Scheidung – Wem gehört das Auto?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Header Wem gehört das Auto nach einer Scheidung?

Zahlreiche Aspekte gilt es bei einer Trennung und anschließenden Scheidung zu beachten. Neben dem Wechsel der Steuerklassen und anderen finanziellen Überlegungen müssen sich die getrennten Ehegatten auch mit der Hausratsteilung befassen. Als Teil des Hausrates kann im Familienrecht auch der gemeinsame Wagen angesehen werden. Unter welchen Bedingungen dies möglich ist und wann nicht, erfahren Sie im Folgenden.

Das Wichtigste in Kürze: Auto

  • Wer nach der Ehe das Auto behalten kann, ist situationsabhängig.
  • Wenn ein Partner den Wagen allein finanziert hat und den Kaufvertrag allein unterschrieben, ist das Fahrzeug in der Regel sein alleiniges Eigentum.
  • Es kann auch vorkommen, dass ein Kreditinstitut das Auto für sich beanspruchen kann, etwa bei Leasingangeboten.

Wer bekommt das Auto nach der Trennung?

Wer ist der Eigentümer eines Autos?

Scheidung: Aber wem gehört das Auto?
Scheidung: Aber wem gehört das Auto?

Diese Frage stellt sich stets zu Beginn der Überlegungen zur Teilung des Haushalts. Ist nur ein Ehegatte Eigentümer eines Gegenstandes, wird er in der Regel nicht zum Hausrat gezählt und damit auch nicht unter den Ehegatten aufgeteilt.

Doch gerade bei Kraftfahrzeugen gibt es Fragestellungen, die diese Regelung unwirksam machen können.

Wurde das Auto für familiäre Zwecke genutzt oder nur beruflich von einem Partner? Wer hat den Wagen finanziert? Wem gehört das Auto laut Vertrag? Wer steht als Halter im Fahrzeugbrief?

Bei Trennung: Auto im Alleineigentum eines Partners

Über das Eigentumtumsverhältnis des Wagens entscheidet in der Regel die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

Hat ein Ehegatte das Kraftfahrzeug – Auto, Motorrad, Van u.a. – während der Ehezeit allein finanziert und den Kaufvertrag allein unterzeichnet, befindet es sich in der Regel in seinem alleinigen Eigentum. Steht jedoch der andere im Fahrzeugbrief als Eigentümer, wird die Sache komplizierter.

Im Außenverhältnis kann auch die Bank als Eigentümer auftreten, etwa bei Leasingverträgen und Autokrediten. In diesem Falle ist das Fahrzeug im Besitz des Ehegatten, der die Verträge abgeschlossen hat. Sind die Kredite abgeleistet, geht es in dessen Eigentum über.

Hat Gatte A den im Alleineigentum befindlichen Wagen ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, darf das Fahrzeug nicht in den Hausrat eingerechnet werden. Partei B darf folglich keinen Anspruch auf das Fahrzeug erheben.

Über die Einteilung der Hausratsgegenstände gilt § 1568b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Anders verhielte es sich, wenn der Wagen dennoch in relevantem Umfang für die familiäre Gemeinschaft genutzt wurde. Hierzu zählen vor allem:

  • gemeinsame Familieneinkäufe
  • Familienausflüge und Urlaubsreisen
  • Kinder zu Schule, AG, Sport u.a. fahren
Aufteilung vom Hausrat: Auch das Auto kann als Hausratsgegenstand gelten.
Aufteilung vom Hausrat: Auch das Auto kann als Hausratsgegenstand gelten.

Unter dem Gesichtspunkt der gemeinsamen, familiären Nutzung kann in diesem Falle der Pkw in den Hausratsbestand eingeschlossen werden. Aber wem gehört das Auto dann? Partner B kann einen Anspruch auf den Wagen anmelden.

Der Hausrat soll jedoch unter den Eheleuten gerecht verteilt werden. Dadurch muss er eventuell auf einen anderen Gegenstand verzichten, damit sich die aufgeteilten Gegenstände die Waage halten.

Gegebenenfalls fließt in die Entscheidung dann auch mit ein, wer dringender auf den Wagen angewiesen ist. Oftmals hat der Partner, bei dem die Kinder leben, zunächst ein Nutzungsrecht, sofern er es im Rahmen der familiären Versorgung benötigt.

Bei der Teilung des Hausrats werden gemeinsam genutzte Gegenstände, die die Eheleute während der Ehegemeinschaft erworben haben, weitestgehend gleichmäßig auf die Parteien aufgeteilt. Dabei treten die eigentlichen Eigentumsverhältnisse in den Hintergrund. Eine gleiche Teilung kann nur annähernd erzielt werden und bedarf einiger Kompromisse.

