Nachehelicher Unterhalt bei Renteneintritt – Weiterzahlen oder nicht?

Zur Bewertung von Unterhalt bei Rentnern

Scheidung: Unterhalt müssen auch Rentner zahlen - wenn sie leistungsfähig sind.
Scheidung: Unterhalt müssen auch Rentner zahlen – wenn sie leistungsfähig sind.

Recht häufig stellen sich Betroffene die Frage, ob im Zuge einer Scheidung geltend gemachte Unterhaltsforderungen des ehemaligen Ehegatten auch bei Eintritt in die Rente noch weiterhin gezahlt werden müssen.

Und kann der Ehegatte auch bei bereits bestehenden Rentenbezügen vor oder während der Scheidung Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt geltend machen?

Was viele nicht wissen: Rente ist auch Einkommen!

Grundsätzlich handelt es sich auch bei Rentenbezügen um anrechenbares Einkommen, das für die Berechnung von Unterhaltsansprüchen heranzuziehen ist.

Bestehen die Gründe für einen eventuellen Anspruch auf Unterhalt also weiterhin, kann auch bei Renteneintritt die Zahlungsverpflichtung bestehen bleiben. Da die Rentenbezüge in vielen Fällen jedoch wesentlich geringer ausfallen können, als das bis dato erwirtschaftete Arbeitsentgelt, bedarf es zumeist der Anpassung der Unterhaltszahlungen.

Bei Scheidung: Wie viel Unterhalt ist trotz Rente zu zahlen?

Generell handelt es sich bei der Unterhaltsberechnung im Zuge eines Scheidungsverfahrens um Einzelfallbewertungen. Sie richten sich stets nach dem den Beteiligten zur Verfügung stehenden bereinigten, monatlichen Nettoeinkommen.

Nachehelicher Unterhalt bei Rente: Besteht ein genereller Anspruch, kann dieser auch dann geltend gemacht werden.
Nachehelicher Unterhalt bei Rente: Besteht ein genereller Anspruch, kann dieser auch dann geltend gemacht werden.

Anders als bei den anderen Formen der Unterhaltsberechnung gilt hinsichtlich des Ehegattenunterhalts der sogenannte Halbteilungsgrundsatz – sofern beide Ehegatten Rente beziehen.

Das bedeutet, dass von dem Differenzbetrag zwischen den beiden Einkommen nicht mehr 3/7 als Unterhaltsanspruch gelten, sondern die Hälfte.

Im Folgenden sollen ein paar Berechnungsbeispiele den Berechnungsweg veranschaulichen – ausgegangen wird dabei stets davon, dass dem Grunde nach ein Unterhaltsanspruch besteht:

  1. Zum Zeitpunkt der Scheidung beziehen beide Ehegatten bereits Rente. Nach erfolgtem Versorgungsausgleich – der Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften – beträgt die Rente von A 2.700 Euro (bereinigt), die von B 1.000 Euro (bereinigt).
bereinigtes Nettoeinkommen A2.700 Euro
bereinigtes Nettoeinkommen B1.000 Euro
Differenz1.700 Euro
Halbteilung = Unterhaltshöhe850 Euro

B kann nach der Scheidung trotz Rente einen Unterhalt in Höhe von 850 Euro geltend machen.

  1. Beide Ex-Ehegatten beziehen bereits Rente, der Versorgungsausgleich ist vollzogen. Beteiligter B verdient jedoch noch etwas hinzu, um die Rentenbezüge aufzustocken. Der Zuverdienst ist ebenfalls als Einkommen anzurechnen, allerdings wird 1/7 von dem Gesamtverdienst abgezogen.

a) Bereinigtes Einkommen B

Zuverdienst350 Euro
abzgl. 1/7300 Euro
Rentenbezug B500 Euro
Gesamteinkommen (bereinigt)800 Euro

b) Unterhaltsanspruch

bereinigtes Nettoeinkommen A2.700 Euro
bereinigtes Nettoeinkommen B800 Euro
Differenz1.900 Euro
Halbteilung = Unterhaltshöhe950 Euro

In diesem Fall könnte B einen Unterhalt in Höhe von 950 Euro geltend machen.

