Scheidung – Wem gehört das Auto?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Header Wem gehört das Auto nach einer Scheidung?

Zahlreiche Aspekte gilt es bei einer Trennung und anschließenden Scheidung zu beachten. Neben dem Wechsel der Steuerklassen und anderen finanziellen Überlegungen müssen sich die getrennten Ehegatten auch mit der Hausratsteilung befassen. Als Teil des Hausrates kann im Familienrecht auch der gemeinsame Wagen angesehen werden. Unter welchen Bedingungen dies möglich ist und wann nicht, erfahren Sie im Folgenden.

Das Wichtigste in Kürze: Auto

  • Wer nach der Ehe das Auto behalten kann, ist situationsabhängig.
  • Wenn ein Partner den Wagen allein finanziert hat und den Kaufvertrag allein unterschrieben, ist das Fahrzeug in der Regel sein alleiniges Eigentum.
  • Es kann auch vorkommen, dass ein Kreditinstitut das Auto für sich beanspruchen kann, etwa bei Leasingangeboten.

Wer bekommt das Auto nach der Trennung?

Wer ist der Eigentümer eines Autos?

Scheidung: Aber wem gehört das Auto?
Scheidung: Aber wem gehört das Auto?

Diese Frage stellt sich stets zu Beginn der Überlegungen zur Teilung des Haushalts. Ist nur ein Ehegatte Eigentümer eines Gegenstandes, wird er in der Regel nicht zum Hausrat gezählt und damit auch nicht unter den Ehegatten aufgeteilt.

Doch gerade bei Kraftfahrzeugen gibt es Fragestellungen, die diese Regelung unwirksam machen können.

Wurde das Auto für familiäre Zwecke genutzt oder nur beruflich von einem Partner? Wer hat den Wagen finanziert? Wem gehört das Auto laut Vertrag? Wer steht als Halter im Fahrzeugbrief?

Bei Trennung: Auto im Alleineigentum eines Partners

Über das Eigentumtumsverhältnis des Wagens entscheidet in der Regel die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

Hat ein Ehegatte das Kraftfahrzeug – Auto, Motorrad, Van u.a. – während der Ehezeit allein finanziert und den Kaufvertrag allein unterzeichnet, befindet es sich in der Regel in seinem alleinigen Eigentum. Steht jedoch der andere im Fahrzeugbrief als Eigentümer, wird die Sache komplizierter.

Im Außenverhältnis kann auch die Bank als Eigentümer auftreten, etwa bei Leasingverträgen und Autokrediten. In diesem Falle ist das Fahrzeug im Besitz des Ehegatten, der die Verträge abgeschlossen hat. Sind die Kredite abgeleistet, geht es in dessen Eigentum über.

Hat Gatte A den im Alleineigentum befindlichen Wagen ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, darf das Fahrzeug nicht in den Hausrat eingerechnet werden. Partei B darf folglich keinen Anspruch auf das Fahrzeug erheben.

Über die Einteilung der Hausratsgegenstände gilt § 1568b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Anders verhielte es sich, wenn der Wagen dennoch in relevantem Umfang für die familiäre Gemeinschaft genutzt wurde. Hierzu zählen vor allem:

  • gemeinsame Familieneinkäufe
  • Familienausflüge und Urlaubsreisen
  • Kinder zu Schule, AG, Sport u.a. fahren
Aufteilung vom Hausrat: Auch das Auto kann als Hausratsgegenstand gelten.
Aufteilung vom Hausrat: Auch das Auto kann als Hausratsgegenstand gelten.

Unter dem Gesichtspunkt der gemeinsamen, familiären Nutzung kann in diesem Falle der Pkw in den Hausratsbestand eingeschlossen werden. Aber wem gehört das Auto dann? Partner B kann einen Anspruch auf den Wagen anmelden.

Der Hausrat soll jedoch unter den Eheleuten gerecht verteilt werden. Dadurch muss er eventuell auf einen anderen Gegenstand verzichten, damit sich die aufgeteilten Gegenstände die Waage halten.

Gegebenenfalls fließt in die Entscheidung dann auch mit ein, wer dringender auf den Wagen angewiesen ist. Oftmals hat der Partner, bei dem die Kinder leben, zunächst ein Nutzungsrecht, sofern er es im Rahmen der familiären Versorgung benötigt.

Bei der Teilung des Hausrats werden gemeinsam genutzte Gegenstände, die die Eheleute während der Ehegemeinschaft erworben haben, weitestgehend gleichmäßig auf die Parteien aufgeteilt. Dabei treten die eigentlichen Eigentumsverhältnisse in den Hintergrund. Eine gleiche Teilung kann nur annähernd erzielt werden und bedarf einiger Kompromisse.

