Gemeinschaftskonto bei Scheidung

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Header gemeinsames Konto bei einer Scheidung

Viele finanzielle Fragen werfen sich auf, wenn es nach einigen gemeinsamen Ehejahren zur Trennung und anschließenden Scheidung kommt. Neben den Überlegungen zu Haus und Hausrat zählen hierzu auch Themen wie die Auflösung und Behandlung von einem Gemeinschaftskonto bei Trennung, das die Eheleute in der Ehezeit eröffneten. Und der Streit ums liebe Geld kann oftmals ausufern. Lesen Sie im Folgenden, was Sie bei gemeinsamen Konten nach einer Trennung beachten sollten.

Das Wichtigste in Kürze: Gemeinschaftskonto bei Scheidung

  • Rein rechtlich gesehen, steht jedem der beiden Miteigner die Hälfte des Gemeinschaftskontos nach der Scheidung zu.
  • Zur Auflösung eines gemeinsamen Kontos, bedarf es der Zustimmung beider Ehepartner.
  • Ist der Ex-Gatte nicht damit einverstanden, das Gemeinschaftskonto aufzulösen, können Sie eine Zahlungsumleitung veranlassen.

Ausführliche Informationen zum Gemeinschaftskonto bei einer Scheidung erhalten Sie im Folgenden.

Was geschieht mit den gemeinsamen Konten bei Trennung?

Gemeinsames Konto bei Scheidung – wer hat Anspruch?

Haben die Eheleute getrennte Bankkonten, stellen sich in der Regel keine besonderen Herausforderungen. Das Girokonto und das auf ihm befindliche Geld gehört dem Ehegatten, der den Kontovertrag mit der Bankgesellschaft abgeschlossen hat.

Gemeinschaftskonto bei Scheidung - wem gehört was?
Gemeinschaftskonto bei Scheidung – wem gehört was?

Doch im Rahmen der Zugewinngemeinschaft während der Ehezeit eröffnen viele Paare auch ein gemeinsames Konto. Dadurch wird der Überblick über die gemeinsamen Finanzen wesentlich erleichtert. Miete, Urlaub, familiäre Ausgaben, gemeinsame Anschaffungen: All diese Posten können hiervon durch beide Ehepartner gleichermaßen finanziert werden.

Wenn Sie nicht im Rahmen eines Ehevertrages anderes vereinbart haben, gilt für die Ehe der Stand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 Absatz 1 BGB). Bei einer Scheidung kann das gemeinsame Guthaben von Konten hälftig auf die Parteien aufgeteilt werden.

Bei einer Trennung kann es dann jedoch schnell zu ungeahnten Problemen kommen.

Ist ein gemeinsames Konto vorhanden? Bei Trennung steht jedem Ehegatten streng genommen jeweils die Hälfte des Guthabens zu – sofern nicht in einem Ehevertrag o.ä. anderes vereinbart ist. Dabei ist unerheblich, wer die meisten Einzahlungen auf das Konto geleistet hat.

Eingehende Zahlungen auf ein gemeinsames Konto nach der Trennung gehören in der Regel demjenigen, an den die Zahlungen namentlich geleistet wurden bzw. der diese selbst leistete.

Da auch nach der Trennung beide Zugriff auf das Konto haben, können Sie theoretisch auch beide darüber verfügen. Sind die Streitigkeiten besonders ernst, kann es dann auch vorkommen, dass ein Ehegatte das Gemeinschaftskonto leergeräumt hat. Doch was sollte in einem solchen Fall unternommen werden? Welche Wege können Sie hierbei gehen?

Trennung: Gemeinsames Konto vom Partner leergeräumt?

Wenn ein Ehepartner ein gemeinsames Konto bei Trennung leerräumt, kann der Miteigner seine Ansprüche geltend machen. Auch ihm steht – rein rechtlich gesehen – die Hälfte des Kontoguthabens zu.

Doch Theorie hin oder her: Oftmals kann es hier zu enormen Komplikationen kommen. Die Rückforderung des Geldes gestaltet sich besonders dann schwierig, wenn der Partner die Gelder bereits ausgelegt hat – die finanziellen Mittel also gar nicht mehr vorhanden sind.