Sonderfall Altersvorsorgeunterhalt nach Scheidung – Anpassung vom Unterhalt bei Rente

Wie viel Unterhalt ist trotz Rente nach der Scheidung zu zahlen?
Wie viel Unterhalt ist trotz Rente nach der Scheidung zu zahlen?

Ein Sonderfall tritt dann ein, wenn der Unterhaltspflichtige nach der Scheidung einen Altersvorsorgeunterhalt (AVU) gezahlt hat, durch den sich die Rentenansprüche des Berechtigten insgesamt erhöht haben.

Bei der Berechnung von etwaigen Unterhaltsansprüchen nach dem Renteneintritt werden die Rentenbezüge, die auf dem nachehelichen Altesunterhaltsansprüchen basieren, zunächst nicht betrachtet. Stattdessen erfolgt nach Ermittlung vom Unterhalt bei Rente der nachträgliche Abzug dieser Anwartschaften.

Auch hier ein Beispiel zur Veranschaulichung:

A hat B nach der Scheidung einen allgemeinen Unterhalt von 700 Euro gezahlt. Zusätzlich zahlte er auch einen Altersvorsorgeunterhalt in Höhe von 100 Euro an B, den dieser dann in die Rentenversicherung einzahlte.

Bei Eintritt in die Rente erhält B dank des Altersvorsorgeunterhalts insgesamt 800 Euro Rente, von denen er ohne die Unterhaltsleistungen ursprünglich nur 400 Euro als Rente zu Verfügung gehabt hätte. Die Bezuschussung von 400 Euro wird sodann von dem Einkommen zunächst abgezogen, um den generellen Unterhaltsanspruch wie folgt zu berechnen:

bereinigtes Nettoeinkommen A2.700 Euro
bereinigtes Nettoeinkommen B400 Euro
Differenz2.300 Euro
Halbteilung = Unterhaltshöhe1.150 Euro

Der allgemeine Unterhaltsanspruch von B gegenüber A läge damit bei 1.150 Euro. Aber: Von diesem Betrag ist nunmehr der Rentenanteil abzuziehen, den B durch die Zahlung von Altervorsorgeunterhalt erhielt – also 400 Euro:

allgemeiner Unterhaltsanspruch1.150 Euro
abzgl. Rentenansprüche durch AVU- 400 Euro
tatsächlicher Anspruch auf Unterhalt bei Rente750 Euro

Damit läge der tatsächliche Anspruch nach Scheidung auf Unterhalt bei dem Rentner bei 750 Euro. Verglichen mit dem obigen Beispiel, bei dem B 800 Euro Rente anzurechnen waren, liegt der Unterhaltsanspruch im Rentenfall damit 150 Euro niedriger (dort waren es 950 Euro). A wird durch die Vorableistung also nicht doppelt belastet, sondern ein Stück weit von der Zahlungsverpflichtung befreit, da sich durch den bei Scheidung vereinbarten Unterhalt die Rente des Ex-Ehegatten bereits erhöhte.

Auch für Kinder nach der Scheidung den Unterhalt trotz Rente weiterzahlen?

Auch für den Kindesunterhalt gilt: Besteht der Anspruch des Kindes gegenüber dem oder den barunterhaltspflichtigen Elternteilen auch weiterhin, so muss nach Trennung und Scheidung auch ein Rentner Unterhalt leisten – vorausgesetzt, die Bezüge sind hoch genug.

Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen sinkt in der Regel mit Eintritt in die Rente auf den Wert von nicht erwerbstätigen Schuldnern – nach Düsseldorfer Tabelle auf derzeit 960 Euro monatlich.
Auch für Kinder ist nach der Scheidung Unterhalt auch vom Rentner zu zahlen.
Auch für Kinder ist nach der Scheidung Unterhalt auch vom Rentner zu zahlen.

Können Sie also den Unterhalt von der Rente grundsätzlich zahlen, sind Sie leistungsfähig – die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen.