Wem gehört das Auto bei Miteigentum des Partners?

Sind beide Partner im Außenverhältnis Eigentümer des Fahrzeugs, sind also beide Schuldner gegenüber der Bank bzw. dem Pkw-Händler, so zählt es in den Hausrat hinein.

Können sich die Ehegatten darauf einigen, dass bei Scheidung der Pkw an A geht, sollte B eine Vereinbarung dahingehend treffen, dass er aus allen Verbindlichkeiten in Verbindung mit dem Auto entlassen wird. Die Leistungen können andernfalls bei der Berechnung des Trennungsunterhalts Berücksichtigung finden. Gegebenenfalls darf eine Schadenersatzleistung eingefordert werden.

Bekommt ein Partner das Auto, kann im Zuge des Ausgleichs dem anderen ein größerer Teil an anderen Objekten und kleinen Hausratsgegenständen zugesprochen werden.

Der Pkw kann auch als Posten im Zuge des Zugewinnausgleichs einbezogen sein (§ 1378 Absatz 1 BGB). Beim Zugewinnausgleich werden Anfang- und Endvermögen der Ehegatten nebeneinandergestellt. Die Differenz ist der Zugewinn während der Ehe. Unterscheiden sich die Summen der Parteien voneinander, werden die Differenzbeträge ausgeglichen.

Wer bekommt den Schadensfreiheitsrabatt?

Nicht nur das Auto, sondern auch der erlangte Schadensfreiheitsrabatt kann bei Trennung und Scheidung schnell zum Streitpunkt werden. Denn wurde das Fahrzeug oder ein Zweitwagen während der Ehe von einem Ehegatten gefahren und auf den Namen des anderen Ehepartners versichert, erlangt der Versicherungsnehmer aufgrund des mit ihm bestehenden KFZ-Versicherungsvertrags den Schadensfreiheitsrabatt.

Nach der Scheidung kann der Schadensfreiheitsrabatt übertragen werden
Nach der Scheidung kann der Schadensfreiheitsrabatt übertragen werden

Der Ehegatte, der möglicherweise jahrelang mit dem betreffenden Fahrzeug unfallfrei unterwegs war, sieht sich dadurch benachteiligt. Denn wenn er nach der Trennung ein anderes Auto auf sich zulässt, hat er regelmäßig keinen Schadensfreiheitsrabatt.

Tatsächlich kann in einem solchen Fall der Fahrer des Autos gegen den anderen Ehepartner einen Anspruch auf Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts haben. Dafür müssen allerdings sowohl die familienrechtlichen als auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Verpflichtung der Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft und zur Verantwortung füreinander gemäß § 1353 Abs. 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann auch dazu führen, dass nach Trennung und Scheidung der eine Ehegatte dem anderen den Schadensfreiheitsrabatt in der KFZ-Versicherung übertragen muss, den der andere erzielt hat. Dazu ist aber erforderlich, dass das betreffende Fahrzeug ausschließlich von demjenigen Ehegatten genutzt wurde, der die Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts verlangt. Liegt diese Nutzung nur bei 90%, reicht das für eine Übertragung nicht aus (Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 13.04.2011, Az.: WF 105/11).

Hat also der Versicherungsnehmer und auf Übertragung in Anspruch genommene Ehepartner das Fahrzeug während der Ehe ebenfalls ab und zu genutzt, kann der andere Ehegatte den Erhalt des Schadensfreiheitsrabatts nicht geltend machen. Vielmehr kommt die Übertragung des Rabatts nur dann in Betracht, wenn der fahrzeugführende Ehegatte das Auto oder den Zweitwagen ausschließlich alleine genutzt hat.

In der Praxis sind diese Fälle eher selten. Sie sind etwa dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahren konnte oder den Zweitwagen seines Ehegatten in der Tat nicht genutzt hat. Die Beweispflicht dafür liegt letztendlich bei dem Ehegatten, der die Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts auf sich verlangt.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Hier bestehen gewisse Grenzen

Für die Übertragung vom Schadenfreiheitsrabatt müssen auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Für die Übertragung vom Schadenfreiheitsrabatt müssen auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Neben den familienrechtlichen müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts vorliegen. Danach muss die durch den Erhalt des Rabatts begünstigte Person

  • zur Familie gehören oder eine dieser nahestehende Person sein, was beim Ehegatten erfüllt ist
  • das Auto regelmäßig gefahren haben, was nach den strengeren familienrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung (ausschließliche Nutzung) ebenfalls gegeben ist
  • die Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts je nach KFZ-Versicherung innerhalb von sechs bzw. zwölf Monaten beantragen bzw. durchsetzen

Die Übertragung ist aber nur in dem Umfang möglich, in dem der begünstigte Ehegatte den Schadensfreiheitsrabatt selber erhalten kann. Hat also etwa der Kfz-Versicherungsvertrag bereits ein Jahr bestanden und der andere Ehegatte das Fahrzeug danach vier Jahre gefahren, da er erst seit vier Jahren den Führerschein hat, kommt eine Übertragung des Rabatts auch nur für vier Jahre (und nicht für fünf Jahre) in Betracht.