Gehen zum Beispiel gar die Lohnkosten des so betrogenen Partners auf dem Konto ein, kann er nur in seltenen Fällen eine Rückzahlung erwirken.

Gegebenenfalls ließe sich die Anrechnung auf Unterhalt im Rahmen des Zugewinnausgleichs erwirken, wenn eindeutig nachgewiesen werden kann, dass A Gelder von B unterschlagen hat. Dabei ist jedoch nur der B zustehende hälftige Anteil des Saldo anzurechnen. Die zweite Hälfte gehörte nach Familienrecht ohnehin zumeist Partner A.

Schulden auf dem gemeinsamen Konto? Im Außenverhältnis – gegenüber Dritten – sind beide Ehegatten hierfür haftbar. Leistet ein Partner nach der Trennung keine Zahlungen mehr, kann der andere diesen Ausfall im Innenverhältnis – also zwischen den Ehepartnern – geltend machen.

Lösung: Gemeinsames Konto auflösen

Ein gemeinsames Konto erst bei Scheidung aufzulösen, wäre in vielen Fällen bereits zu spät. Selbst wenn die getrennt lebenden Ehegatten auch nach der Trennung noch einigermaßen verstehen, ist die Kontoauflösung sinnvoll.

Trennung? Ein gmeinsames Konto kann zu Problemen führen.
Trennung? Ein gemeinsames Konto kann zu Problemen führen.

Ein gemeinsames Konto auflösen, können Sie jederzeit in Ihrer Vertragsbank. Hierzu bedarf es jedoch der Zustimmung beider Ehepartner. Mit einer entsprechenden Vollmacht oder bei einem gemeinsamen Termin können Sie das Konto dann auflösen oder in ein Einzelkonto umwandeln lassen. Das gemeinsame Guthaben sollte sodann auf die Parteien hälftig aufgeteilt werden. Hiernach entfällt der Anspruch des aus dem Vertrag ausscheidenden Partners.

Weigert sich Ihr Ehegatte, ein gemeinsames Konto auflösen zu lassen, bleibt oftmals nur der umständlichere Weg. Möchten Sie nicht, dass Ihr getrennter Gatte weiterhin Zugriff auf Ihre Gelder hat, sollten Sie eine Zahlungsumleitung veranlassen.

Haben Sie noch kein eigenes Konto, können Sie jederzeit ein neues eröffnen. Geben Sie die Änderung der Kontoverbindung hiernach bei Arbeitgebern und Behörden bekannt.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Geld und Finanzen bei einer Scheidung, können Sie sich jederzeit auch vertrauensvoll an einen Scheidungsanwalt wenden.

Generell bietet es sich bei Eheschließung an, ein gemeinsames Konto zu eröffnen – niemand rechnet mit Eingehen der Ehe bereits mit einer Scheidung. Doch ist es den Ehepartnern stets zu empfehlen auch Einzelkonten anzulegen, auf die zum Beispiel Lohnzahlungen eingehen. Ein gemeinsam vereinbarter Vertrag kann an das Gemeinschaftskonto weitergeleitet werden. Doch so bleibt auch im Ernstfall das finanzielle Risiko gering und kalkulierbar.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  • Bernhard sagt:

    Hallo,
    meine zukünftige Exfrau und ich haben noch immer ein gemeinsames Konto doch ich möchte mich daraus entfernen aber sie lässt mich nicht raus. Die Bank hat mir geschrieben das ich mich ohne ihre Zustimmung nicht aus dem gemeinsamen Konto löschen könne. Das Konto lautet zwar auf beide aber zuerst steht ihr Name auf der Kontokarte ODER und dann mein Name. Macht das rechtlich einen unterschied ob „und“ beziehungsweise „oder“ auf der Kontokarte steht? Vielen Dank für Ihre Mühe!