Wem gehört das Auto bei Miteigentum des Partners?

Sind beide Partner im Außenverhältnis Eigentümer des Fahrzeugs, sind also beide Schuldner gegenüber der Bank bzw. dem Pkw-Händler, so zählt es in den Hausrat hinein.

Können sich die Ehegatten darauf einigen, dass bei Scheidung der Pkw an A geht, sollte B eine Vereinbarung dahingehend treffen, dass er aus allen Verbindlichkeiten in Verbindung mit dem Auto entlassen wird. Die Leistungen können andernfalls bei der Berechnung des Trennungsunterhalts Berücksichtigung finden. Gegebenenfalls darf eine Schadenersatzleistung eingefordert werden.

Bekommt ein Partner das Auto, kann im Zuge des Ausgleichs dem anderen ein größerer Teil an anderen Objekten und kleinen Hausratsgegenständen zugesprochen werden.

Der Pkw kann auch als Posten im Zuge des Zugewinnausgleichs einbezogen sein (§ 1378 Absatz 1 BGB). Beim Zugewinnausgleich werden Anfang- und Endvermögen der Ehegatten nebeneinandergestellt. Die Differenz ist der Zugewinn während der Ehe. Unterscheiden sich die Summen der Parteien voneinander, werden die Differenzbeträge ausgeglichen.

Wer bekommt den Schadensfreiheitsrabatt?

Nicht nur das Auto, sondern auch der erlangte Schadensfreiheitsrabatt kann bei Trennung und Scheidung schnell zum Streitpunkt werden. Denn wurde das Fahrzeug oder ein Zweitwagen während der Ehe von einem Ehegatten gefahren und auf den Namen des anderen Ehepartners versichert, erlangt der Versicherungsnehmer aufgrund des mit ihm bestehenden KFZ-Versicherungsvertrags den Schadensfreiheitsrabatt.

Nach der Scheidung kann der Schadensfreiheitsrabatt übertragen werden
Nach der Scheidung kann der Schadensfreiheitsrabatt übertragen werden

Der Ehegatte, der möglicherweise jahrelang mit dem betreffenden Fahrzeug unfallfrei unterwegs war, sieht sich dadurch benachteiligt. Denn wenn er nach der Trennung ein anderes Auto auf sich zulässt, hat er regelmäßig keinen Schadensfreiheitsrabatt.

Tatsächlich kann in einem solchen Fall der Fahrer des Autos gegen den anderen Ehepartner einen Anspruch auf Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts haben. Dafür müssen allerdings sowohl die familienrechtlichen als auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Verpflichtung der Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft und zur Verantwortung füreinander gemäß § 1353 Abs. 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann auch dazu führen, dass nach Trennung und Scheidung der eine Ehegatte dem anderen den Schadensfreiheitsrabatt in der KFZ-Versicherung übertragen muss, den der andere erzielt hat. Dazu ist aber erforderlich, dass das betreffende Fahrzeug ausschließlich von demjenigen Ehegatten genutzt wurde, der die Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts verlangt. Liegt diese Nutzung nur bei 90%, reicht das für eine Übertragung nicht aus (Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 13.04.2011, Az.: WF 105/11).

Hat also der Versicherungsnehmer und auf Übertragung in Anspruch genommene Ehepartner das Fahrzeug während der Ehe ebenfalls ab und zu genutzt, kann der andere Ehegatte den Erhalt des Schadensfreiheitsrabatts nicht geltend machen. Vielmehr kommt die Übertragung des Rabatts nur dann in Betracht, wenn der fahrzeugführende Ehegatte das Auto oder den Zweitwagen ausschließlich alleine genutzt hat.

In der Praxis sind diese Fälle eher selten. Sie sind etwa dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahren konnte oder den Zweitwagen seines Ehegatten in der Tat nicht genutzt hat. Die Beweispflicht dafür liegt letztendlich bei dem Ehegatten, der die Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts auf sich verlangt.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Hier bestehen gewisse Grenzen

Für die Übertragung vom Schadenfreiheitsrabatt müssen auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Für die Übertragung vom Schadenfreiheitsrabatt müssen auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Neben den familienrechtlichen müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts vorliegen. Danach muss die durch den Erhalt des Rabatts begünstigte Person

  • zur Familie gehören oder eine dieser nahestehende Person sein, was beim Ehegatten erfüllt ist
  • das Auto regelmäßig gefahren haben, was nach den strengeren familienrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung (ausschließliche Nutzung) ebenfalls gegeben ist
  • die Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts je nach KFZ-Versicherung innerhalb von sechs bzw. zwölf Monaten beantragen bzw. durchsetzen

Die Übertragung ist aber nur in dem Umfang möglich, in dem der begünstigte Ehegatte den Schadensfreiheitsrabatt selber erhalten kann. Hat also etwa der Kfz-Versicherungsvertrag bereits ein Jahr bestanden und der andere Ehegatte das Fahrzeug danach vier Jahre gefahren, da er erst seit vier Jahren den Führerschein hat, kommt eine Übertragung des Rabatts auch nur für vier Jahre (und nicht für fünf Jahre) in Betracht.

