Vaterrechte – Welche Rechte hat der leibliche Vater?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 13. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Ein Vater hat ebenso Rechte wie die Mutter eines Kindes. In der Vergangenheit waren diese Rechte für Väter jedoch weniger umfangreich als heute. Insbesondere seit 2010 können beispielsweise alleinerziehende Väter auch die Rechte der elterlichen Sorge ohne die Zustimmung der Kindsmutter erringen. Doch welche Rechte hat ein Vater konkret?

Das Wichtigste in Kürze: Rechte als Vater

Welche Rechte haben Väter?

Zu unterscheiden ist mitunter zwischen rechtlicher und leiblicher Vaterschaft. Mehr zur Unterscheidung lesen Sie hier. Die rechtliche Vaterschaft kann durch eine Vaterschaftsanerkennung sowohl vor als auch nach der Geburt des Kindes erlangt werden. Stimmt die Kindsmutter der Vaterschaft oder der Sorgeerklärung nicht zu, können Vaterrechte auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Was für Rechte hat ein Vater nach der Trennung?

In jedem Fall hat der Vater ein Recht auf Umgang mit seinem Kind. Es gint in Deutschland sogar eine Umgangspflicht. Ebenso haben Väter in aller Regel zusammen mit der Mutter Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht.

Welche Rechte hat man als Vater ohne Sorgerecht?

Auch wenn der Vater kein Sorgerecht hat, kann er in aller Regel ein Recht auf Umgang erheben, sofern dies nicht dem Kindeswohl entgegensteht.

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Rechte von Vätern: Welche Rechte haben Väter in Deutschland?

Vaterschaftsrechte: Leiblicher versus rechtlicher Vater

Alleinerziehende Väter haben ebensolche Rechte wie alleinerziehende Mütter.
Alleinerziehende Väter haben ebensolche Rechte wie alleinerziehende Mütter.

Nicht immer stimmen leiblicher und rechtlicher Vater überein. Vor allem, wenn die Kindseltern bei Geburt des Kindes nicht verheiratet sind oder ein Elternteil mit einer anderen Person liiert ist, können biologische und rechtliche Vaterschaft auseinanderklaffen.

Dies liegt vor allem an § 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort wird die Vaterschaft eines Mannes für ein Kind behandelt, wobei die Ehe begünstigt ist:

Vater eines Kindes ist der Mann,

  1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
  2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
  3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.

Für die Praxis bedeutet der Wortlaut des Gesetzestextes, dass der Mann, der bei Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist, automatisch als Vater des Kindes eingetragen wird und somit alle Vaterrechte erlangt.

Ist jedoch ein anderer Mann biologischer Vater des Kindes, war es in der Vergangenheit äußerst schwierig, den Umgang oder gar das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zu erlangen. Erst nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte änderte sich die Gesetzgebung in Bezug auf die Rechte des leiblichen Vaters.

Rechte als Vater bei unehelichem Kind

So sind Vaterrechte also meist kein Thema, wenn die biologischen Eltern verheiratet sind, denn in diesem Fall haben sowohl Mutter als auch Vater zwangsläufig das gemeinsame Sorgerecht. Aber welche Rechte habe ich als Vater eines unehelichen Kindes?

Denn ein uneheliches Kind kann die Rechte des leiblichen Vaters problematisch erscheinen lassen. Sind sich Mutter und Vater über das Vaterrecht jedoch einig, ist normalerweise eine Vaterschaftsanerkennung im Sinne des § 1592 Abs. 2 BGB ausreichend, um die Vaterrechte bei unehelichen Kindern zu klären.

Vaterrechte durch Vaterschaftsanerkennung

Rechte als Vater bei unehelichem Kind: Die Anerkennung ist früh möglich.
Rechte als Vater bei unehelichem Kind: Die Anerkennung ist früh möglich.

Bei unverheirateten Eltern bietet es sich an, die Vaterschaftsanerkennung bereits vor der Geburt des Kindes durchzuführen.

Dies ist sowohl beim Standesamt als auch beim Jugendamt möglich. Der Vater erlangt die Rechte dadurch direkt bei der Geburt und es kann eine vollständig ausgefüllte Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Allerdings ist die Zustimmung der Kindsmutter vonnöten.