  • Thomas sagt:

    Hallo, ich bin seit 4 Jahren verheiratet und wir haben uns aufgrund staendiger Streitigkeiten getrennt. Wir haben einen 3 Jaehrigen Sohn und mit dem ist sie jetzt erstmal zu zu Ihren Eltern gezogen. wir haben Guetergemeinschaft, ein gemeinschaftliches Girokonto, Tagesgeldkonto, Sparkonto und ein Sparkonto fuer unseren Sohn. Da meine Frau jetzt staendig groessere Summen Geld abhebt habe ich ein eigenes Konto aufgemacht. Darf ich jetzt einfach eigenstaendig die Haelfte des Gemeinschaftskontos auf tranferieren? Ich habe Angst, dass sie das Konto leer raeumt. Ausserdem hat sie waehrend der Ehe ein weiteres Konto bei einer anderen Bank auf ihren Namen angelegt. Hier ging zum groessten Teil Geld drauf was meine Frau von ihren Eltern geerbt hat. Aber ich habe damals als ich mein eigenes Konto aufgeloest habe auch 7000 Euro auf Ihr Konto ueberwiesen. Das war schon waehrend der Ehe. Ausserdem haben wir ab und an Geld von unserem Gemeinschaftskonto auf ihr Konto ueberwiesen. Wie verhaelt es sich nun mit Ihrem Konto? Ich wuerde am liebstenden Teil den ich einbezahlt habe einfach auf mein neues eigenes Konto umbuchen. Ist das Rechtens? Vielen Dank fuer Ihre Antwort.

  • Malea sagt:

    Hallo,
    mein Mann und ich haben uns vor 15 Monaten getrennt. Wir hatten während der Ehe ein gemeinsames Konto und unmittelbar nach der Trennung habe ich für mich ein eigenes eingerichtet, worauf dann ab dem Trennungsmonat mein Gehalt und das Kindergeld eingezahlt wurde. Für das gemeinsame Konto, worauf das Gehalt meines Mannes eingezahlt wurde, hatte ich aber nach wie vor noch eine EC-Karte und habe davon sämtliche Kosten, wie Miete für meine neue Wohnung, Neuanschaffungen, Bargeldabhebungen, Einkäufe im Internet, etc. bezahlt. Weil mein Mann sich damit nie beschäftigt hat und ich immer für die Finanzen und sämtlichen Schriftverkehr zuständig war, ist ihm das auch nicht aufgefallen. Erst als ein Bankmitarbeiter ihn auf den Kontostand hingewiesen hat, bemerkte er das. Nun fordert er von mir das Geld zurück, was sich mittlerweile zu einem recht hohen Betrag summiert hat, weil ich ja schließlich ein eigenes Konto habe und meine Kosten davon hätte bezahlen MÜSSEN. Hat er damit Recht oder durfte ich weiterhin das gemeinsame Konto nutzen, obwohl mein Gehalt und andere Einnahmen auf mein eigenes Konto liefen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

  • Tiba sagt:

    Hallo,
    Ich lebe seit 14 Monaten in Trennung mit meinem Mann.
    Mit Trennung habe ich das gemeinsame Konto nicht mehr genutzt und ihm die EC-Karte zurückgegeben, dies wurde mir auch quittiert. Wir haben den bestehenden Dispo zu dem Zeitpunkt festgehalten und besprochen, diese Summe hälftig zu teilen, um das Konto auflösen zu können, was ja anscheinend die einzige Möglichkeit ist, wie ich aus dem Konto „aussteigen“ kann.
    Da mein Mann angeblich zu dem damaligen Zeitpunkt seinen Anteil nicht leisten konnte, wurde vereinbart, dass mit einer zu erwartenden größeren Einzahlung das Konto dann aufgelöst werden sollte.
    Dies ist leider nicht geschehen und mein Mann hat den großzügigen Dispo (zum Zeitpunkt der Trennung und Festsetzung unserer jeweiligen Anteile war er nur ca. zu einem Drittel genutzt) seitdem immer bis zum Anschlag ausgenutzt.
    Ganz offensichtlich ist er nicht bereit für die Grundlagen einer Auflösung des Kontos zu sorgen.
    Ich war bei der Bank, um nach einer Lösung des Problems zu suchen, aber es wurde mir nur gesagt, dass wenn er das Konto nicht auflösen möchte, ich dann „Pech“ hätte. Auf meine bitte, den Dispo sukzessive runterzusetzen, wurde mir geantwortet, dies gehe gar nicht. Entweder müsse der Dispo direkt auf „0€“ gesetzt werden oder er würde bei dem jetzigen Stand bleiben.
    Soweit ich weiß, müssen zu dieser Reduzierung beide zustimmen, richtig? Also würde dieser Weg nicht möglich sein.
    Selbst wenn ich , theoretisch, den Dispo auf 0€ setzen könnte, müsste ich ihn alleine tilgen, nicht wahr? Was ich verständlicher Weise nicht möchte, da ich ihn nicht verursacht habe.
    Was muss bzw. kann ich tun, damit ich endlich aus dem gemeinsamen Konto raus kann? Es kann doch nicht sein, das meine Belange nicht berücksichtigt werden bzw. Ich keine Rechte habe und ich „auf immer“ in diesem Konto feststecke und für seine permanenten Schulden mithafte.
    Danke für Ihre Antwort.