Auch wenn sich die Ehegatten bei Trennung und Scheidung einig sind: Bei der bewusst falschen Angabe, ein Ehegatte habe das Fahrzeug regelmäßig bzw. ausschließlich alleine gefahren sowie mit dem Versicherungsnehmer und anderen Ehegatten bis zur geltend gemachten Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts zusammen gelebt, ist die Übertragung unwirksam.

Andere Kraftfahrzeuge

Bei Motorrädern und Lkw ist in der Regel keine familiäre Nutzung festzustellen. Transportfahrzeuge dienen in den meisten Fällen dem beruflichen Nutzen eines Partners und sind damit von der Hausratsteilung ausgeschlossen.

Ähnlich verhielte es sich mit einem Taxi. Als Dienstfahrzeug kann der andere Partner keinen Anspruch auf das Auto stellen. Motorräder sind nur selten auch für Familienausflüge oder die Verbringung der Kinder genutzt. Damit gelten sie in der Regel ebenfalls nicht als Hausratsgegenstand.

Sonderfall Surrogat: Wem gehört das Auto bei Scheidung?

Definition Surrogat:
Als Surrogat wird der Ersatz eines defekten oder unbrauchbar gewordenen Gegenstands bezeichnet. Ein Surrogat befindet sich im Eigentum desjenigen Partners, dem auch der ersetzte Gegenstand gehörte.

Gesetzt den Fall, der von der Ehefrau in die Ehe gebrachte Pkw ist in der Ehezeit kaputt gegangen. Ihr Ehemann hat einen neuen Pkw als Ersatz für sie gekauft. Der neue Wagen ist damit Surrogat und gehört der Ehefrau, selbst wenn der Ehegatte die Kosten dafür trägt.

Gehört das Auto zum Hausrat? Ein Anwalt kann Ihnen beratend zur Seite stehen.
Gehört das Auto zum Hausrat? Ein Anwalt kann Ihnen beratend zur Seite stehen.

Wem gehört dann das Auto bei Trennung? Die Antwort: in der Regel der Ehefrau. Da das ursprünglich ersetzte Fahrzeug mit in die Ehe gebracht wurde, zählt es nicht mit zum Hausrat. Der Ehemann kann keine Eigentumsansprüche stellen.

Er sollte dennoch darauf bestehen, aus den Verbindlichkeiten im Außenverhältnis – also gegenüber Banken und Autohäusern – entlastet zu werden. Geschieht dies nicht, finden die Auslagen im Zuge von Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich Beachtung. Die Anrechnung auf einen etwaigen Trennungsunterhalt ist möglich.

Können sich die Eheleute nicht über den Verbleib des Autos einigen, sollte der Verkauf des Wagens an Dritte in Betracht gezogen werden. Mit dem Verkaufserlös können bei einer Scheidung gemeinsame Verbindlichkeiten für das Auto ausgelöst werden.

Das übrig bleibende Geld teilen die Ehegatten dann hälftig untereinander auf. Andernfalls kann es beim Ausgleich des Zugewinns eingeschlossen werden.

Neben dem Fahrzeug gilt es noch viele weitere finanz- und vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen bei Trennung und Scheidung zu gestalten. Suchen im Zweifel stets den Rat eines Fachmannes.

Über den Autor

Avatar-Foto
Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (69 Bewertungen, Durchschnitt: 4,43 von 5)
Scheidung – Wem gehört das Auto?
Loading...