Auch dann, wenn das Kind bereits auf der Welt ist, können die Vaterschaftsrechte bei Standes- und Jugendamt beurkundet werden. Allerdings ist die Vaterschaftsanerkennung nicht mit dem gemeinsamen Sorgerecht gleichzusetzen. Dieses kann durch eine Sorgeerklärung von Vater und Mutter jedoch ebenfalls noch vor Geburt des Kindes beim Jugendamt beantragt werden.

Vaterschaft ohne Zustimmung der Mutter

Komplizierter wird es oftmals, wenn die Rechte unverheirateter Väter nach einer Trennung durchgesetzt werden sollen, die Kindsmutter dem jedoch nicht zustimmt. In einem solchen Fall bleibt dem Vater meist nur die Beantragung der Vaterrechte beim Amtsgericht.

In einem sogenannten Vaterschaftsfeststellungsverfahren wird dann die Vaterschaft gerichtlich ermittelt – meist in Form eines Vaterschaftstestes. Väter, die ihre Vaterrechte am Kind bei Bestehen einer rechtlichen Vaterschaft eines anderen Mannes durchsetzen wollen, sollten hingegen vor dem Amtsgericht eine Vaterschaftsanfechtung forcieren. Dabei ist es ratsam, einen Anwalt für Väterrechte zu beauftragen.

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Durchsetzung des gemeinsamen Sorgerechts

Manchmal müssen die Rechte eines Vaters eines unehelichen Kindes vor Gericht durchgesetzt werden.
Manchmal müssen die Rechte eines Vaters eines unehelichen Kindes vor Gericht durchgesetzt werden.

Weigert sich die Kindsmutter beharrlich, einer gemeinsamen Sorgeerklärung zuzustimmen, haben Väter die Möglichkeit, ihre Vaterrechte wie das Sorgerecht einzuklagen. § 1626a Abs. 2 führt dazu aus:

(2) Das Familiengericht überträgt gemäß Absatz 1 Nummer 3 auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Demnach müssen konkrete Gründe vorliegen, warum die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widersprechen würde, damit das Gericht die Erteilung des gemeinsamen Sorgerechts verweigern kann. Eine bloße Ablehnung der Kindsmutter ist nicht ausreichend.

Väter können auch das alleinige Sorgerecht beantragen. Dann müssen jedoch ebenfalls triftige Gründe vorliegen, warum die gemeinsame Sorge dem Wohl des Kindes schaden würde.

Vaterrechte ohne Sorgerecht: Umgangsrecht

Die Rechte für unverheiratete Väter umfassen in jedem Fall das Umgangsrecht.
Die Rechte für unverheiratete Väter umfassen in jedem Fall das Umgangsrecht.

Die Rechte unverheirateter Väter erstrecken sich jedoch auch auf das Umgangsrecht. Dieses sichert sowohl das Recht des Kindes auf Kontakt zum Vater als auch des Vaters auf Kontakt zum Kind. So sollen die Vaterrechte bei oder nach Trennung der Eltern gesichert werden.

Maßgeblich ist immer das Kindeswohl. Können sich die Eltern auf keine Umgangsregelung einigen, ist es auch möglich das Familiengericht entscheiden zu lassen, in welchem Umfang und in welcher Weise der Kontakt zwischen Kind und Vater stattfindet. Bei schwierigen Familiensituationen kann auch ein begleiteter Umgang Sinn ergeben.

Ein Ausschluss des Umgangsrechts ist in den allermeisten Fällen nicht möglich. Nur bei Kindeswohlgefährdung – etwa aufgrund von Misshandlungen oder schweren Suchterkrankungen des Vaters – ist es denkbar, die Vaterrechte durch eine Kontaktsperre zu beschneiden. Seit 2013 haben leibliche Väter außerdem auch dann ein Recht auf den Umgang mit ihrem Kind, wenn die rechtliche Vaterschaft bei einem anderen Mann liegt! Nur im Falle einer Adoption können die Vaterrechte des Erzeugers unter Umständen nicht mehr bestehen.

Rechte für geschiedene Väter

Anders als bei der Geburt eines Kindes, hat die Scheidung der Eltern keine direkte Bedeutung für die Vaterrechte. Bestand zuvor ein gemeinsames Sorgerecht, bleibt dieses auch nach der Trennung bestehen.

Die Rechte des Vaters bleiben bei Trennung bestehen.
Die Rechte des Vaters bleiben bei Trennung bestehen.

In jedem Fall gilt jedoch, dass die Rechte vom Vater, der unverheiratet oder geschieden ist, sich auf das Umgangsrecht erstrecken.

In aller Regel kann der andere Elternteil auch nicht bestimmen, welche Aktivitäten während des Umgangs unternommen werden oder wo der Umgang stattfindet, unabhängig davon, bei wem das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt.

Väterrechte: Pflichten beim Unterhalt

Die leibliche und rechtliche Vaterschaft bringt neben den Rechten auch Pflichten mit sich. Wer ein Kind zeugt, kann sich diesen Pflichten nach deutschem Recht nicht einfach entziehen. Dazu gehört beispielsweise auch die Umgangspflicht.

Außerdem sind Väter unterhaltspflichtig. Wie viel Unterhalt für ein Kind gezahlt werden muss, richtet sich im Streitfall vor allem nach der Düsseldorfer Tabelle. Väter, die wiederum für ein Kuckuckskind Unterhalt zahlen, können durch eine Vaterschaftsanfechtung die eigene rechtliche Vaterschaft und damit auch ihre Vaterrechte in Zweifel ziehen.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Kommentare

  • André sagt:

    Welche Rechte habe ich als Vater ohne das Sorgerecht?

  • Jirko sagt:

    Hallo zusammen,
    Wir sind getrennt lebend und nie verheiratet gewesen. Meine Ex Freundin ist auf grund Medizienischer umstände in Rente und bekommt Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, da ich nicht ausreichend Verdiene. Das Jugendamt ist aus diesem Grund der Meinung, der Kindesmutter zu verbieten mit mir offen über die Situation zu sprechen und obwohl wir Finanziell nachweißlich unterstützun brauchen, Verbieten sie mir einen Regelmäßigen kontakt zu meiner Tochter. Das ganze geht soweit das meine Ex angst hat, dass der Unterhaltsvorschuss nicht mehr gezahlt wird, wenn ich meinen Väterlichen Plichten nachkomme. Hierbei Scheint dem Jugendamt, das Wohl des Kindes vollkommen egal zu sein.
    Wie soll ich mich als Vater Dagegen zu wehr setzten ? Vor allem wenn ich die Briefe vom Jugendamt mutwillig zum Geburtstag / Weihnachten gesendet werden und erst ankommen nachdem die Frist für die Antwort abgelaufen ist.
    Ich Frage mich immer wieder , wie es sein kann , dass der staat es nicht auf die reihe bekommt, die Gesetzte so eindeutig festzusetzten das sie Eindeutig sind.
    Nur weil ich täglich für meine Tochter da sein Könnte, Fehlt ja trotzdem das geld, was sie über den Unterhalts vorschuss bekommt.
    Es Kann ja nicht sein, dass ich gezwungen werde nicht für meine Tochter da zu sein, nur damit das geld für ihre kleidung und esse da ist.

  • Achim sagt:

    Hallo zusammen ,
    ich kann euch sagen es ist zum Wahnsinnig werden jedes Mal wenn sich die Mutter meiner Tochter neu verliebt oder schreiben ich einfach wie es ist wenn Sie wieder einen neuen gefunden hat denn die ausnehmen kann fängt sie das Spinnen an und lässt mich meine Tochter einfach nicht sehen oder mit ihr telefonieren ich war jetzt schon zweimal vor Gericht und habe voll Recht bekommen nun hetzt Sie meine Tochter gegen mich auf was ja bei einer Neunjährigen nicht schwer ist Wahnsinn ich sage auch kein Umgang kein Geld das ist die einzige Sprache die die versteht !!!!!!

  • Timo sagt:

    Ich bin tatsächlich in einer glücklichen Beziehung auch mit der Mutter meines Kindes. Trotzdem möchte ich hier mal aufzeigen. Die Väter sind doch am Arsch. Egal was passiert die Mütter bekommen immer recht. Nur weil man nicht verheiratet ist heisst das doch nicht das den Müttern alles zusteht. Elterngeld bekommen die Mütter. Kindergeld bekommen die Mütter. Was soll der scheiß. Ja ich habe mif meiner Frau darüber geredet. Auch wenn wir glücklich sind mich regt das auf. Der Vater ist nur dazu da zum zahlen. Zu mehr nicht

  • Thomas sagt:

    Tja bei mir steht das ganze wohl noch an und das Jugendamt schaltet sich nicht ein. Meine Frau hat in einer Nacht und Nebelaktion das gemeinsame Mietshaus mit den Kindern verlassen. Mir wirft sie psychischen Mißhandlung der Kinder vor, was sie getan hat ist um die Potenz 10 höher. Ich habe bisher ein sehr gutes Verhältnis zu den Kindern gehabt, allerdings habe ich sie seit einer Woche nicht mehr gesehen, oder gehört. Statt die Kinder in ihrer vertrauten Umgebung zu lassen, hat das Jugendamt nichts unternommen, sie zurückzuführen. Sie hat sie komplett abgeschottet und ich habe keinerlei Zugriff.
    Das Kindeswohl sehe ich sehr gefährdet, da meine Frau auch die Kinder schon geschlagen hat. Wie ich erfahren habe, kommt durch die Änderung des Aufenthaltortes auch eine neue Zuständigkeit eines Gerichtes zustande, was evtl in ihre Karten spielt, da sie hier vor Gericht schon verloren hat.
    Ohne Absprache mit mir, oder mit dem Jugendamt hat sie die Kinder „verschleppt“. Das das durchgeht ist ein riesen Skandal, die Kinder sind jetzt 10 und 6 und meine Frau hat weder Job noch Ausbildung, das alles will sie machen, aber wie soll das gehen mit Kindern, das interessiert das Jugendamt null.
    Ich bin mehr als schockiert über meine Heimat Deutschland. Fürchte auch das meine Kinder nach Afrika verschleppt werden könnten, da meine Frau Afrikanerin ist.
    Wer kann mir da einen guten Anwalt empfehlen.

  • Jana sagt:

    Ich muss mal hier als Mutter sagen, das es stimmt, das Väter wirklich nur für den Unterhalt zuständig sein dürfen, andere Rechte haben sie wirklich nicht, wenn eine Mutter dies nicht will und auch Zustimmung von einer Richterin bekommt. Es werden Psychologen herbeigeführt, wenn eine Mutter auch Unterhaltspflichtig wäre, denn in meinem bekannten Fall, müsste die Mutter eigentlich mitzahlen, da die Kinder in der Woche ein Internat besuchen. Doch Mütter brauchen das nicht, einen Sorgeberechtigten Vater wurde einfach weniger Umgang für die Kinder gegeben, da die Mutter den Kindern erzählte, daß sie bis vor das Gericht musste, da der Vater schließlich im Kindesalter tituliert war. Der Richterin ihre Begründung war: der Vater hat schließlich Erwerbsobligkeit und ist somit Unterhaltspflichtig. Die Mutter schämt sich noch nicht einmal, dies eingeklagt zu haben und kassiert den vollen Unterhalt, obwohl die Kinder im Internat groß werden. Die Kinder glauben natürlich der Mutter, dass der Vater alles bezahlen muss und haben sich vor Gericht gegen den Vater gestellt, da die Mutter die Kinder ja schließlich motivieren musste, zu ihrem Vater zu gehen, obwohl er angeblich nicht den titulierten Kindesunterhalt im Kindesalter der Mutter zahlen wollt und zum Gericht ging, da ja keiner mehr obhutelternteil war. Die Richterin unterstützte bewusst die Mutter, das der Vater zeitlichen Umgang für seine Kinder bekommen hat. Und somit sage ich hier als Mutter, es ist eine Schande, was den Kindern angetan wird, nur weil man Unterhalt will , aber als Mutter nicht für die Kinder zahlen will. Ich sage hier als Mutter, keiner hat das Recht den Kindern ein Elternteil zu nehmen, weder wegen Geld oder verletztheit. Jedem Elternteil steht sein Kind zu. In meinen Augen, dürfte es für die Betreuung in vielen Fällen keinen Unterhalt mehr geben, sondern ein Wechselmodell. Diese Mutter hat bewiesen, dass sie alles unternimmt nicht finanziell fpr ihre Kinder dasein zuwollen, sondern den Vater wegen Geld die Kinder zu nehmen. Hat sie auch durch eine Richterin geschafft. Ich hoffe, es gibt bald Richter, die in der Realität leben! Mit freundlichen Grüßen Jana

  • Kurt sagt:

    Hallo.
    ich Klage Aktuell gegen die Kindesmutter meine Sohn der 2013 und Ehelich geboren wurde auf den Philippinen.
    Seit 2015 bis Dito , verweigert die Mutter mir und dem Kind den Kontakt, obwohl ich die Vaterschaft 2013 durch die Geburtsurkunde des Kindes Anerkannt habe und auch dort im Land bei den zuständige Behörde erfasst ist.
    Nun würde ich gerne wissen wollen, wenn sich jemanden mit dem Philippinischen Familien Recht auskennt, wie dort ein Umgangsrecht gehandhabt wird bei den jeweilige Gerichte, denn in Deutschland ist ein Umgangsrecht, wie in meine Sache gut geregelt. Mein frage stützt sich darauf da mir am 03-06-2022 durch einem Richter lediglich derzeit ein Besucherrecht eingeräumt wurde, wovon ich aber is jetzt noch kein Beschluss oder Bescheid erhalten habe, weder seitens dem dortigen Gericht, noch durch die von mir Handtierende Anwältin die für mich tätig ist dort.?

  • Christian sagt:

    Hallo, es besteht volgendes Problem.
    Die Mutter und Ex möchte gerne umziehen. Wir beide haben für unseren Sohn das Umgangsrecht und glaub somit das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
    Ohne meine Zustimmung darfst sie laut Gesetz nicht umziehen. Nun habe ich erfahren das er dann auch auf eine andere Schule gehen. Darf sie das so einfach ohne meine Zustimmung?

  • T.s94 sagt:

    Hallo ich habe eine Frage:
    Meine Ex-Freundin und ich werden Eltern im November ist es soweit Punkt ich freue mich und gehe richtig auf. Aber meine Ex Freundin verweigert mir sämtliche schwangerschafts Vorbereitungen oder geburtsvorbereitung mitwirken zu dürfen.
    Ihr ist es wahrscheinlich noch nicht bewusst wie viel Verantwortung dahinter steckt. Ich bin bereit mein Leben zu 1800 Grad zu ändern und habe schon mit dem Rauchen aufgehört komplett was schwierig war aber ich will ein guter Vorbild sein und setzte alles daran ein guter Vater zu sein.

    Meine Frage ist kann sie machen was sie will? Oder kann ich da auch irgendwie gegen angehen?

    Denn leider Gottes ist ihre Einstellung immer egal… Und das kotzt mich richtig an…

  • Andrea sagt:

    Hallo! Ich hoffe mir kann jemand helfen!
    Ich bin getrennt von den Vater meines Sohnes. Ich bin in eine kleine Wohnung in einem Block gezogen, gehe Teilzeit arbeiten habe eine geregelte Betreuung für meinen Sohn und teile mir mit dem Vater meines Sohnes das Sorgerecht. Ich lasse ihn selbstverständlich auch zu den abgemachten Zeiten zu seinem Vater. Alles schien ganz gut zu laufen. Mein Ex hat nun eine Andere kennengelernt und versucht mich jetzt ständig einzuschüchtern. Habe jetzt auch eine Einladung zur Familienberatung bekommen, weil mein Ex der Meinung ist, dass mein Wohnort nicht gut genug für unseren Sohn wäre. Mein Ex wohnt sehr idyllisch…
    Kann er mir was anhaben?? Ich habe Angst meinen Sohn zu verlieren
    Vielen Dank

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