  • Torti sagt:

    Meine Frau möchte die Scheidung nach 27 Jahren. Wir hätten seit je her getrennte Konten. Sämtliche Ausgaben, wie Immobilienkredit, Auto, Versicherungen, Müll, Wasser, Strom usw würden von mir bedient. Ist dies bei der Scheidung von Bedeutung oder muss ich meine Frau trotzdem auszahlen ?

    Danke für eine Antwort

  • asma sagt:

    Hallo,
    ich habe vor mit meinem Mann zu trennen, da es sehr schlimm zwischen uns geworden ist. Wir sind seit 4 Jahren verheirate und seit 3 Jahren haben wir ein gemeinschaftliches Konto und auch ein gemeinsames Sparbuch. Der Mietvertrag läuft auch auf unseren beiden Namen. Mein Mann hat nur ein und halbes Jahr gearbeitet und auf 450 Basis. Logischerweise habe ich das Geld auf Sparbuch gespart, da ich sehr gut verdiene und er Seit ein und halbes Jahr nichts verdiente. Er meldet jetzt extra die Trennung, da er ganz genau weiß dass er die hälfte haben darf. Könnten Sie mir bitte helfen, wie gehe ich mit der Sache um. Das finde ich unkorrekt dass ich hart arbeite und spare und er nicht gearbeitet hat, nichts mitbezahlt und trotzdem nimmt er die hälfte mit

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Asma,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten im Trennungs- und Scheidungsfalle aufklären zu lassen. Dieser kann auch eine erste Einschätzung zu den Ansprüchen Ihres Ehemannes abgeben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • E. sagt:

    Hallo
    Mein Vater (80) hat sich vor 5 Jahren nach langen Martyrium von seiner Frau scheiden lassen. Sie ist ausgezogen und hat die gemeinsamen Sparbücher mitgenommen. Nach jahrelangem gerichtsstreit hat jetzt das Gericht in zweiter Instanz ihr noch die geforderten 20 000€ Zugesprochen und Gerichtskosten soll er auch noch zahlen. Zu den Sparbüchern hat er keinen Zugang und auch die Bank gibt ihm keine Auskunft da meine Mutter immer das finanzielle verwaltet hat ( mein Vater war Alleinverdiener). Mit 1000€ Pension sieht er sich nicht im stande das zu bezahlen. Wie kann er in die Sparbücher einsehen bzw. Rückwirkend da sie vermutlich schon aufgelöst wurden.
    Danke für eure Antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      bitte wenden Sie sich für eine juristische Einschätzung Ihres Falles an einen Anwalt. Eine Bewertung des Sachverhaltes kann an dieser Stelle nicht erfolgen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Dietmar sagt:

    Meine Frau und ich sind in der Trennungsphase. Wir haben im Eigenheim mit 2 großen Kindern jetz eine Wg gebildet Schlafen aber immer noch im gleichen Bett. Unser gemeinsames Konto haben wir auch noch. Jetzt hat halt jeder sein eigenes Konto dazu. Ich verdiene mehr als sie da sie nur teilzeit arbeitet. wenn es zur Scheidung kommt kann sie doch nur auf das vorhandene Geld am Konto zugreifen. Das heißt wenn ich mehr ausgebe in der zeit kann sie es nicht nachfordern. Ist das richtig? viele Dank für ihre Antwort.