Kommentare

  • Bernd sagt:

    Bei mir ist es relativ kompliziert….
    Ich hatte ein Auto in die Ehe miteingebracht, meine Frau hatte (und hat bis heute) keinen Führerschein.
    Wir hatten in unserer Ehe mehrfach das Auto durch ein anderes ersetzt, zum großen Teil dadurch finanziert, daß ich eine Eigentumswohnung, die mir auch schon vor der Ehe gehörte, verkauft hatte.
    Vor 3 Jahren war dann der letzte Fahrzeugwechsel, das jetzige Fahrzeug ist ein VW-Bus California, der eine Wohnmobilzulassung hat.
    Ich stehe als Käufer im Kaufvertrag, und als Besitzer im Brief.
    Fürs Einkaufen, und sonstige Besorgungen hatten wir ein zweites Auto, daß ich im Dezember voll finanziert gekauft hatte.
    Als klar wurde, daß sie die Trennung will, habe ich den zweiten Wagen, mit großem finanziellen Verlust, den ich alleine getragen hatte, verkauft.
    Jetzt meine Frage:
    Kann sie irgendwelche Ansprüche auf den VW-Bus geltend machen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bernd,

      ob Ansprüche auf ein Auto bestehen, richtet sich zum einen nach den genauen Eigentumsverhältnissen, zum anderen auch nach dem Gebrauch des Wagens (überwiegend zu Familienzwecken usf.). Eine pauschale Antwort lässt sich dabei jedoch nicht geben, es bedarf jeweils einer Einzelfallbewertung. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit Ihre Frau einen Anspruch auf den VW-Bus erheben kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Bernd sagt:

        Ok….
        Die genauen Eigentumsverhältnisse sind offensichtlich.
        Ich habe das Auto alleine gekauft, versichert, unterhalten, und natürlich auch gefahren.
        Für Einkaufsfahrten und sonstige Erledigungen hatten wir das andere Fahrzeug, das ja mittlerweile verkauft ist.
        Jetzt nutze ich den „übriggeblieben“ zur täglichen Fahrt in die Arbeit.
        Ich werde Ihrem Rat folgen, und mich anwaltlich beraten lassen.

  • Petra sagt:

    Hallo.
    Ich bin seit heute geschieden, es wurde gerichtlich nur der Versorgungsausgleich (Rentenpunkte) durchgerührt. Ich habe in der Ehezeit ein Auto gekauft und dies allein genutzt. Die Zulassung und der Fahzeugbrief lief auf mein Mann, weil die Versicherung günstiger war. Mein Ehemann hat keine Forderungen gestellt. Mit der Trennung habe ich eine eigene Kfz Versicherung abgeschlossen und zahle auch die KFZ Steuern. Nun ist der Kfz Brief nicht mehr auffindbar und ich möchte einen neuen Brief erhalten und auf meinen Namen, sowie die Zulassung auch auf meinen Namen ändern lassen. Was muss ich tun?
    Petra

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Petra,

      bitte wenden Sie sich an die zuständige Kfz-Zulassungsstelle, um sich die Fahrzeugbescheinigung Teil II erneut ausstellen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Alex sagt:

    Hallo,
    Meine noch-Frau und ich Leben seit ca. 1 1/2 Monaten im Trennungsjahr. Beide haben vor der Eheschließung damals ein Pkw in das noch Eheänliche Verhältnis gebracht. Als wir dann unseren Nachwuchs bekamen, hab ich mein Auto verkauft und dafür ein Familienfahrzeug gekauft. Ich bin als Halter und Besitzer eingetragen und bezahle auch die anfallenden Kosten dafür.
    Letztes Jahr im Juni haben wir dann geheiratet und im Mai diesen Jahres getrennt. Muss ich jetzt 50% des Wertes von dem Familienfahrzeug an meine noch-Frau abtreten oder wie beläuft sich das? Und wenn ja, wie lange habe ich dafür Zeit?
    Vielen Dank im voraus!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Alex,

      wurde das Fahrzeug in der Ehe zu einem wesentlichen Anteil für familiäre Aktivitäten genutzt fällt dies ggf. in den gemeinsamen Hausrat. Eine Ausgleichszahlung ist dann theoretisch möglich. In der Praxis jedoch wird eher ein Sachausgleich angestrebt. Zudem fallen vor der Ehezeit erworbene Gegenstände je nach Güterstand nicht automatisch in den gemeinsamen Hausrat. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Sachlage in Ihrem Fall genauer betrachten zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Natalie sagt:

    Hallo,

    ich habe auch mal eine Frage. Es geht um meinen Freund und seine Exfreundin (waren nicht verheiratet).
    Sie haben sich vor einigen Jahren ein Auto gekauft bzw. über eine Bank finanziert, da die Zinsen sie aber aufgefressen haben, haben sie den Kredit umgeschuldet (beim Vater meines Freundes) und zahlen den trotz Trennung weiterhin noch immer gemeinsam ab. Während der gemeinsamen Zeit wurde das Auto zuerst gemeinsam genutzt, später hatte mein Freund dann einen Firmenwagen erhalten, den er beruflich nutzten konnte. Sie hatte dann zum größten Teil das andere Auto genutzt, aber auch alle Familieneinkünfte, -ausflüge, -urlaube wurden damit getätigt.
    Nun ist es so, dass sie ein Unfall hatte und Geld von der Versicherung kassiert hat, mein Freund das mitbekommen hat und die Hälfte fordert. Sie bzw. ihre Anwältin beruft sich aber auf §1006 BGB und meint, sie wäre Eigentümerin und meinem Partner stehe das Geld nicht zu.
    Er möchte es aber haben, da das Auto gemeinsam angeschaffen wurde, sie es für alle Familientätigkeiten genutzt haben, er es auch noch immer mit abzahlt udn mit seinem Anteil einen Teil seiner Schulden ableisten möchte. Sie hat es auch nach dem Unfall an die nächste Werkstatt verkauft, ohne meinem Freund auch nur ein Wort darüber zusagen.
    Greift der §1006 BGB hier überhaupt, wenn das Auto noch von beiden zu gleichen Teilen abgezahlt wird und wäre Eigentümer hier nicht der Vater, weil er ihnen den Kredit hierfür gewährt hat? Hätte sie ihn nicht, wenn sie meint Eigentümerin zu sein, ihn von den Schulden befreien müssen und den Rest selber übernehmen müssen?

    Vielen lieben dank.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Natalie,

      ausschlaggebend ist in diesem Fall die Eintragung in der Fahrzeugbescheinigung Teil II. Der hier vermerkte Eigentümer kann in der Regel über sein Eigentum verfügen. Inwieweit Ersatzansprüche auf Seiten Ihres Freundes bestehen, kann dieser im Gespräch mit einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Tamara sagt:

    Hallo,

    ich bin seit einigen Wochen von meinem Mann getrennt und habe mir jetzt auch die Frage gestellt, wem unser gemeinsames Auto nun zusteht.
    Ich bin Autokreditnehmerin bei der Autobank meines Vertrauens und zahle auch den jeweiligen Betrag monatlich ab. Das Auto ist jedoch auf meinen Mann angemeldet, dieser fährt das Auto auch tagtäglich. Ich habe seit der Trennung keinen Zugriff darauf.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tamara,

      bei der Eigentumszuweisung sind oftmals die Angaben in der Zulassungsbescheinigung ausschlaggebend. Wurde das Fahrzeug als Familienauto genutzt, kann es in den gemeinsamen Hausrat hineinfallen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Wertung genauer prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Claudia sagt:

    Guten Tag

    Meine Frau und ich haben und getrennt. Wir haben und vor ca. 5 Jahren gemeinsam ein Auto gekauft und jeder hat die Hälfte bezahlt.
    Ich brauche das Auto nicht, meine Frau aber schon.
    Kann ich es nun schätzen lassen und vor ihr verlangen, dass sie mir die Hälfte des aktuellen Wertes auszahlt?

    Danke für Ihre Auskunft

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Claudia,

      sofern es sich um das gemeinsame Familienauto handelt, fällt dieses oftmals in den Hausrat hinein. Eine Ausgleichszahlung ist theoretisch möglich, in der Regel wird jedoch stattdessen ein entsprechender Gegenwert anderer Hausratsgegenstände verteilt. Wenden Sie sich für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Dominik B sagt:

    Hallo.

    Mein auto welches ich mit in die ehe gebracht habe ist kaputt gegangen. Zum neuen auto hat meine frau 2500€ dazu gegeben. Als unser kind kam haben wir auto getauscht damit meine frau das größere auto bekommt. Im Fahrzeugbrief steht jeweils derjenige der sein auto mit in die ehe gebracht hat. Wem gehört jetzt mein auto wenn es zu einer Trennung kommt? Meine Frau ist der Meinung es gehört ihr zur hälfte weil sie geld dazu gegeben hat. Und ich bin der Meinung das es mir alleine gehört weil mein ursprüngliches auto vor der ehe angeschafft wurde und das auto somit als ersatz anzusehen ist.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Dominik,

      das Eigentum an eines Autos begründet sich vor allem aus der Eigentumsanzeige in der Zulassungsbescheinigung Teil II. Grundsätzlich kann ein Familienauto aber auch in den gemeinsamen Hausrat zählen, unabhängig von den Angaben im Fahrzeugbrief. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Fahrzeug in nicht unerheblichem Maße zu familiären Zwecken (Einkäufen, Urlauben usf.) genutzt wurde. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Klärung Ihres speziellen Falles zu ermöglichen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • hübsches sagt:

    Hallo.
    Ich habe ein Auto mit in die Ehe gebracht,und es dann verkauft und von dem Geld und noch 200Euro drauf gepackt ein neues Auto gekauft auf meinem Namen es läuft auch alles über mich.nun hat sich meine Frau getrennt und wollte erst das Auto nicht das habe ich als Beweis als Nachricht von ihr.nun möchte sie doch Gütertrennung und ein Anteil vom Auto.geht das so einfach?nach dem jeder schon aus der Wohnung ausgezogen ist und wer was bekommt hat sie über whatsapp mir geschrieben.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      sofern das Fahrzeug auch in nicht unerheblichem Maße zu familiären Zwecken genutzt wurde, kann es in den gemeinsamen Hausrat hineinfallen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Das kann einen Anspruch bei der Hausratsteilung begründen. Getroffene Aussagen, ob schriftlich oder mündlich, sind ohne Weiteres nicht rechtswirksam. außergerichtlich getroffene Vereinbarungen zu den Folgesachen müssen notariell beurkundet sein, um Rechtssischerheit zu gewährleisten. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Roland sagt:

    Hallo,
    meine Noch-Ehefrau und ich sind seit 7 Jahren getrennt lebend. Jeder von uns hat seine eigene neue Lebensgemeinschaft. Das gemeinsame Familienauto ist abbezahlt und ich plane einen Neuwagenkauf mit Finanzierung.
    Kann ich das einfach machen? Meine Noch-Ehefrau hat ein eigenes Auto?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Roland,

      ein Anspruch auf ein Auto durch den Nichteigentümer ist meist nur dann anzunehmen, wenn es überwiegend gemeinsam und zu familiären Zwecken genutzt wurde. Es kann jedoch abseits von der Hausratsteilung dennoch im Zugewinnausgleich betrachtet werden, wenn es doch zur Scheidung kommt. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Meikel sagt:

    Hallo.
    Ich lebe nicht in Trennung oder Scheidung , aber hätte zu dem Thema auch eine Frage .
    Wir haben uns jetzt eínen Kredit aufgenommen wovon ICH ein Auto kaufe. ICH werde auch alleiniger Besitzer werden ( Fahrzeugbrief, Kaufvertrag usw ). Auch werde nur ICH den Kredit zurück zahlen und auch nur ICH werde dies Fahrzeug nutzen. Was ist wenn der Fall der Trennung eintreten würde ? Hätte meine Frau anspruch auf das KFZ weil sie im Kreditvertrag mit drinnen steht ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Meikel,

      im Außenverhältnis muss Ihre Frau für die Hälfte des Kredits aufkommen, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt. Ggf. entstehen daraus dann in dieser Situation auch Ansprüche.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Konstanze M. sagt:

    Hallo.

    wir haben in unsere Ehe einen gemeinsamen Autokredit aufgenommen, nach Trennung nutzt meine Ehemann das Fahrzeug alleine.
    Muss ich weiterhin mit für die Raten aufkommen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Konstanze,

      sofern Sie den Vertrag gemeinschaftlich unterschrieben haben, sind Sie beide Gesamtschuldner gegenüber der Bank. Insofern müssen Sie den Kredit auch weiter bedienen, es sei denn, Sie finden mit Ihrem Mann eine andere Lösung.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Anastasia sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    nach der Trennung habe ich meinen PKW (Kaufvertrag, Brief und Schein auf mich ausgestellt) mitgenommen und mein Mann hat den zweiten PKW, welcher, wie der erst genannte PKW, auf mich lief, behalten. Anschließend hat er das Fahrzeug, welches bei ihm blieb, ohne meine Zustimmung auf sich umgeschrieben. Ferner behauptet er, dass eine nachweisliche Ratenzahlung, von unserem Gemeinschaftskonto, an seinen Vater, mit dem Verwendungszweck Auto, im Zusammenhang mit dem bei mir verbliebenen Fahrzeug steht, so dass der angebliche Geldgeber zivilrechtliche Schritte gg. mich anstrebt. Verträge oder Vereinbarungen existieren nicht. Ist hier ein Rückforderungsanspruch erkennbar?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anastasia,

      wenden Sie sich in diesem speziellen Fall an einen Anwalt, um die Forderungen prüfen zu lassen. Wir sind nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Martin.B sagt:

    Hallo,
    Meine Ehefrau hat sich von mir am 6 Dezember 2016 getrennt.Im November habe ich ein Auto gekauft und mir ein Darlehn von 3000 € genommen. Ich bin der alleinige Darlehnsnehmer. Mit dem Geld habe ich dann ein PKW gekauft, und stehe als einziger im Kaufvertrag. Das Auto wurde Sicherungübereignet.Das Auto wurde überwiegend angeschafft damit ich Nachts um 02:30 zur arbeit komme.Tagsüber wurde das auto gemeinsam genutzt für einkäufe etc…Meine Ehefrau steht allerdings im Schein und Brief. Das wurde aus Kostengründen gemacht.Jetzt droht mir der Verlust meiner arbeit, weil meine Frau meint Ihr gehöre das auto. Das sehe ich allerdings komplett anders. Da ich das auto alleine finanziert habe und als einziger im Kaufvertrag stehe, gehört es meiner meinung nach nicht zum Hausrat. Bitte dringend um Hilfe, weilich auf das Auto Beruflich angewiesen bin.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Martin,

      ausschlaggebend für die Eigentumsanzeige ist in aller Regel der eingetragene Halter in der Zulassungsbescheinigung. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • HP sagt:

    Hallo,
    meine Frau und ich haben uns im Oktober 2016 getrennt.
    Meine Frau besitzt ein Auto welches auf ihren Namen läuft und sie auch Versicherungsnehmerin ist.
    Ich habe auch ein ein Auto welches im Brief den Namen von meinem Vater hat da die Versicherung auch auf ihn läuft.
    In beiden Kaufverträgen stehe ich als Käufer drin.
    Da Auto von meiner Frau wird zu 99% von ihr benutzt und mein Auto zu 99% von mir.
    Wie verhält sich das ganze jetzt? Hat meine Frau ein Recht an meinen Fahrzeug oder bleibt jeder bei seinem Fahrzeug?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      da Sie Käufer beider Autos sind, haben Sie ggf. Anspruch auf diese. Allerdings kann es auch sein, dass jeder sein Fahrzeug behält. Hier kommt es dann darauf an, ob z. B. das Auto Ihrer Frau als Familienfahrzeug diente und sie es zu diesem Zwecke auf weiterhin benötigt. Ein Anwalt kann Ihren Anspruch überprüfen.

      Ihr Scheidung.or-Team

  • Kathleen W. sagt:

    Mein Mann u Ich lenen in Trennung.Beide Autos laufen auf Ihn ich fahre den kleinen(pinken )die versicherung läuft auch auf Ihn.Auf mich läuft aber Versicherung vom grossen Auto.mache ich mich strafbar wenn ich „mein“auto behalte?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kathleen,

      Bevor die Scheidung vor Gericht vollzogen wird, findet ein Zugewinnausgleich statt. Das bedeutet, dass sowohl Vermögen als auch materielle Dinge, die während der Ehe erwirtschaftet wurden, zu gleichen Teilen getrennt werden. So wird Ihnen wahrscheinlich ein Auto zugesprochen und Ihrem Ehegatten ebenfalls ein Auto. Welches Auto wem zusteht, muss vor Gericht entschieden werden und hängt u. a. auch davon ab, wie Sie sich einigen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • PattiB sagt:

    Hallo

    Meine Frau hat sich vor kurzem von mir getrennt und besteht jetzt auf mein Auto, wo ich auch als Halter eingetragen bin und es alleine finanziert habe. Dieses Fahrzeug hatte ich ihr zur Verfügung gestellt wegen der Kinder. Dann kam später ein Zweitwagen dazu, welchen ich finanziere aber sie als Haltern eingetragen ist. Dieser Wagen wäre auch groß genug, sodas die Kinder auch rein passen. Dennoch besteht sie auf meinen Wagen.
    Wie wird das denn in diesem Fall geregelt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo PattiB,

      wurde ein Fahrzeug überwiegend für familiäre Zwecke verwendet, kann auch dann ein Anspruch vonseiten des anderen Ehegatten bestehen, wenn dieser nicht Eigentümer ist. Hier ist jeder Einzelfall genau zu prüfen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihrer Ehefrau prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Puma sagt:

    Hallo

    Wir befinden uns im Trennungsjahr. Wir haben 2 Autos. Ich stehe bei beiden Autos im KFZ Brief. Meine Frau hat in die Ehe ihr Auto rein gebracht und auch selber versichert. Bei mir war es genauso und ebenfalls habe ich es selber versichert. Als die Kinder kamen, haben wir mein Auto durch ein größeres ersetzt. Läuft auf meinem Namen und ist auf mich versichert. Später wurde das Auto von meiner Frau ebenfalls ersetzt. Läuft jetzt auch auf meinem Namen und ist über ihre Versicherung versichert.
    Wir haben dann die Autos getauscht und sie fährt jetzt das große Auto das über mich versichert ist. Und ich fahre das kleine Auto das über sie versichert ist.
    Ich möchte jetzt ihre Versicherung vom kleinen Auto aufs große Auto übertragen welches sie jetzt fährt und meine Versicherung vom großen Auto auf das kleine Auto übertragen, welches ich jetzt fahre. Habe ich das Recht dieses zu veranlassen? Kann ich es erzwingen durch Abmeldung des großen Autos? Welche Recht hab ich hier?
    Meine Frau will das nicht. Ihre Anwältin hat gesagt, dass im Trennungsjahr alles so bleibt wie es war. Auch dass ich für beide Autos die Versicherungen zahlen und alles andere was die Autos betrifft auch.
    Ich möchte, dass meine Frau alle Kosten die beim großen Auto anfallen übernehmen soll. Wir sind seit dem 17.Nov.2016 getrennt. Die Unterhaltskosten werden gerade berechnet. Meine Frau arbeitet nicht. Wer muss für dem Unterhalt der Autos zahlen? Welche Rechte habe ich hier?
    Vielen Dank im Voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Puma,