Auch wenn sich die Ehegatten bei Trennung und Scheidung einig sind: Bei der bewusst falschen Angabe, ein Ehegatte habe das Fahrzeug regelmäßig bzw. ausschließlich alleine gefahren sowie mit dem Versicherungsnehmer und anderen Ehegatten bis zur geltend gemachten Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts zusammen gelebt, ist die Übertragung unwirksam.

Andere Kraftfahrzeuge

Bei Motorrädern und Lkw ist in der Regel keine familiäre Nutzung festzustellen. Transportfahrzeuge dienen in den meisten Fällen dem beruflichen Nutzen eines Partners und sind damit von der Hausratsteilung ausgeschlossen.

Ähnlich verhielte es sich mit einem Taxi. Als Dienstfahrzeug kann der andere Partner keinen Anspruch auf das Auto stellen. Motorräder sind nur selten auch für Familienausflüge oder die Verbringung der Kinder genutzt. Damit gelten sie in der Regel ebenfalls nicht als Hausratsgegenstand.

Sonderfall Surrogat: Wem gehört das Auto bei Scheidung?

Definition Surrogat:
Als Surrogat wird der Ersatz eines defekten oder unbrauchbar gewordenen Gegenstands bezeichnet. Ein Surrogat befindet sich im Eigentum desjenigen Partners, dem auch der ersetzte Gegenstand gehörte.

Gesetzt den Fall, der von der Ehefrau in die Ehe gebrachte Pkw ist in der Ehezeit kaputt gegangen. Ihr Ehemann hat einen neuen Pkw als Ersatz für sie gekauft. Der neue Wagen ist damit Surrogat und gehört der Ehefrau, selbst wenn der Ehegatte die Kosten dafür trägt.

Gehört das Auto zum Hausrat? Ein Anwalt kann Ihnen beratend zur Seite stehen.
Gehört das Auto zum Hausrat? Ein Anwalt kann Ihnen beratend zur Seite stehen.

Wem gehört dann das Auto bei Trennung? Die Antwort: in der Regel der Ehefrau. Da das ursprünglich ersetzte Fahrzeug mit in die Ehe gebracht wurde, zählt es nicht mit zum Hausrat. Der Ehemann kann keine Eigentumsansprüche stellen.

Er sollte dennoch darauf bestehen, aus den Verbindlichkeiten im Außenverhältnis – also gegenüber Banken und Autohäusern – entlastet zu werden. Geschieht dies nicht, finden die Auslagen im Zuge von Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich Beachtung. Die Anrechnung auf einen etwaigen Trennungsunterhalt ist möglich.

Können sich die Eheleute nicht über den Verbleib des Autos einigen, sollte der Verkauf des Wagens an Dritte in Betracht gezogen werden. Mit dem Verkaufserlös können bei einer Scheidung gemeinsame Verbindlichkeiten für das Auto ausgelöst werden.

Das übrig bleibende Geld teilen die Ehegatten dann hälftig untereinander auf. Andernfalls kann es beim Ausgleich des Zugewinns eingeschlossen werden.

Neben dem Fahrzeug gilt es noch viele weitere finanz- und vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen bei Trennung und Scheidung zu gestalten. Suchen im Zweifel stets den Rat eines Fachmannes.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Scheidung – Wem gehört das Auto?
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Kommentare

  • Michael sagt:

    Ich lebe seit 15 Jahren in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit einem leiblichen und einen Pflegekind. Die Mutter steht im Kaufvertrag und im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. Das Auto wurde vorrangig als Familienauto für Ausflüge etc., aber auch für Fahrten zur Arbeit von mir und ihr benutzt, wir stehen vor einer Trennung. Sie sagt es ist ihr Auto, obwohl es zum damaligen Zeitpunkt von uns beiden finanziert wurde. Ich habe mein Sparbuch leergeräumt und 2000 Euro haben meine Eltern beigesteuert. Nach einen weiteren Streit habe Kartons gepackt, doch sie weigert sich mir die Schlüssel auszuhändigen, damit ich meine Kartons wegfahren kann. Was kann ich tun, ich habe sie mehrfach darauf hingewiesen das da auch mein Geld drin steckt und sie mir bitte die Möglichkeit einräumt meine Sachen wegzufahren. Ich habe so auch keine Möglichkeit zur Arbeit zu kommen.

  • Nadine sagt:

    Hallo, ich bin seit 2017 geschieden und mein Exmann und ich hatten in der Ehe einen Neuwagen gekauft/finanziert der aber auf seinen Namen gelaufen ist. In den ganzen Ehejahren habe ich das Auto gefahren da er mit dem LKW die ganze Woche unterwegs war und auch mal den LKW mit nach hause nehmen durfte. Dieses Jahr hat er das Auto verkauft und hat ein anderes angeschafft/bekommen.
    Kann ich von ihm einen Anteil am Verkauf verlangen oder ist das auswegslos??

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nadine,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Ansprüche an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Patrick sagt:

    Hallo,
    ich befinde mich im Moment in Trennung und mir stellt sich die Frage nach dem Verbleib unseres gemeinsamen Fahrzeugs.
    Der Wagen wurde durch meine Eltern finanziert und durch mich und meine Frau genutzt.Sie ist laut Zulassungsbescheid II Eigentümer.
    Ich möchte das Fahrzeug gern behalten und meine Frau gerecht ausbezahlen. Welchen Wert kann ich für den PKW ansetzen.Den aktuellen Listenpreis oder den möglichen Verkaufspreis auf dem freien Markt?
    Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Patrick,

      bitte wenden Sie sich für die Prüfung der gegenseitigen Ansprüche an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • MIRIAM sagt:

    ICH habe Eine Auto mit Kredit 10.000 Euro ,Kredit auf meine Name und Auto auf Frau seine Name ich möchte das Auto zurück bei Firma von wo ich Kredit habe ,Frau hat mich raus von die Wohnung,Was tun ,bin auf die Strasse und Bezahle auch Kredit .Bitte Helfen Sie mich mit eine Information .Grüße Miriam

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Miriam,

      bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung an einen Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • helen sagt:

    hallo ich lebe getrennt,jetzt ist es so das ich damals ein auto vom erbe meines Vaters gekauft habe,da das andere auto kaputt war,wir mussten damals den brief austauschen um das kaputtene auto verkaufen zu können bei der bank.und deshalb wurde mein mann eingetragen in den brief da die bank das sonst nicht anerkannte. in der ehe zeit wurde noch ein Kleinwagen angeschafft welche ausschließlich für meine arbeitete gedacht war,dieser läuft auch auf mich. mein mann hat mit dem Kleinwagen zur zeit auch noch das Motorrad welches er damals von seinem erbe gekauft hatte. wir haben das motorrad 3 Jahre nicht genutzt dann wurden von meinen mit ersparten Reparaturen von über 700 euro geleistet damit dieses wieder fährt genutzt wurde es für unsere Ausflüge zu zweit aber natürlich auch er benutzte es alleine weil ich keinen führerschein habe. muss ich ihm beides überlassen,denn wir haben Kinder und auch einiges an Abzahlungen noch wo er sich nicht drum kümmert mit, daher möchte ich den Kleinwagen am liebsten verkaufen lassen. ebenso steht er auch noch im Mietvertrag .

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Helen,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Sonderfall genauer betrachten zu lassen. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Frank sagt:

    Hallo, ich habe eine Frage zur Bewertung eines PKWs.
    Im Zuge eines Wohnungskaufes wurde auch ein Fahrzeug angeschafft. Die Finanzmittel kamen von meiner Frau – zum Zeitpunkt der Anschaffung waren wir noch nicht verheiratet. (aktuell getrennt aber noch nicht geschieden).
    Meine Frau hat ein eigenes Fahrzeug (auch schon damals).
    Ich stehe in den Papieren als Eigentümer drin. Das Fahrzeug wurde im wesentlichen von mir für den Arbeitsweg genutzt, ansonsten für Urlaube und sonstiges. Mittlerweile wurde dieser Wagen verkauft und ein gleichwertiger angeschafft (dieses Mal von mir finanziert).
    Nun steht die Trennung an und meine Frau besteht auf die Auszahlung des ehemaligen von Ihr bereitgestellten Finanzierungsbetrages. Dazu würde ich gerne eine Einschätzung bekommen.
    Vielen Dank für die Auskunft

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Frank,

      bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Wenden Sie sich für eine rechtliche Einschätzung der Rechtsmäßigkeit entsprechender Ansprüche seitens Ihrer Ehefrau daher bitte an einen Anwalt. Zu beachten ist dabei auch, dass die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung (Halter) nicht automatisch auch die Eigentumsverhältnisse widerspiegeln muss. Über das Eigentum kann stattdessen ein Kauf-, Darlehens- oder Leasingvertrag Auskunft geben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sabine sagt:

    Liebes Scheidung.org-Team,
    dann stelle ich doch auch mal eine kleine kurze Frage:
    Mein Mann hat Anfang letzten Jahres einen Wagen auf drei Jahre geleast (Neupreis € 50.000, Monate. Raten € 400,-, er ist der alleinige Unterzeichner des Kaufvertrags). Er benutzte ihn überwiegend, wir haben ihn aber auch für Einkaufen, Freizeitaktivitäten, Urlaube, etc. gemeinsam benutzt. Seit der Trennung im Januar 2018 benutzt er ihn natürlich nur noch.
    Wird der Wert des Autos beim Zugewinnausgleich mitgerechnet und wenn ja, wie (mit dem tatsächlichen Neupreis, mit den bisher geleisteten Leasing-Raten, oder… ?!)?
    Vielen Dank für die Auskunft!
    Sabine

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sabine,

      auch ein Leasingvertrag kann beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. Ggf. können dabei die bereits geleisteten Leasingraten Anrechnung finden. Wie sich dies jedoch im Einzelfall verhält, kann in der Regel nur ein Jurist verlässlich beurteilen. Wenden Sie sich daher bitte an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Tanja sagt:

    Hallo,
    Ich benötige Hilfe ich bin mit meinem Mann jetzt 5 Jahre verheiratet und wir wollen uns Scheiden lassen. Ich habe vor 2 1/2 Jahren vom Amt ein Auto bekommen da ich eine Arbeit angefangen habe dieses ging leider vor 11/2 Jahren kaputt darauf hin Kaufte die Oma meines Mannes uns ein Auto für 26.000 Euro damit ich auf Arbeit komme das eine Erbvorauszahlung für mein Mann war. Habe ich nach der scheidung ein recht auf das Auto ich brauche es für die Arbeit und meine Tochter die hab ich mit in die Ehe gebracht. Der Brief und Kaufvertrag läuft auf mein Mann alle anderen kosten zahle ich versicherung auf mich. Mein Mann hat kein Job und auch kein Führerschein.
    Danke schon im Vorraus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tanja,

      ausschlaggebend für die Zuweisung eines Fahrzeugs sind in der Regel die Eigentumsverhältnisse, die sich z. B. aus einem Kaufvertrag ergeben. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit Sie einen Anspruch auf das Fahrzeug erheben können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Alexandra sagt:

    Hallo, ich benötige dringend Hilfe. Und zwar lebe ich mit meinen Kindern seit knapp 1 Jahr in Trennung. In die Ehe hatte ich ein Fahrzeug und kompletten Haushalt mitgebracht. Mein Ehemann brachte lediglich seine Kleidung mit in die Ehe. Ein Führerschein besitzt er nicht! Jetzt habe ich mein „altes“ Fahrzeug in Inzahlungnahme gegeben und meine Oma hat in dessen Zuge für mich und die Kinder ein anderes Fahrzeug gekauft auf ihren Namen im Kaufvertrag. Jetzt stellt sich die Frage ob ich dieses Fahrzeug auf mich zulassen darf? Oder hat dann mein noch Ehemann Anspruch darauf?!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Alexandra,

      ausschlaggebend für die Zuteilung eines Wagens und Ansprüchen darauf richtet sich in der Regel nach dem Eigentumsverhältnis, das sich aus dem Kaufvertrag ergibt. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt in Ihrem Sonderfall vorab genauer prüfen zu lassen, um Probleme zu vermeiden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Anke sagt:

    Hallo,
    meine Frage ist etwas kompliziert.
    2011 war meine Scheidung. Das Auto wurde mir zur Nutzung zugesprochen. Den Kredit hat mein Exmann weiterhin bezahlt, dafür verzichtete ich auf Unterhalt. Der Kredit für den Wagen wäre 2012 ausgelaufen. 2012 bat ich um den Fahrzeugbrief um den Wagen zu verkaufen. Diesen hat er mir nicht gegeben da er einfach seinen Kredit aufstocken ließ und als Sicherheit den Fahrzeugbrief bei der Bank hinterlegte hat. Ich habe daraufhin die Bank kontaktiert und sie darauf aufmerksam gemacht das der Wagen auf meinen Namen läuft. Daraufhin hat die Bank mir den Fahrzeugschein zugeschickt. Den Wagen habe ich verschenkt. Dies ist nun 5 Jahre her. Mein Exmann stellt jetzt Ansprüche an den Wagen, da der Kredit ausläuft und er noch nicht weiß das die Bank mir damals den Fahrzeugbrief aushändigte.
    Kann er jetzt noch Ansprüche stellen?
    Liebe Grüße,
    Anke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anke,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an einen Anwalt. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Oliver sagt:

    Hallo und guten Tag,

    gilt die Regelung, dass das Auto zum Hausrat zählt auch bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften oder nur bei Ehen?
    Auto wurde damals von uns beiden angeschafft und wird aktuell auch noch von beiden weiterhin finanziert, trotz der Trennung.
    Es diente für Einkäufe, um die Kinder zum Arzt, Schule etc. zu fahren, Urlaub zu machen und so weiter udn wurde von beiden genutzt.
    Nun hatte meine Expartnerin das Auto behalten dürfen, weil unser gemeinsamer Sohn bei der Mutter geblieben ist. Ich habe damals den Brief einbehalten, damit sie damit keinen Unfug machen konnte.
    Jetzt hatte sie einen Unfall und von der Versicherung Geld erhalten, weil es einen Totalschaden hatte. Nun möchte sie, dass ich ihr den Brief aushändige, weil sie das Auto verkauft hatte und der Meinung sei, dass es nur ihr gehöre. Der Brief wurde ihr nach der Trennung auf sie umgeschrieben, weil sie sich um den Unterhalt des Autos gekümmert hatte da es nur von ihr genutzt wurde wegen der Kinder, ich habe die Rate aber zur Hälfte weiterhin mitübernommen, eben wegen der Kinder. Da ich aber noch immer mit abzahle, empfinde ich es nicht als fair, dass sie nun den Restwert des Autos alleine erhält, ich aber noch weiterhin für ein Auto zahle, welches nicht mehr existiert. Hab ich Chancen vor Gericht, wenn ich nachweisen kann, dass es zum Haushalt gehört und nicht nur für sie angeschafft wurde und ich noch immer dafür zahle, oder gilt das nur für Eheleute?
    Eine Haushaltstrennung gab es leider noch immer nicht und wird von ihr auch strikt verwehrt. Ich hatte ihr vertraut und bin ausgezogen, weil sie mir zugesagt hatte, wenn sie eine neue Wohnung findet, wir die Haushaltstrennung vornehmen und nur aufgrund dieser Zusage hatte ich die Trennung/ Splittung der Schulden akzeptiert. Nun bin ich etwas ratlos, zahle für Gegenstände, die sie bereits veräußert hat.

    Danke schön

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Oliver,

      entsprechende Regelungen beziehen sich regelmäßig nur auf Ehescheidungen. Für Trennungen bedarf es in der Regel gesonderter Vereinbarungen. Über die Ansprüche bezüglich eines Autos entscheiden die Eigentumsverhältnisse. Ist der nach Fahrzeugbrief als Besitzer Eingetragene zugleich auch Eigentümer des Objekts, kann ein Anspruch vonseiten des anderen Partners oftmals nicht erhoben werden. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sandra sagt:

    Hallo,
    Bei mir liegt folgendes vor. Bin seit einer Woche getrennt von meinem Mann. Ich habe vor ca. 6Jahren ein Auto gekauft, durch alleinige Finanzierung. Ich stehe allein im Fahrzeugbrief und- Schein. Ich bin auch die ganze Ehe alleinige Versorgerin in der Familie. Also gab es von seiner Seite keinerlei Finanzielle Unterstützung. Nun besteht er auf mein Auto das hauptsächlich von mir zur Nutzung gebraucht wurde um zur Arbeit zu kommen. Kann er das tun und muss ich ihm das überlassen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sandra,

      handelt es sich um ein Fahrzeug, dass überwiegend zu familiären Zwecken gebraucht wurde, kann dieses in den gemeinsamen Hausrat hineinfallen. In diesem Fall kann ein Ausgleich durch andere Hausratsgegenstände erfolgen. Wurde das Auto während der Ehezeit erworben und fällt nicht in den gemeinsamen Hausrat, so kann es im zuge des Zugewinnausgleichs Berücksichtigung finden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit ein Anspruch seitens Ihres Ehemannes begründet ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Irene sagt:

    Hallo,
    ich lebe nach langjähriger Ehe seit einem Jahr von meinem Mann getrennt. Wir besitzen 2 PKWs. Den älteren Pkw fährt mein Mann und den etwas Neueren fahre ich. Beide sind auf meinen Mann zugelassen und versichert (wegen der besseren Schadenfreiheitsrabatte, da ich selbst noch nie eine Kfz-Versicherung besaß). Der Kaufvertrag des 2. PKW lautet auf meinen Namen. Ich fahre diesen seit Jahren (seit dem Kauf) auch zu 95% (Fahrten zur Arbeit und Termine wegen der Kinder). Welche Besitzansprüche lassen sich daraus ableiten?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Irene,

      ausschlaggebend sind zunächst die genauen Eigentumsverhältnisse. Der Halter der Fahrzeuge muss dabei nicht automatisch zugleich auch Eigentümer sein, sondern ist zunächst nur Besitzer. Wurde ein Fahrzeug jedoch regelmäßig als Familienwagen genutzt, so kann dieses in den gemeinsamen Hausrat hineinfallen, sodass ein Ausgleich ggf. mit anderen Sachwerten erforderlich wird. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt in Ihrem Einzelfall genauer prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Mary sagt:

    Hallo,
    Mein Mann und ich leben seit Januar 2016 getrennt. Ich behielt unser Familienauto das auf ihm zugelasden und versichert war. Er fährt einen Firmenwagen. Da sich im Juni Reparaturen abzeichneten, die nicht gering waren, habe ich mir ein neues Auto zugelegt. Es ist geleast. Für das alte bekam ich noch 5000€, die als Anzahlung für das neue Auto flossen. Mein getrennt lebender Mann hat dem schriftlich zugestimmt, da er ja noch Halter des zu verkaufenden KFZ war. Jetzt läuft alles auf mir.
    Nun will mein getrennt lebender Mann die Hälfte der 5000€. Wie verhält es sich rechtlich? Unser jüngster Sohn mit 12 lebt bei mir, den ich regelmäßig fahren muss. Der 16 jährige Sohn lebt beim Vater, er macht eine Ausbildung und ist selbst mit seinem Mofa mobil.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mary,

      ist der Halter zugleich auch Eigentümer des Fahrzeuges, so kann durchaus ein Anspruch auf Beteiligung am Verkaufserlös entstehen. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um die Ansprüche Ihres Mannes prüfen und beziffern zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Anja S. sagt:

    Hallo und guten Abend.
    Ich bin seit 2 Wochen getrennt und habe meinem Mann das Auto bis auf weiteres überlassen.
    Das Auto wurde von mir gekauft und ist auf mich versichert.
    Mein Noch-Mann und ich hatten vereinbart, dass er mir das Auto ankauft, da er es nötiger braucht.
    Jetzt will er aber weder einen Kaufvertrag unterscjreiben, noch gibt er mir das Auto zurück.
    Kann ich das Auto als“gestohlen “ bzw. „unerlaubt benutzt “ melden?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anja,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit eine entsprechende streitige Lösung sinnvoll und erfolgversprechend erscheint. Ausschlaggebend ist dabei vor allem auch, wer in der Zulassungsbescheinigung als Eigentümer eingetragen ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Karin sagt:

    Hallo. Ich bin zeit Mai 2017 geschieden. Meine Exmann ist noch von den Scheidung December 2016 mit meinem Auto weggefart in Ausland . Das Auto habe ich von partner meine Mutter als Geschenk bekommen darum auch im kauffatrag steht keine Betrag. Die Zulassung von Auto und tipeschein ist nur auf mich und versicherung auch und ich zahle die autovesicherung alleine . Das Auto ist schon bei Polizei angezeigt und international gesucht. Meine Exmann aber denkt das die zeit wann ich das auto bekommen wir war zusammen verheiratet gehört halbe ihm und will nicht das Auto zurick bringen . Er hat alle Unterlagen von Autos mitgenommen also ich konnte das Auto auch nicht abmelden und musste ich versicherung weiter zahlen . Ich möchte bitte wissen wie ist das wirklich? Gehört im halbes Auto? Danke für Antwort.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Karin,

      über die Ansprüche auf ein Fahrzeug entscheidet zunächst die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung. Bei einer Scheidung können jedoch unterschiedliche Sonderfälle eintreten:

      1. Das Auto wurde überwiegend zu familiären Zwecken genutzt und fällt mithin in den gemeinsamen Hausrat. Es findet mithin bei der Hausratsteilung Betrachtung.
      2. Das Auto fällt in den Zugewinn eines Ehegatten. In diesem Fall kann es im Zuge des Zugewinnausgleichs betrachtet werden und ggf. eine Ausgleichszahlung begründen.

      Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, inwieweit Ihr Ex-Mann Ansprüche auf das Auto stellen durfte und um ggf. entsprechende Schritte einzuleiten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Magdalena sagt:

    Hallo,
    mein Mann und ich haben uns ein Wohnmobil gekauft und sind damit auf Europareise gegangen. Diese Wohnmobil ist sozusagen unsere Wohnung gewesen. Nun möchte mein Mann die Scheidung und verlangt das Wohnmobil von mir zurück. Ich lebe in diesem Wohnmobil gerade (nicht in Deutschland) und wäre, wenn ich es zurückgebe obdachlos. Er ist als Käufer und Halter des Fahrzeugs eingetragen. Wie ist hier die Rechtslage? Kann ich das Fahrzeug solange ich mcöhte nutzen, muss ich es zurückgeben.

    Vielen Dank für eine baldige Antwort.
    Viele Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Magdalena,

      in der Regel geben die Eigentumsverhältnisse über die Ansprüche Auskunft. Handelt es sich um ein Familienfahrzeug kann aber auch eine abweichende Regelung greifen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lasen, wie in Ihrem speziellen Sonderfall ggf. vorgegangen werden kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Marion sagt:

    Hallo,

    ich habe mich von meinem Mann getrennt. Unser Familienauto ist finanziert, die Rate ging von unserem gemeinsamen Konto ab. Die Finanzierung und das Auto sind auf meinen Mann eingetragen.

    Mein Mann hat einen Firmenwagen.
    Das Familienfahrzeug wird alleine von mir genutzt, um die Kinder zur Schule/Kindergarten zu fahren und damit ich zur Arbeit komme.

    Ohne das Familienfahrzeug kann ich meinen Job nicht halten (Kinder in die Schule/Kindergarten, dann 20 km mit dem Auto zur Arbeit, die bereits um 8 Uhr beginnt).

    Würde das Auto gerne übernehmen und auch finanzieren.

    Meine Frage:
    Kann mein Exmann mir das Auto wegnehmen?

    Viele Grüsse

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marion,

      ein überwiegend zu familiären Zwecken genutztes Auto fällt oftmals in den gemeinsamen Hausrat, sodass ein Ausgleich im Rahmen anderer Hausratsgegenstände erfolgen kann. In vielen Fällen wird das Auto dabei dem Ehegatten zugesprochen, der die Kinder versorgt. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Sachlage Ihres Falle genau unter Lupe nehmen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Peter sagt:

    Hallo,

    wir haben uns vor 2 Wochen getrennt. Die Elterliche Sorge ist bereits per Gericht geregelt.
    Allerdings meine Frau fährt immer noch mit dem Auto, das über mein Gewebe als Leasingauto läuft.
    Jetzt meldet sie sich, dass sie Strafzetteln wegen dem abgelaufenen HU/AU bekommen hat und dass sie es nicht bezahlen kann.

    Es geht hier wenig um das Bezahlen von Service und HU. Sondern kann bzw. darf meine Frau das Auto weiterhin behalten? ich kann nicht sagen, dass ich auf das Auto angewiesen bin, aber als Leasingwagen, den ich sogar zum 15.09 zurückgeben muss, muss ich Achtung geben, in welchem Zustand sich das Auto bis dahin befindet. Alle Kratzer, Schäden etc, müsste ich nämlich bei der Rückgabe zahlen.

    Für mich gäbe es 3 Möglichkeiten.
    a) ich sage ihr, dass ich das Auto zurücknehme und ich alle Kosten übernehmen. Die Verantwortung, was die Leasingrückgabe angeht, liegt dann ja auch bei mir.
    b) Es gab mal ein Vorschlag. Ich zahle den Service und HU/AU und die Kosten werden über den Unterhalt verrechnet. Die Frage wie oben beschrieben, wer haftet dann über die Schäden ab jetzt.
    oder c) in etwa wie in b) halt mit dem Zusatz, dass sie eine Vereinbarung abgibt, dass sie für alles mit dem Wagen ab jetzt verantwortlich ist. Es stellt sich halt die Frage, ob so eine Vereinbarung überhaupt möglich wäre.

    Beste Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Peter,

      Fahrzeuge, die Teil eines Gewerbes sind (Betriebsvermögen), fallen in der Regel nicht in den gemeinsamen Hausrat, weshalb der Ehegatte nicht immer einen Anspruch auf diesen erheben kann. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt eingehend prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Mario sagt:

    Hallo liebes Team
    Ich und meine freundin nicht verheiratet haben während unsere Beziehung uns ein auto angeschafft das finanziert wird bis zur Trennung hatten wir ca die hälfte des autos abbezahlt hab ich Anspruch darauf da sie jetzt das auto hat wegen unserem kind auf das Geld oder kann ich dies ggf. Auf den Unterhalt anrechnen lassen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mario,

      bei einer Trennung einer nicht ehelichen Gemeinschaft entsteht in der Regel auf Seiten des ehemaligen Partners kein Anspruch auf Unterhalt, mit dem ggf. Geldwerte verrechnet werden könnten. Auf Seiten von Kindern hingegen besteht auch dann ein Unterhaltsanspruch. Dieser darf in der Regel nicht mit Leistungen, die allein zwischen den Partnern erfolgten, verrechnet werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, welchen Ansprüche sich ggf. dennoch ergeben.

      Ihr Scheidung.org-Team

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