  • Annette sagt:

    Hallo, ich bin seit einen Jahr von meinen Mann geschieden.
    Ich bin mit Kontoinhaber und möchte gerne die Konten verlassen, auf das Geld verzichte ich. Leider gibt mein Ex Mann mir keine Unterschrift um aus den Konten heraus zu kommen.
    Gibt es noch einen anderen Weg?
    Vielen Dank

  • djmemo sagt:

    Hallo
    Ich und Meine Frau sind monat getreent leben aber offizel dauern ja scheidung..frage ist bin 4 Jahre in Deutschland und habe keie eigine konto..was ich verdiene (arbeite bei Schwiegereltern) Ihr mutter überwiesen zu meine frau konto, jetz ich möchte das halbes geld haben was steht im konto.aber sie sag mir das ist mein konto…. aber wenn ich rechsenwalt gehe mit hilfe krieg ich das geld ? weil 4 jahre arbeiten und alle geld geht uber meine frau konto und von lohnabrechnung so wie so steht ihr iban nummmer..
    vielen dank und sorry for mein deutsch, schrieb ich von andere tastatur dafür alles klein geschrieben

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo djmemo,

      bitte wenden Sie sich für die Bewertung Ihres besonderen Falles an einen Anwalt. Wir können an dieser Stelle keine rechtssichere Einschätzung abgeben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Michael sagt:

    Ich stehe kurz vor der Trennung wir haben zwei Fahrzeuge die auf meinen Namen zugelassen sind.
    Ich bezahle Steuern und Versicherungen.
    Macht es Sinn beide Fahrzeugbriefe an sich zu nehmen? Meine alte Adresse steht auf Fahrzeugschein und wird von ihr benötigt, wenn sie unterwegs ist.
    Wie kann ich diese Kosten von meiner Ex-Partnerin wiederholen?
    Was mache ich, wenn sie sich weigert auf mein Vorschlag?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michael,

      bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Wenden Sie sich für eine Abwägung der besten Strategie bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Helmut sagt:

    Frage habe eine Erbschaft in das gemeinsame Konto einfließen lassen, welches aufgelöst wurde. Erbschein auf meinen Namen kann ich noch nachweisen.
    Habe ich eine Möglichkeit noch bei Scheidung an das Geld oder Teile davon zu kommen ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Helmut,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Frage bitte an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • tina sagt:

    Mein mann ist vor zwei wochen ausgezogen. Wir haben ein gemeinsames konto da ich nur 400 euro verdiene. Jetzt geht es darum kann er von mir verlangen mir jetzt ein eigenes konto zu machen. Wo wirnochbnicht wissen wie es mit den finanzen aussieht. Wir haben eine eigentumswohnung wo ich noch drinnen wohne. Und wir haben noch sparkonten die auf seinen namen laufen habe ich da anspruch drauf. Muss dazu sagen sind jetzt 28 jahre verheiratet.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tina,

      die Trennung der Haushaltsführung während des Trennungsjahres begründet in der Regel auch die Eröffnung eigener Konten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Ansprüche sich im Falle der Trennung und Scheidung für Sie ergeben können. Dies lässt sich an dieser Stelle nicht abschließend klären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Stefan sagt:

    Welchen Wert gebe ich bei einem Gemeinsamen Konto bei „Wert Endvermögen“ an?
    Im Formular geht es um mein Endvermögen.
    Wie viel ist ein 7 Jahre altes Auto Wert? Kann man das grob in Prozenten vom Kaufpreis angeben?
    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stefan,

      anzusetzen ist dabei in der Regel zunächst der Tag der Kontostand zum Tag des Trennungszeitpunkts, später abschließend der zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidung. Der Wert eines Autos ergibt sich in der Regel aus den Angaben in entsprechenden Verzeichnissen (Schwacke-Liste & Co.).

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sandra sagt:

    Hallo,
    meine Frage zu Scheidung u gemeinsamen Konto wäre, wie es sich nach der Scheidung verhält. Zur Erklärung: mein Mann hat mir durch seine Anwältin seine Wünsche per E-Mail zukommen lassen(10000€, Verzicht auf Versorgungsausgleich(ca.250€), Töpfe Krimskrams…) in dieser Mail stand auch die Auflösung des gemeinsamen Kontos, auf das jeder 50€ im Monat gezahlt hat. Bei der Trennung waren ca. 3000€ drauf. Bei der Einigung und auch in der Mail, die vor Gericht genauso vorgestellt wurde, war keine Rede mehr von diesem Konto. Jetzt nach der Scheidung will er Anspruch darauf geltend machen. Muss ich ihm trotz Scheidung die Hälfte zahlen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Sandra

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sandra,

      in der Regel besteht ein hälftiger Anspruch auf das Guthaben auf einem gemeinsamen Konto. Ausschlaggebend sind dabei jedoch in erster Linie auch die gemeinsam getroffenen Vereinbarungen (etwa in einer Scheidungsfolgenvereinbarung). Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um die Forderungen Ihres Mannes prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Kai sagt:

    Schönen Guten Tag,

    meine Frau und ich leben in Trennung und die gemeinsamen Kinder sind bei mir. Wir wohnen noch in einem selbstgenutzten Eigenheim, welches finanziert ist und die laufenden Kosten bisher von einem gemeinsamen Konto beglichen wurden. Nun hat meine Frau das Konto dahingehend geändert, das etwaige Abbuchungen, Überweisungen oder Bargeldverfügungen ab sofortiger Wirkung nur noch gemeinsam getätigt werden können. Die EC-Karten sind gesperrt, ein Einblick über die Kontobewegungen per Onlinebanking ist mir auch nicht möglich. Ist dieses Vorgehen so rechtens und kann die Bank mir einfach den Zugriff auf mein eingehendes Gehalt verwehren?

    Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kai,

      Belastungen auf einem gemeinsamen Konto werden bei Scheidung in der Regel zwischen den Ehegatten aufgeteilt, sodass die Bank der Alleinverfügungsgewalt eines Ehegatten auf Antrag aufheben können. Es ist im Falle einer Trennung stets anzuraten, ein eigenes Konto zu erstellen, auf das regelmäßige Einzahlungen (Gehalt usf.) umgeleitet werden, um eine Auseinandersetzung diesbezüglich zu erleichtern. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit die Vorgänge in Ihrem speziellen Fall zulässig sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Robin sagt:

    Guten Tag,
    seit 2005 leben wir in einer Zugewinngemeinschaft und haben ein gemeinsames Konto. Noch im gleichen Jahr kauften wir uns eine Eigentumswohnung, die wir in diesem Jahr abbezahlt haben.
    Da meine Frau seit dieser Zeit nur einen Minijob ausübt, habe ich hauptsächlich die Wohnung, incl. Küche und Hausrat (ca.100000Euro), abbezahlt. Leider ist meine Frau immer unzufriedener geworden, obwohl sie nie Stress hat, fast jeden Tag einkaufen geht und sich ihre Freizeit selber einteilen kann.
    Ich bin jeden Tag ca. 10 Stunden hart am Arbeiten und bringe das Geld nach Hause.
    Jedenfalls hat sie mein Leben so schwer gemacht, dass ich im März diesen Jahres in eine andere Wohnung gezogen bin. Allerdings noch in der alten Wohnung gemeldet und noch mit gemeinsamen Konto. Ich möchte mich jetzt trennen von ihr, und wollte dazu einen Anwalt nehmen .Wenn ich einen Anwalt nehme, kommt sie mir auf die harte Tour, meinte sie. Sie sagt ich soll eine Trennungsvereinbahrung aufsetzen und ab dann gilt das Trennungsjahr. Ich dachte mit dem Auszug ist man bereits getrennt von Bett und Essen und es beginnt das Trennungsjahr. Wie verhält sich es nun und muß das ganze Geld auf dem Konto und den Bausparverträgen halbiert werden, obwohl ich den meisten Anteil bezahlt habe. Das wäre ja zutiefst ungerecht.
    Danke und Liebe Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Robin,

      1. Die Scheidung ist ohne Anwalt nicht möglich und die Rechtsberatung bietet sich insbesondere auch schon während des Trennungsjahres an. Auch die Aufsetzung einer Trennungsvereinbarung ist ohne anwaltlichen RAt nicht empfehlenswert.
      2. Der Anspruch auf eine gemeinsame Immobilie richtet sich nach den Eigentumsverhältnissen. Ein gemeinsam aufgenommener Kredit wird dabei oftmals beiden Ehegatten gleichmäßig angerechnet.
      3. Allein die räumliche Trennung gibt nicht automatisch Auskunft über die Trennung einer Beziehung. Wichtig ist die Trennung von Tisch und Bett und auch der Hinweis darauf, dass man sich partnerschaftlich trennt.

      Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihrer Frau sowie Ihre eigenen genau beziffern zu lassen und ggf. eine Trennungsvereinbarung aufzusetzen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Ecki sagt:

    Ich hab mal eine frage ich bin seit dem 0217 aus unsere gemeinsamen Wohnung ausgezogen wir haben bist heute ein gemeinsames Konto wo beide zugriff haben seit 2 Wochen hab ich ein eigenes Konto wo das erste mal am 27.06 mein Gehalt drauf ging und nicht auf das gemeinsame Konto ich habe ihr für Juli Unterhalt für unser Kind überwiesen auf ihr neues Konto….das Jugendamt sagt ich muss aber trotzdem für Juni Unterhalt zahlen obwohl meine Exfrau immer noch Zugang hat zum alten Konto hat. meine frage ist das rechtens das ich für Juni noch bezahlen muss?
    Danke und LG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ecki,

      der Unterhaltsanspruch besteht in der Regel ab dem Zeitpunkt der nachweislich erfolgten Trennung (gemeint ist nicht automatisch erst die räumliche). Er richtet sich dabei nicht nach der Verwaltung der Konten. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Forderung des Jugendamtes unter die Lupe nehmen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Oliver sagt:

    Liebes Team,
    meine Ex Frau (sind eben bereits geschieden) hat jetzt ein damals angelegtes, gemeinsames Konto (auf dem kein Geld mehr war) überzogen. Laut unserer Bank muss ich den Betrag rückerstatten, sofern sie nicht dazu in der Lage ist (und das ist sie nicht). Was kann ich nun tun?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Oliver,

      als gemeinsame Eigentümer eines Kontos haften beide Ehegatten für deren Bestand. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit sie im Innenverhältnis Regressansprüche gegen Ihre Ex-Frau stellen können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Susanne sagt:

    Liebes Scheidung. Org-Team,
    wir sind seit fast 7 Jahren verheiratet.
    Ich(53) sollte damals mein Konto auflösen, seit dem haben wir nur sein Konto und ich die Vollmacht. Er hat auch 2 Jungs um die ich mich gekümmert habe (18).
    Nun möchte ich mich trennen.
    Da er Möbel und 3 Smart TV (alles 3 jahre alt) behält, darf ich denn trotzdem die hälfte vom konto runter holen? Er verdient etwas über 3000€ mtl.
    Unterhalt müßte ich sowieso einklagen. Ich will nicht länger B.[red. v. d. Red.] von den 3en sein😢

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Susanne,

      bei einem gemeinsamen Konto besteht regelmäßig ein hälftiger Anspruch. Da es sich jedoch um sein Konto handelt und Sie lediglich eine Vollmacht hierfür haben, könnte sich der Sachverhalt schwieriger gestalten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich über Ihre genauen Ansprüche im Falle einer Scheidung auch bezüglich des gemeinsamen Hausrats aufklären zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

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