Der Unterhaltsbedarf eines Kindes, ob volljährig oder nicht, richtet sich dabei in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle. Die hier dargelegten Berechnungsgrundlagen für den Kindesunterhalt sind jedoch nicht rechtlich festgeschrieben. Dennoch orientieren sich die meisten Gerichte und Jugendämter an ihnen.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  • Christian sagt:

    Hallo ,ich habe eine frage wie ist das ich bekomme 1052 Rente,muss ich Unterhalt für meine Tochter zahlen,sie ist im den zweiten Lere ? Mfg

  • Ramis sagt:

    Hallo, bin seit 2014 in Altersrente, bekomme lediglich ca. 192.00 Euro Rente. Bin auf Hilfe zu meine Grundsicherung an dritte angewiesen. Jetzt soll ich eine hohe Unterhaltsumme, (Mutter bekam Vorschusszahlungen für Kind), für mein Kind das im EU Ausland lebt, zurückzahlen. Muss ich das? Woher soll ich das Geld nehmen? Ich habe auch kein Geld für Rechtsanwalt. Was soll ich tun?

  • Stefan B sagt:

    Hallo, ich bin 70 und Rentner. Die Rente ist etwa 1400 €. Dazu verdiene ich mit einem Minijob 450€. Meine von mir getrennt lebende und seit über einem Jahr krankgeschriebene Frau wird demnächst ausgesteuert. Ich soll dann Unterhalt zahlen (das ich sowieso jetzt freiwillig zahle) Ich werse dann mein Einkommen wohl angegen müssen. Meine Frage ist muss ich den Minijob-Verdienst angeben? MfG, S.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stefan,

      im Rahmen der Unterhaltsbemessungen müssen in der Regel sämtliche Einkünfte der letzten Monate und ggf. sogar Jahre offengelegt werden. Wenden Sie sich bitet an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Burkhard sagt:

    Meine Frau bezieht derzeit eine Rente i.H.v. 600,- €.
    Nach dem Versorgungsausgleich dürfte die Rente auf 1.400,- € plus 500,- € betr. AV steigen, also insgesamt 1.900,- € pro Monat.
    Mein eigenes Nettoarbeitseinkommen beträgt 4.000,- €. Muss ich mit einer nachehelichen Unterhaltszahlung rechnen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Burkhard,

      der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Einschätzung bitte an Ihren Anwalt. Wir können dies an dieser Stelle nicht leisten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Richard sagt:

    Hallo, lebe zZ. in Scheidung und habe einige Fragen zum nachehelichen Unterhalt:
    1. Durch den Ausgleich muss ich meine Zusatzrenten zur Hälfte an Ehefrau abgeben.
    Da meine Frau vermutlich nach der Scheidung nicht arbeitet kann muss ich voraussichtlich nach dem vorgezogenen Rentenbegin in 2021 auch von der dann schon bereinigten Rente nachehelichen Unterhalt zahlen. Meine bereinigte Rente liegt ohne die Zusatzrenten über € 1.200,–. Werden nun auch noch die mir verbleibenden Zusatzrenten an die dann Exfrau quasi als „nachehelicher Unterhalt“ zu zahlen sein?
    2. Die Firma will mich vorgezogen in die Rente „buxieren“. Ich kann vermutlich zwischen einer Abfindung oder einer Rentenaufstockung wählen. Mein Anwalt sage es ist egal für was ich mich entscheide, meine Exfrau ist der einzige Profiteur der Zahlungen. Stimmt das so? Was kann mach unternehmen um diese Zahlungen (zumindest den Großteil) behalten zu können?
    Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Richard,

      bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an Ihren Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle nicht rechtsberatend tätig werden und können daher auch keine Tipps geben, wie sich Unterhaltszahlungen verringern ließen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Maria sagt:

    Ich bin seit 20 Jahren mit einem Ausländer verheiratet der noch nie gearbeitet hat.ich erhalte 1.450€ Rente .muss ich Unterhalt zahlen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Maria,

      ein Anspruch auf Trennungs- sowie nachehelichen Unterhalt kann bei Bedürftigkeit des Berechtigten sowie Leistungsfähigkeit des Pflichtigen bestehen. Wie hoch dieser in Ihrem Einzelfall ausfällt und ob ggf. Aspekte dafür sprechen, dass der Anspruch verwirkt wurde, kann Ihnen ein Anwalt erläutern.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • anne sagt:

    Guten Tag,

    wie sieht es aus, wenn einer Verdient ( Mann ) 2900.00€ ich hab eine Erwerbsminderungsrente von 609.78€ würde ich Unterhalt bekommen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anne,

      bei Bedürftigkeit und Vorliegen anderer Unterhaltstatbestände kann grundsätzlich auch nach rechtskräftiger Scheidung ein Unterhaltsanspruch fortbestehen. Bitte wenden Sie sich für eine Bewertung an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • mokka sagt:

    Wir sind Rentner, müssen wir für unsere behinderte Tochter weiterhin Unterhalt an den Sozialträger zahlen ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mokka,

      das ist abhängig von der Höhe der monatlichen Einkünfte. Übersteigt die Rente den geltenden Selbstbehalt, kann auch weiterhin eine Unterhaltsverpflichtung bestehen bleiben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • A. sagt:

    Ich bin 67 jahre alt bekomme 1370,00 euro rente und 3500,00 Euro Netto Arbeitslohn.
    Meine frau noch 50 jahre alt Verdient 600,00 Euro Netto
    haben 4 kinder 1 noch 16 jahre alt, 3 sind Über 18 jahre Alt.
    Was erwartet mich bei scheidung?
    Ps: Ich habe ca, 50.000,00 Euro Schulden(Fünfzigtausend)

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      bei Scheidung können unterschiedlichste Ansprüche entstehen: Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Anspruch auf Zugewinnausgleich sowie Versorgungsausgleich u. v. m. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die genauen Ansprüche für Ihren Fall vorab beziffern und aufstellen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • J.H. sagt:

    Hallo,
    ich bin seit dem 17.01.2007 geschieden. Im Scheidungsurteil wurde ich zum nachehelichen Unterhalt von 190,00 Euro verurteilt. Die Versorgungsanwartschaften meiner Pension wurde mit 237,00 Euro zur Rentenanstalt meiner EX Frau begründet. Dieser Rentenversorgungsausgleich ist seitdem gestiegen und wird weiter bis zur Pension 2025 angepasst.
    Muss ich mit erreichen der Pension weiter Unterhalt zahlen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      der Unterhalt richtet sich in der Regel auch nach der Leistungsfähigkeit des Zahlungspflichtigen. Ggf. können verringerte Einkommensverhältnisse einen geringeren Unterhaltsanspruch begründen. Wenden Sie sich zur Klärung Ihres Falles bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • R.M. sagt:

    Hallo,
    bin 78 mit mtl. € 1170,– Netto- Rente. Meine Noch-Ehefrau hat mtl. netto ca. € 2000,– und geht nä.Jahr im Nov.2018 in Rente. Der Versorgungsausgleich steht bevor. Die Scheidung auch. Während unserer 27jährigen Ehe habe ich keine Rentenanwartschaft erworben, diese war vor unserer Ehe.
    Meine Ehefrau (im öfftl.Dienst) hat neben ihrer zu erwartenden Rente von ca. € 1100,– noch eine Anwartschaft auf Zusatzrente von ca. € 270,–. Diesen beiden Anwartschaften entstanden während unserer Ehe! Was habe ich zu erwarten? Z.Zt. bekomme ich auch € 200,– Unterhalt von ihr.
    Soll ich den Versorgungsausgleich machen, oder darauf verzichten?
    Vielen Dank für eine Antwort.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um durchzurechnen, welche Ansprüche sich im Versorgungsausgleich ergeben würden und ob diese am Ende höher liegen als der derzeitige Unterhaltsanspruch. Dieser kann hiernach eine dezidierte Entscheidungsgrundlage darbieten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle keine rechtliche Einschätzung abgeben dürfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Waldemar sagt:

    Ich bin Rentner, und seit 5 Jahren verheiratet, und haben in Afrika geheiratet. Meine Frau ist Ausländerin und wohnt in Deutschland. Ich bin Deutscher und wohne im Ausland in Afrika.
    Sie möchte sich scheiden lassen , wir haben 2 Kinder Meine Frau lebt vom AfA und ich bekomme 810 Euro Rente. Da ich nicht nach Deutschland möchte Ist sie ohne meines Wissens nach mit der unserer Tochter Tochter nach Deutschland gereist. Nun will sie sich scheiden lassen, was kommt da auf mich zu?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Waldemar,

      ausschlaggebend ist dabei vor allem das jeweils anzuwendende Recht. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Ansprüche Ihre Ehefrau im Falle einer Scheidung erheben kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • H. sagt:

    Ich heirate bald eine Frau. Wenn ich unter 2 Jahre z. Scheidung. Muss ich lebenlang an Frau in Rente zahlen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      bei Scheidung erfolgt in aller Regel der Versorgungsausgleich. Dabei werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Eine darüber hinausgehende Rentenzahlung erfolgt nicht. Im Einzelfall kann aber ein Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt oder andere Unterhaltsformen bestehen. Die Ehedauer kann dabei im Einzelfall entsprechende Ansprüche ausschließen. Eine feste Grenze existiert hierbei aber nicht, da auch schon eine zweijährige Ehe im Einzelfall prägende Einflüsse haben kann. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Fragen klären zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Conny sagt:

    Ein Bekannter (62) (50% behinderung) ist noch erwerbsstätig und verdient 1800 € netto und seine Frau (73) bekommt circa 600€ netto.
    Wenn er sich von ihr trennt, was müßte er ungefair an seine Frau zahlen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Conny,

      im Trennungsfall kann regelmäßig ein Anspruch auf Trennungs- und abschließend auch nachehelichen Unterhalt bestehen. Dieser beläuft sich in der Regel auf 3/7 der Einkommensdifferenz. Darüber hinaus kann auch ein Anspruch auf Durchführung des Versorgungsausgleichs entstehen. Raten Sie Ihrem Bekannten zum Besuch bei einem Anwalt, um sich über sämtliche Trennungs- und Scheidungsfolgen informieren zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Cornelia sagt:

    Hallo liebes Team,
    ich befinde mich im Trennungsjahr und erhalte von meinem Nochehemann 1000,00 Euro mtl.Nach der Scheidung wird dieser Betrag für weitere 4 Jahre von meinem Mann an mich gezahlt. Diese Vereinbarung haben wir beide im Einvernehmen geschlossen. Mein Mann ist selbstständig und verdient laut Steuerberater netto circa 9000,00 Euro mtl aus einer selbstständigen Tätigkeit. Ich bin Erwerbslosenrenten Bezieher und habe ein Einkommen von circa 2000,00 Euro (Erwerbslosenrente 1000,00Euro und Mieteinnahme circa 450,00Euro). Meine Frage lautet nun:
    Wie hoch ist der tatsächlich gesetzlich festgeschriebene Unterhalt der an mich zu zahlen wäre?
    Wie lange muß der nacheheliche Unterhalt von meinem Mann an mich gezahlt werden?
    Für eine kurze Info wäre ich Ihnen sehr zu Dank verpflichtet.
    Ich bin 60 Jahre alr , mein Mann wird in diesem August 59 Jahre.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Cornelia,

      besteht ein Unterhaltsanspruch, kann der Berechtigte häufig 3/7 der Einkommensdifferenz als Unterhalt geltend machen. Feste Unterhaltssätze gibt es dementsprechend nicht, sondern nur Richtwerte. Auch die Dauer der Unterhaltszahlungen ist grundsätzlich nicht pauschal festgelegt, sondern richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Es ist sogar möglich, dass der Unterhalt im Einzelfall bis zum Tode des Unterhaltspflichtigen zu zahlen ist. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche genau beziffern zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Silvia H. sagt:

    Hallo, Ich habe mich November 2017 getrennt. Haus wurde verkauft und geteilt. Jeder hat seinen Hausrat und eine Mietwohnung. Notariell hat mein Mann unterschrieben und auf den Versorgungsausgleich verzichtet. Er ist bereits Rentner, ich in Altersteilzeit. Meine Frage: im Falle einer Scheidung. Wenn er 1300 Rente erhält, ich momentan 2700 Entgelt beziehe, er aber nicht bedürftig ist und ja die Hälfte aus dem Hausverkauf und alle Möbel erhalten hat, müsste ich dann trotzdem Unterhalt bezahlen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Silvia,

      ob nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss, richtet sich nach den Unterhaltstatbeständen und den außergerichtlich getroffenen Regelungen. Letztlich handelt es sich regelmäßig um Einzelfallentscheidungen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um möglich Ansprüche gegen Sie prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • karl f. sagt:

    Hallo ! Bin ich unterhaltspflichtig für meine 23 jährige tochter die seit 3 jahren studiert ich selbst bin 63 jahre und in erwerbsunfähigkeitspension und von der kindesmutter seit 2013 geschieden und ich lebe alleine.
    meine nettopension beträgt monatlich 949 euro, meine tochter wohnt bei der mutter da ich keinen kontakt zu ihr habe weiß ich auch nicht was sie verdient. meine tochter hat jahrelang den kontakt zu mir veweigerte,hat mir vorige Woche ein sms geschickt sie fordere von mir 320 euro monatlich und diese 3 jahre rückwirkend ansonsten verklagt sie mich. ich ersuche um Auskunft von ihnen. mfg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Karl,

      der Selbstbehalt gegenüber volljährigen, nicht privilegierten Kindern liegt regelmäßig bei 1.300 Euro. Wenden Sie sich für eine Rechtsberatung bitte an einen Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Ingolf sagt:

    Ich bekomme 100% Erwerbsminderungsrente, im Monat sind das momentan 700,00 €. Dazu erhalte ich zur Zeit 100,00 € Wohngeld. Seit einem Monat habe ich einen Nebenjob (450,00 €-Job), erhalte aber nicht diese Summe, sondern ca. 380,00 €, der Betrag kann variieren, ja nach geleisteter Stundenzahl. Wie hoch ist in meinem Falle der Selbsbehalt, zähle ich als erwerbstätig (1080,00 €) oder als nicht erwerbstätig (880,00 €)? Oder gibt es da einen Mischbetrag? Ich rechne damit, dass das Wohngeld komplett wegfällt, somit bleiben unter dem Strich 280,00 €. Zudem habe ich Fahrtkostenaufwendungen von ca. 50,00 € im Monat, bleiben noch 230,00 €. Muss ich davon noch Unterhalt zahlen, lohnt sich der Aufwand für mich für diese Arbeit fast nicht mehr. Meine Exfrau verdient gut, sie und meine Kinder mussten bisher keinen Hunger leiden, im Gegenteil.

    1. Ingolf sagt:

      Nachtrag: ist der Selbstbehalt bei 880,00 €, lohnt sich die Arbeit überhaupt nicht mehr, durch Wegfall des Wohngeldes wäre der Ertrag für mich bei 80,00 € minus Fahrtkosten gleich 30,00 €.

    2. scheidung.org sagt:

      Hallo Ingolf,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der Ihnen bei der Berechnung helfen kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Juliane S. sagt:

    Mein Mann hat in einem Jahr eine Nettopreise von 1.700 Euro….Ich habe netto 500….
    Wie sieht seine Zahlung bei Trennung aus?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Juliane,

      häufig hat der Unterhaltsbedürftige einen Anspruch auf 3/7 der Einkommensdifferenz während des Trennungsjahres. Nach der Scheidung sind Zahlungen davon abhängig, inwieweit sich ein Unterhaltsbedarf begründen lässt. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit sich ein Unterhaltsanspruch ergibt und um eine vorläufige Berechnung vornehmen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Bernhard sagt:

    Wenn ich als Rentner nur 880,- Euro behalten darf, wie soll ich damit noch Miete, Verpflegung, Versicherungen, Kleidung, Hygieneartikel oder gar einen Zahnarzt oder Unterhalt eines Fahrzeugs bezahlen? Mit Miete, Strom, Telefon und Rundfunkgebühren ist das Budget bereits erschöpft, sodass es schon gar nicht mehr für Nahrung reicht!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bernhard,

      für die Berechnung von Unterhalt ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen heranzuziehen. Das bedeutet, dass hiervon unter Umständen auch sämtliche regelmäßige Verpflichtungen zunächst in Abzug gebracht werden müssen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um etwaige Forderungen gegen Sie prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

    2. Lena sagt:

      Die andere Frage, die sich stellt, ist: Wie viel bleibt denn der Exfrau zum Leben?

      1. scheidung.org sagt:

        Hallo Lena,

        grundsätzlich kann Unterhalt nur gezahlt werden, wenn auch eine Leistungsfähigkeit besteht. Auf der anderen Seite besteht nur ein Anspruch, wenn auch eine Bedürftigkeit vorliegt.

        Ihr Scheidung.org-Team

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