      die Auseinandersetzung zu Vermögenwerten kann im Trennungsjahr schon vorab erfolgen, tritt zumeist aber erst mit Scheidung in Kraft. Fahrzeuge können dabei unterschiedliche Betrachtung finden: als gemeinsame Hausratsgegenstände (wenn sie etwa Familienfahrzeug waren) oder als Vermögen im Zugewinnausgleich. Wenden Sie sich ihrerseits an einen Anwalt, um zu klären, welche Übertragungen sinnvoll erscheinen, wie Versicherungsbeiträge sich auf Unterhaltsleistungen auswirken können usf.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Scheller sagt:

    Wie verhält es sich wenn in der Ehe meiner Mutter und meines Stiefvaters in Absprache für Tochter mit 2 Kindern ein Auto gekauft wurde … Den Kaufvertrag er unterschrieben hat aber das Geld von ihr ( meiner Ma) kam … Das Auto auf seinen Namen lief per Anmeldung und im Brief und Schein … Sollte später überschrieben werden an mich als Tochter ( Stieftochter) … Er fuhr das Fahrzeug die ersten drei Monate ein … Wie er es nannte … Dann hatte ich ihn dauerhaft 2 1/2 Jahre … Habe Checkheftprüfung und alles was Anstand finanziert … monatlich an ihn die Steuer und Versicherung überwiesen… Auto voll getankt und das Auto auch schon den Monat bezahlt gehabt …. Er nahm es mir Mitte des Monats einfach ab… Mit allen Rechnungen die ich getätigt hatte … Alle Unterlagen die bei mir waren … Orginal hatte ich garnichts …. Er hat die Scheidung von meiner Ma eingereicht und meint es wäre alles seins…. hat aber ein Fahrzeug mit dem er regelmäßig zur Arbeit …. fährt …. Darf er es mir einfach abnehmen … Was kann meine Mutter tun dagegen und wie verhält sich das alles?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      da es sich hier nicht um ein Familienauto handelt, ist dies Sachlage komplizierter. Das Auto wohl damit Ihrem Stiefvater, ggf. kann Ihre Mutter eine entsprechende Rückzahlung verlangen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihren Fall prüfen kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • J sagt:

    Wie verhält sich das bei mir.ich hatte ein altes auto,moped und eine dieselheizung die ich mit in die ehe gebracht hab.dafür hab ich mir einen Oldtimer gekauft und flott gemacht.alles auf meinen namen-Versicherung,steuer,brief….

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo J,

      es geht bei der Bewertung, wem das Auto nach der Scheidung zufällt grundsätzlich darum, wie dieses während der Ehezeit genutzt wurde. Wenn die Ehefrau den Oldtimer also nie in Benutzung hatte, wird sie voraussichtlich auch keinen Anspruch darauf erheben können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Anka sagt:

    Hallo, in meiner Sache wird es ein wenig komplizierter und einen wirklichen Rat bekomme ich nicht. Mein Noch-Ehemann ist im Besitz von 4 Autos, die jedoch alle über seine AG mit Betriebsvermögen gekauft bzw. finanziert werden. Als Firmenwagen fährt er einen BMW M5 (Leasing) als Winterauto einen Audi RS4 (wurde bar bezahlt). Für familäre Zwecke wurde ein Mercedes Bus geleast und für private bzw. familäre Fahrten mit nicht allen Kindern (bin mit Nr. 5 schwanger) ein kleineres Auto. Die letzten beiden wurden ausschließlich privat genutzt obwohl sie im Betriebsvermögen stehen. Habe ich Rechte an einem bzw. sogar an zwei der vier Autos? Vielen Dank im voraus!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anka,

      das Betriebsvermögen kann ggf. auch im Zugewinnausgleich Beachtung finden und wird Ihrem Mann als Zugewinn angerechnet. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um mögliche Ansprüche im Falle einer Scheidung zu ergründen.

      Ihr Scheidung.org-Team

    Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder