Gemeinschaftskonto bei Scheidung

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Header gemeinsames Konto bei einer Scheidung

Viele finanzielle Fragen werfen sich auf, wenn es nach einigen gemeinsamen Ehejahren zur Trennung und anschließenden Scheidung kommt. Neben den Überlegungen zu Haus und Hausrat zählen hierzu auch Themen wie die Auflösung und Behandlung von einem Gemeinschaftskonto bei Trennung, das die Eheleute in der Ehezeit eröffneten. Und der Streit ums liebe Geld kann oftmals ausufern. Lesen Sie im Folgenden, was Sie bei gemeinsamen Konten nach einer Trennung beachten sollten.

Das Wichtigste in Kürze: Gemeinschaftskonto bei Scheidung

  • Rein rechtlich gesehen, steht jedem der beiden Miteigner die Hälfte des Gemeinschaftskontos nach der Scheidung zu.
  • Zur Auflösung eines gemeinsamen Kontos, bedarf es der Zustimmung beider Ehepartner.
  • Ist der Ex-Gatte nicht damit einverstanden, das Gemeinschaftskonto aufzulösen, können Sie eine Zahlungsumleitung veranlassen.

Ausführliche Informationen zum Gemeinschaftskonto bei einer Scheidung erhalten Sie im Folgenden.

Was geschieht mit den gemeinsamen Konten bei Trennung?

Gemeinsames Konto bei Scheidung – wer hat Anspruch?

Haben die Eheleute getrennte Bankkonten, stellen sich in der Regel keine besonderen Herausforderungen. Das Girokonto und das auf ihm befindliche Geld gehört dem Ehegatten, der den Kontovertrag mit der Bankgesellschaft abgeschlossen hat.

Gemeinschaftskonto bei Scheidung - wem gehört was?
Gemeinschaftskonto bei Scheidung – wem gehört was?

Doch im Rahmen der Zugewinngemeinschaft während der Ehezeit eröffnen viele Paare auch ein gemeinsames Konto. Dadurch wird der Überblick über die gemeinsamen Finanzen wesentlich erleichtert. Miete, Urlaub, familiäre Ausgaben, gemeinsame Anschaffungen: All diese Posten können hiervon durch beide Ehepartner gleichermaßen finanziert werden.

Wenn Sie nicht im Rahmen eines Ehevertrages anderes vereinbart haben, gilt für die Ehe der Stand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 Absatz 1 BGB). Bei einer Scheidung kann das gemeinsame Guthaben von Konten hälftig auf die Parteien aufgeteilt werden.

Bei einer Trennung kann es dann jedoch schnell zu ungeahnten Problemen kommen.

Ist ein gemeinsames Konto vorhanden? Bei Trennung steht jedem Ehegatten streng genommen jeweils die Hälfte des Guthabens zu – sofern nicht in einem Ehevertrag o.ä. anderes vereinbart ist. Dabei ist unerheblich, wer die meisten Einzahlungen auf das Konto geleistet hat.

Eingehende Zahlungen auf ein gemeinsames Konto nach der Trennung gehören in der Regel demjenigen, an den die Zahlungen namentlich geleistet wurden bzw. der diese selbst leistete.

Da auch nach der Trennung beide Zugriff auf das Konto haben, können Sie theoretisch auch beide darüber verfügen. Sind die Streitigkeiten besonders ernst, kann es dann auch vorkommen, dass ein Ehegatte das Gemeinschaftskonto leergeräumt hat. Doch was sollte in einem solchen Fall unternommen werden? Welche Wege können Sie hierbei gehen?

Trennung: Gemeinsames Konto vom Partner leergeräumt?

Wenn ein Ehepartner ein gemeinsames Konto bei Trennung leerräumt, kann der Miteigner seine Ansprüche geltend machen. Auch ihm steht – rein rechtlich gesehen – die Hälfte des Kontoguthabens zu.

Doch Theorie hin oder her: Oftmals kann es hier zu enormen Komplikationen kommen. Die Rückforderung des Geldes gestaltet sich besonders dann schwierig, wenn der Partner die Gelder bereits ausgelegt hat – die finanziellen Mittel also gar nicht mehr vorhanden sind.

Gehen zum Beispiel gar die Lohnkosten des so betrogenen Partners auf dem Konto ein, kann er nur in seltenen Fällen eine Rückzahlung erwirken.

Gegebenenfalls ließe sich die Anrechnung auf Unterhalt im Rahmen des Zugewinnausgleichs erwirken, wenn eindeutig nachgewiesen werden kann, dass A Gelder von B unterschlagen hat. Dabei ist jedoch nur der B zustehende hälftige Anteil des Saldo anzurechnen. Die zweite Hälfte gehörte nach Familienrecht ohnehin zumeist Partner A.

Schulden auf dem gemeinsamen Konto? Im Außenverhältnis – gegenüber Dritten – sind beide Ehegatten hierfür haftbar. Leistet ein Partner nach der Trennung keine Zahlungen mehr, kann der andere diesen Ausfall im Innenverhältnis – also zwischen den Ehepartnern – geltend machen.

Lösung: Gemeinsames Konto auflösen

Ein gemeinsames Konto erst bei Scheidung aufzulösen, wäre in vielen Fällen bereits zu spät. Selbst wenn die getrennt lebenden Ehegatten auch nach der Trennung noch einigermaßen verstehen, ist die Kontoauflösung sinnvoll.

Trennung? Ein gmeinsames Konto kann zu Problemen führen.
Trennung? Ein gemeinsames Konto kann zu Problemen führen.

Ein gemeinsames Konto auflösen, können Sie jederzeit in Ihrer Vertragsbank. Hierzu bedarf es jedoch der Zustimmung beider Ehepartner. Mit einer entsprechenden Vollmacht oder bei einem gemeinsamen Termin können Sie das Konto dann auflösen oder in ein Einzelkonto umwandeln lassen. Das gemeinsame Guthaben sollte sodann auf die Parteien hälftig aufgeteilt werden. Hiernach entfällt der Anspruch des aus dem Vertrag ausscheidenden Partners.

Weigert sich Ihr Ehegatte, ein gemeinsames Konto auflösen zu lassen, bleibt oftmals nur der umständlichere Weg. Möchten Sie nicht, dass Ihr getrennter Gatte weiterhin Zugriff auf Ihre Gelder hat, sollten Sie eine Zahlungsumleitung veranlassen.

Haben Sie noch kein eigenes Konto, können Sie jederzeit ein neues eröffnen. Geben Sie die Änderung der Kontoverbindung hiernach bei Arbeitgebern und Behörden bekannt.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Geld und Finanzen bei einer Scheidung, können Sie sich jederzeit auch vertrauensvoll an einen Scheidungsanwalt wenden.

Generell bietet es sich bei Eheschließung an, ein gemeinsames Konto zu eröffnen – niemand rechnet mit Eingehen der Ehe bereits mit einer Scheidung. Doch ist es den Ehepartnern stets zu empfehlen auch Einzelkonten anzulegen, auf die zum Beispiel Lohnzahlungen eingehen. Ein gemeinsam vereinbarter Vertrag kann an das Gemeinschaftskonto weitergeleitet werden. Doch so bleibt auch im Ernstfall das finanzielle Risiko gering und kalkulierbar.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Gemeinschaftskonto bei Scheidung
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Kommentare

  • Maike sagt:

    Liebes Scheidung.org-Team,

    ich habe folgende Situation:
    nach unserer Trennung (Scheidung kam später) wurde unser gemeinsames Haus (beide im Grundbuch) verkauft. Der Erlös ging auf ein Gemeinschaftskonto (Und-Konto). Dort liegt das Geld seit 1,5 Jahren und mein Ex-Mann weigert sich, dieses aufzulösen, da er mittlerweile meint, alleinigen Anspruch auf das Geld zu haben. Wie kann ich die Auflösung des Kontos durchsetzen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Maike,

      wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um die Forderung gegenüber Ihrem Ex-Mann zu bekräftigen und mögliche Zwangsmaßnahmen zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Viola sagt:

    Hallo, mein Exmann war im Zeitraum der Trennung alleiniger Vermieter unserer gemeinsamen Doppelhaushälfte, die er zur Nutzung vom Notar zugesprochen bekam und hat auch während der Trennung und bis kurz nach Scheidung die Mieteinnahme auf mein privates Konto laufen lassen. Der Grund war, dass ich von dem Geld die Scheidung bezahle und dass er noch bis zum Auszug nach Scheidung bei mir in meiner Hälfte umsonst wohnt. Seine Freundin nahm ihn nicht auf. Es geht um 350 Euro im Monat für 15 Monate. Wir haben es so im gegenseitigen Einverständnis abgesprochen. Im Mietvertrag steht auch meine Bankverbindung. Jetzt ist die Scheidung lange vorbei, die Kosten habe ich alle bezahlt und er ist ausgezogen und wohnt in der anderen Hälfte, die jetzt frei ist.
    Jetzt verlangt er plötzlich diese Einnahmen von mir zurück, weil er sich nach 16 Monaten plötzlich nicht mehr erinnern kann, diese Absprache mit mir getroffen zu haben. Wie ist das rechtlich zu werten, das Geld ist verbraucht und der Zeitraum unserer Vereinbarung vorbei.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Viola,

      eine schriftliche Vereinbarung dient stets der Absicherung beider Vertragspartner. In der Regel ist jedoch auch eine Rückforderung der ausgezahlten Summen ohne eine solche schwerer zu erwirken. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit die Forderungen nachvollziehbar und durchsetzbar sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Jasmin sagt:

    Hallo mein Mann und ich sind seit 6 Monaten getrennt..jeder hat sein eigenes konto..jetzt habe ich erfahren das er zwischendurch online auf mein konto schaut um zu gucken was für Gelder bei mir eingehen..darf er das? Er drückt auch belüge aus..

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jasmin,

      der Zugriff auf fremde Konten ist zumeist nur mit einer entsprechenden Vollmacht zulässig. Ändern Sie ggf. die entsprechenden Zugangsdaten, um Ihrem Mann die Einsicht zu entziehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • F. sagt:

    Steht jedem Ehepartner die Hälfte des Geldes auch dann zu, wenn die Ehe intakt ist?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      es kommt darauf an, in welchem Güterstand Sie leben. In einer Zugewinngemeinschaft gehört jedem Ehegatten sein Vermögen, beide müssen allerdings zum Familienunterhalt beitragen. In einer Gütergemeinschaft gehört das Gesamtgut beiden Ehegatten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sebastian sagt:

    Hallo,
    meine Frau und ich trennen uns gerade nach 8 Jahren Ehe. Die letzten 10 Jahre habe ich nahezu sämtliche Lebenshaltungskosten übernommen, da meine Frau lange studiert hat. Sie hatte eine Taschengeld von ihren Eltern und das Kindergeld für beide Kinder zur freien Verfügung. Mittlerweile verdient sie seit 3 Jahren ihr eigenes Geld und spart das nahezu komplett (dank weiterhin Taschengeld und Kindergeld), während ich weiter die Kosten trage. Sie hat mittlerweile einen fünfstelligen Betrag auf ihrem Konto angespart, auf das ich keinen Zugriff habe, während mein Konto am Monatsende leer ist. Habe ich im Falle der Trennung ein anteiliges Anrecht auf ihr Sparguthaben.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sebastian,

      im Rahmen der Scheidung führt das Gericht auf Antrag einen Zugewinnausgleich durch. Durch diesen werden die Zugewinne gegenübergestellt und ausgeglichen. Insofern erhalten Sie unter Umständen einen Ausgleich. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie beraten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Achmed sagt:

    Hallo,
    ich möchte mich von meiner Frau trennen und wir haben seid 2016 jeder ein eigenes Konto . Meine Frage lautet daher. Hat meine Frau einen Anspruch auf das Geld das ich im Trennungsjahr vielleicht angespart habe?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Achmed,

      wichtig ist, dass Sie einen Antrag auf Zugewinnausgleich stellen. Erst ab dem Tag der Antragstellung kann Ihr Erspartes nicht mehr geteilt werden. Sie können sich allerdings auch außergerichtlich mit Ihrer Frau über Ihr Vermögen, welches ab der Eheschließung gemeinsam erwirtschaftet wurde, einigen. Dazu bedarf es einer notariellen Beglaubigung. Haben Sie keinen Antrag auf Zugewinnausgleich gestellt und können sich mit Ihrer Frau außergerichtlich nicht einigen, könnte Ihr Erspartes zur Hälfte aufgeteilt werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Yvonne sagt:

    Hallo,
    Mein getrennt lebender Ehemann ist am 29. März ausgezogen. Die Konten waren wo ich nur eine Vollmacht drüber habe, im minus. Jetzt zur Scheidung hin möchten wir die Konten auflösen, d.h. Ich muss ihm die hälftigen Schulden zahlen (denke ich), die Frage ist, was muss ich zahlen, Kinostände 29. März oder später? Es macht über 1000 € jeweils aus. Da noch vier Wochen lang mein Gehalt und auch gemeinsame Ausgaben davon abgingen. Er jedoch, da er mir die Vollmacht direkt am 29 entzogen hat, über mein komplettes Gehalt am 1. April verfügt hat und ich es vor Gericht nicht wieder bekommen habe, da dieses Geld ‚verbraucht‘ wurde.
    Einen Anwalt möchte ich ungerne einschalten für diese Frage, da mir dass Geld fehlt.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Yvonne,

      bei einer Scheidung wird auch berechnet, inwiefern Schulden und Vermögen aufgeteilt werden. Grundsätzlich gilt der Beginn der Trennung, somit also der Tag, an dem Ihr Mann ausgezogen ist oder gar früher, wenn Sie Tisch und Bett in der gemeinsamen Wohnung zuvor getrennt haben. Was Sie genau zahlen müssen, wird meistens vor Gericht berechnet.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Martha sagt:

    Hallo,
    stehen vor der Trennung.
    Mein Mann ist selbstständig und hat in den letzten Jahren wenig verdient. Seit einem Jahr arbeitet er nicht mehr. Ich bin Angestellte. Wir leben nun seit mehr als einem Jahr nur von meinem Gehalt.
    Wir haben nur ein gemeinsames Konto aber auch gemeinsame Ersparnisse.
    Sollte ich ein eigenes Konto eröffnen und mein Gehalt darauf zahlen lassen, wird der Betrag in diesem Konto nach der Scheidung als Zugewinnsausgleich meinem Mann hälftig gehören?
    Wie kann ich „mein“ Verdienst retten?
    Wir können doch unsere Ausgaben aus den gemainsamen Ersparnissen auszahlen, sodass mein Mann sich mindestens zur Hälfte daran beteiligen wird…
    Mit Dank im Voraus,
    Bella

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Martha,

      sofern in einem Ehevertrag nichts anderes festgehalten wurde, steht jedem Ehegatten nach der Scheidung die Hälfte der Ersparnisse zu. Dazu zählt allerdings nicht ausschließlich das Konto. Andere Zugewinne wie ein gemeinsames Haus oder Möbel finden Anrechnung und können damit auch ausgeglichen werden. Der Partner mit dem geringeren Zugewinn hat einen Anspruch auf die Hälfte der Differnez beider Vermögenszuwächse. Nach der Trennung gehören eingegangene Zahlungen in der Regel demjenigen, an den die Zahlungen namentlich geleistet wurden, in dem Fall also an Sie. Es kann dennoch ratsam sein, ein eigenes Konto für den Lohn zu eröffnen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • SANDRA K. sagt:

    Hallo

    Mein Mann will getrennte Konten haben. Das sagte er (in seinen starken Wutausbruch) vor etwa 2 Stunden zu mir. Er hat diesen kommenden Mittwoch einen Termin bei der Sparkasse. Auf den gemeinsamen Konto geh sein Lohn und kindergeld darauf. Es werden Abbuchungen und Umbuchungen auf das Girokonto gemacht! Ich bin Hausfrau und mutter; verdiene kein Geld.
    Kann mein Mann das gemeinsame Konto einfach kündigen; ohne mein Einverständniss und ohne meine Unterschrift bzw. Meine Karte sperren lassen??? Was für Möglichkeiten gibt es für ihn; das hinter meinem Rücken zu tun? Spielt die Sparkasse mit? Und wie soll ich mich verhalten??

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sandra,

      jeder Erwachsene kann stets ein eigenes Konto eröffnen und seine Einkünfte auf dieses fließen lassen. Ihr gemeinsames Konto muss also nicht gekündigt werden. Wohin das Kindergeld fließt bestimmt zunächst derjenige, welcher es bei der Familienkasse beantragt hat. Besprechen Sie die Situation in einer ruhigeren Minute mit Ihrem Mann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sandra sagt:

    Hallo,
    Habe die Absicht mich von meinem Mann zu trennen.
    Sind seit 24 Jahre zusammen, davon fast den 19. Hochzeitstag.
    Das Problem jetzt wir haben ein gemeinsames Konto.
    Wäre das der erste Schritt das ich mir zuerst ein eigenes Konto eröffnen sollte?
    Bin zwar auch berufstätig, aber nur als Teilzeitkraft, und wüsste noch gar nicht wie ich das finanziell alles stemmen soll :(

    LG
    Sandra

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sandra,

      Sie können jederzeit ein eigenes Konto eröffnen und dies wäre auch ratsam für die Trennung. Ihnen steht während der Trennung möglicherweise Trennungsunterhalt zu. Das Scheidungsverfahren kann durch Verfahrenskostenvorschuss oder Verfahrenskostenhilfe finanziert werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Ina sagt:

    Hallo,
    ich beabsichtige mich von meinem Mann zu trennen, wir haben aber noch nicht offiziell darüber gerdet er ahnt aber aufgrund der andauernden Streitigkeiten wohl was. Wir sind beide berufstätig und haben ein gemeinsames Sparbuch auf das wir seit vielen Jahren jeden Monat ordentlich einzahlen, sodass dort schon ein beträchtlicher Betrag zusammengekommen ist. Als ich nun nachschauen wollte wie hoch das gemeinsame Guthaben ist, finde ich das Sparbuch nicht mehr.
    Was passiert wenn er es leergeräumt hat, ist mein Anteil dann verloren? Die Trennung ist ja noch nicht offiziell.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ina,

      rein rechtlich gesehen steht Ihnen die Hälfte des Guthabens zu. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihre Ansprüche geltend machen kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • D. sagt:

    Was geschieht, wenn nach der Scheidung der Ex-Partner das noch existente gemeinsame Konto belastet? Sind beide dafür haftbar?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      regelmäßig haften beide Parteien für das Konto.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Peter sagt:

    Wir sind 3 jahre verheiratet und wir wollen uns trennen.ich habe während der ehe meiner Frau eine Vollmacht für mein Konto gegeben. Kann ich diese Vollmacht einfach widerrufen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Peter,

      in aller Regel kann ein Vollmachtgeber erteilte Vollmachten auch widerrufen, um diese unwirksam zu machen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Hülya sagt:

    Hi ich will mich scheiden lassen..
    Wir haben ein gemeinschaftskonto..unsere konto steht in 4000 euro minus…. was wird jetzt passieren… wird das in häfte geteilt und jeder bezahlt 2000 euro oder kann mein mann das ganze schulden auf sich nehmen????

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Hülya,

      streng genommen wird das Guthaben sowie die Schulden auf diesem Konto hälftig verteilt. Durch eine Vereinbarung, welche Sie durch einen Notar beurkunden lassen sollten, können Sie anders festlegen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Maggie sagt:

    Hallo,
    Meine Eltern haben schon immer ein Gemeinsames Konto. Die finanziellen Angelegenheiten hat mein Vater allein bisher geregelt. Er war auch der Verdiener, da meine Mutter nur einen Nebenjob ausgeübt hat. Seit einigen Jahren ist er jetzt arbeitslos und meine Mutter arbeitet Halbtags zusätzlich zum Nebenjob. Im Zuge der Arbeitslosigkeit ist er leider alkoholkrank geworden. Mittlerweile in einem mehr als üblen Stadium. Meine Mutter versucht das Saldo auszugleichen und achtet auf jeden Cent. Er aber hebt einfach Unsummen ab und besorgt sich Stoff… Kann meine Mutter irgendwie aus diesem Konto raus bevor noch mehr Schulden entstehen? Sie hat die Hälfte des Saldos bereits durch eine zwischenzeitliche Auszahlung der Lebensversicherung ausgeglichen. Ob eine Scheidung ansteht kann ich noch nicht sagen, da sie noch glaubt, dass alles gut wird.
    Leider lässt die finanzielle Lage eine Rechtsberatung aktuell nicht zu.

    Danke für eine kurze Antwort.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Maggie,

      die Einzelheiten zum gemeinsamen Konto sollten mit der jeweiligen Bank geklärt werden. Auch können örtliche Familienberatungsstellen Ansprechpartner sein.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Alexander sagt:

    Hallo,
    Ich möchte mich scheiden lassen und bin vor 4 Monaten ausgezogen und habe das Gemeinschaftskonto mitgenommen da das das einzige Konto ist was ich habe wo mein Gehalt und alle Rechnungen abgehen .
    Meine Frau hat dagegen seit mehreren Jahren ein eigenes Konto wo ihr Gehalt eingeht.
    Kann ich das Konto trenne und behalten da ich ja eh seit Jahren das Konto alleine verwalte?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Alexander,

      achten Sie darauf, dass Ihre Ehefrau grundsätzlich auch einen Anspruch auf die Hälfte des Guthabens auf einem Gemeinschaftskonto erheben könnte. Wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Joe sagt:

    Hallo,
    meine Frau hat während ich im Ausland war ohne mein Wissen und Einverständnis unser gemeinsames Konto getrennt(sind 9 Jahre verheiratet) und sich obendrein noch ein wenig mehr gegönnt, was wohl weit weg vom Eherecht ist. Außerdem sind wir selbstständig und haben beide von dieser gemeinsam gelebt, jetzt aber sagt sie sie will alles allein machen und ich lebe von Erspartem was eigentlich anderweitig hätte verwendet werden sollen(Hauskauf bzw. Reihenhaus), obwohl ich die letzten 6 Jahre Zeit, Kraft, Elan, Energie, Herzblut in das Unternehmen gesteckt hab. Ich bin machtlos gegenüber ihr, was tun, außer Anwalt denn da würd alles eskalieren.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Joe,

      um die Situation zu bewältigen, können wir nur einen Gang zum Anwalt empfehlen. Manche dieser sind ausgebildete Mediatoren und können auch Streitigkeiten schlichten, vielleicht hilft Ihnen das weiter.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • S. sagt:

    Können bei einem bestehenden Gemeinschaftskonto rückwirkend Forderungen
    gestellt werden ? z.B. könnte aufgerechnet werden ,wer wieviel in den letzten
    20 Jahren eingezahlt ,abgehoben u.s.w. hat , praktisch ein Soll und Haben
    Gegenüberstellung ,um dann einen Zahlungsanspruch an dejenigen zu stellen,
    welcher mehr vom Konto profitiert hat.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      bei der Aufteilung des Guthabens auf dem Gemeinschaftskonto ist in der Regel der Bestand zum Zeitpunkt des Eheendes zu betrachten. Eine Aufrechnung findet in der Regel nicht statt, da es sich um gemeinsames Vermögen handelt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Romana sagt:

    Guten Abend. Ich möchte mich scheiden lassen weil Mei Mann gewalttätig ist und immer wieder Schulden auf meinen Namen ausübt.Ich kann mir keinen Anwalt leisten.Was kann ich tun bin sehr verzweifelt!!!!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Romana,

      sind Sie finanziell nicht in der Lage, die Beratung bei einem Rechtsanwalt zu zahlen, können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht einen sogenannten Beratungshilfeschein beantragen. Für das Verfahren selbst können Geringverdiener oder finanziell schlechter gestellte Personen zusätzlich Verfahrenskostenhilfe beantragen. Suchen Sie hierzu den Rat eines Rechtsanwalts.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Janet sagt:

    Frage:Wir haben ein gemeinsames Konto und ich habe ein Konto,das mein Mann eingerichtet hat,zur eigenen Verfügung.Auf diese Konto zahlt mein Mann mir ein kleines*Taschengeld*.Kann er dieses Konto einfach schließen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Janet,

      da Ihr Mann Eigentümer des Kontos ist, kann er hierüber in aller Regel auch frei verfügen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Maria sagt:

        Mein Mann hat mit d m wissen das ich kein Konto &reinkommen habe mir die Vollmacht über das Konto entzogen ohne mein Wissen -wir haben drei echt kleine Kinder ! Wie sind meine Rechte?

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo Maria,

          bei Trennung besteht ggf. ein Recht auf Unterhaltsleistungen gegenüber Ihrem Mann. Bitte wenden Sie sich zeitnah an einen Anwalt, um mögliche Ansprüche prüfen und beziffern zu lassen.

          Ihr Scheidung.org-Team

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